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Herzlich Willkommen! „Hello to Europe!“ Informationsveranstaltung ERASMUS+ 2014/15 Changing lives. Opening minds. Stand: 20. Oktober 2014 jjjjjjjjjjjjjjjjjlllllllll lllljjjj

ERASMUS+ Infoveranstaltung 14 15 ST - hs-bremen.de · 6 4. ST – Mobilität zu Lehr-, Fort- und Weiterbildungszwecken • Besteht aus zwei Bereichen : • -Mobilität zu Lehrzwecken

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Herzlich Willkommen!„Hello to Europe!“

Informationsveranstaltung

ERASMUS+2014/15

Changing lives. Opening minds.

Stand: 20. Oktober 2014jjjjjjjjjjjjjjjjjllllllllllllljjjj

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Gliederung:

1. Überblick Gesamtprogramm ERASMUS +2. ERASMUS+ Schlüsselaktion 1:

Mobilität von Einzelpersonen3. Programmländer4. ST – Mobilität zu Lehr-, Fort- und

Weiterbildungszwecken5. ST – Fördervoraussetzungen6. Die Moblititätszuschüsse – Stückkosten

Aufenthalt7. Die Moblititätszuschüsse (Stückkosten Fahrt)8. Antragstellung9. Sonderförderung

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Schlüsselaktion 3:

Unterstützung politischer Reformen

Schlüsselaktion 2:

Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren

Schlüsselaktion 1:

Mobilität von Einzelpersonen

ERASMUS +

• Laufzeit: 2014 – 2020/21

• Budget: 14,77 Mrd. EUR

• Ziele im Hochschulbereich: internationale Kompetenzen, persönliche Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit verbessern, ..Attraktivität der EU als Studien- und Wissenschaftsstandort steigern, Entwicklung der Hochschulbildung in Drittländern

• Comenius (Schulbildung)

• ERASMUS (Hochschulbildung)• Grundtvig (Erwachsenenbildung)• Leonardo (Berufliche Bildung)• Internationale EU-Hochschulprogramme mit Drittländern: ERASMUS Mundus, Tempus, Alfa, Edulink/ Youth in Action ...Programm

LLP

1. Überblick Gesamtprogramm ERASMUS+

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2. ERASMUS+ Schlüsselaktion 1:Mobilität von Einzelpersonen

• Studierendenmobilität: - Auslandsstudium (SMS)- Auslandspraktikum (SMP)

• Personalmobilität: - Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA)- Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

In 2013/14: 704.000 Euro / 233 SMS, 132 SMP, 23 STA, 19 STT= 407 gesamt

In 2014/15: 741.000 Euro

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3. Programmländer

Mitgliedstaaten der EUBelgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern

Programmländer außerhalb der EUMazedonien, Island, Lichtenstein, Norwegen, Türkei

Überseeische Gebietez.B. Grönland, Niederländische AntillenVollständige Liste zum Download auf unserer HP:ERASMUS+ � Allgemeines � Informationen zum EU-Programm

Die Schweiz ist 2014/15 kein Programmland.

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4. ST – Mobilität zu Lehr-, Fort- und Weiterbildungszwe cken

• Besteht aus zwei Bereichen :

• - Mobilität zu Lehrzwecken (STA)für Dozenten, Lehrbeauftragte, wissenschaftl. MA, Unternehmenspersonal

(incoming) und

- Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)für Hochschulpersonal aus allen Bereichen (Bibliothek, Fakultäten, Finanzen, IO, Öffentlichkeitsarbeit, Imma-Amt etc.)z.B. Teilnahme an Workshops, Trainings wie z.B. Staff weeks, individuelle Besuche, work shadowing, Sprachkurse,

• Es gibt Mobilitätszuschüsse (Stückkosten) für Fahrtkosten und Aufenthaltskosten lt. Tabellen

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5. ST – Fördervoraussetzungen

• Wichtigste Voraussetzung ist das Bestehen eines ERASMUS+ Kooperationsvertrages mit der Gasthochschule, der Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken vorsieht (Ausnahme: Staff weekoder Sprachkurs).

• Mit STT kann Hochschulpersonal (auch Auszubildende) aus allen Bereichen gefördert werden.

• Die Dauer der Mobilität kann (ohne Reisezeit) min. 2 Tage bis max. 2 Monate betragen.

• Vorrang haben Erstreisende und nicht international tätiges Hochschulpersonal.

• Ebenso werden Individualreisen vorrangig vor Sprachreisen gefördert.

• Eine wiederholte Förderung ist grundsätzlich möglich.

