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Das diesem Bericht zugrundeliegende Vorhaben wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, und Forschung unter dem Förderkennzeichen 16OH12012 gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt beim Autor/bei der Autorin. Ergebnisse des Vorhabens NOW II - Anrechnungsbögen zur Prüfung der Zugangsvoraussetzungen für berufliche Fachrichtungen für das Weiterbildungsstudienprogramm „Master Lehramt berufsbildende Schulen“

Ergebnisse des Vorhabens NOW II Anrechnungsbögen zur ... · LP/ECTS“ b) ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss „mit fachwissenschaftlichen Studien-anteilen für ein allgemeinbildendes

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Das diesem Bericht zugrundeliegende Vorhaben wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, und Forschung unter dem Förderkennzeichen 16OH12012 gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt beim Autor/bei der Autorin.

Ergebnisse des Vorhabens NOW II

-

Anrechnungsbögen zur Prüfung der Zugangsvoraussetzungen für berufliche Fachrichtungen für das Weiterbildungsstudienprogramm

„Master Lehramt berufsbildende Schulen“

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Autor

Marion Wadewitz, Erika Bartsch

Erstellt im Rahmen des Vorhabens

NOW II – Nachfrage- und adressatenorientierte akademische Weiterbildung an der Universität Erfurt.

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Vorbemerkungen

Im Vorhaben NOW bekommen Absolventen und Absolventinnen der Studienfachrichtungen Bau-technik, Metalltechnik, Elektrotechnik, Pflege, Gesundheit und Sozialpädagogik die Möglichkeit sich für das Lehramt an berufsbildenden Schulen im Rahmen eines Masters of Education an der Universi-tät Erfurt weiter zu qualifizieren. Aufgrund der Vielfalt der zu erwartenden Studienabschlüsse ist eine eindeutige Zuordnung zu den genannten beruflichen Fachrichtungen nicht immer problemlos mög-lich. Um ein transparentes Zuordnungs- und Anrechnungsverfahren zu ermöglichen wurden im Pro-jekt NOW für die genannten beruflichen Fachrichtungen Anrechnungsbögen entwickelt.

(Stand: 08/2017)

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Inhalt

1. Zum Studienangebot Lehramt Berufsbildende Schulen an der Universität Erfurt ............................. 5

2. Überlegungen zum Anrechnungsverfahren für die berufliche Fachrichtung ...................................... 5

3. Anrechnungsbögen.............................................................................................................................. 7

Literatur ................................................................................................................................................... 8

Anhang .................................................................................................................................................... 9

A1: Anrechnungsprotokoll für die berufliche Fachrichtung Pflege ............................................... 9

A2: Anrechnungsprotokoll für die berufliche Fachrichtung Körperpflege .................................. 20

A3: Anrechnungsprotokoll für die berufliche Fachrichtung Sozialpädagogik ............................. 30

A4: Anrechnungsprotokoll für die berufliche Fachrichtung Gesundheit ..................................... 37

A5: Anrechnungsprotokoll für die berufliche Fachrichtung Bautechnik ..................................... 46

A6: Anrechnungsprotokoll für die berufliche Fachrichtung Elektrotechnik ................................ 53

A7: Anrechnungsprotokoll für die berufliche Fachrichtung Metalltechnik ................................. 58

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1. Zum Studienangebot Lehramt Berufsbildende Schulen an der Universität Erfurt An der Universität Erfurt wird ein Masterstudiengang für das Lehramt berufsbildende Schulen ange-boten.

Das bestehende Magisterstudium Lehramt berufsbildende Schulen (MaL-BS) ermöglicht aufbauend auf einen lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang ein lehramtsbezogenes Masterstudium in den beruflichen Fachrichtungen Bau-, Elektro- und Metalltechnik. Mit der Reakkreditierung des MaL-BS als Master of Education Berufsbildende Schulen (MEd-BS) ist vorgesehen, dass auch die beruflichen Fachrichtungen Gesundheit, Pflege, Körperpflege und Sozialpädagogik gewählt werden können.

Das viersemestrige Master of Education-Programm berufsbildende Schulen bietet eine anwendungs-orientierte, wissenschaftliche Berufsqualifikation für die Tätigkeit einer bzw. eines Lehrenden an Berufsbildenden Schulen. Auf der Grundlage eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlus-ses, welcher nicht zwingend lehramtsbezogen sein muss, wird im MEd-BS die Lehrbefähigung für eine berufliche Fachrichtung und ein allgemeinbildenden Unterrichtsfach vorbereitet. Spezifisch pro-grammbezogene Zugangsvoraussetzungen für das Master of Education-Programm Berufsbildende Schulen sind:

a) ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss „mit fachwissenschaftlichen Studien-anteilen für eine berufliche Fachrichtung […] im Umfang von mindestens 102 LP/ECTS“

b) ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss „mit fachwissenschaftlichen Studien-anteilen für ein allgemeinbildendes Unterrichtsfach von mindestens 60 LP/ ECTS“

c) „ein phoniatrisches Gutachten oder eine Lehreinheit im Umfang von 3 LP zu ‚Sprech-erziehung‘“ (Universität Erfurt 2017, S. 3)

2. Überlegungen zum Anrechnungsverfahren für die berufliche Fachrichtung Es ist damit zu rechnen, dass sich für den Studiengang Interessierte mit sehr heterogenen Hochschul-abschlüssen und Studienganginhalten in einer entsprechenden beruflichen Fachrichtung bewerben werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich aufgrund einer zunehmenden Diversifizierung der Studiengänge und ihrer Inhalte nach Bologna eine eindeutige Zuordnung zu den beruflichen Fachrichtungen nicht immer ohne weiteres treffen lässt. Es stellt sich die Frage, wie in einem Vorstu-dium erbrachte Studienleistungen transparent den angebotenen beruflichen Fachrichtungen zuge-ordnet werden können.

Im Rahmen des Projektes NOW wurde ein Verfahren mit individueller Anrechnungsregelung entwi-ckelt und erprobt. Dieses sieht eine Prüfung der Studieninhalte auf der Basis von Anrechnungsbögen vor. Entwickelt wurden in einer ersten Projektphase Anrechnungsbögen für die beruflichen Fachrich-tungen Bautechnik, Elektrotechnik, Metalltechnik.

Zentrale Grundlagen der entwickelten Bögen bildeten die Empfehlungen zur Ausgestaltung von Stu-dienordnungen für Bachelor- und Masterstudiengänge gewerblich-technischer Fachrichtungen der Arbeitsgemeinschaft „Gewerblich-Technische Wissenschaften und ihre Didaktiken (GTW)“ in der Gesellschaft für Arbeitswissenschaft e.V. (Arbeitsgemeinschaft Gewerblich-Technische Wissenschaf-ten und ihre Didaktiken, 2010) sowie die „Ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die

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Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung“ der Kultusministerkonferenz (KMK, 2014).

Die entwickelten Anrechnungsbögen sind ähnlich aufgebaut. Studieninteressierte müssen Grundla-genkenntnisse und fachwissenschaftliche Studieninhalte nachweisen. Die nachzuweisenden fachwis-senschaftlichen Kenntnisse sind auf die jeweilige Fachrichtung abgestimmt. Eine Besonderheit der erstellten Anrechnungsbögen liegt darin, dass nicht modulweise, sondern clusterweise angerechnet wird. Dies hat folgende Vorteile:

• An den Hochschulen werden Studiengänge sehr unterschiedlich umgesetzt. Dies betrifft so-wohl die Anzahl von ECTS/Modul als auch die Studieninhalte, die in einem Modul umgesetzt werden. Über die Gestaltung von Clustern erleichtert man dem/der Prüfer*in die Anrechnung, da es nicht gilt äquivalente Module ausfindig zu machen, sondern lediglich die Gesamtheit der in einem Studienfeld erworbenen Inhalte/Leistungspunkte zu prüfen.

• Ein zweiter Vorteil ergibt sich für den Studieninteressierten. Es ist nicht notwendig, dass der Studierende ein Studienfeld und dessen Inhalte eins zu eins äquivalent zu einem Referenz-rahmen nachweisen muss. Vielmehr zählt die Summe der erworbenen Studienleistungen. Dies trägt der Diversifizierung der Studiengänge und -inhalte besser Rechnung.

• Auch muss davon ausgegangen werden, dass ältere Studieninteressierte ihren Studiengang und dessen Inhalte nicht notwendigerweise in modularisierte Form abgeschlossen haben. Ei-ne Anrechnung auf Cluster statt Module erleichtert hier die Prüfung.

Für jeden Cluster wurde eine nachzuweisende Mindestanzahl von Leistungspunkten festgelegt, wel-cher aber eher einen orientierenden Charakter besitzt. Für die personenbezogenen beruflichen Fachrichtungen wurden in zweiten Phase Anrech-nungschecklisten auf der Basis von Referenzstudiengängen entwickelt. So resultiert der Anrech-nungsbogen Sozialpädagogik beispielsweise aus der Analyse von Studienordnungen zu Referenzstu-diengängen unterschiedlicher Hochschulstandorte in Deutschland. Dabei erfolgte eine Berücksichti-gung von Studiengängen der Universität Bamberg, der Technischen Universität Darmstadt, der Tech-nischen Universität Dresden, der Universität Tübingen, der Leuphana Universität Lüneburg sowie der Universität Kassel.

Nach der Veröffentlichung von aktualisierten Beschlüssen zu den „Ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung“ der Kultusmi-nisterkonferenz (KMK, 2015) mit spezifizierenden Angaben zu beruflichen Fachrichtungen, wurden die Anrechnungsbögen schrittweise erweitert bzw. angepasst.

Es liegen nunmehr für die beruflichen Fachrichtungen Metalltechnik, Elektrotechnik, Gesundheit, Pflege und Körperpflege KMK-konforme Checklisten vor. Lediglich für die beruflichen Fachrichtungen Bautechnik und Sozialpädagogik gibt es noch keine spezifizierenden KMK-Standards. Hier kommen momentan noch die ursprünglich erarbeiteten Bögen auf der Basis von Referenzstudiengängen zur Anwendung.

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3. Anrechnungsbögen Die entwickelten Anrechnungsbögen in der letzten Fassung sind dem Anhang zu entnehmen. Anlage 1: Anrechnungsprotokoll für die berufliche Fachrichtung Pflege Anlage 2: Anrechnungsprotokoll für die berufliche Fachrichtung Körperpflege Anlage 3: Anrechnungsprotokoll für die berufliche Fachrichtung Sozialpädagogik Anlage 4: Anrechnungsprotokoll für die berufliche Fachrichtung Gesundheit Anlage 5: Anrechnungsprotokoll für die berufliche Fachrichtung Bautechnik Anlage 6: Anrechnungsprotokoll für die berufliche Fachrichtung Elektrotechnik Anlage 7: Anrechnungsprotokoll für die berufliche Fachrichtung Metalltechnik

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Literatur Arbeitsgemeinschaft Gewerblich-Technische Wissenschaften und ihre Didaktiken (GTW) (2010): Empfehlungen zur Ausgestaltung von Studienordnungen für Bachelor- und Master-studiengänge gewerblich-technischer Fachrichtungen. Herausgegeben von der Arbeitsge-meinschaft „Gewerblich-Technische Wissenschaften und ihre Didaktiken“ (gtw) in der Ge-sellschaft für Arbeitswissenschaft e.V. URL: http://www.aggtw.uni-bremen.de/wp-content/uploads/downloads/2012/02/gtw-BAMA-Metalltechnik-2010.pdf (03.02.2015).

Kultusministerkonferenz (KMK) (2015): Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung. Beschluss der Kultusminister-konferenz vom 16.10.2008 i. d. F. vom 10.09.2015.

Kultusministerkonferenz (KMK) (2014): Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung. Beschluss der Kultusminister-konferenz vom 16.10.2008 i. d. F. vom 09.10.2014.

Mertz, N.; Schramm, H.; Wadewitz, M. (2015): Praxisbeispiel zum Projekt NOW - Nachfrage- und adressatenorientierte akademische Weiterbildung an der Universität Erfurt. In: Gerich, E.; Hanak, H.; Schramm, H.; Strazny, S.; Sturm, N.; Wachendorf, N. M.; Wadewitz, M.; Wei-chert, D.: Handreichung Anrechnung, Teil 2. Ein Blick in die Praxis. (2015), S. 26 – 38.

Schramm, H. (2014): Ergebnisse im Rahmen der Entwicklung des Weiterbildungsstudienpro-gramms „Master Lehramt berufsbildende Schulen“ und Zweitfächer „Mathematik“ und „So-zialkunde“ im Vorhaben NOW. Entwicklung von Anrechnungsverfahren für die Studienmodu-le der beruflichen Fachrichtungen.

Universität Erfurt (2017): Prüfungs- und Studienordnung der Universität Erfurt für das Mas-ter of Education-Programm Berufsbildende Schulen i.d.F. 10.05.17.

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Anhang

A1: Anrechnungsprotokoll für die berufliche Fachrichtung Pflege

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Anrechnungsprotokoll zu den fachlichen Zugangsvoraussetzun-gen für die berufliche Fachrichtung Pflege

Name, Vorname:

Geburtsdatum:

Studienabschluss:

Die Ergebnisse der Prüfung der vorgelegten Studienleistungen werden in Tabelle „A) Anrechnung“ ein-getragen. Insgesamt müssen in der Summe anrechenbare Studienleistungen im Umfang von mindestens 102 LP (gemäß Zulassungsvoraussetzungen für den MEd-BS an der Universität Erfurt) nachgewiesen werden.

A) Anrechnung (Anrechnungsprotokoll i. d. F. vom 24.11.16; Erstellt auf Basis der Prüfungs- und Studienordnung der Uni-versität Erfurt für das Master of Education Programm Berufsbildende Schulen (Stand 15.11.16); Konformität mit Kultusministerkon-ferenz (2016): Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2008 i. d. F. vom 08.09.2016). URL: http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2008/2008_10_16-Fachprofile-Lehrerbildung.pdf [letzter Zugriff: 24.11.16].) Gegenstand, Entwicklungslinien und Perspektiven der Pflegewissenschaft LP Grundlagen der Pflegeforschung einschließlich ihrer Paradigmen LP Grundlagen pflegerischen Handelns, z. B. Pflegeprozess, Körper-/Leibbezug, Evidence-based Nursing, Fallbezug in Wissenschaft und professionellem Handeln

LP

Pflegetheorien und –modelle, Pflegephänomene in ihren Wechselverhältnissen zwischen ökologischen sowie technischen und gesellschaftlichen Bedingungen, lebensweltlichen Bezügen, biografischen Bewältigungen und professionellen Bearbeitungen

LP

Pflegerische Versorgungsformen, Theorien und Methoden der präventiven Pflege, gemein-deorientierten Pflege, Akutpflege, Langzeitpflege, Rehabilitation sowie Palliativpflege

LP

Pflege-Qualitätsmanagementkonzepte, Pflege-Netzwerke, Interprofessionelle Zusammen-arbeit

LP

Historie und Professionalisierung der Pflegeberufe/nationale und internationale Entwicklun-gen

LP

Grundlagen der Ethik in der Pflege, ethische, pflegebezogene und medizinische Diskurse unter Berücksichtigung einer gendersensiblen, lebenslauforientierten und care-ethischen Perspektive, Dilemmata und Paradoxien

LP

Theorien und Modelle von Gesundheit und Krankheit/Gesundheitsförderung und Prävention LP Grundlagen der empirischen Gesundheits- und Versorgungsforschung LP Begriffe und Modelle der Diagnostik sowie Formen der Intervention und ihre Relevanz für pflegespezifische Problemlagen

LP

Theoretische Grundlagen und Konzepte im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Arbeitsmedizin, Qualitätssicherung und -management

LP

Grundlagen des Sozial-/Gesundheitsrechts, der Gesundheits- und Pflegepolitik und der Gesundheitssysteme im nationalen und internationalen Bereich und der Gesundheitsöko-nomie

LP

Grundlagen der Ethik im Gesundheitswesen und der Pflege LP Grundlagen der Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie und Pathologie im Kontext pflege-spezifischer Fragestellungen

LP

Allgemeine Prinzipien von Diagnostik und Therapie in Pflege und Medizin LP Grundlagen pflegerelevanter Erkrankungen: Ätiologie, Pathogenese, Diagnostik, Therapie sowie Prävention akuter, chronischer, somatischer und psychiatrischer Erkrankungen, evi-denzbasierte Medizin

LP

Grundlagen der Biochemie LP Grundlagen der Hygiene und Medizinischen Mikrobiologie LP Grundlagen der Pharmakologie LP Grundlagen in der Pädagogischen Psychologie, Persönlichkeits-. Entwicklungs-, Gesund-heits- und Sozialpsychologie

LP

Grundlagen der Berufs- und Professionssoziologie LP

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Professionelle Kommunikation und Beziehungsgestaltung sowie Gestaltung der interprofes-sionellen und interkulturellen Zusammenarbeit im Arbeitsfeld

LP

Rechtliche Grundlagen beruflicher Tätigkeiten in der Pflege LP Ausgewählte betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Grundlagen beruflicher Tätig-keiten in der Pflege

LP

Summe der erbrachten Studienleistungen:

LP

Die Zulassungskriterien sind nicht erfüllt. Die Zulassungskriterien sind erfüllt. Die Zulassungskriterien sind unter folgenden Auflagen erfüllt:

…………………………………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………………………

______________ _________________________

Datum Unterschrift des Prüfers

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B) Dokumentation zu den angerechneten Lehrveranstaltungen und Leistungspunkten Gegenstand, Entwicklungslinien und Perspektiven der Pflegewissenschaft Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Grundlagen der Pflegeforschung einschließlich ihrer Paradigmen Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Grundlagen pflegerischen Handelns, z. B. Pflegeprozess, Körper-/Leibbezug, Evidence-based Nursing, Fallbezug in Wissenschaft und professio-nellem Handeln Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Pflegetheorien und –modelle, Pflegephänomene in ihren Wechselverhältnissen zwischen ökologischen sowie technischen und gesellschaftlichen Bedingungen, lebensweltlichen Bezügen, biografischen Bewältigungen und professionellen Bearbeitungen Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

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Pflegerische Versorgungsformen, Theorien und Methoden der präventiven Pflege, gemeindeorientierten Pflege, Akutpflege, Langzeitpflege, Re-habilitation sowie Palliativpflege Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Pflege-Qualitätsmanagementkonzepte, Pflege-Netzwerke, Interprofessionelle Zusammenarbeit Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Historie und Professionalisierung der Pflegeberufe/nationale und internationale Entwicklungen Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

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Grundlagen der Ethik in der Pflege, ethische, pflegebezogene und medizinische Diskurse unter Berücksichtigung einer gendersensiblen, lebens-lauforientierten und care-ethischen Perspektive, Dilemmata und Paradoxien Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Theorien und Modelle von Gesundheit und Krankheit/Gesundheitsförderung und Prävention Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Grundlagen der empirischen Gesundheits- und Versorgungsforschung Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Begriffe und Modelle der Diagnostik sowie Formen der Intervention und ihre Relevanz für pflegespezifische Problemlagen Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

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Theoretische Grundlagen und Konzepte im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Arbeitsmedizin, Qualitätssicherung und –management Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Grundlagen des Sozial-/Gesundheitsrechts, der Gesundheits- und Pflegepolitik und der Gesundheitssysteme im nationalen und internationalen Bereich und der Gesundheitsökonomie Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Grundlagen der Ethik im Gesundheitswesen und der Pflege Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

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Grundlagen der Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie und Pathologie im Kontext pflegespezifischer Fragestellungen Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Allgemeine Prinzipien von Diagnostik und Therapie in Pflege und Medizin Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Grundlagen pflegerelevanter Erkrankungen: Ätiologie, Pathogenese, Diagnostik, Therapie sowie Prävention akuter, chronischer, somatischer und psychiatrischer Erkrankungen, evidenzbasierte Medizin Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Grundlagen der Biochemie Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

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Grundlagen der Hygiene und Medizinischen Mikrobiologie Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Grundlagen der Pharmakologie Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Grundlagen der Pädagogischen Psychologie, Persönlichkeits-, Entwicklungs-, Gesundheits- und Sozialpsychologie Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Grundlagen der Berufs- und Professionssoziologie

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Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Professionelle Kommunikation und Beziehungsgestaltung sowie Gestaltung der interprofessionellen und interkulturellen Zusammenarbeit im Arbeitsfeld Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Rechtliche Grundlagen beruflicher Tätigkeit in der Pflege Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Ausgewählte betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Grundlagen beruflicher Tätigkeiten in der Pflege Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

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A2: Anrechnungsprotokoll für die berufliche Fachrichtung Körperpflege

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Anrechnungsprotokoll zu den fachlichen Zugangsvoraussetzun-gen für die berufliche Fachrichtung Körperpflege

Name, Vorname:

Geburtsdatum:

Studienabschluss:

Die Ergebnisse der Prüfung der vorgelegten Studienleistungen werden in Tabelle „A) Anrechnung“ ein-getragen. Insgesamt müssen in der Summe anrechenbare Studienleistungen im Umfang von mindestens 102 LP (gemäß Zulassungsvoraussetzungen für den MEd-BS an der Universität Erfurt) nachgewiesen werden. A) Anrechnung (Anrechnungsprotokoll i. .d F. vom 24.11.16; Erstellt auf Basis der Prüfungs- und Studienordnung der Universität Erfurt für das Master of Education Programm Berufsbildende Schulen (Stand 15.11.16); Konformität mit Kultusminis-terkonferenz (2016): Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2008 i. d. F. vom 08.09.2016). URL: http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2008/2008_10_16-Fachprofile-Lehrerbildung.pdf [letzter Zugriff: 24.11.16].) Grundlagen der Zellbiologie LP Grundlagen der Mikrobiologie LP Grundlagen der Humanbiologie LP Grundlagen der Dermatologie LP Grundlagen der Allergologie LP Epidemiologisch bedeutsame Zivilisationskrankheiten LP Arbeits- und umweltbedingte gesundheitliche Gefährdungen und Berufserkrankungen LP Grundlagen der allgemeinen und anorganischen Chemie LP Grundlagen der organischen Chemie LP Grundlagen der Biochemie LP Chemie der Kosmetika (Produkte) LP Berufsspezifische Chemie (Prozesse) LP Bereichsspezifische Toxikologie LP Grundlagen der Farben- und Formenlehre LP Grundlagen der Kunst- und Kulturgeschichte LP Ästhetische Grundlagen und Modetheorien LP Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention LP Grundlagen der Gesundheitspsychologie und Gesundheitspädagogik LP Gesundheitswissen und –verhalten in Beruf und Alltag LP Grundlagen der Hygiene LP Umweltwissen und –verhalten in Beruf und Alltag LP Grundlagen der Kommunikation LP Kosmetische Verfahren LP Grundlagen der fachrichtungsbezogenen Betriebswirtschaftslehre, Kundenmanage-ment und Werbung

LP

Physikalische Grundlagen, insbesondere Strahlen-, Laser- und Apparatekunde LP Ausgewählte rechtliche Grundlagen des Berufsbereichs LP

Summe der erbrachten Studienleistungen:

LP

Die Zulassungskriterien sind nicht erfüllt. Die Zulassungskriterien sind erfüllt.

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Die Zulassungskriterien sind unter folgenden Auflagen erfüllt: …………………………………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………………………

______________ _________________________

Datum Unterschrift des Prüfers

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B) Dokumentation zu den angerechneten Lehrveranstaltungen und Leistungspunkten Grundlagen der Zellbiologie Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Grundlagen der Mikrobiologie Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Grundlagen der Humanbiologie Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Grundlagen der Dermatologie Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

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Grundlagen der Allergologie Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Epidemiologisch bedeutsame Zivilisationskrankheiten Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Arbeits- und umweltbedingte gesundheitliche Gefährdungen und Berufserkrankungen Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Grundlagen der allgemeinen und anorganischen Chemie Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

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Grundlagen der organischen Chemie Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Grundlagen der Biochemie Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Chemie der Kosmetika (Produkte) Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Berufsspezifische Chemie (Prozesse)

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Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Bereichsspezifische Toxikologie Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Grundlagen der Farben- und Formenlehre Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Grundlagen der Kunst- und Kulturgeschichte Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

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Ästhetische Grundlagen und Modetheorien Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Grundlagen der Gesundheitspsychologie und Gesundheitspädagogik Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Gesundheitswissen und –verhalten in Beruf und Alltag Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

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Grundlagen der Hygiene Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Umweltwissen und –verhalten in Beruf und Alltag Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Grundlagen der Kommunikation Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Kosmetische Verfahren Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

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Grundlagen der fachrichtungsbezogenen Betriebswirtschaftslehre, Kundenmanagement und Werbung Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Physikalische Grundlagen, insbesondere Strahlen-, Laser- und Apparatekunde Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Ausgewählte rechtliche Grundlagen des Berufsbereichs Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

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A3: Anrechnungsprotokoll für die berufliche Fachrichtung Sozialpädagogik

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Anrechnungsprotokoll zu den fachlichen Zugangsvoraussetzun-gen für die berufliche Fachrichtung Sozialpädagogik

Name, Vorname:

Geburtsdatum:

Studienabschluss:

Die Ergebnisse der Prüfung der vorgelegten Studienleistungen werden in Tabelle „A) Anrechnung“ ein-getragen. Insgesamt müssen in der Summe anrechenbare Studienleistungen im Umfang von mindestens 102 LP (gemäß Zulassungsvoraussetzungen für den MEd-BS an der Universität Erfurt) nachgewiesen werden.

A) Anrechnung (Anrechnungsprotokoll i. .d F. vom 24.11.16; Erstellt auf Basis der Prüfungs- und Studienordnung der Universität Erfurt für das Master of Education Programm Berufsbildende Schulen (Stand 15.11.16); Anmerkung: Abweichung von Stand 06/2016, welcher im Rahmen des Vorhaben NOW auf Basis der Analyse von Studienordnungen von Referenzstudiengängen unterschiedlicher Hochschulstandorte in Deutschland, wie Universität Bamberg, Technische Universität Dortmund, Technische Universität Dresden, Universität Tübingen, Leuphana Universität Lüneburg, Universität Kassel, erstellt wurde) Grundfragen und Grundbegriffe der Sozialpädagogik LP Theorien der Sozialpädagogik LP Lehr-Lernprozesse LP Arbeitsfelder der Sozialpädagogik LP Geschichte der Sozialpädagogik LP Einführung in wissenschaftliches Arbeiten LP Bildung in der frühen Kindheit LP Entwicklungskonzepte und –prozesse in der Kindheit LP Bildungskonzeptionen, Bildungs- und Entwicklungspläne LP Grundlagen der Diagnostik, Intervention, Evaluation LP Sozial- und Entwicklungspsychologie LP Organisation der Sozialpädagogik in der frühen Kindheit LP Analysen sozialer Probleme LP Einordnungs- und Erklärungsmodelle LP Beobachten, Beraten und Fördern LP Rechtliche Grundlagen der Sozialpädagogik und Sozialpolitik LP Empirische Sozialforschung LP Sozialbildungsforschung LP

Summe der erbrachten Studienleistungen:

LP

Die Zulassungskriterien sind nicht erfüllt. Die Zulassungskriterien sind erfüllt. Die Zulassungskriterien sind unter folgenden Auflagen erfüllt:

…………………………………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………………………

______________ _________________________

Datum Unterschrift des Prüfers

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B) Dokumentation zu den angerechneten Lehrveranstaltungen und Leistungspunkten Grundfragen und Grundbegriffe der Sozialpädagogik Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Theorien der Sozialpädagogik Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Lehr-Lernprozesse Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Arbeitsfelder der Sozialpädagogik Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

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Geschichte der Sozialpädagogik Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Einführung in wissenschaftliches Arbeiten Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Bildung in der frühen Kindheit Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Entwicklungskonzepte und –prozesse in der Kindheit Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

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Bildungskonzeptionen, Bildungs- und Entwicklungspläne Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Grundlagen der Diagnostik, Intervention, Evaluation Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Sozial- und Entwicklungspsychologie Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Organisation der Sozialpädagogik in der frühen Kindheit

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Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Analysen sozialer Probleme Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Einordnungs- und Erklärungsmodelle Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Beobachten, Beraten und Fördern Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

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Rechtliche Grundlagen der Sozialpädagogik und Sozialpolitik Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Empirische Sozialforschung Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Sozialbildungsforschung Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

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A4: Anrechnungsprotokoll für die berufliche Fachrichtung Gesundheit

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Anrechnungsprotokoll zu den fachlichen Zugangsvoraussetzun-gen für die berufliche Fachrichtung Gesundheit

Name, Vorname:

Geburtsdatum:

Studienabschluss:

Die Ergebnisse der Prüfung der vorgelegten Studienleistungen werden in Tabelle „A) Anrechnung“ ein-getragen. Insgesamt müssen in der Summe anrechenbare Studienleistungen im Umfang von mindestens 102 LP (gemäß Zulassungsvoraussetzungen für den MEd-BS an der Universität Erfurt) nachgewiesen werden.

A) Anrechnung (Anrechnungsprotokoll i. .d F. vom 24.11.16; Erstellt auf Basis der Prüfungs- und Studienordnung der Uni-versität Erfurt für das Master of Education Programm Berufsbildende Schulen (Stand 15.11.16); Konformität mit Kultusministerkon-ferenz (2016): Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2008 i. d. F. vom 08.09.2016). URL: http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2008/2008_10_16-Fachprofile-Lehrerbildung.pdf [letzter Zugriff: 24.11.16].) Theorien und Modelle von Gesundheit und Krankheit sowie des Gesundheitsverhaltens LP Theorien, Modelle und Handlungskonzepte der Gesundheitsförderung LP Grundlagen der empirischen Gesundheits- und Versorgungsforschung LP Theoretische Grundlagen und Konzepte im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Arbeitsmedizin

LP

Qualitätssicherung und -management im Gesundheitswesen LP Grundlagen des Sozial-/Gesundheitsrechts, der Gesundheitspolitik, der Gesundheitssys-teme und der Gesundheitsökonomie

LP

Grundlagen der Ethik im Gesundheitswesen LP Grundlagen der Diagnostik, Prävention, Kuration, Rehabilitation und Palliativversorgung sowie der evidenzbasierten Praxis

LP

Grundlagen der Anatomie, Physiologie, Pathologie und Pathophysiologie LP Allgemeine Prinzipien von Diagnostik und Therapie LP Spezielle Krankheitslehre: Ätiologie, Pathogenese, Diagnostik, Therapie sowie Prävention ausgewählter akuter und chronischer somatischer und psychiatrischer Krankheiten

LP

Grundlagen der Hygiene und der medizinischen Mikrobiologie LP Grundlagen der Pharmakologie LP Berufsspezifische Grundlagen der Labormedizin LP Professionelle Kommunikation und Beziehungsgestaltung sowie Gestaltung der interpro-fessionellen und interkulturellen Zusammenarbeit im Arbeitsfeld im Kontext der unab-dingbaren Notwendigkeit der Zusammenarbeit in den verschiedenen Versorgungsarran-gements und -institutionen

LP

Ausgewählte rechtliche Grundlagen beruflicher Tätigkeiten im Gesundheitswesen LP Ausgewählte betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Grundlagen beruflicher Tätigkeiten in Gesundheitsfachberufen

LP

Grundlagen der medizinischen Assistenz und/oder pflegerischen und/oder therapeuti-schen Handelns in Gesundheitsfachberufen

LP

Dokumentation und Dokumentationssysteme in Einrichtungen des Gesundheitswesens, Datenschutz

LP

Organisation und Verwaltung in Einrichtungen des Gesundheitswesens LP

Summe der erbrachten Studienleistungen:

LP Die Zulassungskriterien sind nicht erfüllt. Die Zulassungskriterien sind erfüllt. Die Zulassungskriterien sind unter folgenden Auflagen erfüllt:

…………………………………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………………………

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______________ _________________________ Datum Unterschrift des Prüfers

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B) Dokumentation zu den angerechneten Lehrveranstaltungen und Leistungspunkten Theorien und Modelle von Gesundheit und Krankheit sowie des Gesundheitsverhaltens Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Theorien, Modelle und Handlungskonzepte der Gesundheitsförderung Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Grundlagen der empirischen Gesundheits- und Versorgungsforschung Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Theoretische Grundlagen und Konzepte im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Arbeitsmedizin Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

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Qualitätssicherung und -management im Gesundheitswesen Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Grundlagen des Sozial-/Gesundheitsrechts, der Gesundheitspolitik, der Gesundheitssysteme und der Gesundheitsökonomie Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Grundlagen der Ethik im Gesundheitswesen Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Grundlagen der Diagnostik, Prävention, Kuration, Rehabilitation und Palliativversorgung sowie der evidenzbasierten Praxis Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

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Grundlagen der Anatomie, Physiologie, Pathologie und Pathophysiologie Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Allgemeine Prinzipien von Diagnostik und Therapie Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Spezielle Krankheitslehre: Ätiologie, Pathogenese, Diagnostik, Therapie sowie Prävention ausgewählter akuter und chronischer somatischer und psychiatrischer Krankheiten Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Grundlagen der Hygiene und der medizinischen Mikrobiologie

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Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Grundlagen der Pharmakologie Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Berufsspezifische Grundlagen der Labormedizin Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Professionelle Kommunikation und Beziehungsgestaltung sowie Gestaltung der interprofessionellen und interkulturellen Zusammenarbeit im Arbeitsfeld im Kontext der unabdingbaren Notwendigkeit der Zusammenarbeit in den verschiedenen Versorgungsarrangements und -institutionen Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Page 44: Ergebnisse des Vorhabens NOW II Anrechnungsbögen zur ... · LP/ECTS“ b) ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss „mit fachwissenschaftlichen Studien-anteilen für ein allgemeinbildendes

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Ausgewählte rechtliche Grundlagen beruflicher Tätigkeiten im Gesundheitswesen Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Ausgewählte betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Grundlagen beruflicher Tätigkeiten in Gesundheitsfachberufen Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Grundlagen der medizinischen Assistenz und/oder pflegerischen und/oder therapeutischen Handelns in Gesundheitsfachberufen Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Dokumentation und Dokumentationssysteme in Einrichtungen des Gesundheitswesens, Datenschutz Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Page 45: Ergebnisse des Vorhabens NOW II Anrechnungsbögen zur ... · LP/ECTS“ b) ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss „mit fachwissenschaftlichen Studien-anteilen für ein allgemeinbildendes

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Organisation und Verwaltung in Einrichtungen des Gesundheitswesens Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

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A5: Anrechnungsprotokoll für die berufliche Fachrichtung Bautechnik

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Anrechnungsprotokoll zu den fachlichen Zugangsvoraussetzun-gen für die berufliche Fachrichtung Bautechnik

Name, Vorname:

Geburtsdatum:

Studienabschluss:

Die Ergebnisse der Prüfung der vorgelegten Studienleistungen werden in Tabelle „A) Anrechnung“ ein-getragen. Insgesamt müssen in der Summe anrechenbare Studienleistungen im Umfang von mindestens 102 LP (gemäß Zulassungsvoraussetzungen für den MEd-BS an der Universität Erfurt) nachgewiesen werden.

A) Anrechnung (Anrechnungsprotokoll i. .d F. vom 24.11.16; Erstellt auf Basis der Prüfungs- und Studienordnung der Univer-sität Erfurt für das Master of Education Programm Berufsbildende Schulen (Stand 15.11.16); Konformität mit Stand 06/2016, wel-cher im Rahmen des Vorhaben NOW auf Basis der Analyse von Studienordnungen von Referenzstudiengängen der Technischen Universitäten Dresden und Ilmenau erstellt wurde) Mathematik LP Naturwissenschaft LP Informatik LP Arbeitssystemgestaltung LP Ökonomie LP Bautechnik LP Baukonstruktion LP Gestaltung LP

Summe der erbrachten Studienleistungen:

LP

Die Zulassungskriterien sind nicht erfüllt. Die Zulassungskriterien sind erfüllt. Die Zulassungskriterien sind unter folgenden Auflagen erfüllt:

…………………………………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………………………

______________ _________________________

Datum Unterschrift des Prüfers

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B) Erläuterungen zu den Bereichen Mathematik In die Berechnung der im Bereich Mathematik erbrachten Studienleistungen fließen Veranstaltungen mit folgenden Inhalten ein:

• Logik, Mengen, Zahlen, komplexe Zahlen, lineare Algebra und lineare Gleichungssysteme, Ana-lysis von Funktionen in einer reellen Veränderlichen

• Differential- und Integralrechnung im Rn, Vektoranalysis, Integralsätze, Gewöhnliche Differenti-algleichungen, Fourier- und Laplacetransformation

Quelle: Modulhandbuch des Studienganges polyvalenter Bachelor mit Lehramtsoption an berufsbildenden Schulen. TU Ilmenau, Fassung vom 24.03.2010, S.57 f. Naturwissenschaft In die Berechnung der im Bereich Naturwissenschaft erbrachten Studienleistungen fließen Veranstal-tungen mit folgenden Inhalten ein:

• Klassische Mechanik • Elektrodynamik • Thermodynamik • Relativitätstheorie • Grundbegriffe der Quantenphysik

Quelle: de.wikipedia.org, Schlagwort „Physik“

Informatik In die Berechnung der im Bereich Informatik erbrachten Studienleistungen fließen Veranstaltungen mit folgenden Schwerpunkten ein:

• Theoretische Informatik • Angewandte Informatik • Technische Informatik • Systemarchitektur • Software- und Multimediatechnik • Künstliche Intelligenz

Quelle: Technische Universität Dresden. Institute der Fakultät für Informatik Arbeitssystemgestaltung In die Berechnung der im Bereich Arbeitssystemgestaltung erbrachten Studienleistungen fließen Veran-staltungen mit folgenden Schwerpunkten ein:

• Arbeits- und Gesundheitsschutz • Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung • Belastungs- und Zufriedenheitsanalyse

Quelle: Institut für angewandte Arbeitswissenschaft: http://www.arbeitswissenschaft.net/Arbeitssystemgestaltung.653.0.html (abgerufen am: 18.03.2013) Ökonomie In die Berechnung der im Bereich Ökonomie erbrachten Studienleistungen fließen Veranstaltungen mit folgenden Schwerpunkten ein:

• Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre • Grundlagen der Volkswirtschaftslehre • Ökonomie und Ökologie, Nachhaltigkeitskonzepte und -strategien

Quelle: eigene Zusammenstellung

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Bautechnik In die Berechnung der im Bereich Bautechnik erbrachten Studienleistungen fließen Veranstaltungen mit folgenden Schwerpunkten ein:

• Baustoffkunde, Werkstoffkunde • Baustatik • Bauphysik • Bauprozesse, Verfahrenstechnik • Haustechnik, Gebäudetechnik, Technischer Ausbau • Bodenmechanik, Geotechnik, Hydromechanik • Vermessungskunde, Geodäsie • Wasserwesen, Grundbau • Tragwerkslehre • Sicherheitstechnik • Baurecht • Kanalbau, Leitungsbau • Straßenbau, Gleisbau (1) • Siedlungswasserwirtschaft • Baubiologie, Bauökologie • Arbeitswissenschaften • Infrastrukturplanung (2) • Nachhaltiges Bauen (3)

Grundlage: Quelle: Pahl, Jörg-Peter; Herkner, Volkmar (Hrsg.) (2010): Handbuch Berufliche Fachrichtungen. S. 381 ff. Vorgenommene Änderung/Ergänzungen in Abstimmung mit TMBJS: (1) Änderung statt „Schienenbau“, (2 + 3)Ergänzungen Baukonstruktion In die Berechnung der im Bereich Baukonstruktion erbrachten Studienleistungen fließen Veranstaltun-gen mit folgenden Schwerpunkten ein:

• Baukonstruktionslehre, Hochbaukonstruktionen • Mauerwerksbau, Massivbau • Beton-/Stahlbetonbau • Stahlbau • Holzbau • Instandsetzung

Grundlage: Quelle: Pahl, Jörg-Peter; Herkner, Volkmar (Hrsg.) (2010): Handbuch Berufliche Fachrichtungen. S. 381 ff. Gestaltung In die Berechnung der im Bereich Gestaltung erbrachten Studienleistungen fließen Veranstaltungen mit folgenden Schwerpunkten ein:

• Raumgestaltung, Innenausbau • Farbgebung • Bau-/Stilgeschichte, Baukultur, Denkmalpflege

Grundlage: Quelle: Pahl, Jörg-Peter; Herkner, Volkmar (Hrsg.) (2010): Handbuch Berufliche Fachrichtungen. S. 381 ff.

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C) Dokumentation zu den angerechneten Lehrveranstaltungen und Leistungspunkten Mathematik Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Naturwissenschaft Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Informatik Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Arbeitssystemgestaltung Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Page 51: Ergebnisse des Vorhabens NOW II Anrechnungsbögen zur ... · LP/ECTS“ b) ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss „mit fachwissenschaftlichen Studien-anteilen für ein allgemeinbildendes

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Ökonomie Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Bautechnik Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Baukonstruktion Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Page 52: Ergebnisse des Vorhabens NOW II Anrechnungsbögen zur ... · LP/ECTS“ b) ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss „mit fachwissenschaftlichen Studien-anteilen für ein allgemeinbildendes

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Gestaltung Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

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A6: Anrechnungsprotokoll für die berufliche Fachrichtung Elektrotechnik

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Anrechnungsprotokoll zu den fachlichen Zugangsvoraussetzun-gen für die berufliche Fachrichtung Elektrotechnik

Name, Vorname:

Geburtsdatum:

Studienabschluss:

Die Ergebnisse der Prüfung der vorgelegten Studienleistungen werden in Tabelle „A) Anrechnung“ ein-getragen. Insgesamt müssen in der Summe anrechenbare Studienleistungen im Umfang von mindestens 102 LP (gemäß Zulassungsvoraussetzungen für MEd-BS an der Universität Erfurt) nachgewiesen werden.

A) Anrechnung (Anrechnungsprotokoll i. .d F. vom 24.11.16; Erstellt auf Basis der Prüfungs- und Studienordnung der Univer-sität Erfurt für das Master of Education Programm Berufsbildende Schulen (Stand 15.11.16); Konformität mit Kultusministerkonfe-renz (2016): Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2008 i. d. F. vom 08.09.2016). URL: http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2008/2008_10_16-Fachprofile-Lehrerbildung.pdf [letzter Zugriff: 24.11.16].) Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen möglichst mit Anwendungsbezug zur Elektrotechnik

LP

Ausgewählte Grundlagen und Anwendungen zum Projekt-, Qualitäts- und Umweltmanage-ment

LP

Gebäude- und Infrastruktursysteme LP Berufliche Arbeit und die berufs- und fachwissenschaftliche Analyse ihrer Entwicklungen LP Grundlagen der Elektrotechnik LP Informationstechnische Grundlagen LP Sicherheitstechnik und -vorschriften LP Grundlagen der Automatisierungstechnik LP Vertiefung in mindestens einem der folgenden 3 Bereiche:

• Technologie, Funktion und Betrieb von Anlagen der Energietechnik • Prozesse, Technologien und Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik • Aufbau, Funktion und Betrieb von Anlagen der Automatisierungstechnik

Weitere Vertiefungsbereiche sind möglich.

LP

Summe der erbrachten Studienleistungen:

LP

Die Zulassungskriterien sind nicht erfüllt. Die Zulassungskriterien sind erfüllt. Die Zulassungskriterien sind unter folgenden Auflagen erfüllt:

…………………………………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………………………

______________ _________________________

Datum Unterschrift des Prüfers

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B) Dokumentation zu den angerechneten Lehrveranstaltungen und Leistungspunkten Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen möglichst mit Anwendungsbezug zur Elektrotechnik Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Ausgewählte Grundlagen und Anwendungen zum Projekt-, Qualitäts- und Umweltmanagement Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Gebäude- und Infrastruktursysteme Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Berufliche Arbeit und die berufs- und fachwissenschaftliche Analyse ihrer Entwicklungen Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

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Grundlagen der Elektrotechnik Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Informationstechnische Grundlagen Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Sicherheitstechnik und -vorschriften Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Grundlagen der Automatisierungstechnik Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Page 57: Ergebnisse des Vorhabens NOW II Anrechnungsbögen zur ... · LP/ECTS“ b) ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss „mit fachwissenschaftlichen Studien-anteilen für ein allgemeinbildendes

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Vertiefung in mindestens einem der folgenden 3 Bereiche: • Technologie, Funktion und Betrieb von Anlagen der Energietechnik • Prozesse, Technologien und Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik • Aufbau, Funktion und Betrieb von Anlagen der Automatisierungstechnik

Weitere Vertiefungsrichtungen sind möglich Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

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A7: Anrechnungsprotokoll für die berufliche Fachrichtung Metalltechnik

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Anrechnungsprotokoll zu den fachlichen Zugangsvoraussetzun-gen für die berufliche Fachrichtung Metalltechnik

Name, Vorname:

Geburtsdatum:

Studienabschluss:

Die Ergebnisse der Prüfung der vorgelegten Studienleistungen werden in Tabelle „A) Anrechnung“ ein-getragen. Insgesamt müssen in der Summe anrechenbare Studienleistungen im Umfang von mindestens 102 LP (gemäß Zulassungsvoraussetzungen für den MEd-BS an der Universität Erfurt) nachgewiesen werden.

A) Anrechnung (Anrechnungsprotokoll i. .d F. vom 24.11.16; Erstellt auf Basis der Prüfungs- und Studienordnung der Uni-versität Erfurt für das Master of Education Programm Berufsbildende Schulen (Stand 15.11.16); Konformität mit Kultusministerkon-ferenz (2016): Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2008 i. d. F. vom 08.09.2016). URL: http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2008/2008_10_16-Fachprofile-Lehrerbildung.pdf [letzter Zugriff: 24.11.16].) Mathematisch-naturwissenschaftliche Grundlagen mit einem Anwendungsbezug zur Inge-nieurwissenschaft

LP

Technische Mechanik LP Technische Thermodynamik LP Arbeitswissenschaft LP Qualitäts-, Sozial- und Umweltmanagement, Arbeitssicherheit LP Fachwissenschaftliche Inhalte bezogen auf Prozesse, Systeme sowie Organisationskonzep-te beruflicher Facharbeit und deren Systematik

LP

Produktions-/Fertigungstechnik LP Werkstofftechnik LP Technische Kommunikation LP Konstruktionstechnik LP Maschinenelemente LP Elektrotechnik LP Informationstechnik LP Mess-, Steuer- und Regelungstechnik LP

Summe der erbrachten Studienleistungen:

LP

Die Zulassungskriterien sind nicht erfüllt. Die Zulassungskriterien sind erfüllt. Die Zulassungskriterien sind unter folgenden Auflagen erfüllt:

…………………………………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………………………

______________ _________________________

Datum Unterschrift des Prüfers

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B) Dokumentation zu den angerechneten Lehrveranstaltungen und Leistungspunkten Mathematisch-naturwissenschaftliche Grundlagen mit einem Anwendungsbezug zur Ingenieurwissenschaft Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Technische Mechanik Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Technische Thermodynamik Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Arbeitswissenschaft Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Page 61: Ergebnisse des Vorhabens NOW II Anrechnungsbögen zur ... · LP/ECTS“ b) ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss „mit fachwissenschaftlichen Studien-anteilen für ein allgemeinbildendes

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Qualitäts-, Sozial- und Umweltmanagement, Arbeitssicherheit Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Fachwissenschaftliche Inhalte bezogen auf Prozesse, Systeme sowie Organisationskonzepte beruflicher Facharbeit und deren Systematik Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Produktions-/Fertigungstechnik Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Werkstofftechnik Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Page 62: Ergebnisse des Vorhabens NOW II Anrechnungsbögen zur ... · LP/ECTS“ b) ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss „mit fachwissenschaftlichen Studien-anteilen für ein allgemeinbildendes

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Technische Kommunikation Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Konstruktionstechnik Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Maschinenelemente Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

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Elektrotechnik Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Informationstechnik Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

Mess-, Steuer- und Regelungstechnik Titel der LV SWS LP Umfang der Anrechnung (Teilanrechnung oder gesamte Anrechnung der LV?)

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