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Englmannweg 10 D-83413 Fridolfing Telefon: 0 8684-969558 Telefax: 0 8684 - 969563 1. Anlass und Erforderlichkeit In dem Gebiet der Flurnummern 4771, sowie Teilen der Flurnummern 477, 4772 und 4772/1 wurde durch die ehemalige Firma „Aluma“ ein metallverarbeitender Gewerbebetrieb ausgeführt. Das Gelände steht, nach Aufgabe der Geschäftstätigkeit, seit Jahren leer, bzw. wird nur in kleinen Teilbereichen als Lagerfläche genutzt. Für das Gebiet hat sich nun ein Investor gefunden, der auf der Fläche einen Steinmetzbetrieb mit Ausstellungsflächen errichten will. Desweiteren sollen sich in dem Gebiet zusätzliche Kleinbetriebe ansiedeln können. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen, ist die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „An der Ache“ erforderlich. Der bestehende, rechtskräftige Bebauungsplan „Aluma“ wird im Parallelverfahren aufgehoben. 2. Flächennutzungsplan Aufgrund der besonderen Geschäftstätigkeit der Fa. Aluma ist das Plangebiet im Flächennutzungsplan als „Sondergebiet metallverarbeitender Betrieb“ dargestellt. Da die Flächen künftig als Gewerbegebiet gem. §8 BauNVO, bzw. im östlichen Geltungsbereich als Mischgebiet gem. §6 BauNVO dargestellt werden sollen, ist auch die Änderung des Flächennutzungsplanes veranlasst.

Englmannweg 10 D-83413 Fridolfing Telefon: 0 8684-969558 … · 2016. 4. 25. · Englmannweg 10 D-83413 Fridolfing Telefon: 0 8684-969558 Telefax: 0 8684 - 969563 1. Anlass und Erforderlichkeit

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  • Englmannweg 10 � D-83413 Fridolfing � Telefon: 0 8684-969558 � Telefax: 0 8684 - 969563

    1. Anlass und Erforderlichkeit In dem Gebiet der Flurnummern 4771, sowie Teilen der Flurnummern 477, 4772 und

    4772/1 wurde durch die ehemalige Firma „Aluma“ ein metallverarbeitender

    Gewerbebetrieb ausgeführt. Das Gelände steht, nach Aufgabe der Geschäftstätigkeit,

    seit Jahren leer, bzw. wird nur in kleinen Teilbereichen als Lagerfläche genutzt.

    Für das Gebiet hat sich nun ein Investor gefunden, der auf der Fläche einen

    Steinmetzbetrieb mit Ausstellungsflächen errichten will. Desweiteren sollen sich in dem

    Gebiet zusätzliche Kleinbetriebe ansiedeln können.

    Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen, ist die Neuaufstellung

    des Bebauungsplanes „An der Ache“ erforderlich.

    Der bestehende, rechtskräftige Bebauungsplan „Aluma“ wird im Parallelverfahren

    aufgehoben.

    2. Flächennutzungsplan

    Aufgrund der besonderen Geschäftstätigkeit der Fa. Aluma ist das Plangebiet im

    Flächennutzungsplan als „Sondergebiet metallverarbeitender Betrieb“ dargestellt. Da

    die Flächen künftig als Gewerbegebiet gem. §8 BauNVO, bzw. im östlichen

    Geltungsbereich als Mischgebiet gem. §6 BauNVO dargestellt werden sollen, ist auch

    die Änderung des Flächennutzungsplanes veranlasst.

  • Englmannweg 10 � D-83413 Fridolfing � Telefon: 0 8684-969558 � Telefax: 0 8684 - 969563

    Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren gem. §8 Abs. 3

    BauGB vorgenommen, der Bebauungsplan „An der Ache“ ist daher gem. §8 Abs. 2

    BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

    Die Gemeinde Fridolfing ist im Regionalplan RP 18 in der Planungsregion als

    Kleinzentrum eingestuft.

    Eine Entwicklung soll möglichst in den zentralen Orten oder Entwicklungsachsen

    stattfinden. Auch sollen die Maßnahmen die Natur nicht nachhaltig beeinflussen.

    Beim dem vorgesehenen Gewerbe- und Mischgebiet ist das der Fall, da hier auf einen

    Bestand gebaut wird und sich die damalig in Anspruch genommen Flächen

    reduzieren.

    Für das zukünftige Gewerbegebiet wird der Bestand genutzt. Das Mischgebiet befindet

    sich größtenteils auch noch im Bestand und soll einen fließenden Übergang zu den

    späteren Erweiterungsflächen der Siedlungserschließung der Gemeinde Fridolfing

    bilden.

    Das Gebiet ist Infrastrukturmäßig bereits erschlossen, auch hier wird die Natur nicht

    nachhaltig beeinflusst.

