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Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017

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Eröffnungsbilanz

zum 01.01.2017

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Herausgeberin:

Gemeinde Böhmenkirch, NKHR-Projekt

Text und Gestaltung: Stefan Kübler

Stand: Mai 2018

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Eröffnungsbilanz Gemeinde Böhmenkirch

A

Inhaltsverzeichnis - I N H A L T S V E R Z E I C H N I S –

Inhaltsverzeichnis ................................ ............................................................................... A

Abkürzungsverzeichnis ............................. ......................................................................... B

Vorwort ........................................... ......................................................................................1

1 Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017 ................... ...........................................................3

2 Grundsätzliches ................................... .......................................................................6

3 Bewertungsgrundsätze .............................. .................................................................7

4 Bilanzierungsregeln ............................... .....................................................................8

5 Erläuterung der einzelnen Bilanzpositionen ........ ................................................... 10

5.1 Aktiva......................................................................................................................10

5.2 Passiva ...................................................................................................................17

6 Sonstige Pflichtangaben ........................... ................................................................ 21

6.1 Haftungsverhältnisse ..............................................................................................21

6.2 Organe der Gemeinde Böhmenkirch zum 01.01.2017 ............................................22

7 Anhang ............................................ ........................................................................... 23

7.1 Vermögensübersicht ...............................................................................................23

7.2 Schuldenübersicht ..................................................................................................24

7.3 Forderungsübersicht ...............................................................................................25

7.4 Übersicht über den Stand der Rückstellungen ........................................................26

7.5 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig

werdenden Auszahlungen ......................................................................................27

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Eröffnungsbilanz Gemeinde Böhmenkirch

B

Abkürzungsverzeichnis

AHK Anschaffungs- und Herstellungskosten

GemO Gemeindeordnung

GemHVO Gemeindehaushaltsverordnung

gem. gemäß

KAG Kommunalabgabengesetz

NKHR Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen

SHV sonstige haushaltsfremde Vorgänge

VwV Verwaltungsvorschrift

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Eröffnungsbilanz Gemeinde Böhmenkirch

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Vorwort

Mit dem Beschluss der Innenministerkonferenz vom 21.11.2003 wurde bundesweit der Weg

zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) bereitet.

Der Landtag von Baden-Württemberg hatte mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Re-

form des Gemeindehaushaltsgesetz vom 04.05.2009 als Umstellungszeitpunkt der kamera-

listischen Buchführung auf die doppelte Buchführung (Kommunale Doppik) für die Kommu-

nen in Baden-Württemberg den 01.01.2016 festgelegt.

Nach der Landtagswahl im März 2011 wurde zunächst von der neuen Landesregierung im

Koalitionsvertrag ein Wahlrecht angedacht. Dieses Wahlrecht ist zwischenzeitlich mit Be-

schluss des Landtags vom 11.04.2013 zur Änderung des Gesetzes zur Reform des Gemein-

dehaushaltsrechts vom 04.05.2009 nicht mehr vorgesehen. Die Übergangsfrist bis zum ver-

bindlichen Umstellungszeitpunkt wurde jedoch um 4 Jahre auf den 01.01.2020 verlängert.

Zur Diskussion steht daher nicht mehr das "ob", sondern nur noch das "wie" und zu welchem

Zeitpunkt die Umstellung in der Gemeinde Böhmenkirch umgesetzt werden soll.

Das wesentliche Ziel des NKHR ist es, die Steuerung der Kommunalverwaltungen statt

durch die herkömmliche Bereitstellung von Ausgabeermächtigungen (Inputsteuerung) durch

die systematische Vorgabe von Zielen für die kommunalen Dienstleistungen (Outputsteue-

rung) zu verbessern. Das Neue Steuerungsmodell beinhaltet somit die Umstellung des

Haushalts- und Rechnungswesens von einer bisher zahlungsorientierten auf eine ressour-

cenorientierte Darstellung.

In Anlehnung an die kaufmänni-

sche Buchführung wurde ein Drei-

Komponenten-Modell entwickelt.

Dieses beinhaltet neben einer

Vermögensrechnung (Bilanz) und

einer Ergebnisrechnung (GuV) als

dritte Komponente die Finanz-

rechnung, in der alle Zahlungs-

ströme des städtischen Haushalts

abgebildet werden und die somit

einen einfachen Überblick über

die Liquidität der Kommune ge-

währleistet.

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Die Bewertung des gesamten Vermögens und aller Verbindlichkeiten zum Stichtag 1. Januar

2017 erfolgt in der sogenannten Vermögensrechnung (Bilanz). Sie gibt, wie jede kaufmänni-

sche Bilanz, Auskunft darüber, wie sich die Vermögenssituation der Gemeinde zum Bilanz-

stichtag darstellt und wie sich das eingesetzte Kapital auf Eigen- und Fremdkapital verteilt.

Durch die Aufstellung der Eröffnungsbilanz hat die Gemeinde einen Meilenstein in der Um-

stellung von der Kameralistik auf die Doppik erreicht. Dieser Umstellungsprozess wäre ohne

die große Mithilfe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Böhmenkirch nicht

möglich gewesen. Deshalb möchten wir uns bei allen Beteiligten recht herzlich bedanken.

Matthias Nägele Stefan Kübler

Bürgermeister Stv. Kämmerer, NKHR-Projektleiter

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1 Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017

Aktiva 1 Vermögen 35.307.724,45

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00

Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00

1.2 Sachvermögen

1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 7.487.924,30

1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 10.613.643,33

1.2.3 Infrastrukturvermögen 11.329.720,56

1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,00

1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,00

1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.260.224,98

1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 57.252,60

1.2.8 Vorräte 54.069,00

1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 572.575,42

Summe Sachvermögen 31.375.410,19

1.3 Finanzvermögen

1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00

1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen

16.496,86

1.3.3 Sondervermögen (Eigenbetriebe) 799.247,84

1.3.4 Ausleihungen 0,00

1.3.5 Wertpapiere und sonstige Einlagen 1.472.829,39

1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Trans-ferleistungen

53.030,93

1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 279.350,86

1.3.8 Liquide Mittel 1.311.358,38

Summe Finanzvermögen 3.932.314,26

2 Abgrenzungsposten

2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 30.727,51

2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 0,00

Summe Abgrenzungsposten 30.727,51

3 Nettopositionen (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00

Summe Nettopositionen 0,00

Summe Aktiv a 35.338.451,96

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Passiva 1 Eigenkapital 22.685.917,51

1.1 Eigenkapital 22.685.917,51

Summe Eigenkapital 22.685.917,51

1.2 Rücklagen

1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0,00

1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,00

1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 0,00

Summe Rücklagen 0,00

1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses

1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00

1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist

0,00

Summe Fehlbeträge 0,00

2 Sonderposten

2.1 Für Investitionszuweisungen 4.712.789,63

2.2 Für Investitionsbeiträge 5.682.386,31

2.3 Für Sonstiges 75.819,42

Summe Sonderposten 10.470.995,36

3 Rückstellungen

3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 25.805,45

3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,00

3.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien 0,00

3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,00

3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,00

3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren

0,00

3.7 Sonstige Rückstellungen 0,00

Summe Rückstellungen 25.805,45

4 Verbindlichkeiten

4.1 Anleihen 0,00

4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 1.548.002,24

4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleich kommen

0,00

4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 232.389,70

4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,00

4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 27.703,48

Summe Verbindlichkeiten 1.808.095,42

5 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 347.638,22

Summe Abgrenzungsposten 347.638,22

Summe Passiva 35.338.451,96

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Eröffnungsbilanz Gemeinde Böhmenkirch

5

Aktiva

Passiva

7.487.924,30

10.613.643,3311.329.720,56

1.260.224,98

57.252,60

54.069,00

572.575,42

3.932.314,2630.727,51

Unbebaute Grundstücke

Bebaute Grundstücke

Infrastrukturvermögen

Maschinen/Fahrzeuge

Betriebs- und

Geschäftsausstattung

Vorräte

Geleistete Anzahlungen, Anlagen

im Bau

Finanzvermögen

Aktive Rechnungsabgrenzung

22.685.917,514.712.789,63

5.682.386,31

75.819,42

25.805,45

1.548.002,24

232.389,70 27.703,48

347.638,22

Eigenkapital

SoPo für Investitionszuweisungen

SoPo für Investitionsbeiträge

SoPo für Sonstiges

Lohn- und Gehaltsrückstellungen

Verbindlichkeiten aus

Kreditaufnahmen

Verbindlichkeiten a. L. u. L.

Sonstige Verbindlichkeiten

Passive Rechnungsabgrenzung

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2 Grundsätzliches

Die Einführung des NKHR bringt grundlegende Veränderungen für die Kommunen in Baden-

Württemberg mit sich. Eine der wichtigsten Neuerungen enthält § 77 Abs. 3 GemO (Ge-

meindeordnung), wonach die Gemeinden ihre Bücher in Form der doppelten Buchführung

darstellen müssen. Der hierzu gebräuchliche Begriff lautet „Doppik“ und bedeutet: „Doppelte

Buchführung in Konten Soll und Haben“. Gem. § 95 Abs. 2 GemO besteht somit der Jahres-

abschluss im neuen Recht aus einer Ergebnis-, Finanz und Vermögensrechnung (kommuna-

le Bilanz). Diese drei Teile bilden die sogenannte Drei-Komponenten-Rechnung. Durch diese

Rechnung wird sichergestellt, dass die Wirtschaftslage der Kommunen transparenter darge-

stellt, sowie der Werteverzehr des Vermögens berücksichtigt wird.

Die Umstellung auf die Doppik wird durch die Gemeindeordnung in der Fassung vom 24. Juli

2000, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 04.

Mai 2009, sowie der neuen Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und Gemeindekas-

senverordnung (GemKVO), beide vom 11. Dezember 2009, geregelt. Alle Kommunen in Ba-

den-Württemberg müssen demnach ab dem 01. Januar 2020 das neue Recht zwingend an-

wenden.

Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Böhmenkirch basiert auf den Vorschriften der Gemein-

deordnung, sowie der Gemeindehaushaltsverordnung. Sie stellt den Stand des Vermögens

und der Schulden der Gemeinde Böhmenkirch zum 01. Januar 2017 dar und ist nach den

Vorgaben des § 52 GemHVO gegliedert.

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Eröffnungsbilanz Gemeinde Böhmenkirch

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3 Bewertungsgrundsätze

„Bewertet wird grundsätzlich nach Anschaffungs- und Herstellungskosten“

Die Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände wurde unter Berücksichtigung der

Bewertungsgrundsätze nach § 43 GemHVO und dem vom Innenministerium Baden-

Württemberg herausgegebenen Bewertungsleitfaden, sowie der Bewertungsrichtlinie der

Gemeinde Böhmenkirch (vom Gemeinderat am 18.04.2018 beschlossen) durchgeführt. Es

wurde vorsichtig und einzeln bewertet.

Die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und der Bewertungsleitfaden erlauben für

die erstmalige Bewertung des Vermögens, bei Vermögensgegenständen deren tatsächliche

Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht mehr oder nur mit unverhältnismäßigem Auf-

wand ermittelt werden können, den Ansatz von Erfahrungs- oder Durchschnittswerten (vgl. §

62 GemHVO). Die Gemeinde Böhmenkirch hat von dieser Regelung Gebrauch gemacht.

Die gewählten Ansatz- und Bewertungsmethoden, eine Vermögens-, Schulden- und Forde-

rungsübersicht, sowie eine Übersicht über die Rückstellungen sind im Anhang dargestellt.

„Vom Anschaffungswert zum aktuellen Bilanzwert“

Ab dem Anschaffungs- bzw. Herstellungszeitpunkt sind Vermögensgegenstände abzu-

schreiben. Immaterielle Vermögensgegenstände und Vermögensgegenstände des Sach-

vermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind auf volle Monate abzuschreiben. Dabei

ist der Monat der Anschaffung oder Herstellung voll mitzurechnen. Grundlage für die Ermitt-

lung der Nutzungsdauer sind die Abschreibungstabellen, die im Leitfaden zur Bilanzierung

veröffentlicht und unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer in Böh-

menkirch fortgeschrieben wurden.

„Ohne Inventur keine Bilanz“

Zur erstmaligen Bewertung des unbeweglichen Vermögens, wie Flurstücke, Gebäude und

Straßen, wurde eine Buchinventur (Liegenschaftskataster, Kaufverträge, GIS) durchgeführt.

Für die Inventarisierung des beweglichen Vermögens nutzt die Gemeinde Böhmenkirch die

Softwarelösung „hallo Kai!“. Gemäß der Inventurrichtlinie der Gemeinde Böhmenkirch gilt bei

beweglichen Vermögensgegenständen die Wertgrenze von 1.000 € netto.

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4 Bilanzierungsregeln

Die erstmalige Bewertung der Vermögensgegenstände für die Eröffnungsbilanz wurde auf

der Grundlage des § 62 GemHVO durchgeführt.

Grundsatz:

Bewertung zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen gem.

§ 46 GemHVO (§ 62 Abs. 1 GemHVO).

Abweichungen vom Grundsatz:

Anschaffung / Herstellung

vor dem 31.12.1974 nach dem 31.12.1974

Bewertung zum

01.01.1974 auf

Grund von Erfah-

rungswerten (§ 62

Abs. 3 GemHVO)

Bewertung zum Anschaffungs- / Herstellungszeitpunkt

mehr als 6 Jahre vor dem Bilanzstichtag

bewegliche und immaterielle Vermögensgegenstände:

keine Erfassung (§ 62 Abs. 1 GemHVO)

unbewegliches Vermögen:

wenn AHK nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand

ermittelt werden können: Erfahrungswerte gem. § 62 Abs. 2

GemHVO

Waldflächen:

Bewertung des Aufwuchses mit 7.200 €/ha Bewertung der Grund-

stücksfläche mit 2.600 €/ha

Investitionszuweisungen:

örtliche Erfahrungswerte gem. § 62 Abs. 1 bis 3 GemHVO

Beteiligungen und Sondervermögen (§ 62 Abs. 5 GemHVO): wenn die AHK nur mit unver-

hältnismäßig hohem Aufwand ermittelt werden können, dann Ansatz des anteiligen Eigen-

kapitals.

Geleistete Investitionszuweisungen gem. § 52 Abs. 3 Nr. 2.2 (§ 62 Abs. 6 GemHVO): auf

einen Ansatz wird bei der Eröffnungsbilanz verzichtet.

Übernahme von Werten aus dem Anlagenachweis oder der Vermögensrechnung (§ 62 Abs.

1 GemHVO).

Darüber hinaus bestehen noch einzelne Wahlrechte für die Bilanzierung.

• Verzicht auf den Ausweis von geleisteten Investitio nszuschüssen

Gemäß der Vereinfachungsregelung aus § 62 Abs. 6 Satz 2 GemHVO kann auf den

Ansatz geleisteter Investitionszuschüsse in den Jahren vor der Eröffnungsbilanz ver-

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Eröffnungsbilanz Gemeinde Böhmenkirch

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zichtet werden. Diese Vereinfachungsregelung wurde bei der Aufstellung der Eröff-

nungsbilanz angewandt.

• Festwertverfahren gemäß § 37 Abs. 2 GemHVO

Das Festwertverfahren ist nur für Vermögensgegenstände des Sachvermögens zu-

lässig. Hier werden die Vermögensgegenstände mit einem Festwert bewertet und mit

diesem gleichbleibenden Wert in die Bilanz aufgenommen. Es liegt die Fiktion zu

Grunde, dass die jährlichen Zugänge und der jährliche Verbrauch bzw. die Abgänge

oder Abschreibungen sich in etwa ausgleichen, so dass die jährlichen Ersatzbeschaf-

fungen sofort in voller Höhe als Aufwand behandelt werden.

Von diesem Bewertungswahlrecht wurde in Böhmenkirch für die Bewertung von Vor-

räten, wie z.B. Heizöl und Heimatbuch, Gebrauch gemacht.

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5 Erläuterung der einzelnen Bilanzpositionen

5.1 Aktiva

Aktiva 35.338.451,96 €

Entsprechend § 52 Abs. 3 GemHVO enthält die Aktivseite das Vermögen, die Abgrenzungs-

posten und Nettopositionen (nicht gedeckter Fehlbetrag). Die Aktivseite stellt die Mittelver-

wendung dar.

Vermögen 35.307.724,45 €

Sachvermögen 31.375.410,19 €

Zum Sachvermögen gehören unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und grund-

stücksgleiche Rechte, Infrastrukturvermögen, Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler, be-

wegliches Vermögen, Vorräte und geleistete Anzahlungen sowie Anlagen im Bau.

Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 7.487.924,30 €

Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke auf denen sich keine nutzbaren Gebäude befin-

den, wie Grünflächen, Ackerland, Wald / Forsten und sonstige unbebaute Grundstücke ein-

schließlich aller Grundstücke, die im Erbbaurecht vergeben sind:

Grünflächen + Aufwuchs 84.642,74 €

Ackerland 565.300,00 €

Wiese 1.353.110,00 €

Grünland 305.621,86 €

Waldfläche + Aufwuchs 5.084.867,20 €

Unland/Brachland 94.382,50 €

Die Grundstücke wurden nach örtlichen Durchschnittswerten zum Bewertungszeitpunkt be-

wertet. Dieser Durchschnittswert orientiert sich am Bodenrichtwert. Bei der Bewertung der

forstwirtschaftlichen Flächen wurde der Pauschalwert in § 62 Abs. 4 GemHVO angesetzt:

Ackerland: 2,00 €/m²

Wiese: 1,50 €/m³

Wald: 0,26 €/m²

Restliche Flächen: 0,50 €/m²

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Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 10.613.643,33 €

Bebaute Grundstücke sind grundsätzlich Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude

oder sonstige Aufbauten befinden. Auch die noch nicht veräußerten Grundstücke in den

Baugebieten sind darin enthalten.

Innerörtliche Wohnbauflächen wurden grundsätzlich nach AHK bewertet. Waren diese nicht

vorhanden, wurden sie getrennt nach Teilorten mit Erfahrungswerten zum 01.01.1974 be-

wertet:

Böhmenkirch 10,71 €/m²

Treffelhausen 8,37 €/m²

Steinenkirch 8,18 €/m²

Schnittlingen 7,98 €/m²

Hierbei wurde der erste bekannte Bodenrichtwert (1981) auf das Jahr 1974 rückindiziert

(Baupreiskostenindex).

Für die restlichen bebauten Grundstücke im Innenbereich wurde ein Erfahrungswert von

7,00 €/m² festgelegt.

Für die Bewertung der Gebäude wurden

grundsätzlich die AHK zugrunde gelegt. Wa-

ren diese nicht vorhanden, wurde das Ge-

bäudeversicherungswerteverfahren ange-

wandt:

Wohnbauten 392.555,81 €

Soziale Einrichtungen 759.292,75 €

Schulen 361.221,61 €

Kultur-, Sport- u. Freizeitanlagen 2.577.013,25 €

Sonst. Dienst-, Gesch.- u. Betriebsgebäude 3.004.500,97 €

Gebäude 7.094.584,39 €

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Bei der Ermittlung der Abschreibungen wurde in der Regel von einer Nutzungsdauer von 50

Jahren ausgegangen.

Unter dieser Bilanzposition werden neben den

Gebäuden auch die Spielplätze und der Auf-

wuchs geführt.

Spielgeräte wurden hierbei wie bewegliches

Vermögen bewertet, sodass auf einen Ansatz

verzichtet wurde, wenn deren Anschaffung län-

ger als 6 Jahre vor dem Stichtag der Eröff-

nungsbilanz zurückliegt (vor 01.01.2011).

Aufwuchs Grünanlagen 15.712,74 €

Aufwuchs Kiga 28.068,32 €

Aufwuchs Spielplätze/Sportanlagen 66.592,41 €

Spielgeräte Kiga/Spielplätze/Sportanlagen 219.172,14 €

Aufwuchs/Spielgeräte 329.545,61 €

Infrastrukturvermögen 11.329.720,56

Zum Infrastrukturvermögen gehören der Grund und Boden, sowie der Aufbau für Straßen,

Wege, Brücken, Tunnel, Friedhöfe und sonstige Bauten. Beim Infrastrukturvermögen wurden

der Grund und Boden und die zuzurechnenden Aufbauten separat bewertet:

Grund und Boden 4.079.467,17 €

Straßen 5.361.227,83 €

Wege befestigt 354.250,68 €

Feldwege befestigt 69.042,84 €

Plätze 639.648,72 €

Brunnen 87.933,68 €

FTTC-Netz 408.304,88 €

Infrastrukturvermögen 10.999.875,80 €

Der folgende Teil des Infrastrukturvermögens wurde dem bereits kameral geführten Anla-

genbuch entnommen und entsprechend § 62 Abs. 1 S. 2 GemHVO in die Eröffnungsbilanz

überführt:

Friedhof/Bestattungseinrichtungen 329.844,76 €

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Eröffnungsbilanz Gemeinde Böhmenkirch

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Bewegliches Vermögen 1.317.477,58 €

Fahrzeuge 790.254,64 €

Maschinen 94.341,33 €

Technische Anlagen 23.950,01 €

PV-Anlagen 351.679,00 €

Betriebs- und Geschäftsausstattung 57.252,60 €

Bewegliches Vermögen 1.317.477,58 €

Das bewegliche Vermögen umfasst Fahr-

zeuge, Maschinen, technische Anlagen,

Betriebsvorrichtungen und die Betriebs- und

Geschäftsausstattung.

Die Aktivierungspflicht für das bewegliche Vermögen ergibt sich aus § 38 Abs. 4 GemHVO.

In der seit dem 01. Januar 2017 geltenden Inventurrichtlinie für die Gemeinde Böhmenkirch

wurde die Wertgrenze für die Aktivierung des beweglichen Vermögens auf 1.000 € (netto)

festgelegt. Seit 2011 wurden sämtliche bewegliche Vermögensgegenstände im Rahmen

einer körperlichen Erstinventur mit Hilfe der Inventarisierungssoftware „hallo Kai!“ erfasst und

bewertet. Die Bewertung erfolgte nach der Vereinfachungsregelung des § 62 Abs. 1

GemHVO. Daher wurde bei beweglichen Vermögensgegenständen, deren Anschaffung oder

Herstellung länger als 6 Jahre vor dem Stichtag für die Eröffnungsbilanz zurückliegt (vor

01.01.2011), von einer Aufnahme in die Vermögensrechnung abgesehen.

Vorräte 54.069,00 €

Vorräte sind Vermögensgegenstände, die nicht dauerhaft dem Geschäftsbetrieb der Ge-

meinde dienen, wie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (z. B. Heizöl). Vorräte werden verbraucht;

sie sind nicht abnutzbar. Sie sind daher nicht planmäßig abzuschreiben (vgl. § 46 Abs. 1

GemHVO). Typische Verbrauchsmittel wie z. B. Papier, Reinigungsmittel, etc. sind keine

Vermögensgegenstände.

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Eröffnungsbilanz Gemeinde Böhmenkirch

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Dem Grundsatz der Wesentlichkeit entsprechend, wurden Vorräte in der Gemeinde Böh-

menkirch ab einem Wert von > 5.000,00 € brutto in der Bilanz mitaufgenommen:

Heizöl 40.400,00 €

Heimatbuch 13.669,00 €

Vorräte 54.069,00 €

Geleistete Anzahlungen im Bau 572.575,42 €

Hier werden Anzahlungen für Vermögen, das noch nicht im wirtschaftlichen Eigentum der

Gemeinde Böhmenkirch steht oder das sich zum Bilanzstichtag in Herstellung (Bauphase)

befindet, nachgewiesen. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau werden nicht abge-

schrieben. Ab Inbetriebnahme des gekauften oder hergestellten Vermögensgegenstandes

beginnt die Abschreibung. Zu diesem Zeitpunkt findet eine Aktivierung in der Bilanz unter

Zuordnung der endgültigen Bilanzposition statt.

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Eröffnungsbilanz Gemeinde Böhmenkirch

15

Finanzvermögen 3.932.314,26 €

Das Finanzvermögen gliedert sich in die nachfolgenden Bilanzpositionen.

Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen u. ä. Zusam-

menschlüssen 16.496,86 €

Eine sonstige Beteiligung der Kommune liegt vor, wenn sie keinen beherrschenden Einfluss

auf das Unternehmen ausüben kann, jedoch zum Aufbau einer Geschäftsbeziehung Anteile

hält. Beteiligungen können in Abhängigkeit von den gemeindewirtschaftlichen Bestimmungen

(§§ 102 ff. GemO) an Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Unternehmen aus-

ländischer privater Rechtsformen bestehen. Beteiligungen werden mit den Anschaffungskos-

ten bilanziert. Es erfolgt keine planmäßige Abschreibung.

Kreisbau Filstal 2.400,00 €

Albwerk Geislingen 2.500,00 €

Volksbank Göppingen 450,00 €

Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart (KDRS) 11.146,86 €

Beteiligungen 16.496,86 €

Sondervermögen 799.247,84 €

Sondervermögen ist nach § 96 Abs. 1 Nr. 3 GemO das Vermögen der Eigenbetriebe. Diese

Bilanzposition weist das in die Eigenbetriebe Gemeindewerke (Betriebszweig Wasserversor-

gung) und Abwasserbeseitigung eingebrachte Eigenkapital aus:

Eigenbetrieb Gemeindewerke (WV) 499.247,84 €

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 300.000,00 €

Sondervermögen 799.247,84 €

Wertpapiere 1.472.829,39 €

Diese Bilanzposition beinhaltet die sonstigen Einlagen, bei denen es sich nicht um übertrag-

bare Sichteinlagen handelt (Geldanlagen).

Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 53.030,93 €

Durch die Festlegung von Gebühren, Beiträgen und Steuern ergeben sich die öffentlich-

rechtlichen Forderungen. Die offenen Forderungen wurden zum Eröffnungsbilanzstichtag mit

ihren kameralen Buchwerten, getrennt nach Forderungsarten, übernommen.

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Eröffnungsbilanz Gemeinde Böhmenkirch

16

Gebühren 4.809,73 €

Steuern 48.221,20 €

Ö.-r. Forderungen 53.030,93 €

Privatrechtliche Forderungen 279.350,86 €

Die privatrechtlichen Forderungen ergeben sich durch Forderungen aus Lieferung und Leis-

tung in Höhe von 89.486,91 €, sowie den übrigen privatrechtlichen Forderungen (Kindergar-

ten, Miete, Pacht) in Höhe von 33.135,23 €.

Darin enthalten sind auch die Forderungen gegenüber den Eigenbetrieben (156.728,72 €).

Diese besitzen keine eigenen Bankkonten (Kasse), sondern bedienen sich aus den Mitteln

der Gemeindekasse (Einheitskasse).

Liquide Mittel 1.311.358,38 €

Hier werden kurzfristig verfügbare Mittel, also Guthaben bei Kreditinstituten und Bargeld

nachgewiesen. Derzeit unterhält die Gemeinde Böhmenkirch Girokonten bei der Kreisspar-

kasse Göppingen und bei der Volksbank Göppingen.

Aktive Rechnungsabgrenzung 30.727,51 €

Nach § 48 Abs. 1 GemHVO sind als aktive Rechnungsabgrenzungsposten vor dem Ab-

schlussstichtag geleistete Auszahlungen auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimm-

te Zeit nach diesem Tag darstellen. In Böhmenkirch sind hier die Beamtenbezüge für Januar

2017 enthalten.

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Eröffnungsbilanz Gemeinde Böhmenkirch

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5.2 Passiva

Passiva 35.338.451,96 €

Entsprechend § 52 Abs. 4 GemHVO enthält die Passivseite das Eigenkapital, die Sonder-

posten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten sowie die passiven Rechnungsabgrenzungspos-

ten. Die Passivseite einer Bilanz gibt somit Auskunft über die Mittelherkunft.

Eigenkapital 22.685.917,51 €

Das Eigenkapital ist die sich in der Bilanz ergebende Differenz zwischen Vermögen und Ab-

grenzungsposten der Aktivseite, sowie Rücklagen, Sonderposten, Rückstellungen, Verbind-

lichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite der Bilanz (§ 61 Nr. 6

GemHVO).

Das Eigenkapital der Gemeinde Böhmenkirch ist die im Zuge der Aufstellung der Eröff-

nungsbilanz ermittelte Saldogröße, die später in den jeweiligen Jahresabschlussbilanzen

fortgeschrieben wird (z.B. durch Abdeckung von Fehlbeträgen oder bei einer Berichtigung

der Eröffnungsbilanz).

Rücklagen 0,00 €

Rücklagen sind Teil der Eigenkapitalposition der Bilanz. Nach § 23 GemHVO sind für Über-

schüsse des ordentlichen Ergebnisses und Überschüsse des Sonderergebnisses gesonderte

Rücklagen zu führen. Außerdem können Rücklagen für andere Zwecke gebildet werden. Sie

entsprechen nicht der bisherigen Allgemeinen Rücklage in der Kameralistik.

Sonderposten 10.470.995,36 €

Als Sonderposten werden überwiegend Investitionszuweisungen und Investitionsbeiträge auf

der Passivseite dargestellt (Bruttomethode). Die Auflösung erfolgt in der Regel im selben

Zeitraum wie die Abschreibung des damit finanzierten Vermögensgegenstandes.

Sonderposten werden in der Bilanz zwischen der Eigenkapitalposition und den Rückstellun-

gen bilanziert. Durch diese Positionierung soll verdeutlicht werden, dass Sonderposten we-

der dem Eigenkapital noch dem Fremdkapital klar zugeordnet werden können.

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Eröffnungsbilanz Gemeinde Böhmenkirch

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Sonderposten für Investitionszuweisungen 4.712.789,63 €

Bei Sonderposten für Investitionszuweisungen handelt es sich um Mittel, die die Gemeinde

Böhmenkirch für die Finanzierung von Investitionen (Anschaffung oder Herstellung von Ver-

mögensgegenständen) erhalten hat.

Sonderposten für Investitionsbeiträge 5.682.386,31 €

Als Investitionsbeiträge gelten die Anschluss- und Erschließungsbeiträge nach §§ 20 ff KAG,

§ 33 KAG.

Sonderposten für Sonstiges 75.819,42 €

Unter dieser Bilanzposition sind Zuweisungen und Zuschüsse für künftige Vermögensgegen-

stände bilanziert. Der Sonderposten wird ab Fertigstellung des Vermögensgegenstandes

aufgelöst.

Zu dieser Bilanzposition gehören auch sämtliche Sonderposten in Zusammenhang mit un-

entgeltlichem Erwerb, einschließlich Geldspenden mit investivem Verwendungszweck.

Rückstellungen 25.805,45 €

Rückstellungen sind ungewisse Verbindlichkeiten, die dem Grunde nach zu erwarten sind,

deren Höhe und Zeitpunkt der Fälligkeit jedoch noch nicht bekannt sind. Mit Rückstellungen

werden bereits zum Abschlussstichtag erkennbare erfolgswirksame Auswirkungen künftiger

Risiken in der Ergebnisrechnung vorweggenommen (Vorsichtsprinzip).

Rückstellungen sind in der Höhe anzusetzen, die nach vernünftiger Beurteilung notwendig

sind.

Es gibt Pflicht- und Wahlrückstellungen (§ 41 GemHVO).

Lohn- und Gehaltsrückstellungen 25.805,45 €

Eine der zwingend zu bildenden Rückstellungen ist die Lohn- und Gehaltsrückstellung im

Rahmen der Altersteilzeit. Bilanziert werden darf lediglich das sogenannte Blockmodell mit

einer Aufteilung in Beschäftigungs- und Freizeitphase. Die Berechnung erfolgt durch die Per-

sonalabteilung auf Grund der vorliegenden Personalunterlagen.

Weitere Pflichtrückstellungen kommen bei der Gemeinde Böhmenkirch nicht vor.

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Städtischer Anteil der beim KVBW gebildeten Pensionsrückstellungen 0,00 €

Pensionsrückstellungen werden zentral beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-

Württemberg gebildet (§27 Abs. 5 GKV). Eine zusätzliche Bildung in der Vermögensrech-

nung der Kommune ist nicht zulässig. Pensionsrückstellungen umfassen auch Rückstellun-

gen für die Beihilfe an Pensionäre. Der vom KVBW zum Bilanzstichtag ermittelte Teilwert

beträgt: 2.878.279 €

Die Gemeinde Böhmenkirch macht von der Bildung von Wahlrückstellungen keinen Ge-

brauch.

Verbindlichkeiten 1.808.095,42 €

Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen, die am Abschlussstichtag der Höhe und der Fälligkeit

nach gewiss sind. Grundsätzlich sind sämtliche Verbindlichkeiten zu passivieren, um dem

Grundsatz der Vollständigkeit gerecht zu werden. Diese sind einzeln zu bewerten.

Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 1.548.002,24 €

Die Höhe der Schulden entspricht dem Wert des letzten kameralen Jahresabschlusses.

Die Schuldenübersicht nach § 55 Abs. 2 GemHVO ist im Anhang beigefügt.

Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 232.389,70 €

Eine Verbindlichkeit aus Lieferung und Leistung entsteht, wenn eine Leistung bereits er-

bracht wurde und die Rechnung bis zum Jahresabschluss vorliegt, jedoch noch nicht bezahlt

wurde.

Sonstige Verbindlichkeiten 27.703,48 €

Der Posten ist ein Sammel- und Auffangposten für alle Verbindlichkeiten, die nicht einem

anderen Verbindlichkeitsposten zugeordnet werden können.

Wie bei den privatrechtlichen Forderungen werden aufgrund der Einheitskasse unter dieser

Bilanzposition auch die Verbindlichkeiten gegenüber den Eigenbetrieben dargestellt. Der

Betriebszweig Wasserversorgung im Eigenbetrieb Gemeindewerke weist eine Ist-

Mehreinnahme (IME) in Höhe von 27.703,48 € aus.

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Eröffnungsbilanz Gemeinde Böhmenkirch

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Passive Rechnungsabgrenzungsposten 347.638,22 €

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Abschlussstichtag erhaltene Ein-

nahmen auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstel-

len. Hierunter fallen z. B. im Voraus erhaltene Mieten, Pachten und Zinsen. Bei (nahezu)

jährlich gleich bleibenden Beträgen kann von einer Abgrenzung abgesehen werden.

Unter dieser Bilanzposition werden die Grabnutzungsgebühren erfasst, die durch das Ent-

richten in voller Höhe für die gesamte Nutzungsdauer der Grabstätte einen Ertrag für die

Zukunft darstellen.

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Eröffnungsbilanz Gemeinde Böhmenkirch

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6 Sonstige Pflichtangaben

6.1 Haftungsverhältnisse

Nach § 88 Abs. 2 GemO darf die Gemeinde Bürgschaften und Verpflichtungen aus Gewähr-

verträgen nur zur Erfüllung ihrer Aufgaben übernehmen. Die Übernahme bedarf grundsätz-

lich der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.

Die Gemeinde Böhmenkirch hat folgende Bürgschaft übernommen:

Bürgschaften für Restschuld Stand Rückstellung

31.12.2016 1/3 der Restschuld

Lakra (Bürgschaften aus der 1.780.780,47 € 593.593,49 €

Wohnungsbauförderung)

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Eröffnungsbilanz Gemeinde Böhmenkirch

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6.2 Organe der Gemeinde Böhmenkirch zum 01.01.2017

Organe der Gemeinde Böhmenkirch sind der Bürgermeister und der Gemeinderat (§ 23

GemO).

Bürgermeister am 01.01.2017

Nägele, Matthias

Gemeinderäte am 01.01.2017

Böhmenkirch Ackermann, Ilona Aubele, Alexander Boscu, Andreas Bühler-Maletycz, Heidi Elwert, Philipp Färber, Michael Fehrenbacher, Hans-Markus Gösele, Hermann Köller, Edeltraud Lang, Michael Merkle, Thomas Ziller, Paul Treffelhausen Bulling, Florian Eberlein, Eva Lang, Erwin Müller, Andreas Steinenkirch Pallaoro, Günter Zahn, Andrea Schnittlingen Kaiser, Johannes Nägele, Vitus Thierer, Gisela

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Eröffnungsbilanz Gemeinde Böhmenkirch – Anhang

23

7 Anhang

7.1 Vermögensübersicht

nach § 55 Abs. 1 GemHVO

Vermögen

Anschaf-fungs- und

Herstellungs-kosten

Vermögensveränderungen

Stand am 31.12.2016

(∑ Sp. 2 bis 7) Vermögens-

zugänge

Vermö-gens-

abgänge 1)

Umbu- chungen

Zuschrei-bungen

Abschrei- bungen 2)

EUR

1 2 3 4 5 3) 6 7 8 1. Immaterielle Vermö-

gensgegenstände

2. Sachvermögen (ohne Vorräte)

2.1 Unbebaute Grund-stücke und grund-stücksgleiche Rechte

7.503.002,56 15.078,26 7.487.924,30

2.2 Bebaute Grund-stücke und grund-stücksgleiche Rechte

20.228.366,59 9.614.723,26 10.613.643,33

2.3 Infrastrukturver-mögen

43.902.401,64 32.572.681,08 11.329.720,56

2.4 Bauten auf frem-den Grundstücken

2.5 Kunstgegenstän-de, Kulturdenkmä-ler

2.6 Maschinen und technische Anla-gen, Fahrzeuge

2.705.460,06 1.445.235,08 1.260.224,98

2.7 Betriebs- und Geschäftsausstat-tung

109.931,92 52.679,32 57.252,60

2.8 Geleistete Anzah-lungen, Anlagen im Bau

572.575,42 0,00 572.575,42

3. Finanzvermögen (ohne Forderungen und liquide Mittel)

3.1 Anteile an verbun-denen Unterneh-men

3.2 Sonst. Beteilig. u. Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüs-sen

16.496,86 0,00 16.496,86

3.3 Sondervermögen 799.247,84 0,00 799.247,84

3.4 Ausleihungen

3.5 Wertpapiere 1.472.829,39 0,00 1.472.829,39

insgesamt 4) 77.310.312,28 43.700.397,00 33.609.915,28 1) beinhaltet die Abgänge von Restbuchwerten aufgrund von Veräußerungen, Schenkungen, Umstufungen/Umwidmungen von

Straßen, Sacheinlagen in Beteiligungen usw. 2) einschl. außerordentliche Abschreibungen 3) In dieser Spalte werden Umgliederungen bereits vorhandener Vermögensgegenstände auf andere Positionen der Übersicht

abgebildet (z. B. von Nr. 2.8 nach Fertigstellung nach Nr. 2.3) 4) ohne folgende Bilanzpositionen: Vorräte, Forderungen, Liquide Mittel und Abgrenzungsposten

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Eröffnungsbilanz Gemeinde Böhmenkirch – Anhang

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7.2 Schuldenübersicht

nach § 55 Abs. 2 GemHVO

Übersicht über den voraussichtlichen Stand

der Schulden (einschließlich Kassenkredite)

Art der Schulden voraussichtlicher Stand zu

Beginn des Haushaltsjahres voraussichtlicher Stand zum

Ende des Haushaltsjahres

TEUR 1.1 Anleihen 0 0 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für

Investitionen 1.548 1.825

1.2.1 Bund 1.2.2 Land 1.2.3 Gemeinden und Gemeindeverbände 1.2.4 Zweckverbände und dergleichen 1.2.5 Kreditinstitute 1.548 1.825 1.2.6 sonstige Bereiche 1.3 Kassenkredite 0 0 1.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen

Rechtsgeschäften 0 0

1. Voraussichtliche Gesamtschulden Kernhaushalt

1.548 1.825

Nachrichtlich: Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung (Angaben jeweils für einzelne Sondervermögen) 2.1 Anleihen 2.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für

Investitionen 1) 5.385 5.627

2.3 Kassenkredite 2.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen

Rechtsgeschäften

2. Voraussichtliche Gesamtschulden Sondervermögen mit Sonderrechnung

5.385 5.627

Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sondervermögen m it Sonderrechnung 3.1 Anleihen 0 0 3.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investi-

tionen 6.933 7.452

3.3 Kassenkredite 0 0 3.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen

Rechtsgeschäften 0 0

Zwischensumme 3.1 + 3.2 + 3.3. + 3.4 6.933 7.452 abzüglich Schulden zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung

0 0

3. Konsolidierte Gesamtschulden 6.933 7.452

1) Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 3.469 3.707 EigB Gemeindewerke Wasser 1.688 1.699 EigB Gemeindewerke Wärme 228 221 Summe Eigenbetriebe 5.385 5.627

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Eröffnungsbilanz Gemeinde Böhmenkirch – Anhang

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7.3 Forderungsübersicht

nach § 55 Abs. 1 GemHVO

Art der Forderung Gesamtbetrag zum 01.01.2017

1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und

Forderungen aus Transferleistungen

53.030,93 €

2. Privatrechtliche Forderungen 279.350,86 €

Summe aller Forderungen 332.381,79 €

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7.4 Übersicht über den Stand der Rückstellungen

nach § 41 GemHVO

Art der Rückstellungen Stand zum 01.01.2017

Rückstellung nach § 41 Abs. 1 GemHVO

(Pflichtrückstellungen)

1.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 25.805,45 €

1.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,00 €

1.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfallde-

ponien 0,00 €

1.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,00 €

1.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,00 €

1.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürg-schaften, Gewährleistungen und anhängigen Gerichts-verfahren

0,00 €

Rückstellungen gesamt 25.805,45 €

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Eröffnungsbilanz Gemeinde Böhmenkirch – Anhang

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7.5 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigu ngen voraussichtlich

fällig werdenden Auszahlungen

Verpflichtungsermächtigun-

gen im Haushaltsplan davon voraussichtlich fällige Auszahlungen

2018 2019 2020 2021

Jahr TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

1 2 3 4 5

2017 360 360 0 0 0

Summe: 360 0 0 0

Nachrichtlich im Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahmen:

500 700 1.000 0