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ELER in Deutschland Übersicht über die Nationale Rahmenregelung und die Programme der Länder Maßnahmensteckbriefe 2014-2020 Agrarumweltmaßnahmen Tierschutzmaßnahmen Ökolandbauförderung mit Hinweisen auf weitere ELER- und Länderförderungen im Naturschutz und Programme anderer EU-Mitgliedsstaaten Umwelt und Landschaft Gefördert durch Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.

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ELER in Deutschland Übersicht über die Nationale Rahmenregelung

und die Programme der Länder

Maßnahmensteckbriefe 2014-2020 Agrarumweltmaßnahmen

Tierschutzmaßnahmen Ökolandbauförderung

mit Hinweisen auf weitere ELER- und Länderförderungen im Naturschutz und Programme anderer EU-Mitgliedsstaaten

Umwelt und Landschaft

Gefördert durch

Europäischer Landwirtschaftsfondsfür die Entwicklung des ländlichen Raums:Hier investiert Europa in dieländlichen Gebiete.

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1. Maßnahmenübersicht Agrarumwelt 2014-2020 ELER-Maßnahmen Artikel 28/29/33 1

Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume, Ref. 322 der BLE, Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn [email protected], http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de

ELER in Deutschland Übersicht über die in den Programmen der Länder angebotenen Maßnahmen

Länderübersicht und Maßnahmensteckbriefe

ELER M10 - Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen (Artikel 28 ELER-VO 1305/2013)

ELER M11 - Zahlungen für Ökologischen Landbau (Artikel 29 ELER-VO 1305/2013)

ELER M14 - Zahlungen für Tierschutzmaßnahmen (Artikel 33 ELER-VO 1305/2013)

Mit Hinweisen auf weitere Förderungen (ELER und Ländermaßnahmen) im Bereich Naturschutz in den Maßnahmeübersichten der Länder

Mit Hinweisen auf entsprechende Förderungen im Bereich Agrarumwelt- und Natur-schutz in anderen Mitgliedsstaaten

Stand der Programme: Erstgenehmigungen Dez. 2014 - Mai 2015 Korrekturen und Ergänzungen: Sept.15, Okt. 15, Nov. 2015, Feb. 2016, März 2016, August 2016, April 2017

Impressum: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung DVS - Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume Bearbeitung: Dr. Jan Freese, Simon Keelan

Alle Angaben ohne Gewähr. Für Hinweise auf Fehler sind wir dankbar. Online Verfügbar: https://www.netzwerk-laendlicher-raum.de/service/publikationen/eler-leader/eler-massnahmensteckbriefe/ Deichmanns Aue 29 53179 Bonn Tel. +49 / (0)2 28 99 68 45 - 34 77 Fax +49 / (0)2 28 99 68 45 - 33 61 E-Mail: [email protected] oder [email protected] Web: http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de

Bildnachweis: Herde Coburger Fuchsschaft in Freihaltung auf einer Streuobstwiese, Okt. 2002, Ökologischer Landbau © BLE, Bonn, Foto: Dominic Menzler

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1. Maßnahmenübersicht Agrarumwelt 2014-2020 ELER-Maßnahmen Artikel 28/29/33 2

Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume, Ref. 322 der BLE, Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn [email protected], http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de

Gliederung

0. Vorbemerkungen …………………….……………………………………………………….………………………. 3 1. Maßnahmenübersichten der Länder…….…….…….…….…….…….…….…….…….…….……….

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2. Maßnahmensteckbriefe Agrarumwelt, Tierschutz, Ökolandbau ….….….….….….

28 Nationale Rahmenregelung ………………………………………………………………………………………..…...…….. 28 Baden-Württemberg ………………………………………………………………………………………………...…..……... 32 Bayern ………………………………….…..………………………………………………………………..…………………… 38 Brandenburg/Berlin …………………………………………………………………………………..………………………… 46 Hessen ……………………………………………………………………………………………………..……………………... 49 Mecklenburg-Vorpommern ……………………………………………………………………………..…………………….. 52 Niedersachsen/Bremen …………………………………………………………………………………..……………………. 56 Nordrhein-Westfalen ……………………………………………………………………………………………………..…….. 64 Rheinland-Pfalz ……………………………………………………………………………………………………..…………… 69 Saarland ………………………………………………………………………………………………..……...…………………. 72 Sachsen …………………………………………………………………………………………………..………………………. 73 Sachsen-Anhalt ………………………………………………………………………………………..……………………...… 77 Schleswig-Holstein ………………………………………………………………………………………….……………….… 85 Thüringen …………………………………………………………………………………………………………….………..… 87

3. Übersichten der Angebote anderer EU-Mitgliedsstaaten ÖPUL – Österreichisches Agrarumweltmprogramm 2015………………………………………………….………..… 89 Agrarumweltmaßnahmen Flandern (Belgien)………………………………..………………….…………….………..… 100 Agrarumweltmaßnahmen Wallonie (Belgien)……………………………..……………………………….…………...… 101 Agrarumweltmaßnahmen Luxenburg………………………………………..……………………...………….………..… 102 Agrarumweltmaßnahmen Dänemark………………………………………..………………………………….………..… 103 Agrarumweltmaßnahmen und Umweltinvestitionen Schottland…………………………………………….……..… 104 Agrarumweltmaßnahmen und Umweltinvestitionen England/ UK (Countryside Stewardship)………….…..… 106 Agrarumweltmaßnahmen Irland2016 (GLAS)……..…………………………..……………...………….………..…..… Agrarumweltmaßnahmen in Botzen/Süd-Tirol (Italien)……..………..…………...…………...…….………….…..… Agrar- und Agrarumweltförderung in der Schweiz………..………..……………...…………...…….………….…..…

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4. Weitere den Agrarumweltmaßnahmen verwandte Maßnahmen der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik Die Nationale Strategie für operationelle Programme der Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse in Deutschland………………………………………………………………………………………………… 118

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1. Maßnahmenübersicht Agrarumwelt 2014-2020 ELER-Maßnahmen Artikel 28/29/33 3

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0. Vorbemerkungen

So föderal Deutschland politisch gestaltet ist, so unterschiedlich sind die Bezeichnungen der einzelnen Programme: Ob LPLR, EPLR, PFEIL, EULLE, FILET oder MEPL – gemeint ist immer das gleiche: Entwicklungsprogramm der Länder für den ländlichen Raum. Aus diesen Entwick-lungsprogrammen leiten sich die jeweiligen landesspezifischen Richtlinien ab.

Abb. 1: Die Entwicklungsprogramme der Bundesländer. Quelle: Deutsche Vernetzungsstelle für

Ländliche Räume, Bonn 2015

Die nachfolgende Übersicht stellt insbesondere eine Zusammenfassung von Informationen zu den „ELER-Maßnahmen“

• Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen (Artikel 28 ELER-VO 2013) • Zahlungen für Ökologischen Landbau (Artikel 29 ELER-VO 2013) • Zahlungen für Tierschutzmaßnahmen (Artikel 33 ELER-VO 2013)

aus der Nationalen Rahmenregelung sowie den Programmen der Bundesländer zur Entwick-lung des ländlichen Raums dar. Sie kann insoweit eine präzisere Auslegung der jeweiligen För-dertatbestände und -voraussetzungen auf der Grundlage der entsprechenden Förderrichtlinien bzw. Verwaltungsvorschriften der Länder nicht ersetzen. Ebenso gibt sie keinen Aufschluss darüber, ob eine im EPLR beschriebene Maßnahme auch tatsächlich bereits angeboten wird.

Unterschiede in der Systematisierung sowie der Informationstiefe wurden in den nachfolgenden Ausführungen bewusst nicht ausgeglichen. Wird in den Länderprogrammen bei einzelnen (Teil-) Maßnahmen auf die Nationale Rahmenregelung Bezug genommen, ist dies durch die Formulie-rung „gem. NRR“ gekennzeichnet (steht als Kurzform für „… wird entsprechend der Maßnahme in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung umgesetzt“).

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1. Maßnahmenübersicht Agrarumwelt 2014-2020 ELER-Maßnahmen Artikel 28/29/33 4

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Zusätzlich gibt es Hinweise zu weiteren Naturschutzförderangeboten innerhalb und außerhalb des ELER.

Die Darstellung ist in zwei Abschnitte untergliedert: Für einen schnellen Überblick enthält die „Maßnahmenübersicht“ lediglich die Bezeichnungen der einzelnen Fördermaßnahmen, wäh-rend in den „Maßnahmensteckbriefen“ zusätzliche Angaben zu den Maßnahmen gemacht werden wie z.B Ziele, Fördergegenstand, Zuwendungsvoraussetzungen, Umfang und Höhe der Zuwendung sowie ggf. Besonderheiten („Zusatzinformation“).

Förderung auf dem Weg zum Akteur

Abb. 2: Vielfalt der Fördermittelwege. Quelle: Deutsche Vernetzungsstelle für Ländliche Räume, Bonn 2015

Agrarumweltmaßnahmen, Kulturlandschaftsprogramme, der Vertragsnaturschutz, die Tier-schutzmaßnahmen und die Ökolandbauförderung der Bundesländer sind Bestandteile der Län-derprogramme zur Ländlichen Entwicklung. Die besondere Herausforderung beim Verständnis dieser Förderung ist, dass die Programme und Maßnahmen oft in einem anfangs schwer zu durchschauenden Verhältnis zu Bundes- (GAK) und EU-Mitteln (ELER) stehen. Auf allen Ebe-nen - Bund, EU und Land - werden Vorgaben (Wer kann die Förderung erhalten? Welche Auf-lagen gibt es?) gemacht. Maßgeblich ist für einen Förderempfänger immer die Förderrichtlinie des Landes und sein Zuwendungsbescheid. Aber diese arbeiten oft mit Bezügen zum gelten-den Bundes- und EU-Recht.

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1. Maßnahmenübersicht Agrarumwelt 2014-2020 ELER-Maßnahmen Artikel 28/29/33 5

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Abb. 3: Auf dem Weg zu den Akteuren mischen sich EU-, Bundes- und Landesmittel auf sehr unterschiedliche Weise.

Die Mittelherkunft der Agrarumweltmaßnahmen, Kulturlandschadftsprogramme und des Ver-tragsnaturschutzes in den Ländern kann von Maßnahme zu Maßnahme variieren (Abb.3). Viele Länder nutzen ELER-Mittel (EU-Gelder), die mit GAK- (Bundesmitteln) und Landesmitteln kom-biniert werden. Einzelne Bundesländer nutzen nur EU-Mittel und Landesmittel ohne zusätzliche Bundesfinanziern. Dies trifft z.B. für alle Vertragsnaturschutzmaßnahmen zu. Eine Besonderheit stellt Hessen dar, dass zusätzlich Agrarumweltmaßnahmen ohne EU-Mittel und außerhalb des ELER finanziert, indem nur Landesmittel oder Landes- und Bundesmittel (GAK) eingesetzt wer-den. Dieses Verfahren nutzten unterschiedliche Länder schon länger in anderen Förderberei-chen der ländlichen Entwicklung, für den Agrarumweltbereich ist dies neu.

Zu beachten ist, dass nicht jedes Jahr jede Agrarumwelt- oder Vertragsnaturschutzmaßnahme (Tierschutzmaßnahmen) angeboten werden muß. Die Termine der Antragstellung für Agrarum-welt (Tierschutzmaßnahmen) variieren von Bundesland zu Bundesland zwischen Oktober des Vorjahres des Maßnahmebegins bis Mai (im Rahmen des gemeinsamen Flächenantrags).

Stand: Erstgenehmigung der Programme durch die EU-Kommission Dez. bis Mai 2015. Mit Er-gänzungen bis Anfang 2017

Alle Angaben ohne Gewähr. Für Hinweise auf Fehler sind wir dankbar.

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1. Maßnahmenübersicht Agrarumwelt 2014-2020 ELER-Maßnahmen Artikel 28/29/33 6

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1. Maßnahmenübersicht Agrarumwelt 2014-2020 ELER-Maßnahmen Artikel 28/29/33 7

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1. Maßnahmenübersicht

Nationale Rahmenregelung (NRR) (i. d. F. d. Genehmigung vom 12.12.2014) Die NRR enthält ausgewählte Maßnahmen der GAK - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (Rahmenplan 2014-2018) Hier:

Förderbereich 4: Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung (MSL) Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen, Ökolandbau und Tierschutzmaßnahmen A. Zusammenarbeit im ländlichen Raum für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung

1.0 Erarbeitung von Konzepten zur Zusammenarbeit 2.0 Umsetzung und Begleitung von Konzepten zur Zusammenarbeit

B. Ökologischer Landbau und andere besonders nachhaltige gesamtbetriebliche Verfahren 1.0 Ökologische Anbauverfahren (ELER-Code: M11.0001 u. ELER-Code: M11.0002) 2.0 Emissionsarme und Umwelt schonende Stickstoffdüngung 3.0 Emissionsarme und Gewässer schonende Ausbringung von Wirtschaftsdünger

C. Besonders nachhaltige Verfahren im Ackerbau oder bei einjährigen Sonderkulturen 1.0 Vielfältige Kulturen im Ackerbau (ELER-Code: M10.0002) 2.0 Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über den Winter (ELER-Code: M10.0003) 3.0 Anbauverfahren auf erosionsgefährdeten Standorten 4.0 Bereitstellung von Struktur- und Landschaftselementen (ELER-Code: M10.0004) 5.0 Klima-, Wasser- und Boden schonende Nutzung oder Umwandlung von Ackerland

D. Besonders nachhaltige Verfahren auf dem Dauergrünland 1.0 Extensive Nutzung des Dauergrünlandes (ELER-Code: M10.0005) 2.0 Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen 3.0 Extensive Bewirtschaftung zur Erhaltung pflanzengenetisch wertvoller Grünlandvegetationen (ELER-

Code: M10.0006) E. Besonders nachhaltige Verfahren bei Dauerkulturen

1.0 Biologische und biotechnische Maßnahmen des Pflanzenschutzes 2.0 Extensive Obstbestände

F. Besonders tiergerechte Haltungsverfahren 1.0 Sommerweidehaltung 2.0 Haltung in Gruppen oder im Laufstall mit Weide 3.0 Haltung in Gruppen oder im Laufstall mit Stroh 4.0 Haltung in Gruppen oder im Laufstall mit Außenauslauf und auf Stroh

G. Erhaltung der Vielfalt der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft 1.0 Pflanzengenetische Ressourcen 2.0 Tiergenetische Ressourcen (ELER-Code: M10.0007)

H. Nicht-produktiver investiver Naturschutz (neu 2016) 1.0 Nicht-produktiver investiver Naturschutz

Weitere Naturschutzförderungen ohne ELER • Bundesprogramm Biologische Vielfalt (Antragstellung an BfN) • EU-Life-Projekte (Projektanträge für Naturschutzgroßprojekte können die Bundesländer über den Bund an die

EU stellen) • Naturschutzgroßvorhaben des Bundes (Förderung von Großprojekten in den Ländern durch BfN/BMUB)

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Baden-Württemberg (BW) (i. d. F. d. Erstgenehmigung vom 29.05.2015)

Gesamtprogramm Agrarumwelt (FAKT) und Vertragsnaturschutz im ELER

Ackerland (AL) mit den Vorhaben 10.1.1 Vertragsnaturschutz - Ackerbewirtschaftung 10.1.2 Vertragsnaturschutz - Umstellung von Acker auf extensive Grünlandbewirtschaftung 10.1.7 Fruchtartendiversifizierung (mind. 5-gl. FF) 10.1.18 Herbstbegrünung im Acker/Gartenbau 10.1.19 Begrünungsmischungen im Acker/Gartenbau 10.1.20 Brachebegrünung mit Blühmischungen 10.1.22 Herbizidverzicht im Ackerbau 10.1.23 Ausbringung von Trichogramma bei Mais 10.1.25 Pheromoneinsatz im Obstbau 10.1.29 Winterbegrünung 10.1.30 Stickstoffdepotdüngung mit Injektion 10.1.31 Precision Farming (im Paket) 10.1.32 Reduzierte Bodenbearbeitung mit Strip Till 10.1.33 Freiwillige Hoftorbilanz Grünland (GL) mit den Vorhaben 10.1.3 Vertragsnaturschutz - Grünlandbewirtschaftung 10.1.4 Vertragsnaturschutz - Beweidung 10.1.5 Vertragsnaturschutz - Pflegende Bewirtschaftung 10.1.8 Extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlands mit Viehbesatz bis 1,4 RGV/ha HFF (gem.MSL) 10.1.9 Extensive Bewirtschaftung bestimmter Dauergrünlandflächen ohne Stickstoffdüngung in Betrieben ab 0,3

RGV/ha DGL 10.1.12 Bewirtschaftung von artenreichem Grünland 10.1.26 Extensive Nutzung von §30 BNatschG/332 NatSchG Biotopen 10.1.27 Extensive Nutzung der FFH-Lebensraumtypen Flachland- und Bergmähwiesen 10.1.28 Silageverzicht im gesamten Betrieb (Heumilch) Sonstige Maßnahmen (SM) mit den Vorhaben 10.1.6 Vertragsnaturschutz - Pflege nicht landwirtschaftlich genutzter Flächen 10.1.15 Erhaltung von Streuobstbeständen 10.1.16 Weinbausteillagen 10.1.17 Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel 10.1.24 Nützlingseinsatz unter Glas 10.1.34 Erhaltung gefährderter Nutztierrassen Folgende Maßnahmen werden dem Vertragnaturschutz zugerechnet (Teil A der Landschaftspflegerichtlinie - LPR) Ackerland (AL) mit den Vorhaben 10.1.1 Vertragsnaturschutz - Ackerbewirtschaftung 10.1.2 Vertragsnaturschutz - Umstellung von Acker auf extensive Grünlandbewirtschaftung Grünland (GL) mit den Vorhaben 10.1.3 Vertragsnaturschutz - Grünlandbewirtschaftung 10.1.4 Vertragsnaturschutz - Beweidung 10.1.5 Vertragsnaturschutz - Pflegende Bewirtschaftung Sonstige Maßnahmen (SM) mit den Vorhaben 10.1.6 Vertragsnaturschutz - Pflege nicht landwirtschaftlich genutzter Flächen

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1. Maßnahmenübersicht Agrarumwelt 2014-2020 ELER-Maßnahmen Artikel 28/29/33 9

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Landschaftspflegerichtlinie 2015 (LPR)

Teil A Vertragsnaturschutz

A1: Extensivierung landwirtschaftlich genutzter Flächen bis zum vollständigen Bewirtschaftungsverzicht sowie Wiederaufnahme oder Beibehaltung einer extensiven Bewirtschaftung, pflegende Bewirtschaftung landwirt-schaftlich nutzbarer Flächen (auf „Bruttoflächen“)

A2: Pflege und Entwicklung nicht landwirtschaftlich genutzter Flächen (keine "Bruttoflächen") Teil B Arten- und Biotopschutz

Artenschutz Biotopgestaltung und -neuanlage Biotop- und Landschaftspflege

Teil C Grunderwerb zur Biotopentwicklung/Entschädigung

C1: Erwerb eines Grundstücks im Rahmen einer Biotopentwicklungsmaßnahme oder eines grundstücksgleichen Rechts durch Dritte

C2: Grunderwerb im Rahmen einer Biotopentwicklungsmaßnahme zum Eigentum des Landes C3: Entschädigung für die Aufgabe einer Anlage oder deren Verlagerung (Ablösung eines Störfaktors)

Teil D Investitionen

D1: Investition in kleine landwirtschaftliche Betriebe D2: Investition zur in die Verarbeitung und Vermarktung naturschutzgerecht produzierter Erzeugnisse D3: Investition für Landschaftspflege D4: Investition des Landes oder einer Einrichtung mit Landesbeteiligung

Teil E Dienstleistungen

E1: Dienstleistung für Biotopvernetzung und Mindestflur E2: Dienstleistung im Rahmen von integrativ wirkendem Naturschutzansatz E3: Dienstleistung zum Zwecke des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landeskultur

Informationen Richtlinien und detaillierte Förderbedingungen unter:

http://www.landwirtschaft-bw.info/pb/,Lde/1962007

Weitere Maßnahmen im Bereich Naturschutz mit ELER-Kofinanzierung

• Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Gewährung

von Zuwendungen für Naturparke in Baden-Württemberg (VwV NPBW) Förderfähige Inhalte für Naturparke:

o Entwicklung des Erholungswertes (Art. 20 1e ELER-VO) o Natürliches Erbe (Art. 20 1f ELER-VO) o Kulturelles Erbe (Art. 20 1f ELER-VO) o Sensibilisierung (Art. 20 1f ELER-VO) o Erhalt der Kulturlandschaft durch Vermarktung regionaler Produkte (Art. 20 1f ELER-Verordnung) o Projektkoordination (Art. 35 2i ELER-VO)

Die ELER-Förderung wird nur für Projekte über 10.000€ in Anspruch genommen, andernfalls werden nur Lan-des- und Bingo-Mittel verwendet.

Weitere Maßnahmen im Bereich Naturschutz ohne ELER-Kofinanzierung

• Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) für Wasserschutzgebiete

• Projekt des Landes zur Erhaltung und Entwicklung von Natur und Umwelt (PLENUM)

• Streuobstkonzeption

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1. Maßnahmenübersicht Agrarumwelt 2014-2020 ELER-Maßnahmen Artikel 28/29/33 10

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Bayern (BY) (i. d. F. d. Genehmigung vom 13.02.2015)

Bayer. Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) 1 Ökolandbauförderung (nach GAK)

B10.Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb B11.Zuschuss zu den Kontrollverfahren

2 Klima

B20/21.Extensive Grünlandnutzung für Raufutterfresser (GAK) B22/23.Extensive Grünlandnutzung (Almen/Alpen) B25/26.Emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung B28.Umwandlung von Acker- in Grünland entlang von Gewässern und sonst. sensiblen Gebieten B29.Umwandlung v. Al in GL auf Moorstandorten

3 Boden/ Wasser

B30.Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten B34.Gewässer- und Erosionsschutzstreifen B35.Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten B36.Winterbegrünung mit Wildsaaten B37.Mulchsaatverfahren bei Reihenkulturen B38.Streifen-/Direktsaatverfahren bei Reihenkulturen B39.Verzicht auf Intensivfrüchte in wasserw. sensiblen Gebieten (Kulisse)

4 Biodiversität/Artenvielfalt

B40.Erhalt artenreicher Grünlandbestände B41.Extensive Grünlandnutzung an Waldrändern B44-46.Vielfältige Fruchtfolge mit Eiweißpflanzen, großkörnigen Leguminosen und alten Kulturarten B47.Jährlich wechselnde Blühflächen B48.Blühflächen an Waldrändern und in der Feldflur

5 Kulturlandschaft

B50.Extensive Futtergewinnung (Heumilch) B51.Mahd von Steilhangwiesen B52.Behirtung von Almen und Alpen B55.Weinbau in Steil- und Terrassenlagen B57.Streuobst B58.Extensive Teichwirtschaft B59.Struktur- und Landschaftselemente

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1. Maßnahmenübersicht Agrarumwelt 2014-2020 ELER-Maßnahmen Artikel 28/29/33 11

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Bayer. Vertragsnaturschutzprogramm/Erschwernisausgleich (VNP/EA) 1. Biotoptyp „Acker“

Grundleistungen 1.1 Extensive Ackernutzung für Feldbrüter und Ackerwildkräuter – H11 1.2 Brachlegung auf Acker mit Selbstbegrünung aus Artenschutzgründen – H12-H14

- EMZ bis 2500 – H12 - EMZ ab 2501-3500 – H13 - EMZ ab 3501 – H14

Zusatzleistungen (0.1 oder 0.2 und 0.3) 0.1 Verzicht auf jegliche Düngung – N11 0.2 Verzicht auf Mineraldünger und organische Düngemittel (außer Festmist) – N12 0.3 Erschwernisse – W01-W06 Einzelkriterien

Erhalt von Streuobstäckern – W07 Stoppelbrache als Einzelleistung – H15

2. Biotoptyp „Wiesen“ – Erschwernisausgleich für Feuchtflächen

Grundleistungen 2.0 Umwandlung von Ackerland in Wiesen – H20 2.1 Extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – H21-H26, F22-F26

– Schnittzeitpunkte: 01.06. – H21 15.06. – H22/F22 01.07. – H23/F23 01.08. – H24/F24 01.09. – H25/F25

– Mahd bis einschließlich 14.06., Bewirtschaftungsruhe bis einschließlich 31.08. H26/F26 2.2 Brachlegung von Wiesen aus Artenschutz-gründen - H29

Bewirtschaftungsruhe 15.03. bis einschl. 01.08. 2.3 Ergebnisorientierte Grünlandnutzung – H30 Erhaltung von 6 Kennarten

Zusatzleistungen (0.1 oder 0.2 und 0.3) 0.1 Verzicht auf jegliche Düngung und chem. Pflanzenschutzmittel – N21

als Einzelleistung – H27

0.2 Verzicht auf Mineraldünger, organische Düngemittel (außer Festmist) und chem. Pflanzenschutzmittel – N22

0.3 Erschwernisse – W02-W04, W08-W17 Einzelkriterien - Erhalt von Streuobstwiesen – W07 - als Einzelleistung – H28 - tierschonende Mahd von innen nach außen - W16 (ohne ELER)

3. Biotoptyp „Weiden“

Grundleistungen 3.1 Extensive Weidenutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – H/F31-H/F33

A Beweidung durch Schafe, Rinder, inkl. Wasserbüffel, Pferde inkl. Esel – H31/F31 B Beweidung durch Rinder auf Almen/Alpen – H32/F32 C Beweidung durch Ziegen – H33/F33

Zusatzleistung 0.3 Erschwernisse – W18-W19 Einzelkriterien

4. Biotoptyp „Teiche“ (außerhalb ELER)

Grundleistungen 4.1 Förderung ökologisch wertvoller Teiche mit Verlandungszone – H41-H44

– Variante 1: Besatzvorgaben werden durch die UNB festgelegt. – Variante 2: Verzicht auf Zufütterung (keine Besatzvorgaben)

4.2 Vollständiger Nutzungsverzicht in Teichen zur Erhaltung, Entwicklung oder Verbesserung der Lebensbedin-gungen endemischer oder gefährdeter Arten – H45

Zusatzleistungen (s. u.)

0.3 Erschwernisse – W20-W21 Einzelkriterien Weitere Maßnahmen im Bereich Naturschutz ohne ELER-Kofinanzierung

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1. Maßnahmenübersicht Agrarumwelt 2014-2020 ELER-Maßnahmen Artikel 28/29/33 12

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• B60.Sommerweidehaltung (Weideprämie) (ohne ELER aber mit GAK)

• Förderung der Erhaltung gefährdeter einheimischer landwirtschaftlicher Nutztierrassen Rind, Schaf,Pferd (finanziert mit GAK und Landesmittel)

• Bergbauernprogramm (BBP): bis zu 900€/ha Lichtweidensanierung auf Almen, Investitionsmittelzuschüs-se für Almbesitzer

• Förderung von Grünfuttertrocknungsbetrieben

• Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (Landesmittel): Investitionszuschüsse für Kooperationen von Landwirten in Trinkwasserschutzgebieten (finanziert vom Wasserversorger)

• Schutzgebietsbetreuer in Naturschutzgebieten (bis 2013 ESF, jetzt Landesprogramm des Naturschutz-fonds Bayern)

• Vertragsnaturschutzprogramm Wald (nur Landesmittel, 4 Mio €/Jahr) • Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie, bis 2013 ELER, jetzt Landesprogramm: 2,5 Mio€ /Jahr für

Projekte von Naturparken und 13,5 Mio €/Jahr Landschaftspflegemittel, Naturparke erhalten eine Verwal-tungskostenpauschale von 10.000-15.000€/ Jahr

• Moorschutz (EFRE)

• Vertragsnaturschutzmodule außerhalb ELER: Biotoptyp Teiche (siehe oben) und tierschonende Mahd (von Innen nach außen)

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1. Maßnahmenübersicht Agrarumwelt 2014-2020 ELER-Maßnahmen Artikel 28/29/33 13

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Brandenburg/Berlin (BB/BE) (i. d. F. d. Erstgenehmigung 29.5.2015)

Programm im ELER 2014-2020 - Erste Beantragung möglich Dez. 2015 für 2016 10.1.1 Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen (gemäß NRR - M10.0005), Vorgaben zu Nut-

zungsintensität und Nutzungsterminen in Natura 2000 Gebieten

10.1.2 Pflege vom Heiden, Trockenrasen und anderen sensiblen Grünlandstandorten

10.1.3 Klima-, wasser- und bodenschonende Nutzung oder Umwandlung von Ackerland 10.1.4 Pflege extensiver Obstbestände (gemäß NRR) 10.1.5 Erhaltung Pflanzengenetischer Ressourcen 10.1.6 Erhaltung tiergenetischer Ressourcen (gemäß NRR - M10.007) 10.1.7 Moorschonende Stauhaltung 11 Beibehaltung und Einführung ökologischer Anbauverfahren

Bis Ende 2014 konnten noch ausgewählte Maßnahmen aus dem KULAP 2007-2013 beantragt und in 2015ff auch noch umgesetzt werden. Weitere Maßnahmen im Bereich Naturschutz mit ELER-Kofinanzierung

• Managementplänen sowie Pflege- und Entwicklungspläne des Naturschutzes (Maßnahme M07 nach Artikel

20 ELER-VO)

• Pläne und Investitionen in die naturnahe Gewässerentwicklung gemäß NRR-GAK M07.0008 (Maßnahme M07 nach Artikel 20 ELER-VO)

• Natürliches Erbe (Maßnahme M07 nach Artikel 20 ELER-VO)

• Ausgleich für Nutzungseinschränkungen in Natura2000- und Naturschutzgebieten (Maßnahme M12 nach Artikel 30 ELER-VO)

• Zusammenarbeit zur Implementierung ressourcenschonender Landnutzungsmethoden (Maßnahme M16 nach Artikel 35 ELER-VO)

Weitere Maßnahmen im Bereich Naturschutz (Landesprogramm)

• Verträge mit Landnutzern werden bei Bedarf auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift zum Vertragsnatur-

schutz abgeschlossen (http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/vv_vertragsnaturschutz2016.pdf).

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1. Maßnahmenübersicht Agrarumwelt 2014-2020 ELER-Maßnahmen Artikel 28/29/33 14

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Hessen (HE) (i. d. F. d. Erstgenehmigung vom 12.2.2015)

HALM - Zahlungen im Rahmen des ELER HALM C.1 M 10 Vielfältige Kulturen im Ackerbau (gemäß NRR - M10.0002) konnte nur 2015 beantragt werden, alle

Mittel der Förderperiode 2014-2020 sind bewilligt.

M 11 Ökolandbauförderung (gemäß NRR - M11) a) Einführung b) Beibehaltung

HALM - Zahlungen ohne ELER-Beteiligung, A und C bis E aber mit GAK A. Förderung der Zusammenarbeit (erste Projekte 2015 bewilligt) A.1. Erarbeitung von Konzepten A.2. Umsetzung und Begleitung von Konzepten

B. Förderung des ökologischen Landbaus (ELER-Maßnahme) B.1. Ökologischer Landbau

C. Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Ackerbau C.1. Vielfältige Kulturen im Ackerbau (Maßnahme mit ELER, Siehe oben) C.2. Beibehaltung von Zwischenfrüchten über den Winter C.3.1 Einjährige Blühstreifen/-flächen C.3.2 Mehrjährige Blühstreifen/-flächen C.3.3 Gewässer-/Erosionsschutzstreifen C.3.4 Ackerrandstreifen C.3.5 Ackerwildkrautflächen (Kulisse)

D. Förderung besonders nachhaltiger Verfahren auf Dauergrünland D.1. Grünlandextensivierung – viele Maßnahmenmodule D.2. Bodenbrüterschutz D.3. Kennartennachweis (Antragstellung 2016ff möglich)

E. Förderung besonders nachhaltiger Verfahren bei Dauerkulturen E.1. Pheromoneinsatz im Weinbau

E.2. Erhaltung von Streuobstbeständen • Erhaltungsschnitt • Nachpflanzung

E.3. Erhaltung des Weinbaus in Steillagen • Hangneigung > 30 % und < 40 % • Hangneigung 40 % bis < 45 % • Hangneigung ab 45 %

H. Förderung des Arten- und Biotopschutzes in Agrarökosystemen H.1. Naturschutzfachliche Sonderleistungen auf Grünland

Nur in Verbindung mit D.1, D.2 oder H.1 - Variante für B.1 Teilnehmer; Prämienhöhe abhängig von Prämienstufe und Kombination

H.2. Arten- und Biotopschutz im Offenland Maßnahmenindividuelle Kalkulation • bis zu 2000 €/ha/Jahr

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1. Maßnahmenübersicht Agrarumwelt 2014-2020 ELER-Maßnahmen Artikel 28/29/33 15

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Weitere Maßnahmen im Bereich Naturschutz ohne ELER-Kofinanzierung

• Vertragsnaturschutz im Wald (Natura 2000)

• Investivmaßnahmen Arten und Naturschutz (Landesmittel)

• Zucht und Haltung gefährdeter einheimischer Nutztierrassen im Rahmen von Erhaltungszuchtprogram-men (nach GAK), 200 € je Rind und 30 € je Schaf oder je Ziege (Rotes Höhenvieh, Deutsches Schwarz-buntes Niederungsrind, Rhönschaf, Coburger Fuchsschaf, Weiße Deutsche Edelziege)

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1. Maßnahmenübersicht Agrarumwelt 2014-2020 ELER-Maßnahmen Artikel 28/29/33 16

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Mecklenburg-Vorpommern (MV) (i. d. F. d. Erstgenehmigung vom 13.2.2015)

10.1.a Vielfältige Kulturen im Ackerbau (gemäß NRR: M10.0002) 10.1.b Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen (gemäß NRR M10.0005) 10.1.c Naturschutzgerechte Grünlandbewirtschaftung 1. Küstenvogelbrutgebiete und Salzgrasland 2. Extrem nasse Grünlandstandorte 3. Feucht- und Nassgrünland nährstoffärmerer Standorte 4. Magergrasland und Heiden 5. Renaturierungsgrünland 10.1.d-f Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur gemäß NRR M10.0004 10.1.d Gewässerschutzstreifen 10.1.d Erosionsschutzstreifen 10.1.e Einjährige Blühstreifen oder -flächen 10.1.e Mehrjährige Blühstreifen oder -flächen 10.1.f Schonstreifen an Alleen

10.1.g Förderung biologischer und biotechnischer Verfahren sowie nützlingsfördernde Maßnah-men im Obst- und Gemüsebau 1. Verpflichtungsvarianten im Obstbau 2. Verpflichtungsvarianten im Gemüsebau 3. Verpflichtungsvarianten Winterbegrünung 4. Verpflichtung zur Biodiversität im Obst- und Gemüsebau

10.1.h Dauerhafte Umwandlung von Acker- in Grünland 11 Ökolandbauförderung weitere Maßnahmen im Bereich Naturschutz mit ELER-Kofinanzierung

In Planung (Stand 1/2016)

• Vertragsnaturschutz im Wald (Maßnahme M15 nach Artikel 34 ELER-VO)

• Naturschutz-Förderrichtlinie: Investive Maßnahmen in Natura-2000-Gebieten und Gebieten mit hohem Naturwert (insb. Kleingewässer, Gehölze, Wasserstandsanhebung, Freistellungen, Rückbau, Besucherlen-kung) (Maßnahme M04 nach Artikel 17 ELER-VO)

• Wiederherstellung von Feuchtgebieten und Mooren (Maßnahme M04 nach Artikel 17 ELER-VO)

• Planung und Umsetzung von Projekten der Landschaftspflegeverbände (Projekte, Lehrpfade, Informati-onsmaterialien und Fachveranstaltungen) und Umweltbewusstseins in Natura-2000-Gebieten fördern (Stu-dien und Investitionen) (Maßnahme M07 nach Artikel 20 ELER-VO)

• Wasser-Förderrichtlinie: Investitionen in die naturnahe Gewässerentwicklung – Fließgewässer gemäß NRR-GAK M07.0008 und Standgewässerentwicklung (Pläne, Maßnahmen, Investitionen) (Maßnahme M07 nach Artikel 20 ELER-VO)

• Förderung der Infrastruktur der Großschutzgebiete/ Nationalen Naturlandschaften

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1. Maßnahmenübersicht Agrarumwelt 2014-2020 ELER-Maßnahmen Artikel 28/29/33 17

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Niedersachsen/Bremen (NI/HB) (i. d. F. d. der Erstgenehmigung vom 29.05.2015)

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) – ELER M10 Gesamtbetriebliche Verpflichtungen BV2 Emissionsarme Ausbringung

Ackerbau AL1 Anbau vielfältiger Kulturen (2014 bereits für die Förderphase überbucht, keine weitere Antragsstellung) AL2 Winterbegrünung AL21 Zwischenfrüchte/ Untersaaten* AL22 Winterharte Zwischenfrüchte* AL3 Cultanverfahren AL5 keine Bodenbearb. nach Mais

Blühstreifen, Schonstreifen, Hecken BS1 einjährige Blühstreifen – BS1.1 Grundförderung (mit und ohne Imkerbeteiligung) BS1.2 Strukturreicher Blühstreifen (mit oder ohne Abstimmung der Lage mit LPV oder UNB) BS2 mehrjährige Blühstreifen (mit oder ohne Abstimmung der Lage mit LPV oder UNB) BS3 Schonstreifen Ackerwildkräuter BS4 Schonstreifen Feldhamster BS5 Schonstreifen Ortolan BS6 Schonstreifen Rotmilan BS7 Grünstreifen Wassererosion BS7.1 Erosionsschutzstreifen BS7.2 Gewässerschutzstreife BS8 Hecke Erosionsschutz BS9 Hecke Vogelschutz

Grünland GL1 Extensive Bewirtschaftung GL11 Dauergrünland ohne Mineraldünger, später Schnitttermin GL12 naturschutzgerechte Beweidung (nur Bremen) GL2 Einhaltung einer Frühjahrsruhe GL21 Dauergrünland mit Frühjahrsruhe GL22 naturschutzgerecht GL 3 Weidenutzung in Hanglagen GL31 Weidenutzung in Hanglagen GL32 naturschutzgerecht GL4 Zusatzförderung in Kulisse Erschwernisausgleich (nur Bremen) GL5 artenreiches Grünland GL5.1 Nachweis von 4 Kennarten GL5.2 Nachweis von 6 Kennarten GL5.3 Nachweis von 8 Kennarten

Besondere Biotope BB1 Besondere Biotope – Beweidung BB2 Besondere Biotope – Mahd

Nordische Gastvögel NG1 Nordische Gastvögel auf Acker NG2 winterharte Zwischenfrüchte* NG3 Nordische Gastvögel auf Grünland (außerhalb Wiesenvogelschutzgebiete) NG4 Nordische Gastvögel auf Grünland (innerhalb Wiesenvogelschutzgebiete)

Zahlungen für den Ökolandbau – ELER M11 BV11 Grundförderung Ökolandbau BV12 Ökoplus Zusatzförd. Wasserschutz

Zahlungen für Tierschutzmaßnahmen – ELER M14 Tierwohlmaßnahme Legehennen Tierwohlmaßnahme Mastschweine

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1. Maßnahmenübersicht Agrarumwelt 2014-2020 ELER-Maßnahmen Artikel 28/29/33 18

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Weitere Maßnahmen im Bereich Naturschutz mit ELER-Kofinanzierung

• Richtlinie EELA: Erhalt und die Entwicklung von Lebensräumen und Arten ländlicher Landschaften (Natür-liches Erbe) (Maßnahme M07 nach Artikel 20 ELER-VO): N2000, Pläne und Maßnahmen incl. Monitoring und Projektmanagement.

• Richtlinie SAB: Nichtproduktive Investitionen für AUKM („spezieller Arten- und Biotopschutz“) (Maßnahme M04 nach Artikel 17 ELER-VO)

• Ausgleichszahlung für Grünland im NATURA 2000 Gebieten und in Naturschutzgebieten (Maßnahme M12 nach Artikel 30 ELER-VO)

• LaGe-Richtlinie: Kooperationen im Bereich Landschaftspflege und Gebietsmanagement (Maßnahme M16 nach Artikel 35 ELER-VO) incl. Qualifizierungsmaßnahmen für die Teilnahme am Vertragsnaturschutz.

• Richtlinie Fließgewässerentwicklung: naturnahe Umgestaltungen im Gewässer-, Böschungs- und Tal-auenbereich, Anlage von Gewässerentwicklungskorridoren, Gewässerrandstreifen sowie Schutzpflanzun-gen als Beitrag zur Schaffung von Retentionsraum, zur Verbesserung des Wasserhaushaltes, zur Schaf-fung von auentypischen Elementen und zur Verminderung von Stoffeinträgen, eseitigung und Umgestal-tung ökologisch wirksamer Barrieren, sonstige erforderlichen Ausgabe für diese Vorhaben incl.Planungen, Zweckforschungen und Einzelfalluntersuchungen, Erwerb von Grundstücken, Entschädigungs- oder Ablö-sezahlungen an Eigentümer und Rechteinhaberinnen, Vorhaben zur Öffentlichkeitsarbeit und Fortbil-dung,zur begleitung der Umsetzung des Fließgewässerprogramms und der EG-WRRL.

• (FGE) Richtlinie ZILE: Projekte auf regionaler Ebene z.B. für Naturparke für die Bereiche Dorfentwicklung, Integrierte Ländliche Entwicklung, Flurbereinigung, ländliche Tourismus

Weitere Maßnahmen im Bereich Naturschutz ohne ELER-Kofinanzierung

• Richtlinie Klimaschutz durch Moorentwicklung: EFRE-finanzierte Wiedervernässung bzw. Optimierung

des Wasserhaushaltes in Mooren und Entwicklung von Methoder der klimaschonenden Landbewirtschaf-tung von Moorböden (Kulisse Nationale Naturlandschaften, Moorlandschaften, Grünes Band)

• Richtlinie Landschaftswerte (EFRE): Naturerlebniseinrichtungen, Besucherlenkung, Konzeptionen (Na-turparkpläne etc), Naturschutzprodukte und Partnernetzwerke,Sicherung von Ökosystemdienstleistungen, Biotopvernetzung, Kulturlandschaqftserhaltung, Biotopanlage, Barrierefreiheit/ Inklusion.

