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1 Exkurs: Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdullah Die drei wichtigsten Kontaktpersonen des Anis Amri in Deutschland sind in diesem Anhang noch einmal separat aufgeführt, um eine Gesamtbetrachtung der Biographie des jeweiligen Protagonisten zu ermöglichen. Dabei werden einige Information aus dem obigen Text wiederholt; diese Doppelungen sind unvermeidlich, sie ersparen dem Leser ein ständiges hin und her blättern. - Der Emirdes ISin Deutschland „Abu Walaa“ alias Ahmad Abdulaziz Abdullah 1 ist gebürtiger Iraker aus al-Tamim oder Kirkuk 2 . Er wurde am 5 Februar 1984 geboren. Er kam als Minderjähriger nach Deutschland. Im Laufe seines Aufenthalts in Deutschland lebte er an verschiedenen Orten: Tönisvorst, Hildesheim, Bad Salzdetfurth, Braunschweig und Wolfsburg. Er wohnte mit seiner „Erstfrau“ Sadika A. und drei bis vier Kindern in Tönisvorst, Ortsteil St. Tönis (Gelderner Straße), 3 mit einer „Zweitfrau“ und drei Kindern wohnte er in Bad Salzdetfurth (Neubaugebiet am Ortberg) bei Hildesheim. Insgesamt hat er sechs oder sieben Kinder. Ahmad Abdulaziz Abdullah betreibt/betrieb drei Textil- und Schmuckläden „Dejavu Jeans & More“ in Braunschweig (Vor Der Burg 17), Salzgitter-Lebenstedt (Creteilpassage 9 oder Fischzug 1) und Wolfsburg (Porschestraße 48-50). Außerdem verkaufte er „Sultan- Cola“ in den Nordirak. Im Herbst 2013 wurde er wegen Betrugs zu einer Geldstrafe (80 Tagessätze zu 30 Euro) verurteilt. Er gilt als der „Emir“ des Islamischen Staatesin Deutschland. So bezeichnete ihn der „Spiegel“ als „„Deutschland-Repräsentantendes „Islamischen Staates. 4 Dazu berichtete der „Focus“: „Laut Ermittlungsakten reichten seine Kontakte bis in die oberste Führungsspitze der Kalifatskrieger. Demnach gäbe es keine Handlung des IS in Deutschland, von der der Iraker nichts wisse und der er nicht seine Zustimmung gegeben habe. Als Einziger dürfe er im Namen des IS neue Kämpfer rekrutieren oder als Gelehrter auftreten und Rechtsgutachten fertigen. „Wer anders als ich soll das denn tun?“, behauptete er selbst über sich.“ 5 Wiederholt reiste er nach Syrien/Irak. So weilte er vom 4. August bis zum 25. September 2015 mit Frau und Kind in den Irak. Dazu bemerkte der Journalist und ex-Polizist Stefan Schubert: Insgesamt sind Abu Walaa und seine islamistischen Umtriebe den deutschen Behörden schon seit mehr als 10 Jahren bekannt, darunter auch die Tatsache, dass Walaa während dieser Zeit mehrfach aus Deutschland in den Irak ausreiste und nach vorliegenden Zeugenaussagen an Kampfhandlungen teilnahm. Doch hatte er offenbar 1 Heil, Georg: The Berlin Attack and the „Abu Walaa“ Islamic State Recruitment Network, CTC Sentinel, New York, USA, 22. Februar 2017, o. S.; Landtag Nordrhein-Westfalen: Zwischenbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses V, Anhörung des Zeugen Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank, Drucksache 16/14550, Düsseldorf, 4. April 2017, S. 129 2 Diehl, Jörg / Knobbe, Martin / Schmid, Fidelius / Wiedmann-Schmidt, Wolf: Der Hassmacher, Spiegel, Hamburg, 16. September 2017, S. 59 3 Kellers, Rainer: Alle fünf IS-Verdächtigen in U-Haft, Westdeutscher Rundfunk Online, Köln, 10. November 2016, o. S. 4 Diehl, Jörg / Knobbe, Martin / Schmid, Fidelius / Wiedmann-Schmidt, Wolf: Der Hassmacher, Spiegel, Hamburg, 16. September 2017, S. 58 5 Elflein, C. / Kutzim, J. / Spilcker, A.: Der Verdächtige und sein Emir, Focus, München, 23. Dezember 2016, S. 37

Exkurs: Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdullah · 2020. 3. 1. · Exkurs: Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdullah Die drei wichtigsten Kontaktpersonen des Anis Amri in Deutschland sind in diesem

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Exkurs: Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdullah Die drei wichtigsten Kontaktpersonen des Anis Amri in Deutschland sind in diesem Anhang noch einmal separat aufgeführt, um eine Gesamtbetrachtung der Biographie des jeweiligen Protagonisten zu ermöglichen. Dabei werden einige Information aus dem obigen Text wiederholt; diese Doppelungen sind unvermeidlich, sie ersparen dem Leser ein ständiges hin und her blättern.

- Der „Emir“ des „IS“ in Deutschland „Abu Walaa“ alias Ahmad Abdulaziz Abdullah1 ist gebürtiger Iraker aus al-Tamim oder Kirkuk2. Er wurde am 5 Februar 1984 geboren. Er kam als Minderjähriger nach Deutschland. Im Laufe seines Aufenthalts in Deutschland lebte er an verschiedenen Orten: Tönisvorst, Hildesheim, Bad Salzdetfurth, Braunschweig und Wolfsburg. Er wohnte mit seiner „Erstfrau“ Sadika A. und drei bis vier Kindern in Tönisvorst, Ortsteil St. Tönis (Gelderner Straße),3 mit einer „Zweitfrau“ und drei Kindern wohnte er in Bad Salzdetfurth (Neubaugebiet am Ortberg) bei Hildesheim. Insgesamt hat er sechs oder sieben Kinder. Ahmad Abdulaziz Abdullah betreibt/betrieb drei Textil- und Schmuckläden „Dejavu Jeans & More“ in Braunschweig (Vor Der Burg 17), Salzgitter-Lebenstedt (Creteilpassage 9 oder Fischzug 1) und Wolfsburg (Porschestraße 48-50). Außerdem verkaufte er „Sultan-Cola“ in den Nordirak. Im Herbst 2013 wurde er wegen Betrugs zu einer Geldstrafe (80 Tagessätze zu 30 Euro) verurteilt. Er gilt als der „Emir“ des „Islamischen Staates“ in Deutschland. So bezeichnete ihn der „Spiegel“ als „„Deutschland-Repräsentanten“ des „Islamischen Staates“.4 Dazu berichtete der „Focus“:

„Laut Ermittlungsakten reichten seine Kontakte bis in die oberste Führungsspitze der Kalifatskrieger. Demnach gäbe es keine Handlung des IS in Deutschland, von der der Iraker nichts wisse und der er nicht seine Zustimmung gegeben habe. Als Einziger dürfe er im Namen des IS neue Kämpfer rekrutieren oder als Gelehrter auftreten und Rechtsgutachten fertigen. „Wer anders als ich soll das denn tun?“, behauptete er selbst über sich.“5

Wiederholt reiste er nach Syrien/Irak. So weilte er vom 4. August bis zum 25. September 2015 mit Frau und Kind in den Irak. Dazu bemerkte der Journalist und ex-Polizist Stefan Schubert:

„Insgesamt sind Abu Walaa und seine islamistischen Umtriebe den deutschen Behörden schon seit mehr als 10 Jahren bekannt, darunter auch die Tatsache, dass Walaa während dieser Zeit mehrfach aus Deutschland in den Irak ausreiste und nach vorliegenden Zeugenaussagen an Kampfhandlungen teilnahm. Doch hatte er offenbar

1 Heil, Georg: The Berlin Attack and the „Abu Walaa“ Islamic State Recruitment Network, CTC Sentinel, New York, USA, 22. Februar 2017, o. S.; Landtag Nordrhein-Westfalen: Zwischenbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses V, Anhörung des Zeugen Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank, Drucksache 16/14550, Düsseldorf, 4. April 2017, S. 129 2 Diehl, Jörg / Knobbe, Martin / Schmid, Fidelius / Wiedmann-Schmidt, Wolf: Der Hassmacher, Spiegel, Hamburg, 16. September 2017, S. 59 3 Kellers, Rainer: Alle fünf IS-Verdächtigen in U-Haft, Westdeutscher Rundfunk Online, Köln, 10. November 2016, o. S. 4 Diehl, Jörg / Knobbe, Martin / Schmid, Fidelius / Wiedmann-Schmidt, Wolf: Der Hassmacher, Spiegel, Hamburg, 16. September 2017, S. 58 5 Elflein, C. / Kutzim, J. / Spilcker, A.: Der Verdächtige und sein Emir, Focus, München, 23. Dezember 2016, S. 37

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keine strafrechtlichen Sanktionen zu befürchten. Warum diese beunruhigenden Fakten keinerlei Auswirkung auf den Aufenthaltsstatus des Asylanten gehabt haben, bleibt eine weitere offene Frage, deren Antwort Behörden und Politiker der Bevölkerung bis heute schuldig geblieben sind.“6

- Das „Abu Walaa Bataillon“ Außerdem gehörte er zur Dawa Gruppe Frankfurt (Dawa FFM). „Abu Walaa“ betätigte sich als (Hass-)Prediger. Er predigte in der Masjid-Moschee des Deutschsprachigen Islamkreises e. V. (DIK) in Hildesheim-Nordstadt (Martin-Luther-Str. 41a), einem früheren „Schlecker“-Markt. Seine Zuhörergemeinde kam u. a. aus Deutschland, Frankreich, Schweiz, Spanien und Bulgarien. Auch in anderen Moscheen trat er als Agitator auf, so in der Al-Madina-Moschee in Kassel (Schäfergasse 2) und in der Ehlu-Sunnah-Moschee in Bocholt (Moselstraße 29). Außerdem verbreitete er seine Predigten über „Facebook“, „Youtube“ und zehn verschiedene „Telegram“-Kanälen, wie z. B. „Meine Rache“. Darin hieß es u. a.: „Mein Bruder, nimm einfach ein Messer und töte einfach die Kuffar die du begegnest oder locke sie in den Hinterhalt, ganz gleich wer diese Kuffar sind. Räche deine Geschwister.“7 Er leitete ein Netzwerk, das sich „Abu Al-Walaa Bataillon“ nannte.8 Seine Anhängerschaft verteilte sich auf die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Berlin und Bayern. So stand er – laut Personagramm – mit 23 Personen in Kontakt, u. a. Anis Amri. Nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft soll seine Anhängerschaft mehr als zwei Millionen Euro an die „IS“-Kämpfer transferiert haben.9 Das Geld stammte den Ermittlungen zufolge aus Spenden, Einbrüchen und Betrügereien mit Handyverträgen.10 Außerdem organisierte er für alle Syrienreisenden falsche Pässe und Flugtickets. Er bürgte für alle Dschihadreisenden und gab ihnen eine Checkliste an die Hand: „Fit halten, Schlafrhythmus aufbauen, letzten Monat mit der Familie verbringen, Abschiedsbilder machen, PC löschen, Schulden abbezahlen, neues Handy besorgen.“11 So soll die Gruppierung mindestens 14 Kämpfer nach Syrien/Irak geschleust haben (Martin Lemke aus Zeitz, Oğuz G. aus Hildesheim, Muhamed H. aus Duisburg, Dasbar W. aus Freiburg, etc.). Davon sind mindestens sechs Personen mittlerweile verstorben, darunter die Brüder Kevin und Mark Knoop aus Castrop-Rauxel. Seinen islamistischen Werdegang und seine zunehmenden Konflikte mit anderen Salafisten skizzierte der Internetblog „Erasmus Monitor“ im November 2016:

„Ab etwa 2008/2009 zog Abdullah durch seine Koran-Rezitationen und vorgetragenen Anashids (islamische Lieder) zunehmend Interessierte an. Vor allem die Frankfurter Szene-Größen wurden auf ihn aufmerksam und warben bei dem Iraker darum, sich stärker bei ihnen zu engagieren. Und das tat er auch. „DawaFFM, die Brüder aus Frankfurt, Walahi, müssen wir Brüder unterstützen!“, warb der Prediger bei seinen Jüngern und forderte sie zu Spenden auf. (...)

6 Schubert, Stefan: Anis Amri und die Bundesregierung - Was Insider über den Terroranschlag vom Breitscheidplatz wissen, Kopp-Verlag, Rottenburg, Januar 2019, S. 101 7 Hunfeld, Frauke: Unterm Radar, Stern, Hamburg, 29. Dezember 2016, S. 36 8 N.N.: Amris Neffe gibt Behörden Auskunft über seinen Onkel, Welt Online, Berlin, 25.Dezember 2016, o. S. 9 Saal, Johannes: „Kauf dir einen Platz im Paradies“: Izzuddin Jakupovic und die Syrienhilfe, The German Jihad Online, Luzern, Schweiz, 20. März 2017, o. S. 10 Spilcker, Axel: LKA wusste seit Monaten von Amris Anschlagsplänen, Focus Online, München, 22. Dezember 2016, o. S. 11 Mahrholz, Britta: Der „Scheich von Hildesheim“ wollte den „großen Bums“, Neue Presse Online, Hannover, 18. Juli 2017, o. S.

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Im Rahmen von „Benefiz-„ und Spendengalas für salafistische Hilfsorganisationen wie „Helfen in Not“ zwischen 2012 und 2013 tauchte sein Name häufiger auf Flyern auf. Ob in Hamburg, Dortmund oder Duisburg: Abdullah trat neben den bekanntesten Predigern wie Pierre Vogel, Said el-Emrani, Brahim Belkaid, Ahmad Armih und Sven Lau vor einem größeren Publikum auf. (...) Mit dem Verbot von „DawaFFM“ 2013 durch den damaligen Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hatte die Zusammenarbeit zwischen Abdullah und den Predigern nur formal ein Ende. Im Rahmen des damaligen Verbots- und Durchsuchungsverfahrens wurde auch er in seinem Braunschweiger Textilladen von der Polizei besucht. Doch auch danach trat Ahmad Abdullah gemeinsam mit anderen Predigern auf, verkehrte besonders häufig in der marrokkanischen Bilal-Moschee in Frankfurt und in der ar-Rahman-Moschee in Kassel. (…) Seine Stamm-Moschee befand sich in der Kleinstadt Hildesheim in Niedersachsen. Seit 2012 hatte sich hier ein „Deutschsprachiger Islamkreis“ (DIK) gegründet und in der Nähe eines großen Friedhofs ein Haus bezogen. Zahlreiche meist junge Männer aus Hildesheim und den benachbarten Städten pilgerten zu den Freitagspredigten und Seminaren von Abdullah. Es waren vor allem unerfahrene Leute mit geringem religiösem Hintergrundwissen, die sich von dem geheimnisvollen, fast schon prophetischen Gehabe des Predigers angezogen fühlten. (...) Mit dem Aufstieg des IS Mitte 2014 zur Regionalmacht in Syrien und Irak, kam es allmählich in der deutschen Prediger-Zunft zu Unstimmigkeiten. Denn der IS hatte sich als vormals wichtiger Verbündeter der syrischen Rebellen gegen genau diese gewandt. Alle Gruppen, die nicht den Treueschwur auf den selbsternannten Kalifen Abu Bakr al-Baghdadi geleistet hatten, wurden zu Abtrünnigen erklärt und rücksichtslos massakriert. Zu den „Feinden Allahs“ gehörten auch diejenigen, die in den Ländern der „Kuffar“ lebten und nicht die Hijra in den IS vollziehen wollten. Dazu zählte also auch die versammelte salafistische Prediger-Gemeinde in Deutschland. Umso schneller distanzierte sich ein Prediger nach dem anderen von der irakischen Terrororganisation. Aber nicht Ahmad Abdullah. (...) Abu Walaa ging seinen eigenen Weg. 2015 startete er ein Online-Portal namens „Al-Manhaj“, auf dem die „lieben Geschwister“ kostenlos per Livestream seinen Lehren folgen konnten. Von Montag bis Sonntag boten er und seine Helfer abends Kurse dort an. Nicht nur dadurch stieg der Bekanntheitsgrad von Abdullah, sondern auch mit seinen Videos auf Plattformen wie Youtube und Facebook verschaffte er sich Gehör. (...) Dann kam der Jahreswechsel und Abdullah beging einen wohl folgenschweren Fehler. Er holte einen bekannten Medienprofi ins Boot, den Kölner Sabri Ben Abda. Der hatte sich mit seinem äußerst rüpelhaften Verhalten gegenüber Journalisten Anfang der 2010er Jahre einen Namen in der Salafisten-Szene gemacht. (...) Abdullah und Ben Abda betitelten Vogel (gemeint ist Pierre Vogel, G. P.) im IS-Jargon als „Kreuzritter“, „Verräter“ und „Murtad“ (Abtrünniger). Den einst „geliebten Bruder“ Bilal Gümüs bezeichnete Ben Abda als „Fitna-Panzer“. („Fitna“ sind schwere Zeiten, in denen verstärkt mit Glaubensspaltungen zu rechnen ist, G. P.) (…) Die Vogel-Fraktion schlug hart zurück. Auf Facebook warnte der Frankfurter Prediger in aller Deutlichkeit vor dem „al-Baghdadi-Fanclub“ und den „Hunden der Hölle“ aus Hildesheim. Anfang September organisierte er sogar eine „Anti-IS-Demo“ in Bremen. (…)

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Nachdem Spezialkommandos der Polizei im Juli dieses Jahres das DIK Hildesheim gestürmt hatten, suchte Ahmad Abdullah die Schuld vor allem bei Pierre Vogel. Er sei ein Spion und habe mit den Behörden kooperiert.“12