    3. Lage und Geltungsbereich

    Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummer 4771 und einen Teilbereich von Fl. Nr.

    477, 4772 und 4772/1 der Gemarkung Fridolfing

    Das Planungsgebiet hat eine Größe von ca. 1,5 ha.

    Das geplante Gewerbe- und Mischgebiet befindet sich unmittelbar an der

    Gemeindeverbindungsstraße Fridolfing-Pietling und ist somit an das örtliche und

    überörtliche Verkehrsnetz (B20) angeschlossen. Das geplante Gebiet grenzt an das

    bestehende Gewerbegebiet Strohhof an.

  • Englmannweg 10 � D-83413 Fridolfing � Telefon: 0 8684-969558 � Telefax: 0 8684 - 969563

    Der Geltungsbereich ist in der dargestellten Luftaufnahme durch einen roten Kreis

    markiert.

    4. Höhenentwicklung

    Das Planungsgebiet weist eine Neigung von ca. 0,5 % auf. Von der

    Gemeindeverbindungsstraße zum Gebiet hin beträgt der Höhenunterschied ca. 1,10 m.

    Der Bestandsschnitt des ehemaligen Sondergebietes liegt als Anlage 1 bei.

    5 ERSCHLIESSUNG Das Gewerbegebiet befindet sich auf dem Bestand der ehemaligen Fa. ALUMA. Das

    Mischgebiet ist teilweise auf dem Gebiet der ehemaligen Fa. ALUMA, eine kleine

    Fläche wird derzeit als Baumschule mit wechselnder Bepflanzung genutzt. Im Osten

    wird das Mischgebiet an die zukünftige Erweiterung des Wohngebietes Dietwies

    angrenzen. Derzeit befindet sich dazwischen eine Baumschule. Im Westlichen Bereich

    grenzt das Gewerbe- und Mischgebiet an die Götzinger Ache. Im Norden grenzt das

  • Englmannweg 10 � D-83413 Fridolfing � Telefon: 0 8684-969558 � Telefax: 0 8684 - 969563

    Gewerbe- und Mischgebiet an den alten Bestand des Sondergebietes ALUMA. Dort

    wurde damals ein Brandschutzwall aufgeschüttet. Die angrenzenden Grünflächen

    werden mit Dienstbarkeiten als Randeingrünungen gesichert. An der Südseite grenzt

    das Planungsgebiet an die Gemeindeverbindungsstraße

    Das Gewerbe- und Mischgebiet wird auf der Ostseite über eine bereits vorhandene

    Zufahrtsstraße an die Gemeindeverbindungsstraße Fridolfing- Pietling angeschlossen.

    Somit ist das Gebiet an den Ortskern, aber auch weiterführend an die umliegenden

    Gewerbegebiete Strohhof, Kaltenbrunn und weiter Richtung B 20 angeschlossen. Ein

    bestehender Geh- und Radweg verläuft Parallel über den Mühlenweg und

    anschließend entlang der Gemeindeverbindungsstraße. Die Anlage einer inneren

    Erschließungsstraße ist nicht erforderlich. Die vorhandene Erschließung kann

    verwendet werden.

    Im Bebauungsplan wird für das Gewerbegebiet eine offene Baugrenze festgesetzt

    Dadurch ist dem Bauherrn eine Flexibilität bei der zukünftigen Erschließung des Areals

    möglich.

    Im Bereich des Mischgebietes ist eine kleinere Baugrenze vorgegeben, damit

    sichergestellt wird, dass der Charakter des Mischgebietes erhalten bleibt.

    Die Nutzung der Gebäude im Mischgebiet ist in den textlichen Festsetzungen geregelt.

    Im Bebauungsplan sind getrennt für das Gewerbe und das Mischgebiet

    unterschiedliche planerische Vorgaben bezüglich der Gestaltung und der Wandhöhen

    festgesetzt. Bei den Wandhöhen des Gewerbegebietes wird sich an den Bestand der

    Gebäude der ehemaligen Fa. ALUMA gerichtet.

    Die im Gewerbegebiet befindlichen Flächen sind zum Teil bereits wasserdurchlässig

    gestaltet. Diese Ausführungsweise wird auch für das angrenzende Mischgebiet

    vorgeschrieben.

    Die Gemeinde unterstützt die Nutzung regenerativer Energiequellen und lässt deshalb

    auf den Dächern Photovoltaik Anlagen zu. Auch aufgeständerten Kollektoren auf

    Flachdächern wird statt gegeben.

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    Im Bereich des Gewerbegebietes wird keine Firstrichtung vorgegeben, da die

    bestehenden Gebäude weiter genutzt werden sollen.

    Für das Mischgebiet wird die Firstrichtung in Nord-Süd-Ausrichtung vorgegeben.