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1. Maßnahmenübersicht Agrarumwelt 2014-2020 ELER-Maßnahmen Artikel 28/29/33 19

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Nordrhein-Westfalen (NW) (i. d. F. d. Erstgenehmigung 2015)

Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen

Extensive Dauergrünlandnutzung (GAK) Vielfältige Kulturen im Ackerbau (GAK) Anlage von Blühstreifen Anbau von Zwischenfrüchten (GAK) Anlage von Uferrand- und Erosionsschutzstreifen Vertragsnaturschutz • die naturschutzgerechte Nutzung von Äckern/Ackerstreifen zum Schutz spezieller Arten und Lebensge-

meinschaften der Äcker • die Umwandlung von Acker in Grünland • die Extensivierung von Grünland ohne zeitliche Bewirtschaftungseinschränkungen • die Extensivierung von Grünland mit zeitlichen Bewirtschaftungseinschränkungen • extensive ganzjährige Großbeweidungsprojekte • die naturschutzgerechte Bewirtschaftung / Pflege spezifischer Grünlandbiotope • zusätzliche Maßnahmen zur naturschutzgerechten Grünlandnutzung • Pflege und Nachpflanzung von Streuobstbeständen • die Pflege von Hecken Zucht vom Aussterben bedrohter lokaler Haustierrassen

Zahlungen für Tierschutzmaßnahmen

• Haltungsverfahren auf Stroh (ohne aber in Anlehnung an GAK) • Sommerweidehaltung (GAK)

Zahlungen für den Ökolandbau

• Ackerfläche, Dauergrünlandfläche • Gemüse-/ Zierpflanzenfläche, Dauerkulturen/Baumschulfläche, Unterglasfläche • Kontrollkostenzuschuss

Weitere Maßnahmen im Bereich Naturschutz mit ELER-Kofinanzierung

• Kulturelles Erbe Naturschutz: Studien, Investitionen, Landerwerb, Informationsmaßnahmen, Pauschalzu-schüsse Kopfbaumpflege, Streuobsterhalt (Maßnahme M07 nach Artikel 20 ELER-VO)

• Ausgleichszahlung für Grünland im NATURA 2000- und in Naturschutzgebieten (Maßnahme M12 nach Ar-tikel 30 ELER-VO)

Weitere Maßnahmen im Bereich Naturschutz ohne ELER-Kofinanzierung

• Förderrichtlinie Naturschutz FöNa

• Obstwiesenschutz, Streuobstwiesen, Streuobstberatung, obstgenetische Ressourcen

• Haltungsprämie für Nutztiere aus der Roten Liste

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1. Maßnahmenübersicht Agrarumwelt 2014-2020 ELER-Maßnahmen Artikel 28/29/33 20

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Rheinland-Pfalz (RP) (i. d. F. d.Erstgenehmigung vom 29.5.2015) Nr Kürzel Maßnahme

1

OE

Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen

2 UG Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland

3 VN GA Vertragsnaturschutz Grünland - Artenreiches Grünland 3 VN GAK Vertragsnaturschutz Grünland - Artenreiches Grünland - Kennarten 3 VN GMW Vertragsnaturschutz Grünland - Mähwiesen und Weiden 3 VN GMWK Vertragsnaturschutz Grünland - Mähwiesen und Weiden - Kennarten 3 VN GUAA Vertragsnaturschutz Grünland - Umwandlung von Ackerland in artenreiches Grünland Zusatzmodule Grünland (Abweichende Bewirtschaftungszeiträume/ Teilflächenbewirtschaftung,

ganzjährige Weidehaltung, Pflanzung von standortgerechten Bäumen, Anlage von Lesesteinhau-fen, Anlage von Vernässungsstellen)

4 UAG Umwandlung einzelner Ackerflächen in Grünland 5 GSP Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz 6 VN AWK Vertragsnaturschutz Acker – Ackerwildkräuter (incl. Zusatzmodul Später Stoppelumbruch) 6 VN ALA Vertragsnaturschutz Acker - Lebensraum Acker (Incl. Zusatzmodul Ernteverzicht) 7 BUZ Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über den Winter 8 SABA Saum- und Bandstrukturen im Ackerbau 9 STW Umweltschonender Steil- und Steilstlagenweinbau

10 VN WBF Vertragsnaturschutz Weinberg - Freistellungspflege in Weinbergslagen 10 VN WBO Vertragsnaturschutz Weinberg - Offenhaltungspflege in Weinbergslagen Zusatzmodule Weinberg: Sanierungsschnitt bestehender Streuobstbestände, Anlage von Le-

sesteinhaufen 11 APV Alternative Pflanzenschutzverfahren 12 BTW Biotechnische Pflanzenschutzverfahren im Weinbau 13 VN SONP Vertragsnaturschutz Streuobst – Neuanlage und Pflege von Streuobst (incl Zusatzmodule Sanie-

rungsschnitt bestehender Streuobstbestände, Anlage von Lesesteinhaufen) 14 GRS Anlage von Gewässerrandstreifen (Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur) 15 VK Vielfältige Kulturen im Ackerbau

Weitere Maßnahmen im Bereich Naturschutz mit ELER-Kofinanzierung

• Erhaltungs-, Wiederherstellungs-, und Verbesserungsmaßnahmen von Gebieten mit hohem Naturschutz-

wert (Natura 2000 Gebiete) (Maßnahme M07 nach Artikel 20 ELER-VO), nur Großvorhaben, Antragsteller ausschließlich das Land RP

Weitere Maßnahmen im Bereich Naturschutz außerhalb des ELER

• Richtlinie Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

• Partnerbetrieb Naturschutz

• Agrarumwelt(EULLA)berater und Biotopbetreuerinnen in jedem Landkrais auf Vertragsbasis

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1. Maßnahmenübersicht Agrarumwelt 2014-2020 ELER-Maßnahmen Artikel 28/29/33 21

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Saarland (SL) (i. d. F. d. Erstenehmigung vom)

Agrarumweltmaßnahmen

• Beibehaltung von Zwischenfrüchten oder Untersaaten über den Winter (NRR M10.0003) • Blühflächen als Integration naturbetonter Strukturelemente in der Feldflur (NRR M10.0004) • Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen (umweltgerechte Bewirtschaftung, Verzicht auf mine-

ralische Stickstoffdüngung) o Maßnahme gemäß (NRR M10.0005) o In kombinationen in der Pflege extensiver Obstbestände o Sonderleistungen

• Förderung extensiver Obstbestände Ökologischer/biologischer Landbau

• Einführung • Beibehaltung

Weitere Maßnahmen im Bereich Naturschutz mit ELER-Kofinanzierung

• Nichtproduktive Investitionen zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei Arten und Lebensräumen (Maßnahme

M04 nach Artikel 17 ELER-VO): geplante Maßnahmen wurde Ende 2016 gestrichen und die Mittel in Wald-umweltschutzinvestitionen umgeschichtet.

• Ausarbeitung und Entwicklung von Plänen zum Schutz und zur Bewirtschaftung von NATURA-2000-Gebieten (Maßnahme M07 nach Artikel 20 ELER-VO)

• Ausgleichszahlungen im Rahmen von Natura 2000 (Maßnahme M12 nach Artikel 30 ELER-VO)

• Neu 1017: Zahlungen für aus naturbedingten Gründen benachteiligte Gebiete (M13.2, ELER Art. 31))

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1. Maßnahmenübersicht Agrarumwelt 2014-2020 ELER-Maßnahmen Artikel 28/29/33 22

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Sachsen (SN) (i. d. F. d. Genehmigung Erstgenehmigung 2014)

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM/2015) Ackerbau

AL1 Grünstreifen auf Ackerland AL2 Streifensaat/Direktsaat AL3 Umweltschonende Produktionsverfahren des Ackerfutter- und Leguminosenanbaus AL4 Anbau von Zwischenfrüchten AL5a Selbstbegrünte einjährige Brache (jährliche Neuanlage) AL5b Selbstbegrünte mehrjährige Brache AL5c Mehrjährige Blühflächen AL5d Einjährige Blühflächen (jährliche Neuansaat) AL6a Naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung für wildkrautreiche Äcker AL6b Naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung für Vögel der Feldflur AL7 Überwinternde Stoppel

Grünland GL1a-c Artenreiches Grünland – Ergebnisorientierte Honorierung, jährlicher Nachweis von mindestens 4, 6 oder 8

Kennarten GL2a-h Biotopflegemahd mit Erschwernis GL3 Bracheflächen und Brachestreifen im Grünland GL4 Naturschutzgerechte Hütehaltung und Beweidung GL4a Naturschutzgerechte Hütehaltung oder Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen GL4b Naturschutzgerechte Beweidung mit Rindern und/oder Pferden GL5a-c Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung GL5a mindestens zwei Nutzungen pro Jahr und erste Nutzung als Mahd ab 01.06. GL5b mindestens zwei Nutzungen pro Jahr und erste Nutzung als Mahd ab 15.06. GL5c mindestens eine Nutzung pro Jahr und erste Nutzung als Mahd ab 15.07. GL5d Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – Nutzungspause GL5e Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – Staffelmahd

Ökologischer Landbau (ÖBL/2015) Beibehaltungsprämie Kontrollkostenzuschuß

Teichwirtschaft und Naturschutz (TWN/2015) T1 - Teichpflege und Erhalt der Kulturlandschaft T2a - Artenschutz und Lebensräume – Teichbodenvegetation T2b - Artenschutz und Lebensräume - Amphibien, Wirbellose, Fische, Wasserpflanzen T2c - Artenschutz und Lebensräume - fischfressende Tierarten T3a - Ertragsvorgaben – Zielertrag T3b - Ertragsvorgaben – ohne Nutzung

Weitere Maßnahmen im Bereich Naturschutz mit ELER-Kofinanzierung

• Qualifizierung Naturschutz für Landnutzer in Natura 2000 Gebieten (Maßnahme M01 nach Artikel 14 E-LER-VO)

• Richtlinie Natürliches Erbe: Nichtproduktive Investitionen zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei Arten und Lebensräumen (Maßnahme M04 nach Artikel 17 ELER-VO)

• Ausarbeitung und Entwicklung von Plänen zum Schutz und zur Bewirtschaftung von NATURA-2000-Gebieten (Maßnahme M07 nach Artikel 20 ELER-VO)

• Ausgleichszahlungen im Rahmen von Natura 2000 (Maßnahme M12 nach Artikel 30 ELER-VO)

Weitere Maßnahmen im Bereich Naturschutz ohne ELER-Kofinanzierung

• Förderrichtlinie Besondere Initiativen • Vorfinanzierungsdarlehen der Sächsischen Aufbaubank • Teile der Richtlinie Natürliches Erbe werden seit 2017 außerhalb des ELER aber mit GAK-Mitteln finanziert.

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1. Maßnahmenübersicht Agrarumwelt 2014-2020 ELER-Maßnahmen Artikel 28/29/33 23

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Sachsen-Anhalt (ST) (i. d. F. d.Erstgenehmigung vom 16.12.2015)

Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen 1 Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung - MSL

• die Anwendung extensiver Produktionsverfahren bei Acker- und bei Dauerkulturen o MS 31: Vielfältige Kulturen im Ackerbau gemäß NRR M10.0002 o Beibehaltung von Zwischenfrüchten über den Winter gemäß NRR M10.0003 o MS 50: Anbauverfahren auf erosionsgefährdeten Standorten (nur in Kulisse) o MS60-67: Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur gemäß NRR M10.0004 o MS 80: Förderung extensiver Obstbestände o WD 90: Ausbringung von festem Wirtschaftsdünger aus Haltung auf Stroh

• MS 70-73: die extensive Grünlandbewirtschaftung gemäß NRR M10.0003 • die Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren

2 Freiwillige Naturschutzleistungen - FNL • FN 10,11,12,13: Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Dauergrünland und anderen beweidbaren Flächen • HA 10: Hamstergerechte Ackernutzung (Kulisse) • naturschutzgerechte Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen in der Gebietskulisse FNL (Erschwerniszuschlag

ohne ELER, nur Landesmittel)

3 Haltung und Aufzucht bedrohter einheimischer Nutztierrassen Die Agrarumweltmaßnahme Erhaltung tiergenetischer Ressourcen unterstützt den Tierhalter durch jährliche Haltungsprämien in Höhe von 150 €/GVE je weibliches und 200 € je GVE je männliches Zuchttier. Das Tier muss als Zuchttier in einem Zuchtbuch einer nach Tierzuchtgesetz anerkannten Zuchtorganisation eingetragen sein und regelmäßig zur Zucht genutzt werden. Der Tierhalter verpflichtet sich über mindestens 5 Jahre an der Maßnahme teilzunehmen

Förderung der Haltung und Aufzucht bedrohter einheimischer Nutztierrassen gemäß NRR M10.0007

• Rheinisch Deutsches Kaltblut/ Altmärker Kaltblut • Schweres Warmblut • Rotvieh Zuchtrichtung Höhenvieh • Braune Harzer Ziege • Rhönschaf • Rauhwolliges Pommersches Landschaf • Weiße Hornlose Heidschnucke • Merinofleischschaf • Deutsches Sattelschwein • Leicoma

4 Pflanzengenetische Ressourcen Förderfähig ist die Stabilisierung desdezentral strukturierten Genbanknetzwerkes Rose am Standort des Europa-Rosariums Sangerhausen

Weitere Maßnahmen im Bereich Naturschutz mit ELER-Kofinanzierung

• Hecken und Gehölze als Strukturelemente anlegen (Maßnahme M04 für Flächenbewirtschafter nach Artikel 17 ELER-VO)

• Ausarbeitung von Plänen für Natura-2000-Gebiete und sonstige Gebiete mit hohem Naturschutzwert (Maß-nahme M07 nach Artikel 20 ELER-VO)

• Maßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität und für das Schutzgebietssystem Natura 2000 (Maßnah-me M07 nach Artikel 20 ELER-VO)

• Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (Maßnahme M07 nach Artikel 20 ELER-VO)

• Ausgleichszahlungen im Rahmen Natura 2000 – Bereich Landwirtschaft (Maßnahme M12 nach Artikel 30 ELER-VO)

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1. Maßnahmenübersicht Agrarumwelt 2014-2020 ELER-Maßnahmen Artikel 28/29/33 24

Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume, Ref. 322 der BLE, Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn [email protected], http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de

Schleswig-Holstein (SH) (i. d. F. d. Erstgenehmigung vom 29.5.2015)

1. Agrarumweltmaßnahmen Ackerbau 10.1.1/2) Reduzierung von Stoffeinträgen in Gewässer

• Winterbegrünung (gemäß M10.0003 NRR) • Emissionsarme und gewässerschonende Ausbringung von Wirtschaftsdüngern

10.1.3) Vielfältige Kulturen im Ackerbau (gemäß M10.0002 NNR)

2. Halligprogramm (Teil des Vertragsnaturschutzes) Bewirtschaftungsentgelt (Verbot Mineraldüngung; Beschränkung Pflanzenschutzmitteleinsatz auf Distel- u.Ampferbekämpfung; halligspezifische RGV-Besatzobergrenzen) zuzüglich Mähzuschuss (Mahd ab 1.07.) und Ho-norierung Gänseweide (Duldung von Anatiden; Staffelung anhand Gänsekot-Umfang u. Verbiss der Grasnarbe); al-ternativ zu Bewirtschaftungsentgelt ist eine Grünlandbrache ohne Nutzung u. ohne Pflegemaßnahmen möglich (= Salzwiesen-Prämie). 3. Vertragsnaturschutz 10.1.8) Vertragsnaturschutz

• Weidegang • Weidewirtschaft • Weidewirtschaft Moor • Weidewirtschaft Marsch • Weidelandschaft Marsch • Grünlandwirtschaft Moor • Rastplätze für wandernde Vogelarten • Kleinteiligkeit im Ackerbau (Nur für Ökobetriebe) • Ackerlebensräume

4. Ökologische Anbauverfahren • Einführung • Beibehaltung • Vertragsnaturschutz Kleinteiligkeit im Ackerbau

Weitere Maßnahmen im Bereich Naturschutz mit ELER-Kofinanzierung

• Investitionen in Naturschutz und Landschaftspflege (Maßnahme M04 nach Artikel 17 ELER-VO)

• Naturnahe Gewässerentwicklung (WRRL) gemäß NRR-GAK M07.0008 (Maßnahme M07 nach Artikel 20 ELER-VO)

• NATURA 2000 Prämie (Maßnahme M12 nach Artikel 30 ELER-VO)

• Kooperationen im Naturschutz: Lokale Aktionen, Naturschutz- und Landschaftsschutzberatung (Maßnahme M16 nach Artikel 35 ELER-VO)

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1. Maßnahmenübersicht Agrarumwelt 2014-2020 ELER-Maßnahmen Artikel 28/29/33 25

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Thüringen (TH) (i. d. F. d. Erstgenehmigung vom 29.5.2015)

Programmteil A - Umweltgerechte Verfahren auf dem Ackerland A11 – Artenreiche Fruchtfolgen (gemäß NRR M10.0002)

V11 – Artenreiche Fruchtfolgen i. V. mit ökologischen Vorrangflächen A12 – Artenreiche Fruchtfolgen i.V. mit Ö1/Ö2

Entgegen der Planung nicht im ELER enthalten, keine Genehmigung der KOM: A2 – Reduzierung N –Austrag (N Salden) A3 – Betrieblicher Erosionsschutz A4 – Naturbetonte Strukturelemente (gemäß NRR M10.0004, ohne Hecken, Baumreihen)

A411 – Blühstreifen V411 – Blühstreifen i.V. mit ökologischen Vorrangflächen A412 – mehrjährige Blühstreifen V412 – mehrjährige Blühstreifen i.V. mit ökologischen Vorrangflächen A421 – Blühstreifen in Kulissen V421 – Blühstreifen i.V. mit ökologischen Vorrangflächen A422 – mehrjährige Blühstreifen in Kulissen V422 – mehrjährige Blühstreifen i.V. mit ökologischen Vorrangflächen A423 – Schonstreifen V423 – Schonstreifen i.V. mit ökologischen Vorrangflächen A424 – Ackerrandstreifen A425 - Gewässer- /Erosionsschutzstreifen V425 - Gewässer- /Erosionsschutzstreifen i.V. mit ökologischen Vorrangflächen

A5 – Nutzung des Ackerlandes als Grünland A6 – Rotmilanschutz Die Maßnahmen Vxxx können als Greeningmaßnahmen zu den ökologischen Vorrangflächen beitragen. Der För-dersatz ist allerdings entsprechen abgesenkt. Programmteil G – Umweltgerechte Verfahren auf dem Grünland G1 – Artenreiches Grünland

G11 - Artenreiches Grünland 6 Kennarten G12 – Artenreiches Grünland 4 Kennarten

G2 Biotopgrünland (Grundstufe) außerhalb von Schutzgebieten G21 - Weide mit Rindern/Pferden und/oder Schafen/Ziegen G22 - Mahd

G3 Biotopgrünland (Erschwernisstufe) außerhalb von Schutzgebieten G31 - Weide mit Rindern/Pferden und/oder Schafen/Ziegen G32 - Mahd G33 - Hüteschafhaltung mit Schafen/Ziegen

G4 Biotopgrünland (Grundstufe) innerhalb von Schutzgebieten G41 - Weide mit Rindern/Pferden und/oder Schafen/Ziegen G42 - Mahd

G5 Biotopgrünland (Erschwernisstufe) innerhalb von Schutzgebieten G51 - Weide mit Rindern/Pferden und/oder Schafen/Ziegen G52 - Mahd G53 - Hüteschafhaltung mit Schafen/Ziegen

G6 Offenlandhaltung spezielle Mahd-/Weideregime auf nicht direktzahlungsfähigen Flächen

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1. Maßnahmenübersicht Agrarumwelt 2014-2020 ELER-Maßnahmen Artikel 28/29/33 26

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Programmteil Ö – Ökologischer Landbau Ö1AG – Ackerland/Grünland - Einführung Ö1FH – Gemüse-, Heil-, Duft-und Gewürzpflanzen - Einführung Ö1DK – Dauer- und Baumschulkulturen - Einführung Ö2AG – Ackerland/Grünland - Beibehaltung Ö2FH – Gemüse-, Heil-, Duft-und Gewürzpflanzen - Beibehaltung Ö2DK – Dauer- und Baumschulkulturen - Beibehaltung

Programmteil T – Maßnahme zur Erhaltung genetischer Ressourcen T – vom Aussterben bedrohte einheimische Nutztierrassen

Rotes Höhenvieh Rheinisch-deutsches Kaltblut Schweres Warmblutpferd Deutsches Sattelschwein Rhönschaf Leineschaf Thüringer Wald Ziege Merinolangwollschaf

Weitere Maßnahmen im Bereich Naturschutz mit ELER-Kofinanzierung

• Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL) (M 7.1 Pläne, M 7.6 Naturerbe)

Weitere Maßnahmen im Bereich Naturschutz ohne ELER-Kofinanzierung

• Schutzgebietsbetreuung (Landesprogramm 1Mio €/Jahr)

• Förderung der Teichwirtschaft (Nachfolger der Richtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz), geplant im EFMM (Europäische Fischereifonds)

• Förderung von Moorschutzprojekten über EFRE geplant (Europäische Regionalförderungsfonds)

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2. Maßnahmensteckbriefe: Nationale Rahmenregelung ELER-Maßnahmen 214/215 27

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2. Maßnahmensteckbriefe: Nationale Rahmenregelung ELER-Maßnahmen 214/215 28

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2. Maßnahmensteckbriefe

Nationale Rahmenregelung (NRR) (i. d. F. d. Genehmigung vom 17.12.2014) Umgesetzt national als: GAK - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (Rahmenplan 2014-2018)

Förderbereich 4: Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung (MSL) Diese Regelungen können von Landnutzern nicht direkt beantragt werden. Sie müssen in Landesrecht umgesetzt werden. Sie stellen entsprechend für viele AUM- und KULPA-Maßnahmen der Bundesländer den Rahmen dar. Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen, Ökolandbau und Tierschutzmaßnagmen A. Zusammenarbeit im ländlichen Raum für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung

1.0 Erarbeitung von Konzepten zur Zusammenarbeit 2.0 Umsetzung und Begleitung von Konzepten zur Zusammenarbeit

B. Ökologischer Landbau und andere besonders nachhaltige gesamtbetriebliche Verfahren 1.0 Ökologische Anbauverfahren 2.0 Emissionsarme und Umwelt schonende Stickstoffdüngung 3.0 Emissionsarme und Gewässer schonende Ausbringung von Wirtschaftsdünger

C. Besonders nachhaltige Verfahren im Ackerbau oder bei einjährigen Sonderkulturen 1.0 Vielfältige Kulturen im Ackerbau 2.0 Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über den Winter 3.0 Anbauverfahren auf erosionsgefährdeten Standorten 4.0 Bereitstellung von Struktur- und Landschaftselementen 5.0 Klima-, Wasser- und Boden schonende Nutzung oder Umwandlung von Ackerland

D. Besonders nachhaltige Verfahren auf dem Dauergrünland 1.0 Extensive Nutzung des Dauergrünlandes 2.0 Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen 3.0 Extensive Bewirtschaftung zur Erhaltung pflanzengenetisch wertvoller Grünlandvegetationen

E. Besonders nachhaltige Verfahren bei Dauerkulturen 1.0 Biologische und biotechnische Maßnahmen des Pflanzenschutzes 2.0 Extensive Obstbestände

F. Besonders tiergerechte Haltungsverfahren 1.0 Sommerweidehaltung 2.0 Haltung in Gruppen oder im Laufstall mit Weide 3.0 Haltung in Gruppen oder im Laufstall mit Stroh 4.0 Haltung in Gruppen oder im Laufstall mit Außenauslauf und auf Stroh

G. Erhaltung der Vielfalt der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft 1.0 Pflanzengenetische Ressourcen 2.0 Tiergenetische Ressourcen

H. Nicht-produktiver investiver Naturschutz (neu 2016) 1.0 Nicht-produktiver investiver Naturschutz

http://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Foerderung-Agrarsozialpolitik/GAK/gak_node.html

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2. Maßnahmensteckbriefe: Nationale Rahmenregelung ELER-Maßnahmen 214/215 29

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12/2015, BMEL 516

Maßnahmen nach dem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Ag-rarstruktur und Küstenschutz (GAK), Förderbereich 4 „Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung“, Umsetzung 2015 Im Oktober 2015 wurde eine Abfrage bei den Ländern durchgeführt, welche Maßnahmen im Rahmen der GAK, dem Förderbereich 4 „Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung, 2015 programmiert worden sind bzw. ange-boten werden.

Die Länder können auf der Grundlage des GAK-Rahmenplans 2015 – 2018 bis zu 34 Maßnahmen anbieten. Bei der Abfrage wurde zwischen Maßnahmen, deren Umsetzung innerhalb der GAK (GAK-Mitfinanzierung = Xi) und Maß-nahmen deren Umsetzung außerhalb GAK (ohne GAK-Mitfinanzierung = Xa) erfolgte, unterschieden. Hinsichtlich der Fördertatbestände ähneln die Ländermaßnahmen den GAK-Maßnahmen. Abweichungen der Länder von den GAK-Fördersätzen (+/- max. 30 %) sind in der Tabelle verzeichnet. NI und HH sind zusammengefasst dargestellt. Maß-nahmen, die erst ab 2016 angeboten werden, sind nicht mit berücksichtigt. Maßnahmen, die von mindestens 7 Ländern programmiert sind:

B. Ökologischer Landbau und andere besonders nachhaltige gesamtbetriebliche Ver- fahren

- 1.0 Ökologische Anbauverfahren, in allen Ländern (als Xi) C. Besonders nachhaltige Verfahren des Ackerbaus oder bei einjährigen Sonderkul- turen

- 1.0 Vielfältige Kulturen im Ackerbau (10 Xi, 1 Xa) - 2.0 Beibehaltung von Zwischenfrüchten oder Untersaaten über den Winter

(6 Xi, 4 Xa) - 4.4.3 Blühstreifen (8 Xi, 4 Xa) - 4.4.4 mehrjährige Blühstreifen (5 Xi, 4 Xa) - 4.4.8 Gewässer- und Erosionsschutzstreifen (4 Xi, 4 Xa)

D. Besonders nachhaltige Verfahren auf dem Dauergrünland

- 2.2.1 Verzicht auf mineralische N-Düngung (9 Xi, 2 Xa) - 2.2.2 Andere Nutzungseinschränkungen (7 Xi, 3 Xa) - 2.2.3 Zusätzliche Anforderungen (8 Xi, 3 Xa) - 3.0 Extensive Bewirtschaftung zur Erhaltung pflanzengenetisch wertvoller

Grünlandvegetation (4 Xi, 3 Xa) E. Besonders nachhaltige Verfahren bei Dauerkulturen

- 2.2.1 Pflegemaßnahmen bei bestehenden extensiven Obstbeständen (5 Xi, 2 Xa)

F. Besonders nachhaltige und tiergerechte Haltungsverfahren

2.0 Tiergenetische Ressourcen (6 Xi, 3 Xa)

Maßnahmen, die in keinem Land programmiert sind:

B. Ökologischer Landbau und andere besonders nachhaltige gesamtbetriebliche Ver- fahren

- 2.2.1 Verbesserung der Stickstoffeffizienz - 2.2.2 Ausbringung von mind. 30 % der jährlichen Stickstoffmenge als Wirtschaftsdünger

C. Besonders nachhaltige Verfahren des Ackerbaus oder bei einjährigen Sonderkul- turen

- 4.4.5 Schutzstreifen F. Besonders tiergerechte Haltungsverfahren

- 2.0 Haltung in Gruppen oder im Laufstall und mit Weide - 4.0 Haltung in Gruppen oder im Laufstall mit Außenauslauf und auf Stroh

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2. Maßnahmensteckbriefe: Nationale Rahmenregelung ELER-Maßnahmen 214/215 30

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Maßnahmen, die nur in einem Land programmiert sind:

Die Maßnahme unter Punkt B, 3.2.3 - Ausweitung der Sperrfrist für die Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdün-ger, wird nur von SH als GAK-Maßnahme angeboten. NW bietet als einziges Land die Maßnahme F, 3.0 - Haltung in Gruppen oder im Laufstall und auf Stroh, als Ländermaßnahme an. F 1.0 Förderung anbau alter Sorten wird nur in BB gefördert. Verhältnis GAK- / Ländermaßnahmen

Die Länder BE, BB, HE, MV, NI/HB, SL und TH bieten 9 bis 15 Maßnahmen innerhalb der GAK und 0 bis 2 Maß-nahmen als Ländermaßnahmen an. BY, NW, RP und SN dagegen bieten 9 bis 13 Ländermaßnahmen und höchstens 5 GAK-geförderte Maßnahmen an. Übersicht über die Anzahl der geförderten Maßnahmen

Umsetzung innerhalb der GAK (Xi) Umsetzung außerhalb der GAK (Xa)

BW 6 4

BY 3 11

BE 11 1

BB 11 1

HH 6 0

HE 15 1

MV 10 1

NI/HB 12 0

NW 5 12

RP 4 13

SL 9 0

SN 1 9

ST 7 1

SH 6 0

TH 13 2

Quelle: BMEL 516

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2. Maßnahmensteckbriefe: Baden-Württemberg ELER-Maßnahmen 214/215 31

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2. Maßnahmensteckbriefe: Baden-Württemberg ELER-Maßnahmen 214/215 32

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Baden-Württemberg (i. d. F. d. Erstgenehmigung vom 29.05.2015)

• Teilmaßnahmen Vertragsnaturschutz • Teilmaßnahmen FAKT

Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes (Teil A der Landschaftspflegerichtlinie -LPR)

Ackerland (AL) mit den Vorhaben

10.1.1 Vertragsnaturschutz – Ackerbewirtschaftung Einführung oder Beibehaltung einer extensiven Ackerbewirtschaftung ohne Einsatz von Pflanzenschutz-mittel

• ohne Stickstoffdüngung 590 € • mit ergebnisorientierter angepasster Stickstoffdüngung 350 € • Nutzungsaufgabe der Ackerbewirtschaftung zur Schaffung höherwertiger Biotope 370 €

Zulagen Ackerbewirtschaftung • zum Schutz gefährdeter Arten

• bei hohem Mehraufwand 340 € • bei geringem Mehraufwand 260 €

• Bewirtschaftung in Form von Randstreifen 100 € Maßnahmen auf Flächen mit hoher Bonität (Ackerzahl >60) 150 € 10.1.2 Vertragsnaturschutz - Umstellung von Acker auf extensive Grünlandbewirtschaftung Umstellung von Acker- auf extensive Grünlandbewirtschaftung ohne Einsatz von Pflanzenschutzmittel

• ohne Stickstoffdüngung 510 € • mit ergebnisorientierter angepasster Stickstoffdüngung 390 €

Zulagen Bewirtschaftung • zum Schutz gefährdeter Arten

o bei hohem Mehraufwand 75 € o bei geringerem Mehraufwand 40 €

• gesonderte Behandlung von Teilflächen: z.B. Stehenlassen von Altgrasbeständen auf 5- 20% der Fläche o Stehenlassen von Altgrasbeständen, einjährig 60 € o Stehenlassen von Altgrasbeständen, überjährig 90 €

• Einsatz von speziellen technischen Einrichtungen (z. B. Messerbalkenmähwerk, Zwillingsbereifung) 50 €

Grünland (GL) mit den Vorhaben

10.1.3 Vertragsnaturschutz – Grünlandbewirtschaftung Naturschutzgerechte Grünlandbewirtschaftung ohne Einsatz von Pflanzenschutzmittel

o einschürige Mahd und keine Stickstoffdüngung 310 € o zweischürige Mahd und keine Stickstoffdüngung 400 € o mehr als zweischürige Mahd und keine Stickstoffdüngung zur Aushagerung von brachgefal-

lenem Grünland 440 € o mehr als zweischürige Mahd und keine Stickstoffdüngung zur Aushagerung von Intensiv-

grünland 410€ o zweischürige Mahd und ergebnisorientierte angepasste Stickstoffdüngung 350 € o mehr als zweischürige Mahd und ergebnisorientierte angepasste Stickstoffdüngung 310 €

Aufgabe der Grünland-Bewirtschaftung zur Schaffung höherwertiger Biotope 520 € Zulagen Bewirtschaftung

o zum Schutz gefährdeter Arten bei hohem Mehraufwand 75 € bei geringerem Mehraufwand 40 €

o gesonderte Behandlung von Teilflächen: z.B. Stehenlassen von Altgrasbeständen auf 5- 20% der Fläche

Stehenlassen von Altgrasbeständen, einjährig 60 € Stehenlassen von Altgrasbeständen, überjährig 90 €

o Einsatz von speziellen technischen Einrichtungen (z. B. Messerbalkenmähwerk, Zwillings-bereifung) 50€

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2. Maßnahmensteckbriefe: Baden-Württemberg ELER-Maßnahmen 214/215 33

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10.1.4 Vertragsnaturschutz – Beweidung

• Umstellung von Acker- auf extensive Grünlandbewirtschaftung ohne Einsatz von Pflanzen-schutzmittel

o ohne Stickstoffdüngung 510 € o mit ergebnisorientierter angepasster Stickstoffdüngung 390 €

• Zulagen Bewirtschaftung o zum Schutz gefährdeter Arten

bei hohem Mehraufwand 75 € bei geringerem Mehraufwand 40 €

o gesonderte Behandlung von Teilflächen: z.B. Stehenlassen von Altgrasbeständen auf 5- 20% der Fläche

Stehenlassen von Altgrasbeständen, einjährig 60 € Stehenlassen von Altgrasbeständen, überjährig 90 €

o Einsatz von speziellen technischen Einrichtungen (z. B. Messerbalkenmähwerk, Zwil-lingsbereifung) 50 €

10.1.5 Vertragsnaturschutz - Pflegende Bewirtschaftung

Die anfallenden Kosten für die erforderlichen Leistungen werden von der Fachbehörde anhand einer vorgegebe-nen Liste mit klar definierten Standardleistungen ermittelt und im Vertrag zum Vertragsnaturschutz zusammen mit den Leistungen aufgelistet. Diese Liste ist in der Datenbank des Landschaftspflegeinformationssystems (LaIS) der vertragsschließenden Fachbehörde hinterlegt. (Siehe folgende Liste derStandardleistungen)

Sonstige Maßnahmen (SM) mit den Vorhaben

10.1.6 Vertragsnaturschutz - Pflege nicht landwirtschaftlich genutzter Flächen

Die anfallenden Kosten für die erforderlichen Leistungen werden von der Fachbehörde anhand einer vorgegebe-nen Liste mit klar definierten Standardleistungen ermittelt und im Vertrag zum Vertragsnaturschutz zusammen mit den Leistungen aufgelistet. Diese Liste ist in der Datenbank des Landschaftspflegeinformationssystems (LaIS) der vertragsschließenden Fachbehörde hinterlegt. (Siehe folgende Liste derStandardleistungen)

Liste definierter Standardleistungen der Vorhabensarten 10.1.5 Vertragsnaturschutz – Pflegende Bewirtschaftung 10.1.6 Vertragsnaturschutz – Pflege nicht landwirtschaftlich genutzter Flächen Hektarsätze, Grundlage KTBL und Maschinenringsätze 2015/2016 Nr. Betrag/ha (Euro) 500 Mähen oder Mulchen 501 Mähen mit Schlepper und Kreiselmähwerk (<0,75 ha) 175,83 502 Mähen mit Schlepper und Kreiselmähwerk (<0,75 ha, 1 Hindernis pro 100 qm) 240,60 503 Mähen mit Schlepper und Kreiselmähwerk (0,75 bis 1,5 ha) (LPR - Standardsatz) 148,06 504 Mähen mit Schlepper und Kreiselmähwerk (0,75 bis 1,5 ha, 1 Hindernis pro 100 qm) 222,10 505 Mähen mit Schlepper und Kreiselmähwerk (1,5 - 3,5 ha) 138,81 506 Mähen mit Schlepper und Kreiselmähwerk (1,5 - 3,5 ha, 1 Hindernis pro 100 qm) 203,59 507 Mähen mit Schlepper und Kreiselmähwerk (>3,5 ha) 129,56 508 Mähen mit Schlepper und Kreiselmähwerk (>3,5 ha, 1 Hindernis pro 100 qm) 194,33 509 Mähen m. Schlepper und Doppelmessermähwerk (<0,75 ha) 254,94 510 Mähen m. Schlepper und Doppelmessermähwerk (<0,75 ha, 1 Hindernis pro 100 qm) 348,42 511 Mähen m. Schlepper und Doppelmessermähwerk (0,75-1,5 ha) (LPR -Standardsatz) 212,45 512 Mähen m. Schlepper und Doppelmessermähwerk (0,75-1,5 ha, 1 Hindernis pro 100 qm) 297,43 513 Mähen m. Schlepper und Doppelmessermähwerk (1,5-3,5 ha) 186,96 514 Mähen m. Schlepper und Doppelmessermähwerk (1,5-3,5 ha, 1 Hindernis pro 100 qm) 280,43 515 Mähen m. Schlepper und Doppelmessermähwerk (>3,5 ha) 169,96 516 Mähen m. Schlepper und Doppelmessermähwerk (>3,5 ha, 1 Hindernis pro 100 qm) 263,44 517 Mähen mit Einachsmäher (<0,3 ha) 936,84 518 Mähen mit Einachsmäher (<0,3 ha und sehr uneben) 1003,44 519 Mähen mit Einachsmäher (<0,3 ha und (Hangneigung 25-57% oder schlecht befahrbar)) 976,80 520 Mähen mit Einachsmäher (<0,3 ha und (Hangneigung ü. 57% o. sehr schlecht befahrbar)) 1154,40 521 Mähen mit Einachsmäher (0,3 - 0,75 ha) 372,96 522 Mähen mit Einachsmäher (0,3 - 0,75 ha und sehr uneben) 439,56 523 Mähen mit Einachsmäher (0,3 - 0,75 ha und Hangneigung 25-57% oder schlecht befahrbar) 412,92 524 Mähen mit Einachsmäher (0,3 - 0,75 ha und Hangneigung ü. 57% o. sehr schlecht befahrbar) 506,16 525 Mähen mit Einachsmäher (>0,75 ha) (LPR-Standardsatz) 301,92 526 Mähen mit Einachsmäher (>0,75 ha und sehr uneben) 372,96

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2. Maßnahmensteckbriefe: Baden-Württemberg ELER-Maßnahmen 214/215 34

Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume, Ref. 322 der BLE, Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn [email protected], http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de

527 Mähen mit Einachsmäher (>0,75 ha und Hangneigung 25-57% oder schlecht befahrbar) 346,32 528 Mähen mit Einachsmäher (>0,75 ha u. (H.-neigung ü. 57% o. sehr schlecht befahrbar)) 426,24 529 Mähen m. Motorsense (Hangneigung 25-65%) 1457,70 530 Mähen m. Motorsense (Hangneigung > 65%) 1898,40 531 Mähen m. Motorsense (1 Hindernis pro 5 qm, H.-neigung 0-25%) 1796,70 532 Mähen m. Motorsense (1 Hindernis pro 5 qm, H.-neigung 25-65%) 1932,30 533 Mähen m. Motorsense (1 Hindernis pro 5 qm, H.-neigung über 65%) 2373,00 534 Mähen m. Motorsense (LPR-Standardsatz) 1186,50 535 Mulchen mit Schlepper und Schlegelmäher (<0,75 ha, bis 75 dt TM/ha) 164,20 536 Mulchen mit Schlepper und Schlegelmäher (<0,75 ha, 75-125 dt TM/ha) 205,25 537 Mulchen mit Schlepper und Schlegelmäher (<0,75 ha, 1 Hindernis pro 100 qm, bis 75 dt TM/ha) 254,51 538 Mulchen mit Schlepper und Schlegelmäher (<0,75 ha, 1 Hindernis pro 100 qm, 75-125 dt TM/ha) 295,56 539 Mulchen mit Schlepper und Schlegelmäher (0,75-1,5 ha, bis 75 dt TM/ha)(LPR-Standardsatz) 139,57 540 Mulchen mit Schlepper und Schlegelmäher (0,75-1,5 ha, 75-125 dt TM/ha) 180,62 541 Mulchen mit Schlepper und Schlegelmäher (0,75-1,5 ha, 1 Hindernis pro 100 qm, bis 75 dt TM/ha) 229,88 542 Mulchen mit Schlepper und Schlegelmäher (0,75-1,5 ha, 1 Hindernis pro 100 qm, 75-125 dt TM/ha) 270,93 543 Mulchen mit Schlepper und Schlegelmäher (1,5-3,5 ha, bis 75 dt TM/ha) 123,15 544 Mulchen mit Schlepper und Schlegelmäher (1,5-3,5 ha, 75-125 dt TM/ha) 164,20 545 Mulchen mit Schlepper und Schlegelmäher (1,5-3,5 ha, 1 Hindernis pro 100 qm, bis 75 dt TM/ha) 213,46 546 Mulchen mit Schlepper und Schlegelmäher (1,5-3,5 ha, 1 Hindernis pro 100 qm, 75-125 dt TM/ha) 246,30 547 Mulchen mit Schlepper und Schlegelmäher (>3,5 ha, bis 75 dt TM/ha) 114,94 548 Mulchen mit Schlepper und Schlegelmäher (>3,5 ha, 75-125 dt TM/ha) 147,78 549 Mulchen mit Schlepper und Schlegelmäher (>3,5 ha, 1 Hindernis pro 100 qm, bis 75 dt TM/ha) 197,04 550 Mulchen mit Schlepper und Schlegelmäher (>3,5 ha, 1 Hindernis pro 100 qm, 75-125 dt TM/ha) 238,09 551 Schwaden 552 Schwaden m. Schlepper und Kreiselschwader (<0,75 ha, Hangneigung bis 18%) 174,57 553 Schwaden m. Schlepper und Kreiselschwader (<0,75 ha, H.-neigung 18-40%) 227,70 554 Schwaden m. Schlepper und Kreiselschwader (<0,75 ha, uneben) 197,34 555 Schwaden m. Schlepper und Kreiselschwader (0,75-1,5 ha, H.- neigung bis 18%) 121,44 556 Schwaden m. Schlepper und Kreiselschwader (0,75-1,5 ha, H.- neigung 18-40%) 174,57 557 Schwaden m. Schlepper und Kreiselschwader (0,75-1,5 ha, uneben) 144,21 558 Schwaden m. Schlepper und Kreiselschwader (1,5-3,5 ha, H.-neigung bis 18%) 98,67 559 Schwaden m. Schlepper und Kreiselschwader (1,5-3,5 ha, H.-neigung 18-40%) 144,21 560 Schwaden m. Schlepper und Kreiselschwader (1,5-3,5 ha, uneben) 121,44 561 Schwaden m. Schlepper und Kreiselschwader (>3,5 ha, bis H.- neigung 18%) 75,90 562 Schwaden m. Schlepper und Kreiselschwader (>3,5 ha, H.-neigung 18-40%) 129,03 563 Schwaden m. Schlepper und Kreiselschwader (>3,5 ha, uneben) 98,67 564 Schwaden mit Einachsschlepper und Bandrechen (<0,3 ha, Hangneigung 0-23%) 738,70 565 Schwaden mit Einachsschlepper und Bandrechen (<0,3 ha, H.- neigung 23-55%) 778,75 566 Schwaden mit Einachsschlepper und Bandrechen (0,3-0,75 ha, Hangneigung 0-23%) 275,90 567 Schwaden mit Einachsschlepper und Bandrechen (0,3-0,75 ha, H.- neigung 23-55%) 307,05 568 Schwaden mit Einachsschlepper und Bandrechen (0,75-1,5 ha)(LPR- Standardsatz) 218,05 569 Schwaden mit Einachsschlepper und Bandrechen (0,75-1,5 ha, H.- neigung 23-55%) 244,75 570 Schwaden mit Einachsschlepper und Bandrechen (>1,5 ha, H.- neigung 0-23%) 204,70 571 Schwaden mit Einachsschlepper und Bandrechen (>1,5 ha, H.- neigung 23-55%) 231,40 572 Schwaden m. Handrechen (<0,5 ha) 508,80 573 Schwaden m. Handrechen (<0,5 ha und sehr uneben) 818,40 574 Schwaden m. Handrechen (>0,5 ha) (LPR-Standardsatz) 367,20 575 Schwaden m. Handrechen (>0,5 ha und sehr uneben) 710,40 576 Pressen 577 Pressen mit Schlepper und Rundballenpresse (weniger als 20 dt TM/ha) 93,45 578 Pressen mit Schlepper und Rundballenpresse (20-38 dt TM/ha) 130,83 579 Pressen mit Schlepper und Rundballenpresse (38-75 dt TM/ha)(LPR- Standardsatz) 218,05 580 Pressen mit Schlepper und Rundballenpresse (75-125 dt TM/ha) 423,64 581 Pressen mit Schlepper und Rundballenpresse (mehr als 125 dt TM/ha) 629,23 582 Bergen 583 Aufnahme vom Schwad mit Gabel und Tragen zum Parzellenrand (nach 2 S., unter 20 dt TM/ha) 142,80 584 Aufnahme vom Schwad mit Gabel und Tragen zum Parzellenrand (nach 2 Seiten, 20-38 dt TM/ha) 223,20 585 Aufnahme vom Schwad mit Gabel und Tragen zum Parzellenrand (nach 2 Seiten, 38-75 dt TM/ha) 420,00 586 Aufnahme vom Schwad mit Gabel und Tragen zum Parzellenrand (nach 2 Seiten, 75-125 dt TM/ha) 816,00 587 Aufnahme vom Schwad mit Gabel und Tragen zum Parzellenrand (nach 2 S.n, über 125 dt TM/ha) 1212,00 588 Aufnahme vom Schwad mit Gabel und Tragen zum Parzellenrand (nach 1 Seite, unter 20 dt TM/ha) 219,60 589 Aufnahme vom Schwad mit Gabel und Tragen zum Parzellenrand (nach 1 Seite, 20-38 dt TM/ha) 348,00 590 Aufnahme vom Schwad mit Gabel und Tragen zum Parzellenrand (nach 1 Seite, 38-75 dt TM/ha) 660,00

