23
Deuts.hes Institut lrr Bautechnik Zulassungsstelle lür Bauprodul{te und Bauarten Bautechnisches Prülämt für Eine vom BLnd undd.f Landenr letrre 'sa i Sefaqe.eatrsta l des * * und no,ir; e,1 * ubsE prcdlre * Europäische Technische Zulassung ETA-05/0017 Proxan Fugendichtstoffsystem PK 25 ST (standfesi) Prcxan joint sealing systen PK 25 ST (gun gnde) PRO)(AN Dichtstoffe GmbH Liebigstraße 7 07973 Greiz-Dölau DEUTSCHLAND Proxan Fugendichtstoffsystem PK 25 ST (standfest) zurVeMendung in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Ljmschlagen wassergefährdender Stoffe (LAU-Anlagen) Proxan jaint sealing system PK 25 ST (gun grade) used in facilities for the stonge, handling and filling of substances hazardous to water 2a Mä22O13 12. Febtuat 2015 PROXAN Dichistoffe GmbH 07973 Greiz-Dölau DEUTSCHLAND 23 Seilen einschließlich '10 Anhänge 23 pages including 1A annexes ETA-05/00'17 mit Geltungsdauer vom 12.02.2010 bis 12.42-2015 ETA-090017 wik validity ftom 12.A2 2A10 b 12.42.2015 Handelsbezeichnung Zulassungsinhabe. Zutassungsgegenstand und Verwendungszweck Generic type and use of constuctton product Geltungsdauer: Herstellwerk Mantnaduring plant Diese Zulassung umfassi This Approval contains Diese Zulassung ersetzt This Apuoval replaces bis E u ro p ä is c h e o rg a n is a t lo n European organisation for für Technlsche Zulassungen Technical Approva s

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Deuts.hes Institut lrr Bautechnik

Zulassungsstelle lür Bauprodul{te und Bauarten

Bautechnisches Prülämtfür

Eine vom BLnd undd.f Landenr

letrre 'sa i Sefaqe.eatrsta l des *

*

und no,ir; e,1 *

ubsE prcdlre *

Europäische Technische Zulassung ETA-05/0017

Proxan Fugendichtstoffsystem PK 25 ST (standfesi)

Prcxan joint sealing systen PK 25 ST (gun gnde)

PRO)(AN Dichtstoffe GmbHLiebigstraße 707973 Greiz-DölauDEUTSCHLAND

Proxan Fugendichtstoffsystem PK 25 ST (standfest)zurVeMendung in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Ljmschlagenwassergefährdender Stoffe (LAU-Anlagen)

Proxan jaint sealing system PK 25 ST (gun grade)used in facilities for the stonge, handling and filling of substanceshazardous to water

2a Mä22O13

12. Febtuat 2015

PROXAN Dichistoffe GmbH07973 Greiz-DölauDEUTSCHLAND

23 Seilen einschließlich '10 Anhänge23 pages including 1A annexes

ETA-05/00'17 mit Geltungsdauer vom 12.02.2010 bis 12.42-2015ETA-090017 wik validity ftom 12.A2 2A10 b 12.42.2015

Handelsbezeichnung

Zulassungsinhabe.

Zutassungsgegenstandund Verwendungszweck

Generic type and useof constuctton product

Geltungsdauer:

HerstellwerkMantnaduring plant

Diese Zulassung umfassiThis Approval contains

Diese Zulassung ersetztThis Apuoval replaces

bis

E u ro p ä is c h e o rg a n is a t lo n

European organisation forfür Technlsche ZulassungenTechnical Approva s

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lür

Europäische T€chnische zulassungETA-05/0017 Seite 2 von 23 I 28. März 2013

RECHTSGRUNDLAGEN UND ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Diese europäische technische Zulassung wird vom Deutschen Inslitut für Bautechnik erteilt in

Übereinstimmung mit:

- der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts_

und VeMaltungsvorschnften der Milgliedstaaten über Bauprodukiel, geändert durch dieRchtlinie 93/68/EWG des Rates' und durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 desEuropäischen Parlaments und des Rates3;

- dem Geselz über das In-Verkehr-B ngen von und den feien Warenverkehr mitBauprodukten zur Umsetzung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom

21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechis_ und VeMaliungsvorschriften derlvlitgliedstaaten über Bauprodukle und andeler Rechtsakte der EuropäischenGe;einschaften (Bauproduktengeset - BauPG) vom 28. April '19984, zuletz geändert durchArt. 2 des Geseizes vom 8. November 20115;

- den Gemeinsamen Verfahrensregeln für die Beantragung, Vorbereitung und Eileilung von

europäischen technischen Zulassungen gemäß dem Anhang zur Entscheidung 94/23lEG derKommrssionr.

Das Deutsche lnstitut für Bautechnik ist berechtigt zu prüfen, ob die Bestimmungen diesereuropäischen technischen Zulassung erfüllt werden. Diese Prüfung kann im Herstellwerkedolgen. Der lnhaber der europäischen technischen Zulassung bleibtiedoch für die Konformilätder Produkte mit der europäischen technischen Zulassung und deren Brauchbarkeit für den

vorgesehenen Verwendungszweck veranh,vortlich.

Diese europäische technische Zulassung darf nicht auf andere als d e auf Seile 1 aufgeführten

Hercteller oder Verlreter von Herstellern oder auf andere als die auf Seite'1 dieser europäischentechnischen Zulassung hinterlegten Herstellwerke übertragen werden.

Das Deuische lnstitut für Bautechnik kann diese europäische technische Zulassung widerrufen,

insbesondere nach einer Mitteilung der Kommission aufgrund von Art 5 Abs l der Richtlinie

89/106/EWG.

Diese europäische technische Zulassung darf - auch bei elekironischer Übermittlung _ nur unge-kü.zi wiedergegeben welden. Iril schriftlicher zustimmung des Deuischen lnstituts fÜr

Bautechnik känn jedoch eine teilweise Wiedergabe erfolgen Eine teilweise Wiedergabe ist als

solche zu kennzeichnen. Texte und zeichnungen von werbebroschüren dllrfen wedel m

Widerspruch zu der europäischen technischen ZulassLrng stehen noch diese missbräuchlich

Die europäische technische Zulassung wird von der Zulassungsslelle in ihrer. Amtsspracheerteili. Diese Fassung entspricht vollständig der in der EOTA verteilten Fassung Uberselzungenin andere Sprachen sind als solche zu kennzeichnen.

Amtsblatl der Eüopäischen Gemelnschaflen 140 vom 11. Februar 1989, S. 12

Amtsbla{der Eurcpäischen Gemeinschaflen 1220 vom 30. Augusl1993, S. lAmlsblaitder Europäischen Union L 234 vom 31. oKober 2003, s.25Bundesgeserzb atr Teil 1993, S.812BundesgeselzbLatl Te I 12011, s.2178AmtsblatiderEuropäschen Geräein§chaäen L 17 von 20 Januar 1994,S 34

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Europäische Technische zulassungETA-05/0017 Seite 3 von 23 128. Mär2 2013

BESONDERE BESTIMMUNGEN DER EUROPAISCHEN TECHNISCHENZULASSUNG

1.1

Beschreibung des Produkts und des Verwendungszwecks

Beschreibung des Bauprodukts(1)Das "Proxan-Fugenabdichtungssystem PK25ST" der Proxan Dichtstoffe GmbH {nach-folgend Fugenabdichtungssystem genannt) bestehi aus:

- Voranstrich(Primer),- standfestem F ugendichtstoff "Proxan PK 25 ST", (nachfolgend Fugendichtsloff genannt) und

- Hinierfüllmaterial.(2)Vom Zulassungsinhaber des Fugenabdichtungssystems werden bestimmte Voransaiche(Prime, speziell für das jeweilige Kontaktmaterial vorgegeben.

(3) Es whd ein mit dem Fugendichtstoff verträgliches, geschlossenzelliges Hinterfüllmaterial

(4) Der Fugendichtstoff wird in die vorbereileten Fugenaussparungen fertiger Bauieile ausunterschiedlichen Baustoffen (Kontaktmaterialien) im plasiischen Zustand eingebracht. Dortreagiert erzu einem Dichtsioff mit überwiegend elastischen Eigenschaften.

(5) Der Fugendichtstoff ist mit dem jeweiligen Voranstrich (Primeo auf das vorgeseheneKontaktmaterial abgestimmt. Die Fugenflanken werden voI dem Einbringen des Fugendicht-stoffs mit dem jeweils geeigneten Voranshich (Primer) versehen.

(6) Das Fugenabdiohtungssystem wird mit einem bestimmten Verhältnis der Dicke "d" zur Breile"b" eingebaut (siehe Anhang 1) Der Nachweis der Eignung der Fugengeometrie wurde im

Rahmen der Zulassungsprüfungen erbracht.

Verwendungszweck(1)Das Fugenabdichtungssystem wird in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagenbestimmter wassergefährdender Stoffe sowohl im lnneren von Gebäuden als auch im Freien

(2) Das Fugenabdichtungssystem wird zur Dichtung vor Bewegungsfugen verwendet, welchezwängungsfreie Verformungen von Bauteilen (z B. Schwinden, temperaturabhängige Längen-änderungen oder Auswirkungen unierschiedlicher Baugrundverformungen) ermöglichen und

dabei hinsichtlich ihrer Dichtfunkton keinen Schaden nehmen dürfen.

