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MR Peter Rathert Uponor-Kongress 2013 EnEV 2013 – was ändert sich, was ist neu, welche Lösungen resultieren daraus ? Uponor-Kongress 2013 EnEV 2013 – was ändert sich, was ist neu, welche Lösungen resultieren daraus ? MR Peter Rathert Leiter des Referates „Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten des energiesparenden Bauens und der Nutzung Erneuerbarer Energien“ im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Enev 2013 von peter rathert zum uponor kongress 2013

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MR Peter Rathert

Uponor-Kongress 2013EnEV 2013 – was ändert sich, was ist neu, welche Lösungen resultieren daraus ?

Uponor-Kongress 2013

EnEV 2013 – was ändert sich, was ist neu, welche Lösungen resultieren

daraus ?

MR Peter RathertLeiter des Referates „Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten des energiesparenden Bauens und der Nutzung Erneuerbarer Energien“

im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

MR Peter Rathert

Uponor-Kongress 2013EnEV 2013 – was ändert sich, was ist neu, welche Lösungen resultieren daraus ?

Gliederung des Vortrags

• Ausgangslage (Gebäudestatistik, politische Ziele, Ist-Zustand)

• EnEG, EnEV

• Weiteres Vorgehen (Wann kommt die EnEV ?)

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Gebäudekulisse1,5 Mio.

Nichtwohn-gebäude,

davon 4.500 Bundesliegen-

schaften

40 Mio. WE,

davon 75 % vor 1979 errichtet

9 Mio. WE

„Amateurvermieter“

18 Mio. Wohngebäude

9 Mio. WE

Gewerbliche Vermieter

2 Mio. WE

Komm. Wohnungsuntern.

4 Mio. WE

Private Unternehmen

2 Mio. WE

Genossenschaften

1 Mio. WE

Übrige (Banken, Fonds etc.)

5,5 Mio. WE

Einlieger bei Selbstnutzern

13 Mio. WE

EFH/ ZFH

3 Mio. WE

MFH

14,5 Mio. WE

„Amateurvermieter“ /

Priv. Kleinanbieter

16 Mio. WE

Selbstnutzer

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Gebäudestatistik

Ist-Zustand Wohngebäude:

•1/3 aller Heizkessel mehr als 20a alt

•vor 78 errichtet: 1/3 AW gedämmt 2/3 D gedämmt

•25 Mio einfachverglaste Fenster

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Energie- und Klimapolitik der EU

• Steigerung der Energieeffizienzum mindestens 20% bis 2020

• Verringerung der Treibhausgas-Emissionen um 20%im Vergleich zu 1990

• Ausbau Erneuerbarer Energien auf 20% am Gesamtenergieverbrauch bis 2020

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Energiekonzept

• Reduktion des Primärenergiebedarfs um ca. 80 % bis 2050

• Reduktion des Wärmebedarfs um 20 % bis 2020

• Einführung „klimaneutrales Gebäude“ ab 2020 in EnEV 2012

• Sanierungsfahrplan für Gebäudebestand

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Fukushima und „Der Weg zur Energie der Zukunft“

• Bestätigung der Energieeffizienzziele des Energiekonzepts

• Bundeskabinett hat am 6. Juni 2011 konkrete Maßnahmen beschlossenen (u.a. Eckpunkte EnEV, finanzielle Anreize, Vorbildwirkung Bundesgebäude)

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WSVO 1977

WSVO 1984

WSVO 1995

EnEV 2001EnEV 2009

EnEV 2012

Historie der Energieeinsparverordnung in Deutschland

Plus-EnergiehausNull-Energiehaus3-Liter Haus

Niedrigenergiehaus

Solarhaus

Mindestanforderung

Baupraxis

Forschung

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Stromverbrauch der Haushalte in Deutschland

300320340360380400420440460480500520

1990

1991

1992

1993

1994

1995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

Jahr

PJoule

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Anteile erneuerbarer Energien an der Energiebereitstellung in Deutschland

7,8

4,3

0,9

4,53,2

10,910,4

20,0

5,6

12,210,0 1,2)

mind. 35,0 1)

14,0 1)

18,0 1)

0

5

10

15

20

25

30

35

40

Anteile EE am gesamtenStromverbrauch

Anteile EE an dergesamten

Wärmebereitstellung

Anteile EE am gesamtenKraftstoffverbrauch (2)

Anteile EE am gesamtenEndenergieverbrauch

(Strom, Wärme, Kraftstoffe)

Anteile EE am gesamtenPrimärenergieverbrauch (3)

Ant

eile

in [%

]

2002 2004 2006 2007 2008

2009 2010 2011 2020

Bru

ttoen

dene

rgie

verb

rauc

h

Verk

ehrs

sekt

or

Ziele:

1) Quellen: Ziele der Bundesregierung; Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG); Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), EU-Richtlinie 2009/28/EG; 2) Der gesamte Verbrauch an Motorkraftstoff, ohne Flugbenzin; 3) Berechnet nach Wirkungsgradmethode - Quelle: Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V. (AGEB);