In einer Erklärung des Generalbundesanwalts zu den Aktivitäten von „Abu Walaa“ hieß es:

„Die fünf Beschuldigten bildeten ein überregionales salafistisch-jihadistisches Netzwerk, innerhalb dessen der Beschuldigte Ahmad Abdulaziz Abdullah A. die zentrale Führungsposition übernommen hatte. (…) Ziel des von ihm angeführten Netzwerks war es, Personen an den „IS“ nach Syrien zu vermitteln. Dabei kam den Beschuldigten Hasan C. und Boban S. die Aufgabe zu, Gleichgesinnten und Ausreisewilligen neben der arabischen Sprache auch radikal-islamische Inhalte zu lehren. Der Unterricht diente dazu, die ideologischen und sprachlichen Grundlagen für eine zukünftige Tätigkeit beim „IS“, insbesondere für die Teilnahme an Kampfhandlungen, zu schaffen. Dem Beschuldigten Ahmad Abdulaziz Abdullah A. war es vorbehalten, Ausreisen zu billigen und zu organisieren, wobei er mit der konkreten Umsetzung die Beschuldigten Mahmoud O. und Ahmed F. Y. beauftragte.“13

Über die Anschlagspläne seiner Truppe aus dem Jahr 2015 berichtete der „Focus“:

„Im November vergangenen Jahres plauderte ein enger Vertrauter über mögliche Anschlagspläne in Deutschland, die der „Emir“ (gemeint ist Ahmad Abdulaziz Abdullah, G. P.) schon abgesegnet haben soll. Angeblich verfügte die Truppe bereits über Handgranaten und Pistolen mit Schalldämpfer. Es gebe Pläne, so der Eiferer, Polizeistationen anzugreifen oder über gefälschte Notrufe Streifenbeamte in einen tödlichen Hinterhalt zu locken. Dabei gestikulierte der Gehilfe des „Emirs“, als würde er den Abzug einer Pistole durchdrücken. Im Gespräch sei außerdem gewesen, 15 Sturmgewehre vom Typ AK-47 für 15.000 Euro anzukaufen. Noch ist unklar, ob die Waffen beschafft wurden. Und wer keine Waffe besitze, könne „auch mit einem Lkw voller Benzin und mit einer Bombe ausgestattet in eine Menschenmenge fahren“. Gezielt radikalisierte die Clique um Abu Walaa junge Männer. Dazu hatte der „Emir“ ein Netz so genannter Zulieferer in Niedersachsen und im Ruhrgebiet aufgebaut. In eigens angemieteten Wohnungen, richteten diese geheime Koranschulen ein, in der Schüler die militante Ideologie der IS-Terror-Garden paukten. Alles nach dem Lehrplan Abu Walaas, der in seinen Seminaren dem IS und „unserem Kalifen“ Abu Bakr al-Baghdadi huldigte. (…) Wer am Unterricht teilnehmen wollte, brauchte zwei Bürgen.“14

- Die polizeilichen Ermittlungen Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdulah wurde vom Landeskriminalamt Düsseldorf seit November 2015 als „Gefährder“ eingestuft. Die Sicherheitsbehörden leiteten gegen Ahmad Abdulaziz Abdullah umfangreiche Ermittlungen ein. Ein GPS-Ortungsgerät, das die Sicherheitsbehörden unter seinen Opel klebten, wurde 2016 von irgendjemandem entdeckt und entfernt, ohne dass die Beamten dies sogleich bemerkten. Sein Behörden-

12 N.N.: Abu Walaa und der „al-Baghdadi-Fanclub“, Erasmus Monitor Online, o. O., 17. November 2016, o. S. 13 Generalbundesanwalt, Der: Mitglieder eines überregionalen salafistisch-jihadistischen Netzwerks festgenommen, Pressemitteilung Nr. 55/2016, Karlsruhe, 8. November 2016, o. S. 14 Elflein, C. / Kutzim, J. / Spilcker, A.: Der Verdächtige und sein Emir, Focus, München, 23. Dezember 2016, S. 37

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Personagramm umfasste 13 Seiten (Stand: 2016). Zuständig war die BKA-Dienststelle „8b“ zuständig. Von der Ermittlungskommission VENTUM („EK VENTUM, seit dem 9. Juli 2015 unter Leitung von Kriminalhauptkommissar Rasmus M…..,15 wurden im Rahmen eines Strukturverfahrens des Generalbundesanwalts (Aktenzeichen: 2BJs 116/15-3) seit Dezember 2015 rund 15.000 Seiten Ermittlungsakten angelegt. Von Seiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz war Herr Müller am Rande an den Ermittlungen beteiligt, in soweit er Internetquellen für eine Auswertung zusammenstellte.16 Auf „Abu Walaa“ und sein Umfeld waren mehrere V-Personen angesetzt: Das LKA in Düsseldorf setzte seit 2015 auf ihn seine Vertrauensperson „VP-01“ (Codename: MURAD oder MURAT) an. Außerdem war auf Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdullah die Vertrauensperson „VP-02“ des LKA Hessen angesetzt. Außerdem spionierte seit 2016 eine Frau im Umfeld des DIK als V-„Mann“ des Verfassungsschutzes. Sie war von Marcia M., die sich von Hildesheim zum „Islamischen Staat“ nach Raqqa (Syrien) abgesetzt hatte, rekrutiert worden, um einen „IS“-Kämpfer zu heiraten, damit dieser nach Deutschland einreisen konnte, um hier Anschläge zu begehen.17 So berichtete Thomas Moser auf „Telepolis“:

„Aus den Ermittlungsakten zum Abu-Walaa-Verfahren geht hervor, wie Martina Renner erklärte, dass es nach der VP 01 mindestens die V-Personen 02, 03, 04 sowie einen verdeckten Ermittler in dem dschihadistischen Netzwerk gegeben hat. Der verdeckte Ermittler sollte ein Ladengeschäft anmieten, über das Ausschleusungen organisiert werden sollten, eine der VPs sollte ihn absichern. Die VP 02 war bereits einmal vom hessischen LKA eingesetzt worden, VP 03 wurde vom nordrhein-westfälischen LKA geführt, ebenso wie die VP 04, die zusätzlich für belgische Behörden gearbeitet haben soll. Bei fünf Beschuldigten eine relativ hohe Quellendichte, so Renner, die die Frage aufwirft: Haben alle diese Informanten auch über Amri berichtet?“18

Der Kronzeuge Anil Oykun und zwei V-Leute hatten Ahmad Abdulaziz Abdullah belastet, wie der „Focus“ berichtete:

„Entscheidende Hinweise gegen den Imam lieferten nach FOCUS-Informationen zwei V-Leute aus der Salafisten-Szene und ein IS-Veteran. So berichtete eine Quelle des Landeskriminalamts (LKA) Hessen mit dem Kürzel „VP02“, dass Abu Walaa in der Medina-Moschee in Kassel während eines Seminars am 6. Mai vor 100 Zuhörern zum bewaffneten Kampf für die Kalifatsbrigaden gegen die Ungläubigen (Kuffar) aufgerufen habe. Ferner schilderte ein Informant des LKA NW (Deckname: „VP01“), dass die Gruppe dschihadistische Seminare in einer Dortmunder Wohnung (gemeint ist die Wohnung von Boban Simeonovic und seiner Freundin Nadine H., G. P.) abhielt. Dort soll der inzwischen inhaftierte Hilfsprediger Abu Abdurrahman, 36, jungen Muslimen die radikalen IS-Lehren eingebläut haben. Während des Unterrichts spielte der Eiferer

15 Landtag Nordrhein-Westfalen, Einladung, 18. Sitzung (öffentlich/nichtöffentlich) des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses V am Donnerstag, den 11. Mai 2017, E 16/2253, Düsseldorf, 5. Mai 2017, o. S.. Rasmus M….. kam 2014 von der Kripo in Köln zum Landeskriminalamt. Herr Korfmann von der „WAZ“ gab den Namen irrtümlich mit „Thomas M…..“ an, der arbeitet(e) aber beim LKA Bremen. Siehe: Korfmann, Matthias: Fall Amri: LKA-Mann belastet Bundesinnenministerium schwer, Westdeutsche Allgemeine Zeitung Online, Essen, 15. November 2019, o. S. 16 N.N.: Erneut Eklat im Amri-Ausschuss, tagesschau Online, Norddeutscher Rundfunk, Hamburg, 14. Januar 2020, o. S. 17 Stark, Holger / Musharbash, Yassin: Willkommen zurück, Zeit Online, Hamburg, 17. Oktober 2018, o. S. 18 Moser, Thomas: Amri und die V-Leute, Telepolis Online, München, 28. Oktober 2019, o. S.

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auch Hinrichtungsvideos der „Gotteskrieger“ vor. Die Gräueltaten, hetzte er, seien die Rache für das Leiden der Muslime im Krieg in Syrien gegen die Ungläubigen. (…)

Nach Aussage des IS-Rückkehrers Anil O., ehemals Medizinstudent, folgte auf diese erste Rekrutierungsstufe der Besuch beim mutmaßlichen Kopf des Netzwerks in der Moschee des Deutschsprachigen Islamkreises (DIK) in Hildesheim. Dort habe ihm Imam Abu Walaa Anfang Juli 2015 klar gemacht, so O., dass er seine Tour zum IS organisieren und für ihn bürgen werde.“19

Ende September gab Anil Oykun dem „NDR“, „WDR“ und der „Süddeutschen Zeitung“ in der Türkei ein Interview, in dem er Ahmad Abdulaziz Abdullah schwer belastete und als „die Nummer eins des „IS“ in Deutschland“ bezeichnete.20

- Drohungen gegen Spitzel Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdulah war sich wohl bewusst, dass er überwacht wurde: Zu Weihnachten 2015 führte er in der Al-Madina-Moschee in Kassel (Schäfergasse 2) ein Islamseminar mit ca. 200 Zuhörern durch. Aus Gründen des Geheimschutzes wurden alle Fenster geschlossen, Foto und Tonbandaufnahmen waren verboten. Jedem, der dagegen verstoßen würde, drohte er damit, ihm seine Knochen zu brechen. Außerdem forderte „Abu Walaa“ seine Zuhörer auf, mögliche Verräter zu lynchen. Wer mit der Polizei oder dem Verfassungsschutz zusammenarbeite, dürfe die Moschee nicht lebend verlassen. Bei einem weiteren Islam-Seminar am 6. Mai 2016 drohte er erneut allen Spitzeln und forderte seine Anhänger auf: „Schnappt ihn euch und tötet ihn, auch wenn ihr dann ins Gefängnis gehen müsst. Das ist unsere Pflicht. (…) Schlachtet seinen Kopf, damit die anderen es sehen und das nicht nachmachen. (…) Danach kämpfen wir gegen die Polizei und die Kuffar in Deutschland, die unsere Brüder und Schwestern töten.“21 Außerdem rechtfertigte er Verbrechen, da man sich mit Deutschland im Kriegszustand befände. Es handele sich lediglich um „Ghanima“ (= Kriegsbeute).22 Für jeden Messerstich sollte es 200 Euro geben. Dazu berichtete „Erasmus Monitor“:

„Dass die Geheimdienste ihn schon lange im Fokus und in seinem Umfeld auch V-Leute eingesetzt hatten, das erkannte er offenbar erst, als es schon zu spät war. Im September schrieb Abu Walaa bei seinen Anhängern einen Mann zur Fahndung aus. Ein „buckliger“ Mann namens Murad, etwa 35 Jahre alt, Türke „mit großen Augen“, „oft am Lügen“ und in Seminaren und bei Vorträgen häufig anwesend, sei wohl ein „Spion“ gewesen, schrieb er auf Facebook. An anderer Stelle wurde sogar zum Mord an dem Mann aufgerufen. „Wer diesen Murtadd kennt, soll ihn zuerst zur Taubah (Reue) aufrufen. Wenn er verweigert oder den Aufruf ignoriert, dann gibt es für ihn keine andere Wahl mehr, außer die Reaktion eines Löwen zu spüren!“ Für jeden „Stich“ bot man 200 Euro.“23

19 Spilcker, Axel: V-Männer überführen den Hassprediger Abu Walaa und sein Netzwerk, Focus Online, München, 12. November 2016, o. S. 20 N.N.: Ermittler nehmen fünf mutmaßliche IS-Rekrutierer fest, Spiegel Online, Hamburg, 8. November 2016, o. S. 21 Mahrholz, Britta: Der „Scheich von Hildesheim“ wollte den „großen Bums“, Neue Presse Online, Hannover, 18. Juli 2017, o. S. 22 Spilcker, Axel: Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Hassprediger, Focus Online, München, 12. Juli 2017, o. S. 23 N.N.: Abu Walaa und der „al-Baghdadi-Fanclub“, Erasmus Monitor Online, o. O., 17. November 2016, o. S.

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- Festnahme und Prozess Am 10. August 2016 wurde Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdullah in Braunschweig vorübergehend festgenommen, die Polizei führte bei ihm eine Hausdurchsuchung durch.24 Ende August 2016 zog Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdullah aus Hildesheim fort und kündigte an, in der Masjid-Moschee nicht mehr predigen zu wollen. Am 26. Oktober 2016 wurde Ahmad Abdulaziz Abdullah zeitgleich mit Hasan Çelenk, Ahmed Fifen Youssouf, Mahmoud Omeirat und Boban Simeonovic wegen des dringenden Verdachts der Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ erneut festgenommen. Er verbrachte seine U-Haft in einer Einzelzelle im Sicherheitstrakt der JVA Sehnde (Niedersachsen). Das Ermittlungsverfahren trägt das Aktenzeichen 2 BJs 116/15-3. Am 26. September 2017 begann der Prozess gegen Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdullah, Hasan Çelenk, Ahmed Fifen Youssouf, Mahmoud Omeirat und Boban Simeonovic vor dem Oberlandesgericht Celle unter dem Vorsitzenden Richter Frank Rosenow. Die Gerichtsakten umfassen mehrere zehntausend Seiten; im Verfahren sollten über 70 Zeugen und Sachverständige gehört werden. Die Anklage wird durch die Bundesanwälte Dieter Killmer, Holger Schneider-Glockzin und Nadine Robe vertreten. Die Rechtsanwälte von Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdullah sind Mutlu Günal (Bonn) und Peter Krieger (Bonn). Günal hält die Vorwürfe des Kronzeugen und der V-Leute gegen seinen Mandanten für „konstruiert“; Krieger nannte Anil Oykun einen „Hochstapler“.25 Am 8. November 2017 sagte Anil Oykun im Prozess als Kronzeuge aus, dass „Abu Walaa“ der „Repräsentant des Islamischen Staates (IS) in Deutschland“ sei. Die Anhörung des Zeugen dauerte 21 Tage. Anschließend ergriff Rechtsanwalt Ali Aydin am 7. Februar 2018 das Wort, stellte die Glaubwürdigkeit des Kronzeugen massiv in Frage und erhob heftige Angriffe gegen die Ermittlungstätigkeit der Bundesanwaltschaft, wie der „NDR“ berichtete:

„„Die Behörde war geblendet von den Aussagen des Kronzeugen“, sagt er - Anil O. habe nur „liefern“ müssen. Es habe keinerlei Bemühen gegeben, einen Faktencheck zu machen, man habe seine Aussage dringend gebraucht, um Ahmad A. und die vier anderen Angeklagten dingfest zu machen. (…) Der 24-Jährige war nach eigener Aussage geläutert aus Syrien zurückgekehrt und in der Türkei wegen Mitgliedschaft beim IS freigesprochen worden. So jedenfalls hatte er es dargestellt. Tatsächlich gibt es Zweifel, ob das stimmt. Aydin hat nach eigenen Angaben herausgefunden, dass es sehr wohl eine Verurteilung gab, und zwar zu stattlichen sechs Jahren und drei Monaten Haft. Und dass es zwei Handys in den Asservaten der türkischen Gerichte gibt, auf denen mögliche Beweismittel aus der Zeit beim IS sein dürften. „5.000 Bilder, 326 Audioaufnahmen, 80 Kontakte“, zählt Aydin genüsslich auf. Würden sie ausgewertet, könnten sie eine andere Seite des Kronzeugen zeigen“26

Am 11. Februar 2020, dem 180. Verhandlungstag zweieinhalb Jahre nach Prozessbeginn, fing einer der Mitangeklagten an zu reden. „Abu Faruq“ alias Ahmed Fifen Youssouf, ein Kameruner, der in Dortmund und Hildesheim lebte, belastete „Abu Walaa“ schwer: „Ich war dabei, als Abu Walaa offen zum IS aufgerufen hat. (…) Ich schäme mich zutiefst, dass ich sein Begleiter war“, bezeugte er.27 Seine Aussagen sind glaubwürdig, weil er sich dadurch

24 N.N.: Tatverdächtige sollen IS-Kämpfer rekrutiert haben, Rheinische Post Online, Düsseldorf, 10. August 2016, o. S. 25 Diehl, Jörg / Knobbe, Martin / Schmid, Fidelius / Wiedmann-Schmidt, Wolf: Der Hassmacher, Spiegel, Hamburg, 16. September 2017, S. 62 26 Henkel, Angelika: Terrorprozess: Vorwürfe gegen Bundesanwaltschaft, Norddeutscher Rundfunk Online, Hamburg, 7. Februar 2018, o. S. 27 Schiebold, Karin: Überraschendes Geständnis im Abu-Walaa-Prozess, Braunschweiger Zeitung Online, Braunschweig, 11. Februar 2020, o. S.