(3) Das Fugenabdichtungssystem darf auch unter ständig wechselnder mechanischer Bean_

spruchung infolge Befahrung mit luftbereifien Fahzeugen velwendet werden. DasFugenabdichtungssystem darf in Dichikonsiruktionen ausAsphalt nur begangen werden.

(4) Das Fugenabdichtungssystem darf bei normalen Umgebungs_, Bauieil- und Materialtempe_raturen (üblicheMeise innerhalb eines Bereichs von +5'C bis +40'C) eingebaut und bei

Temperaluren zwischen '20 "C und +70 'C genutzt werden. Die Temperatur der wessergefähr-denden Flüssigkeit beim Kontaki mii dem Fugenabdichtungssystem dad +30'C nicht überschreiien.(5) Der Fugendichtstofi und der jeweilige Voranstrich (Primer) dÜrfen zur lnstandsetzung vonFugenabdichtungssystemen aus dem gleichfarbigen Fugendicht§toff dieser Zulassung in

bestehenden LALl-Anlagen eingesetäwerden (schwaz an schwarz bzw. grau an grau).

(6) Die voraussichtliche Nutzungsdauer des Fugendicht§ioffs für den vorgesehenen Verwen-dungszweck im Sinne der Richtlinie 89/106/EWG beträgt '10 Jahre. Die Angaben über die Nut-zungsdauer eines Produkts können nicht als Herstellergarantie ausgelegt werden, sondern sindlediglich als Hilfsmittel zur Auswahl der richiigen Produkte angesichi§ der eMalteten wirtschaft-lich angemessenen Nutzungsdauer des Bauwerks zu betrachien.

1.2

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Europäische Technische ZulassungETA-05/0017

2.,1

2.2

Seite 4 von 23128. Mäz 2013

Meakmale des Produkts und Nachweisverfahren

Allgemeines(1)Das Fugenabdichlungssystem entsp cht den Zeichnungen und Angaben der Anhängedieser Zulassung.

(2) Die chemische ZusammenseEung bzw. Rezepiur des Fugendichtsloffs und derVoranstriche(Primer) entspricht den beim Deutschen lnstitut für Bautechnik hinterlegten Angaben.

(3) Die in diesem Zulassungsbescheid nicht angegebenen Werkstoffkennwerte, Abmessungenund Toleranzen enlsprechen den in der technischen Dokumentation' dieser europäischen tech-nischen Zulassung festgelegten Angaben.

Eigenschaften(1) Das Fugenabdichtungssystem:

ist beständig gegen die in Anhang 2 aufgeführten Flüssigkeiten für die Beanspruchungs-stufen Lr, Aj, LJr 'gering" bzw. Lr, Ar, U, "mittel" (Definüon der Beanspruchungsstufen sieheAnhang 10),

isl unter Berücksichtigung der ISO 868i2003-03 hydrolysebeständig und witterungsbeständiggemäß EN'14187-8:2003-06,

isl standfest,

isl geeignet, an bestimmte zulässige Kontaktmaterialien (siehe Anhang 5, Tabelle 1) ange-schlossen zu werden und

- ist geeignet, an ausreagierte gleichfarbige Fugendichtstoffe die§er Zulassung angefügt(DichtstoffanschUss) zu werden.

(2) Das Fugenabdichtungssystem (siehe Anhang 1 und Anhang 3):

ist unter Berücksichligung der zu eMartenden Verkehrsbelastung durch Fußgänger gemäßder Befahrbarkeitsstufe "t0" begehbar bzw. durch Fahzeuge gemäß der Befahrbarkeitsstufe'11 " befahrbar (siehe Anhang 4, Tabelle I in Verbindung m it Anhang 3, Tabelle 1 ),

wird in d ie Verschleißklasse "XM1" (siehe Anhang 4, Tabelle'l) eingestuft,

ist unter Bedcksichtigung der zu eMartenden Einbaugegebenheilen bzw. Beanspruchungengeeignet, die in Anhang 7, Tabelle 1 dargestellten zulässigen Dehn-, Stauch-, bzw.Scheruerfomungen in parallelflankigen Bereichen sowie im Beleich von T- und Kreuzungs-punkten aufzunehmen, ohne undichizu werden,

verhindert unter Berilcksjchtigung der Bestimmungen des Anhangs 3, Bild 1 Umläufigkeitenim Fugenbereich für die in Anhang 2 aufgelistelen Flüssigkeiten und

erfüllt die Anforderungen an das Abrulschverhalten im eingebauten Zustand bei Tempe-latureinwirkungen bis 200 "C

(3)Der Fugendichtsioff zusammen mil dem leweiligen Voranstrich erfüllt bei VeNendungzwschen Kontaktmaierialien gemaß Abschniit 1.1 (2) die Anforderungen der Brandverhaltens-klasse E, nach EN 13501-14 (srehe Anhang 4, Tabelle 1). Das veMendete Hinierfüllmaterial hatmindestens die Anforderungen an Bauprodukte der Brandverhaltensklasse E nach EN 13501-13zu erfilllen.

De lechnische Dokumentation dieser europälschen te.hnischen Zua$ung ist beim Deulschen lnstitLl fur Baulech.ikhinlerlegl und, soreit dese für de Auigaben der n das Verfah€n der Konfomiläisbesche nigung eingeschatelenzLgelassenen Slellen bedeutsam isl, den zugelassenen Siel en auszuhändgen.EN 13501 1: Klassifzierung von Baoproduklen und Bauarten zu ihrem Brandverhallen

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Europäis6he Technische ZulässungETAt)5/0017 S€ito 5 von 23 | 28. MäE 2013

2.3 Zusammensetzung(1) Das Fugenabdichtungssystem besteht aus:

Fugendichtstoff"Proxan PK 25 ST" besteht aus den Komponenten A und

deren Basiswerkstoff Polysulfid ist.

besteht aus den Komponenten A und B,deren Basiswerkstoff Epoxidharz ist.

besteht aus den Komponenten A und B,deren Basiswerkstoff Epoxidharz ist.

besieht aus den Komponenten A und B,deren Basiswerkstoff Epoxidharz ist.

Voranstrich (Primer)"Proxan Primer PK 3"

"Proxan Primer PK 5010"

"Proxan Primer PK 35"

"Proxan Primer PK 2"

Die vorgenannten voransiriche (Primer)

2,4

besteht aus einem 1-komponentigen Vor-ansirich auf Silanbasis.

sind für bestimmte Kontaktmate alien gemäßAnhang 5 zu veMenden.

HinterfüllmaterialEs ist ein geschlossenzelliges und mit dem Fugendichtstoff verträgliches HinierfÜllmaterialgemäß den Festlegungen des zirlassungsinhabers nach folgenden Kriterien auszuwählenund zu veMenden:

- Es ist ein Hinlerfüllmaterial zu wählen, das eine Haftung des Fugendichtstoffs zum Fugen-grund verhinderi. Das Hinterfüllmalerial ist zur Einhaltung der lvlaße für die Fugentiefegenügend fest und mil gleicher Höhe "d" (siehe Anhang 1) einzubauen.

- Das Hinterfüllmaterial muss so eingebaui sein, dass ein ellipsenförmiger Flächenquer-schnitt (siehe Anhang 1) enisteht. Es muss mit dem FLrgendichtstoff verträglich undgeschlossenzellig sein.

- Das Hinlerfüllmaterial darf die Formänderung des Fugendichtstoffs nicht unzulässig be-hindern und keine Stoffe enthalten, die das Haften des Fugendichtstoffs an den Fugen-flanken beeinträchtigen kann.

- Das Hinterfüllmaterial darf keine Verfärbungen oder Blasen hervorrufen.

- Das Hinterfüllmaterial muss im eingebauten Zustand einen ausreichenden Widerstandbeim Einbringen des Fugendichtstoffes leisten.

(2) Nähere Angaben zu den einzelnen Komponenten des Fugenabdichtungssystems(Mischungsverhältnisse, Ablüftezeit, etc.) enthäliAnhang 4, Tabelle'1.

Abgabe gefährlicher Stoffe(1) Gemäß der Erklärung des zulassungsinhabers sind unter Berücksichtigung derEU Datenbanke keine gefährlichen Stoffe in den Komponenten des Fugenabdiohtungssystemsenthalten.(2) lm Geltungsbereich dieser zulassLrng können hinsichtlich gefährlicher Substanzen zusä12-

liche Anforderungen an das Produkt gestellt werden, die sich aus umge§etzter europäischerGesetzgebung oder geltenden nationalen Rechts- und VeMaltungsvorschriften ergeben. DieseAnforderungen sind ebenfalls einzuhalten.

