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50 Telemedizinführer Deutschland, Ausgabe 2005 Chancen, Anforderungen, Voraussetzungen 2 1 Einleitung Die beeindruckenden Möglichkeiten der neuen Informations- und Kommuni- kationstechnologien erweitern das Poten- zial der Telemedizin und geben der Praxis die dringend benötigten Effizienz- und Gestaltungsspielräume. In der Bundesrepublik Deutschland besteht zu Recht die weit verbreitete Über- zeugung, dass Telemedizin die Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung und Gesundheitsverwaltung steigern kann. Innovative Netzwerk- und Sicher- heitstechnologien ermöglichen heute an nahezu jedem beliebigen Ort die Zur-Ver- fügung-Stellung aller medizinischer Infor- mationen, die für eine qualitätsgesicherte und gleichzeitig kosteneffiziente Behand- lung nötig sind. Von Seiten der Gesund- heitspolitik, der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens sowie der deutschen Industrie wird daher die flächendeckende Einführung von Telemedizinanwendun- gen vorbereitet. 1 Der Handlungsdruck ist groß, da vielfältig in Politik 2 und Literatur 3 Effizienzsteigerungen, Qualitätsverbesse- rungen und Kosteneinsparungen von den neuen Technologien erwartet werden. Die zu treffenden Richtungsentschei- dungen aller Akteure im Gesundheits- wesen betreffen nicht nur Fragen der technologischen Infrastruktur, sondern greifen tief in die tradierten Abläufe und Organisationsstrukturen des Gesundheits- wesens ein und werden die Beziehungen aller Beteiligten im Gesundheitswesen zueinander verändern. Der Aktionsplan eEurope ist Teil der vom Europäischen Rat in Lissabon be- schlossenen Strategie zur Modernisierung der europäischen Wirtschaft und zum Aufbau einer wissensgestützten Wirtschaft in Europa. Der Aktionsplan eEurope Euregionale Förderung von grenzüberschrei- tenden telemedizinischen Kooperationen Heinrich Hanika, Melanie Schönung Studiengang Gesundheitsökonomie im Praxisverbund GiP an der Hochschule für Wirtschaft – University of applied sciences, Ludwigshafen am Rhein Autoren: Heinrich Hanika, Melanie Schönung Titel: Euregionale Förderung von grenzüberschreitenden telemedizinischen Kooperationen In: Jäckel (Hrsg.) Telemedizinführer Deutschland, Ober-Mörlen, Ausgabe 2005 Seite: 50-56 2002 wurde im Jahr 2000 verabschiedet, und bisher konnten die meisten seiner 65 Ziele erfüllt werden. So sind fast alle Unternehmen und Schulen an das In- ternet angeschlossen; die Anzahl der Haushalte mit Internetzugang hat sich beinahe verdreifacht, und Europa verfügte nun über das schnellste Forschungsnetz der Welt. 4 Dennoch gab es Ende 2002 wenige Anzeichen dafür, dass die Erfolge bei der Verbreitung des Internet in Euro- pa tatsächlich in neue Arbeitsplätze und Dienste münden. Ebenso wenig wurden, insbesondere in den USA, Produktivitäts- steigerungen anderswo erzielt. Die Netze waren zwar da, ihre tatsächliche Nutzung blieb jedoch zu gering. Die Förderung der Internetnutzung und die Schaffung neuer Dienste wurde deshalb zum zentralen Ziel des Aktionsplans eEurope 2005, der vom Europäischen Rat in Sevilla gebilligt wur- de 5 . Erreicht werden soll damit vor allem, dass bis Ende 2005 in Europa – auf der Grundlage einer weiten Verbreitung von Breitbandzugängen und einer sicheren Informationsinfrastruktur moderne elektronische öffentliche Dienste (elek- tronische Behördendienste, elektronisches Lernen, elektronische Gesundheitsdiens- te) zur Verfügung stehen und dynamische Rahmenbedingungen für den elektroni- schen Geschäftsverkehr entstehen. 6 Grundlage hierfür ist die Förderung von Grenzen überschreitenden Koopera- tionen auf dem Gebiet des elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehrs sowie der Telemedizin. Bereits nach der Kommissionsinitiative ist es eine der größten Herausforderungen für alle europäischen Regierungen, künf- tig eine effiziente Gesundheitsfürsorge für alle Bürger bereit zu stellen. Die Möglich- keiten der medizinischen Technologie und der Behandlung wachsen stark, während sich die meisten Regierungen in der Uni- on gleichzeitig der demographischen Ent- wicklung und einem zunehmenden Kos- tendruck im Gesundheitswesen gegenüber sehen. Daher müssen die Regierungen einerseits die Qualität und Zugänglichkeit der Gesundheitsfürsorge für alle Bürger der Union verbessern, andererseits die Gesamtkosten senken. Nach Auffassung der Kommission 7 lassen sich diese Herausforderungen ohne den Einsatz und die weit verbreitete Nut- zung vollintegrierter, interoperabler und modernisierter Fürsorgesysteme nicht be- wältigen. Digitale Technologien können die Produktivität und den Umfang der Gesundheitsfürsorge steigern. Es müssen sichere Dienste entwickelt werden, die Krankenhäuser, Laboratorien, Apotheken, Zentren für Grundversorgung und Woh- nungen untereinander verbinden. Der Aufbau eines Binnenmarkts für Produkte und Dienstleistungen der Gesundheits- fürsorge wird deshalb die künftige Wett- bewerbsfähigkeit auf dem Gebiet der Ge- sundheitsfürsorge wesentlich betreffen. 8 Nach der Kommissionsinitiative sollen zeitnah gute Praktiken in der Gesund- heitsfürsorge in Bezug auf Vernetzung, Gesundheitsüberwachung, Überwachung Kap_2_TMF_05 50 06.10.2004, 13:15:10 Uhr

Euregionale Förderung von grenzüberschrei- tenden ... · groß, da vielfältig in Politik 2 und Literatur 3 Effi zienzsteigerungen, Qualitätsverbesse-rungen und Kosteneinsparungen

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50 Telemedizinführer Deutschland, Ausgabe 2005

Chancen, Anforderungen, Voraussetzungen

2

1 Einleitung

Die beeindruckenden Möglichkeiten der neuen Informations- und Kommuni-kationstechnologien erweitern das Poten-zial der Telemedizin und geben der Praxis die dringend benötigten Effi zienz- und Gestaltungsspielräume.

In der Bundesrepublik Deutschland besteht zu Recht die weit verbreitete Über-zeugung, dass Telemedizin die Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung und Gesundheitsverwaltung steigern kann.

Innovative Netzwerk- und Sicher-heitstechnologien ermöglichen heute an nahezu jedem beliebigen Ort die Zur-Ver-fügung-Stellung aller medizinischer Infor-mationen, die für eine qualitätsgesicherte und gleichzeitig kosteneffi ziente Behand-lung nötig sind. Von Seiten der Gesund-heitspolitik, der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens sowie der deutschen Industrie wird daher die fl ächendeckende Einführung von Telemedizinanwendun-gen vorbereitet.1 Der Handlungsdruck ist groß, da vielfältig in Politik2 und Literatur3 Effi zienzsteigerungen, Qualitätsverbesse-rungen und Kosteneinsparungen von den neuen Technologien erwartet werden.

Die zu treffenden Richtungsentschei-dungen aller Akteure im Gesundheits-wesen betreffen nicht nur Fragen der technologischen Infrastruktur, sondern greifen tief in die tradierten Abläufe und Organisationsstrukturen des Gesundheits-wesens ein und werden die Beziehungen aller Beteiligten im Gesundheitswesen zueinander verändern.

Der Aktionsplan eEurope ist Teil der vom Europäischen Rat in Lissabon be-schlossenen Strategie zur Modernisierung der europäischen Wirtschaft und zum Aufbau einer wissensgestützten Wirtschaft in Europa. Der Aktionsplan eEurope

Euregionale Förderung von grenzüberschrei-tenden telemedizinischen Kooperationen

Heinrich Hanika, Melanie SchönungStudiengang Gesundheitsökonomie im Praxisverbund GiP an der Hochschule für Wirtschaft – University of applied sciences, Ludwigshafen am Rhein

Autoren: Heinrich Hanika, Melanie SchönungTitel: Euregionale Förderung von grenzüberschreitenden telemedizinischen KooperationenIn: Jäckel (Hrsg.) Telemedizinführer Deutschland, Ober-Mörlen, Ausgabe 2005Seite: 50-56

2002 wurde im Jahr 2000 verabschiedet, und bisher konnten die meisten seiner 65 Ziele erfüllt werden. So sind fast alle Unternehmen und Schulen an das In-ternet angeschlossen; die Anzahl der Haushalte mit Internetzugang hat sich beinahe verdreifacht, und Europa verfügte nun über das schnellste Forschungsnetz der Welt.4 Dennoch gab es Ende 2002 wenige Anzeichen dafür, dass die Erfolge bei der Verbreitung des Internet in Euro-pa tatsächlich in neue Arbeitsplätze und Dienste münden. Ebenso wenig wurden, insbesondere in den USA, Produktivitäts-steigerungen anderswo erzielt. Die Netze waren zwar da, ihre tatsächliche Nutzung blieb jedoch zu gering. Die Förderung der Internetnutzung und die Schaffung neuer Dienste wurde deshalb zum zentralen Ziel des Aktionsplans eEurope 2005, der vom Europäischen Rat in Sevilla gebilligt wur-de5. Erreicht werden soll damit vor allem, dass bis Ende 2005 in Europa – auf der Grundlage einer weiten Verbreitung von Breitbandzugängen und einer sicheren Informationsinfrastruktur – moderne elektronische öffentliche Dienste (elek-tronische Behördendienste, elektronisches Lernen, elektronische Gesundheitsdiens-te) zur Verfügung stehen und dynamische Rahmenbedingungen für den elektroni-schen Geschäftsverkehr entstehen.6

Grundlage hierfür ist die Förderung von Grenzen überschreitenden Koopera-tionen auf dem Gebiet des elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehrs sowie der Telemedizin.

Bereits nach der Kommissionsinitiative ist es eine der größten Herausforderungen für alle europäischen Regierungen, künf-tig eine effi ziente Gesundheitsfürsorge für alle Bürger bereit zu stellen. Die Möglich-keiten der medizinischen Technologie und der Behandlung wachsen stark, während sich die meisten Regierungen in der Uni-on gleichzeitig der demographischen Ent-wicklung und einem zunehmenden Kos-tendruck im Gesundheitswesen gegenüber sehen. Daher müssen die Regierungen einerseits die Qualität und Zugänglichkeit der Gesundheitsfürsorge für alle Bürger der Union verbessern, andererseits die Gesamtkosten senken.

Nach Auffassung der Kommission7 lassen sich diese Herausforderungen ohne den Einsatz und die weit verbreitete Nut-zung vollintegrierter, interoperabler und modernisierter Fürsorgesysteme nicht be-wältigen. Digitale Technologien können die Produktivität und den Umfang der Gesundheitsfürsorge steigern. Es müssen sichere Dienste entwickelt werden, die Krankenhäuser, Laboratorien, Apotheken, Zentren für Grundversorgung und Woh-nungen untereinander verbinden. Der Aufbau eines Binnenmarkts für Produkte und Dienstleistungen der Gesundheits-fürsorge wird deshalb die künftige Wett-bewerbsfähigkeit auf dem Gebiet der Ge-sundheitsfürsorge wesentlich betreffen.8

Nach der Kommissionsinitiative sollen zeitnah gute Praktiken in der Gesund-heitsfürsorge in Bezug auf Vernetzung, Gesundheitsüberwachung, Überwachung

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ansteckender Krankheiten sowie bezüglich der Verbindungen zwischen Krankenhäu-sern, Laboratorien, Apotheken, Ärzten, Zentren für Grundversorgung und Woh-nungen benannt werden. Europaweite medizinische Bibliotheken im Netz und Fachzentren für Gesundheitsfürsorge sollen bis Ende 2004 aufgebaut werden und in Betrieb gehen. Die medizinische Informatik soll der Normung unterzogen werden.

2 Euregionale Zusammenarbeit im Gesundheitswesen

Nach dem 2. Weltkrieg mit seinen furchtbaren Ergebnissen bestand der dringende Wunsch nach einem dauer-haften Frieden und einer nachhaltigen Verbesserung der wirtschaftlichen Situa-tion. Dies löste einerseits die europäische Bewegung mit ihrem Weg in die europä-ische Harmonisierungs- und Integrati-onspolitik aus, setzte andererseits bei den Menschen, insbesondere in den Grenzge-bieten, Bemühungen in Gang, negative Auswirkungen der Grenzbarrieren im Interesse der Bürger zu neutralisieren. Diesen Bestrebungen standen fehlende Regelungskompetenzen lokaler Behörden und Gremien gegenüber. Im Rahmen der Verwirklichung von Schritten der poli-tischen und europäischen Einigung und rechtlichen Harmonisierung, so der Eu-ropäische Binnenmarkt ab 1.1.1992 oder die Wirtschafts- und Währungsunion seit 1.1.1999, ergaben sich insbesondere auch für die Grenzregionen zum Vorteil der Bürger neue Bedingungen für eine Wei-terentwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf den Gebieten Wirt-schaft, Kultur, Freizeit, Verwaltung sowie Gesundheit und Soziales. Innerhalb der durch den Vertrag von Maastricht 1992 geschaffenen Europäischen Union sind die nationalen Binnengrenzen an die EU-Außengrenzen gerückt worden.

Als Synonym für Regionen, die ohne trennende Staatsgrenzen leben wollen, hat sich das Wort „Euregio“ herausgebildet.9 Bereits 1958 wurde die erste Region mit grenzüberschreitender Zusammenarbeit für den Raum Enschede/Gronau an der deutsch-niederländischen Grenze gegründet und ist bis heute Vorbild für andere Euregios, auch wenn sie anders

genannt werden. Euregios können In-frastrukturprojekte initiieren, natürliche Grenzen aufheben und geänderte Rah-menbedingungen schaffen. Auch können Fördermaßnahmen der EU, mit der die grenzüberschreitende Zusammenarbeit unterstützt wird, auf Euregio-Abgrenzun-gen Einfl uss nehmen. Insbesondere politi-sche Entscheidungen staatlicher Instanzen sowie grenzübergreifende, regionale bzw. lokale Gremien können zur fl ächenmä-ßigen und inhaltlichen Defi nition einer Euregio beitragen.

2.1 Grenzüberschreitende Projekte im Gesundheitswesen

Gemeinsame grenzüberschreitende Projekte im Sektor Gesundheitswesen beispielsweise im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes (z. B. Erfahrungs-austausche, Meldedienste, abgestimmte Notfallpläne insbesondere bei der Be-kämpfung von Seuchen), Prävention und Früherkennung z. B. von umweltbeding-ten Krankheiten, gemeinsame ambulante ärztliche Behandlung, gemeinsame stati-onäre Akutbehandlung (Arbeitsteilung, gemeinsamer Einkauf von medizinischen und sonstigen Gütern, gemeinsame Fort-bildung des Personals, Nutzung telemedi-zinischer Techniken), Arzneien, Heil- und Hilfsmittel, gemeinsame ambulante und stationäre Rehabilitation, gemeinsame Pfl egeleistungen, gemeinsamer ärztlicher Notdienst, Rettungsdienst und Katastro-phenschutz, grenzüberschreitende Koope-rationen der Kassen einschließlich einher-gehender Verwaltungsvereinfachung sind anzustreben.10

An grenzüberschreitenden Projekten sind insbesondere folgende zu nennen11:

• Region Schleswig/Südjütland (Strah-lentherapie im St. Franziskus-Hospital Flensburg, Tumorzentrum Flensburg e. V., Pfl egeausbildung)

• Ems-Dollart-Region (Verbesserung der ambulanten sozialpsychiatrischen Versorgung, Fachstelle für Suchtprä-vention und -information, Fakultät Pfl egekunde der Hanzehogeschool Groningen,

• Euregio Gronau (Binationales Institut für Rehabilitationstechnologien, Ent-wicklung von ambulanten Behand-lungsprogrammen und medizinisch-

technischen Produkten, Pilotprojekt grenzüberschreitender Gesundheitsver-sorgung),

• Euregio Rhein-Waal (grenzüberschrei-tende Gesundheitsversorgung, Patien-tenbehandlung ohne Grenzen für spe-zielle Krankheitsbilder, Modellprojekt Zorg op Maat, Modellprojekt Bedürf-nis- und Qualitätsanalyse, Vergleich Ausbildungen in der Gesundheitsfür-sorge, Fort- und Weiterbildung für Ärzte, Projekt Qualitätsverbesserung in Behandlungsteams, Pilotprojekt Trau-matologie),

• Euregio Rhein-Maas-Nord (grenzüber-schreitende Zusammenarbeit Geronto-psychiatrie, Kunden und Qualität in der ambulanten Pfl ege),

• Euregio Maas-Rhein (grenzüberschrei-tende Gesundheitsversorgung, Koope-ration mit belgischen und niederlän-dischen Krankenversicherern, IZOM, Rettungsdienst/Notfallversorgung, Traumatologie, Zorg op Maat, VLA-ZOM, GesundheitsCards internatio-nal, Dialysebehandlung, Zorg Nabij, Transparenz in der Hilfsmittelversor-gung – Hörhilfen),

• Deutschsprachige Gemeinschaft Bel-giens (ARGE-Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, Zusammenarbeit im Krankenhausbereich),

• EuRegio SaarLorLuxRhein (Ärzteta-gungen, gemeinsame Beratungsstellen von Krankenkassen, gegenseitige Versorgung mit Blutprodukten, Suchtabhängigkeit, Pôle de l´Hôpital, grenzüberschreitender Rettungsdienst, zweisprachige Schilder für Arztpraxen)

• Pamina• Pamina und Oberrhein Mitte-Süd• Oberrhein-Konferenz (Institut für re-

gionale Zusammenarbeit und regionale Verwaltung, Kooperationen im statio-nären Bereich),

• Strasbourg-Offenburg (Euregio in Pla-nung),

• RegioTriRhena• Hochrhein-Kommission,• Regio Bodensee/Internationale Boden-

see-Konferenz (Gesundheitsförderung im Bodensee-Raum, Gesundheitsmi-nisterkonferenz, Tagung zur ärztlichen Fortbildung, Jahrestagung der Urolo-gen, Internationales Ärztetreffen, Ar-beitsgruppen im Krankenhausbereich),

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• ARGE-ALP (Symposium Erstversor-gung und Rehabilitation von Schlag-anfallpatienten und schwer Schädel-hirnverletzten, Transalpine Prävention Sucht),

• Arbeitsgemeinschaft Alpen Adria (Kongress über Krankenpfl ege, Schutz der geistigen Gesundheit),

• Euregio Salzburg-Berchtesgadener Land- Traunstein (Mobile Drogenprävention, grenzüberschreitende AIDS-Hilfe, plötzlicher Kindstod, gemeinsame Planung und Belegung sozialpädagogi-scher Zentren) sowie

• In-Salzach-Euregio (Notarztdienst mit Navigationssystem)

2.2 Interreg III

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hatte beschlossen, eine Gemeinschaftsinitiative betreffend die transeuropäische Zusammenarbeit (Nachstehend „Interreg III“ genannt) gem. Art. 20 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds, nachstehend „allgemeine Verordnung“ genannt, einzuleiten.12

Im Rahmen von Interreg III wird eine Gemeinschaftsunterstützung für Maßnah-men und in Gebieten gewährt, die den in dieser Mitteilung aufgestellten Leitlinien entsprechen und unter Programme von Gemeinschaftsinitiativen (PGI) fallen, die die von den Mitgliedstaaten benannten Behörden vorlegen und die von der Kom-mission genehmigt werden.

Angesichts der künftigen Erweiterung der Gemeinschaft, mit der die Zahl ihrer Binnengrenzen zunimmt und sich ihre Außengrenzen nach Osten verlagern, ist diese Herausforderung umso größer.

Im Programmplanungszeitraum 1994-1999 knüpfte Interreg II an den Tätig-keitsbereich von Interreg und Regen aus dem vorangegangenen Zeitraum an und erweiterte diesen. Die Durchführung erfolgte über drei gesonderte Teile: grenz-übergreifende Zusammenarbeit (2.600 Mio. a), transnationale Energienetze (550 Mio. a) und gemeinsame Maßnahmen zur Bekämpfung von Überschwem-mungs- und Dürreproblemen und zur Entwicklung einer Raumplanung für große Zusammenschlüsse geographischer Gebiete in der Union Mittel- und Ost-

europa und im Mittelmeerraum (413 Mio. a). Außerdem wurde im Rahmen der innovativen Maßnahmen nach Art. 10 der Verordnung (EWG) Nr. 2083/93 des Rates vom 20.7.1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 4254/88 zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2052/88 in Bezug auf den Europäi-schen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) die interregionale Zusammen-arbeit in der Gemeinschaft in Bezug auf „weiche Maßnahmen“ fi nanziert, die für die Regionalentwicklung von Bedeutung sind (200 Mio. a für den Zeitraum 1994-1999).

Die Interreg-Mittel dienten in der Hauptsache der Förderung gemeinsamer Maßnahmen für die Entwicklung von KMU; den Austausch im Bildungs-, Berufsbildungs- und Kulturbereich, zur Bekämpfung von Gesundheitsproblemen in den Grenzgebieten für den Schutz und die Verbesserung der Umwelt, F&E, Energienetze, Verkehr und Telekommu-nikation (die Hauptinterventionen in den Ziel-1-Regionen) sowie für gemeinsame Verwaltungssysteme und grenzübergrei-fende und transnationale Einrichtungen.

Mit Interreg II konnten Erfahrungen gesammelt werden bezüglich einer Zu-sammenarbeit über größere transnationale Räume hinweg, welche die nationalen, re-gionalen und lokalen Behörden einbezieht und auf eine stärkere räumliche Integrati-on dieser Gebiete abzielt.

Interreg III ist eine Gemeinschaftsiniti-ative des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die Zusammen-arbeit zwischen den Regionen der Europä-ischen Union im Zeitraum 2000-2006.

Ziel dieser neuen Phase von INTER-REG ist die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der Eu-ropäischen Union anhand der Förderung grenzübergreifender, transnationaler und interregionaler Zusammenarbeit und aus-gewogener räumlicher Entwicklung. Der Einbeziehung von Regionen in äußerster Randlage und Regionen entlang der Gren-zen zu den Beitrittsländern gilt besondere Aufmerksamkeit.

Interreg III umfasst drei Ausrichtungen und verfügt über einen Gesamthaushalt von 4,875 Milliarden Euro (zu Preisen von 1999).

• Ausrichtung A: Grenzübergreifende Zusammenarbeit

Die grenzübergreifende Zusammen-arbeit benachbarter Gebiete soll anhand der Umsetzung gemeinsamer Entwicklungsstrategien das Entstehen grenzübergreifender wirtschaftlicher und sozialer „Pole“ fördern.

• Ausrichtung B: Transnationale Zu-sammenarbeit

Die transnationale Zusammenarbeit zwischen nationalen, regionalen und lokalen Behörden dient der Förderung eines hohen Maßes an räumlicher In-tegration innerhalb der Union anhand großräumiger Zusammenschlüsse eu-ropäischer Regionen

• Ausrichtung C: Interregionale Zusam-menarbeit

Die interregionale Zusammenarbeit zielt darauf ab, die Politiken und In-strumente für Regionalentwicklung durch einen umfangreichen Informati-ons- und Erfahrungsaustausch (Vernet-zung) effi zienter zu gestalten.

2.2.1 Grenzübergreifende Zusam-menarbeit (Ausrichtung A)

Die für die Zwecke der grenzübergrei-fenden Zusammenarbeit förderfähigen Gebiete umfassen alle Gebiete entlang der Binnen- und Außengrenzen der Gemein-schaft zu Lande, die auf der Verwaltungs-ebene III der Nomenklatur statistischer Gebietseinheiten (NUTS III) abgegrenzt und im Folgenden aufgeführt sind:

DeutschlandAachen Kreisfreie Stadt, Aachen Land-

kreis, Altötting, Annaberg, Aue-Schwar-zenberg, Aurich, Bad Tölz-Wolfratshau-sen, Baden-Baden Stadtkreis, Barnim, Bautzen, Berchtesgadener Land, Bitburg-Prüm, Bodenseekreis, Borken, Breis-gau-Hochschwarzwald, Cham, Cottbus Kreisfreie Stadt, Daun, Düren, Emden Kreisfreie Stadt, Emmendingen, Emsland, Euskirchen, Flensburg Kreisfreie Stadt, Frankfurt (Oder) Kreisfreie Stadt, Frei-berg, Freiburg im Breisgau Stadtkreis, Freyung-Grafenau, Garmisch-Partenkir-chen, Germersheim, Görlitz Kreisfreie Stadt, Grafschaft Bentheim, Greifswald Kreisfreie Stadt, Heinsberg, Hof Kreisfreie

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Stadt, Hof Landkreis, Karlsruhe Land-kreis, Karlsruhe Stadtkreis, Kaufbeuren Kreisfreie Stadt, Kempten (Allgäu) Kreis-freie Stadt, Kiel Kreisfreie Stadt, Kleve, Konstanz, Landau in der Pfalz, Leer, Lindau-Bodensee, Löbau-Zittau, Lörrach, Lübeck Kreisfreie Stadt, Märkisch-Oder-land, Merzig-Wadern, Miesbach, Mitt-lerer Erzgebirgskreis, Mönchengladbach Kreisfreie Stadt, Neustadt an der Wald-naab, Niederschlesischer Oberlausitzkreis, Nordfriesland, Oberallgäu, Oder-Spree, Ortenaukreis, Ostallgäu, Ostholstein, Ostvorpommern, Passau Kreisfreie Stadt, Passau Landkreis, Pirmasens Kreisfreie Stadt, Plauen Kreisfreie Stadt, Plön, Rastatt, Regen, Rendsburg-Eckernförde, Rosenheim Kreisfreie Stadt, Rosenheim Landkreis, Rottal-Inn, Saarbrücken Stadtverband, Saarlouis, Saar-Pfalz-Kreis, Sächsische Schweiz, Schleswig-Flensburg, Schwandorf, Schwarzwald-Baar-Kreis, Spree-Neiße, Steinfurt, Südliche Wein-straße, Südwestpfalz, Tirschenreuth, Traunstein, Trier Kreisfreie Stadt, Trier-Saarburg, Uckermark, Ücker-Randow, Viersen, Vogtlandkreis, Waldshut, Weiden in der Oberpfalz Kreisfreie Stadt, Weiße-ritzkreis, Wesel, Wunsiedel im Fichtelge-birge, Zweibrücken Kreisfreie Stadt.

Diese Ausrichtung umfasst insbesonde-re prioritäre Themen, wie:

• gemeinsame Nutzung der Human-ressourcen und Einrichtungen in den Bereichen Forschung, technologische Entwicklung, Bildung, Kultur, Kom-munikation und Gesundheit mit dem Ziel, die Produktivität zu verbessern und dauerhafte Arbeitsplätze zu schaffen;

• Verbesserungen in den Bereichen Informations- und Kommunikations-netzwerke und -dienste,

Diese Prioritäten, die keine erschöpfen-de Liste darstellen, werden in indikativer Form näher ausgeführt:

• Zusammenarbeit in den Bereichen For-schung, technologische Entwicklung, Bildung, Kultur, Kommunikation, Gesundheitswesen und Zivilschutz

• Förderung der Zusammenarbeit zwi-schen Forschungs-, Technologie- und Entwicklungszentren im Bereich des

Bildungswesens (Schulbildung, wei-terführende Bildung, Hochschulen und Berufsbildung), der Kultur (ein-schließlich Medien und Sport), der Kommunikation, des Gesundheitswe-sens und des Zivilschutzes durch ge-meinsame Erschließung bzw. Nutzung von Ressourcen und Einrichtungen/Anlagen, um die Beschäftigungslage und die Wettbewerbsfähigkeit in den Grenzregionen zu verbessern; besserer Zugang der Bevölkerung zum grenz-übergreifenden Angebot in diesen Bereichen; Investitionen im Bildungs- und Gesundheitswesen, die der lokalen Entwicklung zugute kommen und Ar-beitsplätze schaffen. Die grundsätzlich vorgeschriebene Mindestgröße für die grenzübergreifende Zusammenarbeit beträgt 5 Mio. a.

2.2.2 Transnationale Zusammenarbeit (Ausrichtung B)

Die transnationale Zusammenarbeit zwischen nationalen, regionalen und lo-kalen Behörden dient der Förderung eines hohen Maßes an räumlicher Integration über umfangreiche Zusammenschlüsse europäischer Regionen hinweg, um eine nachhaltige, harmonische und ausgewo-gene Entwicklung in der Gemeinschaft und eine bessere räumliche Integration mit den Beitrittskandidaten und anderen Nachbarländern zu erreichen.

Die für die Zwecke der transnationalen Zusammenarbeit vorgeschlagenen förder-fähigen Gebiete umfassen die im Folgen-den dargestellten Zusammenschlüsse von Regionen.

Innerhalb der Ausrichtung B wird besonderen Wert auf die Förderung der integrierten Zusammenarbeit zwischen den Regionen in äußerster Periphere gelegt, sowie auf die Integration von Inselregionen. Diese Ausrichtung bietet auch Gelegenheit zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Gruppen von Regionen, die ähnliche Probleme haben, wie zum Beispiel Berggebiete.

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Regionen in äußerster Randlage• Karibischer Raum• Açores-Madeira-Canarias• Réunion

An Prioritäten werden insbesondere genannt:

• Aufbau von effi zienten und umwelt-verträglichen Verkehrsnetzen und verbesserter Zugang zur Informations-gesellschaft

• Förderung der Nutzung von Informa-tions- und Kommunikationstechnolo-gien zur Verbesserung der öffentlichen Dienste, einschließlich des Transfers von Know-how und Technologien zwi-schen lokalen Verwaltungen sowie die Entwicklung von Anwendungsmög-lichkeiten im öffentlichen Interesse (allgemeine und berufl iche Bildung, Gesundheitsvorsorge, usw.);

• Entwicklung von Telematikdiensten und auf der Informationsgesellschaft

beruhende Anwendungen, Entfer-nungen zu überwinden und den Zu-gang zu Wissen und Innovationen zu verbessern, insbesondere in Sektoren wie elektronischer Geschäftsverkehr, Bildung, Forschung und Telearbeit.

Das gesamte Unionsgebiet sowie alle angrenzenden Regionen können im Rah-men transnationaler Kooperationspro-gramme gefördert werden.

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2.2.3 Interregionale Zusammenarbeit (Ausrichtung C)

Die interregionale Zusammenarbeit zielt darauf ab, die Politiken und Instru-menten für Regionalentwicklung und Kohäsion, namentlich für die Regionen mit Entwicklungsrückstand und die in Umstellung befi ndlichen Regionen, durch eine Vernetzung effi zienter zu gestalten.

Das gesamte Gebiet der Gemeinschaft ist förderfähig. Diese Ausrichtung um-

fasst Kooperationsaktivitäten in Bezug auf spezifi sche prioritäre Themen, die von der Kommission nach Anhörung des Verwaltungsausschusses gemäß Artikel 48 Absatz 2 Buchstabe c) der allgemeinen Verordnung festgelegt werden, wie z. B. Forschung, technologische Entwicklung und KMU, Informationsgesellschaft.

3 Resümee

Im Zuge der Erweiterung wird die Gemeinschaftsinitiative INTERREG III in den Beitrittsländern eingeführt werden. Die existierenden INTERREG Programme an den Grenzen der EU 15 werden durch INTERREG-Programme in den neuen Mitgliedsländern ergänzt und die heutigen PHARE CBC-Program-me ersetzen. Zusätzlich werden die neuen Mitgliedsländer an den Teilen B und C von INTERREG teilhaben.

Nach Auslaufen der jetzigen Pro-grammgeneration im Jahr 2006 ist diese wichtige Arbeit noch lange nicht abgeschlossen. Neue Herausforderungen ergeben sich durch das zunehmende gro-ße wirtschaftliche und soziale Gefälles in der EU aufgrund der Erweiterung, den beschleunigten wirtschaftlichen Wandel als Folge der Globalisierung und des stär-keren Wettbewerbs, die Auswirkungen der technologischen Revolution und die Ent-wicklung der wissensbasierten Wirtschaft.

Hinzu kommen die Veränderungen durch die Alterung der Gesellschaft und die Wanderungsbewegungen aus Drittländern in die städtischen Zentren der Union. Au-ßerdem haben sich die EU-Staats- und Regierungschefs bei ihrem Treffen vom März 2000 in Lissabon das ehrgeizige Ziel gesteckt, Europa zur weltweit erfolgreichs-ten und wettbewerbsfähigsten wissensba-sierten Wirtschaft zu machen.

Zur Bewältigung dieser wirtschaftli-chen und politischen Herausforderungen schlägt die Kommission für den Zeitraum 2007-2013 eine neue Kohäsionspolitik vor, bei der alle Mitgliedstaaten und alle Regionen als Partner bei der Erreichung von nachhaltigem Wachstum und mehr Wettbewerbsfähigkeit mitwirken können. Auch in Zukunft müssen sich die Anstren-gungen darauf konzentrieren, den ärmsten Gebieten in der Union und besonders in den neuen Mitgliedstaaten dabei zu hel-fen, ihren Rückstand aufzuholen. Aber die Kommission schlägt auch vor, ernsthafte Probleme in anderen Gebieten der Union, wie z. B. die Folgen des wirtschaftlichen Wandels, den Niedergang der Städte oder dauerhafte naturbedingte Nachteile anzu-gehen.

Bei der Umsetzung der neuen Gene-ration der Kohäsionspolitik sollten einfa-chere und stärker dezentrale Verwaltungs-verfahren zum Einsatz kommen. Europa kann nur dann erfolgreich sein, wenn es auch im Bereich Gesundheitswesen alle Beteiligten einbezieht und die Begabun-gen und Ressourcen aller ihrer Regionen und Bürger mobilisiert. Dieses Ziel will die Europäische Union mit dem Vorschlag für die neue Partnerschaft für Kohäsion erreichen.13

Es hat sich gezeigt, dass die Europäi-sche Kommission allein für die euregio-nale Zusammenarbeit auch im Gesund-heitswesen mehrere Förderprogramme mit beachtlichem fi nanziellem Umfang aufgelegt hat. Interessant hierbei ist die Benennung von prioritären Themen wie Kommunikation und Gesundheit, Informations- und Kommunikations-netzwerke sowie die technologische Entwicklung. Somit können telemedizi-nische grenzüberschreitende Projekte auf der Basis der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien wertvolle und notwendige Fördermittel erhalten.

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Selbstverständlich existieren über die In-terreg-III-Programme hinaus eine Vielzahl weiterer Fördermöglichkeiten. Genannt sei hier nur die Aufforderung zur Einrei-chung von Vorschlägen für Projekte von gemeinsamem Interesse im Bereich tran-seuropäischer Telekommunikationsnetze der Kommission vom 10.03.2004, welche als Thema insbesondere Online-Gesund-heitsdienste (eHealth) vorschlagen. Das vorgeschlagene vorläufi ge Gemeinschafts-budget für diese Aufforderung beträgt 42 Millionen a.14

Die Akteure im Gesundheitswesen sind aufgefordert, sinnvolle grenzüberschrei-tende telemedizinische Kooperation mit europäischen Partnern Kooperationen zu entwickeln und sich professionell mit den Fördermöglichkeiten der Telemedizin in Europa zu befassen.

Literatur

1 Dierks/Nitz/Grau, Gesundheitstelematik und Recht – Rechtliche Rahmenbedin-gungen und legislativer Anpassungsbe-darf 2003, S. 8

2 Siehe z. B. Landesinitiative e-Health.nrw v. 05.08.2003, http://www.mgs f f .n r w.de/ak tue l l e s /pre s s e /pressemeldung.htm

3 Van Eimeren, in: Jäckel (Hrsg.), Telemedizinführer Deutschland – Ausgabe 2000, 1999, S. 8 berichtet von Studien, die gezeigt haben, dass telematisch gestützte Leistungen bei gleichbleibender Qualität die Kosten um 1/3 zu senken vermögen; Vgl. auch Hanika, Bism@rck geht online – Der elektronische Rechts- und Geschäftsverkehr in Europa befördert die Modernisierung der nationalen Gesundheitssysteme, in: MedR 2004, S. 149 ff, wonach jeder Tag, an dem die Telemedizin im Gesundheitswesen nicht umgesetzt werde, nach Aussagen der IT-Branche allein die deutsche Volkswirtschaft 13,7 Millionen a kos-te – unter Verweis auf Kautz, Jeder Tag ohne Telematik kostet das Gesund-heitswesen Millionen, ÄrzteZeitung vom 05.06.2003, S. 3

4 Siehe eEurope 2002 Abschlussbericht, KOM(2003)66 und eEurope 2002: Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele, SEK(2003)407

5 Aktionsplan eEurope 2005, KOM(2003)263

6 eEurope 2005 – Halbzeitbilanz, Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozial-ausschuss und den Ausschuss der Re-gionen vom 18.2.2004, KOM(2004) 108 endg., http://europa.eu.int/information_society/eeurope/2005/doc/al l_about/acte_de_version_fi nale.pdf

7 Kommission der Europäischen Ge-meinschaften, Brüssel, den 14.6.2000, KOM, eEurope 2002, Eine Informa-tionsgesellschaft für alle, Aktionsplan, Kapitel 8, Gesundheitsfürsorge über das Netz, 14

8 Siehe auch Hanika, Internet- und Multimedia-Recht: Europäische Vor-gaben und nationale Anpassungser-fordernisse im Gesundheitswesen, Die BKK 2001, 118 ff

9 EUREGIOsocial – Euregionale Zu-sammenarbeit im Gesundheitswesen, European Social Insurance Partners, Observatorium EUREGIOsocial, Maison Européenne de la Protection Sociale, Brüssel, 1.10.1999

10 EUREGIOsocial (Fn. 9), 13 ff11 Vertiefend EUREGIOsocial (Fn. 9) ein-

schließlich Adressenverzeichnis, 17 ff12 Mitteilung der Kommission an die

Mitgliedstaaten vom 28. April 2000 über die Leitlinien für eine Gemein-schaftsinitiative betreffen die tran-seuropäische Zusammenarbeit zur Förderung einer harmonischen und ausgewogenen Entwicklung des euro-päischen Raums – Interreg III, http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2000/c_143/c_14320000523de00060029.pdf

13 Dritter Bericht über den wirtschaft-lichen und sozialen Zusammenhalt - Eine neue Partnerschaft für die Kohäsion, Vorwort von Michel Barnier, http://europa.eu.int/comm/regional_policy/sources/docoffic/offi cial/reports/cohesion3/cohesion3_foreword_de.htm

14 Kommission, Aufforderung zur Ein-reichung von Vorschlägen für Projekte von gemeinsamem Interesse im Be-reich transeuropäischer Telekommu-nikationsnetze (Aufforderung eTEN 2004/1 2004/C61,08).

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