EN 1870-09

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    DIN EN 1870-9:2010-03

    Beginn der Gltigkeit

    Diese Norm gilt ab 2010-03-01.

    Nationales Vorwort

    Diese Norm enthlt sicherheitstechnische Festlegungen.

    Sie beinhaltet die Deutsche Fassung des vom Technischen Komitees CEN/TC 142 Holzbearbeitungs-maschinen Sicherheit (Sekretariat: UNI, Italien) im Europischen Komitee fr Normung (CEN)ausgearbeiteten EN 1870-9:2000+A1:2009.

    Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Arbeitsausschuss NA 060-06-01 AA Sicherheit im

    Fachbereich Holzbearbeitungsmaschinen des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen.Vertreter der Hersteller und Anwender von Doppelgehrungskreissgemaschinen mit mechanischem Vorschub undHandbeschickung und/oder Handentnahme sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.

    Diese Norm konkretisiert einschlgige Anforderungen von Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG(gltig bis 28. Dezember 2009) sowie mit Wirkung vom 29. Dezember 2009 der neuen EG-Maschinenricht-linie 2006/42/EG an erstmals im EWR in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der berein-stimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern.

    Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europischen Union kann derHersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen derMaschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung).

    Die im Abschnitt 2 und den Literaturhinweisen zitierten Europischen Normen sind als DIN-EN- bzw. DIN-EN-ISO-Normen mit gleicher Zhlnummer verffentlicht. Fr die zitierten Internationalen Normen und Publika-tionen, sofern sie nicht als DIN-ISO-Normen mit gleicher Zhlnummer verffentlicht sind, wird im Folgendenauf die entsprechenden Deutschen Normen hingewiesen:

    HD 21.1 S4:2002 siehe DIN VDE 0281-1:2003;

    HD 22.1 S4:2002 siehe DIN VDE 0282-1:2003.

    Fr die zitierte Internationale Norm gibt es keine nationale Entsprechung.

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    nderungen

    Gegenber DIN EN 1870-9:2000-09 wurden folgende nderungen vorgenommen:

    a) nderungen im Vorwort;

    b) Aktualisierung der normativen Verweisungen in Abschnitt 2 und im Normtext;

    c) nderungen bzw. Aktualisierung der Abschnitte 1, Anwendungsbereich, 3.13, bereinstimmungs-erklrung, 4, Liste der Gefhrdungen, 5, Sicherheitsanforderungen und/oder Manahmen, 5.1.1,Sicherheit und Zuverlssigkeit von Steuerungen, 5.1.2, Anordnung von Stellteilen, 5.1.3, Ingangsetzen,5.1.5, Not-Aus, 5.1.8, Strung der Energieversorgung, 5.2.2, Bruchgefahr whrend des Betriebs, 5.2.3.1,Spindelblockierung, 5.3.1, Feuer und Explosion, 5.3.4, Elektrizitt, 5.3.5, Ergonomie und Handhabung,5.3.12, Laser, 5.3.14, Fehlerhafte Montage, 5.3.15, Trennung von der Energiezufuhr, 5.3.16,Instandhaltung, 6, Benutzerinformation, 6.2, Kennzeichnung der Maschine und 6.3, Betriebsanleitung;

    d) Wegfall des Anhangs B, Sichere Arbeitsweisen;

    e) Aktualisierung des informativen Anhangs ZA ber den Zusammenhang dieser Europischen Norm undden grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 98/37/EG;

    f) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB ber den Zusammenhang dieser Europischen Norm und dengrundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

    Frhere Ausgaben

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    Nationaler Anhang NA(informativ)

    Literaturhinweise

    DIN VDE 0281-1:2003, Starkstromleitungen mit thermoplastischer Isolierhlle fr Nennspannungen bis450/750 V Teil 1: Allgemeine Anforderungen; Deutsche Fassung HD 21.1 S4:2002

    DIN VDE 0282-1:2003, Starkstromleitungen mit vernetzter Isolierhlle fr Nennspannungen bis 450/750 V Teil 1: Allgemeine Anforderungen; Deutsche Fassung HD 22.1 S4:2002

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    EUROPISCHE NORM

    EUROPEAN STANDARD

    NORME EUROPENNE

    EN 1870-9:2000+A1

    September 2009

    ICS 79.120.10 Ersatz fr EN 1870-9:2000

    Deutsche Fassung

    Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen Kreissgemaschinen

    Teil 9: Doppelgehrungskreissgemaschinen mit mechanischemVorschub und Handbeschickung und/oder Handentnahme

    Safety of woodworking machines Circular sawing machines

    Part 9: Double blade circular sawing machines for cross-cutting with integrated feed and with manual loading and/or

    unloading

    Scurit des machines pour le travail du bois Machines scier circulaires

    Partie 9: Machines scier deux lames de scie circulaires,pour trononnage, avance mcanise et chargement

    et/ou dchargement manuels

    Diese Europische Norm wurde vom CEN am 1. Mrz 2000 angenommen und schliet nderung 1 ein, die am 6. August 2009 vom CENangenommen wurde.

    Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschftsordnung zu erfllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denendieser Europischen Norm ohne jede nderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listendieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum des CEN oder bei jedem CEN-Mitglied aufAnfrage erhltlich.

    Diese Europische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Franzsisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache,

    die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch bersetzung in seine Landessprache gemacht und dem Management-Zentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen.

    CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Bulgarien, Dnemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich,Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, sterreich, Polen, Portugal,Rumnien, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn, dem Vereinigten Knigreichund Zypern.

    EUROPISCHES KOMITEE FR NORMUNG

    EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION

    COM IT E UROP E N DE NORM AL ISAT ION

    Management-Zentrum: Avenue Marnix 17, B-1000 Brssel

    2009 CEN Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchemVerfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten.

    Ref. Nr. EN 1870-9:2000+A1:2009 D

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    Inhalt

    Seite

    Vorwort ................................................................................................................................................................3

    Einleitung.............................................................................................................................................................5

    1 Anwendungsbereich .............................................................................................................................6

    2 Normative Verweisungen......................................................................................................................6

    3 Begriffe ...................................................................................................................................................8

    4 Liste der signifikanten Gefhrdungen ...................................................................................10

    5

    Sicherheitsanforderungen und/oder Manahmen ...........................................................................125.1 Steuerung und Befehlseinrichtungen ...............................................................................................125.2 Schutzmanahmen gegen mechanische Gefhrdungen ................................................................175.3 Schutzmanahmen gegen Gefhrdungen nicht mechanischer Art ...............................................28

    6 Benutzerinformation............................................................................................................................326.1 Warneinrichtungen ..............................................................................................................................326.2 Kennzeichnung der Maschine............................................................................................................326.3 Betriebsanleitung.................................................................................................................................33

    Anhang A(normativ) Matoleranzen von Sgewellen ..................................................................................36

    Anhang ZA(informativ) Zusammenhang zwischen dieser Europischen Norm und dengrundlegenden Anforderungen der EG-Richtlinie 98/37/EG

    ......................................................37

    Anhang ZB(informativ) Zusammenhang zwischen dieser Europischen Norm und dengrundlegenden Anforderungen der EG-Richtlinie 2006/42/EG

    ..................................................38

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    Vorwort

    Dieses Dokument (EN 1870-9:2000+A1:2009) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 142 Holzbear-beitungsmaschinen Sicherheit erarbeitet, dessen Sekretariat vom UNI gehalten wird.

    Diese Europische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Verffentlichungeines identischen Textes oder durch Anerkennung bis Mrz 2010, und etwaige entgegenstehende nationaleNormen mssen bis Mrz 2010zurckgezogen werden.

    Es wird auf die Mglichkeit hingewiesen, dass einige Texte dieses Dokuments Patentrechte berhren knnen.CEN [und/oder CENELEC] sind nicht dafr verantwortlich, einige oder alle diesbezglichen Patentrechte zuidentifizieren.

    Dieses Dokument enthlt nderung 1, welche von CEN am 2009-08-06 angenommen wurde.

    Dieses Dokument ersetzt EN 1870-9:2000.

    Beginn und Ende des eingefgten oder genderten Textes der nderung ist durch die Symbole !"gekennzeichnet.

    !Diese Europische Norm wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europische Kommission und dieEuropische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und untersttzt grundlegende Anforderungen derMaschinenrichtlinie.

    Zum Zusammenhang mit der EG-Richtlinie(n) siehe informative Anhnge ZA und ZB, die feste Bestandteiledieses Dokuments sind."

    Organisationen, die an der Erarbeitung dieser Europischen Norm mitgearbeitet haben, schlieen dasEuropische Komitee der Holzbearbeitungsmaschinenhersteller EUMABOIS ein.

    Der Anhang A ist normativ,!die Anhnge ZA und ZB"sind informativ.

    !EN 1870 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen Kreissgemaschinen besteht aus folgendenTeilen:

    Teil 1: Tischkreissgemaschinen (mit und ohne Schiebetisch), Formatkreissgemaschinen undBaustellenkreissgemaschinen

    Teil 3: Von oben schneidende Kappsgemaschinen und kombinierte Kapp- und Tischkreissge-maschinen

    Teil 4: Mehrblattkreissgemaschinen fr Lngsschnitt mit Handbeschickung und/oder Handentnahme

    Teil 5: Kombinierte Tischkreissgemaschinen/von unten schneidende Kappsgemaschinen

    Teil 6: Brennholzkreissgemaschinen und kombinierte Brennholz- und Tischkreissgemaschinen, mitHandbeschickung und/oder Handentnahme

    Teil 7: Einblatt-Stammkreissgemaschinen mit mechanischem Tischvorschub mit Handbeschickungund/oder Handentnahme

    Teil 8: Einblattbesum- und Leistenkreissgemaschinen mit kraftbettigtem Sgeaggregat und Hand-

    beschickung und/oder Handentnahme

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    Teil 9: Doppelgehrungskreissgemaschinen mit mechanischem Vorschub und Handbeschickungund/oder Handentnahme

    Teil 10: Von unten schneidende automatische und halbautomatische Kappsgemaschinen mit einemSgeblatt (Untertischkappkreissgemaschinen)

    Teil 11: Halbautomatische und automatische waagrecht schneidende Auslegerkreissgemaschinen miteinem Sgeaggregat (Radialsgen)

    Teil 12: Pendelkreissgemaschinen

    Teil 13: Horizontale Plattenkreissgemaschinen mit Druckbalken

    Teil 14: Vertikalplattenkreissgemaschinen

    Teil 15. Mehrfachablngkreissgemaschinen mit mechanischem Vorschub fr das Werkstck undHandbeschickung und/oder Handentnahme

    Teil 16: Klinkschnittkreissgemaschinen

    Teil 17: Handbettigte waagrecht schneidende Auslegerkreissgemaschinen mit einem Sgeaggregat(handbettigte Radialsgen)."

    Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgendenLnder gehalten, diese Europische Norm zu bernehmen: Belgien, Bulgarien, Dnemark, Deutschland,Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta,Niederlande, Norwegen, sterreich, Polen, Portugal, Rumnien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien,Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Knigreich und Zypern.

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    Einleitung

    Diese Europische Norm wurde vorbereitet um eine harmonisierte Norm zu werden und stellt eine Mglichkeitder bereinstimmung mit den wesentlichen Sicherheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie und den damitverbundenen EFTA-Vorschriften dar. Diese europische Norm ist eine C-Norm gem Definitionin!EN ISO 12100-1:2003".

    Das Ma, bis zu dem Gefhrdungen behandelt sind, ist im Anwendungsbereich dieser Europischen Normbeschrieben.

    Die Bestimmungen dieser Europischen Norm betreffen Konstrukteure, Hersteller, Hndler, und Importeurevon Doppelgehrungskreissgemaschinen mit mechanischem Vorschub und Handbeschickung und/oderHandentnahme.

    Diese Europische Norm enthlt auch Hinweise, die der Hersteller zur Information der Betreiber vorsehenmuss.

    Gemeinsame Sicherheitsanforderungen fr Werkzeuge sind in!EN 847-1:2005"enthalten.

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    1 Anwendungsbereich

    !Dieses Dokument behandelt alle im Abschnitt 4 aufgefhrten signifikanten Gefhrdungen, Gefhrdungs-situationen und Gefhrdungsereignisse, die auf Doppelgehrungskreissgemaschinen mit mechanischemVorschub und Handbeschickung und/oder Handentnahme zutreffen, im Folgenden als

    Maschinen bezeichnet, die konstruiert sind zum Schneiden von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten,Sperrholz, sowie diesen Werkstoffen, wenn sie mit Kunststoffkanten versehen und/oder kunststoff-/aluminium-beschichtet sind."

