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Englmannweg 10 � D-83413 Fridolfing � Telefon: 0 8684-969558 � Telefax: 0 8684 - 969563
1. Anlass und Erforderlichkeit In dem Gebiet der Flurnummern 4771, sowie Teilen der Flurnummern 477, 4772 und
4772/1 wurde durch die ehemalige Firma „Aluma“ ein metallverarbeitender
Gewerbebetrieb ausgeführt. Das Gelände steht, nach Aufgabe der Geschäftstätigkeit,
seit Jahren leer, bzw. wird nur in kleinen Teilbereichen als Lagerfläche genutzt.
Für das Gebiet hat sich nun ein Investor gefunden, der auf der Fläche einen
Steinmetzbetrieb mit Ausstellungsflächen errichten will. Desweiteren sollen sich in dem
Gebiet zusätzliche Kleinbetriebe ansiedeln können.
Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen, ist die Neuaufstellung
des Bebauungsplanes „An der Ache“ erforderlich.
Der bestehende, rechtskräftige Bebauungsplan „Aluma“ wird im Parallelverfahren
aufgehoben.
2. Flächennutzungsplan
Aufgrund der besonderen Geschäftstätigkeit der Fa. Aluma ist das Plangebiet im
Flächennutzungsplan als „Sondergebiet metallverarbeitender Betrieb“ dargestellt. Da
die Flächen künftig als Gewerbegebiet gem. §8 BauNVO, bzw. im östlichen
Geltungsbereich als Mischgebiet gem. §6 BauNVO dargestellt werden sollen, ist auch
die Änderung des Flächennutzungsplanes veranlasst.
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Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren gem. §8 Abs. 3
BauGB vorgenommen, der Bebauungsplan „An der Ache“ ist daher gem. §8 Abs. 2
BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Die Gemeinde Fridolfing ist im Regionalplan RP 18 in der Planungsregion als
Kleinzentrum eingestuft.
Eine Entwicklung soll möglichst in den zentralen Orten oder Entwicklungsachsen
stattfinden. Auch sollen die Maßnahmen die Natur nicht nachhaltig beeinflussen.
Beim dem vorgesehenen Gewerbe- und Mischgebiet ist das der Fall, da hier auf einen
Bestand gebaut wird und sich die damalig in Anspruch genommen Flächen
reduzieren.
Für das zukünftige Gewerbegebiet wird der Bestand genutzt. Das Mischgebiet befindet
sich größtenteils auch noch im Bestand und soll einen fließenden Übergang zu den
späteren Erweiterungsflächen der Siedlungserschließung der Gemeinde Fridolfing
bilden.
Das Gebiet ist Infrastrukturmäßig bereits erschlossen, auch hier wird die Natur nicht
nachhaltig beeinflusst.
3. Lage und Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummer 4771 und einen Teilbereich von Fl. Nr.
477, 4772 und 4772/1 der Gemarkung Fridolfing
Das Planungsgebiet hat eine Größe von ca. 1,5 ha.
Das geplante Gewerbe- und Mischgebiet befindet sich unmittelbar an der
Gemeindeverbindungsstraße Fridolfing-Pietling und ist somit an das örtliche und
überörtliche Verkehrsnetz (B20) angeschlossen. Das geplante Gebiet grenzt an das
bestehende Gewerbegebiet Strohhof an.
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Der Geltungsbereich ist in der dargestellten Luftaufnahme durch einen roten Kreis
markiert.
4. Höhenentwicklung
Das Planungsgebiet weist eine Neigung von ca. 0,5 % auf. Von der
Gemeindeverbindungsstraße zum Gebiet hin beträgt der Höhenunterschied ca. 1,10 m.
Der Bestandsschnitt des ehemaligen Sondergebietes liegt als Anlage 1 bei.