Nin@ise im Letpapier H: Ein hamonrsierles Konzept bezoglich der Behandlung von gelährlchen Stofien nach de.Bauproduktenrichllinie, Br0ssel 18 Februar2000

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Europäische Technische Zulass ungETA-05/0017

Iür

Seite 6 von 23 | 28. Mätz 2013

an das Produkt aus anderen geltenden nationalen Rechis-umgesetzter europäischer GeseEgebung sind zu berück-

3.1 SystemderKonformitätsbescheinigungDie Europäische Kommission hat entsprechend ihrer Entscheidung über das Konformitäts-nachweisverfahren 2003/656/EG vom 12. September2003 (Amtsblatt der Europäischen lJnionNr.L231 vom 17. September 2003) für Fugendichtstoffe, "Joint sealing profiles" (EOTA'Nr.06.05/11) unier Verwendung dieser l\Iaierialart das KonformitätsnachweisverfahrenSystem 2+ (Anhang lll Abschnitt 2. ii) [,,]öglichkeit 1 der Richtlinie 89/106/EWG) festgelegt.

Das Konformitätsnachweisverfahren System 2+ sieht vor:

a) Aufgaben des Zulassungsinhabers: - Erstprüfung des Fugendichtstoffs und des Voran-strichs,

- werkseigene Produktionskontrolle einschließlichder laufenden Prüfung von im Werk entnomme-nen Proben

(3) Die zusäiziichen Anforderungenund VeMaltungsvorschriften undsichtigen.

Zeriif izierunosstelle:

3.2 Zuständigkeiten3.2.1 AufgabendesZulassungsinhabe63.2.1.1 Werkseigene Produktionskonlrolle

Bewertung und Bescheinigung der Konformität und CE-Kennzeichnung

b) Aufgaben derzugelassenen Stellen:

Überwachunosstelle: Er§inspeklion sowie laufende ÜbeMachung,Beurteilung und Anerkennung der werkseigenenProduktionskonlrolle.Erteiluno eines Konfomitätszertif ikats

(1) lm Herstellwerk ist durch den Zulassungsinhaber eine werkseigene Produktionskontrolle ein-zurichten und durchzuführen. Unter werkseigener Produktionskontrolle wird die vom jeweiligenZulassungsinhaber vozunehmende kontinuiediche Überwachung der Produktion verstanden,mit der dieser sicherctellt, dass die von ihm hergestellten Bauprodukte den Bestimmungen dereuropäischen technischen Zulassung entsprechen.

(2) Der Zulassungsinhaber hat regelmäßige Kontrollen des Produktionsprozesses gemäß demfestgelegien Kontrollplanro durchzuführen.

(3) Der Zulassungsinhaber darf nur Ausgangsmaierial entsprechend den hinterlegten Angabengemäß Abschnitt 2.1 (2) veMenden. Er hat das Ausgangsmaterial im Rahmen der Warenein-gangskontrolle gemäß dem festgelegten Kontrollplan zu kontrollieren oderzu pdfen.(4) Die we*seigene Produktionskontrolle orientiert sich an den im gemeinsamen Standpunktaller Zulassungsinstituie über die Beurteilungskriterien für Fugendichtstoffe gemachten Ergen-schaften. Sie sind in dertechnischen Dokumentation spezifizierl.

(5) Die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle sind aufzuzeichnen und auszuwer-len. Die Aufzeichnungen sollen mindestens folgende Angaben enthallen:

Bezeichnung des Produkts, der Ausgangsmaterialien,

Art der Kontrolle oder Prüfung,

Datum der Herstellung des Produkts, ggi Chargen-Nummer und Datum der Kontrolle oderPrüfung des Produkts / der Ausgangsmaterialien,

Der Konlrollplan ist beim Deutschen nslilut für Badechnik hinlerlegl und enlhäll die erlodenichen Angaben zurrerkse g,pnen Produklionskontolle und zur Erslprtlfong. Er wird, soreil dieser iur de Aulgaben de. n das Verfährender Koniormilätsbescheinlgunq einzuscha llende n zuge ass ene n Sle le bederrtsam isl, dieser ausgehändigt.

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Europäische Technische zulassungETA-05/0017 Seite 7 von 23 | 28. März 2013

Ergebnis der Kontrollen oder Prüfungen und, soweit zuheffend, Vergleich mit den Anfor-derungen,

Unterschdfi des für die werkseigene Produktionskontrolle Veraniwortlichen.

(6)Die Aufzeichnungen sind mindeslens sJahre aufzubewahren. Sie sind dem Deulschenlnstitut für Bautechnik auf Verlangen vorzulegen.

(7) Einzelheiien über Umfang, Art und HäLrfgkeit der im Rahmen der werkseigenen Produk-tionskontrolle durchzuführenden Püfungen oder Kontrollen haben dem Kontroiiplanro zu entsprechen, der Bestandteil dertechnischen Dokumentation zu dieser ETA ist.

3.2.1.2 Sonstige Aufgaben des Zulassungsinhabers

Der Zulassungsinhaber hat auf der Grundlage eines Vertrags eine Stelle, die für die Aufgabennach Abschnitt 3.1 für den Bereich der Fugenabdichtungssysteme fürAnlagen zum Umgang mitwassergefährdenden Stoffen zugelassen ist, zur Durchführung der l\raßnahmen nach Ab-schnitt 3.2.2 einzuschalten.

Der Zulassungsinhaber hat eine Konformitätserklärung abzugeben mit der Aussage, dass dasBauprodukt mii den Bestimmungen dieser europäischen technischen Zulassung überein§timmt.

3.2.2 AufgabenderzugelassenenStellen3.2.2.1 Überwachungsstelle

('1) Durch die ÜbeMachungsstelle ist im Herstellwerk der Fugendichtstoffe eine Erstinspektiondes Werks und derwerkseigenen Produktionskontrolle durchzuführen.

(2) Durch eine Überwachungsstelle ist die Wrksamkeii der werkseigenen Produktionskonirollegemäß den Anforderungen des Kontrollplanslo laufend zu überwachen, zu beurte len und anzu_erkennen. Die laufende Übelwachung erfolgt mindestens zweimal jährlich.

(3) Die Ergebnisse der ÜbeMachung sind von der Überwachungsste le dem Deutschen lnstiiutfür Bautechnik und ggf. der zuständigen Behörde aufVerlangen voEu egen.

(4) Die der ETA zu Grunde liegenden Nachweise wurden an PIoben aus der laufendenP.oduktion erbracht, demnach ist nur eine reduzierte Prüfung im Sinne der Ersiprüfung gemäßdem Konirollplanlo erforderlich. Die Prüfung ist durch eine für den Bercich Fugendichtstoffegeeignete Prüistelle dLrrchzuführen. Die Ergebnisse der reduzierten Prüfung sind demDeutschen lnsiiiut für Bautechnik zur Kenntnis zu geben.

(5)Die Einhaltung der geforderten Eigenschaftswerte ist durch die ÜbeMachungssielle festzu_stellen.

3.2.2.2 Zertifizierungsstelle(1)Die Zertifizierung der werkseigenen Produklionskontrolle durch eine Zertifzierungsslelleerfolgt auf Grund der Erstinspeklion des Herstellwerks und der welkseigenen Produktionskon-lrolle sowie der laufenden Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der werkseigenen PIo_

duktionskontrolle gemäß den Bestimmungen des Abschnitts 3.2 1.1.

(2) Die vom Zulassungsinhaber eingeschalteie zugelassene zertifizierungsstelle hat ein EG-Konformitätszertifikat mit der Aussage zu erteilen, dass die werkseigene Produktionskontrollemit den Bestimmunqen dieser europäischen technischen Zulassung übereinstimmt

(3) Wenn die Bestimmungen der europäischen technischen Zulassung und des zugehörigenKontrollplans nichi mehr erfüllt sind, hai die Zertifizierungsstelle das Konfonnitälszertifikatzurückzuziehen und unvezüglich das Deutsche lnstitut für Bautechnik zu informielen

3.3 CE-KennzeichnungDie CE-Kennzeichnungrr (cE-Kennzeichnung und die Kennnummel der zertifizierungsstelle) istauf den Liefergefäßen, der Verpackung der Komponenten des Fugenabdichtungssystems, demLieferschein, auf Schildern oder Aufklebern anzubringen.

Hn@ise zur CE-Kennzeichnung und zur Konlormitälserk ätunq des Heßielers sind im LelpapierD "CE Kennzeichnung nach de. Bauprodüktenrchtllnie' Brüssel 01.08 2002, angegeben.

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Europäische Tachnische zulassungETA{5/0017

4.2

4.2-1

Seite 8 von 23 | 28. März 20'13

ZusäEli6h zu der CE-Kennzeichnung sind anzugeben:

Name oder Kennzeichen^verk des Zulassungsinhabers,

die letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wu.de,

Nummerdes ZerUfikates über die werkseigene Produkiionskontrolle (System 2+),

Name des Produkts,

- Nummer der ETA,

wesentliche Eigenschaft en:

- Brandverhaltensklasse.

- zulässiges Kontaktmaterial,

- zulässiqe Stauch-, Dehn- und ScheMege in Millimeter,

zulässige Befahrbarkeitsstufen !nddie Medienbeständigkeit ist durch den Woi.laul "Medienbestaindigkeit genäß Anhang 2derEIA"zu beschreiben.

Annahmen, unter denen die Brauchbarkeit des Produkts für den vorgesehenenVerwend u ngszwec k positiv beurteiltwurde

4.1 Herstellung(1) Die Herstellung bzw. Konfekton der einzelnen Komponenten des Fugendichtstoffs und desVoranstriches (Primeo hat nach den im Deutschen lnstitut für Eautechnik hinterleglen Angabenim Herstellwelk der Firma Proxan Dichtstoffe GmbH, Liebigstraße 7, D_07973 Greiz-Dölau,Deutschland zu erfolgen. Anderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung durch das Deutschelnstitut f ür Baulechnik.

