17
Immobilien Aargau RICHTLINIE 232 ELEKTROINSTALLATIONEN Planung und Ausführung von Stark- und Schwachstrominstallationen Januar 2017

Elektro Richtlinie Planung und Ausführung Installationen (PDF, 17

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Elektro Richtlinie Planung und Ausführung Installationen (PDF, 17

Immobilien Aargau

RICHTLINIE

232 ELEKTROINSTALLATIONEN

Planung und Ausführung von Stark- und Schwachstrominstallationen

Januar 2017

Page 2: Elektro Richtlinie Planung und Ausführung Installationen (PDF, 17

HERAUSGEBER Kanton Aargau Departement Finanzen und Ressourcen Immobilien Aargau Tellistrasse 67 Postfach 2531 5001 Aarau Telefon 062 835 35 00 Telefax 062 835 35 09 E-Mail [email protected] www.ag.ch/immobilienaargau © 2015 Kanton Aargau, Departement Finanzen und Ressourcen

VERFASSER Martin Spielmann | IMAG Fachstelle Elektro Markus Furer | Bhend Elektroplan GmbH Suhr Mischa Wyser | Melliger Partner Elektroengineering GmbH ÜBERPRÜFT UND FREIGEGEBEN Martin Spielmann | IMAG Fachstelle Elektro

Page 3: Elektro Richtlinie Planung und Ausführung Installationen (PDF, 17

232 ELEKTROINSTALLATIONEN RICHTLINIE

Immobilien Aargau | Januar 2017 Seite 3 von 17

INHALT

1 GRUNDLAGE 5

2 VOR BAUBEGINN 5

3 VORSCHRIFTEN / NORMEN 6

4 UNTERLAGEN 7 4.1 Allgemein 7

4.2 Bezeichnungen 7

4.3 Legende 8

5 BESCHRIFTUNGEN 8 5.1 Grundsätzliches 8

5.2 Aufbau der Nummerierung 8

5.3 Geschossbezeichnung 8

5.4 Elektrokabel 9

5.5 Apparat in BRK eingebaut 9

5.6 UP / AP 9

5.7 NUP / NAP 10

5.8 CEE Steckdose 10

5.9 FLF Apparate 11

5.10 Dose (UP) 11

5.11 Dose (AP) in Hohldecke 12

5.12 Dose bzw. Komponenten an KabelTrasse 12

5.13 Apparate HLKS 12

6 ZU BERÜCKSICHTIGEN 13 6.1 Verteilungen 13

6.2 Steigzonen 13

6.3 Sicherheitsinstallationen 13

6.4 Spezialinstallationen 13

6.5 Allgemeine Installationen 14

7 ABSCHLUSS 15 7.1 Revisionsunterlagen 15

7.2 Abnahme 16

8 ANHANG 17 8.1 Vorlage Sicherungslegende 17

Page 4: Elektro Richtlinie Planung und Ausführung Installationen (PDF, 17

232 ELEKTROINSTALLATIONEN RICHTLINIE

Immobilien Aargau | Januar 2017 Seite 4 von 17

Hinweis: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Entspre-chende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter. HISTORY: Initialversion 01 (April 2015) Revision Nr. 2 (Januar 2017) Anpassung Dateinamen und Titel

Page 5: Elektro Richtlinie Planung und Ausführung Installationen (PDF, 17

232 ELEKTROINSTALLATIONEN RICHTLINIE

Immobilien Aargau | Januar 2017 Seite 5 von 17

1 GRUNDLAGE

Diese Richtlinie dient als Unterstützung und Definition zur Ausführung des Installationsauftrages. In diesem Dokument sind relevante und wichtige Informationen aufgeführt. Diese Richtlinie muss an alle projektbeteiligten Mitarbeiter abgeben werden.

2 VOR BAUBEGINN

Die folgenden Punkte hat der Unternehmer gelesen und verstanden: Die allg. Bedingungen im Werkvertrag Die aktuellen Richtlinien des Kanton Aargau

https://www.ag.ch/de/dfr/immobilien/projekte_immobilien/projekte.jsp Im Einzelnen wird darauf hingewiesen, dass alle Extragänge grundsätzlich innert Wochenfrist an das Elekt-

roplanungsbüro mittels Protokoll/Baujournal/Tabelle zur Visierung gemeldet werden müssen. Nicht gemeldete Extragänge werden bei der Abrechnung nicht akzeptiert.