5 ERSCHLIESSUNG Das Gewerbegebiet befindet sich auf dem Bestand der ehemaligen Fa. ALUMA. Das
Mischgebiet ist teilweise auf dem Gebiet der ehemaligen Fa. ALUMA, eine kleine
Fläche wird derzeit als Baumschule mit wechselnder Bepflanzung genutzt. Im Osten
wird das Mischgebiet an die zukünftige Erweiterung des Wohngebietes Dietwies
angrenzen. Derzeit befindet sich dazwischen eine Baumschule. Im Westlichen Bereich
grenzt das Gewerbe- und Mischgebiet an die Götzinger Ache. Im Norden grenzt das
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Gewerbe- und Mischgebiet an den alten Bestand des Sondergebietes ALUMA. Dort
wurde damals ein Brandschutzwall aufgeschüttet. Die angrenzenden Grünflächen
werden mit Dienstbarkeiten als Randeingrünungen gesichert. An der Südseite grenzt
das Planungsgebiet an die Gemeindeverbindungsstraße
Das Gewerbe- und Mischgebiet wird auf der Ostseite über eine bereits vorhandene
Zufahrtsstraße an die Gemeindeverbindungsstraße Fridolfing- Pietling angeschlossen.
Somit ist das Gebiet an den Ortskern, aber auch weiterführend an die umliegenden
Gewerbegebiete Strohhof, Kaltenbrunn und weiter Richtung B 20 angeschlossen. Ein
bestehender Geh- und Radweg verläuft Parallel über den Mühlenweg und
anschließend entlang der Gemeindeverbindungsstraße. Die Anlage einer inneren
Erschließungsstraße ist nicht erforderlich. Die vorhandene Erschließung kann
verwendet werden.
Im Bebauungsplan wird für das Gewerbegebiet eine offene Baugrenze festgesetzt
Dadurch ist dem Bauherrn eine Flexibilität bei der zukünftigen Erschließung des Areals
möglich.
Im Bereich des Mischgebietes ist eine kleinere Baugrenze vorgegeben, damit
sichergestellt wird, dass der Charakter des Mischgebietes erhalten bleibt.
Die Nutzung der Gebäude im Mischgebiet ist in den textlichen Festsetzungen geregelt.
Im Bebauungsplan sind getrennt für das Gewerbe und das Mischgebiet
unterschiedliche planerische Vorgaben bezüglich der Gestaltung und der Wandhöhen
festgesetzt. Bei den Wandhöhen des Gewerbegebietes wird sich an den Bestand der
Gebäude der ehemaligen Fa. ALUMA gerichtet.
Die im Gewerbegebiet befindlichen Flächen sind zum Teil bereits wasserdurchlässig
gestaltet. Diese Ausführungsweise wird auch für das angrenzende Mischgebiet
vorgeschrieben.
Die Gemeinde unterstützt die Nutzung regenerativer Energiequellen und lässt deshalb
auf den Dächern Photovoltaik Anlagen zu. Auch aufgeständerten Kollektoren auf
Flachdächern wird statt gegeben.
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Im Bereich des Gewerbegebietes wird keine Firstrichtung vorgegeben, da die
bestehenden Gebäude weiter genutzt werden sollen.
Für das Mischgebiet wird die Firstrichtung in Nord-Süd-Ausrichtung vorgegeben.
Die Randeingrünung ist im westlichen Teil, sowie in Teilen des südlichen Plangebietes
durch bestehende Bäume und Sträucher bereits vorhanden. Die Breite beträgt
zwischen 5-10 m. Im östlichen Teil wird auf den privaten Grundstücken ein 5 m breiter
Streifen mit entsprechenden Pflanzgeboten festgesetzt. Im nördlichen Bereich wird das
gesamte Gebiet vom Wall mit der Restfläche des Flurstückes 4772 als
Randeingrünung mit Dienstbarkeit gesichert.
6. Ver- und Entsorgung Die anfallenden Schmutzwässer werden über die gemeindliche Kanalisation
(Trennsystem) der Sammelkläranlage der Gemeinde Fridolfing zugeführt.
Das bestehende Oberflächenwasser der Dachflächen und Hofflächen wird an das
bestehende Entwässerungssystem angeschlossen und in Richtung Götzinger Ache
geleitet. Die Vorgaben der Niederschlagswasserfreistellungverordnung und die
technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser
in oberirdische Gewässer und Grundwässer (TRENOG bzw. TRENGW) sind
einzuhalten.
Bezüglich des Hochwasserschutzes wurden bereits im Vorfeld, aufgrund der
aufgetrtenen Hochwasserereignisse im Schutzstreifen der Götzinger Ache,
entsprechende Vorkehrungen getroffen.
Die Trinkwasserversorgung ist über die Wasserversorgung der Achengruppe gesichert.
