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Rechte und Pflichten eines Auszubildenden
Exemplarische Unterrichtsmaterialien
- Oeconomix -
Einbindung des Azubi-Quiz
Lernfeld 1: In Ausbildung und Beruf orientieren
Schulform: Berufsbildende Schule
Klasse : 1. Ausbildungsjahr
Dipl.-Hdl. / Dipl.-Kff. Katja Koreny Institut für Berufs-, Wirtschafts- und Sozialpädagogik der Universität zu Köln
Im Auftrag des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln
- I -
Exemplarische Unterrichtsmaterialien zum Thema:
Rechte und Pflichten eines Auszubildenden
A AZUBI-QUIZ........................................................................................................ 1
B RECHTLICHE GRUNDLAGEN........................................................................... 2 B.1 Rechtliche Grundlagen - Lernort Betrieb (Tafelbild) ..................................... 2 B.2 Rechtliche Grundlagen - Lernort Betrieb (Lösungshilfe)............................... 4
B.2.1 Berufsbildungsgesetz (BBiG)............................................................................................. 4 B.2.2 Ausbildungsordnung .......................................................................................................... 6 B.2.3 Berufsausbildungsvertrag .................................................................................................. 8 B.2.4 Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend – Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). 9
B.3 Rechtsquellen (Tafelbild)............................................................................ 10 B.4 Rechtsquellen (Arbeitsblatt) ....................................................................... 11 B.5 Rechtliche Grundlage - Lernort Betrieb (Lösungshilfe)............................... 13 B.6 Azubi-Quiz (Anleitung und Arbeitsblatt zur Gruppenarbeit)........................ 14 B.7 Azubi-Quiz ( Lösungshilfe) ......................................................................... 17
C RECHTE UND PFLICHTEN EINES AUSZUBILDENDEN.................................20 C.1 Ausbildungsvertrag – Rechte und Pflichten eines Auszubildenden (Arbeitsblatt – Praxiswissen 06)............................................................................ 20 C.2 Die wichtigsten Rechte und Pflichten eines Auszubildenden (Anleitung und Arbeitsblatt zur Gruppenarbeit) ............................................................................. 23 C.3 Die wichtigsten Rechte und Pflichten eines Auszubildenden (Tafelbild) .... 24 C.4 Die wichtigsten Rechte und Pflichten eines Auszubildenden (Lösungshilfe) 25
D VERWENDETE UND WEITERFÜHRENDE LITERATUR .................................26
- 1 -
A Azubi-Quiz Zu finden auf www.oeconomix.de oder auf der Oeconomix-CD über zwei Wege im Bereich: „Arbeitsmarkt / Arbeitsangebot / Bildung / S. 3/9“ unter „Praxis + Tools / Azubi-Quiz“.
Die Schüler werden aufgefordert 10 Fragen zu dem Bereich Rechte und Pflichten eines Auszubildenden zu beantworten.
- 2 -
B Rechtliche Grundlagen B.1 Rechtliche Grundlagen - Lernort Betrieb (Tafelbild)
Berufsbildungsgesetz (BBiG) Das Berufsbildungsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die Ausbildungsberufe im Dualen System. Neben der Berufsausbildung sind hier auch die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung geregelt. Die Einzelvorschriften konkretisieren die Entstehung und die Inhalte des Berufsausbildungsvertrages, die Ausbildungsordnung, das Prüfungswesen und die Regelung sowie die Überwachung der Berufsausbildung. Ausbildungsordnung – z.B. Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann / zur Industriekauffrau. Die Ausbildungsordnung legt als Rechtsverordnung des jeweiligen Berufs, die Bezeichnung des Ausbildungsberufs, die Ausbildungsdauer, die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse (Ausbildungsberufsbild), den Ausbildungsrahmenplan und die Prüfungsanforderungen fest. Berufsausbildungsvertrag Wer einen Auszubildenden einstellt (Ausbildender), hat mit ihm einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen. Der Ausbildende hat unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages schriftlich niederzulegen. Diese Vertragsniederschrift ist von dem Ausbildenden, dem Auszubildenden und ggf. dessen gesetzlichen Vertretern zu unterzeichen.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann / zur Industriekauffrau
Ausbildungsberuf
Ausbildungsplan
Zwischenprüfung
Abschlussprüfung
Sachliche Gliederung der Ausbildung
Zeitliche Gliederung der Ausbildung
Berichtsheft Ausbildungsrahmenplan
- 3 -
Abbildung 1: Ausbildungsordnung1
Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend – Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Jugendliche, die in einer Berufsausbildung stehen oder als Arbeitnehmer beschäftigt sind, werden durch das JArbSchG vor Überforderung, Überbeanspruchung und Gefährdung am Arbeitsplatz geschützt. Jugendlicher ist, wer 15 Jahre aber noch nicht 18 Jahre ist (§ 2 JArbSchG). Als Mindestalter für die Beschäftigung Jugendlicher legt das Gesetz das 15. Lebensjahr fest.
