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Informaonsbeilage zum Amtsbla 39. Woche 2015 Erweiterung der Lagerkapazität für radioakve Abfälle am Standort KIT Campus Nord WAK Rückbau- und Entsorgungs-GmbH Ein Unternehmen des EWN-Konzerns

Erweiterung der Lagerkapazität für radioaktive Abfälle am … · Für das zweite Gebäude für schwachradioaktive Abfälle wird bis zur Fertigstellung mit zweieinhalb Jahren gerech-net

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Informationsbeilage zum Amtsblatt

39. Woche 2015

Erweiterung der Lagerkapazität für radioaktive Abfälleam Standort KIT Campus Nord

WAK Rückbau- und Entsorgungs-GmbH

Ein Unternehmen des EWN-Konzerns

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WAK Informationen zur geplanten Erweiterung der LagerkapazitätWAK WAK Informationsbeilage zum Amtsblatt

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Die WAK GmbH

Die Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe Rückbau- und Entsorgungs-GmbH (WAK GmbH) ist ein Bundesun-

ternehmen mit Firmensitz Eggenstein-Leopoldshafen. Es befindet sich am Standort Campus Nord des „Karls-

ruher Institut für Technologie (KIT)“. Die Gesellschaft beschäftigt derzeit ca. 600 Mitarbeiterinnen und Mitar-

beiter. Sie wird durch Zuwendungen des Bundes und des Landes Baden-Württemberg finanziert.

Die WAK GmbH hat die Aufgabe, die stillgelegten kerntechnischen Versuchs- und Prototypanlagen des ehe-

maligen (Kern)Forschungszentrums Karlsruhe zurückzubauen. Die dabei anfallenden radioaktiven Reststoffe

sind so zu behandeln, zu verpacken und zu lagern, dass sie sicher in das Endlager des Bundes für schwach-

und mittelradioaktive Abfälle transportiert und eingelagert werden können. Die WAK GmbH und ihre Vorgän-

ger-Unternehmen haben langjährige Erfahrungen im Rückbau kerntechnischer Anlagen und der Behandlung

sowie der Lagerung radioaktiver Abfälle.

Die Lagerkapazitäten sind nahezu belegt, Erweiterungen sind notwendig. Auf den folgenden Seiten informie-

ren wir Sie über die geplanten Baumaßnahmen.

Abb. 1: Betriebsflächen der WAK GmbH (blau eingefärbt)

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Die Lagersituation am Standort erfordert NeubautenDie Lagerkapazitäten der WAK GmbH sind seit Ende der

1970er-Jahre mehrfach erweitert worden. Sie betragen

derzeit ca. 77.400 Kubikmeter für schwachradioaktive Ab-

fälle. Das Lager für mittelradioaktive Abfälle ist unter Be-

rücksichtigung notwendiger Rangierflächen für ein Einla-

gerungsvolumen von ca. 850 Kubikmeter ausgelegt. Beide

Lagergebäude sind nahezu vollständig gefüllt.

Da das Endlager des Bundes für diese Arten radioaktiver

Abfälle noch nicht in Betrieb ist, sind auch keine Abtrans-

porte möglich.

Abb. 2: Bestehendes Lager für schwachradioaktive Abfälle

Derzeitige Prognosen über die am Standort noch anfallen-

den Abfälle zeigen, dass eine Erweiterung der Lagerkapa-

zität dringend erforderlich ist. Nur so kann der Rückbau

der kerntechnischen Altanlagen kontinuierlich fortgesetzt

werden. Die WAK GmbH plant deshalb den Bau von zwei

neuen Gebäuden. Dabei soll auch die notwendige Infra-

struktur für den späteren Abtransport der Abfälle in das

Endlager des Bundes geschaffen werden. Durch die Bau-

maßnahmen wird die Menge an radioaktiven Stoffen am

Standort nicht erhöht.

Abb. 4: Bestehendes Lager für mittelradioaktive Abfälle

Abb. 3: Innenansicht des Lagers für schwachradioaktive Abfälle Abb. 5: Innenansicht des Lagers für mittelradioaktive Abfälle

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Erweiterungsbau für schwachradioaktive AbfälleAuf dem Betriebsgelände der WAK GmbH soll, zusätzlich

zu den bereits bestehenden Gebäuden L519/526, ein neu-

es Gebäude für schwachradioaktive Abfälle (L567) errich-

tet werden. Dieses soll alle erforderlichen Logistikeinrich-

tungen und -flächen für den zukünftigen Abtransport der

Abfälle enthalten. Der geplante Erweiterungsbau dient

somit der Vorbereitung, Bereitstellung und Verladung von

Containern für den Abtransport in das Endlager des Bun-

des.

Zusammen mit den bestehenden Lagerkapazitäten wird

damit ein Bedarf von 98.000 Kubikmetern abgedeckt. Die-

ses Lagervolumen ist bei einer weitgehend planmäßigen

Inbetriebnahme des Endlagers des Bundes ausreichend.

Abb. 6: Geplantes Gebäude für schwachradioaktive Abfälle

~120 m

~22

m

~23 m

Das Gebäude wird so ausgeführt, dass die radiologisch zu-

lässigen Werte nach § 46 der Strahlenschutzverordnung

(StrSchV) eingehalten werden.

Abb. 7: Zwischenlagerung schwachradioaktiver Abfälle

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Abb. 8: Geplantes zweites Lager für mittelradioaktive Abfälle

Direkt angrenzend an das bereits bestehende Lager für

mittelradioaktive Abfälle (L563) auf dem Betriebsgelände

der WAK GmbH soll ein in Form, Funktion und Abmes-

sungen weitgehend identischer Neubau errichtet werden

(L 566). Dieser wird mit dem bisherigen Lager verbunden.

Das neue Lager soll die gleiche Größe wie das bereits be-

stehende Gebäude haben. Damit wird der heute abseh-

bare Bedarf von ca. 1400 Kubikmeter Lagerkapazität für

mittelradioaktive Abfälle hinreichend abgedeckt. Zusätz-

lich entstehen in beiden Lagergebäuden ausreichend Ran-

gierflächen für den späteren Abtransport zum Endlager. Im

bestehenden Lager sind die vorgesehenen Rangierflächen

derzeit teilweise belegt.

In zwei spiegelbildlich angeordneten Lagerkammern kön-

nen Fässer fernbedient ein- und ausgelagert werden.

Erweiterungsbau für mittelradioaktive Abfälle

~11 m

~40 m

~39 m

Das Betriebspersonal hat von einem Bediengang aus durch

Bleiglasfenster Einsichtmöglichkeiten in die Lagerkam-

mern und bedient Manipulatoren und Kräne.

Das Gebäude wird so ausgeführt, dass die radiologisch zu-

lässigen Werte nach § 46 StrSchV eingehalten werden.

Abb. 9: Zwischenlagerung mittelradioaktiver Abfälle

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Sicherheit und UmweltverträglichkeitAuf Basis einer Studie der WAK GmbH hat das UM geprüft,

ob für die Vorhaben nach § 3 des Gesetzes über die Umwelt-

verträglichkeitsprüfung (UVPG) ein dementsprechendes

Vorgehen notwendig ist. Untersucht wurde, ob Umweltaus-

wirkungen vorliegen, die erhebliche nachteilige Auswirkun-

gen erwarten lassen. Der Bericht zur Umweltverträglich-

keits-Vorprüfung hat dabei die Auswirkungen der Vorha-

ben auf Menschen einschließ-

lich der menschlichen Gesund-

heit, Tiere und Pflanzen und

die biologische Vielfalt, Boden,

Wasser, Klima/Luft, Landschaft,

Kultur- und sonstige Sachgüter

untersucht.

Für diese Voruntersuchung

hat das UM das Öko-Institut

Darmstadt beauftragt. In sei-

ner Stellungnahme kommt das

Institut zu dem Schluss, dass

durch die beantragten Vorha-

ben keine erheblichen nachtei-

ligen Umweltauswirkungen zu

erwarten sind. Es wird als nicht

erforderlich gesehen, eine Um-

weltverträglichkeitsprüfung

durchzuführen. Das UM hat am

12. August 2015 bekannt gemacht, dass die Vorhaben kei-

ne erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben,

die nach Umweltverträglichkeitsprüfgesetz zu prüfen wä-

ren. Die WAK GmbH wird die Bevölkerung dennoch in das

Projekt mit einbeziehen.

Die Bekanntmachung des Ministeriums sowie das Gutach-

ten des Öko-Instituts Darmstadt zu den geplanten Bau-

vorhaben der WAK GmbH finden Sie im Internet auf der

Homepage www.um.baden-wuerttemberg.de.

Bei den geplanten Erweiterungsmaßnahmen hat der

Schutz der Bevölkerung, der Mitarbeiter und der Um-

welt oberste Priorität. Das Ministerium für Umwelt,

Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Würt-

temberg (UM) ist die atomrechtliche Genehmigungs-

behörde für die geplanten Bauvorhaben. In den Geneh-

migungsvoraussetzungen hat sie die sicherheitstechni-

schen Anforderungen genau

definiert. Sie beaufsichtigt de-

ren Umsetzung bei Planung,

Errichtung und Betrieb der

Anlagen. Die Errichtung der

Gebäude und der Lagerbetrieb

folgen den Anforderungen aus

§ 9 Atomgesetz, der Strahlen-

schutzverordnung sowie dem

Stand von Wissenschaft und

Technik. Durch bauliche, tech-

nische und administrative

Maßnahmen wird Vorsorge

gegen mögliche Schäden ge-

troffen. Dabei werden Risiken

aus Ereignissen wie z.B. Brand,

Explosion, Lastabsturz, Ausfall

der Energieversorgung, Ausfall

der Lüftung, Ausfall der Leit-

technik, Erdbeben, Flugzeug-

absturz, Starkregen und Blitzschlag beachtet. Die Ergeb-

nisse der Risikoanalyse fließen direkt in die Planung und

Auslegung der Gebäude ein. Dadurch wird der Schutz der

Bevölkerung, der Schutz des Betriebspersonals und auch

der Schutz von Umwelt und Sachgütern sichergestellt.

Die Sicherheitsberichte zu den Bauvorhaben finden Sie im

Internet auf unserer Homepage sowie auf den Internet-

seiten der Gemeinden Eggenstein-Leopoldshafen und Lin-

kenheim-Hochstetten.

Abb. 10: Sicherheitsberichte sind veröffentlicht

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Die nächsten SchritteWegen der räumlichen Nähe beider Baumaßnahmen soll

als Erstes das Gebäude für mittelradioaktive Abfälle er-

richtet werden. Hierfür wird eine Bauzeit von dreieinhalb

Jahren veranschlagt, die Inbetriebnahme ist für Ende 2019

geplant.

Für das zweite Gebäude für schwachradioaktive Abfälle

wird bis zur Fertigstellung mit zweieinhalb Jahren gerech-

net. Aus Gründen der Baustellenlogistik erfolgt die Errich-

tung der beiden Gebäude zeitversetzt. Die Inbetriebnah-

me des zweiten Gebäudes ist für Mitte 2020 vorgesehen.

Die Anträge für die atomrechtliche Genehmigung der bei-

den geplanten Gebäude wurden Ende 2014 von der WAK

GmbH bei der zuständigen Behörde, dem UM, eingereicht.

Die Bauantragsverfahren laufen parallel zum atomrechtli-

chen Genehmigungsverfahren. Bis zur Genehmigung wird

mit einer Zeitspanne von etwa eineinhalb Jahren gerech-

net.

Errichtung Gebäude für schwachradioaktive Abfälle

atomrechtliche Genehmigung /Baugenehmigung

2015 2016 2017 2018 2019 2020

Errichtung Lager für mittelradioaktive Abfälle

Information der Öffentlichkeit

Der Zeitplan

Abb. 11: Geplante Abfolge der erforderlichen Schritte für die Neubauprojekte, Stand September 2015

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Die Unternehmensaufgaben im Einzelnen

Abb. 15: Forschungsreaktor FR 2

Abb. 12: Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe

Abb. 13: Kompakter Natriumgekühlter Kernreaktor Abb. 14: Mehrzweckforschungsreaktor

Abb. 16: Heiße Zellen

Im Rückbau befinden sich die Wiederaufarbeitungsanlage

Karlsruhe, die Kompakte Natriumgekühlte Kernreaktoran-

lage, der Mehrzweckforschungsreaktor, der Forschungsre-

aktor FR 2 und stillgelegte Bauabschnitte der sogenannten

Heißen Zellen zur Untersuchung bestrahlter Materialien.

Derzeit noch durch das KIT genutzte kerntechnische For-

schungsanlagen kommen nach deren Außerbetriebnahme

hinzu.

Rückbau kerntechnischer Anlagen

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Entsorgung radioaktiver AbfälleReststoffe

Beim Rückbau kerntechnischer Anlagen fallen auch kon-

taminierte Stahlteile, Rohre und Kabel, Betonteile und

Bauschutt an. Diese radioaktiven Reststoffe werden am

Demontageort sicher verpackt und zur zentralen Weiter-

behandlung in die Hauptabteilung Dekontaminationsbe-

triebe (HDB) der WAK GmbH transportiert. Die HDB nimmt

zudem für das Land Baden-Württemberg die Funktion der

Landessammelstelle wahr. In dieser Funktion werden ra-

dioaktive Stoffe z.B aus Röntgengeräten, Medizin und For-

schung gesammelt, behandelt und für die Endlagerung

verpackt.

Abb. 18: Transport der verpackten Reststoffe zur HDB

Dekontamination

Radioaktive Stoffe, die oft nur an Oberflächen anhaften,

werden entfernt. In der HDB werden die angelieferten ra-

dioaktiven Reststoffe bei Bedarf zerlegt und soweit wie

möglich dekontaminiert. Nach radiologischen Messungen

werden Abfälle, die die vorgegebenen Werte nach §29 der

Strahlenschutzverordnung einhalten, freigegeben und in

den Wertstoffkreislauf zurückgeführt. Hierdurch wird die

Menge an Abfällen stark reduziert.

Reststoffe, die nicht dekontaminiert werden können, sind

radioaktiver Abfall. Dieser wird bei der HDB so weiter be-

handelt, dass er in das Endlager des Bundes verbracht

werden kann.

Abb. 20: Vorbereitung zur Dekontamination

Abb. 17: Sichere Verpackung der Reststoffe am Rückbauort Abb. 19: Zerlegen größerer Komponenten

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Abfallbehandlung

Für die Endlagerung müssen die Abfälle in fester, nicht

brennbarer Form vorliegen und dürfen keine Flüssigkeiten

enthalten. Die Abfälle werden verbrannt bzw. verpresst,

um ihr Volumen für die Endlagerung soweit wie möglich

zu reduzieren.

Kontrolle alter Abfallgebinde

Aufgrund der nicht vorhergesehenen langen Lagerzeiten

am Standort sind Korrosionserscheinungen nicht grund-

sätzlich zu vermeiden. Dem wird bereits beim Konditionie-

rungsprozess vor der Lagerung der fertigen Gebinde durch

geeignete Prozessführung und umfangreiche Produktkon-

trollmaßnahmen vorgebeugt. Die WAK GmbH setzt bereits

seit Jahren als zusätzlichen Korrosionsschutz spezielle Aus-

kleidungen der Abfallproduktfässer und Container ein.

Die WAK GmbH führt seit Jahren routinemäßig Inspek-

tionsarbeiten durch, prüft ihre Lagerbestände auf Korro-

sion und verpackt bei Bedarf neu. Diese Arbeiten werden

bis zur Einlagerung der Container in das Endlager kontinu-

ierlich fortgesetzt.

Endlagerung

Für schwach- und mittelradioaktive Abfälle ist das Bun-

desendlager „Schacht Konrad“ bei Salzgitter vorgesehen.

Die WAK GmbH wird mit der Abgabe ihrer Abfälle an das

Endlager beginnen, sobald dieses annahmebereit ist.

Der geplante Einlagerungsbeginn hat sich im Laufe der

Jahre mehrfach nach hinten verschoben. Derzeit wird eine

Inbetriebnahme nicht vor dem Jahr 2022 erwartet. Der

Abtransport der bei der WAK GmbH befindlichen Abfälle

wird 30 bis 40 Jahre in Anspruch nehmen.

Abb. 21: Endlagergerechte Konditionierung, Presslinge in einem Abfallfass

Zwischenlagerung

Die WAK GmbH ist gemäß Strahlenschutzverordnung ver-

pflichtet, diese Abfälle sicher zu lagern, bis die Möglichkeit

zur Abgabe an ein Bundesendlager besteht. Nach der Ab-

fallbearbeitung sind die radioaktiven Stoffe in Fässern und

Containern verpackt. Am Standort Karlsruhe lagern seit

mehr als 40 Jahren radioaktive Abfälle, die überwiegend

bei Forschungs-, Entwicklungs- und Rückbauarbeiten am

Standort entstanden sind.

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Einsicht in Vorhabensunterlagen

Bei den Gemeindeverwaltungen von Eggenstein-Leopoldshafen sowie Linkenheim-Hochstetten

Im Internet auf den Seiten der WAK GmbH sowie der beiden Gemeinden Eggenstein-Leopoldshafen und Linken-

heim-Hochstetten

Dialogmöglichkeiten

Per E-Mail: [email protected]

Per Post: WAK GmbH, Postfach 1263, 76339 Eggenstein-Leopoldshafen

Öffentliche Informationsveranstaltung

Die WAK GmbH und die Bürgermeister der Standortgemeinden Eggenstein-Leopoldshafen und Linkenheim-Hochstet-

ten laden gemeinsam ein:

Donnerstag 19.11.2015 um 19:00 Uhr Bürgerhaus Linkenheim-Hochstetten

Bitte richten Sie Ihre Fragen bis Freitag, den 30. Oktober 2015, an uns. Diese werden thematisch gebündelt und in der

Veranstaltung ausführlich beantwortet. Die Ergebnisse der Informationsveranstaltung werden im Internet veröffent-

licht.

Medien

Im Internet, im Amtsblatt Ihrer Gemeinde sowie in den regionalen Medien werden Sie kontinuierlich über den weiteren

Fortgang der geplanten Bauvorhaben informiert.

I N F O R M AT I O N S M Ö G L I C H K E I T E N

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E-Mail: [email protected] Homepage: www.wak-gmbh.de Tel.: 07247/88-0

Eine für die Öffentlichkeit zusammengestellte Information der

WAK GmbHHermann-von-Helmholtz-Platz 176344 Eggenstein-Leopoldshafen

Stand September 2015 Ein Unternehmen des EWN-Konzerns

Internet

Informationen zu den Bauvorhaben:

www.wak-gmbh.de/wak/lagererweiterungen

www.egg-leo.de

www.linkenheim-hochstetten.de

Informationen zur Umweltverträglichkeitsprüfung:

www.um.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/service/oeffentliche-bekanntmachungen

Informationen zum Bundesendlager Schacht Konrad:

www.endlager-konrad.de