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Konecranes GmbH, Robert Bosch Str.18, 63303 Dreieich, Germany, www.konecranes.com 1 Elektrische Prüfung: „Krane“ nach DGUV – Vorschrift 3 (BGV A3) Sehr geehrter Kunde! Zur Vermeidung von elektrischen Unfällen im Betrieb, sowie zum Schutz vor elektrischen Gefahren für Ihre Mitarbeiter, fordert die seit Oktober 2002 in Kraft getretene Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) das Prüfen von Arbeitsmitteln, überwachungsbedürftigen und überwachungspflichtigen Anlagen. „Diese Verordnung gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmittel durch Beschäftigte bei der Arbeit. Arbeitsmittel im Sinn dieser Verordnung sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen. Bereitstellung im Sinn dieser Verordnung umfasst alle Maßnahmen, die der Arbeitgeber zu treffen hat, damit den Beschäftigten nur der Verordnung entsprechende Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Benutzung im Sinn dieser Verordnung umfasst alle ein Arbeitsmittel betreffenden Maßnahmen, wie Erprobung, Ingangsetzen, Stillsetzen, Gebrauch, Instandsetzung und Wartung, Prüfung, Sicherheitsmaßnahmen bei Betriebsstörung, Um- und Abbau und Transport.“ Eine elektrische Überprüfung in angemessenen Abständen wird somit durch die BGV A3 (Vorschrift der Berufsgenossenschaft: „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“) und zusätzlich durch die Betriebssicherheitsverordnung vom Unternehmer gefordert. Die BGV regelt hierbei die Verantwortung aus versicherungsrechtlicher Sicht, die BetrSichV dagegen die Unternehmerverantwortung, die zu strafrechtlichen Konsequenzen führen kann. 2006 wurden die Technischen Regeln für Betriebssicherheit erlassen (TRBS), welche unter anderem die Prüfungsanforderungen konkretisieren. All diese Anforderungen (u.v.m.) muss der Arbeitgeber berücksichtigen, um die Sicherheit in seinem Betrieb gewährleisten zu können. Dabei stehen folgende Fragen im Vordergrund: „Wer darf Prüfen – wer und was ist eine befähigte Person?“ „Was ist zu prüfen?“ „Wann ist zu prüfen?“ „Wie ist die Prüfung durchzuführen“ „Was sollte dokumentiert werden?“ „Welche technische Regeln werden wann und wie angewandt?“

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Konecranes GmbH, Robert Bosch Str.18, 63303 Dreieich, Germany, www.konecranes.com

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Elektrische Prüfung: „Krane“ nach DGUV – Vorschrift 3 (BGV A3) Sehr geehrter Kunde! Zur Vermeidung von elektrischen Unfällen im Betrieb, sowie zum Schutz vor elektrischen Gefahren für Ihre Mitarbeiter, fordert die seit Oktober 2002 in Kraft getretene Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) das Prüfen von Arbeitsmitteln, überwachungsbedürftigen und überwachungspflichtigen Anlagen. „Diese Verordnung gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmittel durch Beschäftigte bei der Arbeit. Arbeitsmittel im Sinn dieser Verordnung sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen. Bereitstellung im Sinn dieser Verordnung umfasst alle Maßnahmen, die der Arbeitgeber zu treffen hat, damit den Beschäftigten nur der Verordnung entsprechende Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Benutzung im Sinn dieser Verordnung umfasst alle ein Arbeitsmittel betreffenden Maßnahmen, wie Erprobung, Ingangsetzen, Stillsetzen, Gebrauch, Instandsetzung und Wartung, Prüfung, Sicherheitsmaßnahmen bei Betriebsstörung, Um- und Abbau und Transport.“ Eine elektrische Überprüfung in angemessenen Abständen wird somit durch die BGV A3 (Vorschrift der Berufsgenossenschaft: „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“) und zusätzlich durch die Betriebssicherheitsverordnung vom Unternehmer gefordert. Die BGV regelt hierbei die Verantwortung aus versicherungsrechtlicher Sicht, die BetrSichV dagegen die Unternehmerverantwortung, die zu strafrechtlichen Konsequenzen führen kann. 2006 wurden die Technischen Regeln für Betriebssicherheit erlassen (TRBS), welche unter anderem die Prüfungsanforderungen konkretisieren. All diese Anforderungen (u.v.m.) muss der Arbeitgeber berücksichtigen, um die Sicherheit in seinem Betrieb gewährleisten zu können. Dabei stehen folgende Fragen im Vordergrund: „Wer darf Prüfen – wer und was ist eine befähigte Person?“ „Was ist zu prüfen?“ „Wann ist zu prüfen?“ „Wie ist die Prüfung durchzuführen“ „Was sollte dokumentiert werden?“ „Welche technische Regeln werden wann und wie angewandt?“

