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IT in der Justiz 14.06.22 Elektronischer Rechtsverkehr ERV in der österreichischen Justiz Mag. Thomas Gottwald RegR Peter Frank Bundesministerium für Justiz Rechtsinformatik

Elektronischer Rechtsverkehr ERV in der österreichischen Justiz Mag. Thomas Gottwald

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Elektronischer Rechtsverkehr ERV in der österreichischen Justiz Mag. Thomas Gottwald RegR Peter Frank Bundesministerium für Justiz Rechtsinformatik. GUI. Register. Gebühren. Sozial-Versich. Namens-. Abfrage. Abfrage. VJ. Online Hilfe. Integrierte. Text-Verarb. Statistik. - PowerPoint PPT Presentation

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Elektronischer Rechtsverkehr ERV

in der österreichischen Justiz

Mag. Thomas GottwaldRegR Peter Frank

Bundesministerium für JustizRechtsinformatik

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Funktionen und Schnittstellen

Poststraße

Register

Namens- Abfrage

Statistik

Gebühren

Sozial-Versich. Abfrage

GUI

Online HilfeIntegrierteText-Verarb.

Elektronischer Rechtsverkehr

VJ

Ediktsdatei im Internet

Externe Abfrage

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Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) - Definition

• Der "Elektronische Rechtsverkehr" (ERV) ist die

– papierlose

– strukturierte

– elektronische Kommunikation

• zwischen den Parteien und den Gerichten sowie umgekehrt

• ersetzt die Kommunikation mit Papier und ist dieser rechtlich gleichwertig.

• Nicht zu verwechseln mit Übermittlung im Faxweg oder mit der Übermittlung durch einfaches e-Mail.

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ERV: Zeittafel

• 2003: Ausweitung Mahnverfahren auf 30.000 €• 2002: Abschluss Redesign-VJ • 2001: Jahresabschlüsse an Firmenbuch• 2000: unbeschränkter ERV-Teilnehmerkreis,

obligatorische elektronische Erledigungen, Erweiterung der elektronischen Erledigungen auf nachweisliche

Zustellungen• 1999: elektronische Erledigungen, Rückverkehr• 1997: Redesign Verfahrensautomation Justiz• 1995: ERV-Mahnklagen bei den Arbeitsgerichten, ERV-

Exekutionsanträge, "sonstige" Schriftsätze• 1990: Elektronischer Rechtsverkehr Mahnklagen

(ca 2.000 €)• 1990: Firmenbuch• 1986: Verfahrensautomation Justiz• 1980: Grundbuch

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Leistungen in der Praxis

Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)

Eindeutige Identifikation durchAnschriftscode & Passwort

Schnittstelle zu Gerichtsverfahrenfür strukturierte Daten

PC

Drucker

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Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) 2004

• ca 4.800 Teilnehmer– Rechtsanwälte, Notare– Banken, Versicherungen– öffentliche Institutionen

• elektronische Eingaben– 2,2 Mio eEingaben

• 85% der Klagen an Bezirksgerichte

• 60% der Vollstreckungsanträge

• elektronische Zustellungen– 4,1 Mio eZustellungen– davon 1,2 Mio Bekanntgaben

von Aktenzeichen– Porto-Ersparnis: >2,5 Mio €

1990 2003

0

500

1000

1500

2000

2500

tho

usa

nd

s

Documents sent to courts

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Aufteilung der Einbringungen

Exekutionen29,57%

Arbeitsgerichtliche Mahnklagen

0,55%

Mahnklagen25,04%

Sonstige Schrif tsätze44,32%

Klagen Gerichtshof0,52%

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Aufteilung der Erledigungen

AZ-Infos22,76%

Ladungen6,13%

Zahlungsbefehle11,02%

Exekutions-Bew illigungen

13,57%

Rückscheine9,02%

Erledigungen37,51%

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Teilnehmer

Aufteilung der AnschlüsseSonstige6,04%

Anwälte93,96%

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PC, LAN, Großrechner Modem, Terminal-Adapter, Router Telefon- oder ISDN-Anschluss,

Standleitung Geeignete Kanzleisoftware WinSERV oder geeignetes

Übertragungsprogramm

Technische Grundlagen

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Rechtliche Grundlagen

• Gerichtsorganisationsgesetz § 89a ff • ERV-Verordnung 1995• AFV 2002 - Formblätter• Gerichtsgebührengesetz § 4• StPO § 77• FinStrG § 200a• Rechtsanwaltsordnung § 9• Rechtsanwaltstarifgesetz § 23a• ÖRAK-Richtlinie § 42a• Abbuchungs- und Einziehungsverordnung• Technische Festlegung der Schnittstelle =

Schnittstellenbeschreibung (www.telekom.at)

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Elektronischer Rechtsverkehr

• Alle Eingaben an Gerichte– Ausnahmen

• Grundbuch• Firmenbuch (Gegenausnahme: Rechnungsabschlüsse)• Originalbeilagen• technisch ungeeignet (Umfang und Struktur)

• Alle Erledigungen der Gerichte– Ausnahmen

• Rangordnungsbeschluss (Grundbuch)• Zustellung zu eigenen Handen

Was? (§ 1 ERV)

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Elektronischer Rechtsverkehr

• Eine Eingabe gilt als bei Gericht eingelangt, wenn ihre Daten zur Gänze bei der Bundesrechenzentrum GmbH eingelangt sind.

