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Jahrestagung 2017
Willkommen
Der KEO Vorstand, begrüsst Sie herzlich zur Jahrestagung 2017
Programm
Zeit Topic
09:15 Uhr Begrüssung & Informationen über die KEO und aktuelle Themen des VSA
10:00 Uhr Hauptreferat: „Stopp den Non-Stopp Eine Anstiftung zur Entschleunigung Referentin: Frau Cornelia Kazis, Pädagogin
11:30 Uhr Pause - Austausch – Lunch
12:45 Uhr Themenateliers: A: «Alles was Recht ist…» B: «Coole Sprüche gegen fliegende Fäuste» - Konflikttraining
14:15 Uhr ca. Ende der Jahrestagung
Begrüssung & Informationen über die KEO und aktuelle Themen des VSA
• Vorstellen der KEO • Lehrplan 21 • Berufsauftrag Lehrpersonen • Vernehmlassungen
Wer ist die KEO?
• Kantonale Elternmitwirkungs-Organisation • Verband der Elternmitwirkungs-Gremien im Kanton Zürich • Offizielle Ansprechpartnerin für die Bildungsdirektion, die
Pädagogische Hochschule Zürich und die schulpolitischen Verbände • Als Verein gemäss ZGB Art. 60 ff organisiert • Ordentliche Mitglieder sind Schulgemeinden im Kanton Zürich
vertreten durch Elternvertretungen (KEO-Delegierte) aus den Elternräten der Mitgliederschulgemeinden
• Besondere Mitglieder sind natürliche Personen, die in der KEO mit einer Spezialaufgabe betraut sind
Was tut die KEO für die Elternmitwirkungs-Gremien?
• Sie setzt sich ein, für eine gute Zusammenarbeit zwischen der Schule und dem Elternhaus
• Sie befähigt und unterstützt die Eltern in der Schule ihres Kindes zu partizipieren
• Sie vernetzt die Elternmitwirkungs-Gremien im Kanton Zürich • Sie bündelt und strukturiert den Informationsfluss zwischen den
Elternmitwirkungs-Gremien und den Institutionen und schulpolitischen Verbänden
• Sie vertritt die Meinung der Elternmitwirkungs-Gremien durch Vernehmlassungen und Einsitze in Kommissionen und Arbeitsgruppen
KEO Organigramm
KEO Mitglieder
Gabriela Kohler SteinhauserPräsidentin KEO
Bezirk Winterthur StadtBezirk Andelfingen (ad interim)
Nadja SchererGeschäftsstelle KEO
Bezirk Hinwil
Pasquale RussoVize Präsidentin KEO
Bezirk DielsdorfBezirk Dietikon (ad interim)
John KuipersBezirk Winterthur Land
Peter RiesenBezirk Horgen (ad interim)
Ivana HeusserBezirk Meilen (ad interim)
Sibylle Grimm NafzgerBezirk Bülach
Sarah Lenz SchüpbachBezirk Uster
Stephan BuschorBezirk Affoltern
Isabelle Sterchi PellizzariBezirk Stadt Zürich
Anamaria HéeBezirk Stadt Zürich
Maja Wronowski-VonplonBezirk Stadt Zürich
Kanton Zürich
Bildungsdirektion
VSA
13. Mai 2017
Informationen aus dem Volksschulamt
KEO Jahrestagung
Kanton Zürich
Bildungsdirektion
VSA
Kurzinformation für Eltern
Zürcher Lehrplan 21
Folie 10
Etappen der Einführung
Schuljahr 2018/19: Inkraftsetzung Kindergarten- und Primarstufe bis 5. Klasse
Schuljahr 2019/20: Inkraftsetzung 6. Klasse und Sekundarstufe I
Folie 11
Aus der Medienkonferenz der
Bildungsdirektion 17.3.2017
Die Bildungsdirektorin zeigte sich erfreut
darüber, dass aus der Vernehmlassung eine
breit akzeptierte Lösung hervorgegangen ist,
hinter der auch die Berufsverbände stehen. «Wir wollten einen
Lehrplan, der breit abgestützt ist. Ich bin sehr zufrieden, dass
wir dieses Ziel erreicht haben», sagte Regierungsrätin Silvia
Steiner.
