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1/2 Energieberater Gebäude: Checkliste für Kandidaten AP 2018/2

Energieberater Gebäude Abschlussprüfung: Checkliste für Kandidaten

Beratungs-/Verkaufsdokumentation

Die Beratungs- und Verkaufsdokumentation für den Kunden (nicht Fachperson) soll den Kunden überzeugen, sein Haus energetisch zu sanieren.

Auf der Frontseite der Beratungs-/Verkaufsdokumentation müssen Sie die folgenden Angaben notieren: Titel, Vorname/Name des Kandidaten, Adresse, Telefonnummer, E-Mail.

Für die Beratungs-/Verkaufsdokumentation eignet sich am besten eine Ringheftung.

Die Beratungs-/Verkaufsdokumentation umfasst max. 15 Seiten

Trennen Sie die Bereiche Gebäudehülle und Gebäudetechnik klar.

Erklären Sie Fremdwörter und Fachbegriffe.

Verwenden Sie aussagekräftige Bilder und einfache Grafiken zur Veranschaulichung.

Formulieren Sie das Fazit für den Bauherren klar (z.B. „Meine Empfehlung als Energieberater für den Bauherren ist …“). Die Empfehlung resultiert aus den beschriebenen Varianten.

Versehen Sie die Dokumentation mit Seitenzahlen.

Fachdokumentation

Die Fachdokumentation für die Experten (Fachpersonen) soll aufschlussreich und nachvollziehbar formuliert sein.

Der Ordner muss zwingend mit Ihrem Namen angeschrieben werden. Auf der Frontseite der Fachdokumentation müssen Sie die folgenden Angaben notieren: Titel, Vorname/Name des Kandidaten, Adresse, Telefonnummer, E-Mail.

Für die Fachdokumentation eignet sich am besten ein Bundesordner mit einem 6er- oder 10er-Register. Im Register müssen Sie zwingend die folgenden Themen ablegen: Fachdokumentation, Pläne, Förderprogramme, GEAK, Berechnung des Heizwärmebedarfs gemäss SIA 380/1 Systemanforderungen (Systemnachweis).

Die Fachdokumentation umfasst max. 15 Seiten. Die Anzahl der Beilagen ist nicht beschränkt, sie sollten jedoch in einem Bundesordner Platz haben. Bitte legen Sie keine Prospekte oder Dossiers aus dem Internet im Ordner ab.

Beim Kapitel Förderprogramme muss mindestens eine Übersicht der Beiträge aufgelistet werden.

Trennen Sie die Bereiche Gebäudehülle und Gebäudetechnik klar.

Versehen Sie die Dokumentation und die Beilagen mit Seitenzahlen.

Die Erstellung eines GEAK ist zwingend notwendig. Mit dem GEAK müssen Sie auch eine Empfehlung an den Kunden abgeben. Die Aufstellung der Varianten muss in Bezug zu den Fördergeldern erstellt werden. Die Webseite www.energiefranken.ch kann Ihnen dabei hilfreich sein.

Eine Kostenschätzung der Sanierungsvarianten ist zwingend. Sie sollen begründen, auf welcher Basis Sie die Kostenschätzung erstellt haben.

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Offerten sind nicht zwingend. Wenn Sie bei der Kostenschätzung unsicher sind, empfehlen wir Ihnen das Erstellen von Offerten.

Quellenangaben sind zwingend (z.B. woher die Information der Förderbeiträge stammt mit Angabe der Webseite).

Das Erarbeiten von mindestens zwei und maximal vier Varianten von Gesamtsystemen (Gebäudehülle und Gebäudetechnik) ist zwingend. So müssen Sie z.B. zwingend mindestens zwei unterschiedliche Heizsysteme erarbeiten. Falls Sie einzelne Varianten ausschliessen, müssen Sie dies klar begründen. Notieren Sie zu allen Varianten Vor- und Nachteile.

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung ist zwingend. Der Kunde muss erfahren, was die Sanierung kostet und was er einspart. Das BFE hat ein entsprechendes Tool entwickelt, das Sie verwendet können.

Die Bestandesaufnahme des Gebäudes ist zwingend (u.a. Energiekosten heute). Für die Bestandesaufnahme können Sie das Raster des GEAK Plus verwenden.

Eine Honorarofferte ist nicht zwingend.

Wir empfehlen Ihnen eine Etappierung der Sanierung für den Kunden darzustellen.

Zur Verbesserung der Effizienz der Gebäudetechnik gehört auch die Elektrizität. Auch in diesem Bereich erarbeiten Sie Lösungsvorschläge (z.B. LED, Stromsparlampen, Ersatz Elektrogeräte, …).

Kundenpräsentation / Kundenberatung (mündliche Prüfung)

Im Rahmen der Kundenpräsentation / Kundenberatung sollen Sie den Kunden überzeugen, sein Haus energetisch zu sanieren.

Erklären Sie Fremdwörter und Fachbegriffe laiengerecht.

Verwenden Sie aussagekräftige Bilder und einfache Grafiken zur Veranschaulichung.

Verwenden Sie für die mündliche Prüfung keinen Beamer, weil Sie auch in der realen Situation beim Kunden keinen Beamer verwenden werden.

Zürich, im Februar 2018 (FREE)