    Die Randeingrünung ist im westlichen Teil, sowie in Teilen des südlichen Plangebietes

    durch bestehende Bäume und Sträucher bereits vorhanden. Die Breite beträgt

    zwischen 5-10 m. Im östlichen Teil wird auf den privaten Grundstücken ein 5 m breiter

    Streifen mit entsprechenden Pflanzgeboten festgesetzt. Im nördlichen Bereich wird das

    gesamte Gebiet vom Wall mit der Restfläche des Flurstückes 4772 als

    Randeingrünung mit Dienstbarkeit gesichert.

    6. Ver- und Entsorgung Die anfallenden Schmutzwässer werden über die gemeindliche Kanalisation

    (Trennsystem) der Sammelkläranlage der Gemeinde Fridolfing zugeführt.

    Das bestehende Oberflächenwasser der Dachflächen und Hofflächen wird an das

    bestehende Entwässerungssystem angeschlossen und in Richtung Götzinger Ache

    geleitet. Die Vorgaben der Niederschlagswasserfreistellungverordnung und die

    technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser

    in oberirdische Gewässer und Grundwässer (TRENOG bzw. TRENGW) sind

    einzuhalten.

    Bezüglich des Hochwasserschutzes wurden bereits im Vorfeld, aufgrund der

    aufgetrtenen Hochwasserereignisse im Schutzstreifen der Götzinger Ache,

    entsprechende Vorkehrungen getroffen.

    Die Trinkwasserversorgung ist über die Wasserversorgung der Achengruppe gesichert.

    Die Müllbeseitigung erfolgt durch den Landkreis.

    Die Stromversorgung erfolgt über das Netz der Bayernwerke.

    Für die Erschließung des Gebietes mit schnellem Internet wurde das Gebiet bereits

    berücksichtigt. Der Anschluss wurde vorgesehen.

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    7. Auswirkungen Durch die Wiederbelebung des Gewerbegebietes und des Mischgebietes wird mehr

    Verkehr erwartet, der aber problemlos über die Gemeindeverbindungsstraße Fridolfing

    Pietling abgeleitet werden kann. Die Straße wurde erst in den letzten Jahren für eine

    entsprechende Verkehrsbelastung ausgelegt.

    Da der Bestand bereits gewerbliche Nutzung vorsieht, ändert sich das Ortsbild, durch

    das neu geplante Mischgebiet nur unwesentlich. Um einen verträglichen Übergang zu

    benachbarten Flächen zu schaffen, wurde allseitig eine Randeingrünung vorgesehen,

    bzw. ist diese bereits vorhanden. In Richtung Norden und Westen ändert sich das

    Landschaftsbild nicht. Mit der Schaffung des Mischgebietes wird in der Zukunft ein

    fließender Übergang zur möglichen Erweiterung des Baugebietes „Dietwies-West II“

    geschaffen.

    Bezüglich Abstandsflächen wurde versucht, die Abstände im Mischgebiet zu

    vergrößern. Die Brandschutzabstände sind aufgrund der seitlichen Wandhöhen

    geringfügig. Dennoch sind die Belange vom Brandschutz, Belichtung, Belüftung und

    Besonnung ausreichend gewährleistet. Die Anfahrten durch die Feuerwehr sind

    gesichert.

    8.Immisionsschutz

    Im Zuge der Aufstellung der Bebauungsplanes „An der Ache“ der Gemeinde Fridolfing

    wurde bzgl. der Geräuschemissionen und -immissionen das Gutachten der

    Lärmschutzberatung Steger & Partner GmbH, Bericht Nr. 4591/B3/mec vom

    22.07.2015 erstellt. Es kommt zu folgenden Ergebnissen:

    Gewerbegeräusche:

    Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird gemäß §1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO

    nach den Eigenschaften von Betrieben und Anlagen hinsichtlich der zulässigen

    Geräuschemissionen gegliedert. Dazu wurde im Gebiet die zulässige

    Geräuschemission in Form von immissionswirksamen flächenbezogenen

    Schallleistungspegeln festgesetzt.

    Dies war notwendig, um an den maßgebenden Immissionsorten an der

    nächstgelegenen schutzbedürftigen Bebauung die Einhaltung der schalltechnischen

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    Orientierungswerte der DIN 18005 im Zusammenwirken aller gewerblichen

    Geräuschquellen sicherzustellen.

    Die Einhaltung der maximal zulässigen Geräuschemissionskontingente kann beim Bau

    oder bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren bei Neu- oder

    Umplanungen von der Genehmigungsbehörde überprüft und umgesetzt als

    Immissionsanteile in die entsprechenden Bau- und Betriebsgenehmigungen

    aufgenommen werden.

    Dadurch ist langfristig sichergestellt, dass im Zusammenwirken aller gewerblichen

    Geräuschemittenten keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche an

    schützenswerter Bebauung eintreten.