    Diese Europische Norm gilt nicht fr:

    Maschinen zum Querschneiden von Rundholz;

    von unten schneidende Querschnittkreissgemaschinen mit 2 Sgeblttern.

    !gestrichener Text"

    Diese Europische Norm behandelt bei CNC-Maschinen nicht die Gefhrdungen im Zusammenhang mit derelektromagnetischen Vertrglichkeit (EMV).

    Diese Europische Norm ist in erster Linie auf Maschinen anzuwenden, die nach dem Datum der Herausgabedieser Europischen Norm hergestellt sind.

    2 Normative Verweisungen

    !Die folgenden zitierten Dokumente sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datiertenVerweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzteAusgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen)."

    !gestrichener Text"

    EN 574:1996, Sicherheit von Maschinen Zweihandschaltungen Funktionelle Aspekte,Gestaltungsleitstze

    !EN 614-1:2006, Sicherheit von Maschinen Ergonomische Gestaltungsgrundstze Teil 1: Begriffe undallgemeine Leitstze"

    !EN 847-1:2005", Maschinen-Werkzeuge von Holzbearbeitung SicherheitstechnischeAnforderungen Teil 1: Frs- und Hobelwerkzeuge, Kreissgebltter

    !EN 894-1:1997, Sicherheit von Maschinen Ergonomische Anforderungen an die Gestaltung vonAnzeigen und Stellteilen Teil 1: Allgemeine Leitstze fr Benutzer-Interaktion mit Anzeigen und Stellteilen

    EN 894-2:1997, Sicherheit von Maschinen Ergonomische Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigenund Stellteilen Teil 2: Anzeigen

    EN 894-3:2000, Sicherheit von Maschinen Ergonomische Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigenund Stellteilen Teil 3: Stellteile"

    !gestrichener Text"

    EN 982:1996, Sicherheit von Maschinen Sicherheitstechnische Anforderungen an fluidtechnische Anlagenund deren Bauteile Hydraulik

    EN 983:1996, Sicherheit von Maschinen Sicherheitstechnische Anforderungen an fluidtechnische Anlagenund deren Bauteile Pneumatik

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    !EN 1005-1:2001, Sicherheit von Maschinen Menschliche krperliche Leistung Teil 1: Begriffe

    EN 1005-2:2003, Sicherheit von Maschinen Menschliche krperliche Leistung Teil 2: Manuelle Hand-habung von Gegenstnden in Verbindung mit Maschinen und Maschinenteilen

    EN 1005-3:2002, Sicherheit von Maschinen Menschliche krperliche Leistung Teil 3: EmpfohleneKraftgrenzen fr Maschinenbettigung

    EN 1005-4:2005, Sicherheit von Maschinen Menschliche krperliche Leistung Teil 4: Bewertung vonKrperhaltungen und Bewegungen bei der Arbeit an Maschinen

    EN 1037:1995, Sicherheit von Maschinen Vermeidung von unerwartetem Anlauf"

    EN 1088:1995, Sicherheit von Maschinen Verriegelungseinrichtungen in Verbindung mit trennendenSchutzeinrichtungen Leitstze fr Gestaltung und Auswahl

    EN 1760-1:1997, Sicherheit von Maschinen Druckempfindliche Schutzeinrichtungen Teil 1: AllgemeineLeitstze fr die Gestaltung und Prfung von Schaltmatten und Schaltplatten

    !EN 1760-2:2001, Sicherheit von Maschinen Druckempfindliche Schutzeinrichtungen Teil 2:Allgemeine Leitstze fr die Gestaltung und Prfung von Schaltleisten und Schaltstangen"

    !EN 60204-1:2006", Sicherheit von Maschinen Elektrische Ausrstung von Maschinen Teil 1:Allgemeine Anforderungen!(IEC 60204-1:2005, modifiziert)"

    EN 60529:1991, Schutzarten durch Gehuse (IP-Code)!(IEC 60529:1989)"

    !EN 60825-1:2007, Sicherheit von Lasereinrichtungen Teil 1: Klassifizierung von Anlagen undAnforderungen (IEC 60825-1:2007)"

    !EN 60947-4-1:2001, Niederspannungsschaltgerte Teil 4-1: Schtze und Motorstarter Elektromechanische Schtze und Motorstarter (IEC 60947-4-1:2000)"

    !EN 60947-5-1:2004", Niederspannungsschaltgerte Teil 5-1: Steuergerte und Schaltelemente Elektromechanische Steuergerte!(IEC 60947-5-1:2003)"

    !EN 61310-1:2008, Sicherheit von Maschinen Anzeigen, Kennzeichen und Bedienen Teil 1: Anforde-rungen an sichtbare, hrbare und tastbare Signale (IEC 61310-1:2007)"

    !CLC/TS 61496-2:2006", Sicherheit von Maschinen Berhrungslos wirkende Schutzeinrichtungen !Teil 2: Besondere Anforderungen an Einrichtungen, welche nach dem aktiven opto-elektronischen Prinziparbeiten (IEC 61496-2:2006)"

    EN ISO 3743-1:1995,Akustik Bestimmung der Schalleistungspegel von Geruschquellen Verfahren derGenauigkeitsklasse 2 fr kleine, transportable Quellen in Hallfeldern Teil 1: Vergleichsverfahren inPrfrumen mit schallharten Wnden (ISO 3743-1:1994)

    EN ISO 3743-2:1996, Akustik Bestimmung der Schalleistungspegel von Geruschquellen ausSchalldruckmessungen Verfahren der Genauigkeitsklasse 2 fr kleine, transportable Quellen inHallfeldern Teil 2: Verfahren fr Sonder-Hallrume (ISO 3743-2:1994)

    EN ISO 3744:1995, Akustik Bestimmung der Schalleistungspegel von Geruschquellen ausSchalldruckmessungen Hllflchenverfahren der Genauigkeitsklasse 2 fr ein im Wesentlichen freiesSchallfeld ber einer reflektierenden Ebene (ISO 3744:1994)

    !EN ISO 3745:2003, Akustik Bestimmung der Schallleistungspegel von Schallquellen aus

    Schalldruckmessungen Przisionsverfahren fr reflexionsarme und halbreflexionsarme Rume(ISO 3745:2003)"

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    EN ISO 3746:1995, Akustik Bestimmung der Schalleistungspegel von Geruschquellen ausSchalldruckmessungen Hllflchenverfahren der Genauigkeitsklasse 3 ber einer reflektierenden Ebene(ISO 3746:1995)

    EN ISO 4871:1996, Akustik Angabe und Nachprfung von Geruschemissionswerten von Maschinen und

    Gerten (ISO 4871:1996)

    EN ISO 9614-1:1995, Akustik Bestimmung der Schalleistungspegel von Geruschquellen ausSchallintensittsmessungen Teil 1: Messung an diskreten Punkten (ISO 9614-1:1993)

    EN ISO 11202:1995, Akustik Geruschabstrahlung von Maschinen und Gerten Messung vonEmissions-Schalldruckpegeln am Arbeitsplatz und an anderen festgelegten Orten Verfahren derGenauigkeitsklasse 3 fr Messungen unter Einsatzbedingungen (ISO 11202:1995)

    !EN ISO 11204:1995", Akustik Geruschabstrahlung von Maschinen und Gerten Messung vonEmissions-Schalldruckpegeln am Arbeitsplatz und an anderen festgelegten Orten Verfahren mitUmgebungskorrekturen (ISO 11204:1995)

    EN ISO 11688-1:1998,Akustik Richtlinien fr die Konstruktion lrmarmer Maschinen und Gerte Teil 1 :Planung (ISO/TR 11688-1:1995)

    !EN ISO 12100-1:2003, Sicherheit von Maschinen Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitstze Teil 1: Grundstzliche Terminologie, Methodologie (ISO 12100-1:2003)

    EN ISO 12100-2:2003, Sicherheit von Maschinen Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitstze Teil 2:Technische Leitstze (ISO 12100-2:2003)"

    !EN ISO 13849-1:2008, Sicherheit von Maschinen Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitstze (ISO 13849-1:2006)"

    !EN ISO 13850:2008, Sicherheit von Maschinen Not-Halt Gestaltungsleitstze (ISO 13850:2006)"

    !EN ISO 13857:2008, Sicherheit von Maschinen Sicherheitsabstnde gegen das Erreichen vonGefhrdungsbereichen mit den oberen und unteren Gliedmaen (ISO 13857:2008)"

    !gestrichener Text"

    ISO 7960:1995,Airborne noise emitted by machine tools Operating conditions for woodworking machines

    !HD 21.1 S4:2002, Starkstromleitungen mit thermoplastischer Isolierhlle fr Nennspannungen bis450/750 V Teil 1: Allgemeine Anforderungen"

    !HD 22.1 S4:2002, Starkstromleitungen mit vernetzter Isolierhlle fr Nennspannungen bis 450/750 V

    Teil 1: Allgemeine Anforderungen"

    3 Begriffe

    Fr die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe:

    3.1QuerschneidenSchneiden quer zur Faserrichtung eines Werkstckes aus Holz

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    3.2Doppelgehrungskreissgemaschine mit mechanischem Vorschub und Handbeschickung und/oderHandentnahmeMaschine, die mit zwei Sgeaggregaten zum Querschneiden ausgerstet ist, mechanischen Vorschub hatund bei der das Werkstck von Hand aufgegeben und/oder abgenommen und whrend des Schneidens nicht

    bewegt wird. Der Schnitthub kann nach unten gerichtet oder waagrecht sein. Eines oder beide Sgeaggregateknnen waagrecht zueinander verstellt werden und knnen geneigt oder schrg gestellt werden

    3.3halbautomatische DoppelgehrungskreissgemaschineMaschine, bei der die Sgeaggregate mechanischen Vorschub haben, der von Hand ausgelst wird und dasWerkstck von Hand oder mittels einer Positioniereinrichtung zum Ablngen aufgegeben wird. Der Schnitthubkann nach unten gerichtet oder waagrecht sein

    3.4automatische DoppelgehrungskreissgemaschineMaschine, bei der die Sgeaggregate mechanischen Vorschub haben, der automatisch ausgelst wird. DasWerkstck wird von Hand aufgegeben und/oder abgenommen und automatisch zum Schneiden vorgewhlter

    Lngen positioniert. Der Schnitthub kann nach unten gerichtet oder waagrecht sein

    3.5Maschinenantriebkraftbettigte Einrichtung, um eine Bewegung an der Maschine zu erreichen

    3.6mechanischer VorschubVorschubmechanismus fr das Werkstck oder Werkzeug, der in die Maschine integriert ist und mit dem dasWerkstck oder das Maschinenelement mit dem Werkzeug whrend der Bearbeitung mechanisch gehaltenund gefhrt wird

    3.7

    schneidender Teil des SgeblattesBereich, in dem das Sgeblatt den Schneidvorgang ausfhren kann

    3.8nicht schneidender Teil des SgeblattesBereich des Sgeblattes, in dem das Sgeblatt keinen Schneidvorgang ausfhrt

    3.9Wegschleudernunerwartete Bewegung des Werkstcks oder von Werkstckteilen oder von Maschinenteilen aus derMaschine whrend der Bearbeitung

    3.10AuslaufzeitZeit von der Bettigung der Befehlseinrichtung fr das Stillsetzen bis zum Stillstand der Spindel

    3.11Handbeschickung bei Maschinen mit kraftbetriebenem Vorschubdirekte Zufhrung des Werkstckes zum mechanischen Vorschub durch die Bedienperson, z. B. durch sichdrehende Vorschubrollen, Schiebetisch oder hin- und hergehendem Schlitten, d. h. wenn zwischen derBedienperson und dem mechanischen Vorschub keine zwischengeschaltete Beschickungseinrichtung zumAufgeben und Weitertransport des Werkstcks vorhanden ist

    3.12Handabnahme bei Maschinen mit kraftbetriebenem VorschubAbnahme des Werkstckes direkt am Ausschub der Maschine durch die Bedienperson, d. h. wenn zwischender Maschine und der Bedienperson keine Abnahmeeinrichtung zum Abnehmen und Entfernen desWerkstcks vorhanden ist

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    3.13Lieferanteninformation

    Erklrungen, Verkaufsunterlagen, Prospekte oder andere Dokumente, in denen der Hersteller (oder Lieferant)entweder die Eigenschaften z. B. eines Werkstoffes oder Produktes beschreibt, oder die bereinstimmungdes Werkstoffes oder Produktes mit einer zutreffenden Norm besttigt

    4 Liste der signifikanten

    Gefhrdungen

    !Dieser Abschnitt enthlt die signifikanten Gefhrdungen, Gefhrdungssituationen und Gefhrdungs-ereignisse (siehe EN 1050:1996), soweit sie in diesem Dokument behandelt werden, die nach dem Verfahrenzur Abschtzung des Risikos als signifikant fr diejenigen Maschinen, welche im Anwendungsbereichbezeichnet sind, festgestellt wurden, und fr die Manahmen zur Beseitigung oder Reduzierung des Risikoserforderlich sind. Dieses Dokument behandelt diese signifikanten Gefhrdungen durch Festlegung vonSicherheitsanforderungen und/oder Manahmen oder durch Verweis auf zutreffende Normen.