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2. Maßnahmensteckbriefe: Baden-Württemberg ELER-Maßnahmen 214/215 35

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591 Aufnahme vom Schwad mit Gabel und Tragen zum Parzellenrand (nach 1 Seite, 75-125 dt TM/ha) 1308,00 592 Aufnahme vom Schwad mit Gabel und Tragen zum Parzellenrand (nach 1 S, über 125 dt TM/ha) 1956,00 593 Laden mit Schlepper und Ladewagen (<0,75 ha, unter 38 dt TM/ha) 277,50 594 Laden mit Schlepper und Ladewagen (<0,75 ha, 38-75 dt TM/ha) 342,25 595 Laden mit Schlepper und Ladewagen (<0,75 ha, 75-125 dt TM/ha) 499,50 596 Laden mit Schlepper und Ladewagen (0,75-1,5 ha, unter 38 dt TM/ha) 222,00 597 Laden mit Schlepper und Ladewagen (0,75-1,5 ha, 38-75 dt TM/ha) 277,50 598 Laden mit Schlepper und Ladewagen (0,75-1,5 ha, 75-125 dt TM/ha) 434,75 599 Laden mit Schlepper und Ladewagen (1,5-3,5 ha, unter 38 dt TM/ha) 194,25 600 Laden mit Schlepper und Ladewagen (1,5-3,5 ha, 38-75 dt TM/ha) 249,75 601 Laden mit Schlepper und Ladewagen (1,5-3,5 ha, 75-125 dt TM/ha) 397,75 602 Laden mit Schlepper und Ladewagen (>3,5 ha, unter 38 dt TM/ha) 166,50 603 Laden mit Schlepper und Ladewagen (>3,5 ha, 38-75 dt TM/ha) 222,00 604 Laden mit Schlepper und Ladewagen (>3,5 ha, 75-125 dt TM/ha) 370,00 605 Mähgut mit Gabel auf Wagen laden und abfahren (15 dt TM/ha, 80% TM-Geh., 0,5 km) 404,95 606 Mähgut mit Gabel auf Wagen laden und abfahren (25 dt TM/ha, 80% TM-Geh., 0,5 km) 654,15 607 Mähgut mit Gabel auf Wagen laden und abfahren (50 dt TM/ha, 80% TM-Geh., 0,5 km) 1246,00 608 Mähgut mit Gabel auf Wagen laden und abfahren (100 dt TM/ha, 80% TM-Geh., 0,5 km) 2367,40 609 Mähgut mit Gabel auf Wagen laden und abfahren (50 dt TM/ha, 20% TM-Geh., 0,5 km) 2367,40 610 Mähgut mit Gabel auf Wagen laden und abfahren (50 dt TM/ha, 80% TM-Geh., 3 km) 1308,30 611 Mähgut mit Gabel auf Wagen laden und abfahren (50 dt TM/ha, 20% TM-Geh., 3 km) 2554,30 612 Rundballen bergen mit Frontlader, abfahren und abladen (unter 20 dt TM/ha,<1,3 ha) 400,86 613 Rundballen bergen mit Frontlader, abfahren und abladen (20-38 dt TM/ha,<1,3 ha) 445,40 614 Rundballen bergen mit Frontlader, abfahren und abladen (38-75 dt TM/ha,<1,3 ha) 545,62 615 Rundballen bergen mit Frontlader, abfahren und abladen (75-125 dt TM/ha,<1,3 ha) 801,72 616 Rundballen bergen mit Frontlader, abfahren und abladen (über 125 dt TM/ha,<1,3 ha) 1057,83 617 Rundballen bergen mit Frontlader, abfahren und abladen (unter 20 dt TM/ha, über 1,3 ha) 155,89 618 Rundballen bergen mit Frontlader, abfahren und abladen (20-38 dt TM/ha, über 1,3 ha) 211,57 619 Rundballen bergen mit Frontlader, abfahren und abladen (38-75 dt TM/ha, über 1,3 ha) 334,05 620 Rundballen bergen mit Frontlader, abfahren und abladen (75-125 dt TM/ha, über 1,3 ha) 668,10 621 Rundballen bergen mit Frontlader, abfahren und abladen (über 125 dt TM/ha, über 1,3 ha) 924,21 622 Transport 623 Abtransport des Mähgutes mit Schlepper und Kipper (bis 1,5 km) 57,04 624 Abtransport des Mähgutes mit Schlepper und Kipper (1,5 bis 2,5 km) 114,08 625 Abtransport des Mähgutes mit Schlepper und Kipper (2,5 bis 3,5 km) 171,13 626 Abtransport des Mähgutes mit Schlepper und Kipper (3,5 bis 4,5 km) 228,17 627 Abtransport des Mähgutes mit Schlepper und Kipper (mehr als 4,5 km) 285,21 628 Zuschlag bei Zwillings- oder Terrabereifung; Stundensatz; muss aufaddiert werden 25,00 629 Entsorgung des Mähgutes 630 Entsorgung des Mähgutes 85,00

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2. Maßnahmensteckbriefe: Baden-Württemberg ELER-Maßnahmen 214/215 36

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Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) STAND 01.05.2015

GEPLANTER FÖRDERSATZ Umweltbewusstes Betriebsmanagement A 1 Fruchtartendiversifizierung (mindestens 5-gliedrige Fruchtfolge) 75 €/ha AF A 2 Silageverzicht im gesamten Betrieb (Heumilch) 80 €/ha*) Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft u. besonders geschützter Lebensräume im Grünland B 1.1 DGL mit Viehbesatz bis 1,4 RGV/ha HFF (gem. MSL) 150 €/ha GL B 1.2 Bewirtschaftung bestimmter DGL-Flächen ohne N-Düngung ab 0,3 RGV/ha DGL 150 €/ha GL B 3.1 Artenreiches DGL mit 4 Kennarten 230 €/ha GL B 3.2 Artenreiches DGL mit 6 Kennarten 260 €/ha GL B 4 Extensive Nutzung von §30/32-Biotopen 280 €/ha GL B 5 Extensive Nutzung von FFH-Mähwiesen 280 €/ha GL B 6 Messerbalkenschnitt auf artenreichem DGL / Biotopen / FFH 50 €/ha GL Sicherung besonders landschaftspflegender gefährdeter Nutzungen und Tierrassen C 1 Erhaltung von Streuobstbeständen 2,50 €/Baum C 2 Weinbausteillagen 900 €/ha C 3 Vorderwälder Rind – Milchkuh und Zuchtbulle 100 €/Tier C 3 Vorderwälder Rind – Mutterkuh 70 €/Kuh C 3 Hinterwälder / Limpurger / Braunvieh alter Zuchtrichtung – Milchkuh 170 €/Kuh C 3 Hinterwälder / Limpurger / Braunvieh alter Zuchtrichtung – Mutterkuh 120 €/Kuh C 3 Hinterwälder / Limpurger / Braunvieh alter Zuchtrichtung – Zuchtbulle 250 €/Bulle C 3 Altwürttemberger / Schwarzwälder Fuchs – Stute 120 €/Stute C 3 Altwürttemberger / Schwarzwälder Fuchs – Hengst 250 €/Hengst C 3 Schwäbisch-Hällisches Schwein – Muttersau 160 €/Sau C 3 Schwäbisch-Hällisches Schwein – Zuchteber 160 €/Eber Ökologischer Landbau / Verzicht auf chem.-synth. Pflanzenschutz- und Düngemittel im Betrieb D 1 Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel 190 €/ha D 2.1 Einführung Ökolandbau – Acker / Grünland (2 Jahre) 350 €/ha D 2.1 Einführung Ökolandbau – Gartenbau (2 Jahre) 935 €/ha D 2.1 Einführung Ökolandbau – Dauerkulturen (2 Jahre) 1.275 €/ha D 2.2 Beibehaltung Ökolandbau – Acker / Grünland 230 €/ha D 2.2 Beibehaltung Ökolandbau – Gartenbau 550 €/ha D 2.2 Beibehaltung Ökolandbau – Dauerkulturen 750 €/ha D 2.3 Öko-Kontrollnachweis (max. 600 € / Betrieb) 60 €/ha Umweltschonende Pflanzenerzeugung u. Anwendung biologischer / biotechnischer Maßnahmen E 1.1 Begrünung im Acker / Gartenbau 70 €/ha E 1.2 Begrünungsmischungen im Acker / Gartenbau 90 €/ha E 2.1 Brachebegrünung mit Blühmischungen (ohne ÖVF-Anrechnung) 710 €/ha E 2.2 Brachebegrünung mit Blühmischungen (mit ÖVF-Anrechnung) 330 €/ha E 3 Herbizidverzicht im Ackerbau 80 €/ha E 4 Ausbringung von Trichogramma in Mais 60 €/ha E 5 Nützlingseinsatz unter Glas 2.500 €/ha E 6 Pheromoneinsatz im Obstbau 100 €/ha Freiwillige Maßnahmen zum Gewässer- und Erosionsschutz F 1 Winterbegrünung 100 €/ha F 2 N-Depotdüngung mit Injektion 60 €/ha F 3 Precision Farming 80 €/ha F 4 Reduzierte Bodenbearbeitung mit Strip Till 120 €/ha F 5 Freiwillige Hoftorbilanz (max. 180 €/Betrieb) 20 €/ha Besonders tiergerechte Haltungsverfahren G 1.1 Sommerweideprämie 50 €/GV G 1.2 Sommerweideprämie in Kombination mit Ökolandbau 40 €/GV G 2.1 Tiergerechte Mastschweinehaltung – Einstiegstufe 9 €/erzeugtem Tier G 2.2 Tiergerechte Mastschweinehaltung – Premiumstufe 14 €/erzeugtem Tier G 3.1 Tiergerechte Masthühnerhaltung – Einstiegstufe 20 €/100 erzeugte Tiere G 3.2 Tiergerechte Masthühnerhaltung – Premiumstufe 50 €/100 erzeugte Tiere

*) Für Dauergrünland und Ackerfutterflächen, auf denen Heu erzeugt wird

Informationen Richtlinien und detaillierte Förderbedingungen unter:

http://www.foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser

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2. Maßnahmensteckbriefe: Baden-Württemberg ELER-Maßnahmen 214/215 37

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Landschaftspflegerichtlinie 2015 (LPR) 1. Einführung oder Beibehaltung einer extensiven Ackerbewirtschaftung ohne Einsatz von Pflanzen-schutzmitteln, Nutzungsaufgabe der Ackerbewirtschaftung 1.1 Beibehaltung ohne Stickstoffdüngung 590 €/ha 1.2 Beibehaltung mit angepasster Stickstoffdüngung 350 €/ha 1.3 Aufgabe der Ackerbewirtschaftung zur Schaffung höherwertiger Biotope 370 €/ha 2. Umstellung von Acker- auf extensive Grünlandbewirtschaftung ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln 2.1 ohne Stickstoffdüngung 510 €/ha 2.2 mit angepasster Stickstoffdüngung 390 €/ha 3. Grünlandbewirtschaftung ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln 3.1einschürige Mahd und keine Stickstoffdüngung 310 €/ha 3.2 zweischürige Mahd und keine Stickstoffdüngung 400 €/ha 3.3 mehr als zweischürige Mahd und keine Stickstoffdüngung zur Aushagerung von brachgefallenem Grünland 440 €/ha 3.4 mehr als zweischürige Mahd und keine Stickstoffdüngung zur Aushagerung von Intensivgrünland 410 €/ha 3.5 zweischürige Mahd und angepasste Stickstoffdüngung 350 €/ha 3.6 mehr als zweischürige Mahd und angepasste Stickstoffdüngung 310 €/ha 3.7 Aufgabe der Bewirtschaftung zur Schaffung höherwertiger Biotope 520 €/ha 4. Beweidung ohne Einsatz von Pflanzenschutz- und (nicht auf der Weide angefallenen) Stickstoff-Düngemitteln 4.1 Hütehaltung - ein bis zwei Weidegänge 360 €/ha 4.2 Hütehaltung - mehr als zwei Weidegänge 550 €/ha 4.3 Extensive Standweide 250 €/ha 4.4. Koppelweide 310 €/ha 5. Zulagen Ackerbewirtschaftung 5.1 zusätzliche Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Arten 5.1.1 bei hohem Arbeits- und Beratungsaufwand 340 €/ha 5.1.2 bei geringerem Arbeits- und Beratungsaufwand 260 €/ha 5.2 Bewirtschaftung in Form von Ackerrandstreifen 100 €/ha 5.3 Maßnahmen auf Flächen mit hoher Bonität (Ackerzahl >60) 150 €/ha 6. Zulagen Grünlandbewirtschaftung 6.1 zusätzliche Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Arten 6.1.1 bei hohem Arbeits- und Beratungsaufwand 75 €/ha 6.1.2 bei geringerem Arbeits- und Beratungsaufwand 40 €/ha 6.2 Gesonderte Behandlung von Teilflächen: z.B. Stehenlassen von Altgrasbeständen auf 5 - 20 % der Fläche 6.2.1 Stehenlassen von Altgrasbeständen, einjährig 60 €/ha 6.2.2 Stehenlassen von Altgrasbeständen, überjährig 90 €/ha 6.3 Einsatz von speziellen technischen Einrichtungen (z. B. Messerbalkenmähwerk, Zwillingsbereifung) 50 €/ha 6.4 Mechanische Nachpflege (bei Beweidung) 85 €/ha 6.5 Ziegen mitführen bei Hütehaltung 150 €/ha 6.6 Ziegen mitführen bei Koppelhaltung/Standweide 150 €/ha

Informationen Richtlinien und detaillierte Förderbedingungen unter:

http://www.landwirtschaft-bw.info/pb/,Lde/1962007

Weitere Förderangebote ohne ELER-Beteiligung in BW u.a.

• Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) für Wasserschutzgebiete • Projekt des Landes zur Erhaltung und Entwicklung von Natur und Umwelt (PLENUM) • Streuobstkonzeption

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2. Maßnahmensteckbriefe: Bayern ELER-Maßnahmen 214/215 38

Bayern (i. d. Fassung der Erstgenehmigung vom 27.2.2015)

Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen

Auswahl Genereller Hinweise

• Allgemeine Pflichten: CC und verpflichtende Vorschriften und Anforderungen des nationalen Rechts

• Eine von Jahr zu Jahr unterschiedliche Anzahl Hektar gem. Art. 47 Abs. 1 der VO (EU) Nr. 1305/2013 ist bei den im Folgenden aufgeführten Vorhabenarten zulässig:

o Winterbegrünung o Mulch-/Streifen-/Direktsaatverfahren bei Reihenkulturen o Jährlich wechselnde Blühflächen

• Aufgrund des Verbots der Doppelförderung können die nachfolgenden Prämien gekürzt werden z.B. wenn Maßnahmen kombiniert werden (siehe Kmbinationstabelle), gleichzeitig Ökolandbau beantragt ist, die Maß-nahmen ins Greening eingebracht werden oder es entsprechende Auflagen z.B. aus Schutzgebietsverordnun-gen oder dem Erosionskataster gibt.

• Die Kombinationsmöglichkeiten mehrerer KULAP, VPN und weiterer Maßnahmen (Ökolandbau, Erschwernis-ausgleich, etc) sind im einzelnen dem Informationsblatt Agrarumweltmßnahmen zu entnehmen

• Da Förderkriterien Zugangsbedingungen zum Erhalt der Zuwendung sind, haben sie keinen Einfluss auf die kalkulierte Höhe der Zuwendung.

• Verpflichtungen zu den jeweiligen Maßnahmen sind in den Merkblättern zur Richtlinie aufgeführt. Sie stellen die wesentlichen Bestandteile der Maßnahme dar und sind Grundlage für die kalkulierte Höhe der Zuwendung.

• Sonstige Auflagen flankieren das beabsichtigte Ziel der jeweiligen Maßnahme und haben keinen Einfluss auf die kalkulierte Höhe der Zuwendung. Sie sind ebenfalls zu den einzelnen Maßnahmen in den Merkblättern zur Richtlinie aufgeführt. Zu den sonstigen Auflagen zählen auch die einschlägigen obligatorischen Grundanforde-rungen

• Die KULPA-Förderung ist einer Degression unterworfen: über 100ha: Kürzung um 10%, über 200ha: Kürzung um 20% der Fördersumme

Aktuelle Fassungen der informationen, Hinweise. Merkblätter und Richtlinien: http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/001007/index.php

Weitere Förderangebote ohne ELER-Beteiligung in BY u.a.

• B60.Sommerweidehaltung (Weideprämie) (nicht mit ELER)

• Förderung der Erhaltung gefährdeter einheimischer landwirtschaftlicher Nutztierrassen (Rind, Schaf,Pferd) (fi-nanziert über GAK und Bayern) • 25-30€ Tier für ausgewählte Schafrassen • 50-250 €/ Tier ausgewählter Milchkuhrassen • 90 €/ Tier für ausgewählte Mutterkuhrassen • 250-300 €/ Zuchttier bestimter Kuhrassen • 250 €/Zuchttier bestimmter Pferderassen

• Bergbauernprogramm (BBP): bis zu 900€/ha Lichtweidensanierung auf Almen, Investitionsmittelzuschüsse für Almbesitzer

• Förderung von Grünfuttertrocknungsbetrieben

• Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (Landesmittel): Investitionszuschüsse für • Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls • Investitionen in betriebliche Heu-Belüftungstrocknungen • Technische Einrichtungen zur Saatgutaufbereitung • Witterungsschutzeinrichtungen

• Kooperationen von Landwirten in Trinkwasserschutzgebieten (finanziert vom Wasserversorger)

• Schutzgebietsbetreuer in Naturschutzgebieten (bis 2013 ESF, jetzt Landesprogramm des Naturschutzfonds Bayern)

...

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2. Maßnahmensteckbriefe: Bayern ELER-Maßnahmen 214/215 39

Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume, Ref. 322 der BLE, Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn [email protected], http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de

• Vertragsnaturschutzprogramm Wald (nur Landesmittel, 4 Mio €/Jahr)

• Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie, bis 2013 ELER, jetzt Landesprogramm: 2,5 Mio€ /Jahr für Projekte von Naturparken und 13,5 Mio €/Jahr Landschaftspflegemittel, Naturparke erhalten eine Verwaltungs-kostenpauschale von 10.000-15.000€/ Jahr

• Moorschutz (EFRE)

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2. Maßnahmensteckbriefe: Bayern ELER-Maßnahmen 214/215 40

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1 – Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)

B10 – Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb – Ackerland und Grünland 273 €/ha – gärtnerisch genutzte Flächen 468 €/ha – Dauerkulturen 975 €/ha Fördersätze für Neueinsteiger (1. und 2. Jahr):

– Ackerland und Grünland 350 €/ha – gärtnerisch genutzte Flächen 915 €/ha – Dauerkulturen 1.250 €/ha

B11 – Zuschuss für Kontrollverfahren 35 €/ha für max. 15 ha

Quelle: Maßnahmenübersicht des Bayr. Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, Stand 2015

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2. Maßnahmensteckbriefe: Bayern ELER-Maßnahmen 214/215 41

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Quelle: Maßnahmenübersicht des Bayr. Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, Stand 2015 Zuwendungsempfänger sind - Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben mit Hofstelle, die eine landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) von

mindestens 3 ha selbst bewirtschaften. Teichflächen zählen dabei als landwirtschaftlich genutzte Fläche; - Gartenbau- und Sonderkulturbetriebe auch unter 3 ha LF; - Weinbaubetriebe, die in der Weinbaukartei erfasst sind und die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 und 2 der

Weinverordnung (WeinV 1995) erfüllen; - Alm- und Weidegenossenschaften. - Nicht förderfähig sind öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften wie Landkreise und Gemeinden sowie Teil-

nehmergemeinschaften. - bei der Maßnahme B58 „Extensive Teichwirtschaft“ Bewirtschafter von Teichen unabhängig von der Größe der

Teichfläche;

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2 – Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm/Erschwernisausgleich (VNP/EA) 1. Biotoptyp „Acker“

Grundleistungen

1.1 Extensive Ackernutzung für Feldbrüter und Ackerwildkräuter – H11 420,– €/ha Kein Anbau von Mais, Zuckerrüben, Kartoffeln, Klee, Kleegras, Luzerne, Ackergras und Klee-Luzerne-Gemisch, keine Untersaat; mind. 2 Winte-rungen (Getreide); Anbau von Körnerleguminosen sowie Brach-legung jeweils max. einmal zulässig: Bewirtschaftungsruhe nach der Saat im Frühjahr bis 30.06.

1.2 Brachlegung auf Acker mit Selbstbegrünung aus Artenschutzgründen – H12-H14 Bewirtschaftungsruhe 15.03 bis einschl. 31.08. Ackerlagen: - EMZ bis 2500 – H12 245,– €/ha - EMZ ab 2501-3500 – H13 445,– €/ha - EMZ ab 3501 – H14 700,– €/ha

Zusatzleistungen (0.1 oder 0.2 und 0.3)

0.1 Verzicht auf jegliche Düngung – N11 180,– €/ha 0.2 Verzicht auf Mineraldünger und organische Düngemittel (außer Festmist) – N12 130,– €/ha 0.3 Erschwernisse

– W01-W06 Einzelkriterien zw. 30,- bis 220,– €/ha Erhalt von Streuobstäckern – W07 8,– €/Baum Stoppelbrache als Einzelleistung – H15 130,– €/ha

2. Biotoptyp „Wiesen“ – Erschwernisausgleich für Feuchtflächen

Grundleistungen

2.0 Umwandlung von Ackerland in Wiesen – H20 370,– €/ha 2.1 Extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – H21-H26, F22-F26 – Schnittzeitpunkte:

01.06. – H21 230,– €/ha 15.06. – H22/F22 320,– €/ha 01.07. – H23/F23 350,– €/ha 01.08. – H24/F24 375,– €/ha 01.09. – H25/F25 425,– €/ha

– Mahd bis einschließlich 14.06., Bewirtschaftungsruhe bis einschließlich 31.08. H26/F26 390,– €/ha 2.2 Brachlegung von Wiesen aus Artenschutz-gründen - H29 Bewirtschaftungsruhe 15.03. bis einschl. 01.08. 300,– €/ha 2.3 Ergebnisorientierte Grünlandnutzung – H30 Erhaltung von 6 Kennarten 320 €/ha

Zusatzleistungen (0.1 oder 0.2 und 0.3)

0.1 Verzicht auf jegliche Düngung und chem. Pflanzenschutzmittel – N21 150,– €/ha

als Einzelleistung – H27 350,– €/ha

0.2 Verzicht auf Mineraldünger, organische Düngemittel (außer Festmist) und chem. Pflanzenschutzmittel – N22 90,– €/ha

0.3 Erschwernisse

– W02-W04, W08-W17 Einzelkriterien zw. 20,– bis 680,– €/ha - Erhalt von Streuobstwiesen – W07 8,– €/Baum - als Einzelleistung – H28 8,– €/Baum - tierschonende Mahd von innen nach außen - W16 50€/ha

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3. Biotoptyp „Weiden“

Grundleistungen

3.1 Extensive Weidenutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – H/F31-H/F33

A Beweidung durch Schafe, Rinder, inkl. Wasser-büffel, Pferde inkl. Esel – H31/F31 310,– €/ha B Beweidung durch Rinder auf Almen/Alpen – H32/F32 150,– €/ha C Beweidung durch Ziegen – H33/F33 500,– €/ha

- Zusatzleistung

0.3 Erschwernisse – W18-W19 Einzelkriterien zw. 50,– bis 70,– €/ha

4. Biotoptyp „Teiche“

Grundleistungen

4.1 Förderung ökologisch wertvoller Teiche mit Verlandungszone – H41-H44

Die Verlandungszone einschließlich der Schwimm-blatt- und Submersvegetation ist zu erhalten. – Variante 1: Besatzvorgaben werden durch die uNB festgelegt; Zufütterung mit Getreide u. Leguminosen

zulässig; Abfischen jährlich bis zum 30.4. des Folgejahres. – Variante 2: Verzicht auf Zufütterung (keine Besatzvorgaben)

Prämien je nach Anteil der Verlandungszone: Stufe A: bis 25 % Var. 1, Stufe A: – H41 490,– €/ha Var. 2, Stufe A: – H42 490,– €/ha Stufe B: über 25 % Var. 1, Stufe B: – H43 530,– €/ha Var. 2, Stufe B: – H44 530,– €/ha

4.2 Vollständiger Nutzungsverzicht in Teichen zur Erhaltung, Entwicklung oder Verbesserung der Lebensbedin-

gungen endemischer oder gefährde-ter Arten – H45 590,– €/ha Zusatzleistungen

0.3 Erschwernisse – W20-W21 Einzelkriterien zw. 30,- bis 40,– €/ha

Zuwendungsempfänger für den Vertragsnaturschutz sind

• Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben mit Hofstelle, die eine landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) von mindestens 3 ha selbst bewirtschaften. Teichflächen zählen dabei als landwirtschaftlich genutzte Fläche;

• Gartenbau- und Sonderkulturbetriebe auch unter 3 ha LF; • Weinbaubetriebe, die in der Weinbaukartei erfasst sind und die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 und 2 der

Weinverordnung (WeinV 1995) erfüllen; • Alm- und Weidegenossenschaften. • Nicht förderfähig sind öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften wie Landkreise und Gemeinden sowie Teil-

nehmergemeinschaften. - Landwirte, Zusammenschlüsse von Landwirten, - sonstige Landbewirtschafter einschließlich Jagdgenossenschaften, anerkannte Naturschutzvereine gemäß § 3

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRBG), Landschaftspflegeverbände sowie andere Verbände/Vereine, die sich satzungsgemäß der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege verpflichten, auch wenn sie im Einzelfall weniger als 3 ha (mindestens jedoch 0,3 ha landwirtschaftlich nutzbare Fläche) bewirtschaften.

- bei den Maßnahmen zum „Biotoptyp Teiche“ (VNP) Bewirtschafter von Teichen einschließlich deren Zusammen-schlüsse (einschließlich Jagdgenossenschaften, anerkannte Naturschutzvereine gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRBehG), Landschaftspflegeverbände sowie andere Verbände/Vereine, die sich sat-zungsgemäß der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege verpflichten) unabhängig von der Größe der Teichfläche.

Bayern 2014ff: Top-up AUM: 0,4 Mio € für Landbewirtschafter die keine Landwirte sind im VN

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2. Maßnahmensteckbriefe: Bayern ELER-Maßnahmen 214/215 45

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Übersicht über die Erschwernisse im VNP Bayern

Kombinierbar nur mit der Grundleistung H21 – H26 bzw. F22 – F26 ggf. in Verbindung mit der Grundleistung H20. Die Er-schwernisse W08 – W12 können auch dann gewährt werden, wenn sie sich auf den überwiegenden Teil (über 50 %) der Fläche beziehen. VNP Acker – Erschwernisse 0.3/01 Reduzierte Ansaatdichte (Reihenabstand mind.

20 cm) – W01: 75 €/ha 0.3/02 Weite Anfahrt (mind. 5,0 km einfach) – W02: 50 €/ha 0.3/03 Bewirtschaftungseinheit max. 0,50 ha – W03: 60 €/ha 0.3/04 Bewirtschaftungseinheit max. 0,30 ha – W04 220 €/ha 0.3/05 Stoppelbrache – W05, H15: 100 €/ha 0.3/06 Jährl. Bewirtschaftungsgang zur Bodenbearbeitung (z. B. Grubbern) zwischen 01.09. und 31.10. – W06: 30 €/ha 0.3/07 Erhalt der Streuobstbäume – W07 8 €/Baum VNP Acker – Untentgeltliche Auflagen U01 – Verzicht auf mechanische und thermische Unkrautbekämpfung. VNP Wiese - Erschnernisse 0.3/02 Weite Anfahrt mind. 5,00 km einfach – W02 50 €/ha 0.3/03 Bewirtschaftungseinheit max. 0,50 ha – W03 60 €/ha 0.3/04 Bewirtschaftungseinheit max. 0,30 ha – W04 220 €/ha 0.3/07 Erhalt der Streuobstbäume – W07, H28 8 €/Baum 0.3/08 Verwendung eines Messermähwerks – W08 120 €/ha 0.3/09 Verwendung von Spezialmaschinen – W09 190 €/ha 0.3/10 Verwendung von Motormähern – W10 270 €/ha 0.3/11 Handmahd – W11: 680 €/ha 0.3/12 Zusammenrechen per Hand – W12: 220 €/ha 0.3/13 Natschfachl. erforderlicher Zusatzschnitt– W13: 100 €/ha 0.3/14 Verpflichtender Erhalt von Altgrasstreifen/-

flächen auf 5 bis 20 % der Fläche – W14: 50 €/ha 0.3/15 Feuchtezuschlag auf Feucht-, Nass- und

Streuwiesen – W15: 80 €/ha 0.3/16 Tierschonende Mahd – W16: 50 €/ha 0.3/17 Bewirtschaftungsruhe ab 15.3. bzw. 1.4. bis zum

vereinbarten Schnittzeitpunkt – W17: 20 €/ha VNP Wiese - Untentgeltliche Auflagen U02 Vorweide der Fläche bis Ende April verboten U03 Frühmahdstreifen bzw. -flächen auf max. 20 % der Fläche VNP Weide - Erschnernisse 0.3/18 Mitführen von Ziegen – W18: 70 €/ha 0.3/19 Bewirtschaftungseinheit max. 2,00 ha – W19 50 €/ha VNP Teich - Erschwernisse 0.3/20 Sömmerung – W20: 30 €/ha 0.3/21 Bespannung vom 01.03. – 15.09. und schnelle

Wiederbespannung – W21 40 €/ha VNP Teich - Untentgeltliche Auflagen U04: Aussetzen des Abfischens in 2 von 5 Jahren U05: Angelfischerei ist nicht zulässig U06: Abfischen bis 31.12.

Es gibt Kombinationstabellen, die bestimmen, welche Module kombinierbar sind.

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2. Maßnahmensteckbriefe: Berlin/ Brandenburg ELER-Maßnahmen 214/215 46

Brandenburg/Berlin (i. d. F. d. Erstgenehmigung 29.5.2015) Programm im ELER 2014-2020: Erste Beantragung möglich Dez. 2015 für 2016 10.1.1 Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen durch den Verzicht auf mineralische Stickstoffdün-

gung sowie durch Nutzungseinschränkungen mit späten Nutzungsterminen • Gemäß Maßnahme M10.0005 „Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünflächen“ der NRR, Vorgaben zu

Nutzungsintensität und Nutzungsterminen in Natura 2000 Gebieten • Grundförderung 140 Euro je ha und Jahr und zusätzlich

o 50 Euro je ha und Jahr für Verzicht auf jegliche Düngung, Beweidung ist zulässig oder o 80 Euro je ha und Jahr für ausschließliche Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen oder o 85 Euro je ha und Jahr für Verzicht auf jegliche Düngung und ausschließliche Beweidung mit

Schafen und/oder Ziegen • 114 Euro je Hektar und Jahr für die Förderung (Grundförderung 1) und zusätzlich

o 50 Euro je Hektar und Jahr nach dem 01. Juli oder o 56 Euro je Hektar und Jahr nach dem 15. Juli o 115 Euro je Hektar und Jahr Nutzungsbeschränkung vom 15. Juli bis zum 31. August (Grundför-

derung 2) • Ausgleich für Nutzungstermine in Natura 2000-Gebieten: Nutzung

o nach dem 15. Juni 45 Euro je Hektar o nach dem 01. Juli 85 Euro je Hektar o vor dem 15. Juni und nach dem 31. August 96 Euro je Hektar o nach dem 16. August. 200 Euro je Hektar

10.1.2 Pflege vom Heiden, Trockenrasen und anderen sensiblen Grünlandstandorten

294 Euro je Hektar und Jahr für Beweidung von Heiden durch Schafe und/ oder Ziegen 142 Euro je Hektar und Jahr für Beweidung von Heiden durch Rinder und/oder Equiden 244 Euro je Hektar und Jahr für Beweidung von Trockenrasen durch Schafe und/oder Ziegen 92 Euro je Hektar und Jahr für Beweidung von Trockenrasen durch Rinder und/oder Equiden 105 Euro je Hektar und Jahr für Beweidungsverzicht

10.1.3 Klima-, wasser- und bodenschonende Nutzung oder Umwandlung von Ackerland Es wird die Nutzung Ackerland als Grünland bzw. die Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland zum Wasser- und Erosionsschutz bzw. Moorschutz gemäß NRR gefördert

10.1.4 Pflege extensiver Obstbestände (Gemäß NRR)

6,50 Euro je gepflegten Baum 10.1.5 Erhaltung Pflanzengenetischer Ressourcen

bei ein- bis zweijährigen Kulturen: 196 Euro je Hektar zusätzlich 296 Euro Zuschlag für kleine Partien bei einem Anbauumfang bis zu einem Hektar/Sorte. Ei-ne Kappung der Zuwendung (des Zuschlags) erfolgt jährlich bei 400 Euro je Betrieb

bei Dauerkulturen: 500 Euro für den Anbau ja Hektar Der Umfang der Förderung ist auf 10 Hektar je Sorte und Betrieb begrenzt.

10.1.6 Erhaltung tiergenetischer Ressourcen (Gemäß NRR - M10.007)

230 Euro je Großvieheinheit bei Rindern (Deutsches Schwarzbuntes Niederungsrind) 166 Euro je Großvieheinheit bei Schafen (Skudde, Merinofleischschaf) 260 Euro je Großvieheinheit bei Schweinen (Deutsches Sattelschwein) 140 Euro je Großvieheinheit bei Pferden (Rheinisch Deutsches Kaltblut) zusätzlich 100 Euro je Großvieheinheit für die Bereitstellung von Embryonen oder Sperma von Tieren für das

Zuchtprogramm. 10.1.7 Moorschonende Stauhaltung

In der Gebietskulisse Moor mit zweiseitige Wasserregulierung 387 EUR je ha bei Verzicht auf stickstoffhaltige Düngemittel und das Setzen einer unveränderbaren Staumarke (durch die Untere Wasserbehörde)

11 Ökolandbau Einfühung €/ha Beibehaltung €/ha a.) für Ackerland 150 137 b.) für Grünland 150 131 c.) für Gemüse, Beerenobst, Heil- und Gewürzpflanzen sowie Zierpflanzen 340 308 d.) für Dauerkulturen 640 588

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2. Maßnahmensteckbriefe: Hessen ELER-Maßnahmen 214/215 47

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Weitere Maßnahmen im Bereich Naturschutz mit ELER-Kofinanzierung

• Managementplänen sowie Pflege- und Entwicklungspläne des Naturschutzes (Maßnahme M07 nach Artikel 20 ELER-VO)

• Pläne und Investitionen in die naturnahe Gewässerentwicklung gemäß NRR-GAK M07.0008 (Maßnahme M07 nach Artikel 20 ELER-VO)

• Natürliches Erbe (Maßnahme M07 nach Artikel 20 ELER-VO)

• Ausgleich für Nutzungseinschränkungen in Natura2000- und Naturschutzgebieten (Maßnahme M12 nach Artikel 30 ELER-VO)

• Zusammenarbeit zur Implementierung ressourcenschonender Landnutzungsmethoden (Maßnahme M16 nach Artikel 35 ELER-VO)

Weitere Maßnahme Vertragsnaturschutz (Landesprogramm 2016)

• Verwaltungsvorschrift zum Vertragsnaturschutz

(http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/vv_vertragsnaturschutz2016.pdf):

3.1 Maßnahmen auf Grünland – extensive Nutzung (3.1.1.) und späte Nutzung (3.1.2.)

3.1.a zusätzlicher technologischer Aufwand für eine naturverträgliche Nutzung

20 €/ha

3.1.1.a Kein Einsatz von chemisch-synthetischen Stickstoff-düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln (PSM)

140 €/ha

3.1.1.b Zusätzlich zu 3.1.1.a kein Einsatz von Mineraldüngern 41 €/ha 3.1.1.c Zusätzlich zu 3.1.1.a kein Einsatz von Gülle bei Unter-nehmen mit Gül-

leanfall 30 €/ha

3.1.1.d Zusätzlich zu 3.1.1.a kein Einsatz von Düngern aller Art 52 €/ha 3.1.1.e Verzicht auf Pflegemaßnahmen (Walzen/Schleppen) 20 €/ha 3.1.2.a erste Nutzung nicht vor dem 16.06. 45 €/ha 3.1.2.b erste Nutzung nicht vor dem 01.07. 85 €/ha 3.1.2.c erste Nutzung nicht vor dem 16.07. 120 €/ha 3.1.2.d erste Nutzung bis zum 15.06. (oder vorher) und

eine weitere Nutzung wieder nach dem 31.08. 96 €/ha

3.1.2.e erste Nutzung nicht vor dem 16.08. 200 €/ha 3.2 Maßnahmen auf Ackerland (Schonstreifen/-flächen, Segetalartenschutz, Extensive Verfahren, Umwandlung)

3.2.1.a Ackerzahl 25, oder geringer 90 €/ha 3.2.1.b Ackerzahl 26 bis einschließlich 42 250 €/ha 3.2.1.c Ackerzahl 43, oder höher 405 €/ha 3.2.2 Segetalartenschutz im Getreide 200 €/ha 3.2.3.a bei Verzicht auf chemisch-synthetische Düngemittel 77 €/ha 3.2.3.b zusätzlich zu 3.2.3.a, nur Einsatz von festem organischem Dünger (keine

Gülle) 30 €/ha

3.2.3.c zusätzlich zu 3.2.3.a, wenn Verzicht auf Herbizide und Insektizide 91 €/ha 3.2.4 Umwandlung von Ackerland in extensiv genutztes Grünland 556 €/ha

(jährlich) 3.3 Pflege von speziellen Biotopen

3.3.a maschinelle Mahd einschließlich der Beräumung der Fläche von Halb-/Trockenrasen

218 €/ha

3.3.b maschinelle Mahd einschließlich der Beräumung der Fläche von Feuchtwiesen 328 €/ha 3.3.c Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen auf nicht beihilfefähiger Fläche 294 €/ha 3.3.d Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen auf beihilfefähiger Fläche 244 €/ha 3.3.e Beweidung mit Rindern und /oder Equiden auf nicht beihilfefähiger Fläche 142 €/ha 3.3.f Beweidung mit Rindern und /oder Equiden auf beihilfefähiger Fläche 92 €/ha

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2. Maßnahmensteckbriefe: Hessen ELER-Maßnahmen 214/215 48

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Fortsetzung Vertragsnaturschutz Brandenburg (Landesprogramm)

3.4 Artenhilfsmaßnahmen

3.4.a Förderung der Wildblütenflora 20 € pro Bienenvolk (maximal 2.500 € jährlich pro Betrieb)

3.4.1 Hohe Wasserhaltung

3.4.1.a bis zum 30. April 45 €/ha 3.4.1.b bis zum 30. Mai 100 €/ha 3.4.1.c bis zum 30. Juni 200 €/ha 3.4.1.d vom 1.August bis 31.Dezember 336 €/ha

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2. Maßnahmensteckbriefe: Hessen ELER-Maßnahmen 214/215 49

Hessen (i. d. F. d. Erstgenehmigung vom 12.2.2015)

HALM - Zahlungen im Rahmen des ELER HALM C.1M 10 Vielfältige Kulturen im Ackerbau (gemäß NRR - M10.0002, Prämien siehe unten)

HALM M 11 Ökolandbauförderung (gemäß NRR - M11, Prämien siehe unten)

• Einführung • Beibehaltung

HALM - Gesamtübersicht, Finanzierung: B und C mit ELER, A und D bis F mit GAK Programmmodul Förderhöhe A. Förderung der Zusammenarbeit A.1. Erarbeitung von Konzepten einmalig bis zu 50.000 € A.2. Umsetzung und Begleitung von Konzepten jährlich bis zu 50.000 € B. Förderung des ökologischen Landbaus B.1. Ökologischer Landbau (Maßnahme mit ELER)

• 260 € /ha/Jahr • Ackerfläche • Dauergrünland • 190 €/ha/Jahr • Feldgemüse • 420 €/ha/Jahr • Dauer- und Baumschulkulturen • 750 €/ha/Jahr

C. Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Ackerbau C.1. Vielfältige Kulturen im Ackerbau (Maßnahme mit ELER) a.) Die Höhe je Hektar Ackerfläche b.) bei Betrieben, die an dem Förderverfahren ökologischer Landbau teilnehmen, c.) wenn die Verpflichtung gemäß Ziffer C.1.3.b durch großkörnige Leguminosen gemäß

Merkblatt zum Gemeinsamen Antrag erbracht wird, d.) wenn die Verpflichtung gemäß Ziffer C.1.3.b von Betrieben, die an dem Förderverfah-

ren ökologischer Landbau teilnehmen, durch großkörnige Leguminosen gemäß Merk-blatt zum Gemeinsamen Antrag erbracht wird.