    Die Kenntnis der in der vorliegenden Begründung des Bebauungsplanes genannten

    DIN-Normblätter, ISO-Normen oder VDI-Richtlinien ist für den Vollzug des

    Bebauungsplanes nicht erforderlich, da alle relevanten Vorgaben hieraus in die

    Festsetzungen des Bebauungsplanes übernommen wurden. Für weiterführende

    Informationen sind die genannten Normen und Richtlinien bei der Beuth Verlag GmbH,

    Berlin, zu beziehen und bei dem Deutschen Patentamt archivmäßig gesichert

    niedergelegt.

    Baulicher Schallschutz:

    Um den in Gewerbegebieten allgemein zulässigen gewerblichen Geräuschimmissionen

    bis 65 dB(A) tagsüber und 50 dB(A) nachts bzw. in Mischgebieten bis 60 dB(A)

    tagsüber und 45 dB(A) nachts jeweils in Verbindung mit einwirkenden

    Verkehrsgeräuschen Rechnung zu tragen, wurden ferner Maßnahmen zum baulichen

    Schallschutz festgesetzt, die für Aufenthaltsräume ausreichenden Schallschutz

    gewährleisten.

    9. Umweltbericht 9.1 Beschreibung des Vorhabens Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Teilbereiche des ehemaligen

    Sondergebietes der Fa. ALUMA im nördlichen Dorfrandbereich von Fridolfing,

    zwischen dem Baugebiet Dietwies und den Gewerbegebietes Strohhof. Das Gelände

    soll im bereits bestehenden Rahmen weiter genutzt werden, ein zusätzlicher

    Flächenbedarf besteht daher nicht. Ziel der Gemeinde Fridolfing ist, die

    Gewerbegebiete im Bereich Strohhof und Kaltenbrunn zu konzentrieren.

  • Englmannweg 10 � D-83413 Fridolfing � Telefon: 0 8684-969558 � Telefax: 0 8684 - 969563

    Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes für das künftige Gewerbe- und Mischgebiet

    „An der Ache“ soll der Zusammenschluss zwischen den vorhandenen

    Gewerbegebieten im Westen und den Baugebieten im Osten ermöglicht werden.

    Bei Nichtverwirklichung des Projektes steht zu befürchten, dass das bestehende,

    ehemalige Werksgelände der Fa. ALUMA weiterhin ungenutzt bleibt.

    9.2 Erfassung und Bewertung der Umwelt und ihrer Be standteile Schutzgut Mensch - Lärm/Erholung Lärm Das Plangebiet liegt im nördlichen Bereich von Fridolfing unmittelbar an der

    Gemeindeverbindungsstraße Fridolfing-Pietling. Aufgrund der starken Verkehrs-

    belastung der Straße ist eine Vorbelastung des Schutzgutes Mensch bereits gegeben.

    Da das Gebiet bereits erschlossen ist sind baubedingte Belastungen als gering

    einzustufen.

    Bei der Nutzung des Gewerbe- und Mischgebiets wird Anliegerverkehr verursacht.

    Eine Anbindung an die Gemeindeverbindungsstraße Fridolfing Pietling ist aber zur

    Aufnahme des anfallenden Verkehrs geeignet.

    Erholung Das Plangebiet ist derzeit eingezäunt und kann nicht betreten werden. Somit ist

    bezüglich Erholung keine negative Beeinflussung zu erwarten. Auch die

    Lärmentstehung der dicht frequentierten Gemeindeverbindungsstraße lädt nicht zur

    Erholung bei.

    Im Umfeld verlaufen Rad- und Gehwege. Eine Anbindung an das regionale Rad- und

    Fußwegenetz liegt somit vor.

    Der Standort ist im Bereich des Gewerbes nur mit geringem Erholungswert

    einzustufen. Im Bereich des Mischgebietes und aufgrund der Lage entlang der

    derzeitigen Grünflächen und dem angrenzenden Baugebiet ist der Erholungswert

    etwas höher einzustufen.

  • Englmannweg 10 � D-83413 Fridolfing � Telefon: 0 8684-969558 � Telefax: 0 8684 - 969563

    Aufgrund der Maßnahme gehen keine Erholungsflächen verloren, werden eher neu

    geschaffen. Negative Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

    Zusammenfassend kann man sagen, dass für das Schutz gut Mensch die

    Auswirkungen als gering zu bezeichnen sind.

    Schutzgut Pflanzen und Tiere

    Beschreibung:

    Im Geltungsbereich selbst befinden sich keine kartierten Biotopflächen. Ebenso liegen

    keine Natura 2000-Gebiete im Einflussbereich der Planung.

    Die nächstgelelegenen Natura 2000-Gebiete verlaufen ca. 1,5 km östlich, entlang der

    Salzach:

    - Europäisches Vogelschutzgebiet 7744-471 „Salzach und Inn“

    - Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) 7744 371 „Salzach und Unterer Inn“

    Im Norden wird das Baugebiet durch einen aufgeschütteten, größtenteils mit Gehölzen

    bestockten Wall abgegrenzt. Der untere Wallbereich ist mit einer Stützmauer befestigt.

    Diese Abgrenzung bleibt bestehen. Im Westen endet die Stützmauer und der Wall läuft

    in einer Böschung bis auf Geländeniveau aus. Der Bewuchs setzt sich aus Gehölzen

    jungen bis mittleren Alters mit kaum Unterwuchs und am Rand Springkraut zusammen.

    Hier grenzt das kartierte Biotop

    - 7942-153-05 „Gewässerbegleitgehölz entlang der Götzinger Achen zwischen Furt

    und Kelchham“ (südlich der Tittmoniger Straße mit Teilfläche 04) an.

    Der naturnahe Uferbereich der Götzinger Achen ist nach § 30 BNatSchG geschützt

    und darf nicht verändert werden. In diesem Bereich ist laut Artenschutzkartierung ein

    Fundpunkt des europarechtlich geschützten Fischotters dokumentiert.

    Der Uferstreifen entlang des Obermühlbaches ist nicht als Biotop kartiert. Hier findet

    sich etwas Gehölzaufwuchs und viel Springkraut.

    Im Osten des Baugebietes liegt ein kleiner Teil einer Baumschule. Hier handelt es sich

    v.a. um gebietsfremde und nicht heimische Bäume, von geringem natuschutz-

    fachlichem Wert.

  • Englmannweg 10 � D-83413 Fridolfing � Telefon: 0 8684-969558 � Telefax: 0 8684 - 969563

    Der restliche Geltungsbereiches wird / wurde bereits als Sondergebiet genutzt und ist

    größtenteils versiegelt. Die Grünflächen in diesem Bereich sind hauptsächlich als

    regelmäßig gepflegte Rasenflächen ausgebildet.

    Die Grün- bzw. Gehölzflächen im Geltungsbereich und angrenzend können von Vögeln

    und Fledermäusen als Lebensraum genutzt werden. Altbäume mit möglichen Spalten-

    oder Höhlenquartieren sind jedoch nicht betroffen.

    Ansonsten sind keine Vorkommen von streng oder besonders geschützten Arten zu

    erwarten.

    Wall mit Stützmauer im Norden Versiegelte und begrünte Flächen im Bestand

    Auswirkungen und Maßnahmen:

    Das Gewerbe- bzw. Mischgebiet betrifft ausschließlich Flächen, die eine geringe

    Bedeutung für die Tier- und Pflanzenwelt besitzten.

    Weder das angrenzende Biotop noch die Natura 2000-Gebiete werden negativ

    beeinflusst.

    Zur Konfliktvermeidung wurde die Biotopfläche aus dem Geltungsbereich heraus-

    genommen. Ein kleiner Teilbeich der Biotopabgrenzung ragt zwar noch in das

    Baugebiet hinein, ist aber naturschutzfachlich nicht als biotopwürdig einzustufen (siehe

    Bild unten). Zudem wird der Geltungsbereich hier durch einen Zaun abgegrenzt. Eine

    Nutzung des Areals durch den Fischotter kann also ausgeschlossen werden.

  • Englmannweg 10 � D-83413 Fridolfing � Telefon: 0 8684-969558 � Telefax: 0 8684 - 969563

    Unterer Bereich der Böschung im Westen mit Zaun als Grenze des Geltungsbereiches. Im Plangebiet

    keine Biotopfunktionen erkennbar (im Bild rechts mit Blick nach Süden, links mit Blick nach Norden).

    Zur Stärkung des Biotops ist der Uferstreifen entlang des Obermühlbaches zu erhalten

    und ökologisch aufzuwerten. Diese Maßnahme kann im Rahmen der Ausgleichs-

    flächenplanung erfolgen.

    Um dem allgemeinen Lebensraumverlust entgegenzuwirken sind im Bebauungsplan

    Baum- und Strauchpflanzungen festzusetzen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist

    eine ausreichende Randeingrünung im Osten. Die Grünflächen sind möglichst extensiv

    zu gestalten. Es ist standortheimisches, autochthones Pflanzgut zu verwenden.

    Im Ergebnis sind negative Auswirkungen auf das Schu tzgut „Pflanzen und Tiere“

    nur in geringem Maße zu erwarten

    Schutzgut Boden Vom Ingenieurbüro IGEWA GmbH wurden im Rahmen von 2 Gutachten, Nr. 14116

    vom 22.05.2015 mit Ergänzung Nr. 16041 vom 1.4.2016 Boden- und

    Bausubstanzuntersuchungen durchgeführt. Die Gutachten können jederzeit

    angefordert werden.