    Diese Gefhrdungen sind in der Tabelle 1 in bereinstimmung mit EN 1050:1996, Anhang A, aufgefhrt.

    Tabelle 1 Liste der Gefhrdungen

    EN ISO 12100

    Nr.Gefhrdungen, Gefhrdungssituationen und

    Gefhrdungsereignisse Teil 1:2003 Teil 2:2003

    ZutreffenderAbschnitt in

    diesemDokument

    mechanische Gefhrdungdurch: Maschinenteile oder Werkstcke wegen der

    a) Form5.2.3, 5.2.7,5.2.8

    b) relativen Anordnung

    5.1.2, 5.1.3,

    5.2.6, 5.2.7,5.2.8

    d) Masse und Geschwindigkeit (kinetischeEnergie von Elementen in kontrollierter oderunkontrollierter Bewegung);

    5.2.7

    e) mechanischen Festigkeit

    4.2 4.2.1, 4.2.2,5

    5.2.2, 5.2.3,5.2.6

    Ansammlung von Energie im Inneren der Maschine:

    1

    g) Flssigkeiten und Gase unter Druck 4.2 4.10, 5.5.4 5.3.7, 5.3.8

    1.1 Gefhrdung durch Quetschen 5.2.7, 5.2.8

    1.2 Gefhrdung durch Scheren 5.2.7, 5.2.81.3 Gefhrdung durch Schneiden oder Abschneiden

    5.2.2, 5.2.3,5.2.7

    1.4 Gefhrdung durch Erfassen oder Aufwickeln 5.2.7

    1.5 Gefhrdung durch Einziehen oder Fangen

    4.2.1

    5.2.7

    1.9Gefhrdung durch Herausspritzen von Flssigkeitenunter hohem Druck

    5.3.7, 5.3.8

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    EN 1870-9:2000+A1:2009 (D)

    11

    Tabelle 1 (fortgesetzt)

    EN ISO 12100

    Nr.Gefhrdungen, Gefhrdungssituationen und

    Gefhrdungsereignisse Teil 1:2003 Teil 2:2003

    ZutreffenderAbschnitt in

    diesem

    Dokument2 elektrische Gefhrdungendurch:

    2.1 direkte Berhrung von Personen mit von unterSpannung stehenden Teilen

    4.3 4.9, 5.5.4 5.3.4, 5.3.155.3.16

    2.2 Berhrung von Personen mit Teilen, die durchFehlzustnde spannungsfhrend geworden sind

    4.3 4.9 5.3.4, 5.3.155.3.16

    4 Gefhrdungen durch Lrmmit der Folge von

    4.1 Gehrverlust (Taubheit), anderen physiologischenBeeintrchtigungen (Gleichgewichtsverlust,Nachlassen der Aufmerksamkeit)

    5.3.2

    4.2 Strung der Sprachkommunikation, Strung

    akustischer Signale usw.

    4.5 4.2.2, 5

    5.3.2

    6 Gefhrdungen durch Strahlung

    6.5 Laserstrahlen 4.7 5.3.12

    7 Gefhrdungen durch Werkstoffe und andere Stoffe(und durch ihre Bestandteile), die vonMaschinen verarbeitet oder verwendet werden

    7.1 Gefhrdungen durch Kontakt mit oder Einatmungvon gefhrlichen Flssigkeiten und Stuben

    4.8 4.3 b), 4.4 5.3.3

    7.2 Gefhrdung durch Feuer 4.8 4.4 5.3.1, 5.3.3

    8 Gefhrdungen durch die Vernachlssigung ergonomischer Grundstze bei der Gestaltungder Maschinedurch

    8.1 ungesunde Krperhaltung oder besondereAnstrengung

    4.9 4.7, 4.8.2,4.11.12,5.5.5, 5.5.6

    5.1.2

    8.2 die Anatomie von Hand/Arm oder Fu/Bein 4.9 4.8.3 5.1.2

    8.4 rtliche Beleuchtung 4.8.6 6.3

    8.6menschliches Fehlverhalten, menschlichesVerhalten

    4.8, 4.11.8,4.11.10,5.5.2, 6

    6.3

    8.7 Konstruktion, Platzierung oder Kenntlichmachungvon Stellteilen

    4.8.7, 4.11.8 5.1.2

    8.8 Konstruktion oder Platzierung von Sichtanzeigen 4.8.8, 6.2 5.1.2

    9 Kombination von Gefhrdungen 4.11 5.1.7

    10 unerwarteter Anlauf, unerwartetes Durchdrehen/berdrehen(oder jede vergleichbareFehlfunktion) durch

    10.1 Ausfall/Strung des Steuerungssystems 4.11, 5.5.4 5.1.1

    10.2 Wiederherstellung der Energiezufhrung nach einerUnterbrechung

    4.11.4 5.1.8, 5.1.9,5.3.7, 5.3.8

    10.3 uere Einflsse auf elektrische Betriebsmittel 4.11.11 5.1.1, 5.3.4

    10.6 Bedienungsfehler (zurckzufhren auf unzu-reichende Anpassung der Maschine an menschlicheEigenschaften und Fhigkeiten, siehe 8.6)

    4.94.8, 4.11.8,4.11.10,5.5.2, 6

    5.1.1, 5.3.5, 6.3

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    EN 1870-9:2000+A1:2009 (D)

    12

    Tabelle 1 (fortgesetzt)

    EN ISO 12100

    Nr.Gefhrdungen, Gefhrdungssituationen und

    Gefhrdungsereignisse Teil 1:2003 Teil 2:2003

    ZutreffenderAbschnitt in

    diesem

    Dokument11 fehlende Mglichkeit, die Maschine unter

    optimalen Bedingungen still zu setzen4.11.1,4.11.3, 5.5.2

    5.1.2, 5.1.4,5.1.5

    13 Ausfall der Energieversorgung 4.11.1,4.11.4

    5.1.8

    14 Ausfall des Steuer- bzw. Regelkreises 4.11, 5.5.4 5.1.1

    15 fehlerhafte Montage 4.9 4.7, 6.5 5.2.3

    16 Bruch beim Betrieb 4.2.2 4.3 5.2.2

    17 herabfallende oder herausgeworfeneGegenstnde oder Flssigkeiten

    4.2.2 4.3, 4.10 5.2.2, 5.2.3,5.2.5, 5.2.6,5.2.8

    18 Verlust der Standfestigkeit/Umkippen derMaschine

    4.2.2 5.2.6 5.2.1

    "

    5 Sicherheitsanforderungen und/oder Manahmen

    Hinweise im Zusammenhang mit Risikominderung durch Konstruktion siehe !EN ISO 12100-2:2003,4.1,"und in Ergnzung :

    5.1 Steuerung und Befehlseinrichtungen

    5.1.1 Sicherheit und Zuverlssigkeit von Steuerungen

    Im Zusammenhang mit dieser Europischen Norm umfasst die sicherheitsrelevante Steuerung das Systemvon der auslsenden manuellen Befehlseinrichtung oder Positionsschalter bis zum Eingang am endgltigenAntrieb oder Element, z. B. Motor. Die sicherheitsrelevanten Steuerungen dieser Maschine umfassendiejenigen fr:

    das Ingangsetzen (siehe 5.1.3);

    das normale Stillsetzen (siehe 5.1.4);

    Not-Aus (siehe 5.1.5);

    Verriegelungsschaltungen (siehe 5.1.3, 5.2.7.2, 5.2.7.6);

    Verriegelungsschaltungen mit Zuhaltung (siehe 5.2.7.1, 5.2.7.2, 5.2.7.4, 5.2.7.6);

    das Spannen (siehe 5.2.8);

    die Bremssystem (siehe 5.2.4);

    die Zweihandschaltung (siehe 5.2.7.1);

    die Steuereinrichtung mit selbstttiger Rckstellung (siehe 5.2.7.3);

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    EN 1870-9:2000+A1:2009 (D)

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    die Steuerkreise fr die Verriegelung der Werkstckpositionierung oder des mechanischen Vorschubsdes Sgeaggregates (siehe 5.1.3, 5.1.4, 5.1.5);

    die Schaltmatten (siehe 5.1.3, 5.2.7.1, 5.2.7.2, 5.2.7.3, 5.2.7.4, 5.2.7.5);

    die berhrungslos wirkenden Schutzeinrichtungen nach dem aktiven optoelektronischen Prinzip (siehe

    5.1.3, 5.2.7.1, 5.2.7.2, 5.2.7.3, 5.2.7.4, 5.2.7.5);

    die druckempfindlichen Schaltkanten (Bumper) und druckempfindlichen Schaltleisten (Schaltleiste) (siehe5.2.7.3, 5.2.7.4).

    Diese Steuerungen mssen mindestens unter Verwendung sicherheitstechnisch bewhrter Bauteile undPrinzipien entwickelt und ausgefhrt sein.

    Im Zusammenhang mit dieser Europischen Norm bedeutet sicherheitstechnisch bewhrte Bauteile undPrinzipien:

    a) Bei elektrischen Bauteilen wenn diese den zutreffenden Normen, einschlielich den folgendenentsprechen, wie:

    !EN 60947-5-1:2004" (Abschnitt 3) fr Steuerschalter mit zwangsweise ffnenden Kontakten,die als mechanisch bettigte Positionsschalter fr Verriegelungsschaltungen fr trennendeSchutzeinrichtungen verwendet werden und fr in Steuerstromkreisen eingesetzte Relais;

    !EN 60947-4-1:2001" fr elektromechanische Schtze und Motorstarter, die in Hauptstrom-kreisen eingesetzt werden;

    !HD 22.1 S4:2002"fr gummiisolierte Leitungen;

    !HD 21.1 S4:2002" fr PVC-Leitungen, sofern diese Leitungen zustzlich gegen mechanische

    Beschdigungen geschtzt verlegt sind (z. B. innerhalb von Maschinenstndern).

    b) bei elektrischen Prinzipien, wenn sie mit den ersten vier in 9.4.2.1 von !EN 60204-1:2006"genannten Manahmen bereinstimmen. Die Steuerung muss entweder kontaktbehaftet sein, oder, wennelektronische Bauteile in sicherheitsrelevanten Steuerungen verwendet werden, mssen diese inbereinstimmung mit 9.4.2.2 (d. h. Redundanz mit gegenseitiger berwachung) oder 9.4.2.3 (Diversitt)von!EN 60204-1:2006"sein;

    c) bei mechanischen Bauteilen, wenn sie in bereinstimmung mit der Beschreibung in !4.5 vonEN ISO 12100-2:2003"z. B. formschlssig verbunden sind;

    d) bei mechanisch bettigten Positionsschaltern fr trennende Schutzeinrichtungen, wenn sie zwangslufigbettigt sind und ihre Anordnung/Befestigung sowie die Gestaltung und Befestigung des Schaltnockens

    5.2.2 und 5.2.3 von EN 1088:1995 entsprechen;

    e) bei Verriegelungsschaltungen mit Zuhaltung, wenn diese mindestens als Entsperrung ohne Bedingunggem den Anforderungen in Anhang N von EN 1088:1995 ausgebildet sind;

    f) bei pneumatischen und hydraulischen Bauteilen und Systemen, wenn diese EN 983:1996 bzw.EN 982:1996 entsprechen;

    g) bei Zweihandschaltungen, wenn diese mindestens der Type 3B gem den Anforderungen inEN 574:1996 entsprechen;

    h) bei Schaltmatten, wenn diese dem Typ 2 gem EN 1760-1:1997 entsprechen und wenn sie zusammenmit den damit verbundenen Steuerstromkreisen mindestens bei jedem Einschalten der Maschine getestet

    werden.