• 90 €/ha/Jahr • 55 €/ha/Jahr • 110 €/ha/Jahr

• 75 €/ha/Jahr

C.2. Beibehaltung von Zwischenfrüchten über den Winter • 150 €/ha/Jahr • 100 €/ha/Jahr • 50 €/ha/Jahr • + 10 €/ha/Jahr

• Zwischenfrüchte in der Maßnahmenkulisse „C.2 a Zwischenfrüchte“ • Zwischenfrüchte in der Maßnahmenkulissen „C.2 b Zwischenfrüchte“ • Zwischenfrüchte bei Betrieben mit Förderverfahren B.1 • Anwendung der Variante „Einsaat von bienengerechten Zwischenfruchtmi-

schungen“ C.3.2 Einjährige Blühstreifen/-flächen

• Kein Umbruch vor dem 15. September • Kein Umbruch vor dem 31. Januar

• 600 €/ha/Jahr • 750 €/ha/Jahr

C.3.2 Mehrjährige Blühstreifen/-flächen • 600 €/ha/Jahr C.3.3 Gewässer-/Erosionsschutzstreifen • 760 €/ha/Jahr C.3.4 Ackerrandstreifen • 660 €/ha/Jahr C.3.5 Ackerwildkrautflächen • 800 €/ha/Jahr

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2. Maßnahmensteckbriefe:Hessen ELER-Maßnahmen 214/215 50

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D. Förderung besonders nachhaltiger Verfahren auf Dauergrünland (GAK) D.1. Grünlandextensivierung • 190 €/ha/Jahr D.2. Bodenbrüterschutz • 190 €/ha/Jahr D.4. Kennartennachweis (Antragstellung erst ab 2015 möglich)

• mindestens vier Kennarten/Kennartengruppen • mindestens sechs Kennarten/Kennartengruppen • mindestens acht Kennarten/Kennartengruppen

• 190 €/ha/Jahr • 280 €/ha/Jahr • 340 €/ha/Jahr

E. Förderung besonders nachhaltiger Verfahren bei Dauerkulturen (GAK) E.1. Pheromoneinsatz im Weinbau • 110 €/ha/Jahr E.3. Erhaltung von Streuobstbeständen

• Erhaltungsschnitt: o je im Verpflichtungszeitraum gepflegten Baum

• Nachpflanzung: o im Pflanzjahr o und in den folgenden Verpflichtungsjahren

• 6 €/Baum/Jahr

• 55 €/Baum • 6 €/Baum/Jahr

E.4. Erhaltung des Weinbaus in Steillagen • Hangneigung > 30 % und < 40 % • Hangneigung 40 % bis < 45 % • Hangneigung ab 45 %

• Bis zu 1.500 €/ha/Jahr • Bis zu 1.900 €/ha/Jahr • Bis zu 2.300 €/ha/Jahr

G. Erhaltung der Vielfalt der genetischen Ressourcen in der Lanwirtschaft (GAK)

G.2. Tiergenetische Ressourcen Rotes Höhenvieh, Deutsches Schwarzbuntes Niederungsrind, Rhönschaf, Coburger Fuchsschaf, Weiße Deutsche Edelziege

• 200 €/Rind/Jahr • 30 Euro/Schaf

oder Ziege/Jahr

H. Förderung des Arten- und Biotopschutzes in Agrarökosystemen H.2. Naturschutzfachliche Sonderleistungen auf Grünland

Nur in Verbindung mit D.1, D.2 oder H.1 - Variante für B.1 Teilnehmer; Prämienhöhe abhängig von Prämienstufe und Kombination • Prämienstufe 1 • Prämienstufe 2 • Prämienstufe 3

• 60 – 270 €/ha/Jahr • 60 €/ha/Jahr • 90 €/ha/Jahr • 150 €/ha/Jahr

H.2. Arten- und Biotopschutz im Offenland Maßnahmenindividuelle Kalkulation

• bis zu 3000 €/ha/Jahr

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2. Maßnahmensteckbriefe:Hessen ELER-Maßnahmen 214/215 51

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H.2 Naturschutzfachliche Sonderleistungen (vergleichbar mit Vertragsnaturschutzmodulen anderer Länder):

Weitere Informationen https://umweltministerium.hessen.de/agrarumweltprogramm

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2. Maßnahmensteckbriefe: Mecklenburg-Vorpommern ELER-Maßnahmen 214/215 52

Mecklenburg-Vorpommern (i. d. F. d. Erstgenehmigung vom 13.2.2015)

10.1.a Vielfältige Kulturen im Ackerbau (gemäß NRR: M10.0002)

Die Höhe der Zahlung beträgt jährlich a) 65 Euro je Hektar förderfähiger Ackerfläche für konventionell wirtschaftende Betriebe, 40 Euro je Hektar förderfähiger Ackerflä-

che für Betriebe, die eine Zuwendung für die Einführung oder Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren erhalten; b) 75 Euro je Hektar förderfähiger Ackerfläche für konventionell wirtschaftende Betriebe bei Anbau von 5 % großkörnigen Legumi-

nosen, 50 Euro je Hektar förderfähiger Ackerfläche für Betriebe, die eine Zuwendung für die Einführung oder Beibehaltung ökologischer

Anbauverfahren erhalten, bei Anbau von 5 % großkörnigen Leguminosen; c) 85 Euro je Hektar förderfähiger Ackerfläche für konventionell wirtschaftende Betriebe bei Anbau von 10 % großkörnigen Le-

guminosen, 60 Euro Hektar förderfähiger Ackerfläche für Betriebe, die eine Zuwendung für die Einführung oder Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren erhalten bei Anbau von 10 % großkörnigen Leguminosen.

Die Zahlungsbeträge nach Buchstabe a bis c werden jeweils um 20 Euro je Hektar förderfähiger Ackerfläche abgesenkt, soweit die mit Leguminosen bebauten Flächen als ökologische Vorrangflächen herangezogen werden. 10.1.b Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen (gemäß NRR M10.0005) Die Höhe der Zahlung beträgt jährlich a) 105 Euro je Hektar für die Verpflichtung nach Variante I für konventionell wirtschaftende Betriebe, b) 220 Euro je Hektar für Verpflichtung nach Variante II für konventionell wirtschaftende Betriebe bzw. c) 175 Euro je Hektar für die Verpflichtung nach Variante II für ökologisch wirtschaftende Betriebe. 10.1.c Naturschutzgerechte Grünlandbewirtschaftung Alle Verpflichtungsmuster 1-5 Auf den Verpflichtungsflächen wird keine Zufütterung an Weidetiere vorgenommen. Die durchgeführten Maßnahmen sind in einem vorgegebenen Maßnahmentagebuch und bei Beweidung der Flächen in einem Weidetagebuch zu dokumentieren. 1. Küstenvogelbrutgebiete und Salzgrasland - 340 Euro je Hektar Die Bewirtschaftung erfolgt ausschließlich durch Beweidung. Eine Nachmahd ist im Herbst und Winter zulässig und durchzuführen, wenn sich auf der geförderten Fläche Gehölz- und Stau-

den- und Schilfaufwuchs sowie Grasbestände, die höher als 15 Zentimeter sind, befinden. Zur Brutzeit sind die Flächen überwiegend kurzrasig zu halten. Die max. Besatzstärke (mittlere Tierdichte je Weideperiode) je geförderter Parzelle beträgt 1,4 GVE/ha. Jegliche Düngung, Saat, Walzen, Schleppen u.a.Bodenbearbeitung sind nicht zulässig. Prädatorenmanagement (Regulierung des Raubsäugerdrucks auf die Brutbestände) und zeitlich begrenzte Auszäunung von

Brutschwerpunkten der Küstenvögel sind vom Zuwendungsempfänger (ZWE) zu dulden. Die zeitweise Überflutung ansonsten bewirtschaftbarer Flächen ist ebenfalls durch den ZWE zu dulden. 2. Extrem nasse Grünlandstandorte - 450 Euro je Hektar Die Bewirtschaftung erfolgt durch Mahd mindestens alle zwei Jahre. Eine Bodenverdichtung und erhebliche -verwundung ist durch Begrenzung des Maschinengewichts auszuschließen. Jegliche Düngung, Saat, Walzen, Schleppen o.a. Bodenbearbeitung sowie der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) sind

nicht zulässig. Die Mahd ist ausschließlich im Zeitraum vom 15. 6. bis spätestens 31. 8. eines jeden Jahres durchzuführen. Das Mähgut ist grundsätzlich spätestens 14 Tage nach der Mahd von der Fläche zu beräumen. Ist das Beräumen des Mähgutes

bei besonders nasser Witterung nicht möglich, so ist dies bei der Bewilligungsbehörde anzuzeigen und eine Ausnahme zur späteren Beräumung zu beantragen.

Die zeitweise Überflutung ansonsten bewirtschaftbarer Flächen ist zu dulden. 3. Feucht- und Nassgrünland nährstoffärmerer Standorte – 450 €/ha Die Bewirtschaftung der Flächen erfolgt durch Mahd mit Beräumung des Mähgutes oder Beweidung, wobei diese auch im

Wechsel vorgenommen werden können. Eine Nachmahd ist nach dem 15.07. zulässig. Eine erhebliche Bodenverwundung ist durch Begrenzung des Bodendrucks durch Maschinen auszuschließen. Jegliche Düngung oder Saat sowie der Einsatz von PSM sind nicht zulässig. Die maximale Besatzstärke (mittlere Tierdichte je Weideperiode) je geförderter Parzelle beträgt 1,4 GVE/ha. Der früheste Mahdtermin ist der 15.6., der späteste Mahdtermin ist der 31.8. Das Mähgut ist spätestens 14 Tage nach der Mahd von den Flächen zu beräumen. Im Winterhalbjahr ist eine zeitweise Überflutung zu dulden; in diesem Fall braucht eine erforderliche Nachmahd nicht durchge-

führt werden. 4. Magergrasland und Heiden Die Bewirtschaftung erfolgt durch eine Beweidung. Die Beweidungszeit ist nicht eingeschränkt (ganzjährig möglich). Es sind jährlich mindestens zwei Weidegänge im Abstand von mindestens 60 Tagen durchzuführen. Eine Nachmahd ist im Herbst und Winter zulässig und erforderlich, wenn sich große Beweidungsreste oder Stauden- und Ge-

hölzaufwuchs auf den Förderflächen befinden.

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2. Maßnahmensteckbriefe: Mecklenburg-Vorpommern ELER-Maßnahmen 214/215 53

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Jegliche Düngung oder Saat sowie der Einsatz von PSM sind unzulässig. Der späteste Auftriebstermin ist der 1. 6. eines jeden Jahres. Die Mindestbesatzstärke beträgt 0,2 GVE/ha geförderter Parzelle. Die Beweidungsdichte ist an den Futteraufwuchs anzupassen, so dass ein guter Bewirtschaftungszustand ohne Gehölz- und Staudenaufwuchs und ohne Verfilzungen der Grasnarbe erreicht wird. Bei Förderung der Beweidung mit Schafherden mit einem Ziegenanteil von mindestens 5% ist die Beweidung mit Schafherden

im gesamten Verpflichtungszeitraum durchzuführen. Auf maximal 20 % der geförderten Flächen sind außerhalb der Vegetationsperiode (in der Zeit von November bis Februar) Bo-

denverwundungen zur Schaffung von Initial- und Pionierstadien, kontrolliertes Feuer auf Heide- oder ähnlichen Standorten, jährlich zu dulden.

340 Euro je Hektar 370 Euro je Hektar bei Beweidung mit Schafherden mit einem Anteil von Ziegen von mindestens 5 %: 5. Renaturierungsgrünland - 400 Euro je Hektar Die Bewirtschaftung erfolgt durch Mahd mit Abfuhr des Mähgutes oder Beweidung, wobei diese auch im Wechsel vorgenommen

werden können. Im Bedarfsfall ist eine Nachmahd nach der Beweidung zulässig und erforderlich, wenn sich große Beweidungsreste oder Stau-

den- und Gehölzaufwuchs auf den Förderflächen befinden. Jegliche Düngung oder Saat sowie der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sind unzulässig. Das Mähgut ist innerhalb von 14 Tagen nach der Mahd von den Förderflächen zu beräumen. Die zeitweise Überflutung ansonsten bewirtschaftbarer Flächen ist durch den ZWE zu dulden. 10.1.d-f Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur gemäß NRR M10.0004 Alle Strukturelemente 10.1d) bis 10.1 f) Für die angelegten Streifen oder Flächen sind die durchgeführten Maßnahmen in einem vorgegebenen Maßnahmentagebuch zu dokumentieren. 10.1.d Gewässerschutzstreifen - 610 €/ha Der Gewässerschutzstreifen wird im ersten Jahr des Verpflichtungszeitraums bis zum 15.5. durch Ansaat einer geeigneten grä-

serbetonten Saatgutmischung angelegt. Der Bewuchs wird für den gesamten Verpflichtungszeitraum beibehalten. Anlage innerhalb der vorgesehenen Kulisse entlang von offenen Gewässern Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) und von Düngemitteln, die Stickstoff enthalten, ist unzulässig. Der Aufwuchs darf genutzt werden. Mindestbreite 5m und maximale Breite 30m Gefördert werden Streifen, die über die Mindestbreite gemäß Nitrataktionsplan hinausgehen. 10.1.d Erosionsschutzstreifen - 610 €/ha Der Erosionsschutzstreifen wird im ersten Jahr des Verpflichtungszeitraums bis zum 15.5. durch Ansaat einer geeigneten grä-

serbetonten Saatgutmischung angelegt. Der Aufwuchs wird für den gesamten Verpflichtungszeitraum beibehalten. Anlage in winderosionsgefährdeten Gebieten der Gefährdungsklassen Enat 3 bis Enat 5 sind quer zur Hauptwindrichtung und in

wassererosionsgefährdeten Gebieten in den in der Kulisse ausgewiesenen Tiefenlinien Erosionsschutzstreifen, die nicht in der vorgesehenen Kulisse liegen, müssen den Feldblock in Gänze teilen und dürfen nicht am

Rand der Parzelle liegen. Die Anwendung von PSM und von Düngemitteln, die Stickstoff enthalten, ist unzulässig. Der Aufwuchs darf genutzt werden. Mindestbreite 5m und maximale Breite 30m 10.1e Einjährige Blühstreifen oder –flächen - 680 €/ha Die Blühstreifen oder -fläche wird jährlich mit einer standortangepassten und mit dem Imker abgestimmten Saatgutmischung be-

stellt, mit der blütenreiche Bestände etabliert werden können, die Nützlingen, Bienen oder anderen Wildtieren als Wirts-, Nah-rungs- oder Schutzpflanzen dienen können.

Die Blühstreifen oder -flächen können jährlich auf anderen Flächen angelegt werden. Die Blühstreifen oder - flächen werden jährlich vor dem 31. Mai angelegt. Die Anwendung von PSM und von Düngemitteln, die Stickstoff enthalten, ist unzulässig. Der Aufwuchs darf nicht genutzt werden. Mindestbreite 5m und maximale Breite 30m 10.1e Mehrjährige Blühstreifen oder –flächen - 680 €/ha Die mehrjährigen Blühstreifen oder -flächen werden im ersten Jahr des Verpflichtungszeitraums mit einer standortangepassten

und mit dem Imker abgestimmten Saatgutmischung bestellt, mit der blütenreiche Bestände etabliert werden können, die Nütz-lingen, Bienen oder anderen Wildtieren als Wirts-, Nahrungs- oder Schutzpflanzen dienen können.

Der Aufwuchs darf nicht genutzt werden. Es sind keine Bodenbearbeitungsmaßnahmen außer solche im Zusammenhang mit der Bestellung zulässig. Zur Pflege der Fläche ist diese jährlich im Zeitraum vom 15.10. bis zum 15.03. zu mulchen oder es ist ein Pflegeschnitt durchzu-

führen. Weitere Pflegemaßnahmen sind unzulässig. Ist die Zielstellung der Anlage und Erhaltung eines blütenreichen Bestandes für die Dauer des Verpflichtungszeitraums nicht er-

reicht, so ist die Fläche erneut zu bestellen. Die Anwendung von PSM und von Düngemitteln, die Stickstoff enthalten, ist unzulässig.

Mindestbreite 5m und maximale Breite 30m 10.1 f) Schonstreifen an Alleen - 540 €/ha

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2. Maßnahmensteckbriefe: Mecklenburg-Vorpommern ELER-Maßnahmen 214/215 54

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Schonstreifen werden als ackerseitiger Schutz der Alleebäume angelegt. Anlage im Abstand von weniger als 10m vom Stammfuß des nächstgelegenen Baumes der Allee Die Schonstreifen müssen am Anfang und am Ende der Allee mindestens 10m über die Länge der Allee hinausgehen (gemes-

sen vom Stammfuß des ersten beziehungsweise letzten Baumes der Allee oder einseitigen Baumreihe). Schonstreifen werden im ersten Jahr des Verpflichtungszeitraums angelegt, in dem auf jegliche Bestellung und Pflege verzichtet

und die Selbstbegrünung zugelassen wird. Die Schonstreifen werden für die Dauer des Verpflichtungszeitraums nicht bewirtschaftet. Die Anwendung von PSM und von Düngemitteln, die Stickstoff enthalten, ist unzulässig. Mindestbreite 5m und maximale Breite 30m

10.1.g Förderung biologischer und biotechnischer Verfahren sowie nützlingsfördernde Maßnahmen im Obst- und Gemüsebau

Allgemeine Verpflichtungen Die Aufwandmengen der eingesetzten Präparate sind entsprechend der Zulassung bzw. der Empfehlungen des Pflanzenschutz-

dienstes zu wählen. Die durchgeführten Maßnahmen sind in einem vorgegebenen Maßnahmentagebuch zu dokumentieren. 1. Verpflichtungsvarianten im Obstbau Im Kern- und Steinobst werden zur Bekämpfung des Frostspanners Bacillus thuringiensis Präparate eingesetzt - Anwendung

mind. einmalig. Im johannisbeerenartigen Beerenobst werden zur Bekämpfung des Frostspanners Bacillus thuringiensis Präparate eingesetzt -

Anwendung mind. einmalig. Im Kernobst

o wird zur Bekämpfung des Apfelwicklers das Virusverfahren eingesetzt - Anwendung des Viruspräparates mind. dreimal. o oder mind. zweimal o wird zur Bekämpfung des Apfelschalenwicklers das Virusverfahren eingesetzt -Anwendung des Viruspräparates mind. zwei-

mal. o oder mind. einmal

In Apfelbäumen werden zur Bekämpfung der Schalenwicklerarten Bacillus thuringiensis Präparate angewendet - Anwendung mind. zweimal.

Im Kernobst werden zur Bekämpfung der Mehligen Apfelblattlaus Neem Präparate angewendet -Anwendung mind. einmalig. In Baum- und Strauchbeerenbeständen wird auf den Einsatz von Herbiziden im Baumstreifenbereich verzichtet bei ausschließ-

lich mechanischen Verfahren. 2. Verpflichtungsvarianten im Gemüsebau In Gemüsebeständen werden zur Bekämpfung

o von Schadraupen ausschließlich Bacillus thuringiensis-Präparate eingesetzt – Anwendung mind. zweimal. o von Sklerotinia Coniothyrium minitans-Präparate eingesetzt. Fungizide zur Bekämpfung der Sklerotinia dürfen nicht einge-

setzt werden - Ausbringung durch Angießen der Jungpflanzen. o von Sklerotinia Coniothyrium minitans-Präparate eingesetzt. Fungizide zur Bekämpfung der Sklerotinia dürfen nicht einge-

setzt werden - Ausbringung durch Einarbeitung in den Boden (Feldapplikation). o der Kleinen Kohlfliege Spinosad eingesetzt - Ausbringung durch Angießen der Jungpflanzen.

In Gemüsebeständen (einschließlich Spargelbeständen) wird auf Herbizide verzichtet bei ausschließlich mechanischen Verfah-ren zur Bekämpfung der Unkräuter. Einsatz von Kalkstickstoff als Düngemittel ist möglich.

Zur Nemathodenbekämpfung sind vor dem Anbau von Erdbeeren Tagetes (Tagetes erecta oder Tagetes patula `Nemamix`) an-zubauen. Die Tagetes sind spätestens bis zum 1.07. anzubauen und nicht vor dem 1.10. umzubrechen.

3. Verpflichtungsvarianten Winterbegrünung Nach der als Hauptfrucht angebauten Gemüsekultur (ohne Erdbeeren) wird eine Winterbegrünung durch gezielte Aussaat ange-

legt. Um eine ausreichende Bestandsentwicklung vor dem Winter zu erreichen, ist die Winterbegrünung bis spätestens zum 15.09. nach der als Hauptfrucht angebauten Gemüsekultur anzulegen o Umbruch nicht vor 15.02. o Abspritzen der Winterbegrünung mit Herbiziden ist unzulässig; ausschließlich mechanische Verfahren

Vor dem Anbau von Gemüse (einschließlich Erdbeeren) wird eine Winterbegrünung durch gezielte Aussaat bis spätestens zum 15.09. nach einer Hauptfrucht angelegt. o Umbruch nicht vor 15.02. o Abspritzen der Winterbegrünung mit Herbiziden ist unzulässig; ausschließlich mechanische Verfahren

4. Verpflichtung zur Biodiversität im Obst- und Gemüsebau Auf der Ackerfläche des Betriebes wird eine ein- oder mehrjährige Blüh- oder Begrünungsfläche mit einer Größe von 3% der im

Jahr der Erstantragstellung für diese Maßnahme beantragten Obst- und Gemüsefläche (Verpflichtungsfläche) angelegt. Bei Verwendung einer einjährigen Saatgutmischung ist die Blüh- oder Begrünungsfläche bis zum 15.05. des jeweiligen Verpflich-

tungsjahres anzulegen. Die Blüh- oder Begrünungsfläche kann jährlich auf anderen Flächen angelegt werden. o Umbruch nicht vor 15.02. des auf die Ansaat folgenden Jahres

Bei mehrjähriger Saatgutmischung ist die Blüh- oder Begrünungsfläche einmalig im ersten Jahr bis zum 15.05. anzulegen. Die Flächen verbleiben für den gesamten Verpflichtungszeitraum auf derselben Fläche. Es sind keine Bodenbearbeitungsmaß-nahmen außer solcher im Zusammenhang mit der Bestellung zulässig. Zur Pflege der Fläche ist diese jährlich im Zeitraum vom 15.10. biszum 15.02. zu mulchen o. es ist ein Pflegeschnitt durchzuführen - weitere Pflegemaßnahmen unzulässig.

Die Anwendung von PSM und von Düngemitteln, die Stickstoff enthalten, ist unzulässig. Der Aufwuchs darf nicht genutzt werden. In Bezug auf die im Jahr der Erstantragstellung für diese Maßnahme beantragte Verpflichtungsfläche sind Nistkästen, Sitzkrü-

cken, Insektenhilfen und Steinhaufen aufzustellen oder anzulegen.

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2. Maßnahmensteckbriefe: Mecklenburg-Vorpommern ELER-Maßnahmen 214/215 55

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10.1.h Dauerhafte Umwandlung von Acker- in Grünland Fördervoraussetzung ist, dass die Flächen zum Zeitpunkt der Antragstellung als Ackerland genutzt wurden. Durch das in MV seit Herbst 2012 bestehende Dauergrünlanderhaltungsgesetz ist eine Umwandlung der beantragten Flächen von Grün- in Ackerland seit diesem Datum auszuschließen. Die in die Maßnahme eingebrachten Flächen können nicht als Greeningflächen (Ökologische Vorrangflächen) anerkannt werden. 1.300 Euro je Hektar Ackerfläche und Jahr für den Verpflichtungszeitraum von 5 Jahren

11 Ökolandbauförderung

• Beibehaltung (gemäß NRR) • Einführung (gemäß NRR)

Die Prämien werden im 1. Jahr auf 7,5 Monate gekürzt.

Kürzungssätze für Prämien Es gibt Kürzung der Zuwendungsbeträge, wenn Flächen in den Zonen I und II eines Wasserschutz- oder Trinkwas-serschutzgebietes oder in Zone I eines Nationalparks liegen oder diese Vorgaben zum Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen enthalten sind.

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2. Maßnahmensteckbriefe: Niedersachsen/Bremen ELER-Maßnahmen 214/215 56

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Niedersachsen/Bremen (i. d. F. d. der Erstgenehmigung vom 29.05.2015)

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen – ELER M10 Gesamtbetriebliche Verpflichtungen BV2 Emissionsarme Ausbringung: 25 €/m³ nachweislich ausgebrachter Wirtschaftsdüngermenge - die

dem Standard-Wirtschaftsdüngeranfall einer GVE entspricht, jedoch nicht mehr als 40 € je ha LN des Betriebes.

Ackerbau AL1 Anbau vielfältiger Kulturen (seit 2014 ausgesetzt) AL2 Winterbegrünung AL21 Zwischenfrüchte/ Untersaaten: 75 €/ha (Ökobetriebe 55 €/ha) AL22 Winterharte Zwischenfrüchte: 120 €/ha (Ökobetriebe 100 €/ha) AL3 Cultanverfahren: 34 €/ha (2015 nicht angeboten) AL5 keine Bodenbearbearbeitung nach Mais: 61 €/ha

Blühstreifen, Schonstreifen, Hecken BS1 einjährige Blühstreifen – BS1.1 Grundförderung: 700 €/ha - bei Imkerbeteiligung zzgl. 100 €/ha BS1.2 Strukturreicher Blühstreifen: 875 €/ha. Bei Beteiligung von Landschaftspflegeverband oder Untere

Naturschutzbehörde): jährlich zusätzlich 100€/ha. BS2 mehrjährige Blühstreifen: für max. 10ha je Betrieb 875 €/ha. Bei Beteiligung von Landschaftspflege-

verband oder Untere Naturschutzbehörde: jährlich zusätzlich 100€/ha. Schonstreifen Ackerwildkräuter: 750€/ha (nur in Kulisse). Zuschläge: Ernteverzicht (545€/ha), Beteili-

gung Landschaftspflegeverband oder Untere Naturschutzbehörde (100€/ha) S4 Schonstreifen Feldhamster: 955€/ha € ha (nur in Kulisse). Zuschläge: Ernteverzicht (400€/ha), Beteili-

gung Landschaftspflegeverband oder Untere Naturschutzbehörde (100€/ha) BS5 Schonstreifen Ortolan: 960€/ha € ha (nur in Kulisse). Zuschlag: Beteiligung Landschaftspflegeverband

oder Untere Naturschutzbehörde (100€/ha) BS6 Schonstreifen Rotmilan: 935€/ha € ha (nur in Kulisse). Zuschlag: Beteiligung Landschaftspflegever-

band oder Untere Naturschutzbehörde (100€/ha) BS7 Grünstreifen Wassererosion BS7.1 Erosionsschutzstreifen: 760 €/ha (nur in Kulisse) BS7.2 Gewässerschutzstreife: 540 €/ha (nur an Oberflächengewässern) BS8 Anlage von Hecke zum Winderosionsschutz: 2.600 €/ha (nur in Kulisse)

Zusätzlich ist eine separate Förderung der Pflanzkosten (Pflanzen und Einzäunung) aus Landesmitteln geplant.

BS9 Anlage von Hecken zum Vogel- und Wildtierschutz in ackerdominierten Regionen. Nur nach Abstim-mung mit der Unteren Naturschutzbehörde: 2.600 €/ha. Zusätzlich ist eine separate Förderung der Pflanzkosten (Pflanzen und Einzäunung) aus Landesmitteln geplant.

Grünland GL1 Extensive Bewirtschaftung GL11 Dauergrünland ohne Mineral-N-Dünger, kein Pflanzenschutz, später Schnitttermin: 170,00 €/ha GL12 naturschutzgerechte Beweidung (2015 nur für Bremen angeboten): 11 € je Punktwert/ha. Die Punktan-

zahl für die einzelnen Bewirtschaftungsbedingungen hat dabei eine unterschiedliche Höhen (möglich sind bis zu 60 Punkte).Zuschlag: Pflegeschnitt im Herbst: 85 €/ha.

GL2 Einhaltung einer Frühjahrsruhe GL21 Dauergrünland mit Frühjahrsruhe (20.3.-5.6.): 155 €/ha

GL22 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung in bestimmten Wiesenvogelschutzgebieten (nur in Kulisse): 1. Variante 160 €/ha (Verlängerte Ruhe bis 15 Juni), 2. Variante 205 €/ha (Verlängerte Ruhe bis 20 Juni), Zuschläge: Anstau/Zuwässerung zwi-schen 180 und 205 €/ha, Pflegeschnitt im Herbst 85 €/ha, Beteiligung der zuständigen UNB bei der Festlegung der konkreten Flächenlage 100 €/ha und Antrag. (2014, 2015 nicht angeboten)

GL 3 Weidenutzung in Hanglagen GL31 Weidenutzung in Hanglagen (nur in Kulisse): 200 €/ha GL32 naturschutzgerechte Zusätze: mineral. und org. Dügner-Verzicht (75€/ha), jährlicher Pflegeschnitt mit

Abtransport (85€/ha), keine Beweidung vorm 15. Juli (160€) GL4 Zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen zum Erschwernisausgleich (nur in Kulisse): 11 € je Punkt-

wert/ha. Die Punktanzahl für die einzelnen Bewirtschaftungsbedingun-gen hat dabei eine unterschiedliche Höhe (bis zu 36 Punkte möglich).

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2. Maßnahmensteckbriefe: Niedersachsen/Bremen ELER-Maßnahmen 214/215 57

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GL5 artenreiches Grünland GL5.1 Nachweis von 4 Kennarten: 190€/ha GL5.2 Nachweis von 6 Kennarten: 220€/ha GL5.3 Nachweis von 8 Kennarten: 310€/ha

Besondere Biotope BB1 Besondere Biotope – Beweidung, nur in Kulisse (2015 nicht angeboten)

Fördersatz: 1. Magerrasen/montane Wiesen 315 €/ha 2. Sand- und Moorheiden 275 €/ha

Zuschläge: A nur bei 1: erschwerte Bedingungen (mittlere

Hanglage, Flachgründigkeit, Kleinstparzel-lierung, flexible Zäunung)

155 €/ha

B Mahd von Teilflächen im zweijährigen Rhythmus einschließlich Abtransport des Mähgutes

175 €/ha

C Mahd ist aufgrund der Beschaffenheit oder dem Schutzzweck nur von Hand durchführ-bar

510 €/ha

D Beweidung (auch) mit Ziegen 105 €/ha Die Zuschläge können teilweise miteinander kombiniert werden

BB2 Besondere Biotope – Mahd, nur in Kulisse (2015 nicht angeboten): Mahd gemäß Bewirtschaftungsplan der Unteren Naturschutzbehörde. 325 €/ha. Zuschläge:e rschwerte Bedingungen wie z. B. mittlere Hanglage, nicht verwertbarer Aufwuchs (740 €/ha), Hand nötig (755 €/ha)

Nordische Gastvögel NG1 Nordische Gastvögel auf Acker Zone 1: 410 €/ha Zone 2: 330 €/ha

Abschläge: Zweimaliger Anbau von Acker- oder Kleegras: (100 €/ha), Einma-liger Anbau ohne Einschränkung der Bewirtschaftung hinsichtlich des Einsat-zes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln und der Hauptfrucht (z. B. Ein-saat einer Sommerung) (75 €/ha)

NG2 winterharte Zwischenfrüchte 160 €/ha (140 €/ha für Ökobetriebe), in der Kulisse NG3 Nordische Gastvögel auf Grünland (außerhalb Wiesenvogelschutzgebiete)

Zone 1: 275 €/ha Zone 2: 220 €/ha

Zuschläge (kombinierbar): Maßnahmen zur aktiven Zuwässerung vom 1. No-vember bis einschließlich 31. März (100 €/ha), Teilnahme umfasst mindes-tens 70 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Betriebes und 5 ha mit ak-tiver Zuwässerung (35 €/ha). Abschlag: einmalige organische Düngung im Rahmen einer 50/50-Regelung ab 1. Februar und ein einmaliges Schleppen, Walzen, Striegeln, Schlegeln im Monat März (40€/ha)

NG4 Nordische Gastvögel auf Grünland (innerhalb Wiesenvogelschutzgebiete) Zone 1: 290 €/ha Zone 2: 235 €/ha Zuschläge:Maßnahmen zur aktiven Zuwässerung ab dem 1.11 bis ein-schließlich 31. 3 (100 €/ha), Maßnahmen zur aktiven Zuwässerung ab dem 1.3 bis einschließlich 31.5 (180 €/ha), Maßnahmen zur erhöhten Wasser-standshaltung ab dem 1. Januar bis einschließlich 31.5 (180 €/ha), Teilnah-me umfasst mindestens 70 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Betrie-bes und 5 ha mit aktiver Zuwässerung (75 €/ha), Teilnahme von mehr als 10 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche an der Ruhephase (145 €/ha), Zeitliche Verlängerung der Ruhephase bis zum 15. Juni (75 €/ha), Beteiligung der zu-ständigen UNB bei der Festlegung der konkreten Lage der Flächen mit Ru-hephase (100 €/ha). Die Zuschläge können teilweise kombiniert werden.

Weitere Informationen: www.aum.niedersachsen.de

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2. Maßnahmensteckbriefe: Niedersachsen/Bremen ELER-Maßnahmen 214/215 58

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Zahlungen für den Ökolandbau – ELER M11 BV1 Ökolandbau BV11 Grundförderung Ökolandbau

BV12 Ökoplus - Zusatzförderung Wasserschutz: 115€/ha in Kulissen Einführung oder Beibehaltung einer be-sonders Grundwasser schonenden Bewirtschaftung (max 80kg GesamtN/ha)

Zahlungen für Tierschutzmaßnahmen – ELER M14 Tierwohlmaßnahme Legehennen

• Für Legehennen dürfen die nachfolgend genannten Tierzahlen je m² Stallgrundfläche im Sinne der Tier-schutz-Nutztierhaltungsverordnung nicht überschritten werden: 7 Tier/m² nutzbare Stallgrundfläche bei Hal-tung auf 1 Ebene, 14 Tier/m² bei Haltung auf mehreren Ebene.

• Eine Durchmischung von kupierten Tieren mit beantragten Tieren ist nicht zulässig. • Den Tieren sind erhöhte Sitzstangen oder Sitzplätze auf mindestens zwei Ebenen anzubieten. • Die Nester müssen gleichmäßig über den Stall verteilt sein, Barrieren zu weiteren Nestern aufweisen und

für höchstens 7 Legehennen muss ein Nest von 35 cm x 25 cm vorhanden sein. Im Falle von Gruppennes-tern muss für jeweils höchstens 100 Legehennen eine Nestfläche von mindestens 1 m² vorhanden sein.

• Den Tieren ist jederzeit Zugang zu Bereichen mit Einstreu zu gewähren. Als Einstreu gelten organische Materialien, die den Boden in den dafür vorgesehenen Bereichen ganzflächig bedecken und geeignet sind, die Ausscheidungen der Tiere aufzunehmen.

• Zusätzlich zur Einstreu sind mind. zwei veränderbare Materialien für die Beschäftigung der Tiere sowie zum Bepicken und Hacken geeignete hygienisch und futterrechtlich unbedenkliche Materialien anzubieten.

• Zur Fütterung ist Mehlfütterung, gekrümeltes Futter oder Ganzkörnerfutter zu verwenden. • Die Käfighaltung und das Halten von Tieren mit kupiertem Körpergewebe sind untersagt. • Weitere Regelungen sind einzuhalten.

500 € je GVE (entspricht 1,70 EUR je Legehenne), für maximal 6.000 Tiere Tierwohlmaßnahme Mastschweine Voraussetzung für die Förderung ist, dass

• mit dem Antrag spezifische Kriterien zur Verbesserung des Tierwohls für die konkrte Umsetzung im Betrieb festgelegt werden - dabei müssen mindestens 10 Punkte erreicht werden. Die vom Antragsteller angege-benen Kriterien sind verbindlich einzuhalten.

• die Geburt und Aufzucht der Ferkel im Betrieb des Antragstellers erfolgt oder eine feste, dauerhafte Liefer-beziehung zum Ferkelerzeuger (Geburt sowie Aufzucht im selben Betrieb) nachgewiesen wird.

Förderbedingungen: • Die beantragten Tiere müssen von einem Betrieb stammen, der an einer anerkannten Beratung zum Tier-

wohl in der Ferkelaufzucht teilgenommen hat. • Der Antragsteller muss an einer anerkannten Beratung zum Tierwohl bei der Haltung von Mastschweinen

teilgenommen haben. • Es müssen jederzeit mindestens 70 % der beantragten Mastschweine einen intakten Ringelschwanz ohne

Verluste bzw. Teilverluste aufweisen. • Die Haltung von Mastschweinen mit kupierten Schwänzen in einer Gruppe ist untersagt (Ausnahmen gelten

für tiermedizinisch begründete Einzelfälle). • Der Bestand, für den eine Zuwendung beantragt wird, ist von einem Tierarzt hinsichtlich der Tiergesundheit

zu begutachten. Dabei ist durch den Tierarzt eine Bescheinigung nach vorgegebenem Muster zu erstellen. Bei Anwendung des Rein-Raus-Verfahrens ist eine Begutachtung je Mastzyklus durchzuführen. Die Begut-achtung muss dabei jeweils im letzten Monat vor dem Ausstallen, spätestens aber bis zum 1. November er-folgen. Bei einem kontinuierlichen Ersatz von Tieren sind im Verpflichtungszeitraum mindestens 3 Begut-achtungen mit einem Abstand von jeweils mindestens 3 Monaten durchzuführen.