Die Müllbeseitigung erfolgt durch den Landkreis.
Die Stromversorgung erfolgt über das Netz der Bayernwerke.
Für die Erschließung des Gebietes mit schnellem Internet wurde das Gebiet bereits
berücksichtigt. Der Anschluss wurde vorgesehen.
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7. Auswirkungen Durch die Wiederbelebung des Gewerbegebietes und des Mischgebietes wird mehr
Verkehr erwartet, der aber problemlos über die Gemeindeverbindungsstraße Fridolfing
Pietling abgeleitet werden kann. Die Straße wurde erst in den letzten Jahren für eine
entsprechende Verkehrsbelastung ausgelegt.
Da der Bestand bereits gewerbliche Nutzung vorsieht, ändert sich das Ortsbild, durch
das neu geplante Mischgebiet nur unwesentlich. Um einen verträglichen Übergang zu
benachbarten Flächen zu schaffen, wurde allseitig eine Randeingrünung vorgesehen,
bzw. ist diese bereits vorhanden. In Richtung Norden und Westen ändert sich das
Landschaftsbild nicht. Mit der Schaffung des Mischgebietes wird in der Zukunft ein
fließender Übergang zur möglichen Erweiterung des Baugebietes „Dietwies-West II“
geschaffen.
Bezüglich Abstandsflächen wurde versucht, die Abstände im Mischgebiet zu
vergrößern. Die Brandschutzabstände sind aufgrund der seitlichen Wandhöhen
geringfügig. Dennoch sind die Belange vom Brandschutz, Belichtung, Belüftung und
Besonnung ausreichend gewährleistet. Die Anfahrten durch die Feuerwehr sind
gesichert.
8.Immisionsschutz
Im Zuge der Aufstellung der Bebauungsplanes „An der Ache“ der Gemeinde Fridolfing
wurde bzgl. der Geräuschemissionen und -immissionen das Gutachten der
Lärmschutzberatung Steger & Partner GmbH, Bericht Nr. 4591/B3/mec vom
22.07.2015 erstellt. Es kommt zu folgenden Ergebnissen:
Gewerbegeräusche:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird gemäß §1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO
nach den Eigenschaften von Betrieben und Anlagen hinsichtlich der zulässigen
Geräuschemissionen gegliedert. Dazu wurde im Gebiet die zulässige
Geräuschemission in Form von immissionswirksamen flächenbezogenen
Schallleistungspegeln festgesetzt.
Dies war notwendig, um an den maßgebenden Immissionsorten an der
nächstgelegenen schutzbedürftigen Bebauung die Einhaltung der schalltechnischen
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Orientierungswerte der DIN 18005 im Zusammenwirken aller gewerblichen
Geräuschquellen sicherzustellen.
Die Einhaltung der maximal zulässigen Geräuschemissionskontingente kann beim Bau
oder bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren bei Neu- oder
Umplanungen von der Genehmigungsbehörde überprüft und umgesetzt als
Immissionsanteile in die entsprechenden Bau- und Betriebsgenehmigungen
aufgenommen werden.
Dadurch ist langfristig sichergestellt, dass im Zusammenwirken aller gewerblichen
Geräuschemittenten keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche an
schützenswerter Bebauung eintreten.
Die Kenntnis der in der vorliegenden Begründung des Bebauungsplanes genannten
DIN-Normblätter, ISO-Normen oder VDI-Richtlinien ist für den Vollzug des
Bebauungsplanes nicht erforderlich, da alle relevanten Vorgaben hieraus in die
Festsetzungen des Bebauungsplanes übernommen wurden. Für weiterführende
Informationen sind die genannten Normen und Richtlinien bei der Beuth Verlag GmbH,
Berlin, zu beziehen und bei dem Deutschen Patentamt archivmäßig gesichert
niedergelegt.
Baulicher Schallschutz:
Um den in Gewerbegebieten allgemein zulässigen gewerblichen Geräuschimmissionen
bis 65 dB(A) tagsüber und 50 dB(A) nachts bzw. in Mischgebieten bis 60 dB(A)
tagsüber und 45 dB(A) nachts jeweils in Verbindung mit einwirkenden
Verkehrsgeräuschen Rechnung zu tragen, wurden ferner Maßnahmen zum baulichen
Schallschutz festgesetzt, die für Aufenthaltsräume ausreichenden Schallschutz
gewährleisten.