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    EN 1870-9:2000+A1:2009 (D)

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    i) bei berhrungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (Lichtschranken) nach dem aktiven optoelektronischenPrinzip, wenn diese von mindestens Typ 2 von gem den Anforderungenin !CLC/TS 61496-2:2006" entsprechen und wenn sie zusammen mit den damit verbundenenSteuerstromkreisen mindestens bei jedem Einschalten der Maschine getestet werden;

    j) bei druckempfindlichen Schaltkanten (Bumper) und druckempfindlichen Schaltleisten, wenn diese demTyp 2 gem den Anforderungen in !EN 1760-2:2001" entsprechen und wenn sie zusammen mitden damit verbundenen Steuerstromkreisen mindestens bei jedem Einschalten der Maschine getestetwerden.

    In kontaktbehafteten sicherheitsrelevanten Steuerstromkreisen verwendete Zeitrelais knnen der Kategorie Bgem !EN ISO 13849-1:2008"entsprechen, wenn das Zeitrelais fr mindestens 1 Million Schaltspieleausgelegt ist.

    Prfung: Kontrolle der entsprechenden Zeichnungen und/oder Schaltplne !und" Besichtigung an derMaschine!gelschter Text".

    !ANMERKUNG Fr die Eigenschaften der Bauteile kann die Information des Lieferanten des Bauteils von Nutzensein."

    5.1.2 Anordnung von Stellteilen

    Siehe 10.1.1 von!EN 60204-1:2006"und in Ergnzung.

    Wenn die Maschine mit einer Zweihandschaltung ausgerstet ist, muss diese:

    a) auf der Vorderseite der Maschine angeordnet sein;

    b) unterhalb der Werkstckauflage angeordnet sein;

    c) mindestens 750 mm ber der Zugangsebene angeordnet sein;

    d) wenn der grtmgliche Abstand zwischen den Sgeaggregaten

    2,5 m betrgt, bei jeder eingestelltenLage in der Mitte 300 mm zwischen den Sgeaggregaten positioniert werden knnen und sie darf dabeinicht weniger als 300 mm vom nchsten Sgeblatt entfernt sein.

    Wenn die Befehlseinrichtung fr die Werkstckspannung von der Zweihandschaltung getrennt ist, muss sie,waagrecht gemessen, innerhalb von 400 mm zur Zweihandschaltung angeordnet sein.

    Entsprechend den Abmessungen der Maschine mssen eine oder mehr Notaus-Befehlseinrichtungen (siehe5.1.5) angeordnet sein:

    e) nicht mehr als 1,0 m von der Aufgabestelle entfernt;

    f) nicht mehr als 1,0 m von der Abnahmestelle entfernt;

    g) am Hauptschaltpult;

    h) nicht mehr als 500 mm von der Zweihandschaltung entfernt (sofern diese vorhanden ist);

    i) nicht mehr als 3,0 m von dem Sgeaggregat entfernt.

    Prfung: Kontrolle der entsprechenden Zeichnungen und/oder Schaltplne, Besichtigung und zutreffenderFunktionstest an der Maschine.

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    5.1.3 Ingangsetzen

    Siehe!4.11 von EN ISO 12100-2:2003"und 9.2.5.2 von!EN 60204-1:2006"und in Ergnzung:

    Im Zusammenhang mit dieser Europischen Norm bedeutet alle Schutzeinrichtungen angebracht undfunktionsfhig, dass die in 5.2.7 und 5.2.8 beschriebenen Verriegelungsschaltungen vorhanden sind undBetriebsstart bedeutet die Drehung und/oder kraftbettigte Verstellung aller Sgewellen und/oderkraftbettigte Bewegung irgend einer Werkstckhalte- und Vorschubeinrichtung und/oder jedesMaschinenteils, in welches ein Sgeblatt eingebaut ist.

    Die in 9.2.5.2 von!EN 60204-1:2006"beschriebenen Ausnahmen sind nicht zutreffend.

    Bei halbautomatischen Maschinen darf der Schnitthub nur durch eine handbettigte Befehlseinrichtungausgelst werden knnen, nachdem die Drehbewegung des Sgeblattes und die Werkstckspannungausgelst wurden.

    Bei allen Maschinen darf der Schnitthub nur ausgelst werden knnen, nachdem die Drehbewegung desSgeblattes und die Werkstckspannung ausgelst wurden und wenn:

    a) alle verriegelten trennenden Schutzeinrichtungen geschlossen sind;

    b) keine Person auf Schaltmatten (sofern vorhanden) steht;

    c) keine Person sich im Strahl einer berhrungslos wirkenden Schutzeinrichtungen nach dem aktivenoptoelektronischen Prinzip (sofern vorhanden) befindet.

    Alle Befehlseinrichtungen fr das Rckstellen mssen auerhalb von gesicherten Bereichen angeordnet seinund drfen nicht von innerhalb eines gesicherten Bereichs erreicht werden knnen.

    Prfung: Kontrolle der entsprechenden Zeichnungen und/oder Schaltplne, Besichtigung und zutreffenderFunktionstest an der Maschine.

    5.1.4 Normales StillsetzenDie Maschinen mssen mit einer Befehlseinrichtung zum Stillsetzen ausgerstet sein, bei deren Bettigungdie Energiezufuhr zu allen Maschinenantrieben unterbrochen werden muss und die Bremse (sofernvorhanden) aktiviert wird.

    Nach dem Auslsen muss folgende Ausschaltreihenfolge eingehalten sein:

    a) Auslsen des Rckhubes des Sgeaggregates;

    b) Trennen der Energiezufuhr zur Werkstckspannung;

    c) Trennen der Energiezufuhr zum Antriebsmotor der Sgewelle und Auslsen der Bremsung (sofernvorhanden);

    d) Trennen der Energiezufuhr zu der Bremse, nachdem die Bremsung abgeschlossen ist (wenn eineelektrische Bremse vorhanden ist).

    Die Ausschaltreihenfolge fr das Stillsetzen muss durch entsprechende Ausfhrung der Steuerstromkreiserealisiert sein. Wenn ein Zeitrelais verwendet wird, muss die Zeitverzgerung mindestens so lang wie dielngste Auslaufzeit sein. Die Zeitverzgerung muss entweder fest sein, oder die Einrichtung zur Einstellungder Zeitverzgerung muss plombiert sein.

    Eine separate Befehlseinrichtung ist nicht erforderlich, wenn die Maschine mit einer Not-Aus-Befehls-einrichtung ausgerstet ist, welche die gleiche Funktion erfllt.

    Prfung: Kontrolle der entsprechenden Zeichnungen und/oder Schaltplne, Besichtigung und zutreffender

    Funktionstest an der Maschine.

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    5.1.5 Not-Aus

    Siehe!EN ISO 13850:2008"und in Ergnzung:

    Maschinen mit mehr als einem Maschinenantrieb mssen mit einer Not-Aus-Befehlseinrichtung ausgerstet

    sein, die mit 9.2.5.4 und 10.7 von !EN 60204-1:2006"bereinstimmt.!10.7.4 von EN 60204-1:2006"ist jedoch nicht anzuwenden.

    Nach dem Auslsen muss die Not-Aus-Befehlseinrichtung die Energiezufuhr zu allen Maschinenantriebenunterbrechen und die Bremse (sofern vorhanden) aktivieren.

    Nach dem Auslsen muss folgende Ausschaltreihenfolge eingehalten sein:

    a) Auslsen des Rckhubes des Sgeaggregates;

    b) Trennen der Energiezufuhr zur Werkstckspannung;

    c) Trennen der Energiezufuhr zum Antriebsmotor der Sgewelle und Auslsen der Bremsung (sofern

    vorhanden);

    d) Trennen der Energiezufuhr zu der Bremse, nachdem die Bremsung abgeschlossen ist (wenn eineelektrische Bremse vorhanden ist).

    Die Ausschaltreihenfolge fr das Stillsetzen muss durch entsprechende Ausfhrung der Steuerstromkreiserealisiert sein. Wenn ein Zeitrelais verwendet wird, muss die Zeitverzgerung mindestens so lang wie dielngste Auslaufzeit sein. Die Zeitverzgerung muss entweder fest sein, oder die Einrichtung zur Einstellungder Zeitverzgerung muss plombiert sein.

    Prfung: Kontrolle der entsprechenden Zeichnungen und/oder Schaltplne, Besichtigung und zutreffenderFunktionstest an der Maschine.

    5.1.6 Betriebsarten-Wahl

    Nicht zutreffend.

    5.1.7 Mechanischer Vorschub

    Siehe 5.1.3.

    5.1.8 Strung der Energieversorgung

    Bei elektrisch angetriebenen Maschinen muss im Falle einer Spannungsunterbrechung der automatischeWiederanlauf nach einer Spannungswiederkehr in bereinstimmung mit 7.5 Abstze 1 und 3von!EN 60204-1:2006"verhindert sein.

    Prfung: Kontrolle der entsprechenden Zeichnungen und/oder Schaltplne, Besichtigung und zutreffenderFunktionstest an der Maschine.

    5.1.9 Strung der Steuerkreise

    Siehe 5.1.1.

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    5.2 Schutzmanahmen gegen mechanische Gefhrdungen

    5.2.1 Standfestigkeit

    Die Maschinen mssen mit einer Einrichtung zum Befestigen der Maschine auf dem Boden oder einer

    anderen stabilen Unterlage ausgerstet sein, z. B. Befestigungsbohrungen im Maschinenstnder.

    Prfung: Kontrolle der entsprechenden Zeichnungen und Besichtigung der Maschine.

    5.2.2 Bruchgefahr whrend des Betriebs

    Die trennenden Schutzeinrichtungen fr die Sgebltter mssen hergestellt sein aus:

    a) Stahl mit einer Zugfestigkeit von mindestens 350 N mm-2und einer Wandstrke von mindestens 1,5 mm;

    b) Leichtmetall-Legierung mit Eigenschaften in bereinstimmung mit den Anforderungen in Tabelle 2;

    Tabelle 2 Eigenschaften von Sgeblatt-Schutzeinrichtungen aus Leichtmetall-Legierung

    Mindest-ZugfestigkeitN mm-2

    Mindestdickemm

    180 5

    240 4

    300 3

    c) Polycarbonat mit einer Wandstrke von mindestens 3 mm oder anderem Kunststoff mit einer Kerbschlag-zhigkeit, die mindestens gleich oder besser als derjenige von Polycarbonat mit mindestens 3 mmWanddicke ist;

    d) Gusseisen mit einer Zugfestigkeit von mindestens 200 N mm-2und einer Wanddicke von mindestens5 mm.

    Prfung: Kontrolle der entsprechenden Zeichnungen, Messung !und" Besichtigung an derMaschine!gestrichener Text".

    !ANMERKUNG Hinsichtlich der Mindest-Zugfestigkeit kann eine bereinstimmungserklrung des Werkstoff-herstellers von Nutzen sein."

    5.2.3 Gestaltung von Werkzeugtrger und Werkzeug

    5.2.3.1 Spindelblockierung

    Sofern es erforderlich ist, die Spindel zum Werkzeugwechsel zu blockieren, muss eine Spindelarretierungvorhanden sein. Dies kann z. B. ein Doppelschlssel oder ein mit der Maschine verbundener Arretierstift sein,der in die Spindel eingesteckt wird. Dieser Stift muss einen Durchmesser von mindestens 8 mm haben undaus Stahl mit einer Zugfestigkeit von mindestens 350 N mm-2bestehen.

    Arretierstifte mssen fr den Fall, dass der Spindelantriebsmotor unbeabsichtigt eingeschaltet wird, eineSpindeldrehung verhindern.

    Prfung: Kontrolle der entsprechenden Zeichnungen, Besichtigung, Messung !gestrichener Text" undzutreffender Funktionstest an der Maschine. Alternativ bei Maschinen mit Arretierstift durch folgende Prfung:Nach dem Einschalten des Spindelantriebsmotors und eingelegtem Arretierstift darf sich die Spindel nichtdrehen.

    !ANMERKUNG Hinsichtlich der Mindest-Zugfestigkeit kann eine bereinstimmungserklrung des Werkstoff-herstellers von Nutzen sein."

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    5.2.3.2 Werkzeugbefestigung

    Es mssen Sgeblattflansche (oder ein Flansch im Fall einer flanschlosen Sgeblattbefestigung) vorhandensein.

    Der Durchmesser beider Flansche (oder des Flansches bei flanschloser Sgeblattbefestigung) muss beiSgeblttern bis zu 450 mm Durchmesser mindestens D/4 betragen (wobei Dder Durchmesser des grtenauf der Maschine bestimmungsgem verwendbaren Sgeblattes ist).