• Durch den Antragsteller sind förderspezifische Aufzeichnungen zu führen (ein Muster wird noch ergänzt). • Die Bescheinigungen des Tierarztes und die Aufzeichnungen zum Bestand sind im Betrieb vorzuhalten und

nach Ablauf des Verpflichtungszeitraumes der Bewilligungsstelle in Kopie vorzulegen (Termin: 31.12.2016). jährlich 16,50 € für jedes geschlachtete Tier für maximal 1.000 Tiere je Mastdurchgang

Weitere Informationen: www.tierwohl.niedersachsen.de

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2. Maßnahmensteckbriefe: Niedersachsen/Bremen ELER-Maßnahmen 214/215 59

Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume, Ref. 322 der BLE, Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn [email protected], http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de

Niedersachsen: Übersicht Maßnahmen auf Grünland:

Niedersachsen: Übersicht Blühstreifen, Schonstreifen, Hecken:

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2. Maßnahmensteckbriefe: Niedersachsen/Bremen ELER-Maßnahmen 214/215 60

Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume, Ref. 322 der BLE, Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn [email protected], http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de

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2. Maßnahmensteckbriefe: Niedersachsen/Bremen ELER-Maßnahmen 214/215 61

Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume, Ref. 322 der BLE, Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn [email protected], http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de

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2. Maßnahmensteckbriefe: Niedersachsen/Bremen ELER-Maßnahmen 214/215 62

Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume, Ref. 322 der BLE, Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn [email protected], http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de

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2. Maßnahmensteckbriefe: Niedersachsen/Bremen ELER-Maßnahmen 214/215 63

Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume, Ref. 322 der BLE, Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn [email protected], http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de

„Flächenmanagement für Klima und Umwelt“ in der ZILE-Richtlinie (ELER) EU-Forderperiode 2014-2020, dort: ELER-VO, Art.5, Prioritat 5e Richtlinie über die Gewährung von Zuwendung zur integrierten ländlichen Entwicklung - ZILE – RdErl. d. ML. V. 19.08.2015 – 306-60119/5 „Neuordnung landlichen Grundbesitzes fur Vorhaben zur Starkung von Umwelt und Klima“, insbes. zur „Ermogli-chung der Wiedervernassung von Mooren“ Fördermaßnahme „Landschaftswerte“ (EFRE) Nur in der Kulisse „Nationale Naturlandschaften“ (Nationalparke,Biosphärenreservate,Naturparke) zzgl. „Nieder-sächsische Moorlandschaften und „Grünes Band“ Förderinhalte: Nachhaltige Aufwertung des niedersächsischen Kulturlandschafts- und Naturerbes

• Naturerlebnisangebote, Informationseinrichtungen, Naturschutzbildung • Besucherlenkung, Beobachtungeinrichtungen • Konzeptionelle Vorhaben (Naturparkpläne) • Inklusion

Naturschutzgerechtes und nachhaltiges Wirtschaften

• Partnerbetriebe • Partnerinitiativen/-netzwerke • „Naturschutzprodukte“

Sicherung der Biologischen Vielfalt, Grüne Infrastruktur

• Ökosystemdienstleistungen • Biotopverbundsystem • Kulturlandschaftselemente • Förderung auch im urbanen Bereich möglich

Förderquote: 50-65% Finanzvolumen 2014-2020: 52,6 Mio.€ (davon 39,8 Mio€ EU-Mittel)

Übersichtsposter EU-Förderung in Niedersachsen 2014-2020: http://www.stk.niedersachsen.de/download/99160/Uebersicht_im_A3-Format.pdf

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2. Maßnahmensteckbriefe: Nordrhein-Westfalen ELER-Maßnahmen 214/215 64

Nordrhein-Westfalen (i. d. Fassung der Erstgenehmigung vom 13.2.2015)

http://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/aum/

Zahlungen für Vertragsnaturschutz die naturschutzgerechte Nutzung von Äckern/Ackerstreifen zum Schutz spezieller Arten und Le-bensgemeinschaften der Äcker

Paket 5000

• Verzicht auf Pflanzenschutzmittel • Verzicht auf mechanische und thermische Unkrautbekämpfung • Verzicht auf Wachstumsregulatoren • Verzicht auf flüssige organische Düngemittel, ätzende Düngemittel1 sowie Klärschlamm • Verzicht auf Untersaaten • Verzicht auf Ablagerungen jeglicher Art • Im Verpflichtungszeitraum mindestens dreimaliger Anbau von Getreide oder einer sonstigen zu-

gelassenen Kultur

765 €

Paket 5010

• Verzicht auf Pflanzenschutzmittel • Verzicht auf mechanische und thermische Unkrautbekämpfung • Verzicht auf Wachstumsregulatoren • Verzicht auf flüssige organische Düngemittel, ätzende Düngemittel1 sowie Klärschlamm • Verzicht auf chemisch-synthetischen Stickstoffdünger • Verzicht auf Untersaaten • Verzicht auf Ablagerungen jeglicher Art • Im Verpflichtungszeitraum mindestens dreimaliger Anbau von Getreide oder einer sonstigen zu-

gelassenen Kultur

1.140 €

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2. Maßnahmensteckbriefe: Nordrhein-Westfalen ELER-Maßnahmen 214/215 65

Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume, Ref. 322 der BLE, Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn [email protected], http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de

die Umwandlung von Acker in Grünland

Paket 5100 • durch ein auf Landesebene zugelassenes Verfahren 590,-- €

• unter Verwendung von gebietseigenem bzw. Regiosaatgut 890,-- €

Extensivierung von Grünland mit zeitlichen Bewirtschaftungseinschränkungen

Pakete 5131 bis 5144- Extensive Weidenutzung

Extensivierungsstufe 1 Extensivierungsstufe 2 Ganzjährig Verzicht auf: Ganzjährig Verzicht auf:

Höhenlage der Fläche [m ü. NN]

Zeitraum für einge-schränkte Bewei-dungsdichte1

• flüssige organische Düngemittel, Geflügelmist, Gärreste und che-misch-synthetische N-Dünger

• Pflanzenschutzmittel • Pflegeumbruch

• jegliche N-Dünger • Pflanzenschutzmittel • Nachsaat4 • Pflegeumbruch

bis 200 m 15.03. - 15.06. 2 GVE: 660,- € (5131) 2 GVE: 680,- € (5132) 4 GVE: 535,- € (5141) 4 GVE: 595,- € (5142) 200 - 400 m 01.04. - 01.07. 2 GVE: 390,- € (5133) 2 GVE: 430,- € (5134) 4 GVE: 335,- € (5143) 4 GVE: 380,- € (5144) über 400 m 01.04. - 15.07. 2 GVE: 390,- € (5133) 2 GVE: 430,- € (5134) 4 GVE: 335,- € (5143) 4 GVE: 380,- € (5144)

Pakete 5151 bis 5162 - Extensive Wiesen- bzw. Mähweidenutzung

Extensivierungsstufe 1 Extensivierungsstufe 2

Ganzjährig Verzicht auf: • flüssige organische Düngemittel, Geflü-

gelmist, Gärreste und chemisch-synthetische N-Dünger

• Pflanzenschutzmittel • Pflegeumbruch

Ganzjährig Verzicht auf: • jegliche N-Dünger • Pflanzenschutzmittel • Nachsaat • Pflegeumbruch

Stufe 1 Stufe 1 Stufe 1 Stufe2 Stufe 2 Stufe 2

bis 200 m üNN ab 20.05. (15.03.)

ab 01.06. (15.03.)

ab 15.06. (15.03.)

ab 20.05. (15.03.)

ab 01.06. (15.03.)

ab 15.06. (15.03.)

Prämie (Paket)

540,- € (5151)

565,- € (5153)

600,- € (5155)

560,- € (5152)

600,- € (5154)

685,- € (5156)

200 - 400 m ab 01.06. (01.04.)

ab 15.06. (01.04.)

ab 01.07. (01.04.)

ab 01.06. (01.04.)

ab 15.06. (01.04.)

ab 01.07. (01.04.)

Prämie (Paket)

380,- € (5157)

395,- € (5159)

425,- € (5161)

400,- € (5158)

430,- € (5160)

485,- € (5162)

über 400 m ab 15.06. (01.04.)

ab 01.07. (01.04.)

ab 15.07. (01.04.)

ab 15.06. (01.04.)

ab 01.07. (01.04.)

ab 15.07. (01.04.)

Prämie (Paket)

380,- € (5157)

395,- € (5159)

425,- € (5161)

400,- € (5158)

430,- € (5160)

485,- € (5162)

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2. Maßnahmensteckbriefe: Nordrhein-Westfalen ELER-Maßnahmen 214/215 66

Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume, Ref. 322 der BLE, Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn [email protected], http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de

Extensivierung von Grünland ohne zeitliche Bewirtschaftungseinschränkungen

Paket 5121 bis 5124

• Verzicht auf jegliche Düngung und chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel1 • Verzicht auf Pflegeumbruch • Verzicht auf Nachsaat2 (nach Vorheriger Zustimmung der Bewilligungsbehörde im Einzelfall möglich) • i.d.R. keine Winterbeweidung

Ausgleichsbetrag ha/Jahr

• bei Beweidung • bei Mahd

bis 200 m ü. NN 430,- € (5121) 380,- € (5122)

über 200 m ü. NN 275,- € (5123) 330,- € (5124)

extensive ganzjährige Großbeweidungsprojekte

Paket 5170 • mindestens 10 ha durchgängige Beweidungsfläche • Beweidungsdichte max. 0,6 GVE/ha • Verzicht auf Düngung • Verzicht auf Pflanzenschutzmitteln • Keine mechanische Weidepflege vor dem 15.06 (danach Weidepflege in vorheriger Abstimmung mit der

Bewilligungsbehörde möglich) • Zufütterung nur bei Futtermangel in der Vegetationsruhe (Tierschutz) • Die Beweidungspflicht entfällt bei klimatisch bedingten Einstallungen in den Wintermonaten (Tierschutz). • Ausgleichsbetrag ha/Jahr: 510,- €

die naturschutzgerechte Bewirtschaftung / Pflege spezifischer Grünlandbiotope

Pakete 5200 und 5210 Ausgleichsbetrag ha/Jahr

Bei Beweidung (Paket 5200) • Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel1 • Weidetierart, Besatzdichte und Beweidungszeitraum richten sich nach natur-

schutzfachlichen Erfordernissen und werden im Einzelfall festgesetzt • Keine Winterbeweidung auf trittempfindlichen Standorten

380,- €

Bei Mahd (Paket 5210) • Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel1 • Mahd ab Mitte Juli zulässig. Sofern aus naturschutzfachlichen Gründen ein frühe-

rer Mahdtermin erforderlich ist, darf die zweite Mahd nicht vor dem 15.09. erfolgen • Das Mähgut ist in der Regel zu entfernen

595,- €

zusätzliche Maßnahmen zur naturschutzgerechten Grünlandnutzung

Pakete 5500 bis 5560

Prämien für zusätzliche Maßnahmen werden nur in den Jahren gewährt, in denen die betreffende Maßnahme durchgeführt wird. Ausgleichsbetrag/ha/Jahr

Paket 5500 Einsatz von Ziegen aus naturschutzfachlichen Gründen

70,- €

Paket 5510 Erfordernis von Handarbeit zum Mähen und/oder Bergen des Schnittgutes

980,- €

Paket 5520 Verzicht der Nutzung auf 20% der Fläche bis zum 15.9.

1.105,- €*

Paket 5530 Beseitigung unerwünschten Gehölzaufwuchses zur Erhaltung 615,- Euro der Grün-landbiotope

615,- €

Paket 5550 Zweite Mahd nicht vor dem 15.09.

350,- €

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2. Maßnahmensteckbriefe: Nordrhein-Westfalen ELER-Maßnahmen 214/215 67

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Pflege und Nachpflanzung von Streuobstbeständen Paket 5301 Fördervoraussetzung:

• Mindestobstbaumbestand 35 Bäume/ha • Mindestflächengröße 0,15 ha (in diesem Fall mit Baumbestand von mind. 10 Bäumen)

Ausgleichsbetrag

Baum/Jahr Ergänzungspflanzung und Pflege durch

• Ergänzung vorhandener Obstbaumbestände jeweils entsprechend fachlicher Vorgaben mit geeigneten Obstbaumsorten, die Gütebestimmungen entsprechen

• Baumpflegemaßnahmen durch Erziehungs-, Erhaltungs- und Verjüngungsschnitt entsprechend fachlicher Vorgaben

• Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenbehandlung der Obstbäume

19,- € (max. 1.045,-€)

Gefördert werden höchstens 55 Bäume/ha. Extensive Unternutzung von Streuobstwiesenbeständen (Paket 5302 – nur in Verbindung mit Paket 5301)

Ausgleichsbetrag/ha/Jahr Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel 150,- €

die Pflege von Hecken Pflege von Hecken in festgelegten Förderkulissen (Paket 5400) Ausgleichsbetrag

m2/Jahr Die Bewilligungsbehörde legt im Einzelfall die erforderlichen Pflegemaßnahmen fest. Dazu gehören:

• Art der Pflegemaßnahme wie auf-den-Stock-Setzen und/oder Auslichten • ggf. Nachpflanzung standortgerechter Arten aus gebietseigener Herkunft (soweit

verfügbar), einschl. ggf. erforderlicher Verbissschutzmaßnahmen • Reisigentfernung oder -aufschichtung • bei vorhandenem Saumstreifen mindestens einmalige Mahd innerhalb der Bewilli-

gungsperiode mit Abräumpflicht des Mähgutes • Prämienstufe 1 umfasst den Standardaufwand für ortsübliche Heckenpflege • Prämienstufe 2 greift bei erhöhtem Pflegeaufwand bzw. erhöhtem Schwierigkeits-

grad z.B. bei besonders breiten Hecken, hohem Anteil an Dornengehölzen, großen Schnittmengen, ungünstigen topographischen Verhältnissen, kürzerem Pfle-gerhythmus

Prämienstufe 1: 0,5 Euro

Prämienstufe 2: 0,8 Eu

Förderrichtlinie und weitere Informationen www.naturschutzinformationen-nrw.de/vns

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2. Maßnahmensteckbriefe: Nordrhein-Westfalen ELER-Maßnahmen 214/215 68

Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume, Ref. 322 der BLE, Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn [email protected], http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de

Zahlungen für Tierschutzmaßnahmen Haltungsverfahren auf Stroh Zu den wesentlichen Verpflichtungen gehört ab 2015, dass den Tieren mehr Licht und mehr Bodenfläche zur Verfü-gung stehen muss als üblich beziehungsweise rechtlich gefordert. So muss die für das Tageslicht erreichbare Flä-che des Stalles mindestens 3% der Stallgrundfläche bei Schweinen und 5% der Stallgrundfläche bei Rindern aus-machen. Für das Platzangebot gilt, dass jedem Tier mindestens folgende uneingeschränkt nutzbare Stallfläche zur Verfügung steht:

• Milch-/Mutterkühe 5,5 Quadratmeter • Mast- und Aufzuchtrinder 4,5 Quadratmeter • Zuchtläufern und Mastschweinen, Jungsauen und Sauen im Zeitraum von über vier Wochen nach dem De-

cken bis eine Woche vor dem voraussichtlichen Abferkeltermin sowie Ebern jeweils eine 20% größere Stallfläche, als die nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung festgelegte

• mindestens 6 Quadratmeter je Abferkelbucht Sommerweidehaltung Zu den wichtigsten Verpflichtungen gehören ab 2015 der tägliche Weidegang der gesamten Weidegruppe im Zeit-raum vom 16. Mai bis 15. Oktober des Jahres und der Nachweis von mindestens 0,2 Hektar Dauergrünland je GVE als Beweidungsfläche. Ökologischer Landbau Umstellung Beibehaltung

Euro je Hektar und Jahr Euro je Hektar und Jahr

1. und 2. Jahr 3. und 5. Jahr ab 6. Jahr Ackerfläche 520 260 260 Dauergrünlandfläche 330 220 220 Gemüse-/ Zierpflanzenfläche 1.440 400 400 Dauerkulturen/Baumschulfläche 2.160 940 940 Unterglasfläche 6.000 5.000 3.800

Kontrollkostenzuschuss 50 Euro (bis zu 600 Euro je Betrieb)

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2. Maßnahmensteckbriefe: Rheinland-Pfalz ELER-Maßnahmen 214/215 69

Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume, Ref. 322 der BLE, Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn [email protected], http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de

Rheinland-Pfalz (i. d. Fassung der Erstgenehmigung vom 29.5.2015)

Programmteil jährliche Förderprämie

Ackerbau

Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen Ackerflächen

• Einführung in den ersten zwei Jahren • Einführung in den Folgejahren (3.-5. Jahr) • Beibehaltung Gemüsebau

• Einführung in den ersten zwei Jahren • Einführung in den Folgejahren • Beibehaltung

Kontrollkostenzuschuss

300 €/ha 200 €/ha 200 €/ha

700 €/ha 300 €/ha 300 €/ha

50 €/ha

max. 600 € je Unternehmen Saum- und Bandstrukturen im Ackerbau

• bei Neueinsaat einjähriger Begrünungsmischungen • bei Neueinsaat mehrjähriger Begrünungsmischungen • bei Folgeverpflichtung ohne Neueinsaat • in Abhängigkeit von der EMZ • Greeningabzug

750 – 1000 €/ha 490 – 740 €/ha 390 – 640 €/ha

5 €/EMZ 380 €/ha

Vertragsnaturschutz Acker

• Ackerwildkräuter • Zusatzförderung „Später Stoppelumbruch“

• Lebensraum Acker • in Abhängigkeit von der EMZ

• Zusatzförderung „Ernteverzicht“

890 €/ha 50 €/ha

300 - 450 €/ha 3 €/EMZ 225 €/ha

Vielfältige Kulturen im Ackerbau • förderfähige Ackerfläche

in Kombination mit Ökologischer Wirtschaftsweise • Bei Anrechnung für „Greening“

90 €/ha 55 €/ha 70 €/ha

Alternative Pflanzenschutzverfahren — Maiszünsler

40 €/ha

Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über den Winter • förderfähige Ackerfläche • in Kombination mit Ökologischer Wirtschaftsweise — Bei Anrechnung für „Greening“

75 €/ha 45 €/ha

0 €/ha

Anlage von Gewässerrandstreifen (Integration naturbetonter Struk-turelemente der Feldflur)

— Greeningabzug

760 €/ha

380 €/ha

Umwandlung von Acker in Grünland

— in Abhängigkeit von der EMZ

350 – 600 €/ha

5 €/EMZ

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2. Maßnahmensteckbriefe: Rheinland-Pfalz ELER-Maßnahmen 214/215 70

Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume, Ref. 322 der BLE, Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn [email protected], http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de

Programmteil jährliche Förderprämie*

Obstbau Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen Kern

und Steinobstflächen in Vollpflanzung • Einführung in den ersten zwei Jahren • Einführung in den Folgejahren (3.-5. Jahr) • Beibehaltung

Kontrollkostenzuschuss

930 €/ha 720 €/ha 720 €/ha

50 €/ha,

max. 600 € je Unternehmen Vertragsnaturschutz Streuobst

• Pflege von Streuobstbeständen – Altbestände in Abhängig-keit von der Baumzahl

• Pflege von Streuobstbeständen - Neuanlagen in Abhängig-keit von der Baumzahl

• Einmalig • Pflanzung von Streuobstbäumen • Sanierungsschnitt • Anlage von Lesesteinhaufen

5 €/Baum

6,50 €/Baum

50 €/Baum 65 €/Baum 30 €/Stück

Alternative Pflanzenschutzverfahren • Apfelwickler • Mechanische Barrieren gegen Schädlinge

200 €/ha 345 €/ha

Weinbau Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen Bestockte

Rebflächen — Einführung in den ersten zwei Jahren — Einführung in den Folgejahren (3.-5.Jahr) — Beibehaltung — Steil- / Steilstlagen bei Kombination mit Umweltscho- nenden

Steil- und Steilstlagenweinbau Kontrollkostenzuschuss

900 €/ha 580 €/ha 580 €/ha 300 €/ha

50 €/ha, max.

600 € je Unternehmen Umweltschonende Bewirtschaftung der Steil- und Steilst- lagen-

flächen im Unternehmen — Steillagenrebflächen 765 €/ha — Steilstlagenrebflächen 2555 €/ha

Biotechnische Pflanzenschutzverfahren im Weinbau

50 €/ha

Vertragsnaturschutz Weinberg — Freistellungspflege von Weinbergslagen

— ab 30 % Hangneigung — Zuschlag für erschwerte Bearbeitung

— Offenhaltungspflege von Weinbergslagen

— ab 30 % Hangneigung — Zuschlag für erschwerte Bearbeitung

— Einmalig o Pflanzung von standortgerechten Bäumen o Anlage von Lesesteinhaufen

580 €/ha

160 €/ha

370€/ha

120 €/ha

55 €/Stück 30 €/Stück

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2. Maßnahmensteckbriefe: Rheinland-Pfalz ELER-Maßnahmen 214/215 71

Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume, Ref. 322 der BLE, Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn [email protected], http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de

Programmteil jährliche Förderprämie*

Grünland Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland

Extensive Bewirtschaftung der gesamten Dauergrünandflächen Zusatzmodul Extensivierung der Tierhaltung Zusatzmodul Umwandlung von Ackerflächen in Extensivgrünland

110 €/ha 40 €/ha 250 €/ha

Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen Grünlandflächen

• Einführung in den ersten zwei Jahren • Einführung in den Folgejahren (3.-5. Jahr) • Beibehaltung

• Kontrollkostenzuchus

300 €/ha 200 €/ha 200 €/ha

50 €/ha, max. 600 € je Unter-nehmen

Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz

140 €/ha

Vertragsnaturschutz Grünand • Artenreiches Grünland

• Mähwiesen und Weiden • Umwandlung von Ackerland in artenreiches Grünland • Kennarten

250 €/ha 200 €/ha

420 – 745 €/ha 4 Kennarten 250 €/ha 8 Kennarten 300 €/ha

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2. Maßnahmensteckbriefe: Saarland ELER-Maßnahmen 214/215 72

Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume, Ref. 322 der BLE, Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn [email protected], http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de

Saarland (i. d. Fassung der Erstgenehmigung vom 29.5.2015)

Agrarumweltmaßnahmen

Beibehaltung von Zwischenfrüchten oder Untersaaten über den Winter (NRR M10.0003) 75 Euro je Hektar für Zwi-schenfrüchte oder Untersaaten (45 Euro je Hektar Öko-Betriebe)

• Blühflächen als Integration naturbetonter Strukturelemente in der Feldflur (NRR M10.0004) 600 €/ha • Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen (umweltgerechte Bewirtschaftung, Verzicht auf mine-

ralische Stickstoffdüngung, nicht bei Ökoförderung) o Maßnahme gemäß (NRR M10.0005) 208,- Euro je Hektar o In kombinationen in der Pflege extensiver Obstbestände 105,- Euro je Hektar o Sonderleistungen

die Durchführung einer zusätzlichen Anforderung gegenüber der Basisprämie ergibt eine Prämie von 30,- EUR/ha

die Durchführung zweier zusätzlicher Anforderungen gegenüber der Basisprämie ergibt eine Prämie von 60,- EUR/ha

die Durchführung von drei und mehr zusätzlichen Anforderungen gegenüber der Basis-prämie ergibt eine Prämie von 91,- EUR/ha

• Förderung extensiver Obstbestände: 6,50 €/Baum Ökolandbauförderung Einführung 1. bei Einführung der Maßnahme

• 531 Euro je Hektar Gemüsebau, • 225 Euro je Hektar Ackerfläche, • 225 Euro je Hektar Grünland und • 855 Euro je Hektar Dauer- oder Baumschulkulturen.

2. für die ersten beiden Jahre des Verpflichtungszeitraumes gewährte Zahlung: • 841,50 Euro je Hektar Gemüsebau, • 279 Euro je Hektar Ackerfläche, • 279 Euro je Hektar Grünland und • 1.147,50 Euro je Hektar Dauer- oder Baumschulkulturen

Beibehaltung Es ergeben sich somit folgende Prämienhöhen im Saarland:

• 324 Euro je Hektar Gemüsebau, • 189 Euro je Hektar Ackerfläche, • 189 Euro je Hektar Grünland und • - 675 Euro je Hektar Dauer- oder Baumschulkulturen.

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2. Maßnahmensteckbriefe: Sachsen ELER-Maßnahmen 214/215 73

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Sachsen (i. d. Fassung der Erstgenehmigung vom 16.12.2015)

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2. Maßnahmensteckbriefe: Sachsen ELER-Maßnahmen 214/215 74

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2. Maßnahmensteckbriefe: Sachsen ELER-Maßnahmen 214/215 75

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2. Maßnahmensteckbriefe: Sachsen ELER-Maßnahmen 214/215 76

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Zahlungen für Ökolandbau 230 EUR/ha auf Ackerland 230 EUR/ha auf Grünland 413 EUR/ha auf Flächen mit Anbau von Gemüse 890 EUR/ha auf Flächen mit Dauer-, Obst- und Baumschulkulturen Zusätzlich wird bei Erfüllung aller Fördervoraussetzungen ein Kontrollkostenzuschuss von 40 EUR/ha und max. 550 EUR/Betrieb gewährt, der nicht gesondert beantragt werden muss.

Richtlinie Natürliches Erbe 2014

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2. Maßnahmensteckbriefe: Sachsen-Anhalt ELER-Maßnahmen Artikel 28/29/33 77

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Sachsen-Anhalt (i. d. F. der Erstgenehmigung)

Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen 1 Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung - MSL

• die Anwendung extensiver Produktionsverfahren bei Acker- und bei Dauerkulturen o MS 31: Vielfältige Kulturen im Ackerbau gemäß NRR M10.0002 o Beibehaltung von Zwischenfrüchten über den Winter gemäß NRR M10.0003 o MS 50: Anbauverfahren auf erosionsgefährdeten Standorten o MS60-67: Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur gemäß NRR M10.0004 o MS 80: Förderung extensiver Obstbestände o WD 90: Ausbringung von festem Wirtschaftsdünger aus Haltung auf Stroh

• MS 70-73: die extensive Grünlandbewirtschaftung gemäß NRR M10.0003 • die Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren

2 Freiwillige Naturschutzleistungen - FNL • FN 10,11,12, 13: Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Dauergrünland und anderen beweidbaren Flächen • HA 10: Hamstergerechte Ackernutzung (Kulisse) • naturschutzgerechte Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen in der Gebietskulisse FNL (Erschwerniszu-

schlag, ohne ELER, nur Landesmittel)

4 Haltung und Aufzucht bedrohter einheimischer Nutztierrassen Die Agrarumweltmaßnahme Erhaltung tiergenetischer Ressourcen unterstützt den Tierhalter durch jährliche Haltungsprämien in Höhe von 150 €/GVE je weibliches und 200 € je GVE je männliches Zuchttier. Das Tier muss als Zuchttier in einem Zuchtbuch einer nach Tierzuchtgesetz anerkannten Zuchtorganisation eingetragen sein und regelmäßig zur Zucht genutzt werden. Der Tierhalter verpflichtet sich über mindestens 5 Jahre an der Maßnahme teilzunehmen

Förderung der Haltung und Aufzucht bedrohter einheimischer Nutztierrassen gemäß NRR M10.0007 Rheinisch Deutsches Kaltblut/ Altmärker Kaltblut Schweres Warmblut Rotvieh Zuchtrichtung Höhenvieh Braune Harzer Ziege Rhönschaf Rauhwolliges Pommersches Landschaf Weiße Hornlose Heidschnucke Merinofleischschaf Deutsches Sattelschwein Leicoma

5 Pflanzengenetische Ressourcen Förderfähig ist die Stabilisierung desdezentral strukturierten Genbanknetzwerkes Rose am Standort des Europa-Rosariums Sangerhausen

Weitere und aktuelle Informationen: http://www.mlu.sachsen-anhalt.de/themen/landwirtschaft/elektronischer-agrarantrag-sachsen-anhalt/

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2. Maßnahmensteckbriefe: Sachsen-Anhalt ELER-Maßnahmen Artikel 28/29/33 78

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Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung (MSL) und Ausbringung von festem Wirtschaftsdünger aus Haltung auf Stroh

Maßnahme Zuwendungsvoraussetzungen

Beihilfe in EUR/ha

Gewährung von Zuwendungen zur Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Ackerbau Anbauverfahren auf erosionsge- fährdeten Standorten (Direktsaat- und Direktpflanzver- fahren) FP6505

- auf erosionsgefährdeten Ackerflächen des Betriebes ist das Direktsaat- oder Di-rektpflanzverfahren anzuwenden,

- Saat oder Pflanzung nach der Ernte der Vor- und Zwischenfrucht direkt in den al-lenfalls oberflächlich streifenweise bearbeiteten Ackerboden,

- mechanischer Eingriff nur in den eigentlichen Saatreihen - Pflanzenreste werden als Mulch auf der Bodenoberfläche bzw. zwischen den be-

arbeiteten Streifen belassen, - Zwischenfrucht kann ausschließlich mechanisch zerstört werden (Abschlegeln),

- gefördert wird nur die Ackerfläche in der Förderku lisse, - Flächen können jährlich innerhalb der Förderkulisse wechseln

65

Integration natur- betonter Struktu- relemente der Feld-flur Mehrjährige Blüh- streifen, mehrjäh- rigen Blühflächen

Mehrjährige Blühstreifen FP6506

- auf Ackerflächen mehrjährig Blühstreifen mit einer Breite von mind. 5 Metern (Ein Streifen weist gegenüber einer Fläche ein be- sonde-res Breiten-Längenverhältnis auf (regelmäßig um ein mehrfaches länger als breit, d.h. mindestens 2 x so lang wie breit)). oder mehrjährige Blühflächen mit einer Breite von mind. 5 Metern und mit max. 2,5 ha je Schlag anzulegen,

- Restschlag selbst bewirtschaften, - Anteil der Blühstreifen oder der Blühflächen weniger als

20% an der Fläche des Gesamtschlages, - Etablierung eines blütenreichen Bestandes im ersten Ver-

pflichtungsjahr mit vorgegebenen standortange- passten Saatgutmischungen, gelingt dies nicht, muss die Fläche erneut bestellt werden,

- Verzicht auf Pflanzenschutzmitteln und Düngemittel, die Stickstoff enthalten

- Pflegeschnitt durch hohes Abschlegeln (Richtwert 20 cm) im Jahr der Neueinsaat möglich, Pflegeschnitte auf 70% der Fläche des Blühstreifens in den Folgejahren nicht überschreiten,

- der Aufwuchs darf grundsätzlich nicht genutzt werden

850

Mehrjährige Blühflächen FP6506

850

Mehrjährige Blühstreifen (ÖVF) FP6506

Die Förderung der Integra-tion naturbetonter Struktu-relemente der Feldflur er-folgt auf Schlägen, die für ökologische Vorrangflächen für die Dauer des Verpflich-tungszeitraumes gemeldet sind

470

Integration natur- betonter Struktu- relemente der Feld-flur Blühstreifen, Blüh-flächen

Blühstreifen FP6510

- auf Ackerflächen jährlich Blühstreifen mit einer Breite von mind. 5 m anzulegen, (Ein Streifen weist gegenüber einer Fläche ein be- sonde-res Breiten-Längenverhältnis auf (regelmäßig um ein mehr-faches länger als breit, d.h. mindestens 2 x so lang wie-breit)). - Restschlag selbst bewirtschaften, - Anteil der Blühstreifen weniger als 20% an der Flä-

670

Blühflächen FP6510

che des Gesamtschlages, - Etablierung eines jährlichen blütenreichen Bestan- des mit einer standortabgepassten Mischung mit mind. sechs Mi-schungspartnern, - Verzicht auf Pflanzenschutzmitteln und Düngemittel, die Stickstoff enthalten - Pflegeschnitt durch hohes Abschlegeln (Richtwert 20 cm) möglich, - auf 30% der bestehenden Verpflichtung Winterruhe ein-halten, Umbruch oder anderweitige Beseitigung des Blüh-streifens nicht vor dem 15.2. des Folgejahres - übrige Flächen und zum Ende des Verpflichtungszeitrau-mes Umbruch oder anderweitige Beseitigung nicht vor dem 15.10. - jährlicher Flächenwechsel möglich, - der Aufwuchs darf grundsätzlich nicht genutzt werden

670

Blühstreifen (ÖVF) FP6506

Die Förderung der Integra-tion naturbetonter Struktu-relemente der Feldflur er-folgt auf Schlägen, die für ökologische Vorrangflächen für die Dauer des Verpflich-tungszeitraumes gemeldet sind

290.

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2. Maßnahmensteckbriefe: Sachsen-Anhalt ELER-Maßnahmen Artikel 28/29/33 79

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Integration natur- betonter Struktu- relemente der Feld-flur Schonstreifen

Schonstreifen FP6510

- auf Ackerflächen jährlich Schonstreifen mit einer Breite von mind. 5 m anzulegen, (Ein Streifen weist gegenüber einer Fläche ein be- sonde-res Breiten-Längenverhältnis auf (regelmäßig um ein mehr-faches länger als breit, d.h. mindestens 2 x so lang wie breit)). - Restschlag selbst bewirtschaften, - Anteil der Blühstreifen weniger als 20% an der Fläche des Gesamtschlages, - Anlage durch Selbstbegrünung ohne jegliche Bestel- lung und Pflege, - keine Bewirtschaftung des Schonstreifens, - Verzicht auf Pflanzenschutzmitteln und Düngemittel, die Stickstoff enthalten - jährlicher Flächenwechsel möglich, - bei gleichem Standort im Folgejahr Bodenbearbei- tung zulässig, - zum Ende des Verpflichtungszeitraumes Umbruch oder anderweitige Beseitigung nicht vor dem 15.10., - der Aufwuchs darf grundsätzlich nicht genutzt werden

670

Schonstreifen (ÖVF) FP6506

Die Förderung der Integra-tion naturbetonter Struktu-relemente der Feldflur er-folgt auf Schlägen, die für ökologlsche Vorrangflächen für die Dauer des Verpflich-tungszeitraumes gemeldet sind

290.

Gewährung von Zuwendungen zur Förderung besonders nachhaltiger Verfahren auf dem Dauergrünland Extensive Bewirt- schaftung von Dau-ergrünland- flächen FP6507

Verzicht auf mine-ralische Stickstoff- düngung

- Verzicht auf mineralische Düngemittel, die Stickstoff enthalten, - keine wendende oder lockernde Bodenbearbeitung - Pflegemaßnahmen wie Walzen, Schleppen oder Nachsaat zulässig, - Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, Beregnung, Meliorationen

150

Extensive Be- wirtschaftung mit Schonflä- chen

- Verzicht auf mineralische Düngemittel, die Stickstoff enthalten, - keine wendende oder lockernde Bodenbearbei tung, - Pflegemaßnahmen wie Walzen, Schleppen oder Nachsaat zulässig, - Anlage der Schonfläche zur ersten Schnittnutzung nicht weniger als 10% pro

Schlag, - Nutzung des Aufwuchses der Schonfläche zur zweiten Nutzung des Restschla-

ges (Mahd oder Beweidung), - ohne Zweitnutzung des Restschlages ist 6 Wochen nach Erstnutzung, die Nut-

zung der Schonfläche möglich, - Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, Beregnung, Meliorationen

220

Extensive Be- wirtschaftung mit Absenkung Be-weidungs- dich-te und Ausschluss intensiver Porti- onsweide

- Verzicht auf mineralische Düngemittel, die Stickstoff enthalten, - keine wendende oder lockernde Bodenbearbeitung, - Pflegemaßnahmen wie Walzen, Schleppen oder Nachsaat zulässig, - gefördert werden zusammenhängende Flächen, - Flächen sind zu beweiden mit Beweidungsdichte von höchstens 1RGV/ha und

Jahr, mit betriebseigenen Tieren oder Tieren Dritter, - jährlich ggf. erforderlicher Pflegeschnitt mit Abtransport Mähgut, - intensive Portionsweide ist ausgeschlossen, - keine Zufütterung erlaubt, kann in Notzeiten ausnahmsweise zugelassen wer-

den (ganzjährige Dauerstandweide), - Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, Beregnung, Meliorationen

220

Extensive Be- wirtschaftung durch Bewei- dung mit Scha- fen und/ oder Zie-gen

- Verzicht auf mineralische Düngemittel die Stickstoff enthalten, - keine wendende oder lockernde Bodenbearbeitung, - Pflegemaßnahmen wie Walzen, Schleppen oder Nachsaat zulässig, - mindestens einmal jährlich innerhalb der Vegetationszeit Beweidung mit Scha-

fen, mit Ziegen oder mit Schafen und Ziegen, - nachfolgende zusätzliche Schnittnutzung ist zulässig,

- jährlich ggf. erforderlicher Pflegeschnitt mit Abtransport Mähgut, - Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, Beregnung, Meliorationen

285

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2. Maßnahmensteckbriefe: Sachsen-Anhalt ELER-Maßnahmen Artikel 28/29/33 80

Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume, Ref. 322 der BLE, Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn [email protected], http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de

Gewährung von Zuwendungen zur Förderung besonders nachhaltiger Verfahren bei Dauerkulturen Förderung extensiver Obstbestände FP6508

- Bestandsdichte beträgt nicht mehr als 100 Bäume/ha, - Stammhöhe bis Kronenansatz mind. 1,40 m, - mind. ein Erhaltungsschnitt im Verpflichtungszeitraum, - Beseitigung von Bäumen während des Verpflich tungszeitraums nicht zulässig, - Förderung der Bewirtschaftung des Unterwuchses möglich

6,50

€/Baum

Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbringung von festem Wirtschaftsdünger aus Haltung auf Stroh Ausbringung von festem Wirt- schafts-dünger aus Haltung auf Stroh FP6509

- Förderung erfolgt je Hektar AL, die mit festem Wirtschaftsdünger aus Haltung auf Stroh gedüngt wurde, maximal jedoch für 1,4 Hektar je GVE Rinder und/oder Schweine, die auf Stroh gehalten werden,

- Einhaltung eines durchschnittlichen Tierbestan des von 0,3 bis 1,4 GVE je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche im Bezugszeitraum, - die gedüngte Stallmistmenge stammt zu 100 % aus dem Betrieb des Antrag-stellers,

- Untersuchungen des Bodenhumusgehaltes nach wissenschaftlich anerkannten Methoden und mi destens im fünf ha Raster sind auf den zu düngenden Flä-chen spätestens im 1. Jahr des Verpflichtungszeitraumes nachzuweisen. Un-tersuchungser gebnisse sind der Bewilligungsbehörde vorzulegen. Untersu-chungsergebnisse vor Förderbeginn können herangezogen werden, wenn die-se nicht älter als drei Jahre sind. Die erneute Untersuchung des Bodenhumus-gehaltes erfolgt mindestens alle 5 Jahre, jedoch spätestens im letzten Jahr des Verpflichtungszeitraumes.

- Nachweis der Nutzungsmöglichkeit von Geräten, die festen Wirtschaftsdünger ausbringen und die über eine regelbare Zufuhr, Grenzstreu- und Wie- geein-richtung verfügen,

- Die Ausbringung ist zu dokumentieren (Fläche, Art und Menge des Wirtschafts-düngers, Düngezeitpunkt). Diese Dokumentation hat zeitnah spätestens 14 Ta-ge nach Beendigung der Maßnahme zu erfolgen. Aufzeichnungen über den durchschnittlichen Tierbestand im Betrieb je Hektar Landwirtschaftlicher Nutz-fläche sowie über die Haltung der Tiere im Bezugszeitraum sind zu führen.

- Dem Förderantrag muss eine Erklärung der für die Tätigkeit gemäß §11 des Tierschutzgesetzes verantwortlichen Person beigefügt sein, ob während eines Zeitraumes von fünf Jahren vor dem Tag der Antragstellung begangene Ver-stöße gegen gemeinschaftliches oder nationales Tierschutzrecht amtlich fest-gestellt wurden.

Eine Kombination der Förderung ökologischer Anbauverfahren und der Förderung der Ausbringung von festem Wirtschaftsdünger aus Haltung auf Stroh ist im sel-ben Betrieb nicht zulässig.

62

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2. Maßnahmensteckbriefe: Sachsen-Anhalt ELER-Maßnahmen Artikel 28/29/33 81

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Ökolandbau Maßnahme Zuwendungsvoraussetzungen Beihilfe in

EUR/ha Gewährung von Zuwendungen zur Förderung ökologischer Anbauverfahren Ökologischer / biologischer Anbau FP6601

Ackerland - Förderung Einführung oder Beibehaltung ökologischer An-bauverfahren im gesamten Betrieb für fünf Jahre,

- ununterbrochene Teilnahme am Kontrollverfahren gemäß VO (EG) Nr. 834/2007 in der jeweils geltenden Fassung,

- Nachweis über den Abschluss eines Vertrages zum genann-ten Kontrollverfahren bei einer in Sachsen-Anhalt zugelasse-nen Kontrollstelle,

- beantragte landwirtschaftlich genutzte Fläche des Betriebes zum Zeitpunkt der Antragstellung als Grundlage für die Be-willigung der Zuwendung,

- Bemessungsgrundlage der Auszahlung ist die bewilligte Ver-pflichtungsfläche,

- der Umfang der geförderten Gemüsefläche kann jährlich va-riieren, solange die Fläche Gemüse und Ackerland nicht erhöht wird, (Beispiel: es werden mit der Erstbewilligung 20 ha Ackerland und 5 ha Gemüse, insgesamt 25 ha bewilligt, mit dem ersten Auszahlungsantrag gibt der Antragsteller 22 ha Ackerland und 3 ha Gemüse beantragt, dies ist zulässig.

- wirtschaftseigene Substanzen als Grundlage der Düngung

230

Grünland 230

Gemüse 415

Dauerkulturen 750

Kontrollzuschuss (max. je Betrieb) 600

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2. Maßnahmensteckbriefe: Sachsen-Anhalt ELER-Maßnahmen Artikel 28/29/33 82

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Förderung freiwilliger Naturschutzleistungen (FNL)

Förderkulisse Bewirtschaftungsmaßnahmen

Be- trag in EUR/ ha

Hamster fördernde Bewirtschaftung von Ackerland in ausgewählten Gebieten (FP6511) - Ackerflächen mit einer flächengewich-

teten Bodenwertzahl von 80 und höher; - Förderkulisse wird vom Ministerium

festgelegt und kann beim zuständigen ALFF und der zuständigen UNB einge-sehen werden

- auf dem geförderten Schlag ist - Hartweizen (Durum), Dinkel, Wintergetreide (einschl.