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selbst belastete, obwohl er sich damit zugleich ein milderes Urteil erhofft.28 Für März 2020 wird mit der Urteilsverkündung gerechnet. Bei der Essenausgabe in der JVA Sehnde beschimpfte Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdullah einen Aufseher als „Nazi“ und „Rassisten“. Dieser erstattete daraufhin Strafanzeige wegen Beleidigung. Im Januar 2018 wurde der Vorfall vor dem Amtsgericht Lehrte verhandelt. Da er die Gefängniskost als „halal“ ablehnte, ernährte er sich u. a. mit Thunfisch aus Dosen.

28 Ahmed Fifen Youssouf wurde am 26. Februar 2020 aus der U-Haft entlassen.

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Exkurs: Bilel Ben Ammar „Bilel A.“ alias „Abo Baker“ alias „Abu Bakir Muawed“ alias „Ahmed Hassan“ (andere Schreibweise: „Ahmad Hassan“) alias „Bilal B.“ alias „Fathi Meheni“ alias „Fathi Mheni“ alias „Fathisalah Rajb Meheni“ alias „Mohamed Belaid Q.“ alias Bilel Ben Ammar29 (oft nur Bilel A.) (arab.: بيلي بن عمار) ist tunesischer Staatsbürger.30 Insgesamt benutzte er – nach unterschiedlichen Angaben - zwölf bis achtzehn Alias-Namen. Er gab sich mal als Marokkaner, Tunesier oder Ägypter und dann wieder als Libyer aus. Tatsächlich wurde er am 4. September 1990 in Bizerte geboren.31 Er ist in Tunesien verheiratet und hat zwei Kinder. In Deutschland lebte er ohne seine Familie.

- Einreise nach Deutschland Er kam mit dem Boot von Tunesien nach Italien und reiste danach weiter in die Schweiz. Am 14. Oktober 2014 beantragte er in der Schweiz Asyl, zog den Antrag aber zehn Tage später wieder zurück. Am 24. Oktober 2014 kam Bilel Ben Ammar mit sechs anderen Tunesiern (u. a. Sabou Saidani, Sabri S.32) nach Deutschland. Alle stammten aus der Hafenstadt Bizerte. Sein Wohnort in Deutschland pendelte zwischen Leipzig und Berlin. Er wurde als Asylbewerber dem Bundesland Sachsen zugewiesen und kam zunächst in Leipzig unter. Zeitweise wohnte er in Chemnitz. Er wohnte zuletzt als „Abu B.“ in der Zentralen Aufnahmestelle für Flüchtlinge (ZASt) in Berlin-Siemensstadt (Motardstraße 101A, Haus 2). Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Bilel Ben Ammar soll von April bis November 2015 in Leipzig (Sachsen), Berlin und Mettmann (NRW) zu Unrecht und wissentlich Sozialleistungen in Höhe von 2500 Euro bezogen haben. In Berlin soll er mehrere Affären gehabt haben, aber keine festere Bindung. Über das genaue Einreisedatum Ammars gab es später Unklarheiten, weil er im Juli 2015 Anis Amri bei seiner Einreise in die BRD begleitete:

„Im Januar 2017 schrieb die Süddeutsche Zeitung (SZ) unter Berufung auf die Ermittler, anzunehmenderweise des BKA, Ben Ammar sei im Herbst 2014 nach Deutschland gekommen, Amri erst ein Jahr später. Tatsächlich sollen beide zusammen sowie ein Habib S. im Juli 2015 nach Deutschland eingereist sein. Das steht in einem Behördenzeugnis des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) vom Januar 2016. Man kann davon ausgehen, dass das für die Bundesanwaltschaft tätige BKA diese BfV-Information kannte.“33

Während seines Aufenthaltes in Deutschland wohnte er an verschiedenen Orten: Berli, Dortmund, Emmerich, Ellwangen, Freiburg, Hildesheim, Karlsruhe, Münster, Oberhausen und Rüthen.

29 Heil, Georg: The Berlin Attack and the „Abu Walaa“ Islamic State Recruitment Network, CTC Sentinel, New York, USA, 22. Februar 2017, o. S. 30 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat: Bericht über die Untersuchung zur Rückführung des Bilel Ben Ammar, Berlin, 28. Februar 2019, S. 10 31 Laut Ulrich Kraetzer war Bilel Ben Ammar 2017 erst 16 Jahre alt, tatsächlich war er zehn Jahre älter. Siehe: Kraetzer, Ulrich: Ermittler: Berliner Islamisten hatten Kontakt zu Anis Amri, Berliner Morgenpost Online, Berlin, 1. Februar 2017, o. S. 32 N.N.: Fahndung nach Amri-Freund wurde drei Wochen vor Anschlag beendet, BZ Online, Berlin, 26. Februar 2019, o. S. 33 Moser, Thomas, Anschlag Breitscheidplatz: Wurde Anis Amri geschützt? Telepolis Online, München, 19. März 2019, o. S.

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- Kriminalität Bilel Ben Ammar soll wiederholt Drogen konsumiert haben, diese beschaffte er sich teilweise über Anis Ben Mustafa Ben Othman Amri. Im Jahr 2015 wurde er in Sachsen wegen mehrfachen Diebstahls verurteilt. Im November 2016 wurde er wegen Diebstahls mit Waffen zu einer siebenmonatigen Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt.34 Am 24. November 2016 wurde Bilel Ben Ammar - unter dem falschen Namen „Abu Bakir Muawed“ – vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Haftstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt:

„Das Urteil wurde gegen Abu Bakir M. (gemeint ist Abu Bakir Muhawed, G. P.), geboren 1991 in der Stadt Mansoura Ägypten, verhängt - eine Scheinidentität. Sein wahrer Name, Bilel A., geboren 1990 im tunesischen Bizerte, taucht in dem Urteil nur als Aliasname auf. A. hatte gestanden, am 12. Februar 2016 in einer Karstadt-Filiale in Berlin-Spandau (Carl-Schurz-Straße 20, G. P.) mehrere T-Shirts, Jacken und eine Jeans gestohlen zu haben. Er führte Pfefferspray, eine Nagelzange und Nagelknipser bei sich - somit machte sich der Mann nach Ansicht des Gerichts des Diebstahls mit Waffen schuldig.“35

In der Urteilsbegründung des naiven Richters hieß es: „Es ist davon auszugehen, dass sich der Angeklagte die Verurteilung allein, ohne deren Vollstreckung, wird zur Warnung dienen lassen und zukünftig keine Straftaten mehr begehen wird.“36 Neben der Haftstrafe wurde Bilel Ben Ammar auch zu zwei Geldstrafen verurteilt.37 Ein Ermittlungsverfahren wegen Sozialhilfebetrugs in zwei Fällen war Ende 2016 noch anhängig. So soll sich der Migrant durch mehrfache Anmeldung in Berlin, Leipzig und Mettmann Sozialhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von 2.500 Euro erschlichen haben.

- Angebliche Sprengstoffbeschaffung 2015 Bilel Ben Ammar galt als Sympathisant des „Islamischen Staates“. Im Juni 2015 postete er unter seinem Decknamen „Ahmed Hassan“ mehrere radikale Sprüche, die seine Sympathie zum „Islamischen Staat“ zum Ausdruck brachten, gleichzeitig soll er über „Facebook“ einen Treueeid abgegeben haben. In Berlin soll er zeitweise als Vorbeter aufgetreten sein. Angeblich wollte er in Dortmund mehrere Züge angreifen, so hieß es in einem Chat, „dass in Dortmund etwas passieren werde und Züge bombardiert würden“. Daraufhin wurden in Berlin drei Dschihadisten festgenommen, aber nach wenigen Tagen wieder frei gelassen.38

34 N.N.: Amris möglicher Kontaktmann: Was wir wissen - und was nicht, Süddeutsche Zeitung Online, München, 5. Januar 2017, o. S. 35 N.N.: Amris mutmaßlicher Kontaktmann unter falschem Namen verurteilt, Spiegel Online, Hamburg, 5. Januar 2017, o. S. 36 N.N.: Amris mutmaßlicher Kontaktmann unter falschem Namen verurteilt, Spiegel Online, Hamburg, 5. Januar 2017, o. S. 37 Deutscher Bundestag: Oberstaatsanwältin: Für schnelle Abschiebung Ben Ammars gesorgt, Berlin, 26. November 2019, o. S. 38 Großekemper, Tobias / Klemp, Christoph: Und der Staat sah zu – der Fall Anis Amri und seine Kontakte nach Dortmund, Ruhrnachrichten Online, Dortmund, 18. Dezember 2017, o. S.

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In seiner Flüchtlingsunterkunft in Berlin-Siemensstadt stellte Bilel Ben Ammar am 13. September 2016 mit Kindern Hinrichtungen nach und hielt die Szene im Video fest. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes zeigt das Video einen syrischen Jugendlichen, der an Händen und Füßen gefesselt auf dem Boden liegt und von einem Kleinkind mit einem Plastikschwert geschlagen wird. Ben Ammar verglich dies mit der Folterung von Muslimen in Burma und forderte das Kleinkind auf, zuzuschlagen. Im Vermerk des BKA heißt es weiter: „Danach forderte Ben Ammar das Kind auf, angsteinflößend zu brüllen und zeigte, wie man einen „gefangenen Kriminellen des Assad-Regimes“ befragt, bis dieser seine Verbrechen gesteht.“ Zuletzt habe er an dem Jugendlichen eine Enthauptung imitiert.39 Im Gespräch mit seinem Landsmann Habib Selim, der gemeinsam mit ihm und der übrigen „Reisegruppe“ nach Deutschland gekommen war, habe Ben Ammar über einen „schönen Tod“ räsoniert, eine Reise nach Dortmund angekündigt und erwähnt, dass er aus Tunesien eine „Sache“ erwarte, die ihm in einer Berliner Moschee übergeben werden solle. Die Ermittler folgerten daraus, ein Kurierfahrer aus München würde Sprengstoff aus Nordafrika nach Berlin zur Zwischenlagerung in die Seituna-Moschee in Charlottenburg (Sophie-Charlotten-Straße 31/32) befördern. Danach sollte die Lieferung nach Dortmund gehen,40 um schließlich einen Anschlag in Dortmund oder Düsseldorf zu verüben. Daraufhin wurde Bilel Ben Ammar, der Kurierfahrer, der im Wedding wohnte, und ein Syrer, der in Britz wohnte, am 26. November 2015 vorläufig festgenommen. Bei den Hausdurchsuchungen stellte sich heraus, dass die fragliche Tasche nur Datteln, Honig, Gewürzpaste und Rosenwasser enthielt, so dass die drei Festgenommenen wieder frei kamen. Im Juni 2016 wurde dieses Ermittlungsverfahren eingestellt. Im Februar 2016 stufte ihn das Landeskriminalamt Berlin als „Gefährder“ ein.

- Beteiligung am Anschlag in Nizza 2016? Während seines Asylverfahrens reiste der mittellose Migrant – nach unterschiedlichen Angaben – drei- bis neunmal nach Frankreich, u. a. vom 7. bis 15. Juli 2016 nach Paris und Nizza. Nach Erkenntnissen des französischen Inlandsgeheimdienstes Direction générale de la sécurité intérieure (DGSI) war Bilel Ben Ammar am 14. Juli 2016 in Nizza, als dort der Frankotunesier Mohamed Salmene Lahouaiej Bouhlel mit einem Lkw durch die Menschenmassen auf der Uferstraße „Promenade des Anglais“ entlangraste und 86 Menschen tötete und rund 300 Menschen verletzte.41 So fanden die Ermittler vom BKA im März 2017 auf Ammars Handy eine Boardingkarte für den Flug EQVDGF1 von Berlin-Schönefeld nach Nizza am 7. Juli 2016, die auf den mutmaßlichen Alias-Namen „Mohamed Belaid Q.“ zugelassen war.42 In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass der marokkanische Sicherheitsdienst DGST nicht nur vor der Anschlagsgefahr durch Anis Amri gewarnt hatte, sondern auch vor einem Anschlag in Nizza.43 Unter den Todesopfern des Lkw-Anschlags befanden sich auch eine Deutschlehrerin Saskia Sch. und die beiden Schülerinnen Şilan A. und Selma A. der 12. Klasse der Paul-Fürst-Gemeinschaftsschule in Berlin-Charlottenburg (Sybelstraße 21). Eine weitere deutsche Schülerin, Amal K., wurde vom Lkw überrollt und schwer verletzt: Sie erlitt Hirnblutungen, mehrere Brüche (dreimal Wirbelsäule, sechs Rippenbrüche, eine Schulterfraktur, zwei

39 N.N.: Amris Freund stellte in Asylbewerberheim IS-Hinrichtungen nach, Tagesspiegel Online, Berlin, 23. Februar 2019, o. S. 40 Uhl, Alexander / Dinger, Alexander / Kraetzer, Ulrich / Unger, Christian: Anis Amri ließ sich nach Anschlag am Bahnhof Zoo filmen, Berliner Morgenpost Online, Berlin, 4. Januar 2017, o. S. 41 Hufelschulte, Josef / Rackow, Alexander: Das Phantom vom Breitscheidplatz, Focus, München, 23. Februar 2019, S. 44 42 N.N.: War Amri-Freund bei Nizza-Anschlag dabei?, ntv-Online, Köln, 26. Februar 2019, o. S. 43 Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Anschlag_auf_den_Berliner_Weihnachtsmarkt_an_der_Gedächtniskirche

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Beinbrüche), eine Kollabierung eines Lungenflügels, einen Armnerven-Abriss, Quetschungen, Hämatome und Platzwunden. Außerdem fanden sich auf seinem Mobiltelefon Hinweise, dass er nach Syrien zum „IS“ ausreisen wollte.

- Ermittlungsvorgang EISBÄR Im Herbst 2015 tauchte sein Name im Umfeld von drei Tunesiern (Sabri Ben Hadef, Ahmed Jalleb und Sabou Saidani) auf, gegen die das BKA-Referat ST 36 ermittelte. Der Deckname des Ermittlungsverfahrens lautete EV EISBÄR (Aktenzeichen: GBA 2 BJs 119/15); es war am 15. Oktober 2015 aus dem Gefahrenabwehrvorgang LACRIMA hervorgegangen. Der Oberstaatsanwalt Simon André Henrichs beim Generalbundesanwalt leitete die Ermittlungen (Aktenzeichen: 2 BJs 119/15). Gegen Bilel Ben Ammar, Soufiane Amri, Emrah Civelek, Feysel Erçek Hermann, Resul Korkmaz, Habib Selim und Walid S. ermittelte 2015/16 die Staatsanwältin Eva-Maria Tombrink von der Abteilung 17 der Generalstaatsanwaltschaft Berlin.44 Beim LKA Berlin – Referat 541 ermittelte Kriminaloberkommissar G. K. gegen Bilel Ben Ammar.45 Das Trio aus Sachsen und Berlin soll einen Anschlag mit einer bis zu 25 Kilogramm schweren Bombe geplant haben, um „die Säulen der Bundesrepublik zu zerstören“. Bei den Durchsuchungen im September und Oktober oder November 2015 in Leipzig, Dresden, Berlin, Riesa und Meißen kam sogar die GSG9 zum Einsatz. Beweise für die Pläne fanden sich nicht und so wurde das Verfahren bald eingestellt. Im Zuge der Telekommunikationsüberwachung, die von Kriminalkommissar Henrichs veranlasst worden war, stießen die Behörden auch auf Bilel Ben Ammar, der als „Nachrichtenmittler“ eingestuft wurde: Er hatte am 24. November 2015 bei Sabou Saidani angerufen und von ihm eine Information zur Weiterleitung an einen Dritten entgegengenommen. Gleichzeitig stieß man auf einen gewissen „Anis“, den man zunächst nicht identifizieren konnte. Er wurde als „Kontaktperson einer Kontaktperson“ klassifiziert. 46 Im Nachhinein bestätigte sich der Terrorverdacht gegen die drei Tunesier nicht.47 Die Bundesregierung verweigerte weitere Auskünfte zu der Verwicklung des Anis Ben Mustafa Ben Othman Amri oder des Bilel Ben Ammar in den Ermittlungsvorgang EV EISBÄR. So erklärte die damalige Staatssekretärin im Bundesinnenministerium Dr. Emily Margarethe Haber auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage am 9. Februar 2017:

„Bezüge des ehemals Beschuldigten Anis Amri zu anderen in Deutschland aufhältigen Personen, insbesondere zu möglichen Unterstützern oder Mitwissern, sowie mögliche Verbindungen zu anderen Ermittlungsverfahren sind zentraler Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Weitere Auskünfte müssen im Hinblick auf die noch laufenden Ermittlungen unterbleiben. Trotz ihrer grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter das berechtigte Geheimhaltungsinteresse zurück. Eine Auskunft zu Erkenntnissen aus dem Ermittlungsverfahren würde konkret weitergehende Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln, weshalb aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der

44 Moser, Thomas: „Von ganz oben“ - Die Perspektive auf den Amri-Komplex verändert sich, Telepolis Online, München, 25. November 2019, o. S. 45 N.N.: Beamte aus Landeskriminalämtern in Berlin und Düsseldorf sollen aussagen, Freie Welt Online, Oldenburg, 23. Oktober 2019, o. S. 46 Bewarder, Manuel / Flade, Florian: Wieviel gefährlicher muss ein Gefährder noch sein?, Welt Online, Berlin, 13. Februar 2017, o. S. 47 Deutscher Bundestag: Oberstaatsanwältin: Für schnelle Abschiebung Ben Ammars gesorgt, Berlin, 26. November 2019, o. S.

