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EU Rights on Older PeopleSchritt 2 Aktivität 1 (Langversion)
EUSTaCEA
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung (Mitteilung) trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
Das Projekt EUSTaCEA
• Europäisches Projekt (2008-2010)• Kofinanziert durch das europäische Daphne III Programm• Gruppe von 11 Partnern aus 10 Staaten (The Netherlands
(ANBO), Germany (BIVA), France (FNG), Italy (FIPAC), Greece (Hellas 50+), Slovenia (Mestna zveva upokojencev Ljubljana), UK (NIACE), Sweden (SPF), Czeach Republic (Zivot 90), Belgium (Commune de Saint-Josse) and the European Organization E.D.E.) unter der Leitung von “Age Platform Europe”
• Ergebnis: – eine europäische Charta über die Rechte und Pflichten
älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen – ein Begleitheft zu den Rechten und Pflichten, welches
diese näher erläutert und umgesetzt werden können
Rechte älterer MenschenEUSTaCEA
Quiz
Frage 1
Was war im Jahr 2013 das meistgenutzte Passwort?
A. „password“B. „123456“C. „abc123“D. „000000“
Lösung 1
BAus einer alljährlich stattfindenden Analyse des Unternehmens SplashData für das Jahr 2013 geht hervor, dass erstmals nicht mehr „password“ am häufigsten eingesetzt wird.
Die fragliche Kombination lautet schlicht "123456".
Artikel 1
Recht auf Privatheit
Recht auf Würde, körperliches und geistiges Wohlbefinden, Freiheit und Sicherheit
Recht auf freie Meinungsäußerung, Gedanken- und Gewissensfreiheit:
Weltanschauung, Kultur und ReligionErläuternde Texte hierzu finden Sie in der Europäischen Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen)https://wedo2austria.wordpress.com/dokumente
Artikel 3
Artikel 7
Frage 2Wie viele ältere Menschen (65+Jährige) leben derzeit in Österreich? (Stand: 1.1.2014)
A. 1.556.658 PersonenB. 1.101.203 PersonenC. 782.356 Personen
Und wie viele PflegegeldbezieherInnen über 60 Jahre gibt es in Österreich? (2013)
A. 15.000B. 174.890C. 368.741
Lösung 2
A. 1.556.658 Personen 65+
B 368.741 Personen
Ende 2013 bezogen insgesamt 451.159 Personen ein Pflegegeld auf Basis des Bundespflegegeldgesetzes (+10.263 bzw. +2,3% gegenüber dem Vorjahr; exkl. Personen mit ruhendem Pflegegeldanspruch). Diese Zahl umfasst auch die ehemaligen Landespflegegeldbezieher und -bezieherinnen (69.818), weil die Landespflegegeldgesetze mit 31.12.2011 aufgehoben und die Zuständigkeit ab 1.1.2012 zur Gänze auf den Bund übertragen wurde. Das Anfang Juli 1993 eingeführte Pflegegeld wird nach dem erforderlichen Pflegebedarf (und unabhängig von Einkommen und Vermögen) in sieben Pflegegeldstufen gewährt (2013 Stufe 1: 154,20 Euro; Stufe 2: 284,30 Euro; Stufe 3: 442,90 Euro; Stufe 4: 664,30 Euro; Stufe 5: 902,30 Euro; Stufe 6: 1.262,00 Euro; Stufe 7: 1.655,80 Euro).Nach dem Geschlecht betrachtet, waren Ende 2013 fast zwei Drittel der pflegegeldbeziehenden Personen Frauen. Mit 69% entfiel der Großteil der pflegebedürftigen Personen auf die drei unteren Pflegegeldstufen.Der Anteil der über 60-Jährigen (368.741 PflegegeldbezieherInnen) lag bei den Frauen in allen Pflegegeldstufen deutlich über jenem der Männer (am größten war der Unterschied in den beiden obersten Stufen).
Recht auf Selbstbestimmung, Wahlfreiheit, Unterstützung für das
Treffen v. Entscheidungen
Artikel 2
Erläuternde Texte hierzu finden Sie in der Europäischen Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen)https://wedo2austria.wordpress.com/dokumente
Frage 3
Wenn Sie einen Rollstuhl benützen müssten – welches Pflaster würden Sie bevorzugen?
A
B
C
Lösung 3
C
Artikel 4
Recht auf entsprechende Qualitätsstandardsund auf Ihren persönlichen Bedarf
ausgerichtete Pflege
Erläuternde Texte hierzu finden Sie in der Europäischen Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen)https://wedo2austria.wordpress.com/dokumente
Frage 4
Nach einem fetten Essen fördert ein kleiner Schnaps die Verdauung - stimmt das?A. Nein, da ist gar nichts Wahres dran.B. Stimmt zum Teil. Empfehlenswert ist der Verdauungsschnaps aber trotzdem nicht.C. Stimmt durchaus, aber nur wenn es ein Obstbrand ist.
Was stimmt?
Lösung 4
Alkohol hilft nicht bei der Fettverdauung. Er regt den Magen zwar zur Säureproduktion an und aktiviert so indirekt die Verdauung. Allerdings kann zu viel Magensäure die Schleimhäute angreifen – nur eine von vielen negativen Auswirkungen des Alkohols.
Artikel 5
Recht auf individuelle Information und Beratung als Voraussetzung für ausgewogene
Entscheidungen
Erläuternde Texte hierzu finden Sie in der Europäischen Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen)https://wedo2austria.wordpress.com/dokumente
Frage 5
Ungefähr wie viele Prozent der 70+Jährigen engagieren sich in Österreich in der Freiwilligenarbeit?
A. 3 ProzentB. 12 ProzentC. 22 Prozent
Lösung 5
B. Rund 12 Prozent der 70+Jährigen engagieren sich derzeit freiwillig.
Quelle: IFES 2012(BMASK:2. Freiwilligenbericht 2015)
Artikel 6
Recht auf Kommunikation, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und
an kulturellen Aktivitäten
Erläuternde Texte hierzu finden Sie in der Europäischen Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen)https://wedo2austria.wordpress.com/dokumente
Frage 6
Ungefähr wie viele Prozent der Menschen sterben jährlich Ihrer Meinung nach …
A. in Krankenhäusern?B. in Pflegeheimen?C. zu Hause?
Lösung 6
Mehr als die Hälfte aller Österreicherinnen und Österreicher stirbt im Krankenhaus. In konkreten Zahlen waren das 2012 exakt 40.604 von insgesamt 79.436 Menschen und damit 51,1 Prozent.Zu Hause sterben 21.241 (26,7 Prozent).
Eine Verdreifachung hat nur bei den Todesfällen in Pflegeheimen stattgefunden. Dort starben 2012 13.281 Menschen (16,7 Prozent), 1988 waren es nur 5,2 Prozent.
In Heimen sterben 13.281 (16,7 Prozent).
Quelle: derstandard.at, 31. Oktober 2013
Artikel 8
Recht auf Palliativpflege, Unterstützung und
Respekt für ein Sterben und einen Tod in Würde
Erläuternde Texte hierzu finden Sie in der Europäischen Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen)https://wedo2austria.wordpress.com/dokumente
Frage 7
Im Alltag sind wir oft unterschiedlichen Situationen ausgesetzt. An wen bzw. welche Stelle würden Sie sich wenden …
wenn Ihnen von Gewalthandlungen berichtet wird oder Sie Zeuge einer solchen wurden? (Heim, Krankenhaus, mobiler Dienst, Familie …)
Lösung 7
Aufsichtsbehörden, Polizei, Gerichte, Volksanwaltschaft, Beratungsstellen …
Artikel 9
Recht auf Wiedergutmachung
Erläuternde Texte hierzu finden Sie in der Europäischen Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen)https://wedo2austria.wordpress.com/dokumente
Frage 8
Wie können wir für uns und unser Umfeld Vorsorge für die Zukunft treffen?
Wenn Sie älter und möglicherweise pflegebedürftig werden, sollten Sie:• die Rechte und Pflichten jener Menschen respektieren, die in Ihrem Umfeld leben und arbeiten und auch
auf das allgemeine Interesse der Gemeinschaft, in der Sie leben, Rücksicht nehmen. Ihre Rechte und Freiheiten sind dann einzuschränken, wenn andernfalls ähnliche Rechte anderer Menschen der Gemeinschaft beeinträchtigt würden.
• die Rechte der Betreuungspersonen und des sonstigen Pflegepersonals auf eine angemessene Behandlung und ein Arbeitsklima, das frei von Belästigungen und Gewalt ist, respektieren.
• sich Gedanken über Ihre Zukunft machen und die Verantwortung für die Auswirkungen Ihres Tuns und Unterlassens auf Ihre Betreuungspersonen und Angehörigen entsprechend der Gesetzgebung Ihres Landes übernehmen. Dazu gehört: - eine geeignete dritte Person zu benennen, die in Ihrem Namen Entscheidungen treffen und Sie vertreten kann.- Vorausverfügungen zu treffen, die detaillierte Angaben über Ihre Wünsche in Bezug auf Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden enthalten, einschließlich Ihrer Pflege und Ihrer Behandlungen während ihrer restlichen Lebenszeit und in der letzten Lebensphase, ebenso wie die Regelung Ihres Besitzes und Ihrer finanziellen Angelegenheiten. Wenn Sie zu einer eigenen Willensbildung nicht mehr in der Lage sind, ist es die Pflicht Ihrer nächsten Verwandten oder eines beauftragten Vertreters, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen, wobei Ihre Wünsche so weit wie nur irgend möglich respektiert werden sollen.
• die zuständigen Behörden und die Personen in Ihrem Umfeld über eine Situation von Gewalt, Misshandlung oder Vernachlässigung informieren, die Sie entweder selbst erleben oder die Sie sehen.
Artikel 10
www.wedo-partnership.eu/ http://www.wedo-partnership.eu/wedo2
EUSTaCEA Projekt und Europäische Charta: http://www.age-platform.eu/age-projects/health-and-long-term-care/659-daphne
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung (Mitteilung) trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.