„Für mich als Bildungsdirektorin ist der Zürcher Lehrplan eines
der wichtigsten Projekte. Ich bin überzeugt von der Qualität
dieses Werkes.“
Bildungsdirektorin Silvia Steiner zum Lehrplan 21
Inhaltsverzeichnis
• Grundlagen der Volksschule und des Bildungsauftrags • Lehrplan 21 Kanton Zürich: Wo stehen wir heute? Wie geht es weiter? • Ziele und wichtige Aspekte des Lehrplan 21 • Hinweise und vertiefte Informationen • Wie können Elterngremien mitwirken? • Fragen, Diskussion
Warum eine Volksschule? Funktion Lehrplan
Das Leben als Lehr- bzw. Lehrplan • Erfindung bzw. Verbreitung der Schrift
o Lesen als erstes Lernproblem
• Primärer Zweck von Schule o gesellschaftlich organisiertes (und damit sichergestelltes) Lesen-Lernen
• Institutionalisierung der Schule o Volksschule = Institution zur Bearbeitung und Lösung der Lernprobleme einer
Gesellschaft.
• Zuweisung von (weiteren) Lernproblemen o kulturell und historisch unterschiedlich zunehmend breiterer Auftrag
Quelle Thomas Birri PHSG
Von unterschiedlichen Lernproblemen zur gemeinsamen Bildungsidee
Aktuelle Lernprobleme der Gesellschaft
Tradition Qualifizierung
Sicherung der Herkunft
pfleglicher Umgang mit dem historischen und zivilisatorischen
Erbe
Sicherung der Zukunft
„Ausrüstung“ für die Herausforderungen einer offenen Zukunft auf der individuellen und
gesellschaftlichen Ebene
Bildungsidee= Bildungsideal einer Gesellschaft
Kanton Zürich – Erziehungs- und Bildungsauftrag als Bildungsidee
Bildungsgesetz vom 1. Juli 2002 § 2 Das Bildungswesen vermittelt dem Menschen eine Bildung nach Massgabe seiner Anlagen, Eignungen und Interessen. Es fördert die Entwicklung zur mündigen, toleranten und verantwortungsbewussten Persönlichkeit und legt die Grundlage für die berufliche Tätigkeit sowie für das Zusammenleben in Gesellschaft und Demokratie. § 4 Die staatlichen Schulen sind politisch und konfessionell neutral.
Fazit
• Die Bildungsidee einer Gesellschaft entsteht durch Aushandlungsprozesse im Spannungsfeld zwischen Tradition und Qualifizierung.
• Die Bildungsidee wird der Institution Volksschule in Form eines
Bildungsauftrags zur Bearbeitung und Lösung übergeben. • Lehrpläne machen den Bildungsauftrag klar, verbindlich ... und halten
ihn aktuell.
Übersicht
Lehrplan 21 Kanton Zürich: Wo stehen wir heute? Wie geht es weiter?
Lehrplan 21 wird Ende Oktober 2014 von der D-EDK freigegeben
• Herbst 2014: Die 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantone
verabschieden den Lehrplan 21. • Die Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz
hat die Lehrplanvorlage Ende Oktober 2014 freigegeben.
Die Umsetzung in den Kantonen
• Jeder Kanton entscheidet gemäss den eigenen Rechtsgrundlagen, ob
und wie er den Lehrplan 21 einführt. • 21 Kantone haben die Einführung rechtskräftig beschlossen (ZH, AR, AI,
AG, BS, BL, LU, NW, OW, SG, SH, ZG, GL, SO, TG, GR, SZ, UR, FR deutschsprachiger Teil, BE deutschsprachiger Teil, VS deutschsprachiger Teil ).
• Der Kanton Zürich hat im Januar 2015 mit der Anpassung des Lehrplans 21 und mit den Vorarbeiten zur Einführung begonnen.
• Die Einführung des neuen Zürcher Lehrplans erfolgt frühestens per Schuljahr 2018/2019.