EE: Erneuerbare Energien; Quelle: BMU-KI III 1 nach Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat); Hintergrundbild: BMU / Brigitte Hiss; Stand: März 2012; Angaben vorläufig

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EnEV 2009 seit 1.10.2009

Eckpunkte

• Verschärfung des Anforderungsniveaus um durchschnittlich 30%

• Verbesserte Kontrolle

• Außerbetriebnahme von el. Speicherheizungen

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EnEG-Novelleerforderlich für EPBD-Umsetzung

Ermächtigungen für

• Niedrigstenergiegebäude-Standard

• Kontrolle von Energieausweisen und Inspektionsberichten

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EnEG-Novelle

• „Niedrigstenergiegebäude“ – Standard spätestens ab 1.1.2021 für Neubauten, für öffentliche Gebäude ab 1.1.2019

• Niedrigstenergiegebäude: „Der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen – einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird – gedeckt werden“

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Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 5 EnEG)

Kosten für die Durchführung von Energiesparmaßnahmen

müssen sich generell innerhalb der Lebensdauer dieser Maßnahmen

durch eingesparte Energiekosten amortisieren

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Entwurf EnEV 2013

Vorschriften für neue Gebäude

Einhaltung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs des sog. Referenzgebäudes(Hauptanforderung): Verschärfung um 2 x 12,5 %

Einhaltung des zulässigen Transmissionswärmeverlustes(Nebenanforderung): Verschärfung um 2 x 10 % im Mittel

Einhaltung des Sonneneintragskennwertes(Nebenanforderung)

BBSR Referat II 2 Ausführungsbeispiele für Anforderungsniveau 2014 und 2016 Folie 1616.10.2012Bonn,

Wohnfläche 110 m² Anteil Fenster 21 %A/V-Verhältnis 0,42

Einfamilienhaus (klein) mit KellerVariante: BW-Kessel mit solarer Trinkwassererwärmung

2009Primärenergie*Soll = Ist

69 kWh/(m²·a)

HT‘-WertSoll / Ist

0,40 / 0,35 W/(m²·K)

Wand monolithisch36,5 cm (z.B. Ziegel)U = 0,28 W/(m²·K)λ = 0.11 W/(m·K)

Fenster Kunststoff-/HolzrahmenZweischeiben-Wärmedämmglas

Dach Zwischensparren-Dämmung 22 cmU = 0,20 W/(m²·K)λ = 0.035 W/(m·K)

Keller Dämmschicht zumErdreich 8 cmU = 0,35 W/(m²·K)λ = 0,030 W/(m·K)

Wärmebrücken Ausführung nach Norm

Lüftung Abluftanlage mitStandardregelung

2014Primärenergie*Soll / Ist

57 / 56 kWh/(m²·a)

HT‘-Wert Soll / Ist

0,38 / 0,31 W/(m²·K)

Wand monolithisch36,5 cm (z.B. Ziegel)U = 0,28 W/(m²·K)λ = 0,11 W/(m·K)

Fenster Kunststoff-/HolzrahmenZweischeiben-Wärmedämmglas

Dach Zwischensparren-Dämmung 22 cmU = 0,20 W/(m²·K)λ = 0.035 W/(m·K)

Keller Dämmschicht zumErdreich 8 cmU = 0,35 W/(m²·K)λ = 0,030 W/(m·K)

Wärmebrücken Ausführung optimiert

Lüftung Abluftanlage mitopt. Regelung

2016Primärenergie*Soll / Ist

48 / 48 kWh/(m²·a)

HT‘-Wert Soll / Ist

0,36 / 0,25 W/(m²·K)

Wand monolithisch36,5 cm (z.B. Ziegel)U = 0,24 W/(m²·K)λ = 0.09 W/(m·K)

Fenster Kunststoff-/HolzrahmenDreischeiben-Wärmedämmglas

Dach Zwischensparren-Dämmung 22 cmU = 0,20 W/(m²·K)λ = 0.035 W/(m·K)

Keller Dämmschicht zumErdreich 14 cmU = 0,22 W/(m²·K)λ = 0,030 W/(m·K)

Wärmebrücken Ausführung optimiert

Lüftung Abluftanlage mitopt. Regelung

* Aufgrund unterschiedlicherRandbedingungen für die Berechnung sind die Werte des Primärenergiebedarfs der drei Niveaus nicht direkt miteinander vergleichbar.

