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Empfehlungen für den Referenten zur Durchführung
1. Zur Inhaltlichen Vorbereitung des Vortrags stehen Ihnen der Patientenratgeber „Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht“ und Informationen aus dem betanet, der Datenbank für Sozialfragen im Gesundheitswesen (www.betanet.de, Stichwort „Patientenvorsorge“), zur Verfügung.
2. Der Vortrag ist auf den o.g. Ratgeber abgestimmt. Dieser kann als Seminarunterlage dienen.3. Die Texte auf den „Notizenseiten“ (Menü Ansicht) zu diesen Folien sind schlagzeilenartig konzipiert
und für Sie als roter Faden während des Vortrags gedacht. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, vertiefende Informationen einzubauen, bzw. mit Hinweis auf den Ratgeber zu erwähnen. Hinter den ausgeblendeten Folien verbergen sich weitere Notizenseiten mit Informationen für die vorherige Folie.
4. Die Powerpoint-Präsentation beinhaltet einige Animationen (Textelemente erscheinen erst nach Mausklick). Diese spielen, methodisch eingesetzt, eine wichtige Rolle bei der Erklärung der Inhalte.
5. Sie haben die Möglichkeit, am Ende des Vortrags auf regionale Ansprechpartner (z. B. Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen o.ä.) aufmerksam zu machen.
6. Eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen in Deutschland ist momentan in der politischen Diskussion, eine Einigung aber nicht in Sicht. Der Vortrag berücksichtigt die aktuell gültigen Regelungen (Stand Februar 2008).
7. Die Präsentation beginnt mit Folie, bzw. Seite 2.
Viel Erfolg!
Vortrag „Patientenvorsorge“
Titel
Inhalte des Vortrags
Warum Patientenvorsorge?Warum Patientenvorsorge?
Übersicht: Möglichkeiten
der Patientenvorsorge
Übersicht: Möglichkeiten
der Patientenvorsorge
Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
Patientenverfügung
Jeden kann es plötzlich treffen, nicht mehr selbst entscheiden zu können!
Vorsorge ermöglicht Selbstbestimmung
Warum Patientenvorsorge?
VertrauenspersonJA
Möglichkeiten derVorsorge
Möglichkeiten derVorsorge
Sterbeprozess und schwere
Krankheitssituationen
Sterbeprozess und schwere
Krankheitssituationen
Alltags-angelegenheiten
Alltags-angelegenheiten
Patienten-verfügung
Patienten-verfügung
Vorsorge-vollmacht
Vorsorge-vollmacht
Betreuungs-verfügung
Betreuungs-verfügung
VertrauenspersonNEIN
Patientenvorsorge - Übersicht
Vorsorgevollmacht
VertrauenspersonJA
Möglichkeiten derVorsorge
Möglichkeiten derVorsorge
Sterbeprozess undschwere
Krankheitssituationen
Sterbeprozess undschwere
Krankheitssituationen
Alltags-angelegenheiten
Alltags-angelegenheiten
Patienten-verfügungPatienten-verfügung
Vorsorge-vollmacht
Vorsorge-vollmacht
Betreuungs-verfügung
Betreuungs-verfügung
VertrauenspersonNEIN
Der VollmachtgeberDer Vollmachtgeber
… bevollmächtigt eine oder mehrere Personen seines absoluten Vertrauens,
für ihn Entscheidungen zu treffen und Rechtsgeschäfte zu erledigen,
wenn er selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.
Vorsorgevollmacht
Vorsorgevollmacht
Was kann ich regeln?Was kann ich regeln?
1. Wer?
2. Aufgaben
3. Wünsche
Der Bevollmächtigte wird nicht vom Vormundschaftsgericht überwacht.
• Jede volljährige Person,
• die man lange kennt und der man absolut vertraut,
• die informiert und einverstanden ist.
Vorsorgevollmacht
Wer kann bevollmächtigt werden?Wer kann bevollmächtigt werden?
Genaue Beschreibung möglichst aller Lebensbereiche, z.B.
• Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit
• Vermögenssorge
• Wohnungs- und Mietangelegenheiten
Vorsorgevollmacht
Welche Aufgabenbereiche
werden geregelt?
Welche Aufgabenbereiche
werden geregelt?
• nur im Original
• ab dem Tag der Ausstellung
• bis zum Widerruf
• über den Tod hinaus?
Die Vorsorgevollmacht ist gültigDie Vorsorgevollmacht ist gültig
Vorsorgevollmacht
VertrauenspersonJA
Möglichkeiten derVorsorge
Möglichkeiten derVorsorge
Sterbeprozess undschwere
Krankheitssituationen
Sterbeprozess undschwere
Krankheitssituationen
Alltags-angelegenheiten
Alltags-angelegenheiten
Patienten-verfügungPatienten-verfügung
Vorsorge-vollmachtVorsorge-vollmacht
Betreuungsverfügung
Betreuungs-verfügung
Betreuungs-verfügung
VertrauenspersonNEIN
… ist eine schriftliche Bestimmung,
• wer, bzw. wer auf keinen Fall gesetzlicher Betreuer werden soll und
• welche Aufgaben dieser regeln soll.
