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Stadt Baden Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden Planungsbericht 22. Juni 2015

EP FriedhöfeBaden Bericht 2015 06 22 Vers 06 12 · Friedhof Münzlishausen, Plan-Nr. 386Q-08A, M 1:250, Format A4, Stand 27.3.2015 Die aktuellen Bestandespläne aller Badener Friedhöfe,

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Stadt Baden

Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden

Planungsbericht

22. Juni 2015

Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -

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Stadt Baden

Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden

Auftrag 386Q

Planungsbericht

Bearbeitung:

Petra Schröder - Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektin TU BSLA Peter Paul Stöckli - Landschaftsarchitekt

Franziska Rieland - Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektin TU

Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -

- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015

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Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassung 5 

1  Aufgabenstellung und Zielsetzung 8 

2  Kurzes Portrait der Badener Friedhöfe 12 

2.1  Friedhof Liebenfels 12 

2.2  Friedhof Rütihof 15 

2.3  Friedhof Dättwil 17 

2.4  Friedhof Münzlishausen 19 

2.5  Alter Friedhof Bruggerstrasse 21 

2.6  Israelitischer Friedhof 23 

3  Grabstellenbedarfsberechnung und Überprüfung der Kapazitäten 25 

3.1  Berechnungsformel und Berechnungsfaktoren 25 

3.2  Bedarfsberechnung Friedhof Liebenfels 28 

3.3  Bedarfsberechnung Friedhof Dättwil 36 

3.4  Bedarfsberechnung Friedhof Münzlishausen 37 

3.5  Bedarfsberechnung Friedhof Rütihof 38 

4  Grabtypen und Beisetzungsflächen 40 

4.1  Erhalt und Anpassung des bestehenden Angebots 40 

4.2  Neue Bestattungsform: Parkwald 43 

4.3  Muslimische Gräber 46 

5  Infrastruktur 51 

6  Gestaltung von Grab und Grabmal 52 

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7  Umgang mit kulturhistorisch bedeutenden Gräbern 55 

8  Landschaftsarchitektur / gestalterische Entwicklungs- und Pflegeziele 57 

8.1  Friedhof Liebenfels 57 

8.2  Friedhof Rütihof 59 

8.3  Friedhof Dättwil 62 

8.4  Friedhof Münzlishausen 62 

9  Infokonzept 63 

10  Bestattungs- und Friedhofreglement sowie Sonderregelungen 65 

11  Betriebsplanung 67 

11.1  Friedhof Liebenfels 69 

11.2  Friedhof Rütihof 72 

11.3  Friedhof Dättwil 72 

11.4  Friedhof Münzlishausen 72 

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Anhang Bestattungsstatistik Stadt Baden Grabstellenbestand 2012 und Bestattungsstatistik 2000-2011 je Friedhof

Beilagen Massnahmenpläne aller Badener Friedhöfe Friedhof Liebenfels, Plan-Nr. 386Q-05B, M 1:500, Format 105x60cm, Stand 22.6.2015

Friedhof Rütihof, Plan-Nr. 386Q-06A, M 1:250, Format A3, Stand 27.3.2015 Friedhof Dättwil, Plan-Nr. 386Q-07B, M 1:250, Format A4, Stand 22.6.2015

Friedhof Münzlishausen, Plan-Nr. 386Q-08A, M 1:250, Format A4, Stand 27.3.2015

Die aktuellen Bestandespläne aller Badener Friedhöfe, Stand Oktober 2014 liegen separat beim Werkhof der Stadt Baden vor.

Friedhof Liebenfels, Plan-Nr. 386A-10, M 1:500, Format 105x60cm Friedhof Liebenfels, Plan-Nr. 386A-08C in 3 Teilen, M 1:200, Formate 3x 126x60cm

Friedhof Rütihof, Plan-Nr. 386A-52i, M 1:100, Format 126x60 Friedhof Dättwil, Plan-Nr. 386A-70G, M 1:100, Format 30x63

Friedhof Münzlishausen, Plan-Nr. 386A-85F, M 1:100, Format 42x60

Dazugehörend

Dokumentation Friedhöfe und Bestattungen (Standorte Dossier: Werkhof, Friedhof Liebenfels, Zivilstandskreis)

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Zusammenfassung

Das vorliegende Entwicklungskonzept für die Badener Friedhöfe wurde in den Jahren 2014

und 2015, begleitet durch ein Projektteam von SKK Landschaftsarchitekten erarbeitet. Bearbeitet wurden vier der insgesamt sechs Badener Friedhöfe: der Hauptfriedhof Liebenfels

sowie die drei Friedhöfe in den Quartieren Rütihof, Dättwil und Münzlishausen. Der Alte Friedhof Bruggerstrasse wird heute als Parkanlage genutzt, für den israelitischen Friedhof ist

die Israelitische Kultusgemeinde verantwortlich. Die Entwicklungsplanung ist ein wichtiges Arbeitsinstrument, welches sicherstellt, dass die Friedhöfe sich hinsichtlich ihrer Gestaltung

und den auf ihnen angebotenen Grabarten – die gesellschaftliche Entwicklung berücksichtigend - zielgerichtet entwickeln sowie ihre Kapazität stets ausreichend ist.

Als übergeordnete Entwicklungsstrategie (Kap. 2) wird formuliert, dass der Friedhof

Liebenfels in seiner Funktion als Hauptfriedhof zu stärken ist. Der Friedhof in Rütihof soll im Status quo erhalten bleiben, während die Friedhöfe in Münzlishausen und Dättwil langfristig

stillgelegt und bis dahin in eingeschränktem Umfang betrieben werden sollen.

Mit einer ausführlichen Berechnung des prognostizierten Grabstellenbedarfs (Kap. 3) je Grabart wurde gezeigt, dass das vorhandene Angebot an Grabarten und den zur Verfügung

stehenden Beisetzungsflächen im Grundsatz ausreichend ist. Ausnahmen:

Friedhof Liebenfels:

Gemeinschaftsgrab: Kapazität ca. 2018 ausgeschöpft. Dringender Handlungsbedarf, insbesondere auch deshalb, weil dieser Grabtyp sehr stark nachgefragt wird.

Urnenplattengrab in Reihe: Kapazität knapp ausreichend. Bedarfsermittlung ca. 2020 überprüfen.

Erdreihengräber: Aufgrund der Bodenverhältnisse können Flächen nur 2x mit ERG belegt werden. Bei geschickter Belegungsreihenfolge reichen die Kapazitäten bis 2080.

Familien-Erdgräber Friedhof Liebenfels: Kapazität voraussichtlich 2023 erschöpft. Da die Nachfrage eher abnimmt, sollte ca. 2020 der Bedarf nochmals überprüft werden.

Familien-Urnengräber Friedhof Liebenfels: eher Überkapazität vorhanden. Flächen ev. reduzieren oder für andere Grabart nutzen.

Friedhof Rütihof: Ev. werden die Flächen für Urnenplattengräber knapp. Bedarf 2020 nochmals prüfen.

Sehr geringe Nachfrage bei den Familiengräbern. Angebot trotzdem erhalten. Geringe Nachfrage beim Gemeinschaftsgrab. Gestalterische Aufwertung anstreben.

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Friedhöfe Münzlishausen und Dättwil haben eine ausreichende Kapazität. Die Sonderregelung für Dättwil sollte jedoch an jene von Münzlishausen angeglichen werden (restriktivere

Regelung der Berechtigten).

Das bestehende Angebot an Grabtypen (Kap. 4) ist gut und zu erhalten. Einführungen von neuen Grabtypen, die den heutigen Bestattungsbedürfnissen entsprechen, sind auf dem

Friedhof Liebenfels gut möglich (Parkwald; Kap. 4.2, Muslimisches Grabfeld; Kap. 4.3) und sollen auch nur dort angeboten werden. Die Nachfrage nach einem Gemeinschaftserdgrab soll

2020 nochmals überprüft werden.

Die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen (Kap. 5) sind auf allen Friedhöfen ausreichend.

Die Gestaltung von Grab und Grabmal inkl. Unterhaltsstandard (Kap. 6) der privat gepflegten Gräber ist zum Teil unbefriedigend. Hierzu sollten bei der empfohlenen Überarbeitung des

Bestattungs- und Friedhofsreglements noch klarere Vorgaben gemacht werden. In dieser Überarbeitung sollte auch der Gebührentarif überprüft und angepasst, sowie die teilweise

Kostenübernahme durch die Stadt Baden diskutiert werden.

Kunst- und kulturgeschichtlich bedeutende Grabmäler (Museumsgrabschild; Kap.7) sollten inventarisiert und wenn möglich als Kulturzeugnisse vor Ort erhalten bleiben.

Aus gestalterischer Sicht sind alle vier Friedhöfe in sehr gutem Zustand (Kap. 8). Dies ist auf

ihre langjährige, kontinuierliche Pflege und Entwicklung zurückzuführen, welche sich seit Jahren auf gestalterische, geschichtlich fundierte Leitlinien abstützt. Gestalterische Defizite

gibt es nur sehr punktuell.

Die Beratung der Angehörigen ist eine wichtige Aufgabe. Als Informationsmittel fehlt eine Friedhofbroschüre (Kap. 9) zum Bestattungsangebot. Weiter fehlen Infotafeln (Friedhof

Liebenfels und Rütihof) sowie eine Besucherführung (Friedhof Liebenfels).

Die Entwicklungsplanung zeigt auf, dass das heute geltende Bestattungs- und Friedhofreglement (Kap. 10) vom 23. Juni 1998 hinsichtlich verschiedener Punkte revidiert

werden sollte.

Für jeden der vier Friedhöfe wurde eine komprimiert zusammengefasste Betriebsplanung (Kap. 11) erstellt, mit Auflistung und Terminierung von ausserordentlichen Massnahmen

sowie den fortlaufend anfallenden Grabräumungen.

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Seit dem Jahr 2000 werden jährliche Unterhalts- und Pflegerundgänge durchgeführt. Dabei wird auch die Entwicklung der Friedhöfe laufend überprüft und Pendenzen aufgenommen,

welche nicht im Rahmen der üblichen Friedhofpflege erledigt werden können:

Arbeiten die im laufenden Unterhalt erledigt werden: Unterhaltsarbeiten, kleinere Reparaturarbeiten

Pflege der Vegetation, inkl. Baumentwicklungskonzept Nachführung Bestandes- und Belegungspläne

Grabräumungen (Kap. 11) Aufwertung Gemeinschaftsgrab Rütihof (Kap. 8.2)

Anpassung Flucht Grabschild Urnenreihengräber Rütihof (Kap. 8.2)

Pendenzen die in die Entwicklungsplanung aufgenommen wurden: Abbruch Gärtnerhaus im Friedhof Liebenfels (Kap. 8.1)

Erneuerung Beleuchtung Friedhof Liebenfels (Kap. 8.1) Sanierung Zaun Friedhof Dättwil (Kap. 8.3)

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1 Aufgabenstellung und Zielsetzung

Im Gebiet der Stadt Baden befinden sich insgesamt sechs Friedhöfe. Der heutige

Hauptfriedhof (Zentralfriedhof) der Stadt Baden, der Friedhof Liebenfels, wurde im Jahre 1949 als Ersatz für den alten Stadtfriedhof an der Bruggerstrasse in Betrieb genommen. Zudem gibt

es drei Dorffriedhöfe in Rütihof, Dättwil und Münzlishausen sowie den israelitischen Friedhof.

Abb. 1.1 Übersichtsplan der Badener Friedhöfe

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Ausgangslage Damit die Belegung und Entwicklung von Friedhöfen zielgerichtet erfolgt und das Angebot den

sich - in Abhängigkeit von den verschiedenartigen gesellschaftlichen Entwicklungen - stetig ändernden Bedürfnissen und Anforderungen entspricht, sind Friedhofsplanungen ein äusserst

wichtiges Arbeitsinstrument. Damit sie ihre Gültigkeit bewahren, müssen sie regelmässig fortgeschrieben - das heisst überprüft und aktualisiert - werden.

Eine erste Friedhofsplanung für die Stadt Baden wurde 1983 für den Friedhof Liebenfels

erarbeitet. Mithilfe von ersten Bedarfsermittlungen und einem Variantenstudium wurde der mögliche Vollausbau des Friedhofes ermittelt. In der Folge der Bedarfsermittlung, die damals

von einer absehbaren Erschöpfung der Kapazität auf dem Friedhof Liebenfels ausging, wurden auf diesem bauliche Erweiterungsmassnahmen ausgelöst und der alte Dorffriedhof in Rütihof

1988/89 umfangreich erweitert.

1995 erfolgte eine erste Fortschreibung. Konkreter Auslöser war die deutliche Erhöhung der prognostizierten Badener Wohnbevölkerung. Die Inhalte dieses Planwerks waren bereits

umfangreicher als die erste Planung von 1983. So wurde nicht nur der differenzierte Grabstellenbedarf ermittelt, sondern auch die räumliche Abfolge der Belegung ausgewiesen.

Zudem wurden neben dem Hauptfriedhof Liebenfels auch die beiden kleinen Dorffriedhöfe in Dättwil und Münzlishausen berücksichtigt. Der Friedhof in Rütihof wurde nicht bearbeitet.

Im Jahr 2000 erfolgte eine weitere Fortschreibung der Friedhofplanung. Zudem wurden für

den Friedhof Liebenfels eine Entwicklungs- und Pflegeplanung ausgearbeitet, denn es hatte sich gezeigt, dass der Friedhof sich deutlich von den ursprünglichen Gestaltungsabsichten

wegbewegt hatte. Dieses Werk wurde ab 2001 in Jahresetappen erfolgreich umgesetzt. Die notwendigen gärtnerischen Arbeiten wurden überwiegend durch die Friedhofgärtner in der

Vegetationsruhezeit ausgeführt. Die im Jahre 2000 empfohlenen Eingriffe wurden weitgehend realisiert. Die damals formulierten Zielsetzungen werden heute in der laufenden Pflege

berücksichtigt.

Mit der nun vorliegenden Fortschreibung (Planungsperiode 20 Jahre; 2015 bis 2035) wurde der Grabstellenbedarf berechnet, der Handlungsbedarf (inkl. Finanzplanung) ermittelt, sowie das

Bestattungs- und Friedhofreglement der Stadt Baden vom 23. Juni 1998 überprüft. Erstmals wurde neben den Friedhöfen Liebenfels, Münzlishausen und Dättwil auch der Friedhof Rütihof

in das Planungswerk integriert.

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Aufgabenstellung

Erhebung der neuen demografischen und bestattungsspezifischen Daten Überprüfung und Überarbeitung der im Jahre 2000 ermittelten Bedarfszahlen/Prognosen

Überprüfung und Überarbeitung der Belegungsplanung aufgrund der neuen Zahlen und Prognosen

Aussagen zum Zielzustand der einzelnen Friedhöfe, zur Betriebsplanung (Jahresetappen, grobe Kostenschätzung) und zu notwendigen Überarbeitungen des Friedhofreglements.

Erledigung von Pendenzen, welche bei den jährlichen Pflegerundgängen erfasst wurden und die im Rahmen der Entwicklungsplanung aufgenommen und bearbeitet werden sollen.

Ziele der Entwicklungsplanung Berücksichtigung der gesellschaftlichen Entwicklung (heutige Bedürfnisse und Anliegen)

Erlangung von Planungssicherheit im Bereich des Friedhof- und Bestattungswesens der Stadt Baden

Sicherstellung des Angebotes an verschiedenen Möglichkeiten der Beisetzung bzw. der Grabstelle

Schaffung von Voraussetzungen für einen reibungslosen Betrieb des Friedhofs Aufzeigen des zeitlichen Ablaufes von administrativen und baulichen Massnahmen sowie

zeitgerechte Bereitstellung der erforderlichen Mittel (Finanzplanung) Erhaltung und Entwicklung eines qualitätsvollen öffentlichen Freiraumes

Überprüfung Bestattungs- und Friedhofsreglement, Aufzeigen Handlungsbedarf Überprüfung Grabarten und Möglichkeiten für Muslimische Gräber

Überprüfung Grabunterhalt und Gebührentarif Optimierung des ökologischen Potenzials durch Erhalt und Aufwertungsmassnahmen

Bearbeitungsperimeter Friedhöfe Liebenfels, Dättwil, Münzlishausen und Rütihof

Nicht bearbeitet werden der israelitische Friedhof und der Alte Friedhof Bruggerstrasse. Für letzteren wurde separat ein Entwicklungskonzept und darauf aufbauend ein

Sanierungsprojekt erarbeitet, welches 2013 realisiert wurde.

