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MANAGEMENTSYSTEME – DIE UNTERSCHIEDE ZWISCHEN EMAS UND ISO 14001
EMAS ISO 14001
Grundlage - Öffentlich-rechtliche Grundlage als
europäische Verordnung
- Basiert auf Umweltauditgesetz
- Internationaler Standard DIN EN ISO
14001
- Keine rechtliche Grundlage
Inhalt - Umweltmanagementsystem
- Interne und externe Überprüfung
- Umweltbericht
- Öffentliche Registrierung
- Umweltmanagementsystem
- Interne und externe Überprüfung
- Zertifikat
Ziele - Ergebnis- und Umweltleistungsorientiert
- Kontinuierliche Verbesserung der
Umweltleistung
- Verfahrens- und systemorientiert
- Kontinuierliche Verbesserung des
Umweltmanagementsystems
Anforderungen - Anforderungen der ISO 14001
- Umweltprüfung (IST-Zustand)
- Nachweis über Einhaltung von Rechten
und Genehmigungen
- Verbesserung der Umweltleistung
- Mitarbeiterbeteiligung
- Externe Kommunikation
- Bereitstellung von Umweltinformationen
durch die Umwelterklärung
- Anforderungen der ISO 14001
- Umweltpolitik
- Geltende rechtliche Verpflichtungen
ermitteln und einhalten
- Umsetzung des UMS sicherstellen und
intern kommunizieren
- Dokumentation und Aufzeichnung
- Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr
- Überprüfung, Messung, Korrekturen,
interne Audits und Vorbeugemaßnahmen
- Managementbewertung
Betrachtungsebene - Organisations- und standortbezogen
- organisationsbezogen
Prüfungsinhalt - Einsicht in Dokumente, Audit vor Ort
- Umsetzung der Umweltprüfung,
Umweltpolitik, interne
- Einsicht in Dokumente, Audit vor Ort
- Umweltmanagementsystem muss mit
Anforderungen der ISO 14001
MANAGEMENTSYSTEME – DIE UNTERSCHIEDE ZWISCHEN EMAS UND ISO 14001
Umweltbetriebsprüfung und des
Umweltmanagementsystems müssen
EMAS-Verordnung entsprechen
- Prüfung der Daten und Informationen in der
Umwelterklärung
übereinstimmen
Prüfer - EMAS-Umweltgutachter,
Umweltgutachterorganisationen und
Zertifizierungsorganisationen
- Zertifizierungsorganisationen
Nachweis - Gültigkeitserklärung gültig für drei Jahre
- Registrierung in EMAS-Register
- Zertifikat gültig für drei Jahre
Zeitlicher Rhythmus - Wiederholungsaudit alle drei Jahre
- Jährliche Validierung des Umweltberichtes
- Wiederholungsaudit alle drei Jahre
- Jährliches Überwachungsaudit
Einbeziehung externer Organisationen - Zuständige Umweltbehörde wird mit
einbezogen
- Keine Einbeziehung
Externe Kommunikation - Externe Kommunikation ist durch
Umweltbericht bindend
- Umweltpolitik muss der Öffentlichkeit
zugänglich sein
Einhaltung der Rechtsvorschriften - Nachweis erforderlich - Verfahren zur Bewertung der Einhaltung
von rechtlichen Vorschriften erforderlich
Einbeziehung der Mitarbeiter - Erforderlich - Erforderlich
TÜV Rheinland Group Tel.: 0800-888 2378
TÜV Rheinland Cert GmbH Fax: 0800-888 3296
Am Grauen Stein [email protected]
www.tuv.com