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Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung (vgl. dazu BVerfGE 51, 324, 343 f.) hier Vorrang vor dem Informationsinteresse hat.“48

In Kontakt mit Bilel Ben Ammar standen mindestens zwei V-Leute, außerdem gab es einen weiteren Hinweisgeber.49

- Kontakt zu Anis Amri Außerdem soll Bilel Ben Ammar – zusammen mit Habib Selim - den späteren Attentäter Anis Amri bei dessen Einreise im Juli 2015 begleitet haben, wie es in einem „Behördenzeugnis“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz hieß.50 Gelegentlich übernachtete Anis Amri bei Ben Ammar in der Flüchtlingsunterkunft in Berlin-Siemensstadt. Am 11. November 2016 fragte die Bundespolizei beim Polizeipräsidium in Berlin nach, ob Bilel Ben Ammar weiterhin in der Grenzfahndung verblieben solle. Am 14. November erging eine Anweisung des Referats 541 der Staatsschutzabteilung des LKA Berlin an die Bundespolizei, die laufenden Grenzfahndung gegen Bilel Ben Ammar einzustellen. Dem kam die Bundespolizei am 26. November 2016 nach.51 Diese Löschung muss überraschen, da Bilel Ben Ammar zum „Gefährder“ erklärt wurde. Am Abend des 18. Dezember 2016, einen Tag vor dem Anschlag auf den „City Weihnachtsmarkt“ auf dem Breitscheidplatz, traf sich Bilel Ben Ammar um 21:08 Uhr zu einem Abendessen und einem angeregten Gespräch mit dem Attentäter Anis Amri in dem Restaurant „Ya Hala Chicken“ im Ortsteil Gesundbrunnen (Pankstraße 51). Ein Mitarbeiter des Restaurants berichtete laut einem Vermerk des Bundeskriminalamtes, Amri und Ben Ammar hätten bei dem Treffen so gewirkt, „als wollten sie etwas verstecken oder verheimlichen“.52 Regierungsdirektor Günter Drange vom Bundesinnenministerium sagte in seiner Vernehmung durch den BT-Untersuchungsausschuss aus, der Wirt des Schnellrestaurants habe ausgesagt, bei dem konspirativen Gespräch zwischen beiden sei es um einen „Anschlag“ gegangen.53 Demgegenüber gab Bilel Ben Ammar in seiner polizeilichen Vernehmung an, sie hätten lediglich über das deutsche Ausländerrecht debattiert. Da Anis Amri an diesem Abend noch nicht wissen konnte, dass er am nächsten Tag einen Lkw stehlen und damit den geplanten Anschlag begehen würde, mag man dieses Treffen weder überbewerten noch unterschätzen. Am Mittag des nächsten Tags telefonierten beide ein letztes Mal um 14:30 Uhr miteinander. Zum Zeitpunkt des Attentats soll sich Bilel Ben Ammar in der Nähe des Breitscheidplatzes aufgehalten haben, wie eine Funkzellenanalyse ergab.

- Tatbeteiligung am Breitscheid-Anschlag? In den Tagen nach dem Anschlag tauchte Bilel Ben Ammar unter. Wo er in dieser Zeit abgeblieben ist, wurde nicht bekannt. Erst am 29. Dezember 2016 tauchte er in seiner Flüchtlingsunterkunft wieder auf.

48 Deutscher Bundestag: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Februar 2017 eingegangenen Antworten der Bundesregierung, Drucksache 18/11220, Berlin, 17. Februar 2017, S. 6) 49 Moser, Thomas: Amri und die V-Leute, Telepolis Online, München, 28. Oktober 2019, o. S. 50 Bombosch, Frederik / Förster, Andreas / Kopietz, Andreas / Schlieter, Kai: Und der Staat sah zu, Berlin Zeitung Online, Berlin, o. D., o. S. 51 N.N.: Fahndung nach Amri-Freund wurde drei Wochen vor Anschlag beendet, BZ Online, Berlin, 26. Februar 2019, o. S. 52 Kraetzer, Ulrich: Fall Amri: Behörden könnten Mittäter geschützt haben, Berliner Morgenpost Online, Berlin, 22. Februar 2019, o. S. 53 Moser, Thomas: Ein Terroranschlag, ein Video und die Frage, wer eigentlich die Ermittlungen führt, Telepolis Online, München, 21. Oktober 2019, o. S.

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Am 24. Dezember 2016 stuften die Sicherheitsbehörden Bilel Ben Ammar (erneut) als „Gefährder“ ein.54 Am 29. Dezember 2016 leitete die Bundesanwaltschaft durch Oberstaatsanwalt Helmut Grauer ein Ermittlungsverfahren gegen Bilel Ben Ammar wegen einer möglichen Beteiligung am Anschlag auf den Breitscheidplatz ein.55 Am 30. Dezember 2016 teilte das Bundeskriminalamt mit, der Nachweis, dass dieser „Mittäter oder Mitwisser“ am Terroranschlag auf den Breitscheidplatz gewesen sei, könne nicht geführt werden, erklärte eine Mitarbeiterin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf).56 Erst vier Tage später, am 3. Januar 2016, führte das Bundeskriminalamt bei ihm eine Hausdurchsuchung durch und nahm Bilel Ben Ammar fest. Er wurde in der JVA Berlin-Moabit inhaftiert. Am 4. Januar 2017 wurde ein Haftbefehl wegen des Verdachts auf Sozialbetrug gegen Bilel Ben Ammar erlassen. Dieser bestritt jegliche Kenntnis von den Anschlagsplänen. Bei der Auswertung seines Handys fanden die BKA-Spezialisten einen Treueeid zum „Islamischen Staat“ und Belege für zahlreiche telefonische Kontakte zu Anis Amri. Außerdem fanden die Ermittler auf seinem Handy Fotos und Videos vom Breitscheidplatz.57

Diese Aufnahmen stammten vom 6. Februar 2016 und vom 11. März 2016. In einem Vermerk der Bundesanwaltschaft hieß es dazu: „Bei den am 6. Februar 2016 gefertigten Bildern fällt auf, dass sie den späteren Anschlagsort zeigen und weniger auf Gebäude als auf die Straße und Begrenzungspoller gerichtet sind.“58 Und das BKA stellte in einem Vermerk zu den Aufnahmen fest, dass „erste Bilder des Breitscheidplatzes von Februar und März 2016 den späteren Einfahrtsbereich des Tatfahrzeuges ablichten, was vor dem Hintergrund des Anschlaggeschehens den Eindruck einer Ausspähung erweckt.“59 Fotos von zwei Pollern am Breitscheidplatz hatten - nach Angaben von Kriminaldirektor Dr. Dominik Glorius vom BKA - keine weitere Bedeutung für den späteren Anschlag.60 In einer polizeilichen Vernehmung erklärte Bilel Ben Ammar, er habe die Fotos nicht gemacht, sie seien ihm zugeschickt worden. Und in einer amtlichen „Zwischenauswertung“ hieß es:

„Im Ergebnis der Auswertung der Bilder mit Bezug zum Breitscheidplatz kann festgestellt werden, dass BEN AMMAR sich bereits in der ersten Jahreshälfte 2016 für die Örtlichkeit zu interessieren schien, wobei die gefertigten Bilder von den sonstigen, auf dem Mobiltelefon des BEN AMMAR festgehaltenen Bilddateien abweichen. So lassen sich im zeitlichen Zusammenhang mit Ausnahme von Lichtbildern, die den Potsdamer Platz zeigen, keine ähnlichen Aufnahmen von Berliner Örtlichkeiten feststellen. Bereits zu Beginn des Jahres 2016 wurden Fotos gefertigt, die aufgrund des speziellen Blickwinkels des Fotografen und den dargestellten örtlichen Bereichen den Anschein erwecken, dass hier möglicherweise der spätere Anschlagsort aufgeklärt

54 Jansen, Frank: Seehofer rechtfertigt Abschiebung von Amri-Freund Ben Ammar, Tagesspiegel Online, Berlin, 28. Februar 2019, o. S. 55 Jansen, Frank: Seehofer rechtfertigt Abschiebung von Amri-Freund Ben Ammar, Tagesspiegel Online, Berlin, 28. Februar 2019, o. S. 56 Moser, Thomas: Ein Terroranschlag, ein Video und die Frage, wer eigentlich die Ermittlungen führt, Telepolis Online, München, 21. Oktober 2019, o. S. 57 Bewarder, Manuel / Flade, Florian: Wieviel gefährlicher muss ein Gefährder noch sein?, Welt Online, Berlin, 13. Februar 2017, o. S. 58 Bartl, Alexander / Elflein, Christoph / Hufelschulte, Josef / Rackow, Alexander: Der Mann der zuviel wusste, Focus, München, 9. Dezember 2017, S. 25 59 Kraetzer, Ulrich: Fall Amri: Behörden könnten Mittäter geschützt haben, Berliner Morgenpost Online, Berlin, 22. Februar 2019, o. S. 60 Lücking, Daniel: Die Frage nach der Scharade, Freitag Online, Berlin, 8. April 2019, o. S.

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wurde. Dafür spricht, dass die Örtlichkeit „Breitscheidplatz“ unter Vernachlässigung der eigentlichen Sehenswürdigkeiten fotographiert wurde, mit Augenmerk auf den Standort des späteren Weihnachtsmarktes und auf eventuelle, für die spätere Tatbegehung geeignete Schwachpunkte (fehlende Poller, Absperrung). Am 11.03.2016 wurde Fotos vom späteren Tatort und ein „Selfie“ des BEN AMMAR mit …“61

Außerdem fanden die Ermittler auf dem Handy ein einzelnes Foto vom Weihnachtsmarkt in Berlin-Spandau, das Bilel Ben Ammar vermutlich am Nachmittag des 19. Dezember 2016, also wenige Stunden vor dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin-Charlottenburg, gemacht hatte.62 Am 3. Januar 2017 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Haftbefehl gegen Ben Ammar beantragt, weil sie der Meinung war, er werde mit einer Bewährung nicht mehr davonkommen und begründete den Antrag auch mit Fluchtgefahr.63 Dazu erklärte die Bundesanwaltschaft am 4. Januar 2017:

„Nach den bisherigen Erkenntnissen kannten sich Amri und der Beschuldigte spätestens seit Ende 2015. Aufgrund eines Hinweises konnte rekonstruiert werden, dass beide sich noch am Vorabend des Anschlagstages, am 18. Dezember 2016, gegen 21:00 Uhr in einem Restaurant in Berlin-Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen, getroffen und intensiv unterhalten haben. Vor diesem Hintergrund ergab sich der Verdacht, dass der Beschuldigte in die Tat eingebunden gewesen sein könnte, zumindest aber von Anschlagsplänen Amris gewusst haben könnte. Bei der Durchsuchung wurden unter anderem Kommunikationsmittel sichergestellt, die derzeit ausgewertet werden. Die gegen den Beschuldigten bestehenden Verdachtsmomente reichen derzeit nicht für einen dringenden Tatverdacht aus. Die Bundesanwaltschaft hat gegen ihn daher keinen Haftbefehl beantragt. Allerdings wurde der Beschuldigte gestern in einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Berlin vorläufig festgenommen und heute dem dortigen Ermittlungsrichter vorgeführt, der Haftbefehl erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.“64

Am 13. Januar 2017 teilte die Bundesanwaltschaft dem Bundesjustizministerium mit, es lägen „zureichende tatsächliche Anhaltpunkte vor, dass Bilel Ben Ammar in die Anschlagspläne eingeweiht und zumindest hilfeleistend beteiligt“ gewesen sei. Am 20. Januar hieß es in einem Vermerk des BKA, die bisherigen Erkenntnisse „können eine Tatbeteiligung und/oder ein Mitwissen im Zusammenhang mit dem LKW-Angriff am Breitscheidplatz vom 19.12.2016 bisher weder bestätigen noch ausschließen“. Außerdem stellte das BKA in seinem Vermerk fest: „Es bleibt zu vermuten, dass Bilel Ben Ammar von dem Vorhaben des Amri gewusst hat.“65 Ende Januar 2017, drei Tage vor der geplanten Abschiebung, stufte das BKA Bilel Ben Ammar als potentiellen Mitwisser ein:

61 Adamek, Sascha / Goll, Joachim / Opalka, Susanne Katharina / Siegmund, Norbert / Kraetzer, Ulrich: „Der Anschlag – Als der Terror nach Berlin kam, Sendung vom 11. Dezember 2017, 22.45 Uhr, Rundfunk Berlin-Brandenburg Online, Berlin, 11. Dezember 2017, o. S. 62 Kraetzer, Ulrich / Unger, Christian: Spähte Amri-Freund den Spandauer Weihnachtsmarkt aus?, Berliner Morgenpost Online, Berlin, 1. März 2019, o. S. 63 Moser, Thomas: Ein Terroranschlag, ein Video und die Frage, wer eigentlich die Ermittlungen führt, Telepolis Online, München, 21. Oktober 2019, o. S. 64 Generalbundesanwalt, Der: Erklärung vom 4. Januar 2017 zum Stand der Ermittlungen wegen des Anschlags vom 19. Dezember 2016 auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin, Presseerklärung Nr. 5/2017, Karlsruhe, 4. Januar 2017, o. S. 65 Kraetzer, Ulrich: Fall Amri: Behörden könnten Mittäter geschützt haben, Berliner Morgenpost Online, Berlin, 22. Februar 2019, o. S.

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„Zudem wurde er bei einem gemeinsamen Treffen mit AMRI in einem Restaurant am Vorabend des Anschlages festgestellt. Es ist naheliegend, dass AMRI seinen Entschluss zur Begehung des Anschlages zu diesem Zeitpunkt bereits gefasst hatte. Unter Berücksichtigung des engen freundschaftlichen Verhältnisses der beiden Personen, das sich aus dem regelmäßigen telefonischen Kontakt ableiten lässt, ist es denkbar, dass BEN AMMAR Kenntnis über den geplanten Anschlag besaß oder in die Planung und spätere Flucht des AMRI eingebunden war.“66

Noch am 1. Februar 2017 hieß es in einem Vermerk eines BKA-Beamten, Amri habe in Bilel Ben Ammar einen Glaubensbruder gesehen: „Es bleibt zu vermuten, dass Bilel Ben Ammar von dem Vorhaben des Amri gewusst hat.“67 Am 16. Februar 2017, als Bilel Ben Ammar bereits außer Landes war, teilte ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH), der über einen anderen Haftbefehl zu entscheiden hatte, die Einschätzung bezüglich des Amri-Freundes und schrieb wörtlich: „Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte Ben Ammar und weitere Personen an der Planung der Tat beteiligt waren.“68 Erst am 19. Oktober 2017 hat der Generalbundesanwalt das Ermittlungsverfahren gegen Bilel Ben Ammar durch Oberstaatsanwalt Helmut Grauer ergebnislos eingestellt. Laut Angaben eines Mitarbeiters der Bundesregierung konnten keine ausreichenden Beweismittel dafür gefunden werden, „dass der Beschuldigte an der Tat des Anis Amri beteiligt war“ - oder nicht..69

- Angriff auf Sascha Hüsges? Am 22. Februar 2019 wurde durch den „Focus“ bekannt, dass Bilel Ben Ammar am 19. Dezember auf dem Breitscheidplatz und zumindest mittelbar am Anschlag beteiligt gewesen sein soll:

„Eine auf einem Hochhaus am Breitscheidplatz montierte Kamera (möglicherweise handelt es sich dabei um einen Filmmitschnitt, der vom „Europa-Center“ aufgenommen wurde, eine 12-Sekunden-Frequenz wurde später in der ARD-Sendung „Kontraste“ im März 2018 veröffentlicht, G. P.) filmte nach FOCUS-Informationen, wie Amri nach der Todesfahrt aus dem Lkw ausstieg und das Weite suchte. In diesem Moment zeigt der bislang unter Verschluss gehaltene Film auch, wie eine Person mit dem Aussehen von Ben Ammar einem Mann mit einem Kantholz seitlich an den Kopf schlägt, um dem flüchtenden Amri den Weg freizumachen. Der attackierte Mann liegt bis heute im Koma. Zwei Stunden nach dem Attentat fotografierte Ben Ammar den verwüsteten Weihnachtsmarkt und schickte die Fotos an eine bislang nicht identifizierte Rufnummer.“70

Bei diesem Terroropfer handelte es sich um Sascha Hüsges. Zu seinem Fall führte die „Süddeutsche Zeitung“ weiter aus:

66 Hufelschulte, Josef / Rackow, Alexander: Das Totalversagen, Focus, München, 2. März 2019, S. 39 (Textfoto) 67 Hufelschulte, Josef / Rackow, Alexander: Das Totalversagen, Focus, München, 2. März 2019, S. 40 68 Moser, Thomas: Ein Terroranschlag, ein Video und die Frage, wer eigentlich die Ermittlungen führt, Telepolis Online, München, 21. Oktober 2019, o. S. 69 Schubert, Stefan: Anis Amri und die Bundesregierung - Was Insider über den Terroranschlag vom Breitscheidplatz wissen, Kopp-Verlag, Rottenburg, Januar 2019, S. 152 70 Hufelschulte, Josef / Rackow, Alexander-Georg: Regierung schob Amri-Vertrauten ab, um dessen Verwicklung in Attentat zu vertuschen, Focus Online, München, 22. Februar 2019, o. S.