    Der Durchmesser der Flansche muss bei Sgeblttern mit einem Durchmesser von mehr als 450 mmmindestens D/6, aber nicht weniger als 115 mm betragen.

    Die Spannflche am ueren Teil der Flansche muss, auer bei solchen fr flanschlose Sgeblattbefestigungmindestens 5 mm breit sein und zur Mitte hin hinterdreht sein (siehe Bild 1).

    Wenn zwei Flansche vorhanden sind, mssen beide uere Durchmesser innerhalb einer Toleranz von1 mm gleich gro sein.

    Um sicher zu stellen, dass sich das Sgeblatt whrend des Hochlaufens, des Laufens, des Auslaufens oder

    Bremsens nicht lsen kann, muss eine formschlssige Verbindung zwischen der Sgewelle und demSgeblatt oder zwischen dem vorderen Flansch und der Sgewelle vorhanden sein.

    Sgewellen mssen in bereinstimmung mit den im Anhang A enthaltenen Toleranzen gefertigt sein.

    Prfung: Kontrolle der entsprechenden Zeichnungen, Messung und Besichtigung an der Maschine.

    Mae in Millimeter

    Bild 1 Detail am Sgeflansch an der Spannflche

    5.2.4 Bremssysteme

    5.2.4.1 Halbautomatische Maschinen

    Eine automatische Bremse muss fr die Sgewellen vorhanden sein, wenn die ungebremste Auslaufzeitgrer als 10 s ist.

    Die gebremste Auslaufzeit muss kleiner als 10 s sein.

    Die elektrische Gegenstrombremsung darf nicht verwendet werden.

    Prfung:Hinsichtlich der Bestimmung der ungebremsten Auslaufzeit und der gebremsten Auslaufzeit siehe,falls zutreffend, nachfolgende Prfungen.

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    5.2.4.2 Automatische Maschinen

    Eine automatische Bremse muss fr die Sgewellen vorhanden sein, wenn die ungebremste Auslaufzeitgrer als 40 s ist.

    Die gebremste Auslaufzeit muss kleiner als 40 s sein.

    Die elektrische Gegenstrombremsung darf nicht verwendet werden.

    Prfung:Hinsichtlich der Bestimmung der ungebremsten Auslaufzeit und der gebremsten Auslaufzeit siehe,falls zutreffend, nachfolgende Prfungen.

    5.2.4.3 Bedingungen fr alle Prfungen

    Die Spindelaggregate mssen entsprechend den Herstellerangaben eingestellt sein (z. B. Riemenspannung).

    Bei der Auswahl der Drehzahl und der Sgebltter mssen diejenigen Bedingungen gewhlt werden, welchedie grte kinetische Energie ergeben, fr welche die Maschine konstruiert ist.

    Das Spindelaggregat muss vor Beginn der Prfungen mindestens 15 min im Leerlauf warmlaufen.

    Es muss sichergestellt sein, dass die tatschliche Drehzahl um nicht mehr als hchstens 10 % von derbeabsichtigten Drehzahl abweicht.

    Wenn ein Aggregat mit einem handbettigten Stern-/Dreieckschalter geprft wird, mssen die Bedienungs-anweisungen des Herstellers fr das Einschalten befolgt werden.

    Die Genauigkeit des Drehzahlmessinstrumentes muss mindestens 1 % des Skalenendwertes betragen.

    Das Zeitmessinstrument muss ber eine Genauigkeit von mindestens 0,1 s verfgen.

    5.2.4.4 Prfungen

    5.2.4.4.1 Ungebremste Auslaufzeit

    Die ungebremste Auslaufzeit ist wie folgt zu messen:

    a) Trennen der Energiezufuhr zum Antriebsmotor der Sgewelle und Messen der ungebremstenAuslaufzeit;

    b) Wiedereinschalten des Antriebsmotors der Sgewelle und Abwarten, bis er die beabsichtigte Drehzahlerreicht hat;

    c) die Schritte a) und b) werden zweimal wiederholt.

    Die ungebremste Auslaufzeit der Sgewelle ist der arithmetische Mittelwert aus den drei durchgefhrtenMessungen.

    5.2.4.4.2 Gebremste Auslaufzeit

    Die gebremste Auslaufzeit ist wie folgt zu messen:

    a) Trennen der Energiezufuhr zum Antriebsmotor der Sgewelle und Messen der gebremsten Auslaufzeit;

    b) die Spindel muss fr 1 min stillstehen;

    c) Wiedereinschalten des Antriebsmotors der Sgewelle und Leerlauf whrend 1 min;

    d) die Schritte a) bis c) werden neunmal wiederholt.

    Die gebremste Auslaufzeit der Sgewelle ist der arithmetische Mittelwert aus den zehn durchgefhrtenMessungen.

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    5.2.5 Einrichtungen, welche die Mglichkeit oder die Auswirkung des Wegschleuderns minimieren

    Siehe 5.2.6.1, 5.2.6.2, 5.2.7.1 und 5.2.8.

    5.2.6 Werkstck-Auflagen und Werkstck-Fhrungen

    5.2.6.1 Werkstckauflagen

    Jedes Sgeaggregat muss auf jeder Seite der Schnittebene mit einer Werkstckauflage ausgerstet sein,wobei die Mglichkeit der Schrgstellung oder Neigung des Sgeaggregates fr Winkelschnitte bercksichtigtwerden muss (siehe Bild 2).

    Im Schneidbereich muss die Auflage so weit nach vorn reichen, dass die vordere Kante der Sgebltter nichtber die Werkstckauflage hinausragen, wobei die Mglichkeit der Schrgstellung oder Neigung desSgeaggregates fr Winkelschnitte bercksichtigt werden muss.

    Wenn der grtmgliche Abstand zwischen den Werkstckauflagen der Sgeaggregate 2 m bersteigt, musseine zustzliche Mittenauflage zwischen den Werkstckauflagen der Sgeaggregate vorhanden sein (siehe

    Bild 2).Wenn die Mglichkeit einer Berhrung zwischen den Werkstckauflagen und einem Sgeblatt besteht, mussdieser Teil der Werkstckauflage aus Holz, Leichtmetall oder Kunststoff bestehen.

    Prfung: Kontrolle der entsprechenden Zeichnungen, Besichtigung, Messung und zutreffender Funktionstestan der Maschine.

    Legende

    1 Verstellbare Mittenauflage2 Schrgstellung (wenn vorhanden)3 Verstellbares Sgeaggregat

    4 Sgeblatt5 Rollentisch (Sonderzubehr)

    Bild 2 Werkstckauflagen

    5.2.6.2 Werkstckfhrungen

    Jedes Sgeaggregat muss auf beiden Seiten der Schnittlinie mit einem Anschlag ausgerstet sein.

    Wenn die Mglichkeit einer Berhrung zwischen dem Anschlag und dem Sgeblatt besteht, muss dieser Teildes Anschlags aus Holz, Leichtmetall oder Kunststoff bestehen.

    Prfung: Kontrolle der entsprechenden Zeichnungen, Besichtigung, Messung und zutreffender Funktionstestan der Maschine.

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    EN 1870-9:2000+A1:2009 (D)

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    5.2.7 Verhtung des Zugriffs auf bewegte Maschinenteile

    5.2.7.1 Sicherung der Sgebltter an von oben schneidenden Maschinen

    Der nicht schneidende Bereich der Sgebltter muss bis zu den tiefsten Punkten am Umfang des

    Sgeblattflansches durch feststehende trennende Schutzeinrichtungen gesichert sein. Wenn fr den Wechseldes Sgeblattes der Zugriff erforderlich ist, darf der fr den Zugriff vorgesehene Teil nur mit Hilfe vonWerkzeugen geffnet werden knnen und muss im geffneten Zustand mit der Maschine verbunden bleiben,z. B. durch Scharnier. Die trennende Schutzeinrichtung darf ohne ihre Befestigungsteile nicht inSchutzstellung verbleiben.

    Der Zugriff zu den Sgeblttern im Schneidbereich muss verhindert sein entweder durch:

    a) eine selbstttig sich schlieende trennende Schutzeinrichtung auf beiden Seiten der Sgezhne (sieheBild 3 a)), die den Umfang des Sgeblattes in bereinstimmung mit den in Bild 4 a) enthaltenenAbmessungen berragt und die beim Berhren des Werkstcks oder des Anschlags sich ffnet. Dietrennende Schutzeinrichtung muss, um eine maximale Schutzwirkung zu erreichen, whrend desSchneidens auf dem Werkstck oder dem Anschlag aufliegen; oder

    b) eine selbstttig sich schlieende trennende Schutzeinrichtung, die mindestens den Umfang desSgeblattes und beide Seiten der Sgezhne (siehe Bilds 3 a) und 3 b)) in bereinstimmung mit den inBild 4b) enthaltenen Abmessungen verdeckt. Diese trennende Schutzeinrichtung muss in derRuhestellung vollkommen geschlossen sein und muss sich schrittweise ffnen und muss ganz geffnetsein, wenn sich das Sgeblatt in der tiefsten Stellung befindet, fr welche die Maschine gebaut ist.

    Beide Ausfhrungen der trennenden Schutzeinrichtung mssen in der ganz geschlossenen Lage, wenn sichdas Sgeaggregat in der Ruhestellung befindet, verrastet sein.

    Beide Ausfhrungen der trennenden Schutzeinrichtung mssen den Sgeblattwechsel ermglichen, ohne dietrennende Schutzeinrichtung von der Maschine entfernen zu mssen.

    Prfung: Kontrolle der entsprechenden Zeichnungen, Besichtigung, Messung und zutreffender Funktionstestan der Maschine.

    Bild 3 a) Selbstschlieende trennende Schutzeinrichtung inbereinstimmung mit den Anforderungen von 5.2.7.1 a)

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    Bild 3 b) Selbstschlieende trennende Schutzeinrichtung inbereinstimmung mit den Anforderungen von 5.2.7.1 b)

    Bild 3 c)Schutzeinrichtung in der unteren teils geffneten Position

    Bild 3 Sicherung des Schneidbereichs des Sgeblattes

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    Bild 4 a) Schutzeinrichtung in bereinstimmung mit den Anforderungen von 5.2.7.1 a)

    Bild 4 b) Schutzeinrichtung in bereinstimmung mit den Anforderungen von 5.2.7.1 b)

    Legende

    1 Schutzeinrichtung2 Sgeblatt

    Bild 4 Abmessungen der selbstttig schlieenden trennenden Schutzeinrichtung

    Zustzlich muss bei automatischen Maschinen whrend des Schnitthubes der Zugriff zu den Sgebltternverhindert sein entweder:

    c) durch feststehende trennende Schutzeinrichtungen, wobei alle ffnungen so gestaltet sein mssen, dassdie Sicherheitsabstnde gem Tabelle 4 von !EN ISO 13857:2008" eingehalten sind. JeglicheZugangstr muss verriegelt und zugehalten sein und die Tr muss geschlossen bleiben, bis die Sgen indie Ruhestellung zurckgekehrt sind; oder

    d) durch Verwendung von Schaltmatten entsprechend den Anforderungen von mindestens Typ 2 vonEN 1760-1:1997, die wirksam sein mssen in einem Bereich von mindestens 1,3 m, waagrechtgemessen von der nchsten Lage der Sgebltter und die Sgebltter mssen nach dem Aktivieren derSchaltmatten innerhalb 1 s in die Ruhestellung zurckkehren; oder

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    EN 1870-9:2000+A1:2009 (D)

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    e) durch Verwendung einer berhrungslos wirkenden Schutzeinrichtung nach dem aktiven opto-elektronischen Prinzip (Lichtschranke) gem den Anforderungen von mindestens Typ 2von!CLC/TS 61496-2:2006", die in einem Abstand von mindestens 1,3 m, waagrecht gemessen vonder nchsten Lage der Sgebltter angeordnet sein muss. Sie muss mindestens 2 waagrechte Strahlenhaben, einer in 400 mm Abstand zur Zugangsebene und einer in 900 mm ber der Zugangsebene. Die

    Sgebltter mssen nach dem Aktivieren der Lichtschranke innerhalb 1 s in die Ruhestellungzurckkehren; oder

    f) durch Verwendung einer Kombination aus diesen Manahmen.

    Prfung: Kontrolle der entsprechenden Zeichnungen, Besichtigung, Messung und zutreffender Funktionstestan der Maschine.

