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EUROPEAN MARKET INFRASTRUCTURE REGULATION

EUROPEAN MARKET INFRASTRUCTURE REGULATION...EMIR-Regelwerkes erleichtert wird. 1 1 Das EMIR-Merkblatt dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung

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EUROPEAN MARKET INFRASTRUCTURE REGULATION

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In den letzten Jahren wurden im Rahmen des EMIR-Regelwerks EU-Regelungen, die Auswirkungen auf den Handel mit Derivaten haben, stufenweise eingeführt. In diesem Merkblatt sind eine Reihe der Pflichten für Gegenparteien zusammengefasst, die mit EMIR unterliegenden Derivaten handeln, und es werden wichtige Punkte dargelegt, die Kunden der Western Union International Bank GmbH („WUIB“) berücksichtigen sollten, damit die Implementierung des EMIR-Regelwerkes erleichtert wird.1

1 Das EMIR-Merkblatt dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Die Anwendung der EMIR-Regelungen wird im Überblick dargestellt. Dabei wird nicht auf Einzelheiten der im Rahmen von EMIR geltenden Pflichten eingegangen. Die Western Union International Bank GmbH übernimmt keinerlei Haftung für die in diesem Dokument enthaltenen Informationen. Weitere Informationen zu den in diesem Dokument genannten Gegenständen sind auf der Website der Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde zu finden; siehe https://www.esma.europa.eu/regulation/post-trading. Wir empfehlen Ihnen dringend, rechtlichen Rat einzuholen, um die Auswirkungen von EMIR auf Ihr Geschäft in vollem Umfang ermessen zu können.

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WAS IST DER HINTERGRUND VON EMIR?

Im September 2009 trafen die G-20-Staaten eine internationale Verpflichtung, Risiken in Verbindung mit dem Markt der OTC-Derivate entgegenzuwirken. In der Folge trat die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (gemeinhin als „European Markets Infrastructure Regulation“ oder „EMIR“ bezeichnet) am 16. August 2012 in Kraft. Die EMIR-Anforderungen wurden dabei stufenweise eingeführt.

WELCHE ANFORDERUNGEN STELLT EMIR?

Folgende Hauptanforderungen stellt EMIR an Teilnehmer im Derivate-Markt:

• Risikominderung: Regeln zur „Risikominderung“ für nicht zentral abgewickelte OTC-Derivatekontrakte, einschließlich Anforderungen der rechtzeitigen Bestätigung, des Portfolioabgleichs, der obligatorischen Sicherheitsleistung und der Streitbeilegung;

• Meldung: Meldung von OTC-Derivatekontrakten an Transaktionsregister;

• Aufbewahrung von Aufzeichnungen: Bestimmte Aufzeichnungen in Verbindung mit OTC-Derivatekontrakten müssen gepflegt werden;

• Clearing: Bestimmte OTC-Derivatekontrakte müssen über eine zugelassene bzw. anerkannte zentrale Gegenpartei (Central Counterparty, „CCP“) gecleart werden.

Weitere Informationen zu diesen Anforderungen sind nachstehend angeführt.

FÜR WEN GILT EMIR?

Der Geltungsbereich von EMIR ist nicht auf beaufsichtigte Unternehmen beschränkt. Im Wesentlichen gilt EMIR für alle in der EU niedergelassenen Unternehmen, die Derivatekontrakte abgeschlossen haben. Unter bestimmten Umständen gilt EMIR auch für außerhalb der EU niedergelassene Unternehmen. EMIR gilt für die WUIB und wir glauben, dass diese Regelung auch für alle Kunden der WUIB gilt, mit denen OTC-Derivatekontrakte abgeschlossen werden.

FÜR WELCHE PRODUKTE GILT EMIR?

EMIR gilt für Derivatekontrakte (einschließlich Währungsoptionen und Devisentermingeschäfte). Solche Transaktionen können im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WUIB abgeschlossen werden. Beachten Sie, dass EMIR nicht für Devisenkassageschäfte gilt.

HINTERGRUND

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KLASSIFIZIERUNG VON GEGENPARTEIEN UNTER EMIR

Es gibt zwei Hauptkategorien von Gegenparteien für die Zwecke von EMIR, nämlich finanzielle Gegenparteien und nichtfinanzielle Gegenparteien.

