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Herausgeber und Medieninhaber: Umweltdachverband, Strozzigasse 10/7-9, 1080 Wien, Tel. 01/40113, Fax: DW 50, E-Mail: offi[email protected], www.umweltdachverband.at Umweltwissen für EntscheidungsträgerInnen 2/2013 B ereits im Dezember 2012 ging in Öster- reich ein Pilotschreiben der EU ein, wel- ches die mangelhafte Ausweisung hei- mischer Natura 2000-Schutzgebiete bestätigte. Österreich hat darauf nicht adäquat reagiert. Die Folge: Ende Mai 2013 leitete die Europäi- sche Kommission ein für die österreichischen SteuerzahlerInnen möglicherweise sehr teures Vertragsverletzungsverfahren ein. Das Umwelt- musterland Österreich – im speziellen Fall die Bundesländer – muss nun seinen Pflichten, weite- re Natura 2000-Gebiete auszuweisen, endlich nachkommen. Im Vorfeld dieser Entscheidun- gen hatte der Umweltdachverband der EU- Kommission eine in Kooperation mit zahlreichen ExpertInnen und mit Unterstützung der Ober- österreichischen Umweltanwaltschaft erstellte Schattenliste 1 zukommen lassen, die aufzeigt, welche Gebiete von den Bundesländern nomi- niert werden müssen, um die europäischen Na- turschutzverpflichtungen zu erfüllen. Nach in- (Liste der Gebietsvorschläge siehe S. 3). Aus ei- nem Urteil des EuGH aus dem Jahr 2006 gegen den Freistaat Bayern geht hervor, dass für diese Gebiete nun gilt, „dass die Mitgliedstaaten keine Eingriffe zulassen, die die ökologischen Merkmale dieser Gebiete ernsthaft beeinträchtigen könnten“ (mehr zum rechtlichen Status potenzieller Na- tura 2000-Gebiete auf S. 2). Der UWD emp- fahl aus diesem Grund den Landesregierungen alle in diesen Gebieten laufenden Verfahren und Projekte, die dieser Rechtsprechung wi- dersprechen, auszusetzen bis eine finale und rechtsverbindliche Klärung des weiteren Aus- weisungsbedarfs herbeigeführt ist. Folgen die Naturschutzverwaltungen der Bundesländer dieser Rechtsprechung nicht, können enorme wirtschaftliche Konsequenzen die Folge sein. Planungen und Projekte, die bisher in den nun eingeforderten Gebieten angegangen wurden, wie etwa das Seilbahnprojekt am Piz Val Gron- da, müssen wieder in Frage gestellt werden. Natura 2000-Nachnominierungen: EU bestätigt Handlungsbedarf! 30. MAI 2013: Die EU-Kommission mahnt Österreich ob seines unvollständigen Natura 2000-Netzwerks und leitet ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik ein. Die Folge: Rund 200 neue Natura 2000-Gebiete müssen gemeldet werden. Gefordert ist jetzt ein sofortiger Baustopp für alle Projekte in den potenziellen Schutzgebieten. f acten lage tensiver Prüfung dieser sowie zweier weiterer Studien – Nachnominierungsbedarf für FFH- Arten (Protect, 2012 2 ) und für FFH-Lebens- raumtypen (Nadler et al., 2012 3 ) – führte die Kommission in ihrem Pilotschreiben aus, „dass das Natura 2000 Netzwerk in Österreich noch im- mer unvollständig ist“ und dass „FFH-Gebietsvor- schlagsdefizite für 12 Lebensraumtypen und 29 Arten in dem zur Alpinen Biogeographischen Regi- on gehörigen Teil Österreichs sowie für 14 Lebens- raumtypen und 42 Arten in dem zur Kontinentalen Biogeographischen Region gehörigen Teil Öster- reichs“ vorliegen. Beeinträchtigung der ökologischen Merkmale der Gebiete ist unzulässig Es ist somit zu erwarten, dass Österreich an die 200 mögliche Natura 2000-Gebiete zu melden hat, darunter Naturkleinode wie die Isel oder den Piz Val Gronda in Tirol, die Sattnitz in Kärn- ten oder das Warscheneck in Oberösterreich Foto: © Umweltdachverband

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Herausgeber und Medieninhaber: Umweltdachverband, Strozzigasse 10/7-9, 1080 Wien, Tel. 01/40113, Fax: DW 50, E-Mail: [email protected], www.umweltdachverband.at

Umweltwissen für EntscheidungsträgerInnen 2/2013

B ereits im Dezember 2012 ging in Öster-reich ein Pilotschreiben der EU ein, wel-ches die mangelhafte Ausweisung hei-

mischer Natura 2000-Schutzgebiete bestätigte. Österreich hat darauf nicht adäquat reagiert. Die Folge: Ende Mai 2013 leitete die Europäi-sche Kommission ein für die österreichischen SteuerzahlerInnen möglicherweise sehr teures Vertragsverletzungsverfahren ein. Das Umwelt-musterland Österreich – im speziellen Fall die Bundesländer – muss nun seinen Pflichten, weite-re Natura 2000-Gebiete auszuweisen, endlich nachkommen. Im Vorfeld dieser Entscheidun-gen hatte der Umweltdachverband der EU-Kommission eine in Kooperation mit zahlreichen ExpertInnen und mit Unterstützung der Ober-österreichischen Umweltanwaltschaft erstellte Schattenliste1 zukommen lassen, die aufzeigt, welche Gebiete von den Bundesländern nomi-niert werden müssen, um die europäischen Na-turschutzverpflichtungen zu erfüllen. Nach in-

(Liste der Gebietsvorschläge siehe S. 3). Aus ei-nem Urteil des EuGH aus dem Jahr 2006 gegen den Freistaat Bayern geht hervor, dass für diese Gebiete nun gilt, „dass die Mitgliedstaaten keine Eingriffe zulassen, die die ökologischen Merkmale dieser Gebiete ernsthaft beeinträchtigen könnten“ (mehr zum rechtlichen Status potenzieller Na-tura 2000-Gebiete auf S. 2). Der UWD emp-fahl aus diesem Grund den Landesregierungen alle in diesen Gebieten laufenden Verfahren und Projekte, die dieser Rechtsprechung wi-dersprechen, auszusetzen bis eine finale und rechtsverbindliche Klärung des weiteren Aus-weisungsbedarfs herbeigeführt ist. Folgen die Naturschutzverwaltungen der Bundesländer dieser Rechtsprechung nicht, können enorme wirtschaftliche Konsequenzen die Folge sein. Planungen und Projekte, die bisher in den nun eingeforderten Gebieten angegangen wurden, wie etwa das Seilbahnprojekt am Piz Val Gron-da, müssen wieder in Frage gestellt werden.

Natura 2000-Nachnominierungen:EU bestätigt Handlungsbedarf!

30. MAI 2013: Die EU-Kommission mahnt Österreich ob seines unvollständigen Natura 2000-Netzwerks und leitet ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik ein. Die Folge: Rund 200 neue Natura 2000-Gebiete müssen gemeldet werden. Gefordert ist jetzt ein sofortiger Baustopp für alle Projekte in den potenziellen Schutzgebieten.

facten lage

tensiver Prüfung dieser sowie zweier weiterer Studien – Nachnominierungsbedarf für FFH-Arten (Protect, 20122) und für FFH-Lebens-raumtypen (Nadler et al., 20123) – führte die Kommission in ihrem Pilotschreiben aus, „dass das Natura 2000 Netzwerk in Österreich noch im-mer unvollständig ist“ und dass „FFH-Gebietsvor-schlagsdefizite für 12 Lebensraumtypen und 29 Arten in dem zur Alpinen Biogeographischen Regi-on gehörigen Teil Österreichs sowie für 14 Lebens-raumtypen und 42 Arten in dem zur Kontinentalen Biogeographischen Region gehörigen Teil Öster-reichs“ vorliegen.

Beeinträchtigung der ökologischen Merkmale der Gebiete ist unzulässigEs ist somit zu erwarten, dass Österreich an die 200 mögliche Natura 2000-Gebiete zu melden hat, darunter Naturkleinode wie die Isel oder den Piz Val Gronda in Tirol, die Sattnitz in Kärn-ten oder das Warscheneck in Oberösterreich

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facten.lage | 2 2/2013

www.umweltdachverband.at

Der rechtliche Status potenzieller Natura 2000-Gebiete

F ür potenzielle Natura 2000-Gebiete, d. h. Gebiete, die den fach-lichen Kriterien eines FFH-Gebiets entsprechen und im Zuge des Meldeverfahrens aber nicht der Europäischen Kommission

gemeldet wurden, ergibt sich aus der Judikatur des EuGH (insbesonde-re Rs C-244/05, Bund Naturschutz), dass diese den rechtlichen Schutz eines „faktischen Schutzgebiets“ nach Art 6 FFH-RL genießen. So judi-zierte der EuGH, dass bereits vor der Aufnahme eines Gebiets in die von der Kommission festgelegte Liste der Gebiete von gemeinschaftli-cher Bedeutung die Mitgliedstaaten geeignete Schutzmaßnahmen tref-fen müssen, um die ökologischen Merkmale der Gebiete zu erhalten. Diese angemessene Schutzregelung erfordert nicht nur, dass die Mit-gliedstaaten keine Eingriffe zulassen, die die ökologischen Merkmale dieser Gebiete ernsthaft beeinträchtigen könnten, sondern auch, dass sie nach den Vorschriften des nationalen Rechts alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um solche Eingriffe zu verhindern (Rs C-244/05, Bund Naturschutz).

Keine Eingriffe & Baustopp in potenziellenNatura 2000-Gebieten Für die potenziell von Österreich nachzunominierenden rund 200 Na-tura 2000-Gebiete ergibt sich somit die unionsrechtliche Verpflichtung, für diese Gebiete keine Eingriffe zuzulassen, die deren ökologische Merkmale beeinträchtigen könnten, bis die Ausweisungsfrage durch ein Urteil des EuGH geklärt ist. Denn auf Grund der Umsetzungspflicht und der allgemeinen Treuepflicht (Art 10 EG-V) ist es den Mitgliedstaa-ten verwehrt, die Ziele der FFH-RL zu unterlaufen und vollendete Tat-sachen zu schaffen, die geeignet sind, die Erfüllung der vertraglichen Pflichten unmöglich zu machen und die Errichtung des Natura 2000-Netzwerks praktisch zu vereiteln.

Laufende Bewilligungsverfahren aussetzenFür geplante Projekte in diesen potenziellen Nachnominierungsgebie-ten empfiehlt sich daher ein Aussetzen der laufenden Bewilligungsver-fahren bis eine finale und rechtsverbindliche Klärung des weiteren Aus-weisungsbedarfs herbeigeführt ist, zumindest jedoch eine präventive Mitberücksichtigung sämtlicher Natura 2000-Schutzbestimmungen im Verfahren. Was bereits realisierte Projekte in den potenziellen Nach-nominierungsgebieten betrifft, so besteht die Möglichkeit einer Durch-brechung der nach nationalem Recht in Rechtskraft erwachsenen Be-willigungsbescheide kraft Unionsrecht, sofern nachgewiesen werden kann, dass ein geschützter Lebensraumtyp bzw. eine geschützte Art durch das Projekt konkret beeinträchtigt werden könnte.

DURCH BAUPROJEKTE

GEFÄHRDETE HOTSPOTS

Trotz dieses nach EU-Gesetzgebung eindeutigen rechtlichen Status potenziell auszuweisender Natura 2000-Gebiete sind aktuell in vie-len dieser „faktischen Schutzgebiete“ größere Bauvorhaben, welche wertvolle Lebensräume und Arten von europäischem Interesse zu gefährden drohen, geplant bzw. befinden sich bereits in Durchfüh-rung. Einige der prominentesten Beispiele:

Hänge des Piz Val Gronda und Alluvionen des Vesilbach-tals, Tirol (Karte Nr. 20) Lebensraumtyp von europäischem Interesse: LRT 7240 – Alpine Pi-onierformation des Caricion bicoloris-atrofuscaeBauprojekt: Seilbahn auf den Gipfel des Piz Val Gronda zur Erweite-rung des Skigebiets Ischgl – Baubeginn erfolgte im April 2013

Nordöstliches Leithagebirge, NÖ & Bgld. (Karte Nr. 177) – Erweiterung des Gebiets AT1124823Lebensraumtypen von europäischem Interesse: LRT 9150 – Mittel-europäische Orchideen-Kalk-Buchenwälder (Cephalanthero-Fagi-on), LRT 91I0* – Euro-Sibirische Eichen-SteppenwälderBauprojekt: Nord-Umfahrung Schützen am Gebirge (B50) – Spaten-stich im Herbst 2012; tatsächlicher Baubeginn erfolgte am 3. Juni 2013

Gletscherfluss Isel und Zubringer, Osttirol (Karte Nr. 18)Lebensraumtyp von europäischem Interesse: LRT 3230 – Alpine Flussvegetation mit Ufergehölzen der Deutschen Tamariske (Myri-caria germanica) Bauprojekt: geplantes Ausleitungskraftwerk Virgental

Warschenek, OÖ (Karte Nr. 96) Lebensraumtyp von europäischem Interesse: LRT 9180 – Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) Bauprojekt: geplante Seilbahn zum Zusammenschluss der Skigebiete Hinterstoder-Höss und Wurzeralm

Rinnende Mauer – Steyrschlucht, OÖ (Karte Nr. 95) Lebensraumtypen und Art von europäischem Interesse: LRT 7220 – Kalktuffquellen (Cratoneurion), LRT 9180 – Schlucht- und Hang-mischwälder (Tilio-Acerion) und Art 1379 – Dreimänniges Zwerg-lungenmoos (Mannia triandra)Bauprojekt: geplantes Pumpspeicherkraftwerk Molln

fact . box

fact . boxVERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN SCHRITT FÜR SCHRITT4

* bei nicht zufriedenstel-lender Stellungnahme

Österreichs

Nachnominierung oder Strafzahlung

EU-Beschwerde & UWD-Schattenliste

(Juni 2012)

EU-Pilotschreiben (Dezember 2012)

EU-Mahnschreiben (Mai 2013)*

Klage vor dem EuGH*

begründete Stellung-nahme der EU*

bei Verstoß gegen EU-Recht

bei Feststellung der Vertragsverletzung im

EuGH-Urteil

Beginn des Vertrags- verletzungsverfahrens

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2/2013 3 | facten.lage

www.umweltdachverband.at

Natura 2000-Nominierungsvorschläge der Europäischen KommissionLaut Anhang des Mahnschreibens der Europäischen Kommission an die Republik Österreich vom 30. Mai 2013

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facten.lage | 4 2/2013

www.umweltdachverband.at

Lessons learned – Ehrlichkeit und Akzeptanz durch Partizipation

Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie feierte 2012 ihr 20-jäh-riges Bestehen; ihre EU-gerechte Umsetzung in Österreich ist jedoch bis heute nicht abgeschlossen. Die Bundesländer verfolgten bislang unterschiedliche Strategien in der Auswei-sung von Natura 2000-Gebieten: Während sich manche an schutzwürdigen Habitaten und Arten nach den Anhängen der FFH-Richtlinie orientierten, haben andere bloß bereits anderwertig geschützte Gebiete aufgenommen. Die we-nigsten haben jedoch für die Erhebungen wirklich Zeit und Geld in die Hand genommen. Kein Wunder also, dass das Schutzgebietsnetzwerk lückenhaft ist. Aufgrund mangelnder Unterstützung seitens der politisch Zuständigen, fehlender planerischer Unterlagen (z. B. Kartierung der Schutzgüter) und der wenigen investierten Ressourcen punkto Infor-mation und Partizipation von GrundeigentümerInnen und Betroffenen konnte der „erste“ Ausweisungsprozess weder Naturschutzorganisationen noch LandbewirtschafterInnen zufriedenstellen. Zudem wurde es unterlassen, die Folgen von Natura 2000 entsprechend zu kommunzieren, meist vor dem Hintergrund, Entschädigungen zu vermeiden. Die Neuwahlen in vier Bundesländern sind eine Chance, Natura 2000 mehr Gewicht zu geben und endlich ernst zu nehmen. Das Image von Natura 2000 muss über öffentlichkeitswirk-same Kampagnen gestärkt werden. Das UWD-Projekt „Komm Natura“ ist als positiver Umsetzungsbeitrag gedacht. Nur wenn alle Beteiligten verstärkt informiert und in Ent-scheidungsprozesse eingebunden werden, kann das Ziel der Biodiversitätsstrategie 2020, den Verlust der biologischen Vielfalt einzudämmen, erreicht werden.

Dr. Gerhard Heilingbrunner, ehrenamtlicher

Präsident desUmweltdachverbandes

kommentar

Quellenangaben:1 Umweltdachverband (Hrsg.) 2012: Natura 2000-Schattenliste. Evaluation der Ausweisungsmängel und

Gebietsvorschläge. Download auf www.umweltdachverband.at/themen/naturschutz/natura-2000/aktuell2 Protect • Natur-, Arten- und Landschaftsschutz 2012: Vorschläge für FFH-Nachnominierungen in Öster-

reich. Teil I: Arten. Download auf www.umweltdachverband.at/themen/naturschutz/natura-2000/aktuell3 Nadler et al. 2012: Vorschläge für FFH-Nachnominierungen in Österreich. Teil 2: Lebensräume. Download auf www.umweltdachverband.at/themen/naturschutz/natura-2000/aktuell4 Adaptiert nach www.europarl.europa.eu/brussels/website/content/modul_05/abb_Vertragsverletzung02.html

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Land

BIOGEOGRAFISCHER PROZESSUm die EU-Mitgliedstaaten beim Management von Natura 2000 als kohärentes europäisches Netzwerk zu unterstützen, findet analog zum biogeografischen Prozess bezüglich der Aus-weisung der Gebiete in den späten 1990er Jahren ein neuer biogeografischer Prozess zum Thema Management statt. Ex-pertInnen aus den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kom-mission, VertreterInnen von Ministerien und NGOs sowie SchutzgebietsbetreuerInnen werden zum Erfahrungsaus-tausch, zur Vorstellung von Best Practice-Beispielen, zu Diskus-sionen zur Festlegung von Erhaltungszielen und -prioritäten so-wie zur Förderung von Kooperationen und Synergien eingela-den. Österreich ist für den gerade laufenden alpinen biogeogra-fischen Prozess der Lead-Mitgliedstaat und übernimmt die Fe-derführung der Organisation. Den Auftakt zu diesem Prozess machte der so genannte „preparatory workshop“ im Juni 2013. Das „biogeografische Seminar“ findet im November 2013 statt.

Ein partnerschaftlicher Ansatz für erfolg- reiches Management im Natura 2000- Gebiet „Oberes Donau- und Aschachtal“ Im ca. 7.000 ha großen Natura 2000-Gebiet „Oberes Do-nau- und Aschachtal“ wird seit 2004 der nachhaltige Schutz mehrerer Waldlebensraumtypen des Anhangs I FFH-Richt-linie über Verträge zwischen der Abteilung Naturschutz des Landes OÖ und GrundeigentümerInnen gewährleistet. Im Zuge der aus einem LIFE-Natur-Projekt entstandenen Kooperation entwickelte sich sukzessive ein Netz von Waldflächen, die entweder naturnah bewirtschaftet oder dauerhaft nicht mehr forstlich genutzt werden. Dabei ste-hen die GebietsbetreuerInnen in intensivem Kontakt mit den GrundeigentümerInnen. Für alle betroffenen Waldflä-chen wird eingangs ein forstliches Bewertungsgutachten er-stellt, um die jeweilige Entschädigungshöhe auf Grundlage einer einheitlichen und nachvollziehbaren Richtlinie zu be-rechnen. Die Vertragsinhalte werden auf die jeweiligen Be-triebsziele abgestimmt, die Bewirtschaftung wird gemein-sam mit dem/r GrundeigentümerIn festgelegt. Der/die WaldbesitzerIn profitiert durch gesunde und ökologisch stabile Wälder, die resistenter gegen Windwurf, Befall durch Borkenkäfer etc. sind, sowie durch das vertraglich fi-xierte Entgelt für Nutzungsverzichte oder -einschränkun-gen. Auch profitieren davon zahlreiche Tierarten wie z. B. Schwarzstorch, Uhu, Wespenbussard, Luchs, Hirschkäfer, Fledermäuse, Smaragdeidechse oder Äskulapnatter.

webtipp: www.donauleiten.com

case studyNATURA 2000 ALS CHANCE

PROJEKT „KOMM NATURA“„Komm Natura“, 2013 vom UWD mit Unterstützung des BMLFUW, der Länder und der EU gestartet, verfolgt das Ziel, die allgemeine Akzeptanz für Naturschutzmaßnahmen & Natu-ra 2000 zu fördern. In Arbeit sind eine Best Practice-Broschüre sowie ein Ratgeber als Kommunikationshilfe samt praktischer Lösungsansätze für Fragen aus dem Alltag im Schutzgebietsma-nagement. Von 10. bis 11. Oktober 2013 findet in Steyr eine Ta-gung zum Thema „Akzeptanz, Partizipation und Management“ statt. Nähere Infos: [email protected]