Planungsperiode

Die Friedhofsplanung umfasst den Zeitraum von 2015 bis 2035 (20 Jahre).

Grundlagen Aktuelle Bestandes- und Endausbaupläne der Friedhöfe Liebenfels, Baden-Dättwil, Rütihof

und Münzlishausen (Stand 2014) Bestattungs- und Friedhofreglement der Stadt Baden, Stand 1998

Sonderregelungen Friedhöfe Dättwil und Münzlishausen Friedhofplanung Stadt Baden; Grabstellenbedarf der Stadt Baden und Nutzungskarte

Friedhof Liebenfels; Stöckli, Kienast & Koeppel, Wettingen; März/Juli 1995

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Friedhofplanung Stadt Baden; Ergänzungsbericht mit aktualisierten Belegungsplänen; Stöckli, Kienast & Koeppel, Wettingen, Dezember 2000

Friedhof Liebenfels, Baden; Entwicklungs- und Pflegeplanung; Stöckli, Kienast & Koeppel, Wettingen; September 2000

Aufgabenbesprechung T. Stirnemann, S. Knöpfel, I. Golz vom 3.3.11/13.7.11 Durch die Stadt Baden (T. Stirnemann) ausgefüllte Erhebungsbögen mit Angaben zu

Grabstellenbestand, Bestattungsstatistik und Planungszielen betreffend Einwohnerzahl vom 16. Februar 2012

Pendenzen aus den Friedhofsrundgängen (Stadt Baden und SKK) Richtplanung Natur- und Landschaft (2004)

Bau- und Nutzungsordnung (2009), zur Zeit in Revision

Durchführung und Beteiligte

Die Entwicklungsplanung wurde von einem Projektteam begleitet, mit themenspezifischen

Beizug von weiteren Personen:

Thomas Stirnemann, Werkhof, Projektleitung Albert Conrad, Zivilstandkreis, Mitglied Projektteam

Monika Greber, Entwicklungsplanung, Mitglied Projektteam Pascale Contesse, Stadtökologie, Mitglied Projektteam

Monika Suter, Planung und Bau, Mitglied Projektteam Andreas Gerber, Fach-Stv. Friedhöfe, Mitglied Projektteam

Petra Schröder, SKK Landschaftsarchitekten, 5430 Wettingen, Fachplanung Manfred Schätti, Liegenschaften, Beizug themenspezifisch, Abbruch Gärtnerhaus

Matthias Messerli, Werkhof, Beizug themenspezifisch, Friedhofbewirtschaftung

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2 Kurzes Portrait der Badener Friedhöfe

2.1 Friedhof Liebenfels

Abb. 2.1 Übersichtsplan Friedhof Liebenfels

Hauptfriedhof Standort des Krematoriums (zweites Aargauer Krematorien neben Aarau).

Total Grabstellenangebot 4'155, davon 2'027 belegt Durchschnittlich 93 Bestattungen pro Jahr (in Betrachtungsperiode 2000-2011).

Angebotene Grabtypen: Einzelgräber in Reihe (Erdgrab, Urnengrab mit stehendem Grabzeichen, Urnenplattengrab, Kindergräber), Gemeinschaftsgrab (für Urnen),

Familiengräber (Erd- und Urnengräber). Bodenverhältnisse für Erdbestattungen mässig

Infrastruktur vorhanden: Krematorium, zwei Aufbahrungsräume, Abdankungshalle inkl. Vorbereitungsraum (konfessions-neutral gestaltet), WC, zwei Parkplätze, Sitzbänke,

Wasserzapfstellen

Charakteristik und Entwicklungsgeschichte

1947-49 nach Plänen der bedeutenden Zürcher Gartenarchitekten Mertens + Nussbaumer am Stadtrand Badens erbaut (als Ersatz für den Alten Friedhof Bruggerstrasse). Der Friedhof

ist ein herausragendes Beispiel für einen Parkfriedhof. Die Wegeführungen sind dem Terrain

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angepasst und wechselnde, verschiedenartige Räume verschmelzen mit dem im Süden und Westen anschliessenden Badener Stadtwald. Die Gräber sind teils zu örtlich angepassten

Grabschildern, teils zu freien Gruppen angeordnet. 1957 umfangreiche nordseitige Erweiterung und Erstellung des Gebäudekomplexes mit

Krematorium, Abdankungshalle, Werkhof und Gärtnerhaus. Seitlich des neuen Hauptzuganges wurde ein Urnengräberbezirk mit streng geometrisch angeordneten

Grabplatten angelegt und im Zugangsbereich das eindrücklichen "Eingangstor" aus Beton erbaut. Der Ausbau von 1957 war bewusst als architektonisch definierter Raum an den

landschaftlich gestalteten Friedhofsteil von 1949 angefügt, wobei die beiden unterschiedlichen Gestaltungsstile sich gekonnt ergänzen. (Architekten E.+R. Lanners, R.

Wahlen, Zürich) Aufgrund der Ergebnisse einer Nutzungsplanung von 1983 wurden Anpassungen im Betrieb

(Bestattungstiefe, Reduktion Ruhefrist, Beschränkung Berechtigte) sowie bauliche Erweiterungen durchgeführt. 1985 -1987 wurden der Urnenplatten-Gräberbezirk und der

Urnenhof mit Lindenplatz erweitert (Stöckli & Kienast) sowie das Gemeinschaftsgrab als neuer Grabtyp angelegt (Hächler, Lenzburg mit Metron, Windisch). Die Erweiterungen

respektierten die jeweiligen Gestaltungsideen von 1949 und 1957, das heisst für die Urnengrabbereich im Friedhofsteil von 1957 wurde eine architektonisch strenge

Gestaltungssprache gewählt, der landschaftlich gestaltete Friedhofsteil wurde bis auf die sensible Einpassung des neuen Gemeinschaftsgrabes in seinen wesentlichen Teilen

erhalten. Insbesondere der landschaftlich am stärksten geprägte Südteil der Anlage, mit Wasserteichen und Bachläufen, blieb weiterhin von der Bestattung unberührt, ebenso eine

grössere Fläche südlich des Hofes zur Abdankungshalle. 1998/99 Ausbau und Sanierung Krematorium und Friedhofgebäude

2004 Erweiterung Urnen-Familiengrab-Bezirk durch SKK erfolgt (FU 10)

Generelle Entwicklungsziele

Erhalt der qualitätsvollen landschaftsarchitektonischen Gestaltung (Parkfriedhof, ergänzt mit

architektonischer Ergänzung im gebäudenahen, nördlichen Bereich) Förderung als Hauptfriedhof (alle Bestattungen Badens hier, ausser Rütihof und wenige

Ausnahmen Münzlishausen und Dättwil) Angebot aller Grabarten inkl. Einführung eventuell neuer Grabarten ausschliesslich hier

Erhalt und Förderung der ökologischen Qualität als hochwertiger Naturraum im Siedlungsgebiet (Parkfriedhof, alter Baumbestand, Vogelwelt).

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Abb. 2.2 Foto Friedhof Liebenfels

Abb. 2.3 Foto Friedhof Liebenfels

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2.2 Friedhof Rütihof

Abb. 2.4 Übersichtsplan Friedhof Rütihof

Nebenfriedhof (Quartiers-Friedhof / alter Dorffriedhof)

Total Grabstellenangebot 565, davon 107 belegt durchschnittlich 4.9 Bestattungen pro Jahr (in Betrachtungsperiode 2000-2011).

Angebotene Grabtypen: Einzelgräber in Reihe (Erdgrab, Urnengrab (stehendes Grabzeichen), Urnenplattengrab, Kindergräber), Gemeinschaftsgrab (für Urnen),

Familiengräber (Erd- und Urnengräber). Umfangreiche Reservefläche vorhanden (heute als Kleingärten genutzt, vermietet durch

Abteilung Liegenschaften, Kündigungsfrist 3 Monate) Infrastruktur vorhanden: Aufbahrungsraum, WC, Parkplatz, Sitzbänke, Wasserzapfstellen

Charakteristik und Entwicklungsgeschichte Der landschaftlich sehr schön gelegene alte Dorffriedhof Rütihof wurde 1989-1990 nach dem

Entwurf von Stöckli, Kienast & Koeppel, Wettingen, deutlich erweitert. Dabei wurden der Ort und die Friedhofsfunktion neu interpretiert und mit einer hohen gestalterischen Qualität

verbunden, so dass der Friedhof heute ein schönes Beispiel für eine moderne Friedhofsplanung darstellt.

Generelle Entwicklungsziele

Erhalt der gestalterischen Konzeption von 1990 langfristiger Erhalt der Friedhofsfunktion. Wenn möglich weitestgehend Bestattung aller

Rütihofer Bewohnerinnen und Bewohner hier. Bestattungen aus anderen Quartieren sind weiterhin problemlos möglich (sehr wenige)

Erhalt der bestehenden Grabtypen, jedoch keine zusätzlichen Angebote. Optimierung des ökologischen Potentials durch Erhalt und Aufwertungsmassnahmen

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Abb. 2.5 Foto Friedhof Rütihof

Abb. 2.6 Foto Friedhof Rütihof

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2.3 Friedhof Dättwil

Abb. 2.7 Übersichtsplan Friedhof Dättwil

alter Dorffriedhof Sonderregelung vorhanden, weniger restriktiv wie jene von Münzlishausen

Total Grabstellenangebot 133, davon 55 belegt durchschnittlich 2.25 Bestattungen pro Jahr (in Betrachtungsperiode 2000-2011).

Angebotene Grabtypen: Einzelgräber in Reihe (Erd-, Urnengrab (stehendes Grabzeichen), Kindergrab - keine Unterscheidung), Urnenplattengrab (seit 2009).

abgesehen von einem Brunnen und Sitzbank ist keine Infrastruktur vorhanden Zufahrtssituation unpraktisch (Naturstrasse resp. über Gehweg, keine Parkplätze)

Charakteristik Die rechteckige Friedhofsanlage liegt auf einer Anhöhe peripher zur Siedlung und wird

klassisch von einem Eisenzaun auf Steinsockel umfriedet. Alle Gräber, auch die älteren, wirken gepflegt, die kleine Anlage hat eine schöne Atmosphäre.

Angrenzend liegt das Areal des Kantonspitals und landwirtschaftliche Nutzungen. Es besteht kein Nutzungsdruck auf diese Fläche, weder durch den geplanten Ausbau des Kantonspitals

noch durch die wachsende Siedlung. Der Friedhof liegt in der OEB-Zone, die Parzelle gehört der Ortsbürgergemeinde.

Generelle Entwicklungsziele Erhalt des Bestehenden, kein Ausbau der Fläche oder des Angebotes

restriktivere Formulierung der Sonderregelung (analog Friedhof Münzlishausen), d.h. Festlegung der zur Bestattung berechtigten Personen

Langfristig - nach Erfüllung der Sonderregelung - wird es keine Bestattungen mehr auf dem Friedhof geben. Die Gräber können dann nach Ablauf der Ruhefrist oberflächig geräumt

werden. Der Friedhof soll allerdings in seinem heutigen Umfang als "Ort" erhalten bleiben (kleiner Park für ruhige Nutzung, Gedenkort o.ä.).

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Abb. 2.8 Foto Friedhof Dättwil

Abb. 2.9 Foto Friedhof Dättwil

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2.4 Friedhof Münzlishausen

Abb. 2.10 Übersichtsplan Friedhof Münzlishausen

neuer Dorffriedhof von 1948 (erbaut als Ersatz für geschlossenen alten Friedhof

Bruggerstrasse) restriktive Sonderregelung vom Juni 2008

Total Grabstellenangebot 43, davon 17 belegt durchschnittlich 0.58 Bestattungen pro Jahr (in Betrachtungsperiode 2000-2011).

Angebotene Grabtypen: Einzelgräber in Reihe (Erdgrab, Urnengrab mit stehendem Grabzeichen) und Familiengräber

Infrastruktur: Wasserstelle und Sitzgelegenheiten Zufahrtsituation unpraktisch (Naturstrasse, keine Parkplätze)

Charakteristik Mit Hecke umschlossener, sehr kleiner Friedhof am Rande von Münzlishausen mit

wunderschöner Aussicht. Die eigentliche Friedhofsgestaltung ist gestalterisch nicht schützenswert.

Generelle Entwicklungsziele

Erhalt des Bestehenden, kein Ausbau der Fläche oder des Angebotes Langfristig - nach Erfüllung der Sonderregelung - wird es keine Bestattungen mehr auf dem

Friedhof geben. Die Gräber und auch die Wege können dann nach Ablauf der Ruhefrist oberflächig geräumt werden. Der Friedhof soll allerdings in seinem heutigen Umfang als

"Ort" erhalten bleiben (kleiner Park für ruhige Nutzung, Gedenkort o.ä.)

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Abb. 2.11 Foto Friedhof Münzlishausen

Abb. 2.12 Foto Friedhof Münzlishausen

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2.5 Alter Friedhof Bruggerstrasse

Die Entwicklungsplanung des Alten Friedhof Bruggerstrasse ist nicht Bestandteil dieses

Berichtes. Es liegt eine separate Planung vor (vgl. Bericht vom 14.12.2012 und SR-Entscheid vom 28.01.2013 zu Sanierung und Aufwertung des Alten Friedhof Bruggerstrasse sowie das

2013 realisierte Sanierungsprojekt).

Abb. 2.13 Übersichtsplan Alter Friedhof Bruggerstrasse

Alter (ehemaliger) Hauptfriedhof Badens

Einweihung 1821, Erweiterung in den Jahren 1839, 1878 und 1900 Letzte Bestattung im Reihengrab 1949 (ab diesem Zeitpunkt wurden alle Bestattungen auf

dem neuen Zentralfriedhof Liebenfels durchgeführt). 1977-1982 Räumung der Reihengräber mit partiellem Erhalt von Grabsteinen und ehemaliger Grabbepflanzungen.

Letzte Bestattung im Familiengrab 1996. Für manche Familiengräber laufen noch Konzessionen (theoretisch sind hier noch Urnenbeisetzungen möglich), max. bis 2034

1991 Anlage eines Spielplatzes und Weiterentwicklung des Friedhofs zu einem ruhigen Quartierspark unter Respektierung seines immer noch erkennbaren Friedhofcharakters.

Infrastruktur: WC Anlage direkt ausserhalb Friedhof vorhanden 2013 Realisierung Sanierungsprojekt inkl. WC-Anlage

Charakteristik Kulturgeschichtlich und atmosphärisch wertvolle Parkanlage in Baden.

Generelle Entwicklungsziele

Ruhiger Quartierspark unter Beibehaltung der wesentlichen Elemente der vorgängigen Friedhofsgestaltung (Grabzeichen, Struktur, Bepflanzung, Umfriedung) sowie der

verwunschenen Atmosphäre. Schutzobjekt gem. rev. BNO; geschützte Gartenanlage

Erhalt und Förderung der ökologischen Bedeutung (Vernetzung und Trittstein ins hoch verdichtete Baugebiet)

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Abb. 2.14 Foto Alter Friedhof Bruggerstrasse - Mittelachse

Abb. 2.15 Foto Alter Friedhof Bruggerstrasse - Spielplatzbereich

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2.6 Israelitischer Friedhof

Abb. 2.16 Übersichtsplan Israelitischer Friedhof

An der Zürcherstrasse, vis à vis vom Friedhof Liebenfels, besteht seit 1879 ein israelitischer Friedhof, welcher von der Israelitischen Kultusgemeinde unterhalten wird. Nachfolgend sind

die wichtigsten Eckdaten des Friedhofs und die bestehenden Vereinbarungen mit der Stadt Baden aufgeführt:

Die israelitische Kultusgemeinde unterhält seit 1879 im Gebiet Liebenfels einen eigenen

Friedhof, auf welchem nach jüdischem Ritus bestattet wird und die Gräber ewige Gräber sind. 2004 wurde der Friedhof erweitert. Die Stadt Baden beteiligte sich mit einem

einmaligen, präjudiziellen Beitrag von CHF 30'000,- an der Erweiterung. Auf dem terrassenförmig angelegten Friedhof (drei Terrassen) befinden sich in etwa 360

Gräber. Die unterste Terrasse wird seit 2014 belegt, die oberen beiden Terrassen sind voll. Für verstorbene Einwohner von Baden, die dieser Kultusgemeinde angehören und auf dem

Israelitischen Friedhof bestattet werden, übernimmt die Stadt Baden die anfallenden Beerdigungskosten (vgl. Kap. 7). Werden Auswärtige in diesem Friedhof beigesetzt, wird der

Arbeits- und Geräteaufwand mit CHF 1'600 in Rechnung gestellt. Gemäss den vorhandenen Unterlagen wurden von 1975 bis 2003 ca. 33 Personen, davon 18

wohnhaft in Baden (aus Protokoll SR vom 10.5.204), auf Wunsch der Hinterbliebenen auf dem Israelitischen Friedhof beigesetzt. Von 2004 bis 2014 waren es gesamthaft 13

Bestattungen, ausschliesslich von Auswärtigen.

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Abb. 2.17 Foto Israelitischer Friedhof

Abb. 2.18 Foto Israelitischer Friedhof

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3 Grabstellenbedarfsberechnung und Überprüfung der Kapazitäten

3.1 Berechnungsformel und Berechnungsfaktoren

Der theoretische Grabstellenbedarf kann anhand einer einfachen Formel berechnet werden:

Prognose Wohnbevölkerung x Sterblichkeit X Ruhefrist = Bruttobedarf 1

Der Bruttobedarf 1 bedeutet, dass jede verstorbene Person auf einem der Badener Friedhöfe (die Mehrzahl auf dem Hauptfriedhof Liebenfels) ein persönliches Einzelgrab beanspruchen

würde. Dies ist jedoch nicht der Fall, weil bei individuellen/privaten Verfügungen über die Asche und Beisetzungen nach Auswärts keine persönliche Grabstelle in Anspruch genommen

wird. Diese Bestattungen sind vom Bruttobedarf abzuziehen. Der Anzahl an benötigten Grabstätten hinzuzurechnen sind hingegen die von Auswärts auf den Badener Friedhöfen

bestatteten Personen.

Ermittlung der Bestattungen von- und nach auswärts für die Stadt Baden (inkl. Rütihof) Total Sterbefälle pro Jahr im Zeitraum von 2000 bis 2011 111

d.h. hochgerechnet auf 12 Jahre sind von 2000 bis 2011 ca. 1'332 Menschen in Baden gestorben.

Bestattungen von auswärts pro Jahr im Zeitraum von 2000 bis 2011 11 + 9.9% Bestattungen nach auswärts pro Jahr im Zeitraum von 2000 bis 2011 17 - 15.3%

Private Regelungen pro Jahr im Zeitraum von 2000 bis 2011 7 - 6.3% Im Zeitraum von 2000 bis 2011 haben sich nur 88.3 % der in Baden

Verstorbenen auf einem der Badener Friedhöfe bestatten lassen 98 88.3 %

Theoretisch müssten bei den nachfolgenden Bedarfsberechnungen 11.7% vom Bruttobedarf 1 ab gezogen werden. Gemäss Einschätzung von A. Conrad ist der aktuell hohe Prozentsatz

allerdings nicht repräsentativ, weshalb für die nachfolgende Berechnung 0% angenommen wird. (In der letzten Betrachtungsperiode von 1985 bis 1999 wurden beispielsweise mehr

Personen auf Badener Friedhöfen bestattet, als Badener gestorben sind). Mögliche Gründe für den hohen Anteil der Auswärtsbestattungen sind die Rückführungen von ausländischen

Mitbürgern mit katholischem oder muslimischem Glauben in ihre alten Heimatländer (Anteil nicht genau bezifferbar) sowie die zunehmende Verstreuung der Asche in der Natur.

Faktor für Bereinigung Bruttobedarf 1 bei Bedarfsberechnung 2013 0.0 %

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Anspruch auf Bestattung von Auswärtigen Auswärtige haben heute gem. §3 des Bestattungs- und Friedhofreglements (vom 23.6.1998)

nur mit Bewilligung des Stadtammans einen Anspruch auf Bestattung auf einem der Badener Friedhöfe. Diese Regelung hat sich bewährt und soll unbedingt beibehalten werden.

Berechnungsfaktoren

Die Berechnungsfaktoren werden im nachfolgenden näher erläutert. Bis auf die Ruhefrist

handelt es sich bei allen Faktoren um Prognosezahlen, welche auf den am 16.2.2012 von der Stadt Baden geliefert Erfahrungszahlen der letzten 12 Jahre beruhen.

Prognose Wohnbevölkerung (gemäss Planungsziel Stadt Baden)

Bestand 2011 Planungsziel / Prognose Wohnbevölkerung 2035

Stadt Baden inkl. Münzlishausen (exkl. Rütihof und Dättwil)

12'476 14'700

Dättwil 3'180 4'800 Stadt Baden inkl. Münzlishausen und Dättwil 15'656 19'500 Rütihof 2'528 2'800 Total inkl.Rütihof 18'184 22'300 Quelle: Angabe Stadt Baden vom 16.2.2012

Anteil muslimische Wohnbevölkerung:

Gemäss Auskunft Stadtbüro - eingeholt im April 2013 von A. Conrad - wohnen in der Stadt Baden ca. 700 Musliminnen und Muslime. Tendenziell sind es eher mehr, da früher Muslime

unter "andere" erfasst wurden. 700 entspricht in etwa 3.8% von 18'184 Einwohnern. Das Schweizer Mittel liegt zur Zeit bei 4.2%.

Sterblichkeit (Mortalitätsrate) Laut Mitteilung des Werkhofes Stadt Baden betrug die durchschnittliche Sterblichkeit in den

Jahren 2000 bis 2011 in der Stadt Baden 6.9 ‰ (111 Sterbefälle pro Jahr).

Trotzdem wird auch für die aktuelle Friedhofplanung - wie bereits bei den Planungen von 1995 und 2000 - die deutlich höhere Sterblichkeitsziffer von 9.5 Promille angenommen. Diese

gegenüber der momentanen statistischen Sterblichkeit hohe Ziffer sichert gegen Zunahme nach oben, schafft eine Katastrophenreserve (z.B. Epidemien) und puffert gegen

Schwankungen innerhalb der Beisetzungsformen ab.

Durchschnittliche Sterblichkeit für Grabstellenbedarfberechung 2013 9.5 ‰

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Gesetzliche Ruhefrist

Im aktuell gültigen Bestattungs- und Friedhofsreglement der Stadt Baden ist eine Ruhefrist von 25 Jahren für Reihengräber und 60 Jahre für Familiengräber vorgeschrieben. Daneben

gibt es noch ältere, bestehende Familiengräber mit einer Konzessionsdauer von 80 Jahren.

Ein Ziel dieser Entwicklungsplanung ist die Anpassung der Ruhefristen an die reduzierten Mindestdauern der revidierten kantonalen "Verordnung über das Bestattungswesen

(Bestattungsverordnung)" vom 11. November 2009, das heisst Reduktion der Ruhefrist der Reihengräber von 25 auf 20 Jahre, jene der Familiengräber von 60 auf 40 Jahre (Bestandteil

Bestattungs- und Friedhofsreglement).

Da ältere Gräber jedoch erst nach Ablauf der jetzt gültigen Ruhefristen (25/60 Jahre) geräumt werden, wird in dieser Grabstellenbedarfsberechnung jeweils - in Gegenüberstellung - mit

beiden Ruhefristen gerechnet.

Ruhefrist Reihengräber 25 und 20 Jahre Ruhefrist Familiengräber 60 und 40 Jahre

Abzug Doppelbelegungen

Die Anzahl der errechneten Grabstellen wird reduziert durch Doppelbestattungen, also Urnenbestattungen, die in bestehenden Urnen- oder Erdreihengräbern durchgeführt werden.

Die Anzahl der Doppelbelegungen beträgt im aktuellen Betrachtungszeitraum von 2000-2011

für Gesamt-Baden ca. 21% in Reihengräber und ca. 9.5% in bestehende Familiengräber. Im vorangegangenen Betrachtungszeitraum von 1985-1999 gab es sogar 26% Zweitbesetzungen

in bestehenden Reihengräbern, in bestehende Familiengräber wurden dahingehend nur 7.2% Zusatzbestattungen durchgeführt.

Da sich das Bestattungsverhalten auf den einzelnen Badener Friedhöfen zum Teil recht

unterschiedlich gestaltet, wird bei den nachfolgende Bedarfsberechnung je Friedhof überprüft, welcher Prozentsatz für Doppelbelegungen abzuziehen ist.

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3.2 Bedarfsberechnung Friedhof Liebenfels

Für die Berechnung des Grabstellenbedarfs auf dem Friedhof Liebenfels wird als

prognostizierte Wohnbevölkerung mit der Zahl 19'500 gerechnet. Diese Zahl umfasst die Einwohner der Stadt Baden inkl. jene der eingemeindeten Stadtteile Münzlishausen und

Dättwil. Die aktuellen Bestattungen auf den Friedhöfen Münzlishausen und Dättwil sind mit jährlich null bis vier Bestattungen vernachlässigbar. Wegen der restriktiven

Berechtigungsregel werden sie auch nicht zunehmen.

Die Einwohner von Rütihof sind in der Berechnung nicht enthalten, da diese sich mehrheitlich auf dem Friedhof in Rütihof bestatten lassen.

Aufteilung der Bestattungen in Familien- und Einzelgräber (Friedhof Liebenfels)

Auf den Friedhöfen Münzlishausen und Dättwil werden keine Familiengräber angeboten

Gesamtzahlen

Baden 1985-1999

Gesamtzahlen

Baden 2000-2011

Gesamtzahlen

Liebenfels 1985-1999

Gesamtzahlen

Liebenfels 2000-2011

Familiengräber (Ruhefrist

aktuelle 60 Jahre)

9.55 % 11.40 Keine Zahlen

vorhanden

11.87 %

Reihengräber,

Plattengräber und

Gemeinschaftsgrab

(Ruhefrist aktuell 25 Jahre)

90.45 % 88.60 Keine Zahlen

vorhanden

88.13 %

Auf den ersten Blick scheint die Attraktivität von Familiengräbern im Vergleich zum letzten Betrachtungszeitraum angestiegen zu sein. Dieser Eindruck täuscht allerdings, denn der

Grossteil der Bestattungen in Familiengräbern stammt von Bestattungen in bereits bestehende Familiengräber (9.63% von 11.4% Gesamtzahlen Baden bzw. 10.25% von 11.87%

Zahlen Liebenfels ). Diese Diskrepanz wird bei der Verteilung auf die einzelnen Familiengrabtypen und dem daraus resultierenden effektiven Bedarf an Grabstellen

berücksichtigt.

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Familiengräber

Bruttobedarf (1 und 2) Familiengräber Bei 60 Jahren Ruhefrist: 19'500 x 9.5 x 60 x 0.118) / 1'000 = 1'312 Grabstellen

Bei 40 Jahren Ruhefrist: 19'500 x 9.5 x 40 x 0.118) / 1'000 = 874 Grabstellen

Verteilschlüssel Besattungsformen Familiengräber

Gesamtzahlen Baden,

Effektiver Anteil in %

Gesamtzahl. Liebenfels

Effektiver Anteil in %

Grabstellenbedarfsermittlung und

Verteilschlüssel

Bestattungsform 1985-1999 2000-2011 1985-1999 2000-2011 %-Anteil je

FG-Typ

Stk total

bei 60

Jahren

Stk total

bei 40

Jahren

Stk /

Jahr

Neue

Erdfamiliengräber

1.23 0.75 Keine

Angaben

0.72 6.06 % 79.5 52.96 1.3

Beisetzung in

bestehendes Erd-

Familiengrab

2.75 2.51 Keine

Angaben

2.61 21.99 288.5 192.19 4.8

Total

Erdbestattungen in

Familiengräbern

3.98 3.26 3.33 28.05

Neue

Urnenfamiliengräber

1.11% 1.01 Keine

Angaben

0.90 7.58 99.45 66.25 1.7

Beisetzung in

bestehendes Urnen-

Familiengrab

4.45% 7.12 Keine

Angaben

7.64 64.36 844.4 562.5 14.1

Total

Urnenbestattungen

in Familien-

Urnengräbern

5.56 8.13 8.54 71.95

Total Bestattungen

in Familiengräber

9.54 11.39 11.87% =

100%

100% 1'312 874 21.9

Im Durchschnitt müssen pro Jahr nur 1.3 neue Erd- und 1.7 neue Urnen-Familiengräber

angeboten werden. Dies bedeutet einen deutlich sinkenden Bedarf im Vergleich zur letzten Bedarfsberechnung von 2000. Damals war ein jährlicher Bedarf an neuen Familiengräbern von

2.2 (Erd) und 2.0 (Urne) ermittelt worden. Diese Tendenz spiegelt sich auch auf dem Friedhof Liebenfels wieder, denn 2007 wurde das letzte Erd-Familiengrab und 2010 das letzte Urnen-

Familiengrab neu angelegt.

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Kapazität Familiengräber

Schild Grabstellen-

bestand total

Davon belegt

(Stand 2012)

Davon frei

(Stand 2012)

Kapazität (theoretisch)

Erdfamiliengräber FE 1

FE 2

FE 3

Total EFG

Erdfamiliengräber

176 162 14 Bei einem jährlichen Bedarf

von 1.3 neuen EFG reicht der

Bestand 10 Jahre / 2023

Urnenfamiliengräber FU 1

FU 2

FU 10

Total UFG

Urnenfamiliengräber

163 84 79 Bei einem jährlichen Bedarf

von 1.7 neuen UFG reicht der

Bestand 46 Jahre / 2059

Kommentar zu den Erd-Familiengräber: Die 14 freien EFG liegen alle im Schild FE3

Räumungsdaten FE1 (2030 - 2043). Gemäss Plan sind 10 Gräber im FE1 nicht belegt. Zudem ist bei 3 Gräbern (FE58, FE102, FE26) eine Räumung im 2013 vorgesehen gemäss mündliche

Auskunft Friedhofsteam am Pflegerundgang vom 2.5.2013 Räumungsdaten der 33 bereits belegten Gräber im FE3 (2042 - 2070)

Räumungsdaten FE2 (2027 - 2052), 6 Grabstellen sind nicht belegt Da das Bedürfnis nach Erd-Familiengräbern stark gesunken ist, sollte der Bedarf zur Anlage

eines neuen Erd-Familiengrabschildes ca. 2020 nochmals beurteilt werden. Im Moment drängt sich diese Anlage nicht auf. Vielmehr sollte in einem ersten Schritt versucht werden,

neue Gräber mit geringerem Platzbedarf zu erstellen.

Kommentar zu den Urnen-Familiengräbern Räumungsdaten FU1 (2022-2040). Gemäss Plan ist eine Grabstelle nicht belegt.

Räumungsdaten FU2 (2027-2058). Gemäss Plan sind 7 Grabstellen nicht belegt. Räumungsdaten FU10 (2066 - 2068). Der Grossteil des Schildes ist noch frei.

Bei Beibehaltung der 60-jährigen Ruhefrist wäre das Angebot an Urnen-Reihengräber 2046 erschöpft. Da sich jedoch wie bei den Erd-Familiengräber eine sinkende Tendenz feststellen

lässt, und zudem eine Reduktion der Ruhefrist auf 40 Jahre angestrebt wird, besteht im Moment kein Handlungsbedarf zur Schaffung weiterer FU Grabschilder.

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Reihengräber inkl. Gemeinschaftsgrab

Bruttobedarf (1 und 2) Reihengräber inkl. Gemeinschaftsgrab

Bei 25 Jahren Ruhefrist: (19'500 x 9.5 x 25 x 0.885) / 1'000 = 4'098 Grabstellen

Bei 20 Jahren Ruhefrist: (19'500 x 9.5 x 20 x 0.885) / 1'000 = 3'279 Grabstellen

Verteilschlüssel Besattungsformen Reihengräber inkl. Gemeinschaftsgrab

Gesamtzahlen Baden,

Effektiver Anteil in %

Gesamtzahl. Liebenfels

Effektiver Anteil in %

Grabstellenbedarfsermittlung und

Verteilschlüssel

Bestattungsform 1985-1999 2000-2011 1985-1999 2000-2011 %-Anteil je

FG-Typ

Stk total

bei 25

Jahren

Stk total

bei 20

Jahren

Stk /

Jahr

Erdgrab in Reihe 18.64 11.82 Keine

Angaben

11.23 12.74 522.1 418 20.9

Urnengrab in Reihe

(stehendes

Grabzeichen)

14.65 8.55 Keine

Angaben

7.01 7.95 325.8 260 13.0

Urnenplattengrab in

Reihe

23.62 27.24 Keine

Angaben

27.58 31.29 1'282.3 1'026 51.0

Urnenbeisetzung in

bestehendes Grab

(ohne Familiengrab)

26.03 21.29 Keine

Angaben

21.92 24.87

1'019.2 40.8

Kindergräber 0.0 0.75 Keine

Angaben

0.81 0.92 37.7 1.5

Gemeinschaftsgrab 7.5 18.94 Keine

Angaben

19.59 22.23 911.0 36.4

Total Bestattungen 90.71 88.59% 88.14 % =

100%

100% 4'098 3'279 163.9

Ca. ¼ der bestatteten Personen nimmt kein eigenes Grab in Anspruch. Die Bestattungen in den Erd- und in den Urnenreihengräber (mit stehendem Grabstein)

haben im Vergleich zu 1985-1999 abgenommen. Dagegen ist - trotz bereits sehr hohem Niveau - nochmals ein leichter Anstieg bei der

Popularität der Urnenplattengräber und beim Gemeinschaftsgrab zu verzeichnen.

