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EUROPÄISCHE MIGRATIONSPOLITIK Friederike Land, Jakob Hambsch

Eu migration

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EUROPÄISCHE MIGRATIONSPOLITIK

Friederike Land, Jakob Hambsch

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Gliederung

Begriffsdefinitionen Geschichte Asylpolitik Frontex

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Begriffe I: Migration

„(von lat. Migrare, migratio = wandern, Wanderung), umfaßt alle Wanderungsbewegungen, gleich welcher Verursachung, mit denen Individuen oder Gruppen ihren Wohnsitz temporär oder auf Dauer verändern.“

Migration, G. Hentges, in: Lexikon der Politikwissenschaft 1 A-M,

Dieter Nohlen (Hrsg.)

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Begriffe II: Flüchtling

Jede Person die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruche nehmen kann oder […] will; oder die sich als staatenlose infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann […] will.“

(UNHCR, Abkommen über die Rechtsstellung der

Flüchtlinge, Art. 1a)

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Begriffe III: Asyl

„Asyl, die Gewährung von Schutz für Verfolgte vor dem Zugriff ihrer Verfolger.“

Asyl, D. Nohlen, in: Lexikon der Politikwissenschaft 1, A-M,

Ders. (Hrsg.)

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Begriffe IV: Grenze

„Grenze(n), im völkerrechtlichen Sinne Linie(n) zur Unterscheidung staatl. Hoheitsräume bzw. zur Trennung zwischen Staatsgebiet und staatsfreiem Raum. Grundlegend ist die Dualität der G. als Linie und Zone.“

Grenze(n), U. Rausch, in: Lexikon der Politikwissenschaft 1 A-M,

Dieter Nohlen (Hrsg.)

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Geschichte 28.Juli 1951: Abkommen über die

Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention GFK)

1999: Vertrag von Amsterdam 1999-2004: Tampere Programm ‘04-‘10: Haager Programm 26.10.04: Frontex 2008: Europäischer Pakt zu

Einwanderung und Asyl 2011: Vertrag von Lissabon

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Vertrag von Lissabon Art. 62 IDie Union entwickelt eine Politik, mit der

a) sichergestellt werden soll, dass Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit beim Überschreiten der Binnengrenzen nicht kontrolliert werden;

b) die Personenkontrolle und die wirksame Überwachung des Grenzübertritts an den Außengrenzen sichergestellt werden soll;

c) schrittweise ein integriertes Grenzschutzsystem an den Außengrenzen eingeführt werden soll.

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Vertrag von Lissabon Art. 62 IIFür [diese] Zwecke […] erlassen das Europäische

Parlament und der Rat […] Maßnahmen, die folgende Bereiche betreffen:

a) die gemeinsame Politik in Bezug auf Visa und andere kurzfristige Aufenthaltstitel;

b) die Kontrollen, denen Personen beim Überschreiten der Außengrenzen unterzogen werden;

c) die Voraussetzungen, unter denen sich Drittstaatsangehörige innerhalb der Union während eines kurzen Zeitraums frei bewegen können;

d) alle Maßnahmen, die für die schrittweise Einführung eines integrierten Grenzschutzsystems an den Außengrenzen erforderlich sind;

e) die Abschaffung der Kontrolle von Personen gleich welcher Staatsangehörigkeit beim Überschreiten der Binnengrenzen.

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Vertrag von Lissabon Art. 63 I

(1) Die Union entwickelt eine gemeinsame Politik im Bereich Asyl, subsidiärer Schutz und vorübergehender Schutz, mit der jedem Drittstaatsangehörigen, der internationalen Schutz benötigt, ein angemessener Status angeboten und die Einhaltung des Grundsatzes der Nicht-Zurückweisung gewährleistet werden soll. Diese Politik muss mit dem Genfer Abkommen vom 28. Juli 1951 und dem Protokoll vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie den anderen einschlägigen Verträgen im Einklang stehen.

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Vertrag von Lissabon Art. 63 I (1)a) einen in der ganzen Union gültigen einheitlichen

Asylstatus für Drittstaatsangehörige;

b) einen einheitlichen subsidiären Schutzstatus für Drittstaatsangehörige, die keinen

europäischen Asylstatus erhalten, aber internationalen Schutz benötigen;

c) eine gemeinsame Regelung für den vorübergehenden Schutz von Vertriebenen im Falle eines Massenzustroms;

d) gemeinsame Verfahren für die Gewährung und den Entzug des einheitlichen Asylstatus beziehungsweise des subsidiären Schutzstatus;

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Vertrag von Lissabon Art. 63 I (1) forts.

e) Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf Asyl oder subsidiären Schutz zuständig ist;

f) Normen über die Aufnahmebedingungen von Personen, die Asyl oder subsidiären Schutz beantragen;

g) Partnerschaft und Zusammenarbeit mit Drittländern zur Steuerung des Zustroms von Personen, die Asyl oder subsidiären beziehungsweise vorübergehenden Schutz beantragen.

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Vertrag von Lissabon Art. 63a

Die Union entwickelt eine gemeinsame Einwanderungspolitik, die in allen Phasen eine wirksame Steuerung der Migrationsströme, eine angemessene Behandlung von Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten, sowie die Verhütung und verstärkte Bekämpfung von illegaler Einwanderung und Menschenhandel gewährleisten soll.

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Flucht und Asyl Tampere Programm: Schaffung eines

Rahmens von Aufnahmebedingungen für AsylbewerberInnen, Benennung von Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling

Haager Programm: Schaffung eines effektiven Asylsystems (Juni 2008 neu aufgelegte Asylstrategie zur Steigerung der Kooperation der MS in Migrationsfragen)

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Irreguläre Migration und Grenzsicherung Schengener Abkommen: verstärkte

Sicherung Außengrenzen, Errichtung eines gemeinsamen Informationssystems

Gründung Frontex: wird z.B. von NGOs sehr kritisch gesehen: z.B. Untergrabung des fundamentalen Rechts auf non-refoulment aus GFK

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Kooperation mit Drittstaaten

zusätzliche Kontrolle und Abgabe von Verantwortung bereits in Herkunftsländern verbunden mit entsprechenden Gegenleistungen

Förderung von good governance African-EU Partnership on Migration,

Mobility, and Employment (seit 2007 auch auf andere Regionen ausgedehnt)

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Schwierigkeiten europäischer Migrations-/ Asylpolitik

schwankt zwischen „menschenrechtlichen Ansprüchen und menschenunwürdiger Praxis“

Entscheidungen im Rat fallen meist zugunsten von Kontrolle und zuungunsten von Menschenrechten

Abtretung von Souveränität

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Frontex I Ratsverordnung Art. 1I

Es wird eine Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen […] zur Verbesserung des integrierten Schutzes der Außengrenzen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union errichtet.

(Dieser Absatz erst in Fassung vom 22.11.2011)

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Frontex Ratsverordnung Art 1 II

Die Agentur erfüllt ihre Aufgaben unter umfassender Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union, einschließlich der Charta der Grundrechte der Europäischen Union […], dem einschlägigen Völkerrecht […], der Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Zugang zu internationalem Schutz, insbesondere des Grundsatzes der Nichtzurückweisung, sowie der Grundrechte […]

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Frontex I

Frz.: frontières extérieures Auftrag: einheitliches Vorgehen an

Außengrenzen aufgrund gemeinsamer rechtlicher Basis Koordinierung operativer Zusammenarbeit Risikoanalysen Unterstützung bei Ausbildung Grenzbeamte Koordinierung/ Durchführung

Rückführungsaktionen

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Frontex II

Vierstufiges Modell der Zugangskontrolle Zusammenarbeit mit Herkunftsländern Cross-border cooperation mit direkten

Nachbarländern Kontrolle eigener Außengrenzen Überwachung EU-Binnenraum

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Frontex III

Kritikpunkte Verstöße gegen geltendes internationales

Recht Weitreichender Auftrag, hoheitliche

Befugnisse Integration Exekutive in Agentur, keine

Kontrolle außerhalb ihrer eigenen Strukturen

„Entpolitisierung“ Asyl-/Migrationspolitik, Abwälzung auf administrative Ebene

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Quellen II

Verordnung Nr.2007/2004 des Rates (Frontex)http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32004R2007:DE:HTML

Klepp, Silja, Europa zwischen Grenzkontrolle und

Flüchtlingsschutz. Eine Ethnographie der Seegrenze auf dem Mittelmeer, Bielefeld, 2011.

Bendel, Petra: Die Migrationspolitik der EU – Inhalte, Institutionen und Integrationsperspektiven, in: Butterwegge, Christoph/Hentges, Gudrun Hrsg.: Zuwanderung im Zeichen der Globalisierung, Wiesbaden 2009.

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Quellen III

Fungueiriño-Lorenzo, Rocío: Visa-, Asyl- und Einwanderungspolitik vor und nach dem Amsterdamer Vertrag. Entwicklung der gemeinschaftlichen Kompetenzen in Visa- und Einwanderungspolitik, Frankfurt am Main 2002

Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, unterzeichnet in Lissabon am 13. Dezember 2007, in: Amtsblatt der Europäischen Union, 17.12.2007

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Quellen IV

Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa, Drucksache 15/4900, 18.02.2005

http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/dat/11997D/htm/11997D.html#0103010009, 08.01.2013

http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Subsidiaer/subsidiaer-node.html, 09.01.2013