Sämtliche Regierapporte müssen gemäss Werkvertrag dem Elektroplaner zur Kontrolle und Freigabe zuge-stellt werden. Die Regierechnungen müssen gemäss allg. Bedingungen verrechnet werden. Regiearbeiten müssen vor Beginn der Arbeiten mit der Angabe eines Kostendaches an das Elektroplanungsbüro zur Freiga-be vorgelegt werden.

Das Leistungsverzeichnis ist als Mengengerüst des Fachplaners zu verstehen. Es können nur effektiv ausge-führte Positionen verrechnet werden. Diese sind mit einem Ausmass zu belegen.

Der Unternehmer prüft die zugestellten Unterlagen sofort nach Erhalt und meldet Mehr- oder Minderkosten. Wird vor Aufnahme der zusätzlichen Arbeiten keine Nachtragsofferte bei der Fachbauleitung eingereicht und von dieser genehmigt, entfällt das Recht des Unternehmers, die entsprechenden Arbeiten in Rechnung zu stellen.

Page 6: Elektro Richtlinie Planung und Ausführung Installationen (PDF, 17

232 ELEKTROINSTALLATIONEN RICHTLINIE

Immobilien Aargau | Januar 2017 Seite 6 von 17

3 VORSCHRIFTEN / NORMEN

Rangfolge der Vorschriften / Normen:

BV Bundesverfassung ELG Elektrizitätsgesetz STEG Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten - Gesetz UVG Bundesgesetz über die Unfallversicherung ESTI Eidgenössisches Starkstrominspektorat NEV Niederspannungs-Erzeugnis-Verordnung NIV Niederspannungs-Installations-Verordnung Leit. Verord. Leitungsverordnung VEMV Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit STEV Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten - Verordnung UVV / VUV Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten

Page 7: Elektro Richtlinie Planung und Ausführung Installationen (PDF, 17

232 ELEKTROINSTALLATIONEN RICHTLINIE

Immobilien Aargau | Januar 2017 Seite 7 von 17

4 UNTERLAGEN

4.1 ALLGEMEIN Änderungen in der Leitungsführung, Standortwechsel, Verwendung anderer Materialien, usw. dürfen nicht ohne Zustimmung des Elektroplaners vorgenommen werden. Die daraus entstandenen Mehrkosten für die nicht be-willigten Änderungen gehen zu Lasten des Unternehmers.

4.2 BEZEICHNUNGEN ab fertig Boden afB Bodenheizverteiler BHV Brandmeldeanlage BMA Backofen BO Brüstungskanal BRK Dampfabzug DA Elektroakustische Anlage ELA Einbruchmeldeanlage EMA Fernsignaltableau FST Gegensprechanlage GSA Geschirrwaschmaschine GWA Hauptverteilung HV Kaltwassermessung KWM Kochherd KH Kühlschrank KS Lieferung bauseits Lb Multimedia (z.B. Koax und UKV) MM Mikrowelle MW Nass Aufputz NAP Nass Unterputz NUP Passiv Infrarotempfänger PIR Präsenzmelder Präs Reserve Res Schlaufdose SD Schlaufkasten SK Schalungsschoner SS Schwachstromverteilung SSV Steamer ST Sanitärverteilung SV Steigzone SZ Tumbler TU Unterkante Decke UkD Unterkante Trasse / Kanal UkT Anschluss Untersichtbeleuchtung US Unterverteilung UV Warmwassermessung WWM Wäschemaschine- / Zählerumschaltung WZU Zwischenverteiler ZV

Page 8: Elektro Richtlinie Planung und Ausführung Installationen (PDF, 17

232 ELEKTROINSTALLATIONEN RICHTLINIE

Immobilien Aargau | Januar 2017 Seite 8 von 17

4.3 LEGENDE Werden durch den Unternehmer erstellt und mit den Revisionsunterlagen dem Elektroplaner als offenes Doku-ment zur Verfügung gestellt. Sollte aufgrund nachträglicher Installationen, Anpassungen der Sicherungslegenden nötig sein, so müssen diese Änderungen dem Elektroplaner mitgeteilt werden.

