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Dr. Bernhard Braun, MdL
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Klimaschutz und Energiewende in Rheinland-Pfalz
Dr. Bernhard Braun, MdL
Der globale Klimawandel
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Ziel internationaler Klimapolitik: max. zwei Grad Klimaerwärmung gegenüber vorindustriellem Niveau
Aktuelle Prognosen: bis zu vier Grad Erwärmung möglich (siehe bspw. Bericht der Weltbank, November 2012)
Globale Treibhausgasemissionen sind im Jahr 2012 um 2,6 Prozent gestiegen; damit liegen diese um 58 Prozent höher als 1990, dem Basisjahr des Kyoto-Protokolls.
Allein in Deutschland sind die Treibhausgasemissionen im Jahr 2012 trotz der Energiewende um 1,6 Prozent gestiegen.
Vor allem der Trend, wieder mehr Braunkohle zu verstromen, besonders besorgniserregend.
Auswirkungen des Klimawandels
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Extreme Wetterphänomene, wie Dürren, Hochwasser und Stürme, nehmen weltweit zu.
Global betrachtet sind vor allem Entwicklungsländer von den negativen Auswirkungen des Klimawandels betroffen (Germanwatch: Global Climate Risk Index 2013)
Klimaveränderungen sind auch bei uns in Rheinland-Pfalz spür und messbar (siehe bspw. Hochwasser)
Der globale Klimawandels hat nicht nur negative Auswirkungen auf die Natur, sondern auch auf die Menschen in unserem Land wie auch die heimische Wirtschaft:
Schäden in der Landwirtschaft
Schäden an öffentlicher Infrastruktur
Kosten im Gesundheitsbereich
Folgen für die Wälder (Baumbestand)
u.v.m
Klimaschutz als Kernziel GRÜNER
Politik für Rheinland-Pfalz
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Klimaschutzziele für Rheinland-Pfalz:
• Grundsatz: Begrenzung der Erderwärmung auf maximal zwei Grad
• Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent bis 2020
• Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 90 Prozent bis 2050
Energiewende ist Klimaschutz
CO2-Emissionsreduktion in Deutschland
1990 bis 2011
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Quelle: BMU, 2009; Quaschning, Volker, 2012: www.volker-quaschning.de/
Dreiklang der Energiewende
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Energie-wende
Energie-einsparung
Energie-effizienz
Ausbau Erneuer-
barer
Der Ausbau Erneuerbarer Energien ist lediglich ein Teil der Energiewende
Energieeffizienz und vor allem Energieeinsparung sind wesentliche Bestandteile einer erfolgreichen Energiewende
Das Erreichen der Klimaschutzziele kann nur im Dreiklang gelingen!
Ausbau Erneuerbarer Energien in
Rheinland-Pfalz
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Ziele für Rheinland-Pfalz
100 Prozent Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien bis 2030.
Windkraft und Photovoltaik stellen die Hauptanteile der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien.
Wasserkraft, Geothermie und Biomasse spielen eine untergeordnete Rolle.
Aktuell liegt der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung in Rheinland-Pfalz bei rund 25 Prozent.
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Energiemix in Rheinland-Pfalz 2010-2020
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Stromerzeugung (TWh) – Szenario
10
0
5
10
15
20
25
2011 2020 2030
Geothermie
Biomasse
Wasserkraft
Photovoltaig
Windkraft
Stromverbrauch von rund 22 TWh in 2030 (heute rund 27 TWh) beinhaltet Annahme zur Energieeinsparung von 1,5 Prozent pro Jahr
Anteil am Stromverbrauch (%) 2030
11
0
20
40
60
80
100
120
2030
Geothermie
Biomasse
Wasserkraft
Photovoltaig
Windkraft
Anlagenleistung (MW) 2030
12
0
2000
4000
6000
8000
10000
12000
14000
16000
2030
Geothermie
Biomasse
Wasserkraft
Photovoltaig
Windkraft
100 % Strom aus Erneuerbaren Energien
Prozentuale Aufteilung im Jahr 2030*
13
67%
23%
4% 5% 1%
Windkraft
Photovoltaik
Biomasse
Wasserkraft
Geothermie
* Bezogen auf GWh erzeugte Energie von 22,1 TWh
Windenergie und Photovoltaik in
Rheinland-Pfalz (Stand 12/2012)
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Windenergie Photovoltaik
Installierte Gesamtleistung
1.973 MW 1.542 MW
Gesamtanlagenzahl 1.245 73.761
Zubau 2012 292 MW bzw. 102 Anlagen
369 MW bzw. 12.223 Anlagen
Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) Teilfortschreibung Kap. 5.2.1. Erneuerbare Energien