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„Ein Zeuge hatte am Abend des Anschlags beklagt, dass ihn in unmittelbarer Nähe zu Amris stehen gebliebenem Lastwagen jemand aufgefordert habe wegzugehen. Dann habe er einen Schlag erlitten, „mit einem stumpfen Gegenstand an der Schläfe“. Aufgrund seiner Verletzungen wurde der Zeuge am Abend in ein künstliches Koma versetzt. Bis heute ist er nicht aufgewacht.“71

Hüsges war nach dem Anschlag erst nach Hause gegangen. Als sich sein Zustand durch eine Gehirnblutung verschlimmerte, rief man den Rettungsdienst. Die Sanitäter notierten im Einsatzprotokoll: „Patient war auf dem Weihnachtsmarkt und hat einen starken Schlag von Passanten abbekommen.“72 Am 24. Januar 2017 wurden seitens der Ermittlungsbehörden Rechtsmediziner der Charité in den Fall eingeschaltet. Sie prüften, ob die Verletzung von einem Sturz stammen konnte. In Vermerken vom 24. und vom 27. Januar 2017 hielten die Mediziner fest, dass es keine Verletzungen an Armen und Beinen gegeben habe, die auf einen Sturz hindeuteten. In einem Beschluss vermerkte der Bundesgerichtshof am 16. Februar 2017, seitens der Bundesanwaltschaft bestehe der Verdacht, dass Hüsges „mit einem stumpfen Gegenstand an der Schläfe verletzt wurde, um Amri die Flucht zu ermöglichen“.73

Erst im Mai 2017 begann ein Hauptkommissar des Bundeskriminalamtes, die Sachlage in den Fallakten umzuschreiben. Er hielt fest, dass das Ergebnis der rechtsmedizinischen Stellungnahmen „den Schluss zulasse“, dass es „eher unwahrscheinlich“ sei, dass die Verletzung „durch Fremdeinwirkung“ entstanden sei. Trotz der fehlenden Sturzverletzungen, könne davon ausgegangen werden, „dass der Geschädigte sich die Verletzung in Folge eines Sturzes zugezogen hat“.74 Ob hier ein weiterer Fall einer nachträglichen Aktenmanipulation vorliegt, sei dahingestellt. Am 7. Dezember 2017 schrieb ein Bundesanwalt an den Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof, die „genaue Herkunft der Verletzung“ sei unklar. Der Jurist philosophierte über physikalische Massenträgheit, womöglich sei die Verletzung von „auf unbekannte Weise beschleunigten Marktteilen“ verursacht worden.75

So gibt es über den Ursprung seiner Verletzung zwei widersprüchliche Darstellungen: Nach der einen Version wurde er kurz nach dem Anschlag von jemandem (Bilel Ben Ammar?) niedergeschlagen, nach der anderen Version eilte er nach dem Anschlag den Opfern zu Hilfe und wurde von einem Holzbalken einer einstürzenden Glühweinbude am Kopf getroffen. Diese Version stammt möglicherweise von seinem Lebensgefährten Hartmut Hüsges und beruhte auf dessen spontaner, subjektiver Annahme, woher die Verletzung stammen könnte. Sascha Hüsges ist mittlerweile aus dem Koma erwacht, er kann aber zwei Jahre nach dem Anschlag immer noch nicht sprechen oder essen und ist zum Pflegefall geworden. Die Diagnose lautet „Minimally Conscious State“. Im April 2018 wurde er aus dem Krankenhaus entlassen und nach Hause verlegt.

- Tatortaufnahmen vor und nach dem Anschlag

71 Flade, Florian / Steinke, Ronen: Hatte Anis Amri einen mysteriösen Helfer?, Süddeutsche Zeitung Online, München, 22. Februar 2019, o. S. 72 N.N.: Neue Pannen bei Ermittlungen um Amri-Vertrauten, Focus Online, München, 1. März 2019, o. S. 73 N.N.: Neue Pannen bei Ermittlungen um Amri-Vertrauten, Focus Online, München, 1. März 2019, o. S. 74 N.N.: Neue Pannen bei Ermittlungen um Amri-Vertrauten, Focus Online, München, 1. März 2019, o. S. 75 Hufelschulte, Josef / Rackow, Alexander: Das Totalversagen, Focus, München, 2. März 2019, S. 41

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In einem Video vom Tatort, das in den Abendstunden gegen 21:30 Uhr aufgenommen wurde und wegen der Dunkelheit nur schlecht zu erkennen ist, taucht ein Mann mit blau scheinenden Gummi-Handschuhen auf. Auf einem anderen Foto ist er genauer zu erkennen: Es ist ein bärtiger Mann mit Mütze, „Adidas“-Hose und blauem Rucksack zu sehen, der Bilel Ben Ammar auffallend ähnlich sah, dessen Identität bisher nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte.76 Von offizieller Seite hieß es, es handelte sich um einen Ersthelfer, daher die Latex-Handschuhe. Allerdings verhielt sich dieser „Ersthelfer“ rein passiv, beobachtete die Szenerie, leistete keine Ersthilfe. Dennoch wurde er von den anwesenden Polizeibeamten, Feuerwehrleuten und Sanitätern nicht des Ortes verwiesen. Möglicherweise trug er die Sanitätshandschuhe nur, um keine Fingerabdrücke zu hinterlassen. Auf einem ergänzenden Foto, das wohl etwas später aufgenommen wurde, sieht man ihn, wie er sich auf der Nordseite der Budapester Straße in östlicher Richtung vom Breitscheidplatz entfernt.77 Das BKA prüfte das Video. In einem am 29. Januar 2017 erstellten Vermerk kam die Behörde zum Ergebnis, „dass es weder bestätigt noch ausgeschlossen werden kann, dass es sich bei der Person mit den blauen Handschuhen und Ben Ammar um ein- und dieselbe Person handelt“.78 Im Juni 2019 stellte Oberstaatsanwalt Helmut Grauer vor dem BT-Untersuchungsausschuss fest, dass es sich bei dem Unbekannten nicht um Bilel Ben Ammar handelte.79 Somit ist auch fraglich, ob er Sascha Hüsges angegriffen hat. Auf dem Handy von Ben Ammar fanden sich keine Fotos vom Anschlagsort, die er selbst gemacht hatte. Die vier sichergestellten Aufnahmen vom Abend des Anschlags stammten alle aus offenen Quellen: „Facebook“, „Twitter“ und ein Pressedienst.80 Das Handy der Marke Samsung „Galaxy“ wurde bei der Hausdurchsuchung am 3. Januar 2017 in der Wohnung von Ben Ammar sichergestellt und durch die Kriminalkommissarin Katharina Mühlfeld (BKA) ausgewertet.

- Vernehmung Nach seiner Festnahme wurde Bilel Ben Ammar im Januar 2017 dreimal insgesamt 3,5 Stunden zum Anschlag auf den Breitscheidplatz verhört, ohne dass dies einen Tatverdacht bestätigte.81 Über die Vernehmungen berichtete der „Focus“:

„Die Auswertung der Ermittlungsunterlagen offenbart eine seltsame Beißhemmung des BKA. Dies zeigt sich insbesondere bei den Vernehmungen von Amris Freund und möglichem Komplizen Bilel Ben Ammar. Der tunesische Asylbewerber hatte Monate vor dem Anschlag Zufahrten zum Breitscheidplatz fotografiert. Am Abend vor dem Attentat hockte er mit Amri in einem Döner-Imbiss, fünf Stunden vor der Todesfahrt telefonierten die beiden Männer. Kurz nach dem Massaker tauchte Ben Ammar ab. Erst zehn Tage später stellten ihn Zielfahnder vor einer Berliner Asylunterkunft. Und was machten Münchs Terrorexperten mit dem Verdächtigen? „Nichts, nur Pillepalle“, sagt ein Ermittler zu FOCUS.

76 Das Nachtaufnahmen-Video ist im Internet verfügbar: https://pbs.twimg.com/media/D0IChfSW0AAaOsb.jpg 77 Das Foto ist ebenfalls im Internet verfügbar: https://pbs.twimg.com/media/D0H_MmWWsAAqC_2.jpg 78 Kraetzer, Ulrich: Fall Amri: Behörden könnten Mittäter geschützt haben, Berliner Morgenpost Online, Berlin, 22. Februar 2019, o. S. 79 Deutscher Bundestag: Zeuge: Früheres Handeln nicht nach heutigem Wissen bewerten, Berlin, 27. Juni 2019, o. S. 80 Möhle, Holger: Fall des Amri-Helfers Bilel Ben Ammar wirft Fragen auf, General-Anzeiger Bonn Online, Bonn, 28. Februar 2019, o. S. 81 Lücking, Daniel: Die Frage nach der Scharade, Freitag Online, Berlin, 8. April 2019, o. S.

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Die Verhörprotokolle dokumentieren, dass die BKA-Leute Ben Ammar nicht mal diese so einfache wie zwingende Frage stellten: „Wo waren Sie in den vergangenen zehn Tagen?“ Ein paar Seiten später wird Ben Ammar bei einer Lüge ertappt. Er gibt an, er habe am Tag der Tat, 19. Dezember 2016, krank im Bett gelegen. Die BKA-Leute weisen ihm nach, dass er einen Supermarkt („Aldi“ in Berlin-Spandau, G. P.) besucht hat. Ben Ammar hat also kein Alibi. Aber es passiert nichts. Ein Ex-Bundesanwalt, der Ben Ammars Vernehmungsprotokolle analysierte, sagt: „Jeden Hühnerdieb hätte man härter rangenommen.“ Ben Ammar, den eine Richterin des Bundesgerichtshofs als Amris Mittäter eingestuft hatte, musste weg. In einer Blitzaktion wurde der Tunesier nachts abgeschoben. Münch und Chefs anderer Behörden beteuerten fortan: Amri war nur ein Einzeltäter. Martina Renner von der Linkspartei bringt das in Rage: „Ich werfe dem BKA und seinem Präsidenten eine gewisse Ermittlungsblindheit vor. Dort, wo das BKA keine Netzwerke, Hintermänner und Mittäter des Anschlags sehen will, wird man auch keine finden.“ Dem widerspricht Andrea Lindholz (CSU), Vorsitzende des Innenausschusses: „Ich habe keine Veranlassung, den Aufklärungswillen des BKA anzuzweifeln.““82

Im Verlauf des Januars 2017 wurden Bilel Ben Ammar zweimal – am 4. und am 19. 0der 20. Januar - von der Polizei verhört. Aber die Vernehmungen hätten keine Ansatzpunkte dafür ergeben, „dass er zur weiteren Aufklärung des Anschlags hätte beitragen können oder wollen,“ erklärte im Februar 2019 Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).83 So erklärte Jens Koch, dass BKA habe ihm mitgeteilt: „Der lügt wie gedruckt, wir werden aus dem keine brauchbare Aussage herauskriegen.“84 Dennoch blieb es bei den Abschiebungsplänen, wie Thomas Moser feststellte:

„Als das BKA am 19. Januar 2017 mit der zweiten Vernehmung Ben Ammars begann, war klar, dass alle Stellen ihn außer Landes bringen wollten. Entsprechend fiel die Vernehmung aus. Nach übereinstimmender Bewertung der Ausschussmitglieder kam sie eher einer Pro-Forma-Vernehmung gleich, die gerade mal drei Seiten umfasst. Das Ausschussmitglied Martina Renner (Linke) formulierte den Verdacht, dass das BKA gar nicht mehr wollte, Ben Ammar einer Mittäterschaft zu überführen. Dabei war noch gar nicht sicher, dass die Faktenlage eine Abschiebung und den Verzicht auf Strafverfolgung erlaubt. Am 20. Januar 2017 hielt das BKA in einem Vermerk fest: „Die bisherigen Erkenntnisse können eine Tatbeteiligung und/oder ein Mitwissen von Bilel Ben Ammar weder bestätigen noch ausschließen.“ In den Tagen danach bemühten sich BKA und GBA „massiv“ weiter, einer „gerichtsfesten“ Abschiebung den Weg zu ebnen.“85

- Abschiebung Am 10. Januar 2017 traf sich in Berlin die so genannte „Kleeblatt“-Runde, um über Fragen der Abschiebung im Allgemeinen zu diskutieren:

82 Hufelschulte, Josef: Amri und die Schläfer vom BKA, Focus, München, 27. Oktober 2019, S. 38 83 N.N.: Seehofers Ministerium hat Spur von Amris Freund verloren, Spiegel Online, Hamburg, 28. Februar 2019, o. S. 84 Deutscher Bundestag: Ex-Staatssekretärin verteidigt Abschiebung, Berlin, o. D., o. S. 85 Moser, Thomas: Ein Terroranschlag, ein Video und die Frage, wer eigentlich die Ermittlungen führt, Telepolis Online, München, 21. Oktober 2019, o. S.

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„Jetzt hatte das Bundestagsgremium zum ersten Mal Zeugen aus dieser politischen Ebene vorgeladen: Die damalige Staatssekretärin Emily Haber, heute Botschafterin der Bundesrepublik in den USA, die extra aus Washington angereist kam, ihr damaliger Büroleiter und persönlicher Referent Regierungsdirektor Günter Drange sowie der für Terrorfragen und öffentliche Sicherheit zuständige Abteilungsleiter Ministerialrat Jens Koch. Die drei bestätigten im Grundsatz die politische Motivation und Verantwortung für die Ben Ammar-Abschiebung. Unklar blieben die genauen zeitlichen Abläufe, von wem die Initiative ausging und wer letztlich die Entscheidung getroffen hatte. Das mündete in die nicht ganz unwesentliche Frage, wer bei dem Vorgang wen gesteuert und beeinflusst hat: Die politische Administration die Sicherheitsbehörden - oder umgekehrt: Sicherheitsbehörden die Politik? Vor allem das BKA scheint in der Causa Ben Ammar eine besondere Rolle zu spielen. Vielleicht war es aber auch ein gut eingeübtes Wechselspiel. Die drei, Drange, Koch und Haber, erzählten die Abschiebungsgeschichte Ben Ammar einigermaßen einheitlich so: Am 10. Januar 2017, drei Wochen nach dem Anschlag, kam es zu einem entscheidenden politischen Treffen zwischen Bundesinnenminister Thomas de Maizière, Bundesjustizminister Heiko Maas, den jeweiligen Staatssekretärinnen Emily Haber (BMI) und Christiane Wirtz (BMJ) sowie den Leitungsstäben – „Kleeblatt-Runde“ genannt. Dort wurde eine neue politische Linie im Umgang mit islamistischen Gefährdern vereinbart - Rückführung sollte Vorrang vor Strafverfolgung bekommen. Konkret um Ben Ammar sei es in dieser Runde aber nicht gegangen. Dafür sorgte dann die BMI-Arbeitsebene. Der erste Fall, auf den das neue Verfahren angewandt wurde, war ausgerechnet der damalige Mordbeschuldigte Ben Ammar. Der Vorschlag soll vom Abteilungsleiter für Öffentliche Sicherheit, Ministerialrat Koch, gekommen sein, Staatssekretärin Haber stimmte zu. Sie verfügte jedenfalls über die nötige politische Prokura. Weil es rechtsstaatskonform zugehen sollte, wirkte der Bund auf das Land Sachsen ein, wo der Tunesier als Asylsuchender registriert war, der Abschiebung zuzustimmen und Abschiebehaft zu beantragen. Das BMI habe Sachsen „unterstützt“ - formulierte es der Zeuge Drange. Parallel wurde das Justizministerium gegenüber der Bundesanwaltschaft (BAW) initiativ. Auch sie stimmte danach einer Abschiebung zu. Und schließlich wurde auch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin auf diese Linie gebracht. Das Manöver spielte sich im Laufe des Januar 2017 ab. Am 13. Januar willigte die BAW ein, wenige Tage später spielte Sachsen mit. (…) Das BKA war nach den Aussagen aller drei Zeugen - Haber, Drange, Koch - der entscheidende Player beim Abschiebevorgang Ben Ammar. Die oberste Polizeibehörde der BRD gab wiederholt die Bewertung ab, der Tatverdacht gegen Ben Ammar werde sich nicht erhärten lassen. Auf dieses Urteil habe sich die Politik verlassen.“86

Am 1. Februar 2017 wurde Bilel Ben Ammar überraschend abgeschoben, obwohl damals noch unklar war, ob und in welchem Umfang Bilel Ben Ammar am Anschlag auf den Breitscheidplatz beteiligt war. Forciert wurde die Abschiebung durch das Bundesinnenministerium, insbesondere die damalige Staatssekretärin und heutige US-Botschafterin in Washington (seit 22. Juni 2018), Dr. Emily Margarethe Haber, ihren persönlichen Referenten Regierungsdirektor Dr. Günter Drange und den Leiter des Referats ÖS II/2 Internationaler Terrorismus und Extremismus Ministerialrat Jens Koch. Das Bundesjustizministerium war durch Ministerialrat Michael Greßmann am

86 Moser, Thomas: Ein Terroranschlag, ein Video und die Frage, wer eigentlich die Ermittlungen führt, Telepolis Online, München, 21. Oktober 2019, o. S.