Wintermengge- treide), Triticale, Erbsen* und/oder Bohnen* zur Körnergewinnung,

- Klee*, Kleegras, Luzerne*, Lupinen*, Klee-Luzerne Gemisch jeweils für höchstens zwei Jahre im Ver-pflichtungszeitraum,

- Leguminosensamenvermehrung* oder - Gemenge Leguminosen und Getreide als Hauptfrucht

anzubauen - auf dem geförderten Schlag wird auf einem Streifen

von mindestens 0,5 m Breite, grundsätzlich durchge-hend entlang des Feldrandes des ganzen Schlages auf die Ernte der Hauptfrucht verzichtet

- Stoppelumbruch, die sonstige Bodenbearbeitung auf dem Schlag und der Umbruch des nicht geernteten Strei- fens erfolgen nach dem 10.10., im Falle von Wintergerste als Folgefrucht nach dem 20.9., des je-weiligen Verpflichtungsjahres

- Ausbringen flüssiger organischer Dünger ist verboten - Bodenbearbeitung erfolgt höchstens bis in eine Tiefe

von 30 cm - Einsatz von Rodentiziden ist verboten - Bewilligungsbehörde kann Ausnahmen zu Bewirt-

schaftungsvorgaben auf der Grundlage einer Stel-lungnahme der zuständigen UNB zulassen

287

*) Schläge, die im Rahmen der Maßnah- me „Hamster fördernde Bewirtschaftung von Ackerland“ in Reinkultur mit Leguminosen (Erbsen, Bohnen, Lupi- nen, Soja-bohnen, Klee, Luzerne) bestellt sind und gleichzeitig als Ökologische Vorrangflächen angemeldet werden, erhal-ten im Jahr des Anbaus der Leguminosen den reduzier-ten Beihilfesatz von 112 EUR/ha

112

FNL-Grünlandmaßnahmen FP6501 Erstmahd bis zum 15.06. und Zweitnutzung ab 1.9. Dauergrünlandflächen und andere beweidbare Flächen, die a) in Natura 2000-Gebieten liegen und folgende

Lebensraumtypen zuzuordnen sind: 6440-Brenndolden-Auenwiesen, 6510-magere Flachlandmäh- wiesen,

b) in Natura 2000-Gebieten liegen und zu Le-bensraumtypen gemäß Buchstabe a) entwi-ckelt werden können oder

c) Flächen mit geschützten Biotopen sind

- Erstnutzung als Mahd bis zum 15.06.; - zweite Nutzung als Mahd oder Beweidung nach

dem 1.9.; - Empfehlung:

- Mahd von innen nach außen, - Staffelmahd;

- Nachweis der Nutzungsmöglichkeit einer Aus-rüstung für die Einhaltung einer Schnitthöhe von mindestens 10 cm;

- Mähgut ist nach der Mahd von der Fläche abzu-transportieren

- Nachmahd zur Weidepflege, wenn Aufwuchs durch Beweidung nicht vollständig beräumt ist;

- das von der zuständigen Naturschutzbehörde für die konkrete Fläche zusätzlich festgelegte und von der zuständigen Bewilligungsbehörde zum Gegenstand der Verpflichtung erklärte Ma-nagement (z. B. Nutzungshäufigkeit) ist einzu-halten

- Bewilligungsbehörde kann Ausnahmen zu Be-wirtschaftungsvorgaben auf der Grundlage ei-ner Stellungnahme der zuständigen UNB zulas-sen

180

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2. Maßnahmensteckbriefe: Sachsen-Anhalt ELER-Maßnahmen Artikel 28/29/33 83

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Erstmahd nach dem 15.7. Dauergrünlandflächen und andere beweidbare Flä-chen, die a) in Natura 2000-Gebieten liegen und folgenden

Lebensraumtypen zuzuordnen sind: 6520-Bergmähwiesen, 6230-Montane Borstgrasrasen, 6410-Pfeifengraswiesen, 7230-Kalkreiche Niedermoore,

b) in Natura 2000 Gebieten liegen und zu Lebens-raumtypen gemäß Buchstabe a entwickelt wer-den können,

c) in Natura 2000-Gebieten liegen und ertragreiche Grünlandtypen sind, die nicht dem Lebensraum- typ 6440 - Brenndolden-Auen- wiesen und nicht dem Lebensraumtyp 6510 - Magere Flachland-mähwiesen zuzuordnen sind oder

d) Flächen mit gesetzlich geschützten Biotopen sind

- Erstnutzung als Mahd erfolgt nach dem 15.7. des Verpflichtungsjahres;

- Empfehlung: - Mahd von innen nach außen, - Staffelmahd; - Nachweis der Nutzungsmöglichkeit einer

Ausrüstung für die Einhaltung der Schnitt-höhe von mindes- tens 10 cm; - Mähgut ist anschließend abzutransportie-ren; - Beweidung nach der Erstmahd ist mög-lich;

- das von der zuständigen Naturschutzbehör-de für die konkrete Fläche zusätzlich festge-legte und von der zuständigen Bewilligungs-

300

behörde zum Gegenstand der Ver- pflich-tung erklärte Management (z. B. Nutzungshäufigkeit) ist einzuhalten

- Bewilligungsbehörde kann Ausnahmen zu Bewirtschaftungsvorgaben auf Grundlage einer Stellungnahme der zuständigen Na-turschutzbehörde zulassen, regelmäßig in den Landkreisen Harz und Mansfeld-Südharz auch eine Mahd nach dem 15.6.

Beweidung mit Schafen und Ziegen Dauergrünlandflächen und andere beweidbare

Flächen, die a) in Natura 2000-Gebieten liegen und folgen-

den Lebensraumtypen zuzuordnen sind: 1340-Salzwiesen im Binnenland, 2310-Sandheiden mit Calluna und Genista auf Binnendünen, 2330-Offene Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis auf Binnendünen, 4030-Trockene Europäische Heiden, 6110-lückige basophile oder Kalkpionierra-sen, 6120-Trockene, kalkreiche Sandrasen, 6130-Schwermetallrasen, 6210-Naturnahe Kalktrockenrasen, 6230-Submontane und kolline Borstgrasra-sen, 6240-Subpannonische Steppen- Trockenra-sen, 8150-kieselhaltige Schutthalden, 8160-kalkhaltige Schutthalden, 8230-Silikatfelsen mit Pioniervegetation, darüber hinaus nach posi-tiver Stellungnahme der zuständigen Natur-schutzbehörde auch: 6440-Brenndolden- Auenwiesen, 6510-magere Flachlandmähwiesen, 6520-Bergmähwiesen,

- geförderte Fläche ist mit Schafen, mit Ziegen oder mit Schafen und Ziegen zu beweiden

- das von der zuständigen Naturschutzbehörde für die konkrete Fläche festgelegte und von der zuständigen Bewilligungsbehörde zum Gegen-stand der Verpflichtung erklärte Weidema-nagement (Nutzungstermin, Nutzungshäufig-keit, Besatzdichte, Besatzstärke) ist einzuhalten

- soweit erforderlich, ist jährlich eine Weidepflege (z.B. Nachmahd) durchzuführen

- Bewilligungsbehörde kann Ausnahmen zu Be-wirtschaftungsvorgaben auf Grundlage einer Stellungnahme der zuständigen Naturschutz-behörde zulassen

450

b) in Natura 2000-Gebieten liegen und zu Le-bensraumtypen gemäß Buchst. a entwickelt werden können oder

c) Flächen mit gesetzlich geschützten Biotopen sind

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2. Maßnahmensteckbriefe: Sachsen-Anhalt ELER-Maßnahmen Artikel 28/29/33 84

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Beweidung mit Rindern Dauergrünlandflächen und andere beweidbare Flächen, die a) in Natura 2000-Gebieten liegen und folgen-den Lebensraumtypen zuzuordnen sind: 1340-Salzwiesen im Binnenland, 4010-feuchte Heiden, 4030-Trockene Europäische Heiden, 6120-Trockene, kalkreiche Sandrasen, 6210-Naturnahe Kalktrockenrasen, 6230-submontane und kolline Borstgrasrasen, 6440-Brenndolden-Auenwiesen, 6510-magere Flachlandmähwiesen, 6520-Bergmähwiesen, b) in Natura 2000-Gebieten liegen und zu Le-bensraumtypen gemäß Buchst. a entwickelt werden können oder c) Flächen mit gesetzlich geschützten Biotopen sind

- geförderte Fläche ist grundsätzlich mit Rindern zu beweiden. - das von der zuständigen Natur- schutzbehörde für die konkrete Fläche festgelegte und von der zuständigen Bewilligungsbehörde zum Gegen-stand der Verpflichtung erklärte Weidemanage-ment (Nutzungstermin, Nutzungshäu- figkeit, Be-satzdichte, Besatzstärke) ist einzuhalten - grundsätzlich ist jährlich eine Wei- depflege durchzuführen, mit Aus- nahme der ganzjährigen Dauer- standweide - Bewilligungsbehörde kann Ausnah- men zu Bewirtschaftungsvorgaben auf Grundlage einer Stellungnah- me der zuständigen Naturschutz- behörde zulassen; es können auch andere Tierar-ten, insbesondere Robustpferde, zugelassen wer-den

450

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2. Maßnahmensteckbriefe: Schleswig-Holstein ELER-Maßnahmen Artikel 28/29/33 85

Schleswig-Holstein (i. d. F. der Erstgenehmigung)

10.1. – AUM 10.1.1/2) Reduzierung von Stoffeinträgen in Gewässer

• Winterbegrünung (gemäß M10.0003 NRR, Prämienhöhe wie NRR)) o 75 Euro je Hektar Zwischenfrüchte oder Untersaaten o 45 Euro je Hektar Zwischenfrüchte oder Untersaaten bei Betrieben, die eine Beihilfe für die Ein-

führung oder Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren erhalten • Emissionsarme und gewässerschonende Ausbringung von Wirtschaftsdüngern 80€/ha

10.1.3) Vielfältige Kulturen im Ackerbau (gemäß M10.0002 NRR, Prämienhöhe wie NRR)

• 90 Euro je Hektar Ackerfläche. • 55 Euro je Hektar Ackerfläche bei Betrieben, die eine Beihilfe für die Einführung oder Beibehaltung ökologi-

scher Anbauverfahren erhalten. • 110 Euro je Hektar Ackerfläche, wenn die Verpflichtung durch großkörnige Leguminosen erbracht wird. • 75 Euro je Hektar Ackerfläche, wenn die Verpflichtung von Betriebsinhabern, die eine Beihilfe für die Ein-

führung oder Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren erhalten, durch großkörnige Leguminosen er-bracht wird.

10.1.8 – Vertragsnaturschutz ‚Weidegang‘: 80,-- € (bzw. 100,-- € bei Bodenbearbeitungssperrfrist); ‚Weidewirtschaft‘: 300,-- € (Mähweide), 310,-- € (Weide), 380,-- € (Halboffene Weidelandschaft sowie Winterweide; bei öffentlichen Flächen 120,-- €); ‚Weidewirtschaft Moor‘: 260,-- € (Mähweide mit organ. Düngung), 330,-- € (Mähweide ohne Düngung), 270,-- € (Weide mit organ. Düngung), 340,-- € (Weide ohne Düngung); ‚Weidewirtschaft Marsch‘: 320,-- € (Mähweide mit organ. Düngung; in traditionellen Gänse- Frühjahrsrastgebieten: 390,-- €), 390,-- € (Mähweide ohne Düngung; in traditionellen Gänse- Frühjahrsrastgebieten: 450,-- €), 330,-- € (Weide mit organ. Düngung; in traditionellen Gänse- Frühjahrsrastgebieten: 400,-- €), 400,-- € (Weide ohne Düngung; in traditionellen Gänse- Frühjahrsrastgebieten: 450,-- €); ‚Weidelandschaft Marsch‘: 100,-- € (‚Grüne Flächen‘ als Mähweide oder Weide; 120,-- € bei Bodenbearbeitungssperrfrist; in traditionellen Gänse-Frühjahrsrastgebieten jeweils zuzüglich 70,-- €); 400,-- € (‚Gelbe Flächen‘ als Mähweide oder Weide; in traditionellen Gänse-Frühjahrsrastgebieten 450,-- €); 450,-- € (‚Rote Flächen‘ als Weide; in traditionellen Gänse-Frühjahrsrastgebieten 520,-- €); ‚Grünlandwirtschaft Moor‘: 40,-- € (‚Grüne Flächen‘ als Mähweide), 120,-- € (‚Grüne Flächen‘ als Weide), 290,-- € (‚Gelbe Flächen‘ als Mähweide), 300,-- € (‚Gelbe Flächen‘ als Weide); 450,-- € (‚Rote Flächen‘ als Mähweide oder Weide); ‚Halligprogramm‘: 180,-- € (‚Bewirtschaftungsentgelt‘) zuzüglich 190,-- € (als ‚Mähzuschuss‘) und 60,- - €/RGV (als ‚Zuschuss für zu-sätzliche Extensivierung‘ bzw. Tierbesatz-Reduzierung), zuzüglich 10,-- /70,--/120,-- € (‚Honorierung Gänseweide‘; Staffelung); 330,-- € (‚Salzwiesen-Brache‘); ,Rastplätze für wandernde Vogelarten‘: 360,-- € (in traditionellen Gänse-Frühjahrsrastgebieten 430,-- €); ‚Kleinteiligkeit im Ackerbau‘: 240,-- €; ‚Ackerlebensräume‘: 625,-- € (‚Selbstbegrünung‘), 750,-- € (‚Gezielte Begrünung‘ durch Ansaat; bei gleichzeitiger Anrechnung als Ökologische Vorrangfläche im Sinne von Artikel 46 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 beträgt die Zahlung 368,-- €). Die Vorhabenarten ‚Weidegang‘, ‚Weidewirtschaft‘ und ‚Weidewirtschaft Moor‘ können mit freiwilligen Biotopgestal-tungsmaßnahmen verbunden werden; dies ist je 1 % der Verpflichtungsfläche mit einer um 30,-- €/ha erhöhten Zah-

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2. Maßnahmensteckbriefe: Sachsen-Anhalt ELER-Maßnahmen Artikel 28/29/33 86

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lung verbunden. Die Zahlungen im Rahmen der Teilmaßnahme „Vertragsnaturschutz“ und der Maßnahme M 11 „Ökologischer Land-bau“ sind in voller Höhe kumulierbar. Ausgenommen hiervon sind Vorhabenarten, die ein Verbot der Mineraldün-gung beinhalten; in diesen erfolgt eine um 170,-- € (bei Vorhabenart ‚Halligprogramm‘ um 110,-- €) reduzierte Zah-lung. Die Zahlungen für Vorhabenarten auf Grünland sind mit den Zahlungen der Maßnahme M 12 „Natura 2000-Prämie“ in voller Höhe kumulierbar. 11 Ökolandbau

In den ersten beiden Umstellungsjahren: 364 €/ha für Ackerfläche und Dauergrünland 935 €/ha für Gemüseanbau 1.125 €/ha für Dauerkulturen Ab dem dritten Jahr: 234 €/ha für Ackerfläche und Dauergrünland 360 €/ha Gemüsebau 750 €/ha für Dauerkulturen

Ab dem Jahr 2015 kann die Ökolandbauförderung mit dem Vertragsnaturschutz auf der gleichen Fläche kombiniert werden.

Richtlinien Naturschutz und Landschaftspflege, Kooperationen • Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Schutz-, Entwicklungs-, Pflege- und Wieder-

herstellungsmaßnahmen in Naturschutz- und Natura 2000-Gebieten und auf Flächen des Moorschutzpro-gramms Schleswig-Holstein

• Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von langfristiger Pacht oder Grunderwerb für

Zwecke des Naturschutzes • Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung landschaftspflegerischer Maßnahmen in Flurbe-

reinigungsverfahren • Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung und Entwicklung von Biotopen, naturnahen Land-

schaftsbestandteilen und deren Verbund (Biotopgestaltende Maßnahmen (BgM)) • Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für die Arbeit von „Kooperationen im Naturschutz“ (Lokale Akti-

onen u.a.) in Schleswig-Holstein

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3. Maßnahmensteckbrief Thüringen ELER-Maßnahmen Artikel 28/29/33 87

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Thüringen (i. d. F. der Erstgenehmigung)

KULAP 2014 Programmteil A - Umweltgerechte Verfahren auf dem Ackerland A1 – Artenreiche Fruchtfolgen

A11 – Artenreiche Fruchtfolgen (gemäß NRR M10.0002) 90 €/ha V11 – Artenreiche Fruchtfolgen i. V. mit ökologischen Vorrangflächen 70€ /ha A12 – Artenreiche Fruchtfolgen i.V. mit Ö1/Ö2 55 €/ha

Entgegen der Planung nicht im ELER enthalten, keine Genehmigung der KOM: A2 – Reduzierung N –Austrag (N Salden) A3 – Betrieblicher Erosionsschutz 60 €/ha A4 – Naturbetonte Strukturelemente (gemäß NRR M10.0004, ohne Hecken, Baumreihen)

A411 – Blühstreifen 720 €/ha V411 – Blühstreifen i.V. mit ökologischen Vorrangflächen 340 €/ha A412 – mehrjährige Blühstreifen 680€/ha V412 – mehrjährige Blühstreifen i.V. mit ökologischen Vorrangflächen 300 €/ha A421 – Blühstreifen in Kulissen 865 €/ha V421 – Blühstreifen i.V. mit ökologischen Vorrangflächen 485 €/ha A422 – mehrjährige Blühstreifen in Kulissen 800 €/ha V422 – mehrjährige Blühstreifen i.V. mit ökologischen Vorrangflächen 420 €/ha A423 – Schonstreifen 560 €/ha V423 – Schonstreifen i.V. mit ökologischen Vorrangflächen 180 €/ha A424 – Ackerrandstreifen 840 €/ha A425 - Gewässer- /Erosionsschutzstreifen 660 €/ha V425 - Gewässer- /Erosionsschutzstreifen i.V. mit ökologischen Vorrangflächen 280 €/ha

A5 – Nutzung des Ackerlandes als Grünland 460 €/ha A6 – Rotmilanschutz 225 €/ha

Programmteil G – Umweltgerechte Verfahren auf dem Grünland G1 – Artenreiches Grünland

G11 - Artenreiches Grünland 6 Kennarten 250 €/ha G12 – Artenreiches Grünland 4 Kennarten 180 €/ha

G2 Biotopgrünland (Grundstufe) außerhalb von Schutzgebieten G21 - Weide mit Rindern/Pferden und/oder Schafen/Ziegen 275 €/ha G22 - Mahd 285 €/ha

G3 Biotopgrünland (Erschwernisstufe) außerhalb von Schutzgebieten G31 - Weide mit Rindern/Pferden und/oder Schafen/Ziegen 345 €/ha G32 - Mahd 375 €/ha G33 - Hüteschafhaltung mit Schafen/Ziegen 400 €/ha

G4 Biotopgrünland (Grundstufe) innerhalb von Schutzgebieten G41 - Weide mit Rindern/Pferden und/oder Schafen/Ziegen 300 €/ha G42 - Mahd 325 €/ha

G5 Biotopgrünland (Erschwernisstufe) innerhalb von Schutzgebieten G51 - Weide mit Rindern/Pferden und/oder Schafen/Ziegen 365 €/ha G52 - Mahd 395 €/ha G53 - Hüteschafhaltung mit Schafen/Ziegen 420 €/ha

G6 Offenlandhaltung spezielle Mahd-/Weideregime auf nicht direktzahlungsfähigen Flächen in Natura 2000-Gebieten und im Grünen Band 445 €/ha

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3. Maßnahmensteckbrief Thüringen ELER-Maßnahmen Artikel 28/29/33 88

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Programmteil Ö – Ökologischer Landbau Ö1AG – Ackerland/Grünland - Einführung 280€/ha Ö1FH – Gemüse-, Heil-, Duft-und Gewürzpflanzen - Einführung 590 €/ha Ö1DK – Dauer- und Baumschulkulturen - Einführung 950 €/ha Ö2AG – Ackerland/Grünland - Beibehaltung 210 €/ha Ö2FH – Gemüse-, Heil-, Duft-und Gewürzpflanzen - Beibehaltung 360 €/ha Ö2DK – Dauer- und Baumschulkulturen - Beibehaltung 750 €/ha

Kontrolkostenzuschuß:50 €/ha für bis 12 ha Programmteil T – Maßnahme zur Erhaltung genetischer Ressourcen T – vom Aussterben bedrohte einheimische Nutztierrassen

Rotes Höhenvieh Rheinisch-deutsches Kaltblut Schweres Warmblutpferd Deutsches Sattelschwein Rhönschaf Leineschaf Thüringer Wald Ziege Merinolangwollschaf

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3. Weitere Übersichten und verwandte Maßnahmen 89

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3. Weitere Übersichten ÖPUL – Österreichisches Agrarumweltmprogramm 2015-2020

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3. Weitere Übersichten und verwandte Maßnahmen 90

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Weitere Naturschutzförderungen im ELER: • Ländliche Entwicklung 2014-2020: Naturschutz-Projektförderung (Artikel 17) • Zusammenarbeit für das Natürliche Erbe (Artikel 35)

Weitere Informationen zum ÖPUL (Flächenförderungen, AUM, VN)

• Besonderheit in Österreich: Der Einstieg in die AUKM (ÖPUL) war für die ELER-Förderperiode nur in den Jahren 2015 und 2016 möglich.

• Es gibt über das landsweit (weigehend) einheltichen ÖPUL-Maßnahmen hinaus eine zusätzliche

regionalspezifische Förderung von Naturschutzflächen zu fördern. Beispiel Vorarlberg: Eine Teil-nahme beim Regionalen Naturschutzplan (RNP) ist seit 2016 für alle Betriebe im Biosphärenpark Großes Walsertal möglich sowie für Betriebe, die mindestens eine WF Fläche (= Vertragsnaturschutz) in einem Na-tura 2000 Gebiet haben.

• Genauso gibt es eine die Erprobung von ergebnisorientierten Naturschutzplänen (91 Pilotbetrie-

be) und das Sonderprogramm Landwirtinnen und Landwirte beobachten Tiere und Pflanzen, Bio-diversitätsmonitoring mit LandwirtInnen (www.monitoringprojekte.at/?site=projekt&id=ergebnisorientierter-naturschutzplan-enp)

Maßnahme: Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)

• Ersatzmaßnahme (Äquivalenz-) für Greening, beinhaltet Auflagen zu Landschaftselementen, Biodiversitätsflächen im Ackerund Grünland, Grünlanderhaltung, Fruchtfolge und zur obligatori-schen Weiterbildung.

• Diese Maßnahmen ist auch für andere ÖPUL-Maßnahmen – z.B. den Vertragsnaturschutz- obli-gatorische Voraussetzung.

Maßnahme: Naturschutz

• Die Maßnahme Naturschutz besteht wiederum selbst aus 200 Einzelmaßnahmen die nach Bera-tung von Ökologen und Landwirten für den individuellen Vertrag für jede Fläche ausgewählt wer-den.

• Zusätzlich 280 prämienrelevante Auflagen und 90 nicht prämienrelevante Auflagen kombinierbar gemäß einer Kombinationstabelle. Naturschutzauflagen incl. 1. Änderung 2017 (Quelle 1.Programmänderung Öpul https://www.bmlfuw.gv.at/land/laendl_entwicklung/oepul/erste_programmaenderung.html

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Anhang L Auflagen und Prämiensätze der Maßnahme „Naturschutz“ (19)

GRÜNLAND

Kapitel Mähwiesen und Mähweiden (G)

Nutzungsintensität (GA)

Mähwiese

Mähweide

Mähwiese mit Extensivierungszuschlag

Befahrungs-, Beweidungsverbot bis zum ersten Schnitt (GB)

Verzicht auf Erneuerung der Entwässerungsanlagen (GC)

Erhöhter Arbeitsaufwand (GD)

Bei Kombination des Abschnitts GD mit dem Abschnitt GA muss eine der folgenden Auflagen verwendet werden: GA01, GA03, GA04, GA09, GA15, GA16, GA19oder GA20

Keine Bewirtschaftung auf einem Teil der Fläche (GE)

Keine Bewirtschaftung auf 5-10% der Fläche

Keine Bewirtschaftung auf 5-10 % der Fläche in Form von Streifen

Belassen der nicht bewirtschafteten Fläche über den Winter (GF)

Verpflichtende Kombination mit einer der Auflagen GE01 bis GE07

Erreichbarkeit für eine Mahd - lange Wegzeit zur Fläche (GG)

Auflage nur für Bergmähder, darf nur in begründeten Ausnahmefällen auch für andere Mähwiesen/-weiden vergeben werden (Begründung muss in Form einesKommentars in der Datenbank angegeben werden)Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

GE06 keine Bewirtschaftung auf 5-10% in Form von Streifen, einmalige N t (Mäh i )

Befahren, Bearbeiten sowie Düngung und Pflanzenschutzmitteleinsatz i d f St if i d 2 B it üb di t Lä d

19GE07 Belassen von 50 m langen ungemähten Belassen von in Summe mind. 50 m langen ungemähten Streifen von 9

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

GF01 Belassen der nicht bewirtschafteten Fläche über den Winter bis zur t M hd i F l j h

Belassen der nicht bewirtschafteten Fläche über den Winter bis zur 1.M hd i f l d J h

20GF02 Belassen der nicht bewirtschafteten Fläche über den Winter bis zur

it M hd i F l j hBelassen der nicht bewirtschafteten Fläche über den Winter bis zur 2.M hd i f l d J h

47

GE02 keine Bewirtschaftung auf 5-10%, zweimali- ge Nutzung (Mäh i /Mäh id )

Befahren, Bearbeiten sowie Düngung und Pflanzenschutzmitteleinsatz i d f 5 10 % d Flä h b t jäh li h R t ti d i ht b i t

50GE03 keine Bewirtschaftung auf 5-10%, einmalige Nutzung

(Mäh i /Mäh id )Befahren, Bearbeiten sowie Düngung und Pflanzenschutzmitteleinsatz i d f 5 10 % d Flä h b t jäh li h R t ti d i ht b i t

19

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

GE04 keine Bewirtschaftung auf 5-10% in Form von Streifen, dreimalige N t (Mäh i /Mäh id

Befahren, Bearbeiten sowie Düngung und Pflanzenschutzmitteleinsatz i d f St if i d 2 B it üb di t Lä d

64GE05 keine Bewirtschaftung auf 5-10% in Form von Streifen, zweimalige

N t (Mäh i /Mäh idBefahren, Bearbeiten sowie Düngung und Pflanzenschutzmitteleinsatz i d f St if i d 2 B it üb di t Lä d

50

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

GD01 erhöhter Aufwand wegen ungünstiger Form auf leicht bewirtschaftbaren Mäh i d Mäh id f S hlä bi 1 h

Information: erhöhter Arbeitsaufwand wegen ungünstiger Flä h f d Kl i flä hi k i

74GD02 erhöhter Aufwand wegen Kleinflächigkeit auf leicht be- wirtschaftbaren

Mäh i d Mäh id (S hl öß t 0 30 hInformation: erhöhter Arbeitsaufwand wegen Kleinflächigkeit 107

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

GE01 keine Bewirtschaftung auf 5-10%, dreimali- ge Nutzung (Mäh i /Mäh id )

Befahren, Bearbeiten sowie Düngung und Pflanzenschutzmitteleinsatz i d f 5 10 % d Flä h b t jäh li h R t ti d i ht b i t

64

GB01 Befahrungs- und Beweidungsverbot bis zum 1. Schnitt (Mäh i /Mäh id )

Befahren oder Beweiden der Mähwiese/Mähweide bis zum 1. Schnitt i t b t

21

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

GC01 Verzicht auf Erneuerung der Entwässerungsanlagen, dreimalige N t (Mäh i /Mäh id

Erneuerung oder Wartung von Drainagen ist verboten 170GC02 Verzicht auf Erneuerung der Entwässerungsanlagen, zweimalige

N t (Mäh i /Mäh idErneuerung oder Wartung von Drainagen ist verboten 86

GC03 Verzicht auf Erneuerung der Entwässerungsanlagen, einmalige Nutzung(Mäh i /Mäh id )

Erneuerung oder Wartung von Drainagen ist verboten 24

GA18 Mähweide, zweimal genutzt mit erschwerten Mahdbe- dingungen, i kl i Abt t d Mäh t

1x Beweidung und 1x Mahd und Abtransport des Mähgutes pro Jahr 389

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

GA19 Mähwiese dreimähdig, leicht bewirtschaftbar sowie Ex- t i i hl i d t i S h itt i l

3x Mahd und Abtransport des Mähgutes pro Jahr 240GA20 Mähwiese zweimähdig, leicht bewirtschaftbar sowie

E t i i hl i d t i S h itt i l2x Mahd und Abtransport des Mähgutes pro Jahr 292

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

GA14 Mähwiese jedes zweite Jahr gemäht, schwer bewirt- schaftbar Mahd und Abtransport des Mähgutes jedes 2. Jahr, begin- nend mit $1 308

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

GA15 Mähweide, maximal dreimal genutzt, inklusive Abtrans- port des Mäh t

max. 2x Beweidung und mind. 1x Mahd und Abtransport des Mähgutes J h j d h 3 t t

164GA16 Mähweide, zweimal genutzt, inklusive Abtransport des Mähgutes 1x Beweidung und 1x Mahd und Abtransport des Mähgutes pro Jahr 230GA17 Mähweide, maximal dreimal genutzt mit erschwerten

M hdb di i kl i Abt t d Mäh tmax. 2x Beweidung und mind. 1x Mahd und Abtransport des Mähgutes

J h j d h 3 t t310

GA09 Mähwiese einmähdig, leicht bewirtschaftbar 1x Mahd und Abtransport des Mähgutes pro Jahr 307GA10 Mähwiese einmähdig, mittelschwer bewirtschaftbar 1x Mahd und Abtransport des Mähgutes pro Jahr 439GA11 Mähwiese einmähdig, schwer bewirtschaftbar 1x Mahd und Abtransport des Mähgutes pro Jahr 616GA12 Mähwiese jedes zweite Jahr gemäht, leicht bewirt- schaftbar Mahd und Abtransport des Mähgutes jedes 2. Jahr, begin- nend mit $1 154GA13 Mähwiese jedes zweite Jahr gemäht, mittelschwer be- wirtschaftbar Mahd und Abtransport des Mähgutes jedes 2. Jahr, begin- nend mit $1 220

GA04 Mähwiese zweimähdig, leicht bewirtschaftbar 2x Mahd und Abtransport des Mähgutes pro Jahr 159GA05 Mähwiese maximal zweimähdig, mittelschwer bewirt- schaftbar mind. 1x, max. 2x Mahd und Abtransport des Mähgutes pro Jahr 439GA06 Mähwiese zweimähdig, mittelschwer bewirtschaftbar 2x Mahd und Abtransport des Mähgutes pro Jahr 439GA07 Mähwiese, maximal zweimähdig, schwer bewirtschaft- bar mind. 1x, max. 2x Mahd und Abtransport des Mähgutes pro Jahr 616GA08 Mähwiese zweimähdig, schwer bewirtschaftbar 2x Mahd und Abtransport des Mähgutes pro Jahr 616

Generelle Auflagen für die Maßnahme WF auf der WF-Fläche:- keine Neuentwässerung- keine maschinelle Entsteinung- keine Geländekorrekturen, Ablagerungen und Aufschüttungen- keine Ausbringung von Klärschlamm und Klärschlammkompost- keine Lagerung von Siloballen- keine Ein- oder Nachsaaten auf Grünlandflächen (Ausnahme: Wildschäden, Murenabgänge und andere Ereignisse höherer Gewalt)- keine zusätzliche Düngung auf Weideflächen (ausgenommen: Mähweiden)

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

GA01 Mähwiese dreimähdig, leicht bewirtschaftbar 3x Mahd und Abtransport des Mähgutes pro Jahr 107GA02 Mähwiese dreimähdig, mittelschwer bewirtschaftbar 3x Mahd und Abtransport des Mähgutes pro Jahr 439GA03 Mähwiese maximal zweimähdig, leicht bewirtschaftbar mind. 1x, max. 2x Mahd und Abtransport des Mähgutes pro Jahr 159

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Erschwertes Austragen des Mähgutes (GH)

Art der Düngung/Düngungsverzicht/Düngungseinschränkung (GI)

GI02- GI13 nicht kombinierbar mit GA15 - GA18GI14-GI15 nicht kombinierbar mit GA01-GA14 sowie GA19-GA20

Bekämpfung von Problempflanzen, z.B. Neophyten (GJ)

Verpflichtende Teilnahme am MonitoringMechanisches Entfernen (z.B. Kanadische Goldrute, Springkraut, Lupine)GJ01 muss mit mindestens einer der Auflagen GJ02 – GJ04 kombiniert werden

Händisches Entfernen(z.B. Ambrosia artemisiifolia, Topinambur)GJ06 muss in Kombination mit GJ05 vergeben werden

Frühe erste Mahd (GK)

Schnittzeitpunktverzögerung (GL)

Nach Datum

Nach Datum bei halbschürigen, jedes zweite Jahr gemähten Wiesen

nach PhänologieVerpflichtende Teilnahme am MonitoringVerzögerung um 21 TageCode Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

GL05 Schnittzeitpunktverzögerung um 56 Tage (Mähwie- se/Mähweide) Verzögerung des Schnittzeitpunktes, früheste Mahd am $1 188

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

GL33 Schnittzeitpunktverzögerung um 28 Tage (Mähwie- se/Mähweide) Verzögerung des Schnittzeitpunktes, früheste Mahd am $1 58GL34 Schnittzeitpunktverzögerung um 42 Tage (Mähwie- se/Mähweide) Verzögerung des Schnittzeitpunktes, früheste Mahd am $1 76GL35 Schnittzeitpunktverzögerung um 56 Tage (Mähwie- se/Mähweide) Verzögerung des Schnittzeitpunktes, früheste Mahd am $1 94

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

GL01 Schnittzeitpunktverzögerung um 14 Tage (Mähwie- se/Mähweide) Verzögerung des Schnittzeitpunktes, früheste Mahd am $1 37GL02 Schnittzeitpunktverzögerung um 21 Tage (Mähwie- se/Mähweide) Verzögerung des Schnittzeitpunktes, früheste Mahd am $1 71GL03 Schnittzeitpunktverzögerung um 28 Tage (Mähwie- se/Mähweide) Verzögerung des Schnittzeitpunktes, früheste Mahd am $1 116GL04 Schnittzeitpunktverzögerung um 42 Tage (Mähwie- se/Mähweide) Verzögerung des Schnittzeitpunktes, früheste Mahd am $1 154

GJ06 händisches Entfernen und Abtransport der Problem- pflanzen auf der Flä h Z it kt 2

händisches Entfernen und Abtransport von $NEO zwischen$1 d $2

62GJ07 mechanische Ampfer- und Distelbekämpfung 1x mechanische Entfernung von Ampfer- und/oder Distel- pflanzen

J h d S if88

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

GK01 dreimalige Nutzung, frühe erste Mahd 1. Mahd vor $1 und über die Vegetationsperiode gleichmäßig verteilte it i li M hd

222GK02 zweimalige Nutzung, frühe erste Mahd 1. Mahd vor $1 und über die Vegetationsperiode eine weitere Mahd 222

GJ02 mechanisches Entfernen folgender Problempflanze Problempflanze: $NEO 0GJ03 mechanisches Entfernen folgender Problempflanze Problempflanze: $NEO 0GJ04 mechanisches Entfernen folgender Problempflanze Problempflanze: $NEO 0

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

GJ05 händisches Entfernen und Abtransport der Problem- pflanzen auf der Flä h Z it kt 1

händisches Entfernen und Abtransport von $NEO zwischen$1 d $2

62

GI20 dreimalige Nutzung (Mähwiese), Düngung jedes zweite Jahr, nur F t i t l bt

Düngung nur jedes 2. Jahr erlaubt, beginnend mit dem 2. V fli ht j h F t i t l bt

107GI21 zweimalige Nutzung (Mähwiese), Düngung jedes zweite Jahr, nur

F t i t l btDüngung nur jedes 2. Jahr erlaubt, beginnend mit dem 2. V fli ht j h F t i t l bt

73GI22 einmalige Nutzung oder Nutzung jedes zweite Jahr (Mähwiese),

Dü j d it J h F t i t l btDüngung nur jedes 2. Jahr erlaubt, beginnend mit dem 2. V fli ht j h F t i t l bt

35

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

GJ01 mechanische Entfernung von Problempflanzen direkt vor der Blüte und i H b t f i T ilflä h

mechanisches Entfernen und Abtransport der Problempflan- zen 1x vor d $1 d 1 h d $2

158

GI15 zweimalige Nutzung (Mähweide), keine zusätzliche Düngung zusätzliche Düngung ist verboten 34GI16 Nutzung jedes zweite Jahr (Mähwiese), keine zusätzli- che Düngung Düngung ist verboten 42GI17 dreimalige Nutzung (Mähwiese), Düngung jedes zweite Jahr Düngung nur jedes 2. Jahr erlaubt, beginnend mit dem 2.

V fli ht j h56

GI18 zweimalige Nutzung (Mähwiese), Düngung jedes zweite Jahr Düngung nur jedes 2. Jahr erlaubt, beginnend mit dem 2. V fli ht j h

34GI19 einmalige Nutzung (Mähwiese), Düngung jedes zweite Jahr Düngung nur jedes 2. Jahr erlaubt, beginnend mit dem 2.

V fli ht j h17

GI10 einmalige Nutzung (Mähwiese), Düngung jedes zweite Jahr Düngung nur jedes 2. Jahr erlaubt, beginnend mit dem 1. V fli ht j h

17GI11 dreimalige Nutzung (Mähwiese), Düngung jedes zweite Jahr, nur

F t i t l btDüngung nur jedes 2. Jahr erlaubt, beginnend mit dem 1. V fli ht j h F t i t l bt

107GI12 zweimalige Nutzung (Mähwiese), Düngung jedes zweite Jahr, nur

F t i t l btDüngung nur jedes 2. Jahr erlaubt, beginnend mit dem 1. V fli ht j h F t i t l bt

73GI13 einmalige Nutzung oder Nutzung jedes zweite Jahr (Mähwiese),

Dü j d it J h F t i t l btDüngung nur jedes 2. Jahr erlaubt, beginnend mit dem 1. V fli ht j h F t i t l bt

35GI14 dreimalige Nutzung (Mähweide), keine zusätzliche Düngung zusätzliche Düngung ist verboten 56

GI05 dreimalige Nutzung (Mähwiese), keine Düngung Düngung ist verboten 270GI06 zweimalige Nutzung (Mähwiese), keine Düngung Düngung ist verboten 183GI07 einmalige Nutzung (Mähwiese), keine Düngung Düngung ist verboten 84GI08 dreimalige Nutzung (Mähwiese), Düngung jedes zweite Jahr Düngung nur jedes 2. Jahr erlaubt, beginnend mit dem 1.

