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Eslarner Gemeinderatssitzungen - Mitschrift vom 21.07.2015

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Eslarner Gemeinderatssitzungen - Mitschrift vom 21.07.2015

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21 . Juli 201 5

08201 5

Beginn : 20.1 0 UhrEnde : 21 .38 Uhr

Anwesenheit

-06- ZuhörerInnen

-1 5- Gemeinderatsmitgl ieder

Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen - (Kommentierte) Mitschrift der Sitzung vom 21 .07.201 5 1

Vorbemerkung

Bitte beachten Sie ie auf der vorangegan-ge-nen Seite als Amtstafelfoto übernommene Be-kanntmachung der Tagesordnung zum öf-fentl ichen Teil dieser Sitzung.Die Tagesordnung beginnt mit Punkt 4, d. h.das drei Punkte fehlen. Damit ist nun auchklar, warum zum heutigen Sitzungstermin, wiedie anwesenen sechs ZuhörerInnen über-rascht feststel len mußten, der sog. "nichtöf-fentl iche Teil" vorgezogen wurde und deröffentl iche Teil der Sitzung, wie von uns aufdem Cover vermerkt, erst um 20:1 0 Uhr be-gann.Begründet wurde dies durch den ersten Bür-germeister und Sitzungsleiter Reiner Gäbl da-mit, dass ein Fachmann der für den Breit-bandausbau beauftragten Firma Corwesenicht zu nachtschlafender Zeit nach dem öf-fentl ichen Sitzungstei l gehört werden sollte.Dies erklärt zumindest einen Tagesordnungs-punkt, bzgl. der anderen beiden hier nichtgenannten Tagesordnungspunkte wird manschon noch hören wurum es da ging. ; -)

4. Bauanträge

Es waren wieder einmal ein paar Bauträgeund eine Bauvoranfrage abzuarbeiten. Dasich alle Unterlagen bereits in den Fraktionenbefanden, ging dies auch wieder ziemlichschnell .

4.1 Michael und Angela Kleber, Teilungs­genehmigung für ein Grundstück ­Voranfrage

Hier sol l ein Grundstück in zwei, einmal 1 041qm und einmal 1 307 qm große eigenständigeGrundstücke (Baugrundstücke) getei ltwerden. Beide Grundstückstei le l iegen dannan Ortsstrassen (Fasanenweg undRoßtränker Strasse) so dass derenErschliessung gesichert und auch ein

Strassenanschluß vorhanden ist. Da es sichum eine innerörtl iche Grundstückstei lunghandelt, gab es weiterhin keine Problem.Das Gremium beschloß einstimmig dasgemeindl iche Einvernehmen zu ertei len. DieErstel lung der Zufahrt hat auf Kosten derAnlieger zu erfolgen.

4.2 Brenner, Isabella ­ Nutzungsänerungeines Lagerschuppens

Hier handelt es sich um eine Baumaßnahmein einem Mischgebiet. Eine Abwasserbeseiti-gung ist nicht notwendig, das Niederschlags-wasser kann auf dem Grundstück versickern.Mit der Zulässigkeit einer Pferdehaltung wirdsich - so der Sitzungsleiter - das hier zustän-dige Landratsamt befassen.

Auch hier wurde einstimmig das gemeindl icheEinvernehmen ertei lt.

4.3 Frischholz, Franziska ­Nutzungsänderung eines Lagerschuppens

Auch zu diesem Vorhaben konnte einstimmigdas gemeindl iche Einvernehmen ertei lt wer-den, da alle Nachbarunterschriften vorhandenwaren und zudem die Abstandsflächenüber-nahme gesichert ist.

4.4 Roth, Thomas und Gruber, Carina ­Errichtung eines Einfamilienwohnheimesmit Doppelgarage

Aufgrund der baulichen Besonderheiten desBauvorhabens - Walmdach und Wandhöhegrößer 4 m - bedurfte dieses Vorhaben einerBefreiung von den Festsetzungen desBebauungsplanes "Am Sportplatz". Da alleNachbarunterschriften vorhanden waren,konnte auch zu diesem Vorhaben einstimmigdas Einvernehmen ertei lt werden.

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Die Marktgemeinderatsmitgl ieder Karl Rothund Laura Roth enthielten sich wegenpersönlicher Beteil igung der Stimme.

4.5 Bauriedl, Sabine ­ Abbruch eines altenWohnhauses und Errichtung eines EFHmit Doppelgarage "Am Schloßberg"

Für diese Eingabe wurde heute dieAbbruchanzeige zur Kenntnis genommen. Dieweitere Bearbeitung wird - so war zu hören -das Landratsamt vornehmen.

5. Abwasserbeseitigung

Mit Schreiben vom 22.05.201 5 tei lte dasLandratsamt Neustadt/ Wn. mit, dass diewasserrechtl iche Erlaubnis für die Marktge-meinde Eslarn derart geändert wird, dass dieQuote der zulässigen Fremdwassereinleitungvon urspr. 25% auf 50% angehoben wird.

Zudem wird der Marktgemeinde Eslarn aufge-geben die eingeleitete Fremdwassermengewelche gem. zurückliegenden Erhebungender Marktgemeinde Eslarn derzeit 70 75%beträgt auf diese Marke zurückzuführen, alsoeine Prüfung durchführen zu lassen und eineKanalsanierung vorzunehmen.Dies geht die Marktgemeinde Eslarn - so derSitzungsleiter - mit der Beauftragung des In-genieurbüros Zwick (Weiden) bereits an, undist ebenfal ls bereits dabei die Kanalsanierung- beginnend mit dem Vorhaben "Schellen-bachstrasse" vornehmen zu lassen.Diese Mittei lung von seiten des Landratsam-tes war notwendig geworden - so war zu hö-ren - weil die Marktgemeinde Eslarn diebisher gesetzten Fristen nicht eingehaltenhatte.

Einstimmig erklärte sich das Gremium mit dervom Landratsamt vorgeschlagenen Ände-rung der wasserrechtl ichen Genehmigungeinverstanden.

Es wurde vom Sitzungsleiter noch daraufhingewiesen, dass man mit der Kanalsa-nierung auf einem guten Weg sei den Anteiles eingeleiteten Fremdwassers so weit zuminimieren, dass der Marktgemeinde Eslarnkünftig entsprechene Sonderzahlungenerspart bleiben dürften.

6. Strassenausbau

Bei diesem Tagesordnungspunkt ging es nunum die Kanalsanierung vor al lem auch imHinbl ick auf den durch die Fachleute als kri-tisch angesehenen Zustand der in die Schel-lenbachstrasse einmündenden Neben-strassen:

Dr.-Ulrich-StrasseHans-Schlemmer-StrasseJohann-Wagner-Strasse.

Da auch in diesen Strassen die Kanalsa-nie-rung vorgenommen, zudem auch eine neueWassserleitung eingebracht wird, erachten esdie Fachleute als sinnvoll zugleich die Strasseauszubauen, also mit einer neuen Trag- undDeckschicht zu versehen.Soweit man hier nur die notwendigen Stras-senöffnungen wieder verschliessen und kei-nen Komplettausbau vornehmen würde, wäre- so die Experten - spätestens in vier bis fünfJahren aufgrund der vorhandenen Schädendennoch mit einem Strassenausbau zu rech-nen.Was mit den AnliegerInnen scheinbar bereitsvor sechs Wochen erörtert wurde und nichtgerade auf Begeisterung gestossen war, hateinen finanziel l nicht zu verschweigendenHintergrund. Während bei einem zeitgleichenStrassenausbau anlässl ich der Kanalanierungdie Marktgemeinde Eslarn ein Drittel der Kos-ten übernehmen kann, wäre ein späterer -von der Kanalsanierung getrennter Strassen-ausbau zu 1 00% von den AnliegerInnen zuzahlen. Dies aufgrund der Festsetzungen wiediese im derzeit geltenden

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Kommunalabgabengesetz verpfl ichtendfestgeschrieben sind.

Im Gremium folgte heute eine sachliche, anden Belangen der BürgerInnen orienterte Dis-kussion auch der möglichen Ausbauvarianten.Von einer, im Rahmen des öffentl ichen Teilseiner früheren Gemeinderatssitzung einmalgenannten Ausbauvariante mit durchgehen-dem Gehsteig wurde mittlerweile abgekom-men.Es standen zwei Alternativen zur Debatte, beiwelcher

Variante 1 : einerseits eine flächige Teerungder Strassen, nur mit einem einfachen Strassentrenner vorgesehen ist,

Variante 2: andererseits an den Rändern derStrassen mittels Pflasterung eine Abgrenzungzur Fahrbahn geschaffen und zudem einOberflächenwassereintrag auf die Privatgrundstücke verhindert werden soll .

Die Kostenschätzung für beide Variantenbeträgt nach Strassen getrennt:

Variante 1 :

Dr.-Ulrich-Strasse: **1 74.800.-- EuroHans-Schlemmer-Strasse: **1 89.750.-- EuroJohann-Wagner-Strasse: **1 79.400.-- Euro

Variante 2:

Dr.-Ulrich-Strasse: **1 96.650.-- EuroHans-Schlemmer-Strasse: **21 3.900.-- EuroJohann-Wagner-Strasse: **201 .250.-- Euro

Wenngleich die erste Variante etwas teurerist, so bietet diese - da war man sich einig -die Möglichkeit, jederzeit an die Ver- und Ent-sorgungsleitungen zu gelangen, z. B. zu ei-nem späteren Zeitpunkt einfacher eineErtüchtigung des Breitbandnetzes etc. durch-zuführen.

In den genannten Strassen würden dietatsächlich anfal lenden Kosten, abzgl. einDrittel Gemeindebeteil igung auf jeweils:

1 5 Anwesen in der Dr.-Ulrich-Strasse1 4 Anwesen in der Hans-Schlemmer-Strasse1 5 Anwesen in der Johann-Wagner-Strasse

umgelegt.

Pro Anwesen ist gem. dieser Kostenschät-zung mit Kosten von **8.000.-- bis 1 2.000.--Euro zu rechnen.Da bei der zurückliegenden Anliegerinformati-onsversammlung noch keinerlei Kosten ge-nannt werden konnten, schlug Marktrats-mitgl ied Albin Meckl vor, vor einer Abstim-mung noch einmal die betroffenen AnliegerIn-nen zu informieren.Man kam dann aber doch überein, dass manals Gremium eine Entscheidung zu treffenhabe, da letztl ich kein Weg an einem Stras-senausbau vorbeiführt, und ein Ausbau in nurwenigen Jahren den AnliegerInnen 1 00% derKosten abverlangen würde.Gäbl wies besonders darauf hin, dass manniemanden finanziel l überfordern wolle, undes bestimmte Möglichkeiten gibt, diese Kos-tentragung für die AnliegerInnen verträgl icherzu gestalten.Dies vor al lem deshalb, weil sich die Fraktio-nen anfangs unschlüssig waren, ob man nichtnur die Grabungsarbeiten und die damit ver-bundene geringere Wiederherstel lung derFahrbahn durchführen lassen sollte.

Markgemeinderatsmitgl ied Kurt Baumann(CSU) erwähnte die Sorge der AnliegerInnen,dass diese zum Teil davon ausgehen, die An-schlußkosten für Wasser und Kanal, also diesog. "Erschl iessungskosten" noch einmal be-zahlen zu müssen.Sitzungsleiter Gäbl konnte hier Klarheitschaffen, denn diese Kosten müssen nichtnoch einmal bezahlt werden.Was jedoch ggf. auf einige AnliegerInnen an

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weiteren Kosten zukommen könnte, wäre dieSicherung des eigenen Anwesens gegenGrundwasserschäden.Bislang nämlich - so wird vermutet - werdedieses Grundwasser über die defekten Kanal-rohre abgeleitet, was nicht zulässig ist.Sobald also die Kanalisation wieder dicht her-gestel lt ist, könnten einige AnliegerInnen Pro-bleme mit dem, dann nicht mehr über dieKanalisation abgeleiteten Grundwasser be-kommen.Es besteht jedoch die Möglichkeit, hier eineEinleitung in das bei dieser Kanalsanierungebenfal ls miteingebrachte Drainagesystemvorzunehmen. Diese Kosten jedoch müssendie AnliegerInnen soweit es (Arbeiten auf) de-ren Grundstücken betrifft, selbst in Auftrag ge-ben und auch selbst bezahlen.

Gäbl erwähnte auch noch einen Fall in Red-nitzhembach, welcher hier scheinbar für Es-larn immer wieder herangezogen wird.Während jedoch in Rednitzhembach - soGäbl - eine intakte Kanalisation gegeben istund nur die Strassendecke bereits mittel Ab-fräsen erneuert werden konnte, hat man es inEslarn bei den genannten Strassen mit einemnicht mehr tragfähigen Strassenunterbau zutun.

Letztl ich entschied man sich nach langer, ein-gehender und vor al lem sachlicher Diskussionmit 9:6 Stimmen für die Ausbauvariante mitder Pflasterung der Seitenstreifen.Man erwähnte jedoch, dass den AnliegerIn-nen sowohl der Klärwärter wie auch das be-auftragte Ingenieurbüro Zwick gerne inFragen der Grundwasserableitung zur Verfü-gung stehen werden.

7. Volksschule ­ Öffentlich­rechtlicherSchulvertrag

Nachdem die Mittelschule Moosbachaufgrund deren Auflösung künftig nicht mehrzur Verfügung steht, müssen Eslarns

SchülerInnen künftig die Mittelschule in derehem. Kreisstadt Vohenstrauß besuchen.Neben Eslarn schicken künftig noch weitereKommunen deren SchülerInnen in dieseSchule, so dass die Kostentragung einer ver-tragl ichen Regelung bedarf.Sitzungsleiter Gäbl skizzierte kurz die beidenmöglichen Varianten einer künftigen Gestal-tung dieses Unterfangens, wobei ein sog."Schulverband" einen nicht unerheblichen zu-sätzl ichen Verwaltungsaufwand mit weiterenregelmässigen Treffen etc. nach sich ziehenwürde.So kam man überein, die Regelung aufGrundlage eines öffentl ich-rechtl ichen Schul-vertrages vorzunehmen, für welchen die StadtVohentrauß bereits einen Entwurf übersandthatte.Sehr positiv geht daraus auch für dieMarktgemeinde Eslarn hervor, dass Erweite-rungsbauten und sonstige die Schulinfrastruk-tur betreffenden Dinge von der Stadt Vo-henstrauß und nicht den weiteren beteil igtenGemeinden getragen werden müssen.

Der laufene Schulaufwan hat ansonsten vonden beteil igten Gemeinden aus denen dieSchülerInnen kommen, getragen zu werdenund wird mit einer jährl ichen Pauschale proSchülerIn abgegolten.Dazu kommen noch die Schülerbeför-derungskosten, welche jede Gemeinde füreren SchülerInnen selbst zu tragen hat, diejedoch mit 60%iger Beteil igung durch denFreistaat Bayern gefördert werden.

Die Pauschale pro Jahr und SchülerIn beträgtzurzeit **1 500.-- Euro.

Einstimmig kam man überein, diesen öffent-l ich-rechtl ichen Schulvertrag zu genehmigen.

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8. Verlängerte Mittagsbetreuung derSchülerInnen ­ Zuschußantrag der AWO

Wie bereits im öffentl ichen Teil der zurück-l iegenden Gemeinderatssitzung, als dieserZuschußantrag der Arbeiterwohlfahrt (AWO)erstmals zur Debatte stand, kam man auch indieser Sitzung zu keinem anderen Ergebnis.

Unter Heranziehung der in den Nachbar-gemeinden Moosbach und Waidhaus reali-sierten Modelle errechnete man für verlän-gerte Mittagsbetreuung Eslarner Schüle-rInnen eine Kostendeckung auch bei einemnichtsteigenden Elternbeitrag von **20.--Euro/ SchülerIn und Monat.

Derzeit gibt es für die nachmittägl icheSchülerInnenbetreuung folgendeunverbindl iche Anmeldungen:

1 . Bis 1 2:1 5 Uhr: 262. Bis 1 3:00 Uhr: 233. Bis 1 4:00 Uhr: 1 54. Bis 1 5:00 Uhr: 095. Bis 1 5:30 Uhr: 046. Bis 1 6:00 Uhr: ??

Ausgehend von 200 Schultagen - realterhandelt es sich, auch die wurde erwähnt, um1 92 bis 1 93 Schultage - würde einenachmittägl iche SchülerInnenbetreuung von1 2:00 bis 1 6:00 Uhr - also vier Stunden, oderauch 4 1 /4 Stunden - abgerechnet nachVergütungsgruppe 2 des Tarifvertragesöffentl icher Dienst mit Kosten von **11 .91 0,06Euro zu Buche schlagen.

Sollte man für die Zeit von 1 2:00 Uhr bis1 3:00 Uhr eine zusätzl iche Kraft benötigen,also dies nicht vom Hausmeister oder eineranderen schulnahen Person geleistet werdenkönnen, dann wäre hier auf der Grundlagegeringfügiger Beschäftigung (brutto **2.700.--Euro, so war zu hören) mit weiteren Kostenvon **1 4.607,06 Euro zu rechnen.

Unter Einbeziehung des freistaatl ichengewährten Zuschusses von **9.000.-- Euro,sowie der Gesamtsumme des Elternbeitrages(**20.-- Euro/ SchülerIn und Monat) stündeneinem Betrag von **1 4.460.-- Euro Ausgabenin Höhe von **1 4.607.-- Euro gegebenüber,so dass nahezu Kostendeckung gegeben ist.

Man beschloß heute einstimmig, diesesRechnung der AWO, derem Vorsitzenen FritzMöstl vorzulegen, und zudem mögliche Kos-ten für eine Vertretung im Krankheitsfal l vonseiten der Gemeinde zu übernehmen.Sollte der bisherige Träger diesem Vorschlagnicht zustimmen, so müsse man über die Re-gierung der Oberpfalz einen Trägerwechselvornehmen und die nachmittägl iche Schüle-rInnenbetreuung wie in der MarktgemeindeMoosbach von gemeindl icher Seite organi-sieren.

Es wurde zudem angedacht, bzgl. dernachmittägl ichen SchülerInnenbetreuung mitder Kath. Pfarrgemeinde bzw. dem Kath.Kindergarten Kontakt aufzunehmen, um hieretwaige Synergieeffekte nutzen zu können.

Insgesamt dürte aber auch eine Abgabe derTrägerschaft der nachmittägl ichen Schüle-rInnenbetreuung durch die AWO an einenanderen Träger zu verschmerzen sein, denndie AWO ist mittlerweile in Eslarn ziemlich"groß" mit der Seniorenbetreuung "im Ge-schäft". Hier könnte es zukünftig viel leichtsogar hinderl ich sein in einer Art "Quasi-Monopol" - zumal Eslarn ja auch noch "SPD-regiert" ist - al le sozial relevanten Schichtenzu betreuen.

9. Kindergarten

Dieser Tagesordnungspunkt wurde aufgrundzurückgezogener Berechnung vertagt.

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Kindergarten ­ Haushaltsplan 2015

Man kam überein, das Ende der Kinderbe-treuung im Kindergarten weiterhin bei 1 4:00Uhr zu belassen.

Bei Betreuungsschlüssel befindet man sich imElarner kirchl ichen Kindergarten mit 9,5 gutunter dem gesetzl ich geforderten Betreuungs-schlüssel von 1 0,5.

Es wurde ein Einnahmen-Ausgabensaldo von**1 8.91 0.-- Euro, also ein Betriebskosten-defizit in dieser Höhe festgestel lt. Davon wirddie Marktgemeinde Eslarn 60%, die Kath.Kirchenstiftung Eslarn 20% tragen.

10. Jahresrechnung 2014 ­ Vorlage derJahresrechnung

Einnahmen - Verwaltungshaushalt:4.340.308,46 EuroEinnahmen - Vermögenshaushalt:2.864.287,37 Euro---------------------------------------------Gesamtvolumen - Haushalt 201 4:7.204.596,33 Euro==========================

**791 .1 02,35 Euro konnten demVermögenshaushalt zugeführt werden.

11. Bekanntgaben

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12. Mitteilungen und Anfragen

Damit das Patenschaftsjubi läum mit dertschechischen Patengemeinde Belà nadRadbouzov nicht im Heimatfesttrubeluntergeht sondern entsprechen gewürdigtwerden kann, wird dieses Jubiläum am

1 7.1 0.201 5 vormittag beginnend mit einemTreffen am ehem. Grenzübergang"Til lyschanz" und einer Fahrt nach Belà mitdortiger Feierstunde im Gasthof Prahabegangen. Interessierte mögen sich nebendem Marktgemeinderatsgremium zu einemnoch näher bekanntzugebenden Termin ander Til lyschanz einfinden.

Durch die Regierung der Oberpfalz wurdeeine Mittelzuweisung für die städtebaulichenPlanungskosten "Ortszentrum" in Höhe von**60.000.-- Euro bekanntgegeben.

Am 1 5.08.201 5 begeht die Kath. Pfarr-gemeinde Eslarn wieder deren Patrozinium.Um 09.30 Uhr findet der Festgottesdienst mitFestprediger, Diakon Ulrich Wabra aus derPfarrei Neunburg v. Wald statt. Es ergehtherzl iche Einladung an die Bevölkerung, daim Anschluß an den Festgottesdienst auchdie Segnung des Marterls beim Eingang zumKath. Pfarr- und Jugendheim St. Marienstattfinden wird.

In eigener Sache wurde noch vorgebracht,dass helfene Hände zur Vorbereitung derHeimatausstel lung, aber auch für Dienstebeim Konzertabend jederzeit gerne wil lkom-men sind. Interessierte können sich bei derGemeindeverwaltung melden!

***

Alle Angaben wie immer ohne Gewähr fürRichtigkeit und/ oder Vollständigkeit. Auchwenn der Pressevertreter vom Neuen Tagheute nicht anwesend war, so wird sich dieser- so der Sitzungsleiter - bei er Gemeinde-verwaltung kundig machen und in einer dernächten Regionalzeitungsausgaben überdiese Sitzung - natürl ich nur öffentl icher Teil ; -) - berichten. [x]

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IMPRESSUM/ IMPRINT

Dies ist eine Veröffentl ichung im Rahmen des sozialen Projekts "iSLING™", welches von derFamil ie Zach und ZBE Theresia M. Zach im Jahr 2003 gegründet wurde, und ohne jedwedeFördermittel oder Unterstützung mit dem mission statement gegen Antisemitismus,Fremdenfeindl ichkeit, Extremismus und Rassismus über Geschehnisse im bayerisch-tschechischen Grenzland, u. a. auch aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen berichtet.

V. i .S.d.P. :

Michael W. Zach, Ludwig-Müller-Str. 2, D-92693 Eslarn. Tel. : 004996534070001 , Fax:004996534070001 , email : [email protected].