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Kapazität Reihengräber inkl. Gemeinschaftsgab

Schild Grabstellen-

bestand total

Davon belegt

(Stand 2012)

Davon frei

(Stand 2012)

Kapazität (theoretisch)

Erdgrab in Reihe E1-E9 Theoretisch

968

Effektiv

778

E1-E4 366

(E1-E4)

602 Aufgrund der

Bodenverhältnisse können

Flächen im Friedhof Liebenfels

- ohne bodenverbessernde

Massnahmen - nur 2x mit Erd-

Bestattungen belegt werden.

Urnengrab in Reihe

(stehendes

Grabzeichen)

U1-U5 812 276 536 Deutlich zu viele Kapazitäten

vorhanden.

Urnenplattengrab in

Reihe

UP1,

UP2 (388)

1'340 772 568 Gesamthaft knapp

ausreichend. Die noch nicht

belegten Flächen reichen ca.

bis 2023. Spätestens danach

müssen Bereiche mit

abgelaufener Ruhefrist

geräumt werden.

Kindergräber K 84 20 64 Ausreichend Kapazitäten

vorhanden

Gemeinschaftsgrab 600 Ca. 350 Ca. 250

Die Kapazität für die

Namensbeschriftung ist

ca. 2018, jene für die zu

bestattenden Urnen ca. 2020/21

erschöpft Erweiterung

projektieren

Kommentar Gemeinschaftsgrab. Gemäss Auskunft A. Gerber können im Rasenfeld noch ca. 300 Urnen bestattet werden

(anstelle der 250 oben genannten freien Plätze). Auf den 5 neuen Namenstafeln haben jeweils 60 Namen Platz (total 300 Namen). Seit 2006

wurden bereits 2 Tafeln komplett beschriftet und die dritte ist bereits zu ca. ¼ voll. Das heisst es besteht noch eine Kapazität von ca. 150 Namensbeschriftungen (dies reicht nur

noch für ca. 5 Jahre bzw. bis ca. 2018). Auf dem alten Gedenkstein sind insgesamt 204 Namen platziert (auf kleinen Bronzeplättchen) voll.

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Kommentar Erd-Reihengräber: Aufgrund der Bodenverhältnisse können auf dem Friedhof Liebenfels Flächen ohne

Bodenverbesserungsmassnahmen nur 2x mit Erdgräbern belegt werden. Deshalb wird in der nachfolgenden detaillierten Auswertung die theoretische Kapazität der Erdreihengräber

mit der effektiven gegengerechnet

Detaillierte Analyse der Kapazität für Erd-Reihengräber (Schilder E1-E9 und U1-U5)

Schild Bereits erfolgte

Belegungen mit

ERG

Zustand 2012 Kapazitäten

für ERG ohne

Massnahmen

Kapazitäten

für URG, ca.

E1

2x Voll. Räumung partiell (2/3) im

2014

0 x 105 135

E2 2x Voll 0 x 128 160

E3 2x Voll Voll 0 x 70 75

E4 2x Voll 0 x 63 70

E5 1x 2. Belegung mit ERG hat

begonnen

1 x 134

155

E6 1x leer geräumt / Rasen 1 x 108 140

E7 1x leer geräumt / Rasen 1 x 115 135

E8 1x leer geräumt / Rasen 1 x 69 90

E9 0x mit ERG

(1x mit URG)

leer geräumt / Rasen 2 x 176 200

Total E1-E9 778 Ca. 1'160

beliebig oft

belegbar

U1 1x

1. Belegung mit URG erfolgt.

Voll.

1 x 120 165

U2 1x

1. Belegung mit URG erfolgt.

Voll.

1 x 55 88

U3 1x 1. Belegung mit URG begonnen 1 x 110 153

U4 1x Leer geräumt / Rasen 1 x 100 138

U5 0x Leer geräumt / Rasen 2 x 185 268

Total U1-U9 Ca. 755 812

beliebig oft

belegbar

Total E1-E9

und U1-U5

1'553

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Auf den Schildern E1-E4 können ohne Massnahmen keine Erdbestattungen mehr durchgeführt werden.

Auf den Schildern E5-E8 kann noch je einmal eine Bestattung mit Erd-Reihengräbern stattfinden (Total 426). Die Flächen reichen bei 21 Erd-Bestattungen pro Jahr ca. 20 Jahre,

d.h. bis ca. 2032. Die Flächen E9 und U5 wurden noch nie mit Erdbestattungen belegt. Sie können noch 2x mit

Erdreihengräbern belegt werden und bieten Platz für 2x 361 Erd-Bestattungen, d.h. decken den Bedarf von insgesamt 34 Jahren ab.

Die Schilder U1-U4 waren bereits einmal mit Erd-Reihengräbern belegt. Sie könnten also noch ein zweites Mal für ERG genutzt werden (ca. 385) und würden dann insgesamt 18

Jahre reichen.

Fazit: Vorausgesetzt, dass erstens sich der aktuell gültige Bedarf von ca. 21 Erd-Reihengräbern pro

Jahr langfristig nicht ändert und zweitens auch die Flächen U1-U5 für Erd-Reihengräber genutzt werden (Wechsel der Urnen-Reihengräber auf die Fächen E1 und folgende), so

können auf dem Friedhof Liebenfels noch bis ins Jahr 2080 Flächen für Erd-Reihengräber angeboten werden, ohne dass Bodenverbessernde Massnahmen durchgeführt werden

müssen. Der Zeithorizont könnte unter Einbezug der Reservefläche (heutiger Standort Wohnhaus) um

mindestens weitere 10 Jahre bis 2090 ausgedehnt werden.

Empfehlung Bestattungsreihenfolge: U3 und U4 sollten noch wie vorgesehen mit Urnen-Reihengräbern belegt werden (ca. 2012 -

2033). Danach sollten die Urnen-Reihenbestattungen allerdings auf E1 - E4 überwechseln, damit U5 für Erd-Reihengräber frei bleibt.

Die Belegungshäufigkeit mit Erd-Bestattungen wird mithilfe der 6 nachfolgenden Skizzen in

eine zeitliche Abfolge gebracht.

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Farbgebung: grün: noch nie mit ERG belegt. gelb: 1-mal mit ERG belegt, pink: 2x mit ERG belegt.

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3.3 Bedarfsberechnung Friedhof Dättwil

Im Betrachtungszeitraum von 2000-2011 haben durchschnittlich 2.25 Bestattungen pro Jahr

auf dem Friedhof Dättwil stattgefunden, hiervon 0.25 Bestattungen als Urneneinsetzung in ein bestehendes Grab, das heisst, es wurden durchschnittlich 2 neue Gräber pro Jahr angelegt.

Dies entspricht in etwa 50% der in Dättwil verstorbenen Personen. Die Zahlen sollten 2020 überprüft werden, da 2009 das Urnenplattengrab als neuer Grabtyp eingeführt wurde und

dessen allfällige Auswirkungen auf das Bestattungsverhalten noch nicht ablesbar sind.

Für den Friedhof Dättwil steht der Zukunftsentscheid an, ob die Sonderregelung in Zukunft ebenso restriktiv gehandhabt werden soll wie auf dem Friedhof Münzlishausen. Deshalb

werden für den Friedhof Dättwil 2 Szenarien berechnet.

Szenario 1, Beibehaltung Status quo

Bei einer Hochrechnung mit dem theoretischen Bedarf von 2 neuen Gräbern pro Jahr ergibt

sich ein Gesamtbedarf von 50 Grabstellen bei 25 Jahre Ruhefrist. Wenn man das geplante Wachstum der Wohnbevölkerung um 150% berücksichtigt (Planungsziel 2035

Wohnbevölkerung 4'800 anstelle heute 3'180), wären es ca. 75 Grabstellen. Heute gibt es einen Grabstellenbestand von total 133 Gräbern, wovon 55 belegt und 78 frei sind. Das heisst, die

bestehende Friedhofsfläche würde langfristig ausreichen. Problematisch bei der bestehenden Regelung ist allerdings, dass bei einem allenfalls sich ändernden Bestattungsverhalten

möglicherweise nicht mehr rechtzeitig reagiert werden kann und ein Friedhofsausbau notwendig wäre.

Szenario 2: "Vollausbau" (alle Dättwiler nur noch auf Friedhof Dättwil) Bruttobedarf (1 und 2) Reihengräber

Bei 25 Jahren Ruhefrist: (4'800 x 9.5 x 25) / 1'000 = 1'140 Grabstellen Bei 20 Jahren Ruhefrist: (4'800 x 9.5 x 20) / 1'000 = 912 Grabstellen

Nach Abzug der Doppelbelegungen (ca. 11%) würde dies einen Nettobedarf von 1'014 (bei 25

Jahren Ruhefrist) bzw. 812 (bei 20 Jahren Ruhefrist) bedeuten, das heisst ca. eine Versechsfachung der Fläche. Dies kommt einem Friedhofsneubau gleich! Bei diesem müsste

zudem die heute komplett fehlende Infrastruktur ebenfalls erstellt werden (Parkplätze, Zufahrt Abdankungshalle, WC, etc.), so dass bei einem Szenario "Vollausbau" mit Kosten von ca. 1

Mio Franken zu rechnen ist. Notwendig könnte der Vollausbau werden, wenn der Friedhof Liebenfels an seine Grenzen stossen würde. Dies zeichnet sich gemäss der aktuellen

Prognosen und Berechnungen jedoch nicht ab.

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Empfehlung

Erhalt des Bestehenden, kein Ausbau der Fläche oder des Angebotes restriktivere Formulierung der Sonderregelung (analog Friedhof Münzlishausen), das heisst

Festlegung und Begrenzung der zur Bestattung berechtigten Personen (z.B. wohnhaft resp. zugezogen in Dättwil bis Inkrafttreten neues Bestattungs- und Friedhofreglement), damit der

jetzige Umfang des Friedhofes langfristig ausreicht (Sehr) langfristig wird es bei Einführung einer restriktiveren Regelung keine Bestattungen

mehr auf dem Friedhof geben. Der "Ort" sollte danach trotzdem in seinem heutigen Umfang erhalten bleiben (kleiner Park für ruhige Nutzung, Gedenkort o.ä.)

3.4 Bedarfsberechnung Friedhof Münzlishausen

Für den Friedhof Münzlishausen ist keine Bedarfsberechnung nötig, da durch die geltende

restriktive Sonderregelung die Anzahl der berechtigten Personen stark begrenzt ist und der Platz langfristig ausreicht.

In Betrachtungszeitraum von 2000-2011 haben durchschnittlich 0.58 Bestattungen pro Jahr stattgefunden, davon 0.25 als Zweitbeisetzung in ein bestehendes Grab. von den gesamthaft

43 Grabstellen sind im Moment 17 belegt und 26 frei. Bei einigen belegten Gräbern ist die Ruhefrist bereits abgelaufen.

Empfehlung Erhalt des Bestehenden, kein Ausbau der Fläche oder des Angebotes

(Sehr) langfristig - nach Erfüllung der Sonderregelung - wird es keine Bestattungen mehr auf dem Friedhof geben. Die Gräber und auch die Wege können dann nach Ablauf der Ruhefrist

oberflächig geräumt werden. Der Friedhof soll allerdings in seinem heutigen Umfang als "Ort" erhalten bleiben (kleiner Park für ruhige Nutzung, Gedenkort o.ä.). Schöner

Aussichtspunkt.

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3.5 Bedarfsberechnung Friedhof Rütihof

Bruttobedarf (1 und 2) Reihengräber inkl. Gemeinschaftsgrab

Bei 25 Jahren Ruhefrist: (2'800 x 9.5 x 25) / 1'000 = 665 Grabstellen

Bei 20 Jahren Ruhefrist: (2'800 x 9.5 x 20) / 1'000 = 532 Grabstellen

Bedarf je Bestattungsform und Kapazität Reihengräber inkl. Gemeinschaftsgab

Grabstellenbedarf

Bestattungsform %-Anteil je

Grabtyp

Stk /

Jahr

Stk total

bei 25

Jahren

Stk total

bei 20

Jahren

Grabstellen-

bestand

Bemerkungen

Erdgrab in Reihe

25.0 6.65 166.25 133 174 Ausreichend, leichtes

Überangebot

Urnengrab in Reihe

(stehendes

Grabzeichen)

20.0 5.3 133 106.4 145 Ausreichend, leichtes

Überangebot

Urnenplattengrab in

Reihe

25.0 6.65 166.25 133 70 Deutliches (theoretisches)

Unterangebot. Da die

Prognosezahlen mit einer

grossen Reserve rechnen,

sollte vor einer Erweiterung

der tatsächliche Bedarf ca.

2020 nochmals überprüft

werden.

Urnenbeisetzung in

bestehendes Grab

(ohne Familiengrab)

15.0 4.0 99.75 79.8 %-Anteil liegt deutlich unter

jenem des Friedhof Liebenfels

Kindergräber Bei ERG -- -- -- 20 Mehr als ausreichend

Gemeinschaftsgrab 15.0 4.0 99.75 79.8 132 Aufgrund der geringen

Nutzung deutliche

Überkapazität.

Total Bestattungen /

Gräber /exkl. FG

Nach Abzug

Doppelbelegung

100% (665)

565

(532)

452

541

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Der Bedarf an Familiengräbern ist sehr gering (bis jetzt 1 FE und 3 FU belegt). Deshalb wurden sie bei der obigen Bedarfsberechnung nicht berücksichtigt.

Trotz des geringen Bedarfs an Familiengräbern empfehlen wir, dieses Angebot auf dem Friedhof Rütihof beizubehalten (aufgrund der dörflichen Struktur dieses Ortsteils und der

relativen weiten Entfernung zum Friedhof Liebenfels). Kapazitäten gemäss der theoretischen Berechnung gesamthaft ausreichend, insbesondere

wenn Reduktion der Ruhefrist von 25 auf 20 Jahre umgesetzt wird. Lediglich bei den Urnenplattengräbern gibt es eine deutliche (theoretische) Unter-Kapazität.

Für diesen Grabtyp muss eine zusätzliche Fläche bereitgestellt werden. Da die theoretische Bedarfs-Berechnung von gesamthaft 6.65 Urnenplattengrab-Bestattungen pro Jahr ausgeht

(anstelle der heutigen 1.17 Bestattungen pro Jahr) - also eine deutliche Reserve enthält - besteht mit der Neuanlage dieses neuen Urnenplatten-Grabfeldes keine Eile. Theoretisch

genügen die zur Zeit 47 freien Gräber mindestens noch 7 Jahre, effektiv vermutlich noch wesentlich länger. Eine Überprüfung des Bedarfs sollte 2020 erfolgen. Wenn sich das hier

errechnete Unter-Angebot tatsächlich bestätigt, muss ein zusätzliches Urnenplatten-Grabschild angelegt werden. Hierfür sind zwei Flächen geeignet. Var. 1: bei den

Familiengräber (Reduktion der Fläche für die nur gering nachgefragten Familiengräber. Vorteil: alle Gräber bleiben kompakt zusammen). Var. 2: Auf der Reservefläche neben dem

best. Urnenplatten-Grabschild. Präferiert wird Var. 1. Gemeinschaftsgrab nur schlecht genutzt (wegen Grabgestaltung) Gestalterische

Aufwertung vorsehen. Angrenzend an die heutigen Friedhofsbereiche wird seit Jahren eine grosse Fläche als

Reservefläche vorgehalten. Die Fläche wird providurisch für Kleingärten genutzt (Vermietung durch Abteilung Liegenschaften). Die aktuelle Berechnung zeigt auf absehbare

Zeit - abgesehen von den Urnenplattengräbern - keinerlei Engpässe auf der heutigen Friedhofsflächen. Trotzdem sollte der Reserveanspruch nicht aufgegeben werden.