9. Umweltbericht 9.1 Beschreibung des Vorhabens Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Teilbereiche des ehemaligen
Sondergebietes der Fa. ALUMA im nördlichen Dorfrandbereich von Fridolfing,
zwischen dem Baugebiet Dietwies und den Gewerbegebietes Strohhof. Das Gelände
soll im bereits bestehenden Rahmen weiter genutzt werden, ein zusätzlicher
Flächenbedarf besteht daher nicht. Ziel der Gemeinde Fridolfing ist, die
Gewerbegebiete im Bereich Strohhof und Kaltenbrunn zu konzentrieren.
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Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes für das künftige Gewerbe- und Mischgebiet
„An der Ache“ soll der Zusammenschluss zwischen den vorhandenen
Gewerbegebieten im Westen und den Baugebieten im Osten ermöglicht werden.
Bei Nichtverwirklichung des Projektes steht zu befürchten, dass das bestehende,
ehemalige Werksgelände der Fa. ALUMA weiterhin ungenutzt bleibt.
9.2 Erfassung und Bewertung der Umwelt und ihrer Be standteile Schutzgut Mensch - Lärm/Erholung Lärm Das Plangebiet liegt im nördlichen Bereich von Fridolfing unmittelbar an der
Gemeindeverbindungsstraße Fridolfing-Pietling. Aufgrund der starken Verkehrs-
belastung der Straße ist eine Vorbelastung des Schutzgutes Mensch bereits gegeben.
Da das Gebiet bereits erschlossen ist sind baubedingte Belastungen als gering
einzustufen.
Bei der Nutzung des Gewerbe- und Mischgebiets wird Anliegerverkehr verursacht.
Eine Anbindung an die Gemeindeverbindungsstraße Fridolfing Pietling ist aber zur
Aufnahme des anfallenden Verkehrs geeignet.
Erholung Das Plangebiet ist derzeit eingezäunt und kann nicht betreten werden. Somit ist
bezüglich Erholung keine negative Beeinflussung zu erwarten. Auch die
Lärmentstehung der dicht frequentierten Gemeindeverbindungsstraße lädt nicht zur
Erholung bei.
Im Umfeld verlaufen Rad- und Gehwege. Eine Anbindung an das regionale Rad- und
Fußwegenetz liegt somit vor.
Der Standort ist im Bereich des Gewerbes nur mit geringem Erholungswert
einzustufen. Im Bereich des Mischgebietes und aufgrund der Lage entlang der
derzeitigen Grünflächen und dem angrenzenden Baugebiet ist der Erholungswert
etwas höher einzustufen.
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Aufgrund der Maßnahme gehen keine Erholungsflächen verloren, werden eher neu
geschaffen. Negative Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
Zusammenfassend kann man sagen, dass für das Schutz gut Mensch die
Auswirkungen als gering zu bezeichnen sind.
Schutzgut Pflanzen und Tiere
Beschreibung:
Im Geltungsbereich selbst befinden sich keine kartierten Biotopflächen. Ebenso liegen
keine Natura 2000-Gebiete im Einflussbereich der Planung.
Die nächstgelelegenen Natura 2000-Gebiete verlaufen ca. 1,5 km östlich, entlang der
Salzach:
- Europäisches Vogelschutzgebiet 7744-471 „Salzach und Inn“
- Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) 7744 371 „Salzach und Unterer Inn“
Im Norden wird das Baugebiet durch einen aufgeschütteten, größtenteils mit Gehölzen
bestockten Wall abgegrenzt. Der untere Wallbereich ist mit einer Stützmauer befestigt.
Diese Abgrenzung bleibt bestehen. Im Westen endet die Stützmauer und der Wall läuft
in einer Böschung bis auf Geländeniveau aus. Der Bewuchs setzt sich aus Gehölzen
jungen bis mittleren Alters mit kaum Unterwuchs und am Rand Springkraut zusammen.
Hier grenzt das kartierte Biotop
- 7942-153-05 „Gewässerbegleitgehölz entlang der Götzinger Achen zwischen Furt
und Kelchham“ (südlich der Tittmoniger Straße mit Teilfläche 04) an.
Der naturnahe Uferbereich der Götzinger Achen ist nach § 30 BNatSchG geschützt
und darf nicht verändert werden. In diesem Bereich ist laut Artenschutzkartierung ein
Fundpunkt des europarechtlich geschützten Fischotters dokumentiert.
Der Uferstreifen entlang des Obermühlbaches ist nicht als Biotop kartiert. Hier findet
sich etwas Gehölzaufwuchs und viel Springkraut.
Im Osten des Baugebietes liegt ein kleiner Teil einer Baumschule. Hier handelt es sich
v.a. um gebietsfremde und nicht heimische Bäume, von geringem natuschutz-
fachlichem Wert.
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Der restliche Geltungsbereiches wird / wurde bereits als Sondergebiet genutzt und ist
größtenteils versiegelt. Die Grünflächen in diesem Bereich sind hauptsächlich als
regelmäßig gepflegte Rasenflächen ausgebildet.
Die Grün- bzw. Gehölzflächen im Geltungsbereich und angrenzend können von Vögeln
und Fledermäusen als Lebensraum genutzt werden. Altbäume mit möglichen Spalten-
oder Höhlenquartieren sind jedoch nicht betroffen.
Ansonsten sind keine Vorkommen von streng oder besonders geschützten Arten zu
erwarten.
Wall mit Stützmauer im Norden Versiegelte und begrünte Flächen im Bestand
Auswirkungen und Maßnahmen:
Das Gewerbe- bzw. Mischgebiet betrifft ausschließlich Flächen, die eine geringe
Bedeutung für die Tier- und Pflanzenwelt besitzten.
Weder das angrenzende Biotop noch die Natura 2000-Gebiete werden negativ
beeinflusst.
Zur Konfliktvermeidung wurde die Biotopfläche aus dem Geltungsbereich heraus-
genommen. Ein kleiner Teilbeich der Biotopabgrenzung ragt zwar noch in das
Baugebiet hinein, ist aber naturschutzfachlich nicht als biotopwürdig einzustufen (siehe
Bild unten). Zudem wird der Geltungsbereich hier durch einen Zaun abgegrenzt. Eine
Nutzung des Areals durch den Fischotter kann also ausgeschlossen werden.
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Unterer Bereich der Böschung im Westen mit Zaun als Grenze des Geltungsbereiches. Im Plangebiet
keine Biotopfunktionen erkennbar (im Bild rechts mit Blick nach Süden, links mit Blick nach Norden).
Zur Stärkung des Biotops ist der Uferstreifen entlang des Obermühlbaches zu erhalten
und ökologisch aufzuwerten. Diese Maßnahme kann im Rahmen der Ausgleichs-
flächenplanung erfolgen.
Um dem allgemeinen Lebensraumverlust entgegenzuwirken sind im Bebauungsplan
Baum- und Strauchpflanzungen festzusetzen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist
eine ausreichende Randeingrünung im Osten. Die Grünflächen sind möglichst extensiv
zu gestalten. Es ist standortheimisches, autochthones Pflanzgut zu verwenden.
Im Ergebnis sind negative Auswirkungen auf das Schu tzgut „Pflanzen und Tiere“
nur in geringem Maße zu erwarten
Schutzgut Boden Vom Ingenieurbüro IGEWA GmbH wurden im Rahmen von 2 Gutachten, Nr. 14116
vom 22.05.2015 mit Ergänzung Nr. 16041 vom 1.4.2016 Boden- und
Bausubstanzuntersuchungen durchgeführt. Die Gutachten können jederzeit
angefordert werden.
Die Parameter Aluminium und Magnesium liegen nutzungsbedingt in teils sehr hohen
Konzentrationen vor. Nach einer Stellungnahme des LGL bestehen deswegen aber
keine gesundheitlichen Gefährdungen. Aus der Ergänzungsuntersuchung ergeben sich
für den Boden im Bereich des Mischgebiets keine neuen Auffälligkeiten, die über die
bisher bekannten hinaus gehen.
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Bezüglich des Wirkungspfads Boden-Gewässer kann aus den erkundeten schädlichen
Bodenveränderungen bei Beibehaltung der Versiegelungen bzw.
Bebauung derzeit keine relevante Beeinflussung des lokalen Grundwassers abgeleitet
werden. Bezüglich des Wirkungspfads Boden-Mensch sind für eine Nutzung als
Gewerbefläche oder Mischgebiet nach der Stellungnahme der zuständigen
Fachbehörde ebenfalls keine Gefährdungen abzuleiten.
Die heutige Landschaft im Umfeld von Fridolfing entstand vor allem durch die
formenden Prozesse des Salzach-Saalach-Gletschers der letzten Eiszeit (Würm) und
den folgenden Zerfallprozessen. Das Gebiet wurde nachweisbar viermal von einem
Gletscher bedeckt, dessen Eisströme bei Salzburg (Salzach) und bei Piding (Saalach)
in das Alpenvorland austraten. Sie vereinigten sich zur Zeit des Höchststandes jeweils
zu einem einheitlichen Salzach-Saalach-Gletscher Vom Stammbecken aus fächerte
der Gletscher sich fingerförmig in Zweigbecken auf. Fridolfing liegt hierbei am Rande
des „Tittmoninger Beckens“. Die durch die ausschürfende Wirkung des Eises
entstandenen Depressionen sind heute häufig mit Seetonen gefüllt oder enthalten
Seen und Moore. Oberflächennah ist die Geologie im nahen Umfeld des untersuchten
Standortes durch feinkörnige Deckschichten (Auenablagerungen aus Flüssen und
Seen) und unterlagernden nacheiszeitlichen Terrassenschottern (Niederterrasse der
Salzach) geprägt. Die Terrassenschotter weisen eine hohe Durchlässigkeit auch für
Schadstoffe auf. Den tieferen Untergrund bilden feinkörnige Beckensedimente, welche
als Wechselfolge aus stark feinsandigen bis feinsandigen Schluffen (Seeton) mit
Zwischenlagen aus stark schluffigen Feinsanden beschrieben werden. Ab einer
Tiefenlage von ca. 25 m unter GOK treten die Beckensedimente hingegen
überwiegend als tonige Schluffe auf.
Im Bereich des Gewerbegebietes ist nicht vorgesehen, die bestehende Versiegelung
anzugreifen bzw. zu entferne. Im Bereich des Mischgebietes werden durch die
Maßnahmen die Oberschichten beseitigt und bei eventuellen Kellern in die
Unterschichten eingegriffen. Die Beeinträchtigung für das Schutzgut Boden ist in dem
Bereich mit mittelschwer zu betrachten.
Die anlagebedingten Auswirkungen sind als mittelschwer zu betrachten, da nur
teilweise neue Versiegelungsflächen entstehen und es somit zum Eingriff in den
Bodenwasserhalt und der Grundwasserbeschaffenheit kommt.
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Bei der geplanten Gewerbenutzung und Nutzung als Mischgebiet sind keine
nennenswerten Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu befürchten.
Im Ergebnis sind die Auswirkungen auf das Schutzgut „Boden“ als mittelschwer
zu bezeichnen.
Schutzgut Wasser Gesicherte Erkenntnisse über den Grundwasserspiegel (Grundwassermessstelle)
liegen nicht vor.
Im Bebauungsplan „Dietwiesstraße West II“ (nördlicher Ortsrand ca. 200 m entfernt)
wird ein Flurabstand von mehr als 10 m angenommen. Für die nächstgelegene
Messstelle des Grundnetzes (WWA Traunstein, 23107 Pietling-Nilling 378A, ca. 2 km
nördlich zum Untersuchungsbereich) wird aus den seit 1960 durchgeführten
Messungen ein mittlerer Wasserstand von 3,11 m unter Gelände (GOK 376,87) und
ein höchster Wasserstand vom 0, 97 m u.GOK angegeben. Im Vergleich zur mittleren
Geländehöhe im Untersuchungsbereich (ca. 384 – 385 m NN) ist auch hieraus ein
mittlerer Flurabstand von ca. 10 m u.GOK und bei Höchstwasserständen von ca. 8 m
u.GOK anzunehmen.
Wasserschutzgebiete und Brunnen liegen im Plangebiet nicht vor.
Aufgrund der Tiefe des Grundwassers kann man davon ausgehen, dass die
Gefährdung bzw. Beeinflussung des Grundwassers als gering einzustufen ist.
Oberflächengewässer liegen im Plangebiet nicht vor. Der Grundwasserstand mit
reichlicher Tiefe ist bisher nicht beeinträchtigt und wird auch durch die geplante
Ausweisung nicht beeinträchtigt werden.
Im Ergebnis sind neagtive Auswirkungen auf das Schu tzgut „Wasser“ nicht,
bzw. nur in geringem Maße zu erwarten.
Schutzgut Klima / Luft / Lufthygiene
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Das Gebiet stellt kein Kaltluftentstehungsgebiet dar und übernimmt somit keine
lokalklimatische Ausgleichsfunktion.
Die Neuerrichtung von Gebäuden ist nur im Bereich des geplanten Mischgebietes
vorgesehen, das Gewerbegebiet deckt den derzeitigen Bestand ab. Belastungen durch
Staub sind somit als gering zu bezeichnen.
Es werden keine Klimarelevanten Strukturen zerstört, die Luft kann kann das
Plangebiet durchströmen und abziehen. Kleinklima bedingte Auswirkungen sind nicht
zu erwarten. Das neue Plangebiet beeinflusst das örtliche Klima und den lokalen
Luftaustausch des restlichen Gemeindegebietes daher nicht.
Durch die Bebauung wird weder eine Frischluftschneise noch ein zugehöriges
Kaltluftentstehungsgebiet maßgeblich beeinträchtigt.
Im Hinblick auf die Wiederbelebung des Gewerbegebietes ist mit gering mehr
Anliegerverkehr zu rechnen. Die sich daraus ergebenen Auswirkungen sind aber als
gering zu betrachten.
Im Ergebnis sind neagtive Auswirkungen auf das Schu tzgut
„Klima/Luft/Lufthygiene“ nicht, bzw. nur in geringe m Maße zu erwarten.
Schutzgut Landschaftsbild
Das Planungsgebiet ist bereits vorhanden und von fast drei Seiten gut eingewachsen.
Das Gewerbe- und Mischgebiet beeinträchtigt weder kulturhistorische noch
landschaftsprägende Elemente. Es stellt eine nicht exponierte Lage dar.
Bei der Errichtung zusätzlicher Gebäude kann es zu einer kurzfristigen Veränderung
des Landschaftsbildes aufgrund von Kränen etc. kommen, deren Beeinflussung aber
nur kurzfristig ist. Aufgrund der Randeingrünung ist die Auswirkung auf das
Landschaftsbild als gering zu betrachten.
Im Ergebnis sind neagtive Auswirkungen auf das Schu tzgut „Landschaftsbild“
nicht, bzw. nur in geringem Maße zu erwarten.
Schutzgut Kultur und Sachgüter
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Denkmalgeschütze Gebäude oder Anwesen sowie schützenswerte Kulturgüter sind in
der Umgebung nicht vorhanden. Im Bayrischen Denkmalatlas sind in der Umgebung
des Plangebietes keine Anlagen vorhanden.
Im Ergebnis sind Kultur und Sachüter von der geplan ten Ausweisung nicht
betroffen.
9.3 Maßnahmen zur Verminderung der Umweltauswirkung en Beim neuen Gewerbegebiet und Mischgebiet sollen folgende Vermeidungs- und
Minimierungsmaßnahmen zum Tragen kommen:
Schutzgut Mensch
Die im Schallschutzgutachten geforderten Parameter sind einzuhalten, um keine
negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch aufkommen zu lassen.
Schutzgut Boden
Erschließung des bestehenden Standortes über bestehende Erschließungsanlagen
und nur geringfügige weitere Versiegelung. Belassung der bestehenden
Versiegelungsflächen.
Schutzgut Pflanzen und Tiere
Erstellung bzw. Einbehaltung einer Durchgehenden Randeingrünung mit Bäumen und
Sträuchern. Bei Einzäunungen mindestens 10 cm Bodenabstand halten, damit
Kleintiere/Nager das Gebiet durchwechseln können.
Erhalt und Aufwertung des Uferstreifens entlang des Obermühlbaches.
Verwendung von standortheimischem, autochthonem Pflanzmaterial.
Schutzgut Wasser
Möglichst beim Mischgebiet Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers nach
vorheriger Reinigung.
Schutzgut Landschaftsbild
Beibehaltung bzw. Neuerstellung einer durchgehenden Randeingrünung mit Bäumen
und Sträuchern. Errichtung von Grünflächen bei einzelnen Baugrenzen.