    Zustzlich muss bei halbautomatischen Maschinen whrend des Schnitthubes der Zugriff zu den Sgebltternverhindert sein, entweder wie bei automatischen Maschinen (siehe vorstehenden Abschnitt) oder durchVorsehen einer Zweihandschaltung der Type 3B entsprechend den Anforderungen in EN 574:1996.

    Wenn eine Zweihandschaltung vorhanden ist, mssen die Sgebltter innerhalb 1 s nach dem Loslassen der

    Zweihandschaltung in die Ruhestellung zurckgekehrt sein (Anordnung der Zweihandschaltung gem 5.1.2).

    Prfung: Kontrolle der entsprechenden Zeichnungen und/oder Schaltplne, Besichtigung, Messung undFunktionstest an der Maschine.

    5.2.7.2 Sicherung der Sgebltter an waagrecht schneidenden Maschinen

    In der Ruhestellung muss der Zugriff zu den Sgeblttern durch feststehende trennende Schutzeinrichtungenverhindert sein. ffnungen in diesen trennenden Schutzeinrichtungen mssen so gestaltet sein, dass dieSicherheitsabstnde gem Tabelle 4 von!EN ISO 13857:2008"eingehalten sind.

    Prfung: Kontrolle der entsprechenden Zeichnungen, Besichtigung, Messung und zutreffender Funktionstestan der Maschine.

    An automatischen Maschinen muss whrend des Schnitthubes der Zugriff zu den Sgeblttern verhindert seinentweder:

    a) durch feststehende trennende Schutzeinrichtungen, wobei alle ffnungen so gestaltet sein mssen, dassdie Sicherheitsabstnde gem Tabelle 4 von !EN ISO 13857:2008" eingehalten sind. JeglicheZugangstr muss verriegelt und zugehalten sein und die Tr muss geschlossen bleiben, bis die Sgen indie Ruhestellung zurckgekehrt sind; oder

    b) durch Verwendung von Schaltmatten entsprechend den Anforderungen von mindestens Typ 2 vonEN 1760-1:1997, die wirksam sein mssen in einem Bereich von 1,3 m, waagrecht gemessen von dernchsten Lage der Sgebltter und die Sgebltter mssen nach dem Aktivieren der Schaltmatten

    innerhalb 1 s in die Ruhestellung zurckkehren; oder

    c) durch Verwendung einer berhrungslos wirkenden Schutzeinrichtung nach dem aktivenoptoelektronischen Prinzip (Lichtschranke) gem den Anforderungen von mindestens Typ 2von !CLC/TS 61496-2:2006", die in einem Abstand von mindestens 1,3 m, waagrecht gemessenvon der nchsten Lage der Sgebltter angeordnet sein muss. Sie muss mindestens 2 waagrechteStrahlen haben, einer in 400 mm Abstand zur Zugangsebene und einer in 900 mm ber derZugangsebene. Die Sgebltter mssen nach dem Aktivieren der Lichtschranke innerhalb 1 s in dieRuhestellung zurckkehren; oder

    d) durch Verwendung einer Kombination aus diesen Manahmen.

    Prfung: Kontrolle der entsprechenden Zeichnungen, Besichtigung, Messung und zutreffender Funktionstest

    an der Maschine.

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    Bei halbautomatischen Maschinen muss whrend des Schnitthubes der Zugriff zu den Sgeblttern verhindertsein, entweder wie bei automatischen Maschinen (siehe vorstehenden Abschnitt) oder durch Vorsehen einerZweihandschaltung der Type 3B entsprechend den Anforderungen in EN 574:1996.

    Wenn eine Zweihandschaltung vorhanden ist, mssen die Sgebltter innerhalb 1 s nach dem Loslassen der

    Zweihandschaltung in die Ruhestellung zurckgekehrt sein (Anordnung der Zweihandschaltung gem 5.1.2).

    Prfung: Kontrolle der entsprechenden Zeichnungen und/oder Schaltplne, Besichtigung, Messung undzutreffender Funktionstest an der Maschine.

    5.2.7.3 Sicherung beim Verfahren der Sgeaggregate

    Der Zugriff zu Quetsch- und Stostellen muss verhindert sein entweder:

    a) durch eine der in 5.2.7.1 oder 5.2.7.2 beschriebenen Sicherungen, wobei die Entfernung und die zumErreichen einer sicheren Position erforderliche Zeit auf die jeweiligen bewegten Teile sich beziehenmssen; oder

    b) wenn es mglich ist, dass das sich bewegende Sgeaggregat sich auf weniger als 500 mm einemanderen Maschinenteil nhern kann (und damit eine Quetschstelle entsteht), durch die Verwendung einerSteuereinrichtung mit selbstttiger Rckstellung und Begrenzung der Geschwindigkeit des sichbewegenden Sgeaggregates auf 25 m min-1. Die Steuereinrichtung mit selbstttiger Rckstellung mussso angeordnet sein, dass die Bedienperson die Quetschstelle sehen kann; oder

    c) durch die Verwendung einer Druckschalteinrichtung (Bumper) von mindestens Typ 2von !EN 1760-2:2001" und Begrenzung der Geschwindigkeit des sich bewegendenSgeaggregates/der Sgeaggregate auf hchstens 25 m min-1; oder

    d) durch irgendeine geeignete Kombination aus diesen Manahmen.

    Prfung: Kontrolle der entsprechenden Zeichnungen, Messung, Besichtigung und zutreffender Funktionstestan der Maschine.

    5.2.7.4 Sicherung der Werkstckpositioniereinrichtungen

    Wenn der Zugriff zu der Werkstckpositioniereinrichtung nicht durch die in 5.2.7.1 oder 5.2.7.2 beschriebenenManahmen gesichert ist, muss er verhindert sein, entweder:

    a) durch feststehende trennende Schutzeinrichtungen, wobei darin enthaltene ffnungen so gestaltet seinmssen, dass die Sicherheitsabstnde entsprechend Tabelle 4 von !EN ISO 13857:2008"eingehalten sind; oder

    b) durch Verwendung von Schaltmatten in bereinstimmung mit den Anforderungen von mindestens Typ 2

    von EN 1760-1:1997, die auf eine Entfernung von mindestens 1,3 m waagrecht zur nchstenGefahrstelle an der Werkstckpositionierung gemessen wirksam sind; oder

    c) durch Verwendung einer berhrungslos wirkenden Schutzeinrichtung nach dem aktiven opto-elektronischen Prinzip (Lichtschranke) gem den Anforderungen von mindestens Typ 2von!CLC/TS 61496-2:2006", die in einem Abstand von mindestens 1,3 m, waagrecht gemessen zurnchsten Gefahrstelle an der Werkstckpositionierung, angeordnet sein muss. Sie muss mindestens 2waagrechte Strahlen haben, davon einer in 400 mm ber der Zugangsebene und einer in 900 mm Hheber der Zugangsebene; oder

    d) durch Verwendung einer Kombination aus diesen Manahmen.

    Der Zugriff zu Gefahrstellen an der Einschubffnung der Werkstckpositioniereinrichtung kann durch die in a)bis d) beschriebenen Manahmen mit gesichert werden oder er muss durch die Verwendung einerSchaltleiste gem den Anforderungen in!EN 1760-2:2001"verhindert sein.

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    Wenn eine Schaltleiste verwendet wird, muss diese ber der Einschubffnung angeordnet sein und folgendenAnforderungen gengen:

    e) nach dem Bettigen muss die Positioniereinrichtung stillgesetzt sein, bevor die sich mit grtmglicherPositioniergeschwindigkeit, fr welche die Maschine gebaut ist, auf dem Werkstck bewegende Hand die

    Einzug- oder Scherstelle erreicht hat;

    f) die Schaltleiste muss mindestens so breit wie die Einschubffnung sein;

    g) die Unterkante der Schaltleiste darf nicht mehr als 25 mm ber der Oberflche jedes Werkstckesangeordnet sein, fr welches die Maschine konstruiert ist und muss automatisch oder von Hand auf dieHhe jedes Werkstckes eingestellt werden;

    h) die Schaltleiste darf selbst nicht zu einer Gefhrdung durch Erfassen fhren.

    Prfung: Kontrolle der entsprechenden Zeichnungen und/oder Schaltplne, Messung, Besichtigung undzutreffender Funktionstest an der Maschine.

    5.2.7.5 Sicherung von Tischen mit angetriebenen Rollen

    Wenn Tische mit angetriebenen Rollen am Einschub und/oder am Auslass der Maschine vorhanden sind,muss der Zugriff zu den Einzugstellen zwischen den Rollen verhindert sein entweder durch:

    a) Fllstcke in den Einzugstellen, die den in Bild 5 enthaltenen Abmessungen entsprechen; oder

    b) Verwendung von einer mit der gefhrlichen Bewegung verriegelten und ber die gesamte Lnge derMaschine reichenden berhrungslos wirkenden Schutzeinrichtung nach dem aktiven optoelektronischenPrinzip (Lichtschranke) entsprechend den Anforderungen von mindestens Typ 2von !CLC/TS 61496-2:2006", die in einem Abstand von mindestens 1,3 m, waagrecht gemessenvon der nchsten Einzugstelle am Tisch, mit den angetriebenen Rollen angeordnet sein muss. Sie mussmindestens 2 waagerecht Strahlen haben, einer in 400 mm Abstand zur Zugangsebene und einer in

    900 mm ber der Zugangsebene; oder

    c) Verwendung von mit der gefhrlichen Bewegung verriegelten und ber die gesamte Lnge der Maschinereichenden Trittmatten in bereinstimmung von mindestens Typ 2 von EN 1760-1:1997, welche in einemBereich von 1,3 m, waagrecht zur Werkstckauflage gemessen, angeordnet sein mssen; oder

    d) Verwendung einer Kombination aus diesen Manahmen.

    Prfung: Kontrolle der entsprechenden Zeichnungen, Besichtigung und zutreffender Funktionstest an derMaschine.

    Bild 5 a) angetriebene Rollen auf Einschub- und Auslassseite

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    Bild 5 b) Tisch mit angetrieben Rollen

    Bild 5 Beispiel von Sicherung der angetriebenen Rollen

    5.2.7.6 Sicherung der Antriebe

    Die Antriebe fr die Sgebltter und alle anderen Antriebe mssen gesichert sein, entweder durch fest-stehende trennende Schutzeinrichtungen oder durch bewegliche trennende und verriegelte Schutz-einrichtungen. Wenn bewegliche trennende und verriegelte Schutzeinrichtungen vorhanden sind, mssendiese trennenden Schutzeinrichtungen mit einer Zuhaltung ausgerstet sein, wenn es mglich ist, die sichdrehenden Sgebltter bei geffneten Schutzeinrichtungen zu berhren.

    Prfung: Kontrolle der entsprechenden Zeichnungen und/oder Schaltplne, Besichtigung und zutreffenderFunktionstest an der Maschine.

    5.2.8 Spanneinrichtungen

    Jedes Sgeaggregat muss entweder mit einer kraftbettigten senkrecht wirkenden Spanneinrichtung undeiner kraftbettigten waagrecht wirkenden Spanneinrichtung oder mit einer Spanneinrichtung, die sowohl in

    waagrechter als in senkrechter Richtung wirken kann, ausgerstet sein. Die Einrichtung muss in einemAbstand zwischen 20 mm und 300 mm zu jeder Schnittlinie angeordnet sein.

    Wenn vorhandene Gefhrdungen durch Quetschen nicht durch die im vorstehenden Abschnitt 5.2.7beschriebenen Manahmen gesichert sind, mssen diese gesichert sein z. B. durch:

    a) eine 2-Stufen-Spannung mit einem whrend 1 s anstehenden Vordruck von hchstens (50 103) Pa, derdann vom vollen Spanndruck gefolgt wird; oder

    b) Verringerung des Spaltes zwischen Spannflche und Werkstck auf 6 mm oder weniger durch einehandbettigte Verstellmglichkeit der Spanneinrichtung und Begrenzung des Hubes auf 10 mm; oder

    c) Begrenzung der Schliegeschwindigkeit des Spanners auf 10 mm s1oder weniger; oder

    d) Sicherung des Spanntellers durch eine an der Spanneinrichtung befestigten Schutzeinrichtung zurReduzierung des Spaltes zwischen dem Werkstck und der Schutzeinrichtung auf 6 mm oder weniger.Der Spannteller darf hchstens 6 mm ber die Schutzeinrichtung vorstehen.

    Wenn pneumatische Spannung vorhanden ist und ein Fehler in der Druckluftversorgung auftritt, muss dieWerkstckspannung erhalten bleiben, bis der Rckhub des Sgeblattes ausgelst wurde.

