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3., aktualisierte und erweitere Auflage Textbeispiele Musterformulare Checklisten Grit Reimann Erfolgreiches Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 Lösungen zur praktischen Umsetzung

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3., aktualisierte und erweitere Auflage

Textbeispiele Musterformulare Checklisten

Grit reimann

Erfolgreiches Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001Lösungen zur praktischen Umsetzung

Erfolgreiches Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001

Mehr zu diesem Titel … finden Sie in der Beuth-Mediathek Zu vielen neuen Publikationen bietet der Beuth Verlag nützliches Zusatzmaterial im Internet an, das Ihnen kostenlos bereitgestellt wird. Art und Umfang des Zusatzmaterials – seien es Checklisten, Excel-Hilfen, Audiodateien etc. – sind jeweils abgestimmt auf die individuellen Besonderheiten der Primär-Publikationen.

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Erfolgreiches Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001

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Beuth Verlag GmbH · Berlin · Wien · Zürich

Grit Reimann

Erfolgreiches Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001Lösungen zur praktischen Umsetzung – Textbeispiele, Musterformulare, Checklisten

3., aktualisierte und erweiterte Auflage 2017

Herausgeber:DIN Deutsches Institut für Normung e. V.

Herausgeber: DIN Deutsches Institut für Normung e. V.

© 2017 Beuth Verlag GmbHBerlin · Wien · ZürichAm DIN-PlatzBurggrafenstraße 610787 Berlin

Telefon: +49 30 2601-0Telefax: +49 30 2601-1260Internet: www.beuth.deE-Mail: [email protected]

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt.Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts ist ohne schriftliche Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Über-setzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung in elektronische Systeme.

© für DIN-Normen DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin.

Die im Werk enthaltenen Inhalte wurden von Verfasser und Verlag sorgfältig erarbeitet und geprüft. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit des Inhalts wird gleichwohl nicht übernom-men. Der Verlag haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Verlages zurückzuführen sind. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Titelbild: © corlaffra, Benutzung unter Lizenz von shutterstock.comSatz: B & B Fachübersetzergesellschaft mbH, BerlinDruck: COLONEL, Kraków

Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier nach DIN EN ISO 9706

ISBN 978-3-410-27368-4ISBN (E-Book) 978-3-410-27369-1

V

Autorenporträt

Autorenporträt

Frau Dr. Reimann arbeitet seit mehreren Jahren als Unternehmensbera-terin und Auditorin für Energiemanagementsysteme für verschiedene Zertifizierungsgesellschaften.

Seit 1991 leitet sie eine Unternehmensberatung für den Aufbau von integrierten Managementsystemen in der betrieblichen Praxis. Sie verbindet Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 mit Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagementsystemen auf verschiedenen Niveaustufen und in unterschiedlichsten Branchen. Ihre Erfahrungen mit dem methodischen Ansatz in integrierten Managementsystemen nutzt sie bei der effizienten Einbindung und Umsetzung des Energie-managements in Unternehmen.

Seit mehr als 20 Jahren bringt Frau Dr. Reimann ihre methodischen Kenntnisse in der prakti-schen Umsetzung sowohl als Certified Management Consultant, Mediatorin, als Fachkraft für Arbeitssicherheit und Datenschutzbeauftragte sowie als Trainerin in Fachhochschulen und im eigenen Institut für Management- und Businesstraining ein.

(Leerseite)

VII

Vorwort

Vorwort zur 3. Auflage

Politik und Unternehmen haben den Wirtschaftsfaktor Energie in den letzten Jahren zu einem bedeutenden Thema erhoben. Die Aufdeckung von Energieeinsparpotenzialen und die Einlei-tung zielgerichteter Energiesenkungsmaßnahmen stellen einen entscheidenden Wettbewerbs-faktor dar. Zahlreiche Unternehmer haben sich daher für den Aufbau eines Energiemanagement-systems entschieden, nicht zuletzt auch deshalb, um steuerliche Rückerstattungen zu erhalten.

Die Arbeitshilfe zur Einführung, Aufrechterhaltung und Verbesserung von Energiemanage-mentsystemen gemäß DIN EN ISO 50001 wendet sich an Führungskräfte und Energiemanage-mentbeauftragte auch ohne Vorkenntnisse. Sie versteht sich in Buch- und EDV-Form als Tool zur effizienten Adaption der inhaltlichen Normforderungen an die betriebliche Praxis. In viel-fältigen Praxisbeispielen, Mustervorlagen, Katastern und inhaltlichen Klarstellungen wird dem Nutzer aus dem Erfahrungsschatz der Autorin der Normentext verständlich und für die eigene Unternehmenssituation anwendbar dargestellt. In den Kapiteln 4.4 und 4.6 werden prinzipielle Ansätze alternativer Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz, z. B. der SpaEfV und dem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 dargestellt.

Zu implementierende als auch in andere Managementsysteme zu integrierende Energiema-nagementsysteme sind damit schnell und anforderungsgerecht darstellbar. Vielerorts werden Kombinationen mit Qualitäts- und Umweltmanagement abgebildet. Die während der Einführung von Energiemanagementsystemen gesammelten Beispiele stehen für Effizienz und Praxisnähe. Sie sind in einfacher Weise adaptierbar gestaltet und können problemlos aus der Mediathek heruntergeladen werden.

Weiterhin wird ein Ausblick auf die bei der Umsetzung der DIN EN ISO 50001 anzuwendenden Normen gegeben. Anforderungen der ISO 50002 (Energieaudits), DIN ISO 50003 (Anforderun-gen an Zertifizierungsstellen), ISO 50004 (Energiemanagementsysteme – Anleitung zur Einfüh-rung, Aufrechterhaltung und Verbesserung eines Energiemanagementsystems), DIN ISO 50006 (Messung der energiebezogenen Leistung unter Nutzung von energetischen Ausgangsbasen (EnB) und Energieleistungskennzahlen (EnPI)) und ISO 50015 (Energiemanagementsysteme – Messung und Verifizierung der energiebezogenen Leistung von Organisationen – Allgemeine Grundsätze und Anleitung) werden in ihren Auswirkungen auf die Implementierung und Zertifi-zierung von Energiemanagementsystemen dargestellt.

Nicht zuletzt kann die Arbeitshilfe externe Beratung ersetzen oder auf jene unternehmens eigene Problemstellungen fokussieren, die einer Beratungsqualität auf Augenhöhe entsprechen.

Bad Harzburg, im Januar 2017 Dr. Grit Reimann

Erfolgreiches Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001

VIII

Abkürzungsverzeichnis

AA Arbeitsanweisung

ASA Arbeitsschutzausschuss

BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

EB Energiebeauftragter des Standorts

EnMS Energiemanagementsystem

EMB Energiemanagementbeauftragter

EMH Energiemanagementhandbuch EVU Energieversorgungsunternehmen

etc. et cetera

FB Formblatt

GF Geschäftsführer, Geschäftsführung

ggf. gegebenenfalls

i. d. R. in der Regel

IMS Integriertes Managementsystem

Kl. Klasse

KVP Kontinuierlicher Verbesserungsprozess

MGU Mitgeltende Unterlagen

MH Managementhandbuch

Nr. Nummer

NS Niederspannung

o. Ä. oder Ähnliches

PA Prüfanweisung

PDCA Plan-Do-Check-Act

PLS Prozessleitsystem

PSA Persönliche Schutzausrüstung

Rev.-Nr. Revisionsnummer

SIFA Sicherheitsfachkraft

SpaEfV Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung

QM Qualitätsmanagement

QB Qualitätsbeauftragter des Standorts

QMB Qualitätsmanagementbeauftragter

QMH Qualitätsmanagementhandbuch

UB Umweltbeauftragter des Standorts

u. Ä. und Ähnliches

u. a. m. und anderes mehr

UM Umweltmanagement

UMB Umweltmanagementbeauftragter

usw. und so weiter

VA Verfahrensanweisung

vgl. vergleiche

z. B. zum Beispiel

ZMB Zentraler Managementbeauftragter

IX

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG 2017) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

Steuerentlastung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2

Spitzenausgleich – Alternative Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz . . . . . . . . . . . 3

Energieaudit nach DIN EN 16247-1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

Alternatives System nach Anlage 2 der SpaEfV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Energiedienstleistungsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

Wichtige Begriffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Teil 1 Energiemanagement auf Basis von DIN EN ISO 50001 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Anforderungen an Energiemanagementsysteme gemäß DIN EN ISO 50001 . . . . . . . . . . 11

Verantwortliche Personen im Energiemanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

Dokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

Energiemanagement als Bestandteil vom Integrierten Managementsystem . . . . . . . . . 17

Teil 2 Normanforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Normabschnitt „4 Anforderungen an ein Energiemanagementsystem“ . . . . . . . . . . . . . 21

Normabschnitt „4.1 Allgemeine Anforderungen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

Normabschnitt „4.2 Verantwortung des Managements“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

Normabschnitt „4.2.1 Top-Management“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

Normabschnitt „4.2.2 Beauftragter des Managements“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

Normabschnitt „4.3 Energiepolitik“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

Normabschnitt „4.4 Energieplanung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

Normabschnitt „4.4.1 Allgemeines“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

Normabschnitt „4.4.2 Rechtliche Vorschriften und andere Anforderungen“ . . . . . . . . . . . . . . . 55

Normabschnitt „4.4.3 Energetische Bewertung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63

Normabschnitt „4.4.4 Energetische Ausgangsbasis“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73

Normabschnitt „4.4.5 Energieleistungskennzahlen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76

Normabschnitt „4.4.6 Strategische und operative Energieziele sowie Aktionspläne zum Energiemanagement“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83

Normabschnitt „4.5 Einführung und Umsetzung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92

Normabschnitt „4.5.1 Allgemeines“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92

Normabschnitt „4.5.2 Fähigkeiten, Schulung und Bewusstsein“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93

Normabschnitt „4.5.3 Kommunikation“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101

Normabschnitt „4.5.4 Dokumentation“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111

Normabschnitt „4.5.5 Ablauflenkung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117

Normabschnitt „4.5.6 Auslegung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119

Normabschnitt „4.5.7 Beschaffung von Energiedienstleistungen, Produkten, Einrichtungen und Energie“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127

Normabschnitt „4.6 Überprüfung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137

Normabschnitt „4.6.1 Überwachung, Messung und Analyse“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137

Normabschnitt „4.6.2 Bewertung der Einhaltung rechtlicher Vorschriften und anderer Anforderungen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146

Normabschnitt „4.6.3 Interne Auditierung des Energiemanagementsystems“ . . . . . . . . . . . . . 150

Erfolgreiches Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001

X

Normabschnitt „4.6.4 Nichtkonformitäten, Korrekturen, Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158

Normabschnitt „4.6.5 Lenkung von Aufzeichnungen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162

Teil 3 Praxistipps für externe Audits . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173

Die Top 30 der zu vermeidenden Auditabweichungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175

20 Praxistipps zu einem erfolgreichen Auditabschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177

Teil 4 ISO 50001 – Quo vadis? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179

Die High Level Structure und ihre Auswirkung auf die Gestaltung der DIN EN ISO 50001 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181

Quo vadis Energiezertifizierung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184

DIN ISO 50003 – Energiemanagementsysteme – Anforderungen an Stellen, die Energiemanagementsysteme auditieren und zertifizieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186

ISO 50004 – Energiemanagementsysteme – Anleitung zur Einführung, Aufrechterhaltung und Verbesserung eines Energiemanagementsystems . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192

DIN ISO 50006 – Energiemanagementsysteme – Messung der energiebezogenen Leistung unter Nutzung von energetischen Ausgangsbasen (EnB) und Energieleistungskennzahlen (EnPI) – Allgemeine Grundsätze und Leitlinien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193

ISO 50015:2014 – Energiemanagementsysteme – Messung und Verifizierung der energiebezogenen Leistung von Organisationen – Allgemeine Grundsätze und Anleitung . . 200

Abschließende Worte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206

Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207

Zusammenhang zwischen DIN EN ISO 14001:2015 und DIN EN ISO 50001:2011 . . . . . . . . . . . 212

Zollformblatt 2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214

Zusammenhang zwischen DIN EN ISO 9001:2015 und DIN EN ISO 50001:2011 . . . . . . . . . . . . 209

1

Einleitung

Einleitung

Die energiepolitischen und klimaschutztechnischen Zielstellungen der Europäischen Union be-stimmen wesentlich die Energiepolitik in Deutschland. Die Bundesregierung hat ambitionierte Leitlinien für eine bis 2050 reichende Gesamtstrategie formuliert. Beispielsweise soll eine Verminderung der Treibgasemissionen um 40 % bis 2020 und um 80 % bis 2050 stattfinden. Für den Primärenergieverbrauch sind Einsparungen von 20 % bis 2020 und 50 % bis 2050 vor-gesehen.

Auch der Stromverbrauch soll deutlich gesenkt werden (10 % bis 2020, 25 % bis 2050), und dies bei ggf. neuen Energieanwendungen in der Zukunft. Schnell wird klar, dass eine Energiewende in Deutschland ohne Steigerung der Energieeffizienz nicht möglich ist. Hohe Potenziale erge-ben sich bei der Eindämmung von Wärmeverlusten in Gebäuden, in Industrie und Handwerk vor allem bei Pumpensystemen, Antriebstechnik, Druckluft, Kälte- und Kühlwassersystemen sowie bei der Versorgung mit Wärme. Deutlich überschätzt werden häufig die Einsparpotenziale bei der Beleuchtung, die am Gesamtenergieverbrauch eines produzierenden Unternehmens nur einen geringen Anteil ausmachen.

Unternehmen in Deutschland müssen folglich einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Der Staat hat hierfür deutliche finanzielle Anreize gesetzt. Besonders energieintensive Unternehmen profitieren von staatlichen Vergünstigungen und bleiben damit auf dem Welt-markt konkurrenzfähiger. Energiepreise werden auch weiterhin steigen. Ein Ende scheint dabei nicht in Sicht.

Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG 2017)Das EEG schuf im Jahr 2000 die Basis für die Energiewende von knapper werdenden fossilen Brennstoffen zu klima- und umweltverträglicher Energieversorgung. Dazu wurde ein Konzept zur Förderung des Ökostroms aufgestellt, um Bezahlbarkeit und Verlässlichkeit in der Energie-versorgung aufrechtzuerhalten und gleichzeitig Wind- und Solarenergien den Aufschwung zu geben. Heute kommen 25 % der Stromversorgung in Deutschland aus erneuerbaren Energien. Die EEG-Umlage erhöhte sich bis 2014 mit dem wachsenden Fortschritt. Nach weitgehender Stabilität seit 2014 steigt die EEG-Umlage für 2017 deutlich an (um 8,3 %). 2017 werden rund 24 Mrd. Euro auf die Stromverbraucher umgelegt.

Nach wie vor sind

– Bezahlbarkeit

– Stabilität der Stromnetze

– Versorgungssicherheit

wichtige Herausforderungen an den Gesetzgeber. Energieintensive Unternehmen verlieren mit den hohen Energiekosten ihre Wettbewerbsfähigkeit. Der Erhalt von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen in Deutschland wird als der Schlüssel für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland gesehen.

Mit der Neuausrichtung des EEG vom 1. August 2014 wurde ein wesentlicher Schritt für den Neustart in der Energiewende getan. Das BMWi stellte ein 10-Punkte-Programm auf.

Unter anderem waren es folgende Neuerungen:

– Kostendynamik wird durchbrochen.

– Ausbau erneuerbarer Energien wird planbarer.

– Die erneuerbaren Energien werden marktfähiger.

– Die Lasten werden besser verteilt.

– Vertrauensschutz gewährleisten

Erfolgreiches Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001

2

Insgesamt soll bis 2025 bereits ein Anteil von 40–45 Prozent, im Jahr 2035 schon 55–60 Pro-zent unseres Stroms aus erneuerbaren Energien kommen.

Im Bundestag wurde innerhalb von wenigen Tagen und mit kurzfristigen Änderungen über die EEG-Novelle 2017 entschieden. Sie tritt per 1. Januar 2017 in Kraft. Änderungen betreffen

– Bürgerenergieprojekte,

– die Verordnungsermächtigung, nach der sog. Mieterstrommodelle mit Eigenversorgungsan-lagen gleichgestellt werden können hinsichtlich der Höhe der EEG-Umlage,

– die Verordnungsermächtigung für die Durchführung einer gemeinsamen Wind- und PV-Aus-schreibung in Höhe von 400 MW,

– die monatliche Degression anstelle einer Einmaldegression für Wind an Land,

– die Ausschreibungsbeteiligung von Biomasse-Bestandsanlagen mit weniger als 150 kW Leistung

– Änderung der Förderung für PV-Freiflächenanlagen.

Energieintensive Unternehmen haben weiterhin die Möglichkeit, eine Erstattung der EEG-Um-lage zu erhalten. Hierzu sind die aktuellen Publikationen zu verfolgen, da es erfahrungsgemäß immer wieder Änderungen in den Zugangsvoraussetzungen gegeben hat.

SteuerentlastungDie EU-Kommission hat produzierenden Unternehmen der deutschen Wirtschaft im Rahmen der Öko-Steuer (Energie- und Stromsteuer) Steuerreduzierungen genehmigt. Im Gegenzug waren Unternehmen gefordert, z. B. für den Spitzensteuerausgleich, eigene Beiträge zur Verbesserung der Energieeffizienz zu erbringen.

Die Ökosteuer besteht aus

– einer Stromsteuer und

– einem Aufschlag zur Energiesteuer (bis 2006 Mineralölsteuer). Die Verwaltung erfolgt durch die Hauptzollämter.

Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes bestehen zwei grundsätzliche Ermäßigungs-potenziale:

– Ermäßigung des allgemeinen Steuersatzes und

– der sogenannte Spitzensteuerausgleich.

Von welchen Verbräuchen bei welchem Energieträger auszugehen ist, um Steuerermäßigungen zu erhalten, kann auf verschiedenen Internetseiten, u. a. der des BAFA, nachvollzogen werden.

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 1. August 2012 wurde der Weg für eine Änderung des Energie-steuer- und Stromsteuergesetzes geebnet. In der Nachfolgeregelung für den Spitzenausgleich nach § 55 EnergieStG und § 10 Stromsteuergesetz wird Unternehmen in Sonderfällen auf Antrag eine Steuerentlastung gewährt. Das Energie- und Stromsteuergesetz stellt die Basis für den Spitzenausgleich dar. Ab 1. Januar 2013 wird der sogenannte Spitzenausgleich nur noch gewährt, wenn Unternehmen des produzierenden Gewerbes gemäß § 55 des Energiesteuerge-setzes und § 10 des Stromsteuergesetzes als Gegenleistung nachweislich ihre Energieeffizienz verbessern und Einsparpotenziale festlegen.

Spitzenausgleich bedeutet dabei, dass Unternehmen des produzierenden Gewerbes u. a. in Abhängigkeit von deren gezahlter Energie- und Stromsteuer und den Rentenversicherungsbei-trägen vom Spitzenausgleich profitieren können.

Die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung regelt, in welcher Weise Nachweise durch den Antragsteller für die Energieeffizienz zu führen sind.

Besonderheiten sind für kleinere und mittlere Unternehmen geregelt, die neben der Einfüh-rung der DIN EN ISO 50001 und EMAS auch alternative Systeme zur Erhöhung der Energie-

3

Einleitung

effizienz anwenden können. Diese müssen entweder den Anforderungen der SpaEfV oder der DIN EN 16247-1 entsprechen. Die Definition für kleine und mittlere Unternehmen bezieht sich auf Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl von bis zu 250, einer Jahresbilanzsumme von geringer als 43 Mio. € und einem maximalen Umsatz von 50 Mio. €.

Dies bedeutet, dass Unternehmen ihren Energieverbrauch systematisch ermitteln, bewerten und daraufhin Maßnahmen zur Energieeinsparung einleiten müssen. Der Nachweis über die Verwirklichung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 kann entweder von Umweltgutachtern oder Umweltgutachterorganisationen oder von für die Zertifizierung von Energiemanagementsystemen akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen erbracht werden.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die von ihr offerierten Möglichkeiten als Triebfeder für immense Effizienzanstrengungen der Unternehmen dienen können. Mit der geforderten Erreichung eines Zielwerts rechnet sie gegenüber der Vorperiode 2007–2012 mit einem sprung-haften Anstieg der Energieeffizienz, die gleichzeitig mit dem Spitzensteuerausgleich die Wett-bewerbsfähigkeit der Unternehmen erhöhen soll.

Spitzenausgleich – Alternative Systeme zur Verbesserung der EnergieeffizienzWesentliche Voraussetzungen für die Erlangung des Spitzenausgleichs sind:

– Verbrauch der Energie zu betrieblichen Zwecken

– Die Belastung der Strom- und Energiesteuer muss die fiktive Entlastung der Rentenversiche-rungszahlungen des Arbeitgebers übersteigen.

– Ein Energieeffizienzsystem muss vorliegen.

– Konformitätsnachweis über das Zollformblatt 1449 (siehe Anhang)

Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Als weitere Wahloption zur DIN EN ISO 50001 kann auch ein alternatives System zur Verbesse-rung der Energieeffizienz gewählt werden.

Die Wahl des Energieaudits nach DIN 16247-1 ist großen Unternehmen wie auch KMU als Alter-native zur DIN EN ISO 50001 überlassen. Letztlich sind jedoch die Anforderungen an die Ana-lyse der energetischen Situation und der daraus resultierenden Maßnahmen und strategischen Ausrichtungen nahezu gleich. Im Unterschied zur DIN EN ISO 50001 wird jedoch das Energie-audit alle 4 Jahre durchgeführt. Weiterhin ist die Abnahme des Energieaudits different geregelt von der DIN EN ISO 50001, die von einer akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft auditiert wird.

Die SpaEfV deklariert im Anhang, welche inhaltlichen Anforderungen an ein Energieaudit nach DIN 16247-1 gestellt werden.

Nach Anlage 1 der SpaEfV kann ein Energieauditbericht entsprechend der DIN EN 16247-1 vor-gelegt werden. An den Bericht werden sehr konkrete Anforderungen gestellt, die es im Einzel-nen zu erfüllen gilt. Die Gliederung ist quasi vorgegeben und muss strikt befolgt werden.

Inhalte des Energieberichts sind:

1. Zusammenfassung

a) Rangfolge der Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz

b) vorgeschlagenes Umsetzungsprogramm

2. Hintergrund

a) allgemeine Informationen über die auditierte Organisation, den Energieauditor und die Energieauditmethode

b) Kontext des Energieaudits

Erfolgreiches Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001

4

c) Beschreibung des auditierten Objekts

d) relevante Vorschriften und Normen

3. Energieaudit

a) Beschreibung des Energieaudits, Anwendungsbereich, Ziel und Gründlichkeit, Zeitrah-men und Grenzen

b) Informationen zur Datenerfassung

I. Messaufbau

II. Aussage, welche Werte verwendet wurden (und welche Werte davon gemessen und welche geschätzt wurden)

III. Kopie der verwendeten Schlüsseldaten und der Kalibrierungszertifikate, soweit solche Unterlagen vorgeschrieben sind

c) Analyse des Energieverbrauchs

d) Kriterien für die Rangfolge von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz

4. Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz

a) vorgeschlagene Maßnahmen, Empfehlungen, Plan und Ablauf für die Umsetzung

b) Annahmen, von denen bei der Berechnung von Einsparungen ausgegangen wurde, und die resultierende Genauigkeit der Empfehlungen

c) Informationen über anwendbare Zuschüsse und Beihilfen

d) geeignete Wirtschaftlichkeitsanalyse

e) mögliche Wechselwirkungen mit anderen vorgeschlagenen Empfehlungen

f) Mess- und Nachweisverfahren, die für eine Abschätzung der Einsparungen nach der Um-setzung der empfohlenen Möglichkeiten anzuwenden sind.

5. Schlussfolgerungen

Anmerkung:

Für die Erfassung können nach wie vor 10 % des Gesamtenergieverbrauchs entfallen, so darun-ter keine wesentlichen Energieverbraucher sind.

In einigen Punkten des Energieauditberichts spiegeln sich auch Inhalte der DIN EN ISO 50001 wider. So zum Beispiel entspricht Punkt 3 der Gliederung dem Energieplanungsprozess. Die Bewertung der Energieaspekte und die Zieldeterminierung in der DIN EN ISO 50001 werden vorwiegend im Punkt des Energieauditberichts abgebildet.

Alternatives System nach Anlage 2 der SpaEfV

Im Wesentlichen wird hier die Umsetzung der Anlage 2 der SpaEfV gefordert. Ohne im Einzelnen auf die konkreten Anforderungen einzugehen, die mehr oder weniger deckungsgleich mit dem Energieplanungsprozess in der DIN EN ISO 50001 sind, seien hier die wesentlichen Punkte zu-sammenfassend aufgeführt:

1. Erfassung und Analyse eingesetzter Energieträger

2. Erfassung und Analyse von Energieverbrauchern (Anlagen und Geräte)

3. Bewertung der Einsparpotenziale

4. Ableitung von Maßnahmen und Schlussfolgerungen durch die Geschäftsleitung des Unter-nehmens

Der Nachweis des alternativen Systems wird auf dem Zollformblatt 1449 durch eine Konformi-tätsbewertungsstelle erbracht.

Hinweis

5

Einleitung

EnergiedienstleistungsgesetzGrundlage für das EDL-G ist die europäische Energieeffizienzrichtlinie, die von allen Mitglieds-staaten in nationales Recht umzusetzen ist. Unter anderem ist in der Energieeffizienzrichtlinie geregelt, dass jedes Nicht-KMU ein Energieaudit durchführen muss. Am 22. April 2015 sind die Änderungen des EDL-G in Kraft getreten. Daher waren alle Nicht-KMU aufgefordert, bis zum 5.12.2015 ein Energieaudit nachzuweisen, und von da an im Abstand von vier Jahren das Ener-gieaudit zu wiederholen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat ein Merkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der Paragraphen 8 ff. EDL-G (4.10.2016) herausgegeben.

Auch hat das BAFA gemäß EDL-G Paragraph 8c das Recht, Stichprobenkontrollen durchzufüh-ren. Wer entgegen seiner Verpflichtung, kein Energieaudit, nicht vollständig oder fristgemäß durchführt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 50 T Euro. Ebenso wird ein Bußgeld verhängt, wenn aus Unternehmen wahrheitswidrig behauptet, ein KMU zu sein.

Die Energieaudits dürfen von fachkundigen Auditoren durchgeführt werden, die bei der BAFA gelistet sind und dort ihre Fachkunde und Zuverlässigkeit unter Beweis gestellt haben.

Kerninhalte des geänderten EDL-G sind:

– die Umkehr der KMU-Definition im Hinblick auf die Durchführung von Energieaudits: für alle Nicht-KMU verpflichtend

– Verpflichtung der Durchführung eines Energieaudits unabhängig von der Branche

– Umfassende Begriffsdefinition, was ein Unternehmen ist: jede rechtlich selbständige Ein-heit unabhängig von der Rechtsform oder Bilanzierung

– Öffentliche Unternehmen, soweit nicht überwiegend hoheitlich tätig

– Keine Energieauditpflicht für kommunale Regiebetriebe und

– Einrichtungen mit überwiegend hoheitlichen Tätigkeiten, z. B. Polizei, Justiz

Als Nicht-KMU gilt:

– wer 250 oder mehr Personen beschäftigt oder

– wer weniger als 250 Personen beschäftigt, aber mehr als 50 Mio EUR Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme hat.

Im Merkblatt sind die Ermittlung der Mitarbeiterzahlen, finanzielle Schwellenwerte und die Begriffe „eigenständiges Unternehmen“ und „verbundene und Partnerunternehmen“ näher ausgeführt.

Die Erstermittlung des Nicht-KMU-Status fällt auf den 31.12.2014 bzw. auf Basis des Geschäfts-jahres und von dort an alle 3 Jahre nach Durchführung des Energieaudits.

Eine Freistellung von der Pflicht zur Durchführung von Energieaudits besteht für jene Unterneh-men, die

– ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder

– ein validiertes Umweltmanagementsystem im Sinne von EMAS

eingeführt haben.

Weiterhin müssen 90 % des Gesamtenergieverbrauchs über das Energieaudit erfasst worden sein.

Der gesamte Energieverbrauch wird hierbei definiert durch die Menge der eingesetzten und vom Unternehmen selbst verbrauchten Endenergie in dem maßgeblichen betrachteten Zeitraum im gesamten Unternehmen.

Zu berücksichtigen sind:

– alle Energieträger (Strom, Brennstoffe, Wärme, erneuerbare Energieträger, Kraftstoffe …)

Erfolgreiches Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001

6

– alle Anlagen, Standorte, Prozesse, Einrichtungen, Transportmittel

– auch Verkaufsräume, Verwaltungsräume, Lagerstätten

Weitere Einzelheiten sind im Merkblatt geregelt.

Das BAFA hat das Recht und die Pflicht, stichprobenhafte Überprüfungen der Energieaudits vorzunehmen.

Betriebliche Energiemanagementsysteme

Energiemanagementsysteme werden maßgeblich von den durch die Bundesregierung erlas-senen Anreizen bestimmt und nach vorn gebracht. Sie dürften jedoch auch im Eigeninteresse jedes wirtschaftlich denkenden Unternehmens stehen.

Wesentliche Hebel für best energetic performance sind folgerichtig:

KVP einleiten

Energiepotenziale ausschöpfen

Stromkosten-ersparnis

Stromsteuer-vergünstigung

Zu den sogenannten Hürden der Einführung und optimalen Umsetzung von Energiemanage-mentsystemen gehören u. a.

– Energieeinsparmöglichkeiten werden in ihrer Kostenrelevanz unterschätzt

– Mitarbeiter sehen ihren Arbeitsbereich als bereits optimiert an und sind skeptisch

– mangelndes Personal für die Umsetzung des Energiemanagements

– mangelnde Entscheidungskraft

– Investitionskosten können selbst bei kurzer Amortisation nicht aufgebracht werden

– Steigerung der Produktion wird als wichtiger gesehen, Energie wird dabei nicht betrachtet, Energiekosten müssen hingenommen werden

Es gilt, diese sich jedem Unternehmen stellenden Hürden zu überwinden. Das vorliegende Buch kann hierzu einen wirksamen Beitrag leisten.

Doch zunächst sollen grundsätzliche Begriffsklärungen vorgenommen werden, um ein besse-res verständnis der anschließenden Ausführungen zu erzielen.

7

Einleitung

Wichtige Begriffe

EnergieElektrizität, Brennstoffe, Dampf, Wärme, Druckluft und vergleichbare Medien

ANMERKUNG 1 Für die Zwecke dieser Norm bezieht sich der Begriff Energie auf verschiedene Formen von Energie, einschließlich erneuerbaren Energien, wie sie käuflich erworben, gespeichert, aufberei-tet, in Einrichtungen und Prozessen verwendet oder zurückgewonnen werden kann.

ANMERKUNG 2 Energie kann definiert werden als die Fähigkeit eines Systems, eine externe Aktivität oder Arbeit zu verrichten.

[aus DIN EN ISO 50001:2011-12, Abschnitt 3.5]

Energieformen

Für Energie werden verschiedene Energieformen differenziert:

Energieform Erläuterung

Primärenergie Energie ohne Umwandlung

Endenergie Bezugsenergie, die zur Umsetzung von Nutzenergie verwendet wird

Nutzenergie letzte Energieumwandlungsstufe, z. B. Druckluft, Dampf, Wärme

Abwärme jegliche Energieabgabe, die den Bilanzraum verlässt

Fortwärme jegliche Energie, die den Bilanzraum der Analyse verlässt

Die verschiedenen Energieformen werden mit einem Primärenergiefaktor versehen:

Energieform Primärenergiefaktor

Heizöl 1,1

Strom (mit Anteil an erneuerbaren Energien) 2,6

Erdgas/Flüssiggas 1,1

Steinkohle 1,1 …

energetische Ausgangsbasisquantitative(r) Referenzpunkt(e) als Basis für einen Vergleich der energiebezogenen Leistung

ANMERKUNG 1 Eine energetische Ausgangsbasis bezieht sich auf einen festgelegten Zeitraum.

ANMERKUNG 2 Eine energetische Ausgangsbasis kann durch Variablen normiert werden, die einen Einfluss auf den Energieeinsatz und/oder den Energieverbrauch, wie z. B. Höhe der Produktion, Tages-temperaturen (Außentemperatur), usw., haben.

ANMERKUNG 3 Die energetische Ausgangsbasis wird auch genutzt für die Berechnung von Energie-einsparungen, als Referenz vor und nach der Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der energetischen Leistung.

[aus DIN EN ISO 50001:2011-12, Abschnitt 3.6]

EnergieverbrauchMenge der eingesetzten Energie

[aus DIN EN ISO 50001:2011-12, Abschnitt 3.7]

Definition

Definition

Definition

Definition

Erfolgreiches Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001

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EnergieeffizienzGradmesser für den Energieaufwand zu erreichtem Nutzen

ANMERKUNG: Ein Vorgang ist dann effizient, wenn der vorgesehene Nutzen mit minimalem Auf-wand an Energie erreicht werden kann.

= Minimalprinzip

minimaler Aufwand

prognostizierter Nutzen

Gesamtenergieverbrauch der (z. B. anhand VDI 3807) in kWh umgerechnete Verbrauch aller Energieträger am Standort in dem für die Nachweisführung maßgeblichen Zeitraum (i. d. R. Kalenderjahr vor Antragsjahr).

ANMERKUNG Nachfolgende Tabelle verdeutlicht die Berücksichtigung der verschiedenen Energieträger bei der Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs.

Strom [kWh]

Öl [kWh]

Erdgas [kWh]

Flüssiggas [kWh]

Kraftstoffe [kWh]

Sonstige Energieträger(z. B. Holz, Fernwärme) bitte Art eintragen und jeweils Verbrauch in kWh angeben

Summe [kWh] je Standort

Rechnerischer Anteil des Gesamt-energieverbrauchs je Standort an dem des Unternehmens [in % der Summe kWh]

Hinweis für Antragsteller Spitzenausgleich:

Gemäß § 2 Nr. 4 des Stromsteuergesetzes ist das Unternehmen als kleinste rechtlich selb-ständige Einheit definiert. „Es müssen deshalb alle Unternehmensteile, Anlagen, Standorte, Prozesse und/oder Einrichtungen des antragstellenden Unternehmens erfasst werden, für das der Spitzenausgleich beantragt werden soll […] Auch Verkaufsräume, Verwaltungsräume, Lagerräume oder vergleichbare Räumlichkeiten sind bei der Ermittlung des Gesamtenergiever-brauchs grundsätzlich zu berücksichtigen […]“ (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin, 31.03.2014)

Definition

Definition

Teil 1Energiemanagement auf Basis von

DIN EN ISO 50001

(Leerseite)

11

Energiemanagement auf Basis von DIN EN ISO 50001

Anforderungen an Energiemanagementsysteme gemäß DIN EN ISO 50001Die DIN EN ISO 50001 stellt einen international ausgerichteten systematischen Ansatz zur kon-tinuierlichen Verbesserung energiebezogener Leistungen in Organisationen dar. Mit Hilfe der deklarierten Einzelanforderungen führt die Norm Unternehmen Schritt für Schritt zu Meilen-steinen bei der

– Einführung,

– Verwirklichung,

– Aufrechterhaltung und

– Verbesserung

von Energiemanagementsystemen.

Unter einem Energiemanagementsystem (EnMS) gemäß dieser Norm wird dabei die „Gesamt-heit miteinander zusammenhängender oder interagierender Elemente zur Einführung einer Energiepolitik und strategischer Energieziele, sowie Prozesse und Verfahren zur Erreichung dieser strategischen Ziele“ verstanden (DIN EN ISO 50001, Begriffe 3.9).

Die DIN EN ISO 50001 liefert einerseits den Rahmen bezüglich Energieeinsatz und Energiever-bräuchen in Unternehmen einschließlich

– Messungen, Analysen,

– Aufzeichnungen und Dokumentation,

– Auslegungs- und Beschaffungspraxis für Einrichtungen, Geräte, Maschinen,

– Prozessen und Personal,

– Systemen zur kontinuierlichen Verbesserung

und andererseits die Freiheit, alle die energetische Leistung des Unternehmens beeinflussen-den Variablen einzubeziehen, diese zu messen, zu interpretieren und zu überwachen. Seitens der DIN EN ISO 50001 sind keine spezifischen Leistungsparameter bezüglich Energie vorge-schrieben. Somit bildet die DIN EN ISO 50001 die Plattform für unterschiedlichste Organisati-onsformen, -größen und -spezifika:

„Diese Internationale Norm ist anwendbar für jede Organisation, die sicherstellen will, dass diese mit ihrer festgelegten Energiepolitik konform ist und dies gegenüber Außenstehenden nachweisen will. Eine solche Übereinstimmung kann entweder durch Selbstbewertung und Selbsterklärung der Konformität oder durch Zertifizierung des Energiemanagementsystems seitens einer externen Organisation erfolgen.“

[aus DIN EN ISO 50001:2011-12, 1. Anwendungsbereich]

Als Organisation wird dabei jede Gesellschaft, Körperschaft, jedes Unternehmen, jede Behörde oder Institution als Teil oder Ganzes, ob privat oder in öffentlicher Hand mit der Maßgabe, dass eigene Funktionen und eine eigene Verwaltung etabliert sind, die eine befugte Lenkung und Überwachung des Energiemanagements ermöglichen, verstanden (s. DIN EN ISO 50001, Be-griffe 3.22).

Die DIN EN ISO 50001 fordert die kontinuierliche Verbesserung des Energiemanagementsys-tems. Sie folgt in ihrer Grundstruktur dem Plan-Do-Check-Act-Zyklus (PDCA):

Definition

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