Abb. 3.1 Skizze mit zwei Varianten möglicher Erweiterungsflächen für Urnenplattengräber

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4 Grabtypen und Beisetzungsflächen

4.1 Erhalt und Anpassung des bestehenden Angebots

Das bestehende Angebot an Grabtypen und Beisetzungsflächen soll im Grundsatz nicht reduziert werden. Tendenziell wird eine Erweiterung der angebotenen Grabtypen angestrebt,

um das sich verändernde Bedürfnis an Bestattungsformen besser abdecken zu können. Eine allfällige Einführung von neuen Bestattungsformen soll ausschliesslich auf dem Friedhof

Liebenfels stattfinden.

Friedhof Liebenfels Der Friedhof Liebenfels ist der Hauptfriedhof und soll in dieser Funktion gestärkt werden.

Das volle Spektrum aller Grabtypen wird deshalb nur auf ihm angeboten. Das bestehende Angebot ist beizubehalten, das heisst auch die Familiengräber, selbst wenn die Nachfrage

nach ihnen tendenziell sinkt (Gründe für den Erhalt: Förderung gestalterisch hochwertiger Grabmalkunst, Familiengrabbereiche mit ihrer lockeren Grabverteilung für die

Gestaltungsidee des Parkfriedhof-Teiles wichtig). Die bestehenden Beisetzungsflächen reichen für fast alle Grabtypen im Moment aus. Eine

Ausnahme bildet das Gemeinschaftsgrab, welches voraussichtlich 2018 an seine Kapazitätsgrenze stösst (Erweiterung bzw. Neuanlage nötig).

Die Familien-Urnengräber werden wenig nachgefragt. Ihre Fläche kann reduziert werden. Einführung neuer Grabtypen (vgl. Pkt. 4.2 und 4.3) auf bisher noch nicht belegten Flächen.

Friedhof Rütihof

Erhalt des bestehenden Angebots an Grabtypen inkl. der Familiengräber. Kein Angebot von neuen / zusätzlichen Grabtypen.

Für Erd- und Urnenreihengräber, Kindergräber und das Gemeinschaftsgrab reichen die bestehenden Beisetzungsflächen aus. Bei den Urnenplattengräbern zeichnet sich ein

Erweiterungsbedarf ab (Vgl. Punkt 3.6). Beibehaltung Reservefläche "Schrebergärten".

Friedhöfe Münzlishausen und Dättwil

Auf den Friedhöfen Münzlishausen und Dättwil wird nur ein eingeschränktes Angebot verschiedener Grabtypen angeboten (Münzlishausen: Erd- und Urnenreihengräber. Dättwil:

Erd- und Urnenreihengräber und Urnenplattengräber). Beide Friedhöfe sollen langfristig geschlossen werden und sind nur für einen eingeschränkten Personenkreis zugänglich.

Beibehaltung des bestehenden Angebots auf der bestehenden Fläche.

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Liebenfels Rütihof Dättwil Münzlisha.

Bestehendes Angebot

Reihengräber

Erdreihengrab X X X X

Urnenreihengrab

(stehendes Zeichen)

X X X

X

X

Urnenplattengrab

(liegende Platte)

X X+ X o

Kindergräber X X o o

Gemeinschaftsgrab X+ X o o

Familiengräber

Familien-Erdgrab X X- o X-

Familien-Urnengrab X- X- o o

Eventuell neue Bestattungsformen X o o o

x bestehend, zu erhalten bzw. neu einzuführen / x+ bestehend, zu erweitern / x-bestehend, reduzieren / (-) bestehend, aufzuheben / O nicht vorhanden, nicht anbieten

Bestattungsmöglichkeiten für Tot- und Fehlgeburten (auch Sternen- und Engelskinder genannt)

Die Rechtslage bezüglich Definition von Geburt, Totgeburt und Meldepflicht ist in der Zivilstandsverordnung des Bundes (ZStV) geregelt. Die kantonalen Zivilstandsverordnungen

orientieren sich an dieser Rechtslage. Gem. Art. 9, Abs. 2 der ZStV wird definiert, dass als Totgeburt ein Kind bezeichnet wird, das

ohne Lebenszeichen auf die Welt kommt und ein Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm oder ein Gestationsalter von mindestens 22 vollendeten (Schwangerschafts-)

Wochen aufweist. In Abs. 1 desselben Artikels wird vorgeschrieben, dass Totgeburten, genauso wie Lebendgeburten, meldepflichtig sind und im Geburtsregister eingetragen

werden müssen. Bei tot geborenen Kindern können Familienname und Vorname erfasst werden, wenn es die zur Vornamensgebung berechtigten Personen wünschen.

In Baden werden Totgeburten auf Wunsch der Eltern im Krematorium Baden kremiert und können beigesetzt werden (Kindergrab oder in ein bestehendes Grab mit Familienbezug)

Eine Fehlgeburt, auch Abort genannt, ist eine vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft durch Ausstossung und / oder Absterben einer unter 500 Gramm wiegenden Frucht.

Fehlgeburten sind nicht meldepflichtig und haben juristisch gesehen kein Anrecht auf eine Bestattung.

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In Baden gestattet die Stadt auf Wunsch der Eltern auch die Kremation von Fehlgeburten und ihre Beisetzung in bestehende Gräber.

Eine Beisetzungsmöglichkeit der Asche von Fehlgeburten inkl. Durchführung einer Trauerfeierlichkeit (vier pro Jahr) gibt es auch bei der Gedenkstätte im Südgarten des

Kantonspitals Badens.

Erdgemeinschaftsgräber

Gemäss Zivilstandskreis sind sporadische Anfragen zu diesem Grabtyp vorhanden Eine nähere Untersuchung wurde für den Moment zurückgestellt

Der Grabtyp soll jedoch weiterverfolgt und eine allfällige Einführung 2020 neu beurteilt werden.

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43

4.2 Neue Bestattungsform: Parkwald

Das Bedürfnis nach alternativen oder nach kosten- und unterhaltsarmen Grabformen steigt. Zu

beobachten ist dies bei der stetig wachsenden Beliebtheit des Gemeinschaftsgrabes und der Urnenplattengräber und bei der Popularität von alternativen Konzepten wie beispielsweise

dem "FriedWald", einem privatwirtschaftlichen Angebot, welches Aschebeisetzungen im Wald ermöglicht (ein bereits vorhandener Baum übernimmt hierbei die Funktion der

Grabkennzeichnung). Sehr wünschbar wäre es, auch auf dem Friedhof Liebenfels eine neue Bestattungsform anbieten zu können, die diesen neuen Bedürfnissen entspricht.

Erstmals überprüft wurden die Möglichkeiten in einem Konzept von SKK

Landschaftsarchitekten im April 2011 mit dem Ergebnis, dass eine eigentliche Baumbestattung wie beim FriedWald-Konzept auf dem Friedhof Liebenfels nicht möglich ist, dass jedoch im

stimmungsvollen, südwestlichen Areal des Parkfriedhofes, auf welchem bis anhin keine Bestattungen durchgeführt wurden, Aschebeisetzungen möglich wären. Für diesen Bericht

wurde das Konzept von 2011 weiterbearbeitet.

Abb. 4.1 Friedhof Liebenfels, mögliche Lage der neuen Grabform "Parkwald"

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Abb. 4.2 Parkwald, Friedhof Liebenfels

Konzept Parkwald-Beisetzung

Das südwestliche Areal des Friedhofs - im Übergangsbereich zum Wald - ist mit seiner

parkartigen Gestaltung bestehend aus Wiesen- und Waldbereichen, Weihern und einem plätschernden Bachlauf äusserst attraktiv. Es ermöglicht für die trauernden Angehörigen den

Aufenthalt in schöner Natur. Die neue Bestattungsart "Parkwald" sollte sich deshalb sehr subtil und zurückhaltend in den Bestand einfügen und könnte folgendermassen ausgestaltet sein:

Es wird kein Grabschild im klassischen Sinne geschaffen, vielmehr wird die bestehende

Parklandschaft so belassen, wie sie ist. Die Vielfalt des Areals bietet verschiedenartige Beisetzungsbereiche an mit unterschiedlichen Naturassoziationen und Atmosphären -

Weiher, Wald, Wiese -, die ausgewählt werden können. Die Beisetzung der Asche im gewählten Bereich wird im vorhandenen Vegetationsbestand

oder Wiesenflächen vorgenommen. Aushub einer kleinen Gruppe von ca. 30x30x30cm zur Aufnahme der Asche, die ohne Urne beigesetzt wird. Nach der persönlichen

Abschiedszeremonie wird die Grube geschlossen und der ursprüngliche Zustand soweit wie möglich wieder hergestellt. Eine direkte Kennzeichnung des Beisetzungsortes (durch

Grabzeichen, persönlichem Blumenschmuck o.ä.) ist nicht vorgesehen. Dies ist sehr wichtig, damit der naturnahe, mit dieser Bestattungsform gesuchte Charakter erhalten bleibt.

Eventuell könnte die Stelle jedoch durch Blumensamen oder -zwiebeln, welche von den Friedhofsgärtnern gesteckt / gesät werden, temporär gekennzeichnet werden.

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Eine Identifikation des Beisetzungsortes wäre im Umfeld möglich. Zum Beispiel könnten entlang der Wege, in der Nähe des eigentlichen Beisetzungsortes, kleine, zurückhaltende

Namenstafeln angebracht werden (z.B. bodenbündig angebrachte Metallplaketten mit Vor-, Nachname, Geburts- und Sterbejahr).

Ein kleiner zentraler Platz (durch punktuelle Verbreiterung eines der bestehenden Wege) mit Sitzgelegenheiten sollte als ideelles Zentrum für diesen neuen Grabtyp geschaffen werden.

Er sollte mit einem Kunstwerk als gemeinsames Symbol für die Angehörigen geschmückt werden (Engel sind in allen Religionen als Symbol bekannt). Für die Erschaffung des

Kunstwerks ist eine Künstlerin / ein Künstler beizuziehen. Zudem bietet der Platz den Angehörigen die Möglichkeit, individuellen Grabschmuck abzulegen, was anderswo im

Parkwald nicht möglich ist. Zusätzlich werden bestehende Sitzplätze aufgewertet und eventuell neue geschaffen.

Eine Wegweisung hin zum Parkwaldbereich und seine Kennzeichnung als Beisetzungsort mittels einfachen Orientierungstafeln sollte im Rahmen des Informationskonzeptes

vorgesehen werden. Gebühren: Obwohl es sich um eine sehr schlichte Grabform handelt, die bewusst Eingriffe in

die landschaftliche Gestaltung der Wiesen- und Waldbereiche vermeidet, wird sich der Unterhaltsaufwand für die gärtnerische Pflege und für die Durchsetzung der Regelungen

(z.B. Abstellverbot von Blumenschmuck in der Wiesenfläche) erhöhen. Deshalb sollten auch für diese Beisetzungsform Gebühren erhoben werden. Zudem wäre die optionale

Namensplakette weiter zu verrechnen.

Abb. 4.3 Bestattungsgrube für die granulatartige Asche

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4.3 Muslimische Gräber

Mit Schreiben vom 10. Januar 2006 hat der Verband Aargauer Muslime die Stadt Baden

bezüglich Bestattungsmöglichkeiten angefragt. Der Stadtrat hat damals entschieden, das Anliegen zur Prüfung einer regionalen Lösung in Baden Regio einzubringen und auf die

Planung eines muslimischen Grabschilds in Baden vorläufig zu verzichten (Protokoll des Stadtrates vom 10. Juli 2006). Auf eine Bearbeitung innerhalb der Region wurde dann aber

verzichtet.

Etwa fünf Prozent der Schweizer Bevölkerung sind Muslime. In Baden wird der Anteil auf ca. 700 Personen (3.8%) geschätzt. Da immer mehr Muslime ihren Lebensmittelpunkt in der

Schweiz haben, möchten Sie auch hier begraben werden.

Laut Gesetz steht allen Personen, die in der Schweiz begraben werden ein „schickliches Begräbnis“ zu. Allerdings basieren schweizerische Bestattungsnormen bisher auf christlichen

Werten, während sich der Staat zur Neutralität gegenüber religiösen Konfessionen verpflichtet hat. Um der Diskriminierung nicht-christlicher Glaubensgemeinschaften keinen Vorschub zu

leisten, sollten für Personen muslimischen Glaubens gewisse grundlegende Rahmenbedingungen und Regeln für Bestattungen beachtet werden. Sie können innerhalb des

gesetzlichen Rahmens für das Bestattungswesen eingehalten werden.

Mögliche praxisorientierte Lösungen stellen dar: Die Errichtung eines muslimischen Grabfeldes

Für Gemeinden ohne muslimische Grabfelder ist eine mögliche Übergangslösung, in Familiengräbern zu bestatten.

Bisher ziehen die meisten Gemeinden die Bereitstellung von Familiengräbern der Schaffung

muslimischer Grabfelder vor. Diese Lösung ist jedoch für die Betroffenen wesentlich teurer.

Anforderungen seitens des muslimischen Glaubens

Basis: "Merkblatt zur Erdbestattung von Muslimen" vom Verband Aargauer Muslime (vam). Es wurden noch keine muslimischen Verbände kontaktiert.

Ausschliesslich Erdbestattungen (keine Kremationen) Bestattung in "unbefleckter Erde", das heisst, auf der Fläche dürfen noch keine nicht-

muslimischen (Erd-) Bestattungen durchgeführt worden sein. (Bereits erfolgte Urnenbeisetzungen werden auf manchen Friedhöfen akzeptiert.)

Ausrichtung nach Mekka (124°) Umfriedung (z.B. Hecke, Weg)

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Ewige Totenruhe. Diese wird gemäss Punkt 3 und 5 des Merkblatts des vam folgendermassen definiert: "Zeitlich unbefristete Totenruhe heisst, dass die Gebeine eines

Toten nicht aus dem Grab entfernt werden sollten. (…) Hat eine genügend lange Totenruhe bestanden, so dass der Tote ausser den Knochen zur Erde zerfallen ist, können die Knochen

im gleichen Grabe pietätvoll zur Seite geschoben werden, damit der neue Leichnam Platz hat. Die Knochen dürfen aber nicht zerbrochen, zerstört oder kremiert werden. Die Zeitdauer

für die erforderliche Totenruhe ist von der Bodenbeschaffenheit und den klimatischen Verhältnissen abhängig. Je nach Gemeindebestattungsverordnung kann also die

Wiederbelegung eines Grabes im 20- bis 30-Jahr-Rhythmus erfolgen." Im Prinzip haben auch

Christen und Juden heute eigentlich eine ewige Grabesruhe (die Gebeine bleiben bei

Grabräumungen im Boden).

Hinweise und Empfehlungen von angefragten Friedhofsleitern

Auf einigen Schweizer Friedhöfen wurden bereits muslimische Grabfelder realisiert, zum

Beispiel auf dem Friedhof Witikon in Zürich (ZH), dem Friedhof Rosenberg in Winterthur (ZH) und dem Bremgartenfriedhof in Bern (BE). Die Friedhofsleiter der genannten Friedhöfe wurden

kontaktiert und haben die nachfolgenden Hinweise und Empfehlungen gegeben: Die genaue Grösse der Grabstellen ist verhandelbar, jedoch sollten die Grabwege nicht

direkt oberhalb der bestatteten Person angelegt werden. Das hat auf dem Friedhof in Witikon zu leicht längeren Gräbern als üblich geführt.

Der muslimische Glaube fordert die "ewige" Ruhe, das heisst der bestattete Körper muss für ewig im Grab bleiben. Eine Doppel- oder Dreifachbelegung ist jedoch - zumindest auf den

Schweizerischen muslimischen Grabfeldern - üblich. So findet beispielsweise im Bremgartenfriedhof in Bern ein zweifache Belegung desselben Grabes statt (erste

Bestattung T= 1.8m, zweite Bestattung T= 1.5m), die Menge der bereitzustellenden Gräber wurde für 60 Jahre berechnet (3x20 Jahre).

Einzugsgebiet eindeutig regeln (strikt auf Gemeindegebiet Baden beschränken), keine Auswärtigen zulassen

Grabunterhalt regeln! Die rituelle Waschung bedarf einer eigenen Infrastruktur. Falls in Baden ein muslimisches

Grabfeld angelegt wird, so sollte die Waschung unbedingt extern des Friedhofs z.B. in einem Bestattungsinstitut durchgeführt werden.