(2) Die europäische technische Zulassung wurde für das Produkt auf der Grundlage abge-stimmter Daten und lnfomationen erieilt, die beim Deutschen lnsliiut für Bautechnik hinterlegtsind und der ldentifizierung des beurteillen und beweftelen Produkis dienen Anderungen am

Produkt oder am Herctellungsverfahren, die dazu führen könnien, dass die hinterlegten Datenund lnformationen nicht mehr korrekt sind, sind vor ihrer Einführung dem Deutschen lnslitut fürBautechnik mitzuteilen. Das Deutsche lnstitut für Bautechnik wird darÜber entscheiden, ob sichsolche Anderungen auf die Zulassung und folglich auf die Gültigkeit der CE-Kennzeichnung aufGrund der Zulassung aLrswirken oder nicht, und ggf. feststellen, ob eine zusätzliche Beurteilungoder eine Anderung derZulassung e.forderlich ist.

EinbauVoraussetzungen Iür den Einbau(1)Die Planung des Fugenabd chtungssystems wird nur von fachkundigen Planem vorge-nommen.

(2) Die Fugen werden so geplant, dass sie während der späteren Nutzung kontrolliert werdenkönnen.(3) Fürden sachgemäßen Einbau des Fugenabdichtungssystems erstellt der Zulassungsinhabereine Einbau- und Verarbeitungsanleitung und hinterlegi sie als Bestandteil der technischenDokumeniation beim DlBi.

(4) Fugendichtstoffe, die in expiosionsgefährdeien Bereichen eingebaut sind, isolieren keineleitfähigen Teile.

(5) Die zusätzlichen herausgegebenen Anweisungen und technischen Hinweise des Zulas-sungsinhabers, z. B. über die Beschaffenheit der Fugenflanken sowie anschließender Bauteileoder Flächenabdichtungen, werden beachtet.

(6) Die Brauchbarkeit des Fugenabdichtungssystems für den ieweiligen VeMendungszweokergibt sich für die einzelnen Kontaktmaierialien aus den in den Anhängen angegebenen Stufenbzw Leistungsklassen.

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Europäische Technische ZulassungETA-05/0017 Seite 9 von 23 | 28. Mätz 2013

(7) Unter Berücksichligung der Anforderungen aus den naiionalen Bestimmungen derjeweiligenl\Iitgliedstaaten und den zu eMartenden Belastungen werden prüfbare Berechnungen und Kon_struktionsunterlagen (2. B. Fugenpläne) angefertigt.

(8) Die Bewegungsfugen werden so angeordnet, dass die zulässigen Dehn-, Stauch- undScherwege des Fugenabdichlungssystems gemäß Anhang 7, Tabelle 1 eingehalten werden.

(9) Bei Entwurf und Bemessung ist Folgendes zu beachien:

Fugendichtstoffe werden so angeordnet, dass diese nur im Rahmen der Beanspruchungs-stufe "gering" bzw. "mittel" gemäß Anhang 2 mit wassergefährdenden Flüssigkeitenbeaufschlagt werden können bzw. ein Ansammeln eines Gemisches aus Schmutz undwassergefährdenden Flüssigkeilen auf den Fugendichtstoffen vermieden wird. lnsbesondercwird gewährleistet, dass sich im unmittelbaren Bereich unter Abfüllstellen keinFugenabdichtungssyslem bef indet.

Die Fugenflanken müssen so fest und tragfähig sein, dass sie die auftretenden Bean-spruchungen aufnehmen können, die durch den Fugendichlstoff auf sie einwirken.

Die anzuschließenden Dichtflächen bzw. -konstruktionen werden so bemessen, dass diezulässigen Bewegungen gemäß Anhang 7, Tabelle 1 (2. B. infolge Temperatur, Restschwin_den bzw. -kriechen) eingehalten werden.

- Die Flächenabdichtung gemäß Anhang 5, in bzw an denen das Fugenabdichtungssystemeingebaut ist, darf gemäß den Anfordelungen des jeweiligen Landes nur begrenzte Eindring-tiefen von Flllssigkeiten aufweisen. Die charakteristische Eindringtiefe derjeweiligen Flossig-keit in die Flächenabdichtung, z. B. aus Beton, muss dabei kleiner sein al§ die durch denFugendichtstoff geschützte Koniaktfläche "dH" an der Fugenflanke (siehe auch Anhang 3,Bih 1).

4.2.2 Verarbeitung('1) Anforderungen an den ausführenden Betrieb können sich aus den nationalen Bestimmungender I\, itg liedsiaaten ergeben.

(2) Darüber hinaus wird der Einbau von Fugenabdichtungssystemen von Betrieben vorgenom-men, die vom Zulassungsinhaber (einschließlich ihrer Fachkräfte) hierfür autorisiert undgeschult sind.(3) Von der Brauchbarkeit der eingebauten Fugenabdichtungssysleme kann nur dann ausge_gangen werden, wenn die Verarbeitung gemäß den Bestimmungen dieser ETA und nach denergänzenden Einbau- und Verarbeitungsanweisungen des ZLrlassungsinhabers erfolgt.

(4) Es ist zu kontrollieren, ob die Systemkomponenten des Fugendichistoffs und des volan-strichs nicht ausgetauscht wulden.(5) Es isl zu gewährleisten, dass die maximal zulässige Fugenbreite gemäß Anhang 3, Tabelle '1

eingehalten wird.

(6) Vor dem Einbau des Fugenabdichiungssystems ist die Eignung der Fugenflanken sowie deranschließenden Bauteile f eslzustellen.

Bei Beton-Dichtkonslruktionen muss der Beton der Kontaktflächen zum Zeitpunkl des Verfu_gens mindestens 70% der 28-Tage-Festigkeil erreicht haben und mindestens TTage altsein.

Die Fugenflanken müssen trocken sein und dürfen keine Verunrcinigungen aufweisen.

Ansammlungen von Niederschlagswasser hinter bereits ausgeführten Abdichtungen sind zuverhindern.

Die Oberflächentemperatur der Bauteile im Fugenbereich muss während des Einbauens desFugendichtstoffs mindestens 3 K über der Taupunkttemperatur liegen.

An derjeweiligen Fugenflanke ist der Voranstrich gleichmäßig au{zubringen. Der Volanstrichwird gemäß den Beslimmungen der Einbau und VerarbeitLlngsanweisung des Zulassungs_inhabers aufgetragen.

- Die Zuordnung der unterschiedlichen Voranskiche zu jeweiligen Kontaktmate alien ist drin-gend zu beachten (siehe Anhang 5).

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Europäische Technische ZulassungETA-05r0017

4.2.3

4_2.4

Seite 10 von 23128. März 2013

(7) Beim Einbau des Fugenabdichtungssystems werden die vom Zulassungsinhaber bzw fach-kundigen Planer getroffenen Festlegungen (siehe z. B. im Fugenplan) eingehalten.

(8) Bei Bauteiltemperaturen unter+5'C und über +40 "C darf nicht verfugt werden.

(9) Der Fugendichtstoff darf nicht auf Kondenswasserschichten eingebracht werden.

(10) Der Fugendichtstoff bzw. derjeweilige Voranstrich ist gemäß der Verarbeitungsanweisungdes Zulassungsinhabers zu mischen,

(1'l) Die in Anhang 4 Tabelle 1 angegebene zeiispanne zwischen Auftragen des Voranstrichesund Einbringen des Fugendichtsioffs (Ablüftezeit) darf nicht unler- bzw. überschritien werden.

(12) DerVoransirich (Prime, und der Fugendichtstoff sind gleichmäßig und möglichst blasenfreieinzubringen.

('13) Die Freigabe für mechanische und chemische Beanspruchungen del Dichtkonstruklion darferst nach der in Anhang 4, Tabelle 1 angegebenen Frisi nach dem vollständigen Einbringen desFugenabdichiungssystems erfolgen. Für den Zeitraum des Ausreagierens gemäß den Festle_gungen des Zulassungsinhabers ist der F ugendichtstoff gegen Witterungseinflüsse zu schützen.

(14) Die Bestätigung der Übereinstimmung des eingebauten Fugenabdichtungssystems mit denBestimmungen dieser ETA und nach den ergänzenden Einbau- und Verarbeitungsanweisungendes Zulassungsinhabers wird vom einbauenden Betrieb nach Abschnitt 4.2.2 (1) und (2) miteinem Fertigungsprotokoll (siehe Anhang 9) auf der Basis der Kontrollen derAusfÜhrung gemäßAbschnitt 4.2 4 erfolgen.

Mängelbeseitigung(1) l\Iit der Reparatur werden Behiebe nach Abschniti 4.2.2 ('1) und (2) beauftragt.

(2) Der Bereich, der in Stand zu setzen ist, ist durch senkrechte Schnittführung vom intaktenBereich zu trennen.