V fli ht j h56

GI09 zweimalige Nutzung (Mähwiese), Düngung jedes zweite Jahr Düngung nur jedes 2. Jahr erlaubt, beginnend mit dem 1. V fli ht j h

34

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

GI01 Verzicht auf Mineraldünger, nur für Betriebe die an ge- tb t i bli h M ß h t il h

Verzicht auf Mineraldünger 60GI02 dreimalige Nutzung (Mähwiese), Düngung nur mit Festmist Düngung nur mit Festmist 102GI03 zweimalige Nutzung (Mähwiese), Düngung nur mit Festmist Düngung nur mit Festmist 78GI04 einmalige Nutzung (Mähwiese), Düngung nur mit Fest- mist Düngung nur mit Festmist 36

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

GH01 erschwertes Austragen des Mähgutes und Verbringen zum Trocknen f i d Flä h f üb 50% d S hl jäh li h M hd

Austragen des Mähgutes auf über 50 % des Schlages und V b i f i d Flä h T k

122GH02 erschwertes Austragen des Mähgutes und Verbringen zum Trocknen

f i d Flä h f t 50% d S hl jäh li h M hdAustragen des Mähgutes auf 25-50 % des Schlages und Verbringen

f i d Flä h T k61

GH03 erschwertes Austragen des Mähgutes und Verbringen zum Trocknen f i d Flä h f h lb hü i Flä h f üb 50% d

Austragen des Mähgutes auf über 50 % des Schlages und V b i f i d Flä h T k

61GH04 erschwertes Austragen des Mähgutes und Verbringen zum Trocknen

f i d Flä h f h lb hü i Flä h f t 50% dAustragen des Mähgutes auf 25-50 % des Schlages und Verbringen

f i d Flä h T k31

GG01 Entfernung über 10 km, jährlich bewirtschaftete Flächen Information: Entfernung der Fläche mehr als 10 km vom Be- trieb 267GG02 Entfernung über 5 km, jährlich bewirtschaftete Flächen Information: Entfernung der Fläche über 5 und bis 10 km vom Betrieb 134GG03 Entfernung über 10 km, halbschürige Flächen Information: Entfernung der Fläche mehr als 10 km vom Be- trieb 134GG04 Entfernung über 5 km, halbschürige Flächen Information: Entfernung der Fläche über 5 und bis 10 km vom Betrieb 67

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Verzögerung um 28 Tage

Verzögerung um 42 Tage

Verzögerung um 56 Tage

Silageverzicht, Konventionelle Heutrocknung (GM)

GM01 nur möglich, wenn Betrieb an gesamtbetrieblicher ÖPUL-Maßnahme „Silageverzicht“ teilnimmt

Verzögerung des 2. Schnittzeitpunktes (GN)

Ausmähen von Baumwiesen (GO)

Bei Kombination des Abschnitts GO mit dem Abschnitt GA muss eine der folgenden Auflagen verwendet werden: GA01, GA03, GA04, GA09, GA12 bzw. GA15-GA20

Veränderung der Schnitthöhe (GP)

Bei Kombination des Abschnitts GP mit dem Abschnitt GA muss eine der folgenden Auflagen verwendet werden: GA01, GA03, GA04, GA09, GA15, GA16, GA19oder GA20

Traditionelle Mahd (GQ)

Zuschlag für Lärchenwiesen und Lärchenweiden (GR)

Umwandlung von Acker in Grünlandflächen (GS)

Kapitel Weiden (W)

Nutzungsintensität (WA)

WA04 und WA05 müssen gemeinsam vergeben werden

GQ02 Mahd mit Pferdemähwerk Mahd mit Pferdemähwerk 239

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

GR01 jährliches einmaliges Räumen von herabgefallenen Ästen und Z t f A th f f Lä h i d

1x Räumen von herabgefallenen Ästen und Zusammentragen auf A th f J h di A th f kö f d Flä h bl ib

104

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

GS01 Umwandlung von Acker in Grünland mit verpflichtender G ü l dbi d ( d A k i )

Umwandlung von Acker in Grünland mit verpflichtender Grün- l dbi d

275

GO06 händisches Ausmähen von Baumwiesen, Hindernisse auf über 50% der Flä h

mind. 2x händisches Ausmähen der Bäume pro Jahr 196

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

GP01 Veränderung der Schnitthöhe beim 1.Schnitt oder bei einmaliger N t (Mäh i /Mäh id

Anheben der Schnitthöhe auf 12 cm beim 1. Schnitt oder bei einmaligerN t

85

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

GQ01 Mahd mit Balkenmähwerk am Traktor Mahd mit Balkenmähwerk am Traktor 34

GO01 händisches Ausmähen von Baumwiesen, Hindernisse auf 5–25% der Flä h

1x händisches Ausmähen der Bäume pro Jahr 29GO02 händisches Ausmähen von Baumwiesen, Hindernisse auf 25-50% der

Flä h1x händisches Ausmähen der Bäume pro Jahr 74

GO03 händisches Ausmähen von Baumwiesen, Hindernisse auf über 50% der Flä h

1x händisches Ausmähen der Bäume pro Jahr 98GO04 händisches Ausmähen von Baumwiesen, Hindernisse auf 5-25% der

Flä hmind. 2x händisches Ausmähen der Bäume pro Jahr 59

GO05 händisches Ausmähen von Baumwiesen, Hindernisse auf 25-50% der Flä h

mind. 2x händisches Ausmähen der Bäume pro Jahr 147

GM02 Konventionelle Heutrocknung auf der Fläche zur Heu- gewinnung beim 1 S h itt

Schnittgut des 1. Schnitts muss auf der Fläche bis zur Lager- fähigkeit t k t d A fb it i t b t

82

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

GN01 Verzögerung des 2. Schnittzeitpunktes (Mähwie- se/Mähweide) um i d t 4 W h übli h

2. Schnitt erst ab $1 erlaubt 16GN02 Verzögerung des 2. Schnittzeitpunktes (Mähwie- se/Mähweide), nach

d 01 092. Schnitt erst ab $1 erlaubt 50

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

GL30 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 56 Tage und mehr (Mäh i /Mäh id )

1. Mahd ab dem Blühbeginn der Wegwarte 188GL31 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 56 Tage und mehr

(Mäh i /Mäh id )1. Mahd ab dem Blühbeginn der Acker-Kratzdistel 188

GL32 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 56 Tage und mehr (Mäh i /Mäh id )

1. Mahd ab dem Blühbeginn des Wasserdost 188

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

GM01 Silageverzicht bei zwei- oder mehrmaliger Nutzung (Mäh i /Mäh id )

keine Silageproduktion auf dem Schlag 105

GL27 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 42 Tage (Mäh i /Mäh id )

1. Mahd ab dem Blühbeginn des Gewöhnlichen Blutweide- richs 154

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

GL28 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 56 1. Mahd ab dem Blühbeginn des Zwerg-Holunders 188Tage und mehr (Mähwiese/Mähweide)GL29 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 56 Tage und mehr

(Mäh i /Mäh id )1. Mahd ab dem Blühbeginn der Gewöhnlichen Waldrebe 188

GL23 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 28 Tage (Mäh i /Mäh id )

1. Mahd ab dem Blühbeginn der Perücken-Flockenblume 116

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

GL24 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 42 Tage (Mäh i /Mäh id )

1. Mahd ab dem teilweise Verblühen des Gewöhnlichen Li- gusters 154GL25 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 42 Tage

(Mäh i /Mäh id )1. Mahd ab der Fruchtreife des Roten Holunder 154

GL26 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 42 Tage (Mäh i /Mäh id )

1. Mahd ab dem Blühbeginn des Gewöhnlichen Gelbweide- richs 154

GL18 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 28 Tage (Mäh i /Mäh id )

1. Mahd ab dem Blühbeginn des Gewöhnlichen Ligusters 116GL19 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 28 Tage

(Mäh i /Mäh id )1. Mahd ab dem Blühbeginn der großen Sterndolde 116

GL20 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 28 Tage (Mäh i /Mäh id )

1. Mahd ab dem Blühbeginn der Wiesenflockenblume 116GL21 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 28 Tage

(Mäh i /Mäh id )1. Mahd ab dem Blühbeginn des Heilziestes 116

GL22 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 28 Tage (Mäh i /Mäh id )

1. Mahd ab dem Blühbeginn des Gefleckten Johanniskrauts 116

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

GL15 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 28 Tage (Mäh i /Mäh id )

1. Mahd ab dem teilweise Verblühen des Schwarzen Holun- ders 116GL16 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 28 1. Mahd ab dem teilweise Verblühen des Roten Hartriegels 116Tage (Mähwiese/Mähweide)GL17 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 28 Tage

(Mäh i /Mäh id )1. Mahd ab dem teilweise Verblühen der Hunds-Rose 116

GL10 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 21 Tage (Mäh i /Mäh id )

1. Mahd ab der Vollblüte des Wiesen-Knaulgras 71GL11 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 21 Tage

(Mäh i /Mäh id )1. Mahd ab der Vollblüte des Wiesen-Schwingels 71

GL12 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 21 Tage (Mäh i /Mäh id )

1. Mahd ab der Vollblüte des Wiesen-Goldhafers 71GL13 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 21 Tage

(Mäh i /Mäh id )1. Mahd ab der Vollblüte des Wolligen Honiggrases 71

GL14 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 21 Tage (Mäh i /Mäh id )

1. Mahd ab der Vollblüte der aufrechten Trespe 71

GL06 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 21 Tage (Mäh i /Mäh id )

1. Mahd ab der Vollblüte des Schwarzen Holunders 71GL07 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 21 Tage

(Mäh i /Mäh id )1. Mahd ab der Vollblüte des Roten Hartriegels 71

GL08 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 21 Tage (Mäh i /Mäh id )

1. Mahd ab der Vollblüte der Hunds-Rose 71GL09 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 21 Tage

(Mäh i /Mäh id )1. Mahd ab der Vollblüte des Glatthafers 71

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Zuschläge für Hutweiden (WB)

Nicht kombinierbar mit WC01 und WC02

Erhöhter Arbeitsaufwand sowie Zäunung bei Weiden (WC)

WC01 und WC02 sind nicht kombinierbar mit WB01 und WB02

Mechanische Ampfer- oder Distelbekämpfung (WD)

Belassen eines Bracheanteils, Nutzungsverzicht auf Dauerweiden (WE)

Muss mit einer der Auflagen WC03 bis WC06 kombiniert werdenNicht kombinierbar mit WA03 – WA05

Zuschlag für Lärchenweiden (WF)

Umwandlung von Acker in Grünlandflächen (GS)

Kapitel gehäckselte Obstwiese (O)

Obstwiese Häckseln (OA)

Ausmähen von Baumwiesen (OB)

ACKERKapitel Ackerstilllegung (S)

Ackerstilllegung (SA)

Pflege (SB)

Verpflichtende Kombi mit SA01Häckseln

Häckseln und Grubbern

SB12 Ackerstilllegung Grubbern jedes zweite Jahr, Zeitraum 1x Grubbern jedes 2. Jahr ab $1, beginnend im Jahr $2, Häckseln d t tt t

0SB13 Ackerstilllegung Häckseln einmal pro Jahr und Grub- bern einmal im

V fli ht it1x Häckseln pro Jahr, 1x Grubbern im Jahr $1 7

SB08 Ackerstilllegung Häckseln zweimal pro Jahr 2x Häckseln pro Jahr zwischen $1 und $2 51SB09 Ackerstilllegung Häckseln dreimal, max. viermal pro Jahr, Zeitraum mind. 3x, max. 4x Häckseln pro Jahr zwischen $1 und $2 102SB10 Ackerstilllegung Häckseln viermal pro Jahr, Zeitraum 4x Häckseln pro Jahr, 1. Häckseltermin bis 30.04., dann 1x im Mai, 1x im

J i d 1 b 01 09153

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

SB11 Ackerstilllegung Grubbern jedes zweite Jahr 1x Grubbern jedes 2. Jahr, beginnend im Jahr $1, Häckseln davor t tt t

0

SB03 Ackerstilllegung Häckseln jedes zweite Jahr mit Zeit- raum 1x Häckseln nur in ungeraden Jahren erlaubt, zwischen $1 und $2 0SB04 Ackerstilllegung Häckseln mit Zeitraum 1x Häckseln pro Jahr zwischen $1 und $2 0SB05 Ackerstilllegung Häckseln einmal, max. zweimal pro Jahr mind. 1x, max. 2x Häckseln pro Jahr zwischen $1 und $2 0SB06 Ackerstilllegung wechselweise einmal Häckseln auf dem halben Schlag

it Z itwechselweise 1x Häckseln pro Jahr auf dem halben Schlag zwischen $1 d $2

0SB07 Ackerstilllegung wechselweise einmal Häckseln auf dem halben Schlag 1x Häckseln pro Jahr auf dem halben Schlag, ab $1 die eine Hälfte und

b $2 di d Hälft0

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

SA01 Stilllegung der Ackerfläche Düngung, Pestizideinsatz sowie Nutzung des Aufwuchses sind b t

450

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

SB01 Ackerstilllegung Häckseln einmal im Verpflichtungszeit- raum 1x Häckseln im Jahr $1, regelmäßige punktuelle Pflegemaß- nahmen E tf fk d G höl

0SB02 Ackerstilllegung Häckseln jedes zweite Jahr mit Zeit- raum 1x Häckseln nur in geraden Jahren erlaubt, zwischen $1 und

$20

OB02 händisches Ausmähen von Baumwiesen, Hindernisse auf 25-50 % der Flä h

1x händisches Ausmähen der Bäume pro Jahr 74OB03 händisches Ausmähen von Baumwiesen, Hindernisse auf über 50% der

Flä h1x händisches Ausmähen der Bäume pro Jahr 98

OB04 händisches Ausmähen von Baumwiesen, Hindernisse auf 5-25% der Flä h

mind. 2x händisches Ausmähen der Bäume pro Jahr 59OB05 händisches Ausmähen von Baumwiesen, Hindernisse auf 25-50% der

Flä hmind. 2x händisches Ausmähen der Bäume pro Jahr 147

OB06 händisches Ausmähen von Baumwiesen, Hindernisse auf über 50% der Flä h

mind. 2x händisches Ausmähen der Bäume pro Jahr 197

OA01 Pflege des Grünlands von ökologisch wertvollen Obst- wiesen (i b d fü V l h t )

1x Häckseln zwischen $1 und $2, Düngung und Pflanzen- h t itt l i t i N t d A f h i d b t

0OA02 Pflege des Grünlands von ökologisch wertvollen Obst- wiesen

(i b d fü V l h t )2x Häckseln zwischen $1 und $2, Düngung und Pflanzen-

h t itt l i t i N t d A f h i d b t50

OA03 Pflege des Grünlands von ökologisch wertvollen Obst- wiesen (i b d fü V l h t )

3x Häckseln zwischen $1 und $2, Düngung und Pflanzen- h t itt l i t i N t d A f h i d b t

100

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

OB01 händisches Ausmähen von Baumwiesen, Hindernisse auf 5–25 % der Flä h

1x händisches Ausmähen der Bäume pro Jahr 29

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

WF01 jährliches einmaliges Räumen von herabgefallenen Ästen und Z t f A th f f Lä h id

1x Räumen von herabgefallenen Ästen und Zusammentragen auf A th f J h di A th f kö f d Flä h bl ib

104

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

WS01 Umwandlung von Acker in Grünland mit verpflichtender G ü l dbi d ( d A k i )

Umwandlung von Acker in Grünland mit verpflichtender Grün- l dbi d

275

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

WC06 Zäunung (110-135 lfm/ha) eines Teils der Fläche Zäunung eines Teils der Fläche durch Aufstellen eines Wei- dezauns (110 135 lf /h ) äß hä di t Ski

28

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

WD01 mechanische Ampfer- oder Distelbekämpfung 1x mechanische Entfernung von Ampfer- und/oder Distel- pflanzen J h d S if

88

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

WE01 Belassen eines Bracheanteils von 5-10% der Fläche auf Dauerweiden keine Bewirtschaftung auf 5-10 % der Fläche, jährliche Rota- tion der i ht b i t h ft t Flä h

43

WC01 erhöhter Arbeitsaufwand bei Weiden (10 bis 15 Stun- den Mehraufwand B fü Ti k t ll d W t t)

zusätzliche Arbeiten: $1 154WC02 erhöhter Arbeitsaufwand bei Weiden (mehr als 15 Stunden

M h f d B fü Ti k t ll d W t t)zusätzliche Arbeiten: $1 231

WC03 Zäunung (271 - 355 lfm/ha) eines Teils der Fläche Zäunung eines Teils der Fläche durch Aufstellen eines Wei- dezauns (271 355 lf /h ) äß hä di t Ski

70WC04 Zäunung (191-270 lfm/ha) eines Teils der Fläche Zäunung eines Teils der Fläche durch Aufstellen eines Wei- dezauns

(191 270 lf /h ) äß hä di t Ski52

WC05 Zäunung (136-190 lfm/ha) eines Teils der Fläche Zäunung eines Teils der Fläche durch Aufstellen eines Wei- dezauns (136 190 lf /h ) äß hä di t Ski

37

WA05 Hutweide (bis max. 0,5 RGVE/ha und Jahr), ungerade Jahre Hutweide: Beweidung in ungeraden Jahren frühestens ab $1 längstens bis $2 ät li h Dü d Pfl h t it t l i t i d b t

162

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

WB01 Schwenden auf Hutweiden 1x Schwenden der Weidefläche pro Jahr 36WB02 Pflegeschnitt auf Hutweide, mittelschwere bis schwere Bewirtschaftung 1x Pflegeschnitt mit Motormäher pro Jahr auf mind. 25 % und max. 50

% d Flä h113

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämi

WA01 Weide (bis max. 1 RGVE/ha und Jahr) Beweidung frühestens ab $1 längstens bis $2, zusätzliche Düngung und Pfl h t itt l i t i d b t 1 RGVE/h d J h

273WA02 Dauerweide (bis max. 2 RGVE/ha und Jahr) Dauerweide: Beweidung frühestens ab $1 längstens bis $2, zusätzliche

Dü d Pfl h t itt l i t i d b t 2 RGVE/h0

WA03 Hutweide (bis max. 0,5 RGVE/ha und Jahr) Hutweide: Beweidung frühestens ab $1 längstens bis $2, zu- sätzliche Dü d Pfl h t itt l i t i d b t 0 5

324WA04 Hutweide (bis max. 0,5 RGVE/ha und Jahr), gerade Jah- re Hutweide: Beweidung in geraden Jahren frühestens ab $1 längstens bis

$2 ät li h Dü d Pfl h t it t l i t i d b t162

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Grubbern oder Pflügen und Eggen, wahlweise Grubbern oder Pflügen und Eggen; Häckseln davor gestattet

Pflügen und Eggen

Zuschläge (SC)

Kapitel Bewirtschafteter Acker (A)

Bewirtschaftungsverbot, Düngungs-und Pestizidverzicht (AA)

Bewirtschaftungsverbot

Verzicht auf Düngung und Pestizideinsatz

Verzicht auf Pestizideinsatz (AB)

folgende Auflagensind untereinander, jedoch nicht mit den Auflagen aus dem Abschnitt AA kombinierbar

Düngungsverzicht (AC)

Folgende Auflagen sind mit AA04-AA05, jedoch nicht mit anderen Auflagenaus dem Abschnitt AA kombinierbar

Artenschutzgerechter spezifischer Feldfruchtanbau (AD)

AD01 muss mit NV45 kombiniert werden

Stoppelacker (AE)

Saatstärkenreduktion (AF)

Kleinschlägigkeit (AG)

Kapitel Großtrappe (T)

Grundstufe Großtrappe (TA)

TA08 Abbrennen von Stroh ist verboten Abbrennen von Stroh ist verboten 0

TA03 Vergrößern der Schläge ist verboten (Stand MFA 2014) Vergrößern der Schläge ist verboten (Stand MFA 2014) 0TA04 Bepflanzung mit hochwüchsigen Pflanzen (z.B. Elefan-

t /Chi hilf P l W id R bi i ) i t b tBepflanzung mit hochwüchsigen Pflanzen (z.B. Elefanten-

/Chi hilf P l W id R bi i ) i t b t0

TA05 Aufstellen von Vogelscheuchen ist verboten Aufstellen von Vogelscheuchen ist verboten 0TA06 Befahren der Fläche bei Feststellung eines Großtrap- pengeleges im

U k i 50 i t b tBefahren der Fläche bei Feststellung eines Großtrappenge- leges im U k i 50 i t b t

0TA07 Auslegen von Folien sowie Aufstellen von Folientunneln oder

Gl hä i t b tAuslegen von Folien sowie Aufstellen von Folientunneln oder Gl hä i t b t

0

AG01 Schläge kleiner als 0,30 ha, unterschiedlich bewirt- schaftete d S hlä

Schlag kleiner als 0,30 ha und unterschiedliche Kulturen auf unmittelbad S hlä d F ld tü k

101AG02 Schläge kleiner als 0,50 ha, unterschiedlich bewirt- schaftete

d S hläSchlag kleiner als 0,50 ha, unterschiedliche Kulturen auf un- mittelbar

d S hlä d F ld tü k73

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

TA01 Grundstufe Großtrappenschutz, verpflichtende Kombi- nation der A fl TA01 bi TA11

Info: Grundstufe Großtrappenschutz 230TA02 Anlegen von Windschutzgürteln ist verboten Anlegen von Windschutzgürteln ist verboten 0

AE01 Umbruch der Erntereste nicht vor dem 15.11. bei Ge- treide bzw. nicht d 01 12 b i M i d S bl b i d i J h $

Umbruch der Erntereste nicht vor dem 15.11. bei Getreide bzw. nicht d 01 12 b i M i d S bl b i d i J h $1

80AE02 Umbruch der Erntereste nicht vor dem 15.02., begin- nend im Jahr $,

d h j d 2 J hUmbruch der Erntereste nicht vor dem 15.02. des Folgejah- res, b i d i J h $1 d h j d 2 J h

121

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

AF01 Reduktion der Saatstärke Reduktion der Saatstärke bei Getreide, doppelter Reihenab- stand im V l i h St d d i d 3 G t id b i

67

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

AD03 Heidelercheprojekt in den Hochlagen des Waldvier- tels/NÖ sowie im Mühl i t l/OÖ 3 d 4 F ldf ht b i V fli ht it

mind. $1x Anbau von Sommerungen (ausgenommen Mais) im V fli ht it f üh t A t $2

128AD04 Verzicht auf Untersaaten und Feldfutteranbau, mind. 3x Anbau von

Wi t t id i V fli ht it St l t h 15 09Anbau von Untersaaten und Feldfutter verboten, mind. 3x Anbau von Wi t t id i V fli ht it St l t h d

152AD05 mind. 3x Anbau von Wintergetreideroggen oder Winter-

t iti l i V fli ht it ät t bi 10 09mind. 3x Anbau von Winterroggen oder Wintertriticale im V fli ht it bi ät t 10 09

185AD06 Feldlerchenfenster mind. 3x Anbau von Wintergetreide im Verpflichtungszeit- raum, bei

Wi t t id k i A b i S t t f i Flä h39

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

AC04 Düngung jedes 2. Jahr erlaubt Düngung nur jedes 2. Jahr erlaubt, beginnend mit dem 1. V fli ht j h

115AC05 Düngung jedes 2. Jahr erlaubt, nur Festmistdünger Düngung nur jedes 2. Jahr erlaubt, beginnend mit dem 1.

V fli ht j h F t i t l bt183

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

AD01 Fruchtwechsel lt. nicht prämienrelevanter Auflage Fruchtwechsel 3x im Verpflichtungszeitraum, dieselbe Kultur darf nicht itt lb i d ff l d J h b t d

60AD02 Förderung von Sonderkulturen, von denen bestimmte Arten profitieren

( B T i l B h i )ausschließlich Anbau folgender Sonderkulturarten: Einkorn, B h i Ri hi G ü T ll li B l li R t

120

AB04 Verzicht auf den Einsatz von Rodentiziden Einsatz von Rodentiziden ist verboten 16

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

AC01 Düngungsverzicht Düngung ist verboten 288AC02 Verzicht auf Mineraldünger Mineraldünger sind verboten 19AC03 nur Festmistdünger erlaubt Düngung nur mit Festmist 137

AA06 Düngungs- und Pestizidverzicht am gesamten Schlag Düngung und Pestizideinsatz sind verboten 331

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

AB01 Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden Einsatz von Herbiziden ist verboten 93AB02 Verzicht auf den Einsatz von Fungizide Einsatz von Fungizide ist verboten 63AB03 Verzicht auf den Einsatz von Insektiziden Einsatz von Insektiziden ist verboten 29

AA02 Bewirtschaftungsverbot auf 25-50% der Fläche Befahren, Bearbeiten sowie Düngung und Pestizideinsatz sind auf der Flä h äß hä di t Ski i h

72AA03 vollflächiges Bewirtschaftungsverbot Befahren, Bearbeiten sowie Düngung und Pestizideinsatz sind

i h $1 d $2 b t192

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

AA04 Pestizidverzicht Pestizideinsatz ist verboten 185AA05 kein Pestizideinsatz zwischen Ernte und Jahresende Pestizideinsatz ist zwischen Ernte und Jahresende verboten 17

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

SC01 Ackerstilllegung Umbruch im ersten Verpflichtungsjahr 1x Grubbern oder Pflügen und Eggen (Häckseln davor ge- stattet) bis$1 i J h $2 k i Ei t tü li h A f h l

20SC02 Ackerstilllegung Umbruch und Einsaat mit Zeitpunkt 1x Grubbern oder Pflügen und Eggen (Häckseln davor ge- stattet) bis

$1 d hli ß d N i t bi $265

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

AA01 Bewirtschaftungsverbot auf 5-25% der Fläche Befahren, Bearbeiten sowie Düngung und Pestizideinsatz sind auf der Flä h äß hä di t Ski i h

29

SB16 Ackerstilllegung Grubbern oder Pflügen und Eggen einmal pro Jahr 1x Grubbern oder Pflügen und Eggen (Häckseln davor ge- stattet) pro J h b $1 Ei t b t

69SB17 Ackerstilllegung Grubbern oder Pflügen und Eggen zweimal bis max.

i l J hmind. 2x, max. 4x Grubbern oder Pflügen und Eggen (Häck- seln davor

t tt t) J h Ei t b t188

SB18 Ackerstilllegung Grubbern oder Pflügen und Eggen je- des zweite Jahr 1x Grubbern oder Pflügen und Eggen (Häckseln davor ge- stattet) j d 2 J h b i d i J h $1 Ei t b t

9

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

SB19 Ackerstilllegung Pflügen und Eggen 1x pro Jahr mit Zeitraum 1x Pflügen und Eggen (Häckseln davor gestattet) pro Jahr ab$1

95

SB14 Ackerstilllegung wechselweise Häckseln und Häckseln und Grubbern f d h lb S hl J h /Z it

1x Häckseln pro Jahr auf dem halben Schlag und 1x Grub- bern pro J h (Hä k l d t tt t) f d d h lb S hl

21SB15 jährlich je eine Hälfte abwechselnd häckseln, in einem Jahr während

d V fli ht it i d Hälft i ljährlich ab 01.09. je eine Hälfte abwechselnd 1x Häckseln, im Jahr $1

i d Hälft 1 G bb0

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

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Zuschläge Pflegestufen (TB)

TB01 und TB03 müssen mit TB02 kombiniert werden

Verzicht auf Pestizideinsatz (TC)

Maisverzicht (TD)

Kapitel Begrünte Ackerfläche mit Wiesennutzung (B)

Begrünte Ackerfläche mit Mähwiesen-, Weide- oder Mähweidenutzung (BA)

Düngungsverzicht (BB)

BB01, BB04 und BB05 sind nicht kombinierbar mit BA03 und BA04

Keine Bewirtschaftung auf einem Teil der Flächen (BC)

Keine Bewirtschaftung auf 5-10% der Fläche

Keine Bewirtschaftung auf 5-10% der Fläche in Form von Streifen

Keine Bewirtschaftung auf unter 5% der Fläche in Form von Streifen

Belassen der nicht bewirtschafteten Fläche über den Winter (BD)

Verpflichtende Kombination mit einer der Auflagen BC01, BC02 oder BC03

Schnittzeitpunktverzögerung (BE)

Nicht kombinierbar mit BA03 und BA04

Bekämpfung von Problempflanzen, z.B. Neophyten (BF)

Verpflichtende Teilnahme am MonitoringMechanisches Entfernen (z.B. Kanadische Goldrute, Springkraut, Lupine)BF01 muss mit mindestens einer der Auflagen BF02 – BF04 kombiniert werden

Händisches Entfernen(z.B. Ambrosia artemisiifolia, Topinambur)BF06 muss in Kombination mit BF05 vergeben werden

Frühe erste Mahd (BG)

Konventionelle Heutrocknung auf der Fläche zur Heugewinnung (BH)

BF06 händisches Entfernen und Abtransport der Problem- pflanzen auf der Flä h Z it kt 2

händisches Entfernen und Abtransport von $NEO zwischen$1 d $2

62

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

BG01 2x Mahd pro Jahr, frühe erste Mahd 1. Mahd vor $1 , 2. Mahd nach $2 222BG02 3x Mahd pro Jahr, frühe erste Mahd 3x Mahd, erste Mahd vor $1 222

BF02 mechanisches Entfernen folgender Problempflanze Problempflanzen: $NEO 0BF03 mechanisches Entfernen folgender Problempflanze Problempflanzen: $NEO 0BF04 mechanisches Entfernen folgender Problempflanze Problempflanzen: $NEO 0

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

BF05 händisches Entfernen und Abtransport der Problem- pflanzen auf der Flä h Z it kt 1

händisches Entfernen und Abtransport von $NEO zwischen$1 d $2

62

BE03 Verzögerung des Schnittzeitpunkts um 28 Tage Verzögerung des Schnittzeitpunktes, früheste Mahd am $1 116BE04 Verzögerung des Schnittzeitpunkts um 42 Tage Verzögerung des Schnittzeitpunktes, früheste Mahd am $1 154BE05 Verzögerung des Schnittzeitpunkts um 56 Tage Verzögerung des Schnittzeitpunktes, früheste Mahd am $1 188

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

BF01 mechanische Entfernung von Problempflanzen direkt vor der Blüte und i H b t f i T ilflä h

mechanisches Entfernen und Abtransport der Problempflan- zen 1x vor d $1 d 1 h d $2

158

BD01 Belassen der nicht bewirtschafteten Fläche über den Winter bis zur t M hd i F l j h

Belassen der nicht bewirtschafteten Fläche über den Winter bis zur 1.M hd i f l d J h

20BD02 Belassen der nicht bewirtschafteten Fläche über den Winter bis zur

it M hd i F l j hBelassen der nicht bewirtschafteten Fläche über den Winter bis zur 2.M hd i f l d J h

47

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

BE01 Verzögerung des Schnittzeitpunkts um 14 Tage Verzögerung des Schnittzeitpunktes, früheste Mahd am $1 37BE02 Verzögerung des Schnittzeitpunkts um 21 Tage Verzögerung des Schnittzeitpunktes, früheste Mahd am $1 71

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

BC02 Bewirtschaftungsverbot auf 5-10 % der Fläche in Strei- fen Befahren, Bearbeiten sowie Düngung und Pestizideinsatz sind auf St if i d 2 B it i i A ß 5 10 % d Flä h

64

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

BC03 Belassen von 50 m langen ungemähten Streifen bei der1 M hd

Belassen von in Summe mind. 50 m langen ungemähten Streifen i d 2 B it b i d 1 M hd

9

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

BB04 Düngung jedes 2. Jahr erlaubt Düngung nur jedes 2. Jahr erlaubt, beginnend mit dem 1. Verpflich- t j h

56BB05 Düngung jedes 2. Jahr erlaubt, nur Festmistdün- ger Düngung nur jedes 2. Jahr erlaubt, beginnend mit dem 1. Verpflich-

t j h F t i t l bt107

BB06 keine zusätzliche Düngung auf begrünten Acker- flächen mit W id t

zusätzliche Düngung ist verboten 56

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

BC01 Bewirtschaftungsverbot auf 5-10 % der Fläche Befahren, Bearbeiten sowie Düngung und Pestizideinsatz sind auf 5 10 % d Flä h b t jäh li h R t ti d i ht

64

BA04 begrünte Ackerfläche mit Weidenutzung mit Zeit- raum Weidenutzung von $1 bis $2, Durchführung einer Pflegemahd pro Jahr,W id t b h i t füh

204

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

BB01 Düngungsverzicht Düngung ist verboten 270BB02 Verzicht auf Mineraldünger Mineraldünger sind verboten 60BB03 nur Festmistdünger erlaubt Düngung nur mit Festmist 102

TD01 Maisverzicht Anbau von Mais im Verpflichtungszeitraum ist verboten 85

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

BA01 begrünte Ackerfläche mit Mähwiesen- oder Mähweidenutzung, Anlage it i l S t t

Begrünung der Ackerfläche mit regionalem Saatgut oder mit F i h i 1 V fli ht j h Mäh i d Mäh id

345BA02 begrünte Ackerfläche mit Mähwiesen- oder Mähweidenutzung Mähwiesen- oder Mähweidenutzung, mind. 1x Mahd und Abtrans- port

d Mäh t J h257

BA03 begrünte Ackerfläche mit Weidenutzung mit Zeit- raum, Anlage mit i l S t t

Begrünung der Ackerfläche mit regionalem Saatgut oder mit F i h i 1 V fli ht j h W id t $1 bi $2

288

TB02 Pflegemodell Rodentizidverzicht Ausbringung von Rodentiziden sowie Bekämpfung der Feld- maus b t

0TB03 Pflegemodell Winteräsungsflächen Anbau von Winterweizen (mind. 1x in 5 bzw. 6 Jahren), kein Befahren

d B h d Wi t i h d 20 04 bi E t k i128

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

TC01 Pestizidverzicht Pestizideinsatz verboten, ausgenommen Mittel gemäß VO- Nr. 834/2007 204

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

TA09 Häckseln oder Mahd von Acker(futter)flächen nur in Absprache mit dem G bi t b t d fü N t h t tä di St ll

Häckseln oder Mahd von Acker(futter)flächen nur in Abspra- che mit d G bi t b t d fü N t h t tä di St ll

0TA10 Anlegen von Begrünungen nach den Vorgaben der für Naturschutz

tä di St ll ( i d 2 i 5 b 6 J hAnlegen von Begrünungen oder Anbau von Winterraps nach den V b d fü N t h t tä di St ll ( i d 2 i 5 b 6

0

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

TB01 Pflegemodell Winterweizenanbau Anbau von Winterweizen (mind. 2x in 5 bzw. 6 Jahren), kein Befahren d B h d Wi t i h d 20 04 bi E t k i

101

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K20 FLÄCHEN

K20 Acker

K20 Grünland

K20 Neue Bewirtschaftungsauflagen

NATURSCHUTZFACHLICH WERTVOLLE PFLEGEFLÄCHEN

LANDSCHAFTSELEMENTE; MONITORING (L)

Die Auflagen in diesem Abschnitt sind bis auf wenige Ausnahmen mit allen anderen Auflagen aus den Grünland- und Ackerabschnitten kombinierbarPflege von Landschaftselementen (LA)

Kronenpflege bei Streuobstbäumen (LB)

Aufstellen von Vogelansitzwarten (LC)

Monitoringzuschlag (LD)

REGIONALER NATURSCHUTZPLAN (RN)

Naturschutzplanzuschlag

ERGEBNISORIENTIERTER NATURSCHUTZPLAN (EN)

nicht kombinierbar mit allen anderen Auflagen

Es sind die ursprünglichen Bewirtschaftungsauflagen sowie die Laufzeit gemäß Projektbestätigung ÖPUL 2000 einzuhalten.

Es sind die ursprünglichen Bewirtschaftungsauflagen sowie die Laufzeit gemäß Projektbestätigung ÖPUL 2000 einzuhalten.

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

EN01 Teilnahme am Ergebnisorientierten Naturschutzplan Teilnahme am ergebnisorientierten NaturschutzplanEN02 Zuschlag für Ergebnisorientierten Naturschutzplan Zuschlag für ergebnisorientierten Naturschutzplan 70

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

LD01 Monitoringzuschlag, nur für Schläge bis max. 3ha Teilnahme des Betriebes am Monitoringprojekt „$1“ ein- schließlich Ei h l d fli ht d P t k llfüh fü f t l t

39

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

RN01 Zuschlag für bestehende regionale Naturschutzplanflä- chen (z.B. zur V t d W it bild )

Teilnahme an Veranstaltungen im Ausmaß von $1 Stunden bis ät t i J h 2018

40RN02 Zuschlag für neue regionale Naturschutzplanflächen (z.B.

Pl t ff )Teilnahme an Veranstaltungen im Ausmaß von $1 Stunden bis

ät t i J h 201860

LA04 Landschaftselemente, durchschnittliche Pflegestufe 4, Pflege gemäß A b

Pflege von Landschaftselementen: $1 214

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

LB01 Pflegeschnitt der Bäume und Entfernen des Schnitt- guts, mittelschwer fl

Pflegeschnitt der Bäume und Entfernen des Schnittguts auf St b t i i d 1 i V fli ht it ät t bi

185

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

LC01 Aufstellen von Vogelansitzwarten Aufstellen von mind. $1 Vogelansitzwarten pro Schlag mit einer Höh i d $2

30

PA20 Pflegestufe von Landschaftselementen Stufe 4 Die erforderlichen Pflegemaßnahmen werden flächenspezi-fi h d fi i t d i d P j ktb täti d t llt

214

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

LA01 Landschaftselemente, durchschnittliche Pflegestufe 1, Pflege gemäß A b

Pflege von Landschaftselementen: $1 43LA02 Landschaftselemente, durchschnittliche Pflegestufe 2, Pflege gemäß

A bPflege von Landschaftselementen: $1 75

LA03 Landschaftselemente, durchschnittliche Pflegestufe 3, Pflege gemäß A b

Pflege von Landschaftselementen: $1 128

PA15 Schnittzeitpunktverzögerung um 42 Tage Schnittzeitpunktverzögerung um 42 Tage (Mähwie- se/Mähweide), bei i d t 2 M hd i 5 J h

77PA16 Schnittzeitpunktverzögerung um 56 Tage Schnittzeitpunktverzögerung um 56 Tage (Mähwie-

/Mäh id ) b i i d t 2 M hd i 5 J h94

PA17 Pflegestufe von Landschaftselementen Stufe 1 Die erforderlichen Pflegemaßnahmen werden flächenspezi- fisch definiert d i d P j ktb täti d t llt

43PA18 Pflegestufe von Landschaftselementen Stufe 2 Die erforderlichen Pflegemaßnahmen werden flächenspezi-

fi h d fi i t d i d P j ktb täti d t llt75

PA19 Pflegestufe von Landschaftselementen Stufe 3 Die erforderlichen Pflegemaßnahmen werden flächenspezi- fisch definiert d i d P j ktb täti d t llt

128

PA10 Erhöhter Arbeitsaufwand bei Weiden zwei Mal beweidet Beweidung mind. 2x in 5 Jahren, Erhöhter Arbeitsaufwandh l 15 St d B Ti k t ll W

92PA11 Erhöhter Arbeitsaufwand bei Weiden einmal beweidet Beweidung mind. 1x in 5 Jahren, Erhöhter Arbeitsaufwand von mehr

l 15 St d B Ti k t ll W d Zä46

PA12 Erschwertes Austragen des Mähgutes und Verbringen zum Trocknen Erschwertes Austragen des Mähgutes und Verbringen zum T k f i d Flä h f üb 50% d S hl

48PA13 Jährliches Schwenden Jährliches Schwenden auf der Fläche 36PA14 Schnittzeitpunktverzögerung um 28 Tage Schnittzeitpunktverzögerung um 28 Tage (Mähwie-

/Mäh id ) b i i d t 2 M hd i 5 J h58

PA05 Pflegefläche einmal gemäht schwer bewirtschaftbar Mähwiese 1x in 5 Jahren gemäht mit verpflichtender Kombi- nation it PA06 d PA07

123PA06 Pflegefläche Weide zwei bis vier Mal beweidet Weide (bis max. 1 RGVE pro ha und Jahr), Beweidung min-

d t i 2 J h d i l i 4 J h i V fli h109

PA07 Pflegefläche Weide ein bis zwei Mal beweidet Weide (bis maximal 1 RGVE pro ha und Jahr), Beweidung i d t 1 i 5 J h d i l 2 i it fli h t d

53PA08 Erreichbarkeit zweimal gemäht Erreichbarkeit für die Mahd von PA-Flächen (Pa01, PA02

d PA03) b i i d t 2 M hd i 5 J h d E t105

PA09 Erreichbarkeit einmal gemäht Erreichbarkeit für die Mahd von PA05 Flächen, bei mindes- tens 2x M hd i 5 J h d E tf üb 10 k

53

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

PA01 Pflegefläche mindestens zweimal gemäht leicht bewirt- schaftbar mindestens in 2 und maximal in 4 Jahren im Verpflichtungs- zeitraum äht

119PA02 Pflegefläche mindestens zweimal gemäht mittel schwer bewirtschaftbar mindestens in 2 und maximal in 4 Jahren im Verpflichtungs-

it äht192

PA03 Pflegefläche mindestens zweimal gemäht schwer be- wirtschaftbar mindestens in 2 und maximal in 4 Jahren im Verpflichtungs- zeitraum äht

262PA04 Pflegefläche ein Drittel gemäht schwer bewirtschaftbar Mahd und Abtransport des Mähgutes von jährlich einem Drit-

t l d Flä h b i d b i t h ft t T il j d J h i262

KG04 K20 Grünland 581,38 Euro je haKG05 K20 Grünland 654,06 Euro je haKG06 K20 Grünland 726,73 Euro je haKG07 K20 Grünland 799,40 Euro je ha

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage

KF01 K20 folgende Auflagen sind verpflichtend einzuhalten: $1

KA05 K20 Acker 763,06 Euro je haKA06 K20 Acker 835,74 Euro je ha

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage

KG01 K20 Grünland 363,36 Euro je haKG02 K20 Grünland 436,04 Euro je haKG03 K20 Grünland 508,71 Euro je ha

BH01 konventionelle Heutrocknung auf der Fläche zur Heu- gewinnung beim 1 S h itt

Schnittgut des 1. Schnitts muss auf der Fläche bis zur Lager- fähigkeit t k t d A fb it i t b t

82

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage

KA01 K20 Acker 472,37 Euro je haKA02 K20 Acker 545,05 Euro je haKA03 K20 Acker 617,72 Euro je haKA04 K20 Acker 690,39 Euro je ha

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie

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NICHT PRÄMIENRELEVANTE AUFLAGEN (N)

Verbote und Gebote

Mahd/Häckseln

Streuobst

Gehölze

Allgemeine Auflagen

Düngung

Bekämpfung von Problempflanzen

Kulturartenliste

Bodenbearbeitung

InformationenMahd

Streuobst

NI05 Erhöhung der Baumanzahl mit alten lokaltypischen Streuobstsorten Erhöhung der Baumanzahl auf $1 Bäume mit alten lokaltypischen Streu-

NI01 Pflegemahd im Herbst erlaubt Pflegemahd ist im Herbst ab $1 erlaubtNI02 Häckseln im Herbst erlaubt Häckseln ist im Herbst ab $1 erlaubtNI03 Belassen der nicht bewirtschafteten Fläche über den Winter bis zum Belassen der nicht bewirtschafteten Fläche über den Winter bis zum Wie- NI40 Vorverlegung des Schnittzeitpunktes gemäß www.mahdzeitpunkt.at Vorverlegung des Schnittzeitpunktes gemäß www.mahdzeitpunkt.at ist mög- lich

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage (Andrucktext Projektbestätigung)

NI04 Putzschnitt der Weidefläche rund um den Stamm der Obstbäume Putzschnitt der Weidefläche rund um den Stamm der Obstbäume ist erlaubt

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage

NV45 Ausschließlich Anbau bestimmter Kulturarten erlaubt Es ist ausschließlich der Anbau folgender Kulturarten erlaubt: Ackerbohne,

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage

NV50 Bodenbearbeitung vor festgelegtem Zeitpunkt Bodenbearbeitung bis spätestens $ (TT.MM),NV51 Einsaaten verboten Die Einsaat von Begrünungsmischungen auf Ackerstilllegungen ist verbo-

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage (Andrucktext Projektbestätigung)

NV40 Kalkung verboten Kalkung ist verbotenNV41 Aufbringung von Lehm verboten Aufbringung von Lehm ist verboten

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage

NV42 Trocknung von Problempflanzen auf Folie Problempflanzen müssen vor der Entsorgung auf Folie getrocknet werdenNV43 Kompostierung oder Vergärung von Problempflanzen Problempflanzen müssen kompostiert oder vergoren werdenNV44 mechanische Ampfer- oder Distelbekämpfung 1x mechanische Entfernung von Ampfer- und/oder Distelpflanzen pro Jahr vor der

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage

NV35 Düngung verboten Düngung ist verbotenNV36 nur Wirtschaftsdünger erlaubt nur Wirtschaftsdünger ist erlaubtNV37 Kompostausbringung verboten Kompostausbringung ist verbotenNV38 Biogasgülle verboten Biogasgülle ist verbotenNV39 Lagerung von Festmistverboten Lagerung von Festmist ist verboten

NV29 Beweidung verboten Beweidung ist verbotenNV30 Beweidung vor dem 1. Schnitt verboten Beweidung vor dem 1. Schnitt ist verbotenNV31 Beweidung nach dem letzten Schnitt verboten Beweidung nach dem letzten Schnitt ist verbotenNV32 mind. 28tägige Unterbrechung der Beweidung während Weidesaison während der Weidesaison muss eine mind. 28tägige Unterbrechung der NV33 Zufütterung von Grund- und Kraftfutter auf der Fläche verboten Zufütterung von Grund- oder Kraftfutter auf der Fläche sind verbotenNV34 Pflanzenschutzmitteleinsatz zur Bekämpfung von Ge- hölzen verboten Pflanzenschutzmitteleinsatz zur Bekämpfung von (aufkommenden) Gehöl- zen ist

NV24 keine Wildfütterungen auf der Fläche Wildfütterungen sind auf der Fläche verbotenNV25 kein Befahren der Fläche außer zu Bewirtschaftungs- zwecken Befahren der Fläche außer zu Bewirtschaftungszwecken ist verbotenNV26 Entfernung des unbewirtschafteten Streifens vom Wald mind. 50 m der unbewirtschaftete Streifen muss mindestens 50 m vom Wald entfernt seinNV27 kein Anbau von mehrjährigen Kulturen Anbau von mehrjährigen Kulturen ist verbotenNV28 Bewirtschaftungsauflagen gemäß ausgehändigter Skiz- ze Bewirtschaftungsauflagen gemäß ausgehändigter Skizze vom $1 müssen Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage

NV19 Bewässerung ist verboten Bewässerung ist verbotenNV20 Pflanzenschutzmitteleinsatz ist verboten Pflanzenschutzmitteleinsatz ist verbotenNV21 Pflanzenschutzmitteleinsatz ist verboten, ausgenom- men Mittel gemäß Pflanzenschutzmitteleinsatz ist verboten, ausgenommen Mittel gemäß VO- Nr. NV22 jährliches Einsäen von Lücken in der Grasnarbe Lücken in der Grasnarbe müssen jährlich eingesät werdenNV23 keine Jagdliche Einrichtungen (z.B. Hochstände u.Ä.) auf der Fläche jagdliche Einrichtungen (z.B. Hochstände u.Ä.) sind auf der Fläche verboten

NV13 aufkommender Fichtenjungwuchs einmal im Jahr ent- fernen aufkommender Fichtenjungwuchs muss 1x im Jahr entfernt werdenNV14 getätigte Bepflanzungen erhalten getätigte Bepflanzungen müssen erhalten und gepflegt werdenNV15 keine Entfernung aufkommender Gehölze Entfernung aufkommender Gehölze ist verbotenNV16 keine Entfernung von Dornsträuchern und Beeren- sträuchern Entfernung von Dornsträuchern und Beerensträuchern ist verbotenNV17 keine Bepflanzung mit Gehölzen Bepflanzung mit Gehölzen ist verbotenNV18 1x Räumen von herabgefallenen Ästen und Zusam- mentragen auf 1x Räumen von herabgefallenen Ästen und Zusammentragen auf Asthaufen pro