    Die Parameter Aluminium und Magnesium liegen nutzungsbedingt in teils sehr hohen

    Konzentrationen vor. Nach einer Stellungnahme des LGL bestehen deswegen aber

    keine gesundheitlichen Gefährdungen. Aus der Ergänzungsuntersuchung ergeben sich

    für den Boden im Bereich des Mischgebiets keine neuen Auffälligkeiten, die über die

    bisher bekannten hinaus gehen.

  • Englmannweg 10 � D-83413 Fridolfing � Telefon: 0 8684-969558 � Telefax: 0 8684 - 969563

    Bezüglich des Wirkungspfads Boden-Gewässer kann aus den erkundeten schädlichen

    Bodenveränderungen bei Beibehaltung der Versiegelungen bzw.

    Bebauung derzeit keine relevante Beeinflussung des lokalen Grundwassers abgeleitet

    werden. Bezüglich des Wirkungspfads Boden-Mensch sind für eine Nutzung als

    Gewerbefläche oder Mischgebiet nach der Stellungnahme der zuständigen

    Fachbehörde ebenfalls keine Gefährdungen abzuleiten.

    Die heutige Landschaft im Umfeld von Fridolfing entstand vor allem durch die

    formenden Prozesse des Salzach-Saalach-Gletschers der letzten Eiszeit (Würm) und

    den folgenden Zerfallprozessen. Das Gebiet wurde nachweisbar viermal von einem

    Gletscher bedeckt, dessen Eisströme bei Salzburg (Salzach) und bei Piding (Saalach)

    in das Alpenvorland austraten. Sie vereinigten sich zur Zeit des Höchststandes jeweils

    zu einem einheitlichen Salzach-Saalach-Gletscher Vom Stammbecken aus fächerte

    der Gletscher sich fingerförmig in Zweigbecken auf. Fridolfing liegt hierbei am Rande

    des „Tittmoninger Beckens“. Die durch die ausschürfende Wirkung des Eises

    entstandenen Depressionen sind heute häufig mit Seetonen gefüllt oder enthalten

    Seen und Moore. Oberflächennah ist die Geologie im nahen Umfeld des untersuchten

    Standortes durch feinkörnige Deckschichten (Auenablagerungen aus Flüssen und

    Seen) und unterlagernden nacheiszeitlichen Terrassenschottern (Niederterrasse der

    Salzach) geprägt. Die Terrassenschotter weisen eine hohe Durchlässigkeit auch für

    Schadstoffe auf. Den tieferen Untergrund bilden feinkörnige Beckensedimente, welche

    als Wechselfolge aus stark feinsandigen bis feinsandigen Schluffen (Seeton) mit

    Zwischenlagen aus stark schluffigen Feinsanden beschrieben werden. Ab einer

    Tiefenlage von ca. 25 m unter GOK treten die Beckensedimente hingegen

    überwiegend als tonige Schluffe auf.

    Im Bereich des Gewerbegebietes ist nicht vorgesehen, die bestehende Versiegelung

    anzugreifen bzw. zu entferne. Im Bereich des Mischgebietes werden durch die

    Maßnahmen die Oberschichten beseitigt und bei eventuellen Kellern in die

    Unterschichten eingegriffen. Die Beeinträchtigung für das Schutzgut Boden ist in dem

    Bereich mit mittelschwer zu betrachten.

    Die anlagebedingten Auswirkungen sind als mittelschwer zu betrachten, da nur

    teilweise neue Versiegelungsflächen entstehen und es somit zum Eingriff in den

    Bodenwasserhalt und der Grundwasserbeschaffenheit kommt.

  • Englmannweg 10 � D-83413 Fridolfing � Telefon: 0 8684-969558 � Telefax: 0 8684 - 969563

    Bei der geplanten Gewerbenutzung und Nutzung als Mischgebiet sind keine

    nennenswerten Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu befürchten.

    Im Ergebnis sind die Auswirkungen auf das Schutzgut „Boden“ als mittelschwer

    zu bezeichnen.

    Schutzgut Wasser Gesicherte Erkenntnisse über den Grundwasserspiegel (Grundwassermessstelle)

    liegen nicht vor.

    Im Bebauungsplan „Dietwiesstraße West II“ (nördlicher Ortsrand ca. 200 m entfernt)

    wird ein Flurabstand von mehr als 10 m angenommen. Für die nächstgelegene

    Messstelle des Grundnetzes (WWA Traunstein, 23107 Pietling-Nilling 378A, ca. 2 km

    nördlich zum Untersuchungsbereich) wird aus den seit 1960 durchgeführten

    Messungen ein mittlerer Wasserstand von 3,11 m unter Gelände (GOK 376,87) und

    ein höchster Wasserstand vom 0, 97 m u.GOK angegeben. Im Vergleich zur mittleren

    Geländehöhe im Untersuchungsbereich (ca. 384 – 385 m NN) ist auch hieraus ein

    mittlerer Flurabstand von ca. 10 m u.GOK und bei Höchstwasserständen von ca. 8 m

    u.GOK anzunehmen.