    Prfung: Kontrolle der entsprechenden Zeichnungen, Messung, Besichtigung, und zutreffender Funktionstestan der Maschine.

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    5.3 Schutzmanahmen gegen Gefhrdungen nicht mechanischer Art

    5.3.1 Feuer gestrichener Text

    Zur!gestrichener Text"Minimierung der Gefhrdungen durch Feuer und Explosion mssen die Anforde-

    rungen in 5.3.3 und 5.3.4 eingehalten sein.

    5.3.2 Lrm

    5.3.2.1 Lrmminderung bei der Konstruktion

    Bei der Konstruktion von Maschinen mssen die in EN ISO 11688-1:1998 enthaltenen Informationen und dietechnischen Manahmen zur Bekmpfung des Lrms an der Entstehungsstelle beachtet werden.

    5.3.2.2 Lrmmessung

    Die Betriebsbedingungen fr die Lrmmessung mssen Anhang T von ISO 7960:1995 entsprechen.

    Die Aufstell- und Betriebsbedingungen der Maschine mssen fr die Bestimmung der Emissionsschalldruck-pegel am Arbeitsplatz und der Schallleistungspegel gleich sein.

    Bei Maschinen, bei denen Anhang T von ISO 7960:1995 nicht anwendbar ist, z. B. fr verschiedene Spindel-drehzahlen und Sgeblattdurchmesser, mssen die verwendeten Betriebsbedingungen im Messberichtdetailliert angegeben sein.

    Die Schallleistungspegel sind in bereinstimmung mit der Hllflchen-Memethode nach EN ISO 3746:1995zu messen mit folgenden nderungen:

    Der Umgebungsindikator K2Amuss kleiner oder gleich 4 dB sein;

    die Differenz zwischen dem Schalldruckpegel des Fremdgerusches und dem Maschinen-Schalldruck-

    pegel muss an jedem Messpunkt 6 dB oder mehr betragen. Die Korrekturformel fr diese Differenz (siehe8.2 in EN ISO 3746:1995) ist bis zu einer Differenz von 10 dB anzuwenden;

    es ist nur die quaderfrmige Hllflche in einem Abstand von 1 m von der Bezugsflche zu verwenden;

    ist der Abstand zwischen der Maschine und Hilfseinrichtungen kleiner als 2 m, so ist die Hilfseinrichtungin die Bezugsflche einzubeziehen;

    die Anforderung an die Messzeit in 7.5.3 von EN ISO 3746:1995 bezglich der 30 s ist nicht anzuwenden;

    die Genauigkeit der Prfmethode muss besser als 3 dB sein;

    die Anzahl der Messpunkte muss 9 sein entsprechend Anhang T von ISO 7960:1995.

    Alternativ knnen, sofern die Einrichtungen dazu vorhanden sind und die Memethode fr den Maschinentypanwendbar ist, die Schallleistungspegel auch nach einer genaueren Memethode ermittelt werden, z. B.EN ISO 3743-1:1995, EN ISO 3743-2:1996, EN ISO 3744:1995 und !EN ISO 3745:2003"ohne die weitervorn beschriebenen nderungen.

    Fr die Ermittlung von Schallleistungspegeln ber die Intensittsmethode ist EN ISO 9614-1:1995 (nachAbstimmung zwischen Kufer und Lieferant) anzuwenden.

    Die Emissionsschalldruckpegel am Arbeitsplatz mssen nach EN ISO 11202:1995 mit folgenden nderungenermittelt werden:

    Der Umgebungsindikator K2A und die punktbezogene Umgebungskorrektur am Arbeitsplatz K3Amssenkleiner oder gleich 4 dB sein;

    Die Differenz zwischen dem Fremdgerusch-Schalldruckpegel und dem Schalldruckpegel amArbeitsplatz muss grer oder gleich 6 dB sein;

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    Die Korrektur der punktbezogenen Umgebungskorrektur am Arbeitsplatz K3A muss entsprechend A.2in !EN ISO 11204:1995" nach der auf EN ISO 3746:1995 beschrnkten Methode anstelle der inAnhang A von EN ISO 11202:1995 beschriebenen Methode berechnet werden, oder in bereinstimmungmit EN ISO 3743-1:1995 oder EN ISO 3743-2:1996, EN ISO 3744:1995 oder !EN ISO 3745:2003",sofern eine dieser Normen zur Messung herangezogen wurde.

    5.3.2.3 Angabe

    Siehe 6.3.

    5.3.3 Emission von Spnen, Staub und Gasen

    Es mssen Vorkehrungen zum Absaugen der Spne und des Staubes von der Maschine getroffen sein, durchVorsehen eines Absauganschlusses/Absauganschlssen, die es ermglichen, die Maschine an ein getrenntesSpne- und Staubabsaugungssystem anzuschlieen.

    ANMERKUNG Um sicherzustellen, dass die an der Entstehungsstelle abgesaugten Spne und der Staub zurAbsauganlage weitertransportiert werden, sollte die Konstruktion der Erfassungselemente, Rohre, Leitelemente und auf

    einer Frdergeschwindigkeit der abgesaugten Luft von 20 m s-1bei trockenen Spnen und 28 m s-1bei feuchten Spnen(Feuchte 18 % oder mehr) beruhen.

    Prfung: Kontrolle der entsprechenden Zeichnungen und Besichtigung der Maschine.

    5.3.4 Elektrizitt

    !Es gelten die Anforderungen in EN 60204-1:2006, es sei denn, diese Europische Norm enthlt eineandere Aussage.

    Insbesondere siehe 6.2 von EN 60204-1:2006 hinsichtlich der Verhinderung eines elektrischen Schlagesdurch direkten Kontakt, 6.3 von EN 60204-1:2006 hinsichtlich Informationen zur Verhinderung eines elekt-rischen Schlages durch indirekten Kontakt und Abschnitt 7 von EN 60204-1:2006 hinsichtlich der Anforde-

    rungen zum Schutz gegen Kurzschluss und berlast.

    ANMERKUNG 1 Der Schutz gegen einen elektrischen Schlag infolge einer indirekten Berhrung ist normalerweisedurch die automatische Trennung der elektrischen Energieversorgung sichergestellt (siehe die durch den Hersteller in derBetriebsanleitung vorgesehene Information, 6.3 o)).

    Die Schutzart der elektrischen Bauteile muss in bereinstimmung mit 11.3 von EN 60204-1:2006 mitfolgenden Ausnahmen sein:

    a) bei dreiphasigen Motoren muss die Schutzart mindestens IP 5X in bereinstimmung mit EN 60529:1991sein;

    b) der letzte Satz von 11.3 trifft nicht zu.

    Nach 18.2 und 18.6 von EN 60204-1:2006 treffen die Prfung 1 fr die durchgehende Verbindung desSchutzleitersystems und die Funktionsprfungen zu.

    Prfung:Kontrolle der entsprechenden Zeichnungen und/oder der Schaltplne, Besichtigung an der Maschineund durch die zutreffenden Prfungen (in Prfung 1 im Abschnitt 18.2 und 18.6 von EN 60204-1:2006beschrieben).

    ANMERKUNG 2 Hinsichtlich der Eigenschaften von elektrischen Bauteilen kann die Information des Lieferanten deselektrischen Bauteils von Nutzen sein."

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    5.3.5 Ergonomie und Handhabung

    !Es gelten die Anforderungen in EN 614-1:2006 und in Ergnzung:

    Die Maschine und ihre Befehlseinrichtungen mssen unter Beachtung der ergonomischen Grundstze fr

    nicht ermdende Krperhaltung bei der Arbeit nach EN 1005-4:2005 konstruiert sein.Die Anordnung, Kennzeichnung und Beleuchtung (sofern erforderlich) von Befehlseinrichtungen und dieEinrichtungen fr den Umgang mit Werkstoffen und Werkzeugsatz mssen ergonomischen Grundstzen nachEN 894-1:1997, EN 894-2:1997, EN 894-3:2000, EN 1005-1:2001, EN 1005-2:2003, EN 1005-3:2002gengen.

    Behlter, die Pressluftabscheider und ler haben, mssen so angeordnet oder ausgerichtet sein, dass Fll-einrichtung und Abscheiderrohre leicht erreichbar sind.

    Maschinenbauteile mit einer Masse von mehr als 25 kg mssen die notwendigen Zusatzeinrichtungen haben,damit sie an einer Hebevorrichtung angeschlagen werden knnen z. B. Befestigungssen, die so angeordnetsind, dass ein Kippen, Umfallen oder unkontrolliertes Bewegen der Bauteile whrend des Transports,

    Zusammenbaus, der Demontage, des Unbrauchbarmachens und Verschrottens vermieden ist.

    Wenn die Maschine mit einem beweglichen Steuerpult ausgerstet ist, muss dieses Pult mit einer Einrichtungzum Bewegen in die gewnschte Position ausgerstet sein.

    Sofern graphische Symbole im Zusammenhang mit der Bettigung von Stellteilen verwendet werden, mssendiese in bereinstimmung mit Tabelle A.1 von EN 61310-1:2008 sein.

    ANMERKUNG Weitere Hinweise sind in EN 60204-1:2006, EN 614-1:2006 und EN 614-2:2000 enthalten.

    Siehe auch 5.1.2 hinsichtlich der Anordnung der Stellteile, 6.3, EN 894-3:2000 und EN 1005-3:2002.

    Prfung: Kontrolle der entsprechenden Zeichnungen, Besichtigung an der Maschine, Messung und zu-

    treffende Funktionsprfung an der Maschine."

    5.3.6 Beleuchtung

    Siehe Anhang B.

    5.3.7 Pneumatik

    Siehe 5.1.1, 5.3.15 und EN 983:1996.

    5.3.8 Hydraulik

    Siehe 5.1.1, 5.3.15 und EN 982:1996.

    5.3.9 Hitze

    Nicht zutreffend.

    5.3.10 Gefahrstoffe

    Siehe 5.3.3.

    5.3.11 Vibration

    Nicht zutreffend.

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    5.3.12 Laser

    !Wenn die Maschine mit einem Laser zur Anzeige der Schnittlinie ausgerstet ist, muss der Laser Klasse 2,2M oder eine niedrigere Klasse nach den Anforderungen in EN 60825-1:2007 haben.

    Der Laser muss so an der Maschine befestigt sein, dass die Warnhinweise auf dem Laser selbst lesbarbleiben.

    Alle vom Hersteller des Lasers im Zusammenhang mit der Installation und der Verwendung angegebenenManahmen mssen eingehalten sein. Die Anleitungen zur Verwendung des Lasers mssen in der Betriebs-anleitung wiederholt werden. Ein Warnschild und Ratschlge zur Verwendung von Augenschutz mssen,sofern vorhanden, an der Maschine nahe beim Standplatz des Operators vorhanden sein.

    Prfung: Kontrolle der zutreffenden Zeichnungen und Besichtigung an der Maschine.

    ANMERKUNG Fr die Eigenschaften des Lasers kann die Information des Laserherstellers von Nutzen sein."

    5.3.13 Statische Elektrizitt

    Nicht zutreffend.

    5.3.14 Fehlerhafte Montage

    Siehe 5.3.15, 5.3.16 und 6.3!gestrichener Text".

    5.3.15 Trennung von der Energiezufuhr

    !Es gelten die Anforderungen des Abschnitts 5 von EN 1037:1995 und in Ergnzung:"

    Elektrische Hauptschalter mssen 5.3 von!EN 60204-1:2006"entsprechen.

    Wenn zum Anschluss der Maschine an ein dreiphasiges Stromnetz ein Stecker vorhanden ist, kann dieserStecker einen Phasenwender aufweisen.

    Wenn pneumatische Energie verwendet wird, mssen Einrichtungen zum Abtrennen der pneumatischenEnergiezufuhr vorhanden sein, die eine Einrichtung zum Abschlieen im ausgeschalteten Zustand aufweisen.Sofern jedoch die pneumatische Energie lediglich zur Werkstckspannung bentigt wird, gengt eineSchnellkupplung (siehe EN 983:1996) ohne eine Abschlie-Einrichtung.

    Wenn hydraulische Energie verwendet wird, muss die Trennung von der hydraulischen Energie durchTrennen der elektrischen Energiezufuhr zum Hydraulikmotor erfolgen.

    Wenn Restenergie gespeichert ist, z. B. in einem Druckbehlter oder in einer Leitung, mssen Einrichtungen

    zum Entfernen des gespeicherten Druckes vorhanden sein, z. B. durch Verwendung eines Ventils. Der Abbaudes Druckes darf nicht durch eine Trennung von einer Leitung erfolgen.

