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MEINUNG - Ende Februar hat der Deutsche Bundes- tag das 14. SGB - V-Änderungsgesetz be- schlossen und damit den Weg frei gemacht für bessere Wettbewerbsbedingungen für die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) in Deutschland. Mit dem Gesetz, das sich mit arzneimittelrechtlichen Fragen befasst, wurde im „Omnibus-Verfahren“ auch die Grundlage für hausarztzentrierte Versor- gungsverträge nach § 73 b SGB V geändert. D as Hausarztprinzip, das für eine langfris- tige Sicherstellung der ambulanten Versor- gung in Deutschland und eine bessere und strukturierte Patientenversorgung steht, ist durch die Neuregelung wesentlich ge- stärkt worden. In der Vergangenheit hatte die soge- nannte Refinanzierungsklausel in § 73b Abs 5a SGB V, die mit der Kopplung an das KV-Honorar einherging, verhindert, dass die Leistungen von Hausärzten in der Ho- norarstruktur angemessen abgebildet wurden. Damit konnte sich die HZV nur in Teilen frei und als Alternative zum Kollek- tivvertrag mit seiner zunehmenden Büro- kratielast, seinen Quotierungen und Re- gressbedrohungen entwickeln. Es wurde verhindert, dass sich die mit einer fokus- sierteren Koordinierung und Kooperation der einzelnen Sektoren im Gesundheitswe- sen einhergehende HZV, mit dem Hausarzt im Zentrum, entsprechend entwickeln konnte. Baden-Württemberg macht‘s vor Nach fünf Jahren Bestand zeigt die HZV i n Baden-Württemberg wie es gehen kann: Hier sind bereits mehr als 28 % der über 65-jährigen gesetzlich Versicherten in die HZV eingeschrieben. Vor allem chronisch Kranke profitieren von dieser patientennah- en Form der Versorgung. Die HZV bietet Qualität, insbesondere in den Versorgungsverträgen, und ist wirt- schaftlich – diese Effekte wurden nicht nur in Baden-Württemberg bestätigt. Mit der im Gesetz neu implementierten Klausel zur Wirtschaftlichkeit und Qualität wird dies künftig auch für die Fläche nachgewiesen werden. Der Zeitraum für die Überprüfung der Verträge durch die Aufsichtsbehörden wurde von einem auf vier Jahre verlängert – eine Zeitspanne, die für eine seriöse Beur- teilung angemessen ist. Die zudem nun auch gesetzlich veran- kerte Einbeziehung der DMP in HZV-Verträ- ge ist in den bisherigen Verträgen schon rea lisiert. Die DMP passen sehr gut in die HZV-Struktur , r r und wir sind bestrebt, hier die Koordination deutlich zu verbessern – gerade auch für die chronisch kranken Pa- tienten, für die es bisher noch keine DMP gibt. Es wird jetzt darum gehen, die Umset- zung der Verträge mit den Krankenkassen zügig voranzubringen, damit wir den Ver- sicherten in ganz Deutschland die Wahl- möglichkeit einer HZV anbieten können. Der Gesetzgeber hat hier einen wichtigen Schritt getan und wir begrüßen die An- strengungen der Bundesregierung, die sich angesichts drohender oder schon ein- getretener hausärztlicher Versorgungslü- cken der Thematik angenommen hat. Da- mit wird die hausärztliche Tätigkeit auch für die nachwachsende Ärztegeneration wieder erstrebenswert , und wir gewinnen sie für die Übernahme unserer Praxen und damit der vielen von uns versorgten Pati- enten. Ulrich Weigeldt Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes Die Pille danach gehört für Amor heute zur Ausrüstung. Manche Politiker wollen den Doktor aus der Sache raushalten – bis auf Weiteres bleibt er aber Assistent. Bundestag schafft Refinanzierungsklausel ab Endlich kann die HZV in Deutschland durchstarten Ulrich Weigeldt Chef des Hausärzteverbandes AUS DER PRAXIS 16 MMW-Fortschr. Med. 2014; 156 (4)

Endlich kann die HZV in Deutschland durchstarten

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MEINUNG

− Ende Februar hat der Deutsche Bundes-tag das 14. SGB-V-Änderungsgesetz be-schlossen und damit den Weg frei gemacht für bessere Wettbewerbsbedingungen für die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) in Deutschland. Mit dem Gesetz, das sich mit arzneimittelrechtlichen Fragen befasst, wurde im „Omnibus-Verfahren“ auch die Grundlage für hausarztzentrierte Versor-gungsverträge nach § 73 b SGB V geändert. Das Hausarztprinzip, das für eine langfris-tige Sicherstellung der ambulanten Versor-gung in Deutschland und eine bessere und strukturierte Patientenversorgung steht, ist durch die Neuregelung wesentlich ge-stärkt worden.

In der Vergangenheit hatte die soge-nannte Re� nanzierungsklausel in § 73b Abs. 5a SGB V, die mit der Kopplung an das KV-Honorar einherging, verhindert, dass

die Leistungen von Hausärzten in der Ho-norarstruktur angemessen abgebildet wurden. Damit konnte sich die HZV nur in Teilen frei und als Alternative zum Kollek-tivvertrag mit seiner zunehmenden Büro-kratielast, seinen Quotierungen und Re-gressbedrohungen entwickeln. Es wurde verhindert, dass sich die mit einer fokus-sierteren Koordinierung und Kooperation der einzelnen Sektoren im Gesundheitswe-sen einhergehende HZV, mit dem Hausarzt im Zentrum, entsprechend entwickeln konnte.

Baden-Württemberg macht‘s vorNach fünf Jahren Bestand zeigt die HZV inBaden-Württemberg wie es gehen kann: Hier sind bereits mehr als 28% der über 65-jährigen gesetzlich Versicherten in die HZV eingeschrieben. Vor allem chronisch

Kranke pro� tieren von dieser patientennah-en Form der Versorgung.

Die HZV bietet Qualität, insbesondere in den Versorgungsverträgen, und ist wirt-schaftlich – diese E� ekte wurden nicht nur in Baden-Württemberg bestätigt. Mit der im Gesetz neu implementierten Klausel zur Wirtschaftlichkeit und Qualität wird dies künftig auch für die Fläche nachgewiesen werden. Der Zeitraum für die Überprüfung der Verträge durch die Aufsichtsbehörden wurde von einem auf vier Jahre verlängert – eine Zeitspanne, die für eine seriöse Beur-teilung angemessen ist.

Die zudem nun auch gesetzlich veran-kerte Einbeziehung der DMP in HZV-Verträ-ge ist in den bisherigen Verträgen schon realisiert. Die DMP passen sehr gut in die HZV-Struktur,HZV-Struktur,HZV-Struktur und wir sind bestrebt, hier die Koordination deutlich zu verbessern – gerade auch für die chronisch kranken Pa-tienten, für die es bisher noch keine DMP gibt.

Es wird jetzt darum gehen, die Umset-zung der Verträge mit den Krankenkassen zügig voranzubringen, damit wir den Ver-sicherten in ganz Deutschland die Wahl-möglichkeit einer HZV anbieten können. Der Gesetzgeber hat hier einen wichtigen Schritt getan, und wir begrüßen die An-strengungen der Bundesregierung, die sich angesichts drohender oder schon ein-getretener hausärztlicher Versorgungslü-cken der Thematik angenommen hat. Da-mit wird die hausärztliche Tätigkeit auch für die nachwachsende Ärztegeneration wieder erstrebenswert, und wir gewinnen sie für die Übernahme unserer Praxen und damit der vielen von uns versorgten Pati-enten.

Ulrich Weigeldt ■

■ Bundesvorsitzender desDeutschen Hausärzteverbandes

Die Pille danach gehört für Amor heute zur Ausrüstung. Manche Politiker wollenden Doktor aus der Sache raushalten – bis auf Weiteres bleibt er aber Assistent.

Bundestag scha� t Re� nanzierungsklausel ab

Endlich kann die HZVin Deutschland durchstarten

Ulrich WeigeldtChef desHausärzteverbandes

AUS DER PRAXIS

16 MMW-Fortschr. Med. 2014; 156 (4)