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„Wir prüfen Ihre Krananlagen unter Beachtung und Anwendung der einschlägigen Normen und Vorschriften!“ Generell gehören hierzu: Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV

Technische Regeln für Betriebssicherheit – TRBS 1201 „Prüfungen“

Technische Regeln für Betriebssicherheit – TRBS 1203 „Befähigte Person“

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel – DGUV Vorschrift 3 (BGV A3)

Wiederkehrende Prüfungen ortsfeste Betriebsmittel – VDE 0105-100

Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag – VDE 0100-410

Elektrische Sicherheit/Ausrüstung vom Maschinen – VDE 0113-1

Elektrische Ausrüstung von Hebezeugen/Prüfungen – VDE0113-32

Für das sachgerechte Prüfen haben wir unsere eigenen Anforderungen an das Personal und an die Organisation gestellt: Für die BGV A3 Prüfung werden ausschließlich reine Elektrofachkräfte eingesetzt

Jährlich mindestens eintägige Schulung (BGV A3 Prüfung) mit Praxisteil an einem

Seilzug im hauseigenem Konecranes Training Center

Kenntnisprüfung in Textform für neu zu bestellende befähigte Personen

Auswahl und Bestellung der Prüfer durch die verantwortliche Elektrofachkraft

Einheitliche Messverfahren & einheitliche Messprotokolle

Einheitliche Prüfmittel mit jährlichem Kalibrierungsintervall

Jährlich eintägiger Erfahrungsaustausch aller befähigten Personen

Zusatzschulung: Befähigte Person für das Prüfen von Kranen (Kransachkunde)

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Prüfverfahren Es gibt keinen eindeutigen Prüfweg durch eine DIN. Die befähigte Person muss vor Ort durch die Beschaffung der Arbeitsmittel den Prüfumfang und die Prüfart festlegen! Dabei können auch mehrere Vorschriften zur Anwendung kommen. „SICHER“ ist, dass in der DIN VDE 0105-100, 0701/0702 und in der 0113-1 immer eine Sichtprüfung, Schutzleiterprüfung und Isolationsmessung verlangt wird. Prüffristen Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden (BGV A3)! Es sind die MINDESTFRISTEN (ortsfeste Betriebsmittel spätestens alle 4 Jahre) einzuhalten!

Erforderlicher Prüfumfang – wiederkehrende Prüfungen:

Besichtigen

Durchgehende Verbindung des Schutzleitersystems

Isolationswiderstandsmessung

Messung der Schleifenimpedanz

Drehfeldmessung

Funktions-/ Betriebsprüfungen

Dokumentation

Elektrische Prüfungen nach BGV A3 Nicht jede Krananlage ist gleich! Alter, äußere Einflüsse (Wärme, Kälte, Luftfeuchtigkeit, Grad der Verschmutzung usw.), elektrische Belastungen und die Betriebsdauer / Betriebsart sind Faktoren, welche in Ausnahmesituationen weitere Prüfverfahren erfordern könnten. Der Prüfer / befähigte Person muss dies vor Ort erkennen und wird seine Empfehlungen weitergeben. „Gerne beraten wir sie bei weiteren zusätzlichen erforderlichen Prüfungen, welche die Lebensdauer Ihrer Betriebsmittel durch eine vorbeugende Wartung erhöhen.“ ADRESSE DER NL