(3) Das schadhafte [rlaterial ist vollsländig zu entfernen. Unebenheiten, Fehlstellen oder Kantenim Bereich der Fugenflanken sind nach den Bestimmungen des Abschnitts4.2.1 bis 4.2.4 ln

Stand zu setzen. Bei der VeMendung von lnstandsetzungssystemen zur Reprofilierung derFugenflanken muss vor der VeMendung der Eignungsnachweis gemäß den nationalenBestimmungen des jeweiligen lvitgliedstaals erbracht worden sein.

(4) Den Bestimmungen derAbschnitte 4.1 und 4.2 wird entsprochen.

Kontrolle der Ausführung(1)Vor, während bzw. nach Einbau des Fugenabdichtungssystems werden nachstehende Kon_

trollen durchgeführt:

(2) Vor dem EinbaLr:

An Beton-Dichtschichten isi die Betonfestigkeilsklasse und der WasseI-Zementwert gemäßEN 206-1 bzw. nach den nationalen Bestimmungen der jeweiligen Mitgliedstaaten (2. B. D:gemäß DAfStb Richtlinie "Betonbau im lJmgang mit wassergefährdenden Stoffen (BUmwS)")vor dem Einbringen des Fugenabdichtungssystems aufder Baustelle nachzuweisen.

Kontrolle der Fugenbreite, des Fugenabstands und der Tiefe des Fugenraums gemäßAnhang 1 bzw. Anhang3, Tabelle 1, der Konstruktionsunterlagen, z.E. Fugenplan (sieheAbschnitt 4.2.1), bzw. der Verarbeitungsvorschrift des zulassungsinhabers.

Kontrolle des zustandes der Kontaktflächen (Haftflächen). Vercchmutzungen sind gründlichvor dem Einbau zu entfernen.

Ermitllung der Oberflächentemperatur und Vergleich (3 K über Taupunktlemperatur) gemäßAbschnitt 4.2.2.

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Europäische Technische ZulassungETA-05/0017

4.2.5

Seite I l von 23 | 28. Mälz 2013

(3) Nach dem Einbau:

Das eingebaule Fugenabdichtungssystem wird in voller Länge auf Flankenhaftung untersucht. Diese Prüfung kann mit einer der nachstehenden l\'lethoden durchgeführt werden:

- Kugelsiab-Prüfung

Hierbei wird ein am Ende halbkugelförmig abgerundeter Stab von halber Fugenbreite ca.2 mm tief in die Fuge eingedrückt.

- Rollen Prüfung

Durch VeMendung einer kreisrunden Metallscheibe von etwa 100 mm Durchmesser,deren Dicke halb so breit isl wie die Fugenbreite und deren Umfangsfläche halbkreis-förmig gerundet ist, wird der Eindruckversuch kontinuierlich durchgeführt. Dazu wird d eScheibe mit ener Achse versehen und in eine Vorrichlung eingebaul, die ausreichendbeschwert (ca. 2 mm tief eindrücken) wird. Das so vorbereitete Geräi wird langsam überdas eingebaute Fugenabdichiungssystem gezogen.

lnstandsetung in bestehenden Anlagen(1)Die lnstandsetzung isl auf Grundlage einer Bauzustandsbegutachtung, dem darauf abge-stimmten lnstandsetzungskonzept unter Berücksichtigung diese. EfA für das jeweilige lnstand-seizungsvorhaben fachkundig z! planen und auszuführen.

Die jeweilige lnstandsetzung ist so vozunehmen, dass die Wech§elwirkungen zwischen derDichtkonshuktion und dem ausgewählten Fugenabdichtungssystem zu berücksichtigen sind,z. B. Eindringverhalten der Flüssigkeiten und daraus resultielende Fugenbreite. Die Emittlungdes Eindringverhaltens in Belon-Dichikonstrukiionen erfolgt gemäß den nationalen Bestimmun_gen des leweiligen Mitgliedstaats (in D: TRWS 786, Abschnitt 9).

(2) Die lnstandsetzung der angeschlossenen Dichikonsiruktion (Kontaktmate al) ist auf Grund-lage des Verwendbarkeitsnachweises derjeweiligen Dichtkonstruktion durchzuführen.

(3) Vor der lnstandseizung ist sichezustellen, dass die in der Bauzustandsbegutachtung ermit-telten Schädigungen der Dichtkonskuktion und deren lJrsachen beseligt wurden.

(4) Es gelten für die Instandsetzung des Fugendichtstoffsystems die Bestimmungen dieser ETAund die zusätzlichen Besiimmungen des Zulassungsinhabers.

(5) [Iit lnstandseizungsarbeiten sind nur Betriebe nach Abschnitt4.2.2 (1) und (2) zu beauf-tragen.(6) Bei wesentlichen lnstandsetzungsmaßnahmen ist vom Belreiber, bevor die Anlage wieder in

Betrieb genommen wird, dle Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes der Anlage durchzugelassenefachkundige Personen zu veranlassen.

Verpllichtungen des ZulassungsinhabersDer Zulassungsinhabe. hal dafür zu sorgen, dass alle, die sein Fugenabdichtungssystemverwenden, angemessen über die Besonderen Bestimmungen nach den Abschnitten 1, 2,4und 5 einschließlich des Anhangs zu dieser ETA, die Einbau- und Verarbeitungsanleitung desZulassungsinhabers und den nicht vertraulichen Teilen der technischen Dokumentation zudieser ETA unterrichtet werden.

Diese lnformation kann durch Wiedergabe der entsprechenden Teile der europäischen tech_nischen Zulassung erfolgen.

Vorgaben für den Zulassungsinhaber

Verpackung, Transport und Lagerung(1) Verpackung, Transport und Lagerung der einzelnen Komponenten des Fugenabdichiungs-systems müssen so erfolgen, dass die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinirächtigt wird. lnsbe-sondere sind alle Komponenten des Fugendichtstoffs und des jeweiligen Voranst ches ingeschlossenen Originalgebinden vor Feuchtigkeit geschÜizi und vozugsweise bei Raumtempe-raturen zu laqern. Die aufden Gebinden angegebene maximale Lagezeit ist zu beachten.

4.3

5.1

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Europäische Technische ZulassungETA{5/0017 Seite 12 von 23 | 28. März 2013

5.2

(3) Die auf den Liefergefäßen vermelkten Angaben zubereichen (2. B. Gefahrstoff- bzw. Transportrecht) sind zu

Nutzung, lnstandhaltung, lnstandsetung

(2) Die Komponenten des Fugenabdichtungssystems sind nicht der direkten Sonneneinstrah-lung auszuselzen. Sie sind so zu lagern, dass die Stoffternperatur zum Zeitpunkt der Verarbei-tung größer +10'C und kleiner +40 "C ist.

Anforderungen aus anderen Rechis-

(1) Um die BGuchbarkeit des Fugenabdichtungssystems nach Einbau in das Bauwelk sicher-zustellen, werden die in den Abschnitten (2) bis (6) beschriebenen l\raßnahmen empfohlen. Esist Aufgabe des Zulassungsinhabers dafür zu sorgen, dass die Beiroffenen davon untelrichtet

(2)Der Betreiber der jeweiligen Anlage fertigi eine BetriebsanweisLrng, in der u. a. auch dieedorderlichen l\Iaßnahmen

- zur Kontrolle des ordnunqsgemäßen Zustands,

- zur Sicherstellung des odnungsgemäßen Betriebs,

zur lnstandhaltung und lnstandsetzung

der Fugen sowie Maßnahmen im Schadensfall beschrieben sind. Die Kontrollinlervalle werdenentsprechend den in Anhang 2 in Verbindung mii Anhangl0 dieser ETA angegebenenBeanspr!chungsstufen festgelegl. Die Ergebnisse der Kontrollen werden dokumentiert.

(3) Gößere Tropfverluste bzw. AnsammLungen schon geringer Flüssigkeitsmengen werdenunmittelbar entfernt.

(4) Ausgetretene wassergefährdende Stoffe werden unvezüglich mit geeigneten Mitteln gebun-den. Das verunreinigte Bindemittel wird aufgenommen sowie ordnungsgemäß und schadlosverwertet oder beseitigt. Entspreohende lvlaterialien und/oder Einsatzgeräte werden in derBetriebsanweisung festgelegt und in ausreichender l\,4enge ständig vorgehalten. Für die Entsor_gung bzw. Behandlung der als Abfall anfallenden Stofle wird auf die geltenden Vorschriften desjeweiligen Mitgliedstaats veMiesen (2. B. in Di Kreislaui,virtschafts- und Abfallgesetz).

(5) Vor der lnbetriebnahme einer Anlage und nach einer lnsiandsetzungsmaßnahme g6ßerenUmfangs werden lnbetriebnahmepüfungen wie folgt durchgeführt:

Die lnbetriebnahmeprüfung wird nur von fachkundigen Personen durchgeführt. Weiter_gehende Anforderungen an die Personen können sich aus den nationalen Bestimmungender lvliigliedstaalen ergeben.

Die mit der Prüfung beauftragte Person wird über den Fortgang der Arbeiten laufend infor-miert. lhr wird die [röglichkeii gegeben, an den Kontrollen vor und nach dem Einbau desFugenabdichiungssystems nach Abschnitt 4.2.4 teilzunehmen und die Ergebnis§e der Kon-trollen zu beurteilen.

Die Prüf!ng der Beschaffenheit des eingebauten Fugenabdichtungssystems erfolgt durchlnaugenscheinnahme der Oberfläche sämilicher Fugen derjeweiligen Dichtkonsiruktion.

Die mit der Prüfung beauftragie Person prüft die vorgesehenen Kontrollinlervalle (nachAbschnitt 5.2 (2)) der Betriebsanweisung des Betreibers derjeweiligen Anlage.

(6) Ein Jahr nach jeder Inbetriebnahmeprüfung, dann nach 4 Jahren und danach jedes fünfteJahr werden wiederkehrende Prufungen wie folgt durchge{ührt:

Die wiederkehrenden Pdfungen werden nur von fachkundigen Personen durchgefiihrt.Weitergehende Anforderungen an die Perconen kÖnnen sich aus den nationalen Bestim-mungen der l\ritgliedstaaten ergeben.

Die Untersuchung der Beschaffenheit des Fugenabdichtungssystems geschieht durch Sicht-prüfung der Fugenabdichtung in allen Bereichen derjeweiligen Dichtkonstruktion. lm Beson-deren ist aufeventuelle Kantenabplat2ungen im Fasenbereich zu achien.

Zusätzlich isl die Untersuchung auf Dichtheit durch stichprobenartige Prilfung des Fugenab_

dichtungssysiems auf Flankenhaftung nach Abschnitt 4 2.4 (3) (Kugelstab- oder Rollen-prüf Lrng) durchzuf ühren.

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für

Europäische Technische ZulassungETA-05/0017

Uwe Bender

Abteilungsleiter

Seite 13 von 23 128. März 2013

Anhand der Dokumentation gemäß Abschniti 5.2 (2)wird kontrolliert, ob

die Kontrollintervalle eingehalten wurden

dje Vorgaben der Bet ebsanweisung eingehalien werden und

kein längerer Kontakt zwischen dem Fugendichtstoff und den wasseeefährdenden Flüs-sigkeiten im Laufe der Nutzung stattgefunden hat.

Ergeben sich Zweifel an der Dichtheit des Fugenabdichtungssystems (2. B. aufgrund vonAufweichungen der Oberfläche des Fugendichtsloffs), we.den weitere lJniersuchungenerforderlich. Hierzu werden ggf. Proben (Bohrkerne) aus dem betroffenen Beleich entnom-men. Auf die Entnahme von Proben aus dem unter dem Fugenabdichtungssystem liegendenBoden kann veeichtet werden, wenn nachweislich keine vollständige Durchdringung desFugenabdichtungssystems durch wassergefährdende Flüssigkeiten e.folgie.

(7) Weitergehende nationale Vorschriften der Mitgliedsiaaten bleiben unberührt.

Empfehlungen Iür den Betreiber einer Anlage zum Lagernr Abtüllen und Umschlagenwassergefährdender Stoff e

(1) Auf die Notwendigkeii der ständigen Überwachung der Dichtheit bzw. Funktionsfähigkeii desFugenabdichiungssystems gemäß den Anforderungen aus den nationalen Bestimmungen desieweiliqen Mitgliedstaais durch den Belreiber derAnlage wird veMiesen.

(2) Vom Betreiber der jeweiligen Anlage wird eine Betriebsanweisung erstellt, in der die folgen-den Punkte berücksichtigt werden:

Der lnhall der im Betrieb anzuwendenden Vorschriften wird für den in diesen Eereichen täti-gen Beschäftigten in einer verständlichen Form und Sprache in der Betriebsanweisung dar'gestellt und an geeigneter Stelle der Anlage ausgelegt oder ausgehängt. Die Betriebsan-weisung kann Bestandteil von Betriebsanweisungen nach anderen Rechtsbereichen desjeweiligen Mitgliedstaats sein.

- Die in diesen Bereichen tätigen Beschäftiglen werden über die beim Lagern, Abfüllen undlJmschlagen von wassergefährdenden Stoffen möglichen Gewässergefährdungen sowieüber die l\raßnahmen zu ihrer Abwendung vor der Beschäftigung und danach mindesienseinmal jährlich unteMiesen.

Alle wesentlichen lvlaßnahmen der Kontrollen durch den Betreiber, der lnstandhaliung undder lnstandselzung werden in der Betriebsanweisung festgelegt. Die Durchführung der IVIaß-

nahmen wird jeweils im Betriebstagebuch verme*1.

ln dieser Betriebsanweisung legt der Betreiber seine Kontrollintervalle unter Berücksichtigungder in dieser ETA festgelegten Beanspruchungsstufe gemäß Anhang 2 in Verbindung milAnhang 10 fest. Diese Aufzeichnungen liegen bereit und werden dem gemäß den gellendennationalen Bestimmungen des jeweiligen Mitgliedstaates Zuständigen vorgelegl.

(3) Der Betreiber einer Anlage zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdenderStoffe beauftragt mil dem lnslandhalten, lnstandsetzen und Reinigen des Fugenabdichtungs-systems Betriebe nach Abschnitt4.2.2 (1) und (2).

(4) Nach jeder lnstandseizungsmaßnahme bzw. Ausbesserungsarbeit in größerem Umfang wirdeine lnbeiriebnahme-Prufung durchgeführt bzw. die wiederkehrende Prüfung durch die mit derPrüfung beauftragten Person gemäß den geltenden natronalen Bestimmungen des jeweiligenl\4itgliedstaates wiederholt.

(5) Das Fugenabdichiungssystem wird nur mil luftbereiften Fahzeugen befahren.

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Seite l4derEuropäischen TechnischenzulassungETA-05/0017 vom 28. [ilär2 2013

Fugenabdichtungssystem, standfest,der

Proxan Dichtstoffe GmbHfür Anlagen aus bestimmten Kontaktmaterialien

Belahrbare Fugenkonstruktion nicht befahrbare Fugenkonslruktion

Fugendichtstoff, standfest

Hinterfüllmaterial

il Ai

bd

t

Fasenseiie (3 bs 5) mmFugenbre te 10 mm b s 20 mm befahrbar, bis 40 r r begehbarD cke des FugendichtstotrsHaft- bzw Koniaktflächedes Fugendichtstofis an der Fugenflanke, dH = d + 0,5 bTiefe der Fugenkammer

-1"

Proxan Fugendichtstoffsystem PK 25 ST (standfest) als BestandteildesFuqenabd chiungssystems der Proxan Dichtstolte GmbH zurVeMendung in LAU Anlagen

Anhang 1Produkt und Einbauzustand

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Seite 15 der Europäischen Technischen ZulassungETA-05/0017 vom 28. März 2013

für

Das Fugenabdichtungssystem zur VeMendung in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wasser-gefährdender Stoffe ist flüssigkeitsundurchlässig und chemisch beständig gegenüber den folgendenFlüssigkeiten (Beanspruchungsstufe: Lj, Ar und lJr "gering" und Lr, A, und U2 "mittel" siehe Anhang 10).

Tabelle l: Liste der Flüssiq keiten für d ie Beanspruchungsstufen 11, A1 und Ul "gering"

1) Die Verwendbarkeit wurde für eine Prüfzeit von 24 Stunden nachgewiesen.

Tabelle 2: Liste de. Flüssigkeiten für die Beanspruchungsstufen 12, A2 und U, "mittel"

Gfliooen-Nr. FlüssiokeilenDF ,IO ! Anorganische Säuren (lvlineralsäuren) bis

Salze in wässriger LösLrng (pH < 6) außerderen Salze

20 o/o sowie sauer hydrolysierende anoßanischeFlusssäure und oxidierend wirkende Säuren und

DF 12' wässrige Lösungen anorganischer nicht oxidierender Salze mil einem pH-Weri zwischen 6und I

GruDDen-Nr. FlüssiokeitenDF1 Ottokraftstoffe. Super und Normal (nach EN 228: 2004-03) mit max. 5 Vol.-% BioalkoholDF la Ottokmftsloffe, Super und Normal (nach EN 228: 2004-03) mit max. 20 Vol.-% BioalkoholDF2

DF3Heizöl EL, ungebrauchte Verbrennungsmotorenöle, ungebrauchle Kraftfah.zeug-Getriebeöle, Gemische aus gesättigten und aromatischen Kohlenwasseßtoffen mit einemAromätendehalt von < 20 Gew -ol" und einem Flammounkt > 55 "C

DF 3a Dieselkraftstoffe inach EN 590) mit max. 5 Vol.-% BiodieselDF 3b Dieselkraftsioffe (nach EN 590) mit max. 20 Vol.-% Biodiesel

oF4 alle Kohlenwasserstoffe sowie benzo haltige Gemische mit max. 5 Vol.-% Benzol außerKraftstoffe

DF 4A Benzol und benzolhaltiqe GemischeDF 4b Rohöle

DF 4cgebrauchte Verbrennungsmotorenöle und geb.auchle Kraftfahrzeug-Getriebeöle mit einemFlammDunki > 55 'C

DF5 ein- und mehMertige Alkohole (bis max. 48 Vol.-% [,4ethanol), Glykole und Polyglykolesowie deren Monoether

DF 5a alle Alkohole und GlvkoletherDF 5b ein- und mehMertioe Alkohole > C, (bis max. 48 Vol.-% Ethanol)oF7 alle oroänischen Ester und KeioneDF 7A aromatische Ester und KetoneDF 7b Biodiesel nach EN'14214

DF 11

anorganische Laugen sowie alkalisch hydrolysierende anorganrscheLösung (pH > 8) außerAmmoniaklösungen und oxidierend wirkendelz.B. HvDochlorit)

Salze in wässrigerLösungen von Salzen

bis 50%ioe Natronlauoebis 45%iqe Harnstoff lösunql\Iischunqen aus 85 Vol.-% Ethanol und 15 Vol.-% Ottokraftstoff, E85Enieisunosmitteloemisch auf Kaliumformiatbasis. z.B. Safewav KF HOT Runwav DE-ICEREnleisunosmiitelqemisch auf Natriumfomiatbasis, z.B. SF Runway DE-ICER

Proxan Fugendichistoffsystem PK 25 ST (standfest) a s BestandteldesFugenabd chtungssystems der Proxan Dichtsloffe GmbH zurVeMendung n LAU' Anlagen

Anhang 2Listen de. Flüssiqkeiten

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Seite 16 der EuropäischenETA-05/0017 vöm 28. MäE

Technischen Zulassung2(J13

für

Tabelle 1: Abmessungen der Fugenausbildung r)

Befahöa*eitsstufe "tl" '' "'-befahrbar mit luft bereiften Fahrzeuqen-

b d dH

10 10 '15

Zwischenwerte können interpoliert werden

20 20 30

1) verq Lejche An hang 1

2) NurfürdleVeMendung mitden Kontaktmaterial en gernäß Anhang S, Tabelle l Nr2bisT.3) Das Fugenabdichtungssystem in G ussasphallD chikonstruKionen si nlcht befahrbar4) Fürdle VeMendung mii allen Kontaktmaterialien gemäß Anhang 5.

Bitd 1: Umläufigkeitsverhalten im Bereich des eingebauten Fugenabdichtungssystemsl)

e*tds

bd

= Haft- bzw. Kontaktfläche des Fugendlchtsiofi§ an der Fugenflankei dH = d + b/2

= Beite des Fugendichtstoffs= Dickedes Fugendichtstofbi d = (0,8 bis 1,0)x b

= miälere Eindringtiefe derwässergefährdenden Flüssigkeii= charakteristische Eindringi efe der wassergeiährdenden Flüssigkeiti er =eh x 1,35

siehe auch Anhang 6, Tabelle I

Befahrbarkeitsstufe "t0" "'-beoehbar durch Fußoänoer-b d d"

10 10 15

Zwischenwerte können interpolied werden

4A 40 60

sescNzreFussfhl]lle

t\

f üssigkeilsdichiem Belon

Proxan Fugendichtstoffsystem PK 25 ST (standfest) als BestandteildesFugenabdichtungssystems der Prcxan D chtstotre GmbH zurVeMendung n LAU'Anlagen

Anhang 3Abmessungen und Fugenausbildung und Umläufigkeitsverhalten

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Seite 17 der Europäischen Technischen ZulassungETA-05/0017 vom 28. Mäz 2013

für

Tabelle {: Charakterisiische lvlerkmale, Siuien, Klassen und Mate alkennwerte

I'nurKorosonss.huEaufAlkydhazbasrszulassg,zB.ZnkphosphatRosi-undHaitprlmerderFrmaA.HarbsmeyerKG'' > 90 M -% mrneralrsche Bestandte le3r < 15 M o/, ordänrsche Besiändteilerrn onq närgeb nde

"r Anqabe [,lschL]ngsverhäitni§in Volurnenterlen

ld. Nr. Merkmale / Stufe / Klassen Einheit Ken nwerle fü r das Fugenabdichtungssystem zur Verwendungd.d.nilh.r

KontaktmateriiBetonGussslah

BestimmteBetonin-

zungsmÖrte

rlien gemäß Anl- eeton

ang 5 und An

(rur

D cht-

ang 6:

Gu§sstähl(unbeschrchtet)

1 voranstrich (PrimeoPK3 PK 5010 PK2

2Ablüft€z.it (bei23'C)des voranstrichs a) m;destens: 240 l',linuten 30lLlinuten

3

max. Lagezeit-' (bei 0'C bis 40"C)Dichtstoff Komponente A

Komponente BVoranstrich: KomponenteA(Primer) Komoonente B

1212

1212

1212

1212 12

MlschungsverhältnisDichrstoff: (Komp. AVoransirlch: (Komp. A

Komp. B)Korno B)

10.1

5 verarbeitun$zeit (Topze 1) min. 1 20 (witterunosabhänqiq)

6 Mindesthärtungszeit b s zur vollenchem schen und mechaiischen 24

(witierunssabhängig)

7 Stunden24

8 Farbton Dichtstofi:Voranst ch (Primeol

9Hinterftlllmaterial

gemäß ETA und den zusätzlichen Fesllegu.g desZulassungsinhabers

Brandverhaltensklasse nachEN 13501-1

10 Oberflächentemperatur der F achen-abdichtungssysteme irnFuoenbereich währcnd des Einbaus

> 5 'C und <40'C>3 K über der Taupunktiemperatur

11Brandverhaltensklasse des Flgend chtstofis zusammen m t den Voranstrchen Proxan Prmer PK 3,

Proxan-Prmer PK 50i0. Prcxan Prlmer PK 35, Proxan-Prirner PK 2: Klasse E nach EN 13501-1

12 Verschlerß{lasse "Xlül zulässrge Beanspruch-ru ddrcq luflbe'e ne Taize-ge

13 10:,.ilrll..3!esr, ....,.. se!1q 4|lers !, lqq.],l!q, !,. 1 !l! 2...-.."11": Befahrung rnit luftbereiften Fahzeugen gemäß Anhang 5, Tab 1, lfd N. 2 bis 7

Proxan Fugendichtstoffsysiem PK 25 ST (standfesl) als Bestandteil desFuqenabd chiungssystems der Proxan Dichtstoffe GrnbH zurVerwendung in LAU-Anlagen

Anhang 4Charakterislische lvlaterialkennwerte

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Seite 18 der EuropäischenET4.05r0017 vom 28. Mäz

Technisch€n Zulassung2013

lür

abelle l: Zulässige Koniaktmaterialien

z.B. in D: Gussasphalt, zugelassen und gekennzeichnet gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung fürGLrssasphaltdichtschichten zurVerwendung in LAU-Anlagenz.B. in Dr halbstarre Dichtschicht, zugelassen und gekennzeichnet gemäß allgemeiner bauaufsichtlicherzulassung für halbstarre Dichtschichten als Bestandteil von Flächenabdichtungssystemen zur VeMendungin LAU-Anlagenz.B. in D: Polymerbeton, zugelassen und gekennzeichnet gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungfür Rinnen aus Polymerbeton zurVerwendung in LAu-Anlagenz.B. in D: Beschichteter Gussstahl, Korrosionsschutz auf Alkydharzbasis zurlässig, z.B. ZinkphosphalRost-und Haftprimer der Firma A. HaÖsmeyer KGz.B. in D: Fahzeug-Fertigleilhagwannen aus flüssigkeitsdichtem Beton, zugelassen und gekennzeichnetgemäß allgemeiner bauaufsi6htlicher Zu lassung zur Verwendung in LAU-Anlagenz.B. f lüssigkeitsdichte Ortbetonplatten

lfd. Nr. Kontaktmaterialien Bemerkungen

Gussasphaltdichtschichten(nur begehbar)

gemäß den Rechtsvorsoh ften zur Umsetzung von Richtlinlender Europäischen Gemeinschaft, die auch die spezifischenbauaufsichtlichen und wasserrechtlichen Anforderungenumfassen und das Kennzeichen der EuropäischenGemeinschaft (CE-Kennzeichen) tragen bzw.

gemäß den nationa{en BestimmLrngen derjeweiligen Länder,die auch die spezifischen bauaufsichilichen undwasserechtlichen Anforderungen umfassen und mit demgemäß den nationalen Be§timmungen derjeweiligen Länderdaf ür vorgesehenen Übereinstimmungszeichengekennzeichnet sind.

2 Halbstarre Dichtschichten''

3 Dichtkonslruktionen ausPolymerbeton aLrf LlP-Harzbasis3)

< 15 lll-% orqanische Bestandieile4 Dichtkonstruktionsteile aus

unbeschichtetem undbeschichleiema) Gussstahl

5 Dichtkonstruktionen ausBetons): Fertigteile

6 KunststoffgebundenerBetoninstandsetzungsmörtel:" "Betopox 012 WHG" zuqelassen

und gekennzeichnet gemäßallgemeiner bauaufsichtlicherZulassung Z'74.12-85 (D)

zur Verwenduno in LAU-Anlaoen

gemäß den nationalen Bestimmungen derjeweiligen Länder,die auch die spezifischen bauaufsichtlichen undwasserrechtlichen Anforderungen umfassen und mit demgemäß den nationalen Bestimmungen derjeweiligen Länderdaf ür vorgesehenen Übereinstimmungszeichengekennzeichnet sind.

7 Dichtkonstruktionen ausBeton6)i Ortbeton

gemäß Anhang 6, Tabelle I

gemäß den nationalen Bestimmungen derjeweiligen Länder,die auch die spezifischen bauaufsichtlichen undwasserechtlichen Anforderungen umfassen und mit demgemäß den nationalen Eesiimmungen derjeweiligen Länderdafür vorgesehenen Übereinstim m u ngszeichenqekennzeichnet sind.