1
vgl. Möhlmeier, H. / Wurm, G. (2002): Allgemeine Wirtschaftslehre für Industriekaufleute. Troisdorf 2002, S. 19.
- 4 -
B.2 Rechtliche Grundlagen - Lernort Betrieb (Lösungshilfe)
B.2.1 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Das Berufsbildungsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die Ausbildungsberufe im Dualen System. Neben der Berufsausbildung sind hier auch die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung geregelt. Die Einzelvorschriften konkretisieren die Entstehung und die Inhalte des Berufsausbildungsvertrages, die Ausbildungsordnung, das Prüfungswesen und die Regelung sowie die Überwachung der Berufsausbildung. Der Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages (§19) alleine reicht jedoch nicht aus! In dem Ausbildungsvertrag sind laut § 11 die wesentlichen Inhalte schriftlich niederzulegen. Das BBiG ist in 5 Teilbereiche aufgebaut: Teil 1: Allgemeine Vorschriften Teil 2: Berufsbildung Teil 3: Organisation der Berufsbildung Teil 4: Berufsbildungsforschung, Planung und Statistik Teil 5: Bundesinstitut für Berufsbildung Teil 6: Bußgeldverfahren Teil 7: Übergangs- und Schlussvorschriften Für die aktuelle Fragestellung der „Rechte und Pflichten eines Auszubildenden“ können u.a. nachfolgende Paragraphen herangezogen werden. Wichtig beim Lesen der Paragraphen ist, dass aus den Pflichten der Ausbildenden für die Auszubildenden häufig Rechte abzuleiten sind. Die Rechte und Pflichten eines Auszubildenden beschränken sich daher nicht auf den § 13 Verhalten während der Berufsausbildung.
- 5 -
Rechte und Pflichten von Auszubildenden, z.B. in Regelungen zu: Teil 2: Berufsbildung Berufsausbildung: § 5 Ausbildungsordnung Berufsausbildungsverhältnis: § 10 Vertrag, § 11 Vertragsniederschrift, § 12 Nichtige Vereinbarungen, § 13 Verhalten während der Berufsausbildung, § 14 Berufsausbildung, § 15 Freistellung, § 16 Zeugnis, § 17 Vergütungsanspruch, § 18 Bemessung und Fälligkeit der Vergütung, § 19 Fortzahlung der Vergütung, § 20 Probezeit, § 21 Beendigung des Ausbildungsverhältnisses, § 22 Kündigung, § 23 Schadensersatz bei vorzeitiger Kündigung, § 24 Weiterarbeit, § 25 Unabdingbarkeit, § 26 Andere Vertragsverhältnisse Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal: §§ 27 – 33 Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse: §§ 34 – 36 Prüfungswesen: §§ 37 – 50, insb. § 37 Abschlussprüfung, § 48 Zwischenprüfung, § 49 Zusatzqualifikationen
- 6 -
B.2.2 Ausbildungsordnung
Z.B.: Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann / zur Industriekauffrau.
Die Ausbildungsordnung legt als Rechtsverordnung des jeweiligen Berufs, die Bezeichnung des Ausbildungsberufs, die Ausbildungsdauer, die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse (Ausbildungsberufsbild), den Ausbildungsrahmenplan und die Prüfungsanforderungen fest.
Die Ausbildungsordnung legt für den jeweiligen Beruf folgende Inhalte fest:
Ausbildungsordnung: Verordnung über die Berufsausbildung zum / zur Industriekaufmann / -frau
Die Bezeichnung des Berufsbildes § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs
Die Ausbildungsdauer § 2 Ausbildungsdauer
Die Fertigkeiten und Kenntnisse, die Gegenstand der Berufsausbildung sind (Ausbildungsberufsbild)
§ 3 Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung § 4 Ausbildungsberufsbild
Eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Fertigkeiten und Kenntnisse (Ausbildungsrahmenplan)
§ 5 Ausbildungsrahmenplan § 6 Ausbildungsplan (§ 7 Berichtsheft)
Prüfungen (Zwischen- / Abschlussprüfung) § 8 Zwischenprüfung § 9 Abschlussprüfung § 10 Bestehensregelung
- 7 -
Abbildung 2: Ausbildungsordnung2
2
vgl. Möhlmeier, H. / Wurm, G. (2002): Allgemeine Wirtschaftslehre für Industriekaufleute. Troisdorf 2002, S. 19.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann / zur Industriekauffrau
Ausbildungsberuf
Ausbildungsplan
Zwischenprüfung
Abschlussprüfung
Sachliche Gliederung der Ausbildung
Zeitliche Gliederung der Ausbildung
Berichtsheft Ausbildungsrahmenplan
- 8 -
B.2.3 Berufsausbildungsvertrag
Wer einen Auszubildenden einstellt (Ausbildender), hat mit ihm einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen. Der Ausbildende hat unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages schriftlich niederzulegen. Diese Vertragsniederschrift ist von dem Ausbildenden, dem Auszubildenden und ggf. dessen gesetzlichen Vertretern zu unterzeichen. Die Niederschrift des Vertrages muss mindestens folgende Inhalte umfassen (§ 11 BBiG):
1. Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll
2. Beginn und Dauer der Berufsausbildung 3. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte 4. Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit 5. Dauer der Probezeit 6. Zahlung und Höhe der Vergütung 7. Dauer des Urlaubs 8. Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt
werden kann 9. ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs-
oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind.
Die beteiligten Vertragspartner (Ausbildender, Auszubildender, Erziehungs-berechtigte) übernehmen mit dem Abschluss des Berufsausbildungsvertrages Pflichten, die gleichzeitig die Rechte der anderen Vertragspartner sind (vgl. BBiG). Aus dem Berufsausbildungsvertrag ergeben sich für den Ausbildenden und den Auszubildenden verschiedene Rechte und Pflichten: Pflichten für den Ausbildenden (Rechte für den Auszubildenden)
Pflichten für den Auszubildenden (Rechte für den Ausbildenden)
• Eintragung des Ausbildungs-verhältnisses bei der IHK nach Vertragsabschluss
• Anlegen und Führen einer Personalakte
• Anmeldung in der Berufsschule • Anmeldung bei der Krankenkasse • Anmeldung beim Finanzamt
• Übergabe der Lohnsteuerkarte • Nachweis der
Krankenversicherung
- 9 -
B.2.4 Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend – Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Jugendliche, die in einer Berufsausbildung stehen oder als Arbeitnehmer beschäftigt sind, werden durch das JArSchG vor Überforderung, Überbeanspruchung und Gefährdung am Arbeitsplatz geschützt. Jugendlicher ist, wer 15 Jahre aber noch nicht 18 Jahre ist (§ 2 JArbSchG). Als Mindestalter für die Beschäftigung Jugendlicher legt das Gesetz das 15. Lebensjahr fest. Das JArbSchG gliedert sich in insgesamt 6 Abschnitte. Für die Rechte und Pflichten eines Auszubildenden ist insbesondere der dritte Abschnitt „Beschäftigung Jugendlicher“ relevant, insbesondere nachfolgende Paragraphen: Rechte und Pflichten von Auszubildenden, z.B. in Regelungen zu: Dritter Abschnitt „Beschäftigung Jugendlicher“ Arbeitszeit und Freizeit: § 8 Dauer der Arbeitszeit: nicht mehr als 8 Std. täglich und nicht mehr als 40 Std. wöchentlich § 9 Berufsschule: Freistellungspflicht des Arbeitgebers § 10 Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahme: Freistellungspflicht des Arbeitgebers § 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume § 12 Schichtzeit § 13 Tägliche Freizeit § 14 Nachtruhe § 15 5-Tage-Woche § 16 Samstagsruhe § 17 Sonntagsruhe § 18 Feiertagsruhe § 19 Urlaub Beschäftigungsverbot und –beschränkungen: § 22 Gefährliche Arbeiten § 23 Akkordarbeit, tempoabhängige Arbeiten § 24 Arbeiten unter Tage Sonstige Pflichten des Arbeitgebers: § 28 Menschengerechte Gestaltung der Arbeit § 29 Unterweisung über Gefahren Gesundheitliche Betreuung: §§ 32 – 46 Regelungen zu ärztlichen Erst- und Nachuntersuchungen
- 10 -
B.3 Rechtsquellen (Tafelbild)
Rechtsnormen regeln verbindlich die Beziehungen der Menschen zueinander und begrenzen die Rechte des Einzelnen innerhalb der Gesellschaft. Rechtsnormen können
• ausdrücklich vom Gesetzgeber geschaffen werden = Gesetzesrecht, gesetztes Recht
• sich durch ständige allgemeine Praxis und Rechtsanschauungen entwickeln = Gewohnheitsrecht und Richterrecht
• durch individuelle Vereinbarungen zwischen einzelnen Personen entstehen = Vertragsrecht, vereinbartes Recht
nur für die beteiligten Parteien verbindlich
für die Allgemeinheit verbindlich
Rechtsquellen
Gewohnheits- und Richterrecht
Vereinbartes Recht / Vertragsrecht
Gesetztes Recht
formelle Gesetze
Satzungen
Rechts-verordnungen
- 11 -
B.4 Rechtsquellen (Arbeitsblatt)
Ordnen Sie bitte die 4 rechtlichen Grundlagen
• das Berufsbildungsgesetz (BBiG) • die Ausbildungsordnung (AO) - Verordnung über die Berufsausbildung zum
Industriekaufmann / zur Industriekauffrau • den Berufsausbildungsvertrag • das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
der entsprechenden Art der Rechtsquelle zu und begründen Sie in eigenen Worten Ihre Zuordnung.
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Begründung der Zuordnung:
Berufsbildungs-gesetz (BBiG)
Ausbild-ungs-ordnung (AO)
Berufs-ausbild-ungs-vertrag
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Jugend-arbeits-schutz-gesetz JArbSchG
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B.5 Rechtliche Grundlage - Lernort Betrieb (Lösungshilfe)
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Begründung der Zuordnung:
Berufsbildungs-gesetz (BBiG)
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Das Berufsausbildungsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die Berufsbildung. Es wurde ausdrücklich vom Gesetzgeber geschaffen, um die Berufsbildung, d.h. die Ausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung zu regeln. Es handelt sich hierbei um ein formelles Gesetz.
Ausbild-ungs-ordnung (AO)
X
Die Ausbildungsordnung legt als Rechtsverordnung des jeweiligen Berufs, die Bezeichnung des Ausbildungsberufs, die Ausbildungsdauer, die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse (Ausbildungsberufsbild), den Ausbildungsrahmenplan und die Prüfungsanforderungen fest. Sie fällt als Verordnung unter das gesetzte Recht.
Berufs-ausbild-ungs-vertrag
X
Der Berufsausbildungsvertrag wird zwischen dem Auszubildenden und dem ausbildenden Betrieb geschlossen und gilt nur für die beteiligten Personen als verbindlich. Es handelt sich somit um ein vereinbartes Recht bzw. Vertragsrecht.
Jugend-arbeits-schutz-gesetz JArbSchG
X
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) wurde ausdrücklich vom Gesetzgeber geschaffen, um den Arbeitsschutz von Jugendlichen sicher zu stellen. Es handelt sich hierbei somit um ein gesetztes Recht.
Alternative Übersicht:
- 14 -
Gesetztes Recht Gewohnheits- und Richterrecht
Vereinbartes Recht / Vertragsrecht
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Berufsausbildungsvertrag
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Ausbildungsordnung (AO)
B.6 Azubi-Quiz (Anleitung und Arbeitsblatt zur Gruppenarbeit)
Nehmt bitte die folgenden Rechtsgrundlagen zur Hilfe: Gruppe 1: Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) Gruppe 2: Die Ausbildungsordnung (AO) Gruppe 3: Der Berufsausbildungsvertrag Gruppe 4: Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Aufgabenstellung:
(1) Lest bitte die entsprechende Rechtsgrundlage.