Bedarfsermittlung: Im Moment sind ca. 700 Personen bzw. 3.8% (eher mehr) der Badener Bevölkerung

muslimischen Glaubens. Rechnet man diesen Prozentsatz mit dem prognostizierten Anstieg der Wohnbevölkerung linear hoch, so wären im Jahr 2035 ca. 860 von insgesamt 22'300

Einwohnern muslimischen Glaubens. Wenn man von derselben Sterblichkeit ausgeht wie bei der restlichen Bevölkerung (9.5 ‰), so bestünde ein theoretischer Bedarf von ca. 8-10

Grabstellen pro Jahr, bei 20 Jahren Ruhefrist: (860 x 9.5 x 20) / 1'000 = 163-200 Grabstellen. Effektiv ist der Bedarf wahrscheinlich geringer, vor allem in der Anfangszeit.

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Standortevaluation In einem ersten Untersuchungsschritt wurde der Fokus auf den Friedhof Liebenfels gelenkt.

Dieser ist der Hauptfriedhof, weshalb die dortige Anlage eines muslimischen Grabfeldes logisch konsequent wäre. Allerdings stehen effektiv nur wenige Grabschilder zur Verfügung,

die noch nie mit Erd-Bestattungen belegt waren (E9, U5), und deren Ausrichtung steht in Konflikt zur geforderten Ausrichtung nach Mekka. Auch die grosszügigen Parkflächen im

hinteren Teil des Friedhofes stehen nicht zur Verfügung, da sie integraler Bestandteil der schützenswerten Friedhofsgestaltung sind. Denkbar sind in ihnen allenfalls neue, anonyme

Asche-Beisetzungsformen, die keinen Anspruch auf eine eigenständige Grabstatt haben. Zudem sind die Bodenverhältnisse für Erdbestattungen ungünstig. Fazit: auf dem Friedhof

Liebenfels kommt einzig der Bereich des heutigen Wohnhauses für die Anlage eines eigenständigen muslimischen Grabfeldes in Frage Deshalb wurden zwei weitere, als möglich

erachtete Standorte näher untersucht: Fläche neben dem israelitischen Friedhof sowie die Reservefläche beim Friedhof Rütihof. Für die Berechnung der möglichen Grabstellen wurde

gemäss Empfehlung aus Witikon mit etwas grösseren Grabflächen gerechnet (2.6x1.0m anstelle ERG normal 2.4x0.9m).

Standort 1: Friedhof Liebenfels, im Bereich des Wohnhauses

Flächengrösse brutto ca. 600m2, d.h. Kapazität für ca. 115 Grabstellen pro Lage. Theoretischer Bedarf abgedeckt für mind. 11-14 Jahren, bei 2-lagiger Bestattung für min. 22-28 Jahre.

Standort 2: eigenständiger Friedhof neben dem israelitischen Friedhof

Flächengrösse brutto ca. 1'600 m2. Kapazität für ca. 400 Grabstellen pro Lage

Standort 3: Friedhof Rütihof, auf Reservefläche Flächengrösse ca. 800m2. Kapazität für ca. 200 Grabstellen pro Lage

Abb. 4.4 Lageplan Standorte 1 und 2 Abb. 4.5 Lageplan Standort 3

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Bewertung

Vorteile Nachteile Rang Standort 1 Friedhof Liebenfels

Logisch konsequent, da Bestandteil von Hauptfriedhof

Integration in Hauptfriedhof, keine Sonderlösung

Eigenständige Gestaltung innerhalb des Friedhofs sehr gut möglich durch topographische Lage und Baumbestand

Voraussichtlich nur 2-malige Bestattung möglich ohne Bodenverbesserung.

Begrenzte, knappe Platzverhältnisse (pro Lage ca. 115 Grabstellen möglich. Bei 2-lagiger Bestattung ca. 230 Personen theoretische Kapazität für mindestens 22 Jahre, effektiv wahrscheinlich deutlich länger.

Keine angrenzende Erweiterungsmöglichkeit nach Vollbelegung

Aufweichen des "konfessions-ungebundenen" Grabanspruchs auf dem Friedhof Liebenfels

1

Standort 2 Eigenständiger Friedhof

Unmittelbare Nähe zum Friedhof Liebenfels lässt ihn zu diesem gehörig erscheinen

Gleichbehandlung mit dem israelitischen Friedhof (ähnliche Bestattungsvorschriften, ähnliches Verständnis zur Grabpflege)

grosszügige Platzverhältnisse, Erweiterbar. Hanglage (Aufschüttung theoretisch möglich)

momentan nicht realisierbar, da ausserhalb der Bauzone (Einzonung notwendig mit Auszonung andernorts im selben Umfang). Da Wald Rodungsgesuch notwendig, verbunden mit Aufforstung an einem anderen Ort. Planungshorizont Gesamtrevision BZO 10-15 Jahre.

liegt im Bereich ehemaliger Kehrrichtdeponie (im Altlastenkataster eingetragen)

eventuell Konflikt muslimisch - israelitisch

teuer

2

Standort 3 Rütihof

Ausreichende Platzverhältnisse. Erweiterbar. Gestalterisch eigenständige Lösung gut

möglich.

Aussengemeinde: politisch eventuell angreifbar als Zeichen des "Nicht-Integrieren-Wollens"

Evt. Widerstand der Rütihofer, politische Durchsetzbarkeit fraglich

Parkierungsmöglichkeiten beschränkt

3

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Empfehlung Projektteam Gleichbehandlung (Neutralität) gegenüber allen Konfessionen, deshalb Schaffung eines

einfachen muslimischen Grabfelds in Baden. Da immer mehr Muslime in der Schweiz geboren sind (2. und 3. Generation) und dadurch nicht mehr so tiefe Wurzeln in das

Herkunftsland ihrer Eltern haben, wird das Bedürfnis in Zukunft voraussichtlich zunehmen. Zudem gibt es Muslime mit Schweizer Bürgerrecht, z.B. die konvertiert haben und die nie in

einem muslimischen Land gelebt oder dort Verwandte haben. Da die Entwicklung nicht abschätzbar ist, wird empfohlen, eine Möglichkeit mit Zeithorizont

für 20 Jahre (ca. 163-200 Grabstellen) anzubieten. Dieser Forderung genügen alle drei der überprüften Standorte. Neuüberprüfung nach 20 Jahren.

Keine Sonderlösung, sondern Integration des Grabfelds im Hauptfriedhof Liebenfels (am Standort 1)

Einfache und kostengünstige Gestaltung (z.B. gemäss der nachfolgenden Skizze) Klare Vorgaben zur Zulassung (Zulassungschränkung / keine Auswärtigen!), zu

Grabunterhalt, Wiederbelegung der Fläche etc. unter anderem um Gleichbehandlung mit den anderen Konfessionen zu gewährleisten.

Abb. 4.6 Skizze zur möglichen, einfachen Gestaltung eines kleinen, muslimischen Grabfels auf dem Friedhof Liebenfels am Standort 1 (SKK, 27.3.2015)

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5 Infrastruktur

Die Friedhof Liebenfels und Rütihof verfügen über eine umfassende und ausreichende

Infrastruktur (Abdankungshalle bzw. Aufbahrungsraum, WC, Parkplätze etc.). Die Friedhöfe Münzlishausen und Dättwil verfügen dagegen über nur geringfügige Infrastruktur. Dies

entspricht der generellen Zielsetzung, sodass kein Handlungsbedarf besteht.

Bestehende Infrastruktur Li

eben

fel

Rütih

of

Dättw

il

Mün

zlish Bemerkungen

Krematorium x o o o Gemeindeverband Krematorium der Region Baden (Mitglieder: Baden, Ennetbaden, Neuenhof, Wettingen, Windisch, Würenlos)

Abdankungshalle x o o o Aufbahrungsraum (neutral gestaltet) x x o o WC-Anlage x x o o Parkplätze x x o o Wasserzapfstellen x x (x) x Dättwil: Brunnen zum Wasserschöpfen Sitzbänke x x x x Werkhof für Friedhofsgärtnerei x o o o Eventuell neues Angebot o o o o Kein Bedarf. x bestehend, zu erhalten / (-) bestehend, aufzuheben / O nicht vorhanden, nicht anbieten

Anforderungen des Kultus

Für den Friedhof- und Grabkultus sind traditionsgemäss die christlichen Landeskirchen zuständig. Sie regeln ihren jeweiligen Kultus selber und im Zusammenwirken mit den

Angehörigen der verstorbenen Person. Für die kirchlichen Abdankungen bzw. Trauergottesdienste stehen die evangelisch-reformierte bzw. die römisch-katholische

Pfarrkirchen zur Verfügung. Für Abdankungsfeiern für Menschen ohne konfessionelle Zugehörigkeit, aber auch für Angehörige nicht-christlicher Glaubensgemeinschaften, besteht

auf den Friedhöfen Liebenfels und Rütihof das Angebot einer neutralen Abdankungshalle bzw. Aufbahrungsraumes. Es besteht kein Bedarf an weiteren Gebäuden für kultische Zwecke auf

den Badener Friedhöfen. Falls neu ein muslimisches Grabfeld angeboten werden sollte, dann besteht die Möglichkeit, die traditionelle Waschung bei einem Bestattungsinstitut (z.B. Harfe)

durchführen zu lassen.

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6 Gestaltung von Grab und Grabmal

Bedeutung der Gestaltung von Friedhof, Grab und Grabmal

Das Friedhofs- und Bestattungswesen war weit bis in das 20. Jahrhundert hinein geprägt von

alten, tradierten und allgemein anerkannten Praktiken und Ritualen.

Der gesellschaftliche Wandel in der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts mit der starken Betonung des individuellen Lebensplanes, der individuellen Äusserungen der Lebensführung und der

zunehmenden Kraft von Modeerscheinungen, wirkte und wirkt sich auch - und in zunehmendem Masse - auf dem Friedhof aus. Davon betroffen ist nicht nur der Ritus sondern

auch der Entscheid über die Beisetzungs- bzw. Grabform - ein breites Spektrum von "Angeboten" und Möglichkeiten steht auf den Friedhöfen zur Verfügung. Ganz besonders

betroffen von den Individualisierungstendenzen ist die Gestaltung von Grab und Grabmal.

In allen Schweizer Friedhofreglementen wird der Aspekt der Grab- und Grabmalgestaltung klar und unmissverständlich geregelt. Für Baden finden sich Vorgaben im Bestattungs- und

Friedhofreglement der Stadt Baden (Stand 23. Juni 1998) und in der Verordnung über das Bestattungswesen (Bestattungsverordnung) vom 11. November 2009 (Kanton Aargau).

Ungeachtet der Regelungen sinkt die Bereitschaft sich an diese Regeln zu halten. Regeln, die

nicht einer behördlichen Reglementierungslust entspringen, sondern zum Ziel haben, den Friedhof als Ort eines gemeinschaftlichen Erlebens und Gedenkens zu pflegen. Die Idee des

gemeinschaftlichen Ortes kann jedoch nur zum Tragen kommen, wenn auch das einzelne Grab seinen Beitrag leistet. Voraussetzung ist ein qualitätsvoller Entwurf und die adäquate bauliche

Umsetzung von Grabmal und Grab sowie die Unterordnung unter die allgemein auf dem Friedhof gültigen Gestaltungsregeln. In allen alten Friedhofskulturen der Welt ordnen sich das

Individuum und sein Grab einer gemeinsamen Idee und Gestalt unter. Es ist Aufgabe der Gemeindebehörden diese wichtige, die Gemeinschaft ausdrückende und stützende Idee zu

pflegen und gegen die individualistischen Tendenzen durchzusetzen.

Rechte und Pflichten an Friedhof und Grab Die Gemeinde hat in der Schweiz die hoheitliche Aufgabe die Verstorbenen zu bestatten. Art

und Weise der Bestattung, der Gestaltung von Grab und Grabmal und die Gebühren werden in kommunalen Erlassen geregelt. Der Gemeinde als Eigentümerin des Friedhofes steht es frei,

für die Benützung des Grabplatzes eine Gebühr zu erheben. In der Regel werden die Grabstellen - mit Ausnahme der Familiengräber - kostenlos für die Dauer der Ruhefrist

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überlassen. Dem einzelnen Benutzer gewährt die Gemeinde das Recht auf Gestaltung und Pflege der Grabstelle.

Diesem Recht steht die Pflicht zur Einhaltung der gestalterischen und organisatorischen

Vorschriften gegenüber. Die Pflicht zur Einhaltung dieser Vorschriften gilt für Alle und uneingeschränkt. Wer sich also über die bestehenden Gestaltungsvorschriften hinweggesetzt,

nimmt für sich ein Recht in Anspruch, das er gar nicht hat. Wenn der Gemeinderat dies duldet, toleriert er eine klare Rechtsungleichheit!

Gestalterische Gesichtspunkte

Der Friedhof ist ein Gesamtwerk dem sich alle Aspekte unterordnen. Dies gilt nicht nur für den

Landschaftsraum, das Gebäude, die Wege, Plätze, Rasenflächen, Pflanzflächen, Bäume, sondern auch für die Gräber. Wie auch die Grabmäler, so gelten auch für die Gestaltung der

Grabflächen Regeln, welche nicht als Schikane oder Einschränkung der Freiheit des Einzelnen zu verstehen sind, sondern als Ausdruck des Willens zur qualitätsvollen Gestaltung und

Einordnung in ein grösseres Ganzes. Die Gestaltung von Grab und Grabmal kann deshalb nicht dem persönlichen Geschmack allein überlassen werden. Was für den persönlichen

Garten gilt und dort richtig ist, gilt nicht für den Friedhof. Der Friedhof ist ein Gemeinschaftswerk der Gemeinde, keine Ansammlung individueller Kleingärten.

Hauptmerkmal der Gestaltungsrichtlinie für das Grab ist die Beschränkung auf die Pflanze.

Neben dem Grabmal sollen nur Pflanzen das Bild des Grabes bestimmen. Die Pflanzung setzt sich zusammen aus einer allgemeinen, die Grabreihen rahmenden, ausdauernden

Bepflanzung und aus einer, eine bestimmte Grösse umfassenden Fläche für die individuelle Wechselflorbepflanzung. Wer keine Wechselflorbepflanzung wünscht, kann diese Fläche auch

mit ausdauernden Pflanzen anpflanzen. Die individuelle Wechselflorbepflanzung sorgt zweimal im Jahr für einen starken Blüten- bzw. Farbaspekt im Friedhof. Werden die Gräber mit

Steinen oder Platten belegt, entfällt dieser Farb- und Stimmungswechsel. Setzen sich die Versteinerung der Gräber durch, wären "Geröllfelder" das Endergebnis.

Ähnliches gilt auch für die Gestaltung der Grabmale. Zwar ist hier der Gestaltungsspielraum

grösser, trotzdem sind auch hier Regeln zur Stützung der Gesamtidee erforderlich. Solange das Grabmal Aufgabe des Bildhauers war, bestand ein gewisser Grundkonsens hinsichtlich

der Qualität. In der frühen Hälfte des 20. Jahrhunderts entstand eine eigentliche Bewegung hin zum künstlerischen Grabmal. Heute verschwinden diese wertvollen Arbeiten wegen des

Ablaufes der Ruhefrist zunehmend aus den Friedhöfen. Stattdessen besetzen stark zunehmend künstlerisch und handwerklich unbefriedigende Massenprodukte die Friedhöfe. Dieser

Tendenz gilt es zu begegnen, damit das Grabmal wieder zu einer künstlerischen Aufgabe wird. Dazu sind u.a. mit dem Friedhofreglement die Voraussetzungen zu schaffen.

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Grabbepflanzung und Unterhalt der Gräber Das Anpflanzen und die Pflege des Grabschmuckes ist Sache der Angehörigen. Angehörige,

die das Grab nicht selber bepflanzen wollen, können die Unterhaltspflicht durch Bezahlung eines einmaligen Pauschalbetrages (Grabunterhaltsvertrag) an die Stadt abtreten. Die

Abteilung Werkhof beauftragt ortsansässige Gärtner mit den Pflanzarbeiten. Alle Gräber werden durch das Friedhofpersonal mit einer niedrigen wintergrünen Bepflanzung umrandet.

Die Unterhaltsarbeiten des Friedhofpersonals beinhalten folgende Leistungen:

Mähen der Rasenflächen und Laub rechen Schneiden und Pflegen der Randbepflanzung (Umrandung) der Gräber und der Sträucher

auf dem Grabfeld Jäten und giessen aller Gräber (exkl. Wechselflorbepflanzung gemäss

Grabunterhaltsvertrag) Pflege und Unterhalt der Wege und Plätze, inkl. Winterdienst

Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass immer weniger Unterhaltsverträge abgeschlossen

werden. Die Bereitschaft der Angehörigen für die Grabpflege lässt leider mit zunehmendem Alter des Grabes nach oder erfolgt gar nicht mehr. Um den Gesamteindruck eines Grabfeldes

zu erhalten, werden nicht mehr gepflegte Gräber durch das Friedhofpersonal unterhalten und der Wechselflor durch eine immergrüne Bepflanzung ersetzt. Gemäss Reglement besteht zwar

die Möglichkeit der Rechnungsstellung an die Angehörigen, nur sind in solchen Fällen oftmals keine mehr vorhanden oder auffindbar.

Für den Gesamteindruck eines Grabfeldes ist es sehr wichtig, dass der Pflegezustand der

einzelnen Gräber einen gewissen Standard erfüllt. Da dieser Standard heute bei Gräbern, die von den Angehörigen selbst gepflegt werden, nicht immer gegeben ist, sollten die

Vorschriften im Bestattungs- und Friedhofreglement entsprechend angepasst werden. Weiter sollte die Einführung einer Grundpauschale für den Grabunterhalt (Leistungen

Friedhofpersonal) und die Direktbeauftragung der Gärtner (Variante Grabpflegstiftung von Jardin Suisse) durch die Angehörigen geprüft werden.

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7 Umgang mit kulturhistorisch bedeutenden Gräbern

Kunst- und kulturgeschichtlich bedeutende Grabmäler auf dem Friedhof Liebenfels sollten

inventarisiert werden (analog alter Friedhof Bruggerstrasse) und wenn möglich als Kulturerzeugnisse vor Ort erhalten bleiben. Für die Nebenfriedhöfe Münzlishausen, Dättwil

und Rütihof ist kein Erhalt vorgesehen.

Alter Friedhof Bruggerstrasse

Auf dem alten Friedhof Bruggerstrasse wurde bereits im Vorlauf des 2012-13 durchgeführten Sanierungsprojektes ein Konzept für den Erhalt der dort umfangreich vorhandenen wertvollen

Grabmäler erarbeitet (Familiengräber sowie die punktuell erhaltenen Grabzeichen ehemaliger Reihengräber) und im Rahmen des Sanierungsprojektes umgesetzt.

Als Grundlage wurden alle vorhandenen Grabzeichen in einem Inventar mit Text und Bild

dokumentiert und von Fachleuten aus kulturgeschichtlicher (A. Steigmeier), kunstgeschichtlicher (R. Michel) und handwerklicher (L. Egger) Qualität beurteilt. Alle

bedeutenden und auch der Grossteil der unbedeutenden Grabmäler wurden - bis auf eine einzige Ausnahme - in situ erhalten. Der umfangreiche Erhalt begründet sich neben den

Eigenwerten der Grabmäler durch ihren massgeblichen Beitrag zur herausragenden Atmosphäre des Ortes.

Friedhof Liebenfels

Auf dem Friedhof Liebenfels soll der Erhalt kunst- oder kulturhistorisch bedeutender Grabmäler restriktiver durchgeführt werden, da der Friedhof noch in Betrieb und deshalb die

Flächen grundsätzlich benötigt werden. Betrachtet werden hier vor allem die Familiengräber, Reihengräber nur in seltenen Ausnahmefällen. Eine erste Sichtung des Bestandes hat durch A.

Gerber (Stadt Baden, Friedhöfe) stattgefunden, sie sollte aber noch durch Fachleute überprüft werden.

Konzept zum Erhalt:

Beurteilung der Familien-Grabmäler (in Ausnahmefällen auch Reihengräber) hinsichtlich ihrer kunst- und kulturhistorischen Bedeutung durch Fachleute (zum Beispiel dieselben

Fachleute, welche im Alten Friedhof Bruggerstrasse das Inventar erstellt haben). Auswahl und Inventarisierung der bedeutenden, zu erhaltenden Grabmäler. Aufbau und Inhalte des

Inventars analog zum Inventar Alter Friedhof Bruggerstrasse. Eventuell Beizug der Kunstkommission der Stadt Baden für den Entscheid bei der Auswahl

der zu inventarisierenden, bedeutenden Grabmäler.

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Klären der rechtlichen Situation. Zu beachten ist, dass die Grabmäler im Eigentum der Angehörigen sind und deren Einverständnis bei einem Verbleib auf dem Friedhof eingeholt

werden muss bzw. das Eigentum am Stein an die Stadt Baden übergehen sollte. Festlegen und schriftliches Festhalten des Prozederes. (Wie ist der Ablauf, wenn ein Grab mit einem

wertvollen Grabstein geräumt wird.) Empfehlung: Erhalt der Grabmäler nach Ablauf der Ruhefrist so lange wie möglich in situ

(also an ihrem jetzigen Standort). Grund: Beitrag zur Atmosphäre des Friedhofs. Verschieben der Grabmäler an eine neu zu schaffende zentrale "Sammelstelle"

(Museumsgrabfeld) erst dann, wenn die Grabfläche zwingend für eine Neubelegung benötigt wird.

Für die Schaffung eines Museumsgrabschildes wurden verschiedene Standorte innerhalb des Friedhofs geprüft. Als am besten geeignet wird der Wiesenbereich ausserhalb des

Friedhofeingangs erachtet. An dieser Stelle besteht keine Verwechslungsgefahr der "Museums"-Grabsteine mit noch aktiven Gräbern. Zudem werden keine für Gräber

nutzbaren Flächen blockiert. Unterhalt des Grabmales und der Nahumgebung durch die Stadt Baden.

Vermittlung (Kennzeichnung auf Lageplan der Infotafel, Beschreibung in Broschüre).

Abb. 7.1 Empfohlener Standort für eine Sammelstelle von wertvollen Grabmälern (Museumsgrabschild). In erster Priorität sollten die Grabsteine jedoch so lange als möglich in situ belassen werden.

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8 Landschaftsarchitektur / gestalterische Entwicklungs- und Pflegeziele

Friedhöfe sind nicht nur Orte für Bestattungen und der Trauer, sondern auch landschaftsarchitektonisch gestaltete Räume. Dies trifft in Baden insbesondere auf den

Friedhof Liebenfels, aber auch auf den Friedhof Rütihof zu.

8.1 Friedhof Liebenfels

Für den Friedhof Liebenfels wurde im Jahr 2000 ein - auf der Analyse der historischen

Gestaltungsidee basierendes - Leitbild zu Erhalt, Pflege und Entwicklung erarbeitet. Ein Grossteil der darin beschriebenen Massnahmen konnte im Verlauf der letzten Jahre im

Rahmen der ordentlichen Pflege umgesetzt werden. Die im Leitbild genannten Zielformulierungen sind immer noch gültig. Sie basieren massgeblich auf der historischen

Projektidee von Mertens + Nussbaumer (Parkfriedhof von 1947-49) sowie auf dessen gelungener Ergänzung mit dem streng architektonisch gestalteten Erweiterungsbereich von

1957 (Krematorium etc.). Besonders schön zu erkennen sind diese Ideen (= Ziel für Pflege und Entwicklung) auf dem Luftbild von 1963.

Abb. 8.1 Luftbild Friedhof Liebenfels von 1963

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Die wichtigsten Gestaltungselemente in Stichworten Typologie: Parkfriedhof mit sich einordnender architektonisch-gestalteter Ergänzung

Sanft modellierte Topographie. Die Wege nehmen den Schwung der Bodenmodellierung auf.

Fliessende, grosszügige Räume, strukturiert durch bewusst gesetzte Baumgruppen (häufig verwendete Arten: Föhre, Lärchen, Eichen, japanische Zierkirschen)

Sichtbeziehungen innerhalb der Parkräume sowie - wo möglich - zusätzlich nach aussen ins Limmattal. Schön platzierte Aufenthaltsplätze, häufig kanzelartig gestaltet, mit Aussicht.

Einbezug des natürlichen Waldrandes (inkl. dessen gestalterisch-pflegerischer Durcharbeitung: Stufung, Ergänzung von heimischen Blütengehölzen, v.a. Prunus avium)

Aufteilung der Gesamtfläche in Bestattungsflächen und Parkflächen (Grünzug südlich von Krematorium, die gesamte süd-östliche Weiher-Wald-Wiesen-Partie).

Die Anordnung der Grabschilder folgt der gestalterischen Gesamtkonzeption und ist konzentriert auf kompakt belegte Schilder für Reihengräbern sowie auf parkartige Bereiche

für die lockere Setzung der Familiengräber. Ausstattung: Brunnen, Wasserzapfstellen/Brunnenstöcke, Beleuchtungselemente. Die

Brunnenstöcke wurden vom Badener Künstler Hans Trudel erstellt. Kunstobjekte: Auf dem Friedhof Liebenfels finden sich neben den oben aufgeführten

Brunnenstücken weitere Kunstobjekte. Alle Kunstobjekte sind im städtischen Inventar erfasst (Kunst in Baden - Werke im öffentlichen Raum).

Die Erhaltung des Zielzustandes erfolgt weiterhin im Rahmen der Pflege inkl. Nachpflanzung

von abgegangenen Bäumen, Kontrolle der Raumwirkung von Gehölzen, etc. Die ein- bis zweimal im Jahr stattfindenden Pflegerundgänge tragen einen wichtigen Beitrag zur

gestalterischen Qualitätssicherung bei. Aufgrund der kontinuierlichen und zielgerichteten Pflege besteht nur wenig ausserordentlicher Handlungsbedarf. Einziger Wermutstropfen ist

der Lärm der Autobahn (vor allem im hinteren Friedhofsteil).

Ausserordentlicher Handlungsbedarf

Forstlich-gärtnerische Pflege des Waldrandes oberhalb der Familien-Urnengräber: Wildlinge

entfernen, gepflanzte Vogelkirschen vor Konkurrenzdruck schützen, Abstand zwischen Waldrand und den Familiengräbern schaffen (ca. 1 m).

Setzung bei Einfassung des bestehenden Gemeinschaftsgrabes richten Abbruch des Wohnhauses (Gärtnerhaus) und Wiederherstellung der Umgebung (mit

Liegenschaften vorbesprochen) Je nach Entscheid betreffend neuer Grabtypen sowie der Standortentscheidung für das

neue Gemeinschaftsgrab müssen diese gestalterisch in den Friedhof eingepasst werden. Für die Entwicklung des Baumbestandes (Ersatz von abgehenden Bäumen, Erhalt und

Verjüngung) fehlen klare Vorgaben. Es sollte ein Entwicklungskonzept erarbeitet werden

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Die bestehende Beleuchtung (Leuchten und Leitung) muss nächstens ersetzt werden, da sie ihr Lebensende erreicht hat und reparaturanfällig ist. Zudem ist der bestehende Leuchtentyp

teuer (4 Gläser pro Lampe). Im Zuge der notwendigen Erneuerung sollen die Standorte und der Leuchtentyp hinsichtlich Funktionalität und Ästhetik überprüft werden. Am Grundsatz

der zurückhaltenden Beleuchtung des Friedhofes wird festgehalten. Ziel: Ersatz der bestehenden Beleuchtung vom Zugang Torbogen bis zu den Gebäuden, Ergänzung der

heute fehlenden Beleuchtung entlang des Hauptwegs durch den Friedhof bis zum Nebeneingang Zürcherstrasse.

8.2 Friedhof Rütihof

Der Dorffriedhof wurde 1989-1990 durch Stöckli, Kienast & Koeppel, Wettingen, deutlich

erweitert, wobei der alte Friedhofsteil inkl. des alten Kreuzes in den neuen Friedhof integriert wurde. Auch die geometrische Anordnung der neuen Wege, Grabschilder und Hecken nimmt

die Ausrichtung und klassische Struktur des alten Friedhofs auf. Das beeindruckendste Element der Friedhofserweiterung ist die Inzenierung des Übergangs zur angrenzenden

Kulturlandschaft (Obstwiesen). Auf der gesamten Länge des Friedhofes (inkl. Reservefläche) wurde eine dem Geländerverlauf folgende Stützmauer erstellt, die gleichsam als

Aussichtsterrasse über der Landschaft thront. Entlang der Mauer führen ein Weg und eine Baumreihe. Interessanterweise erinnert der nur drei Jahre später (1993-96) ebenfalls von

Kienast (und Vogt) gestaltete Friedhof Fürstenwald in Chur stark an den Friedhof Rütihof, natürlich in deutlich grösserem Massstab, denn auch hier wurde mithilfe einer die ganze

Länge des Friedhofs folgenden Mauer der Übergang zur Landschaft im Sinne einer riesigen Aussichtskanzel gestaltet.

Für den Friedhof Rütihof gilt wie für den Friedhof Liebenfels, dass die ursprüngliche

Gestaltungsidee (von 1989-90) langfristig erhalten werden soll. Dies kann im Rahmen der ordentlichen Pflege erfolgen. Die ein- bis zweimal im Jahr stattfindenden Pflegerundgänge mit

SKK Landschaftsarchitekten tragen einen wichtigen Beitrag zur gestalterischen Qualitätssicherung bei. Aufgrund der kontinuierlichen und zielgerichteten Pflege besteht nur

wenig ausserordentlicher Handlungsbedarf.

Ausserordentlicher Handlungsbedarf

Im Bereich des historischen Friedhofsteiles (beim Kreuz) ragen die beiden Grabschilder über die Flucht der anderen Grabschilder in den Weg hinein. Die Aussenkante sollte - bei

Grabräumung - auf die Flucht angepasst werden (ca. 2033/34 möglich). Das Konzept der Randbepflanzung (vor Mauer) sollte überprüft werden (wegen

Buchsbaumzünslerbefall wurden hier Buchskugeln ersatzlos entfernt).

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Falls sich das berechnete Unterangebot an Urnenplattengräbern bei einer Bedarfsüberprüfung 2020 tatsächlich bewahrheitet, muss einer Erweiterung dieses

Grabtpyes gestalterisch in den Friedhof eingepasst werden. Das Gemeinschaftsgrab auf dem Friedhof Rütihof wird unterdurchschnittlich in Anspruch

genommen. Vermutlich ist dies auf seine unbefriedigende Gestaltung zurückzuführen, welche beim Austausch des Platzbelages (Asphalt anstelle Kies) ausgeführt wurde. Das

Gemeinschaftsgrab soll gestalterisch aufgewertet werden (vgl. nachfolgende Skizze). Die Beschriftung des Gemeinschaftsgrabes ist umständlich und teuer (Steinblöcke müssen

jeweils entfernt werden).

Abb. 8.2 Aktuelles Foto des Gemeinschaftsgrabes (2012)

Abb. 8.3 Foto des Gemeinschaftsgrabes von 1995.

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Abb. 8.4 Skizze der möglichen gestalterischen Aufwertung des bestehenden Gemeinschaftsgrabes Friedhof Rütihof

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8.3 Friedhof Dättwil

Der Friedhof Dättwil liegt abseits des Siedlungsgebietes auf einer Hügelkuppe. Seine

rechteckige Grundform wird ganz klassisch von einem Eisenzaun auf Steinsockel eingefasst. Zentral in der Längsachse verläuft der Hauptweg, die Gräber sind rechtwinklig angeordnet.

Vier Bäume, welche in etwa in der Mitte als Reihe gepflanzt wurden und ein Brunnen in einer der Ecken sind die einzigen sich hervorhebenden Gestaltungselemente.

Die Gestaltung des Friedhofs sowie seine Lage sind sehr stimmig. Wermutstropfen ist einzig

der Lärm der Autobahn. Sein Zustand ist gut, einzig die Einfriedung bestehend aus einem Eisenzaun auf Naturstein-Sockelmauer ist sanierungsbedürftig (Abplatzungen an

Sockelmauer, Eisenzaun stark rostend).

Ausserordentlicher Handlungsbedarf

Sanierung der Einfriedung in den nächsten 5 Jahren.

8.4 Friedhof Münzlishausen

Der Friedhof liegt am Rande des Dorfes auf halber Höhe des Hanges. Oberhalb anschliessend sind Obstplantagen, unterhalb die freie Landschaft mit Wiesen und Wald. Eingefasst wird er

von einer Laubhecke. Das Eingangstor (Schmiedeeisentor von Granitmauern eingefasst) sowie die geschwungenen Kieswege wirken sehr rustikal und erinnern an seine Entstehungszeit

1948. Aus dieser Epoche ist er allerdings kein gestalterisch hochwertiges Zeugnis. Als besondere Qualität ist seine Lage zu nennen. Da langfristig keine Bestattungen mehr auf dem

Friedhof durchgeführt werden, ist kein Handlungsbedarf vorhanden und der heutige Bestand kann im Rahmen der normalen Pflege erhalten werden. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf

den regelmässigen Schnitt der Hecken zu richten, um ihre Überblickbarkeit zu gewährleisten.

Ausserordentlicher Handlungsbedarf keiner

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9 Infokonzept

Die Beratung der Angehörigen ist eine wichtige Aufgabe, in geeigneter Form und als

freundliche Dienstleistung der Gemeinde wahrgenommen, wird sie mithelfen, die Ziele verständlich zu machen und Konflikte zu vermeiden. Als Informationsmittel für die

Bevölkerung zum Thema Sterben, Friedhof, Grab, Grabmal ist das Friedhofreglement erfahrungsgemäss wenig geeignet. Verschiedene Gemeinden haben aus diesem Grunde

informative, bürgerfreundliche, bebilderte Broschüren geschaffen oder stellen umfangreiches Informationsmaterial über ihre Homepages zur Verfügung.

Für die Friedhöfe der Stadt Baden fehlen heute geeignete Informationsmittel für die

Bevölkerung. Deshalb wäre es sinnvoll, für sie eine Friedhofsbroschüre (ergänzend zum Reglement) zu erstellen.

Zusätzlich fehlt auf den Friedhöfen Liebenfels und Rütihof ein Informationssystem vor Ort,

bestehend aus Infotafeln, sowie bedingt durch die Grösse, einer Besucherführung im Friedhof Liebenfels. Auf beiden Friedhöfen sollten Infotafeln aufgestellt werden (Inhalte und Gestaltung

analog zur Infostelle beim Alten Friedhof Bruggerstrasse) und für den Friedhof Liebenfels eine einfache, subtile Besucherführung erstellt werden (z.B. wie im Friedhof Rosenberg in

Winterthur mittels Farbcodes).

Alle Informationsmittel müssen einfach zu bewirtschaften sein.

Friedhofsbroschüre der Badener Friedhöfe

Ziel ist es, eine kleine, feine Broschüre mit knappem Inhalt zu erstellen. Mögliche Inhalte: Übersicht der Grabarten mit Angabe, auf welchen Friedhöfen sie angeboten werden

Übersichtspläne Infos zur Geschichte und Gestaltungsidee sowie zu Besonderheiten (Persönlichkeiten,

Kunst), ev. nur Friedhof Liebenfels Vorschriften zu Gestaltung und Unterhalt der Gräber

Regelungen zur Möglichkeit der Namensnennung und Anbringung von individuellem Grabschmuck je Grabart mit Hinweisen, bei welchen dies nicht geduldet wird

Gebühren

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Informationssystem vor Ort

Infotafel mit Übersichtsplan des Friedhofs (Darstellung der Grabschilder, WC, etc.)

Information zur Geschichte und Gestaltungsidee des Friedhofs sowie zu wichtigen, bestatteten Persönlichkeiten oder sonstigen Besonderheiten

Auszug Friedhofsordnung (z.B. Vorgaben zu Grabunterhalt, Grabgestaltung o.ä.) Bereich für temporäre Informationen (laminierte A3 oder A4 Blätter der Stadt Baden)

Gestaltung der Infotafeln

Einheitliche Gestaltung (CI Stadt Baden) Referenz: Infotafel Alter Friedhof Bruggerstrasse: Realisierung 2013

Standorte der Infotafeln

2 Stück Friedhof Liebenfels bei den Eingängen 1 Stück Friedhof Rütihof beim mittleren Eingang)

Friedhöfe Dättwil und Münzlishausen: keine

Hinweistafeln zur Kennzeichnung von Grabschildern bestehendes System verwenden, bei allfällig neuen Grabschildern ergänzen

Orientierungstafeln und Besucherführung

auf dem Friedhof Liebenfels gibt es Wegweiser. Evt. erneuern inkl. Überarbeiten des Besucherführungs-Systems. Ziel: einfache Verständlichkeit, Vermeidung Schilderwald.

(Beispiel Friedhof Rosenberg, Winterthur: hier werden die Friedhofsbesucher mittels Farbcodes zu den Grabschildern geleitet (z.B. Gemeinschaftsgrab: blauer Weg, etc.)

auf den restlichen Friedhöfen keine Wegeweise

Weitere Informationsmittel vor Ort sind nicht vorgesehen keine Beschriftung von Gräber von bedeutenden Persönlichkeiten

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10 Bestattungs- und Friedhofreglement sowie Sonderregelungen

Bestattungs- und Friedhofsreglement Das zum jetzigen Zeitpunkt gültige Friedhofreglement der Stadt Baden datiert vom 23. Juni

1998, ist also bereits 16-jährig. Grundsätzlich hat sich das gültige Friedhofsreglement sehr gut bewährt, insbesondere die klaren Vorgaben werden vom Zivilstandskreis sehr begrüsst und

sollten bei einer Überarbeitung nicht abgeschwächt werden.

Hinsichtlich folgender Punkte sollte das Reglement revidiert werden: Ruhefrist für Reihengräber: heute 25 Jahre, neu 20 Jahre (Kap. 3) entspricht der kantonalen

Bestattungsverordnung) Ruhefrist für Familiengräber: heute 60 Jahre, neu 40 Jahre (Kap. 3)

Aufnahme Sonderregelungen für Friedhof Münzlishausen (Protokoll des Stadtrates vom 23. April 2001) und Friedhof Dättwil (Kap. 3.3)

Vorgabe zur Grabgestaltung (keine "Versteinerung der Gräber" und ähnliches) Vorgaben zu Unterhaltstandard der durch die Angehörigen gepflegten Gräber

Anpassung angebotene Grabarten (Ergänzung um evtl. neu einzuführende Grabarten wie muslimisches Grabfeld und Parkwaldbestattung, inkl. eindeutiger Regelung der Gestaltung,

Unterhaltsstandard, Möglichkeiten der Namensnennung, Einschränkung von individuellem Grabschmuck etc.)

Überprüfung Anhang Gebührentarif, inkl. Prüfung Kostenübernahme durch Stadt Baden (wurde vom Werkhof im Rahmen Optima als mögliche Sparmassnahme aufgeführt)

Evtl. weitere Punkte die sich im Rahmen der Detailbearbeitung ergeben.

Anhang: Gebührentarif für Bestattungs- und Unterhaltskosten

Gemäss §9 des Bestattungs- und Friedhofreglements trägt die Stadt Baden für verstorbene

Einwohnerinnen und Einwohner einen Grossteil der Bestattungskosten. Mit einer Überarbeitung des Reglements sollte auch der Gebührentarif und der Umfang der

Kostenübernahme (inkl. Benchmark mit umliegenden Gemeinden) überprüft werden.

Sonderregelungen Dättwil und Münzlishausen

Für die Friedhöfe Münzlishausen und Dättwil gelten aktuell folgende Sonderregelungen.

Friedhof Dättwil: Auszug aus dem Protokoll des Stadtrat vom 2. Juni 2008, Nr. 438. SR-Beschlüsse: Die zum Zeitpunkt des Todesfalles in Dättwil wohnhaft gewesenen Personen

dürfen auf dem Friedhof Dättwil bestattet werden. Im Zeitraum von 2005 bis 2007 sind jährlich durchschnittlich 4 Personen verstorben, von denen jeweils 2 auf dem Friedhof

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Dättwil bestattet wurden. Die Abteilung Werkhof wird beauftragt, dem Stadtrat zu gegebener Zeit (sobald eine Verknappung der vorhandenen Gräber erkennbar wird), dem

Stadtrat die Einführung einer restriktiven Regelung analog zum Friedhof Münzlishausen vorzuschlagen.

Friedhof Münzlishausen: Protokoll des Stadtrates vom 23. April 2001 Nr. 339. SR-Beschlüsse: keine Erweiterung des Friedhofes. Beisetzungsberechtigt sind alle zum Zeitpunkt der

Eingemeindung (1.1.1962) in Münzlishausen lebenden Personen, deren beim Ableben in Münzlishausen wohnhaftgen direkten Nachkommen sowie die jeweiligen Ehegatten.

Ebenfalls berechtigt sind Personen aus der vorgenannten Gruppe, die in ein Altersheim übersiedelt haben. Die ca. 60 berechtigen Personen sind in einer Liste namentlich erfasst.

Im Protokoll der Versammlung der Einwohnergemeinde Baden vom 13. Juli 1960 ist bezüglich

der Friedhöfe festgehalten: "Die Einwohner von Münzlishausen sind hinsichtlich des Friedhofes Liebenfels denjenigen von Baden gleichgestellt. Im Übrigen bleiben die Friedhöfe

von Dättwil, Rütihof und Münzlishausen den Einwohnern dieser Ortschaften vorbehalten. Bezüglich Unterhalt und Bestattungskosten gelten für alle Friedhöfe die gleichen Grundsätze."

Überarbeitungsbedarf:

Sonderregelung Friedhof Münzlishausen: keiner Sonderregelung Dättwil restriktiver formulieren (analog Sonderregelung Münzlishausen),

vgl. Kap. 3.3, S. 36.

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11 Betriebsplanung

Die Massnahmen sind zusätzlichen zu diesem Bericht je Friedhof in den beiliegenden

Massnahmenplänen dargestellt.

Die Massnahmen werden farblich unterschieden, um einen schnellen, visuellen Eindruck von den Eingriffstiefen zu vermitteln. Es wurde versucht, für die nachfolgenden Terminprogramme

und die Darstellung in den Plänen dieselbe Farbe je Massnahme zu verwenden. Leichte Farbabweichungen sind auf die unterschiedlichen Programmen (Word, Auto-CAD) und die

unterschiedlichen Drucker / Plotter zurückzuführen und sollen bitte ignoriert werden.

Massnahmen, die im Rahmen der ordentlichen Pflege realisiert werden (z.B. Ersatzpflanzungen von abgegangenen Bäumen), werden nicht dargestellt.

Massnahmen- und Terminplanung

Abbruch

Reparaturen

Konzepte

Teilprojekte: Umgestaltungen, Neuanlagen

Grabräumungen Die Räumung von Familiengräbern wird in den nachfolgenden Übersichten nicht dargestellt.

Grabräumungen

Erfasst sind nur Grabräumungen bis 2035 Die angegebene Jahrzahl gibt an, ab wann die Räumung frühestens

möglich ist

Neuanlage Gräber auf bestehenden Grabschildern

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Bezeichnungen und Spezifikation der Grabtypen

ERG Erdreihengräber Grabgrösse B= 90cm x L= 180 cm (exkl. Weg) bzw. 240cm (inkl. Weg)

Wegebreite 60cm Bestattungstiefe mind. 150cm , 2 Lagen. Erste Lage 180cm, 2. Lage 150cm

URG Urnenreihengräber

Grabgrösse B= 80cm x L= 140 cm (exkl. Weg) bzw. 200cm (inkl. Weg) Wegebreite 60cm, bei der Neuanlage werden alle Wege sofort angelegt

Bestattungstiefe mind. 80cm

UP Urnenplattengräber Grabgrösse B= 65cm x L= 100 (exkl. Weg) bzw. 160cm (inkl. Weg)

Bestattungstiefe mind. 80cm

FEG Familien-Erdgräber Grabgrösse 200 x 280 cm

UFG Urnen-Familiengräber

140 x 140 cm

G Gemeinschaftsgrab Rasterfeld je Urne 40 x 40 cm

Hinweise: Die Grössenangaben gelten für die Friedhöfe Liebenfels und Rütihof

Friedhof Rütihof: ERG und URG mit Rahmen

Abweichende Grössen: Dättwil: UP 80 x 120 cm (exkl. Weg)

Dättwil: Rahmen für URG / ERG 70 x 180 cm inkl. Kindergräber Münzlishausen: keine einheitlichen Grössen

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11.1 Friedhof Liebenfels

Teilprojekte und ausserordentliche Massnamen

2015

20

16

2017

20

18

2019

20

20

2021

20

22

2023

20

24

2025

20

26

2027

20

28

2029

20

30

2031

20

32

2033

20

34

2035

Waldrandpflege FU1 2015 Reparatur Einfassung best. Gemeinschaftsgrab 2015 Baumentwicklungskonzept (Umsetzung fortlaufend)

2015

Friedhofbroschüre 2016 Neues Gemeinschaftsgrab inkl. Standortevaluation

2016-17

Informationssystem, Konzept und Ausführung 2016-17 Ev. Parkwaldbestattung: Projektierung und Ausführung

2016-17

Abbruch Gärtnerhaus und Wiederherstellung Umgebung inkl. Kündigen Mietvertrag

2017-18

Beleuchtungskonzept, Projektierung und Ausführung

2019

Ev. Neuanlage Muslimisches Grabfeld 2019-20 Inventarisierung und Bewertung Grabsteine, Museumsgrabschild

2017, 2027-28

Bedarf FEG, UP überprüfen 2020 Räumung Reihengräber / (Wieder) Belegung von best. Schildern

Grabräumung UP2 2015 Grabräumung UP1, U1, E1 2017 Grabräumung E2 2019 Grabräumung UP1, E2 2020 Grabräumung U1 2021 Grabräumung E2 2022 Grabräumung UP1 2023 Grabräumung U2 2024 Grabräumung E3 2025 Grabräumung UP1, E3 2027 Grabräumung U2 2028 Grabräumung E3, UP1 2029 Neuanlage ERG Grabfeld E9 2030 Grabräumung E4 2033 Neuanlage URG Grabfeld E1-E4 2033

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Schema Belegungsreihenfolge ERG

Schema Belegungsreihenfolge ERG Die etwaigen Belegungszeiträume je Schildergruppe sind angegeben. Die Jahrangaben basieren auf einer Hochrechnung mit dem aktuellen Bedarf von ca. 21 ERG pro Jahr und müssen in regelmässigen Abständen überprüft werden.

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Schema Belegungsreihenfolge URG

Schema Belegungsreihenfolge URG Die etwaigen Belegungszeiträume je Schildergruppe sind angegeben. Die Jahrangaben basieren auf einer Hochrechnung mit dem aktuellen Bedarf von ca. 13 URG pro Jahr und müssen in regelmässigen Abständen überprüft werden.

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11.2 Friedhof Rütihof

Teilprojekte und ausserordentliche Massnamen

2015

20

16

2017

20

18

2019

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2031

20

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2033

20

34

2035

Prüfung Bepflanzungskonzept Randrabatte inkl. Projektierung und Ausführung

2015-16

Gestalterische Aufwertung Gemeinschaftsgrab: Projektierung und Ausführung

2015-16

Bedarf UP überprüfen 2020 Je nach Ergebnis der Bedarfsermittlung Neuanlage UP

2021-22

Neubau Weg und Anpassung Grabschilder an Wegeflucht: Projekt und Ausführung

2033-34

Räumung Reihengräber / (Wieder) Belegung von best. Schildern

Grabräumung ERG 2015 Grabräumung URG bei Kreuz 2023 Grabräumung URG bei Kreuz 2032

11.3 Friedhof Dättwil

Teilprojekte und ausserordentliche Massnamen

2015

20

16

2017

20

18

2019

20

20

2021

20

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2023

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2025

20

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2027

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2029

20

30

2031

20

32

2033

20

34

2035

Überprüfung Bepflanzung Bodendeckerflächen bei Bäumen

2015

Sanierung Zaun Räumung Reihengräber / (Wieder) Belegung von best. Schildern

Grabräumung Nr. 103-114 Grabräumung Nr. 115-132 Grabräumung Nr. 1-12

11.4 Friedhof Münzlishausen

Räumung Reihengräber / (Wieder) Belegung von best. Schildern

2015

20

16

2017

20

18

2019

20

20

2021

20

22

2023

20

24

2025

20

26

2027

20

28

2029

20

30

2031

20

32

2033

20

34

2035

Grabräumung Nr. 14-17 Grabräumung Nr. 1-3 Grabräumung Nr. 4, 6 Grabräumung Nr. 5, Nr. 21-23 Grabräumung Nr. U1, U2, Nr. 20

Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -

- Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015

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Wettingen, 22. Juni 2015

SKK Landschaftsarchitekten AG

Petra Schröder