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Universität für Bodenkultur Wien 02.04.2020 1 ERASMUS+ Studienaufenthalt Administrative Abläufe nach Nominierung

ERASMUS+ Studienaufenthalt Administrative Abläufe nach ... · Bestätigung über Nominierung in MO Stipendien der Bundesländer: TOP-Stipendien der NÖ Forschungs- und Bildungsges.m.b.H

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02.04.2020 1

ERASMUS+ Studienaufenthalt

Administrative Abläufe nach Nominierung

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Inhalt Sie sind nominiert, das heißt … Gastuniversität Weitere Schritte Äquivalenzliste+LA/Wer unterschreibt? FachkoordinatorInnen Was, bis wann, wohin? Erasmus+ Zuschusshöhen Berechnung des Erasmus+ Zuschusses StudienbeihilfenbezieherInnen Sonstige Zuschüsse und Stipendien Nächste Schritte / 2 Datenbanken OLS – Online Linguistic Support Verlängerungsantrag Erasmus+ Praktikum Soziale Vorbereitung auf den Austausch Erasmus+ Kontakt

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Sie sind nominiert, das heißt…

Von der BOKU wurden Sie für eine bestimmte Partneruni ausgewählt.

BOKU-International Relatios hat diese Partneruni bereits per Mail (oder Datenbank) über Ihre Nominierung informiert (WS+Studienjahr; SS tlw. erst ab Sommer möglich) Trotzdem: Wir können die Partneruni nicht zwingen, Sie aufzunehmen (Ablehnung aber selten!).

Sie müssen sich eigenständig auch bei der Partneruni bewerben. Info auf der Webseite Ihrer Gastuni über Anmeldemodalitäten für Austauschstudierende (Achtung: Application Deadlines!) und kontaktieren Sie die dortige Ansprechperson.

SoSe: Bewerbungsdeadlines ca. Anfang Herbst, je nach Uni

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Gastuniversität

Bewerbungsfristen und -modalitäten für Austauschstudierende selbstständig prüfen!!! Skandinavien: Fristen sehr bald, Süden: eher später.

KEINE Weitergabe von Unterlagen von BOKU-International Relations an Partneruni Registrierung Partneruni + BOKU-Schritte parallel erfüllen!

Semesterdaten (in Skandinavien: Beginn WS im August, SS im Jänner) Lehrveranstaltungen (Voraussetzungen erfüllt? Niveau

Bachelor/Master?) Unterkunft, vor allem für die ersten Tage (Hostel, CS, Buddy etc.) Versicherung Sprachkurs (freiwillig) Orientierung, Soziale Integration, Welcome DaysSchweiz: Swiss-European Mobility Programme statt Erasmus+ (Ablaufsonst gleich, aber kein Vertrag mit OeAD; Stipendium von CH!)

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Weitere Schritte

Mobility Online: https://www.service4mobility.com/mobility/LoginServlet

Login und Passwort wie für BOKU Online (für MO bitte NIE Internet Explorer verwenden, sondern andere Browser); Link zu MO Lesezeichen speichern

Genauen Zeitraum und (Haupt-)Unterrichtssprache bis 20.05.(WS/Studienjahr) / 20.11. (SS) erfassen => Mobility Online (ein paar Tage davor + danach als Puffer sinnvoll)

Learning Agreement („Studienvertrag“) => Mobility Online

Antrag-Anerkennung-Studienerfolgsnachweis („Äquivalenzliste“)

min. 3 anrechenbare ECTS/Monat Stipendium (empfohlen: 25-30 ECTS/Sem.) wird nun auch vermehrt vom OeAD kontrolliert!

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Learning Agreement – Wer unterschreibt wann? 1. Eigene Unterschrift

2. Fachkoordinator*in (= departmental coordinator)

3. Unterschrift Partneruni (per Mail)

Bei späteren Änderungen: Erklärung per Mail bei Ankunft (Erasmus Koordinator BOKU-International Relations unterschreibt)

Hinweis:gescannte Unterschriftenausreichend

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Äquivalenzliste – Wer unterschreibt wann?

1. Eigene Unterschrift

2. Pflicht-LV-Leiter*innen entfäallt, wenn freie Wahlfächer

3. Fachkoordinator*in

4. Abgabe in den Studienservices, Abholung nach ein paar Tagen mit Unterschrift der Studiendekan erst dann rechtlich gültig

Notice: Original signatures needed

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Fachkoordinator*innen

Zuständig für akademische Fragen und NUR akademische Fragen

Wer ist mein/e Fachkoordinator*in? Steht automatisch auf Learning Agreement / Äquivalenzliste (MO)

Prüfen Sie in BOKU Online, wann die Sprechstunden sind bzw. ob es allg. Infos für Erasmus+ Studierende gibt

Bei LAP/LARCH Studium: Angaben in MO bitte ignorieren – Stattdessen s. Extraliste (Fachkoordinatorinnen: Prof: Damyanovic oder Dr. Jiricka)

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Äquivalenzliste - Hinweise

Idealerweise: Kombination aus Pflicht LVs + (freien) Wahlfächern Pflichtfächer: OK (Unterschrift) von BOKU-Pflicht-LV-LeiterIn

Nehmen Sie möglichst detaillierte Kursbeschreibungen zum Treffen mit.Wenn es während des Auslandssemesters zu Änderungen kommt, unbedingt per Mail sofort Rücksprache mit FachkoordinatorIn bzw. Pflicht-LV-LeiterIn halten (ansonsten werden die Kurse u.U. NICHT angerechnet!!!)

Kurse, die im Vorfeld von BOKU-Pflicht-LV LeiterIn, FachkoordinatorIn UND Studiendekanin Staudacher (in Studienservices zur Unterschrift abgeben) bestätigt wurden, müssen angerechnet werden.

Es ist in jedem Fall die Äquivalenzliste und Learning Agreement auszufüllen, auch wenn „nur“ (freie) Wahlfächer belegt werden.

ACHTUNG: Ein an der BOKU negativ abgeschlossener Kurs, kann nicht vom Ausland angerechnet werden!!! Zulassungsauflagen müssen auch an der BOKU abgelegt werden.

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Äquivalenzliste

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Äquivalenzliste

Mobility Online – Geplante Lehrveranstaltungen erfassen Weitere Lehrveranstaltung erfassen (Möglich Kurse zu splitten!)

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Äquivalenzliste

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Äquivalenzliste

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Was, bis wann, wohin?

Bis 20.05. (WS/nächstes Studienjahr) / 20.11. (SS)Aufenthaltsdaten und (Haupt-)Unterrichtssprache in Mobility Online ergänzen, Eingabe der LVen und Semesterdaten für den Erasmus-Vertrag (bitte eher großzügigen Zeitraum angeben; bei SS oder ganzem Jahr: Enddatum max. 30. September 2020).

Bis spätestens zur Abreise: Antrag-Anerkennung-Studienerfolgsnachweis („Äquivalenzliste“) inkl.

aller Unterschriften=> Upload in MO

Learning Agreement inkl. aller Unterschriften => Upload in MO OLS (Online Linguistic Support) First Assessment („Sprachtest“) =>

Link wird per Mail geschickt

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Studiengebühren

Studiengebührenbefreiung WÄHREND Austausch (verändert nichts an Toleranzsemestern!)

Falls Sie z.B. im WS20/21 Studiengebühr bezahlen UND im Jänner 2021 (min. 4 Wochen während BOKU-WS exkl. Ferienzeit) nachweislich bereits an Gastuni sein müssen (SS) => Studiengebührenbefreiung auch für WS20/21 möglich, Deadline dafür 30. November in Studienservices. Bitte bei mir vorher rechtzeitig melden. Rückwirkend geht nicht!

ÖH-Beitrag MUSS einbezahlt werden (Sie können auch an der BOKU Kurse besuchen, diese zählen aber nicht für die 3 ECTS/Monat).

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Erasmus+ Zuschusshöhen *

*Stand: März 2020

3 Ländergruppen je 460, 410 oder 360€ monatlicher Zuschuss:

+ 2019 NEU: Serbien + NEU 2019: Serbia

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Berechnung des Erasmus+ Zuschusses

Zuschusshöhe wird auf den Tag genau berechnet 80% am Beginn des Auslandsaufenthalts, 20% nach Beendigung und

Einreichung aller Unterlagen beim OeAD Endgültige Berechnung erfolgt anhand der Aufenthaltsbestätigung, die

von Ihrer Gastuniversität unterschrieben werden muss (frühestens 7 Tage vor Abreise oder später – jedenfalls VOR Ort) und die Sie nach Ende des Aufenthalts im Original an den OeAD schicken (+in MO hochladen + Studienservices in Kopie schicken).

Tipp: Geben Sie in MO einen großzügigen Zeitraum an, da eine Verlängerung für ein paar Tage oder Wochen u.U. nicht möglich bzw. mühsam ist. Im schlimmsten Fall zahlen Sie den Betrag, den Sie zu viel erhalten haben, aliquot zurück.

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Studienbeihilfenbezieher*innen (zusätzl.):

Antrag auf Beihilfe für ein Auslandsstudium (zusätzl. zu regul. Studienbeihilfe)https://www.stipendium.at/studienfoerderung/beihilfe-ausland/auslandsbeihilfe/

Ab diesem Studienjahr NEU: Erasmus-Zuschuss + Auslandsstudienbeihilfe Antrag von Studiendekanin (gemeinsam mit Äquivalenzliste in

Studienservices zur Unterschrift abgeben) unterschreiben lassen Kopie des Bescheids über Beihilfe für ein Auslandsstudium bitte an den OeAD

(Erasmus-Referat Wien) schicken – bis spätestens 2 Wochen vor Ende des Erasmus+ Aufenthalts, besser früher, d.h. sobald Sie ihn erhalten haben!

Informationspflicht: Wenn sich Ihr Status ändert, bitte SOFORT OeAD([email protected]), Stipendienstelle und ZIB informieren.

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Sonstige Zuschüsse und Stipendienwww.grants.athttp://www.scholarshipportal.com/Bestätigung über Nominierung in MO

Stipendien der Bundesländer: TOP-Stipendien der NÖ Forschungs- und Bildungsges.m.b.H. (NFB) Auslandsstipendium der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol Auslandsstudienbeihilfen des Landes Steiermark Stipendien der Tiroler Landesregierung Vorarlberg-Stipendium zur Förderung von Studien- und Forschungsaufenthalten im AuslandLänderspezifische Stipendien (Bsp.) Semester- und Jahresstipendien des Spanischen Außenministeriums Stipendien im Rahmen des Kulturabkommens mit Italien

ACHTUNG: Erasmus+ Stipendium darf NICHT gleichzeitig bezogen werden mit: Auslandsstipendien, die vom BMWFW, BMBF (Bundesstellen) direkt finanziert werden Andere Zuschüsse aus Mitteln der EU (z.B. für ein Joint Master Studium, etc.) Bitte bei entsprechender Stipendienstelle klären!

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Nächste Schritte / 2 Datenbanken (Mobility Online und Students Online)

Weitere Schritte stehen in MO (mit wenigen Ausnahmen, z.B. OLS)

ZIB überspielt tlw. Daten von MO in Students Online (= OeADDatenbank, notwendig für die Stipendienauszahlung)

Auslandsaufenthalt im WS + WS/SS: Überspielung Daten Juni/Juli

Auslandsaufenthalt im SS: Überspielung Daten Nov./Dez.

Nominierung beim OeAD in Students Online (für Erasmus+ Vertrag)

Registrierungscode für Students Online per Mail, eigene Datenvervollständigung! U.a. IBAN (d.h. EU-Konto)

Zuerkennung Stipendium durch OeAD

ERASMUS+ Vertrag, 2x ausdrucken + unterschreiben, per Post an OeAD

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OLS – Online Linguistic Support

Sprachliche Unterstützung durch EU

2 verpflichtende Sprach-Assessments (Art „Sprachtest“), 1. vor Antritt

des Aufenthalts und 2. zu Ende des Aufenthalts für folgende Sprachen:

(Dt.), Engl. Franz., Ital., Span., Niederländ. (Info per Mail)

Wenn Resultat von 1. Assessment unter Level B2 (d.h. A1-B1) –

Möglichkeit eines freiwilligen OLS-Online Sprachkurses

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Noch ein paar Hinweise …

Erasmus+ Studienaufenthalt: min. 3 volle Monate, min. 3 ECTS/Monat (besser mehr!)

BOKU Empfehlung: 25-30 ECTS pro Semester

Erasmus+ Stipendium pro Studienzyklus für max. 12 Monate möglich, d.h. 12 Monate im Bachelor, 12 Monate im Master, 12 Monate im PhD. Kombination mit Praktikum möglich; z.B.:

7 Monate Studienaufenthalt und 5 Monate Praktikumsaufenthalt

12 Monate Studienaufenthalt oder 12 Monate Praktikumsaufenthalt

Zu Ende des Aufenthalts auszufüllen: Online-Bericht für die EU (EU Online Survey) und zweites OLS Language Assessment (Links per Mail), ansonsten muss evtl. Erasmus+ Zuschuss zurückgezahlt werden.

Verpflichtender Erfahrungsbericht für die BOKU

Weitere Infos: http://www.boku.ac.at/int-out-e.html „Ablauf des Aufenthalts“

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Verlängerungsantrag

Verlängerung muss direkt anschließen, min. 14 Tage Gesamtaufenthalt nicht länger als 12 Monate, sofern auf aktuellem

Studienniveau noch kein voriges Erasmus+ Stipendium (für Studium un Praktikum gemeinsam gerechnet) bezogen wurde.

Verlängerungsantrag über Mobility Online Verlängerung muss von Gastuni und BOKU genehmigt werden

Verlängerung wird in Mobility Online und Students Online angelegt

Zusatzvereinbarung ist zu unterschreiben

Max. bis 30. September des Folgejahres (Ferienzeit beachten!)

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Internationale Masterprogramme:Kurse an der Partneruniversität

SIFC, EnvEuro, EUR-Organic, NARMEE Administrative Koordinatorin: Ulrike PiringerInfos zu ICP steht auf jeweiliger Programmwebsite: My courses-Individual Course Plan

SIFC: https://www.safetyinthefoodchain.com/en/91939 Learning Agreement (LA) mit Fachkoordinator*in

EnvEuro: https://enveuro.eu/master-programme-structure-and-courses/specialisations_and_courses/ (noch nicht vollständig aktualisiert – Änderungen noch möglich)

ICP + LA zuerst mit Tutorin + Ulrike Piringer > dann zu Fachkoordinator*in (bis 1.6.)

EUR-Organic: https://www.eur-organic.eu/en/79317 ICP + LA zuerst mit Ulrike Piringer > dann zu Fachkoordinator*in (bis 1.6.)

NARMEE: http://www.boku.ac.at/int-master-narmee-toculs.html ICP + LA + Master Thesis topic + supervisor mit Ulrike Piringer > dann LA mit

Fachkoordinator*in (bis 30.6.)02.04.2020 24

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Internationale Masterprogramme:Kurse an der Partneruni

Horticultural Sciences (HS), Danube AgriFood Master (DAFM), International Master is Soils and Global Change (IMSOGLO)Adm. Kontakt: Gudrun Reisinger

Limnology and Wetland Mgt. (LWM), Animal Breeding and Genetics (ABG), European Forestry (EF), NAWARO, Weinbau – Önologie und Weinwirtsch. (WÖW)Adm. Kontakt: Katrin Hasenhündl

Curriculum (BOKU) ICP + Learning Agreement mit Programmkoordinator*in rechtzeitig klären

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Erasmus+ Praktikum

Ähnliche Voraussetzungen wie bei Studierenaufenhalt Min. 2 absolvierte BOKU Semester Dauer: 2 – 12 Monate Studienrelevant!!! Zuschuss: 460 oder 560 Euro/Monat (je nach Zielland) max. insges. 12 Monate pro Studienzyklus (Studienniveau), allerdings

unter Berücksichtigung von vorherigen Erasmus-Aufenthalten (inkl. Studienaufenthalten)

Anträge laufend Bewerbung über Mobility Online bis 2 Monate vor Antritt Weitere Infos inkl. Bewerbungsunterlagen: http://www.boku.ac.at/int-out-

ep.html Kontakt: Gudrun Reisinger

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Mögliche „soziale“ Vorbereitung

www.boku.ac.at/int-out-e-prepare.html Facebook BOKU Exchange Gruppe

Stammtisch für internationale Studierende Di, 20:00 Buddy www.boku.ac.at/int-out-buddies.html Tandem www.boku.ac.at/int-languages-tandem.html

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N.N.BOKU-International RelationsPeter-Jordan-Straße 82a, 1190 WienTel: 01/47654-32002Mail: [email protected]

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NARMEE, EnvEuro, EUR-Organic: [email protected] (academic matters): [email protected], ABG, EF, NAWARO, WÖW: katrin.hasenhü[email protected], HS, DAFM: [email protected]

Erasmus+ Kontakt