Ein Blick zurück ins Jahr 2006
• 26 kantonale Bildungssysteme. Unterschiede bei: Schuleintrittsalter,
Schuldauer, Lernziele u.a. • 21.5.2006: Deutliches «Ja» zur Schaffung eines harmonisierten
Bildungsraums Schweiz.
Ergebnis Volksabstimmung 2006
Ziele des Lehrplans 21
• Der gemeinsame Lehrplan von 21 Kantonen erleichtert den Wohnortswechsel von Familien mit schulpflichtigen Kindern.
• Er ist die Grundlage für aufeinander abgestimmte Lehrmittel in der deutschsprachigen Schweiz.
• Er ist ein Schritt, um die Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen zu harmonisieren.
• Er dient als gemeinsame Grundlage für die Leistungsbeurteilung und die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler.
Übersicht
Ziele und wichtige Aspekte des Lehrplan 21
Anpassung an den gesellschaftlichen Wandel - Grundlagen schaffen für die Zukunft
• Mit dem Lehrplan 21 steht dem Kanton Zürich ein zeitgemässer
Lehrplan zur Verfügung. • Er nimmt aktuelle Entwicklungen
in der Gesellschaft auf, z. B. Medien und Informatik Wirtschaft,
Arbeit, Haushalt Kompetenzorientierung
Übersicht
Hinweise und vertiefte Informationen
Der Weg zum Zürcher Lehrplan 21
Kompetenzaufbau in Etappen
• Einteilung der elf Schuljahre in drei Zyklen • Lernziele sind für das Ende jedes Zyklus‘ definiert. • Die von den Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren der
ganzen Schweiz schon 2011 vorgegebenen Bildungsstandards («Grundkompetenzen») sind im Lehrplan 21 ebenfalls berücksichtigt.
Fachbereiche I
Fachbereiche II
Beispiele für Diskussionspunkte im Kanton Zürich: die Lektionentafel • Startzeitpunkt Englisch in Diskussion: neu ab 3. Klasse (wie in den
übrigen Deutschschweizer Kantonen). • Lektionen für die Module «Berufliche Orientierung» und «Medien und
Informatik» reservieren.
Neue Akzente: Medien, Informatik, Wirtschaft, Haushalt, Arbeit
Bewährtes und Neues mit dem Lehrplan 21
• Kompetenzorientierung • Lehrmittel • Zeugnisse
Kompetenzorientierung
• Das Anwenden von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten steht im Vordergrund. Also die Verbindung von Wissen und Können.
• Die Orientierung an Kompetenzen ist nichts Neues. • Der Kindergarten-Lehrplan und der Lehrplan Englisch sind heute schon
kompetenzorientiert. • Methodenfreiheit ist gewahrt.
Kompetenzorientierung
Weinerts Forderung Kompetenzen sind • erlernbare Fähigkeiten und Fertigkeiten • sowie die damit verbundenen motivationalen und sozialen
Fähigkeiten, • um bestimmte Aufgaben und Probleme in verschiedenen • Situationen erfolgreich und verantwortungsvoll zu lösen.
Weinert 2001
Kompetenzorientierung
Wie wird man kompetent? Lernen = tätige Informationsaufnahme und -verarbeitung im Austausch mit anderen
Quelle Thomas Birri PHSG
Kompetenzorientierung
Wie wird man kompetent? Gute Aufgaben allein machen noch nicht kompetent! • langfristiger, auf Anwendung ausgelegter Prozess • Grundlagen festigen und anwenden • beharrliches Dranbleiben
Vollständiger Lernzyklus
Vorwissen aktivieren
neues
reguläres Wissen
aufbauen
Verständnis
des Neuerlernten
klären
vertiefen und üben
übertragen in Anwendungs-
situationen und
eigenständige Vorhaben
abschliessend überprüfen
Kompetenzorientierung
Zentrale Merkmale des kompetenzorientierten Unterrichts Kompetent ist, wer Herausforderungen und Probleme erfolgreich und verantwortungsvoll zu lösen vermag. Kompetent wird man durch längerfristige und kontinuierliche Auseinandersetzung in sich gegenseitig anreichernden fachlichen und überfachlichen Lernprozessen. Kompetenzorientierter Unterricht zielt auf möglichst eigenständiges Anwenden von Wissen und Können in bedeutsamen Situationen.