– jedoch mit jenem Zeitpunkt, an dem die Übermittlungsstelle (ausgenommen Direktverkehr) die Eingabe zur Weiterleitung an die Bundesrechenzentrum GmbH übernommen hat und

– die technisch einwandfreie Übernahme an den Einbringer rückgemittelt wurde

• Die Zustellung an die Partei ist bewirkt, sobald die gerichtliche Erledigung in den elektronischen Verfügungsbereich des Empfängers gelangt ist

Einbringungsdatum – Zustelldatum (§ 89 d GOG)

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Elektronischer Rechtsverkehr

• Vorschriften für Papiereingaben gelten– Ausnahme: Unterschrift

• kein Fax und gewöhnliches e-Mail• Schnittstellenbeschreibung• Formvorschriften für Mahnklagen und

Exekutionsanträge (Formblätter)• Übermittlungsstelle: Telekom

– Ausnahme: Direktverkehr

Wie ?

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Elektronischer Rechtsverkehr

• Eingaben: 24 Stunden, 7 Tage– Übermittlungsstelle = Einlaufstelle

• Erledigungen: von 6 bis 16 Uhr– Verfügungsbereich des Empfängers– Protokoll der Übernahme

Wann ?

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Elektronischer Rechtsverkehr

• Der Bund haftet für Fehler, die entstanden sind– ab Einlangen bei der Bundesrechenzentrum GmbH– bis zum Einlangen in den Verfügungsbereich des

Empfängers

• Die Haftung ist ausgeschlossen– bei einem unabwendbaren Ereignis, das– weder auf Fehler in der Beschaffenheit – noch auf Versagen der Mittel der Datenverarbeitung beruht

• im Übrigen ist das Amtshaftungsgesetz anzuwenden

Haftung (§ 89e Abs 2 GOG)

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Einrichtung (einmalig) 21,80WinSERV

500,00Monatliches Entgelt je ERV-Code bei sonstigen Teilnehmern

21,80 für einen Rechtsanwalt

21,80 für eine Kanzlei mit 2 Rechtsanwälten

32,70 für eine Kanzlei mit mehr als 2 Rechtsanw.

43,60

je eingebrachter Schriftsatz 0,36

Kosten (in €)

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Elektronischer Rechtsverkehr

• Entfall der Dateneingabe (Personal)• schnell, kostengünstig (Zeit, Porto, Papier)• korrekte Daten • 7 Tage/Woche, 24 Stunden/Tag• Übermittlung ohne Medienbruch - im Gegensatz zur

Fax-Übermittlung• strukturierte Daten: Weiterverarbeitung• Sicherheit: automatische Protokollierung aller

Schritte• rechtsverbindliche Bestätigung der Einbringung• Schriftsätze sind jederzeit auffindbar

Vorteile (1)

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Elektronischer Rechtsverkehr

• Mitteilungen des Aktenzeichens im Rückverkehr bei ERV Eingaben

• erweitertes Service für Parteien/Vertreter möglich: zB sofortige Mitteilung des Aktenzeichens bei ERV Eingaben - gezielte Rückfragen bei Gericht möglich,

• rasche Information zum Fall für die Partei (externe Fallabfrage)

• Höhere Qualität der Schriftsätze– Geringere Anzahl der Zurückweisungen bei den ERV-

Schriftsätzen als bei den Papieranträgen– viele Fehler werden durch die Software bzw die

Übermittlungsstelle abgefangen

Vorteile (2)

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Elektronische Bilanzübermittlung

• Über Finanz Online (nicht Justiz-ERV)• Geringe Marktakzeptanz: 5 bis 6 %

– Nicht in Software der Steuerberater integriert– finanzieller Anreiz nur bis Ende 2001: keine

Veröffentlichungsgebühr von 110 Euro– Wiener Zeitung verlangt ab 2002 geringeres Entgelt für

Einschaltung

• Vorteile: – Umsetzung der Publizitätsrichtlinie: Schutz der

Wirtschaftspartner– Bilanzen im Firmenbuch abfragbar (günstig: 2,20 Euro)– Reduktion von Porto, Kopierkosten (4-fach Einreichung),

Verständigungspflichten, Plausibilitätskontrolle in der Übermittlungssoftware

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Zukunft des ERV 1

• Stärkere Einbindung von Internet-Technologie und Zukunfts-Perspektiven

– XML für Datenübertragung

– Web-Services

• Java-Applets für Schriftsatz-Prüfungen

• Zustellung zwischen Anwälten

• Internationalisierung des ERV (EU Mahnverfahren)

• Auch im Grund- und Firmenbuch

• Urkunden mit Originalwirkung (BRÄG 2005)

• Interaktive Formulare im Internet

• „Geeignete“ elektronische Signatur oder anderes gesichertes Verfahren (V nach BRÄG 2005)

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Zukunft des ERV 2

• Jänner 2005 Rückverkehr Firmenbuch• Mai 2005: Test mit ausgewählten Teilnehmern,

„sonstige“ Zivileingaben, pdf-Anhänge• Juli 2005: alle Teilnehmer• Ende 2005: weitere Erst- und Folgeanträge,

universelle Plattform für andere Anwendungen (GB, FB, institutioneller Datenaustausch, SOA, WEB-Services

• Ende 2007: Rückverkehr neu (mit pdf-Anhängen) erst möglich, wenn alle Teilnehmer auf ERV-neu umgestellt

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Auszeichnung

30. November 2001e-Government-Konferenz in Brüssel

eGovernment-Label

für herausragende e-Government-Applikation in Europa

ERV platzierte sich im Spitzenfeld der 281 eingereichten Projekte

wichtigste von einer unabhängigen Kommission

überprüfte Kriterien waren

Zeitersparnis, Effizienzsteigerung

und Kostensenkung

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www.justiz.gv.at

www.ris.bka.gv.at

www.edikte.justiz.gv.at

www.sdgliste.justiz.gv.at

[email protected]

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