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Die Teilfortschreibung des LEP IV wurde am
16. April 2013 im Kabinett beschlossen
Gibt als Verordnung den Rahmen für regionale
und kommunale Planungen vor
Setzt die Rahmenbedingungen für die Wind- und
Solarenergienutzung in Rheinland-Pfalz
• Verpflichtung zur räumlichen Steuerung
• Sorgt für verbesserte Berücksichtigung von Umweltbelangen
• Bezieht Kommunen vor Ort vermehrt mit in die Planung ein
Teilfortschreibung des LEP IV – Inhalte
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In den Regionalplänen sind Vorranggebiete für die Windenergienutzung auszuweisen, dabei gilt:
• Windhöffigkeitsgebot
• Konzentrationsgebot
Festlegung von Ausschlussgebieten
Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden, große kreisangehörige und kreisfreie Städte sollen Klimaschutzkonzepte aufstellen
Freiflächen-PV-Anlagen sollen flächenschonend, insbesondere auf ertragsschwachen Acker- oder Grünlandflächen sowie auf Konversionsflächen errichtet werden
Teilfortschreibung des LEP IV – Ausschlussgebiete
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Es gibt zwei Kategorien von Ausschlussgebieten:
• Absolute Ausschlussgebiete: festgesetzte und geplante Naturschutzgebiete, Kern- und Pflegezonen des Naturparks Pfälzerwald, Nationalparke, Kernzonen der UNESCO-Welterbegebiete Oberes Mittelrheintal und Obergermanisch-Raetischer Limes
• Von der Regionalplanung zu konkretisierende Ausschlussgebiete: landesweit bedeutsame historische Kulturlandschaften, 6-Km-Korridor entlang des Haardtrandes in den sich westlich anschließenden Höhenzügen des Pfälzerwaldes (Konkretisierung ist Aufgabe der regionalen Planungsgemeinschaften)
Zusätzlich können auf der Ebene der Bauleitplanung im Rahmen von Einzelfallprüfungen weitere Ausschlüsse vorgenommen werden.
Einzelfallentscheidung - Z 163 d (Auszug)
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FFH- und Vogelschutzgebiete stehen einer Ausweisung von Windenergiestandorten nur dann entgegen, wenn die Windenergienutzung zu einer erheblichen Beeinträchtigung des jeweiligen Schutzzweckes führen und eine Ausnahme nicht erteilt werden kann.
Kernzonen der Naturparke sowie die außerhalb der Pflegezonen gelegenen Stillezonen des Naturparks Pfälzerwald stehen einer Ausweisung von Windenergiestandorten nur dann entgegen, wenn die Windenergienutzung dem jeweiligen Schutzzweck zuwiderläuft und eine Befreiung nicht erteilt werden kann.
Die Rahmenbereiche der anerkannten Welterbegebiete Oberes Mittelrheintal und Obergermanisch-Raetischer Limes stehen einer Ausweisung von Windenergiestandorten entgegen, wenn diese mit dem Status des UNESCO-Welterbes nicht vereinbar ist.
FFH- und Vogelschutzgebiete
Bei der Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Schutzzweck ist das von der Staatlichen Vogelschutzwarte und vom Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht erarbeitete Gutachten (Naturschutzfachlicher Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz) zugrunde zu legen. Gegebenenfalls ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Das Gutachten enthält Hinweise zur Vereinbarkeit bzw. Unvereinbarkeit für einzelne Standorte
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LEP IV Z 163b: Vorranggebiete mit hoher Windhöffigkeit
Z 163d: Ausschluss in NSG und landesweiten historischen Kulturlandschaften
Z 163e: Kommunale Bauleitplanung darf steuern / sie muss es aber nicht!
RROP Konkretisierung LEP IV: Ausweisung von Vorranggebieten
Aufhebung bisheriger
Ausschlussgebiete
Beschluss zur Anpassung an LEP IV – Vorgaben: sofort
Frist zur Anpassung an LEP IV – Vorgaben: 18 Monate
FNP Ausweisung von Konzentrationsflächen (Ausschluss auf Restfläche) Verzicht möglich,
dann greift Privilegierung Konzentrationszonen können über RROP-Flächen
hinausgehen
Bis zur Anpassung der RROP: Zielabweichungsverfahren erforderlich
B-Plan Dient der Feinsteuerung, ist aber nicht zwingend erforderlich
Parzellenscharfe Abgrenzung, Höhenbegrenzung der WEA
Hierarchie der Planungsebenen
Weitere Maßnahmen der 100 %-Strategie für Erneuerbare Energien
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Rundschreiben Windenergie
Windatlas
Gutachten zu historisch bedeutenden Kulturlandschaften
Informationsbroschüren zu Bürgerenergiegenossenschaften,
Windenergie und Kommunen u.v.m.