Betreuungsverfügung
… handelt in einem vom Vormundschaftsgericht genau festgelegten Umfang (Aufgabenkreise).
… wird vom Vormundschaftsgericht überwacht.
Betreuungsverfügung
Der gesetzliche BetreuerDer gesetzliche Betreuer
• Wer soll die Betreuung übernehmen?
• Wer soll auf keinen Fall Betreuer werden?
• Wünsche, wie die Betreuung erfolgen soll, z.B. in Bezug auf
– Vermögensangelegenheiten
– persönliche Angelegenheiten
Betreuungsverfügung
Was kann ich regeln?Was kann ich regeln?
• direkte Bevollmächtigung
einer Vertrauensperson
• keine Kontrolle durch Vormundschaftsgericht
• Kosten können mit Bevollmächtigten vereinbart werden
VorsorgevollmachtVorsorgevollmacht
• Bestimmung eines gesetz-lichen Betreuers
• Kontrolle durch Vormundschaftsgericht
• Kosten (Verfahren und Betreuerkosten)
BetreuungsverfügungBetreuungsverfügung
Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung?
• Absolutes Vertrauen zur Tochter.
• Diese kennt ihre Wünsche am besten.
• Tochter ist einverstanden.
Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung?
Gründe für die Entscheidung
von Frau Gerhard zur Vorsorgevollmacht:
Patientenverfügung
VertrauenspersonJA
Möglichkeiten derVorsorge
Möglichkeiten derVorsorge
Alltags-angelegenheiten
Alltags-angelegenheiten
Vorsorge-vollmachtVorsorge-vollmacht
Betreuungs-verfügung
Betreuungs-verfügung
VertrauenspersonNEIN
Patienten-verfügung
Patienten-verfügung
Sterbeprozess undschwere
Krankheitssituationen
Sterbeprozess undschwere
Krankheitssituationen
… ist eine schriftliche vorsorgliche Festlegung
von Wünschen zur Behandlung bzw. Nichtbehandlung
in schweren Krankheitssituationen,
in denen man seinen Willen selbst nicht mehr äußern kann.
Patientenverfügung
• Selbstbestimmung für medizinische und pflegerische Situationen, in denen man seinen Willen nicht mehr äußern kann
• Entscheidungshilfe für Angehörige und Ärzte, wenn der Patient nicht mehr entscheiden kann
Patientenverfügung
Ziele sind:Ziele sind:
• im unmittelbaren Sterbeprozess
• im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit
• bei schwerer Gehirnschädigung (Koma)
• bei fortgeschrittenen Hirnabbauprozessen (Demenz)
Patientenverfügung
ist z.B. für folgende Situationen möglich:ist z.B. für folgende Situationen möglich:
Pauschalformulierungen müssen nicht anerkannt werden!
• Wünsche zur medizinischen Behandlung
• Wünsche zur Pflege
• Wünsche zur Sterbebegleitung
Patientenverfügung
Was kann ich regeln?Was kann ich regeln?
Kombinationsvarianten
VertrauenspersonJA
Möglichkeiten derVorsorge
Möglichkeiten derVorsorge
Sterbeprozess undschwere
Krankheitssituationen
Sterbeprozess undschwere
Krankheitssituationen
Alltags-angelegenheiten
Alltags-angelegenheiten
Kombinationsvariante 1Kombinationsvariante 1
Patienten-verfügung
Patienten-verfügung
Betreuungs-verfügung
Betreuungs-verfügung
Kombinationsvariante 2Kombinationsvariante 2
VertrauenspersonNEIN
Vorsorge-vollmacht
Vorsorge-vollmacht
• Ärztliche Erklärung über Geschäftsfähigkeit
• Aktualisierung spätestens alle 2 Jahre
• Sinnvolle Aufbewahrung der Dokumente
Alle Vorsorgedokumente
Form und AufbewahrungForm und Aufbewahrung
Immer im Portemonnaie mitführen!
HinweiskärtchenHinweiskärtchen
Vorderseite Rückseite
Alle Vorsorgedokumente
VertrauenspersonJA
Möglichkeiten derVorsorge
Möglichkeiten derVorsorge
Sterbeprozess undschwere
Krankheitssituationen
Sterbeprozess undschwere
Krankheitssituationen
Alltags-angelegenheiten
Alltags-angelegenheiten
Kombinationsvariante 1Kombinationsvariante 1
Patienten-verfügung
Patienten-verfügung
Betreuungs-verfügung
Betreuungs-verfügung
Kombinationsvariante 2Kombinationsvariante 2
VertrauenspersonNEIN
Vorsorge-vollmacht
Vorsorge-vollmacht
Patientenvorsorge - Übersicht
Wer hilft weiter?
VorsorgevollmachtVorsorgevollmacht
PatientenverfügungPatientenverfügung
BetreuungsverfügungBetreuungsverfügung
• behandelnder Arzt
• ambulante Hospize
• Palliativfachkräfte
• Betreuungsbehörden
• Betreuungsvereine
• Notare
Wer hilft weiter
Wer hilft weiter?
betafonIhr telefonischer Expertenrat für Sozialfragen
01805 2382366