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6. Die Mobilitätszuschüsse – Stückkosten Aufenthalt

• Nicht erstattungsfähig sind Workshop-, Seminar-, Ko nferenz-, Tagungsgebühren, Gastgeschenke, Bewirtung o.ä.

• Die Stückkosten je Aufenthaltstag (ohne An- und Abre isetage) betragen:

Zielland Tag 1-14 Tag 15-60DK, IRL, NL, S, UK 160 € 112 €B, BG, SF, F, G, IS, I, FL,L, N, A, PL, RO, CZ, TR, HU, CY 140 € 98 €LV, MT, MK, P, SK, E 120 € 84 €EE, HR, LT, SI 100 € 70 €

Je nach Mittelverfügbarkeit kann die Förderdauer ge kürzt werden.

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7. Die Moblititätszuschüsse (Stückkosten Fahrt)

• Die Stückkosten für die Hin- und Rückfahrt betragen:• < 100 km entfällt• 100 - 499 km 180 EUR• 500 - 1.999 km 275 EUR• 2.000 - 2.999 km 360 EUR• 3.000 - 3.999 km 530 EUR• 4.000 - 7.999 km 820 EUR• 8.000 km und mehr 1.100 EUR

Die Fahrtkosten werden über den von der EU-Kommissi on bereitgestellten Distance Calculator ermittelt.

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8. Antragstellung

- frühzeitige Ankündigung der Reise per Email (Um Planungssicherheit zu bekommen, sollte vorab im IO geklärt werden, ob Mittel für die angestrebte Reise vorhanden sind bzw. welche Kosten von der Fakultät getragen werden.

- Spätestens zwei Wochen vor Reiseantritt Dienstreiseantrag im IOeinreichen, gemeinsam mit den folgenden Unterlagen: - STA Grant Agreement- STA Mobilitätsvereinbarung

Nach Eingang - Prüfung, ob alle Voraussetzungen erfüllt werden und - genügend Mittel zur Verfügung stehen und- welche Kosten in welcher Höhe übernommen werden.

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8. Bewilligng

Liegen alle Voraussetzungen vor, wird der bewilligte Reiseantrag vom International Office an die Haushaltsabteilung weitergeleitet.

Bitte beachten Sie, dass vor der Mobilität die Stückkosten für die Hin- und Rückfahrt ausgezahlt werden plus max. die Stückkosten je Aufenthaltstag für 3 Tage pro Woche. Die restlichen Stückkosten je Aufenthaltstag werden nach Einreichung der Abschlussunterlagen ausgezahlt.

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8. Abrechnung

Innerhalb von 14 Tagen nach Durchführung der Reise ist im International Office einzureichen:

• STA Letter of Confirmation

Ebenso werden Sie von der EU aufgefordert einen Onlineteilnehmerbericht über Ihren ERASMUS+ Auslandsaufenthalt zu verfassen. Die Aufforderung erhalten Sie nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthaltes per Email und haben dann zwei Wochen Bearbeitungszeit.

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9. Sonderförderung

Für Personal mit einem Grad der Behinderung von mind. 50 besteht die Möglichkeit Sondermittel auf Basis realer Kosten zu beantragen. Der Antrag wird auf Grundlage eingereichter Unterlagen bearbeitet. Übernommen werden behinderungsbedingte und beantragte Mehrkosten im Zusammenhang mit einem ERASMUS+ Auslandsaufenthalt, insofern nicht andere nationale Stellen (Krankenkassen, Sozialämter etc.) diese finanzieren.Um diese Art der Sondermittel zu beantragen müssen folgende Unterlagen wenigstens zwei Monate vor Beginn des Aufenthaltes eingereicht werden (die Unterlagen stehen zum Download auf unserer Homepage bereit):• Antrag Personal mit Schwerbehinderung• Kosteneinschätzung • Kopie des Schwerbehindertenausweises• Ärztliche Bescheinigung• Kostenvoranschlag

Gerne beraten wir Sie persönlich und unterstützen S ie bei der Beantragung der Sondermittel.

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Ansprechpartner:

Ilka KnippelHochschule BremenInternational Office – ERASMUS+Neustadtswall 3028199 BremenRaum SI 57 b

Telefon +49 (0) 421 - 5905 - 4135 Telefax +49 (0) 421 - 5905 - 4109

[email protected]

SprechzeitenMo: 13.00 – 15.00 UhrDi und Do: 9.00 – 12.00 Uhr

Homepage: http://www.hs-bremen.de/internet/de/international/office/erasmus/

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