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Elternabend*4.Klassen* · 2015. 1. 9. · Elternabend*4.Klassen* Themen*! Gemeinschaftsschulen ! Ziel der Jahrgangsstufen 5 und 6 ! Kurzvorstellung Grund- und Gemeinschaftsschule

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Elternabend  4.Klassen  

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Themen  

p  Gemeinschaftsschulen p  Ziel der Jahrgangsstufen 5 und 6 p  Kurzvorstellung Grund- und

Gemeinschaftsschule Heikendorf p  Jahrgänge 5/6 p  Jahrgänge ab 7 p  Zahlen 5/6

p  Hinweis: Neuerungen aus der GemVO und dem SchulG von 2014 in dunkelblau

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Gemeinschaftsschule  

• Jahrgangsstufen –  5 -10 –  11 - 13 nur auf Antrag –  Kooperationen mit Schulen mit Oberstufe

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Gemeinschaftsschule  

•  Jahrgangsstufen 5/6:

–  Gemeinsames Lernen in den Jahrgangsstufen 5/6

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Gemeinschaftsschule  

• Unterricht ab Klassenstufe 7:

–  Einrichtung leistungsdifferenzierter Lerngruppen (Kurse) ist neben dem gemeinsamen Unterricht ab Jahrgangsstufe 7 möglich, –  Einrichtung abschlussbezogener Klassen ist nicht mehr möglich.

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Gemeinschaftsschule  

• Abschlüsse:

–  Mittlerer Bildungsabschluss (MSA) –  Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA) –  Allgemeine Hochschulreife (nur an Schulen mit Oberstufe)

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Gemeinschaftsschule  

• Kurse:

–  Schülerinnen und Schüler können ab Jahrgang 7 nach Leistungsfähigkeit und Neigung in einzelnen Unterrichtsfächern verschiedenen Lerngruppen durch Beschluss der Klassenkonferenz zugewiesen werden (§43 SchulG und §6 GemVO).

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Gemeinschaftsschule  • Zeugnisse:

–  Bei äußerer Differenzierung wird kenntlich gemacht, auf welcher Anforderungs- ebene Leistungen erzielt wurden. –  In den Jahrgangsstufen 5 – 7 erhalten die Schülerinnen und Schüler Notenzeug- nisse mit verbalen Ergänzungen (Kompetenzraster) zur Entwicklung der Sach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenz (§7, GemVO).

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Gemeinschaftsschule  

• Versetzung/ Aufsteigen: –  Die Schülerinnen und Schüler steigen ohne Versetzungsbeschluss auf. –  Ausnahme bildet das Aufsteigen nach Jahrgangsstufe 10:

•  Anforderungsebene MSA: Höchstens eine „5“, keine „6“ (§6, Abs.3, GemVO)

•  Anforderungsebene ESA: Höchstens eine „4“, keine „5“, keine „6“

•  Klassenkonferenz entscheidet, ob erfolgreich in Jahrgangsstufe 10 mitgearbeitet werden kann.

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Gemeinschaftsschule  • Verfahrensweise beim Abschluss ESA:

–  Schülerinnen und Schüler können auf Antrag die Prüfung zum Ersten allge- meinbildenden Schulabschluss ablegen. –  Klassenkonferenz kann nach dem 1. Halb- jahr der Jahrgangsstufe 9 zur Teilnahme an der Prüfung zum Ersten allgemein- bildenden Schulabschluss verpflichten. (§7, Abs.5, GemVO)

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Gemeinschaftsschule  

• Verfahrensweise beim Abschluss MSA

–  Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 nehmen an der Abschlussprüfung zum MSA teil. –  Schülerinnen und Schüler in Jahrgang 10 können von der Teilnahme an der Prüfung zum MSA auf Antrag der Eltern befreit werden, wenn die Schule eine Oberstufe besitzt.