Joller et al. 2014, Reusser 2014, Leuchter et al. 2010
Überfachliche Kompetenzen
Fahrplan Lehrplan 21 Kanton Zürich
• Von April bis September 2016 hat der Bildungsrat den Lehrplan 21 mit
der Lektionentafel in eine Vernehmlassung gegeben. Es sind 131 Stellungnahmen eingegangen.
• Ausgehend von den Ergebnissen der Auswertung beschloss der Bildungsrat im Dezember 2016 über das weitere Vorgehen.
• Den definitiven Zürcher Lehrplan 21 hat der Bildungsrat am 27. März 2017 erlassen.
Vorbereitungsphase
Die Einführung des Zürcher Lehrplans 21 rückt näher. Sie erfolgt gemäss Beschluss des Bildungsrats vom November 2015 in zwei Etappen: • Im Schuljahr 2018/19 tritt der Lehrplan auf der Kindergarten- und der
Primarstufe bis zur 5. Klasse in Kraft • im Schuljahr 2019/20 in der 6. Klasse und auf der Sekundarstufe I.
Der neue Lehrplan wurde vorgestellt am Freitag 17. März 2017
Was ist neu • Englischunterricht neu ab der 3. Klasse und Stärkung der MINT-Fächer • Neue Lektionentafel nimmt zentrale Forderungen auf • Handarbeit soll nicht mehr im Gesetz geregelt werden
Übersicht
Wie können Eltern mitwirken?
Wichtig für Eltern
Für Eltern und ihre schulpflichtigen Kinder nimmt die Schule ihren gewohnten Gang. Mit der Einführung des neuen Lehrplans wird die Schule und der Unterricht nicht von Grund auf neu erfunden. Der Lehrplan dient als Impuls für die lokale Unterrichtsentwicklung. • Lehrerinnen und Lehrer richten ihren Unterricht weiterhin nach dem
geltenden Lehrplan aus. • Die Lehrpersonen sollen sich seriös auf die Einführung des Lehrplans
vorbereiten können • Die etappierte Einführung sowie die Vorbereitungsphase für die Schulen
sollen dies möglich machen
Wie können Eltern mitwirken?
Gemäss §65 der Volksschulverordnung (VSV) 1Das Organisationsstatut regelt die Form der allgemeinen Mitwirkung der Eltern. 2Die Eltern oder eine Vertretung der Eltern werden bei der Erarbeitung des Schulprogramms angehört. Das Organisationsstatut kann weitergehende Mitwirkungsrechte einräumen. • Die Schulkonferenz erarbeitet ein Schulprogramm, das die pädagogischen
Schwerpunkte und Ziele für die nächsten 3 bis 5 Jahre enthält und von der Schulpflege genehmigt und veröffentlicht wird.
• Formelle Gelegenheiten der Eltern zur Stellungnahme zum aktuellen Schulprogramm und der Jahresplanung.
• Ideales Instrument für Einbezug der Eltern zur Einführung LP21 • Die
Lehrplan 21 – ein Projekt
• Es braucht Zeit • Alles ist neu • Konstruktive Rückmeldungen an die Schule helfen Knackpunkte
aufzuzeigen
Volksinitiative Lehrplan vors Volk
• Am 27. November 2015 ist die Volksinitiative «Lehrplan vors Volk» mit 6000 Unterschriften eingereicht worden.
• Am 7. Februar 2017 lehnt der Kantonsrat die Volksinitiative «Lehrplan vors Volk» ab
• Die Volksinitiative muss den Zürcher Stimmberechtigen zur Abstimmung unterbreitet werden
• Der Abstimmungstermin wird auf den Herbst 2017 erwartet
Fragen, Diskussion
Zentrale Informationsplattform
Der aktuelle Stand im Kanton Zürich ist dokumentiert unter:
www.volksschulamt.zh.ch/lehrplan21
Fo
to:
Th
inksto
ck
https://phzh.ch/de/Weiterbildung/lehr
plan-21/
https://www.lehrplan.ch/
Abstimmung vom 21. Mai 2017 Volksinitiative „Mehr Qualität eine Fremdsprache an der Primarschule“
• Die Zürcher Eltern sind für frühes Sprachenlernen, aber nicht um jeden
Preis • Die Mehrheit der Eltern befürwortet Englisch als erste Fremdsprache • Das Bildungssystem an leistungsstarken Schülern ausrichten • Keine Steuermillionen begraben • Die Freude am Sprachen lernen ist wichtig, die Praxis kommt nach der
Schulzeit
Kanton Zürich
Bildungsdirektion
VSA
Kurzinformation für Eltern
Neu def.