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Entscheidungsfindungsprozess beteiligt. Auf Seiten der Abteilung 17 der Generalstaatsanwaltschaft Berlin war die Staatsanwältin Eva-Maria Tombrink daran beteiligt. In einer amtlichen E-Mail des Bundesinnenministeriums an die Bundespolizei hieß es: „Bei der Person handelt es sich um die Kontaktperson von Anis AMRI, welcher er am Abend vor seinem Anschlag in Berlin getroffen hat. Seitens der Sicherheitsbehörden und des Bundesinnenministeriums besteht ein erhebliches Interesse daran, dass die Abschiebung erfolgreich verlaufen soll. Es liegen bereits erste Presseberichte (gemeint sind die „Süddeutsche Zeitung“ und die „Westfälischen Nachrichten“, G. P.) über eine mögliche Abschiebung vor."87 Und in dem Schreiben eines Beamten des Bundesinnenministeriums an die damalige Staatssekretärin Dr. Emily Margarethe Haber vom 16. Januar 2017 ging hervor, dass Ben Ammar möglichst bald abgeschoben werden sollte. Der Beamte zitierte darin Innenstaatssekretär Hans-Georg Engelke, indem er schrieb: „Das Verhetzungspotential (ein Begriff von Herrn Engelke, den ich sehr treffend finde) in dem Sachverhalt ist wieder enorm, allein schon wegen seiner 12 Aliasse“.88 Auch eine Mail vom 19. Januar 2017, mit der sich Staatssekretärin Haber, persönlich über die Bemühungen zur Abschiebung informieren ließ, zeigte, dass die Behörden die Abschiebung vorantreiben wollte – und zwar unter allen Umständen. Die Vorwürfe Tunesiens gegen ihren Staatsbürger Bilel Ben Ammar in anderen Strafverfahren seien „nicht besonders schwer (...), so dass vielleicht nicht unbedingt eine Todesstrafe droht“, heißt es darin.89 Am 13. Januar 2017 erklärte der Generalbundesanwalt seine Zustimmung für eine Abschiebung. Am 24. Januar 2017 teilte der Bundespolizeipräsident Dieter Romann in der ND-Lage im Kanzleramt den anwesenden mit, dass Bilel Ben Ammar in den kommenden Tagen abgeschoben werde. Dazu berichtete der „Focus“:

„Die damalige Innenstaatssekretärin Emily Haber, heute Botschafterin in den USA, zwei Abteilungsleiter und die Chefs von Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt bekamen keine schlüssigen Erklärungen. Stattdessen hieß es, die Bundesanwaltschaft habe Ben Ammar „ausgeleuchtet“.“90

Im Januar 2017 leitete das Amtsgericht Tiergarten ein Verfahren gegen Bilel Ben Ammar ein, wegen mittelbarer Falschbeurkundung und wegen Leistungserschleichung. Angesichts der Geringfügigkeit der Delikte war abzusehen, dass eine U-Haft auf Dauer nicht in Frage kam. Bei einem Haftprüfungstermin am 23. Januar 2017 beschloss das Gericht eine Verlängerung der Inhaftierung lediglich bis zum 3. Februar 2017.91 Am 5. Januar 2017 wurde sein Asylantrag abgelehnt, so dass er – wenn er nicht in Haft gewesen wäre – ab dem 14. Januar 2017 ausreisepflichtig war. Dazu berichteten die „Westfälischen Nachrichten“ am 20. Januar 2017:

„Dem 26-jährigen Bilel A., der seit Ende 2015 mit Amri in Kontakt stand, wurde nach vorliegenden Informationen schon kurz nach seiner Festnahme in der Justizvollzugsanstalt Moabit in Gegenwart eines Dolmetschers und eines Psychologen der negative Asylbescheid mit Ausreiseaufforderung und Abschiebeandrohung

87 Zit. n.: Hufelschulte, Josef / Rackow, Alexander-Georg: Regierung schob Amri-Vertrauten ab, um dessen Verwicklung in Attentat zu vertuschen, Focus Online, München, 22. Februar 2019, o. S. 88 N.N.: Amris Freund stellte in Asylbewerberheim IS-Hinrichtungen nach, Tagesspiegel Online, Berlin, 23. Februar 2019, o. S. 89 Kraetzer, Ulrich: Fall Amri: Behörden könnten Mittäter geschützt haben, Berliner Morgenpost Online, Berlin, 22. Februar 2019, o. S. 90 Hufelschulte, Josef / Rackow, Alexander: Das Phantom vom Breitscheidplatz, Focus, München, 23. Februar 2019, S. 44 91 Deutscher Bundestag: Ex-Staatssekretärin verteidigt Abschiebung, Berlin, o. D., o. S.

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übergeben. Bilel A., ein mehrfach verurteilter Krimineller mit etlichen Aliasnamen, soll sich dabei nach den Möglichkeiten einer freiwilligen Ausreise erkundigt haben.“92

Am 25. Januar 2017 traf sich die damalige BIM-Staatssekretärin Emily Margarethe Haber mit dem tunesischen Botschafter, schon einen Tag später lag ein Passersatzpapier für Bilel Ben Ammar bereit.93 Am 1. Februar 2017 wurde Bilel Ben Ammar – auf Drängen der Bundesregierung – durch die Berliner Landespolizei aus der JVA in einer Nacht-und-Nebel-Aktion befreit, obwohl er erst im November 2016 zu einer siebenmonatigen Haftstrafe verurteilt worden war. Die Bundespolizei schob ihn über den Flughafen Frankfurt mit einem Passagierflugzeug, das gegen 9:30 Uhr startete, in sein Heimatland ab, so dass er für weitere Befragungen nicht mehr zur Verfügung stand.94 Bundesanwalt Thomas Beck behauptete dazu vor dem Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung (InnSichO) des Berliner Abgeordnetenhauses am 3. Juli 2017:

„Ben Ammar befand sich vom 4. Januar bis zum 1. Februar in einem von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin geführten Verfahren wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Betruges in Untersuchungshaft. Am 1. Februar 2017 wurde er nach Tunesien abgeschoben. Wir haben dazu unser Einverständnis erteilt, da der Tatverdacht gegen ihn nicht erhärtet werden konnte und die Voraussetzungen eines Haftbefehls in unserem Zuständigkeitsbereich nicht vorlagen. Das Ermittlungsverfahren ist formal noch anhängig, wird aber voraussichtlich einzustellen sein, wenn weitere Erkenntnisse nicht hinzukommen. Die Ermittlungen haben bisher keine belastbaren Hinweise dafür ergeben, dass Amri im Inland Mittäter oder Gehilfen hatte.“95

Zur Rechtfertigung der überhasteten Abschiebung hieß es von offizieller Seite:

„Auf Ben Ammar sei damit erstmals eine Grundsatzentscheidung des Innen- und des Justizministeriums angewandt worden, in Fällen, in denen einem ausländischen islamistischen Gefährder mit Mitteln des Strafrechts nicht beizukommen war, vorrangig dessen Abschiebung zu betreiben: „Aus der damaligen Sicht war nicht meine Hauptsorge, einen wichtigen Zeugen abzuschieben“, sagte Koch. Sein Albtraumszenario sei ein anderes gewesen: „Der geht beim Haftprüfungstermin zur Tür hinaus, und wenn der dann noch eine Tat begeht, weiß ich nicht, wie ich das erklären soll. Deshalb habe ich mich dafür eingesetzt, dass wir das machen und dass wir das mit Bravour machen. Das mag mein Fehler gewesen sein. Die Idee, dass es Sinn machen könnte, den Menschen noch länger im Land zu halten, die hatte ich einfach nicht.““96

Ammars Verteidiger Ralf-Peter Fiedler wunderte sich über die Abschiebung seines Mandanten: „(W)enn jetzt gegen ihn sogar wegen Mordes ermittelt wurde, warum schiebt

92 Kleideiter, Wolfgang: Steht Amris Kontaktmann vor der Abschiebung?, Westfälische Nachrichten Online, Münster, 20. Januar 2017, o. S. 93 Jansen, Frank: Seehofer rechtfertigt Abschiebung von Amri-Freund Ben Ammar, Tagesspiegel Online, Berlin, 28. Februar 2019, o. S. 94 Unger, Christian: Sachsen schiebt Kontaktperson von Berlin-Attentäter Amri ab, Berliner Morgenpost Online, Berlin, 1. Februar 2017, o. S. 95 Abgeordnetenhaus Berlin - Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung, 10. Sitzung, 3. Juli 2017, Punkt 1 der Tagesordnung: Terroranschlag vom Breitscheidplatz am 19.12.2016, Wortprotokoll, Berlin, 3. Juli 2017, S. 5 96 Deutscher Bundestag: Ex-Staatssekretärin verteidigt Abschiebung, Berlin, o. D., o. S.

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man ihn dann ab? Aus einer Stadt, die doch stolz darauf ist, dass überhaupt nicht abgeschoben wird?“97 Der Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) sieht in der überhasteten Abschiebung von Bilel Ben Ammar einen geheimdienstlichen Vertuschungsversuch:

„Hier werden, wie in vielen anderen Fällen in den vergangenen Jahren, die Quellenlagen und Interessen der Dienste über die Aufklärung des Geschehens gestellt. Für mich ist zum Beispiel unerklärlich, dass Ben Ammar, der eng an Amri dran war, am Abend vorher mit Amri in einem Restaurant gestritten hat, der selbst verdächtigt wird, Mitglied des IS zu sein, der auf seinem Handy Aufnahmen vom Breitscheidplatz hatte, dass der – bevor die Tat vollständig aufgeklärt ist – abgeschoben wird und heute verschwunden ist. Das sind unerklärliche Vorgänge, für die das Bundesinnenministerium die Verantwortung trägt.“98

Der Berliner Landtagsabgeordnete Marcel Luthe (FDP), Mitglied des Berliner Untersuchungsausschusses, vermutet: „Ben Ammar sollte als Zeuge weder den Ermittlern noch dem Parlament zur Verfügung stehen.“99 Die tunesischen Behörden erklärten, sie wollten ihn wegen „Zugehörigkeit zu einer terroristischen Gruppe“ anklagen.100 Während Bilel Ben Ammar bald nach seiner Abschiebung verschwand, wurde er später angeklagt und verurteilt. Im Mai 2019 wurde bekannt, dass er damals in Tunesien in (U-)Haft saß.

- Agententätigkeit für DGST? Erst am 22. Februar 2019, also mehr als zwei Jahre nach dem Anschlag, wurde bekannt, dass Bilel Ben Ammar ein Agent des marokkanischen Geheimdienstes Direction générale de la surveillance du territoire (DGST, arab. Bez.: Mudīriyyat Murāqabat at-Turāb al-Waṭanī), der seit 2005 von Abdellatif Hammouchi geleitet wird, gewesen sein soll, wie der „Focus“ berichtete:

„Der radikale Islamist Bilel Ben Ammar sei offensichtlich ein Agent des marokkanischen Geheimdienstes, der per Abschiebung vor einer Strafverfolgung in Deutschland geschützt werden sollte. Der nordafrikanische Nachrichtendienst DGST hatte das Bundeskriminalamt und den Bundesnachrichtendienst mehrfach über die Radikalisierung von Anis Amri und dessen Anschlagsplänen gewarnt.“101

In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass der DGST viermal (19. September und am 11., 14. und 26. Oktober 2016) die marokkanische Dependance des Bundesnachrichtendienstes und den lokalen Vertreter des Bundeskriminalamtes (BKA-VB Rabat), Herrn Robin O. Debie, vor den Umtrieben von Anis Ben Mustafa Ben Othman Amri gewarnt hatte. Außerdem warnte der DGST im Oktober 2016 das LKA Berlin vor Amris Vermieter Kamel A. und vor Toufik N., einem Mitbewohner von Anis Amri. Die Informationen kam somit nicht vom marokkanischen Auslandsnachrichtendienst Direction Générale de études et de la documentation (DGED).

97 Bartl, Alexander / Elflein, Christoph / Hufelschulte, Josef / Rackow, Alexander: Der Mann der zuviel wusste, Focus, München, 9. Dezember 2017, S. 24 98 N.N.: „Es fehlt der Wille zur Aufklärung“, Interview mit MdB Konstantin von Notz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), Taz Online, Berlin, 3. Juli 2017, o. S. 99 Bartl, Alexander / Elflein, Christoph / Hufelschulte, Josef / Rackow, Alexander: Der Mann der zuviel wusste, Focus, München, 9. Dezember 2017, S. 24 100 N.N.: Tunis will Kontaktmann Amris anklagen, Spiegel Online, Hamburg, 2. Februar 2017, o. S. 101 Hufelschulte, Josef / Rackow, Alexander-Georg: Regierung schob Amri-Vertrauten ab, um dessen Verwicklung in Attentat zu vertuschen, Focus Online, München, 22. Februar 2019, o. S.

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Im dem „Focus“-Artikel unterließen es die beiden Autoren Josef Hufelschulte und Alexander Rackow, irgendwelche Quellen für ihre Behauptungen zu enthüllen, so dass der WDR-Journalist Florian Flade davon sprach, dass seinen „ganz schön steile Thesen“.102 Eine Woche später wiederholten die beiden Autoren lediglich ihre Behauptung, ohne die Kritik aufzunehmen: „Bilel Ben Ammar, dies wurde vergangene Woche nochmals in Sicherheitskreisen bestätigt, war für den marokkanischen Geheimdienst tätig.“103

Über die Reaktionen auf ihre Enthüllungsgeschichte schrieben die beiden Autoren selbst eine Woche später im „Focus“:

„Im Bundesinnenministerium, sagt ein hoher Regierungsbeamter, habe es gleich nach der ersten FOCUS-Vorabmeldung zur Causa Ben Ammar am vorvergangenen Freitagmorgen „ein Erdbeben gegeben“. Insbesondere Ministerialdirektor Stefan Kaller, Seehofers verantwortlicher Mann für die öffentliche Sicherheit (er ist Leiter der Abteilung ÖS, G. P.), habe sich „wie Rumpelstilzchen“ verhalten.“104

Demgegenüber erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer im Februar 2019, weder dem Bundeskriminalamt, noch dem Bundesamt für Verfassungsschutz oder dem deutschen Auslandsgeheimdienst BND sei bekannt, ob Ammar „für oder mit“ einem marokkanischen Nachrichtendienst gearbeitet habe.105 Angesichts der bevorstehenden Presseenthüllungen hatte Seehofer Mitte Februar 2019 sein Ministerium angewiesen, einen Bericht zu der Frage anzufertigen, ob Anis Ben Mustafa Ben Othman Amri ein Einzeltäter war oder nicht. Der Bericht hatte einen Umfang von 13 Seiten und sollte die Gerüchte in der Presse zerstreuen.106

- Zeuge? Der Untersuchungsausschuss des Bundestages bemüht sich Bilel Ben Ammar nach Deutschland zurückzuholen, damit er als Zeuge aussagen kann. Er ist „eine Schlüsselfigur im Fall Amri“, erklärte dazu der Abgeordnete Benjamin Strasser (FDP).107 Allerdings sei sein derzeitiger Aufenthaltsort unbekannt. Zur Jahreswende 2018/19 erklärte das Bundesinnenministerium (BMI) gegenüber den Opfern, die Bundesregierung versuche, dass Ben Ammar auf „freiwilliger Basis“ nach Deutschland zurückkehre und im Untersuchungsausschuss als Zeuge aussage. Die deutsche Botschaft in Tunesien verhandelte damals darüber mit den tunesischen Behörden. Anscheinend war sein Aufenthaltsort also doch bekannt. Dennoch behauptete Bundesinnenminister Horst Seehofer

102 Flade, Florian / Steinke, Ronen: Hatte Anis Amri einen mysteriösen Helfer?, Süddeutsche Zeitung Online, München, 22. Februar 2019, o. S. 103 Hufelschulte, Josef / Rackow, Alexander: Das Totalversagen, Focus, München, 2. März 2019, S. 40. Immerhin ist Josef Hufelschulte seit Jahrzehnten der Fachjournalist des „Focus“ für Sicherheitsthemen mit engen Verbindungen zu Mitarbeitern der deutschen Sicherheitsdienste, zumal er zeitweise selbst als ein Zuträger des Bundesnachrichtendienstes (Deckname JEREZ) agierte. Man darf unterstellen, dass die Autoren wussten, wovon sie schrieben, und mehr wissen, als sie schreiben. 104 Hufelschulte, Josef / Rackow, Alexander: Das Totalversagen, Focus, München, 2. März 2019, S. 40 105 Möhle, Holger: Fall des Amri-Helfers Bilel Ben Ammar wirft Fragen auf, General-Anzeiger Bonn Online, Bonn, 28. Februar 2019, o. S. 106 Köpke, Jörg: Seehofer weiß fast nichts über Amris Freund, Märkische Allgemeine Zeitung Online, Potsdam, 28. Februar 2019, o. S. 107 Mascolo, Georg / Steinke, Ronen: Anis Amris seltsamer Freund, Süddeutsche Online, München, 18. Juli 2018, o. S.

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am 28. Februar 2019: „Mir ist momentan der Aufenthalt nicht bekannt.“108 Zur Rechtfertigung der damaligen Behördenentscheidungen faselte Seehofer etwas von „Güterabwägung“.109 Sollte sich Bilel Ben Ammar eines Tages bereiterklären, vor dem BT-Untersuchungsausschuss auszusagen, müsste ihm die Bundesregierung bzw. ein zuständiges Gericht gemäß § 295 StPO „sicheres Geleit“ bzw. Immunität zusichern, da er noch eine siebenmonatige Haftstrafe vom November 2016 offen hat. Außerdem droht ihm wegen seiner möglichen Beteiligung am Anschlag eine lebenslange Freiheitsstrafe. Um diese „Probleme“ zu umgehen, gibt es Überlegungen, ihn in Tunesien per Video-Konferenz zu vernehmen.

108 N.N.: Seehofers Ministerium hat Spur von Amris Freund verloren, Spiegel Online, Hamburg, 28. Februar 2019, o. S. 109 Jansen, Frank: Seehofer rechtfertigt Abschiebung von Amri-Freund Ben Ammar, Tagesspiegel Online, Berlin, 28. Februar 2019, o. S.