BBSR Referat II 2 Ausführungsbeispiele für Anforderungsniveau 2014 und 2016 Folie 1716.10.2012Bonn,

Reihenmittelhaus mit KellerVariante: BW-Kessel mit solarer Trinkwassererwärmung

2014Primärenergie*Soll / Ist

40 / 40 kWh/(m²·a)

HT‘-Wert Soll / Ist

0,45 / 0,32 W/(m²·K)

Wand monolithisch36,5 cm (z.B. Ziegel)U = 0,28 W/(m²·K)λ = 0.11 W/(m·K)

Fenster Kunststoff-/HolzrahmenZweischeiben-Wärmedämmglas

Dach Zwischensparren-Dämmung 22 cmU = 0,20 W/(m²·K)λ = 0.035 W/(m·K)

Keller Dämmschicht zumErdreich 8 cmU = 0,35 W/(m²·K)λ = 0,030 W/(m·K)

Wärmebrücken Ausführung optimiert

Lüftung Abluftanlage mit opt. Regelung

2016Primärenergie*Soll / Ist

34 / 34 kWh/(m²·a)

HT‘-Wert Soll / Ist

0,38 / 0,24 W/(m²·K)

Wand WDVS15 cm DämmungU = 0,18 W/(m²·K)λ = 0.032 W/(m·K)

Fenster Kunststoff-/HolzrahmenDreischeiben-Wärmedämmglas

Dach Zw.- und Untersp.-Dämmung 29 cmU = 0,15 W/(m²·K)λ = 0.035 W/(m·K)

Keller Dämmschicht zumErdreich 14 cmU = 0,2 W/(m²·K)λ = 0,030 W/(m·K)

Wärmebrücken Ausführung optimiert

Lüftung Abluftanlage mit opt. Regelung

Wohnfläche 126 m² Anteil Fenster 26 %A/V-Verhältnis 0,33

* Aufgrund unterschiedlicherRandbedingungen für die Berechnung sind die Werte des Primärenergiebedarfs der drei Niveaus nicht direkt miteinander vergleichbar.

2009Primärenergie*Soll = Ist

50 kWh/(m²·a)

HT‘-WertSoll / Ist

0,65 / 0,35 W/(m²·K)

Wand monolithisch36,5 cm (z.B. Ziegel)U = 0,28 W/(m²·K)λ = 0.11 W/(m·K)

Fenster Kunststoff-/HolzrahmenZweischeiben-Wärmedämmglas

Dach Zwischensparren-Dämmung 22 cmU = 0,20 W/(m²·K)λ = 0.035 W/(m·K)

Keller Dämmschicht zumErdreich 8 cmU = 0,35 W/(m²·K)λ = 0,030 W/(m·K)

Wärmebrücken Ausführung nach Norm

Lüftung Abluftanlage mitStandardregelung

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Entwurf EnEV 2013

Vorschriften für bestehende Gebäude bleiben unverändert

• „bedingte“ Anforderungen(Vorschriften greifen dann, wenn ohnehin bauliche Maßnahmen durchgeführt werden, bei Änderungen, Erweiterung, Ausbau): U-Werte bleiben auf Stand EnEV 2009

oder140 % - Regel(Nachweis, dass Gebäude Neubauanforderungen um höchstens 40 % überschreitet): wird auf Referenzgebäude EnEV 2009 bezogen

• „unbedingte“ Anforderungen(Vorschriften zur nachträglichen Verbesserung ohne besonderen Anlass)

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Entwurf EnEV 2013EPBD-bedingte Änderungen

Stärkung der Energieausweise:

• Qualitätssicherung durch Einrichtung nationaler Kontrollsysteme.

• Grenze für Aushangpflicht für öffentl. Gebäude wird auf 500 m², ab Juli 2015 auf 250 m2 gesenkt

• Private Gebäude mit starkem Publikumsverkehr auf mehr als 500 m² werden in Aushangpflicht einbezogen

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Entwurf EnEV 2013 EPBD-bedingte Änderungen

Stärkung der Energieausweise

• Indikator der Gesamtenergieeffizienz muss in Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen genannt werden

• Übergabe der Ausweise an Käufer oder Mieter

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Entwurf EnEV 2013 sonstige Änderungen

• EnEV-easy (Bekanntmachung, widerlegliche Vermutungsregelung)

• Sommerlicher Wärmeschutz: Präzisierung der Anforderungen(Ausschöpfung aller baulichen Möglichkeiten, soweit wirtschaftlich)

• Stichprobenkontrollen bei Neubauten

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EnEV 2009 seit 1.10.2009

Vollzug

• alle Länder haben Zuständigkeiten geregelt (i.d.R. Bauaufsicht)

• fast alle Länder haben UmsetzungsVO

• zusätzliche Regelungen u.a. in Bay, Ba-Wü, NRW (z.B. Stichprobenkontrollen der Energieausweise oder der Bauausführung)

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Modellprojekt Niedrigstenergiehaus Bund

Außenwand:Zellulosedämmung 38 cm

Wärmepumpe Wärmerückgewinnung Solarthermie

freie Kühlung Photovoltaik

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Effizienzhaus Plus

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Wie geht‘s weiter?

Kabinettbeschluss am 6. Feb. 2013BTag (für EnEG)BRat

Verkündung Mitte 2013 ?

Inkrafttreten 1.1. 2014 ?

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit