13
Erasmus+ Praktikum WEGZEHRUNG FORMULARE FÜR STUDIERENDE IM ERASMUS+ PROGRAMM (Praktikum)

Erasmus+ Praktikum - uni-leipzig.de filecheckliste erasmus+ praktikum die folgenden dokumente kÖnnen separat im aaa eingereicht werden: goethestr. 6, 4.og, 04109 leipzig, briefkasten

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Erasmus+ Praktikum - uni-leipzig.de filecheckliste erasmus+ praktikum die folgenden dokumente kÖnnen separat im aaa eingereicht werden: goethestr. 6, 4.og, 04109 leipzig, briefkasten

Erasmus+ PraktikumWEGZEHRUNG

FORMULARE FÜR STUDIERENDEIM ERASMUS+ PROGRAMM (Praktikum)

Page 2: Erasmus+ Praktikum - uni-leipzig.de filecheckliste erasmus+ praktikum die folgenden dokumente kÖnnen separat im aaa eingereicht werden: goethestr. 6, 4.og, 04109 leipzig, briefkasten

CHECKLISTE ERASMUS+ PRAKTIKUM

DIE FOLGENDEN DOKUMENTE KÖNNEN SEPARAT IM AAA EINGEREICHT WERDEN:

GOETHESTR. 6, 4.OG, 04109 LEIPZIG, BRIEFKASTEN VOR ZIMMER 403 UND PER MAIL AN:

[email protected]

INFOS & FORMULARE: www.uni-leipzig.de/erasmus/praktikum

ÜBERSICHT ÜBER EINGEREICHTE DOKUMENTE: uni-leipzig.de/+erasmus103-out-mobility-docs

VOR DEM ERASMUS+ PRAKTIKUM

REGISTRIERUNG (ONLINE) ausgefüllt, beidseitig ausgedruckt, unterzeichnet im Original im AAA einreichen

PRAKTIKUMSVEREINBARUNG

von Anerkennungsverantwortlichem im Fach, Praktikumseinrichtung & Ihnen unterzeichnet entweder bei der Online-Registrierung hochladen oder per Mail an [email protected]

VEREINBARUNG ÜBER EINE ERASMUS+ FÖRDERUNG (PRAKTIKUM)

Vertrag zwischen Ihnen und AAA -> 2-fach beidseitig gedruckt im Original im AAA einreichen ONLINE ERASMUS+ SPRACHTEST ABSOLVIEREN (Link wird Ihnen automatisch per E-Mail zugesendet) IMMATRIKULATIONSBESCHEINIGUNG (Semester des Praktikumsbeginns) entweder bei Online-Registrierung

hochladen oder per E-Mail einreichen

GRADUIERTE MÜSSEN ZUSÄTZLICH EINREICHEN:

GGF. ABSICHTSERKLÄRUNG (unterzeichnet vom Fach) + AKTUELLE IMMATRIKULATIONSBESCHEINIGUNG

BESCHEINIGUNG ÜBER ERFOLGREICHEN STUDIENABSCHLUSS (ZEUGNISKOPIE) EXMATRIKULATIONSBESCHEINIGUNG

!!! ALLE DOKUMENTE MÜSSEN SPÄTESTENS EINEN MONAT VOR PRAKTIKUMSBEGINN IM AAA VORLIEGEN!

WÄHREND DES PRAKTIKUMS

BESTÄTIGUNG des Praktikumsbeginns durch die Praktikumseinrichtung (inkl. Name & Startdatum) per E-Mail an: [email protected]

NACH DEM PRAKTIKUM

PRAKTIKUMSBESCHEINIGUNG

am Ende des Praktikums ausgefüllt & von Praktikumseinrichtung unterzeichnet innerhalb von 30 Tagen nach Praktikumsende als PDF an [email protected]

ERFAHRUNGSBERICHT

online über EU-Survey erstellen (sie erhalten hierzu eine automatisierte E-Mail nach Praktikumsende) 2. ONLINE ERASMUS+ SPRACHTEST ABSOLVIEREN

HINWEIS AUSZAHLUNG 1. RATE: Nach Eingang der Bestätigung im AAA erhalten Sie innerhalb von 30 Tagen die 1. Auszahlung des finanziellen Zuschusses: Gesamtsumme für alle vollen Monate (abhängig von Ihrer Förderstufe) abzüglich eines Monatssatzes Bsp.: Aufenthalt = 5 Monate & 11 Tage, 1. Rate = Summe für 4 Monate, 2. Rate = 1 Monat

HINWEIS AUSZAHLUNG 2. RATE: Nach Vorlage der Bescheinigung über das Ende des Auslandsaufenthaltes im AAA und nach Übermittlung des ERASMUS+ Erfahrungsberichtes erhalten Sie die 2. Auszahlung des finanziellen Zuschusses (Restbetrag) sowie eine Zuschussmitteilung über die präzise Höhe der Erasmus+ Förderung.

Page 3: Erasmus+ Praktikum - uni-leipzig.de filecheckliste erasmus+ praktikum die folgenden dokumente kÖnnen separat im aaa eingereicht werden: goethestr. 6, 4.og, 04109 leipzig, briefkasten

1

Higher Education Learning Agreement form

Student’s name:

Matriculation Number:

Academic Year: 20 / 20

LEARNING AGREEMENT FOR TRAINEESHIPS Praktikumsvereinbarung

The Trainee Praktikant(in)

Family name/First Name(s) (Name/ Vorname(n))

Matriculation Number (Matrikelnummer)

Date of Birth dd/mm/yyyy (Geburtstag tt/mm/jjjj)

Nationality1 (Nationalität)

Sex [M/F] (Geschlecht)

Academic year (Akademisches Jahr)

20 /20

Study Cycle BA (or semester 1-6) (Studienphase) MA (or semester 7-10) multiple cycles (e.g. Staatsexamen) doctorate (Promotion)

Degree Programme (Studiengang)

Phone (Telefon) E-mail

The Sending Institution Entsendende Einrichtung

Name Universität Leipzig

Erasmus+ code

D LEIPZIG01

Faculty (Fakultät)

Department (Institut)

Address [street/ city/ country] (Adresse: Straße/ Ort/ Land)

Contact person name/ E-Mail/ phone (Kontakt im Fach/ E-Mail/ Telefon)

The Receiving Organisation/Enterprise Praktikumseinrichtung

Name

Department (Abteilung)

Address [street/ city/ country] (Adresse: Straße/ Ort/ Land)

Website (Webseite)

Size of enterprise (Größe der Einrichtung) < 250 > 250 employees (weniger oder mehr als 250 Mitarbeiter)

Contact person name/ position/ e-mail/ phone (Kontakt Name/ Position/ E-Mail/ Telefon)

Mentor name/ position/ e-mail/ phone (Betreuer Name/ Position/ E-Mail/ Telefon)

1 according to ID card and/or passport laut Ausweis oder Pass

Page 4: Erasmus+ Praktikum - uni-leipzig.de filecheckliste erasmus+ praktikum die folgenden dokumente kÖnnen separat im aaa eingereicht werden: goethestr. 6, 4.og, 04109 leipzig, briefkasten

2

Higher Education Learning Agreement form

Student’s name:

Matriculation Number:

Academic Year: 20 / 20

I. BEFORE THE MOBILITY VOR PRAKTIKUMSBEGINN

A Traineeship Programme at the Receiving Organisation/ Enterprise

PRAKTIKUMSPROGRAMM

Planned period of the mobility: from [day/month/year] till [day/month/year] Geplante Praktikumsdauer: von [Tag/ Monat/ Jahr] bis [Tag/ Monat/ Jahr]

Number of working hours per week: Arbeitsstunden pro Woche

Traineeship title: Praktikumsbezeichnung

Detailed programme of the traineeship Detailliertes Praktikumsprogramm

Knowledge, skills and competences to be acquired by the end of the traineeship Kenntnisse,

Fähigkeiten und Fertigkeiten, die bis Praktikumsende erworben werden sollen

Monitoring plan Betreuungsplan

Evaluation plan Bewertungsplan

Language competence of the trainee Sprachkenntnisse in Arbeitssprache

Workplace main language Hauptarbeitssprache: _______________________________________________________________ The student’s level of language competence as assessed by an authorised test or the level he/she agrees to acquire by the start of the mobility period: Die Sprachkenntnisse des/ der Studierenden durch einen offiziellen Sprachtest

ermittelt oder: das Level, welches der/ die Studierende bis zu Beginn der Mobilität erreichen wird:

A1 A2 B1 B2 C1 C2 1 or oder Native Speaker Muttersprachler

1 For the Common European Framework of Reference for Languages (CEFR) see CEFR (Sprachlevel) Erläuterung:

http://europass.cedefop.europa.eu/en/resources/european-language-levels-cefr

Page 5: Erasmus+ Praktikum - uni-leipzig.de filecheckliste erasmus+ praktikum die folgenden dokumente kÖnnen separat im aaa eingereicht werden: goethestr. 6, 4.og, 04109 leipzig, briefkasten

3

Higher Education Learning Agreement form

Student’s name:

Matriculation Number:

Academic Year: 20 / 20

B THE SENDING INSTITUTION ENTSENDENDE EINRICHTUNG

Traineeship Praktikum

The traineeship is mandatory in the curriculum Das Praktikum ist Pflichtbestandteil des Studiums or oder The traineeship is voluntary. Das Praktikum ist freiwilliger Bestandteil des Studiums or oder The traineeship is carried out by a recent graduate (within 12 months after graduation) Das Praktikum wird

innerhalb von 12 Monaten nach Studienabschluss absolviert.

Recognition of the Traineeship Anerkennung des Praktikums

Upon satisfactory completion of the traineeship, the institution undertakes to recognise the traineeship in the following way (more than one option may be selected) Nach erfolgreicher Beendigung wird das Praktikum von der

entsendenden Einrichtung wie folgt anerkannt (Mehrfachnennung möglich):

In case of a mandatory traineeship, it is obligatory to award ECTS credits. 1 credit corresponds to 25-30h. Bei Pflichtpraktika ist die Vergabe von ECTS-Punkten verpflichtend. 1 Punkt

entspricht 25-30h.

Award ECTS credits Vergabe ECTS-Punkte

If yes, how many falls ja, wieviele: ___________________

Recognise as Module SQ32b "International Competence" Schlüsselqualifikation SQ32b „Internationale Erfahrung”

Issue a grade Notenvergabe

If yes, please indicate if this will be based on falls ja, basiert die Note auf:

Traineeship certificate Praktikumsbescheinigung Final report Erfahrungsbericht Interview

Record the traineeship in the student’s final Transcript of Records Aufnahme in abschließender Datenabschrift

Record the traineeship in the student’s Diploma Supplement (or equivalent), except if the trainee is a recent graduate Aufnahme im Diploma Supplement (außer bei Graduierten).

Record the traineeship in the trainee's Europass Mobility Document (This is recommended if the trainee is a recent graduate). Aufnahme in das Europass Mobilitätsdokument. (Dies ist besonders im Falle von Graduierten empfohlen.)

Other (please specify) sonstiges (bitte erläutern): _________________________________________

________________________________________________________________________________________

The Sending Institution will provide an accident insurance to the trainee (if not provided by the Receiving Organisation/Enterprise) Der/ die Praktikant/in erhält über die entsendende

Einrichtung eine Unfallversicherung (sofern nicht bereits durch die Praktikumseinrichtung abgedeckt):

Yes ☐ No

The Sending Institution will provide a liability insurance to the trainee (if not provided by the Receiving Organisation/Enterprise) Der/ die Praktikant/in erhält über die entsendende

Einrichtung eine Haftpflichtversicherung (sofern nicht bereits durch die Praktikumseinrichtung abgedeckt):

Yes ☐ No

Page 6: Erasmus+ Praktikum - uni-leipzig.de filecheckliste erasmus+ praktikum die folgenden dokumente kÖnnen separat im aaa eingereicht werden: goethestr. 6, 4.og, 04109 leipzig, briefkasten

4

Higher Education Learning Agreement form

Student’s name:

Matriculation Number:

Academic Year: 20 / 20

C THE RECEIVING ORGANISATION/ENTERPRISE PRAKTIKUMSEINRICHTUNG

The receiving organisation/enterprise will provide appropriate support and equipment to the trainee. Die

Praktikumseinrichtung verpflichtet sich, notwendige Unterstützung und Materialien für das Praktikum zur Verfügung zu stellen.

The trainee will receive a financial support for his/her traineeship Praktikant/in erhält ein Praktikumsentgelt

If yes, amount in EUR per month falls ja, EUR pro Monat: _________,____

The trainee will receive a contribution in kind for his/her traineeship Praktikant/in erhält Sachleistungen für

das Praktikum

If yes, please specify falls ja, welcher Art: _________________________________________________

The trainee is covered by our accident insurance Der/ die Praktikant/in ist über unsere Unfallversicherung

abgesichert.

If yes, the accident insurance covers Falls ja, deckt die Unfallversicherung deckt folgendes ab:

accidents during travels made for work purposes Unfälle während Dienstreisen

accidents on the way to work and back from work Unfälle auf Arbeitsweg Other, please specify oder anderes, bitte ausführen:

________________________________________________________________________

The trainee is covered by our liability insurance Der/ die Praktikant/in ist über unsere Haftpflichtversicherung

abgesichert.

NOTE: The trainee is NOT covered by an accident or liability insurance provided by the sending institution. Der/ die Praktikant/in ist NICHT über die entsendende Einrichtung haftpflicht-/ oder unfallversichert.

The organisation/enterprise undertakes to issue the Traineeship Certificate within 5 weeks after the completion of the traineeship. Die Praktikumseinrichtung verpflichtet sich,

binnen von 5 Wochen nach Beendigung des Praktikums die Praktikumsbescheinigung auszustellen.

Page 7: Erasmus+ Praktikum - uni-leipzig.de filecheckliste erasmus+ praktikum die folgenden dokumente kÖnnen separat im aaa eingereicht werden: goethestr. 6, 4.og, 04109 leipzig, briefkasten

5

Higher Education Learning Agreement form

Student’s name:

Matriculation Number:

Academic Year: 20 / 20

COMMITMENT OF THE THREE PARTIES VERPFLICHTUNG DER DREI PARTEIEN

By signing this document, the trainee, the Sending Institution and the Receiving Organisation/ Enterprise confirm that they approve the Learning Agreement and that they will comply with all the arrangements agreed by all parties. The trainee and Receiving Organisation/ Enterprise will communicate to the Sending Institution any problem or changes regarding the traineeship period.

The Sending Institution and the trainee should also commit to what is set out in the Erasmus+ grant agreement. The institution undertakes to respect all the principles of the Erasmus Charter for Higher Education relating to traineeships (or the principles agreed in the partnership agreement for institutions located in Partner Countries). guidelines: www.uni-leipzig.de/erasmus/praktikum

Mit der Unterzeichnung dieses Dokuments bestätigen der/die

Praktikant/in, die Heimathochschule und die aufnehmende

Einrichtung/ das Unternehmen, dass sie der vorliegenden

Praktikumsvereinbarung zustimmen und sich zur Einhaltung der

von allen Parteien getroffenen Vereinbarungen verpflichten.

Der/ die Praktikant/in und die aufnehmende Einrichtung/ das

Unternehmen verpflichten sich, die Heimathochschule über

jegliche Änderungen und Probleme im Hinblick auf die Dauer

des Praktikums zu informieren.

Die Heimathochschule und der/ die Praktikant/in verpflichten

sich auch den Bedingungen der Erasmus+ Finanzhilfe-

vereinbarung. Die Heimathochschule versichert, alle Grundsätze

der Erasmus-Hochschulcharta in Bezug auf Praktika (oder die in

der Partnerschaftsvereinbarung für Einrichtungen in den

Partnerländern vereinbarten Grundsätze) zu achten.

Richtlinien: www.uni-leipzig.de/erasmus/praktikum

SIGNATURES1 UNTERSCHRIFTEN

________________________________________ ______________________________

THE TRAINEE Praktikant(in) Place/ Date Ort/Datum

RESPONSIBLE PERSON2 IN THE SENDING INSTITUTION

Unterzeichnungsbefugte(r) des Fachs an der Entsendeeinrichtung

Name/Unit/ E-Mail/ Phone Number

Name/ Abteilung/ E-Mail/ Telefon

Place/ Date

Ort/ Datum

Signature & Stamp

Unterschrift & Stempel

RESPONSIBLE PERSON3 IN THE RECEIVING ORGANISATION/ ENTERPRISE Unterzeichnungsbefugte(r) Kontakt in der Praktikumseinrichtung (Betreuer/in)

Name/Unit/ E-Mail/ Phone Number

Name/ Abteilung/ E-Mail/ Telefon

Place/ Date

Ort/ Datum

Signature & Stamp

Unterschrift & Stempel

1 Scanned/ digital signatures may be accepted. Unterschriften werden in gescannter und digitaler Form akzeptiert. 2 person responsible for signing, (if needed) amending the Learning Agreement and recognising the credits and associated learning

outcomes Verantwortliche(r) für die Unterzeichnung, ggf. Abänderung der Praktikumsvereinbarung & die Anerkennung des Praktikums

3 person responsible for signing, (if needed) for amending the Learning Agreement, for supervising the trainee during the traineeship

and for signing the Traineeship Certificate. Betreuer im Praktikum, verantwortlich für die Unterzeichnung, ggf. Abänderung der

Praktikumsvereinbarung sowie für die Ausstellung der Praktikumsbescheinigung

Page 8: Erasmus+ Praktikum - uni-leipzig.de filecheckliste erasmus+ praktikum die folgenden dokumente kÖnnen separat im aaa eingereicht werden: goethestr. 6, 4.og, 04109 leipzig, briefkasten

1/ 4

Stand: 20/07/2018

VEREINBARUNG ÜBER EINE ERASMUS+ FÖRDERUNG DER EUROPÄISCHEN UNION (EU) FÜR ERASMUS+ HOCHSCHULBIL-

DUNG: AUSLANDSAUFENTHALT ZU PRAKTIKUMSZWECKEN IN ERASMUS+ PROGRAMMLÄNDERN Zwischen der Universität Leipzig (Erasmus Code: D LEIPZIG01), Ritterstr. 26, 04109 Leipzig, nachfolgend bezeichnet als „die Einrichtung“, für die Unterzeichnung dieser Vereinbarung vertreten durch Dr. Svend Poller, Leiter der Akademischen Auslandsamtes und Erasmus+ Hoch-schulkoordinator, und der Teilnehmerin/ dem Teilnehmer nachfolgend bezeichnet als „Teilnehmerin/ Teilnehmer“,

Name (Name, Vorname): _____________________________________________ Geburtsdatum: _____ /_____ /_______ (tt/mm/jjjj)

wie in der „Registrierung zum Auslandsaufenthalt“ (Anlage I) weiter identifiziert, u.a. Bankverbindung, wird Folgendes vereinbart:

Die Teilnehmerin/ der Teilnehmer erhält eine Erasmus+ Förderung der EU für einen Auslandsaufenthalt zu Praktikumszwecken auf der Grundlage des für den Zeitraum der Förderung gültigen Zuwendungsvertrags zwischen der Universität Leipzig und dem Deut-schen Akademischen Austauschdienst als Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit.

Die Erasmus+ Förderung der EU umfasst einen finanziellen Zuschuss aus Erasmus+ Mitteln der EU, eine Erasmus+ Förderung der EU ohne finanziellen Zuschuss (Erasmus+ Status) oder einen finanziellen Zuschuss aus Erasmus+ Mitteln der EU in Kombination mit einer Erasmus+ Status Förderung ohne finanziellen Zuschuss. Der finanzielle Zuschuss aus Erasmus+ Mitteln der EU kann zusätzlich auf Antrag beinhalten: Fördermittel für Teilnehmerinnen/ Teilnehmer mit Behinderung Fördermittel für im Ausland Alleinerziehende mit Kind

Bestandteil der Vereinbarung sind zudem folgende Anlagen: Anlage I Registrierung zum Auslandsaufenthalt (im Original unterschrieben) Anlage II Allgemeine Bedingungen (www.uni-leipzig.de/erasmus/praktikum) Anlage III Erasmus+ Studierendencharter (www.uni-leipzig.de/erasmus/praktikum) Anlage IV Praktikumsvereinbarung: Abschnitt I „Vor der Mobilitätsphase“ (gescannte oder digitale Unterschrift möglich) Anlage V Zuschussmitteilung der Einrichtung

Die unter Besondere Bedingungen aufgeführten Bestimmungen haben Vorrang vor den Bestimmungen in allen Anlagen.

BESONDERE BEDINGUNGEN

ARTIKEL 1 – GEGENSTAND DER VEREINBARUNG

1.1 Die Einrichtung gewährt der Teilnehmerin/ dem Teilnehmer, unter dem Vorbehalt, dass der Einrichtung Erasmus+ Mittel der EU in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen und nur im Falle einer Erasmus+ Förderung mit finanziellem Zuschuss, einen finanziellen Zuschuss aus Erasmus+ Mitteln der EU für einen Auslandsaufenthalt zu Praktikumszwecken

1.2 in ____________________________________ [Land], in /bei ___________________________________________________________________ [Praktikumseinrichtung], nachfolgend bezeichnet als „aufnehmende Einrichtung“.

1.3 Die Teilnehmerin/ der Teilnehmer nimmt den finanziellen Zuschuss nach Maßgabe des in Artikel 3 genannten Verfahrens an und verpflichtet sich, das Praktikum im Ausland, wie in der Praktikumsvereinbarung (Anlage IV) beschrieben, durchzuführen.

1.4 Beide Parteien können mittels einer förmlichen Mitteilung in Schriftform oder auf elektronischem Wege Änderungen der Vereinbarung, einschließlich der Änderung von Start- oder Enddatum der Mobilität, vorschlagen und diesen zustimmen.

An [Name + Adresse Teilnehmer/in]

Page 9: Erasmus+ Praktikum - uni-leipzig.de filecheckliste erasmus+ praktikum die folgenden dokumente kÖnnen separat im aaa eingereicht werden: goethestr. 6, 4.og, 04109 leipzig, briefkasten

2/ 4

Stand: 20/07/2018

ARTIKEL 2 – INKRAFTTRETEN UND DAUER DES AUSLANDSAUFENTHALTES

2.1 Die Vereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung durch die letzte der beiden Parteien in Kraft. 2.2 Der Beginn des Erasmus+ geförderten Auslandsaufenthaltes ist der erste Tag, an dem die Teilnehmerin/ der Teilnehmer an

der aufnehmenden Einrichtung zum Praktikumszweck anwesend sein muss. Der Beginn wird durch eine formlose Mitteilung (per E-Mail) der aufnehmenden Einrichtung bestätigt. Das Ende des Erasmus+ geförderten Auslandsaufenthaltes ist der letzte Tag, an dem die Teilnehmerin/ der Teilnehmer an der aufnehmenden Einrichtung zum Praktikumszweck anwesend sein muss. Das Ende wird durch die Praktikumsbescheinigung von der aufnehmenden Einrichtung, die den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes beinhaltet, bestätigt. Eine vorläufige Festsetzung des Beginns und des Endes des Aufenthalts basiert auf den Angaben in der Registrierung zum Aus-landsaufenthalt (Anlage I). Die Teilnehmerin/ der Teilnehmer verpflichtet sich die Dokumente, die zur Bestätigung der Aufenthaltsdauer notwendig sind, im Akademischen Auslandsamt der Universität Leipzig innerhalb von 4 Wochen nach Ausstellung einzureichen.

2.3 Die Teilnehmerin/ der Teilnehmer erhält bei Bewilligung unter dem Vorbehalt, dass von Seiten der EU ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden, einen finanziellen Zuschuss aus Erasmus+ Mitteln der EU für die Aufenthaltsdauer, die durch die aufnehmende Einrichtung bestätigt wurde. Die Mindestdauer des Auslandsaufenthaltes muss gewährleistet sein: 2 Monate.

2.4 Die Gesamtdauer aller Erasmus+ Auslandsaufenthalte mit und ohne finanziellen Zuschuss darf höchstens 12 Monate pro Stu-dienphase bei mehrzügigen Studiengängen (Bachelor, Master) und höchstens 24 Monate bei einzügigen Studiengängen mit Magister- oder Diplomabschluss, Staatsexamen oder Kirchlichen Examen sowie zusätzlich 12 Monate im Promotionsstudium betragen. Die Angabe der Gesamtdauer berücksichtigt auch die vorhergehenden Aufenthalte im Erasmus-Programm im Rah-men des EU-Bildungsprogrammes für Lebenslanges Lernen (2007-2014). Die Dauer von Graduiertenpraktika nach Abschluss des Studiums (außer Promotion) muss im Rahmen des gesamten Erasmus+ Zeitkontingents der vorangegangenen Studien-phase liegen.

2.5 Verlängerungen der Aufenthaltsdauer müssen mindestens einen Monat vor dem ursprünglichen Ende des Auslandsaufenthal-tes schriftlich gestellt werden und dürfen die Höchstdauer der möglichen Erasmus+ Förderung nicht überschreiten. Für Ver-längerungen gilt jedoch: Im Verlängerungszeitrum kann nur eine Erasmus+ Förderung ohne finanziellen Zuschuss erfolgen.

ARTIKEL 3 – FINANZIELLER ZUSCHUSS AUS ERASMUS+ MITTELN DER EU

3.1 Die Höhe des finanziellen Zuschusses wird für die Teilnehmerin/ den Teilnehmer gemäß den Richtlinien des Programms Eras-mus+ und dem unter Nr. 3.2 dieser Vereinbarung beschriebenen Verfahren nach Bekanntwerden der Dauer des Auslandsauf-enthaltes gem. Nr. 2.2. dieser Vereinbarung durch die Einrichtung festgelegt. Die Höhe des finanziellen Zuschusses pro Eras-mus+ Aufenthalt während mehrzügiger Studiengänge (Bachelor, Master), während einzügiger Studiengänge (Staatsexamen o.ä.) und während der Promotion ist wie folgt festgesetzt:

Aufenthaltsdauer Finanzieller Zuschuss für

Mindestens 2 Monate, aber weniger als 3 Monate 2 Monate

Ab 3 Monaten, aber weniger als 4 Monate 3 Monate

Ab 4 Monaten, aber weniger als 5 Monate 4 Monate

Ab 5 Monaten, aber weniger als 6 Monate 5 Monate

Ab 6 Monaten, aber weniger als 8 Monate 6 Monate

Ab 8 Monaten, aber weniger als 10 Monate 8 Monate

Ab 10 Monaten bis maximal 12 Monate 9 Monate

Während einzügiger Studiengänge (Staatsexamen o.ä.) wird bei einer Aufenthaltsdauer, die ein Studienjahr (12 Monate) überschreitet, der finanzielle Zuschuss analog zur o.a. Tabelle pro Studienjahr festgesetzt, wobei die ersten drei Monate des zweiten Studienjahres bereits monatlich bezuschusst werden können und die maximale Höhe des finanziellen Zuschusses ins-gesamt auf 18 Monate begrenzt ist.1

Die Mitteilung über den endgültigen finanziellen Zuschuss aus Erasmus+ Mitteln der EU (Anlage V) wird der Teilnehmerin/ dem Teilnehmer nach Einreichen der Praktikumsbescheinigung zum Ende des Praktikums zugeschickt.

3.2 Im Erasmus+ Programm hat ein Fördermonat genau 30 Tage, ungeachtet der tatsächlichen Kalendertage. Der länderabhängig finanzielle Zuschuss eines Fördermonats ist für eine Teilnehmerin/ einen Teilnehmer der Universität Leipzig für einen Auslands-aufenthalt zu Praktikumszwecken wie folgt festgelegt: o 520 EUR/ Monat für einen Auslandsaufenthalt in Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwe-

gen, Schweden, Vereinigtes Königreich o 460 EUR/ Monat für einen Auslandsaufenthalt in Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande,

Österreich, Portugal, Spanien, Zypern o 400 EUR/ Monat für einen Auslandsaufenthalt in Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slo-

wakei, Slowenien, FYR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn 3.3 Die Erstattung von im Zusammenhang mit besonderem Bedarf (Zuschuss für Teilnehmer/innen mit Behinderung) tatsächlich

angefallenen Kosten erfolgt, sofern zutreffend, gegebenenfalls auf Grundlage der von der Teilnehmerin/ der Teilnehmer vorge-legten Belege.

3.4 Eine Nutzung der Fördermittel zur Deckung ähnlicher Kosten, die bereits aus EU-Mitteln gezahlt werden, ist unzulässig.

1 abgeschlossener 13. Monat entspricht 10 (9+1) Monatsraten, abgeschlossener 14. Monat entspricht 11 (9+2) Monatsraten, abgeschlossener 15. Monat entspricht

12 (9+3) Monatsraten, ab abgeschlossenem 16. Monat 9 Monatsraten + korrespondierend mit Tabelle unter 3.1 für das zweite Studienjahr des Aufenthaltes

Page 10: Erasmus+ Praktikum - uni-leipzig.de filecheckliste erasmus+ praktikum die folgenden dokumente kÖnnen separat im aaa eingereicht werden: goethestr. 6, 4.og, 04109 leipzig, briefkasten

3/ 4

Stand: 20/07/2018

3.5 Unbeschadet Artikel 3.4 ist der Zuschuss mit jeder anderen Finanzierungsquelle vereinbar, einschließlich Einnahmen, welche

die Teilnehmerin/ der Teilnehmer aus Arbeit neben dem Praktikum erzielt, solange er oder sie die in Anlage IV vorgesehenen Aktivitäten durchführt.

3.6 Der finanzielle Zuschuss oder Teile desselben müssen im Falle der Nichteinhaltung der Bestimmungen aus dieser Vereinba-rung durch die Teilnehmerin/ den Teilnehmer von dieser/ diesem zurückgezahlt werden. Sollte der/die Teilnehmer/-in den Aufenthalt von sich aus vorzeitig beenden, aber die Mindestaufenthaltsdauer einhalten, muss er/sie den darüber hinaus er-haltenen Zuschuss zurückzahlen, außer es wurden andere Vereinbarungen mit der Einrichtung getroffen. Wenn die Teilneh-merin/ der Teilnehmer aufgrund von „höherer Gewalt“ daran gehindert wird, den Auslandsaufenthalt wie in Anlage IV be-schrieben, zu Ende zu bringen, ist sie/er dazu berechtigt, mindestens den aktualisierten Zuschuss der tatsächlichen Dauer (akademisch relevanter Beginn/Ende) des Auslandsaufenthaltes zu Praktikumszwecken zu erhalten. Anteile des Zuschusses, die darüber hinausgehen, müssen an die Einrichtung zurückgezahlt werden. Dies gilt nicht, wenn mit der Einrichtung etwa anderes vereinbart wurde. Von der Nationalen Agentur genehmigte Fälle von „höherer Gewalt“ muss der Projektträger be-richten.

ARTIKEL 4 – ZAHLUNGSMODALITÄTEN

4.1 Nach Vorlage

der unterzeichneten Registrierung zum Auslandsaufenthalt (Anlage I),

der Kopie der abgeschlossenen Praktikumsvereinbarung (Anlage IV),

der unterzeichneten Vereinbarung über eine Erasmus+ Förderung der EU für einen Auslandsaufenthalt zu Praktikums-zwecken durch beide Parteien und

der formlosen Mitteilung (per E-Mail) der empfangenden Einrichtung über den erfolgten Praktikumsbeginn erhält die Teilnehmerin/der Teilnehmer innerhalb von 30 Tagen die erste Rate des finanziellen Zuschusses. Legt die Teilneh-merin/der Teilnehmer die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeitplan der Einrichtung vor, ist ausnahms-weise eine spätere Zahlung der Auszahlung möglich. Berechnungsgrundlage für die Gesamtsumme des finanziellen Zuschus-ses ist das Verfahren wie unter 3. erläutert. Die erste Rate für die Teilnehmenden umfasst die festgesetzte Gesamtsumme des finanziellen Zuschusses abzüglich eines Monatssatzes. Unter Bezug auf die Mindestdauer von 2 Monaten umfasst die erste Rate jedoch wenigstens 2 Monatssätze. Im Falle von Aufenthalten mit einer Gesamtdauer von nur 2 Monaten entspricht die erste Rate der Gesamtsumme des finanziellen Zuschusses.

4.2 Die Vorlage der Praktikumsbescheinigung der aufnehmenden Einrichtung (mit Zeitraum des Auslandsaufenthaltes) und die Übermittlung der EU-Survey-Onlineumfrage (Studierendenbericht über das EU-Survey-Portal) durch die Teilnehmerin/ den Teilnehmer gelten als Antrag auf Zahlung des Restbetrages. Die Einrichtung stellt nach Artikel 2 die endgültige Aufenthalts-dauer fest. Eventuelle Abweichungen zur vorläufigen Aufenthaltsdauer werden verrechnet. Die Teilnehmerin/ der Teilnehmer erhält

bei Übereinstimmung, Verkürzung oder Verlängerung um weniger als einen Monat eine zweite Rate in Höhe von ei-nem Monatssatz,

bei Verkürzungen um mehr als einen Monat eine Rückzahlungsaufforderung in Höhe des zu viel erhaltenen finanziellen Zuschusses oder

bei ordnungsgemäßer Verlängerung des Auslandaufenthaltes (unter Vorbehalt s. 2.5) eine zweite Rate in Höhe des festgesetzten finanziellen Zuschusses für die nachweislich noch zu fördernde Aufenthaltsdauer.

Für die Zahlung der zweiten Rate durch die Einrichtung (nach Eingang des EU-Survey Teilnehmerberichtes) oder bei fälligen Rückzahlungen nach Erhalt Rückzahlungsforderung gilt eine Frist von 45 Kalendertagen.

ARTIKEL 5 – VERSICHERUNG

5.1 Die Teilnehmerin/ der Teilnehmer erklärt hiermit, sich der Tatsache bewusst zu sein, dass sie/ er eigenverantwortlich über ausreichenden im entsprechenden Gastland gültigen Versicherungsschutz (Krankheit, Haftpflicht, Unfall) verfügen muss.

5.2 Der nationale Krankenversicherungsschutz ist Grundvoraussetzung für alle an der Universität Leipzig immatrikulierten Stu-dierenden. Die Teilnehmerin/ der Teilnehmer erklärt hiermit, sich der Tatsache bewusst zu sein, dass die nationale Kranken-versicherung mit der Europäischen Krankenversicherungskarte im Allgemeinen auch für den Aufenthalt in einem anderen EU-Land einen Grundversicherungsschutz bietet. Die Abdeckung durch die Europäische Krankenversicherungskarte oder eine pri-vate Versicherung ist jedoch möglicherweise unzureichend, insbesondere, wenn ein Rücktransport oder besondere medizini-sche Eingriffe vonnöten sind. Für solche Fälle kann eine ergänzende private Versicherung sinnvoll sein.

5.3 Die Teilnehmerin/ der Teilnehmer erklärt hiermit, sich der Tatsache bewusst zu sein, dass nur ein im entsprechenden Gast-land gültiger Haftpflichtversicherungsschutz, Schäden am Arbeitsplatz abdeckt, die die Teilnehmerin/ der Teilnehmer wäh-rend des Auslandsaufenthaltes verursacht (unabhängig davon, ob die Teilnehmerin/ der Teilnehmer sich dabei bei der Arbeit befindet oder nicht). In den einzelnen Ländern, die sich an transnationaler Lernmobilität für Praktika beteiligen, gelten unter-schiedliche Haftpflichtregelungen. Die Teilnehmerin/ der Teilnehmer setzen sich dem Risiko aus, nicht ausreichend versichert zu sein. Mit der abzuschließenden Praktikumsvereinbarung (Anlage IV, Seite 4) wird geprüft, ob ein Haftpflichtversicherungs-schutz durch die aufnehmende Einrichtung besteht, der Schäden abdeckt, die die Teilnehmerin/ der Teilnehmer am Arbeits-platz verursacht. Sehen die nationalen Regelungen des Gastlandes einen solchen Schutz nicht zwingend vor, kann dieser nicht von der Aufnahmeeinrichtung verlangt werden. Die Teilnehmerin /der Teilnehmer muss sich in diesem Fall selbst um ausrei-

chenden Versicherungsschutz bemühen.

Es besteht die Möglichkeit des Abschlusses einer DAAD-Versicherung. Näheres siehe: https://www.daad.de/versicherung/allgemein/bedingungen/de/14380-daad-versicherung-zielland-ausland

Page 11: Erasmus+ Praktikum - uni-leipzig.de filecheckliste erasmus+ praktikum die folgenden dokumente kÖnnen separat im aaa eingereicht werden: goethestr. 6, 4.og, 04109 leipzig, briefkasten

4/ 4

Stand: 20/07/2018

5.4 Die Teilnehmerin/ der Teilnehmer erklärt hiermit, sich der Tatsache bewusst zu sein, dass nur ein im entsprechenden Gastland gültiger Unfallversicherungsschutz, mindestens die Schäden zulasten der Teilnehmerin/ des Teil-nehmers am Arbeitsplatz und darüber hinaus abdeckt. In vielen Ländern sind Mitarbeiter bei Arbeitsunfällen versichert. Der Umfang, in dem transnationale Praktikanten durch dieselbe Versicherung abgedeckt sind, kann sich jedoch in den einzelnen Ländern unterscheiden, die sich an Programmen der transnationalen Lernmobilität beteiligen. Mit der abzuschließenden Praktikumsvereinbarung (Anlage IV, Seite 4) wird geprüft, ob eine Arbeitsunfallversicherung besteht. Bietet die Aufnahmeein-richtung keinen solchen Schutz (der nicht verlangt werden kann, wenn er nicht durch die nationalen Regelungen des Gastlan-des vorgeschrieben ist), muss die Teilnehmerin/ der Teilnehmer durch den Abschluss einer entsprechenden Versicherung

mindestens einen gültigen Unfallversicherungsschutz für Unfälle am Arbeitsplatz abdecken.

ARTIKEL 6 – SPRACHENFÖRDERUNG ONLINE (Online Language Support - OLS)

[nur für Mobilitätsmaßnahmen, deren Hauptarbeitssprache Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch Gälisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowenisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch oder Ungarisch ist (weitere Sprachen nach Verfügbarkeit, jedoch nicht für Muttersprachler)] 6.1 Für die Hauptarbeitssprachen muss die Teilnehmerin/ der Teilnehmer VOR und NACH einer Mobilitätsphase den OLS-

Sprachtest absolvieren. Dieser Test ist verpflichtender Bestandteil einer jeden Studierenden- bzw. Graduiertenmobilität. Aus-genommen sind die Muttersprachlerinnen und Muttersprachler in der gültigen Hauptarbeitssprache. Weitere Ausnahmen sind einzeln zu begründen. Aufforderung und Login erhalten die Teilnehmerin/ der Teilnehmer per E-Mail nach Einreichen der Registrierung zum Auslandsaufenthalt (Anlage I). Die Teilnehmerin/ der Teilnehmer muss das Akademische Auslandsamt der Universität Leipzig umgehend in Kenntnis setzen, wenn sie/ er den OLS-Sprachtest nicht vornehmen kann.