Finanzielle Gegenparteien (Financial Counterparties, „FCs“): FCs umfassen Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und Versicherungs-/Rückversicherungsunternehmen. Die WUIB ist eine finanzielle Gegenpartei.

Nichtfinanzielle Gegenparteien (Non-Financial Counterparties, „NFCs“): NFCs sind in der EU niedergelassene Unternehmen, die nicht als FCs klassifiziert sind. Es gibt zwei Kategorien von NFCs, nämlich NFCs, deren durchschnittliche Handelsvolumina von OTC-Derivatekontrakte über einen bestimmten Zeitraum hinweg über der EMIR-Clearingschwelle liegen („NFC+s“), und NFCs, deren Handelsvolumina von OTC-Derivatekontrakte die Clearingschwelle unterschreiten („NFC-s“) (weitere Einzelheiten siehe unten).

WELCHE VERSCHIEDENEN KATEGORIEN VON GEGENPARTEIEN GIBT ES FÜR DIE ZWECKE VON EMIR?

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Eine NFC+ ist eine NFC, deren Positionen in OTC-Derivatekontrakten (ausschließlich aller Hedging-Positionen, die gemäß EMIR ausgeschlossen werden dürfen) die Clearingschwelle über einen bestimmten Zeitraum hinweg, wie nachstehend angegeben, übersteigen.

Alle anderen NFCs sind NFC-s.

Die Clearingschwelle variiert abhängig von der Klasse der OTC-Derivatekontrakte und wird auf der Grundlage des Bruttonennwerts insgesamt der OTC-Derivatekontrakte berechnet, die eine NFC abgeschlossen hat, wie in der Tabelle unten dargelegt. Wenn eine NFC an einem gegebenen Tag eine dieser Schwellen überschreitet, muss sie dies unverzüglich der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, „ESMA“) und der zuständigen nationalen Behörde mitteilen. Wenn eine NFC eine dieser Schwellen auf der Basis der gleitenden

Durchschnittsposition für einen Zeitraum von 30 Arbeitstagen überschreitet, wird diese NFC zu einer NFC+, für die im Rahmen von EMIR verstärkte Pflichten gelten.

Die Schwelle wird auf gruppenweiter Basis aller nichtfinanziellen Unternehmen innerhalb der weltweiten NFC-Gruppe und nicht unter Bezugnahme auf einzelne Unternehmen beurteilt. Daher müssen NFCs den Bruttonennwert insgesamt der OTC-Derivatekontrakte berechnen, die von allen Unternehmen ihrer Gruppe abgeschlossen wurden (solange diese Unternehmen ebenfalls NFCs sind oder als NFCs klassifiziert würden, wenn sie in der EU niedergelassen wären). Die Gesamtsumme des Bruttonennwerts der gesamten Gruppe der NFC (ausschließlich aller Hedging-Positionen, die gemäß EMIR ausgeschlossen werden dürfen) bestimmt, ob die NFC die Clearingschwelle über- oder unterschreitet.

Relevante OTC-Kontraktklasse Clearingschwelle

(Bruttonennwert)

Kreditderivatekontrakte 1 Milliarde EUR

Aktienderivatekontrakte 1 Milliarde EUR

Zinsderivatekontrakte 3 Milliarde EUR

Devisenderivatekontrakte 3 Milliarde EUR

Warenderivatekontrakte und sonstige 3 Milliarde EUR

Die Berechnung der Clearingschwelle ist kompliziert und sollte sorgfältig abgewogen werden. Bei Unsicherheiten hinsichtlich Ihres Status unter EMIR sollte eine rechtliche Beratung eingeholt werden.

WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN EINER NFC+ UND EINER NFC-?

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WARUM IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN EINER NFC+ UND EINER NFC- WICHTIG?

Eine richtige Klassifizierung unter EMIR ist wichtig, da diese Klassifizierung die Anwendung und den Umfang der EMIR-Anforderungen bestimmt. So gelten beispielsweise bestimmte Anforderungen nur für NFC+s, wie die Pflicht zum Clearing von OTC-Derivatekontrakten, die für clearingpflichtig erklärt wurden, die Anforderung zur täglichen Bewertung von Transaktionen zu Markt- oder Modellpreisen und die Anforderung zum Austausch eines verpflichtenden Betrags von Sicherheiten in Bezug auf nicht geclearte OTC-Derivatekontrakte. Darüber hinaus gelten für NFC+s kürzere Fristen für die rechtzeitige Bestätigung und der Portfolioabgleich muss häufiger durchgeführt werden.

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PFLICHTEN UNTER EMIR2

WAS IST DIE AUFBEWAHRUNGSPFLICHT VON AUFZEICHNUNGEN?

Alle NFCsmüssen Aufzeichnungen über sämtliche Derivatekontrakte, die sie geschlossen haben, sowie über sämtliche Änderungen dieser Derivatekontrakte (ob außerbörslich oder an der Börse gehandelt) für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung des Derivatekontrakts aufbewahren.

WAS IST DIE MELDEPFLICHT FÜR TRANSAKTIONEN?

Alle NFCs müssen die Einzelheiten sämtlicher Derivatekontrakte (ob außerbörslich oder an der Börse gehandelt) spätestens an dem auf den Abschluss, die Änderung oder Beendigung des Kontraktes folgenden Arbeitstag an ein registriertes oder anerkanntes Transaktionsregister melden. Die Meldung kann durch eine der Gegenparteien der Transaktion (oder durch einen für diesen Zweck ernannten Dritten) erfolgen. Dabei sollte jedoch bedacht werden, dass die Meldung eine gesetzliche Pflicht beider Gegenparteien der Transaktion ist, unabhängig davon, ob sie diese an eine andere Partei delegiert haben oder nicht.

Diese Anforderung trat am 12. Februar 2014 in Kraft. Hinsichtlich der gesetzlichen Meldepflicht erklären Sie sich gemäß den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGBs) der WUIB bereit, dass die WUIB, die von Ihnen eingegangenen Derivatkontrakte für Sie an das relevante Transaktionsregister melden darf.

2 Dies ist kein umfassender Überblick über die Anforderungen, die für Sie im Rahmen von EMIR gelten können, zum Beispiel werden hier nicht die Erfordernisse hinsichtlich der Bewertung zu Markt- bzw. Modellpreisen oder die Erfordernisse für eine mögliche Portfoliokomprimierung behandelt. Sie sollten sich an Ihren Rechtsberater wenden, um eine umfassende Analyse der Auswirkungen von EMIR für Sie zu erhalten.

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WELCHE RISIKOMINDERUNGSREGELN GELTEN FÜR NICHT GECLEARTE OTC-DERIVATEKONTRAKTE?

Folgende Risikominderungsregeln gelten für Gegenparteien, die OTC-Derivatekontrakte abgeschlossen haben oder abschließen:

Anforderung der rechtzeitigen Bestätigung

Streitbeilegung

Portfolioabgleich Einschusspflicht

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Timely Confirmation Deadlines

Credit Default Swaps und Zins-Swaps

Aktien-Swaps, Währungs-Swaps, Waren-Swaps und alle anderen nicht geclearten OTC-Derivatekontrakte

FCs und NFC+s T+1 T+2 bis 31. August 2014 und T+1 im Anschluss daran

NFC-sT+3 bis 31. August 2014 und T+2 im Anschluss daran

T+4 bis 31. August 2014 und T+2 im Anschluss daran

* „T“ ist dabei das Datum des Abschlusses des OTC-Derivatekontrakts

Um die kurzen Fristen von EMIR für die rechtzeitige Bestätigung zu erfüllen, hat die WUIB spezielle Bedingungen eingeführt, die für die Art und Weise gelten, in der OTC-Derivatekontrakte zwischen Ihnen und der WUIB bestätigt werden. Stellen Sie daher bitte sicher, dass Sie Verfahren und Vorkehrungen eingerichtet haben, um die von der WUIB an Sie gesendeten Bestätigungen so bald wie möglich zu überprüfen.

Die WUIB als FC muss über Verfahren verfügen, um OTC-Derivatekontrakte, die nicht innerhalb der oben dargelegten Fristen bestätigt werden, an die zuständige nationale Behörde zu melden.

Anforderung der rechtzeitigen Bestätigung

FCs und NFCs müssen nicht geclearte OTC-Derivatekontrakte innerhalb festgelegter Fristen bestätigen. Beachten Sie, dass „Bestätigung“ in diesem Zusammenhang die Dokumentation der Zustimmung der Gegenparteien zu allen Bedingungen eines OTC-Derivatekontrakts bedeutet. Die „Bestätigungen“, die wir Ihnen normalerweise schriftlich oder per E-Mail senden, um die Bedingungen des jeweiligen OTC-Derivatekontrakts zu bestätigen, zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WUIB, sollten für diese Zwecke ausreichen. Die relevanten Fristen sind nachstehend aufgeführt.

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Portfolioabgleich

EMIR fordert, dass FCs und NFCs, wie auch Sie selbst, Vereinbarungen im Hinblick auf den Portfolioabgleich treffen, bevor sie mit nicht geclearten OTC-Derivatekontrakten handeln. Der Portfolioabgleich ermöglicht es Gegenparteien, das Portfolio der Handelsgeschäfte zwischen den Parteien zu prüfen, um sicherzustellen, dass ihre Bücher und Aufzeichnungen aufeinander abgestimmt sind und die Einzelheiten der Handelsgeschäfte genau aufgezeichnet werden. Damit wird die Absicht verfolgt, Abweichungen in den wesentlichen Bedingungen der OTC-Derivatekontrakte frühzeitig zu erkennen.

Der Portfolioabgleich sollte die wichtigsten Handelsbedingungen und die den relevanten OTC-Derivatekontrakten zugewiesene Bewertung umfassen. Die Häufigkeit der Durchführung eines Portfolioabgleichs ist abhängig von der Größe Ihres Portfolios und der EMIR-Klassifizierung. So muss beispielsweise für NFC-s, die bei der WUIB höchstens 100 ausstehende OTC-Derivatekontrakte haben, ein Portfolioabgleich nur einmal pro Jahr durchgeführt werden.

Die verpflichtenden Bestimmungen zum Portfolioabgleich sind am 15. September 2013 in Kraft getreten. Dementsprechend hat die WUIB zusätzliche Bedingungen eingeführt, in denen die zwischen der WUIB und ihren Kunden geltenden Bestimmungen für den Abgleich dargelegt sind. Jede im Abgleichsprozess erkannte Abweichung kann dazu führen, dass ein Streitbeilegungsverfahren ausgelöst wird (siehe unten).

Streitbeilegung

EMIR fordert, dass FCs und NFCs, die nicht geclearte OTC-Derivatekontrakte handeln, Verfahren zur Identifizierung, Aufzeichnung, Überwachung und Streitbeilegung (auch für Streitigkeiten, die aus dem Abgleichsverfahren erwachsen, wie oben dargelegt) in Bezug auf OTC-Derivatekontrakte vereinbaren.

Die verpflichtende Bestimmung hinsichtlich der Einführung von Prozessen zur Streitbeilegung trat am 15. September 2013 in Kraft. Dementsprechend hat die WUIB spezielle Bedingungen eingeführt, in denen die zwischen der WUIB und ihren Kunden geltenden Streitbeilegungsverfahren dargelegt sind.

Die WUIB muss als FC bestimmte nicht beigelegte Streitigkeiten der zuständigen nationalen Behörde melden.

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WAS IST DIE CLEARINGPFLICHT?

Gewisse OTC-Derivatekontrakte können zukünftig Gegenstand einer „Clearingpflicht“ unter EMIR werden, wenn sie von der Europäischen Kommission für clearingpflichtig erklärt werden.

Wir gehen derzeit jedoch nicht davon aus, dass die Derivate, die Sie mit WUIB handeln, zu der Klasse von Derivaten zählen werden, die unter diese „Clearingpflicht“ fallen könnten.

Falls und wenn eine Clearingpflicht für zwischen Ihnen und der WUIB gehandelte OTC-Derivatekontrakte erklärt wird (oder wahrscheinlich erklärt werden wird), wird die WUIB voraussichtlich Kontakt mit Ihnen aufnehmen, um den Prozess zu erläutern, mit dem ermittelt wird, ob solche Kontrakte gecleart werden müssen. Diese Anforderung hat keine Auswirkungen auf Kunden, die NFC-s sind.

Einschusspflicht

Bestimmte OTC-Derivatekontrakte unterliegen der Einschusspflicht (Mandatory Margining) unter EMIR, wenn sie nicht über eine CCP gecleart werden. Falls zwischen Ihnen und der WUIB geschlossene OTC-Derivatekontrakte von dieser Anforderung betroffen sind, werden wir entsprechend der WUIB-Richtlinien Kontakt mit Ihnen

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