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Exkurs: „VP-01“ „MURAT“ „MURAT“ (andere Schreibweise: „MURAD“) ist der Codename des V-Mannes „VP-01“ (andere Schreibweise: „VP01“) des Landeskriminalamtes NRW. Er hatte drei V-Person-Führer (VPF) bei der Ermittlungskommission VENTUM des Dezernat 21 Islamistischer Terrorismus des LKA NW: VPF-01“, „VPF-02“ und „VPF-03“ (darunter ein Herr C.110). Von „VPF-02“ ist bekannt, dass es sich um einen Kriminaloberkommissar handelt. Diese sind allerdings nicht in Düsseldorf stationiert. Einer der „VPFs“ traf sich dreimal pro Woche mit dem Informanten.111 Gegenüber dem BT-Untersuchungsausschuss sprach Kriminalhauptkommissar Rasmus M….. am 14. November 2019 davon, dass es sechs Vertrauenspersonenführer gab, die alle die Zuverlässigkeit von „VP-01“ bezeugen könnten.112 Nach Pressemeldungen wurde er zuvor rund zehn bis fünfzehn Jahre lang im Kampf gegen das Organisierte Verbrechen eingesetzt, bevor er auf die Islamistenszene angesetzt wurde, wie die „Zeit“ berichtete:

„Der Spitzel ist ein etwas fülliger Mann Ende 30 mit dichtem schwarzem Haar. Schon seit 2004 ist er als V-Mann im Einsatz, zunächst mehrere Jahre im Mafia- und Drogenmilieu. Seit 2011 gilt er beim LKA als zuverlässigster Zuträger aus der salafistischen Szene. Regelmäßig ist er zu Gast bei Abu Walaa und dessen Stellvertreter Boban S., einem studierten Chemie-Ingenieur, den sie in der Szene "den Serben" nennen.“113

- Zielpersonen Demgegenüber hieß es in anderen Meldungen, dass „VP-01“ von Anfang an in der Dschihadisten-Szene aktiv war, also bereits seit circa 2001. Er genoss großes Vertrauen innerhalb der Dschihadistenszene, weil er von zwei namentlich nicht genannten (Hass-)Predigern protegiert wurde. Spätestens seit Juli 2015 war er – neben dem Vertrauensmann „VP-02“ des LKA Hessen - auf die Salafistenszene im Ruhrgebiet, angesetzt. Insbesondere auf Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdullah im niedersächsischen Hildesheim, aber auch auf Hasan Çelenk in Duisburg, Boban Simeonovic in Dortmund, Mahmoud Omeirat und Anil Oykun in Wolfsburg sowie Anis Amri in Dortmund und Berlin. Über die Tätigkeit des V-Manns berichtete der „Spiegel“:

„Wie gefährlich Abu Walaa und sein Netzwerk sind, erkannten die Sicherheitsbehörden 2015. Das nordrhein-westfälische Landeskriminalamt hatte einen V-Mann in der Islamistenszene platziert, Tarnname „Murat“, ein leicht untersetzter Mann, der Türkisch und ein bisschen Arabisch spricht und im Toyota durch das Ruhrgebiet brauste. Ihm gelang es, sich in den geheimen Unterricht zweier Prediger aus Abu Walaas Netzwerk einzuschleichen, Boban S. und Hasan C.. (…)

110 Lücking, Daniel: Verdrehte Kausalitäten, Freitag Online, Berlin, 10. Mai 2019, o. S. 111 Gegenüber dem BT-Untersuchungsausschuss sprach Kriminalhauptkommissar Rasmus M….. am 14. November 2019 davon, dass es sechs Vertrauenspersonenführer gab, die alle die Zuverlässigkeit von „VP-01“ bezeugen könnten. Siehe: Lücking, Daniel: Kaputtmachen, Freitag Online, Berlin, 15. November 2019, o. S. 112 Lücking, Daniel: Kaputtmachen, Freitag Online, Berlin, 15. November 2019, o. S. 113 Amjahid, Mohamed / Müller, Daniel / Musharbash, Yassin / Stark, Holger / Zimmerman, Fritz: „Ein Anschlag ist zu erwarten“, Zeit Online, 5. April 2017, o. S.

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Eine Chatgruppe, in die der V-Mann sich einklinkte, hatte den Namen „Projekt J“ – Projekt Jihad. Konspirative Gespräche führten die Islamisten beim Dampfbaden im Hamam Sahara. (…) Im Sommer 2015 fuhr V-Mann „Murat“ zum ersten Mal mit seinem Toyota nach Hildesheim zur Moschee in der Martin-Luther-Straße. (…) Die Seminare in der Moschee dauerten bis zu zehn Tage. Die Fenster sollten dabei streng geschlossen bleiben, zur Abschottung von der Außenwelt. (…) In der Moscheegemeinde herrschte Paranoia, überall witterten sie Spitzel und Verräter. Klartext geredet wurde oft nur im Keller. Die Handys blieben oben. (…) Die Ermittlungsbehörden waren elektrisiert, doch V-Mann „Murat“ fand keine Belege, dass jemand den Männern tatsächlich Waffen liefert. Dafür entdeckte er, dass die Moschee Gläubigen offenbar direkte Wege in den Krieg eröffnete. (…) Mindestens 15 Männer aus Niedersachsen und 9 weitere aus Nordrhein-Westfalen durchliefen nach ihren Erkenntnissen Abu Walaas Netzwerk und fuhren ins Kriegsgebiet. (…) Im Sommer 2016 entschieden sich die Ermittler zu einem riskanten Schritt. Sie ließen Abu Walaas Wohnungen durchsuchen, auch die Moschee in Hildesheim wurde auf den Kopf gestellt. Im Durchsuchungsbeschluss war als wichtigster Zeuge ein namenloser V-Mann aufgeführt. Im Netzwerk der Islamisten herrschte schon seit Monaten Panik vor Spitzeln, mehrmals geriet „Murat“ in Verdacht. Per Chat verbreitete Abu Walaa nun eine Botschaft gegen den „abtrünnigen Spion“. Er beschrieb detailliert, wie „Murat“ aussieht („ein bisschen dick“), nannte Größe, Haarfarbe, geschätztes Alter und fügte hinzu: Allah möge diesen Abtrünnigen „vernichten“. Im Internet bot ein Islamist „für jeden Stich 200 Euro.““114

Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdullah war sich wohl bewusst, dass die Sicherheitsbehörden ihn im Visier hatten und mindestens ein V-Mann auf ihn angesetzt war, wie er selbst behauptete. So konnte er selbst eine Personenbeschreibung zur „VP-01“ abgeben. Dazu berichtete „Erasmus Monitor“:

„Dass die Geheimdienste ihn schon lange im Fokus und in seinem Umfeld auch V-Leute eingesetzt hatten, das erkannte er offenbar erst, als es schon zu spät war. Im September schrieb Abu Walaa bei seinen Anhängern einen Mann zur Fahndung aus. Ein „buckliger“ Mann namens Murad, etwa 35 Jahre alt, Türke „mit großen Augen“, „oft am Lügen“ und in Seminaren und bei Vorträgen häufig anwesend, sei wohl ein „Spion“ gewesen, schrieb er auf Facebook. An anderer Stelle wurde sogar zum Mord an dem Mann aufgerufen. „Wer diesen Murtadd kennt, soll ihn zuerst zur Taubah (Reue) aufrufen. Wenn er verweigert oder den Aufruf ignoriert, dann gibt es für ihn keine andere Wahl mehr, außer die Reaktion eines Löwen zu spüren!“ Für jeden „Stich“ bot man 200 Euro.“115

Bezüglich seiner Überwachung von Anis Amri kam es Mitte November 2015 in Duisburg zu einem ersten Kontakt.116 Ein weiteres Zusammentreffen fand bereits wenige Tage später, am 30. November 2015, statt. Seit dem 15. Oder 16. November 2015 berichtete der V-Mann

114 Diehl, Jörg / Knobbe, Martin / Schmid, Fidelius / Wiedmann-Schmidt, Wolf: Der Hassmacher, Spiegel, Hamburg, 16. September 2017, S. 59ff 115 N.N.: Abu Walaa und der „al-Baghdadi-Fanclub“, Erasmus Monitor Online, o. O., 17. November 2016, o. S. 116 Das genaue Datum ist nicht bekannt. Die Quellen sprechen mal vom 15., mal vom 17. und mal vom 19. November.

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mindestens achtzig Mal seinen Führungspersonen über Anis Amri.117 Der V-Mann berichtete von Anbeginn an, dass ein „Anis“ „was machen“ wolle. Somit wurde Anis Amri spätestens seit November 2015 von der Staatsschutzabteilung (ST) des Bundeskriminalamtes „überwacht“. Während die Kontakte des V-Mannes zu verschiedenen Personen des „IS“-Netzwerkes in Deutschland kaum bekannt wurden, liegen einige Informationen bzgl. seiner Kontakte zu Anis Amri vor. Dazu berichtete der Journalist Thomas Moser:

„Mitte November 2015 soll „Murat“ dann auf Anis Amri gestoßen sein. Der Kontakt soll bis Mitte 2016 bestanden haben und dann abgebrochen sein, weil Amri nicht mehr in der Gruppierung um Abu Walaa verkehrt haben soll. Amri, so die VP 01 nach dem VP-Führer, soll von Anfang an „rigoros“ aufgetreten sein. Sie bezeichnete ihn als „radikal“ und „brandgefährlich“. Am 3. Dezember 2015 beispielsweise berichtete sie, Amri sei fest entschlossen in Deutschland einen Anschlag zu begehen. Er habe erklärt, er könne aus Paris Waffen beziehen. Ein anderes Mal, er könne einen Sprengstoffgürtel auftreiben. (…) Ende Februar 2016 chauffierte der Spitzel den Tunesier persönlich im Auto nach Berlin. Einmal half „Murat“ Amri ein Handy zu kaufen, ein andermal begleitete die Quelle den Gefährder zum Sozialamt in Oberhausen. Durch eine Indiskretion seitens der Polizei wäre „Murat“ dabei beinahe aufgeflogen. Dasselbe drohte, nachdem Amri am Zentralen Omnibusbahnhof in Berlin bei seiner Ankunft durch die Polizei kontrolliert wurde. Einer derjenigen, die von der Busfahrt wussten, war „Murat“. Diese wiederholt fahrlässige Führung der Quelle ist auffallend. Jedenfalls wuchs bei Amri der Verdacht, dass „Murat“ ein Spitzel sei. Er beschimpfte ihn und drohte ihm, ihn zu „schlachten“.“118

- Hinweise auf Anschlagsplanungen „VP-01“ berichtete damals über insgesamt drei verschiedene Anschlagsvorhaben, die von Anil Oykun, Mahmoud Omeirat bzw. Anis Amri geplant wurden:

„Im Sommer 2015 habe der V-Mann über Pläne berichtet, Anschläge auf Polizeibeamte, öffentliche Einrichtungen und Veranstaltungen zu verüben. Mitte November meldete er, dass in der Gruppe die Rede von einem „kleinen“ und einem „großen Wumms“ sei. Mit dem „kleinen Wumms“ seien Attentate auf einzelne Polizeibeamte gemeint gewesen, mit dem „großen Wumms“ ein „strategischer“ Anschlag im Namen des Islamischen Staates (IS) in Deutschland. Ende November habe VP01 über die Absicht Amris berichtet, Schnellfeuergewehre für ein Attentat zu beschaffen.“119

Anfang 2016 berichtete er über gleich drei verschiedene Anschlagsvorhaben:

„Murat hatte zuvor berichtet, dass ihm gleich drei Personen mitgeteilt hätten, sich mit Anschlagsplänen zu tragen: Einer habe Polizeistationen angreifen wollen; ein Zweiter habe denselben Plan gehegt und überlege, sich einer entsprechenden Gruppe anzuschließen; der Dritte schließlich war Anis Amri, der Kalaschnikow-Gewehre beschaffen und Anschläge im Bundesgebiet begehen wolle. Die nordrhein-westfälischen Beamten notierten nach dem Treffen, sie hätten auf die Zuverlässigkeit ihrer Quelle ausdrücklich hingewiesen. Das BKA aber, so geht aus dem Dokument

117 Müller, Daniel / Musharbash, Yassin / Stark, Holger / Zimmermann, Fritz: Spitzel, Verschwörer und zwölf Tote, Zeit Online, Hamburg, 12. Dezember 2018, o. S. 118 Moser, Thomas: Amri und die V-Leute, Telepolis Online, München, 28. Oktober 2019, o. S 119 Deutscher Bundestag: Offenherzigkeit des Attentäters Amri überraschte auch Ermittler, Berlin, o. D., o. S.

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hervor, war offenbar mehr als nur skeptisch: „BKA schließt kategorisch aus, dass ein und derselben Person von drei unterschiedlichen Mitteilern Anschlagspläne offenbart werden.“ Mit anderen Worten: Das BKA hielt VP01 für einen Wichtigtuer – oder für jemanden, der nur Aufschneidereien Dritter weitertrug. Der Frust des LKA NRW ist in dem Papier mit jeder Zeile spürbar: „Auch nach intensiver Prüfung sind keine plausiblen Gründe erkennbar, die die Quelle veranlassen könnten, die Unwahrheit zu sagen“, notierte ein Ermittler.“120

Am 27. Juli 215 meldete er, dass Anil Oykun und eine weitere Person nach Syrien ausreisen wollten. Sollten die Behörden dies verhindern, wolle Oykun einen Brandanschlag auf ein Polizeirevier verüben. Am 14. November 2015 meldete die Ermittlungskommission VENTUM des Dezernats 21 Islamistischer Terrorismus des LKA NW, die von Kriminalhauptkommissar Rasmus M….. geführt wurde,121 an die Zentralstelle für Gefährdungseinschätzung des BKA, dass Mahmoud Omeirat mit drei weiteren Personen einen Anschlag verüben wollen. Dazu wollten sie Geld beschaffen, um damit 15 Kalaschnikow zu kaufen. Daraufhin leitete der Generalbundesanwalt am 16. November ein entsprechendes Ermittlungsverfahren ein, einen Tag später kam es diesbezüglich zu einer Besprechung im GTAZ. Dazu berichtete man im BT-Untersuchungsausschuss am 12. Dezember 2019:

„Im November 2015 berichtete die VP01 über ein Gespräch mit einem Anhänger Abu Walaas. Dieser habe eine Todesliste im Ausland lebender Iraker erwähnt, die liquidiert werden sollten, und von Plänen erzählt, deutsche Polizeireviere mit Handgranaten anzugreifen. Im selben Monat lieferte die VP01 einen Hinweis auf den späteren Breitscheidplatz-Attentäter Anis Amri, der einen Anschlag mit Schnellfeuergewehren im Sinn habe. Das Bundeskriminalamt schätzte die Gefährdungslage in beiden Fällen als außerordentlich gering ein. Es sei kaum glaubhaft, dass ein und derselbe Informant mehrfach an so hochvertrauliche Informationen gelange, lautete nach Angaben des Zeugen das Hauptargument.“122

Am 2. Februar 2016 folgte eine weitere Besprechung im der AG Operativer Informationsaustausch der GTAZ. Der Verdacht konnte nicht bestätigt werden. Schließlich berichtete „VP-01“ auch über die verschiedenen Anschlagsüberlegungen von Anis Amri.

- Auseinandersetzung BKA-LKA NW Von der LKA-Ermittlungskommission Ventum („EK Ventum“) wurden seit Dezember 2015 im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts (Aktenzeichen: 2BJs 116/15-3) rund 15.000 Seiten Ermittlungsakten angelegt.123 Im Prozess gegen die „Abu Walaa Brigade“ vor dem Oberlandesgericht Celle erklärte einer der V-Mann-Führer: „Murat´ war immer zuverlässig, was er uns gebracht hat war immer tippitoppi.“124

120 Musharbash, Yassin / Stark, Holger: Haben Ermittler Amri falsch eingeschätzt, Zeit Online, Hamburg, 18. Dezember 2019, o. S. 121 Korfmann, Matthias: Fall Amri: LKA-Mann belastet Bundesinnenministerium schwer, Westdeutsche Allgemeine Zeitung Online, Essen, 15. November 2019, o. S. 122 Deutscher Bundestag: Staatsanwalt über Konflikt mit BKA, Heute im Bundestag Online, Berlin, 12. Dezember 2019, o. S. 123 Kretschmer, Bernhard: Wissenschaftliche Analyse und Bewertung im Fall Anis Amri, Gutachten, Justus-Liebig-Universität – Fachbereich 01 Rechtswissenschaft, Gießen, 27. März 2017, S. 36 124 Henkel, Angelika: IS-Prozess in Celle: „Großer“ oder „kleiner Bumms“?, Norddeutscher Rundfunk Online, Hamburg, 14. Februar 2018, o. S.