5 BESCHRIFTUNGEN

5.1 GRUNDSÄTZLICHES Es müssen sämtliche Apparate und Leitungen beschriftet werden. Ausgenommen sind Wohnungen. Hier müssen die Unterverteilungen beschriftet werden. Alle anderen Apparate müssen nicht beschriftet werden. Grundsätzlich sind alle Betriebsmittel mit P-Touch zu bezeichnen. Räume mit besonderen Anforderungen (Werkstätten, Mensen, Küchen, Aussensteckdosen, Feucht- und Nass-räume, etc.) erfolgt die Beschriftung mit Gravur. Wenn möglich direkt auf der Abdeckung, in Ausnahmefällen, nach Rücksprache mit dem Elektroplaner, mit einem Bezeichnungsschild das neben dem Apparat montiert wird.

5.2 AUFBAU DER NUMMERIERUNG Beispiel der kompletten Bezeichnung eines Anschlusspunktes: 147 . UV . EG . 01 . 230Q1 wobei: Objekt-Nr. Anlage Geschoss Verteiler-Nr. Sicherungs-Nr. 147 UV EG 01 230Q1 Inhouse-Kabel werden ohne Objekt.-Nr. beschriftet.

5.3 GESCHOSSBEZEICHNUNG Untergeschosse U1 – U9 Erdgeschoss EG Obergeschosse O1 – O9 Zwischengeschoss ZG Sockelgeschoss SG

Page 9: Elektro Richtlinie Planung und Ausführung Installationen (PDF, 17

232 ELEKTROINSTALLATIONEN RICHTLINIE

Immobilien Aargau | Januar 2017 Seite 9 von 17

5.4 ELEKTROKABEL Auf Verteilungsseite mit Beschriftungsband Beispiel:

5.5 APPARAT IN BRK EINGEBAUT Gravur auf Abdeckung, Schrifthöhe 3.5mm Beispiel:

5.6 UP / AP Gravur auf Abdeckung, Schrifthöhe 3.5mm Beispiel:

Page 10: Elektro Richtlinie Planung und Ausführung Installationen (PDF, 17

232 ELEKTROINSTALLATIONEN RICHTLINIE

Immobilien Aargau | Januar 2017 Seite 10 von 17

5.7 NUP / NAP Gravur auf Klappdeckel oder Bezeichnungsschild geschraubt, Schrifthöhe 3.5mm Beispiel:

5.8 CEE STECKDOSE Gravur auf Bezeichnungsschild geschraubt, Schrifthöhe 3.5mm Beispiel:

Page 11: Elektro Richtlinie Planung und Ausführung Installationen (PDF, 17

232 ELEKTROINSTALLATIONEN RICHTLINIE

Immobilien Aargau | Januar 2017 Seite 11 von 17

5.9 FLF APPARATE Gravur auf Abdeckung, Schriftgrösse 3.5mm Beispiel:

5.10 DOSE (UP) Gravur auf Dosendeckel oder Bezeichnungsschild geschraubt, Schrifthöhe 3.5mm Beispiel:

Page 12: Elektro Richtlinie Planung und Ausführung Installationen (PDF, 17

232 ELEKTROINSTALLATIONEN RICHTLINIE

Immobilien Aargau | Januar 2017 Seite 12 von 17

5.11 DOSE (AP) IN HOHLDECKE Gravur auf Bezeichnungsschild geschraubt neben Dose, Schrifthöhe 5mm Beispiel:

5.12 DOSE BZW. KOMPONENTEN AN KABELTRASSE Gravur auf Bezeichnungsschild, Schrifthöhe 5mm Mögliche Befestigungsvarianten: Bezeichnungsschild neben Dose an Trasse montiert Bezeichnungsschild auf der Dose im Sichtbereich montiert Beispiel Foto:

5.13 APPARATE HLKS Gravur auf Bezeichnungsschild geschraubt neben Feldgerät oder an Kette direkt an Kabel, Schrifthöhe 5mm Beispiel Foto:

Page 13: Elektro Richtlinie Planung und Ausführung Installationen (PDF, 17

232 ELEKTROINSTALLATIONEN RICHTLINIE

Immobilien Aargau | Januar 2017 Seite 13 von 17

6 ZU BERÜCKSICHTIGEN

6.1 VERTEILUNGEN Schaltgerätekombinationen welche durch Laien bedient werden, sind mit einem Olivgriff auszurüsten, alle

anderen SGK mit einem Vierkantschlüssel Verteilungen sind durch den Lieferanten vor der Abnahme zu reinigen (staubfrei, sauber, etc.) Demontierte Abdeckungen sind fachgerecht zwischenzulagern. Die BMK (Betriebsmittelkennzeichnungen) müssen auf Vollständigkeit überprüft und gegebenenfalls ergänzt

werden Für alle ankommenden und abgehenden Stromkreise sind Klemmen für die Schutzleiter und ggf. für die PEN-

und Schutz-Potenzialausgleichsleiter anzuordnen. Es müssen Klemmen vorgesehen werden, so dass pro Endstromkreis die Schutzleiter einzeln angeschlossen werden können. Diese Klemmen müssen so angeord-net oder gekennzeichnet werden, dass ihre Zuordnung zu den Stromkreisen eindeutig erkennbar ist.

Pro Endstromkreis müssen für die Leiter (N, PE und PEN) die Klemmen so angeordnet oder gekennzeichnet werden, dass ihre Zuordnung zu den Stromkreisen eindeutig erkennbar ist. Pro Endstromkreis Neutralleiter einzeln anschliessen.

6.2 STEIGZONEN Zugängliche Steigzonen müssen frei von Schmutz/Abfall sein (Kabelbinder, Drahtresten, Bohrstaub, etc.) Geöffnete Brandabschottungen müssen auf einer Liste aufgeführt, Fotodokumentiert und dem Fachplaner

zugestellt werden

6.3 SICHERHEITSINSTALLATIONEN Das Kabeltragsystem mit Funktionserhalt muss in der obersten Lage geführt werden. Es dürfen ausschliesslich geprüfte Dosen mit Funktionserhalt eingesetzt werden (inkl. Befestigung und Klem-

men). Sämtliche Leuchten welche notberechtigt sind, sind als solche zu kennzeichnen.

6.4 SPEZIALINSTALLATIONEN Die Kabelschirme sind fachgerecht anzuschliessen. Für die EMV- gerechte Funktion muss der Schirm gross-flächig an Masse verbunden werden. Die Kabelschirme müssen an den Schutzleiter angeschlossen werden.

Betrifft: Abschirmung Steuerkabel und Leistungskabel etc. Kabel mit Abschirmung wurden nicht korrekt angeschlossen. Die Kabelschirme müssen EMV- gerecht ange-schlossen werden. Es müssen die Angaben des Herstellers beachtet werden. Betrifft: Kontaktierung nur mit Kabelbinder auf die DIN-Schiene.

Page 14: Elektro Richtlinie Planung und Ausführung Installationen (PDF, 17

232 ELEKTROINSTALLATIONEN RICHTLINIE

Immobilien Aargau | Januar 2017 Seite 14 von 17

Ein aktueller Plan mit der Einteilung der explosionsgefährdeten Bereiche in Ex-Zonen 0, 1, 2, 20, 21, 22 ist nicht vorhanden. Für die Ex-Zonen müssen die Temperaturklassen (T6 85 °C; T1 450 °C). angegeben werden. Erst anhand dieser Zoneneinteilung ist das korrekte Planen, Installieren und Kontrollieren möglich. Für die Anlage / Installation ist vom Betreiber ein Explosionsschutz- Dokument zu erstellen. Im Plan / Gebäu-degrundriss müssen die Ex-Zonen eingezeichnet werden. Im Grundriss und Schnitt sind die Massangaben ein-deutig anzugeben. SUVA Grundsätze Explosionsschutz Mindestvorschriften Zonen 2153.d SUVA Arbeitsblatt

6.5 ALLGEMEINE INSTALLATIONEN Die Beschriftung muss gut sichtbar und dauerhaft sein. Vor Endmontage muss die Einlassdose gereinigt werden (KNX Aktoren, Dimmer, Bewegungsmelder, usw.

können Schaden nehmen) Kabeltrassen müssen durch den Elektrounternehmer gereinigt werden Die Ordnungstrennung in den Trassen und Kanälen muss zwingend eingehalten werden Kabel auf Trassen müssen so verlegt werden, dass sie bei einer Auswechslung oder einem Rückbau von

einzelnen oder mehreren Kabel wieder demontiert werden können ohne sie Ausschlaufen zu müssen Kabelbinder an Trasse abschneiden mit dem dafür vorgesehen Werkzeug Leiter die durch numerische Zeichen gekennzeichnet sind und als Neutralleiter verwendet werden müssen an

den Leiterenden blau gekennzeichnet werden. Es ist jener Leiter mit der tiefsten Nummer als Neutralleiter zu verwenden, 0, 1.

Anmerkung: Numerisch gekennzeichnete Leiter dürfen nicht als Schutzleiter verwendet werden.

Leitungen welche von aussen (kalt) in den geheizten Bereich geführt werden müssen zwingend mit einer

Kabeldichtung (Gummizapfen) versehen werden. AB Rohrquerschnitten KSR 80 muss bei jedem Einzug eine Zugschnur mit eingezogen werden.

Page 15: Elektro Richtlinie Planung und Ausführung Installationen (PDF, 17

232 ELEKTROINSTALLATIONEN RICHTLINIE

Immobilien Aargau | Januar 2017 Seite 15 von 17

7 ABSCHLUSS

7.1 REVISIONSUNTERLAGEN

7.1.1 Grundsätzliches Um den Aufwand für das Erstellen der Revisionsunterlagen möglichst klein zu halten, empfehlen wir, sämtliche Änderungen in der Ausführung möglichst rasch in den Installationsplan nachzutragen. Erfahrungsgemäss gehen viele Informationen verloren, wenn die Änderungen erst nach der Fertigstellung des Bauprojektes nachgetragen werden. Unvollständige oder unklare Revisionsunterlagen führen zu Mehrkosten auf Seite des Fachplaners, welche dem ausführenden Unternehmer von der Schlussrechnung in Abzug gebracht werden können.

7.1.2 Folgende Punkte sind besonders zu beachten: Die zu verwendenden Symbole müssen der Symbollegende des Planers entsprechen Gleiches gilt für die Bezeichnung der Leitungsführung, sowie deren Verlegungsart (Boden-, Decken-, Wand-,

Hohldeckenleitung, etc.) und Dimension Sämtliche Symbole und textliche Vermerke in den Plänen und Schemas müssen leserlich erstellt werden,

damit diese auch sinngemäss interpretiert werden können. Alle im Elektroschema zusätzlich eingezeichnete Komponenten (Relais, Schütze, LS, FI/LS, SPS etc.) müs-

sen bezeichnet werden. Die Strompfade im Elektroschema müssen unverwechselbar bezeichnet werden Bei Zeitschaltuhren sind die programmierten Schaltzeiten im Schema einzutragen Die Kontaktdaten (Name, Tel.-Nr., E-Mail) des Erstellers der Revisionsunterlagen müssen abgegeben werden Die Einstellwerte von Leistungsschalter, Motorschutzschalter, Differenzstromrelais, etc. müssen im Schema

eingetragen werden

7.1.3 Revisionsordner Folgende Unterlagen müssen dem Fachplaner abgegeben werden: Revidierte Installationspläne Revidierte Elektroschemas Revidiertes Erschliessungskonzept / Prinzipschema (Starkstrom, UKV, BMA, etc.) Revidierte Leuchten- und Leuchtmittelliste UKV-Mess- und Prüfprotokolle elektronisch auf Stick oder CD Konformitätserklärungen Prüfzertifikate Sicherheitsnachweis (SiNa) inkl. Mess- und Prüfprotokoll Technische Dokumentationen von verbauten Geräten (PIR, Zeitschaltuhr, Leuchten etc.) Programmierdaten (SPS, KNX, Logo, GLS, PLS, etc.) auf Stick oder CD

Page 16: Elektro Richtlinie Planung und Ausführung Installationen (PDF, 17

232 ELEKTROINSTALLATIONEN RICHTLINIE

Immobilien Aargau | Januar 2017 Seite 16 von 17

7.2 ABNAHME Was muss alles bei der Abnahme vorliegen / erledigt sein: Sicherheitsnachweis (SiNa) inkl. Mess- und Prüfprotokoll Unabhängige Kontrolle (gem. Vorgabe IMAG) Revisionsunterlagen Vorabzug Schlussrechnung IBS-Dokumente Prüfdokumente Konformitätserklärungen NIV-Prüfprotokoll für SGK

Page 17: Elektro Richtlinie Planung und Ausführung Installationen (PDF, 17

232 ELEKTROINSTALLATIONEN RICHTLINIE

Immobilien Aargau | Januar 2017 Seite 17 von 17

8 ANHANG

8.1 VORLAGE SICHERUNGSLEGENDE Die Vorlage ‚Sicherungslegende‘ kann unter folgendem Link bezogen werden:

https://www.ag.ch/de/dfr/immobilien/projekte_immobilien/projekte.jsp