Energieagentur Rheinland-Pfalz
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Maßnahmen zum Netz- und Speicherausbau
Studie zu Entwicklungserfordernissen des elektrischen Verteilnetzes (Abschluss voraussichtlich Ende 2013)
• Koordinierung des Aus- und Umbaus der Stromverteilnetze mit dem EE-Ausbau
• Aufarbeitung der technischen, ökonomischen und rechtlichen Erfordernisse der EE-Netzintegration
• Klärung der Einsatzmöglichkeiten des Energiemanagements sowie der Einbindung von Speichern
• Handlungsempfehlungen für die Landesregierung
Zukunftsinitiative „Smart Grids“ mit Kommunen, Verteilnetzbetreibern und Wirtschaft in RLP Schwerpunkt Förderung von F&E bei Speichern und Projekten zur informationstechnologischen Aufrüstung der Verteilnetze
Förderung Qualifizierung von Fachkräften (Enertroniker) bei den HWK
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Energieeinsparung und Energieeffizienz in Rheinland-Pfalz
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Energieeinsparung und Energieeffizienz
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Einsparung von fossilen Energieressourcen leistet immensen Beitrag zum Klimaschutz und führt gleichzeitig zu Kosteneinsparungen.
Energieeffizienz nach der europäischen Energiedienstleistungsrichtlinie:"Verhältnis von Ertrag an Leistung, Dienstleistungen, Waren oder Energie zu Energieeinsatz.„
Abhängigkeit von Rohstoffimporten sinkt, die heimische Wertschöpfung steigt (Deutschland bezieht aktuell nahezu 70 Prozent des Energiebedarfs aus dem Ausland)
Regionale Wertschöpfung und zusätzliche Investitionen führen zu positiven Arbeitsplatzeffekten (IFEU GWS et al. 2011: bis 2030 netto rund neue 130.000 Arbeitsplätze)
Technologieexport bis 2030 kann zu einer Steigerung des Exportvolumens um über 10 Mrd. Euro führen.
Energieeffizienz trägt vielfach zu mehr sozialer Gerechtigkeit bei (z.B. durch geringere Energiekosten).
CO2-Emissionen in den Klimaschutz-
Szenarien der IEA (IFEU nach IEA 2008)
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Effizienzlandkarte nach Sektoren
Quelle: Institut für Energie und Umweltforschung Heidelberg Lizenz: Creative Commons by-nc-nd/3.0/de Bundeszentrale für politische Bildung, 2013, www.bpb.de
Energieeinsparung und Energieeffizienz in Rheinland-Pfalz
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Beratungsangebote in Rheinland-Pfalz:
• Energieagentur Rheinland-Pfalz
• Kommunales Energieportal Rheinland-Pfalz
• EffCheck – PIUS-Analysen in Rheinland-Pfalz
• Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Durch das Land gefördert wurden unter anderem:
• hochenergieeffiziente Neubauten
• hochenergieeffiziente Altbausanierungen
• energetische Dachsanierungen inkl. Installation einer Photovoltaikanlage
• Nahwärmenetze in Verbindung mit Erneuerbaren Energien
• Errichtung von Anlagen zur besseren Energieeffizienz
• Maßnahmen zur Steigerung der
Stromeffizienz
Die Energiewende in Rheinland-Pfalz…
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… sichert unsere Klimaschutzziele! … macht uns unabhängiger von Rohstoffimporten! … vergrößert die regionale Wertschöpfung! … führt zu nachhaltigem Wachstum! … schafft Arbeitsplätze! … ist die Chance, auf dem Weg in nachhaltige Moderne weltweit voranzugehen!
Links
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Teilfortschreibung LEP IV: http://www.mwkel.rlp.de/File/gvbl-nr-06-vom-10-05-2013-pdf/ Rundschreiben Windenergie: http://www.mwkel.rlp.de/File/Rundschreiben-28-05-2013-pdf/ Windatlas Rheinland-Pfalz: http://www.mwkel.rlp.de/File/Windatlas-RLP-pdf/_3/ Kulturlandschafts-Gutachten: http://www.mwkel.rlp.de/File/KuLa-RLP-Fachgutachten-25Juli2013-kor-pdf/ Energieagentur Rheinland-Pfalz: http://www.energieagentur.rlp.de/
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit