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Europäische Geld- und Währungspolitik WS (2014/15) (063216) Prof. Dr. iur. Dr. h.c. G.W.Wittkämper WS 2014/15 Europäische Geld- und Währungspolitik

Europäische Geld- und Währungspolitik · „In monetären Systemen, welche die wesentlichen Züge des modernen Kreditsystems tragen, fungieren zwei Geldarten als Zahlungsmittel:

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Europäische Geld- und Währungspolitik WS (2014/15) (063216)

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WS 2014/15 Europäische Geld- und Währungspolitik

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Europäische Geld- und Währungspolitik 2

Europäische Geld- und Währungspolitik (WS 2013/14)

• LE K: http://www.uni-muenster.de/IfPol/personen/wittkaemper.html

• LE 1: Grundlagen, insbesondere Geld, Geldmenge und – nachfrage, Finanzmärkte

• LE 2: Theoretische Grundlagen der Geldpolitik im Überblick

• LE 3: Die Europäische Währungsunion, auch: Das Problem Optimaler Währungsraum

• LE 4: Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB), die Europäische Zentralbank (EZB) und die institutionelle Arbeitsteilung Deutsche Bank/Europäische Zentralbank

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Europäische Geld- und Währungspolitik (WS 2013/14)

• LE 5: Geldpolitische Strategien, das „klassische“ Instrumentarium des Eurosystems und seine Verfahren, die „neue“ Politik der EZB und der Streit um sie

• LE 6: Die Finanz- und Bankenkrise

• LE 7: Die Staatsschuldenkrise, die sog. „Krise um den Euro“

• LE 8: Basel III, der ESM und die neue Ordnung der Stabilitätspolitik

• LE 9: Das Eurosystem im System der globalen Finanzordnung*

* Die LE steht unter dem Vorbehalt, dass die Zeit ausreicht.

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LE 1: Grundlagen

1.1 Definition Geld- und Währungspolitik

1.2 Geldbegriff und Geldformen

1.3 Geldfunktionen

1.4 Geldangebot

1.5 Geldnachfrage und Geldmenge

1.6 Finanzmärkte und ihre Akteure

1.7 Börsenhandel

1.8 Monetäre Impulse und ihre Wirkungen

1.9 Anhang: Zahlungsbilanz

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1.1 Definition Geld- und Währungspolitik (1 von 4)

Geldpolitik

Währungspolitik

Finanzpolitik

(Fiskalpolitik)

(vgl. Vollmer, Geld- und Währungspolitik, München 2005, S. 1 ff.)

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• Regulierend (Prozess) • Konstituierend (Struktur)

• Öff. Einnahmen • Öff. Ausgaben • Öff. Vermögen

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1.1 Definition Geld- und Währungspolitik (2 von 4)

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Systematik wirtschaftspolitischer Maßnahmen (Quelle: Vollmer, S.2)

Praktische Wirtschaftspolitik

Spezielle Wirtschaftspolitik

Einzelne Sektoren oder Regionen der Volkswirtschaft

Regional-politik

Industrie-politik

Agrar-politik

Binnen-handels-

politik

Verkehrs-politik

Allgemeine Wirtschaftspolitik

Gesamte Volkswirtschaft

Wett-bewerbs-

politik

Stabilitätspolitik/ Stabilisierungspolitik

Fiskal-politik

Geld-politik

Währungs-politik

Einkommens-politik

Sozial-politik

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1.1 Definition Geld- und Währungspolitik (3 von 4)

Geldpolitik Ist die Politik der zuständigen Notenbank – im Euroraum der EZB –

durch Steuerung der Geld- und Kreditversorgung im Euro-

Währungsgebiet eine stabile gesamtwirtschaftliche Entwicklung zu

erhalten oder zu erreichen. Basis für diese regulierende Geldpolitik ist,

dass der/die Gesetzgeber die Rahmenbedingungen des Geldwesens

(Geldverfassung) festgelegt haben, insbesondere auch das

Instrumentarium der Notenbank und ihren Status geordnet haben (=

konstituierende Geldpolitik). Dabei kann auch die Notenbank selbst

das Recht zu weiteren konstituierenden Maßnahmen haben.

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1.1 Definition Geld- und Währungspolitik (4 von 4)

Währungspolitik (i.e.S.)

Steuert die monetären Beziehungen zwischen Währungsräumen mit dem

Ziel zu verhindern, dass Schocks aus äußeren Währungsräumen im Innern

Instabilitäten auslösen (regulierende Währungspolitik). Während in der

EU Träger der Geldpolitik die EZB ist, sind die währungspolitischen

Kompetenzen zwischen der EU, der EZB, den Mitgliedstaaten des

Eurosystems und den übrigen Mitgliedstaaten der EU verteilt.

(auch: Art. 219 AEUV)

(vgl. auch: Vollmer, U., 2005: Geld- und Währungspolitik, München, S. 1 ff;

Issing, a.a.O., Teil A: Grundlagen)

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1.2 Geldbegriff und Geldformen (1 von 8)

• Zentralbankgeld

• Bankengeld

(= Mischbankensystem)

* Definitionen von elektronischem Geld: Laut dem von der EZB im August 1998 herausgegebenen

„Bericht über elektronisches Geld“ versteht man unter elektronischem Geld eine „auf einem Medium elektronisch gespeicherte Werteinheit, die allgemein genutzt werden kann, um Zahlungen an Unternehmen zu leisten, die nicht die Emittenten sind. Dabei erfolgt die Transaktion nicht notwendigerweise über Bankkonten, sondern die Werteinheiten auf dem Speichermedium fungieren als vorausbezahltes Inhaberinstrument.“ Gemäß Artikel 1 der Richtlinie 2000/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten bezeichnet „elektronisches Geld einen Geldwert in Form einer Forderung gegen die ausgebende Stelle, der i) auf einem Datenträger gespeichert ist, ii) gegen Entgegennahme eines Geldbetrages ausgegeben wird, dessen Wert nicht geringer ist als der ausgegebene monetäre Wert, iii) von anderen Unternehmen als der ausgebenden Stelle als Zahlungsmittel akzeptiert wird.“ (EZB: Fragen rund um den Einsatz von elektronischem Geld. S. 55-67, in: Monatsbericht November 2000)

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• Bargeld • Buchgeld • Elektronisches Geld *

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1.2 Geldbegriff und Geldformen (2 von 8)

„In monetären Systemen, welche die wesentlichen Züge des modernen

Kreditsystems tragen, fungieren zwei Geldarten als Zahlungsmittel:

• Das von der Zentralbank geschaffene Zentralbankgeld und

• das von den Kreditinstituten geschaffene Buch-(Giral-)Geld, auch

Kreditbankgeld genannt.

Eine Geldverfassung, die durch ein solches Nebeneinander von

Zentralbankgeld und Buchgeld der Kreditinstitute zu beschreiben ist, wird

üblicherweise als „Mischgeldsystem“ bezeichnet. Einem solchen

Mischgeldsystem entsprechen die heutigen institutionellen Verhältnisse in

Deutschland und in Europa.

(Fortsetzung siehe Folge-Chart)

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1.2 Geldbegriff und Geldformen (3 von 8)

Zentralbankgeld, das aus Noten, Münzen und Sichtguthaben (= Buchgeld) bei der Zentralbank besteht, ist das einzige definitive, d. h. mit gesetzliche Annahmezwang ausgestattete Zahlungsmittel. Diese Aussage gilt zwar strenggenommen nur für das Bargeld (Noten und Münzen); da jedoch Sichtguthaben bei der Zentralbank jederzeit gegen Bargeld einzutauschen sind, können wir faktisch auch diese Sichtguthaben hierhin einbeziehen. Die Zentralbank ist alleiniger Emittent von Zentralbankgeld, das prinzipiell durch ihre Aktivgeschäfte entsteht.

Buch-(Giral-)Geld der Kreditinstitute, die zweite, im Zuge der Ausdehnung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs immer bedeutender werdende Komponente des Geldangebots, resultiert aus den Aktiv- und Passivgeschäften der Kreditinstitute.

Im Zentrum des Geldangebots der Kreditinstitute steht die Giralgeldschöpfung durch Kreditgewährung. Sie basiert auf der Fähigkeit des Bankensektors, im Rahmen seiner Kreditgewährung durch Einräumung von Sichtguthaben (= Giralgeld) zusätzliches Geld zu schaffen.“

(Duwendag u. a.: Geldtheorie und Geldpolitik in Europa. 5. Aufl. Heidelberg 1999, S. 110; Vertiefend: Spahn, S. 1-17)

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1.2 Geldbegriff und Geldformen (4 von 8)

Die aktive Giralgeldschöpfung der Banken (nach Dickertmann-Diller)

„Im Aktivgeschäft kaufen die Geschäftsbanken Aktiva an … . Die

Kreditinstitute bezahlen die angekauften Aktiva mit Forderungen gegen sich

selbst; es handelt sich um den Vorgang einer aktiven Giralgeldschöpfung.

Eine solche Monetisierung von Aktiva ist beispielsweise gegeben, wenn

Unternehmen Wechsel bei einer Geschäftsbank einreichen und ihnen dafür

im Gegenzug ein Kredit und somit die Disposition über Buchgeld eingeräumt

wird. Bei Fälligkeit des Wechsels erlischt dagegen der Wechselkredit und die

den Wirtschaftssubjekten übertragenen Forderungen gegen die

Geschäftsbank uno actu. Jene sogenannte Demonetisierung von Aktiva

bewirkt also eine Vernichtung von Giralgeld.“

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1.2 Geldbegriff und Geldformen (5 von 8)

Die passive Giralgeldschöpfung der Banken (nach: wie vor)

„Im Passivgeschäft nehmen Geschäftsbanken Einlagen von Kunden in Form von Bargeld, Überweisungen oder Schecks entgegen; sie räumen ihnen dafür eine Gutschrift auf einem Konto ein. Mithin entsteht Buchgeld (passive Giralgeld-schöpfung), über welches die Kontoinhaber verfügen können. Heben sie dagegen Geld von ihrem Konto ab, so vermindert sich ihr Guthaben im Gegenzug für die Auszahlung von Bargeld. Das dafür notwendige Bargeld können die Banken unter Umständen nicht selbst zur Verfügung stellen: Wenn ihre Kassenbestände zur Deckung der Barabzüge nicht ausreichen, müssen sich die Banken das erforderliche Bargeld bei der Bundesbank mittels einer Refinanzierungsmaßnahme beschaffen.“

(vgl. vertiefend: Moritz, S. 83-87)

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1.2 Geldbegriff und Geldformen (6 von 8)

Aktiva (Vermögen)

• Barreserve

• Forderungen an Kreditinstitute

• Forderungen an Kunden

• Risikovorsorge

• Handelsaktiva

• Finanzanlagen

• Immaterielle Werte

• Sachanlagen

• Sonstige Aktiva

Passiva (Finanzierung des Vermögens)

•Verbindlichkeiten gegenüber

Kreditinstituten

•Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

•Verbriefte Verbindlichkeiten

• Handelpassiva

• Rückstellungen

• Sonst. Passiva

• Nachrangkapital

• Anteile in Fremdbesitz

• Eigenkapital (gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklage, Konzerngewinn)

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Schema einer Bankbilanz (vgl. Moritz, S. 75-80)

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1.2 Geldbegriff und Geldformen (7 von 8)

Aktivgeschäfte: Bankgeschäfte, welche die auf der Aktivseite der Bankbilanz stehenden Posten betreffen, insbesondere die ausgeliehenen Kredite. Gegensatz: Passivgeschäfte.

Passivgeschäfte: Bankgeschäfte, die der Beschaffung von Geldkapital dienen und auf der Passivseite der Bilanz aufgeführt sind, insbesondere die Hereinnahme von Einlagen und Nostroverpflichtungen.

Nostroverpflichtungen: Von einer Bank bei anderen Banken aufgenommene Gelder. Gegenteil: Nostroguthaben.

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Quelle: nach Altendorf, K. u.a.: Das Bank- und Börsen ABC, Köln, 14. Aufl. 2009, S. 8, 86, 81

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1.2 Geldbegriff und Geldformen (8 von 8) – Systematik der Bankgeschäfte (nach Einsele, a.a.O.)

1.21 Commercial Banking: • Einlagengeschäft

• Kreditgeschäft

• Garantiegeschäft

• Bargeldlose Zahlung

• unter Nutzung von Wertpapieren

• unter Nutzung von Zahlungsdienstleistungen

1.22 Investment Banking • Emissions- und Konsortialgeschäfte

• Effektengeschäfte/ Finanztermingeschäfte

• Depotgeschäfte

• Investmentgeschäfte

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1.3 Geldfunktionen (1 von 2)

• Zahlungsmittel (Transaktionsmotiv)

• Wertaufbewahrung (Kaufkraftübertragung in Zukunft)

• Rechenmittel

• Liquidität (Zahlungsbereitschaft)

(vgl. Moritz, S. 5-8; Spahn, S. 1-4)

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1.3 Geldfunktionen (2 von 2)

Wie hoch ist der Geldbedarf im Verhältnis zu dem damit zu finanzierenden Güter- oder Dienstleistungsvolumen = Transaktionsmotiv?

Die Abwicklung eines Transaktionsvolumens (in €) aus Gütern und/oder Dienstleistungen erfordert kein wertmäßig gleiches Geldvolumen, da das Geld mehrmals in einem bestimmten Zeitraum „umgeschlagen“ wird. „Die gesamtwirtschaftliche Geldnachfrage aufgrund des Transaktionsmotivs entspricht demnach nur einem Bruchteil – er wird als Kassenhaltungskoeffizient bezeichnet – des Gütervolumens einer Volkswirtschaft“.

Geldnachfrage für Transaktionszwecke = Kassenhaltungskoeffizient x Sozialprodukt.

Der Kassenhaltungskoeffizient ist dabei nichts anderes als der reziproke Wert (Kehrwert) der Geldumlaufgeschwindigkeit; sie gibt an, wie häufig das Geld in einem bestimmten Zeitraum… ‚umgeschlagen‘ wird“ (Dietrich Dickertmann).

Beispiel: (nach Dickertmann): Gegeben sei ein Sozialprodukt von 2.000 Milliarden €. Der Kassenhaltungskoeffizient sei 0,1 – d. h. die Geldumlaufgeschwindigkeit ist 1 : 0,1 = 10. daraus resultiert eine transaktionsbedingte Geldnachfrage von 0,1 x 2.000 Mrd. € = 200 Mrd. €, wobei jede Geldeinheit 10mal „umgeschlagen“ wird.

(vgl. zur Quantitätsgleichung: Moritz, S. 11-19)

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1.4 Geldangebot

(vgl. Issing, a.a.O., S. 53 ff)

“In den modernen Volkswirtschaften existieren heute im Allgemeinen

zwei “Produzenten” von Geld, nämlich die Notenbank und die

Kreditinstitute (Geschäftsbanken). Der Notenbank … obliegt die

Schaffung des Zentralbankgeldes; dazu rechnen das Bargeld und die

Sichtguthaben bei der Notenbank. … Die Geschäftsbanken schaffen das

Geschäftsbankengeld; hierunter versteht man die Sichtguthaben der

Nichtbanken bei den Kreditinstituten.“ Beide Arten der Sichtguthaben –

die bei der Notenbank und die bei den Geschäftsbanken – stellen Buchoder

Giralgeld dar. Die Geldangebotstheorie behandelt „das Problem,

durch welche Faktoren der Umfang des Geldangebots bestimmt ist.“ (S.

53)

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1.5 Geldnachfrage und Geldmenge (1 von 3)

(vgl. Issing, a.a.O., S. 22 ff)

Bei der Nachfrage nach Geld geht es nicht um alle Teile der unten

behandelten volkswirtschaftlichen Geldmenge i. S. des Geldmengenbegriffs

der EZB*). Es geht „nur“ um einen Teil dieser Geldmenge, also den

Bargeldumlauf und die Sichtguthaben der Nichtbanken bei den

Kreditinstituten. Dies vorausgesetzt, versteht man unter der Nachfrage

nach Geld „den Wunsch der einzelnen Wirtschaftssubjekte, eine

bestimmte Geldmenge … zu halten; aggregiert man diese individuellen

Wünsche, erhält man die gesamte Geldnachfrage, die zu einem gegebenen

Zeitpunkt in einer Volkswirtschaft existiert. Die Geldnachfragetheorie …

als Teil der Geldtheorie versucht, die Determinanten der Geldnachfrage

herauszufinden und in ihrer Bedeutung zu analysieren.“ … (S. 22)

(vertiefend: Moritz, S. 21-47; Spahn, S. 62-68)

*) vgl. die beiden nachfolgenden Charts

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1.5 Geldnachfrage und Geldmenge (2 von 3)

Die drei offiziellen Geldmengenbegriffe des Euro-Währungsgebiets (18

Staaten) und ihre monetären Aggregate

„Im Euro-Währungsgebiet existieren drei offizielle Geldmengen-begriffe.

M1 umfasst den Bargeldumlauf und täglich fällige Einlagen. In M2 sind

zusätzlich Einlagen mit einer vereinbarten Laufzeit bis zu zwei Jahren und

Einlagen mit einer vereinbarten Kündigungsfrist von bis zu drei Monaten

enthalten. Das umfassendste Geldmengenaggregat ist M3. In diese Größe

gehen u.a. … Bankschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis zu zwei

Jahren, Anteile am Geldmarktfonds und Geldmarktpapiere ein (sog.

marktfähige Instrumente). Beim Bargeld zählt (aus statistischen Gründen)

der gesamte Umlauf außerhalb des Euro-Bankensystems zur Geldmenge…

(Fortsetzung siehe Folge-Chart)

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1.5 Geldnachfrage und Geldmenge (3 von 3)

Die drei offiziellen Geldmengenbegriffe des Euro-Währungsgebiets (18 Staaten)

und ihre monetären Aggregate (Fortsetzung)

… Die restlichen Teile des Geldmengenaggregates beziehen sich auf

Verbindlichkeiten von im Euro-Währungsgebiet ansässigen „Monetären

Finanzinstituten“, dem sog. „Geldschöpfungssektor“, gegenüber

Nichtbanken (ohne Zentralregierungen) im Euro-Währungsgebiet. Die

Währung, auf die sie lauten, spielt dafür keine Rolle, d.h. es sind z.B. auch

Fremdwährungseinlagen in den Geldmengenbegriffen enthalten. Neben den

Verbindlichkeiten des Geldschöpfungssektors zählen zu den

Geldmengenbegriffen auch die Verbindlichkeiten von Zentral-regierungen

mit monetärem Charakter. Darunter fallen die Bankeinlagen vergleichbaren

Verbindlichkeiten von Post- und Schatzämtern und staatlichen Sparkassen.“

(Görgens u. a., a.a.O.; S. 185; EZB Jahresbericht 2006; S. 28 ff.)

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1.6 Finanzmärkte und ihre Akteure (1 von 6)

„ Unter dem Begriff Finanzmärkte werden alle Märkte erfasst, auf denen Geld und Wertpapiere gehandelt sowie Kredite vergeben werden. Innerhalb einer Volkswirtschaft fällt dem Finanzsektor die Aufgabe zu, einen Ausgleich zwischen den Wirtschaftssubjekten mit einem Liquiditätsüberschuss und denen mit einem Liquiditätsdefizit herbeizuführen.“

(Moritz, S.51; bitte unbedingt Moritz S. 51-72 durcharbeiten; zu den Funktionen der Finanzmärkte vgl. Spahn, S. 80, 213, 277, 284, 314)

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1.6 Finanzmärkte und ihre Akteure (2 von 6)

• Geldmärkte in D (Tages- und Termingelder)

• Kapitalmärkte in D *

• Fest verzinsliche Wertpapiere

• Aktien

• Genussscheine

• Investmentanteile

• Zertifikate

• Optionsscheine

• Futures

• Internationale monetäre Märkte

*) Bitte Begriffe nacharbeiten in: Altendorf, K., u.a., 2010: Das Bank- und Börsen-ABC, 14. Aufl. Köln.

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gehören zur Gruppe der Finanzderivate (vgl. Bundesbank-Monatsbericht Juli 2006, S. 53 ff.)

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1.6 Finanzmärkte und ihre Akteure (3 von 6)

Finanzmarkt-Akteure (Quelle: www.soffin.de, Stand: 2009)

Kreditbanken

Sie umfassen die Großbanken sowie die Regionalbanken und die Zweigstellen ausländischer Banken. Neben dem Kredit- und Einlagengeschäft spielt das Emissions- und das Auslandsgeschäft eine bedeutende Rolle.

Sparkassen

Die Gruppe der Sparkassen und Landesbanken ist – gemessen am Geschäftsvolumen – der größte Sektor im Bankgewerbe. Träger der Sparkassen sind meistens Kommunen. Sie betreiben zwar heute fast alle Arten von Bankgeschäften. Ihr Schwerpunkt liegt meist jedoch im Einlagengeschäft sowie in der Gewährung von Wohnbaudarlehen sowie Krediten an mittelständische Unternehmen. Zum öffentlich-rechtlichen Sektor gehören auch die Landesbanken, die neben den Dienstleistungen für die Sparkassen auch die Finanzgeschäfte für die Bundesländer abwickeln, sowie die Landesbausparkassen, ferner Eigengeschäfte.

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1.6 Finanzmärkte und ihre Akteure (4 von 6)

Finanzmarkt-Akteure (Fortsetzung) (Quelle: www.soffin.de, Stand: 2009)

Genossenschaftsbanken

Die Gruppe der Volks- und Raiffeisenbanken ist eine der drei großen Säulen des deutschen Bankenmarktes. Ihre Geschäftstätigkeit erstreckt sich auf Privat- und Firmenkunden - und hier eher auf kleine und mittlere Unternehmen. Die Banken sind Allfinanzanbieter. Ihre Spitzeninstitute DZ BANK und WGZ BANK übernehmen eine Zentralbankfunktion für die angeschlossenen Banken.

Realkreditinstitute

Das Geschäftsfeld der privaten Hypothekenbanken sowie der öffentlich-rechtlichen Grundkreditanstalten erstreckt sich in erster Linie auf langfristige Darlehen zur Finanzierung des Wohnungsbaus, öffentlicher Investitionen oder der Gebietskörperschaften.

Institute mit Sonderaufgaben

Bei diesen Instituten spielt die Finanzierung von langfristigen Investitionen eine wichtige Rolle. Zu ihnen zählen auch die Förderbanken der Bundesländer.

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1.6 Finanzmärkte und ihre Akteure (5 von 6)

Finanzmarkt-Akteure (Fortsetzung) (Quelle: www.soffin.de, Stand: 2009)

Bausparkassen

Die Bausparkassen sind eine eigenständige Bankengruppe, die Bauspareinlagen entgegennehmen und nach Ablauf der Ansparphase zinsgünstige Darlehen für private Bauvorhaben zur Verfügung stellen.

Versicherungen

Insbesondere die privaten Lebensversicherungen erhalten über die regelmäßigen Beiträge hohe Anlagebeträge, die … als Finanzierungsmittel mittel- und langfristig zur Verfügung stellen. Von der privaten Versicherungswirtschaft ist die gesetzliche Sozialversicherung zu unterscheiden.

Kapitalanlagegesellschaften (Investmentfonds)

Bei den von den Kapitalanlagegesellschaften verwalteten Investmentfonds unterscheidet an zwischen Publikumsfonds für die breite Öffentlichkeit und Spezialfonds, die für Großanleger (z. B. Versicherungen) aufgelegt werden.

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1.6 Finanzmärkte und ihre Akteure (6 von 6)

Finanzmarktakteure (Fortsetzung) (Quelle: Bundestagsdrucksache 17|13813 vom 07.06.2013)

„Der Finanzstabilitätsrat – Financial Stability Board (FSB)* – definiert Schattenbanken als ein System von Instituten für Kreditvergabe und Aktivitäten außerhalb des Bankensektors. Hieran anknüpfend bezeichnet die Europäische Kommission als Schattenbanken:

• Finanzinstitute, die auf Liquiditätsmanagement und Fristentransformation spezialisiert sind,

• Emissionsgesellschaften für besicherte Geldmarktpapiere (ACP-Conduits),

• Zweckgesellschaften und Investmentvehikel (Special Investment Vehicle – SIV),

• Geldmarktfonds und weitere Investmentfonds einschließlich der Exchange Traded Funds (u. a. Hedgefonds),

• Finanzunternehmen und Wertpapierhäuser, die Kredite bzw. Kreditgarantien verleihen,

• Sowie Versicherungs- bzw. Rückversicherungsunternehmen, die Kreditprodukte verkaufen bzw. absichern.“ (a.a.O., S.1)

(ausführlich zu Schattenbanken: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht März 2014: Das Schattenbanken-

system im Euro-Raum: Darstellung und Geldpolitische Implikationen. S. 15-35)

*): näheres zum FSB in LE 8

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1.7 Börsenhandel (1 von 2)

(Quelle: www.stw-boerse.de, bitte dort weitere Informationen suchen)

• Wertpapierbörsen

Börsen sind Märkte (Orte), an denen vertretbare (handelbare) Güter

ge- und verkauft werden. Man unterscheidet Warenbörsen (z. B. für

Gold, Kaffee, Rohöl), Devisenbörsen (für den Handel mit

verschiedenen Währungen) und Wertpapierbörsen (für Aktien,

Anleihen, etc.).

Vgl. für die Marktsegmente der Deutsche Börse AG und die

Aktienindices die oben angegebene Quelle

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1.7 Börsenhandel (2 von 2)

Gefahren des computergestützten Hochfrequenzhandels

„Weltweit werden auf Algorithmen basierende Börsenhandelsgeschäfte zunehmend von eigenständig handelnden, extrem schnellen Hochleistungscomputern bestimmt. Diese initiieren innerhalb von Millisekunden den Kauf und Verkauf von Wertpapieren auf der Basis von elektronisch erhaltenen Marktinformationen, sodass an den Börsen gewaltige Volumina innerhalb kürzester Zeit bewegt werden. In den USA werden bereits über 70% aller Aktienumsätze von Maschinen initiiert, an der Deutschen Börse bringt der automatische Handel 40-50% aller Börsenumsätze….. .

Doch das für Großinvestoren lukrative Geschäft birgt – wie sich in der Vergangenheit mehrfach gezeigt hat – schwer kalkulierbare Risiken und unberechenbare Gefahren…“

(Quelle: BT-Drucksache 17/6269, S. 1; Inzwischen liegt dazu der Entwurf des Hochfrequenzhandelsgesetzes vor,

vgl. Bundestagsdrucksachen 17|11631, 17|11874, und 17|12536;

vgl. ferner: Hofstetter, Yvonne: Das systemische Risiko der Dummheit, S.25 FAZ Nr.240, 16.10.2013;

vgl. auch: BT 18|2202, 2014: Aufsicht über in Deutschland tätige Hochfrequenzhändler.)

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1.8 Monetäre Impulse und ihre Wirkungen

• Impulse (vgl. auch Vollmer, a.a.O., S. 10-11)

• der Zentralbank („Zentralbankimpulse“)

• der Kreditinstitute („Bankenimpulse“)

• des Publikums („Publikumsimpulse“)

• des Staates bzw. der öffentlichen Hand („Fiskalimpulse“)

• des Auslands („Außenimpulse“)

(Duwendag u.a., a.a.O., S. 174)

• Wirkungen

• Konsum

• Produktion

• Beschäftigung

• Preise

• Außenwirtschaft

• Zahlungsbilanz

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+ Konjunktur

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1.9 Anhang: Zahlungsbilanz (1 von 3)

• Definition:

„Die Zahlungsbilanz zeichnet alle Leistungs- und

Finanztransaktionen auf, die in einem Zeitabschnitt

zwischen Inländern und dem Ausland stattgefunden haben.

Da dieses Rechenwerk ausschließlich volkswirtschaftliche

Stromgrößen abbildet, ist es eigentlich irreführend, von

einer „Bilanz“ zu sprechen. Bekanntlich werden in der

Bilanz eines Unternehmens nur Bestandsgrößen aufgeführt.“

(Bofinger, Peter, 2007: Grundzüge der

Volkswirtschaftslehre. 2. Aufl., München)

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Quelle: Deutsche Bundesbank: Monatsbericht 9/2013, S. 11

1.9 Anhang: Zahlungsbilanz Deutschland (2 von 3)

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Quelle: Deutsche Bundesbank: Monatsbericht 9/2013, S. 11

(Fortsetzung)

1.9 Anhang: Zahlungsbilanz Deutschland (3 von 3)

In der Reihe: Statistische Sonderveröffentlichungen der Deutschen Bundesbank erscheinen tief gegliederte Zahlungsbilanzdaten. (Nr.11)