(2) Ordnet anschließend den im Azubi-Quiz gestellten Fragen und Themenbereichen die jeweiligen Stellen (§§) der Rechtsgrundlage zu. Wo wird welcher Sachverhalt geregelt? Wichtig: Ein Sachverhalt kann auch in mehreren Rechtsgrundlagen vertreten sein.
(3) Überlegt bitte, welche wichtigen Sachverhalte noch fehlen, die ebenfalls in der
rechtlichen Grundlage geregelt sind, tragt diese bitte in die untere Tabelle ein und ergänzt die Angaben um die dazugehörigen §§-Angaben.
Bearbeitungszeit: 40 Minuten
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C Rechte und Pflichten eines Auszubildenden C.1 Ausbildungsvertrag – Rechte und Pflichten eines
Auszubildenden (Arbeitsblatt – Praxiswissen 06)
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C.2 Die wichtigsten Rechte und Pflichten eines Auszubildenden
(Anleitung und Arbeitsblatt zur Gruppenarbeit)
Nehmt bitte die folgenden Rechtsgrundlagen zu Hilfe:
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Die Ausbildungsordnung (AO)
Der Berufsausbildungsvertrag
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArSchG) Aufgabenstellung:
(1) Lest bitte die entsprechende Rechtsgrundlage unter der Fragestellung, in welchen Paragraphen die Rechte und Pflichten eines Auszubildenden geregelt sind.
(2) Arbeitet nun die wesentlichen Rechte und Pflichten eines Auszubildenden
heraus und erläutert diese bitte kurz. Verweist dabei auch auf die entsprechenden Paragraphen der rechtlichen Grundlagen. Wichtig: Die Rechte und Pflichten eines Auszubildenden hängen stark mit den Pflichten und Rechten des Ausbildenden zusammen. So sind die Pflichten des Auszubildenden zugleich oft Rechte oder Ansprüche des ausbildenden Unternehmens. Gleiches gilt für die Rechte eines Auszubildenden. Diese sind oft zugleich Pflichten des Ausbildenden.
(3) Stellt eure Arbeitsergebnisse in einer Power-Point-Präsentation dar. Versucht
dabei nicht mehr als 2 Folien zu verwenden. Eine Folie für die Rechte und eine für die Pflichten eines Auszubildenden.
Bearbeitungszeit: 40 Minuten
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C.3 Die wichtigsten Rechte und Pflichten eines Auszubildenden
(Tafelbild)
Rechte des Auszubildenden (= Pflichten des Ausbildenden)
Pflichten des Auszubildenden (= Rechte des Ausbildenden)
• Recht auf ordnungsgemäße
Ausbildung. • Bemühungspflicht
• Recht auf kostenlose Bereitstellung der zur Berufsausbildung erforderlichen Arbeitsmittel
• Befolgungspflicht
• Recht auf angemessene Vergütung
• Sorgfaltspflicht
• Recht auf Entgeltfortzahlung • Haftungspflicht
• Recht auf Fürsorge • Beachtung der für die Ausbildungsstätte geltenden Betriebsordnung
• Recht auf Freistellung zum Berufsschulunterricht und zur Prüfung
• Schweige- und Treuepflicht
• Recht auf Ausstellung eines Zeugnisses
• Berufsschulpflicht
• Recht auf Urlaub • Ordnungsgemäßes und regelmäßiges Führen eines Berichtsheftes
• … • …
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C.4 Die wichtigsten Rechte und Pflichten eines Auszubildenden
(Lösungshilfe)
Rechte des Auszubildenden (= Pflichten des Ausbildenden)
• Recht auf ordnungsgemäße Ausbildung. Vermittlung der zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse in der vorgesehenen Ausbildungszeit (§ 14 BBiG)
• Recht auf kostenlose Bereitstellung der zur Berufsausbildung erforderlichen Arbeitsmittel, z.B. Werkzeug, Materialien, usw. (§ 14 BBiG)
• Recht auf angemessene Vergütung (§§ 17, 18 BBiG) • Recht auf Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen sowie im
unverschuldeten Krankheitsfall bis zu sechs Wochen (§ 19 BBiG) • Recht auf Fürsorge, z.B. Schutz vor Gesundheitsschäden (§14 BBiG, § 22