6.2 Nur bei OLS-Sprachkursteilnahme: Die Teilnehmerin/ Der Teilnehmer absolviert den OLS-Sprachkurs für die Arbeitssprache oder eine andere Landessprache unmittelbar nach Erhalt des Zugangs und ist aufgefordert, den größten Nutzen aus dem Ser-vice zu ziehen. Die Teilnehmerin/ Der Teilnehmer muss die Einrichtung umgehend davon in Kenntnis setzen, wenn sie/er den OLS-Sprachkurs nicht absolvieren kann.

ARTIKEL 7 – EU-SURVEY TEILNEHMERBERICHT (ONLINE)

7.1 Die Teilnehmerin/ der Teilnehmer verpflichtet sich innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Mobilitätsphase, den EU-Survey Online-Teilnehmerbericht auszufüllen und zu übermitteln. Die Einrichtung kann von der Teilnehmerin/ der Teilnehmer, die/ der den EU-Survey Teilnehmerbericht nicht ausfüllt und übermittelt, die teilweise oder vollständige Rückzahlung der erhalte-nen finanziellen Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU verlangen.

7.2 Ein ergänzender EU-Survey Online-Fragebogen kann der Teilnehmerin/ dem Teilnehmer zugesandt werden, damit eine voll-ständige Auswertung für Anerkennungsfragen möglich ist.

ARTIKEL 8 – ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

8.1 Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. 8.2 Alle Parteien werden sich bemühen, bei Streitigkeiten die Vereinbarungen betreffend eine gütliche Einigung zu erzielen. So-

fern Streitigkeiten zwischen der Einrichtung und der Teilnehmerin/ dem Teilnehmer die Auslegung, die Anwendung oder die Gültigkeit dieser Vereinbarung betreffend nicht gütlich beigelegt werden können, ist für solche Streitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand nach dem anwendbaren innerstaatlichen Recht zuständig.

UNTERSCHRIFTEN

TEILNEHMERIN/ TEILNEHMER UNIVERSITÄT LEIPZIG Dr. Svend Poller, Leiter Akademisches Auslandsamt ___________________________________ (i.A. Johanna Merian, Koordinatorin Erasmus+ Nachname, Vorname (in Druckschrift) Praktika) ___________________________________ ___________________________________ Unterschrift Unterschrift/ Stempel

___________________________________ Leipzig,____________________________ Ort, Datum Ort, Datum

Page 12: Erasmus+ Praktikum - uni-leipzig.de filecheckliste erasmus+ praktikum die folgenden dokumente kÖnnen separat im aaa eingereicht werden: goethestr. 6, 4.og, 04109 leipzig, briefkasten

1

Higher Education Learning Agreement form

TRAINEESHIP CERTIFICATE PRAKTIKUMSBESCHEINIGUNG to be completed by the host institution von der Praktikumseinrichtung auszufüllen1

Name of the trainee: Name Praktikant/in

Home

Institution: Heimathochschule

Universität Leipzig

Date of birth: Geburtdatum

Place of birth Geburtsort

RECEIVING ORGANISATION/ENTERPRISE PRAKTIKUMSEINRICHTUNG

Name:

Sector Sektor

Address + website Addresse + Webseite

Traineeship period [day/month/year] Praktikumszeitraum [Tag/Monat/Jahr]

from von

until bis

Traineeship title Praktikumsbezeichnung

Detailed programme of the traineeship

including tasks carried out by the trainee: Detailliertes Praktikumsprogramm inkl. Aufgaben

Praktikant/in

Acquired knowledge, skills, competences: Erworbene Kenntnisse, Kompetenzen, Fertigkeiten

Evaluation of the trainee: Beurteilung Praktikant/in

The trainee has successfully completed the Traineeship. Das Praktikum wurde erfolgreich abgeschlossen.

Name and function of signatory Name und Funktion des/ der Unterschriftsbefugten

________________________ ____________________________________________

Date (Datum) Stamp, Signature (Stempel, Unterschrift)

1 This certification needs to be issued within 5 weeks after the Traineeship Diese Bescheinigung muss binnen 5 Wochen

nach Beendigung des Praktikums ausgestellt werden.

Page 13: Erasmus+ Praktikum - uni-leipzig.de filecheckliste erasmus+ praktikum die folgenden dokumente kÖnnen separat im aaa eingereicht werden: goethestr. 6, 4.og, 04109 leipzig, briefkasten

• ERSTBERATUNG ERASMUS

Friederike Fuchs/ Zimmer 433Telefon: +49 341 97-32076 Telefax: +49 341 97-32049 E-Mail: [email protected]

Jane Moros/ Zimmer 434Tel.: +49 341 97-32032Telefax: +49 341 97-32049E-Mail: [email protected]

Dienstag 09:00 - 11:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr

SPRECHZEITEN IN DER VORLESUNGSFREIEN ZEIT

Dienstag Freitag

13:00 - 17:00 Uhr 09:00 - 11:00 Uhr

• BERATUNG ERASMUS+ STUDIUM AB NOMINIERUNG

Friederike Fuchs/ Zimmer 433 Telefon: +49 341 97-32076 Telefax: +49 341 97-32049 E-Mail: [email protected]

AAA: www.uni-leipzig.de/internationalwww.uni-leipzig.de/erasmus/praktikum

Herausgeber: Akademisches Auslandsamt, Leipzig 2019

AAA I AKADEMISCHES AUSLANDSAMT

Goethestraße 604019 Leipzig Deutschland Telefon: +49 341 97-32020 Telefax: +49 341 97-32049

• BERATUNG ERASMUS+ PRAKTIKUM

AB ANTRAGSTELLUNG

Johanna Merian/ Zimmer 404Telefon: +49 341 97-32067Telefax: +49 341 97-32049E-Mail: [email protected]

WAS?

WANN?

SPRECHZEITEN IN DER VORLESUNGSZEIT

WO?