Proxan Fugendichtstoffsystem PK 25 ST (slandfest) als Bestandteil desFusenabdichtungssystems der Proxan Dichlsioffe GmbH zurVeMendung in LAU- Anlagen

Anhanq 5Zulässige Kontaktmaterialien

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Seite 19 der Europäischen Technischen ZulassungETA-05/0017vom 28. März 2013

Tabelle 1: Ergenschaft en der Koniahimaterialien

tfd.Nr.

Eigenschaft Kennwert Anforderungen (Bemerkungen)

Kont€

1

ktmaterialien g€

Umläufigkeits-verhalten

mäß Anhang 5, Ta

chärakterisii-

Eindringtiefe,

relle 1:

Die charakteristische Eindringtiefe "ek" (e& = eh x 1,35) derjeweiligenPrüfflüssigkeit in den Beton muss nach dem Eindringversuch gemäßden nationalen Anforderungen derjeweiligen Länder kleiner sein alsdie durch den Fugendichtstofi geschülzten Fugenflankenbereich (dH),

siehe Anhanq 3, Bild 1

Zusät

2

rliche Anforderr

Betonfestig-keil

ngen für Beton An

Druckfestigkeitsklasse, C

rang 5, Tabelle 1, lfd. Nr. 5 und 7:

> c 30137

< c 50/60,(EN 206-1, Tabelle 7)

3 Dichlheit w/z < 0,5(EN 206-1, Tabelle F 1)

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Anhang 6Eioenschaft en der Kontaktmalerialien

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Technischen Zulassung2l)13

Tabelle l: Zulässige Verfomungswege für die Planung und Bemessung

1) cleichzeitige Dehn- bzw. Stauchbeanspruchung und scherbeanspruchung:Unter Berücksichtigung der realen Beanspruchung dürfen die Fugendichtstoffe mehr aufdas Dehn- bzw.Stauchvermögen bezogen oder aufdas ScherueImögen hin gemäß der nachstehenden Gleichungausgenutzt werden:

x2s. p Xros,p - ._+

-<

Ix2s x2DS

mit xDS zulässige horizontale VerfomungxDSo zu erwartender Dehn- bzw. Slauchweg (für Planung)xs zulässiger ScheMegxs.o zu eMartender ScheMeg (für Planung)

2) Zwischenwede sind lineal zu intepolieren.

lfd. Nr. Kennwerte / HinlYeise Zulässige Verformungen infolge Stauch-, Dehn- bzw.ScherbeänsDruchuno

Horizontal:'z)

Dehnung, Stauchung sowie die Summeaus Dehnung und Stauchung im Bereichparalleler Fugenflanken sowie im Bereichvon Kreuzunos- bzw. T-Siößen

'10 mm Fugenbreite: 3,5 mm20 mm Fugenbreite: 7,0 mm

2

Vertikal:')Scheren im Bereich parallelerFugenflanken sowie im Bereich vonKreuzunos- bzw T-Stößen

10 mm Fugenbreite: 3,5 mm20 mm Fuqenbreite: 7,0 mm

3

Resultierend:1r2)Kombination hoaizontaler und vertikalerVerformung jm Bereich pa.allelerFugenflanken sowie im Bereich vonKreuzunqs- bzw. T-StÖßen

10 mm Fugenbreite: 3,5 mm20 mm Fugenbreiter 7,0 mm

4 Die Auswirkung des Bewegungsverhaltens der anschließenden Dichtkonstruktion (2.B. infolgeTemDeratur Resischwinden bzw. -kriechen) aufdie Fuqenbreite ist zu berücksichtioen

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Anhang 7Zulässrge Verf ormungswege

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Technischen Zulassung2013

für

Beispiele für Fugenausbildungen unter Berücksichtigung der Kontaktmaterialien - Detaildarstellungen -Bild I : befahrbare Fugenausbildung

I

anzuschließende Dichtfl äche(z B aus Beton, zusätzlichsiehe Anhans 5, Tabelle 1)

Hinterfüllmateria

anzuschl eßende Dichifäche r)

besc h chlet (Alkyd ha u ba sis))

')4!z!qeh!eßc!C€!jehlfläsbelr- Beton- halbstarre Dichtschicht

eild 2:Beton / Gussasphaltr)2) (nur begehbao DetailA

keine Fase(qemäß Anhang 5)

GussäsDhalt

1)2)

>90 lU.-% mineralische BestandteileBei Gussasphalt nur geschnittene Fugenflanke zulässigl

(

Proxan Fugendichtstoffsystem PK 25 ST (standfest) a s BesiändieldesFugenabdichtungssystems der Proxan Dichtstoffe GmbH zurveMendung n LAU- Anlagen

Anhang 8Beispiele {ur Fugenausbildungen

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Technischen Zulassung2lt13

tfd.Nr.

Bestätigung der ausführenden Firma

3. Fugenabdichiungssystem PK 25 ST

als Bestandteildes Fugenabdichtungssystems der Proxan D chtstoffe GmbH zurVerwendung ln Anlagen zum Lagem Abäillen und Urnschlagen wassergefahrdenderSioffe

4. zulassung: ETA-05/0017 vom 28.03.2013

5.a Zulassungsinhaber: ProxanDichtstoffeGmbHLiebigstraße 707973 Greiz-Dölau, DeutschlandTelefon: +49 (0) 36 61 / 44 298 12Fax.: +49 (0) 36 61 / 44 298 50

5.b Einbauender Belneb nach . .

ETA-Abschn 4.2 2 (1) und (2):

6. Das Fachpersonalder ausführenden Firma wurde vom zulas-sungsinhaber der o.g. europäischen technischen Zulassung überdie sachgerechte Verarlceitung unterrichtet.

Bestätigung liegt vor

ja / nein

7. Beurteilungen und Kontrollen vor und während des Einbaus des Fugenabdichtungssystems

a) Vor dem Einbau:

vercleich B€tonfestigkeitsklasse C (C30/37 < c < c50/60) und Kennwertaus Bautagebuch angeben:wasser-zementwed (< 0,5)nr I den Aurzeichnungen des c .1..... lwlz-wen: . ...

Bautagebuchs Anforderung edüllt ta / nein

Fugenbreite/Fugenabstand/Tiefe des FugenELrmes in mm: .. | . / . ... ......Oberflächentemperaiur/Taupunkttem peratu r in "C: .. /

Konlakl/Hafiflächen sind trocken: ia / nein

KontakuHafifachen sind freivon 6llen verunreinlgungen: la / nein

Systemkomponenien gemäß Zulassuls ja / nein

Kennzechnung aller Komponenten gemätl zulassung: la / nein

b) Während und nach dem Einbau:

- Protokolle zurwetterlage liegen bei: ia / nein

- Prilfung durch lnaugenscheinnahme:(Nichtzutreffendes streichen)

- Flankenhaftung gem. Abschn. 4.2.4 (3):(Nichtzutreffendes streichen)

BemeIkungeni

)atum:..................

Ohne Beanstandunsen

Ohne Beanstandungen

t Beanstandungen

lJ ntersch rifU Firmenstempel

Proxan Fugendichtstoffsystem PK 25 ST (standfest) 3ls Bestandteil desFuqenabdichrungssystems der Proxan Dichtsloffe GmbH zurVeMendung in LAU-Anlagen

Anhang IBeispieleines Fertigungsprolokolls für das eingebaute Fugenabdichiungssystem

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Seite 23 der Europäischen Technischen zulassungETA-05/0017vom 28. Mä12 2013

für

Beanspruchungsstuten für die Beaulschlagung mit wassergefährdenden Storfen

Die Abstufung der Dauer der chemischen Beanspruchung des Fugenabdichtungssystems erfolgt gemäßden nachstehenden Tabellen5l und 5.2. Die Tabellen beschreiben die Zeit bzw. die Häufigkeit(Beanspruchungszeitraum bzw. -häufigkeit) sowie die jeweils dazugehörende Zeit (Prüfzeitraurn), überwelche die Prüff|üssigkeit (siehe Liste der Prüff|üssigkeilen) auf den Fugendichtstoff während der Prüfungeinwilkt.

Tabelle 5.1: Beanspruchungsstufe bezogen auf den Eeanspruchungszeitraum der LagerungPrüff|üssigkeit

Beansoruchunosstufe Besch.eibuno BeansDruchunoszeitraum Prüfzeitraum

Lagern {LlLI bis 8 Stunden I StundenL, mittel bis 72 Stunden 72 Siunden

Tabelle 5.2: Beanspruchungsslufe bezogen auf die Abfüll- bzw. Umschlaghäufigkeit von Prüfflüssigkeilen

Beansoruchunqsstufe Beschreibuno Beansoruchunoshäufiokeit Prüfzeihaum

Abfüllen {A) / Umschlaoen IU)max 4 mel/Jahr 8 Stunden

mittel max 200 mal/ Jahr 72 Stunden

Proxan Fugendichtstoffsystem PK 25 ST (standfest) 3ls Bestandteil desFugenabdichtungssysiems der Proxan Dichtstoffe GmbH zlrVeMendung in LAU-Anlagen

Anhang 10Beanspruchungsslufen