NV08 Baumschnittmaterial über den Winter auf der Fläche lassen Baumschnittmaterial muss über den Winter auf der Fläche verbleiben, Ent- fernungNV09 Baumhöhlen in ihrer natürlichen Form belassen Baumhöhlen müssen unbehandelt in ihrer natürlichen Form belassen wer- denNV10 Rindensäuberung verboten Rindensäuberung ist verbotenNV11 Rindenkalkung verboten Rindenkalkung ist verboten

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage

NV12 aufkommende Gehölze einmal im Jahr entfernen aufkommende Gehölze müssen 1x im Jahr entfernt werden

NV48 Ackerstillegung wechselweises Häckseln Häckseln der ersten Teilfläche bis spätestens $ (TT.MM), Häckseln der NV49 Ackerstilllegung zweimal Häckseln pro Jahr Erstes Häckseln spätestens bis $ TT.MM., zweites Häckseln frühestens ab

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage

NV05 Erhaltung der Baumanzahl die Baumanzahl von mind. $1 Stück muss erhalten werden, Ausnahme: behördlich NV06 entfernte Obstbäume nachpflanzen entfernte Obstbäume müssen nachgepflanzt werdenNV07 Kein Entfernen ökologisch wertvoller Strukturen Entfernen ökologisch wertvoller Strukturen verboten (z.B. absterbende Baumteile,

NV01 Mahd von innen nach außen die Mahd muss von innen nach außen erfolgenNV02 Mahd mit Schrittgeschwindigkeit (max. 5 km/h) die Mahd darf mit max. 5 km/h erfolgenNV03 letzten Streifen bei jeder Mahd einige Tage belassen der letzten Streifen bei jeder Mahd muss $1 Tage belassen werden, entwe- der in NV04 1. Mahd vor … (Datum) 1. Mahd muss vor dem $1 erfolgenNV46 Mahd von außen nach innen verboten Mahd von außen nach innen ist verbotenNV47 1. Mahd ab … (Datum) Verzögerung des Schnittzeitpunktes, früheste Mahd am $

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage

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Gehölze

Allgemeine Auflagen

Vernässte Flächen

Düngung

Weitere Bewirtschaftungsauflagen

NI36 Kalkung erlaubt Kalkung ist erlaubtNI37 Düngemittel gemäß VO-Nr. 834/2007 erlaubt Düngemittel gemäß VO-Nr. 834/2007 sind erlaubtNI38 Verwendung von kompostiertem Festmist Verwendung von kompostiertem Festmist wird empfohlen

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage (Andrucktext Projektbestätigung)

NI39 Freitext zusätzliche Bewirtschaftungsauflagen zusätzliche Bewirtschaftungsauflagen: $1

NI31 Beweidung nur mit Wiederkäuern erlaubt Beweidung nur mit Wiederkäuern ist erlaubtNI32 Beweidung nur mit Schafen oder Ziegen erlaubt Beweidung nur mit Schafen oder Ziegen ist erlaubtNI33 Beweidung nur mit Schafen erlaubt Beweidung nur mit Schafen ist erlaubtNI34 Zufütterung erlaubt Zufütterung nur von $1 bis $2 ist erlaubtNI35 Zufütterung nur mit Heu erlaubt Zufütterung nur mit Heu ist erlaubt

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage (Andrucktext Projektbestätigung)

NI25 Beweidung vor dem 1. Schnitt und Nachweide erlaubt, Datum Beweidung vor dem 1. Schnitt bis $1 und Nachweide ab $2 sind erlaubtNI26 Nachweide ab 15.09. erlaubt Nachweide ab 15.09. ist erlaubtNI27 Nachweide erlaubt Nachweide ab $1 ist erlaubtNI28 ganzjährige Beweidung erlaubt ganzjährige Beweidung ist erlaubtNI29 Beweidung Maximalbesatz Beweidung mit max. $1 RGVE/ha und JahrNI30 Beweidung Mindestbesatz Beweidung mit mind. $1 RGVE/ha und Jahr

NI20 kleinflächige Grabearbeitenzur Instandhaltung beste- hender Drainagen kleinflächige Grabearbeiten zur Instandhaltung bestehender Drainagen sind erlaubtNI21 Instandhaltungsarbeiten an der bestehenden Entwäs- serungsanlage Instandhaltungsarbeiten an der bestehenden Entwässerungsanlage nur nach Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage (Andrucktext Projektbestätigung)

NI22 Beweidung vor dem 1. Schnitt erlaubt Beweidung vor dem 1. Schnitt ist erlaubtNI23 Beweidung vor dem 1. Schnitt erlaubt (Datum) Beweidung vor dem 1. Schnitt bis $1 ist erlaubtNI24 Beweidung vor dem 1. Schnitt und Nachweide ab Beweidung vor dem 1. Schnitt und Nachweide ab 15.09. sind erlaubt

NI15 Anlage einer Trockensteinmauer erlaubt Anlage einer Trockensteinmauer ist erlaubtNI16 mechanische Entfernung von Ampfer- und/oder Distel- pflanzen erlaubt mechanische Entfernung von Ampfer- und/oder Distelpflanzen ist erlaubtNI17 Nachsaat nur mit regionalem Saatgut erlaubt Nachsaat nur mit regionalem Saatgut ist erlaubtNI18 Belassen von ca. 3 m breiten Randstreifen zu angren- zenden Belassen von ca. 3 m breiten Randstreifen zu angrenzenden landwirtschaft- lichen

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage (Andrucktext Projektbestätigung)

NI19 Grabenräumung bei drohender Vernässung einmal im Grabenräumung bis $1 cm Tiefe bei drohender Vernässung des Schlages sind 1x

NI10 Plenter- oder femelartige Holznutzung mit anschließen- der Plenter- oder femelartige Holznutzung mit anschließender Nachpflanzung und NI11 Lagerung von Totholz im Ausmaß von weniger als 50 m² erlaubt Lagerung von Totholz (abgebrochene Starkäste, Stämme von Altbäumen,

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage (Andrucktext Projektbestätigung)

NI12 Einsaat erlaubt Einsaat ist erlaubtNI13 Anlage eines kleinen Feuchtbiotopes erlaubt Anlage eines Feuchtbiotopes mit einem Ausmaß von weniger als 100 m² ist erlaubtNI14 Anlage eines Lesesteinhaufens erlaubt Anlage eines Lesesteinhaufens ist erlaubt

NI06 Erhöhung der Sortenvielfalt Erhöhung der Sortenvielfalt um $1 zusätzliche Sorten wird empfohlen

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage (Andrucktext Projektbestätigung)

NI07 Auf-Stock-setzen von Hecken erlaubt Auf-Stock-setzen von Hecken max. auf $1 m Länge ist erlaubtNI08 Entfernung aufkommender Gehölze erlaubt Entfernung aufkommender Gehölze im Jahr $1 ist erlaubtNI09 Fällen von Bäumen nur im Herbst oder Winter erlaubt Fällen von Bäumen im Herbst oder Winter ist erlaubt

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3. Weitere Übersichten und verwandte Maßnahmen 100

Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume, Ref. 322 der BLE, Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn [email protected], http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de

Agrarumweltmaßnahmen in Flandern (Belgien)

• Entwicklung artenreiches Grünland (881 €/ha) • Aufrechterhaltung artenreichen Grünland (1174€/ha) • Wildlife-Management-Wiese Auflagen zu mähen, beweiden (116-661 €/ha) • Fauna-Management Kükenweide (761 €/ha) • Fauna-Management Acker-Nahrungspflanze (1931 €/ha) • Grasstreifen, Anlage, Pflege, versch. Varianten (619-2108 €/ha) • Blühstreifen (1972 €/ha) • Heckenpflege, Feldgehölzmanagement(40-80 €/??) • Wasserqualitätsmanagementvereinbarung (245 €/ha) • Reduzierte Düngung Acker (1391€/ha) • Reduzierte Düngung Wiese (1036€/ha) • mechanische Unkrautbekämpfung (260 €/ha) • Anbau von Leguminosen, versch. (Varianten 450-600€/ha) • Verwirrungstechnik in Obstbau (210 €/ha) • Flachsanbau mit reduzierter Düngung (240 €/ha) • Hanfanbau mit reduzierter Düngung (140 €/ha) • Erhaltung der lokalen Rinderrassen (150 - 175 € Tier) • Erhaltung der lokalen Schafrassen (25 €/Tier) • genetische Vielfalt hochstämmige Obstbäume (450-900€/ha) • umweltfreundliche Blumenzucht, Flämischen Umweltplan für den Anbau von Zierpflanzen (VMS) • Flämische Land Agentur (VLM) Managementverträge: (Varianten variable und feste Manage-

mentverträge) o BW 3 reduziert Düngung in gefährdeten Gebieten Wasser o BW4 Wasserqualitätsmanagement o DI2 Erosion - Direktsaat o NK2 Erosion - nicht wendende Bodenbearbeitung o HAM Hamsterschutz o ER Erosionsschutz – Anlage und Pflege von Gras-Pufferstreifen o BB botanischen Management - Weide und Ackerland o PRB Feldrand Management o HKW pflege kleiner Landschaftelemente o WV Umwandlung von Acker- in Grünland o AKV Feldvogelmanagement o POE kleine Landschaftselemente, (Re)konstruktion und Pflege o BB artenreiches Grünland erhalten o BS Blumenstreifen o ER strategisches Grünland o FB spätes mähen und weiden o HKW Gehölzpflege o RB Grünstreifen

• Pflanzzuschuss für Agroforstsysteme • Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen • Unterstützung für den ökologischen Landbau • Kontrollkostenzuschuß für den ökologischen Landbau

Weitere Informationen: http://lv.vlaanderen.be/nl/subsidies/agromilieumaatregelen

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3. Weitere Übersichten und verwandte Maßnahmen 101

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Agrarumweltmaßnahmen in der Wallonie (Belgien) http://agriculture.wallonie.be/apps/spip_wolwin/article.php3?id_article=473 http://www.natagriwal.be Agrarumweltmaßnagmen (paiements agroenvironnementaux) unterteilt in grundlegenden Maßnahmen (MB) und spezifische Maßnahmen (MC), zu denen es nur nach Begutachtung Zugang gibt.

Kurze deutschsprachige Übersicht zum ELER-Gesamtprogamm der Wallonie: http://agriculture.wallonie.be/apps/spip_wolwin/IMG/pdf/fiches-pwdr-DE.pdf

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3. Weitere Übersichten und verwandte Maßnahmen 102

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Agrarumweltmaßnahmen in Luxenburg nach ELER Artikel 14 Es gibt 3 Maßnahmentypen: Betriebsweite Basismaßnahmen, Flächenmaßnahmen und Maßnahmen die nur in bestimmten Kulissen angeboten werden

• Erhaltung der Landschaft – Landwirtschaft (Acker 60 €/ha, Dauergrünland 120/160 €/ha) o Basisförderung für die Schulung (10h/ in 3 Jahren), Dokumentation (Schlagkartei, Düngeplanung, Nährstoffun-

tersuchungen, Gülleanalyse), Grundmaßnahmen wie: Weidebesatzgrenze 2GV, Düngemittelregelungen, keine Rodentziede einsetzen, keine Totalherbizide nach 15.11, Dauergrünlandumbruchverbot, 3m Gewässerrand-streifen, winterliches Pflugverbot

• Erhaltung der Landschaft – Weinbau (Prämienhöhe nach Zonierung) o Module Basic und (250-450 €/ha) o ERO: einen hochwirksamen Schutz gegen Erosion; (950 €/ha) o HERB: eine Reduktion von 100% der Herbizide; (350 – 550 €/ha) o BIODIV: eine Steigerung von bestäubenden Insekten und Bodenfruchtbarkeit in Insektizide unbehandelten

Weinbergen (200-250 €/ha) o ORG: eine Kohlenstoff-Sequestrierung durch einen organischen Dünger pflanzlichen Ursprungs (350-850 €/ha)

• Extensivierung der Stickstoffdüngung landwirtschaftlicher Kulturpflanzen: Getreide und Ölsaaten: 200 €/ha, Mais, Kartof-feln und Futterrüben 225 €/ha, Ackergras 100€

• Extensivierung der Düngung und Nutzung von Grünland: Basisniveau P2P (150 €/ha), Basusniveau M (100€/ha), Basisni-veau 1 (225€/ha), Basisniveau 2 (300€/ha), weitere Optionen oder Top-ups: Niveaus P4A (250€/ha), P4B (375€/ha) P3B (275 €/ha), P3A (200€/ha),

• Weideprämie für Milchkühe (250-300 €/ha hofnahes Grünland) • Vermeidung von Erosion und Nitratauswaschung (Varianten) (100-140€/ha) • Verbesserte Anwendungstechniken und Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln, 4 Optionen (50-175 €/ha) • Die Erhaltung und Pflege von Streuobstwiesen (450 €/ha) • Pflege von Hecken und Feldraine (450 €/km) • Ackerwildkrautschutzstreifen (450 €/ha) • Gewässerrandstreifen, 3 Varianten (900-1250€/ha) • gefährdeten Rassen (200€/Pferd, 150€/Rind, 30€/Schaf) • Diversifizierung der ländlichen Kulturen (100 EUR/ha bei 0-50 ha, 75 EUR/ha bei 50-100 ha, 60 EUR/ha bei >100 ha) • Ökolandbau

2017 wird ein Kennartenprogramm (mit begleitender Beratung) neu eingeführt

Luxenburgisches Entwicklungsprogramm: http://www.ma.public.lu/actualites/communiques/2015/07/031/PDR14-20.pdf Zusätzlich gibt es in Luxenburg ein landesfinanziertes Beihilfeprogramm zur Verbesserugn der natürlichen Umwelt (Naturschutz-Reglement von 1990) • 2.000 Fr. pro Ar für das Anpflanzen von Hecken, Feld- und Windschutgehölzen und Auegehölzen auf einer Fläche von min-

destens 1 Ar und auf einer Breite von mindestens 5 m • 80 Fr. pro Laufmeter für das Anpflanzen einer zweireihigen Schnitthecke von mindestes 50 m Länge, für jede weitere Pflan-

zenreihe werden 40 Fr. pro Meter bewilligt • 15 Fr. pro Pflanze entlang von Wasserläufen auf einer Länge von wenigstens 50 m, bei einem Minimum von 50 Pflanzen • 500 Fr. für das Anpflanzen von Einzelbäumen in Wiesen und Ackerland bei einem Minimum von 10 Bäumen • 750 Fr. für jeden gepflanzten hochstämmigen Obstbaum im Sinne der Schaffung oder Wiedeherstellung von Obstgärten in

Feld und Flur, bei einem Minimum von 10 Bäumen • 40 Fr. pro Laufmeter für die Einzäunung der Pflanzungen unter 1-3 gegen Wildschäden oder Viehbiss; 200 Fr. für die Errich-

tung eines Einzelschutzes für die Bäume unter 4+5 • 50 % der anfallenden Kosten beim Anlegen, Schutz, Wiederherstellen oder Unterhalt von natürlicher oder naturnaher Lebens-

räume • 80 % der Kosten, welche im Zusammenhang mit der Restaurierung oder dem Unterhalt bemerkenswerter Bäume entstehen • 400 Fr. pro Ar für die Bewirtschaftung von Eichenniederwald, welche jünger als 50 Jahre sein muß. eine Maximalfläche von

25 Ar ist entweder reihen- oder flächenweise auf den Stock zu setzen • 2.000 Fr. pro Ar für die Neuschaffung oder die Wiederherstellung einer natürlichen Waldrandpflanzung auf einer Länge von

wenigstens 50 m und einer Breite von 5 m.

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3. Weitere Übersichten und verwandte Maßnahmen 103

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Agrarumweltmaßnahmen in Dänemark

• M10a Pflege von Flächen in Feuchtgebieten, in gezeitenabhängigen Gebieten, Tieflandsprojek-ten und Projekten mit veränderter Entwässerung.

• M10b Beweiden und Mähen von Grünland, Freuchtgrünland und Natura 2000/ HNV-Gebieten • M11 Ökolandbau

Dänisches Entwicklungsprogramm: http://naturerhverv.dk/tvaergaaende/eu-reformer/landbrugsreformen-2014-2020/landdistriktsprogrammet-2014-2020/

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3. Weitere Übersichten und verwandte Maßnahmen 104

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Schottland - Agri-Environment Climate Scheme 2016 Management options (Maßnahmen) and capital items (Investitionen)

www.ruralpayments.org/publicsite/futures/topics/all-schemes/agri-environment-climate-scheme Arable options

• Unharvested Conservation Headlands for Wildlife • Wild Bird Seed for Farmland Birds • Forage Brassica Crops for Farmland Birds • Stubbles Followed by Green Manure in an Arable Rotation • Retention of Winter Stubbles for Wildlife and Water Quality • Beetlebanks • Grass Strips in Arable Fields • Water Margins in Arable Fields • Cropped Machair

Grassland options • Species-rich Grassland Management • Water Margins in Grassland Fields • Wader and Wildlife Mown Grassland • Wader Grazed Grassland • Corn Buntings Mown Grassland • Corncrake Mown Grassland • Corncrake Grazing Management • Management of Cover for Corncrake • Chough Mown Grassland • Chough Grazing Management • Hen Harrier Grassland Management

Upland, peatland, moorland and heath options • Moorland Management • Stock Disposal • Away Wintering Sheep • Summer Hill Grazing of Cattle • Heath Management (Coastal, Serpentine, Lowland and Special Interest) • Predator Control • Wildcat Friendly Predator Control

Wetland and bog options • Wetland Management • Lowland Bog Management • Management of Buffer Areas for Fens and Lowland Bogs

Farmland habitat and feature options • Management or Restoration of Hedgerows • Creation of Hedgerows • Habitat Mosaic Management • Managing Scrub of Conservation Value • Tall-herb Vegetation Management • Ancient Wood Pasture

Small unit options • Conservation Management of Small Units • Cattle Management on Small Units

Control of invasive non-native species options • Control of Invasive Non-native Plant Species – Primary Treatment • Control of Invasive Non-native Plant Species – Follow-up Monitoring and Treatment • Rhododendron Control – Manual Eradication – Light, Medium or Difficult • Rhododendron Control – Mechanised Eradication – Light, Medium or Difficult • Rhododendron Control – Stem Injection Eradication – Medium or Difficult • Rhododendron Control – Foliar Spray / Treatment • Rhododendron Control – Follow-up Treatment

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3. Weitere Übersichten und verwandte Maßnahmen 105

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Managing water quality and flood risk options • Converting Arable at Risk of Erosion or Flooding to Low-input Grassland • Management of Floodplains • Alternative Watering • Coastal Embankment Breaching, Lowering or Removal • Hard Standings for Troughs and Gateways • Livestock Crossing • Livestock Tracks • Managing Steading Drainage and Rural Sustainable Drainage Systems • Pesticide Handling Facilities • Restoring (Protecting) River Banks • River Embankment Breaching, Lowering or Removal • Rural Sustainable Drainage Systems – Retention Pond • Rural Sustainable Drainage Systems – Sediment Traps and Bunds • Rural Sustainable Drainage Systems – Swales • Rural Sustainable Drainage Systems – Wetland • Water-use Efficiency – Irrigation Lagoon

Organic options • Organic Farming: Conversion • Organic Farming: Maintenance

Public access options • Improving Public Access

Capital Items

• Ditch Blocking – Peat Dams • Ditch Blocking – Plastic Piling Dams • Control of Scrub / Woody Vegetation – Primary treatment – Light Vegetation • Control of Scrub / Woody Vegetation – Primary treatment – Intermediate and Heavy Vegetation • Control of Scrub / Woody vegetation – Removal from Site of Cut Vegetation • Control of Scrub – Follow-up Treatment • Matting to Prevent Damage to Bogs • Moving or Realigning Ditches • Open-range Deer Management • Deer Census – Helicopter Counts • Upland Habitat Impact Assessment for Deer Management • Primary Treatment of Bracken – Manual • Primary Treatment of Bracken – Mechanised or Chemical • Manual Eradication of Rhododendron – Light, Medium or Difficult • Mechanised Eradication of Rhododendron – Light, Medium or Difficult • Rhododendron Control – Foliar Spray / Treatment • Rhododendron Control – Follow-up Treatment • Rhododendron Control – Stem Injection Eradication – Medium or Difficult • Scare and Temporary Electric Fencing • Stock Fence • Enhancing or Modifying a Stock Fence • Rabbit-proofing an Existing or New Stock or Deer Fence • Deer Fence • Enhancing or Modifying a Deer Fence • Coastal Embankment Breaching, Lowering or Removal • River Embankment Breaching, Lowering or Removal • Restoring (Protecting) River Banks • Managing Steading Drainage and Rural Sustainable Drainage Systems • Pesticide Handling Facilities • Alternative Watering (electrical powered pump system) • Alternative Watering (water trough)

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3. Weitere Übersichten und verwandte Maßnahmen 106

Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume, Ref. 322 der BLE, Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn [email protected], http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de

England - Countryside stewardship grant 105 Options (Maßnahmen) and 115 capial intems (Investitionen), unterteilt in Mid Tier (früher Entry Level) und higher Tier Maßnahmen (früher higher Level) und Investitionen. www.gov.uk/government/collections/countryside-stewardship-get-paid-for-environmental-land-management

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3. Weitere Übersichten und verwandte Maßnahmen 107

Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume, Ref. 322 der BLE, Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn [email protected], http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de

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3. Weitere Übersichten und verwandte Maßnahmen 108

Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume, Ref. 322 der BLE, Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn [email protected], http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de

Mid Tier multi-year options and capital items Option Name Payment Rate

Option

AB1 Nectar flower mix £511/ha AB2 Basic overwinter stubble £84/ha AB3 Beetle banks £573 AB4 Skylark plots

*1 (£9 per plot, minimum 2 plots /ha) £18/ha *1

AB5 Nesting plots for lapwing and stone curlew £524/ha AB6 Enhanced overwinter stubble £436/ha AB7 Whole crop cereals £495/ha AB8 Flower-rich margins and plots £539/ha AB9 Winter bird food £640/ha AB10 Unharvested cereal headland £640/ha AB11 Cultivated areas for arable plants £532/ha AB12 Supplementary winter feeding for farmland birds

*2 for every 2 ha of winter bird food £632/tonne *2

AB13 Brassica fodder crop £100/ha

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3. Weitere Übersichten und verwandte Maßnahmen 109

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AB14 Harvested low input cereal £266/ha AB15 Two year sown legume fallow £522/ha AB16 Autumn sown bumblebird mix £550/ha BE1 Protection of in-field trees on arable land £420/ha BE2 Protection of in-field trees on intensive grassland £190/ha BE3 Management of hedgerows

*3 £8/100 for 1 side of hedge £16/100m for 2 sides of hedge

*3

GS1 Take field corners out of management £365/ha GS2 Permanent grassland with very low inputs (outside SDAs) £95/ha GS3 Legume and herb-rich swards £331/ha GS4 Legume and herb-rich swards £309/ha GS5 Permanent grassland with very low inputs in SDAs £16/ha GS15 Haymaking supplement £85/ha GS16 Rush infestation control supplement £73/ha GS17 Lenient grazing supplement £44/ha HS1 Maintenance of weatherproof traditional farm buildings £3.25/m² HS2 Take historic and archaeological features out of cultivation £425/ha HS3 Reduced-depth, non-inversion cultivation on historic and ar-

chaeological features £79/ha

HS4 Scrub control on historic and archaeological features £137/ha HS5 Management of historic and archaeological features on grass-

land £30/ha

HS6 Maintenance of designed/ engineered water bodies £440/ha HS8 Maintenance of weatherproof traditional farm buildings in re-

mote areas £6.73/m²

HS9 Restricted depth crop establishment to protect archaeology un-der an arable rotation

£174/ha

OP1 Overwintered stubble £116/ha OP2 Wild bird seed mixture £640/ha OP3 Supplementary feeding for farmland birds

*4 for every 2 ha of wild bird seed mixture £494/tonne *4

OP4 Multi species ley £115/ha OP5 Undersown cereal £86/ha OR1 Organic conversion – improved permanent grassland £75/ha OR2 Organic conversion – unimproved permanent grassland £50/ha OR3 Organic conversion – rotational land £175/ha OR4 Organic conversion – horticulture £400/ha OR5 Organic conversion – top fruit £450/ha OT1 Organic land management – Improved permanent grassland £40/ha OT2 Organic land management – unimproved permanent grassland £20/ha OT3 Organic land management – rotational land £65/ha OT4 Organic land management – horticulture £200/ha OT5 Organic land management - top fruit £300/ha OT6 Organic land management - enclosed rough grazing £8/ha SP6 Cattle grazing supplement £45/ha SW1 4-6m buffer strip on cultivated land £353/ha SW2 4-6m buffer strip on intensive grassland £170/ha SW3 In-field grass strips £557/ha SW4 12-24m watercourse buffer strip on cultivated land £512/ha

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3. Weitere Übersichten und verwandte Maßnahmen 110

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SW5 Enhanced management of maize crops £133/ha SW6 Winter cover crops £114/ha SW7 Arable reversion to grassland with low fertiliser input £311/ha SW8 Management of intensive grassland adjacent to a watercourse £202/ha SW9 Seasonal livestock removal on intensive grassland £88/ha SW10 Seasonal livestock removal on grassland in SDAs next to streams,

rivers and lakes £36/ha

SW11 Riparian management strip £440/ha SW14 Nil fertiliser supplement £131/ha UP1 Enclosed rough grazing £39/ha WD3 Woodland edges on arable land £323/ha WD7 Management of successional areas and scrub £74/ha WD9 Livestock exclusion supplement – scrub and successional areas £121/ha WT1 Buffering in-field ponds and ditches in improved grassland £201/ha WT2 Buffering in-field ponds and ditches on arable land £501/ha Option Capital Item Payment Rate

Capital Item BN1 Stone-faced bank repair £31/m BN2 Stone-faced bank restoration £86/m BN3 Earth bank creation £13.50/m BN4 Earth Bank Restoration £7/m BN5 Hedgerow Laying £9.40/m BN6 Hedgerow Coppicing £4/m BN7 Hedgerow Gapping-up £9.50/m BN8 Hedgerow supplement – casting up £3/m BN10 Hedgerow Supplement – Top Binding and Staking £3.40/m BN11 Planting new hedges £11.60/m BN12 Stone Wall Restoration £25/m BN13 Stone wall supplement – Top wiring £3.60/m BN14 Stone wall supplement – Stone from quarry £44/m FG1 Fencing £4/m FG2 Sheep netting £4.90/m FG3 Permanent electric fencing £4.90/m FG4 Rabbit fencing supplement £2.50/m FG12 Wooden Field Gate £390/gate FG14 Badger Gates £135/gate FG15 Water Gates £240/gate LV3 Hard bases for livestock drinkers £110/base LV4 Hard bases for livestock feeders £170/base LV5 Pasture pumps and associated pipework £220/pump LV6 Ram pumps and associated pipework £1,480/pump LV7 Livestock troughs £110/trough LV8 Pipework for livestock troughs £2.65/m PA1 Implementation Plan £1,100/plan RP1 Resurfacing of gateways £92/gateway RP2 Gateway relocation £340/gateway RP3 Watercourse crossings £300/crossing RP4 Livestock and machinery hardcore tracks £33/m RP5 Cross drains £245/drain

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3. Weitere Übersichten und verwandte Maßnahmen 111

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RP6 Installation of piped culverts in ditches £340/culvert RP7 Sediment ponds and traps £10/m² RP9 Earth banks and soil bunds

*1 For each unit (100m of bund) £155 *1

RP10 Silt filtration dams or seepage barriers £75/unit RP11 Swales £5.95/m² RP12 Check dams and woody debris dams £42 for each

dam RP13 Yard - underground drainage pipework £5.50/m RP14 Yard inspection pit £200/unit RP15 Concrete yard renewal £27.14/m² RP16 Rainwater goods £11.40/m RP17 Storage tanks underground £350/m³ RP18 Above ground tanks £100/m³ RP19 First-flush rainwater diverters/downpipe filters £125/unit RP20 Relocation of sheep dips and pens £3,675/unit RP21 Relocation of sheep pens only £1,830/unit RP22 Sheep dip drainage aprons and sumps £18.25/m² RP23 Installation of livestock drinking troughs (in draining pens for

freshly dipped sheep) £68/unit

RP24 Lined biobed plus pesticide loading and washdown area £118/m² RP25 Lined biobed with existing washdown area £77/m² RP26 Biofilters £990/unit RP27 Sprayer or applicator load and wash-down area £40/m² RP28 Roofing (sprayer washdown area, manure storage area, livestock

gathering area, slurry stores, silage stores) £62/m²

RP29 Self-supporting covers for slurry stores £30.50/m² RP30 Floating covers for slurry stores and lagoons £5.60/m² TE1 Planting Standard Hedgerow Tree £8.80/tree TE3 Planting Fruit Trees £22.50/tree TE6 Tree Guard (Tube and mesh) £4/guard TE7 Tree Guard (Wood post and rail) £59.50/guard TE8 Tree Guard (wood post and wire) £84/guard TE10 Coppicing Bank-side Trees £52/tree TE11 Tree surgery

*2 £96.50/tree when cutting limbs up to & including 20cm in di-ameter £200/tree when cutting limbs over 20cm in diameter

*2

WN5 Pond Management (first 100 sq m) £270/pond WN6 Pond Management (areas greater than 100 sq m) £170/100m²

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3. Weitere Übersichten und verwandte Maßnahmen 112

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Irland 2016 www.agriculture.gov.ie/ruralenvironment/agri-environmentschemes/

Green, Low-carbon, Agri-Environment Scheme (GLAS) OBJECTIVE: GLAS AIMS TO ADDRESS THE CROSS-CUTTING OBJECTIVES OF CLIMATE CHANGE, WATER QUALITY AND BIODIVERSITY.

CORE

Core Management Requirements All of these requirements are compulsory: • An approved agricultural planner must prepare the GLAS application • Nutrient Management Planning • Training in environmental practices and standards • Record keeping of actions delivered

PRIORITY

TIER 1 Priority Environmental Assets and Actions Tier 1(a) All farmers with PEAs get first priority access to the Scheme in Year One and subsequent years. If any of these Priority Assets are applicable to the holding, they must be chosen and the relevant actions planned: • Farmland Habitat (private Natura sites) • Farmland Birds (Breeding Waders, Chough, Corncrake, Geese/swans, Grey Partridge, Hen Harrier, Twite) • Commonages (50% target participation in GLAS Commonage Plan) • High Status Water Area • Rare Breeds Tier 1(b) If an applicant (whether beef, sheep or dairy) with a whole farm stocking-rate exceeding 140kg Livestock Manure Nitrogen per hectare produced on the holding, or any farmer with more than 30ha of arable crops, wishes to be considered under Tier 1, s/he must adopt at least one of the following four mandatory actions: • Minimum Tillage (arable farm >30ha) • Catch crops Establishment from a Sown Crop (arable farm >30ha) • Low Emission Slurry Spreading (livestock farm >140kg N/ha only) • Wild Bird Cover (livestock farm > 140kg N/ha only) Registered Organic farmers will qualify for priority access to the scheme under Tier 1(b), by selecting actions appropriate to the farm. However, if any of the assets listed in the first set of bullet-points above apply, they must be chosen first. Commitments under the Organic Farming Scheme will not qualify for payment under GLAS. It is not guaranteed that all eligible applicants in Tier 1(b) will get into the Scheme and a scoring matrix will apply if necessary.

SECON

DARY

TIER 2 Environmental Assets and Actions Tier 2(a) Farmers, who do not have Priority Environmental Assets but whose lands include a Vulnerable Water Area, may apply for access to the scheme under Tier 2. In such cases, the appropriate actions relevant to Vulnerable Water Areas must be selected. Tier 2(b) In the absence of a Vulnerable Water Area, an applicant may still qualify for Tier 2 access provided one of the following actions are chosen and planned for: • Minimum Tillage (arable farm < 30 ha ) • Catch Crops Establishment from a Sown Crop (arable farm < 30 ha) • Low Emission Slurry Spreading (livestock farm < 140kg N/ha) • Wild Bird Cover (grassland farm < 140 kg N/ha ) It is not guaranteed that all eligible applicants in Tier 2 will get into the Scheme and a scoring matrix will apply if necessary.

GEN

ERAL

TIER 3 General Actions* These actions aim to enhance the climate change, water quality and biodiversity benefits delivered and can be chosen in addition to Tier 1 and Tier 2 actions or on their own (choosing only General Actions will not guarantee entry to the Scheme): • Arable Margins • Bat Boxes • Bird Boxes • Catch Crops • Conservation of Solitary Bees • Coppicing Hedgerows • Environmental Management of Fallow Land • Laying Hedgerows • Low-emission Slurry Spreading • Low-input Permanent Pasture • Minimum Tillage • Planting a Grove of Native Trees • Planting New Hedgerows • Protection of Archaeological Sites • Protection of Water Courses (not in High Status or Vulnerable Areas) • Riparian Margins • Traditional Hay Meadow • Traditional Orchards • Traditional Stone Wall Maintenance • Wild Bird cover *A scoring matrix will be used to allow farmers join GLAS by means of these actions if take-up of Tier 1 and Tier 2 actions permits.

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Action € per met-re/year

€ per ha/year

€ per unit/year

€ per m3/year

Arable grass margins a. 3 metre margin €035 b. 4 metre margin €050 c. 6 metre margin €070 Bat boxes €13 Bird Boxes €6 Commonages €120 Conservation of solitary bees a. Box €6 b. Sand €45 Catch Crops €155 Coppicing Hedgerows €220 Environmental Management of Fallow Land €750 Farmland Birds a. Breeding Waders €366 b. Chough Farm Scheme €365 c. Corncrake €364 d. Geese and Swans €205 e. Grey Partridge €210 f. Hen Harrier €370 g. Twite A – Semi-natural/semi-improved grassland field man-agement option

€375

h. Twite B – Improved grassland field management option €150 i. Twite C – Winter feed option €900 Farmland habitat (private Natura sites) €79 Laying Hedgerows €370 Low-emission Slurry Spreading (per m3 per year) €120 Low-input Permanent Pasture €314 Minimum Tillage €40 Planting a Grove of Native Trees €090 Planting New Hedgerows €500 Protection of Archaeological Sites a. Grassland option €120 b. Tillage option €146 Protection of water courses (not High-status or Vulnerable) €150 Rare breeds (per LU) €200 Riparian margins a. 3 metre margin €090 b. 6 metre margin €120 c. 10 metre margin €160 d. 30 metre margin €360 Traditional hay meadow €315 Traditional orchards €2.350 Traditional stone wall maintenance €070 Wild bird cover €900

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In Irland gibt es hierauf aufbauend das Burren Programm. Ein Regional angepasstes aus einem EU-Fife-Projekt herforgegangenes angepasstes Agrarumwelt- unf Natur-schutzinvestitionenunterprogramm der Ländlichen Entwicklungsprogramm, das – von Landwirten getragen und gesteuert – Förderpakete anbietet: http://burrenprogramme.com/the-programme/our-approach/ • Burren Programme is farmer-led. Farmers nominate and co-fund conservation ac-

tions on their own farms and are generally free to manage the land as they see fit (within the law). We minimise the bureaucratic burden (e.g. via a simple farm plan and support for securing permissions) so that farmers can concentrate on what they do best — farming!

• Burren Programme is results-based. Simply put, we reward those farmers who de-liver the highest environmental benefits. Conservation becomes as much a product for the farmer as the livestock produced.

• Burren Programme is flexible and adaptable. Farmers are given the freedom to de-liver the required outputs using their own skills, experiences and resources, as best fits their own farms and circumstances. This flexibility means that Burren Pro-gramme is capable of responding to the different needs and situations which invari-ably arise, from farm to farm, and from year to year.

• Burren Programme is local and practical, focusing on works which address real needs in the Burren and which will yield real agricultural and environmental benefits.

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Agrarumweltprogramm in Botzen/Süd-Tirol (Italien) Italien setzt den ELER wie Deutschland förderal in 20 Programmen der Provinzen um. Die Finanzierung der Maßnahmen setzt sich aus 43% EU, 40% Italienischen und 30% Provinzmitteln zusammen. Agrarumweltmaßnahmen nach ELER-Art. 28 • Vorhaben 10.1.1 Grünland (Basisprämie 180 €/ha für GV- Begrenzung und Mineraldünge- und Her-

bizitverzicht, Zusatzprämie Silageverzicht: 150€/ha) • Vorhaben 10.1.2 Haltung von bedrohten Tierrassen: Rinder (Pinzgauer, Pusterer Spinzer, Grauvieh,

Original Braunvieh), Schafe (Villnösser Schaf, Schwarzbraunes Bergschaf, Tiroler Steinschaf, Schnalser Schaf), Pferde (Noriker), 200€/ GV

• Vorhaben 10.1.3 Alpungsprämie: 35 €/ha Almweide (Netto), Zuschlag 53€/ha bei Milchverarbeitung auf der ALM

• Vorhaben 10.1.4 Landschaftspflege

ELER-Broschüre: www.provinz.bz.it/land-forstwirtschaft/landwirtschaft/publikationen.asp?publ_action=300&publ_image_id=397526 Weitere Naturschutzförderungen im ELER in Botzen:

• Nichtproduktive Investitionen: Natura 2000 (Naturschutz-Projektförderung nach ELER-Artikel 17)

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Schweizer System der Agrarförderung Siehe: http://www.blw.admin.ch/themen/00006/index.html?lang=de

Die Schweizer Direktzahlungen erfordern einen Ökologischen Leistungsnachweis (entsprechend etwa den Regeln der Guten Fachlichen Praxis und Cross Compliance). Dazu zählen auch, z.z. 7% der LN für biodiversitätsfördernde Maßnahmen zu nutzen.

Zu einem Basisbeitrag von 900 CHF, der ab 60ha gekappt wird (Kürzung bis 60ha 0%, über 60 - 80 ha 20,%, über 80 - 100 ha 40%, über 100 - 120 ha 60%, über 120 - 140 ha 80%, über 140 ha 100%) addieren sich verschiedene Zusatzbeiträge:

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Schließlich gibt es für einige Kulturen eine Produktionsbeihilfe sowie einen Übergangsbeitrag, der Ände-rungen des System 2014 abfedert und Fördermöglichkeiten für Landschaftsspezifische Spezialnutzungen (Projekte).

Die Qualität der ökologischen Ausgleichsflächen (Biodiversitätsförderflächen) wird darüber hinaus durch sogenannte Vernetzungsprojekte gefördert. Das sind auf Gemeindeebene laufende planungen und Prozesse, die die Auswahl der Maßnahmen und deren raumliche Lage mit den Naturschutzzielen und be-triebsübergreifend koordiniert (Öko-Qualitätsverordnung). Finanziert werden diese Maßnahmen über die Aspekte Qualität ( Maßnahmen in zwei Qualitätsstufen) und Vernetzung im Rahmen der Biodiversitäts-beiträge.

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4. Weitere den Agrarumweltmaßnahmen verwandte Maßnahmen der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik Erste Säule: Operationelle Programme von Erzeugerorganisationen Die Nationale Strategie für nachhaltige operationelle Programme der Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse in Deutschland Anerkannte Erzeugerorganisationen für frisches Obst und Gemüse können im Rahmen der ersten Säule der Ge-meinsamen Agrarpolitik (GAP) operationelle Programme erstellen und zur Finanzierung dieser Programme einen Be-triebsfonds einrichten. Die Finanzierung des Betriebsfonds erfolgt grundsätzlich zu 50 % aus Mitteln der Erzeuger bzw. der Erzeugerorganisation und zu 50 % aus EU-Mitteln. Anfang des Jahres 2013 waren in Deutschland 31 Obst- und Gemüse- Erzeugerorganisationen nach EU-Recht aner-kannt. Davon waren 12 Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse, 1 für Obst, Gemüse und Pilze, 9 ausschließ-lich für Obst, 7 ausschließlich für Gemüse und 2 nur für Pilze anerkannt. Im Jahr 2011 waren insgesamt 7301 Erzeu-ger in Erzeugerorganisationen organisiert. Die Anzahl der Erzeuger je Erzeugerorganisation unterscheidet sich dabei stark. Die operationellen Programme der Erzeugerorganisationen müssen nach Artikel 33 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mindestens zwei Umweltmaßnahmen umfassen o-der mindestens 10 % der Ausgaben im Rahmen der operationellen Programme müssen für Umweltmaßnah-men getätigt werden. ANHANG I: Nicht abschließende Liste der Umweltaktionen Zielbereich 1: Verminderung von Rückständen als Beitrag zum Schutz der menschlichen Gesundheit 1.1. Einsatz von alternativen Methoden und Verfahren zum chemischen Pflanzenschutz 1.2. Verwendung von resistentem Saat- und Pflanzgut sowie standortangepasster Sorten 1.3. Einsatz thermischer Bodendesinfektion 1.4. Einsatz umweltfreundlicher Kulturverfahren

Zielbereich 2: Nachhaltige Nutzung und Schutz der natürlichen Ressourcen, (insbesondere Gewässer und Boden) 2.1. Verwendung von Maschinen und Geräten mit Ressourcen schonender Sonderausstattung 2.2. Einsatz umweltfreundlicher Schmierstoffe und Hydrauliköle 2.3. Verwendung von Verfahren zur standortsangepassten Boden- und Bestandesführung (Precision Farming) 2.4. Integrierte Produktion 2.5. Ökologische Produktion 2.6. Einsatz Wasser sparender Bewässerungsverfahren 2.7 Einsatz Wasser sparender Technik zur Aufbereitung von Produkten einschließlich Brauch- und Abwasserreini-

gung

Zielbereich 3: Beitrag zum Klimaschutz 3.1. Optimierung bestehender Anlagen 3.2. Investitionen in besonders umweltfreundliche Neuanlagen 3.3. Alternative Energien / Abwärmenutzung 3.4. Nutzung von Schienen- und Wassertransporten als Alternative zum Transport von Waren auf der Straße

Zielbereich 4: Reduzierung des Abfallvolumens 4.1. Abfallvermeidung in der Produktion

Zielbereich 5: Erhalt oder Förderung der Artenvielfalt (Biodiversität) 5.1. Förderung von wildlebenden Nützlingen 5.2. Begrünung von Produktionsstätten 5.3. Flächenanlage mit dem Ziel des Artenschutzes von speziellen wildlebenden Tierarten und der Verbesserung der

Biotopvernetzung Weitere Informationen: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Broschueren/NatStrategieObstGemuese.html