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Unterlage 1 Straßenbaubehörde (Bezeichnung und Anschrift): Staatliches Bauamt Bamberg, Franz-Ludwig-Str. 21, 96047 Bamberg Regierungsbezirk: Oberfranken Landkreis: Coburg Gemeinde: Meeder, Stadt Coburg Erläuterungsbericht zur Planfeststellung Staatsstraße 2205 Landesgrenze - Bad Rodach - Coburg Verlegung nördlich Coburg 2. Bauabschnitt, 2. Teilabschnitt Bau-km 0+000 bis 5+235 Abschnitt 180 / Station 4,205 bis Abschnitt 200 / Station 1,037 Aufgestellt: Bamberg, den 20.05.2009 Von: Staatliches Bauamt Bamberg Unterschrift: Schmidt, Baudirektor

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Unterlage 1

Straßenbaubehörde (Bezeichnung und Anschrift):

Staatliches Bauamt Bamberg, Franz-Ludwig-Str. 21, 96047 Bamberg

Regierungsbezirk:

Oberfranken

Landkreis:

Coburg

Gemeinde:

Meeder, Stadt Coburg

Erläuterungsbericht

zur

Planfeststellung

Staatsstraße 2205 Landesgrenze - Bad Rodach - Coburg

Verlegung nördlich Coburg 2. Bauabschnitt, 2. Teilabschnitt

Bau-km 0+000 bis 5+235

Abschnitt 180 / Station 4,205 bis Abschnitt 200 / Station 1,037

Aufgestellt:

Bamberg, den 20.05.2009

Von:

Staatliches Bauamt Bamberg

Unterschrift:

Schmidt, Baudirektor

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I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

1 BESCHREIBUNG DES VORHABENS 8

1.1 Standort 8

1.2 Vorgeschichte der Planung 9

1.3 Planerische Beschreibung 14

1.3.1 Bestandteil von Ausbauplanungen 14

1.3.2 Bestandteil der Bauleitplanung der Stadt Coburg 14

1.3.3 Art und Umfang der Baumaßnahme 15

1.4 Straßenbauliche Beschreibung 18

1.4.1 Längen und Querschnitte 18

1.4.2 Vorhandene Strecken- und Verkehrscharakteristik 19

1.4.3 Vorgesehene Strecken- und Verkehrscharakteristik 20

2 NOTWENDIGKEIT DER BAUMAßNAHME 21

2.1 Darstellung der unzureichenden Verkehrsverhältnisse 21

2.1.1 Vorhandene Verkehrsbelastung und Verkehrsentwicklung auf der St 2205 21

2.1.2 Unzureichende Verkehrsverhältnisse auf der Strecke 23

2.1.3 Unzureichende Verkehrsverhältnisse an der Kreuzung GVS Wiesenfeld - Herbartsdorf, 23

2.1.4 Unzureichende Verkehrsverhältnisse im Ortsbereich von Wiesenfeld und den Gemeindeverbindungsstraßen Richtung Bertelsdorf / Coburg 23

2.1.5 Unzureichende Verkehrsverhältnisse an der Kreuzung Kreisstraße CO 4 / St 2205 23

2.1.6 Unzureichende Verkehrsverhältnisse an der Einmündung GVS Kösfeld Nord und Kösfeld Süd 24

2.1.7 Unzureichende Verkehrsverhältnisse in den Ortsdurchfahrten Beiersdorf und Neuses 24

2.1.8 Unzureichende bauliche Verhältnisse auf der Staatsstraße 24

2.2 Raumordnerische Entwicklungsziele 26

2.2.1 Landesentwicklungsprogramm Bayern 26

2.2.2 Regionalplan Oberfranken West (4) 27

2.3 Anforderungen an die Straßen-Infrastruktur 28

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2.3.1 Erfordernisse des regelmäßigen Verkehrsaufkommens 28

2.3.2 Prognostische Einschätzung der Verkehrsentwicklung 28

2.3.3 Entlastung des vorhandenen unzureichenden Straßennetzes 29

2.3.4 Anschluss an das überregionale Straßennetz 31

2.3.5 Schließung von Netzlücken 31

2.3.6 Verbesserung der Verkehrssicherheit 32

2.3.7 Verbesserung der Wirtschaftlichkeit für die Straßennutzer 33

2.4 Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen 34

3 BEGRÜNDUNG DES VORHABENS - VARIANTENVERGLEICH 35

3.1 Beschreibung der Plantrasse und der Varianten 35

3.1.1 Beschreibung der Variante 1: 36

3.1.2 Beschreibung der Variante 2: 36

3.1.3 Beschreibung der Variante 3: 36

3.1.4 Beschreibung der Variante 4 - Planfeststellungstrasse 36

3.2 Auswirkungen der Plantrasse und der Varianten 53

3.2.1 Raumordnung 53

3.2.2 Städtebau 53

3.2.3 Verkehrsverhältnisse 53

3.2.4 Straßen-Infrastruktur 53

3.2.5 Wirtschaftlichkeit 54

3.2.6 Umweltauswirkungen 55

3.3 Ergebnis unter Berücksichtigung der „Ausbauvariante“ 66

4 TECHNISCHE GESTALTUNG DER BAUMAßNAHME 67

4.1 Trassierung 67

4.1.1 Staatsstraße 2205 neu 67

4.1.2 Verlegung der St 2205alt 69

4.1.3 Überführung der GVS Wiesenfeld - Herbartsdorf 70

4.1.4 CO 4, CO 4 neu, GVS Kösfeld, GVS Wiesenfeld – Sulzdorf 71

4.1.5 Überführung GVS Sulzdorf - Meeder 71

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4.1.6 Überführung der GVS Sulzdorf - Beuerfeld 72

4.2 Querschnitte 74

4.2.1 St 2205neu 74

4.2.2 Kreisverkehrsplätze bei Bau-km 1+243 und Bau-km 2+173 76

4.2.3 GVS Wiesenfeld - Herbartsdorf 77

4.2.4 Ersatzstraße für die St 2205alt 78

4.2.5 CO 4 80

4.2.6 GVS Wiesenfeld - Kreisverkehr Wiesenfeld Ost 81

4.2.7 GVS Sulzdorf - Kreisverkehr Wiesenfeld Ost 82

4.2.8 GVS Sulzdorf - Meeder 83

4.2.9 GVS Sulzdorf – Beuerfeld 84

4.2.10 Öffentliche Feld- und Waldwege 85

4.2.11 Privatwege 85

4.2.12 Radweg östlich der Kreisstraße CO 4, westlich der St 2205alt sowie im Bereich des Kreisverkehrsplatzes Wiesenfeld Süd 85

4.2.13 Gehweg, westlich der CO 4 am Ortseingang von Wiesenfeld 86

4.3 Kreuzungen und Einmündungen, Änderungen im Wegenetz 87

4.3.1 Höhenfreie Kreuzung (Überführung) der St 2205neu mit der GVS Wiesenfeld - Herbartsdorf 87

4.3.2 Höhengleiche Kreuzung (Kreisverkehrsplatz Wiesenfeld Süd) der St 2205neu mit der CO 4 88

4.3.3 Höhengleiche Kreuzung (Kreisverkehrsplatz Wiesenfeld Ost) der St 2205neu mit der GVS Wiesenfeld - Sulzdorf 89

4.3.4 Einmündung der GVS Kösfeld (Kösfelder Straße II) in die GVS –Wiesenfeld - Sulzdorf, Bau-km 0+074 89

4.3.5 Höhenfreie Kreuzung (Überführung) der St 2205neu mit der GVS Sulzdorf - Meeder 90

4.3.6 Einmündung der GVS Sulzdorf – Meeder in die GVS Sulzdorf - Wiesenfeld 90

4.3.7 Höhenfreie Kreuzung (Überführung) der St 2205neu mit der GVS Sulzdorf - Beuerfeld 91

4.3.8 Einmündung der GVS Sulzdorf – Beuerfeld in die GVS Sulzdorf - Glend 91

4.3.9 Höhenfreie Kreuzung (Überführung) der St 2205neu mit der GVS Glend – Beuerfeld 92

4.3.10 Einmündung der Kreisstraße CO 4 in die Ersatzstraße für die St 2205alt 92

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4.3.11 Einmündung der GVS Kösfeld Süd (Coburger Straße) in die Ersatzstraße für die St 2205alt 93

4.3.12 Einmündungen in die Kreisstraße CO 4 94

4.3.13 Änderungen und Ergänzungen im untergeordnetem Wegenetz 94

4.3.14 Kreuzungen mit Gewässern 99

4.4 Verkehrssicherheit der gewählten Lösung 101

4.5 Baugrund / Erdarbeiten 102

4.5.1 Bodenarten, Zustand und Witterungsempfindlichkeit 102

4.5.2 Grundwasser 102

4.5.3 Umfang der Erdarbeiten, Massenbilanz 102

4.5.4 Vorzusehende bautechnische Maßnahmen 103

4.5.5 Vorgesehene Seitenentnahmen und Seitenablagerungen 103

4.6 Entwässerung 103

4.6.1 Vorflutverhältnisse 103

4.6.2 Entwässerung der Straßen 103

4.6.3 Geplante Einleitungen und zentrale Entwässerungsanlagen 104

4.7 Ingenieurbauwerke 108

4.7.1 BW 0-1, Brücke GVS Herbartsdorf – Wiesenfeld über St 2205 108

4.7.2 BW 0-2, Brücke über den Herbartsdorfer Graben 108

4.7.3 BW 1-1, Brücke über DB-Gleis Coburg – Bad Rodach und öFW 108

4.7.4 BW 1-2, Brücke über den Sulzbach bei Kösfeld 109

4.7.5 BW 2-1, Brücke über den Griesgraben bei Kösfeld 110

4.7.6 BW 3-1, Brücke GVS Sulzdorf – Meeder über St 2205 110

4.7.7 BW 3-2, Brücke über den Dorfbach bei Sulzdorf 111

4.7.8 BW 3-3, Brücke GVS Sulzdorf – Beuerfeld über St 2205 111

4.7.9 BW 4-1, Brücke über den Lauterbachüberleiter, Bachgraben, öffentlichen Feld- und Waldweg sowie über die GVS Glend - Beuerfeld 112

4.8 Straßenausstattung 112

4.9 Besondere Anlagen 112

4.10 Öffentliche Verkehrsanlagen 113

4.11 Leitungen 114

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4.11.1 Öffentliche Versorgung 114

4.11.2 Telekommunikationsleitungen 116

4.12 Ausbau von Gewässern 117

4.12.1 Gewässerausbau durch Herstellung eines neuen Gewässers 117

4.12.2 Gewässerausbau durch Dammbauten 118

4.12.3 Gewässerausbau durch Änderung von Deichbauten entlang der Flutmulde des Lauterbachüberleiters 120

4.12.4 Maßnahmen mit sonstigen wasserwirtschaftlichen Sachverhalten 120

5 SCHUTZMAßNAHMEN 122

5.1 Verkehrslärmschutzmaßnahmen 122

5.1.1 Rechtsgrundlagen 122

5.1.2 Einstufung der benachbarten Gebiete 122

5.1.3 Lärmvermeidung durch Trassierung 122

5.1.4 Berechnungsgrundlagen 123

5.1.5 Ergebnisse der schalltechnischen Berechnung 123

5.1.6 Aktiver und passiver Lärmschutz 123

5.2 Schutzmaßnahmen für Wassergewinnungsgebiete 123

5.3 Schutz- bzw. Vorsorgemaßnahmen zur Luftreinhaltung 123

5.4 Sonstige Schutzmaßnahmen 124

6 AUSGLEICHSMAßNAHMEN ZUR ERHALTUNG VON ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIETEN 125

6.1.1 Überschwemmungsgebiet des Sulzbach und des Griesgrabens: 125

6.1.2 Auswirkungen auf die Hochwassersituation des Dorfbaches: 125

6.1.3 Auswirkungen auf die Hochwassersituation des Wahlgrabens, Herbartsdorfergrabens, Hutgrabens, Wegseitengraben bei Glend, Sulzgraben: 125

7 MINIMIERUNGS- UND AUSGLEICHSMAßNAHMEN ZUM SCHUTZ VON NATUR UND LANDSCHAFT 126

7.1 Minimierungsmaßnahmen 126

7.2 Ausgleichsmaßnahmen 129

7.3 Landschaftsgestalterische Maßnahmen 131

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8 SICHERUNGSMAßNAHMEN HINSICHTLICH NATURA 2000 (GEBIETS- UND ARTENSCHUTZ) 132

9 DURCHFÜHRUNG DER BAUMAßNAHME 133

9.1 Bauabschnitte und zeitliche Abwicklung 133

9.2 Grunderwerb 133

9.3 Verkehrsregelung während der Bauzeit 134

9.4 Erschließung der Baustelle 134

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1 Beschreibung des Vorhabens

1.1 Standort

Die Staatsstraße 2205 beginnt an der Landesgrenze des Freistaates Thüringen (Land-kreis Hildburghausen) zum Freistaat Bayern und verläuft in südöstlicher Richtung ent-lang einer Entwicklungsachse von überregionaler Bedeutung vom Unterzentrum Stadt Bad Rodach zum Kleinzentrum Meeder (Wiesenfeld) und über Neuses bei Coburg in das Oberzentrum Coburg. Die St 2205 mündet dort in die Bundesstraße 4. Diese fun-giert als Zubringer zur Autobahn BAB A 73 Bamberg – Erfurt. Durch die Grenzöffnung und die deutsche Wiedervereinigung im Jahr 1990 hat die Staatsstraße 2205 besondere Bedeutung erlangt. Sie stellt eine wichtige Ost - West - Verbindung dar und verbindet den nordost-oberfränkischen Raum Coburg mit dem südost-thüringischen Raum Hildburghausen. Aus der Entwicklung der Verkehrsmengen, insbesondere der starken Zunahme des Schwerverkehrs, ist zu schließen, dass die Staatsstraße 2205 seit der Grenzöffnung im Jahr 1989 eine erhebliche Bedeutung für den Verkehr erlangt hat. Die Wichtigkeit einer leistungsfähigen und verkehrsgerechten Verbindung zwischen Bad Rodach und der BAB A 73 wurde insbesondere durch die Verleihung des Prädi-kats „Bad“ an die Stadt Rodach in 1999 erhöht.

St 2205

Abbildung 1: Verlauf der St 2205 im Grenzübergang nach Thüringen

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1.2 Vorgeschichte der Planung

Von jeher war die Staatsstraße 2205 eine Verbindung aus dem oberfränkischen Raum in den Raum Thüringen. Während der Teilung Deutschlands wurde diese alte Straßen-verbindung jedoch unterbrochen.

Erste Planungen 1963:

Für eine Verlegung reichen erste Planungen bis in das Jahr 1963 zurück. Um die Ver-kehrsverhältnisse in Coburg zu regeln und den Durchgangsverkehr aus der Innenstadt von Coburg herauszunehmen, stellte die Stadt Coburg einen Generalverkehrsplan auf. Dieser sah vor, die Bundesstraße 4 entlang der DB-Linie Coburg - Neustadt b. Coburg und weiter durch den Lautergrund südlich an Bertelsdorf vorbei, bis zur Bundesstraße 4 Nord zu verlegen. Alle in diesem Bereich vorhandenen Staatsstraßen sollten an die verlegte Bundesstraße 4 angeschlossen werden.

Generalverkehrsplan 1973:

In der ersten Fortschreibung des Generalverkehrsplanes im Jahre 1973 wurde eine Verlegung der Staatsstraße 2205 in den Norden von Coburg empfohlen, um die im Zu-ge der Gebietsreform an Coburg angegliederte Gemeinde Beiersdorf zu umgehen und das Industriegebiet Neuses an das überörtliche Straßennetz anzubinden.

Raumordnungsverfahren 1983:

Da der Ausbau der Staatsstraße 2205 für dringend nötig erachtet wurde, wurden für den Bereich zwischen Coburg und Breitenau die Unterlagen für ein Raumordnungs-verfahren erarbeitet, das am 11.02.1983 der Regierung von Oberfranken vorgelegt wurde.

Bau des Müllheizkraftwerkes Coburg:

Kurz darauf wurde entschieden, dass das Müllheizkraftwerk Coburg im Industriegebiet Neuses erstellt werden sollte. Die Raumordnungsunterlagen mussten unter Berück-sichtigung des geplanten Standortes des Müllheizkraftwerkes überarbeitet werden. Diese überarbeiteten Raumordnungsunterlagen wurden am 30.07.1985 der Regierung von Oberfranken vorgelegt. Am 09.09.1985 wurde das Verfahren eingeleitet.

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Raumordnungsverfahren 1985:

Die Raumordnungsunterlagen sahen für den Verlauf der Staatsstraße 2205 im We-sentlichen 2 Varianten vor: Variante 0 und Variante 1 (Raumordnungslinien RO 0 und RO 1 - siehe nachstehende Karte). Die Variante 0 beinhaltete die Anbindung der Staatsstraße 2205 an die Westtangente Coburg (AS Neuses) und den Ausbau der vorhandenen Staatsstraße 2205 unter Bei-behaltung der bisherigen Linienführung. Bei Variante 1 (Raumordnungstrasse) wurde der Anschluss der Staatsstraße 2205 an den Nordring (Bundesstraße 4) Coburg - Dörfles-Esbach südlich des Ortsteiles Bertelsdorf vorgeschlagen und die Linienführung durch das Industriegebiet Neuses mit Anbindung des Müllheizkraftwerkes Coburg und unter Umgehung der Wohngebiete des Ortsteil Neuses und Beiersdorf der Stadt Co-burg bis zur Ortsdurchfahrt Neida (Ortsteil der Gemeinde Meeder).

Variante 1 im Flächennutzungsplan der Stadt Coburg und Artenschutz:

Diese Variante 1 wurde zwar im Flächennutzungsplan der Stadt Coburg dargestellt, wurde jedoch nicht weiterverfolgt, da schon bei der 1. Anhörung zur Raumord-nungstrasse der Landesbund für Vogelschutz, der Bund Naturschutz, die Regierung von Oberfranken als höhere Naturschutzbehörde sowie das Bayerische Landesamt für Umweltschutz auf die besondere Schutzwürdigkeit der Wiesen südlich von Glend unter den Gesichtspunkten des Artenschutzes aufmerksam gemacht haben und das Stra-ßenbauamt aufgefordert wurde, weitere Varianten zu entwickeln.

Neuses

B 4

RO -Trasse 0

RO -Trasse 1

Beiersdorf

Wiesenfeld A 73

St 2205

Abbildung 3: Raumordnungstrassen „0“ und „1“ aus 1985

A 73

B 4

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Linie des Straßenbauamtes Kronach:

Daraufhin brachte das damalige Straßenbauamt Kronach eine Linie ein, die den Ortsteil Glend der Stadt Coburg nördlich umgeht und die "Vogelfreistätte Glender Wie-sen", die dann später, am 16.08.1989, zum Naturschutzgebiet erklärt worden ist, nicht berührte.

Landesplanerische Beurteilung im ROV 1988:

Mit der landesplanerischen Beurteilung vom 09.05.1988 wurde schließlich das Raum-ordnungsverfahren beendet und die zuletzt geplante Linie als mit den Zielen von Raumordnung und Städtebau in Einklang stehend positiv beurteilt.

Grenzöffnung 1989:

Am 09.11.1989 wurde die Grenze zur ehemaligen DDR geöffnet. In den folgenden Wochen wurden zahlreiche Grenzübergänge, auch der an der Staatsstraße 2205 zwi-schen den Landkreisen Hildburghausen und Coburg, wieder befahrbar gemacht. Da-durch ist das Verkehrsaufkommen im gesamten oberfränkischen Raum sprunghaft an-gestiegen. Bereits im Jahr 1990, wenige Monate nach der Grenzöffnung wurden auf der Staatsstraße 2205 an der Landesgrenze Freistaat Bayern – Freistaat Thüringen 4.091 Kfz/24h gezählt. Die Grenzöffnung hat im Bereich der Maßnahme u. a. den Bau der BAB A 73 Nürnberg – Erfurt zur Folge, in dessen Planung die Verlegung der Staatsstraße 2205 berücksichtigt werden musste.

Raumordnungsverfahren zur A 73 mit abgelehnter AS „St 2205“:

Im Raumordnungsverfahren für die geplante Autobahn BAB A 73 Lichtenfels - Coburg - Erfurt, das mit der landesplanerischen Beurteilung vom 20.06.1994 abgeschlossen wurde, war zunächst eine Verlegung der Staatsstraße 2205 nördlich Coburg mit einem unmittelbaren Anschluss an die BAB A 73 östlich des Coburger Stadtteils Glend vorge-sehen. Die indirekte Verknüpfung der Staatsstraße 2205 mit der BAB A 73 über den Nordring Coburg (Bundesstraße 4) entsprechend der raumgeordneten Planung wäre somit hinfällig gewesen. Mit Schreiben vom 21.07.1995 hat das Bundesministerium für Verkehr bei seiner Linienbestimmung für die BAB A 73 im Abschnitt Landesgrenze Bayern/Thüringen - Lichtenfels jedoch befunden, dass es einer unmittelbaren Verknüp-fung der Staatsstraße 2205 mit der BAB A 73 nicht zustimmt. Somit war die weitere Planung der Verlegung der Staatsstraße 2205 auf die raumgeordnete Linie abzustel-len.

Erste Vorentwurfsvorlage 1996:

Wegen der rasant ansteigenden Verkehrsmenge und der Entwicklungen der Ver-kehrswege insbesondere im Bereich der Stadt Coburg (Verlegung Bundesstraße 4 „Nordring“ und Neubau der BAB A 73) wurden Rufe nach einer im zeitlichen Zusam-menhang mit den anderen Maßnahmen stehenden Verlegung der Staatsstraße 2205 laut. Dies führte dazu, dass am 31.07.1996 ein Vorentwurf für die Gesamtmaßnahme der "Staatsstraße 2205, Verlegung nördlich Coburg" von Bau-km 0+000 bis Bau-km 5+783 der Regierung von Oberfranken mit der Bitte um Prüfung und Genehmigung vorgelegt wurde.

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Genehmigung des 1. Bauabschnittes 1997:

Der 1. Bauabschnitt (Carl-Kaeser-Kreisel bis zum Anschluss an die verlegte Bundes-straße 4 (Nordring)) wurde im März 1997 genehmigt.

Bau des 1. Bauabschnittes:

Der Bauabschnitt 1 konnte im zeitlichen Zusammenhang mit der Verlegung der Bun-desstraße 4 (Nordring) bereits baulich umgesetzt werden und ist schon unter Verkehr. Dies hat bereits jetzt eine verkehrliche Entlastung in den Stadtteilen Neuses und Ber-telsdorf zur Folge.

Einstufung des 2. Bauabschnittes im Ausbauplan für die Staatsstraßen 2001:

Im 6. Ausbauplan für die Staatsstraßen 2001 ist die Maßnahme „Staatsstraße 2205, Verlegung nördlich Coburg, Bauabschnitt 2“ in der 1. Dringlichkeit enthalten.

Zweite Vorentwurfsvorlage 2003:

Im September 2003 wurde ein überarbeiteter Vorentwurf für den 2. Teilabschnitt genehmigt.

Nachmeldung des Vogelschutzgebietes im Rahmen der Natura 2000 Meldungen 2004:

Im Herbst 2004 erfolgte die Nachmeldung des SPA-Teil-Gebietes (Vogelschutzgebiet) 5831-701 „Itz-, Rodach- und Baunachaue“. Hierdurch wurde die geplante Trassenfüh-rung aus dem Jahr 2003 in Frage gestellt.

Vorentwurfstrasse von 2003

Abbildung 6: Vorentwurfstrasse von 2003

Beiersdorf

Wiesenfeld

Neuses

St 2205

B 4

A 73

A 73

B 4

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Für die „Durchfahrung“ des neu gemeldeten SPA-Gebietes mit der Trasse aus 2003 wurde eine FFH / SPA – Verträglichkeitsprüfung durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass erhebliche Beeinträchtigungen durch die geplante Trasse aus 2003 entstehen. Daher musste in der Folge eine neue Trassenführung gefunden werden, die keine erhebliche Beeinträchtigung nach sich zieht.

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1.3 Planerische Beschreibung

1.3.1 Bestandteil von Ausbauplanungen

Die Maßnahme „Staatsstraße 2205, Verlegung nördlich Coburg, BA II“ ist im 6. Aus-bauplan für die Staatsstraßen (01.01.2001) in der 1. Dringlichkeit enthalten (s. nach-stehende Abb. 3). Gemäß RAS-N ist diese Straße der Kategoriegruppe A II (überregionale / regionale Verbindung) zuzuordnen. Somit wird eine Entwurfsgeschwindigkeit von ve = 80 km/h gewählt (vgl. RAS-N Bild 11). Der gegenwärtige bauliche Zustand und die bestehende Linienführung dieses Stre-ckenabschnittes entsprechen nicht mehr den verkehrlichen Anforderungen. Mit der Verlegung der St 2205 kann der Verkehr von Bad Rodach / Thüringen mit Ziel-richtung Coburg und BAB A73 vollständig aus den Ortsdurchfahrten von Beiersdorf und Neuses herausgenommen werden.

1.3.2 Bestandteil der Bauleitplanung der Stadt Coburg

Nachdem der 1. Bauabschnitt der St 2205 neu im Bereich zwischen der Bundesstraße 4 „Nordring“ und dem Kreisverkehr an der Carl-Kaeser-/Friedrich-Rückert-Str. („Kae-ser-Kreisel“) durch einen Bebauungsplan der Stadt Coburg planungsrechtlich gesichert (Bebauungsplan Nr. 103 19 c 4/2 zum Anschluss der Staatsstrasse 2205 neu an die Bundesstraße 4 „Nordring“ vom 16.07.1997 mit Änderung vom 12.11.1997) und am 18.12.2000 für den Verkehr freigegeben wurde, hat die Stadt Coburg auf Anregung und unter Abstimmung mit dem damaligen Straßenbauamt Kronach auch den nächs-ten verkehrswirksamen Abschnitt der raumordnerisch festgestellten Trasse der Staats-straße St 2205 neu, Verlegung nördlich Coburg, 2. Bauabschnitt, zwischen dem fertig gestellten Kreisverkehrsplatz an der Carl-Kaeser-/Friedrich-Rückert-Straße und dem geplanten Kreisverkehr nordöstlich des so genannten „Hessenhofes“ im Bebauungs-plan Nr. 103 19 c 1/2 mit integriertem Grünordnungsplan vom 20.06.2001 mit Ände-rung vom 13.02.2002 für das Gewerbegebiet „Schindleite“ zwischen den Stadtteilen Bertelsdorf und Glend planungsrechtlich gesichert. Nachdem zum einen die Firma Kaeser Kompressoren GmbH zwischenzeitlich beab-sichtigt ihr bestehendes Betriebsgelände an der Carl-Kaeser-Straße in Richtung Wes-ten zu erweitern und aus logistischen Gründen eine verbesserte Anbindung des Be-

Abbildung 7: Ausschnitt aus dem Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern

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triebsgeländes, insbesondere des Logistikzentrums an die geplante Staatsstraße St 2205 wünscht, und zum anderen eine verbesserte Verknüpfung des Kaeser Mobilair-Werkes in der Glender Straße mit dem Kaeser-Stammwerk erreicht werden soll, wurde die im Bebauungsplan Nr. 103 19 c 1/2 mit integriertem Grünordnungsplan für das Gewerbegebiet "Schindleite" zwischen den Stadtteilen Bertelsdorf und Glend rechts-kräftig festgesetzte Staatsstraße St 2205 neu in Richtung Westen verschoben und mit einem zusätzlichen Anschlusspunkt in Form eines Kreisverkehrs auf Höhe des Müll-heizkraftwerks („Kaeser-Kreisel II“) versehen. Die planungsrechtliche Sicherung der Trassenverschiebung sowie des zusätzlichen Anschlusspunktes erfolgte im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 103 19 c 1/4 vom 14.02.2007 zur Verlegung der Staatsstraße St 2205 neu im Bereich zwischen dem Müllheizkraftwerk und der Firma Kaeser.

1.3.3 Art und Umfang der Baumaßnahme

Die vorliegenden Planfeststellungsunterlagen umfassen den 2. Teilabschnitt des 2. Bauabschnitts der Verlegung der Staatsstraße 2205 (St 2205neu) zwischen Wiesen-feld und dem Gewerbegebiet Schindleite im Ortsteil Bertelsdorf in Coburg. Die gesamte Verlegung der Staatsstraße 2205 erfolgt zwischen Wiesenfeld und der B 4 in Coburg. Sie wurde dazu in zwei Bauabschnitte unterteilt:

1.3.3.1 1. Bauabschnitt:

Der 1. Bauabschnitt ist bereits unter Verkehr. Dieser beginnt am „Carl-Kaeser-Kreisel“ und endet an der zweibahnigen Bundesstraße 4 bei Coburg (Nordring).

Wiesenfeld

Neuses

Beiersdorf

2. Bauabschnitt 2. Teilabschnitt

2. Bauabschnitt 1. Teilabschnitt

1. Bauabschnitt

St 2205

Abbildung 11: Abschnittseinteilung der Maßnahme „Verlegung nördlich Coburg“

B 4

A 73

A 73

B 4

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1.3.3.2 2. Bauabschnitt:

Der 2. Bauabschnitt besteht aus zwei Teilabschnitten. Für den 1. Teilabschnitt inner-halb des Stadtgebietes Coburg hat die Stadt Coburg über Bebauungspläne (siehe 1.3.2) bereits Baurecht geschaffen. Der Streckenabschnitt befindet sich in der Baulast der Stadt Coburg. Die Stadt Coburg hat mit dem Bau noch nicht begonnen. Es ist ge-plant in 2009 mit der Ausführung zu beginnen. Der 2. Teilabschnitt des 2. Bauabschnittes, der sich in der Baulast des Freistaates Bayern befindet, beginnt westlich von Wiesenfeld. Die Trasse verläuft an Wiesenfeld südlich vorbei, quert dabei den Herbartsdorfergraben, weiter in östlicher Richtung. Sie quert die Bahnlinie Coburg - Bad Rodach, den Sulzbach und den Griesgraben mittels Brückenbauwerken sowie Kösfeld und Sulzdorf nördlich. Die Straße quert den Dorf-graben östlich von Sulzdorf mittels Brückenbauwerk. Sie quert den Bachgraben und den Lauterbachüberleiter nördlich von Glend mittels Brückenbauwerk, umgeht weiter die Ortschaft Glend nördlich und quert östlich von Glend den Sulzgraben und biegt schließlich nach Süden ab und bindet bei Bertelsdorf auf einen geplanten Kreisverkehr des 1. Teilabschnittes auf.

1.3.3.3 Geplante bauliche Maßnahmen:

● Die GVS Wiesenfeld - Herbartsdorf wird mittels Brückenbauwerk über die St 2205neu überführt.

● Die St 2205neu wird über die Bahnlinie Coburg – Bad Rodach mittels Brückenbau-

werk überführt. ● Die St 2205neu wird über die GVS Glend - Beuerfeld mit künftig eingeschränkter

lichten Durchfahrtshöhe überführt. ● Die St 2205neu kreuzt den Herbartsdorfer Graben, den Sulzbach, den Griesgraben,

den Dorfgraben und den Bachgraben mittels Brückenbauwerken. ● Die St 2205alt wird bereichsweise zurückgebaut und in südlicher Richtung verlegt

und auf die St 2205neu angeschlossen. Sie quert dabei den Hutgraben. ● Die Kreisstraße CO 4 wird bereichsweise zurückgebaut, in östlicher Richtung ver-

legt und auf die ebenfalls verlegte St 2205alt angebunden. ● Die GVS Kösfeld (Coburger Straße) zur St 2205alt wird an die Ersatzstraße für die

St 2205alt angebunden. ● Die GVS Kösfeld - Wiesenfeld (Kösfelder Straße II) wird auf die GVS Wiesenfeld-

Sulzdorf angeschlossen. ● Die GVS Wiesenfeld - Sulzdorf wird auf den Kreisverkehr Wiesenfeld Ost angebun-

den. ● Die GVS Sulzdorf - Meeder wird mittels Brückenbauwerk über die St 2205neu über-

führt. ● Die GVS Sulzdorf - Beuerfeld wird mittels Brückenbauwerk über die St 2205neu ü-

berführt.

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● Das unterbrochene Feldwege- und Radwegenetz wird durch Ersatzwege wieder verbunden.

● Ein öffentlicher Feld- und Waldweg verläuft bereichsweise in der Flutmulde des Lau-

terbachüberleiters bei Glend und wird unter der St 2205neu unterführt. ● Verschiedene Anlagen zur Behandlung von Straßenabwässern mit Einleitungen in

Gewässern werden hergestellt. ● Nicht mehr benötigte Straßenflächen und -körper der St 2205, der CO 4, verschie-

dener GV-Straßen und landwirtschaftlicher Wege werden entsiegelt und zurückge-baut.

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1.4 Straßenbauliche Beschreibung

1.4.1 Längen und Querschnitte

Baustrecke der St 2205neu: 5235 m Regelquerschnitt nach RAS-Q 96: RQ 10,5

1.4.1.1 Anschlüsse – Ergänzungen - Änderungen:

- Überführung GVS Wiesenfeld-Herbartsdorf: 590 m - Verlegung und Anbindung der Staatsstraße 2205alt: 1092 m - Verlegung und Anbindung der Kreisstraße CO 4: 259 m - Einmündung GVS Kösfeld Süd - St 2205alt: 60 m - Wiesenfeld Ost (Milchhof) - Kreisverkehr: 105 m - Sulzdorf - Kreisverkehr: 114 m - Überführung GVS Sulzdorf - Meeder: 340 m - Überführung GVS Sulzdorf - Beuerfeld: 420 m - Neubau / Verlegung von Radwegen: 350 m - Verlegung oder Ausbau von Feld- und Waldwegen: 1300 m Folgende Querschnitte wurden für die einzelnen Abschnitte gewählt:

Straße Querschnitt Kronenbreite St 2205neu RQ 10,5 10,50 m

GVS Wiesenfeld - Herbartsdorf RQ 7,5 7,50 m St 2205alt RQ 9,5 9,50 m

CO 4 RQ 9,5 9,50 m GVS Kösfeld - St 2205alt RQ 7,5 7,50 m

GVS Wiesenfeld - Sulzdorf RQ 9,5 9,50 m GVS Sulzdorf - Meeder - 4,50 m

GVS Sulzdorf - Beuerfeld RQ 7,5 7,50 m Die Anbindung des 2. Teilabschnittes des 2. Bauabschnittes der St 2205 in Richtung Coburg erfolgt über eine Kreisverkehrsanlage, die von der Stadt Coburg errichtet wird. Die Anbindung der künftig alten Staatsstraße 2205 südlich von Wiesenfeld an den Ver-lauf der St 2205neu erfolgt ebenfalls über einen neu zu errichtenden Kreisverkehrs-platz. Der Freistaat Bayern ist Kostenträger der Maßnahmen soweit im Bauwerksverzeichnis nichts anderes bestimmt ist.

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Im Bereich südwestlich von Wiesenfeld kreuzt der „Rodach – Itzgrund“ - Radweg (sie-he Bild 3) die St 2205, der in Thüringen an den „Werratal – Radweg“ anschließt. Der genaue Verlauf ist dem „Bayernnetz für Radler“ zu entnehmen (siehe Abb. 12). Die Kreuzung des Radweges mit der neuen St 2205 soll dann im Zuge des Überführungs-bauwerkes der GVS Wiesenfeld-Herbartsdorf erfolgen. Die Neuplanung ist anbaufrei. Die Anbindung der öffentlichen Feld- und Waldwege wird so weit reduziert, wie es eine gesicherte Erschließung der Grundstücke zulässt.

1.4.2 Vorhandene Strecken- und Verkehrscharakteristik

Die Staatsstraße 2205 ist als einbahnige Straße mit einer Fahrbahnbreite von 6,0 m und höhengleichen Knotenpunkten ausgebaut. Die freie Strecke der Staatsstraße 2205 von Wiesenfeld kommend Richtung Beiersdorf (von Str.-km 7,467 bis Str.-km 5,422) hat eine unstete Linienführung. Verkehrlich ist die Situation auf der Staatsstraße 2205 durch einen hohen Anteil von Transitverkehr nach dem zentralen Ort Bad Rodach b. Coburg und zu den Städten Hildburghausen, Mei-ningen und Schleusingen in Thüringen gekennzeichnet. Innerhalb des Ortsteiles Beiersdorf der Stadt Coburg (von Str.-km 5,422 bis Str.-km 4,820) besitzt die Staatsstraße 2205 die Streckencharakteristik einer ländlichen Orts-durchfahrt mit abzweigenden Straßen und Feldwegen sowie vielen Zufahrten und Zu-gängen zu Häusern und Gehöften. Gehwege sind hier nur teilweise vorhanden. Innerhalb der Ortslage von Coburg (von Str.-km 3,130 bis Str.-km 1,267) weist die Staatsstraße 2205 hier überwiegend die Streckencharakteristik einer Stadtstraße mit Nutzungsüberlagerungen der Funktionen Verbindung, Erschließung und Aufenthalt auf. Die Staatsstraße 2205 entspricht auf weiter Strecke weder hinsichtlich der Verkehrs-führung noch hinsichtlich des Straßenausbaues den Erfordernissen einer leistungsfä-higen Staatsstraße.

Abbildung 12: Verlauf des „Rodach – Itzgrund“ – Radweges im Zuge des „Bayernnetz für Radler“

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1.4.3 Vorgesehene Strecken- und Verkehrscharakteristik

Die Streckencharakteristik der Staatsstraße 2205 muss auf Grund ihrer Lage im Netz einer überregionalen Straßenverbindung entsprechen. Zusammen mit der Bundesstra-ße 4 (Nordring) entsteht durch die Verlegung der Staatsstraße 2205 eine leistungsfähi-ge Verbindung für den länderübergreifenden Verkehrs aus Thüringen und dem Unter-zentrum Bad Rodach zur BAB A 73 Nürnberg - Erfurt. Die Staatsstraße 2205 wird zwischen Neida und Coburg mit einheitlicher Streckencha-rakteristik als einbahnige, zweistreifige Straße mit höhengleichen Knotenpunkten in möglichst großen Abständen ausgebaut. Als Straßenquerschnitt wird auf Grund der Einsatzbereiche der Regelquerschnitte un-ter Berücksichtigung der Schwerverkehrsstärke nach RAS-Q 96 der RQ 10,5 ausge-wählt. Die Linienführung wird mit deutlich über den Mindestwerten nach RAS-L liegenden Radien gestreckt und bietet neben guten Sichtverhältnissen ausreichende Überhol-möglichkeiten. Fußgänger- und Radverkehr sowie land- und forstwirtschaftlicher Verkehr wird über das nachrangige Verkehrsnetz und auf vorhandenen und neu anzulegenden Parallel-wegen geführt.

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2 Notwendigkeit der Baumaßnahme

2.1 Darstellung der unzureichenden Verkehrsverhältnisse

2.1.1 Vorhandene Verkehrsbelastung und Verkehrsentwicklung auf der St 2205

An der Zählstelle 5731/9402 südöstlich Beiersdorf bei Str.-km 4,000 für den Zählstel-lenabschnitt Einmündung CO 4 Wiesenfeld bis OD-Grenze Coburg ergaben sich im Verlauf der Jahre folgende Verkehrsmengen:

DTV / Jahr 1985 1990 1995 2000 2005 DTV [Kfz/24h] 6.084 7.928 9.593 9.121 11.062 PV [Kfz/24h] 5.673 7.513 9.002 8.408 10.312 GV [Kfz/24h] 411 415 591 714 750 SV [Kfz/24h] 245 316 525 586 702 Die Gesamtbelastung 2005 liegt mit 11.062 Kfz/24h nahezu ums dreifache über der durchschnittlichen Belastung von Staatsstraßen in Bayern (3.822 Kfz/24h). Die aktuelle Schwerverkehrsbelastung von 702 Kfz/24h liegt ebenso ums dreifache über den durchschnittlichen Schwerverkehrsbelastungen auf Staatsstraßen in Bayern (238 Kfz/24h).

Abbildung 13: Zählstellenlage

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Das Verkehrsaufkommen ist von 1985 bis 1990 auf Grund der Grenzöffnung sprung-haft um 30 % angestiegen. Von 1990 bis 2005 ist ein Anstieg des DTV um 40 % fest-zustellen. Während der Personenverkehr von 1990 bis 2005 „nur“ um ca. 37 % gestie-gen ist, ist der Güterverkehr um 80 % gestiegen. Der Schwerverkehr hat sich seit 1985 fast verdreifacht. Der Schwerverkehrsanteil, der im Jahr 1990 bei 4,0 % lag, hat im Jahr 2005 einen Anteil am Gesamtverkehrsaufkommen von 6,3 %. Die in nachstehender Abbildung dargestellte Analyse der derzeitigen Verkehrsverhält-nisse für den gesamten Vorhabensbereich ist als Plan 3 (Anhang zu Unterlage 1) bei-gegeben und wurde aus dem Verkehrsgutachten von Prof. Kurzak, München, vom Ap-ril 2007 entnommen.

Abbildung 14: DTV Entwicklung der Zählstellen der St 2205 im bayer. Vergleich

Abbildung 15: Analysebelastung aus 2007

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2.1.2 Unzureichende Verkehrsverhältnisse auf der Strecke

Der gegenwärtige verkehrliche Zustand der Staatsstraße 2205 wird der Verkehrsbe-deutung der regionalen Verbindung der Straßenkategorie A II nicht mehr gerecht. Die Staatsstraße 2205 verläuft abwechselnd innerhalb und außerhalb bebauter Bereiche. Außerhalb der bebauten Bereiche beeinträchtigen viele Feldwegeinmündungen und Grundstückszufahrten die Verkehrssicherheit. An einmündenden Straßen und Weg fehlen die notwendigen Maßnahmen zur Führung der Linksabbieger. Sichere Überhol-möglichkeiten sind kaum vorhanden. Der unstetige Streckenverlauf sowie der schlechte und unebene Fahrbahnzustand des Staatsstraßenabschnittes vor allem von Str.-km 4,920 bis Str.-km 3,960 führte zu vie-len Unfällen mit Schwerverletzten. Deshalb wurde in diesem Abschnitt die Geschwin-digkeit auf 70 km/h beschränkt (näheres zum Unfallgeschehen siehe unter Ziffer 2.3).

2.1.3 Unzureichende Verkehrsverhältnisse an der Kreuzung GVS Wiesenfeld -

Herbartsdorf,

Der Knotenpunkt der Staatsstraße 2205 mit der GVS Wiesenfeld-Herbartsdorf liegt au-ßerhalb bebauter Gebiete. Der untergeordnete Knotenpunktsarm auf der nördlichen Seite ist die Rodacher Straße von Wiesenfeld, auf der südlichen Seite die Verbin-dungsstraße nach Herbartsdorf. Derzeit ist nach RAS-K-1 eine plangleiche Kreuzung der Grundform I vorhanden. Für die vorhandene Morgenspitzenbelastung MSV ~ 513 Kfz/h Richtung Coburg und 472 Kfz/h Richtung Bad Rodach (Abendspitzenbelastung) fehlen Einrichtungen für die Linksabbieger gemäß der Form 1 der RAS-K-1. In beiden untergeordneten Knotenpunktarmen sind trotz fehlender Beleuchtung keine Fahrbahn-teiler vorhanden. Für die Rechtsabbieger sind trotz einer vk > 70 km/h keine Ausfahr-keile vorhanden. Die Achse der Rodacher Straße mündet ohne Abkröpfung spitzwinke-lig in die Staatsstraße 2205. Die Sicht für Rechtseinbieger von der Rodacher Straße ist durch die spitzwinkelige Aufstellfläche eingeschränkt.

2.1.4 Unzureichende Verkehrsverhältnisse im Ortsbereich von Wiesenfeld und

den Gemeindeverbindungsstraßen Richtung Bertelsdorf / Coburg

Die Ortsstraßen Rodacher Straße und Bahnhofstraße von Wiesenfeld bilden derzeit zusammen mit den Gemeindeverbindungsstraßen nach Glend eine Abkürzungsstrecke für überörtlichen Verkehr in Richtung Bertelsdorf / Coburg / B 4.

2.1.5 Unzureichende Verkehrsverhältnisse an der Kreuzung Kreisstraße CO 4 /

St 2205

Der Knotenpunkt der Staatsstraße 2205 mit der Kreisstraße CO 4 Meeder-Weidach liegt außerhalb bebauter Gebiete. Der untergeordnete Knotenpunktsarm auf der nördli-chen Seite ist die „Wiesenfelder Hauptstraße“ in Wiesenfeld, auf der südlichen Seite die Kreisstraße CO 4 nach Weidach. Derzeit ist nach RAS-K-1 eine plangleiche Kreu-zung der Grundform I vorhanden. Für die vorhandene Morgenspitzenbelastung MSV ~ 485 Kfz/h Richtung Coburg und 437 Kfz/h Richtung Bad Rodach (Abendspitzenbelas-tung) fehlen Einrichtungen für die Linksabbieger gemäß der Form 1 der RAS-K-1. In beiden untergeordneten Knotenpunktarmen sind trotz fehlender Beleuchtung keine

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Fahrbahnteiler vorhanden. Für die Rechtsabbieger sind trotz einer vk > 70 km/h keine Ausfahrkeile vorhanden.

2.1.6 Unzureichende Verkehrsverhältnisse an der Einmündung GVS Kösfeld

Nord und Kösfeld Süd

Der Knotenpunkt der Staatsstraße 2205 mit der GVS Kösfeld liegt außerhalb bebauter Gebiete. Derzeit ist nach RAS-K-1 eine plangleiche Kreuzung der Grundform I vorhan-den. Für die vorhandene Morgenspitzenbelastung MSV ~ 611 Kfz/h Richtung Coburg und 529 Kfz/h Richtung Bad Rodach (Abendspitzenbelastung) fehlen Einrichtungen für die Linksabbieger gemäß der Form 1 der RAS-K-1. In beiden untergeordneten Knoten-punktarmen sind trotz fehlender Beleuchtung keine Fahrbahnteiler vorhanden. Für die Rechtsabbieger sind trotz einer vk > 70 km/h keine Ausfahrkeile vorhanden. In der Folge ergeben sich auf ganzer Strecke große Schäden an Fahrbahnrändern, Banketten und Entwässerungseinrichtungen. Zudem entspricht der bestehende Fahr-bahnaufbau der St 2205 nach RStO 2001 in etwa der Bauklasse IV. Die Überbean-spruchung des Oberbaus durch die große Verkehrsbelastung führte zu baulichen Mängeln wie Spurrinnen und Rissen in der Decke bis hin zur Zerstörung des gesamten Oberbaues in mehreren Abschnitten. Der unstetige Streckenverlauf sowie der schlechte und unebene Fahrbahnzustand des Staatsstraßenabschnittes von Str.-km 4,920 bis Str.-km 3,960 führte zu vielen Unfällen mit Schwerverletzten. Deshalb wurde in diesem Abschnitt die Geschwindigkeit auf 70 km/h beschränkt (näheres zum Unfallgeschehen siehe unter Ziffer 2.3.6).

2.1.7 Unzureichende Verkehrsverhältnisse in den Ortsdurchfahrten Beiersdorf

und Neuses

Im innerstädtischen Bereich vermischt sich das hohe Verkehrsaufkommen aus inner-städtischem Ziel- und Quellverkehr mit dem starken Durchgangsverkehr aus Bad Ro-dach und Thüringen. Die Länge der straßenrechtlichen Ortsdurchfahrt Beiersdorf beträgt 665 m, die Länge der straßenverkehrsrechtlichen Durchfahrt (Länge zwischen den Ortstafeln) beträgt sogar 710 m. Innerhalb der Ortschaft Beiersdorf besitzt die St 2205 die Streckencha-rakteristik einer ländlichen Ortsdurchfahrt mit sechs abzweigenden Ortsstraßen. Dazu kommen zahlreiche Zufahrten und Zugänge zu Häusern und Gehöften. Gehwege sind hier nur bereichsweise und einseitig mit meist unzureichender Breite vorhanden. Die Länge der straßenrechtlichen Ortsdurchfahrt Neuses bis zum Anschluss an die B 4 beträgt 757 m. Innerhalb der Ortschaft Neuses besitzt die St 2205 die Streckencharak-teristik einer städtischen Ortsdurchfahrt mit fünf abzweigenden Ortsstraßen. Dazu kommen zahlreiche Zufahrten und Zugänge zu Häusern, Gehöften und Gewerbebe-trieben. Gehwege sind hier auf 300 m Länge nur einseitig mit meist unzureichender Breite vorhanden.

2.1.8 Unzureichende bauliche Verhältnisse auf der Staatsstraße

Der gegenwärtige bauliche Zustand der Staatsstraße 2205 wird der Verkehrsbedeu-tung der regionalen Verbindung der Straßenkategorie A II nicht mehr gerecht. Die zu geringe Fahrbahnbreite von 6,0 m beeinträchtigt den Verkehrsablauf des Begegnungs-verkehres. In der Folge ergeben sich auf ganzer Strecke große Schäden an Fahrbahn-rändern, Banketten und Entwässerungseinrichtungen. Zudem entspricht der bestehen-

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de Fahrbahnaufbau der St 2205 nach RStO 2001 in etwa der Bauklasse IV. Die Über-beanspruchung des Oberbaus durch die große Verkehrsbelastung führte zu baulichen Mängeln wie Spurrinnen und Rissen in der Decke.

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2.2 Raumordnerische Entwicklungsziele

2.2.1 Landesentwicklungsprogramm Bayern

Nach der raumstrukturellen Gliederung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) vom 1.09.2006 liegt die Verlegungsmaßnahme in der Planungsregion 4 (Ober-franken West). Die geplante Maßnahme liegt im Stadt- Umlandbereich im ländlichen Raum. Die Staatsstraße 2205 verläuft auf einer Entwicklungsachse von überregionaler Bedeu-tung.

2.2.1.1 Folgende Ziele des Landesentwicklungsprogramms werden durch die Maßnah-me verfolgt:

● Einrichtungen der Bandinfrastruktur sollen bevorzugt im Verlauf von Entwicklungs-achsen geschaffen oder ausgebaut werden (LEP Teil A II, 2.2.1.1.).

● Die günstige Erreichbarkeit der Zentralen Orte für die Bevölkerung ihrer jeweiligen Verflechtungsbereiche mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist von besonderer Bedeu-tung. Es ist anzustreben, dass die Zentralen Orte untereinander, mit den Verdich-tungsräumen und mit den überregionalen Verkehrswegen gut verbunden sind. (LEP Teil A II, 2.1.2.5.).

● Entwicklungsachsen sollen insbesondere im Hinblick auf den Infrastrukturausbau zu einer geordneten und nachhaltigen raumstrukturellen Entwicklung Bayerns und sei-ner Teilraume beitragen (LEP Teil A II, 3.).

● Es ist anzustreben, dass die Verkehrswege, Verkehrsmittel und Informationssyste-me die für die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse notwendige Mobi-lität und Kommunikation umweltschonend gewährleisten, insbesondere durch abge-stimmte staatliche und kommunale Planung und Optimierung des Verkehrsablaufes (LEP Teil B V, 1.1.1.). Dies wird hier insbesondere durch die gemeinsamen Maß-nahmen „2. Bauabschnitt, 1. Teilabschnitt“ (Baulast Stadt Coburg) und den hier vor-liegenden „2. Bauabschnitt, 2. Teilabschnitt“ anzustreben sein.

● Im ländlichen Raum und insbesondere in nachhaltig zu stärkenden Teilräumen so-wie in Grenzregionen soll die Verkehrserschließung verbessert werden. (LEP Teil B V, 1.1.4.).

● Beim Verkehrswegeaus- und -neubau sowie der Verkehrsbedienung sollen Aspekte des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Flächensparens und des Immissi-onsschutzes berücksichtigt werden. (LEP Teil B V, 1.1.6.). Dies trifft hier insbeson-dere für die ausgewiesenen FFH und SPA Gebiete zu.

● Dem weiteren Ausbau des Verkehrswegenetzes kommt zur Einbindung Bayerns in-nerhalb Deutschlands und Europas besondere Bedeutung zu. (LEP Teil B V, 1.1.5.). Im Grenzraum zu Thüringen kommt die Verbindung Bayerns an das Nachbarland besonderes Augenmerk zu.

● Die Oberzentren, möglichen Oberzentren und Mittelzentren sollen möglichst günstig in das überregionale Verkehrsnetz einbezogen werden. Die regionalen Verkehrs-netze und die regionale Verkehrsbedienung sollen vorrangig auf die Zentralen Orte ausgerichtet werden und eine möglichst günstige Anbindung sicherstellen. Die Zent-ralen Orte niedrigerer Stufen sollen mit den Zentralen Orten der höheren Stufe ver-bunden werden. (LEP Teil B V, 1.1.3.).

● Die Staatsstraßen sollen Zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte, die nicht an Bundesfernstraßen liegen, an diese anbinden und damit auch die Voraussetzungen für die weitere Entwicklung dieser Orte schaffen (LEP Teil B V, 1.4.3.).

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2.2.2 Regionalplan Oberfranken West (4)

Die Verlegung der Staatsstraße 2205 verfolgt die nachstehenden Entwicklungsziele des Regionalplanes der Planungsregion Oberfranken West (4), der in der Fassung der 12. Änderung 2002 am 01. November 2002 in Kraft getreten ist: ● Die überregionalen Verkehrsverbindungen mit den Wirtschaftszentren in Deutsch-

land und der EG, wie auch die ergänzenden regionalen Verbindungen, insbesonde-re zum benachbarten Thüringen, sollen beschleunigt ausgebaut werden. (...) (Ziel AII, 1.2.5)

● Die bisherigen Nachteile des Zonenrandgebietes der Region sollen rasch abgebaut, zusätzliche Belastungen und Nachteile vermieden oder ausgeglichen werden. Dazu sollen vor allem die überregionalen Verkehrsverbindungen wesentlich verbessert (...) werden (Ziel AII, 1.4).

● Die Einrichtungen der Verkehrsinfrastruktur sollen so ausgebaut werden, dass sie zur angestrebten Entwicklung der Region und ihrer Teilräume, des Netzes der zent-ralen Orte und der Entwicklungsachsen in bestmöglicher Weise beitragen (Ziel B IX, 1.1).

● Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur soll dazu beitragen, die Nachwirkungen der bisherigen Randlage der Region, insbesondere der Mittelbereiche Coburg, Kronach und Lichtenfels, zu beseitigen und die Verbindungen mit Thüringen zu verbessern (Ziel B IX 1.2).

● Das Straßennetz soll so ausgebaut werden, dass es dem Fernverkehr nach Süden und Westen sowie auch in Richtung Thüringen gerecht wird und eine gute flächen-hafte Erschließung der Region gewährleistet. Der Anbindung der Mittelbereiche Co-burg und Kronach an das übergeordnete Straßennetz kommt aufgrund ihrer Verbin-dungsfunktion besondere Bedeutung zu (Ziel B IX, 3).

● Die Entwicklung (...), der Unterzentren Rodach b. Coburg (...) soll durch Verbesse-rung der Anschlüsse an das Bundesfernstraßennetz unterstützt werden.

● Die Anbindung des Unterzentrums Bad Rodach an den Frankenschnellweg soll durch den Ausbau bzw. die Verlegung der St 2205 verbessert werden. Die Maß-nahme erhöht die Erreichbarkeit des Unterzentrums Bad Rodach und unterstützt so die Entwicklung des unmittelbaren Grenzbereichs. Die Maßnahme ist in der 1. Dringlichkeit bzw. Reserve des Ausbauplans für die Staatsstraßen enthalten. Von Seiten der Stadt Bad Rodach besteht darüber hinaus Interesse an einer Verbesse-rung der Anbindung an die südlich verlaufende Bundesstraße 303 unter Ausnützung vorhandener Straßen. (Ziel B IX, Kommentar zu 3.4).

Im Regionalplan für die Planungsregion Oberfranken-West (4) wird im Ziel B IX 3.6 un-ter anderem die Forderung erhoben, dass das Netz der überörtlichen Straßen weiter ausgebaut werden soll, um eine Verbesserung der Verkehrserschließung der Region zu gewährleisten.

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2.3 Anforderungen an die Straßen-Infrastruktur

2.3.1 Erfordernisse des regelmäßigen Verkehrsaufkommens

Die unter Punkt 2.1 beschriebenen derzeitigen verkehrlichen und nicht zuletzt auch die baulichen Verhältnisse machen die Durchführung der vorliegenden Maßnahme not-wendig und dringlich.

Ziel:

Die Straßeninfrastruktur des Planungsraumes muss durch - den Bau einer Fahrbahn in verkehrsgerechter Breite und mit belastungsgerechtem

Aufbau nach RQ 10,5 für das große Verkehrsaufkommen aus Güter- und Schwer-verkehr

- die Ausbildung verkehrssicherer und belastungsgerechter Knotenpunkte - die Trennung und Verlagerung der Verkehrsarten - eine großzügigere Linienführung - ein verkehrsgerecht angebundenes, nachrangiges Verkehrsnetz verbessert werden.

2.3.2 Prognostische Einschätzung der Verkehrsentwicklung

Ziel:

Auf Grundlage der prognostizierten Verkehrsentwicklung müssen für die künftige Ver-kehrsbelastung ordnungsgemäße und vertretbare Verkehrsverhältnisse unter Berück-sichtigung der Rahmenbedingungen hergestellt werden. Die künftige Verkehrsentwicklung ist als Plan 4 (Anhang zu Unterlage 1) beigegeben und wurde aus dem Verkehrsgutachten von Prof. Kurzak vom April 2007 entnommen. Danach sind die in der folgenden Abbildung dargestellten Verkehrswerte im Jahr 2020 auf der Staatsstraße 2205 zu erwarten. Die vorhandene Verkehrsbelastung des DTV wird sich nach den prognostizierten Wer-ten bis zum Jahr 2025 nochmals um ca. 15 % von rund 11.000 auf 12.600 Kfz/24h stei-gern.

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Ordnungsgemäße bzw. vertretbare Verkehrsverhältnisse zwischen Wiesenfeld und der verlegten Bundesstraße 4 (Nordring) lassen sich für diese Prognosewerte nicht allein durch den Ausbau der bestehenden Trasse herstellen. Um die Vorgaben aus der Ver-kehrsentwicklung, den einschlägigen Richtlinien, der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und die Vorgaben aus Raumordnung und Städtebau umsetzen zu können, ist eine Verlegung der Staatsstraße 2205 unvermeidbar und dringend erforderlich.

2.3.3 Entlastung des vorhandenen unzureichenden Straßennetzes

Ziel:

Der überörtliche Verkehr soll auf verkehrsgerecht ausgebaute Straßen verlagert wer-den. Die Ortsdurchfahrten sollen vom Durchgangsverkehr von und zur überregionalen Entwicklungsachse (B 4) höchstmöglich entlastet werden. In den nachfolgenden Grafiken ist die Verkehrsprognose für die Neubaustrecke und die Entlastungswirkung und das Verlagerungspotential für das Jahr 2020/25 abgebil-det. Demnach weist die Neubaustrecke künftig eine Belastung von bis zu 8.100 Kfz/24h auf.

Abbildung 17: Prognose- Nullfall für 2020 (ohne Verlegungstrasse)

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Abbildung 18: Prognose Planfall für 2020 (mit Verlegungstrasse)

Abbildung 19: Differenz Planfall zu Nullfall; Entlastungswirkung

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Als Ergebnis kann festgestellt werden, dass die Verlegungstrasse St 2205neu eine sehr gute Entlastungswirkung auf fast das gesamte Straßennetz im Planungsraum hat. Die St 2205alt zwischen Wiesenfeld und Coburg und damit auch die Ortsdurchfahrten von Beiersdorf und Neuses werden um 5.200 Kfz/Tag entlastet. Westlich Beiersdorf ist das eine Entlastung um 50 % auf 4.700 Kfz/Tag und östlich von Beiersdorf um rd. 35 % auf 7.300 Kfz/Tag (Vergleich zum Prognose-Nullfall, Plan 4). In Wiesenfeld wird die Rodacher Straße um bis zu 75 % entlastet. Die Verkehrsbelas-tung der Hauptstraße (CO 4) in der Ortsmitte von Wiesenfeld wird mehr als halbiert. Die Bahnhofstraße wird allerdings um ca. 60 % mehr belastet. In Kösfeld werden die Ortsstraßen um bis zu 75 % vom Verkehr entlastet. In Sulzdorf wird die Ortsdurchfahrt (Kirchwegäcker) vom überörtlichen Durchgangsver-kehr befreit und die Verkehrsbelastung wird um bis zu 40 % abnehmen. In Glend wird die Sulzdorfer Straße um ca. 46 %, die Neuseser Straße um ca. 53 % und die Beuerfelder Straße um ca. 66 % entlastet. In Beuerfeld wird die Ortsdurchfahrt Lautertaler Straße (CO 17) um bis zu 40 % entlas-tet und die Glender Straße um bis zu 60 %. i Lediglich die Kreisstraße CO 4 und die GVS Wiesenfeld – Sulzdorf (Bahnhofstraße), die Meeder, Wiesenfeld und den Milchhof an die St 2205neu über den geplanten Kreisverkehr Wiesenfeld Ost anbinden, werden geringfügig zusätzlich belastet.

2.3.4 Anschluss an das überregionale Straßennetz

Ziel:

Die Verkehrsverbindung zu den Entwicklungsachsen soll so ausgebaut werden, dass diese ihrer Entwicklungsfunktion im ländlichen Raum gerecht werden. Über die Anschlussstelle „Bertelsdorfer Höhe“ wird die St 2205 direkt an das überregi-onale Straßennetz (B 4 / BAB A 73) angebunden. Durch den vorgesehenen Bau der neuen Straßenverbindung wird hier wesentlich dem Ziel des LEP genüge geleistet, dass die Verkehrsverbindungen zu den Entwicklungsachsen so ausgebaut werden, dass diese ihrer Entwicklungsfunktion im ländlichen Raum gerecht werden können.

2.3.5 Schließung von Netzlücken

Ziel:

Die Lücke im Straßennetz der St 2205 von Bad Rodach / Wiesenfeld zur B 4 und von der B4 nach Wiesenfeld / Bad Rodach soll geschlossen werden. Die Verlegung nördlich Coburg schließt die bestehende Netzlücke für den aus dem Nordwesten kommenden, über die B 4 / A 73 abfließenden, Verkehr in Richtung Süden (Lichtenfels / Bamberg) und Norden (Thüringen). Hierdurch wird eine Entlastung des Durchgangsverkehrs, der durch die Ortslagen von Neuses und Beiersdorf fließt, be-wirkt.

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2.3.6 Verbesserung der Verkehrssicherheit

Ziel:

Die Verkehrssicherheit innerorts soll durch Verkehrsverlegung sowie durch eine zeit-gemäße Relationstrassierung der Trasse auf freier Strecke verbessert werden. Die Unfalltypensteckkarten in den betrachteten Drei-Jahreszyklen von 1997 – 1999 und von 2000 – 2002 weisen exemplarisch im gesamten Streckenzug zwischen Wie-senfeld und Coburg neben Unfallhäufungspunkten auch Unfallhäufungsstrecken auf. Abbildung 20: Unfalltypensteckkarte von 1997 - 1999

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Durch den Bau einer verkehrsgerechten Strecke zwischen Wiesenfeld und Coburg ist eine erhebliche Steigerung der Verkehrssicherheit zu erwarten. Der belastungsgerechte Straßenquerschnitt bietet ausreichenden Bewegungsspiel-raum und ermöglicht einen konfliktarmen Begegnungsverkehr. Die verkehrsgerechte Ausbildung der vorgesehenen Knotenpunkte verbessert den Verkehrsablauf und verringert die Anzahl der Konfliktpunkte für den kreuzenden Ver-kehr. Die Trennung der Verkehrsarten, vor allem die Verlagerung des landwirtschaftlichen Verkehrs auf das untergeordnete Wegenetz, verringert das Konfliktpotenzial und Ge-fährdungsrisiko. Die Entflechtung des Durchgangsverkehrs vom Ziel- und Quellverkehr und dessen Ver-lagerung auf eine verkehrsgerechte Strecke wird in Beiersdorf und Neuses zur Ver-kehrsberuhigung beitragen und Konfliktpunkte in den Ortsdurchfahrten verringern. Eine gestreckte Linienführung mit größeren Radien verbessert die Verkehrsqualität und Verkehrssicherheit.

2.3.7 Verbesserung der Wirtschaftlichkeit für die Straßennutzer

Ziel:

Es muss bei Trassierung einer neuen Linie der höchstmögliche volkswirtschaftliche Nutzen erzielt werden. Höchstmögliche Zeit– und Kostenersparnisse für den Straßen-nutzer sind zu beachten. Ein großer Teil des Verkehres auf der St 2205 von Thüringen / Bad Rodach / Wiesen-feld hat als Ziel die Großräume Coburg bzw. Lichtenfels und Bamberg. Die neue Tras-se bietet für diese Verkehrsanteile über die Anschlussstelle an der Bundesstraße B4 und die Anschlussstelle Coburg an der A 73 eine schnelle und verkehrssichere Verbin-dung.

Abbildung 21: Unfalltypensteckkarte von 2000 – 2002

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Durch die Herausnahme des Durchgangsverkehres aus den Ortsdurchfahrten Beiers-dorf und Neuses entfallen häufige Beschleunigungs- und Verzögerungsmanöver, ver-ursacht durch die unstetige Linienführung und die Ortsdurchfahrten, was auch dazu beiträgt, die Wirtschaftlichkeit zu verbessern.

2.4 Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen

Ziel:

Das neue Straßennetz muss bestehende Umweltbeeinträchtigungen größtmöglich ver-ringern. Das sehr gute Verlagerungspotenzial der St 2205neu für überörtlichen Verkehr verrin-gert vor allem die Lärm- und Abgassituation in den Ortsdurchfahrten. Die Verlegung verstetigt den Verkehrsfluss und reduziert dadurch der Ausstoß von Ab-gasen. Die Lärm- und Abgasemissionen werden bei Wiesenfeld und in den Coburger Ortsteilen Beiersdorf und Neuses spürbar abnehmen. Die Unfallgefahr wird durch die Streckencharakteristik reduziert. Dadurch wird auch die Wahrscheinlichkeit von Umweltschäden aus Verkehrsunfällen geringer. Die Entwässerungseinrichtungen der Straßen werden nach den aktuellen Anforderun-gen für einen nachhaltigen Gewässerschutz geplant und verringern dadurch die Ge-wässerbelastung.

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3 Begründung des Vorhabens - Variantenvergleich

3.1 Beschreibung der Plantrasse und der Varianten

Seit 1985 wurden im Rahmen eines Raumordnungsverfahren zunächst 2 Trassenvari-anten für die Verlegung nördlich von Coburg erarbeitet (RO-Trasse 0 und 1), die dann später um weitere 2 Trassenvarianten ergänzt wurden (Vorentwurfstrasse von 2003 und die Planfeststellungstrasse von 2009). Somit wurden vier Möglichkeiten der Tras-senführung diskutiert:

Beiersdorf

Wiesenfeld

Neuses

St 2205

Var. 1: RO -Trasse 0

Var 2: RO -Trasse 1 Var. 3: VE-Trasse 2003

Var. 4: Plafe-Trasse

Abbildung 25: Varianten - Trassendarstellung

B 4

A 73

A 73

B 4

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3.1.1 Beschreibung der Variante 1:

Variante 1 : RO Trasse 0: Ausbau auf Bestand der St 2205alt Die Variante 1 orientiert sich an der bestehenden Linienführung der Staatsstraße 2205. Für sie ist eine Verknüpfung mit der Bundesstraße 4 (Westtangente Coburg) bei Str.-km 2,3 der Staatsstraße 2205 vorgesehen. Im Bereich der Ortsdurchfahrten der Ortsteile Neuses und Beiersdorf der Stadt Coburg müssen die vorhandenen, ungünstigen Straßenquerschnitte wegen der dort vorhande-nen Randbebauung beibehalten werden. Baulänge: 3250 m

3.1.2 Beschreibung der Variante 2:

Variante 2 : RO Trasse 1: Neubau südlich von Glend, Sulzdorf und Kösfeld Diese Linie beginnt südlich von Wiesenfeld und kreuzt anschließend die Kreisstraße CO 4. Danach überquert die Variante 2 die bestehende Staatsstraße 2205 sowie die Bahnlinie Coburg – Rodach höhenfrei. Im Anschluss daran durchläuft sie die weiträu-migen Wiesen des Sulzbaches südlich von Kösfeld (Gemeinde Meeder), von Sulzdorf (Gemeinde Meeder) und vom Ortsteil Glend und durchfährt das Industriegebiet Neu-ses. Südlich Bertelsdorf bindet sie dann auf die verlegte Bundesstraße 4 (Nordring) auf. Baulänge: 4800 m (1. und 2. Bauabschnitt)

3.1.3 Beschreibung der Variante 3:

Variante 3 : VE Trasse 2003: Neubau nördlich von Glend, südlich von Sulzdorf und Kösfeld Die Variante 3 beginnt südlich des Ortsteiles Wiesenfeld der Gemeinde Meeder bei Straßenkilometer 7,467 der bestehenden Staatsstraße 2205. Sie verläuft ostwärts, ü-berquert die bestehende Staatsstraße 2205 und die Bahnlinie Coburg-Rodach höhen-frei, führt in ca. 120 m Entfernung südlich an den Ortsteilen Kösfeld und Sulzdorf vorbei und umgeht nördlich den Ortsteil Glend der Stadt Coburg. Die Trasse durchquert das Industriegebiet Neuses-Bertelsdorf und schließt an den „Käser-Kreisel“ an. Der Kreisel ist durch den Bauabschnitt 1 an die Bundesstraße 4 Nordring Coburg angeschlossen. Das Naturschutzgebiet "Vogelfreistätte Glender Wiesen", wird von der Wahllinie nicht berührt. Baulänge: 4970 m (2. Bauabschnitt gesamt)

3.1.4 Beschreibung der Variante 4 - Planfeststellungstrasse

Variante 4 - Planfeststellungstrasse: Neubau nördlich von Kösfeld, Sulzdorf und Glend Die Variante 4 beginnt westlich von Wiesenfeld. Die Trasse verläuft an Wiesenfeld süd-lich vorbei in östlicher Richtung. Sie quert dabei den Herbartsdorfergraben. Sie quert die Bahnlinie Coburg - Bad Rodach, den Sulzbach und den Griesgraben mittels Brü-

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ckenbauwerken und führt an Kösfeld und Sulzdorf nördlich vorbei. Die Straße quert den Dorfgraben östlich von Sulzdorf mittels Brückenbauwerk. Sie quert den Bachgra-ben und den Lauterbachüberleiter nördlich von Glend mittels Brückenbauwerk, umgeht weiter die Ortschaft Glend nördlich und quert östlich von Glend den Sulzgraben und biegt schließlich nach Süden ab und bindet bei Bertelsdorf auf einen geplanten Kreis-verkehr des 1. Teilabschnittes auf. Baulänge: 5235 m (2. Bauabschnitt, 2. Teilabschnitt) [950 m (2. Bauabschnitt, 1. Teilabschnitt)]

3.1.4.1 Verlauf und Lage der Planfeststellungstrasse im Straßennetz:

Nach Süden abgerückte Trassenführung der St 2205neu bei Wiesenfeld

Die Abrückung ist notwendig, ► um die unstetige Linienführung an der Kreuzung mit der GVS Wiesenfeld - Her-

bartsdorf aus Gründen der Verkehrssicherheit zu verbessern. ► um einen verkehrstechnisch günstigen Anschluss an den neuen Kreisverkehr bei

Wiesenfeld zu erhalten. ► um Lärmbeeinträchtigungen für Wiesenfeld zu vermeiden bzw. minimieren.

Überführung der GVS Wiesenfeld - Herbartsdorf

Die verschwenkte Linienführung der GVS ist notwendig, ► um einen bautechnisch zweckmäßigen Schnittwinkel für das Überführungsbauwerk

zu erhalten. ► um die Anschlüsse an den Bestand bautechnisch günstig ausführen zu können.

Lage des Kreisverkehrsplatzes bei Wiesenfeld:

Die nach Süden von der best. St 2205 abgerückte Lage ist notwendig, ► um für den weiteren Trassenverlauf Richtung Coburg eine verkehrstechnische güns-

tige Linienführung zu erhalten. ► um einen möglichst kurzen schleifenden Schnitt der Trasse durch das Hochwasser-

abflussgebiet des Sulzbach und des Griesgrabens zu erhalten. ► um Lärmbeeinträchtigungen für Wiesenfeld zu vermeiden bzw. zu minimieren. ► um Lärmbeeinträchtigungen für Kösfeld zu vermeiden bzw. zu minimieren. ► um die St 2205alt und CO 4 verkehrstechnisch günstig anbinden zu können. ► um für die Bauzeit die Verkehrsbeziehungen weitgehend aufrechterhalten zu kön-

nen.

Verlauf im Bereich Kösfeld:

Die nach Norden von der Ortschaft abgerückte Lage der St 2205neu ist zweckmäßig, ► um für den weiteren Trassenverlauf Richtung Coburg eine verkehrstechnische güns-

tige Linienführung zu erhalten. ► um einen möglichst kurzen schleifenden Schnitt der Trasse durch das Hochwasser-

abflussgebiet des Sulzbachs und des Griesgrabens zu erhalten. ► um Lärmbeeinträchtigungen für Kösfeld zu vermeiden bzw. zu minimieren. ► um die Gemeindeverbindungsstraßen verkehrstechnisch günstig anbinden zu kön-

nen. ► um einen Eingriff in das FFH / SPA-Gebiet südöstlich von Kösfeld zu vermeiden.

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Trassenverlauf in unmittelbarer Nähe zur Ortschaft Sulzdorf und zu den Natura 2000 Schutzgebieten

Die geplante Trasse führt im Norden sehr nah an der Ortschaft Sulzdorf vorbei. Dabei wird ein FFH- und SPA-Gebiet an dessen Rand durchschnitten. Eine weitere Verschiebung der Trasse Richtung Norden ist nicht möglich, weil prioritäre Lebensraumtypen und wertvolle Wiesenbereiche im Sinne der FFH-Richtlinie in größe-rem Umfang in Anspruch genommen werden würden und einer FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht standhalten würden. Der vermehrte Flächenverbrauch und der größere Zerschneidungseffekt geeigneter Wiesenbrüterflächen würde zudem der Vogelschutzgebiets-Richtlinie entgegenstehen. Die Trasse wurde hier so niedrig als möglich gelegt, um ein schadloses Überfliegen der Trasse durch Vögel zu ermöglichen. In der Folge ist nur eine Überführung der GVS Sulzdorf – Beuerfeld möglich.

Verlauf im Bereich Glend:

Die nach Norden von der Ortschaft abgerückte Lage der St 2205neu ist zweckmäßig, ► um für den weiteren Trassenverlauf Richtung Coburg eine verkehrstechnische güns-

tige Linienführung zu erhalten. ► um Lärmbeeinträchtigungen für Glend zu vermeiden bzw. zu minimieren. Eine noch weiter nach Norden verschobene Trasse würde das dortige FFH- und SPA-Gebiet beeinträchtigen.

3.1.4.2 Verknüpfungen und Wahl der Knotenpunktsformen für die gewählte Linie nach Variante 4 = Planfeststellungstrasse

Bei der Knotenpunktsgestaltung an freien Strecken von überörtlichen Straßen spielt die Verkehrssicherheit, die Qualität des Verkehrsablaufes und die Streckencharakteristik eine entscheidende Rolle. Die Kontinuität der Streckencharakteristik ist dabei ein we-sentliches Sicherheitskriterium. Die vorgesehene Streckencharakteristik der überregio-nalen Staatsstraße 2205 weist plangleiche Knotenpunkte aus. Konzept: Verknüpfung der klassifizierten Straßen mit Kreisverkehr oder Kreuzung, Ü-ber-/Unterführungen der restlichen Straßen und Wege Die vorhandene und die prognostizierte Verkehrsbelastung und Verkehrsbeziehungen als Grundlage für die Gestaltung der Knotenpunkte können dem Verkehrsgutachten von Prof. Kurzak (Anlage 1 zur Unterlage 1) entnommen werden.

Knotenpunkt St 2205neu mit der GVS Wiesenfeld - Herbartsdorf, Bau-km 0+317

An dem bestehenden Knotenpunkt außerhalb bebauter Gebiete treffen die Straßenka-tegorien II - regionale Verbindung und IV - flächenerschließende Verbindung unter-schiedlicher Baulastträger mit einbahnigem, zweistreifigem Querschnitt aufeinander. Über den Knotenpunkt verläuft der „Rodach-Itzgrund“-Radweg aus dem Bayernnetz für Radfahrer. Eine gleichrangige Verbindung ist aufgrund der sehr unterschiedlichen Verbindungs-funktionen unzweckmäßig. Zudem ist die bevorrechtigte Führung der St 2205 aus-drücklich gewünscht. Die schwächer belasteten Knotenpunktzufahrten gehören zur GVS. Deren Hauptver-kehrsbeziehung auf der Wiesenfelder Seite besteht von und nach Bad Rodach mit ca. 350 Kfz/24h. Von und nach Herbartsdorf fahren ca. 40 Kfz/24h. Die Fahrbeziehung von

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und nach Coburg ist untergeordnet mit 10 bzw. 20 Kfz/24h. Es stellt sich demnach die grundsätzliche Frage, ob ein Knotenpunkt hier für die vorhandenen Verkehrsbeziehun-gen künftig noch erforderlich ist, oder ob sich diese über benachbarte Knotenpunkte oder das untergeordnete Wegenetz abwickeln lassen. Für die zukünftige Knotenpunktsausbildung wurden zunächst vier grundsätzliche Lö-sungsmöglichkeiten nach der Richtlinie RAS-K-1 („plangleiche Knotenpunkte) im Pla-nungsprozess untersucht:

Einmündung oder Kreuzung von 2-streifigen Straßen nach Grundform I

Eine Kreuzung nach Grundform I außerhalb bebauter Gebiete ist unfallträchtig und aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen nicht zweckmäßig. Auch eine Einmündung auf Herbartsdorfer Seite kombiniert mit einer Kreuzungsmöglichkeit nur für landwirt-schaftlichen Verkehr ist aus Gründen der Verkehrssicherheit abzulehnen, weil sich durch den geringen Abstand zur Siedlung Schleichverkehr entwickeln wird.

Teilplanfreie Kreuzung von 2-streifigen Straßen nach Grundform IV

Die Anwendung der Grundform IV ist kosten- und flächenaufwändig. Sie hat verkehrs-sicherheitstechnische Vorteile und wäre auch aus planerischer Sicht zweckmäßig, wenn die benachbarte Kreuzung der CO 4 dafür entfallen könnte. Die vorhandene Ver-kehrsbelastung der untergeordneten Knotenpunktszufahrten ist jedoch so gering, dass aus Gründen der Leistungsfähigkeit diese Grundform nicht erforderlich ist. Eine teilplanfreie Kreuzung nach Grundform IV ist für die vorhandene Situation nicht zweckmäßig.

Kreuzung 2-streifiger Straßen als Versatz nach Grundform V

Ein Rechtsversatz mit zwei Einmündungen wäre zweckmäßig, weil der erforderliche Abstand von ca. 265 m [(75m+20m)x2 + 75m= 265 m] zwischen den Einmündungen eingehalten werden kann. Der verkehrssicherheitstechnische Nachteil dieser Lösung besteht jedoch darin, dass der landwirtschaftliche Verkehr und der Radverkehr die Staatsstraße mitbenutzen wird. Straßenparallele Ersatzwege führen zu längeren Um-wegen und würden keine Akzeptanz finden. Zudem wird die sichere Überholmöglich-keit auf der gestreckten Linienführung zwischen Wiesenfeld und Neida durch den ge-ringen Abstand des Versatzes zum Knotenpunkt der CO 4 um insgesamt ca. 1000 m verkürzt. Der Rechtsversatz ist aus den genannten Gründen nicht zweckmäßig.

Kreisverkehrsplatz an 2-streifigen Straßen nach Grundform VII

Die derzeitige Verkehrsstärke der schwächer belasteten Knotenpunktzufahrten (790 + 140 = 930 Kfz/24h) beträgt nur ca. 6 % der Gesamtbelastung des Knotenpunktes (790 + 140 + 7580 + 6930 = 15440 Kfz/24h). Nach den Einsatzkriterien aus dem Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren Ausgabe 2006 sollte die Belastung wenigstens 15 % betragen. Im Prognosezeitraum ist mit größeren Verkehrszunahmen nicht zu rechnen. Ein Kreisverkehrsplatz nach Grundform VII scheidet demnach aus. Nachdem keine der Knotenpunktslösungen für eine Kreuzung an dieser Stelle zweck-mäßig ist, wurde untersucht, ob der Knotenpunkt als Einmündung zu lösen ist und die nicht angeschlossenen Verkehrsbeziehungen anderweitig wiederhergestellt werden können. Eine Einmündung nach Grundform I der Rodacher Straße auf Wiesenfelder Seite ist nicht erforderlich, weil alle Verkehrsbeziehungen von Wiesenfeld nach Coburg und Bad Rodach über den gepl. Kreisverkehr Wiesenfeld Süd abgewickelt werden können. Die Verkehrsbeziehungen von und nach Herbartsdorf müssen über den Kreis-verkehr und über eine Einmündung auf Herbartsdorfer Seite wiederhergestellt werden. Für den landwirtschaftlichen Verkehr ist aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen

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zusätzlich eine untergeordnete, ca. 900 m lange, parallel zur St 2205neu verlaufende öffentl. Feld- und Waldwegeverbindung erforderlich, die auch zur Weiterführung des „Rodach-Itzgrund“- Radweges dient. Alle Verkehrsbeziehungen werden mit dieser Lö-sung aufrecht erhalten. Im weiteren Planungsprozess wurde jedoch deutlich, dass die Verkehrsführung für den landwirtschaftlichen Verkehr sehr nachteilig ist und zu größe-ren Umwegen führt. Die Akzeptanz für diese Lösung ist nach der Stellungnahme der Gemeinde Meeder zu urteilen sehr gering und würde dazu führen, dass der landwirt-schaftliche Verkehr die St 2205 mitbenutzt. Die letztendlich noch verbleibende Lösung mit der die Verkehrsbeziehungen von Wie-senfeld nach Herbartsdorf zweckmäßig aufrecht erhalten werden können, ist eine Ü-berführung ohne Anbindung an die St 2205neu. Die übrigen Verkehrsbeziehungen von und nach Coburg sowie Bad Rodach können über den geplanten Kreisverkehr Wiesen-feld Süd abgewickelt werden. Im Weiteren wurde eine Überführung der GVS Wiesenfeld - Herbartsdorf aufgeplant. Vorteile: ● Hohe Verkehrssicherheit für alle Verkehrsbeziehungen ● Wegeverbindungen für landw. Verkehr bleiben erhalten Die Gemeinde Meeder und der Bayer. Bauernverband forderten einen Parallelweg für den landwirtschaftlichen Verkehr südlich der St 2205neu. Der landwirtschaftliche Verkehr aus Herbartsdorf kann künftig über einen südlich der St 2205neu angelegten neuen öffentlichen Feld- und Waldweg zu den dort gelegenen Flächen gelangen, ohne einen Umweg durch Wiesenfeld, über die CO 4 und über den Kreisverkehr machen zu müssen.

Abbildung 26: Knotenpunkt St 2205neu mit der GVS nach Herbartsdorf

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Knotenpunkt St 2205neu mit dem öffentlichen Feld- und Waldweg, Bau-km 0+720

Der zu kreuzende öffentliche Feld- und Waldweg mündet derzeit in die St 2205 ein. Der Weg dient der Erschließung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke und hat für den Verkehr nur eine untergeordnete Bedeutung. Es ist deshalb aus Verkehrssicher-heitsgründen nicht zu rechtfertigen, hierfür eine neue Kreuzung mit der Staatsstraße 2205neu herzustellen. Ein Ersatzweg südlich der St 2205neu, der in die GVS Wiesenfeld – Herbartsdorf mün-det, stellt die Erschließung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen wieder her.

Knotenpunkt St 2205neu mit der Kreisstraße CO 4, Bau-km 1+243

An diesem Knotenpunkt außerhalb bebauter Gebiete treffen die Straßenkategorien II - regionale Verbindung und III - zwischengemeindliche Verbindung unterschiedlicher Baulastträger mit einbahnigem, zweistreifigem Querschnitt aufeinander. Über den Kno-tenpunkt verläuft eine Radwegeverbindung von Beiersdorf nach Wiesenfeld. Eine gleichrangige Verbindung ist aufgrund der ähnlichen Verbindungsfunktionen und ähnlich hoher Verkehrsbelastung möglich. Für die zukünftige Kreuzungsausbildung wurden insgesamt vier verschiedene Lö-sungsmöglichkeiten im Planungsprozess untersucht.

Einmündung oder Kreuzung von 2-streifigen Straßen nach Grundform I

Eine Kreuzung nach Grundform I außerhalb bebauter Gebiete ist unfallträchtig und aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen nicht zweckmäßig. Da sich hier der von Bad Rodach kommende Verkehr aufspaltet und etwa die Hälfte zur St 2205alt über Beiersdorf nach Coburg und die andere Hälfte über die St 2205neu zur B 4 nach Coburg abfließt ist eine höhengleiche Kreuzung verkehrstechnisch un-günstig, da sonst der Strom der Linkseinbieger von der St 2205alt (von Süden kom-mend) Richtung Bad Rodach zu stark wäre. Mit einer „normalen“ Kreuzung kann die auftretende Belastung nicht abgewickelt werden, für die Morgenspitze ergibt die Leis-tungsfähigkeitsuntersuchung (Anl. 7) das Prädikat „bedingt leistungsfähig“ und für die Abendspitze „nicht leistungsfähig“. Eine lichtsignalgeregelte Kreuzung erscheint eben-so nicht zweckmäßig.

Teilplanfreie Kreuzung von 2-streifigen Straßen nach Grundform IV

Die Anwendung der Grundform IV ist kosten- und flächenaufwändig. Weil die Ver-kehrsbeziehungen von Bad Rodach nach Beiersdorf bei gleichzeitig hohem Schwer-verkehrsanteil sehr groß sind, werden die linksabbiegenden Verkehrsströme maßge-bend. Die zu durchfahrenden beiden Einmündungen einer teilplanfreien Knoten-punktsausbildung wären dadurch nur bedingt leistungsfähig. Eine teilplanfreie Kreuzung nach Grundform IV ist für die vorhandene Situation nicht zweckmäßig.

Kreuzung 2-streifiger Straßen als Versatz nach Grundform V

Ein Rechtsversatz mit zwei Einmündungen ist aus oben genannten Leistungsfähig-keitsgründen nicht zweckmäßig.

Kreisverkehrsplatz an 2-streifigen Straßen nach Grundform VII

Die Gesamtverkehrsstärke (Summe der Zuflüsse) beträgt 11.950 Kfz/24h und liegt damit nach Bild 9 des Merkblattes für die Anlage von Kreisverkehren Ausgabe 2006 noch im Bereich der möglichen Verkehrsstärken eines kleinen Kreisverkehrsplatzes. Nach den Berechnungen von Prof. Kurzak ergibt sich hier in der Morgenspitze die Ver-

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kehrsqualität A und in der Abendspitze ebenfalls die Verkehrsqualität A (siehe Anl. 8a-d). Ein normaler Kreisverkehrsplatz ist voll leistungsfähig. Auch aus Gründen der Ver-kehrssicherheit ist der Kreisverkehrsplatz hier zweckmäßig. Im Weiteren wird an diesem Knotenpunkt der Kreisverkehrsplatz Wiesenfeld Süd ein-geplant.

Knotenpunkt St 2205neu mit der GVS Wiesenfeld - Sulzdorf, Bau-km 2+173

An diesem Knotenpunkt außerhalb bebauter Gebiete treffen die Straßenkategorien II - regionale Verbindung und IV - flächenerschließende Verbindung unterschiedlicher Baulastträger mit einbahnigem, zweistreifigem Querschnitt aufeinander. Eine gleich-rangige Verbindung ist aufgrund der zu unterschiedlichen Verbindungsfunktionen un-zweckmäßig. Zudem ist die bevorrechtigte Führung der St 2205 ausdrücklich ge-wünscht. Der landwirtschaftliche Verkehr aus Kösfeld nutzt die GV-Straße um zu den nördlich der GVS Wiesenfeld – Kösfeld gelegenen Flächen zu gelangen. Radverkehr ist kaum vorhanden. Die beiden schwächer belasteten Knotenpunktszufahrten gehören demnach zu der GVS Wiesenfeld - Sulzdorf / Kösfeld. Die Verkehrsbelastung auf der nordwestlichen Knotenpunktszufahrt ist durch die benachbarten Milchwerke Oberfranken West be-stimmt und beträgt 1970 Kfz/24h mit hohem Schwerverkehrsanteil. Die südöstliche Knotenpunktszufahrt ist mit 560 Kfz/24h deutlich geringer belastet. Für die zukünftige Knotenpunktsausbildung wurden zunächst vier grundsätzliche Lö-sungsmöglichkeiten im Planungsprozess untersucht:

Abbildung 27: Knotenpunkt St 2205neu mit der Kreisstraße CO 4

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Einmündung oder Kreuzung 2-streifiger Straßen nach Grundform I

Eine Kreuzung nach Grundform I außerhalb bebauter Gebiete ist unfallträchtig und aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen nicht zweckmäßig, insbesondere wegen des hohen einmündenden Schwerlastverkehrs in Form der vom Milchhof in die St 2205neu einfahrenden Milchtransportlaster, die mit langsamen Anfahrtempo ein hohes Unfallri-siko darstellen bei Wahl der Grundform I.

Teilplanfreie Kreuzung 2-streifiger Straßen nach Grundform IV

Die Anwendung der Grundform IV ist kosten- und flächenaufwändig. Sie hat verkehrs-sicherheitstechnische Vorteile und wäre auch aus planerischer Sicht zweckmäßig, wenn die benachbarte Kreuzung der CO 4 dafür entfallen könnte. Die vorhandene Ver-kehrsbelastung ist verhältnismäßig groß, so dass aus Gründen der Leistungsfähigkeit diese Grundform eingesetzt werden könnte. Eine teilplanfreie Kreuzung nach Grundform IV ist möglich, für die vorgesehene Stre-ckencharakteristik mit plangleichen Knotenpunkten aber untypisch.

Kreuzung 2-streifiger Straßen als Versatz nach Grundform V

Ein Rechtsversatz mit zwei Einmündungen ist nicht zweckmäßig, weil der erforderliche Abstand von ca. 265 m [(75m+20m)x2 + 75m= 265 m] zwischen den Einmündungen auf Grund der vorhandenen Topographie nicht eingehalten werden kann. Auch bei ne-beneinander liegenden Linksabbiegespuren ist der Abstand noch so groß, dass die nordwestliche Knotenpunktszufahrt aufwändig verschwenkt werden müsste. Der ver-kehrssicherheitstechnische Nachteil dieser Lösung jedoch ist, dass der landwirtschaft-liche Verkehr die Staatsstraße mitbenutzen wird. Straßenparallele Ersatzwege führen zu längeren Umwegen und würden keine Akzeptanz finden. Zudem müsste ein zusätz-liches Brückenbauwerk zur Überquerung des Sulzbaches errichtet werden. Der Rechtsversatz ist aus den genannten Gründen nicht zweckmäßig.

Kreisverkehrsplatz 2-streifiger Straßen nach Grundform VII

Die prognostizierte Verkehrsstärke der schwächer belasteten Knotenpunktzufahrten (1970 + 560 = 2530 Kfz/24h) beträgt ca. 16 % der Gesamtbelastung des Knotenpunk-tes (1970 + 560 + 5870 + 7080 = 15480 Kfz/24h). Sie liegt geringfügig über dem Einsatzkriterium aus dem Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren Ausgabe 2006, wonach die Belastung wenigstens 15 % betragen sollte. Ein Kreisverkehrsplatz nach Grundform VII erscheint gerade möglich.

Abbildung 28: Knotenpunkt St 2205neu mit der GVS Wiesenfeld - Sulzdorf

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Im Weiteren wurde daher der Kreisverkehr Wiesenfeld Ost aufgeplant. Vorteile: ● hohe Verkehrssicherheit mit wenigen Konfliktpunkten ● hohe Leistungsfähigkeit für den großen Schwerlastverkehrsanteil ● Reserven für Milchhoferweiterung vorhanden ● Entlastung der Hauptstraße und Bahnhofstraße in Wiesenfeld ● Wegeverbindungen für landw. Verkehr bleiben erhalten ● Bahnübergänge bei Kösfeld werden geringer belastet Nachteile: ● Geringe Verringerung der Verkehrsqualität und Reisegeschwindigkeit für überregio-

nalen Verkehr

Knotenpunkt St 2205alt - GVS Kösfeld Süd, Bau-km 0+992

An der bereits bestehenden Einmündung außerhalb bebauter Gebiete treffen künftig die Straßenkategorien III - zwischengemeindliche Verbindung und IV - flächenerschlie-ßende Verbindung aufeinander. Eine gleichrangige Verbindung ist aufgrund der zu un-terschiedlichen Verbindungsfunktionen unzweckmäßig. Die bevorrechtigte Führung der St 2205alt ist auf Grund der deutlich größeren Verkehrsbelastung zweckmäßig. Die vorhandene Einmündung wird der neuen Trasse der St 2205 entsprechend ange-passt.

Abbildung 29: Knotenpunkt St 2205alt mit der GVS nach Kösfeld

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Knotenpunkt St 2205alt - CO 4, Bau-km 0+235

An der bereits bestehenden Einmündung außerhalb bebauter Gebiete treffen künftig die Straßenkategorien III - zwischengemeindliche Verbindung und IV - flächenerschlie-ßende Verbindung aufeinander. Eine gleichrangige Verbindung ist aufgrund der unter-schiedlichen Verbindungsfunktionen unzweckmäßig. Die bevorrechtigte Führung der St 2205alt ist auf Grund der deutlich größeren Verkehrsbelastung zweckmäßig. Die Kreis-straße CO 4 mündet künftig untergeordnet in die hier ebenfalls verlegte St 2205alt ein. Da die Zahl der Linkseinbieger von der CO 4 kommend mit bis zu 70 Kfz/Stunde, da-von bis zu 10 Lkw, nicht besonders groß ist (1 Linkseinbieger pro Minute) und die Be-lastung der St 2205alt nur noch halb so groß wie heute ist, reicht eine normale Ein-mündung mit Vorfahrtsregelung nach StVO Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ aus (Leistungsfähigkeitsnachweis Anl. 9, „geringe“ Behinderung, d.h. Verkehrsqualität B). Abbildung 30: Knotenpunkt St 2205alt mit der CO4

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Knotenpunkt GVS Sulzdorf - Wiesenfeld mit GVS Kösfeld Nord

An der bereits bestehenden Einmündung außerhalb bebauter Gebiete treffen auch künftig zwei Straßenkategorien IV flächenerschließende Verbindungen aufeinander. Eine gleichrangige Verbindung ist aufgrund der deutlich größeren Verkehrsbelastung der GVS Sulzdorf nicht zweckmäßig. Es wird wieder eine Einmündung mit untergeord-neter Kösfelder Knotenpunktszufahrt vorgesehen.

Neue Kreuzung der St 2205neu mit der GVS Sulzdorf – Meeder, Bau-km 3+084

An der neuen Kreuzung außerhalb bebauter Gebiete treffen die Straßenkategorien II - regionale Verbindung und V – untergeordnete Verbindung unterschiedlicher Baulast-träger mit einbahnigem, zweistreifigem und einbahnigem, einstreifigem Querschnitt aufeinander. Die Verkehrsbelastung der GVS wird im Verkehrsgutachten (Fall 4) der-zeit mit 100 Kfz/24h angegeben und künftig auf 300 Kfz/24h prognostiziert. Eine gleichrangige Verbindung ist aufgrund der sehr unterschiedlichen Verbindungs-funktionen und Verkehrsbelastungen unzweckmäßig. Zudem ist die bevorrechtigte Führung der St 2205 ausdrücklich gewünscht. Die Ausbildung eines Knotenpunktes ist an der neuen Querungsstelle daher nicht vorgesehen. Die ursprünglichen Verkehrsbeziehungen der GVS Sulzdorf - Meeder müssen grund-sätzlich gleichwertig wiederhergestellt werden. Die Analyse ergab, dass vorrangig Pkw- und landwirtschaftlicher Verkehr die GVS benutzt. Über die GVS ist das Gemeinde-zentrum Meeder auf kürzestem Wege zu erreichen. Ein großer Teil der Gemarkungs-fläche von Sulzdorf liegt nördlich der St 2205neu. Die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit einer Kreuzungsmaßnahme an dieser Stelle warf auch die grundsätzliche Frage auf, ob eine Kreuzung künftig für die vorhandenen Ver-kehrsbeziehungen an dieser Stelle erforderlich ist, oder ob sich diese über benachbar-te Knotenpunkte oder das untergeordnete Wegenetz abwickeln lassen.

Abbildung 31: Knotenpunkt GVS Wiesenfeld Sulzdorf mit GVS Kösfeld

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Eine Planungsvariante sah vor, die landwirtschaftliche Fahrbeziehungen über den ge-planten Kreisverkehrsplatz Wiesenfeld Ost auf der westlichen Seite und einer gebün-delten GVS Sulzdorf/Glend - Beuerfeld auf der östlichen Seite, sowie Ergänzungen im Wegenetz wiederherzustellen. Der Umweg beträgt jeweils ca. 2 km. Die Gemeinde Meeder und der Bayer. Bauernverband fordern den Erhalt der Gemein-destraße als wichtige innergemeindliche Fahrverbindung für die Bürger, die Landwirt-schaft und den Radtourismus. Zur Lösung der Problematik schlägt die Gemeinde eine Kreuzung mittels Über- oder Unterführung ohne Anbindung vor. Im Weiteren wurde eine Überführung der GVS Sulzdorf – Meeder aufgeplant. Durch das Hinzukommen der St 2205neu kann aus trassierungstechnischen Gründen die bisherige Linienführung der GVS Sulzdorf – Meeder (Meederer Straße) nicht bei-behalten werden. Die GVS wird für eine günstigere Linienführung geringfügig verlegt und kreuzt dadurch an neuer Stelle die GVS Sulzdorf – Wiesenfeld (Sulzdorfer Straße). Vorteile: ● Alle vorhandenen Verkehrsbeziehungen bleiben erhalten ● Höchste Verkehrssicherheit für die Verkehrsbeziehungen ● Keine Umwege für alle Verkehrsbeziehungen Abbildung 32: Knotenpunkt St 2205neu mit der GVS Sulzdorf - Meeder

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Knotenpunkt GVS Sulzdorf – Wiesenfeld mit GVS Sulzdorf - Meeder

An der neuen Einmündung Sulzdorf West außerhalb bebauter Gebiete treffen künftig zwei Straßenkategorien IV - flächenerschließende Verbindungen aufeinander. Eine gleichrangige Verbindung erscheint aufgrund der gleichen Verbindungsfunktionen zweckmäßig. Die bestehende Verbindungssituation wird belassen und die GVS Sulz-dorf – Meeder nachgeordnet angebunden. Die Einmündung ist ausreichend leistungs-fähig.

Kreuzung der St 2205neu mit der GVS Sulzdorf – Beuerfeld, Bau-km 3+712

An der neuen Kreuzung außerhalb bebauter Gebiete treffen die Straßenkategorien II - regionale Verbindung und IV - flächenerschließende Verbindung unterschiedlicher Baulastträger mit einbahnigem, zweistreifigem Querschnitt aufeinander. Die Verkehrs-belastung der GVS wird im Verkehrsgutachten (Fall 4) derzeit mit 400 Kfz/24h angege-ben und künftig auf 500 Kfz/24h prognostiziert. Eine gleichrangige Verbindung ist aufgrund der sehr unterschiedlichen Verbindungs-funktionen und Verkehrsbelastungen unzweckmäßig. Zudem ist die bevorrechtigte Führung der St 2205 ausdrücklich gewünscht. Die Ausbildung eines Knotenpunktes ist an der neuen Querungsstelle daher nicht vorgesehen. Die ursprünglichen Verkehrsbeziehungen der GVS Sulzdorf – Beuerfeld müssen grundsätzlich gleichwertig wiederhergestellt werden. Die Analyse ergab, dass vorran-gig Pkw- und landwirtschaftlicher Verkehr die GVS benutzt. Über die GVS Sulzdorf - Beuerfeld wird der innergemeindliche Verkehr sowie Schulbusverkehr zur Grund- und Hauptschule nach Meeder abgewickelt. Auch der zwischengemeindliche öffentl. Per-sonennahverkehr der OVF-Linie 83115 Coburg - Lange Berge - Bad Rodach (u.a. Ver-bindung zu den weiterführenden Schulen) verkehrt über die GVS. Ein großer Teil der Gemarkungsfläche von Sulzdorf liegt nördlich der St 2205neu.

Abbildung 33: Knotenpunkt Einmündung Sulzdorf West

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Die Betrachtungen zur Wirtschaftlichkeit einer Kreuzungsmaßnahme an dieser Stelle warf auch die grundsätzliche Frage auf, ob eine Kreuzung künftig für die vorhandenen Verkehrsbeziehungen an dieser Stelle erforderlich ist, oder ob sich diese über benach-barte Knotenpunkte oder das untergeordnete Wegenetz abwickeln lassen. Eine Planungsvariante sah daher vor, anstelle zweier Gemeindeverbíndungsstraßen von Sulzdorf und Glend jeweils nach Beuerfeld nur eine gebündelte GVS Sulz-dorf/Glend - Beuerfeld bei Bau-km 4+105 zu überführen. Die gebündelte GVS würde an der GVS Sulzdorf - Glend etwa in der Mitte zwischen beiden Ortschaften beginnen, über den Lerchenberg führen und südöstlich von Beuerfeld wieder auf die bestehende Trasse der GVS Sulzdorf - Beuerfeld einschwenken. Der Durchgangsverkehr durch Beuerfeld würde durch diese Trassenführung aus der Ortslage herausgenommen. Die Gemeinde Meeder und die Stadt Coburg stimmten zunächst dieser Lösung zu. Le-diglich der Bayer. Bauernverband lehnt die Bündelungstrasse über den Lerchenberg ab. Der Verband fordert zudem, dass alle GV-Straßen für den landwirtschaftlichen Ver-kehr erhalten bleiben bzw. jeweils eine Querungsmöglichkeit geschaffen wird. Die Ge-meinde Meeder schloss sich schließlich dieser Forderung an. Die Trasse der St 2205 wurde im Bereich der Querung der Natura 2000 Gebiete so niedrig als möglich gelegt, um zusammen mit begleitenden Bepflanzungsmaßnahmen ein schadloses Überfliegen der Trasse durch Vögel zu gewährleisten. In der Folge ist eine Unterführung der GVS Sulzdorf – Beuerfeld nicht möglich. Im Weiteren wurde eine Überführung der GVS Sulzdorf – Beuerfeld aufgeplant. Durch das Hinzukommen der St 2205neu kann aus trassierungstechnischen Gründen und zur Konfliktvermeidung mit dem SPA-Gebiet die bisherige Linienführung der GVS Sulzdorf – Beuerfeld nicht beibehalten werden. Die GVS wird für eine günstigere Li-nienführung geringfügig verlegt und kreuzt dadurch an neuer Stelle die GVS Sulzdorf – Glend (Sulzdorfer Straße). Die alte Trasse der GVS wird zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg umgestuft. Die Feldwege werden an die Überführung angebunden.

Abbildung 34: Knotenpunkt St 2205neu mit der GVS Sulzdorf – Beuerfeld

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Vorteile: ● Alle vorhandenen Verkehrsbeziehungen bleiben erhalten ● Höchste Verkehrssicherheit für die Verkehrsbeziehungen ● Keine Umwege für alle Verkehrsbeziehungen

Knotenpunkt GVS Sulzdorf – Glend mit GVS Sulzdorf - Beuerfeld

An der neuen Einmündung Sulzdorf Ost außerhalb bebauter Gebiete treffen künftig zwei Straßenkategorien IV - flächenerschließende Verbindungen aufeinander. Eine gleichrangige Verbindung erscheint aufgrund der gleichen Verbindungsfunktionen zweckmäßig. Die bestehende Verbindungssituation wird belassen und die GVS Sulz-dorf – Beuerfeld nachgeordnet angebunden. Die Einmündung ist ausreichend leis-tungsfähig.

Kreuzung der St 2205neu mit der GVS Glend - Beuerfeld

Die GVS Glend - Beuerfeld wird von der St 2205neu nördlich von Glend gequert. Die prognostizierte Verkehrsbelastung von 2.000 Kfz/24h im Falle eines Anschlusses auf die St 2205neu würde prinzipiell eine Anbindung rechtfertigen. Jedoch orientiert sich der Verkehr in der Hauptsache Richtung Coburg und würde einen hohen Anteil linkseinbiegender Fahrzeuge ergeben. Die verkehrssicherste Lösung für den Knoten-punkt wäre demnach ein Kreisverkehr. Ein weiterer Kreisverkehr im Abstand von nur 700 m zum Anschlusskreisverkehrsplatz würde jedoch die angestrebte Verkehrsquali-tät und Reisegeschwindigkeit und in der Folge die Attraktivität der Neubaustrecke un-verhältnismäßig verringern. Die alternativ mögliche Einmündung auf Beuerfelder Seite würde bedeuten, dass der land- und forstwirtschaftliche Verkehr aus Glend über den im Teilabschnitt 1 geplanten (Anschluss-) Kreisverkehr bei Coburg auf zusätzlich zu errichtenden Parallelwegen ge-führt werden müsste. Eine Kreuzungsmöglichkeit scheidet aus denselben Verkehrssi-cherheitsdefiziten aus wie an der Einmündung Herbartsdorf. Zudem müsste für die An-

Abbildung 35: Knotenpunkt GVS Sulzdorf - Beuerfeld mit GVS Sulzdorf - Glend

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lage eines Linksabbiegestreifens die Brücke über den Lauterbachüberleiter verbreitert werden. Die Alternative der Überführung der GVS ist wegen der bereits durch den Lauterbach-überleiter verursachten Dammlage der Staatsstraße nicht zweckmäßig und würde eine sehr große Dammschüttung mit sich bringen. Eine Unterführung mit einer Durchfahrts-höhe von 4,50 m würde die Dammlage der Staatsstraße auf weiter Strecke unverhält-nismäßig vergrößern und neue Betroffenheiten in Glend verursachen, weil eine Tiefer-legung der GVS wegen ungünstiger Wasserverhältnisse nicht möglich ist. Zudem wür-de die Hauptstraße von Glend weiter von großem Durchgangsverkehr belastet sein. Ein Linksversatz mit Aufstellbereich ist grundsätzlich möglich, aber für die auftretenden landwirtschaftlichen Fahrzeuge nicht ausreichend breit und für den sich entwickelnden Schleichverkehr nicht verkehrssicher. Zumindest zwei vollwertige Linksabbiegestreifen der Form 1 wären aus Sicherheitsgründen erforderlich. Der Platzbedarf und Kosten-aufwand steigt dadurch unverhältnismäßig an. Alternativ wurde überlegt, die Gemeindeverbindungsstraße nördlich der Staatsstraße 2205 neu parallel bis zum Kreisverkehrsplatz bei Bau-km 4+100 bzw. zu einer Er-schließungsstraße des Gewerbegebietes Schindleite zu verlegen (vgl. Vorentwurfsvor-lage vom 4.4.2003, Variante 3). Dazu würde jedoch ein ca. 1,1 km langer Straßenneu-bau erforderlich werden. Sowohl die Gemeinde Meeder als auch die Stadt Coburg leh-nen eine derartig umfangreiche Maßnahme aus ökologischen und ökonomischen Gründen ab und stimmten zunächst einer Bündelungstrasse zu. Lediglich der Bayer. Bauernverband lehnt die Bündelungstrasse über den Lerchenberg ab. Der Verband fordert zudem, dass beide GV-Straßen für den landwirtschaftlichen Verkehr erhalten bleiben bzw. jeweils eine Querungsmöglichkeit geschaffen wird. Die Gemeinde Meeder schloss sich letztendlich dieser Forderung an. Im Weiteren wurde für den Pkw- und Geh- und Radverkehr eine hochwasserfreie Un-terführung der GVS Glend – Beuerfeld mit reduzierter lichten Durchfahrtshöhe von 3,00 m aufgeplant, die auf bestehender Trasse und Höhenlage verläuft. Die lichte Weite des Bauwerkes 4-1 wurde dazu von 27 m auf 34 m vergrößert. Die Verkehrsbelastung wurde von Prof. Kurzak für diesen Verknüpfungsfall 4 zu 300 Kfz/24h prognostiziert. Die derzeitige Belastung wird damit um 400 Kfz/24h reduziert.

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Für den landwirtschaftlichen Verkehr wird ein öffentlicher Feld- und Waldweg in die bis zu 1,40 m tiefer als die derzeitige GVS gelegene Flutmulde des Lauterbachüberleiters gelegt. Dadurch kann eine noch ausreichende Durchfahrtshöhe von 4,00 m erzielt werden, ohne dass das Landschaftsbild und die Immissionssituation für Glend durch eine sonst noch höhere Dammlage der St 2205neu nachteilig beeinträchtigt wird. Der Weg wird unter- und oberhalb über das Hochwasserschutzsystem des Überleiters ge-führt und an die GVS angeschlossen. Vorteile: ● Die Verkehrsbeziehungen bleiben weitestgehend erhalten ● Keine Umwege für Pkw-, landwirtschaftlichen sowie Geh- und Radverkehr ● Geringere Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrten von Beuerfeld und Glend Nachteile: ● Schwerverkehr kann die Unterführung nicht benutzen und muss über die Überfüh-

rung der GVS Sulzdorf – Beuerfeld ausweichen ● ÖFW wird bei Hochwasser überflutet und kann dann nur eingeschränkt befahren

werden, Ausweichmöglichkeit besteht über die GVS Sulzdorf – Beuerfeld Abbildung 36: Knotenpunkt St 2205neu mit GVS Glend – Beuerfeld und öFW

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3.2 Auswirkungen der Plantrasse und der Varianten

3.2.1 Raumordnung

Aus Sicht der Raumordnung ist die Variante 1 aus den vorstehend genannten Gründen als völlig unzureichend einzustufen, da die Ortsdurchfahrten Neuses und Beiersdorf in keinster Weise entlastet werden Die Regierung von Oberfranken als höhere Landesplanungsbehörde führte in 1985 ein Raumordnungsverfahren für die damaligen Linien 0 und 1 („0“: Ausbau auf Bestand der St 2205 durch die Ortlagen von Beiersdorf und Neuses; sowie Linie „1“ von 1985: Trassierung südlich von Sulzdorf und Kösfeld) durch, das am 09.09.1985 eingeleitet wurde (vgl. auch Ausführungen vorstehend unter Pkt. 2.1.). Das Verfahren wurde mit der landesplanerischen Beurteilung vom 09.05.1988 abge-schlossen. Nur die Variante 2 („RO-Trasse 1“) entsprach damals den Erfordernissen der Raumordnung. Bei Variante 1 (RO-Trasse 0) blieben die Ortsdurchfahrten des Ortsteiles Neuses und Beiersdorf erhalten. Ferner konnte der Straßenquerschnitt auf Grund der Randbebau-ung in diesen Ortsteilen nicht auf das notwendige Maß verbreitert werden. Die Varianten 2 und 3 kollidieren mit den raumordnerischen Zielen und Grundsätzen hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Belange (Eingriff in die Natura 2000 Gebiete etc.). Einzig Variante 4 entspricht am ehesten unter den vier zur Diskussion stehenden Vari-anten den Zielen der Raumordnung.

3.2.2 Städtebau

Aus Sicht des Städtebaus ist die Variante 1 auch aus den vorstehend genannten Gründen als völlig unzureichend einzustufen, da die Ortsdurchfahrten Neuses und Beiersdorf in keinster Weise entlastet werden. Aus städtebaulicher Sicht entlasten die Varianten 2, 3 und 4 die o. g. Ortsteile und werden, bis auf den Bereich im Industriegebiet, anbaufrei geführt. Diese Linien sind vom städtebaulichen Aspekt her der Variante 1 vorzuziehen.

3.2.3 Verkehrsverhältnisse

Variante 1 trägt kaum zu einer Verbesserung der momentanen Verkehrsverhältnisse bei. Bei den Varianten 2 - 4 werden durch die Trennung des Durchgangsverkehrs vom Ziel- und Quellverkehr in den Ortsteilen Neuses und Beiersdorf der Stadt Coburg und durch die Führung des Durchgangsverkehrs über den geplanten Nordring Coburg und über die Staatsstraße 2205 neu unter Berücksichtigung der vorgesehenen straßenverkehrs-technischen Lösung die derzeit unzulänglichen Verkehrsverhältnisse an der Staats-straße 2205 alt entscheidend verbessert. Ferner fließt der Verkehr über die verlegte Staatsstraße 2205 neu flüssiger.

3.2.4 Straßen-Infrastruktur

Durch die Variante 1 würde die straßenbauliche Infrastruktur insgesamt nicht entschei-dend verbessert.

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Die Varianten 2 - 4 stellen einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Verbindung des Unterzentrums Bad Rodach an das Oberzentrum Coburg dar, die als Verbesse-rung der Bandinfrastruktur längs der überregionalen Entwicklungsachse Coburg - Ro-dach - Thüringen zu werten ist. Insbesondere tragen letztere 3 Linien zur Anbindung des Müllheizkraftwerkes in Co-burg-Neuses bei. Diese Müllbeseitigungsanlage ist für die Entsorgung des ganzen nördlichen Teils der Planungsregion Oberfranken-West von größter Wichtigkeit. Zur Schaffung möglichst günstiger Voraussetzungen für die Zu- und Abfahrt der Müll-Lkw's ist die wichtigste Teilmaßnahme die Staatsstraße 2205 neu, die - nach Weiterführung des Nordrings Coburg im Zuge der Bundesstraße 4 - sowohl den Müll-Lasterverkehr aus südlicher Richtung wie aus nördlicher Richtung aufnehmen soll. Der Antransport des Mülls löst einen vermehrten Lkw-Verkehr aus. Durch die Verknüpfung des Müll-heizkraftwerks mit der Staatsstraße 2205 neu wird der dadurch erzeugte Verkehrslärm auf Ortsstraßen soweit als möglich vermieden. Auch die Verknüpfung der Stadtteile Bertelsdorf und Neuses der Stadt Coburg mit der neuen Staatsstraße wird die dortige angespannte Straßenverkehrssituation verbes-sern. Die Varianten 2 - 4 können ferner den durch die Grenzöffnung stark erhöhten Durch-gangsverkehr und den Schwerverkehr ohne Belastung der Ortsdurchfahrten aufneh-men. Diese Trennung des Verkehrs wird wesentlich zur Verbesserung der Verkehrssi-cherheit auf der Staatsstraße 2205 beitragen.

3.2.5 Wirtschaftlichkeit

Während die Variante 3 und die Variante 4 ähnliche Kosten aufwerfen und die Variante 2 nur geringfügig weniger kostet, kann die Variante 1 mit geringerem Mitteleinsatz den Ansprüchen einer leistungsfähigen Staatsstraße nicht gerecht werden. Eine Mittelinvestition für einen Ausbau der bestehenden Staatsstraße, der keine Ver-besserung der momentanen, ungenügenden Verkehrssituation zur Folge hat, ist nicht anzustreben. Somit scheidet aus Belangen der Wirtschaftlichkeit die Variante 1 aus.

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3.2.6 Umweltauswirkungen

Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz Art. 37 liegen die Voraussetzungen für die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht vor. Es wurden jedoch im Rahmen einer infolge der Natura-2000-Gebietsausweisung not-wendig gewordenen FFH-Verträglichkeitsstudie 2004 mögliche Varianten zu einer da-mals bereits ausgearbeiteten Trassenführung (siehe dazu Nr. 12.5. Abbildung 1) erar-beitet. Darauf aufbauend wurde ein optimierter Trassenverlauf Grundlage für die Er-stellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes. Die Leistungsphasen 1 und 2 dieser Unterlage umfassen Bestandserhebungen und Angaben zur Bedeutung, Schutzwürdigkeit bzw. Empfindlichkeit der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Was-ser, Luft und Landschaft. Zu den Schutzgütern Mensch (Gesundheit und Wohlbefin-den) und Kultur- und sonstige Sachgüter werden Aussagen in anderen beiliegenden Unterlagen getroffen. Diese Aussagen bilden in ihrer Gesamtheit eine zur UVS gleich-wertige Entscheidungsgrundlage.

3.2.6.1 Lärm und Schadstoffe auf Wohn- und Erholungsgebiete

Lärm:

Die Herausnahme des Durchgangsverkehrs aus den Ortsdurchfahrten Beiersdorf und Neuses in den Varianten 2, 3 und 4 reduziert die Verkehrsbelastung. Bei einer Abnah-me des DTV um rund 50% wird sich die Lärmbelastung um 3,0 dB(A) reduzieren. Für die Orte Kösfeld, Sulzdorf und Glend entsteht aber eine neue Lärmquelle. Bei den Varianten 2, 3 und 4 können die gesetzlichen Immissionsgrenzwerte allein durch die ausreichend große Entfernung zur dortigen Wohnbebauung eingehalten werden. Die detaillierten Berechnungsergebnisse sind in Unterlage 11.1 dargestellt. Grenzwerte gemäß 16. BImSchV werden jedoch in keinem Fall überschritten. Es wer-den keine Lärmvorsorgemaßnahmen, weder aktiv, noch passiv erforderlich. Auf Unter-lage 11.1 „Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen“ wird verwiesen.

Schadstoffe:

Durch die Verlegung der Staatsstraße 2205 in den Varianten 2, 3 und 4 verringern sich mit der geringeren Verkehrsbelastung einerseits in den Ortsdurchfahrten Beiersdorf und Neuses die Schadstoffimmissionen; andererseits verringern sich auch die Schad-stoffemissionen dadurch, dass Stauungen in den Ortsdurchfahrten, vor allem in Neu-ses bei Coburg verringert werden können. Für die Orte Kösfeld, Sulzdorf und Glend entsteht aber eine neue Emissionsquelle. Es wurde für die Variante 4 Berechnungen gemäß MLuS 2002, geänderte Fassung 2005 durchgeführt (Unterlage 11.4). Für die Beurteilung der Luftschadstoff-Situation sind die Grenzwerte gemäß der 22. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (22. BImSchV) als Maßstab anzusetzen. Die detaillierten Berechnungsergebnisse sind in Unterlage 11.4 dargestellt.

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Belastungen oder Einwirkungen, die für Anlieger Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen bedeuten können, sind infolge der Rechenergebnisse aus-geschlossen. Die Grenzwerte in der 22. BImSchV werden nicht überschritten.

3.2.6.2 Land- und Forstwirtschaft, Bodennutzungen

Nach den Aussagen des Agrarleitplanes sind die Ertragsbedingungen für die landwirt-schaftlich genutzten Flächen günstig. In dem betroffenen Gebiet überwiegt die intensi-ve Ackernutzung. Durch die geplante Verlegung der Staatsstraße (Variante 2, 3 und 4) werden v. a. landwirtschaftliche Nutzflächen in Anspruch genommen, fallen also als Produktionsflä-chen weg. Zusätzlich werden für notwendige landschaftspflegerische Ausgleichsmaß-nahmen ebenfalls landwirtschaftliche Flächen benötigt, die jedoch zum Großteil exten-siv weiter bewirtschaftet werden können. Darüber hinaus kommt es zur Unterbrechung landwirtschaftlicher Wegebeziehungen, die jedoch durch entsprechende Kreuzungsmöglichkeiten und Wegverlegungen wieder hergestellt werden. Durch die Verlegung der Staatsstraße kommt es zu einer An- und Durchschneidung der Feldflur. Die Nachteile daraus werden dadurch minimiert, dass unrentierliche Rest-flächen für Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen erworben werden.

3.2.6.3 Flächenbedarf

Da die Variante 1 lediglich einen Ausbau der bestehenden Staatsstraße 2205 darstellt, werden durch diese nahezu keine Flächen neu verbraucht, es kommt zu keiner nen-nenswerten Neuversiegelung. Jedoch würden die Ortsdurchfahrten Beiersdorf und Neuses im Zuge der St 2205 erhalten bleiben und somit die Belastung der Anwohner mit Lärm und Schadstoffen weiter bestehen. Die Varianten 2 und 3 durchfahren das FFH-Gebiet „Vogelfreistätte Glender Wiesen“ südlich von Glend und würden damit umweltfachlich wertvollen Raum zerstören und nachhaltig beeinträchtigen. Die Erheblichkeitsschwelle der FFH / SPA Verträglichkeits-prüfung wurde bei beiden Varianten überschritten.

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Somit kann allein die Variante 4 aus umweltfachlicher Sicht ernsthaft in Erwägung ge-zogen werden. 1. Flächenbedarf der Variante 4

Gesamter Flächenbedarf für das Bauvorhaben einschl. der landschaftspflegerischen Maßnahmen / Reten-tion

38,07

davon: - ehemalige Straßenfläche (einschl. Grünflächen)

0,60

- neu in Anspruch genommene Flächen

37,47

2. Versiegelung

Gesamte versiegelte Fläche des Bauvorhabens (einschl. wassergebundener Befestigungen)

5,10

davon: - schon bisher versiegelte Fläche

0,20

- neu versiegelte Fläche, abzüglich Rückbau 4,90

3. Entsiegelung

Entsiegelte Fläche

1,30

4. Grünfläche

Gesamte Grünfläche, einschließlich der landschaftspflege-rischen Maßnahmen

32,97

davon: - im Bereich des Straßenkörpers

25,50

- außerhalb des Straßenkörpers - Ausgleichsmaßnahmen einschl. Retentionsausgleich

7,47

3.2.6.4 Naturhaushalt, Lebensräume, Tiere und Pflanzen

Vorhandene Vegetation

Das Plangebiet befindet sich in dem der naturräumlichen Einheit „Grabfeldgau“ zuzu-rechnenden Naturraum „Wiesenfeld-Coburger-Niederung“, der Teil der mainfränki-schen Platten ist. Die Nutzungsstruktur des Plangebietes wird in der freien Landschaft dominiert von in-tensiv genutzten Ackerflächen, untergeordnet treten auf grundwassernahen oder mä-ßig trockenen Standorten Grünland und Brachen auf. Die besiedelten Bereiche der zur Gemeinde Meeder zählenden Orte Kösfeld und Sulzdorf, sowie der zur Stadt Coburg gehörende Ort Glend, werden durch Wohn-, Dorf-, Misch- und Sondergebiete gekenn-zeichnet, während auf Gemarkung des Coburger Stadtteils Bertelsdorf, sowie des Meeder Gemeindeteils Wiesenfeld, neben Wohn- und Mischgebieten großflächige Ge-werbegebiete die Nutzungsstruktur prägen. Die von natürlichen Pflanzengemeinschaften stark abweichende reale Vegetation wird geprägt von ackerwildkrautarmen Ackerflächen, Grünland frischer bis nasser Standor-

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te, Staudenfluren, ruderale Halbtrockenrasen und Säumen, sowie von Feld- und Ufer-gehölzen, Gebüschen und Einzelbäumen. Aufgrund der vorliegenden Nutzungs- und Standortvielfalt verfügt das Gebiet über eine artenreiche Flora. Das Artenspektrum reicht von typischen Arten der Feucht- und Nasswiesen und Mädesüßfluren wie Mädesüß (Filipendula ulmaria), div. Carex-Arten (Carex acutiformis, C. gracilis, C. disticha), Großer Wiesenknopf (Sanguissorba offici-nalis), über Arten der typischen Glatthaferwiesen wie Glatthafer (Arrhenatherum elati-us), Wiesen-Flockenblume (Centaurea jacea), Margerite (Chrysanthemum leucanthe-mum) bis hin zu Charakterarten von Halbtrockenrasen wie Aufrechte Trespe (Bromus erectus), Blaugrüne Segge (Carex flacca) und Zypressen-Wolfsmilch (Euphorbia cypa-rissias). Arten der Roten Liste Bayerns wurden nicht nachgewiesen.

Vorhandene Tierwelt

Säugetiere Bedeutsame Nachweise von Säugern liegen für das Untersuchungsgebiet nicht vor. Fledermauskundliche Untersuchungen zeigen Vorkommen von Zwerg- und Wasserfle-dermaus an einem Teich nordöstlich von Sulzdorf und im Bereich südlich Glend. Vögel Im Vorhabensgebiet liegt ein hoher Artenreichtum der Avifauna vor. Planungsrelevant sind hier vorwiegend Arten mit ausgeprägter Habitatbindung an zusammenhängende Wiesengebiete. Von besonderer Bedeutung sind hier insbesondere die Vorkommen von Blaukehlchen und Kiebitz. Der Mäusebussard und die Rohrweihe jagen im Tras-senbereich gelegentlich, ebenso der Rotmilan und der Turmfalke. Als typische Offen-landarten können gehäuft Feldlerchen angetroffen werden. Alle angeführten Arten werden als Brutvögel angeführt. Folgende Vogelarten sind im Untersuchungsgebiet als Nahrungsgäste und Durch-zügler beschrieben: Goldregenpfeifer, Kornweihe, Kampfläufer. Als Einzelbeobachtun-gen werden genannt: Seeadler und Rotdrossel als nordischer Wintergast. Weitere wertgebende Arten anderer Biotoptypen sind: Rebhuhn, Wiesen-Schafstelze, Neuntöter, Goldammer, Dorngrasmücke, Klappergras-mücke, Heckenbraunelle, Gartenrotschwanz, Gartenbaumläufer und Bluthänfling Reptilien Im Rahmen von Untersuchungen zu Vorkommen der Zauneidechse wurde die Art nachgewiesen. Amphibien Über Begehungen konnten Gras- und Wasserfrosch sowie Teichmolchvorkommen nachgewiesen werden. Ein Vorkommen des Kammmolches wird als potenziell möglich eingestuft. Libellen Als charakteristische Fließgewässerart kommt die Gebänderte Prachtlibelle (Calopte-ryx splendens) vor. Eine gewisse Bedeutung als Libellenlebensraum haben die Stillge-wässer des Untersuchungsraumes mit Vorkommen der Plattbauchlibelle (Libellula de-pressa). Tagfalter

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Für den europaweit geschützten Schwarzblauen Wiesenknopfbläuling (Glaucopsyche nausithous) stellen die Wiesen in den fechten Talbereichen einen Gesamtlebensraum dar. Die Art wurde im Untersuchungsgebiet aufgrund fehlender Wiesenknopfbestände direkt nicht angetroffen. Heuschrecken Auf Grund seines vorliegenden Lebensraumangebotes weist der Planungsraum auch Arten aus Spektrum für die Tiergruppe der Heuschrecken auf. Neben häufigen Vertre-tern ohne engere Biotopbindung gibt es Fundpunkte von bestandsbedrohten Arten mit ausgeprägten Habitatansprüchen wie der Sumpfschrecke (Stethophyma grossum) und den potenziell gefährdeten Arten Chortippus dorsatus, Chortippus albomarginatus und Plebejus argus. Kartierte Tierarten, die fachliche Vorgaben für die Ausarbeitung des Landschaftspfle-gerischen Begleitplanes zur Folge haben sind im Einzelnen: ● Zwerg- und Wasserfledermaus ● Zauneidechse ● bodenbrütende Vogelarten der Feldflur ● baumhöhlen brütende Vogelarten ● Rotmilan und andere Greifvögel ● Feldlerche, Kiebitz, Bluthänfling

Geschützte, schützenswerte Flächen, Gebiete, Objekte – Verbote / Befreiungs-voraussetzungen

Natura 2000

● Gebietsschutz

Folgende FFH- und EG-Vogelschutzgebiete reichen mit Teilstücken in den Untersu-chungsraum: Vogelschutzgebiet DE 5831-471 Itz-, Rodach- und Baunachaue FFH-Gebiet DE 5631-373 Wiesen südlich und westlich Unterlauter bei Coburg. FFH-Gebiet DE 5731-301 NSG Vogelfreistätte Glender Wiese Im Umfeld der neu geplanten Baumaßnahme (Trasse aus 2007) wurden o.g. drei Natu-ra-2000-Gebiete gemeldet. Gemäß der Abstimmung mit der Unteren und Höheren Na-turschutzbehörde wurde für die zwei FFH-Gebiete eine FFH-Vorprüfung durchgeführt die im Ergebnis jeweils eine Beeinträchtigung der Gebiete durch das Vorhaben aus-schloss. Für das Vogelschutzgebiet, konnten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele durch die Straßenbaumaßnahme nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Daher wurden für dieses Gebiet die Unterlagen für eine SPA-Verträglichkeitsprüfungen erstellt. Diese kam zu dem Schluss, dass für die Schutzziele des Natura-2000-Gebietes keine erheb-liche Beeinträchtigung durch das mehrfach optimierte Straßenbauprojekt festgestellt werden können. Die verfahrensrelevanten Ergebnisse der SPA-Verträglichkeitsprüfung sind in der Planunterlage des Landschaftspflegerischen Begleitplanes berücksichtigt. Die Unterlagen zu den FFH-Vorprüfungen und zur SPA-Verträglichkeitsprüfung liegen den Planfeststellungsunterlagenunterlagen unter Ziffer 12.5 bei.

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● Spezielle artenschutzfachliche Prüfung

Um die Berücksichtigung der Belange des speziellen Artenschutzes zu gewährleisten wurde bereits im Zuge der Vorentwurfserstellung eine spezielle artenschutzfachliche Prüfung durchgeführt. Vorab erfolgte in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden und Gebietskennern eine Ermittlung des prüfungsrelevanten Artenspektrums (Pflanzen, Tiere) im Rahmen einer Relevanzprüfung. Ziel dieser Vorprüfung war die Ermittlung von Arten, für die eine Betroffenheit entsprechend der einschlägigen Verbotstatbestän-de mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Im Zuge der weiteren Planungen wurden die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestän-de nach § 42 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt. Hinsichtlich der betroffenen Arten wurde dargelegt, dass die jeweiligen Populationen in ihrem natürlichen Verbrei-tungsgebiet in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen bzw. deren aktuelle Er-haltungszustände sich nicht verschlechtern. Um dies zu erreichen, wurden für die be-troffenen Arten Maßnahmen zur Konfliktvermeidung sowie Maßnahmen zur Wahrung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen) festgesetzt, die in den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) übernommen werden. Es werden keine Verbotstatbestände gemäß § 42 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG er-füllt. Für die nicht gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten, die gemäß nationalem Natur-schutzrecht streng geschützt sind, wurde darüber hinaus geprüft, ob der Art. 6a Abs. 2 Satz 2 BayNatSchG (entsprechend § 19 Abs. 3. Satz 3 BNatSchG) einschlägig ist.

Schutzgebiete nach Art. 8, 10, 11 und 12 BayNatSchG

Im Plangebiet sind keine Schutzgebiete nach Art. 8, 10, 11 und 12 des bayerischen Naturschutzgesetzes ausgewiesen.

Naturschutzgebiete nach Art. 7 BayNatSchG

Kleinflächig erstreckt sich innerhalb des Untersuchungsraums südwestlich Glend das mit Verordnung vom 16.08.1989 gemäß Art. 7 BayNatSchG ausgewiesene Natur-schutzgebiet „Vogelfreistätte Glender Wiesen“. Das NSG stellt ein für Oberfranken hinsichtlich Ausdehnung und Qualität einzigartiges Feuchtwiesengebiet dar, dessen Schutzzweck vor allem darin besteht: - eines der wenigen in Oberfranken noch vorhandenen Feuchtwiesengebiete zu er-

halten und vor Eingriffen zu schützen, - das Gebiet als Lebensraum, Brut-, Rast- und Nahrungsplatz von teilweise hochgra-

dig bedrohten Vogelarten zu sichern und zu entwickeln, - das Gebiet von für die Vogelarten nachteiligen Veränderungen zu bewahren und

unnötige Störungen und Beunruhigungen fernzuhalten, - die Entwicklung extensiv landwirtschaftlicher Grünland-Pflanzengesellschaften zu

fördern.

Naturdenkmäler (Art. 9 BayNatSchG)

Auf dem Dorfplatz an der Kreisstraße CO 4 vor dem Pfarrhaus des Ortes Wiesenfeld befindet sich eine als Naturdenkmal ausgewiesene Linde.

Biotopkartierung

Die Biotopkartierung weist die in folgender Tabelle aufgeführten Flächen als schutz-würdig aus:

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Biotop-Nr. kurze Biotopbeschreibung Lagebezeichnung Schutzstatus

nach Artikel Landkreiskartierung Coburg 5631-082.02

Weidendominiertes Feuchtge-büsch

Ortslage Wiesenfeld 13 e

5631-082.03

Sulzbach mit Weidensaum Ortslage Wiesenfeld 13 e

5731-017.01-02

Ruderaler Halbtrockenrasen Magere Böschung nordöstlich Glend

5731-020.01-05

Fließgewässer z.T. unverbaut, lückiger Gehölzsaum

Wahlgraben und Sulz-bach bei Wiesenfeld

13 e

5731-021.02

Extensiver Wiesenrest südwestlich Wiesenfeld

5631- 108.03

Schlehenhecke mit Kirschbäu-men durchsetzt

nordöstlich Sulzdorf 13 e

5631- 109.01-02

Feuchtwälder nördlich Sulzdorf 13 e

5631- 110.01

Feuchtbereich z.T. aufgelassen z.T. noch gemäht mit dichten Schilfbeständen

nördlich Sulzdorf teilw. 13 d

5631- 110.02-04

intensiv genutzte Nasswiesen-bereiche

nördlich Sulzdorf teilw. 13 d

Stadtbiotopkartierung/Artenschutzkartierung Coburg 5731-33 Straßen-/Wegeböschung

zoologischer Biotop, bes. Heu-schrecken, Tagfalter

nördlich von Glend, nahe Modellflugplatz

5731-34 Gebüsch, gepflanzte Hecken-sträucher, Altgras Vogelarten

ca. 500 m östlich von Glend

5731-09 Feuchtwiesen mit Röhricht-beständen, Wirtschaftswiesen, Äcker, Vogelarten insbes. Wie-senbrüter

NSG „Vogelfreistätte Glender Wiesen“ zwi-schen Glend und Beiersdorf

13 e

Zudem wurden im Zuge der Kartierarbeiten zusätzlich eigenkartierte Biotope festge-setzt Biotop-Nr. kurze Biotopbeschreibung Lagebezeichnung Schutz-status

Art. Ö 1 Feuchtwiese südwestlich Wiesenfeld Ö 2 Sumpf entlang Herbartsdorfer

Graben südlich Wie-senfeld

13 d

Ö 3 Sumpf entlang Hutgraben südöstlich Wiesenfeld

13 d

Ö 4 Sumpf entlang Griesgraben nördlich Kösfeld

13 d

Ö 5 seggenreiche Feuchtwiese östlich Sulzdorf 13 d Ö 6 Sumpf im Straßengraben

östlich Sulzdorf 13 d

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Vermeidung / Minimierung

Die geplante Straßentrasse Variante 4 geht aus der FFH-Vorprüfung und SPA-Verträglichkeitsprüfung sowie der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zur Verle-gung der St 2205 nördlich Coburg, 2. BA hervor. Sie ist soweit optimiert, dass negative Auswirkungen bereits bei der Planung weitgehend vermieden werden konnten. - Da die Trassenführung gegenüber der früheren Planungsvariante vom FFH-Gebiet

„Vogelfreistätte Glender Wiesen“ abgerückt ist, wird das Gebiet nicht berührt oder geschnitten. Es kommt folglich nicht zur Inanspruchnahme von Flächen der dort vorhandenen Lebensraumtypen.

- Die bestehende GVS Neuseser und Sulzdorfer Straße zwischen Gewerbegebiet

Schindleite, Glend, Sulzdorf und weiter bis Kösfeld werden zwar nicht zurückgebaut und dienen weiter dem (zwischen)örtlichen Verkehr. Dennoch erfolgt durch die Füh-rung der St 2205 nördlich um die Orte herum ein Abrücken eines Teils der überörtli-chen Verkehrsbelastung um etwa 120 bis 330 m vom FFH-Gebiet. Die daraus resul-tierende Reduzierung der Lärmbelastung durch Fahrzeuge (z.B. auch Schwerlast-verkehr) wirkt sich günstig auf die im FFH-/SPA-Gebiet festgestellten Vogelarten nach Anhang I der FFH-RL aus.

- Bisher nicht durch Straßen erschlossene Bereiche innerhalb des Vogelschutzgebie-

tes bleiben mit Ausnahme eines kleinen Bereichs am Ortsrand östlich von Sulzdorf unbeeinträchtigt.

- Bei den bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen außerhalb der NATURA 2000-

Gebiete, die auf der Trasse liegen, handelt es sich fast ausschließlich um intensiv genutzte Ackerflächen, die für Wiesenbrüter und Nahrungsgäste eine untergeordne-te Bedeutung besitzen.

Ausgleichbarkeit

Der Eingriff der Variante 4 wird als komplett ausgleichbar eingestuft.

3.2.6.5 Überschwemmungsgebiete

Von Bau-km 1+750 bis Bau-km 2+150 verläuft die Staatsstraße 2205neu im Bereich des Überschwemmungsgebietes des Sulzbaches und des Griesgrabens. Der Raum zwischen Wiesenfeld und Kösfeld ist als Gebiet bekannt, das mehrmals im Jahr bei Hochwässern überflutet ist, und somit als natürlicher Retentionsraum für den Sulzbach/Griesgraben wirkt. Die Hochwassergrenzen des Gebietes sind im Lageplan (Unterlage 7) dargestellt. Für den Abfluss der Gewässer und des Hochwassers werden 2 Brücken vorgesehen. Die Brücken wurden mit ihren Öffnungsweiten durch hydro-technische Berechnungen so dimensioniert, dass bei einem hundertjährigen Hochwas-ser keine Gefahren an der oberstromig gelegenen zu schützenden Bebauung (Ort-schaft Wiesenfeld) zu erwarten sind. Ferner wird für den Verlust des Retentionsvolu-mens durch die erforderliche Dammschüttung in das Überschwemmungsgebiet hinein eine flächige Abgrabung auf der Ausgleichsfläche 1 (nördlich der Kläranlage) im Volu-men des Verlustes eingeplant, so dass sich das Wasser zukünftig wieder in gleicher Weise wie vor dem Neubau ausbreiten kann. Gleiches gilt für den Bereich des Überschwemmungsgebietes des Dorfgrabens.

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Die Varianten 2 und 3 kreuzen in ähnlicher Weise das Überschwemmungsgebiet des Sulzbaches und verursachen Retentionsraumverluste in vergleichbarer Größenord-nung. In der nachfolgenden Tabelle sind die zur Diskussion stehenden Trassenvarianten hin-sichtlich der Zwangspunkte und der sonstigen Beurteilungskriterien miteinander vergli-chen und gewertet:

Variante 1 RO Trasse 0

Variante 2 RO Trasse 1

Variante 3 VE Trasse 2003

Variante 4 Plafe Trasse

A) Zwangspunkte

Anschluss-stelle B 4

Lage bleibt wie bislang erhalten an der AS Neuses / Beiersdorf

Lage wird an die AS Bertelsdorfer Höhe

verlegt

Lage wird an die AS Bertelsdorfer Höhe

verlegt

Lage wird an die AS Bertelsdorfer Höhe

verlegt

DB Kreu-zung

Entfällt Kreuzung mit der Bahn muß durch Überfüh-rung der St 2205neu

südwestlich von Kösfeld neu geschaf-

fen werden

Kreuzung mit der Bahn muß durch Überfüh-rung der St 2205neu westlich von Kösfeld

neu geschaffen werden

Kreuzung mit der Bahn muß durch Überfüh-rung der St 2205neu westlich von Kösfeld

neu geschaffen werden

Kreuzung mit dem Lauterbach Überleiter

Entfällt Kreuzung mit dem Lauterbach Überleiter muß durch Überfüh-rung der St 2205neu

südwestlich von Glend neu geschaffen

werden

Kreuzung mit dem Lauterbach Überleiter muß durch Überfüh-rung der St 2205neu

nördlich von Glend neu geschaffen werden

Kreuzung mit dem Lauterbach Überleiter muß durch Überfüh-rung der St 2205neu

nördlich von Glend neu geschaffen werden

Kreuzung mit GV - Straßen-Verbindun-gen

Kreuzungsstellen bleiben wie bislang

erhalten; neue Kreu-zungsstellen entstehen

nicht

Kreuzungsstellen bestehen nur an 2

Stellen: Mit der GVS südlich von Kösfeld und der

GVS südlich von Glend nach Coburg

Kreuzungsstellen bestehen mit der GVS südlich von Kösfeld,

der GVS zwi. Sulzdorf und Glend und der

GVS zwi. Glend und Beuerfeld.

Kreuzungsstellen bestehen mit der GVS

Wiesenfeld – Her-bartsdorf, nördlich von

Kösfeld, der GVS nördlich von Sulzdorf, der GVS Sulzdorf -

Beuerfeld, der neuen „Bündelungs“-GVS zwi. Sulzdorf und Beuerfeld und der

GVS zwi. Glend und Beuerfeld.

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Variante 1

RO Trasse 0 Variante 2

RO Trasse 1 Variante 3

VE Trasse 2003 Variante 4

Plafe Trasse B) Beurteilungskriterien

Raum-ordnung, Städtebau

Städtebaulich hohe Belastung in den

OD’en Beiersdorf und Neuses weiterhin, da

keine Verkehrsverlage-rung aus OD heraus

Städtebaulich günsti-ger für die OD’en

Beiersdorf und Neuses als Var. 1 jedoch

raumordnerisch wg. Kollision mit natur-

schutzfachl. Belangen mit den Zielen der Raumordnung sind Var. 2 und 3 nicht

vereinbar

Städtebaulich günsti-ger für die OD’en

Beiersdorf und Neuses als Var. 1 jedoch

raumordnerisch wg. Kollision mit natur-

schutzfachl. Belangen mit den Zielen der Raumordnung sind Var. 2 und 3 nicht

vereinbar

Städtebaulich günsti-ger für die OD’en

Beiersdorf und Neuses als Var. 1 und raum-ordnerisch wg. Kollisi-on mit naturschutz-fachl. Belangen mit

den Zielen der Raum-ordnung ebenfalls

günstiger als Var. 2 und 3, da keine

erhebliche Beeinträch-tigung

Verkehrs-verhältnisse

Var. 1 trägt kaum zu einer Verbesserung

der momentanen Verkehrsverhältnisse

bei. Geringste Trassie-

rungsproblematik im neu zu trass. Bereich,

jedoch nur geringe Änderung des Tras-

senverlaufs unter Beibehaltung der unzureichenden

Erscheinungsform der bisherigen Linie,

weiterhin Beibehalten der negativen Ver-

kehrsverhältnisse in den OD’en

Var. 2 - 4 verbessern durch die Trennung des Durchgangsver-kehrs vom Ziel- und Quellverkehr in den

Ortsteilen Neuses und Beiersdorf die Ver-kehrsverhältnisse

entscheidend.

Var. 2 - 4 verbessern durch die Trennung des Durchgangsver-kehrs vom Ziel- und Quellverkehr in den

Ortsteilen Neuses und Beiersdorf die Ver-kehrsverhältnisse

entscheidend.

Var. 2 - 4 verbessern durch die Trennung des Durchgangsver-kehrs vom Ziel- und Quellverkehr in den

Ortsteilen Neuses und Beiersdorf die Ver-kehrsverhältnisse

entscheidend.

Straßenbau-liche Infra-struktur

Keine zusätzlichen Knotenpunkte erfor-

derlich; jedoch Beibe-halten der negativen Auswirkungen der

sichtproblematischen Einmündung der St 2205 in den OD’en

Bei Var. 2 – 4 Ver-besserung der Verbin-dung des Unterzent-rums Bad Rodach an

das Oberzentrum Coburg;

bessere Anbindung des Müllheizkraftwer-kes Coburg-Neuses; Aufnahme des durch

die Grenzöffnung stark erhöhten Durchgangs-

verkehrs und des Schwerverkehrs ohne Belastung der Orts-

durchfahrten. Verbesserung der

Verkehrssicherheit auf der Staatsstraße 2205.

Bei Var. 2 – 4 Ver-besserung der Verbin-dung des Unterzent-rums Bad Rodach an

das Oberzentrum Coburg;

bessere Anbindung des Müllheizkraftwer-kes Coburg-Neuses; Aufnahme des durch

die Grenzöffnung stark erhöhten Durchgangs-

verkehrs und des Schwerverkehrs ohne Belastung der Orts-

durchfahrten. Verbesserung der

Verkehrssicherheit auf der Staatsstraße 2205.

Bei Var. 2 – 4 Ver-besserung der Verbin-dung des Unterzent-rums Bad Rodach an

das Oberzentrum Coburg;

bessere Anbindung des Müllheizkraftwer-kes Coburg-Neuses; Aufnahme des durch

die Grenzöffnung stark erhöhten Durchgangs-

verkehrs und des Schwerverkehrs ohne Belastung der Orts-

durchfahrten. Anbindung Milchhof

möglich. Verbesserung der

Verkehrssicherheit auf der Staatsstraße 2205.

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Variante 1

RO Trasse 0 Variante 2

RO Trasse 1 Variante 3

VE Trasse 2003 Variante 4

Plafe Trasse Lärm- und Schadstoffe

keine unmittelbar im Trassenbereich

betroffenen Anwesen durch Lärm- und

Schadstoffeintrag; jedoch weiterhin

Eintrag des Durch-gangsverkehrs in den OD’en Beiersdorf und

Neuses mit all den negativen Erschei-nungsformen bzgl. Lärm und Abgasen

keine unmittelbar im Trassenbereich

betroffenen Anwesen durch Lärm- und Schadstoffeintrag Einhaltung aller

Schadstoffgrenzwerte nach der 22. BImSchV

Keine unmittelbar im Trassenbereich

betroffenen Anwesen durch Lärm- und

Schadstoffeintrag. Nächst betroffene

Anwesen der Ortschaf-ten Kösfeld und

Sulzdorf im Süden und Glend im Norden. Keine Anordnung

aktiver und passiver Lärmschutzmaßnah-

men erf. Einhaltung aller

Schadstoffgrenzwerte nach der 22. BImSchV

keine unmittelbar im Trassenbereich

betroffenen Anwesen durch Lärm- und

Schadstoffeintrag; Nächst betroffene

Anwesen der Ortschaf-ten Kösfeld, Sulzdorf

und Glend. im Norden. Keine Anordnung

aktiver und passiver Lärmschutzmaßnah-

men erf. Einhaltung aller

Schadstoffgrenzwerte nach der 22. BImSchV

Natur und Landschaft

Geringster Eingriff in Natur und Landschaft, da Beibehaltung der

vorhandenen Trassen-führung

Stärkster Eingriff in die Schutzregime der

FFH- und SPA Ge-bietsfestsetzungen.

Stärkster Eingriff in die Schutzregime der

FFH- und SPA Ge-bietsfestsetzungen.

Verträglichster Eingriff in die FFH- und SPA Schutzgebietsfestset-

zungen.

Land- und Forstwirt-schaft, Flächenbe-darf

Geringster Flächenbe-darf; auch geringster Eingriff in land- und forstwirtschaftliche

Flächen

weniger starker Flächeneingriff als bei den Var. 3 und 4; auch

geringerer Eingriff in land- und forstwirt-

schaftliche Flächen als bei Var 3 und 4

weniger starker Flächeneingriff als bei Var. 4; auch geringerer

Eingriff in land- und forstwirtschaftliche

Flächen als bei Var 4

Stärkster Eingriff in land- und forstwirt-

schaftliche Flächen; auch größter Flächen-

verbrauch;

Wasserge-winnungs-gebiete

Kein Eingriff in Was-sergewinnungsgebiet

Kein Eingriff in Was-sergewinnungsgebiet

Kein Eingriff in Was-sergewinnungsgebiet

Kein Eingriff in Was-sergewinnungsgebiet

Ü-berschwem-mungsgebie-te

Keine Überschwem-mungsgebiete betrof-

fen

Die Trasse tangiert auf einer Länge von

ca. 500 m das Überschwemmungs-

gebiet des Sulzbaches südwestl. von Kösfeld

Die Trasse tangiert auf einer Länge von

ca. 600 m das Überschwemmungs-

gebiet des Sulzbaches südwestl. von Kösfeld

Von Bau-km 1+750 bis 2+150 (zwi. DB-Linie

und Kreisel „Milchhof“) verläuft die St

2205neu im Bereich des Überschwem-

mungsgebietes des Sulzbaches.

C) Statistische Daten

Baulänge gesamt

ca. 3.250 m

ca. 4.800 m ca. 4.970 m 2. BA ca. 250 m 1. BA

ca. 5.235 m 2. TA ca. 950 m 1. TA ca. 250 m 1. BA

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3.3 Ergebnis unter Berücksichtigung der „Ausbauvariante“

Variante 1: (Ausbau auf Bestand der St 2205alt) Diese Variante mit Anbindung an die B 4 wie bisher hätte verkehrstechnisch keinerlei Auswirkung auf den bisherigen verkehrlichen Zustand. Die Ortsdurchfahrten von Bei-ersdorf und Neuses würden nicht entlastet. Der Pendlerverkehr in Richtung Coburg und Bad Rodach müsste weiterhin die vorgenannten Ortsdurchfahrten in Kauf nehmen. Die unter 2.3 formulierten Ziele werden fast in keinem Punkt erreicht. Variante 2: (Neubau südlich von Glend, Sulzdorf und Kösfeld) Die Linie 2 verläuft durch die ausgewiesenen Natura 2000 - Gebiete und wurde bereits im Raumordnungsverfahren von 1985 aufgrund der bereits erläuterten Einwendungen des Landesbundes für Vogelschutz, des Bund Naturschutzes der Regierung v. Ober-franken und der Landesamtes für Umweltschutz verworfen (s. Ausführungen unter Pkt. 2.1.) Variante 3: (Neubau nördlich von Glend, südlich von Sulzdorf und Kösfeld) Gegen die Variante 3 sprach die Nachmeldung des SPA Teilgebietes 5831-701 (Itz-, Rodach- und Baunachaue). Die durchgeführte FFH / SPA Verträglichkeitsprüfung er-brachte eine erhebliche Beeinträchtigung durch diese Trassenführung und durfte somit bei Vorhandensein einer Alternativtrasse nicht mehr weiterverfolgt werden. Variante 4: (Neubau nördlich von Glend, Sulzdorf und Kösfeld) Bei Neutrassierung einer möglichen Linie unter Außerachtlassung der gemeldeten Na-tura 2000 – Gebiete (Vermeidung der erheblichen Beeinträchtigungen der FFH und SPA Gebiete) kam man zu dem Ergebnis, dass der Variante 4 der Vorzug zu geben ist.

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4 Technische Gestaltung der Baumaßnahme

4.1 Trassierung

4.1.1 Staatsstraße 2205 neu

4.1.1.1 Entwurfsgeschwindigkeit und Trassierungselemente

► Straßenkategorie: A II (nach RAS-N 88, Bild 2) Anbaufreie Straße außerhalb bebauter Gebiete mit überregionaler Verbindungs-

funktion. ► vzul = 100 km/h, einbahniger Querschnitt, plangleiche Knotenpunkte: gewählte Entwurfsgeschwindigkeit: ve = 80 km/h Die Trassierungselemente im Lageplan nach den Vorgaben der RAS-L 95 sind so ge-wählt, dass innerhalb der gesamten Strecke keine Unstetigkeiten auftreten und somit eine ausgewogene Streckencharakteristik erreicht wird. Die Mindestanforderungen für eine Entwurfsgeschwindigkeit von ve = 80 km/h werden eingehalten.

vorh. Elemente zul. Elemente gem. RAS-L 95/ Kat. A min R = 750 m min LB = 132 m min A = 250 m max s = 3,0 % min Hw = 7200 m min HK = 7500 m min. LG = 842 m max. LG = 1237 m

> min R = 250 m > min LB = 45 m > min A = 80 m < max s = 6,0 % > min Hw= 1300 m > min HK = 4400 m > min. L = 6 x 80 = 480 m < max. L = 20 x 80 = 1600 m

4.1.1.2 Unter- bzw. Überschreitung von Trassierungsgrenzwerten

Im Lageplan kommt es zu keinen Über- bzw. Unterschreitungen von Trassierungsele-menten. Im Höhenplan werden alle Parameter nach RAS-L 95 eingehalten.

4.1.1.3 Zwangspunkte, die die Linie in Grund- und Aufriss bestimmen

- Anbindung an die bestehende Staatsstraße 2205 am Bauanfang - Abstand zur bestehenden Wohnbebauung von Wiesenfeld wegen Lärm- und

Schadstoffbelastung - Höhengleiche Kreuzung mit der Kreisstraße CO 4 und St 2205alt bei Bau-km 1+243 - Höhenfreie Kreuzung der Bahnlinie Coburg - Bad Rodach bei Bau-km 1+689 - Abstand zur bestehenden Wohnbebauung von Kösfeld wegen Lärm- und Schad-

stoffbelastung - Überschwemmungsgebiet des Sulzbaches und Griesgrabens von Bau-km 1+750

bis Bau-km 2+200 - Anschluss der GVS Wiesenfeld-Sulzdorf (Milchhof) - Anschluss der GVS Kösfeld-Wiesenfeld (Kösfelder Straße II)

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- Abstand zur bestehenden Wohnbebauung von Sulzdorf wegen Lärm- und Schad-stoffbelastung

- Überschwemmungsgebiet des Dorfgrabens von Bau-km 3+550 bis Bau-km 3+700 - Kreuzung des FFH- und SPA-Gebietes bei Sulzdorf von Bau-km 3+550 bis Bau-km

3+700 mit flächenmäßiger Eingriffsminimierung und in möglichst niedriger Höhe, zur Gewährleistung ausreichender Überflugmöglichkeiten

- Abstand zur bestehenden Wohnbebauung von Glend wegen Lärm- und Schadstoff-belastung

- Gewässerkreuzung Bachgraben mit Lauterbachüberleiter bei Bau-km 4+612 - Gewässerkreuzung Sulzgraben bei Bau-km 5+072 - Festlegungen des Bebauungsplanes der Stadt Coburg (Gewerbegebiet „Schindlei-

te“ ) und Anbindung an dessen Kreisverkehr am Bauende

4.1.1.4 Berücksichtigung von Umfeld und Umwelt bei der Trassierung

Die Trasse orientiert sich über den gesamten Verlauf grundsätzlich an den Vorgaben aus dem Bestand, dem Umfeld und der Umwelt. Es wurde so weit wie möglich vermie-den, mit der neuen Trasse in die vorhandenen ökologisch wertvollen Flächen ein-zugreifen (siehe landschaftspflegerische Begleitplanung zum Vorentwurf). Die Linienführung wurde mit der „Unteren Naturschutzbehörde“ abgestimmt. Die vor-handenen Biotope und Naturdenkmäler wurden, soweit möglich, umgangen. Es wurden bei der Linienführung die Grundsätze der „landschaftsangepassten und wirtschaftlichen Trassierung“ sowie die Belange des Landschafts- und Naturschutzes beachtet, mit den Belangen des Straßenausbaus, des Straßenverkehrs und der Ver-kehrssicherheit abgewogen.

4.1.1.5 Ergebnisse der Sichtweitenanalyse

Die erforderlichen Sichtweiten wurden in Abhängigkeit von der v85 und der Längsnei-gung im Grund- und Aufriss ermittelt. Die erforderlichen Haltesichtweiten nach RAS-L 95, Bild 31 sind uneingeschränkt vor-handen. Die erforderliche Überholsichtweite ist für folgende Bereiche vorhanden: Fahrtrichtung Coburg: von Bau-km 0+000 bis 0+400 und 2+900 bis 3+900 vorh SÜ = 1400 m, entspricht ca. 26 % d. Gesamtstrecke Fahrtrichtung Bad Rodach: von Bau-km 4+400 bis 3+500 und 1+100 bis 0+000 vorh SÜ = 2000 m, entspricht ca. 38 % d. Gesamtstrecke Eine gleichmäßige Verteilung der Streckenabschnitte mit Überholmöglichkeit ist auf-grund zahlreicher Zwangspunkte nicht möglich.

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4.1.2 Verlegung der St 2205alt

4.1.2.1 Entwurfsgeschwindigkeit und Trassierungselemente

► Straßenkategorie: A III (nach RAS-N 88, Bild 2) Anbaufreie Straße außerhalb bebauter Gebiete als zwischengemeindliche Straßen-

verbindung. ► vzul = 100 km/h, einbahniger Querschnitt, plangleiche Knotenpunkte: Wegen der großen Verkehrsbelastung ist eine sehr gute Qualität des Verkehrsab-

laufes verkehrs- und sicherheitstechnisch zweckmäßig. Aus diesen Gründen wird die Entwurfsgeschwindigkeit zu ve = 80 km/h gewählt.

Die Trassierungselemente im Lageplan nach den Vorgaben der RAS-L 95 sind so ge-wählt, dass die Mindestanforderungen für eine Entwurfsgeschwindigkeit von ve = 80 km/h eingehalten werden.

vorh. Elemente zul. Elemente gem. RAS-L 95/ Kat. A min R = 300 m min LB = 295 m min A = 140 m max s = 1,0 % min Hw = 12000 m min HK = 10000 m

> min R = 250 m > min LB = 45 m > min A = 80 m bzw. > R/3 < max s = 6,0 % > min Hw = 1300 m > min HK = 4400 m

4.1.2.2 Unter- bzw. Überschreitung von Trassierungsgrenzwerten

Im Lageplan kommt es zu keinen Über- bzw. Unterschreitungen von Trassierungsele-menten. Im Höhenplan werden alle Parameter nach RAS-L 95 eingehalten.

4.1.2.3 Zwangspunkte, die die Linie in Grund- und Aufriss bestimmen

- Anbindung an die bestehende Kreisstraße CO 4 am Bauanfang - Anbindung an den Kreisverkehr Wiesenfeld Süd - Gewässerkreuzung Hutgraben bei Bau-km 0+389 - Anbindung an die bestehende Staatsstraße 2205 am Bauende

Verlegung St 2205alt und der CO 4 und Anbindung an Kreisverkehr:

► Die künftig prognostizierte, vergleichsweise hohe verbleibende Verkehrsbelastung der St 2205alt mit 4800 Kfz/24h erfordert aus verkehrstechnischen und sicherheits-technischen Gründen eine direkte Anbindung an den Kreisverkehrsplatz.

► Eine Anbindung von Norden an den Kreisverkehrsplatz ist verkehrstechnisch un-günstiger, weil kurze Abkröpfungen für den Anschluss erforderlich werden und diese die Sicht auf den Knotenpunkt verschlechtern. Zudem ist diese Anbindung kosten-trächtiger, weil im Vorfeld im Bereich der Kurve an der Bahnlinie zusätzlich ein ca. 50 m breites Unterführungsbauwerk erforderlich werden würde, um die erforderli-chen Sichtweiten wegen des schleifenden Schnittes einhalten zu können.

► Die Verkehrsbelastung der CO 4 mit 1.700 Kfz/24h ist deutlich geringer und soll deshalb im Netz nachrangig geführt werden.

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► Eine direkte Anbindung mit einem zusätzlichen Knotenpunktarm an den Kreisver-kehrsplatz ist für die CO 4 nicht zweckmäßig, weil die Übersichtlichkeit der Ver-kehrsführung am Kreisverkehrsplatz abnehmen würde.

► Die Mindesttrassierungsparameter der RAS-L und die Lage des Kreisverkehrsplat-zes erfordern die vorgesehene Verschwenkung der St 2205alt. Dadurch wird die Durchschneidung der landwirtschaftlichen Flächen minimiert.

4.1.2.4 Berücksichtigung von Umfeld und Umwelt bei der Trassierung

Die Trasse orientiert sich über den gesamten Verlauf grundsätzlich an den Vorgaben aus dem Bestand. Es wurde so weit wie möglich vermieden, mit der neuen Trasse in vorhandene ökologisch wertvollen Flächen einzugreifen (siehe landschaftspflegerische Begleitplanung zum Vorentwurf). Bei der Linienführung wurden die Grundsätze der „landschaftsangepassten und wirt-schaftlichen Trassierung“ sowie die Belange des Landschafts- und Naturschutzes be-achtet und mit den Belangen des Straßenausbaus, des Straßenverkehrs und der Ver-kehrssicherheit abgewogen.

4.1.2.5 Ergebnisse der Sichtweitenanalyse

Die erforderlichen Sichtweiten wurden in Abhängigkeit von der v85 und der Längsnei-gung im Grund- und Aufriss ermittelt Die erforderlichen Haltesichtweiten nach RAS-L 95, Bild 31 sind uneingeschränkt vor-handen. In Fahrtrichtung Beiersdorf ist am Bauende und darüber hinaus auf ca. 400 m Länge die Überholsicht vorhanden. In Gegenrichtung (Wiesenfeld) ist innerhalb des Ausbau-bereiches keine Überholsicht vorhanden.

4.1.3 Überführung der GVS Wiesenfeld - Herbartsdorf

4.1.3.1 Entwurfsgeschwindigkeit und Trassierungselemente

► Straßenkategorie: A IV (nach RAS-N 88, Bild 2) Anbaufreie Straße außerhalb bebauter Gebiete als flächenerschließende Straßen-

verbindung. ► vzul ≤ 100 km/h, einbahniger Querschnitt, plangleiche Knotenpunkte: gewählte Entwurfsgeschwindigkeit: ve = 60 km/h

vorh. Elemente zul. Elemente gem. RAS-L/ Kat. A min R = 190 m min LB = 89 m min A = 65 m max s = 6,0 % min Hw = 2240 m min HK = 2400 m

> min R = 1 20 m > min LB = 34 m > min A = 40 m < max s = 8,0 % > min Hw = 750 m > min HK = 2400 m

4.1.3.2 Unter- bzw. Überschreitung von Trassierungsgrenzwerten

Im Lageplan kommt es zu keinen Über- bzw. Unterschreitungen von Trassierungsele-menten. Im Höhenplan werden alle Parameter nach RAS-L 95 eingehalten.

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4.1.3.3 Zwangspunkte, die die Linie in Grund- und Aufriss bestimmen

- Anbindung an die bestehende GVS am Bauanfang - Günstiger Kreuzungswinkel mit der St 2205neu wegen Brückenbauwerk - Höhenfreie Kreuzung der St 2205neu - Überschwemmungsgebiet des Sulzbach und Wahlgrabens - Anbindung an die bestehende GVS am Bauende

4.1.3.4 Berücksichtigung von Umfeld und Umwelt bei der Trassierung

Die Trasse orientiert sich über den gesamten Verlauf grundsätzlich an den Vorgaben aus dem Bestand. Es wurde so weit wie möglich vermieden, mit der neuen Trasse in das Überschwemmungsgebiet des Sulzbaches einzugreifen.

4.1.3.5 Ergebnisse der Sichtweitenanalyse

Die erforderlichen Sichtweiten wurden zunächst in Abhängigkeit von der v85 und der Längsneigung im Grund- und Aufriss ermittelt. Die vorhandenen Haltesichtweiten sind geringer als die Sichtweiten, die für vorh. v85 er-forderlich sind. Bedingt durch die Zwangspunkte und die erforderlichen Trassierungs-elemente im Grundriss und Aufriss ist eine sichtoptimierte Trasse nicht zweckmäßig. Die Ermittlung der Überholsichtweite ist für diesen kurzen Ausbauabschnitt nicht sinn-voll und wurde deshalb nicht durchgeführt.

4.1.4 CO 4, CO 4 neu, GVS Kösfeld, GVS Wiesenfeld – Sulzdorf

Diese Straßen wurden auf kurzen Strecken den neuen Verhältnissen angepasst. Die Trassierung orientiert sich weitestgehend am Bestand. Die Anpassungen verbessern aber durchweg die bestehenden Verhältnisse.

4.1.5 Überführung GVS Sulzdorf - Meeder

4.1.5.1 Entwurfsgeschwindigkeit und Trassierungselemente

► Straßenkategorie: A V (nach RAS-N 88, Bild 2) Anbaufreie Straße außerhalb bebauter Gebiete als untergeordnete Straßenverbin-

dung. ► vzul ≤ 100 km/h, einbahniger Querschnitt, plangleiche Knotenpunkte: gewählte Entwurfsgeschwindigkeit: ve = 50 km/h

vorh. Elemente zul. Elemente gem. RAS-L/ Kat. A min R = oo max s = 8,75 % min HK = 500 m

> min R = 80 m < max s = 9,0 % > min HK = 1400 m

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4.1.5.2 Unter- bzw. Überschreitung von Trassierungsgrenzwerten

Im Lageplan kommt es zu keinen Über- bzw. Unterschreitungen von Trassierungsele-menten für die gewählte Entwurfsgeschwindigkeit ve. Im Höhenplan wird der Parameter für die Kuppenmindesthalbmesser nach RAS-L 95 unterschritten.

4.1.5.3 Zwangspunkte, die die Linie in Grund- und Aufriss bestimmen

- Anbindung an die bestehende GVS am Bauanfang - Günstiger Kreuzungswinkel mit der St 2205neu wegen Brückenbauwerk - Höhenfreie Kreuzung der St 2205neu - Anbindung an die bestehende GVS am Bauende

4.1.5.4 Berücksichtigung von Umfeld und Umwelt bei der Trassierung

Die Trasse orientiert sich über den gesamten Verlauf grundsätzlich an den Vorgaben aus dem Bestand.

4.1.5.5 Ergebnisse der Sichtweitenanalyse

Die vorhandene minimale Haltesichtweite von 50 m ist geringer als die Sichtweite, die für die Geschwindigkeit v85 erforderlich wäre. Bedingt durch die Zwangspunkte ist eine sichtoptimierte Trasse nicht möglich. Die Ermittlung der vorhandenen Überholsichtweite ist für diesen kurzen Ausbauab-schnitt nicht zweckmäßig.

4.1.6 Überführung der GVS Sulzdorf - Beuerfeld

4.1.6.1 Entwurfsgeschwindigkeit und Trassierungselemente

► Straßenkategorie: A IV (nach RAS-N 88, Bild 2): Anbaufreie Straße außerhalb be-bauter Gebiete als Flächen erschließende Straßenverbindung.

► vzul ≤ 100 km/h, einbahniger Querschnitt, plangleiche Knotenpunkte: ► Die geringe Verkehrsbelastung stellt keine besonderen Anforderungen an die Quali-

tät des Verkehrsablaufes. Aus diesen Gründen wird die Entwurfsgeschwindigkeit zu ve = 60 km/h gewählt.

vorh. Elemente zul. Elemente gem. RAS-L 95/Kat. A min R = 180 m min LB = 67 m min A = 60 m max s = 7,5 % min HK = 1010 m

> min R = 120 m > min LB = 34 m > min A = 40 m < max s = 8,0 % > min HK = 2400 m

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4.1.6.2 Unter- bzw. Überschreitung von Trassierungsgrenzwerten

Im Lageplan kommt es zu keinen Über- bzw. Unterschreitungen von Trassierungsele-menten für die gewählte Entwurfsgeschwindigkeit ve. Im Höhenplan wird der Parameter für die Kuppenmindesthalbmesser nach RAS-L 95 unterschritten.

4.1.6.3 Zwangspunkte, die die Linie in Grund- und Aufriss bestimmen

Zwangspunkte im Grundriss bilden: - Anbindung an die bestehende GVS am Bauanfang - Rücksichtnahme auf die Zerschneidung der landwirtschaftlichen Grundstücke - Höhenfreie Kreuzung der St 2205neu - Anbindung an die bestehende GVS Sulzdorf - Glend am Bauende

4.1.6.4 Berücksichtigung von Umfeld und Umwelt bei der Trassierung

Die Trasse orientiert sich über den gesamten Verlauf grundsätzlich an den Vorgaben aus dem Bestand, dem Umfeld und der Umwelt. Es wurde so weit wie möglich vermie-den, mit der neuen Trasse in die vorhandenen ökologisch wertvollen Flächen ein-zugreifen (siehe landschaftspflegerische Begleitplanung zum Vorentwurf).

4.1.6.5 Ergebnisse der Sichtweitenanalyse

Die vorhandene minimale Haltesichtweite von 75 m in der Innenkurve im Bereich des Brückenbauwerkes ist geringer als die Sichtweite, die für die Geschwindigkeit v85 erfor-derlich wäre. Bedingt durch die Zwangspunkte ist eine sichtoptimierte Trasse nicht möglich. Die Ermittlung der vorhandenen Überholsichtweite ist für diesen kurzen Ausbauab-schnitt nicht zweckmäßig.

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4.2 Querschnitte

4.2.1 St 2205neu

Der verwendete Querschnitt ist in der Unterlage 6.1 dargestellt.

4.2.1.1 Vorhandene und künftige Verkehrsbelastung

Die vorhandene und künftige Verkehrsbelastung wurde im April 2007 und September 2008 durch eine Verkehrsuntersuchung von Prof. Kurzak (München) für den Bestand und fünf Planungsvarianten hinsichtlich der Verknüpfungen mit dem nachgeordneten Straßennetz ermittelt. Die Untersuchung ist als Anhang 1 diesem Erläuterungsbericht beigefügt. Auszüge daraus sind unter Ziffer 2.2 dieses Erläuterungsberichtes bereits dargestellt. In die Verkehrsuntersuchung wurde die vorliegende Planungsvariante mit den Ände-rungen im nachgeordneten Verkehrsnetz eingearbeitet und ausgewertet.

Abbildung 37: Verkehrsmengen Prognosenullfall 2020

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Zusammenfassend lassen sich für die St 2205neu folgende Verkehrsbelastungen an-geben: Abschnitt 1: Bauanfang bis KV Wiesenfeld Süd bei Bau-km 1+243: DTV2020/25 = 9.200 Kfz/24 h DTVSV = 720 Lkw/24 h Abschnitt 2: KV Wiesenfeld Süd bis KV Wiesenfeld Ost bei Bau-km 2+173: DTV2020/25 = 6.100 Kfz/24 h DTVSV = 480 Lkw/24 h Abschnitt 3: KV Wiesenfeld Ost bei Bau-km 2+173 bis Bauende bei Bau-km 5+235: DTV2020/25 = 8.100 Kfz/24 h DTVSV = 610 Lkw/24 h

4.2.1.2 Begründung des Querschnitts

Die vorliegende Trasse ist als Staatsstraße in die Verbindungsfunktionsstufe der Kate-goriengruppe A II - regionale Straßenverbindung, außerhalb bebauter Gebiete, anbau-frei einzuordnen. Nach RAS-Q 96, Bild 5, kommen in der Kategorie A II auf Grund ihrer Einsatzbereiche für die prognostizierte Verkehrsstärke von 6200 bis 9200 Kfz/24h die Regelquerschnitte RQ 9,5, RQ 10,5 und der RQ 15,5 in Frage. Auf Grund der Schwer-verkehrsbelastung von 480 bis zu 720 Lkw/Tag (RAS-Q 96, Ziff. 3.1.3) scheidet der RQ 9,5 aus. Auch der Einsatz des RQ 15,5 ist aufgrund der vorhandenen Verkehrsstärke, die sich im unteren Bereich der Einsatzgrenzen bewegt, nicht gerechtfertigt. Der Querschnitt RQ 10,5 ist somit aus verkehrlichen und wirtschaftlichen Gründen so-wie auch aufgrund der Einpassung des neuen Streckenabschnittes in das bestehende Straßennetz als verkehrstechnisch zweckmäßig einzusetzen.

Abbildung 38: Prognose Planfall 4 für 2020/25 (mit Verlegungstrasse)

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Querschnittsgestaltung:

Fahrstreifenbreite: 2 x 3,50 m befestigte Randstreifen: 2 x 0,25 m

Bankette: 2 x 1,50 m Fahrbahnbreite: 7,50 m Kronenbreite: 10,50 m

4.2.1.3 Bauklasse und Fahrbahndeckschicht

Die bemessungsrelevante Beanspruchung wird nach RStO 01 ermittelt. Es wird für die Verkehrsfläche ein lärmmindernder Fahrbahnbelag gewählt, der nach-weislich mindestens den in der Lärmberechung berücksichtigten Korrekturwert DStrO = - 2,0 dB (A) rechtfertigt (z.B. Asphaltdecke mit Splittmastixasphalt 0/11 S, ohne Absplit-tung).

4.2.1.4 Befestigung der Rand- und Seitenstreifen, Geh- und Radwege:

Die Randstreifen werden wie die Fahrstreifen befestigt. Seitenstreifen sind keine ge-plant. Die Bankette entlang der Staatsstraße 2205 werden aus Gründen der Standfes-tigkeit und der Unterhaltung (Reduzierung des Mähgutes) nicht humusiert sondern mit steinigem Material standfest ausgebildet und der Sukzession überlassen.

4.2.1.5 Landschaftspflegerische Gestaltung der Böschungen:

Die Böschungen werden unter Berücksichtigung der Sichtweiten und Sichtfelder durch lockere Bepflanzung mit Einzelbäumen und Gehölzgruppen in der offenen Landschaft wieder in das Landschaftsbild eingepasst (siehe Unterlage 12).

4.2.2 Kreisverkehrsplätze bei Bau-km 1+243 und Bau-km 2+173

4.2.2.1 Künftige Verkehrsbelastung

Die Gesamtverkehrsstärke (Summe der Zuflüsse) beträgt beim Kreisverkehr Wiesen-feld Süd 11.900 Kfz/24h und beim Kreisverkehr Wiesenfeld Ost 8.850 Kfz/24h. Diese liegen damit nach Bild 9 des Merkblattes für die Anlage von Kreisverkehren Ausgabe 2006 noch im Bereich der möglichen Verkehrsstärken eines kleinen Kreisverkehrsplat-zes.

4.2.2.2 Begründung des Querschnitts

Nach Tabelle 1 und 2 des Merkblattes für die Anlage von Kreisverkehren, Ausgabe 2006, wurden die nachfolgenden Maße für den Kreisverkehrsplatz gewählt.

Außendurchmesser: 45 m Kreisringbreite: 6,50 m Kreisfahrbahnbreite: 6,00 m

Die Achsen der Zufahrtsäste der Kreisverkehrsplätze können hier aus trassierungs- technischen Gründen nicht senkrecht zueinander konstruiert werden und schneiden sich zum Teil im spitzen Winkel. Die verkehrsgerechte Ausbildung der Zu- und Aus-fahrten nach fahrgeometrischen und fahrdynamischen Gesichtspunkten erfordert große Radien an den Fahrbahnrändern. Diese gewährleisten eine bessere Befahrbarkeit für

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Schwerverkehr und verbessern den Verkehrsablauf. Damit diese Radien eingepasst werden können, wurde die obere Grenze des Regelwertes nach Tabelle 1 für den Au-ßendurchmesser mit 45 m verwendet. Die Kreisringbreite wurde nach Tabelle 2 in Ab-hängigkeit vom Außendurchmesser gewählt. Nach den Berechnungen von Prof. Kurzak ergibt sich hier in der Morgenspitze die Ver-kehrsqualität A und in der Abendspitze ebenfalls die Verkehrsqualität A (siehe Anlage 1 – Verkehrsgutachten, Anlage 8a-d). Ein normaler Kreisverkehrsplatz ist voll leis-tungsfähig.

4.2.2.3 Bauklasse und Fahrbahndeckschicht

Gemäß RStO 2001, Nr. 2.6.1, ist für Kreisverkehrsflächen die gegenüber dem höchst-belasteten Fahrstreifen nächst höhere Bauklasse vorzusehen. Die höchstbelasteten Fahrstreifen an der Kreisverkehrsfläche sind die Staatsstraße-näste. Für beide ist die Bauklasse III erforderlich. Somit sind die Kreisverkehrsflächen in die Bauklasse II einzustufen. Für die Verkehrsfläche wird eine standardisierte Oberbauweise nach RStO 2001 vor-gesehen, die der besonderen Beanspruchung aus dem Verkehr gerecht wird.

4.2.3 GVS Wiesenfeld - Herbartsdorf

4.2.3.1 Vorhandene und künftige Verkehrsbelastung

Derzeit ist nach der Analyse im Bereich der GV-Straße eine Verkehrsbelastung von 100 Kfz/24 h vorhanden. Nach den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung wird sich der Verkehr dort im Prognosenullfall und für den Planfall auf 200 Kfz/24h erhöhen. Die folgenden Werte wurden prognostiziert: DTV2020 = 200 Kfz/24 h DTVSV = 10 Lkw/24 h

4.2.3.2 Begründung des Querschnitts

Die GV-Straße erfüllt die Verbindungsfunktionsstufe der Kategoriengruppe A IV - flä-chenerschließende Straßenverbindung, außerhalb bebauter Gebiete, anbaufrei. Nach RAS-Q 96, Bild 5, kommt in der Kategorie A IV auf Grund ihrer Einsatzbereiche für die prognostizierte Verkehrsstärke von 200 Kfz/24h der Regelquerschnitt RQ 7,5 und RQ 9,5 in Frage. Für die Schwerverkehrsbelastung von nur 10 Lkw/Tag erscheint der RQ 7,5 aus verkehrstechnischen Gründen ausreichend. Zudem ist derzeit für 100 Kfz/24h ein Querschnitt mit nur 4,50 m Fahrbahnbreite und je 0,75 m Bankett vorhanden. Die Abmessungen liegen deutlich unter einem RQ 7,5. Der Querschnitt RQ 7,5 erscheint aus wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Gründen zweckmäßig. In den Straßenabschnitten mit Schutzplanken wird das Bankett jeweils um 0,50 m ver-breitert.

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4.2.3.3 Querschnittsgestaltung

Fahrstreifenbreite: 2 x 2,75 m Bankette: 2 x 1,00 m

Fahrbahnbreite: 5,50 m Kronenbreite: 7,50 m

4.2.3.4 Bauklasse und Fahrbahndeckschicht

Die bemessungsrelevante Beanspruchung wird nach RStO 01 ermittelt. Danach kann die Verkehrsfläche entsprechend der berechneten Beanspruchung der Bauklasse VI zugeordnet werden. Für die Verkehrsfläche wird eine standardisierte Oberbauweise nach RStO 2001 vorgesehen,

4.2.3.5 Befestigung der Randstreifen

Die Randstreifen werden wie die Fahrstreifen befestigt. Die Bankette werden aus Gründen der Standfestigkeit und der Unterhaltung (Reduzierung des Mähgutes) nicht humusiert sondern mit steinigem Material standfest ausgebildet und der Sukzession überlassen.

4.2.3.6 Landschaftspflegerische Gestaltung der Böschungen

Die Böschungen werden unter Berücksichtigung der Sichtweiten und Sichtfelder durch lockere Bepflanzung mit Einzelbäumen und Gehölzgruppen in der offenen Landschaft wieder in das Landschaftsbild eingepasst (siehe Unterlage 12).

4.2.4 Ersatzstraße für die St 2205alt

4.2.4.1 Vorhandene und künftige Verkehrsbelastung

Derzeit ist nach der Analyse im Bereich der geplanten Verlegung der St 2205alt eine Verkehrsbelastung von 8.500 Kfz/24 h vorhanden. Nach den Ergebnissen der Ver-kehrsuntersuchung wird sich der Verkehr auf der St 2205alt gegenüber dem Progno-senullfall von 9.700 Kfz/24 h um ca. 5000 Kfz/24 h reduzieren. Die folgenden Werte wurden prognostiziert: Kreisverkehrsplatz Bau-km 0+117 bis zur Einmündung CO 4 Bau-km 0+242: DTV2020 = 5.700 Kfz/24 h SV = 440 Lkw/24 h Einmündung CO 4 bei Bau-km 0+242 bis Einmündung Kösfeld Bau-km 0+916: DTV2020 = 4.300 Kfz/24 h SV = 300 Lkw/24 h Einmündung Kösfeld bei Bau-km 0+916 bis Bauende Bau-km 1+093: DTV2020 = 4.400 Kfz/24 h SV = 300 Lkw/24 h

4.2.4.2 Begründung des Querschnitts

Die verlegte und verbleibende Trasse der alten Staatsstraße erfüllt künftig nur mehr die Verbindungsfunktionsstufe der Kategoriengruppe A III - zwischengemeindliche Stra-ßenverbindung von Beiersdorf, Stadt Coburg nach Wiesenfeld, Gemeinde Meeder, au-

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ßerhalb bebauter Gebiete, anbaufrei. Nach RAS-Q 96, Bild 5, kommen in der Kategorie A III auf Grund ihrer Einsatzbereiche für die prognostizierte Verkehrsstärke von 4.300 bis 5.700 Kfz/24h die Regelquerschnitte RQ 9,5 und RQ 10,5 in Frage. Derzeit ist für 8.500 Kfz/24h ein Querschnitt mit nur 6,00 m Fahrbahnbreite und je 1,00 m Bankett vorhanden. Die Abmessungen liegen zwischen einem RQ 7,5 und RQ 9,5. Aufgrund der Schwerverkehrsbelastung zwischen Kreisverkehr und Einmündung CO 4 von 440 Lkw/24h würde der RQ 9,5 für diesen Abschnitt ausscheiden. In diesem kur-zen Abschnitt von nur 100 m zwischen bzw. im unmittelbaren Vorfeld der Knotenpunk-te, in dem auch die Aufweitungen für den Linksabbiegestreifen liegen, ist mit reduzier-ten Geschwindigkeiten zu rechnen. Es erscheint daher zweckmäßig, den für die weite-re Strecke ausreichenden RQ 9,5 durchgehend zu verwenden. Für künftig 4.300 Kfz/24h bis 5.700 Kfz/24h bietet der RQ 9,5 eine um 0,50 m breitere Fahrbahn und um je 0,50 m breitere Bankette. Der Querschnitt RQ 9,5 erscheint hier aus wirtschaftlichen Gründen und auch aus Gründen der Einpassung des neuen Streckenabschnittes in das bestehende Straßen-netz als verkehrstechnisch zweckmäßig.

4.2.4.3 Querschnittsgestaltung

Fahrstreifenbreite: 2 x 3,00 m befestigte Randstreifen: 2 x 0,25 m

Bankette: 2 x 1,50 m Fahrbahnbreite: 6,50 m Kronenbreite: 9,50 m

4.2.4.4 Bauklasse und Fahrbahndeckschicht

Die bemessungsrelevante Beanspruchung wird nach RStO 01 ermittelt. Danach kann die Verkehrsfläche entsprechend der berechneten Beanspruchung der Bauklasse III zugeordnet werden. Für die Verkehrsfläche wird eine standardisierte Oberbauweise nach RStO 2001 vorgesehen,

4.2.4.5 Befestigung der Rand- und Seitenstreifen, Geh- und Radwege

Die Randstreifen werden wie die Fahrstreifen befestigt. Seitenstreifen sind keine ge-plant. Die Bankette entlang der Staatsstraße 2205 alt werden aus Gründen der Stand-festigkeit und der Unterhaltung (Reduzierung des Mähgutes) nicht humusiert sondern mit steinigem Material standfest ausgebildet und der Sukzession überlassen.

4.2.4.6 Landschaftspflegerische Gestaltung der Böschungen

Die Böschungen werden unter Berücksichtigung der Sichtweiten und Sichtfelder durch lockere Bepflanzung mit Einzelbäumen und Gehölzgruppen in der offenen Landschaft wieder in das Landschaftsbild eingepasst (siehe Unterlage 12).

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4.2.5 CO 4

4.2.5.1 Vorhandene und künftige Verkehrsbelastung

Derzeit ist nach der Analyse im Bereich des Anschlusses der nördlichen CO 4 auf die St 2205 eine Verkehrsbelastung von 2.700 Kfz/24 h vorhanden. Nach den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung wird sich der Verkehr dort im Prognosenullfall nicht verän-dern. Auch für den Planfall bleibt eine Verkehrsbelastung von 2.700 Kfz/24 h. Im Bereich der geplanten Neuanbindung der CO 4 auf die verlegte St 2205alt ist der-zeit eine Verkehrsbelastung von 1.800 Kfz/24 h vorhanden. Nach den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung wird sich der Verkehr dort im Prognosenullfall auf 1.500 Kfz/24 h reduzieren. Für den Planfall wird er sich wieder auf ca. 1.800 Kfz/24 h erhöhen. Die folgenden Werte wurden prognostiziert: Baubeginn Ortsrand Wiesenfeld bis Einmündung CO 4 in Kreisverkehr der St 2205neu: DTV2020 = 2.700 Kfz/24 h DTVSV = 200 Lkw/24 h Einmündung CO 4 in St 2205alt: DTV2020 = 1.800 Kfz/24 h DTVSV = 180 Lkw/24 h

4.2.5.2 Begründung des Querschnitts

Die Kreisstraße CO 4 erfüllt die Verbindungsfunktionsstufe der Kategoriengruppe A III - zwischengemeindliche Straßenverbindung, außerhalb bebauter Gebiete, anbaufrei. Nach RAS-Q 96, Bild 5 kommt in der Kategorie A III auf Grund ihres Einsatzbereiches für die prognostizierte Verkehrsstärke von 1.800 bis 2.700 Kfz/24h nur der Regelquer-schnitt RQ 9,5 in Frage. Auch die Schwerverkehrsbelastung von 180 - 200 Lkw/Tag rechtfertigt keinen größeren Querschnitt. Der Querschnitt RQ 9,5 erscheint aus wirtschaftlichen Gründen und auch aus Gründen der Einpassung des neuen Streckenabschnittes in das bestehende Straßennetz als verkehrstechnisch zweckmäßig.

4.2.5.3 Querschnittsgestaltung

Fahrstreifenbreite: 2 x 3,00 m befestigte Randstreifen: 2 x 0,25 m

Bankette: 2 x 1,50 m Fahrbahnbreite: 6,50 m Kronenbreite: 9,50 m

4.2.5.4 Bauklasse und Fahrbahndeckschicht

Die bemessungsrelevante Beanspruchung wird nach RStO 01 ermittelt. Danach kann die Verkehrsfläche entsprechend der berechneten Beanspruchung der Bauklasse III zugeordnet werden. Für die Verkehrsfläche wird eine standardisierte Oberbauweise nach RStO 2001 vorgesehen,

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4.2.5.5 Befestigung der Rand- und Seitenstreifen, Geh- und Radwege

Die Randstreifen werden wie die Fahrstreifen befestigt. Seitenstreifen sind keine ge-plant. Die Bankette entlang der Staatsstraße 2205 alt werden aus Gründen der Stand-festigkeit und der Unterhaltung (Reduzierung des Mähgutes) nicht humusiert sondern mit steinigem Material standfest ausgebildet und der Sukzession überlassen.

4.2.5.6 Landschaftspflegerische Gestaltung der Böschungen

Die Böschungen werden unter Berücksichtigung der Sichtweiten und Sichtfelder durch lockere Bepflanzung mit Einzelbäumen und Gehölzgruppen in der offenen Landschaft wieder in das Landschaftsbild eingepasst (siehe Unterlage 12).

4.2.6 GVS Wiesenfeld - Kreisverkehr Wiesenfeld Ost

4.2.6.1 Vorhandene und künftige Verkehrsbelastung

Derzeit ist nach der Analyse im Bereich der GVS Wiesenfeld - Sulzdorf eine Verkehrs-belastung von 1.000 Kfz/24 h vorhanden. Nach den Ergebnissen der Verkehrsuntersu-chung wird sich der Verkehr dort im Prognosenullfall auf 1.600 Kfz/24h erhöhen. Für den Planfall wird er sich auf 2.000 Kfz/24 h erhöhen. Von Baubeginn Milchhof bis Einmündung in Kreisverkehr der St 2205neu wurden fol-genden Werte prognostiziert: DTV2020 = 2.000 Kfz/24 h DTVSV = 180 Lkw/24 h

4.2.6.2 Begründung des Querschnitts

Die GV-Straße erfüllt die Verbindungsfunktionsstufe der Kategoriengruppe A IV - flä-chenerschließende Straßenverbindung, außerhalb bebauter Gebiete, anbaufrei. Nach RAS-Q 96, Bild 5, kommt in der Kategorie A IV auf Grund ihrer Einsatzbereiche für die prognostizierte Verkehrsstärke von 2.000 Kfz/24h der Regelquerschnitt RQ 7,5 und RQ 9,5 in Frage. Die Schwerverkehrsbelastung von 180 Lkw/Tag lässt den RQ 7,5 aus verkehrstechnischen Gründen ausscheiden. Der Querschnitt RQ 9,5 erscheint aus wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Grün-den zweckmäßig.

4.2.6.3 Querschnittsgestaltung

Fahrstreifenbreite: 2 x 3,00 m befestigte Randstreifen: 2 x 0,25 m

Bankette: 2 x 1,50 m Fahrbahnbreite: 6,50 m Kronenbreite: 9,50 m

4.2.6.4 Bauklasse und Fahrbahndeckschicht

Die bemessungsrelevante Beanspruchung wird nach RStO 01 ermittelt. Danach kann die Verkehrsfläche entsprechend der berechneten Beanspruchung der Bauklasse III zugeordnet werden. Für die Verkehrsfläche wird eine standardisierte Oberbauweise nach RStO 2001 vorgesehen.

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4.2.6.5 Befestigung der Randstreifen

Die Randstreifen werden wie die Fahrstreifen befestigt. Die Bankette werden aus Gründen der Standfestigkeit und der Unterhaltung (Reduzierung des Mähgutes) nicht humusiert sondern mit steinigem Material standfest ausgebildet und der Sukzession überlassen.

4.2.6.6 Landschaftspflegerische Gestaltung der Böschungen

Die Böschungen werden unter Berücksichtigung der Sichtweiten und Sichtfelder durch lockere Bepflanzung mit Einzelbäumen und Gehölzgruppen in der offenen Landschaft wieder in das Landschaftsbild eingepasst (siehe Unterlage 12).

4.2.7 GVS Sulzdorf - Kreisverkehr Wiesenfeld Ost

4.2.7.1 Vorhandene und künftige Verkehrsbelastung

Derzeit ist nach der Analyse im Bereich der GVS Wiesenfeld - Sulzdorf eine Verkehrs-belastung von 1.000 Kfz/24 h vorhanden. Nach den Ergebnissen der Verkehrsuntersu-chung wird sich der Verkehr dort im Prognosenullfall auf 1.600 Kfz/24h erhöhen. Für den Prognoseplanfall wurden folgenden Werte prognostiziert: DTV2020 = 800 Kfz/24 h SV = 30 Lkw/24 h (ca. 3,5 – 4,0%)

4.2.7.2 Begründung des Querschnittes

Die GV-Straße erfüllt die Verbindungsfunktionsstufe der Kategoriengruppe A IV - flä-chenerschließende Straßenverbindung, außerhalb bebauter Gebiete, anbaufrei. Nach RAS-Q 96, Bild 5 kommt in der Kategorie A IV auf Grund ihrer Einsatzbereiche für die prognostizierte Verkehrsstärke von 800 Kfz/24h der Regelquerschnitt RQ 7,5 in Frage. Der Querschnitt RQ 7,5 ist aus wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Gründen und im Hinblick auf die bestehende Fahrbahnbreite der Anschlussstrecke zweckmäßig.

4.2.7.3 Querschnittsgestaltung

Fahrstreifenbreite: 2 x 2,75 m befestigte Randstreifen: 2 x 0,00 m

Bankette: 2 x 1,00 m Fahrbahnbreite: 5,50 m Kronenbreite: 7,50 m

4.2.7.4 Bauklasse und Fahrbahndeckschicht

Die bemessungsrelevante Beanspruchung wird nach RStO 01 ermittelt. Danach kann die Verkehrsfläche entsprechend der berechneten Beanspruchung der Bauklasse V zugeordnet werden. Für die Verkehrsfläche wird eine standardisierte Oberbauweise nach RStO 2001 vorgesehen,

4.2.7.5 Befestigung der Randstreifen

Die Randstreifen werden wie die Fahrstreifen befestigt. Die Bankette werden aus Gründen der Standfestigkeit und der Unterhaltung (Reduzierung des Mähgutes) nicht

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humusiert sondern mit steinigem Material standfest ausgebildet und der Sukzession überlassen.

4.2.7.6 Landschaftspflegerische Gestaltung der Böschungen

Die Böschungen werden unter Berücksichtigung der Sichtweiten und Sichtfelder durch lockere Bepflanzung mit Einzelbäumen und Gehölzgruppen in der offenen Landschaft wieder in das Landschaftsbild eingepasst (siehe Unterlage 12).

4.2.8 GVS Sulzdorf - Meeder

4.2.8.1 Vorhandene und künftige Verkehrsbelastung

Derzeit ist nach der Analyse im Bereich der GV-Straße eine Verkehrsbelastung von 100 Kfz/24 h vorhanden. Nach den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung wird sich der Verkehr dort im Prognosenullfall und für den Planfall auf 300 Kfz/24h erhöhen. Die folgenden Werte wurden prognostiziert: DTV2020/25 = 300 Kfz/24 h DTVSV = 30 Lkw/24 h

4.2.8.2 Begründung des Querschnittes

Die GV-Straße erfüllt die Verbindungsfunktionsstufe der Kategoriengruppe A IV - flä-chenerschließende Straßenverbindung, außerhalb bebauter Gebiete, anbaufrei. Nach RAS-Q 96, Bild 5, kommt in der Kategorie A IV auf Grund ihrer Einsatzbereiche für die prognostizierte Verkehrsstärke von 300 Kfz/24h grundsätzlich der Regelquerschnitt RQ 7,5 und RQ 9,5 in Frage. Derzeit ist für 100 Kfz/24h ein Querschnitt mit 3,00 m Fahrbahnbreite und je 1,00 m Bankett vorhanden. Die Abmessungen liegen deutlich unter einem RQ 7,5. Für die ge-ringfügig höher prognostizierte Belastung von 300 Kfz/24h und die Schwerverkehrsbe-lastung von nur 30 Lkw/Tag erscheint der Ausbau mit dem bestehenden Querschnitt aus wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Gründen zweckmäßig. Im Bauwerksbe-reich der Überführung werden Ausweichstellen mit einer Fahrbahnbreite von 6,00 m und einer Aufstelllänge von 18 m vorgesehen.

4.2.8.3 Querschnittsgestaltung

Fahrbahnbreite: 3,00 m Bankette: 2 x 1,00 m

Kronenbreite: 5,00 m

4.2.8.4 Bauklasse und Fahrbahndeckschicht

Die bemessungsrelevante Beanspruchung wird nach RStO 01 ermittelt. Danach kann die Verkehrsfläche entsprechend der berechneten Beanspruchung der Bauklasse VI zugeordnet werden. Für die Verkehrsfläche wird eine standardisierte Oberbauweise nach RStO 2001 vorgesehen,

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4.2.8.5 Befestigung der Randstreifen

Die Randstreifen werden wie die Fahrstreifen befestigt. Die Bankette werden aus Gründen der Standfestigkeit und der Unterhaltung (Reduzierung des Mähgutes) nicht humusiert sondern mit steinigem Material standfest ausgebildet und der Sukzession überlassen.

4.2.8.6 Landschaftspflegerische Gestaltung der Böschungen

Die Böschungen werden unter Berücksichtigung der Sichtweiten und Sichtfelder durch lockere Bepflanzung mit Einzelbäumen und Gehölzgruppen in der offenen Landschaft wieder in das Landschaftsbild eingepasst (siehe Unterlage 12).

4.2.9 GVS Sulzdorf – Beuerfeld

4.2.9.1 Vorhandene und künftige Verkehrsbelastung

Derzeit ist nach der Analyse im Bereich der GV-Straße eine Verkehrsbelastung von 400 Kfz/24 h vorhanden. Nach den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung wird sich der Verkehr dort im Prognosenullfall und für den Planfall auf 500 Kfz/24h erhöhen. Die folgenden Werte wurden prognostiziert: DTV2020/25 = 500 Kfz/24 h DTVSV = 50 Lkw/24 h

4.2.9.2 Begründung des Querschnittes

Die GV-Straße erfüllt die Verbindungsfunktionsstufe der Kategoriengruppe A IV - flä-chenerschließende Straßenverbindung, außerhalb bebauter Gebiete, anbaufrei. Nach RAS-Q 96, Bild 5, kommt in der Kategorie A IV auf Grund ihrer Einsatzbereiche für die prognostizierte Verkehrsstärke von 500 Kfz/24h der Regelquerschnitt RQ 7,5 und RQ 9,5 in Frage. Für die Schwerverkehrsbelastung von 50 Lkw/Tag erscheint er RQ 7,5 aus verkehrstechnischen Gründen ausreichend. Zudem ist derzeit für 400 Kfz/24h ein Querschnitt mit nur 4,50 m Fahrbahnbreite und je 0,75 m Bankett vorhanden. Die Ab-messungen liegen deutlich unter einem RQ 7,5. Der Querschnitt RQ 7,5 erscheint aus wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Gründen zweckmäßig. In den Straßenabschnitten mit Schutzplanken wird das Bankett jeweils um 0,50 m ver-breitert.

4.2.9.3 Querschnittsgestaltung

Fahrstreifenbreite: 2 x 2,75 m Bankette: 2 x 1,00 m

Fahrbahnbreite: 5,50 m Kronenbreite: 7,50 m

4.2.9.4 Bauklasse und Fahrbahndeckschicht

Die bemessungsrelevante Beanspruchung wird nach RStO 01 ermittelt. Danach kann die Verkehrsfläche entsprechend der berechneten Beanspruchung der Bauklasse VI zugeordnet werden. Für die Verkehrsfläche wird eine standardisierte Oberbauweise nach RStO 2001 vorgesehen,

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4.2.9.5 Befestigung der Randstreifen

Die Randstreifen werden wie die Fahrstreifen befestigt. Die Bankette werden aus Gründen der Standfestigkeit und der Unterhaltung (Reduzierung des Mähgutes) nicht humusiert sondern mit steinigem Material standfest ausgebildet und der Sukzession überlassen.

4.2.9.6 Landschaftspflegerische Gestaltung der Böschungen

Die Böschungen werden unter Berücksichtigung der Sichtweiten und Sichtfelder durch lockere Bepflanzung mit Einzelbäumen und Gehölzgruppen in der offenen Landschaft wieder in das Landschaftsbild eingepasst (siehe Unterlage 12).

4.2.10 Öffentliche Feld- und Waldwege

Die erforderlichen öffentlichen Feld- und Waldwege werden wie folgt befestigt: befestigte Fahrbahnbreite: 3,0 m beidseitige Bankette: je 0,50 m bzw. 0,75 m bei Begegnungsverkehr Kronenbreite: 4,00 m bzw. 4,50 m Die Befestigung erfolgt mit Asphalt- oder Betondecke bei hoher Beanspruchung und in Einmündungsbereichen sowie ohne Bindemittel mit Deckschicht bei mittlerer Bean-spruchung nach den Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW 2007) und den Standardbauweisen in diesem Raum.

4.2.11 Privatwege

Die erforderlichen Privatwege werden wie folgt befestigt: befestigte Fahrbahnbreite: 3,0 m beidseitige Bankette: je 0,50 m bzw. 0,75 m bei Begegnungsverkehr Kronenbreite: 4,00 m bzw. 4,50 m Die Befestigung erfolgt mit Asphalt- oder Betondecke bei hoher Beanspruchung und in Einmündungsbereichen sowie ohne Bindemittel mit Deckschicht bei mittlerer Bean-spruchung nach den Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW 2007) und den Standardbauweisen in diesem Raum.

4.2.12 Radweg östlich der Kreisstraße CO 4, westlich der St 2205alt sowie im

Bereich des Kreisverkehrsplatzes Wiesenfeld Süd

Querschnitt: befestigte Fahrbahnbreite: 2,50 m beidseitige Bankette: 0,50 m Kronenbreite: 3,50 m Für die Verkehrsfläche wird eine standardisierte Oberbauweise nach RStO 2001 vor-gesehen,

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4.2.13 Gehweg, westlich der CO 4 am Ortseingang von Wiesenfeld

Querschnitt: Breite einschl. der seitl. Sicherheitsräume: 1,50 m Für die Verkehrsfläche wird eine standardisierte Oberbauweise nach RStO 2001 vor-gesehen,

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4.3 Kreuzungen und Einmündungen, Änderungen im Wegenetz

Die geplanten Kreuzungen und Einmündungen sowie Änderungen im Wegenetz wur-den in der Verkehrsuntersuchung von Prof. Kurzak analysiert und die Knotenpunktsbe-lastungen für die favorisierte Planvariante ausgearbeitet.

4.3.1 Höhenfreie Kreuzung (Überführung) der St 2205neu mit der GVS Wiesen-

feld - Herbartsdorf

Im Bereich des Bau-km 0+317 der Staatsstraße 2205neu wird die GV-Straße künftig mittels Brückenbauwerk BW 0-1 (Unterlage 7.1.1) überführt. Die GV-Straße wird dazu geringfügig verlegt. Die Bedeutung und die Verkehrsbeziehungen dieser Straße wer-den dadurch aufrechterhalten. Der bestehende Knotenpunkt mit der St 2205alt wird aufgelassen. Baulänge der Überführung der GVS: ca. 550 m

4.3.1.1 Verkehrsgerechte Ausbildung

Die geringe Verkehrsbelastung der GVS erfordert keine besonderen Maßnahmen für die vorkommenden Verkehrsarten. Der Geh- und Radverkehr wird im Bereich der Brü-cke auf der Fahrbahn mit überführt. Die Brücke hat eine Breite von 10,00 m zwischen den Geländern. Sie wird nach DIN-Fachbericht 101, Einwirkungen auf Brücken, Ausgabe 2003 bemessen. Am Bauanfang wird die vorhandene Fahrbahnbreite von ca. 4,50 m mittels Verzie-hungsstrecke verkehrsgerecht zur geplanten Fahrbahnbreite von 5,50 m (RQ 7,5) auf-geweitet. Am Bauende wird der Regelquerschnitt auf die vorhandene Fahrbahnbreite von ca. 5,75 m aufgeweitet.

4.3.1.2 Änderungen und Ergänzungen im Straßen- und Wegenetz

Im Verlegungsbereich münden bei Bau-km 0+103, Bau-km 0+406, Bau-km 0+526 und Bau-km 0+558 untergeordnete öffentliche Feld- und Waldwege ein. Diese Wege wer-den verkehrsgerecht an die GVS angebunden. Vier, teilweise gebündelte Zufahrten zu den Grundstücken Fl.Nr. 422, 423, 445, 450, 451, 453, 454 und 454 werden neu hergestellt. Nicht mehr benötigte Zufahrten und Verkehrsflächen werden zurückgebaut. Der landwirtschaftliche Verkehr aus Herbartsdorf kann künftig über den südlich der St 2205neu angelegten neuen öffentlichen Feld- und Waldweg zu den dort gelegenen Flächen gelangen, ohne einen Umweg durch Wiesenfeld, über die CO 4 und über den Kreisverkehr machen zu müssen. Der Weg wird mittels Einmündung bei Bau-km 0+103 an die GVS angeschlossen. Die nicht mehr benötigten Zufahrten sowie die entbehrlichen Straßenflächen der ehe-malige GVS werden zurückgebaut und rekultiviert.

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4.3.2 Höhengleiche Kreuzung (Kreisverkehrsplatz Wiesenfeld Süd) der St

2205neu mit der CO 4

An diesem Knotenpunkt werden bei Bau-km 1+243 die Staatsstraße 2205, die CO 4 (Ortsstraße „Hauptstraße“ Wiesenfeld der Gemeinde Meeder) und die Ersatzstraße für die St 2205alt verknüpft.

4.3.2.1 Verkehrsgerechte Ausbildung

Nach dem Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren, Ausgabe 2006 wurde u.a. aus Gründen der besseren Befahrbarkeit für Schwerverkehr und der Verbesserung des Verkehrsablaufes die obere Grenze des Regelwertes nach Tabelle 1 für den Außen-durchmesser verwendet. Die Kreisringbreite wurde nach Tabelle 2 in Abhängigkeit vom Außendurchmesser gewählt.

Außendurchmesser: 45 m Kreisringbreite: 6,50 m Kreisfahrbahnbreite: 6,00 m

Zu- und Ausfahrten: Die Fahrstreifenbreiten (hier einschließlich der Randstreifen) wurden nach Tabelle 3 und die Eckausrundungen nach Tabelle 4 gewählt. Diese sind erforderlich um die ver-kehrsgerechte Befahrbarkeit sicherzustellen.

St 2205 West St 2205 Ost CO 4 Nord St 2205alt Zufahrtsbreite: 4,00 m 4,00 m 4,00 m 4,00 m Ausfahrtsbreite: 4,50 m 4,50 m 4,50 m 4,50 m Zufahrtseckausrundung: 16 m 16 m 16 m 16 m Ausfahrtseckausrundung: 18 m 18 m 18 m 18 m

Fahrbahnteiler: Überquerung für Fußgänger: ja nein ja nein Überquerung für Radfahrer: ja nein ja nein

4.3.2.2 Änderungen und Ergänzungen im Straßen- und Wegenetz

Der entlang der Ersatzstraße für die St 2205alt außerhalb bebauter Gebiete verlaufen-de gemeinsame Geh- und Radweg kann in der westlichen Knotenpunktszufahrt auf ei-ner Überquerungsstelle die St 2205neu queren. Dieser Zweirichtungsradweg wird im weiteren Verlauf durch eine zweite Überquerungsstelle in der Knotenpunktszufahrt der CO 4 Nord in Richtung Wiesenfeld in Einrichtungsradwege getrennt. Diese werden beidseits der CO 4 mit Seitentrennstreifen angelegt und münden im Abstand von ca. 40 m zum Kreisverkehr innerhalb bebauter Gebiete in die CO 4. Ein Gehweg wird auf der Westseite weiter bis zur Parkplatzzufahrt der Fa. Leuwico ge-führt. Die Staatsstraße 2205 alt wird beidseitig und die CO 4 bereichsweise zum öFW zur Erschließung der landwirtschaftlichen Grundstücke umgebaut. Nicht mehr benötigte Zufahrten und Verkehrsflächen werden zurückgebaut und rekulti-viert.

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4.3.3 Höhengleiche Kreuzung (Kreisverkehrsplatz Wiesenfeld Ost) der St

2205neu mit der GVS Wiesenfeld - Sulzdorf

An diesem Knotenpunkt werden bei Bau-km 2+173 die Staatsstraße 2205 und die GVS Wiesenfeld - Sulzdorf verknüpft. Als Knotenpunktskonstruktion wird ein Kreisverkehrs-platz vorgesehen.

4.3.3.1 Verkehrsgerechte Ausbildung

Nach dem Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren, Ausgabe 2006, wurde u.a. aus Gründen der besseren Befahrbarkeit für Schwerverkehr und der Verbesserung des Verkehrsablaufes die obere Grenze des Regelwertes nach Tabelle 1 für den Außen-durchmesser verwendet. Die Kreisringbreite wurde nach Tabelle 2 in Abhängigkeit vom Außendurchmesser gewählt.

Außendurchmesser: 45 m Kreisringbreite: 6,50 m Kreisfahrbahnbreite: 6,00 m

Zu- und Ausfahrten: Die Fahrstreifenbreiten (hier einschließlich der Randstreifen) wurden nach Tabelle 3 und die Eckausrundungen nach Tabelle 4 gewählt. Die Eckausrundung der Ausfahrt Milchhof wurde wegen der hohen Schwerverkehrsbelastung mit dem maximal mögli-chen Wert geplant.

St 2205 West

St 2205 Ost Milchhof GVS Sulz-dorf

Zufahrtsbreite: 4,00 m 4,00 m 4,00 m 4,00 m Ausfahrtsbreite: 4,50 m 4,50 m 4,50 m 4,50 m Zufahrtseckausrundung: 16 m 16 m 16 m 16 m Ausfahrtseckausrundung: 18 m 18 m 23 m 18 m

Fahrbahnteiler:

Überquerung für Fußgänger: nein nein nein nein Überquerung für Radfahrer: nein nein nein nein

4.3.3.2 Änderungen und Ergänzungen im Straßen- und Wegenetz

Bei Bau-km 0+081 der GVS liegt westlich des Kreisverkehrs Wiesenfeld Ost auf der Nordseite eine Zufahrt eines Privatweges. Die Errichtung des neuen Kreisverkehrsplat-zes erfordert die Verlegung der bestehenden Zufahrt. Der Privatweg wird wieder ver-kehrsgerecht an den westlichen Knotenpunktsast angeschlossen. Die GVS nach Kösfeld (Kösfelder Straße II) wird an den östlichen Knotenpunktsarm (GVS nach Sulzdorf) angeschlossen (siehe Ziff. 4.3.4). Nicht mehr benötigte Zufahrten und Verkehrsflächen werden zurückgebaut.

4.3.4 Einmündung der GVS Kösfeld (Kösfelder Straße II) in die GVS –

Wiesenfeld - Sulzdorf, Bau-km 0+074

Die derzeitige GVS Kösfelder Straße II wird mit einem verkehrstechnisch optimierten und neu trassierten Knotenpunktarm auf die GVS Sulzdorf - Wiesenfeld höhengleich in

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unmittelbarer Nähe (Abstand ca. 39 m) zum Kreisverkehr Wiesenfeld Ost angeschlos-sen. Die Baulänge beträgt 40 m. Der Knotenpunkt wird mit einem Aufstellbereich zur sicheren Führung der Linksabbie-ger ausgerüstet. Die dazu erforderliche Aufweitung der Fahrbahn wird beidseitig mit Verziehungsstrecke vorgenommen. Zur verkehrsicheren Führung der Rechtsabbieger und Rechtseinbieger werden die Eckausrundungen mit den fahrgeometrisch erforderlichen Radien vorgenommen.

4.3.5 Höhenfreie Kreuzung (Überführung) der St 2205neu mit der GVS Sulzdorf -

Meeder

Im Bereich des Bau-km 3+084 der Staatsstraße 2205neu wird die GV-Straße künftig mittels Brückenbauwerk BW 3-1 überführt. Die Verkehrsbeziehungen dieser Straße werden dadurch aufrechterhalten. Baulänge der Überführung der GVS: ca. 338 m

4.3.5.1 Verkehrsgerechte Ausbildung

Die geringe Verkehrsbelastung der GVS erfordert keine besonderen Maßnahmen für die vorhandenen Verkehrsarten. Der Geh- und Radverkehr wird im Bereich der Brücke auf der Fahrbahn mit überführt. Die Brücke ist von der GVS Sulzdorf – Wiesenfeld aus vollständig einsehbar und Ge-genverkehr rechtzeitig erkennbar. Um Ausweichen zu können wird im Bereich der Einmündung die Fahrbahn auf einer Länge von ca. 25 m auf min. 4,00 m aufgeweitet. Zusätzlich besteht jeweils vor der Brücke die Möglichkeit an 6,00 m breiten Ausweich-stellen dem Gegenverkehr auszuweichen. Wegen der geringen Höhenlage über beste-hendes Gelände sind nur im Brückenbereich Schutzplanken erforderlich. Ein Auswei-chen in die jeweils 1,00 m breiten Bankette ist auf der Strecke, wie bisher möglich. Die Brücke hat eine Breite zwischen den Geländern von 6,00 m. Sie wird nach DIN-Fachbericht 101, Einwirkungen auf Brücken, Ausgabe 2003 bemessen.

4.3.5.2 Änderungen und Ergänzungen im Straßen- und Wegenetz

Im Verlegungsbereich mündet bei Bau-km 0+080 rechts der auszubauende öffentliche Feld- und Waldweg und bei 0+104 links ein neu herzustellender öffentlicher Feld- und Waldweg ein. Bestehende Zufahrten werden den neuen Verhältnissen angepasst, nicht mehr benö-tigte Zufahrten und Verkehrsflächen werden zurückgebaut.

4.3.6 Einmündung der GVS Sulzdorf – Meeder in die GVS Sulzdorf - Wiesenfeld

Die verlegte GVS Sulzdorf – Meeder wird untergeordnet auf die GVS Sulzdorf – Wie-senfeld mittels Einmündung angeschlossen. Der Knotenpunkt ist insgesamt wenig belastet und die Anzahl der Linksabbieger ist gering. Zudem liegt der Knotenpunkt in Ortsnähe, wo bereits eine reduzierte Ge-schwindigkeit zu erwarten ist. Auf eine eigene Führung der Linksabbieger wird daher verzichtet. Zur verkehrsicheren Führung der Rechtsabbieger und Rechtseinbieger werden die Eckausrundungen mit den fahrgeometrisch erforderlichen Radien vorgenommen.

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4.3.7 Höhenfreie Kreuzung (Überführung) der St 2205neu mit der GVS Sulzdorf -

Beuerfeld

Im Bereich des Bau-km 3+712 der Staatsstraße 2205neu wird die GV-Straße künftig mittels Brückenbauwerk BW 3-3 überführt. Die Bedeutung und die Verkehrsbeziehun-gen dieser Straße werden dadurch aufrechterhalten. Die GV-Straße wird dazu gering-fügig verlegt. Baulänge der Überführung: ca. 442 m

4.3.7.1 Verkehrsgerechte Ausbildung

Die geringe Verkehrsbelastung der GVS erfordert keine besonderen Maßnahmen für die vorkommenden Verkehrsarten. Der Geh- und Radverkehr wird im Bereich der Brü-cke auf der Fahrbahn mit überführt. Die Brücke hat eine Breite zwischen den Geländern von 10,00 m. Sie wird nach DIN-Fachbericht 101, Einwirkungen auf Brücken, Ausgabe 2003 bemessen. Am Bauanfang wird die vorhandene Fahrbahnbreite von ca. 4,40 m mittels Verzie-hungsstrecke verkehrsgerecht zur geplanten Fahrbahnbreite von 5,50 m (RQ 7,5) auf-geweitet.

4.3.7.2 Änderungen und Ergänzungen im Straßen- und Wegenetz

Die ehemalige GV-Straße wird bereichsweise zurückgebaut und zum öffentlichen Feld- und Waldweg abgestuft. Die Einmündung in die GVS Sulzdorf – Glend bleibt erhalten. Im Verlegungsbereich mündet bei Bau-km 0+304 links ein öffentlicher Feld- und Wald-weg ein. Der Weg wird den neuen Verhältnissen angepasst. Bei Bau-km 0+071 wird eine gebündelte Zufahrtsrampe zu den Grundstücken Fl.Nr. 122/ und 123 neu hergestellt. Bei Bau-km 0+110 wird die Zufahrt eines Privatweges den neuen Verhältnissen angepasst. Sonstige betroffene Grundstückszufahrten werden den neuen Verhältnissen ange-passt, nicht mehr benötigte Zufahrten und Verkehrsflächen werden zurückgebaut.

4.3.8 Einmündung der GVS Sulzdorf – Beuerfeld in die GVS Sulzdorf - Glend

Die verlegte GVS Sulzdorf – Beuerfeld wird untergeordnet auf die GVS Sulzdorf - Glend mittels Einmündung angeschlossen. Der Knotenpunkt wird mit einem Aufstellbereich zur sicheren Führung der Linksabbie-ger ausgerüstet. Die dazu erforderliche Aufweitung der Fahrbahn wird beidseitig mit Verziehungsstrecke vorgenommen. Zur verkehrsicheren Führung der Rechtsabbieger und Rechtseinbieger werden die Eckausrundungen mit den fahrgeometrisch erforderlichen Radien vorgenommen. Zur Verdeutlichung der Wartepflicht wird im untergeordneten Knotenpunktsarm der GVS Sulzdorf – Beuerfeld ein kleiner Tropfen vorgesehen.

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4.3.9 Höhenfreie Kreuzung (Überführung) der St 2205neu mit der GVS Glend –

Beuerfeld

Bei Bau-km 4+628 wird die Staatsstraße 2205neu über die bestehende Gemeindever-bindungsstraße Glend - Beuerfeld mittels Brückenbauwerk BW 4-1 überführt. Für die GVS verbleibt dadurch eine eingeschränkte Durchfahrtshöhe von 3,00 m. Die Lage, Breite und Höhe der GVS wird dazu nicht verändert. Die Verkehrsbeziehungen der Gemeindeverbindungsstraße werden für den Pkw- und Geh- und Radverkehr aufrechterhalten. Der Schwerverkehr kann die Straße wegen der Durchfahrtshöhenbeschränkung nicht benutzen und muss auf die GVS Sulzdorf – Beuerfeld oder andere Straßen ausweichen. Die Bedeutung der Straße und damit auch die Verkehrsbelastung wird dadurch abnehmen. Für den landwirtschaftlichen Verkehr wird ein öffentlicher Feld- und Waldweg in die bis zu 1,40 m tiefer als die derzeitige GVS gelegene Flutmulde des Lauterbachüberleiters gelegt. Dadurch kann eine noch ausreichende Durchfahrtshöhe von 4,00 m erzielt werden. Der Weg wird unter- und oberhalb über das Hochwasserschutzsystem des Überleiters geführt und an die GVS angeschlossen.

4.3.9.1 Verkehrsgerechte Ausbildung

Die künftig geringe Verkehrsbelastung der GVS erfordert keine besonderen Maßnah-men für die vorkommenden Verkehrsarten. Der Geh- und Radverkehr wird auch im Bauwerksbereich auf der Fahrbahn mit unterführt.

4.3.9.2 Bautechnische Besonderheiten

Der landwirtschaftliche Verkehr wird mit ausreichend großen Trassierungselementen in die Flutmulde geführt und an die GVS im Norden und Süden angebunden. Die Fahrbahn des öffentlichen Feld- und Waldweges im Bereich der Übergänge über das Hochwasserschutzsystem des Lauterbachüberleiters in die Flutmulde wird mit Wasserbausteinen gepflastert. In der Flutmulde wird der Weg flächenbündig auf dem Höhenniveau der Flutmulde mit auftriebs- und erosionssicherem Oberbau ausgebaut. Der Oberbau kann wegen der tiefen Trassenlage nicht entwässert werden. Der Ober-bau wird daher entsprechend verstärkt.

4.3.9.3 Änderungen und Ergänzungen im Straßen- und Wegenetz

Die St 2205neu kreuzt bei Bau-km 4+808 den öffentlichen Feld- und Waldweg mit der Fl.Nr. 319, Gem. Bertelsdorf. Die Verkehrsbeziehungen werden über den in der Flut-mulde geplanten öffentlichen Feld- und Waldweg wiederhergestellt. Von dem öffentli-chen Feld- und Waldweg in der Flutmulde zweigt nördlich der Brücke ein weiterer ge-planter öffentlicher Feld- und Waldweg nach Osten ab, der zunächst in die GVS ein-mündet und dann auf der gegenüberliegenden Seite entlang der St 2205neu weiterge-führt wird und wieder an den gekreuzten Weg anschließt.

4.3.10 Einmündung der Kreisstraße CO 4 in die Ersatzstraße für die St 2205alt

Die Kreisstraße CO 4 wird bei Bau-km 0+235 rechts an die verlegte Staatsstraße 2205 alt angebunden. Die nicht mehr notwendigen Teile der Kreisstraße CO 4 werden rena-turiert.

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4.3.10.1 Verkehrsgerechte Ausbildung

Der Knotenpunkt wird zur sicheren Führung der Linksabbieger mit Verzögerungs- und Aufstellstrecke sowie geschlossener Einleitung ausgeführt. Die dazu erforderliche Auf-weitung der Fahrbahn wird beidseitig mit Verziehungsstrecke vorgenommen. Zur verkehrsicheren Führung der Rechtsabbieger und Rechtseinbieger werden die Eckausrundungen mit den fahrgeometrisch erforderlichen Radien vorgenommen. Zur Verdeutlichung der Wartepflicht wird im untergeordneten Knotenpunktsarm der CO 4 ein kleiner Tropfen vorgesehen. Der Tropfen dient zudem als Überquerungshilfe für den Geh- und Radverkehr.

4.3.10.2 Änderungen und Ergänzungen im Straßen- und Wegenetz

Südlich der verlegten Kreisstraße wird bis Bau-km 0+200 ein öffentlicher Feld- und Waldweg zur Erschließung der Grundstücke geführt, der in einen bestehenden öffentli-chen Feld- und Waldweg mit der Fl.Nr. 500, Gem. Wiesenfeld mündet. Über den ge-planten Weg soll auch der Geh- und Radverkehr von Wiesenfeld nach Weidach geführt werden. Der bestehende öffentliche Feld- und Waldweg wird bei Bau-km 0+200 beid-seitig an die CO 4 mittels Einmündung angeschlossen, der die Erschließung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen sicherstellt. Im weiteren Verlauf wird ein unselbständiger Geh- und Radweg entlang der verlegten Kreisstraße CO 4 vorgesehen und im Einmündungsbereich über den Fahrbahnteiler geführt. Der Geh- und Radweg verläuft weiter entlang der Ersatzstraße für St 2205alt über den Kreisverkehr nach Wiesenfeld.

4.3.11 Einmündung der GVS Kösfeld Süd (Coburger Straße) in die Ersatzstraße

für die St 2205alt

Die bestehende Einmündung wird bei Bau-km 0+913 der Ersatzstraße für die St 2205alt verkehrssicherer und verkehrsgerechter umgebaut und den neuen Verhältnis-sen angepasst.

4.3.11.1 Verkehrsgerechte Ausbildung

Der Knotenpunkt wird zur sicheren Führung der Linksabbieger mit Verzögerungs- und Aufstellstrecke sowie geschlossener Einleitung ausgeführt. Die dazu erforderliche Auf-weitung der Fahrbahn wird beidseitig mit Verziehungsstrecke vorgenommen. Zur verkehrsicheren Führung der Rechtsabbieger und Rechtseinbieger werden die Eckausrundungen mit den fahrgeometrisch erforderlichen Radien vorgenommen. Zur Verdeutlichung der Wartepflicht wird im untergeordneten Knotenpunktsarm der GVS ein kleiner Tropfen vorgesehen. Außerhalb des Einmündungsbereiches wird die Anpassungsstrecke bis zum Bestand zunächst mit einem RQ 7,5 (Fahrbahnbreite 5,50 m) ausgebaut und am Bauanfang auf die vorhandene Fahrbahnbreite von ca. 4,20 m angeglichen.

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4.3.11.2 Änderungen und Ergänzungen im Straßen- und Wegenetz

Gegenüber der gepl. Einmündung liegt die Zufahrt eines Privatweges in die St 2205alt. Aus Verkehrssicherheitsgründen wird keine Kreuzung ausgebildet sondern der Weg zurückgebaut, oberhalb abgekröpft und bei Bau-km 0+992 in verkehrstechnisch güns-tigem Abstand zur Einmündung der GVS an die Ersatzstraße für die St 2205alt ange-schlossen. Dadurch wird die Erschließung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen wiederhergestellt. Der Privatweg wird verkehrsgerecht an die Ersatzstraße für die St 2205alt angebunden, der Zufahrtsbereich wird auf einer Länge von ca. 20 m asphal-tiert.

4.3.12 Einmündungen in die Kreisstraße CO 4

Bei Bau-km 0+038 der Kreisstraße CO 4 mündet nördlich des Kreisverkehrs Wiesen-feld Süd auf der westlichen Seite ein untergeordneter öffentlicher Feld- und Waldweg ein. Die St 2205alt wird dort halbseitig zurückgebaut und als öffentlicher Feld- und Waldweg wieder an die CO 4 angebunden. Die Verkehrsbeziehung besteht aus-schließlich von und nach Wiesenfeld. Für den linksabbiegenden Verkehr, aus dem Kreisverkehr heraus, ist daher keine bauliche Maßnahme (Linksabbiegespur) erforder-lich. Bei Bau-km 0+048 der Kreisstraße CO 4 mündet nördlich des Kreisverkehrs Wiesen-feld Süd auf der östlichen Seite ein untergeordneter öffentlicher Feld- und Waldweg ein. Die St 2205alt wird dort halbseitig zurückgebaut und als öffentlicher Feld- und Waldweg wieder an die CO 4 angebunden. Die Verkehrsbeziehung besteht aus-schließlich von und nach Wiesenfeld. Für den linksabbiegenden Verkehr, aus dem Kreisverkehr heraus, ist daher keine bauliche Maßnahme (Linksabbiegespur) erforder-lich. Bei Bau-km 0+200 der verlegten Kreisstraße CO 4 münden beidseitig untergeordnete öffentl. Feld- und Waldwege ein (siehe auch 4.3.10). Die Verkehrsbeziehungen beste-hen ausschließlich von und nach Wiesenfeld. Kreuzender Verkehr ist nicht zu erwar-ten. Eine gesicherte Führung des abbiegenden Verkehrs ist nicht erforderlich. Die Feldwege werden verkehrsgerecht an die CO 4 neu angeschlossen. Nicht mehr benötigte Zufahrten und Verkehrsflächen werden zurückgebaut.

4.3.13 Änderungen und Ergänzungen im untergeordnetem Wegenetz

Aus Sicherheitsgründen ist die Führung des land- und forstwirtschaftlichen Verkehrs auf Parallelwegen bei Straßen der Kategorie II erwünscht. Das bestehende Netz der öffentlichen Feld- und Waldwege und der Privatwege wird deshalb so ergänzt, dass al-le Grundstücke über dieses Netz erschlossen werden können. An die Staatsstraße 2205 neu werden keine öffentlichen Feld- und Waldwege oder Privatwege angeschlos-sen. Zu den Änderungen und Ergänzungen im Straßen und Wegenetz im Zuge der Neuan-lage von Kreuzungen ergeben sich zusätzlich noch folgende Änderungen:

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4.3.13.1 St 2205neu: Bauanfang in Richtung Neida bis zur Gemarkungsgrenze Wiesenfeld

Im Zuge des bestandsorientierten Ausbaues der St 2205 zwischen Neida und Wiesen-feld wurden in Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Gemeinde Meeder aus Grün-den der Verkehrssicherheit durchgehend Parallelwege für den landwirtschaftlichen Verkehr angelegt. Über die Wege werden die Grundstücke beidseits der Staatsstraße verkehrssicher erschlossen. Alle direkten Zufahrten zur Staatsstraße wurden beseitigt. Ein öffentlicher Feld- und Waldweg nördlich der St 2205neu vom Bauanfang in Rich-tung Neida soll die noch vorhandene Lücke im Parallelwegenetz schließen und die restlichen drei Zufahrten entbehrlich machen. Der Weg führt in Richtung Wiesenfeld über die halbseitig zurückgebaute St 2205alt und mündet in die GVS Wiesenfeld – Herbartsdorf bei deren Bau-km 0+406 ein. Für den landwirtschaftlichen Verkehr sind damit keine Umwege verbunden. Rück- und Umbaulängen der St 2205alt: ca. 360 m

4.3.13.2 St 2205neu: Bau-km 0+725 bis Bau-km 0+771

In diesem Bereich wird der öffentliche Feld- und Waldweg Fl.-Nr. 72 der Gemarkung Wiesenfeld von der Staatsstraße 2205 neu überbaut bzw. durchtrennt. Die südlich der künftigen Staatsstraße gelegenen Flächen können künftig von zwei Seiten aus erreicht werden. Zum Einen über den Kreisverkehrsplatz Wiesenfeld Süd, der CO 4 und den vorhandenen öffentl. Feld- und Waldwegen mit den Fl.-Nrn. 552 und 461 und zum An-deren über einen neu zu bauenden öffentlichen Feld- und Waldweg, der in die GVS Wiesenfeld – Herbartsdorf bei Bau-km 0+103 einmündet und bereichsweise auf der ehemaligen Trasse der GVS verläuft. Die Fahrbeziehungen zu den nördlich der St 2205neu gelegenen Flächen werden über die halbseitig zurückgebaute St 2205alt (Einmündung in die CO 4 in der Nähe des Kreisverkehrsplatzes Wiesenfeld Süd) zusammen mit einem Stück Neubau eines öf-fentlichen Feld- und Waldweges auf der Fl.Nr. 11 und über die vorhandenen verblei-benden öffentl. Feld- und Waldwegen mit den Fl.-Nrn. 72 und 50 in Verbindung mit ei-nem Teilstück halbseitig rückgebauter Staatsstraße 2205 alt wiederhergestellt. Die Fahrbeziehungen zu den nördlich der St 2205alt gelegenen Flächen werden von der GVS Wiesenfeld – Herbartsdorf bei Bau-km 0+558 aus über den öffentlichen Feld- und Waldweg mit der Flurnummer 72, einem Stück halbseitig zurückgebauter St 2205alt und dem Privatweg mit der Fl.Nr. 7 wiederhergestellt. Von den öffentlichen Feld- und Waldwegen aus werden gebündelte Zufahrten zu den Anliegergrundstücken hergestellt. Die entbehrlichen Flächen der Staatsstraße 2205 alt werden eingezogen, zurückge-baut und renaturiert. Zwischen Wahlgraben und Herbartsdorfer Graben können damit Flächen wieder zusammengelegt werden. Vollständiger Rückbau der St 2205alt ca. 420 m und halbseitiger Rückbau ca. 207 m.

4.3.13.3 St 2205neu: Bau-km 1+230 bis Bau-km 1+ 680

Nördlich des Kreisverkehrs Wiesenfeld Süd mündet östlich der CO 4 bei Bau-km 0+050 ein geplanter öffentlicher Feld- und Waldweg ein. Der Weg wird auf der halbsei-tig zurückgebauten Staatsstraße 2205 alt angelegt. Die Erschließung der Grundstücke Fl.-Nr. 206/4 und 496 wird damit wiederhergestellt.

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Die Staatsstraße 2205 alt wird in den restlichen Bereichen eingezogen, zurückgebaut und renaturiert. Baulänge: 133 m Vollständiger Rückbau der St 2205alt ca. 355 m und halbseitiger Rückbau ca. 133 m.

4.3.13.4 St 2205neu: Bau-km 1+690 bis Bau-km 1+747

In diesem Bereich wird der Privatweg mit der Fl.-Nr. 101 der Gemarkung Kösfeld von der Staatsstraße 2205 neu überbaut bzw. durchtrennt. Die Fahrbeziehungen zu den nördlich der künftigen Staatsstraße gelegenen landwirtschaftlichen Flächen werden über den verbleibenden öffentl. Feld- und Waldweg mit der Fl.-Nr. 101 wiederherge-stellt. Der Weg wird bei Bau-km 1+700 durch das für die höhenfreie Querung der Bahnlinie Coburg – Bad Rodach notwendige Brückenbauwerk (BW 1-1) unterführt. Baulänge: 130 m

4.3.13.5 St 2205neu: Bau-km 1+955

An dieser Stelle wird der Privatweg (Fl.-Nr. 127, Gemarkung Kösfeld) von der Staats-straße 2205 neu überbaut. Die Zuwegung zu den Fluren westlich der Staatsstraße 2205 neu wird künftig über den Kreisverkehrsplatz Wiesenfeld Ost, der GVS Wiesen-feld-Sulzdorf, dem vorhandenen öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.-Nr. 242/4 der Ge-markung Wiesenfeld und einem neu anzulegenden öffentlichen Feld- und Waldweg zwischen den Fl.-Nrn. 212 und 214 der Gemarkung Wiesenfeld vorgesehen. Baulänge: 165 m

4.3.13.6 St 2205neu: Bau-km 2+455, 2+588 und 2+774

Hier werden drei Privatwege mit den Fl.-Nrn. 187, 199 und 204 der Gemarkung Kösfeld von der St 2205neu unterbrochen. Die Erschließung der angrenzenden Äcker und Flu-ren wird über ein Ersatzwegenetz nördlich der St 2205neu sichergestellt. Dazu wird von dem vorhandenen Privatweg mit der Fl.-Nr. 156 ausgehend ein zusätzlicher öffent-licher Feld- und Waldweg zwischen den Fl.-Nrn. 158 und 159 angelegt. Im weiteren Verlauf wird der vorhandene Weg mit der Fl.-Nr. 199 verlegt und über die Fl.-Nrn. 197, 196 und 194 an den vorhandenen Weg mit der Fl.-Nr. 204 angeschlossen. Baulängen: 212 m und 260 m Über dieses Ersatzwegenetz und dem vorhandenen, auszubauenden Weg mit der Fl.-Nr. 81 der Gemarkung Sulzdorf wird die Verbindung zu der GVS Sulzdorf - Meeder wiederhergestellt. Der Privatweg mit der Fl.Nr. 187 wird auf ca. 130 m Länge, beginnend ca. 6 m nördlich der Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 158, zurückgebaut und renaturiert. Der Privatweg mit der Fl.Nr. 199 wird auf ca. 220 m Länge, beginnend mit der Über-bauung durch die Staatsstraße bis zur Fl.Nr. 204, zurückgebaut und renaturiert. Der Privatweg mit der Fl.Nr. 204 wird auf ca. 240 m Länge, beginnend ca. 6 m nördlich der Zufahrt zur GVS Wiesenfeld – Sulzdorf, zurückgebaut und renaturiert. Der Privatweg mit der Fl.Nr. 75 Gem. Sulzdorf wird auf ca. 380 m Länge, beginnend an der Gemarkungsgrenze zu Kösfeld bis zur GVS Sulzdorf – Meeder zurückgebaut und renaturiert.

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4.3.13.7 St 2205neu: Bau-km 3+320

Hier wird der Privatweg mit der Fl.-Nr. 116 der Gemarkung Sulzdorf überbaut. Die Zu-fahrt wird über die GVS Sulzdorf – Meeder und einem neu zu errichtendem öffentlichen Feld- und Waldweg auf der Fl.-Nr. 109 der Gemarkung Sulzdorf wiederhergestellt. Baulänge: 200 m

4.3.13.8 St 2205neu: Bau-km 3+435

Hier wird der Privatweg mit der Fl.-Nr. 119/2 der Gemarkung Sulzdorf überbaut. Die Zufahrt zu den nördlich der St 2205neu gelegenen Grundstücken ist über die verlegte und überführte GVS Sulzdorf - Beuerfeld und dem bestehenden landw. Wegenetz künftig möglich. Nicht mehr benötigte Zufahrten und Verkehrsflächen werden zurückgebaut und renatu-riert.

4.3.13.9 St 2205neu: Bau-km 3+812

Der Privatweg mit der Fl. Nr. 139, Gemarkung Sulzdorf, wird am Bau-km 3+812 von der Staatsstraße 2205 neu überbaut und durchschnitten. Die Erschließung der nördlich der St 2205neu gelegenen Grundstücken wird über die verlegte und überführte GVS Sulzdorf - Beuerfeld wiederhergestellt. Das verbleibende Teilstück der Fl.-Nr. 139 er-hält dazu eine Zufahrt bei Bau-km 0+110 der GVS. Die Erschließung der südlich der St 2205neu gelegenen Grundstücken wird ebenso über die verlegte und überführte GVS Sulzdorf - Beuerfeld wiederhergestellt. Der öf-fentliche Feld- und Waldweg mit der Fl.-Nr. 141 wird dazu mittels Einmündung bei Bau-km 0+110 der GVS wieder verkehrsgerecht angeschlossen. Nicht mehr benötigte Zufahrten und Verkehrsflächen werden optional zurückgebaut und renaturiert.

4.3.13.10 St 2205neu: Bau-km 4+095

Hier wird der öffentliche Feld- und Waldweg Fl.-Nr. 141, Gemarkung Sulzdorf, über-baut. Die Zufahrt zu den nördlich der St 2205neu gelegenen Grundstücken ist über die neue GVS Sulzdorf - Beuerfeld und dem bestehenden landwirtschaftlichen Wegenetz künftig möglich. Nicht mehr benötigte Zufahrten und Verkehrsflächen werden zurück-gebaut und renaturiert.

4.3.13.11 St 2205neu: Bau-km 4+188 und 4+243

Die Staatsstraße 2205 neu unterbricht die öffentlichen Feld- und Waldwege mit den Fl.-Nrn. 397 und 394 der Gemarkung Bertelsdorf. Die Zufahrt zu den nördlich der St 2205neu gelegenen Grundstücken ist über die GVS Sulzdorf - Beuerfeld und GVS Glend – Beuerfeld sowie dem bestehenden landwirtschaftlichen Wegenetz künftig möglich. Zusätzlich wird nördlich der Staatsstraße 2205 neu ein neuer Verbindungs-weg zwischen den verbleibenden Wegstücken hergestellt. Der Weg mit der Fl.Nr. 397 wird auf ca. 270 m Länge, beginnend ca. 6 m nördlich der Einmündung in die GVS Sulzdorf - Glend, zurückgebaut und renaturiert. Baulänge: 135 m

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4.3.13.12 St 2205neu: Bau-km 4+808

Der öffentliche Feld- und Waldweg mit der Fl.-Nr. 319, Gemarkung Bertelsdorf, wird am Bau-km 4+808 von der Staatsstraße 2205neu durchschnitten. Die Erschließung der nordöstlich der St 2205neu gelegenen Grundstücken ist künftig über die GVS Glend – Beuerfeld und dem neu anzulegenden Weg in der Flutmulde sowie einem weiteren neu anzulegenden öffentlichen Feld- und Waldweg nördlich der St 2205neu sicher gestellt. Baulänge: 250 m

4.3.13.13 St 2205neu: Bau-km 4+974

An dieser Stelle wird der unbefestigte Privatweg (Grünweg) Fl.-Nr. 325, Gemarkung Bertelsdorf, von der Staatsstraße 2205 neu unterbrochen. Die Erschließung der nord-östlich der St 2205neu gelegenen Grundstücken ist künftig über die GVS Glend – Beu-erfeld und dem neu anzulegenden Weg in der Flutmulde sowie einem weiteren neu anzulegenden öffentlichen Feld- und Waldweg nördlich der St 2205neu sicher gestellt. Zudem ist die Zufahrt über den Anschlusskreisverkehr des Teilabschnittes 1 und den geplanten Erschließungsstraßen des Gewerbegebietes Schindleite möglich.

4.3.13.14 Ersatzstraße für die St 2205alt: Bau-km 0+511 und 0+674

Die Ersatzstraße für die St 2205alt unterbricht den Privatweg mit der Fl.-Nr. 90 und 89 der Gemarkung Kösfeld. Die Erschließung der nördlichen Grundstücke ist weiterhin über die abzustufende nördliche GVS Kösfeld möglich. Die Erschließung der südlichen Grundstücke ist sowohl über die verbleibende GVS Kösfeld, die Ersatzstraße für die St 2205alt, den Privatwegen mit den Fl.Nrn. 336, Gem. Beiersdorf und 63 der Gemarkung Kösfeld möglich, als auch über die CO 4 neu und den öffentlichen Feld- und Waldwe-gen mit der Fl.Nr. 500 und 500/3.

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4.3.14 Kreuzungen mit Gewässern

Die notwendigen Einrichtungen bei Gewässerkreuzungen wurden nach hydraulischer Berechnung in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Kronach konzipiert. Auf die Unterlage 13 wird verwiesen.

4.3.14.1 St 2205neu: Bau-km 0+742

Die Staatsstraße 2205neu kreuzt das Gewässer „Herbartsdorfer Graben“. Dieses wird mittels eines Rahmendurchlasses durch den Straßendamm hindurch geführt.

Bauwerk lichte Weite [m]

HW 100 [müNN]

Konstruktionsunterkante [müNN]

Freibord [m]

BW 0 - 2 4 302,75 > 305,55 > 0,10

4.3.14.2 St 2205neu: Bau-km 1+863

Die Staatsstraße 2205neu kreuzt den Sulzbach. Dafür wird das Brückenbauwerk BW 1-2 vorgesehen. Die Dimensionen dieser Brücke wurden hydrotechnisch für den dorti-gen Hochwasserabfluss ermittelt (siehe Unterlage 10).

Bauwerk lichte Weite [m]

HW 100 [müNN]

Konstruktionsunterkante [müNN]

Freibord [m]

BW 1 - 2 37 302,75 > 305,55 > 2,80

4.3.14.3 St 2205neu: Bau-km 2+110

Die Staatsstraße 2205neu kreuzt den Griesgraben. Dafür wird das Brückenbauwerk BW 2-1 vorgesehen. Die Dimensionen dieser Brücke wurden hydrotechnisch für den dortigen Hochwasserabfluss ermittelt (siehe Unterlage 10).

Bauwerk lichte Weite [m]

HW 100 [müNN]

Konstruktionsunterkante [müNN]

Freibord [m]

BW 2 - 1 17 302,75 > 303,43 > 0,68

4.3.14.4 St 2205neu: Bau-km 3+595

Die Staatsstraße 2205neu kreuzt den Dorfgraben. Dafür wird das Brückenbauwerk BW 3-1 vorgesehen. Die Dimensionen dieser Brücke wurden hydrotechnisch für den dorti-gen Hochwasserabfluss ermittelt (siehe Unterlage 10).

Bauwerk lichte Weite [m]

HW 100 [müNN]

Konstruktionsunterkante [müNN]

Freibord [m]

BW 3 - 1 10 304,55 > 306,80 > 2,25

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4.3.14.5 St 2205neu: Bau-km 4+612

Die Staatsstraße 2205neu kreuzt die Flutmulde des Lauterbachüberleiters und den Bachgraben. Dafür wird das Brückenbauwerk BW 4-2 vorgesehen. Die notwendigen Brückendimensionen wurden mit den Trägern für die Planung des Lauterbach-Überleiters abgestimmt.

Bauwerk lichte Weite [m]

HW 100 [müNN]

Konstruktionsunterkante [müNN]

Freibord [m]

BW 4 - 2 27 305,30 > 307,94 > 2,72 Der Bachgraben wird innerhalb der Flutmulde des Lauterbachüberleiters auf die rechte Seite verlegt. Abmessungen: Sohlbreite: i.M. 1,70 m Tiefe: i.M. 0,30 m Böschungsneigung: i.M. 1:2 Länge der Verlegung: ca. 175 m Die geplanten Abmessungen und die Gestaltung wurden der wasserwirtschaftlichen Planung für den Lauterbachüberleiter entnommen und berücksichtigen dessen plan-mäßige Funktion zur Hochwasserableitung. Der Bachgraben wird entsprechend der wasserwirtschaftlichen Planung mittels Rohrlei-tung DN 500 wieder aus der Flutmulde herausgeleitet. Das ehemalige, nicht mehr benötigte Gerinne des Bachgrabens wird aufgefüllt.

4.3.14.6 St 2205neu: Bau-km 4+814

Die Staatsstraße 2205neu kreuzt einen Wegseitengraben. Hier werden zwei Durchläs-se DN 700 nebeneinander durch den Straßendamm der Staatsstraße 2205neu gelegt. Der Graben wird entsprechend angepasst und gegen Erosion gesichert.

4.3.14.7 St 2205neu: Bau-km 5+072

Die Staatsstraße 2205neu kreuzt den Sulzgraben. Hier werden zwei Durchlässe DN 800 nebeneinander durch den Straßendamm der Staatsstraße 2205neu gelegt. Der Graben wird entsprechend angepasst und gegen Erosion gesichert.

4.3.14.8 Ersatzstraße für die St 2205alt: Bau-km 0+389

Die Ersatzstraße für die St 2205alt kreuzt den Hutgraben und drei Seitengräben. Hier werden zwei Durchlässe Durchlass DN 1200 und zwei Durchlässe DN 600 durch den Straßendamm gelegt. Die Gräben werden entsprechend angepasst und gegen Erosion gesichert. Ein Graben wird nördlich der Straße auf ca. 40 m Länge verlegt.

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4.4 Verkehrssicherheit der gewählten Lösung

Für den haushaltsrechtlichen Entwurf, der die Grundlage für die Planfeststellungsunter-lagen bildet, wurde ein Sicherheitsaudit gemäß den „Empfehlungen für das Sicherheit-saudit an Straßen (ESAS)“ am Staatlichen Bauamt Bamberg für den Vorentwurf durch-geführt. Die Anregungen aus dem Auditbericht wurden berücksichtigt und nach Möglichkeit in die Planungen eingearbeitet. Die neuzeitlichen Planungsrichtlinien für die Trassierung, für die Querschnittswahl und für die Wahl und Ausbildung der Knotenpunkte gewährleisten eine hohe Verkehrssi-cherheit der Maßnahmen. Die verkehrsgerechte Ausbildung der Maßnahmen sowie die konsequente Trennung der Verkehrsarten, vor allem die Führung des landwirtschaftlichen Verkehrs auf unter-geordneten Wegen, bringt eine zusätzliche Sicherheit in den Verkehrsablauf. Die Kreisverkehrsanlagen werden beleuchtet. Damit wird deren Erkennbarkeit im Vor-feld der bebauten Gebiete sichergestellt.

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4.5 Baugrund / Erdarbeiten

4.5.1 Bodenarten, Zustand und Witterungsempfindlichkeit

Zur Feststellung der Untergrundverhältnisse wurden 16 Erkundungsbohrungen durch-geführt (siehe Unterlage 9). Die Lagen der Untersuchungsstellen sind im Lageplan (Unterlage 7) und im Höhenplan (Unterlage 8) dargestellt. Die wichtigsten Aufschluss-profile können aus dem Höhenplan ersehen werden. Der Untersuchungsraum bildet sich geologisch zum großen Teil aus Gipskeuper. Im östlichen Teilbereich grenzen ungegliederte Terrassenschotter an. Die ebenen Talla-gen bestehen aus quartären Talfüllungen. Die Böden sind meist als Braunerden ausgebildet.

4.5.2 Grundwasser

Langfristige Beobachtungen des Grundwasserstandes im Untersuchungsgebiet mit Angaben über den zu erwartenden höchsten Grundwasserspiegel und die Schwan-kungsbreite liegen nicht vor. Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass das Grundwasser im Endzustand bis zur jeweiligen Geländeoberkante ansteigen kann. Geländeüberflutungen bei Hochwasserständen der Bachläufe und Starkregenereignis-sen können nicht ausgeschlossen werden. Des Weiteren ist nach allgemeiner Erfah-rung in den vorliegenden Böden je nach Jahreszeit und Witterung mit Sicker- und ggf. auch Stauwasser zu rechnen, welches sich vor bzw. auf weniger wasserdurchlässigen Partien sammeln kann. Vor allem in Bohrungen am Fuße von Hanglagen und/oder Bachauen wurden ge-spannte Grundwasserverhältnisse bis hin zu Grundwasserdruckspiegelhöhen über Ge-lände (Arteser) angetroffen. In den an Hochpunkten des Untersuchungsgebietes abge-teuften Bohrungen wurden keine gespannten Grundwasserverhältnisse mit freien Grundwasserspiegeln bis ca. 5,2 m unter bestehender Geländeoberkante festgestellt. Aufgrund der geringen Durchlässigkeit des Untergrundes können Schichtenwässer auftreten. Daher ist für die Trassenbereiche mit einer Dammhöhe unter 2,0 m bzw. für Gelände-gleichlagen und Einschnittsbereiche von ungünstigen Wasserverhältnissen auszuge-hen. Die Durchlässigkeit (kf-Wert) der im Bereich der gesamten Trasse oberflächennah an-stehenden, überwiegend bindigen Böden der Schichten 2 bis 5 kann erfahrungsgemäß in einer Größenordnung von kf < 10-6 m/s abgeschätzt werden. Der Planungsgrundsatz zur Errichtung von Versickerungsanlagen kann somit nicht eingehalten werden. Die ört-lichen Gegebenheiten sind demnach gemäß DWA-A 138 [U5] für eine Versickerung nicht geeignet. Es empfiehlt sich daher, anfallendes Niederschlagswasser zu sammeln und einer geeigneten Vorflut zuzuführen.

4.5.3 Umfang der Erdarbeiten, Massenbilanz

Die benötigen Auftragsmassen der Dammstrecken werden im wesentlichen aus dem Einschnitt zwischen Kreisverkehr Wiesenfeld Ost und Sulzdorf gewonnen.

Erdabtrag [m3] Erdauftrag [m3] 163.000 160.000

Somit liegt nahezu Massenausgleich vor.

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4.5.4 Vorzusehende bautechnische Maßnahmen

Aufgrund der anstehenden Böden ist davon auszugehen, dass in Teilbereichen der Baustrecke der Untergrund eine ausreichende Tragfähigkeit nicht erreicht. Bodenaus-tausch- bzw. Bodenverbesserungsmaßnahmen werden daher vorgesehen. Zudem werden die aus den Einschnitten gewonnenen und für die Dammschüttungen zu verwendenden Erdmassen mechanisch und physikalisch verbessert.

4.5.5 Vorgesehene Seitenentnahmen und Seitenablagerungen

Seitenentnahmen sind nicht vorgesehen. Seitenablagerungen sind ebenso keine vor-gesehen. Lediglich auf Restflächen im Umgriff der Regenrückhaltebecken werden klei-nere Auffüllungen mit nicht verwendbaren Erdmassen vorgenommen.

4.6 Entwässerung

Detaillierte Informationen zu den Grundlagen, Berechnungsansätzen und Ergebnissen können der Unterlage 13 entnommen werden.

4.6.1 Vorflutverhältnisse

Im Bereich der Baumaßnahme befinden sich die Oberflächengewässer Sulzbach, Wahlgraben, Herbartsdorfer Graben, Hutgraben, Griesgraben, Dorfgraben, Bachgra-ben und Sulzgraben sowie weitere kleinere Gräben. Alle Gewässer münden in den Sulzbach, der im weiteren Verlauf durch den geplanten bzw. im Bau befindlichen Gold-bergsee mit Dauerstaubereich fließt und in Neuses bei Coburg in den Lauterbach mündet. Der Lauterbach mündet in die Itz. Die Gewässergüte der im Vorhabensbereich fließenden Gewässer haben die Güte-klasse II - mäßig belastet bis Güteklasse II bis III - kritisch belastet. Die hydrologischen Daten wurden vom WWA Kronach ermittelt und mit Stellungnahme vom 22.11.2006 und 27.11.2006 an das Staatliche Bauamt weitergegeben. Die vorhandenen Grabensysteme stellen meist schwache, wenig leistungsfähige Vor-fluter dar. Im Vorhabensbereich queren mehrere Drainagegräben die Straßentrasse.

4.6.2 Entwässerung der Straßen

Grundsätzlich ist vorgesehen, das anfallende Oberflächenwasser der Straßenfläche am Tiefrand breitflächig über Bankette und Böschungen abzuleiten und dabei versi-ckern zu lassen. Bei Einschnitten, niedrigen Böschungen und in Bereichen geländena-her Trassierung bzw. mit zur Straße geneigter Seiteneinzugsflächen wird am Bö-schungsfuß zusätzlich eine Mulde zur Versickerung und Weiterleitung des nicht versi-ckerten Wassers zu den Einleitungsstellen angelegt. Diese Mulden führen auch den aus der Fläche zusätzlich anfallenden Oberflächenabfluss ab und verhindern eine zu-sätzliche Vernässung angrenzender landwirtschaftlicher Nutzflächen. Die Bankette und Böschungen am Hochrand entwässern ebenfalls über Mulden. In den meisten Entwäs-serungsabschnitten versickert dabei der Abfluss. Soweit das anfallende Regenwasser nicht versickert, werden die Mulden zu Regenrückhalteanlagen bzw. Einleitungsstellen weitergeführt. Am Kreisverkehr wird das Oberflächenwasser über Straßenabläufe und Sammelleitungen abgeleitet. Anfallendes Wasser der Brückentafeln wird über Brü-ckenabläufe am Widerlager der „tiefen“ Seite heruntergeführt und über Dammfußmul-den den weiteren Entwässerungseinrichtungen zugeleitet.

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Das gesammelte Straßenwasser wird dann über Regenrückhaltebecken bzw. -gräben in die Vorfluter eingeleitet. Eine direkte Einleitung in die leistungsfähigen Vorfluter Wahlgraben, Sulzbach und Griesgraben erfolgt breitflächig über Dammfußmulden. Eine vollständige Versickerung des verbleibenden Abflusses in zentralen oder dezen-tralen Versickerungsanlagen ist im gesamten Vorhabensbereich nach den Angaben des Baugrundgutachtens wegen undurchlässiger Tonsteinschichten nicht möglich. Die Lage der Regenrückhaltebecken und Rückhaltegräben wurde den topographi-schen Verhältnissen an den Einleitungsstellen angepasst, so dass eine Eingliederung in das Landschaftsbild gewährleistet wird. Weiterhin wurde die Form, die Gestaltung und die Lage der Regenrückhaltebecken und -gräben mit dem Büro SRP Consult (Landschaftspflegerische Begleitplanung) aus Kronach abgestimmt. Im Vorhabensbereich wurden für die St 2205neu und die wieder anzuschließenden bzw. zu verlegenden Straßen je nach der Höhenlage der Trassen, der vorhandenen Topographie sowie der Vorflutverhältnisse 26 Entwässerungsabschnitte (A 1 bis A 26) gebildet. Die Entwässerungsabschnitte wurden 16 Einleitungsstellen (E1 bis E 16) zu-geteilt. Die Abschnitte und die Einleitungsstellen sind in den Lageplänen (Unterlage 13.4) bezeichnet und farbig dargestellt. Die Abschnitte sind zusätzlich in der Anlage 2 zur Unterlage 13 aufgelistet. Nach Vorgabe des WWA Kronach wurden die Vorfluter im Vorhabensbereich als Ge-wässer mit besonderen Schutzbedürfnissen im Sinne des ATV-DVWK M 153 einge-stuft, weil diese künftig in weniger als 2 h Fließzeit bei MQ in den im Bau befindlichen Goldbergsee (Hochwasserrückhaltebecken mit Dauerstau) fließen.

4.6.3 Geplante Einleitungen und zentrale Entwässerungsanlagen

4.6.3.1 Einleitungen in den Wahlgraben

Einleitung Behandlungsmaßnahme Einleitung l/s Rückhaltevolumen m³ E 1 Absetzbecken 1 Q = 81 0 E 2 keine Q = 27 0

Das Absetzbecken 1 wird auf der Fl.Nr. 71, Gem. Wiesenfeld angelegt. Die Lage in unmittelbarer Nähe zum Vorfluter ist hier besonders vorteilhaft. Wegen der tiefen Lage und des hohen Grundwasserstandes wird das Becken nur mit einer Wassertiefe von 1,50 m ausgebaut. Damit die Absetzwirkung ausreichend ist, wird der durchströmte Querschnitt und damit das Becken entsprechend vergrößert. Der Ablauf zum Wahlgraben erfolgt breitflächig durch einen Schilfgürtel. Eine Tauchwand hält Schwimmstoffe und Leichtflüssigkeiten zurück. Das Becken wird über die GVS Wiesenfeld – Herbartsdorf und den bestehenden öf-fentlichen Feld- und Waldweg erschlossen. Das Becken wird standortgerecht einge-grünt.

4.6.3.2 Einleitungen in den Herbartsdorfer Graben

Einleitung Behandlungsmaßnahme Einleitung l/s Rückhaltevolumen m³ E 3 keine Q = 11 0 E 4 Regenrückhaltebecken 1 Q = 12 55

Das Regenrückhaltebecken 1 wird auf der Fl.Nr. 494, Gem. Wiesenfeld errichtet. Das Becken wird wegen des geringen erforderlichen Volumens ohne eigenen Absetzbe-reich angelegt. Der Notüberlauf wird deshalb mit einer Tauchwand ausgerüstet.

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Der Ablauf des Beckens zum Vorfluter wird großteils verrohrt und unter dem Parkplatz mit der Fl.Nr. 494/1 hindurch zum Herbartsdorfer Graben geleitet. Der Notüberlauf er-folgt zunächst in das bestehende Grabensystem der St 2205alt und dann in die Ablauf-leitung zum Herbartsdorfer Graben. Wenn bei extremsten Regenereignissen die Ab-laufleitung die anfallenden Wassermengen nicht vollständig weiterleiten vermag, kann sich das Wasser schadlos in die angrenzenden Wiesen zurückstauen. Das Becken wird über die CO 4 und den geplanten öffentlichen Feld- und Waldweg auf der halbseitig zurückzubauenden St 2205alt erschlossen. Ein umlaufender Betriebs-weg gewährleistet die Zugänglichkeit. Wegen der Ortsnähe wird das Becken aus Gründen der Unfallsicherheit umzäunt. Das Becken wird standortgerecht eingegrünt.

4.6.3.3 Einleitungen in den Hutgraben

Einleitung Behandlungsmaßnahme Einleitung l/s Rückhaltevolumen m³ E 5 Regenrückhaltebecken 2 Q = 3 36

Das Regenrückhaltebecken 2 wird auf der Fl.Nr. 496, Gem. Kösfeld errichtet. Das Be-cken wird wegen des geringen erforderlichen Volumens ohne eigenen Absetzbereich angelegt. Der Notüberlauf wird deshalb mit einer Tauchwand ausgerüstet. Der Ablauf des Beckens erfolgt über einen offenen Graben zum Hutgraben. Der Not-überlauf erfolgt zunächst in die angrenzende Wiesenfläche und dann zum Hutgraben. Das Becken wird über die zum öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufende GVS Kösfeld Nord und über die halbseitig zurückzubauende St 2205alt erschlossen. Ein umlaufender Betriebsweg gewährleistet die Zugänglichkeit. Das Becken wird standortgerecht eingegrünt.

4.6.3.4 Einleitungen in den Sulzbach

Einleitung Behandlungsmaßnahme Einleitung l/s Rückhaltevolumen m³ E 6 keine Q = 40 0

4.6.3.5 Einleitungen in den Griesgraben

Einleitung Behandlungsmaßnahme Einleitung l/s Rückhaltevolumen m³ E 7 Absetzbecken 2 Q = 130 0

Das Absetzbecken 2 wird auf der Fl.Nr. 142, Gem. Kösfeld angelegt. Die Lage in un-mittelbarer Nähe zum Vorfluter ist hier besonders vorteilhaft. Wegen der tiefen Lage und des hohen Grundwasserstandes wird das Becken nur mit einer Wassertiefe von 1,50 m ausgebaut. Damit die Absetzwirkung ausreichend ist, wird der durchströmte Querschnitt und damit das Becken entsprechend vergrößert. Der Ablauf zum Griesgraben erfolgt breitflächig durch einen Schilfgürtel. Eine Tauchwand hält Schwimmstoffe und Leichtflüssigkeiten zurück. Das Becken erhält eine Zufahrt auf die GVS Kösfeld - Wiesenfeld. Das Becken wird standortgerecht eingegrünt.

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4.6.3.6 Einleitungen in den Dorfgraben

Einleitung Behandlungsmaßnahme Einleitung l/s Rückhaltevolumen m³ E 8 Regenrückhaltebecken 3 Q = 18 63 E 9 Regenrückhaltebecken 4 Q = 27 96

Das Regenrückhaltebecken 3 wird auf der Fl.Nr. 17, Gem. Sulzdorf errichtet. Das Be-cken erhält einen eigenen Absetzbereich. Der Ablauf zum Vorfluter Dorfgraben erfolgt über einen offenen Graben. Der Notüber-lauf entlastet über die Wiesenfläche der Fl.Nr. 17 ebenfalls zum Dorfgraben. Das Becken 3 wird über die Ortsstraße in Sulzdorf, den Privatweg mit der Fl.Nr. 116 und dem zu erwerbenden Privatweg mit der Fl.Nr. 119 sowie einem neu zu bauenden Betriebsweg erschlossen. Das Regenrückhaltebecken 4 wird auf der Fl.Nr. 145, Gem. Sulzdorf errichtet. Das Be-cken erhält einen eigenen Absetzbereich. Die Fl.Nr. 145 wird im Bereich des Zulaufes aufgefüllt. Der Zulaufgraben verläuft entlang dem zum öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufenden Teilstück der GVS Sulzdorf – Beuerfeld. Der Ablauf zum Vorfluter Dorfgraben erfolgt zunächst über eine doppelte Verrohrung durch ein Stück der abzustufenden GVS Sulzdorf – Beuerfeld und weiter über einen of-fenen Graben auf der Fl.Nr. 21/1. Der Notüberlauf entlastet ebenfalls in das vorge-nannte Ablaufsystem. Das Becken 4 wird über das zum öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufende Teil-stück der GVS Sulzdorf – Beuerfeld erschlossen. Ein umlaufender Betriebsweg gewährleistet die Zugänglichkeit zu den Becken. Die Anlagen werden standortgerecht eingegrünt.

4.6.3.7 Einleitungen in den Bachgraben

Einleitung Behandlungsmaßnahme Einleitung l/s Rückhaltevolumen m³ E 10 Regenrückhaltebecken 5 Q = 10 34

Das Regenrückhaltebecken 5 wird auf der Fl.Nr. 392, Gem. Bertelsdorf errichtet. Das Becken wird wegen des geringen erforderlichen Volumens ohne eigenen Absetzbe-reich angelegt. Der Notüberlauf wird deshalb mit einer Tauchwand ausgerüstet. Der Ablauf des Beckens erfolgt über einen offenen Graben durch die Flutmulde des Lauterbachüberleiters zum Bachgraben. Der Notüberlauf entlastet zum Lauterbach-überleiter und zum Bachgraben. Das Becken wird über einen neu anzulegenden Betriebsweg auf der Fl. 392 erschlos-sen, der nördlich der Flutmulde entlang verläuft. Der Betriebsweg erhält eine Zufahrt zur GVS Sulzdorf – Glend. Ein umlaufender Betriebsweg gewährleistet die Zugänglich-keit. Das Becken wird standortgerecht eingegrünt.

4.6.3.8 Einleitungen in den Wegseitengraben bei Glend

Einleitung Behandlungsmaßnahme Einleitung l/s Rückhaltevolumen m³ E 11 Regenrückhaltebecken 6 Q = 8 27

Das Regenrückhaltebecken 6 wird auf der Fl.Nr. 323, Gem. Bertelsdorf errichtet. Das Becken wird wegen des geringen erforderlichen Volumens ohne eigenen Absetzbe-reich angelegt. Der Notüberlauf wird deshalb mit einer Tauchwand ausgerüstet.

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Der Ablauf des Beckens erfolgt über einen offenen Graben zum Wegseitengraben. Der Notüberlauf entlastet ebenfalls zum Wegseitengraben und im weiteren Verlauf zum Bachgraben. Das Becken wird über den vorhandenen öffentlichen Feld- und Waldweg erschlossen. Ein umlaufender Betriebsweg gewährleistet die Zugänglichkeit. Das Becken wird standortgerecht eingegrünt.

4.6.3.9 Einleitungen in den Sulzgraben

Einleitung Behandlungsmaßnahme Einleitung l/s Rückhaltevolumen m³ E 12 Regenrückhaltebecken 7 Q = 4 57

Das Regenrückhaltebecken 7 wird auf der Fl.Nr. 316, Gem. Bertelsdorf errichtet. Das Becken erhält einen eigenen Absetzbereich. Der Ablauf zum Vorfluter Sulzgraben er-folgt über einen offenen Graben. Der Notüberlauf entlastet über die Wiese ebenfalls zum Sulzgraben. Das Becken 7 wird über den auszubauenden öffentlichen Feld- und Waldweg bzw. Pri-vatweg mit der Fl.Nr. 325 Gem. Bertelsdorf und einem auf der Fl.Nr. 325 und 316 neu anzulegenden Betriebsweg erschlossen. Ein umlaufender Betriebsweg gewährleistet die Zugänglichkeit zu dem Becken. Die Anlagen werden standortgerecht eingegrünt.

4.6.3.10 Einleitungen in den Hutgraben

Einleitung Behandlungsmaßnahme Einleitung l/s Rückhaltevolumen m³ E 13 Regenrückhaltebecken 8 Q = 5 55 E 14 Regenrückhaltebecken 9 Q = 8 87

Die Regenrückhaltebecken 8 und 9 werden auf der Fl.Nr. 496, Gem. Wiesenfeld, er-richtet. Die Becken erhalten je einen eigenen Absetzbereich. Der Ablauf zum Vorfluter Hutgraben erfolgt über offene Gräben. Die Notüberlaufe entlasten über die Wiesenflä-che ebenfalls zum Hutgraben. Die Becken 8 und 9 werden über die abzustufende GVS Kösfeld Nord und den zum öf-fentlichen Feld- und Waldweg zu widmenden Privatweg mit der Fl.Nr. 94/2 Gem. Kös-feld und einem auf der Fl.Nr. 90 (bisher Privatweg) und Fl.Nr. 92 neu anzulegenden Betriebsweg erschlossen. Umlaufende Betriebswege gewährleisten die Zugänglichkeit zu den Becken. Die Anlagen werden standortgerecht eingegrünt.

4.6.3.11 Einleitung in Graben nördlich von Sulzdorf

Einleitung Behandlungsmaßnahme Einleitung l/s Rückhaltevolumen m³ E 15 keine Q = 6 0

4.6.3.12 Einleitungen in Straßenseitengraben westlich von Sulzdorf

Einleitung Behandlungsmaßnahme Einleitung l/s Rückhaltevolumen m³ E 16 keine Q = 7 0

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4.7 Ingenieurbauwerke

Für das Gesamtprojekt St 2205, Verlegung nördlich Coburg werden insgesamt neun Brückenbauwerke notwendig.

4.7.1 BW 0-1, Brücke GVS Herbartsdorf – Wiesenfeld über St 2205

Bei Bau-km 0+317 wird die Gemeindeverbindungsstraße Herbartsdorf – Wiesenfeld über die Staatsstraße 2205 neu geführt. Die GVS wird dabei auf ca. 600 m verlegt. Für das Bauwerk ergeben sich folgende Hauptabmessungen:

Lichte Weite 22,50 m Lichte Höhe ≥ 4,50 m

Breite zwischen den Geländern 10,00 m Bemessung nach DIN Fachbericht 101, Einwir-

kungen auf Brücken, Ausgabe 2003 Die Brücke entwässert auf Grund ihrer Lage im Hochpunkt, mit Einläufen und Rohrlei-tungen in die Streckenentwässerung der St 2205. Das Wasser der Flügelbereiche wird der Entwässerung der GVS zugeführt. Das Bauwerk kann ohne Beeinträchtigung des Verkehrs gebaut werden. Die beste-hende GVS bleibt unter Verkehr, bis die Verlegungsstrecke hergestellt ist.

4.7.2 BW 0-2, Brücke über den Herbartsdorfer Graben

Bei Bau-km 0+741 kreuzt der Herbartsdorfer Graben die Neubaustrecke der St 2205. Im Kreuzungsbereich wird der Bach kleinräumig verlegt, um einen konstruktiv optima-len Kreuzungswinkel von 100 gon zu erreichen. Die Brücke ist als überschüttete Rah-menkonstruktion in Stahlbeton vorgesehen. Die lichte Durchflussöffnung ergibt sich aus den hydraulischen Erfordernissen. Für das Bauwerk ergeben sich folgende Hauptabmessungen:

Lichte Weite 4,00 m Lichte Höhe 1,50 m

Gesamtbreite ca. 22,00 m Breite zwischen den Geländern 16,00 m

Bemessung nach DIN Fachbericht 101, Einwir-kungen auf Brücken, Ausgabe 2003

Die Verlegung des Baches wirkt sich u.a. günstig auf den Bauablauf aus. Die Brücke kann damit, ohne Beeinträchtigung des Gewässers und ohne aufwändige Wasserhal-tung hergestellt werden.

4.7.3 BW 1-1, Brücke über DB-Gleis Coburg – Bad Rodach und öFW

Bei Bau-km 1+689 kreuzt die eingleisige, nicht elektrifizierte Bahnstrecke Coburg – Bad Rodach die Neubaustrecke der St2205.

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Mit dem Bauwerk wird auch ein zu verlegender Privatweg mit unterführt. Gemäß Aus-kunft der DB AG ist eine lichte Höhe von 4,90 m über Schienenoberkante und 2,50 m seitlicher Abstand zu festen Einbauten von der Gleismitte aus einzuhalten. Für das Bauwerk ergeben sich folgende Hauptabmessungen:

Lichte Weite 22,00 m Lichte Höhe 5,77 m

Breite zwischen den Geländern 11,50 m Bemessung nach DIN Fachbericht 101, Einwirkun-

gen auf Brücken, Ausgabe 2003 Die Brücke entwässert über Einläufe und Rohrleitungen in die Entwässerung des Wirt-schaftsweges. Die Baustelle kann über die bestehende St 2205, bzw. über das bestehende Feldwe-genetz beidseitig erschlossen werden. Eine Abwasserleitung und eine Gasleitung im Bereich des östlichen Widerlagers muss verlegt werden. Außerdem ist eine Freileitung der DB AG (kein Fahrdraht) beim Bau zu berücksichtigen.

4.7.4 BW 1-2, Brücke über den Sulzbach bei Kösfeld

Bei Bau-km 1+862 kreuzt der Sulzbach die Neubaustrecke der St 2205. Aus hydrauli-schen Gründen ist eine lichte Öffnung von 37,0 m erforderlich (Unterlage 13). Der Kreuzungswinkel von ca. 60 gon erfüllt die abflusstechnischen Erfordernisse einer strömungsgünstigen Stellung der Widerlager und ist konstruktiv ohne weiteres be-herrschbar und wirtschaftlich herzustellen. Für das Bauwerk ergeben sich folgende Hauptabmessungen:

Lichte Weite 37,00m Lichte Höhe ≥ 2,90m

Breite zwischen den Geländern 11,50m Bemessung nach DIN Fachbericht 101, Einwirkun-

gen auf Brücken, Ausgabe 2003 Die Brücke entwässert über Einläufe und Rohrleitungen, zusammen mit der Strecken-entwässerung in den Sulzbach. Das Bauwerk ist auf dem „freien Feld“ zu errichten. Beeinträchtigungen für Ver-kehrsteilnehmer gibt es daher nicht. Die Baustelle kann beidseitig über bestehende Feldwege und die künftige Trasse der St 2205 erreicht werden. Für die Herstellung auf Traggerüst muss der Sulzbach überspannt werden. Im Bereich des westlichen Widerlagers kreuzt eine Abwasserleitung das Bauwerk, die verlegt werden muss.

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4.7.5 BW 2-1, Brücke über den Griesgraben bei Kösfeld

Bei Bau-km 2+110 kreuzt der Griesgraben die Neubaustrecke der St 2205. Aus hyd-raulischen Gründen ist eine lichte Öffnung von 17,0 m erforderlich. Für das Bauwerk ergeben sich folgende Hauptabmessungen:

Lichte Weite 17,0m Lichte Höhe ≥ 1,00m

Breite zwischen den Geländern 11,50m Bemessung nach DIN Fachbericht 101, Einwirkun-

gen auf Brücken, Ausgabe 2003 Die Brücke befindet sich im Bereich eines Tiefpunktes. Trotz der relativ geringen Brü-ckenfläche werden zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Bauwerksentwässe-rung Einläufe und Rohrleitung zur Abführung des Wassers in den Griesgraben vorge-sehen. Die Baustelle ist über die GVS Wiesenfeld – Sulzdorf, bzw. über bestehende Feldwege und im weiteren Verlauf über Baustraßen auf der zukünftigen Trasse der St 2205 er-reichbar.

4.7.6 BW 3-1, Brücke GVS Sulzdorf – Meeder über St 2205

Bei Bau-km 3+084 wird die Gemeindeverbindungsstraße Sulzdorf – Meeder über die Staatsstraße 2205 neu geführt. Die GVS wird dabei auf ca. 338 m verlegt. Für das Bauwerk ergeben sich folgende Hauptabmessungen:

Lichte Weite 22,50m Lichte Höhe ≥ 4,50m

Breite zwischen den Geländern 6,00m Bemessung nach DIN Fachbericht 101, Einwir-

kungen auf Brücken, Ausgabe 2003 Auf Grund der relativ geringen Brückenfläche und eines ausreichenden Längsgefälles werden für den Überbau keine gesonderten Entwässerungseinrichtungen angeordnet. Das Brückenwasser wird den Mulden und Gräben der GVS zugeleitet. Das Bauwerk kann ohne Beeinträchtigung des Verkehrs gebaut werden. Die beste-hende GVS bleibt unter Verkehr, bis die Verlegungsstrecke hergestellt ist. Die Baustel-le kann über das bestehende Wegenetz erschlossen werden.

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4.7.7 BW 3-2, Brücke über den Dorfbach bei Sulzdorf

Bei Bau-km 3+595 kreuzt der Dorfgraben die Neubaustrecke der St 2205. Aus hydrau-lischen Gründen ist eine lichte Öffnung von 10,0 m erforderlich. Der Kreuzungswinkel von ca. 64 gon erfüllt die abflusstechnischen Erfordernisse einer strömungsgünstigen Stellung der Widerlager und ist konstruktiv ohne weiteres beherrschbar und wirtschaft-lich herzustellen. Für das Bauwerk ergeben sich folgende Hauptabmessungen:

Lichte Weite 10,00m Lichte Höhe ≥ 1,50m

Breite zwischen den Geländern 11,50m Bemessung nach DIN Fachbericht 101, Einwirkun-

gen auf Brücken, Ausgabe 2003 Auf Grund der geringen Bauwerksfläche wird auf eine gesonderte Entwässerung ver-zichtet. Das Brückenwasser wird der Streckenentwässerung der St 2205 mit zugeführt. Das Bauwerk ist auf dem „freien Feld“ zu errichten. Beeinträchtigungen für Verkehrs-teilnehmer gibt es daher nicht. Die Baustelle ist über die GVS Sulzdorf - Beuerfeld, bzw. über bestehende Feldwege und im weiteren Verlauf über Baustraßen auf der zukünftigen Trasse der St 2205 er-reichbar. Parallel zum Widerlager Achse 10 verläuft in ca. 1,0m Abstand eine Abwasserleitung, die voraussichtlich verlegt werden muss.

4.7.8 BW 3-3, Brücke GVS Sulzdorf – Beuerfeld über St 2205

Bei Bau-km 3+712 wird die Gemeindeverbindungsstraße Sulzdorf – Beuerfeld über die Staatsstraße 2205 neu geführt. Die GVS wird dabei auf ca. 442 m verlegt. Für das Bauwerk ergeben sich folgende Hauptabmessungen:

Lichte Weite 22,50m Lichte Höhe ≥ 4,50m

Breite zwischen den Geländern 10,00m Bemessung nach DIN Fachbericht 101, Einwir-

kungen auf Brücken, Ausgabe 2003 Auf Grund der relativ geringen Brückenfläche und eines ausreichenden Längsgefälles werden für den Überbau keine gesonderten Entwässerungseinrichtungen angeordnet. Das Brückenwasser wird den Mulden und Gräben der GVS zugeleitet. Das Bauwerk kann ohne Beeinträchtigung des Verkehrs gebaut werden. Die beste-hende GVS bleibt unter Verkehr, bis die Verlegungsstrecke hergestellt ist. Die Baustel-le kann über das bestehende Wegenetz erschlossen werden.

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4.7.9 BW 4-1, Brücke über den Lauterbachüberleiter, Bachgraben, öffentlichen

Feld- und Waldweg sowie über die GVS Glend - Beuerfeld

Bei Bau-km 4+615 kreuzt der Lauterbachüberleiter und der Bachgraben sowie die GVS Glend – Beuerfeld die Neubaustrecke der St 2205. Aus hydraulischen Gründen wird der Abflussquerschnitt der Flutmulde nicht verkleinert. Lediglich eine Stützung der ge-planten Brücke muss in der Flutmuldenbemessung von der Wasserwirtschaftsverwal-tung berücksichtigt werden (Auflage aus dem Planfeststellungsbeschluss für den Lau-terbachüberleiter). Zur Wiederherstellung der Verkehrsbeziehungen ist geplant, einen öffentlichen Feld- und Waldweg mit einer lichten Durchfahrtshöhe von 4,00 m in der Flutmulde zu unter-führen sowie die bestehende GVS zu erhalten und mit einer lichten Durchfahrtshöhe von 3,00 m zu unterführen. Für das Bauwerk ergeben sich folgende Hauptabmessungen:

Lichte Weite 34,00m Lichte Höhe ≥ 4,00m in der Flutmulde;

≥ 3,00 ü. GVS Breite zwischen den Geländern 11,50m

Bemessung nach DIN Fachbericht 101, Einwirkun-gen auf Brücken, Ausgabe 2003

Auf Grund der geringen Längsneigung werden für den Überbau Einläufe und Rohrlei-tung zur Entwässerung in den Bachgraben vorgesehen. Die Baustelle liegt unmittelbar neben der GVS Glend – Beuerfeld und kann über diese erschlossen werden. Während der Bauzeit muss der Verkehr auf einer Behelfsumfah-rung um die Baustelle herum geführt werden. Alternativ wird die GVS komplett gesperrt und der Verkehr über die bestehende oder schon neue GVS Sulzdorf – Beuerfeld ge-führt.

4.8 Straßenausstattung

Als Straßenausstattung sind Leitpfosten und soweit erforderlich Schutzplanken gemäß geltender RPS (Entwurf 2007) vorgesehen.

4.9 Besondere Anlagen

Es sind keine besonderen Anlagen vorgesehen.

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4.10 Öffentliche Verkehrsanlagen

Linienbusverkehr

Der öffentliche Linienbusverkehr soll künftig wie bisher auf der bestehenden Trasse der Staatsstraße 2205 verbleiben. Bushaltestellen sind auf der Verlegungsstrecke nicht vorgesehen.

Einrichtungen der Bahn AG

Die Staatsstraße 2205 neu kreuzt bei Bau-km 1+689 und Bahn-km 5,608 die Bahn-strecke Coburg – Bad Rodach. Im Hinblick auf Kosteneinsparungen wurde in den vo-rausgegangenen Planungen zunächst auf die Anlage eines Bahnüberganges an der betreffenden Stelle abgestellt. Zwischenzeitlich haben sich jedoch die Verkehrsverhält-nisse auf der Bahnlinie und die Bedeutung der Bahnstrecke entscheidend verändert. Zum einen ist auf der Bahnstrecke Coburg – Bad Rodach derzeit ein zweistündiger Zugtakt vorhanden, vorher konnte von lediglich 3 Zugpaaren pro Tag ausgegangen werden. Zum anderen hat die Stadt Rodach mittlerweile das Prädikat „Bad“ erhalten, woraus sich eine höhere Bedeutung der Zugverbindung nach Bad Rodach ergibt. In Abstimmung mit der Bahn - DB Netz AG, NL Süd, Betriebliche Infrastrukturplanung Regionalnetze, und nach der Richtlinie für Entwurf und Ausbildung von Brückenbau-werken an Kreuzungen zwischen Strecken einer Eisenbahn des Bundes und Bundes-fernstraßen ARS Nr. 25/2003 vom 16.07.2003 und wurden die folgenden Abmessun-gen festgelegt: Die lichte Höhe der Straßenüberführung über Schienenoberkante beträgt: LH ≥ 4,90 m ü SO. Wird ein Leergerüst vorgesehen, ist dieser Abstand zusätzlich zu berücksichti-gen. Der Abstand von festen Einbauten, wie Widerlager oder Stützen zur Gleismitte, beträgt beidseitig jeweils mindestens 2,50 m (nach Angaben DB Netz AG). Die lichte Weite soll betragen: LW ≥ 5,00 m Im Bereich der Maßnahme liegen die Bahnübergänge der GVS Kösfeld Süd bei Bahn-km 5,165, der GVS Kösfeld Nord bei Bahn-km 5,397 und der eines Weges bei Bahn-km 5,629. Der Bahnübergang bei Bahn-km 5,629 liegt an der Gemarkungsgrenze von Wiesenfeld zu Kösfeld im unmittelbaren Kreuzungsbereich der Bahnlinie mit der St 2205neu. Der Bahnübergang dient auf beiden Seiten Privatwegen zum Übergang. Er wird künftig nicht mehr benötigt und wird aufgelassen. Für die verbleibenden Übergänge werden die nach den Datenblättern BÜ der Bahn vom 18.12.2006 nichttechnischen Sicherungsmaßnahmen für eingleisige Strecken nach der BÜV NE (Bahnübergangsvorschrift für nichtbundeseigene Eisenbahnen) und der EBO §11, Abs. 7 eingehalten (wie z. B. freizuhaltende Sichtflächen, Hörbarkeit etc.).

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4.11 Leitungen

Sämtliche von der Planung betroffenen Versorgungsträger wurden im Vorfeld der Pla-nung beteiligt und haben ihre Bestandspläne zur Verfügung gestellt bzw. ihre Pla-nungsabsichten mitgeteilt. Die kreuzenden bzw. parallel zur St 2205neu verlaufenden Ver- und Entsorgungsanla-gen werden in Anpassung an die neuen Verhältnisse - soweit erforderlich – umgebaut bzw. gesichert. Nähere Regelungen sind im Bauwerksverzeichnis, Unterlage 7.2 ent-halten

4.11.1 Öffentliche Versorgung

4.11.1.1 Wasserleitungen, Abwasserleitungen

Bau-km 0+390 Die Staatsstraße 2205 neu quert die Wasserversorgungsleitung PVC DN 125 von Her-bartsdorf der Gemeinde Meeder. Da die neue Staatsstraße in diesem Bereich gelän-denah verläuft, muss die Wasserleitung verlegt werden. Bau-km 1+703 Die Staatsstraße 2205 neu quert die private Abwasserdruckleitung DN 125 GGG, die vom Pumpwerk des Milchhofes Wiesenfeld zum Anschlussschacht der Kanalisation in Beiersdorf führt. Das östliche Widerlager des geplanten Brückenbauwerk BW 1-1 liegt im Bereich der Leitungsachse. Die Leitung muss in diesem Bereich verlegt werden. Bau-km 1+833 Die Staatsstraße 2205neu quert die Mischwasserleitung DN 500 der Gemeinde Mee-der von Wiesenfeld nach Kösfeld. Das westliche Widerlager des geplanten Brücken-bauwerk BW 1-2 liegt im Bereich der Leitungsachse. Die Leitung muss in diesem Be-reich verlegt werden. Bau-km 2+163 Die Staatsstraße 2205neu kreuzt eine Wasserversorgungsleitung der Fernwasserver-sorgung Oberfranken (FWO), DN 300 GGG mit PE-Schutzrohr DN 100 für Steuerkabel im Bereich des Kreisverkehrs Wiesenfeld Ost in Dammlage. Nach Angaben der FWO sind wegen der geringen zusätzlichen Überdeckungshöhe keine besonderen Maß-nahmen zum Schutz der Leitung erforderlich. Bau-km 3+595 Die Staatsstraße 2205neu quert die Schmutzwasserleitung DN 200 Stz der Gemeinde Meeder von Beuerfeld nach Sulzdorf. Die Leitung liegt zwischen den Widerlagern des geplanten Brückenbauwerkes BW 3-1 am Rande des Dorfgrabens. Die Leitung muss in diesem Bereich voraussichtlich nicht verlegt werden. Bau-km 3+595 Der Ablaufgraben des Regenrückhaltebeckens 3 quert die Schmutzwasserleitung DN 200 Stz der Gemeinde Meeder von Beuerfeld nach Sulzdorf. Die Leitung muss in die-sem Bereich voraussichtlich nicht verlegt werden. gepl. öffentlicher Feld- und Waldweg Bau-km 1+700 der St 2205neu - nördlich des Sulzbaches

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Der gepl. Weg quert die private Abwasserdruckleitung DN 125 GGG, die vom Pump-werk des Milchhofes Wiesenfeld zum Anschlussschacht der Kanalisation in Beiersdorf führt. Die Leitung wird, soweit erforderlich den neuen Verhältnissen angepasst.

4.11.1.2 Stromleitungen

Bau-km 1+953 Die Staatsstraße 2205neu quert Stromkabel der SÜC Coburg im Bereich eines Privat-weges bei Kösfeld. Da die neue Staatsstraße in diesem Bereich in Dammlage verläuft, können die Leitungen belassen werden. Bau-km 2+175 Die Staatsstraße 2205neu quert Stromkabel der SÜC Coburg im Bereich des Kreisver-kehrs Wiesenfeld Ost, die entlang der GVS Wiesenfeld - Sulzdorf verlaufen. Da die neue Staatsstraße in diesem Bereich in Dammlage verläuft, können die Leitungen be-lassen werden. Bau-km 4+190 Die Staatsstraße 2205neu quert ein Starkstromkabel (neben der Gasleitung) der SÜC Coburg im Bereich eines öffentl. Feldweges westlich von Glend. Da die neue Staats-straße in diesem Bereich gering im Einschnitt verläuft, muss die Leitung voraussichtlich verlegt werden. Bau-km 0+938 (Ersatzstraße für die St 2205alt) Eine totgelegte Stromversorgungsanlage der SÜC H2O GmbH wird bei Bau-km 0+938 durch die Baumaßnahme berührt. Die Leitung bzw. das Schutzrohr ist in diesem Bereich voraussichtlich ausreichend tief verlegt. Eine Verlängerung des Schutzrohres ist voraussichtlich erforderlich. Einmündungsbereich GVS Sulzdorf - Beuerfeld Im Bereich des Aufstellbereiches der GVS Sulzdorf - Glend für die Einmündung der GVS liegt ein Starkstromkabel der SÜC Coburg. Da der Aufstellbereich nicht im Ein-schnitt liegt, muss die Leitung voraussichtlich nicht verlegt werden. gepl. öffentlicher Feld- und Waldweg Bau-km 1+800 der St 2205neu - nördlich des Sulzbaches Der gepl. öffentliche Feld- und Waldweg überbaut Stromkabel der SÜC Coburg. Die Leitungen werden, soweit erforderlich den neuen Verhältnissen angepasst.

4.11.1.3 Gasleitungen

Bau-km 1+700 Die Staatsstraße 2205neu kreuzt die Gasleitung Beiersdorf – Wiesenfeld PN 7 (PE d 180, Stz DN 150) der SÜC. Das östliche Widerlager des geplanten Brückenbauwerk BW 1-1 liegt im Bereich der Leitungsachse. Die Leitung muss in diesem Bereich ver-legt werden. Bau-km 4+190 Die Staatsstraße 2205neu quert eine Gasleitung HD-PE 50 der SÜC Coburg im Be-reich eines öffentlichen Feldweges westlich von Glend. Da die neue Staatsstraße in diesem Bereich gering im Einschnitt verläuft, muss die Leitung voraussichtlich tiefer ge-legt werden. Bau-km 0+895 bis Bauende (Ersatzstraße für die St 2205alt) Die Gasleitung verläuft östlich und parallel zur St 2205alt. Sie kreuzt die GVS Kösfeld – Wiesenfeld (Kösfelder Straße I) im Einmündungsbereich. Im weiteren Verlauf liegt die

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Leitung künftig im Bereich der Entwässerungsmulde der Ersatzstraße für die St 2205alt. Eine Verlegung ist voraussichtlich nicht erforderlich. gepl. öffentlicher Feld- und Waldweg Bau-km 1+700 der St 2205neu - nördlich des Sulzbaches Der gepl. öffentliche Feld- und Waldweg überbaut eine Gasleitung der SÜC Coburg. Die Leitungen werden, soweit erforderlich den neuen Verhältnissen angepasst.

4.11.2 Telekommunikationsleitungen

Bau-km 0+390 Die Staatsstraße 2205 neu quert eine bestehende Freileitung der Deutschen Telekom AG, die entlang der GVS Wiesenfeld-Herbartsdorf verläuft. Da die neue Staatsstraße in diesem Bereich geländenah verläuft, muss die Telekommunikationsleitung entspre-chend verlegt oder erdverkabelt werden. Bau-km 1+600 Die Staatsstraße 2205neu quert eine Telekommunikationslinie (Erdkabel) der Telekom AG im Bereich der bestehenden Staatsstraße. Da die neue Staatsstraße in diesem Be-reich in Dammlage verläuft, können die Leitungen belassen werden. Bau-km 1+690 Die Staatsstraße 2205 neu quert im Bauwerksbereich des BW 1-1 eine bestehende Freileitung der DB-Telematik. Im Bereich des Bauwerkes muss die Freileitung verka-belt werden. Bau-km 1+953 Die Staatsstraße 2205neu quert eine Telekommunikationslinie (Erdkabel) der Telekom AG im Bereich eines Privatweges bei Kösfeld. Da die neue Staatsstraße in diesem Be-reich in Dammlage verläuft, können die Leitungen belassen werden. Bau-km 2+175 Die Staatsstraße 2205neu quert eine Telekommunikationslinie (Erdkabel) der Telekom AG im Bereich des Kreisverkehrs Wiesenfeld Ost, die entlang der GVS Wiesenfeld - Sulzdorf verlaufen. Da die neue Staatsstraße in diesem Bereich in Dammlage verläuft, können die Leitungen voraussichtlich belassen werden. Bau-km 0+885 bis 1+000 der Ersatzstraße für die St 2205alt und Bau-km 1+600 der St 2205neu Eine längs der St 2205alt verlaufende Telekommunikationslinie (Erdkabel) der Telekom AG wird von Bau-km 0+885 bis 1+000 der Ersatzstraße für die St 2205alt und bei Bau-km 1+600 der St 2205neu durch die Baumaßnahme berührt. Die Leitung wird, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen angepasst. Einmündungsbereich GVS Sulzdorf - Beuerfeld Im Bereich des Aufstellbereiches der GVS Sulzdorf - Glend für die Einmündung der GVS liegt eine Telekommunikationslinie (Erdkabel) der Telekom AG. Da der Aufstellbe-reich nicht im Einschnitt liegt, muss die Leitung voraussichtlich nicht verlegt werden. gepl. öffentlicher Feld- und Waldweg Bau-km 1+800 der St 2205neu - nördlich des Sulzbaches Der gepl. öffentliche Feld- und Waldweg überbaut eine Telekommunikationslinie (Erd-kabel) der Telekom AG. Die Leitungen werden, soweit erforderlich den neuen Verhält-nissen angepasst.

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4.12 Ausbau von Gewässern

Auf die Ausführungen in der Unterlage 12 und 13 wird hingewiesen.

4.12.1 Gewässerausbau durch Herstellung eines neuen Gewässers

4.12.1.1 Verlegung des Herbartsdorfer Grabens

Der neue Durchlass BW 0-1 für den Herbartsdorfer Graben quert die St 2205neu bei Bau-km 0+742 senkrecht (Nord-Süd) und weicht von der bisherigen Fließrichtung (West-Ost) des Grabens ab. Der Durchlass muss deshalb mit dem Graben ober- und unterhalb der Staatsstraße neu verbunden werden. Dazu wird unterhalb ein neuer Gra-ben auf ca. 65 m Länge hergestellt. Der Graben wird mit wechselnder Sohl- und Bö-schungsbreite naturnah angelegt und erhält auf Grund der damit verbundenen größe-ren Rauheit und wegen des geringeren Gefälles einen etwas größeren Querschnitt als bisher. Sohlbreite: 0,50 m – 1,00 m Böschungsneigung: 1 : 2 bis 1 : 3 Im Anströmbereich oberhalb des Durchlasses werden entbehrliche Wege und Weg-durchlässe zurückgebaut und der ankommende Graben hydraulisch günstig ange-schlossen.

4.12.1.2 Verlegung des Bachgrabens innerhalb der Flutmulde des Lauterbachüberleiters

Nach der Planfeststellung für den Lauterbachüberleiter bei Bau-km 4+600 ist geplant, den Bachgraben am linken Rand der Flutmulde auf einen Abfluss von ca. 0,8 – 1,0 m³/s auszubauen. Dort würde der Bachgraben von dem geplanten öffentlichen Feld- und Waldweg zweimal gekreuzt werden. Ein hydraulischer Ausgleich mittels Durchläs-sen ist auf Grund der Höhenverhältnisse nicht möglich. Deshalb ist geplant, den Bach-graben vom linken an den rechten Rand der Flutmulde zu verlegen (siehe dazu die Un-terlage 15.2). Die hydraulisch wirksamen Abmessungen wurden den Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens zum Lauterbachüberleiter entnommen. Sohlbreite: i.M. 1,70 m Tiefe: i.M. 0,30 m Neigung der Uferböschungen: i.M. 1:2 Die gestreckte Linienführung des Bachgrabens wurde von der Wasserwirtschaftsver-waltung aus abflusstechnischen Gründen gefordert. Der Bachgraben wird durch den Hochwasserschutzdeich aus der Flutmulde mittels ei-nes Rohrdurchlasses DN 500 wieder herausgeleitet (bereits Bestandteil der Planfest-stellung für den Lauterbachüberleiter). Der alte Verlauf des Bachgrabens wird bis auf Flutmuldenniveau aufgefüllt.

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4.12.1.3 Herstellung von Gewässern im Zuge der Maßnahmen zum Retentionsraumaus-gleich östlich von Kösfeld

Durch die Straßenbaumaßnahmen geht trotz verschiedener Optimierungsmaßnahmen natürlicher Retentionsraum des Sulzbaches und Griesgrabens in einer Größenordnung von 4.200 m³ für Hochwasser verloren. Der Verlust wird in erforderlichem Umfang zeit-nah und weitestgehend wirkungsgleich ausgeglichen. Die Maßnahmen dazu werden in der landschaftspflegerischen Begleitplanung Unterlage 12.3 berücksichtigt und darge-stellt. Der geplante Flächenumgriff ist in der Unterlage 7.2 und 13.2 dargestellt. Konkret ist geplant, großflächig Gelände abzutragen, Sekundärmuldensysteme und großräumig wechselfeuchte Zonen anzulegen.

4.12.1.4 Herstellung von Gewässern im Zuge der Maßnahmen zum Retentionsraumaus-gleich östlich von Sulzdorf

Durch die Straßenbaumaßnahme geht natürlicher Retentionsraum des Dorfgrabens in einer Größenordnung von 225 m³ für Hochwasser verloren. Der Verlust wird in erfor-derlichem Umfang zeitnah und weitestgehend wirkungsgleich ausgeglichen. Konkret ist geplant, großflächig Gelände abzutragen, Sekundärmuldensysteme und großflächige wechselfeuchte Zonen anzulegen.

4.12.2 Gewässerausbau durch Dammbauten

Die Straßendammbauten beeinflussen bereichsweise den Hochwasserabfluss der im Maßnahmenbereich vorkommenden Gewässer. Die Dammquerschnitte sind so kon-struiert, dass die Aufstandsflächen möglichst klein sind und dadurch nur geringe nachteilige Veränderungen des Wasserhaushaltes verursachen. Mit verschiedenen Bauwerken wird sichergestellt, dass das natürliche Abflussverhalten der Gewässer nur unwesentlich verändert wird. Die natürlichen Rückhalteflächen werden soweit möglich erhalten und die naturraumty-pischen Lebensgemeinschaften bewahrt. Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sind in der Unterlage 12 dargestellt.

4.12.2.1 Im Bereich des Herbartsdorfer Grabens südlich von Wiesenfeld

Der Straßendammbau für die St 2205neu beeinflusst den Hochwasserabfluss des Her-bartsdorfer Grabens bei Bau-km 0+742. Der Einfluss auf den Hochwasserabfluss wurde mittels hydraulischer Berechnung (Un-terlage 13, Anlage 9) untersucht. Das danach erforderliche Bauwerk BW 0-1 stellt si-cher, dass das natürliche Abflussverhalten nur unwesentlich verändert wird.

4.12.2.2 Im Bereich des Sulzbaches und Griesgrabens östlich von Wiesenfeld

Der Straßendammbau für die St 2205neu beeinflusst den Hochwasserabfluss des Sulzbaches und des Griesgrabens von Bau-km 1+750 bis Bau-km 2+150. Der Einfluss auf den Hochwasserabfluss und das Überschwemmungsgebiet wurde mit-tels 2-dimensionaler hydraulischer Berechnung (Unterlage 13, Anlage 8) untersucht. Die danach erforderlichen Bauwerke BW 1-2 und BW 2-1 stellen sicher, dass das na-türliche Abflussverhalten nur unwesentlich verändert wird.

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4.12.2.3 Im Bereich des Dorfgrabens östlich von Sulzdorf

Der Straßendammbau für die St 2205neu beeinflusst den Hochwasserabfluss des Dorfgrabens von Bau-km 3+580 bis Bau-km 3+675. Der Einfluss auf den Hochwasserabfluss und das Überschwemmungsgebiet wurde mit-tels 2-dimensionaler hydraulischer Berechnung (Unterlage 13, Anlage 8) untersucht. Das danach erforderliche Bauwerk BW 3-2 stellt sicher, dass das natürliche Abfluss-verhalten nur unwesentlich verändert wird.

4.12.2.4 Im Bereich des Bachgrabens und des Lauterbachüberleiters nördlich von Glend

Der Straßendammbau für die St 2205neu beeinflusst den Hochwasserabfluss des Bachgrabens und Lauterbachüberleiters von Bau-km 4+595 bis Bau-km 4+624. Ein nachteiliger Einfluss auf den Hochwasserabfluss und das Überschwemmungsge-biet wurde vermieden, indem das Bauwerk BW 4-1 den gesamten Hochwasserabfluss-bereich überbrückt und dadurch das natürliche Abflussverhalten nicht verändert wird.

4.12.2.5 Im Bereich des Wegseitengrabens östlich von Glend

Der Straßendammbau für die St 2205neu beeinflusst den Hochwasserabfluss des Wegseitengrabens bei Bau-km 4+812. Der Einfluss auf den Hochwasserabfluss wurde mittels hydraulischer Berechnung (Unterlage 13, Anlage 11) untersucht. Die danach er-forderlichen Rohrdurchlässe 2 x DN 700 stellen sicher, dass das natürliche Abflussver-halten nur unwesentlich verändert wird. Die An- und Abströmbereiche werden hydrau-lisch günstig ausgebildet. Die Grabensohle wird angeglichen.

4.12.2.6 Im Bereich des Sulzgrabens östlich von Glend

Der Straßendammbau für die St 2205neu beeinflusst den Hochwasserabfluss des Sul-zgrabens bei Bau-km 5+972. Der Einfluss auf den Hochwasserabfluss wurde mittels hydraulischer Berechnung (Unterlage 13, Anlage 12) untersucht. Die danach erforderli-chen Rohrdurchlässe 2 x DN 800 stellen sicher, dass das natürliche Abflussverhalten nur unwesentlich verändert wird. Die An- und Abströmbereiche werden hydraulisch günstig ausgebildet. Die Grabensohle wird angeglichen.

4.12.2.7 Im Bereich des Hutgrabens südlich von Wiesenfeld

Der Straßendammbau für die Ersatzstraße für die St 2205alt beeinflusst den Hochwas-serabfluss des Hutgrabens von Bau-km 0+300 bis Bau-km 0+510. Der Einfluss auf den Hochwasserabfluss und das Überschwemmungsgebiet wurde mittels hydraulischer Be-rechnung (Unterlage 13, Anlage 10) untersucht. Die danach erforderlichen Rohrdurch-lässe 2 x DN 600 und 2 x DN 1200 stellen sicher, dass das natürliche Abflussverhalten nur unwesentlich verändert wird. Die An- und Abströmbereiche werden hydraulisch günstig ausgebildet. Die Grabensohlen werden angeglichen. Ein Graben wird auf ca. 40 m Länge nach Unterstrom angeglichen.

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4.12.3 Gewässerausbau durch Änderung von Deichbauten entlang der Flutmulde

des Lauterbachüberleiters

Nach der Planfeststellung für den Lauterbachüberleiter sind entlang des linken Ufers Deichbauten geplant. Ein geplanter öffentlicher Feld- und Waldweg kreuzt dieses Hochwasserschutzsystem des Lauterbachüberleiters. Der Weg wird so über den Deich geführt, dass das Abflussvermögen der Flutmulde und das Hochwasserschutzniveau des Deiches erhalten bleibt. Aus diesen hydraulischen und konstruktiven Gründen wird der Hochwasserdeich im Freibordbereich zurückverlegt. Das linke Flutmuldenufer bleibt weitestgehend erhalten. Der Verlauf ergibt sich aus den Planunterlagen 7.1.2. Abmessungen der Deiche: Kronenbreite: 2,50 m Böschungsneigung 1:3 Freibord: 0,70 m über HW 100

4.12.4 Maßnahmen mit sonstigen wasserwirtschaftlichen Sachverhalten

Auf die Ausführungen in der Unterlage 13 wird hingewiesen.

4.12.4.1 Ableitung von Niederschlagswasser aus dem Außeneinzugsgebiet 1

Das Außeneinzugsgebiet liegt nördlich der GVS Wiesenfeld - Sulzdorf. Anfallendes Hangwasser wird derzeit teilweise über bestehende Gräben längs der Feldwege abge-leitet. Über die Oberfläche ablaufendes Hangwasser sammelt sich nördlich der GVS und wird über den Straßenseitengraben/mulde zum Durchlass und weiter in den Gries-graben geleitet. Änderungen am Ableitungssystem sind nicht vorgesehen.

4.12.4.2 Ableitung von Niederschlagswasser aus dem Außeneinzugsgebiet 2

Das Außeneinzugsgebiet liegt ebenso nördlich der GVS Wiesenfeld - Sulzdorf. Anfal-lendes Hangwasser wird derzeit teilweise über bestehende Gräben längs der Feldwe-ge abgeleitet. Über die Oberfläche ablaufendes Hangwasser sammelt sich nördlich der GVS und wird über den Straßenseitengraben/mulde zum Durchlass und über die Fl.Nr. 138, Gem. Kösfeld weiter in den Griesgraben geleitet. Die Straßentrasse der St 2205neu schneidet künftig in das Gelände ein, teilt das natür-liche Einzugsgebiet und unterbricht die derzeitige Entwässerungsrichtung. Die beste-henden Gräben längs der Feldwege werden unterbrochen. Damit Hangwasser nicht in die Einschnittsböschung läuft, wird eine Abfangmulde entlang der Böschungsoberkan-te vorgesehen, der auch die Gräben auffädelt. Die Abfangmulde leitet das anfallende Hangwasser des oberhalb der Staatsstraße 2205 liegenden Einzugsgebietes künftig (ca. 200 m westlich der derzeitigen Einleitungsstelle) über das geplante Absetzbecken in den Griesgraben. Bei den Abflussmengen ergibt sich keine Änderung. Durch den längeren Fließweg in den Abfangmulden ist eine Retention zu erwarten.

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4.12.4.3 Ableitung von Niederschlagswasser aus dem Außeneinzugsgebiet 3

Das Außeneinzugsgebiet liegt ebenso nördlich der GVS Wiesenfeld - Sulzdorf und nördlich von Sulzdorf. Anfallendes Hangwasser wird derzeit teilweise über bestehende Gräben längs der Feldwege abgeleitet. Über die Oberfläche ablaufendes Hangwasser sammelt sich nördlich der GVS und wird über den Straßenseitengraben/mulde zum Durchlass und über den Wegseitengraben der Fl.Nr. 66, Gem. Sulzdorf weiter in den Sulzbach geleitet. Die Straßentrasse der St 2205neu schneidet künftig in das Gelände ein, teilt das natür-liche Einzugsgebiet und unterbricht die derzeitige Entwässerungsrichtung. Die beste-henden Gräben längs der Feldwege werden unterbrochen. Damit Hangwasser nicht in die Einschnittsböschung läuft, wird eine Abfangmulde entlang der Böschungsoberkan-te vorgesehen, der auch die Gräben auffädelt. Die Abfangmulde leitet das anfallende Hangwasser des oberhalb der Staatsstraße 2205 liegenden Einzugsgebietes künftig in den Dorfgraben. Der Sulzbach wird dabei geringfügig vom Zufluss entlastet und der Dorfgraben be-lastet. Durch den längeren Fließweg in den Abfangmulden ist eine Retention zu erwar-ten.

4.12.4.4 Ableitung von Niederschlagswasser aus dem Außeneinzugsgebiet 4

Das Außeneinzugsgebiet liegt nordöstlich GVS Sulzdorf - Beuerfeld. Anfallendes Hangwasser wird derzeit teilweise über bestehende Gräben längs der Ackergrenzen und Feldwege abgeleitet. Über die Oberfläche ablaufendes Hangwasser sammelt sich nördlich des Feldweges im Wegseitengraben. Dieser führt zu einem Durchlass in der GVS Sulzdorf - Beuerfeld und über den Graben mit der Fl.Nr. 122, Gem. Sulzdorf wei-ter in den Dorfgraben. Die Straßentrasse der St 2205neu schneidet künftig in das Gelände ein, teilt das natür-liche Einzugsgebiet und unterbricht die derzeitige Entwässerungsrichtung. Die beste-henden Gräben längs der Feldwege werden unterbrochen. Damit Hangwasser nicht in die Einschnittsböschung läuft, wird eine Abfangmulde entlang der Böschungsoberkan-te vorgesehen, der auch die Gräben auffädelt. Die Abfangmulde leitet das anfallende Hangwasser des oberhalb der Staatsstraße 2205 liegenden Einzugsgebietes künftig über das Regenrückhaltebecken 4 fast an gleicher Stelle wieder in den Dorfgraben. Die Fließwege sind ähnlich lang, eine Retention ist nicht zu erwarten.

4.12.4.5 Ableitung von Niederschlagswasser aus dem Außeneinzugsgebiet 5

Das Außeneinzugsgebiet liegt nördlich von Glend. Gesammelte Ableitungen bestehen nicht. Über die Oberfläche ablaufendes Hangwasser sammelt sich direkt im Bachgra-ben. Die Straßentrasse der St 2205neu schneidet hier künftig nur wenig in das Gelände ein und verläuft weitgehend in Dammlage. Sie teilt das natürliche Einzugsgebiet und un-terbricht die derzeitige Entwässerungsrichtung. Das Hangwasser wird bereichsweise über die Einschnittsböschung in die Entwässerungsmulde und bereichsweise direkt in die Dammfußmulde der Straßenentwässerung geleitet. Die Dammfußmulde leitet das Hangwasser künftig über das Regenrückhaltebecken 5 wieder in den Bachgraben. Die Fließwege sind ähnlich lang, eine Retention ist nicht zu erwarten.

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5 Schutzmaßnahmen

5.1 Verkehrslärmschutzmaßnahmen

Die Erläuterung und die Ergebnisse der erforderlichen Untersuchungen sind in der Un-terlage 11.1 mit Anlagen 1 bis 3 dargestellt. Im Folgenden werden die Ergebnisse zu-sammengefasst wiedergegeben.

5.1.1 Rechtsgrundlagen

Die Verlegung der Staatsstraße 2205 selbst sowie die Verknüpfungen mit dem vorhan-denen Straßennetz sind als Neubau zu werten. Hieraus ergibt sich gemäß Verkehrs-lärmschutzverordnung (16. BImSchV) § 1 Abs. 1 ein Anspruch auf Lärmvorsorge unter Anwendung der gesetzlichen Immissionsgrenzwerte. Die Auswirkungen des Verkehrslärms hinsichtlich der Lärmvorsorge sind deshalb zu untersuchen. Entsprechend der Verkehrslärmschutzverordnung dürfen beim Bau einer öffentlichen Straße die folgenden Immissionsgrenzwerte gemäß § 2 Abs. 1 nicht überschritten wer-den: 1) Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime 57/47 db(A) (Tag/Nacht) 2) reine und allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete 59/49 db(A) (Tag/Nacht) 3) Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete 64/54 db(A) (Tag/Nacht) 4) Gewerbegebiete 69/59 db(A) (Tag/Nacht)

5.1.2 Einstufung der benachbarten Gebiete

Die Art der Gebiete ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Die Gebiete im Bereich der Baustrecke, für die keine Festsetzungen durch Bebauungsplä-ne bestehen, wurden durch das Staatliche Bauamt Bamberg entsprechend ihrer Ei-genart und tatsächlichen Nutzung eingestuft. Diese sind im Lageplan, Unterlage 3 bzw. 7, dargestellt sowie in der Unterlage 11 aufgelistet.

5.1.3 Lärmvermeidung durch Trassierung

Die Verlegungstrasse sowie deren Verknüpfungen wurden unter Berücksichtigung der planerischen Zwangspunkte in Lage und Höhe so optimiert, dass die Immissionen so-weit wie möglich vermieden bzw. für die bebauten und schützenswerten Bereiche mög-lichst gering wurden. Bereichsweise überwiegen jedoch naturschutzrechtliche Belange (Natura 2000 – Gebiete im Bereich von Sulzdorf), so dass nicht alle planerischen Mög-lichkeiten (z.B. noch weiteres Abrücken der Trasse) ausgeschöpft werden konnten.

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5.1.4 Berechnungsgrundlagen

Der schalltechnische Nachweis zur Notwendigkeit von Lärmschutz wurde auf der Grundlage des zu erwartenden Prognoseverkehrs für das Jahr 2025 ausgeführt (siehe dazu auch Unterlage 11). Die zulässige Geschwindigkeit wurde auf der freien Strecke mit vzul = 100/80 km/h (Pkw/Lkw) angesetzt, in den Kreisverkehrsanlagen wurde die tatsächliche Geschwindigkeit vzul = 30/20 km/h (Pkw/Lkw) in Ansatz gebracht.

5.1.5 Ergebnisse der schalltechnischen Berechnung

Die schalltechnische Berechnung erfolgte nach den „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ - Ausgabe 1990 (RLS-90). Die Ergebnisse können der schalltechnischen Un-tersuchung (Entwurfsunterlage 11.1 mit Anlagen) entnommen werden. Im Übersichtslageplan (Unterlage 3) ist der größte Beurteilungspegel von allen Immis-sionsorten eines Berechnungspunktes (ohne geplante Lärmschutzmaßnahmen) am Tag und in der Nacht dargestellt. In der Legende zum Lärmschutz rot gekennzeichnete Beurteilungspegel signalisieren eine Immissionsgrenzwertüberschreitung (hier keine vorhanden). Zusammengefasst ergibt sich, dass die Beurteilungspegel an keinem Immissionsort ei-nes Berechnungspunktes die maßgeblichen Immissionsgrenzwerte überschreiten.

5.1.6 Aktiver und passiver Lärmschutz

Das vorgesehene Konzept für aktive Schallschutzmaßnahmen sieht den Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelages mit einem Korrekturwert DStrO = - 2 dB (A) für den gesamten Baustreckenbereich der St 2205neu vor. Darüber hinaus sind keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich (siehe „Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen“, Unterlage 11).

5.2 Schutzmaßnahmen für Wassergewinnungsgebiete

Wassergewinnungsgebiete werden vom Vorhaben nicht berührt.

5.3 Schutz- bzw. Vorsorgemaßnahmen zur Luftreinhaltung

Die Erläuterung und die Ergebnisse der Schadstoffuntersuchungen sind in der Unter-lage 11.4 dargestellt. Die von der neuen Straße St 2205neu mit der Verkehrsprognose 2025 verursachten Immissionen lassen an den Wohnhäusern, die den Trassen am nächsten liegen, keine Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten gemäß 22. BImSchV, Belastungen oder Einwirkungen erwarten, die für die Anlieger Gefahren, erhebliche Nachteile oder erheb-liche Belästigungen bedeuten würden. Besondere Schutzmaßnahmen sind deshalb nicht erforderlich.

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5.4 Sonstige Schutzmaßnahmen

Ökologische Schutzmaßnahmen S 1 Einengung des Baufeldes

Auf den Abschnitten, auf denen geschützte Biotopflächen bzw. naturnahe und landschaftsbildprägende Biotoptypen von der Planung berührt werden, wird die Baufeldbreite zur Minimierung des Eingriffs in die Schutzgüter Tiere/Pflanzen und Boden soweit möglich verringert. Die anzustrebende Breite des Baufeldes beträgt 5 m.

S 2 Errichtung von Schutzzäunen Grenzen geschützte Biotope bzw. andere naturnahe und/oder erhaltenswer-te Biotoptypen an das Baufeld an, werden sie gegenüber baubedingten Beeinträchtigungen gemäß RAS-LP 4 bzw. auf der Nichtausbauseite durch Anbringung von Flatterbändern geschützt. Diese ökologisch hochwertigen Räume sind gegenüber Entnahme und Bodenverdichtung besonders emp-findliche Lebensraumtypen. Der Schutz erfolgt vor Beginn der ersten Bautä-tigkeiten. Bau-km Biotopstrukturen/Landschaftsräume 0+720 bis 0+750 Herbartsdorfer Graben mit artenreichem

Staudensaum 0+350 bis 0+390 St 2205alt

Hutgraben mit artenreichem Staudensaum

0+980 St 2205alt

Baumbestand an der St 2205alt

1+840 bis 1+880 Sulzbach mit Gehölzsaum 3+690 bis 3+700 Graben mit artenreichem Staudensaum 4+620 bis 4+630 landschaftsprägendes Straßenbegleitgehölz4+950 bis 5+000 naturnahes Heckengehölz 5+060 bis 5+070 landschaftsbildprägendes Heckengehölz

S 3 Der Vermeidung von Kollisionen (Fledermausarten Zwerg- und Wasserfle-dermaus) Der Teich bei Sulzdorf stellt für Fledermäuse innerhalb der Trasse ein relativ häufig frequentiertes Jagdgebiet dar. Zur Vermeidung von Kollisionen wer-den zwischen Teich und Straße dichte Pflanzungen durchgeführt. Auf Ber-men der dort in Dammlage verlaufenden Trasse werden Winterlinden ge-pflanzt.

S 4 Verhinderung der Verschlämmung der Fließgewässer Zur Verhinderung von Sedimenteintrag in die Fließgewässer, insbesondere des Sulzbachs werden bereits bei Baubeginn Absetzbecken im Umfeld der späteren Regenrückhaltebecken errichtet. Weidengeflechte vor den ablei-tenden Gräben dienen zur Rückhaltung von Sedimenten.

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6 Ausgleichsmaßnahmen zur Erhaltung von Über-schwemmungsgebieten

6.1.1 Überschwemmungsgebiet des Sulzbach und des Griesgrabens:

Die Abflussverhältnisse werden durch die Brückenbauwerke BW 1-2 und BW 2-1 nicht nachteilig verändert. Der Wasserstand HW 100 bleibt nach Ausbau unverändert. Durch die Straßenbaumaßnahmen geht natürlicher Retentionsraum in einer Größen-ordnung von 4.200 m³ für Hochwasser verloren. Der Verlust wird in erforderlichem Um-fang zeitnah und weitestgehend wirkungsgleich ausgeglichen. Die Maßnahmen dazu werden in der landschaftspflegerischen Begleitplanung berücksichtigt und dargestellt. Die konkreten Maßnahmen werden, soweit möglich, die Entwicklungsziele der Gewäs-ser berücksichtigen.

6.1.2 Auswirkungen auf die Hochwassersituation des Dorfbaches:

Die Maßnahmen verändern das Abflussverhalten nur unwesentlich. Es geht natürlicher Retentionsraum in einer Größenordnung von 225 m³ für Hochwas-ser verloren. Vorgehensweise zum Ausgleich analog Nr. 6.1.1.

6.1.3 Auswirkungen auf die Hochwassersituation des Wahlgrabens, Herbarts-

dorfergrabens, Hutgrabens, Wegseitengraben bei Glend, Sulzgraben:

Die Maßnahmen verändern das Abflussverhalten nur unwesentlich. Es geht nur geringfügig natürlicher Retentionsraum für Hochwasser verloren. Ein Aus-gleich ist nicht vorgesehen.

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7 Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft

Auf die detaillierten Angaben wird auf die Unterlage 12 verwiesen.

7.1 Minimierungsmaßnahmen

Minimierungsmaßnahmen kommt die Aufgabe zu, vorhabensbedingte Wirkungen durch geeignete Maßnahmen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Leistungsfähig-keit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild zu minimieren. Die folgenden Maßnahmen werden zur Verminderung des Eingriffs und zur Kompensa-tion vor Beginn der Baumaßnahme durchgeführt. Sie sind aus der speziellen arten-schutzrechtlichen Prüfung hergeleitet. CEF Maßnahmen (Continued Ecological Functionality – vorgezogene Ausgleichsmaß-nahmen: ACEF/SAP1 Eingriffsminderung für die Zauneidechse Vor Baubeginn wird die Anlage von Steinhaufen als Ausweichlebensraum durchge-führt, zum einen im Anschluss an die Bahntrasse südöstlich Wiesenfeld, zum ande-ren am Südhang nordwestlich von Glend im Anschluss an Hecken und Ruderalsäu-me und nordwestlich von Sulzdorf im Bereich der Ausgleichsfläche A 2. Die Steinhau-fen und Versteckplätze sind in einer Entfernung von 50 m zur neuen Trasse angeord-net. Um eine Ansiedlung von Stauden und Gehölzen auf den Steinbiotopen zu ver-hindern, wird nährstoffreiches und feinkörniges Substrat vor dem Aufbringen der Steine entfernt bzw. wasserdurchlässige Gewebebahnen aufgebracht. ACEF/SAP2 Kompensationsmaßnahme für die Lerche und andere bodenbrütende Arten der Feldflur Es werden sog. „Lerchenfenster“ in der Feldflur angelegt. Dabei werden im Winterge-treide pro Hektar mind. 2-3 künstliche Fehlstellen von je 20 m² angelegt, z.B. durch Ansheben der Sämaschine oder durch Fräsen. Die Anlage erfolgt mit Abstand zu den Fahrgassen und mit einem Mindestabstand zum Feldrand von 25 m. Im weiteren Verlauf werden die Fenster ganz normal wie der restliche Schlag behandelt. Es werden 10 solcher „Lerchenfenster“ angelegt. ACEF/SAP3 Kompensationsmaßnahme für den Kiebitz In zunehmendem Maß weichen Kiebitze auf Äcker und offene Brachflächen aus. Innerhalb von Ackerflächen werden analog zum „Lerchenfenster“ Brachstrukturen geschaffen. Die Flächen werden, um der Art gerecht zu werden jedoch größer di-mensioniert. Durch jährliches Pflügen vor Brutbeginn Anfang März einer Fläche von mind. 10 m x 10 m ohne Einsaat und Düngung in mehr als 50 m Entfernung von der Trasse werden drei solcher Brachstrukturen geschaffen. ACEF/SAP4 Kompensation für bayernweit und im Naturraum häufige Vogelarten, die in Baumhöh-len und –nischen brüten Im Bereich weiter von der Trasse entfernten Feldgehölze und Baumhecken werden zusätzliche Nisthilfen angebracht. Es werden 20 wartungsfreie bzw. –arme Vogelnist-kästen mit unterschiedlichen Einflugöffnungen in artgerechter Höhe und Exposition aufgehängt.

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Folgende Maßnahmen dienen zur Minimierung des Eingriffs in Lebensräume der bei der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) berücksichtigten Tierarten. MSAP1 Vermeidung von Kollisionen (Fledermausarten Zwerg- und Wasserfledermaus) Der Teich bei Sulzdorf stellt für Fledermäuse innerhalb der Trasse ein relativ häufig frequentiertes Jagdgebiet dar. Zur Vermeidung von Kollisionen werden zwischen Teich und Straße dichte Pflanzungen durchgeführt. Auf Bermen der dort in Dammla-ge verlaufenden Trasse werden Winterlinden gepflanzt. MSAP2 Eingriffsminderung für die Zauneidechse Südexponierte Böschungen werden als Magerflächen (kein Humusauftrag) zu Beginn der Baumaßnahmen gestaltet, so dass ein Ersatzlebensraum für Eidechsen frühzeitig zur Verfügung steht. MSAP3 Baufeldräumung Oktober-Februar Zur Vermeidung der Tötung von Nestlingen oder der Zerstörung von Gelegen wird die notwendige Rodung von Gehölzen vom 01.10. – 28.02. durchgeführt. Die Baufeld-freimachung im Bereich von Grünland wird außerhalb der Brutzeiten vom 01.08. – 28.02. durchgeführt. MSAP4 Kompensation für bayernweit und im Naturraum häufige Vogelarten, die ihr Nest jedes Jahr neu errichten Als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme werden Gehölzpflanzungen (Hecke, Feldge-hölze) vorgesehen, um kurz- bis mittelfristig Brutplätze für die genannten Vogelarten zu schaffen. MSAP5 Kompensation für den Bluthänfling Als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme werden Gehölzpflanzungen (Hecke, Feldge-hölze) in der offenen Feldflur vorgesehen, um kurz- bis mittelfristig Brutplätze neu zu schaffen. Eine trassenferne (> 50 m) Brachefläche als Nahrungsgebiet wird angelegt. MSAP6 Kompensation für bayernweit und im Naturraum häufige Vogelarten, die in Baumhöh-len und –nischen brüten Da das Nahrungsangebot eine entscheidende Rolle für erfolgreiche Bruten darstellt, wird eine extensiv gepflegte Streuobstwiese nordwestlich von Glend angelegt. Im Bereich der Ausgleichs-/Retentionsfläche am Sulzbach wird eine Obstbaumreihe gepflanzt. Es werden hier weitere 10 wartungsfreie bzw. arme Vogelnistkästen mit unterschiedlichen Einflugöffnungen in artgerechter Höhe und Exposition aufgehängt. MSAP7 Vermeidungsmaßnahme für den Rotmilan und andere Greifvögel Zur Vermeidung von Kollisionen mit Greifvögeln wird auf Kurzgrasrasen verzichtet wo dies aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich ist. Bei der Pflege der Straßenrän-der werden nur 1-2 Mahdtermine vorgesehen.

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Folgende Minimierungsmaßnahmen u.a. zum Bodenschutz, zur Verhinderung von Zer-schneidungseffekten und zum Schutz von Pflanzenbeständen werden durchgeführt. Minimierungsmaßnahmen M 1 Rückbau befestigter Flächen

Nicht mehr benötigte Verkehrsflächen werden komplett mit Unterbau zu-rückgebaut, mit Oberboden angedeckt und der landwirtschaftlichen Nut-zung zugeführt bzw. als Ausgleichsfläche gestaltet. Die Gesamtgröße der Rückbauflächen beträgt 1,3 ha.

M 2 Brücke mit biotischer Durchlässigkeit Der Straßendamm im Bereich des Sulzbachs stellt eine Barriere der fau-nistischen Funktionsbeziehungen dar. Der dort vorgesehene Durchlass wird zur Vermeidung eines „Tunneleffektes“ mit einer lichten Weite von 37 m ausreichend groß dimensioniert. Damit wird die biotische Durchlässigkeit vor allem für Säuger, Reptilien und Amphibien verbessert.

M 3 Verpflanzen von Sumpfstauden Vor Beginn der Baumaßnahme werden Wurzelballen von Sumpfstauden am Herbartsdorfer Graben entnommen und in den verlegten Grabenab-schnitt sowie in Ausgleichsfläche A 1 umgepflanzt.

M 4 Ökologische Bauleitung Zur Gewährleistung der sach- und fristgerechten Durchführung sämtlicher landschaftspflegerischer Schutz-, Minimierungs-, Ausgleichs- und Gestal-tungsmaßnahmen ist eine ökologische Baubegleitung vorgesehen.

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7.2 Ausgleichsmaßnahmen

Zur Ermittlung des Bedarfs an Kompensationsflächen wurden die Grundsätze für die Ermittlung von Ausgleich und Ersatz nach Art. 6 und 6a BayNatSchG bei staatlichen Straßenbauvorhaben vom 21.06.1993, herausgegeben vom Bayerischen Staatsminis-terium für Landesentwicklung und Umweltfragen, München, herangezogen. Der ermittelte Ausgleichsbedarf ergibt 7,11 ha. Ein Teilbereich der Ausgleichsflächen liegt in der Beeinträchtigungszone von Straßenflächen und kann deshalb nach Grund-satz 6 nur zu 50 % angerechnet werden. Die Größe der vorgesehenen Ausgleichsflä-chen beträgt 7,47 ha. Der Eingriff wird als komplett ausgleichbar eingestuft. A 1 Die Ausgleichsfläche A 1 befindet sich zwischen Kösfeld und Sulzdorf in der nördlichen Sulzbachaue. Die Grundstücke werden derzeit als Acker und Intensivgrünland genutzt. Durch einen Vorlandabtrag wird der Retentionsraum um ca. 4.200 m³ vergrößert. Da-mit wird der Verlust an Retentionsraum durch die Dämme und Rampen der Neu-baustrecke in der Aue ausgeglichen. Die Ackerfläche wird durch Ausbringung von autochthoner Heugrassaat in Extensiv-grünland umgewandelt. Das Intensivgrünland wird durch extensive Bewirtschaftung in Extensivgrünland umgenutzt. Die extensive Bewirtschaftung des entstehenden Nass-grünlandes beinhaltet die Einhaltung eines späten Mahdtermins, den Verzicht auf Bio-zide und Düngemittel ebenso ein Meliorations- und Umbruchverbot. Die Maßnahme wird den Eingriff in den Lebensraum der Wiesenbrüter ausgleichen und insbesondere für diese ungestörte Brut- und Nahrungsplätze bieten. Am Westrand verläuft der Griesbach in einem linearen Gerinne entlang der GVS. Als Ausgleich der Überbauung von Gräben mit artenreichen Staudensäumen und zur Ver-besserung des Naturhaushaltes wird für dieses Teilstück ein Feuchtmuldensystem gestaltet, das bei Hochwasserereignissen anspricht. Das Feuchtmuldensystem wird mäanderartig gestaltet. Die Uferböschungen werden mit unterschiedlichen Neigungs-graden ausgeformt. Eine natürliche Veränderung der Feuchtmulden, die sich durch Hochwasser eventuell ergibt, wird geduldet. Die Fläche zwischen GVS und den Feuchtmulden wird der Sukzession überlassen. Hier werden zusätzlich Seigen ange-legt, die mit einem unterschiedlichen Wasserstand oder auch austrocknend zu einer Bereicherung der Biotopausstattung beitragen. Zur Minimierung des Eingriffs werden Wurzelballen aus den artenreichen Stauden-säumen im Baufeld (Herbartsdorfer Graben) entnommen und entlang der Feuchtmul-den wieder gepflanzt. Am Rand der Feuchtmulden werden kleinflächig Gehölzpflanzungen von Schwarzpap-pel und Silberweide durchgeführt. Die großwachsenden Bäume sollen die zu rodende Pappelgruppe östlich Sulzdorf ersetzen. Sie können später als Nistbäume für Raben-vögel und Greifvögel dienen. Am Nordrand der A 1 wird zur GVS hin eine Obstbaumreihe gepflanzt. Es werden loka-le und regional angepasste Obstsorten verwendet. Auf eine Pflanzung von Laubbäu-men erster Wuchsklasse wird in diesem Bereich der Ausgleichsfläche verzichtet, um Ansitzwarten für Greifvögel (Gefahr für Wiesenbrüter) zu vermeiden. Die Ausgleichsmaßnahme basiert auf den Vorgaben der FFH- und SPA-Verträglichkeitsprüfung, ebenso auf dem Zielkonzept des ABSP-Projekts Rodachaue. A 2 Nordwestlich von Sulzdorf werden Restgrundstücke auf der Kurveninnenseite der Trasse aus der landwirtschaftlichen Nutzung herausgenommen. Die Ausgleichsfläche liegt erhöht im Vergleich zur Straßentrasse, die in diesem Teilstück im Einschnitt ver-läuft. Die betriebsbedingten Störungen sind dadurch etwas abgemildert. Es erfolgt eine

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Umwandlung in Sukzessionsfläche. Kleine Feldgehölze werden gepflanzt, die als Nist-plätze z.B. für den Bluthänfling dienen werden. Die Brachflächen stellen Nahrungshabi-tate dar. Zur Schaffung von neuen Lebensräumen für die Zauneidechse ist die Anlage von Le-sesteinhaufen vorgesehen. Altholzhaufen dienen zusätzlich zur Strukturanreicherung. Damit wird insgesamt eine Verbesserung des Naturhaushalts erreicht und ein Trittstein im Biotopverbundsnetz geschaffen. Die Ausgleichsmaßnahme beruht auf Vorgaben der FFH- und SPA-Verträglichkeitsprüfung sowie der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung. A 3 Mehrere Straßen- und Wegeabschnitte werden nicht mehr benötigt und zurückgebaut. Einige dieser Rückbaustrecken werden für Ausgleichsmaßnahmen herangezogen. Bei asphaltierten Belägen wird die Schwarzdecke ausgebaut. Die Tragschichten und die wassergebundenen Decken stellen Magerflächen dar, die der Sukzession überlassen werden. Durch das geringe Nährstoffangebot wird sich nur eine dünne Vegetationsde-cke bilden. Dadurch ergeben sich Nistmöglichkeiten für Bodenbrüter wie Lerchen und Kiebitze. Die Magerflächen dienen ebenso als Lebensräume für Zauneidechsen. Durch die lineare Anordnung bilden die Wegereste Vernetzungsleitlinien in der Acker-flur, die von vielen Tierarten angenommen werden können. Die Anfangs- und Endstü-cke erhalten eine dichte Gehölzpflanzung, um eine Fremdnutzung zu verhindern. Die Ausgleichsmaßnahme beruht auf Vorgaben der FFH- und SPA-Verträglichkeitsprüfung sowie der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung. Die Größen der Ausgleichsflächen einschließlich der Flächen mit Maßnahmen zur Wahrung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Ausgleichsmaßnahmen

Nr. Kurzbeschreibung der Maßnahme Fläche (ha)

anrechenbare Fläche (ha)

A 1 Vorlandabtrag und Umwandlung von Acker bzw. Intensivgrünland in Extensivgrünland, Gehölzpflanzungen, Feuchtmuldensystem

5,80 5,80

A 2 Schaffung von Brachflächen, Hecken-pflanzung, Anlage von Altholzhaufen, Lesesteinhaufen

0,71 0,45

A 3 Schaffung von Magerflächen auf ehemali-gen Straßen und Wegen in 4 Teilflächen, Anlage von Lesesteinhaufen, abschirmen-de Gehölzpflanzung

0,61 0,57

ACEF/SAP1 Eingriffsminderung für die Zauneidechse, Fläche südöstlich Wiesenfeld, die übrigen Flächen sind beinhaltet in G 6 und A 2

0,3 0,24

ACEF/SAP2 Kompensationsmaßnahme für die Lerche und andere bodenbrütende Arten der Feldflur, 10 Lerchenfenster à 20 m² inner-halb von Wintergerstefeldern

0,02 0,02

ACEF/SAP3 Kompensationsmaßnahme für den Kiebitz, 3 Lerchenfenster à 100 m² innerhalb von Wintergerstefeldern

0,03 0,03

Kompensationsfläche 7.47 7,11

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7.3 Landschaftsgestalterische Maßnahmen

Die trassenbezogene Bepflanzung der Staatsstraße führt dazu, dass eine harmonische Einbindung des Straßenbauwerks in die Landschaft erfolgt. Sie ist so aufgebaut, dass sie dem Betrachter das Bild einer nahezu natürlichen, sich in Sukzession befindlichen Landschaft vermittelt. Die damit verbundene visuelle und virtuelle Landschaftsdynamik lässt durch die Pflanzung von Bäumen, Baumgruppen und –reihen, Strauch- und Baumhecken und Feldgehölzen und die Entwicklung von Landschaftsrasen, Extensiv-grünland und Sukzessionsflächen unterschiedliche „Sukzessionsstadien“ entstehen. Dabei wird der Tatsache Rechnung getragen, dass der Landschaftsraum sich durch eine ausgeprägte Weite und Offenheit auszeichnet, die nicht durch zu dichte Bepflan-zungen überprägt werden soll. G 1 Landschaftsgerechte Gestaltung der Regenrückhaltebecken, unter rechtzeiti-

ger Beteiligung der ökologischen Bauleitung, mit flächigen Gehölzpflanzun-gen, Pflanzung von Baumreihen aus Kopfweiden und Ansaat von Land-schaftsrasen mit Kräuterbeimischung bzw. Anlage von Sukzessionsflächen.

G2 Anlage einer Strauchheckenpflanzung, Pflanzung von Baumreihen im Bereich

der Kreisverkehrsplätze, Ansaat von Landschaftsrasen. G3 Landschaftsgerechte Einbindung der Straße durch die Anpflanzung von locke-

ren Strauchhecken und von Einzelbäumen und Baumreihen auf Böschungs-flächen von Dämmen und Einschnitten; Sichtdreiecke und Innenkurven wer-den freigehalten.

G4 Landschaftsgerechte Einbindung des Straßendammes mit Brückenbauwerk

durch die Entwicklung einer Strauchheckenpflanzung. Am Sulzbach werden auentypische Arten verwendet. An der Südseite Pflanzung einer Baumreihe aus Pyramideneichen.

G5 Gestaltung randlicher Restgrundstücke durch lockere Bepflanzung mit Bäu-

men und Sträuchern, Anlage von Lesesteinhaufen, Anlage vor Baubeginn. (zugleich CEF)

G6 Gestaltung randlicher Restgrundstücke durch Anlage einer Streuobstwiese. G7 Schaffung von Magerflächen auf süd-/westexponierten Böschungen zur

Selbstbesiedlung von standortgerechten Kräutern und Gräsern. G8 Schaffung landschaftsbildprägender Strukturen durch Neupflanzung von

Baumreihen G9 Verlegung des Herbartsdorfer Grabens, naturnahe Gestaltung, Pflanzung von

Kopfweiden. G10 Dichte Bepflanzung der Trassenrandbereiche zum Schutz der Fledermäuse

vor Kollisionen. (zugleich Schutzmaßnahme) G11 Dichte Bepflanzung parallel zur Straße als Sichtschutz zur Siedlung und zum

Schutz der Verkehrsteilnehmer gegen Ablenkung. G12 Ansaat von Landschaftsrasen.

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8 Sicherungsmaßnahmen hinsichtlich Natura 2000 (Ge-biets- und Artenschutz)

Artenschutzrechtliche Sicherungsmaßnahmen werden unter Minimierung der Ein-griffsauswirkungen (Punkt 7) aufgeführt.

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9 Durchführung der Baumaßnahme

9.1 Bauabschnitte und zeitliche Abwicklung

Nach Vorliegen der planungsrechtlichen Voraussetzungen und Abschluss der Grund-erwerbsverhandlungen soll unverzüglich mit der Realisierung der Baumaßnahme be-gonnen werden. Es wird davon ausgegangen, dass in 2010 die haushalts- und öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für den Bau gegeben sind. Die Abwicklung erfolgt danach im Rah-men der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Es wird damit gerechnet, dass die Fertigstellung nicht vor 2012 erfolgt. Die Maßnahme soll in Abschnitten ausgeführt werden. Die Abschnitte werden unter Berücksichtigung der verkehrlich wirksamen und bautechnisch erforderlichen Teilmaß-nahmen gebildet. Da die Aushubmassen der Einschnittsbereiche für die Dammschüttungen im Rahmen des Massenausgleichs verwendet werden, müssen diese zusammen mit den Stre-ckenabschnitten mit Dammhöhen > 2 m frühzeitig begonnen werden. Diese sollen zur Konsolidierung des Untergrundes frühzeitig geschüttet werden. Die angrenzenden Bauwerke sollen dazu möglichst im Vorgriff erstellt werden. Die Stadt Coburg beabsichtigt den Teilabschnitt 1 im Jahr 2009 zu beginnen. Die Maß-nahmen des Teilabschnittes 2 werden daher mit Bauende auch vollständig verkehrs-wirksam werden.

9.2 Grunderwerb

Der Grunderwerb soll im Anschluss an das Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Die Straßenbauverwaltung ist bemüht, die für die Durchführung der Baumaßnahme benötigten Grundflächen soweit wie möglich freihändig zu erwerben. Entlang der Baustrecke ist in Teilbereichen ein Streifen für vorübergehende Inan-spruchnahme vorgesehen. Auf freien Flächen können diese Streifen für Oberbodenab-lagerungen, Baustelleneinrichtungen oder dgl. Verwendung finden. Für die Baumaßnahme wird privates Grundeigentum in Anspruch genommen. Die da-von betroffenen Grundstücke und der Umfang der im einzelnen benötigten Flächen sind den Lageplänen und dem Grunderwerbsverzeichnis zu entnehmen. Das Grunderwerbsverzeichnis gibt den derzeit im Grundbuch enthaltenen Stand der Eigentumsverhältnisse wieder. Die für das Vorhaben erforderlichen Eingriffe in das Privateigentum werden im Wege der Entschädigung ausgeglichen. Über die Inbesitznahme, die Abtretung und die Ent-schädigungsforderungen wird jedoch nicht im Planfeststellungsverfahren entschieden, sondern in eigenen Grunderwerbsverhandlungen, die außerhalb des Planfeststellungs-verfahrens geführt werden. Mit den Grunderwerbsverhandlungen wurde begonnen.

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9.3 Verkehrsregelung während der Bauzeit

Die Bauarbeiten können weitgehend unter Aufrechterhaltung des Verkehrs durchge-führt werden. Im Bereich der Knotenpunkte sowie der Bauwerke werden während der Bauzeit Ver-kehrslenkungsmaßnahmen notwendig (halbseitige Sperrung, Behelfsumfahrten u. ä.). Die Erschließung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen während der Bauzeit wird sichergestellt. Mit größeren Behinderungen des öffentlichen Verkehrs während der Bauzeit ist nicht zu rechnen.

9.4 Erschließung der Baustelle

Die Baustelle wird über die bestehende Staatsstraße 2205, über die Kreisstraße CO 4, die bestehenden Gemeindeverbindungsstraßen ausreichend erschlossen. Die öffentli-chen Feld- und Waldwege sowie die Privatwege der Zusammenlegungsbeteiligten von Kösfeld und Sulzdorf werden vereinzelt zur Erschließung der Baustellen benötigt. So-weit die Wege keine ausreichende Tragfähigkeit besitzen, werden vorrangig zusätzli-che Baustraßen nebenliegend angelegt. Einzelheiten sind im Bauwerksverzeichnis, Unterlage 7.2 und im Grunderwerbsplan, Unterlage 14.1, angegeben.