    Wasserschutzgebiete und Brunnen liegen im Plangebiet nicht vor.

    Aufgrund der Tiefe des Grundwassers kann man davon ausgehen, dass die

    Gefährdung bzw. Beeinflussung des Grundwassers als gering einzustufen ist.

    Oberflächengewässer liegen im Plangebiet nicht vor. Der Grundwasserstand mit

    reichlicher Tiefe ist bisher nicht beeinträchtigt und wird auch durch die geplante

    Ausweisung nicht beeinträchtigt werden.

    Im Ergebnis sind neagtive Auswirkungen auf das Schu tzgut „Wasser“ nicht,

    bzw. nur in geringem Maße zu erwarten.

    Schutzgut Klima / Luft / Lufthygiene

  • Englmannweg 10 � D-83413 Fridolfing � Telefon: 0 8684-969558 � Telefax: 0 8684 - 969563

    Das Gebiet stellt kein Kaltluftentstehungsgebiet dar und übernimmt somit keine

    lokalklimatische Ausgleichsfunktion.

    Die Neuerrichtung von Gebäuden ist nur im Bereich des geplanten Mischgebietes

    vorgesehen, das Gewerbegebiet deckt den derzeitigen Bestand ab. Belastungen durch

    Staub sind somit als gering zu bezeichnen.

    Es werden keine Klimarelevanten Strukturen zerstört, die Luft kann kann das

    Plangebiet durchströmen und abziehen. Kleinklima bedingte Auswirkungen sind nicht

    zu erwarten. Das neue Plangebiet beeinflusst das örtliche Klima und den lokalen

    Luftaustausch des restlichen Gemeindegebietes daher nicht.

    Durch die Bebauung wird weder eine Frischluftschneise noch ein zugehöriges

    Kaltluftentstehungsgebiet maßgeblich beeinträchtigt.

    Im Hinblick auf die Wiederbelebung des Gewerbegebietes ist mit gering mehr

    Anliegerverkehr zu rechnen. Die sich daraus ergebenen Auswirkungen sind aber als

    gering zu betrachten.

    Im Ergebnis sind neagtive Auswirkungen auf das Schu tzgut

    „Klima/Luft/Lufthygiene“ nicht, bzw. nur in geringe m Maße zu erwarten.

    Schutzgut Landschaftsbild

    Das Planungsgebiet ist bereits vorhanden und von fast drei Seiten gut eingewachsen.

    Das Gewerbe- und Mischgebiet beeinträchtigt weder kulturhistorische noch

    landschaftsprägende Elemente. Es stellt eine nicht exponierte Lage dar.

    Bei der Errichtung zusätzlicher Gebäude kann es zu einer kurzfristigen Veränderung

    des Landschaftsbildes aufgrund von Kränen etc. kommen, deren Beeinflussung aber

    nur kurzfristig ist. Aufgrund der Randeingrünung ist die Auswirkung auf das

    Landschaftsbild als gering zu betrachten.

    Im Ergebnis sind neagtive Auswirkungen auf das Schu tzgut „Landschaftsbild“

    nicht, bzw. nur in geringem Maße zu erwarten.

    Schutzgut Kultur und Sachgüter

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    Denkmalgeschütze Gebäude oder Anwesen sowie schützenswerte Kulturgüter sind in

    der Umgebung nicht vorhanden. Im Bayrischen Denkmalatlas sind in der Umgebung

    des Plangebietes keine Anlagen vorhanden.

    Im Ergebnis sind Kultur und Sachüter von der geplan ten Ausweisung nicht

    betroffen.

    9.3 Maßnahmen zur Verminderung der Umweltauswirkung en Beim neuen Gewerbegebiet und Mischgebiet sollen folgende Vermeidungs- und

    Minimierungsmaßnahmen zum Tragen kommen:

    Schutzgut Mensch

    Die im Schallschutzgutachten geforderten Parameter sind einzuhalten, um keine

    negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch aufkommen zu lassen.

    Schutzgut Boden

    Erschließung des bestehenden Standortes über bestehende Erschließungsanlagen

    und nur geringfügige weitere Versiegelung. Belassung der bestehenden

    Versiegelungsflächen.

    Schutzgut Pflanzen und Tiere

    Erstellung bzw. Einbehaltung einer Durchgehenden Randeingrünung mit Bäumen und

    Sträuchern. Bei Einzäunungen mindestens 10 cm Bodenabstand halten, damit

    Kleintiere/Nager das Gebiet durchwechseln können.

    Erhalt und Aufwertung des Uferstreifens entlang des Obermühlbaches.

    Verwendung von standortheimischem, autochthonem Pflanzmaterial.