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Gemeinschaftsschule  

• Qualifizierung:

– Versetzung in die Jahrgangsstufe 11, wenn auf der Anforderungsebene zum Erwerb des MSA höchstens eine „4“ und keine „5“ oder „6“ erteilt wird. – Versetzung in die Jahrgangsstufe 10, wenn auf der Anforderungsebene zum Erwerb des ESA höchstens eine „4“ und keine „5“ oder „6“ erteilt wird.

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Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe  

•  Möglichkeiten nach dem MSA:

–  Kooperation mit allgemein bildendem Gymnasium

–  Kooperation mit beruflichen Gymnasien

–  Ministerium genehmigt Kooperations-vereinbarungen

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Ziel der Jahrgangsstufen 5 und 6  

p  Durch Förderung und Beobachtung der Entwicklung des Kindes soll die bestmögliche Beschulung gefunden werden.

p  Fördermaßnahmen werden mit den Eltern besprochen.

p  Am Ende Jahrgangsstufe 6 können die Schülerinnen und Schüler leistungsdifferen-zierten Lerngruppen (Kurse) zugewiesen werden

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Konzept Jahrgangsstufen 5/6 Grund- und Gemeinschaftsschule Heikendorf  ¨  Konzept wurde im Jahr 2009 von Heikendorfer

Kolleginnen und Kollegen erarbeitet und von beiden Schulkonferenzen beschlossen, 2012 überarbeitet

p  Individuelle Lernentwicklung jedes Kindes steht im Vordergrund

p  Jedes Kind soll gemäß seines Begabungs-potentials zum Abschluss geführt werden.

p  Vorbereitung auf die Oberstufe ist Bestandteil der Arbeit in den Jahrgängen 7 - 10

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Konzept Jahrgangssstufe 5/6 Grund- und Gemeinschaftsschule Heikendorf  p  Fortführung der Grundschularbeit in

möglichst kleinen Klassen p  Klassenlehrerstunde p  Soziales Lernen p  Einführungstage p  Gesundheitsprävention p  Formen offenen Unterrichts p  Kooperation mit Gymnasium p  Französisch in Jahrgang 6 (Übergang G8)

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Konzept ab Jahrgangsstufe 7 Grund- und Gemeinschaftsschule Heikendorf  

p  Ab Klassenstufe 7 werden die Schülerinnen und Schüler ihrer Neigung und Leistungsfähigkeit entsprechend in Kursform beschult

p  Unterricht in D, M, E auf verschiedenen Anforderungsebenen ab Jahrgang 7, Geschichte ab Jahrgang 8, Physik ab Jg. 9

p  So viel gemeinsamer Unterricht wie möglich p  Wechsel zwischen den Anforderungsebenen

halbjährlich möglich

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Konzept ab Jahrgangsstufe 7 Grund- und Gemeinschaftsschule Heikendorf  p  Möglichst große Durchlässigkeit zwischen den

Anforderungsebenen p  Kooperationen mit der HHS, BBZ Plön

(Außenstelle Preetz) und RBZ Technik der Stadt Kiel für die Jahrgänge 11 – 13

p  Nahtloser Übergang von der GuGemS Heikendorf in die Oberstufe der oben genannten Schulen

p  Oberstufen-Angebot mit den o.g. Kooperationspartnern

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Zahlen Jahrgangsstufe 5/6 Grund- und Gemeinschaftsschule Heikendorf  

p  In den Jahrgangsstufen 5 und 6 zurzeit 137 Schülerinnen und Schüler

p  Davon 70 in den Klassen 5a – 5c und 67 in den Klassen 6a – 6c

p  Fast 2/3 unserer Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 5/6 haben eine Empfehlung für die RS

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Koordinator Jahrgangsstufe 5/6 Grund- und Gemeinschaftsschule Heikendorf Hauke Peters  

p  Der Informationsabend unserer Schule findet am 12.02.2015 um 18.00 Uhr in der Mensa statt.

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Koordinator Jahrgangsstufe 5/6 Grund- und Gemeinschaftsschule Heikendorf Hauke Peters  

Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit