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[email protected] 2009
Unterrichtung über das Ergebnis
des Anhörungsverfahren nach
§ 48b Abs. 2 und 3
Landschaftsgesetz NRW
Erweiterung des Vogelschutzgebietes DE-
4203-401 „Unterer Niederrhein“
[email protected] 2SeiteJanuar 2009
Vorschlag zur Erweitung des Vogelschutzgebietes DE- 4203-401 „Unterer Niederrhein“
Anhörungsverfahren der Bezirksregierung Düsseldorf nach § 48b Abs. 2 und 3 Landschaftsgesetz NRW
Vorschlag für die Tagesordnung:
� Begrüßung
� Stellungnahme zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken
� Zu den allgemeinen Anregungen und Bedenken
� Zum weiteren Verfahren
� Zur Gebietsauswahl und -abgrenzung
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
� Diskussion, Fragen
[email protected] 3SeiteJanuar 2009
Vorschlag zur Erweitung des Vogelschutzgebietes DE- 4203-401 „Unterer Niederrhein“
� Artikel 4 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten vom 02. April 1979 (Vogelschutz-RL)
Die Mitgliedsstaaten erklären insbesondere die für die Erhaltung dieser Arten zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete zu Schutzgebieten.
Abs. 1 für die in Anhang I aufgeführten Arten,Abs. 2 entsprechende Maßnahmen für die nicht in
Anhang 1 aufgeführten, regelmäßig auftretenden Zugvogelarten (Bläß- und Saatgänse)
[email protected] 4SeiteJanuar 2009
Vorschlag zur Erweitung des Vogelschutzgebietes DE- 4203-401 „Unterer Niederrhein“
Auffassung der EU – Kommission:
� Fläche ( 20.271 ha) ist für die am unteren Niederrhein wandernden arktischen Wildgänse nicht ausreichend:
1. die 1983 (nach dem Ramsar - Abkommen) gemeldete Fläche von 26.725 ha wurde nicht in vollem Umfang als Vogelschutzgebiet ausgewiesen
2. Ausweisung der von den Naturschutzverbänden nach deren IBA („importand bird area“) – Liste 2000 ermittelte Fläche von insgesamt ca. 48.000 ha
[email protected] 5SeiteJanuar 2009
Vorschlag zur Erweitung des Vogelschutzgebietes DE- 4203-401 „Unterer Niederrhein“
Vertragsverletzungsverfahren:
� Aufgrund der Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2001/5117 und 2001/5003 (neu) für das Gebiet des unteren Niederrheins:
� Schreiben der EU-Kommission vom 23.09.2008:� Die Kommission ist, ... der Auffassung, dass die Bundesrepublik Deutschland nur
dann ihren Verpflichtungen gemäß Artikel 4 Absatz 1 und 2 ... (Vogelschutz-RL)
nachkommt, wenn zusätzlich zu den bereits gemeldeten Gebieten folgende Flächen ausgewiesen werden: ..
� Darüber hinaus vollständige Einbeziehung bisher nur teilweise gemeldeter Abgrabungsgewässer
d. h. zusätzlich ca. 5.500 ha
[email protected] 6SeiteJanuar 2009
Vorschlag zur Erweitung des Vogelschutzgebietes DE- 4203-401 „Unterer Niederrhein“
Durchführung des Anhörungsverfahrens durch die Bezirksregierung Düsseldorf nach § 48b Abs. 2 Landschaftsgesetz NRW bis zum 31.12.2008
mit Informationsterminen über das Ergebnis am
� Montag 12. Januar 2009, 10.00 Uhr Haus Riswick, Kleve
� Mittwoch 21. Januar 2009, 9.00 Uhr Kreishauses Wesel
Informationen im Internet weiterhin unter:http://www.brd.nrw.de/BezRegDdorf/hierarchie/aufgaben/Abteilung_5/Dezernat_51/EU-Vogelschutzgebiet/index.php
[email protected] 7SeiteJanuar 2009
Vorschlag zur Erweitung des Vogelschutzgebietes DE- 4203-401 „Unterer Niederrhein“
Ergebnis des Anhörungsverfahrens:
bisher 584 Bedenken und Anregungen
� mit sehr unterschiedlichen Auffassungen:
� Von Zustimmung und Vorschlag zur Erweiterung
(DU gesamtes Binsheimer Feld)
� über Detailvorschläge hinsichtlich bestimmter Flächen
(kommunale, private Planungen, Hofstellen)
� bis zur völligen Ablehnung
(keine Erweiterung, Erweiterung um gesamten IBA
Bereich)
� Hinweise auf Auswirkungen (Vorhaben, Unterhaltung bestehender Anlagen, Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen)
[email protected] 8SeiteJanuar 2009
Vorschlag zur Erweitung des Vogelschutzgebietes DE- 4203-401 „Unterer Niederrhein“
Ergebnis des Anhörungsverfahrens:
Anregung der Stadt Duisburg
durch Schreiben vom 25. November 2008
Einbeziehung des gesamten Bereichs des Binsheimer Feldes, da gleichartige Situation
aufgrund der Erkenntnisse der Biologischen Station Westliches Ruhrgebiet (im Auftrag der Stadt Duisburg)
[email protected] 9SeiteJanuar 2009
Vorschlag zur Erweitung des Vogelschutzgebietes DE- 4203-401 „Unterer Niederrhein“
[email protected] 10SeiteJanuar 2009
Vorschlag zur Erweitung des Vogelschutzgebietes DE- 4203-401 „Unterer Niederrhein“
Nach Abstimmung mit dem MUNLV:
Ergänzung des Verfahrens um Bereich westliches Binsheimer Feld:
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durch Schreiben vom 15. Dezember 2008
Offenlage in der Zeit vom 29.12.2008 bis zum 29.01.2009
Ablauf der Frist für Anregungen und Bedenken:
zum 05.02.2009
[email protected] 11SeiteJanuar 2009
Vorschlag zur Erweitung des Vogelschutzgebietes DE- 4203-401 „Unterer Niederrhein“
Gründe für die Nachmeldung:
� Fachliche Position NRW zu halten ?
� Risiko: „faktisches Vogelschutzgebiet“damit keine Ausnahmemöglichkeit für
� beeinträchtigende private und die meisten öffentlichen Vorhaben (z. B. Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen, Wohnungsbau, Windkraftanlagen, Kiesabbau),
� Ausnahmen nur für überragende Gemeinwohlbelange wie Schutz des Lebens, der Gesundheit oder Schutz der öffentlichen Sicherheit
� Ausnahmeregelung Art. 6 Abs. 4 FFH-RL (= § 48d Abs. 5 LG NRW) gilt erst nach Erklärung zum Schutzgebiet (Art. 7 FFH-RL)
[email protected] 12SeiteJanuar 2009
Vorschlag zur Erweitung des Vogelschutzgebietes DE- 4203-401 „Unterer Niederrhein“
Gänsegutachten des RLV 1999: Die Gänse sind damit ausgesprochene Kulturfolgermit Bindung an agrarische Vorranggebiete auf einem hohen Ertragsniveau.
Es widerspricht insoweit der üblichen Schutzgebietslogik, die Gänseaufenthaltsgebiete in ihrer Gesamtheit mit einem solchen Status zu versehen.
Verpflichtung nach Artikel 4 Abs. 1 und 2 VS-RL, Schutzgebiete auszuweisen, u. a. auch für Bläss- und Saatgänse
(Schreiben der EU-Kommission
18.10.2006
Vertragsverletzungsverfahren
2001/5003)
EU – Kommission teilt die Auslegung des Gutachtens ausdrücklich nicht. (Antwortschreiben MUNLV vom
04.12.2008 an Kreisbauernschaft
Kleve)
d7
d8
d9
Folie 12
d7 d2793; 02.01.2009
d8 d2793; 02.01.2009
d9 d2793; 02.01.2009
[email protected] 13SeiteJanuar 2009
Vorschlag zur Erweitung des Vogelschutzgebietes DE- 4203-401 „Unterer Niederrhein“
Die Unterhaltung von
Straßen, Wegen,
Deichen,
Rohrleitungen,
Entwässerungsanlagen,
Verkehrswegen u. ä.
muss gewährleistet bleiben
(vor dem 09. Mai 1998) Rechtmäßig bestehende Nutzungen und ihre -ansonsten zulässigen- Erweiterungen,
insbesondere die ordnungsgemäße Unterhaltungen von Straßen, Gewässern und technischen Einrichtungen bleiben unberührt
(vgl. z.B. Nr. 5.1 und 5.5.2 l. UA, insbesondere Nr. 5.7 VV-FFH –alt-).
[email protected] 14SeiteJanuar 2009
Vorschlag zur Erweitung des Vogelschutzgebietes DE- 4203-401 „Unterer Niederrhein“
Kommunale Planungen gemäß
Flächennutzungs-
oder Bebauungsplan
und Vorhaben
müssen berücksichtigt werden
Die Auswahl (einschl.
Abgrenzung) der Gebiete erfolgt nach naturschutzfachlichen
Kriterien,
�maßgeblich sind
ausschließlich
ornithologische Kriterien,
�andere als diese haben bei der
Auswahl außer Betracht zu bleiben
(Art. 4 VSR, § 48b Abs. 1 LG NRW und Nr. 2.1 l. UA VV-FFH –alt-).
[email protected] 15SeiteJanuar 2009
Vorschlag zur Erweitung des Vogelschutzgebietes DE- 4203-401 „Unterer Niederrhein“
Kommunale Planungen gemäß
Flächennutzungs-
oder Bebauungsplan
und Vorhaben
müssen berücksichtigt werden
Auswahl ausschließlich nach
fachlicher Bewertung !
�Keine Abwägung
�Kein planerisches
Ermessen
[email protected] 16SeiteJanuar 2009
Vorschlag zur Erweitung des Vogelschutzgebietes DE- 4203-401 „Unterer Niederrhein“
Kommunale Planungen gemäß
Flächennutzungs-
oder Bebauungsplan
und Vorhaben
müssen berücksichtigt werden
Zu Unrecht von der
Gebietsmeldung ausgenommene Flächen
unterfallen als faktisches Vogelschutzgebiet dem
strengeren Regime des
Artikels 4 Abs. 4 VS-RL
(OVG Münster, Urteil vom 13.12.2007 -8 A 2810/04-)
[email protected] 17SeiteJanuar 2009
Vorschlag zur Erweitung des Vogelschutzgebietes DE- 4203-401 „Unterer Niederrhein“
Kommunale Planungen gemäß
Flächennutzungs-
oder Bebauungsplan
und Vorhaben
müssen berücksichtigt werden
Berücksichtigung (Zulassung)
von Projekten und Plänen
-nach Erklärung
zum Schutzgebiet-
gem. Artikel 7 i. V. m. Art. 6 Abs.
3 u. 4 FFH-RL / § 48d LG NRW
nur nach Prüfung der
Verträglichkeit
außer bei Zulassungen vor dem
09.05.1998 (VV-FFH –alt-)
[email protected] 18SeiteJanuar 2009
Vorschlag zur Erweitung des Vogelschutzgebietes DE- 4203-401 „Unterer Niederrhein“
Das gesamte IBA – Gebiet muss als Schutzgebiet ausgewiesen werden
Die IBA – Liste ist ein wissenschaftliches Dokument von hoher Bedeutung.
Mit dem Fortschreiten des mitgliedsstaatlichen Auswahl- und Meldeverfahrens steigen die Darlegungsanforderungen für die Behauptung, es gebe ein nicht erklärtes faktisches Vogelschutzgebiet.(BVerwG, Urteil vom 12.03.2008 -9A3.06)
Teilausweisung ist ausreichend gemäßSchreiben der EU-Kommission vom
23.09.2008
[email protected] 19SeiteJanuar 2009
Vorschlag zur Erweitung des Vogelschutzgebietes DE- 4203-401 „Unterer Niederrhein“
Landwirtschaftliche Hofstellen
müssen ausgegrenzt werden
Ausgrenzung bestehender
Hofstellen möglich
Bereiche mit Gebäuden,
versiegelten Flächen, landwirtschaftlichen Tätigkeiten
gehören nicht zu den für den
Vogelschutz geeignetstenFlächen
Ausgrenzung erfolgte nach den Vorschlägen der Kreisstellen der
Landwirtschaftskammer NRW
[email protected] 20SeiteJanuar 2009
Vorschlag zur Erweitung des Vogelschutzgebietes DE- 4203-401 „Unterer Niederrhein“
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln muss weiterhin möglich sein
Die Auswahl der Gebiete erfolgt ausschließlich nach naturschutzfachlichen Kriterien
„Für die derzeit ausgeübte landwirtschaftliche Praxis ist daher keinerlei Veränderung gegenüber dem Status quo zu erwarten.
Dies gilt auch für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Bereich der Erweiterungsflächen.“(Antwortschreiben MUNLV vom 04.12.2008 an Kreisbauernschaft Kleve)
[email protected] 21SeiteJanuar 2009
Vorschlag zur Erweitung des Vogelschutzgebietes DE- 4203-401 „Unterer Niederrhein“
Der Verzicht auf die Ausweisung als LSG oder NSG gemäßErlass vom ist nicht zulässig
Erlass MUNLV vom 27.10.2008
Die Schutzausweisung nach §
48c Abs. 5 ist die ordnungsgemäße Umsetzung
gemäß Artikel 4 VS-RL und Bundesnaturschutzgesetz
(OVG Münster, Urteil vom 13.12.2007 -8 A 2810/04-)
[email protected] 22SeiteJanuar 2009
Vorschlag zur Erweitung des Vogelschutzgebietes DE- 4203-401 „Unterer Niederrhein“
� Fortgang des Verfahrens
� Bericht BR Düsseldorf an das MUNLV� Meldung an die EU� Überarbeitung der Rahmenvereinbarung� Beantwortung der Zuschriften
� Erlass einer Rechtsverordnung gemäߧ 48c Abs. 5 Satz 2 LG NRW
� Änderung des Erlasses vom 26. Januar 2005� Änderung der bei den unteren Landschaftsbehörden
vorhandenen Detailkarten