Berufsauftrag
Folie 49
Neues Arbeitszeitmodell
Der neu definierte Berufsauftrag ist in erster
Linie ein neues Arbeitszeitmodell
Keine Veränderung zum bisherigen Berufsauftrag
Flexiblere Handhabung Unterrichtsverpflichtung zu
Gunsten anderer Stärken
Vermehrte Ausrichtung auf Schulorganisation als
Ganzes statt auf die einzelne Lehrperson
Kenntnis und damit bessere Steuerung der zeitlichen
Belastung der Lehrperson
Folie 50
Jahresarbeitszeit
Netto( - Ferien/Feiertage) 1932 h 100 %
Unterricht 28 · 58 = 1624 h ~ 84 %
Schule 60 h
Zusammenarbeit 50 h 140 h ~ 7 %
Weiterbildung 30 h
Klassenlehrperson 100 h ~ 5 %
Rest 68 h ~ 4 %
Folie 51
Bsp. Jahresarbeitsstunden Lehrperson (28-jährig)
100% (brutto 2184 h)
Ferien 168 h
Feiertage 84 h
Unterricht 28 WL
Schule 60 h
Zusammenarbeit 50 h
Weiterbildung 30 h
Klassenlehrperson 100 h
Rest, Flex-Teil 68 h
Ihre Meinung ist gefragt – Vernehmlassungen Seite 1/ 1
SIE KÖNNEN AUF SCHULEBENE:
• Auf individueller Ebene mitentscheiden (persönliche Gespräche, Befindlichkeit, Standortbestimmung, Schullaufbahnentscheide, …)
• Auf Klassenebene teilhaben (Elternanlässe als Informations- und Diskussionsveranstaltung, …)
• Auf Schulebene mitwirken (Institutionelle Elternmitwirkung: Elternrat, Elternforum, Elternrunden, …)
§§ 54, 55, 56 Volksschulgesetz Kanton Zürich
Ihre Meinung ist gefragt – Vernehmlassungen Seite 1/ 2
SIE KÖNNEN AUF POLITISCHER EBENE:
• an Wahlen und Abstimmungen des Kantons, des Bezirks und der Gemeinde teilnehmen
• sich in Organe des Kantons, des Bezirks und oder der Gemeinde wählen lassen
• Wahlvorschläge, Initiativen und Referenden unterzeichnen und einreichen • an Gemeindeversammlungen teilnehmen
§ 2. Gesetz über politischen Rechte (Kanton Zürich)
Ihre Meinung ist gefragt – Vernehmlassungen Seite 1/ 3
IHRE MEINUNG HAT GEWICHT :
Ihre Meinung ist gefragt – Vernehmlassungen Seite 1/ 4
SIE KÖNNEN IM ENTSCHEIDUNGSPROZESS:
• an Vernehmlassungen teilnehmen • in Organen des Kantons Einsitz nehmen
Verordnung über das Rechtsetzungsverfahren in der kantonalen Verwaltung (Rechtsetzungsverordnung)
Ihre Meinung ist gefragt – Vernehmlassungen Seite 1/ 5
ORGANE DES KANTONS: BEISPIEL BILDUNGSRÄTLICHE KOMMISSIONEN • Bildungsstandards und Lehrplan 21 • Fachstelle für Schulbeurteilung • Mittelschulen • Forum Migration und Integration • Medien und ICT • Volksschule-Berufsbildung • Kantonale Lehrmittelkommission • Fachstelle für Schulbeurteilung
Ihre Meinung ist gefragt – Vernehmlassungen Seite 1/ 6
AM ENTSCHEIDUNGSPROZESS TEILHABEN: VERNEHMLASSUNGEN • § 12. Mit der Vernehmlassung wird betroffenen Behörden, Verbänden,
Körperschaften und anderen Organisationen Gelegenheit gegeben, sich zu einem Erlassentwurf zu äussern.