JArbSchG, §§ 28, 29 JArbSchG) • Recht auf Freistellung zum Berufsschulunterricht und zur Prüfung (§ 15 BBiG,
§§ 9, 10 JArbSchG, § 4 Berufsausbildungsvertrag) • Recht auf Ausstellung eines Zeugnisses nach Beendigung des
Berufsausbildungsverhältnisses über Art, Dauer der Berufsbildung, erworbene Fertigkeiten, Kenntnisse; auf Wunsch auch über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten (§ 16 BBiG)
• Recht auf Urlaub (§ 11 BBiG, § 6 Berufsausbildungsvertrag, § 19 JArbSchG) Pflichten des Auszubildenden (= Rechte des Ausbildenden)
• Bemühungspflicht. Bemühen des Auszubildenden, die zum Ausbildungsziel erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben. Er ist verpflichtet, die ihm im Rahmen seiner Berufsausbildung aufgetragenen Verrichtungen sorgfältig auszuführen (§ 13 BBiG)
• Befolgungspflicht. Weisungen des Vorgesetzten, die die Berufsausbildung betreffen, sind zu befolgen (§ 13 BBiG)
• Sorgfaltspflicht. Werkzeuge, Maschinen und sonstige Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln (§ 13 BBiG)
• Haftungspflicht. Haftung bei vorsätzlich verursachten Schäden. • Beachtung der für die Ausbildungsstätte geltenden Betriebsordnung (§ 13
BBiG) • Schweige- und Treuepflicht. Über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ist
Stillschweigen zu wahren (§ 13 BBiG) • Berufsschulpflicht. Verpflichtung, die Berufsschule und andere
Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen (§ 4 Berufsausbildungsvertrag) • Ordnungsgemäßes und regelmäßiges Führen eines Berichtsheftes (§§ 5, 14,
43, 79 BBiG, § 7 AO, § 3 Berufsausbildungsvertrag)
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D Verwendete und weiterführende Literatur Schulbücher Hartmann, G. / Härter, F. (1999): Allgemeine Wirtschaftslehre für Bürokaufleute / Industriekaufleute und Kaufleute im Groß- und Außenhandel. 4. Aufl., Rinteln 1999. Kaiser, F.-J. (Hrsg.) (2002): Grundlagen und Prozesse des Wirtschaftens. 2. Aufl., Berlin 2002. Kühn, G. / Schlick, H. (2002): Das Kompendium. Industriekaufleute. Allgemeine und Spezielle Wirtschaftslehre. Troisdorf 2002. Möhlmeier, H. / Wurm, G. (2002): Allgemeine Wirtschaftslehre für Industriekaufleute. 3. Aufl., Troisdorf 2002. Internetquellen BMBF(2005): Berufsbildungsgesetz vom 23.Mäz 2005, online erhältlich unter: http://www.bmbf.de/pub/bbig_20050323.pdf (Stand: 17.07.2007). IHK Köln (o.A.): Ausbildungsplan für den Ausbildungsberuf Industriekaufmann/frau, online erhältlich unter: http://www.ihk-koeln.de/Navigation/AusUndWeiterbildung/ Ausbildungsvertrag/Ausbildungseignung/Anlagen/PlanIndustrie.PDF (Stand: 17.07.2007). IHK Köln: Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag, online erhältlich unter: http://www.ihk-koeln.de/Navigation/AusUndWeiterbildung/Ausbildungsvertrag/Anlagen/AusbildungsvertragPDF.pdf (Stand: 17.07.2007). IHK NRW (2002): Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau Ausbildungsordnung vom 23. Juli 2002, online erhältlich unter: http://www.ihk-nordwestfalen.de/berufsbildung/bindata/VO_Industriekaufmann.pdf (Stand: 17.07.2007). Juris GmbH (2006): Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz – JarSchG) vom 31.10.2006, online erhältlich unter: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jarbschg/gesamt.pdf (Stand: 19.07.2007). Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt (2003): Anregungen zur Umsetzung der Lernfelder des Rahmenlehrplans der Kultusministerkonferenz für den Ausbildungsberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau, online erhältlich unter: http://www.rahmenrichtlinien.bildung-lsa.de/schulform/beschule/indust.pdf.