    Prfung: Kontrolle der entsprechenden Zeichnungen und/oder Schaltplne, Besichtigung und zutreffenderFunktionstest an der Maschine.

    5.3.16 Instandhaltung

    !Die Grundstze in 4.15 von EN ISO 12100-2:2003 sind zu beachten und zustzlich mssen mindestensdie in 6.5.1 e) von EN ISO 12100-2:2003 aufgefhrten Informationen zur Instandhaltung vorhanden sein."

    Prfung: Kontrolle der Betriebsanleitung.

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    6 Benutzerinformation

    Siehe!4.15 von EN ISO 12100-2:2003"

    6.1 Warneinrichtungen

    Nicht zutreffend.

    6.2 Kennzeichnung der Maschine

    !Die Grundstze in 6.4 von EN ISO 12100-2:2003 sind zu beachten und zustzlich gilt:

    Die folgenden Angaben mssen lesbar und whrend der erwarteten Lebensdauer der Maschine unaus-lschlich entweder direkt auf der Maschine vorhanden sein, z. B. durch Eingravieren, tzen oder durch dieVerwendung von Etiketten oder Klebeschildern oder von einem Schild, das dauerhaft an der Maschinebefestigt ist, z. B. durch Aufnieten:

    a) Firmenname und vollstndige Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmchtigten;

    b) Baujahr, d. h. das Jahr, in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde;

    c) Bezeichnung der Maschine und Serien- oder Typbezeichnung;

    d) gegebenenfalls Maschinenidentifizierungs- oder Seriennummer;

    e) Leistungsangaben (bei elektrotechnischen Gerten vorgeschrieben: Spannung, Frequenz, Leistung);

    f) Nenndruck der pneumatischen Steuerkreise wenn die Maschine mit einem pneumatischen System aus-gerstet ist;

    g) wenn die Maschine mit einem pneumatischen Hauptschalter ausgerstet ist, dessen Funktion,Anordnung und Schaltstellung(en), z. B. durch ein Schild oder ein Piktogramm;"

    Der grte und kleinste Durchmesser der fr die Maschine vorgesehenen Sgebltter und ihr Bohrungs-durchmesser mssen dauerhaft an der Maschine oder auf einem dauerhaft an der Maschine befestigtenSchild angegeben sein.

    !Die Schilder oder Piktogramme fr die Angabe des Nenndrucks und der Hauptschalter mssen in derNhe derjenigen Stelle an der Maschine angebracht sein, an der sich die entsprechenden Hauptschalterbefinden.

    Die Kennzeichnungen mssen entweder in der Sprache des Landes sein, in welchem die Maschine ver-wendet werden soll, oder wann immer mglich durch Verwendung von Piktogrammen.

    Wenn die Maschine mit Skalen ausgerstet ist, mssen die Anforderungen in EN 894-2:1997 eingehalten

    sein."Wenn die Maschine eine pneumatische Energieversorgung besitzt, muss nahe beim elektrischen Haupt-schalter ein dauerhaftes Schild vorhanden sein, mit dem Hinweis, dass die pneumatische Energieversorgungnicht mit abgetrennt wird.

    Prfung: Kontrolle der entsprechenden Zeichnungen und Besichtigung der Maschine.

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    6.3 Betriebsanleitung

    !Die Grundstze in 6.5 von EN ISO 12100-2:2003 mssen beachtet werden, und zustzlich muss dieBetriebsanleitung mindestens enthalten:

    a) Eine Wiederholung der in 6.1 und 6.2 geforderten Kennzeichnungen, Piktogramme und der anderenHinweise an der Maschine, und sofern erforderlich, Hinweise zu ihrer Bedeutung;

    b) bestimmungsgeme Verwendung der Maschine;

    c) einen Warnhinweis ber Restrisiken wie:

    1) Unterrichtung ber Faktoren, welche die Lrmexposition beeinflussen. Dies umfasst:

    i) Verwendung von Sgeblttern, die zur Reduzierung des emittierten Lrm konstruiert sind;

    ii) Wahl der optimalen Drehzahl;

    iii) Instandhaltung des Sgeblattes und der Maschine;

    2) Unterrichtung ber Faktoren, welche die Staubexposition beeinflussen. Dies umfasst:

    i) Art des zu bearbeitenden Materials;

    ii) Wichtigkeit der rtlichen Absaugung (Erfassung an der Quelle);

    iii) richtige Einstellung der Absaughauben/Leitelemente/Auffangrinnen;

    iv) Einschalten des Staubabsaugungssystems, bevor die Bearbeitung beginnt;

    3) Information, dass whrend der Verwendung der Maschine in geschlossenen Rumen diese an einbetriebliches Spne- und Staubabsaugsystem angeschlossen sein muss;

    ANMERKUNG Externe ortsfest installierte Absauganlagen fr Holzstaub und -spne sind in EN 12779:2004behandelt.

    d) Anleitung zur sicheren Verwendung entsprechend 6.5.1 d) von EN ISO 12100-2:2003. Dies beinhaltetAnleitungen darber, wie die folgenden Punkte erfllt werden knnen:

    1) der Bereich des Fubodens um die Maschine herum muss eben, gut gewartet und frei von Abfllenwie Spnen und abgeschnittenen Werkstcken sein;

    2) eine ausreichende allgemeine oder rtliche Beleuchtung muss vorhanden sein;

    3) Anordnung des zu bearbeitenden Werkstckstapels und der fertigen Werkstcke nahe beimnormalen Arbeitsplatz des Operators;

    4) sofern notwendig Tragen von geeigneter persnlicher Schutzausrstung; dies kann umfassen:

    i) Gehrschutz, um das Risiko eines entstehenden Gehrverlustes zu verringern;

    ii) Atemschutz, um das Risiko des Einatmens von schdlichem Staub zu verringern;

    iii) das Tragen von Handschuhen beim Umgang mit Sgeblttern (Sgebltter sollten, wann immermglich, in einem Werkzeugtrger transportiert werden);

    5) die Maschine auszuschalten, solange sie unbeaufsichtigt ist;

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    6) Fehler an der Maschine einschlielich an den trennenden Schutzvorrichtungen oder Sgebltternsofort zu melden, nachdem sie bemerkt wurden;

    7) sich die sicheren Vorgehensweisen zum Reinigen, zur Instandhaltung und zum regelmigen Ent-fernen von Spnen und Staub zur Vermeidung eines Brandrisikos zu eigen zu machen;

    8) die Anleitungen der Hersteller zur Verwendung, Einstellung und Reparatur von Sgeblttern zubefolgen;

    9) Beachtung der auf den Sgeblttern angegebenen maximalen Drehzahl;

    10) korrekt geschrfte Sgebltter zu verwenden;

    11) sicherzustellen, dass die verwendeten Flansche wie vom Hersteller angegeben, fr den Einsatz-zweck geeignet sind (siehe 5.2.3.2);

    12) es zu unterlassen, jegliche Abschnitte oder andere Teile des Werkstcks bei laufender Maschine ausdem Schneidbereich zu entfernen, es sei denn, ein Schiebestock wird benutzt;

    13) sicherzustellen, dass die zum Betrieb der Maschine notwendigen trennenden Schutzeinrichtungenund andere Sicherheitseinrichtungen angebracht, sich in gutem Betriebszustand befinden und richtiggewartet sind;

    e) Hinweis, dass die Operatoren angemessen in der Verwendung, der Einstellung und der Bedienunggeschult sind;"

    !gestrichener Text"

    f) Anforderungen an die Aufstellung und Instandhaltung einschlielich einer Liste derjenigen Einrichtungendie berprft werden mssen, wie hufig die berprfung durchzufhren ist und in welcher Weise;

    g) den Bereich von Sgeblattdurchmessern und -dicken, fr welche die Maschine konstruiert ist;

    h) ein Hinweis, dass nur Werkzeuge, die der !EN 847-1:2005" entsprechen, auf der Maschineverwendet werden drfen;

    i) folgende Informationen ber die Staubabsaugungseinrichtung der Maschine:

    erforderliche Luftmenge in m3h-1;

    Unterdruck an jedem Absauganschlussstutzen;

    Empfohlene Luftgeschwindigkeit in der Absaugleitung in m s-1;

    Geometrische Abmessungen und Details jedes Anschlussstutzens.

    j) Wenn ein Laser vorhanden ist, ein Hinweis, dass kein Austausch mit einer anderen Lasertype erlaubt ist,dass keine zustzlichen optischen Einrichtungen verwendet werden drfen und dass Reparaturen nurvom Hersteller des Lasers oder von autorisierten Personen durchgefhrt werden drfen !zusammenmit einer Wiederholung der Angaben des Laserherstellers zur Einstellung und Verwendung des Lasers(sofern zutreffend);"

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    k) !Angabe der Lrmemissionen der Maschine, und zwar entweder den tatschlichen Wert oder einenWert, der aufgrund von Messungen an einer identischen Maschine ermittelt wurde, die inbereinstimmung mit den in 5.3.2.2 enthaltenen Verfahren gemessen wurde.

    1) A-bewerteter Emissionsschalldruckpegel an den Arbeitspltzen;

    2) A-bewerteter von der Maschine emittierter Schallleistungspegel;

    Die Angabe muss einschlielich eines Hinweises auf die verwendete Messmethode, der whrend derPrfung verwendeten Betriebsbedingungen und des Werts fr die enthaltene Unsicherheit K unterVerwendung der Angabe in der Zweizahl-Form nach EN ISO 4871:1996 wie folgt erfolgen:"

    4 dB bei Anwendung von EN ISO 3746:1995;

    2 dB bei Anwendung von EN ISO 3743-1:1995, EN ISO 3743-2:1996 oder EN ISO 3744:1995

    1 dB bei Anwendung von!EN ISO 3745:2003".

    BEISPIEL fr einen Schallleistungspegel LWA93 dB (gemessener Wert)Unsicherheit K(zugehrige Unsicherheit) 4 dBgemessen nach EN ISO 3746:1995.

    !ANMERKUNG 1" Wenn die Genauigkeit der angegebenen Emissionswerte berprft wird, werden dieMessungen unter Verwendung der gleichen Memethode und den gleichen Betriebsbedingungen wie die ange-gebenen durchgefhrt.

    Die Geruschangabe in der Betriebsanleitung muss durch folgenden Hinweis ergnzt sein :

    Die angegebenen Werte sind Emissionswerte und mssen damit nicht zugleich auch sichere Arbeits-platzwerte darstellen. Obwohl es eine Korrelation zwischen Emissions- und Immissionspegeln gibt, kanndaraus nicht zuverlssig abgeleitet werden, ob zustzliche Vorsichtsmanahmen notwendig sind oder

    nicht. Faktoren, welche den aktuellen am Arbeitsplatz vorhandenen Immissionspegel beeinflussen,beinhalten die Eigenart des Arbeitsraumes, andere Geruschquellen, z. B. die Zahl der Maschinen undanderer benachbarter Arbeitsvorgnge. Die zulssigen Arbeitsplatzwerte knnen ebenso von Land zuLand variieren. Diese Information soll jedoch den Anwender befhigen, eine bessere Abschtzung vonGefhrdung und Risiko vorzunehmen.

    !ANMERKUNG 2 Die Information zur Lrmemission sollte auch in den Verkaufsunterlagen vorhanden sein."

    l) !Hinweise fr Bedingungen, die notwendig sind, um sicherzustellen, dass whrend der gesamtenvorhersehbaren Lebensdauer die Maschine einschlielich ihrer Bauteile whrend des Transports, derMontage, Demontage, des Unbrauchbarmachens und des Verschrottens nicht in einer unkontrolliertenArt und Weise kippen oder umfallen oder sich bewegen kann;

    m) Vorgehensweise bei einem Unfall oder Ausfall. Wenn es wahrscheinlich ist, dass eine Blockierungentsteht, die Vorgehensweise, die anzuwenden ist, um die Blockierung der Ausrstung sicheraufzuheben;

    n) die Spezifizierung der zu verwendenden Ersatzteile, sofern diese die Gesundheit und Sicherheit derOperatoren beeinflussen;

    o) Information, wie Personen gegen einen elektrischen Schlag als Folge einer indirekten Berhrunggeschtzt werden knnen."

    Prfung: Kontrolle der Betriebsanleitung und der zutreffenden Zeichnungen.

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    Anhang A(normativ)

    Matoleranzen von Sgewellen

    Darstellun