    Schutzgut Wasser

    Möglichst beim Mischgebiet Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers nach

    vorheriger Reinigung.

    Schutzgut Landschaftsbild

    Beibehaltung bzw. Neuerstellung einer durchgehenden Randeingrünung mit Bäumen

    und Sträuchern. Errichtung von Grünflächen bei einzelnen Baugrenzen.

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    9.4 Maßnahmen zum Ausgleich – Erforderliche Ausglei chsfläche

    Eingriffsbilanzierung

    Die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs richtet sich nach der Eingriffsregelung in der

    Bauleitplanung „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ (Bayerischer Leitfaden).

    Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst 15.175 m2.

    Auszugleichen ist die gegenüber dem Bestand bzw. des bislang gültigen Bebauungs-

    planes neu hinzukommende Eingriffsfläche. Diese setzt sich zusammen aus Flächen

    im Nordwesten und der Baumschulfläche im Nordosten des Geltungsbereiches. Damit

    sind insgesamt 1.270 m2 auzugleichen.

    Nach der Matrix zur Festlegung der Kompensationsfaktoren liegt das geplante

    Gewerbe- / Mischgebiet in einem „Gebiet geringer Bedeutung für den Naturhaushalt“

    (Kategorie I) und ist hier dem Typ A (Gebiete mit einem hohen Versiegelungs- bzw.

    Nutzungsgrad im Verhältnis zur Grundstücksfläche) zuzuordnen. Der Kompensations-

    faktor liegt demnach bei 0,3 – 0,6.

    Aufgrund der Wertigkeit der Flächen werden die Kompensationsfaktoren wie folgt

    festgelegt:

    - Kategorie I, oberer Wert: 0,5 (Gehölzfläche mit Springkraut)

    - Kategorie I, unterer Wert 0,4 (Baumschule)

    Ausgleichsflächenbedarf beträgt somit:

    Eingriffsfläche 1.270 m2 x Faktor 0,4 = 508 m2

    Gesamtausgleichsflächenbedarf: = 508 m2

    Ausgleichsmaßnahmen

    Der erforderliche ökologische Ausgleich von 508 m2 kann innerhalb des Geltungs-

    bereiches erbracht werden.

    Entwicklungsziel: Baumpflanzungen mit Sträuchern

    Das Entwicklungsziel sollte nach 10-15 Jahren erreicht sein und die Fläche damit ihre

    ökologischen Funktionen erfüllen.

    Maßnahmen / Pfege:

    Initialpflanzung von standortgerechten, autochthonen Bäumen und Sträuchern.

    Vorab sind vorhandene Neophyten (Springkraut) zu entfernen.

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    Die weitere Entwicklung der Fläche erfolgt durch Sukzession. Die Gehölze werden

    nach der Fertigstellungspflege nicht mehr geschnitten und entwickeln sich gemäß

    ihrem natürlichen Habitus.

    Im Rahmen von Pflegemaßnahmen ist das Springkraut dauerhaft zurückzudrängen.

    Dazu ist eine Mahd jährlich vor der Blüte erforderlich, bis das Kraut aufgrund der

    zunehmenden Beschattung durch die Gehölze verschwindet.

    Etwa alle 15 Jahre können die Gehölze auf den Stock gesetzt werden. Danach ist

    unbedingt einem möglichen Wiederaufkommen der Neophyten entgegenzuwirken.

    9.5.Zusammenfassende Beurteilung der Umweltverträgl ichkeitsprüfung Die Ausweisung des ehemaligen Sondergebietes als neues Gewerbe- und Mischgebiet

    bietet hinsichtlich Umweltauswirkungen durch die Standortauswahl nur geringe

    Beeinträchtigungen mit sich.

    Negative Auswirkungen auf die Natur und Umwelt sind nicht oder nur in geringem

    Maße zu erwarten. Die geplante Ausweisung des Gewerbe- bzw. Mischgebietes stellt

    eine vernünftige Anbindung des Plangebietes an die bestehenden Gewerbe- und

    Wohngebiete dar und führt das derzeit Brach liegende Plangebiet wieder einer

    sinnvollen, städtebaulichen Nutzung zu. Aufgrund der bereits vorhandenen

    Infrastruktur und Erschließung sind keine oder nur geringe Belastungen für Natur und

    Umwelt zu erwarten.

    Beeinträchtigungen durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen des Anliegerverkehrs

    sowie durch den Energieverbrauch im Gebäudeenergiesektor sind in vertretbarem

    Ausmaß zu erwarten.

    Fridolfing, den 14.09.2015. Fridolfing, den 14.09.2015 ................................................. .......……......................................... Europplan Ingenieure GmbH Gemeinde Fridolfing Bürgermeister

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    Anlage 1: Alter Bebauungsplan Sondergebiet Fa. ALUMA