• Eine Vernehmlassung wird insbesondere dann durchgeführt, wenn a) es sich um eine Rechtsänderung von besonderer Tragweite handelt b) Körperschaften, Behörden, Verbände oder andere Organisationen in
ihren Interessen wesentlich betroffen sind c) der Erlass in erheblichem Masse ausserhalb der kantonalen
Verwaltung vollzogen wird. Verordnung über das Rechtsetzungsverfahren in der kantonalen Verwaltung (Rechtsetzungsverordnung)
Ihre Meinung ist gefragt – Vernehmlassungen Seite 1/ 7
• Problem • Änderung • Gesetz
Parteien Verbände Gesellschaft Öffentlichkeit
ENTSCHEID POLITIK
HALTUNG/ KOMPROMISS ?
VERNEHMLASSUNG
Ihre Meinung ist gefragt – Vernehmlassungen Seite 1/ 8
HERAUSFORDERUNGEN • Heterogenität • Konstanz • Engagement
Ihre Meinung ist gefragt – Vernehmlassungen Seite 1/ 9
ORGANISATION VERNEHMLASSUNGEN ELTERNMITWIRKUNGSGREMIEN Ziel pro Jahr: Mindestens 1 Teilnehmer pro Schulkreis, ideal 1 Teilnehmer pro Elternrat • Gute Vorbereitung zum Schuljahresbeginn ist das A und O • Zum Schuljahresbeginn an ER Sitzung Teilnehmende bestimmen • Verschiedene Vernehmlassungen auf verschiedene Teilnehmer verteilen
• 21.09.2017 Bezirk Hinwil in Rüti • 01.11.2017 Bezirk Stadt Zürich • 15.11.2017 Bezirke Andelfingen/ Winterthur Stadt
• Noch offen Bezirke Pfäffikon/ Winterthur-Land • Noch offen Bezirk Meilen • Noch offen Bezirk Bülach • Noch offen Bezirke Dielsdorf/ Dietikon • Noch offen Bezirke Affoltern/ Horgen
18.05.2017 61
Bezirksforen 2017
• 15. März 2018 Mitgliederversammlung
• 26. Mai 2018 Jahrestagung
62
Weitere Termine «save the date»
Bildungspass
Infos und bestellen unter: • http://www.alice.ch/de/sveb/produkte/bildu
ngspass/
• Kosten Fr. 5.00 pro Stück
Handbuch für Elternräte
• In elektronischer Form erhältlich
• Nur für Mitgliederschulgemeinden
• Bestellen unter:
Weiterbildungsangebot für Elternvertretungen an der PHZH
Auszug aus dem Programm • Elternmitwirkung weiterentwickeln
• Kommunikation mit und in der Schule
• Interkulturelle Kommunikation mit Eltern
• Schulprogramm
• Ganztagesbildung/Ganztagesschulen
• Elterngespräche – zum Wohle des Kindes
• Hausaufgaben
https://phzh.ch/de/Weiterbildung/Weiterbildung-Volksschulen/Weitere-Angebote/#Elterngremien
Fragen
Hauptreferat
STOPP DEN NON - STOPP! EINE ANSTIFTUNG ZUR ENTSCHLEUNIGUNG
• Referentin Cornelia Kazis
Mittagspause
11:30 bis 12:45
Themenatelies
ATELIER A IM RAUM: SEMINARRAUM 1. OG "Alles was Recht ist...« Leitung Karin Fehr, Rechtsdienst VSA
ATELIER B IM RAUM: SAAL EG
"Coole Sprüche gegen fliegende Fäuste" – Konflikttraining Leitung: Bianca Garbers, Dipl. Coach OA, Dipl. Sozialarbeiterin
Herzlichen Dank
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Erscheinen und wünschen Ihnen eine gute Heimfahrt.