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9.4 Maßnahmen zum Ausgleich – Erforderliche Ausglei chsfläche
Eingriffsbilanzierung
Die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs richtet sich nach der Eingriffsregelung in der
Bauleitplanung „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ (Bayerischer Leitfaden).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst 15.175 m2.
Auszugleichen ist die gegenüber dem Bestand bzw. des bislang gültigen Bebauungs-
planes neu hinzukommende Eingriffsfläche. Diese setzt sich zusammen aus Flächen
im Nordwesten und der Baumschulfläche im Nordosten des Geltungsbereiches. Damit
sind insgesamt 1.270 m2 auzugleichen.
Nach der Matrix zur Festlegung der Kompensationsfaktoren liegt das geplante
Gewerbe- / Mischgebiet in einem „Gebiet geringer Bedeutung für den Naturhaushalt“
(Kategorie I) und ist hier dem Typ A (Gebiete mit einem hohen Versiegelungs- bzw.
Nutzungsgrad im Verhältnis zur Grundstücksfläche) zuzuordnen. Der Kompensations-
faktor liegt demnach bei 0,3 – 0,6.
Aufgrund der Wertigkeit der Flächen werden die Kompensationsfaktoren wie folgt
festgelegt:
- Kategorie I, oberer Wert: 0,5 (Gehölzfläche mit Springkraut)
- Kategorie I, unterer Wert 0,4 (Baumschule)
Ausgleichsflächenbedarf beträgt somit:
Eingriffsfläche 1.270 m2 x Faktor 0,4 = 508 m2
Gesamtausgleichsflächenbedarf: = 508 m2
Ausgleichsmaßnahmen
Der erforderliche ökologische Ausgleich von 508 m2 kann innerhalb des Geltungs-
bereiches erbracht werden.
Entwicklungsziel: Baumpflanzungen mit Sträuchern
Das Entwicklungsziel sollte nach 10-15 Jahren erreicht sein und die Fläche damit ihre
ökologischen Funktionen erfüllen.
Maßnahmen / Pfege:
Initialpflanzung von standortgerechten, autochthonen Bäumen und Sträuchern.
Vorab sind vorhandene Neophyten (Springkraut) zu entfernen.
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Die weitere Entwicklung der Fläche erfolgt durch Sukzession. Die Gehölze werden
nach der Fertigstellungspflege nicht mehr geschnitten und entwickeln sich gemäß
ihrem natürlichen Habitus.
Im Rahmen von Pflegemaßnahmen ist das Springkraut dauerhaft zurückzudrängen.
Dazu ist eine Mahd jährlich vor der Blüte erforderlich, bis das Kraut aufgrund der
zunehmenden Beschattung durch die Gehölze verschwindet.
Etwa alle 15 Jahre können die Gehölze auf den Stock gesetzt werden. Danach ist
unbedingt einem möglichen Wiederaufkommen der Neophyten entgegenzuwirken.
9.5.Zusammenfassende Beurteilung der Umweltverträgl ichkeitsprüfung Die Ausweisung des ehemaligen Sondergebietes als neues Gewerbe- und Mischgebiet
bietet hinsichtlich Umweltauswirkungen durch die Standortauswahl nur geringe
Beeinträchtigungen mit sich.
Negative Auswirkungen auf die Natur und Umwelt sind nicht oder nur in geringem
Maße zu erwarten. Die geplante Ausweisung des Gewerbe- bzw. Mischgebietes stellt
eine vernünftige Anbindung des Plangebietes an die bestehenden Gewerbe- und
Wohngebiete dar und führt das derzeit Brach liegende Plangebiet wieder einer
sinnvollen, städtebaulichen Nutzung zu. Aufgrund der bereits vorhandenen
Infrastruktur und Erschließung sind keine oder nur geringe Belastungen für Natur und
Umwelt zu erwarten.
Beeinträchtigungen durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen des Anliegerverkehrs
sowie durch den Energieverbrauch im Gebäudeenergiesektor sind in vertretbarem
Ausmaß zu erwarten.
Fridolfing, den 14.09.2015. Fridolfing, den 14.09.2015 ................................................. .......……......................................... Europplan Ingenieure GmbH Gemeinde Fridolfing Bürgermeister
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Anlage 1: Alter Bebauungsplan Sondergebiet Fa. ALUMA