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Zunächst wurde an der Glaubwürdigkeit des V-Manns kein Zweifel geübt. Noch am 29. Juli 2015 erklärte eine BKA-Sachbearbeiterin in einer Besprechung der AG Operativer Informationsaustausch im GTAZ, „VP berichtet umfassend und wahrheitsgetreu“, seine Hinweise seien „ernstzunehmend“. Später kamen Zweifel an der Glaubwürdigkeit des V-Mannes auf, wodurch die laufende Ermittlung gegen „Abu Walaa“ und Konsorten womöglich die Basis entzogen wäre. Daher fand am 21. Dezember 2015 beim LKA NS in Hannover eine erste Aussprache stattgefunden. Dabei hätten Vertreter des BKA vorgetragen, ihnen seien im Laufe des Jahres 450 Hinweise auf angeblich geplante Anschläge zugegangen, darunter 150 von „menschlichen Quellen“. Nie habe sich die Information erhärten lassen.125 Anfang Februar 2016 kam das BKA auf eine gefährliche Idee. Dazu berichtete der Kriminalhauptkommissar M…… dem BT-Untersuchungsausschuss, wie Daniel Lücking notierte:

„Es ist ein Herr Klein vom Bundeskriminalamt, der nach der Sitzung mit KHK M. unter vier Augen spricht. Es gäbe „Anweisung von ganz oben“, dass die Quelle VP-01 „kaputt zu machen“ sei. Und das LKA NRW gleich mit, weil es immer wieder so unliebsame Informationen lieferte. KHK M. fertigt eine Gesprächsnotiz an, notiert, die Anweisung sei vom Bundesinnenministerium gekommen. Präzise schildert der 59-jährige KHK M., dass er „de Maiziére“ notiert hat. Aus der Erinnerung vermag er aber nicht mehr zu sagen, ob das für die Ministeriumsspitze oder die Person des damaligen Innenministers steht. Handschriftlich, zeitnah dokumentiert in einem Notizbuch. (…) Über fünfzehn Jahre hinweg wurde die VP-01 überwiegend im Bereich Organisierte Kriminalität eingesetzt und lieferte stets zuverlässige Informationen. Informationen, die das Bundeskriminalamt nicht glauben will. Herr Rehkopf erteilt KHK M. Anfang Februar 2016 den Auftrag, die scheinbar unglaublichen Hinweise der VP-01 zu verifizieren. Dazu solle die VP-01 mit einem Mikrofon verkabelt und erneut in das Gespräch mit den radikalen Islamisten geschickt werden. KHK M. erkennt das Todesurteil, das damit ausgesprochen wird und unterbindet es. Zu diesem Zeitpunkt ist bekannt, das radikale Islamisten vor relevanten Gesprächen nach Mikrofonen suchen. „Das Bundeskriminalamt hat uns am 04.02.2016 aufgefordert, belastbare Belege zu den Informationen zu liefern, wollte eine verkabelte VP-01. Das ist natürlich quatsch! Es war nicht möglich konspirative Technik einzubringen ohne zu gefährden", lässt KHK M. den Atem von Obleuten, Medienvertretern und Zuschauern stocken.“126

Die destruktive Handlungsweise des BKA brachte KHK M….. in seiner Vernehmung vor dem BT-Untersuchungsausschuss am 12. Dezember 2019 auf die Quintessenz: „Die VP ist in Lebensgefahr gebracht worden.“ Um die Kontroverse zwischen BKA und LKA NW zu klären fand am 23. Februar 2016 eine Besprechung zwischen Mitarbeitern beider Behörden beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe statt. Das Gespräch fand im „großen Besprechungssaal“ der Terrorismusabteilung (TE) statt. Es ging um die Frage, wie mit Anis Amri, der zwischen Nordrhein-Westfalen, Hildesheim in Niedersachsen und Berlin hin- und her pendelte, weiter verfahren werden

125 Deutscher Bundestag: Staatsanwalt über Konflikt mit BKA, Heute im Bundestag Online, Berlin, 12. Dezember 2019, o. S. 126 Lücking, Daniel: Kaputtmachen, Freitag Online, Berlin, 15. November 2019, o. S.

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sollte. An dem Gespräch nahmen zwölf Personen teil, die nur z. T. identifiziert werden konnten: - Oberstaatsanwältin Claudia Gorf (Bundesanwaltschaft), - Oberstaatsanwalt Dieter Killmer (Bundesanwaltschaft), - Oberstaatsanwalt Horst-Rüdiger Salzmann (Bundesanwaltschaft), - Wetzel? (Bundesanwaltschaft) - Erster Kriminalhauptkommissar Philipp Klein (BKA-ST), - Kriminalhauptkommissar Jan Rehkopf (BKA-ST), - Kriminalhauptkommissar Rasmus M….. (Dezernat 21, LKA NW), - (Stellvertretender) Dezernatsleiter Erster Kriminalhauptkommissar W……. (LKA NW), - ? (V-Mann-Führer „VP-01“ [LKA NW]), - ? (V-Mann-Führer „VP-01“ [LKA NW]), - Herr B. (LKA NI), - Herr L. (LKA NI). Anlass des Gespräches war, dass das Bundeskriminalamt die Angaben des V-Mannes „VP-01“ in Frage stellte. So hieß es später im Zwischenbericht des NRW-Untersuchungsausschusses vom 4. April 2017: „Nach Bewertung des BKA berichtet die VP zwar zutreffend zu relevanten Personengeflechten, jedoch bestehen erhebliche Zweifel an der Belastbarkeit der Aussagen bezüglich eines von AMRI geplanten Attentats mittels Schnellfeuergewehren.“127 Innerhalb der Gesprächsrunde kam es zu einer hitzigen Debatte zwischen den Vertretern der verschiedenen Sicherheitsbehörden. Zwar näherten sich alle bei der Besprechung irgendwie an, aber am Ende hatten alle ein unterschiedliches Verständnis von dem Ergebnis der gemeinsamen Sitzung. Die Zweifel an der Glaubwürdigkeit des V-Mannes waren für den Generalbundesanwalt umso gravierender, als der V-Mann quasi sein Kronzeuge im wichtigsten Terrorverfahren der Bundesanwaltschaft war, dem Strafprozess gegen das „Abu Walaa“-Netzwerk. Das Gespräch endete damit, dass Oberstaatsanwalt Horst-Rüdiger Salzmann die Bundesanwaltschaft das BKA „sehr deutlich“ aufforderte, seine damalige Bewertung der Gefährlichkeit von Anis Amri noch einmal heraufzusetzen.128 Dieser Aufforderung kam das BKA am 29. Februar nach. Nach Darstellung dieses BKA-Beamten Erster Kriminalhauptkommissar Philipp Klein129 habe seine Behörde in dem damaligen Gespräch die Glaubwürdigkeit der Person des „VP-01“ nie in Frage gestellt, sondern nur die Glaubhaftigkeit seiner Angaben. Man müsse zwischen beidem strikt unterscheiden, da ja die V-Person auch das berichten würde, was ihr von anderen Dschihadisten erzählt wurde, was aber nicht unbedingt der Wahrheit entsprechen würde. Demgegenüber argumentierten die Vertreter der Bundesanwaltschaft, dass man eine solche strikte Trennung zwischen Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit nicht vornehmen könne, da eine V-Person, die in einem gewissen Umfang Unglaubhaftiges berichten würde, dadurch irgendwann selbst unglaubwürdig werden würde.130 Dies sei für die Staatsanwälte

127 Landtag Nordrhein-Westfalen: Zwischenbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses V, Drucksache 16/14550, Düsseldorf, 4. April 2017, S. 56 128 Musharbash, Yassin / Stark, Holger: Haben Ermittler Amri falsch eingeschätzt, Zeit Online, Hamburg, 18. Dezember 2019, o. S 129 Philipp Klein trat 2001 ins BKA ein. Nach seiner dreijährigen Ausbildung kam er 2004 zur Terrorismusabteilung und war dort im Bereich Islamismus eingesetzt. Er war u. a. an Ermittlungen gegen folgende Dschihadisten beteiligt: Mounir al-Motassadeq, Christian Manfred Ganczarski und möglicherweise auch Khalid Scheich Mohammed. Im Jahr 2010 wechselte er zur Zentralstelle für Gefährdungsbewertung. 130 Die Verteidiger im „Abu Walaa“-Verfahren vor dem Oberlandesgericht Celle nutzten die Gelegenheit, und ließen Philipp Klein am 4. Februar 2020 vorladen, um die Aussage des Belastungszeugen „VP-01“ zu entkräften. Siehe: Henkel, Angelika: Terrorprozess: Anis Amri und die letzten Zeugen, Norddeutscher Rundfunk Online, Hamburg, 4. Februar 2020, o. S.

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der Bundesanwaltschaft ein (straf-prozessuales) Problem. Während sich der BKA-Beamte Kriminalhauptkommissar Jan Rehkopf die Position der Bundesanwaltschaft nachvollziehen konnte, blieb der BKA-Beamte Klein bis zum Schluss bei seiner Position. KHK M….. bezeichnete ihn vor dem BT-Untersuchungsausschuss daher als „störrischen Esel“. In seiner Anhörung vor dem BT-Untersuchungsausschuss begründete Philipp Klein seine Skepsis damit, dass man vom LKA NW angeblich falsch bzw. unzureichend informiert worden sei. So ging man beim BKA davon aus, dass sich „VP-01“ quasi als „neutrale“ Person in der salafistischen Szene aufhalten und nur abgeschöpfte Informationen weiterleiten würde. Davon, dass „VP-01“ mit der Legende, ein anschlagsbereiter Dschihadist zu sein, auftrat, habe man beim BKA nicht gewusst. Dem widersprach KHK M….., bei dem Gespräch in Karlsruhe sei es nicht um die Legendierung des V-Mannes gegangen, schon vorher hatte er das BKA darüber durch einen Vortrag in Kenntnis gesetzt. Außerdem sei es aufgrund der Abschottung der einzelnen dschihadistischen Zellen völlig unwahrscheinlich, so Klein, dass der V-Mann gleich über drei Anschlagspläne (Anil Oykun, Mahmoud Omeirat und Anis Amri) Bescheid wissen konnte:

„Das BKA habe den Spitzel nicht für glaubhaft gehalten, weil er gleich in zwei Verfahren in Anschlagsplänen eingeweiht gewesen sein will. „Das hielten wir für so wahrscheinlich, wie zwei Mal in der Woche Lotto zu spielen und zwei Mal einen Sechser zu landen“, sagt K.. Der Dissens sei bei dem Treffen in Karlsruhe aber ausgeräumt worden, als das LKA offengelegt habe, dass „Murat“ besonderes Vertrauen in der Szene genoss – weil er sich selbst als anschlagsbereit gab.“131

Bei der Besprechung soll der EKHK Philipp Klein (BKA) gefordert haben, „VP-01“ „kaputtzuschreiben“. Philipp Klein arbeitete in der Zentralstelle des Bundeskriminalamtes und war für die Gefährdungsanalyse zuständig. Der an dem Gespräch beteiligte Kriminalhauptkommissar Rasmus M….., seit dem 9. Juli 2015 Leiter der EK VENTUM beim LKA NW, berichtete darüber am 14. November 2019 dem BT-Untersuchungsausschuss. Darüber hieß es in der „Welt“:

„Der Vorwurf, den M. erhebt: Innenministerium und Bundeskriminalamt (BKA) sollen zehn Monate vor dem Anschlag angewiesen haben, die engste eigene Quelle aus dem Umfeld des späteren Attentäters Anis Amri loszuwerden. Und diese Entscheidung sei, so berichtet der NRW-Ermittler, von „ganz oben“ autorisiert gewesen. Konkret nennt M. den Namen eines leitenden BKA-Abteilungsleiters – und den damaligen Bundesinnenminister: Thomas de Maizière. Die entscheidende Besprechung, auf die M. seine Darstellung stützt, fand am 23. Februar 2016 statt. Damals soll ihm ein BKA-Beamter in einem Vieraugengespräch mitgeteilt haben, dass die Quelle – die Vertrauensperson mit der amtlichen Bezeichnung „VP-01“ – „zu viel Arbeit“ verursache. Darum müsste der Informant des LKA Nordrhein-Westfalen „kaputtgeschrieben“ werden. Der Entschluss sei „ganz oben“ gefallen. M. sagt, er habe seinem Vorgesetzten von dem Gespräch erzählt. „Ich war konsterniert und geschockt.“ Denn die Quelle – „VP-01“ – sei für die Ermittler in NRW jene gewesen, „die am tiefsten in solche Szenen eingestiegen“ sei. Verlässlich habe der Mann ihnen über Jahre Informationen aus dem islamistischen Milieu geliefert. Mitunter seien die Infos sogar in Strafverfahren eingeflossen. (…) Bis zum Frühling 2016, als Amri dann nach Berlin zog, lieferte „VP-01“ Informationen. Schon damals gab es wohl jedoch bereits Personen in deutschen Behörden, die an der

131 Litschko, Konrad: „Philipp, das stimmt nicht“, taz Online, Berlin, 13. Dezember 2019, o. S.,

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Glaubwürdigkeit der Vertrauensperson zweifelten. Im Kern sollen zwei Vorwürfe laut geworden sein: Zum einen seien die Infos von „VP-01“ bei Anschlagsplanungen fast unheimlich detailliert gewesen. Zum anderen sei es nicht ausgeschlossen, dass der Mann selbst junge Männer wie Amri anstiftet, Taten zu begehen. Womöglich, um selbst bessere Infos geben zu können. Bislang gibt es öffentlich jedoch keinen Beleg dafür, dass „VP-01“ Amri zu seiner Tat am Breitscheidplatz anstiftete. Der Zeuge, der am Donnerstag im Untersuchungsausschuss befragt wurde, verteidigte die Quelle hingegen. Ihm seien die vielen Vorwürfe bekannt gewesen: „Ich habe zu keiner Zeit Zweifel an ihr (Vertrauensperson, d. Red.) gehabt.““132

Im amtlichen Gesprächsprotokoll findet sich kein Hinweis darauf, dass das BKA gefordert hatte, „VP-01“ abzuschalten, wie der Journalist Florian Flade später berichtete:

„Das Protokoll der damaligen Besprechung beim Generalbundesanwalt liegt dem WDR vor. Daraus wird ersichtlich, dass damals die „Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit“ von VP01 diskutiert wurde – von einer Aufforderung, die Quelle abzustellen ist darin allerdings nicht die Rede.“133

Aber nach der offiziellen Besprechung soll es noch zu einem vertraulichen Vier-Augen-Gespräch zwischen Kriminalhauptkommissar M….. vom LKA NW und dem Ersten Kriminalhauptkommissar Philipp Klein vom BKA gekommen sei, bei dem Letzterer dem Ersteren die brisanten Hintergründe für die Kontroverse erläuterte. Dies behauptet jedenfalls Kriminalhauptkommissar M…..,, während der Erste Kriminalhauptkommissar Klein seinerseits behauptet, ein solches Vier-Augen-Gespräch habe es nie gegeben. Warum es (eventuell) zu diesem Vier-Augen-Gespräch kam, wenn es denn tatsächlich stattfand, kann nur vermutet werden. Vielleicht wollte sich Klein gegenüber M….., die beide bis dato durchaus ein kollegiales Verhältnis pflegten, erklären, warum er mit dem Verweis nach „oben“ in der amtlichen Runde so schroff gegen „VP-01“ argumentiert hatte bzw. argumentieren musste. Man weiß es nicht. Daniel Lücking, der für den „Freitag“ die Sitzung des BT-Untersuchungsausschuss ebenfalls verfolgte, berichtete, dass M….. seine Aussagen auf seinem privaten Gedächtnisprotokoll stützte:

„Es ist ein Herr Klein vom Bundeskriminalamt, der nach der Sitzung mit KHK M. unter vier Augen spricht. Es gäbe „Anweisung von ganz oben“, dass die Quelle VP-01 „kaputt zu machen“ sei. Und das LKA NRW gleich mit, weil es immer wieder so unliebsame Informationen lieferte. KHK M. fertigt eine Gesprächsnotiz an, notiert, die Anweisung sei vom Bundesinnenministerium gekommen. Präzise schildert der 59-jährige KHK M., dass er „de Maiziére“ notiert hat. Aus der Erinnerung vermag er aber nicht mehr zu sagen, ob das für die Ministeriumsspitze oder die Person des damaligen Innenministers steht. Handschriftlich, zeitnah dokumentiert in einem Notizbuch.“134

Jedenfalls findet sich in den handschriftlichen Gedächtnisnotizen M….. mit dem Titel „Arbeitsbesprechung GBA“ das Kürzel „deM“, allerdings konnte sich dieser nicht mehr daran erinnern, ob er damit den damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière persönlich meinte oder ihn nur – pars pro toto – stellvertretend für das ganze Bundesinnenministerium

132 Naber, Ibrahim / Bewarder, Manuel: Kriminalhauptkommissar erhebt schweren Vorwurf gegen Innenministerium, Welt Online, Berlin, 15. November 2019, o. S. 133 Flade, Florian: Amri-Untersuchungsausschuss: LKA vs. BKA, WDR Online, Köln, 2. Dezember 2019, o. S. 134 Lücking, Daniel: Kaputtmachen, Freitag Online, Berlin, 15. November 2019, o. S.

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bzw. einzelne verantwortliche Mitarbeiter, wie z. B. Ministerialdirigent Stefan Kaller, Leiter der Abteilung Öffentliche Sicherheit (ÖS). Demgegenüber berichtete ein Journalist des „Bayerischen Rundfunks“, dass Philipp Klein die Namen des damaligen Bundesinnenministers Thomas de Maizière und von Sven „Kuba“ Kurenbach, damals wie heute Leitender Kriminaldirektor beim BKA-Staatsschutz (BKA-ST), nannte.135 Kriminalhauptkommissar M….. seinerseits hielt nach dem aufwühlenden Vier-Augen-Gespräch mit dem Ersten Kriminalhauptkommissar Philipp Klein Rücksprache mit weiteren Anwesenden, so mit Oberstaatsanwalt Dieter Killmer136 und – am Rande eines dienstlichen Abendessens im Restaurant „Badisch Brauhaus“ am Ludwigsplatz – mit der Oberstaatsanwältin Gorf, sowie mit seinem direkten Vorgesetzten beim LKA NW Dezernent W.:

„Nach dem Vier-Augen-Gespräch mit dem BKA-Kollegen habe er seinen mit anwesenden Dezernatsleiter W. sowie Oberstaatsanwalt K. von der Bundesanwaltschaft (BAW) informiert und ein oder zwei Tage später telefonisch den Bundesanwalt Horst Salzmann. Salzmann ist heute in der BAW der Verantwortliche für das Breitscheidplatz-Verfahren. Alle seien genauso konsterniert und geschockt gewesen wie er selber.“137

Demgegenüber wies BKA-Mann Philipp Klein in einer „dienstlichen Erklärung“ die Behauptungen M….. zurück. Dazu besprach sich Philipp Klein am Vormittag des 15. Novembers 2019 mit mehreren Mitarbeitern des BKAs (Kurenbach, Rehkopf, Schneider) und des BIMs (Ministerialdirektor Stefan Kaller138 und ein Herr Koch) und fasste dann seine Erklärung eigenhändig ab: Ein Vier-Augen-Gespräch des besagten Inhalts hätte nie stattgefunden. Wie es zu dieser „dienstlichen Erklärung“ gekommen sei und ob ihm dabei Vorgesetzte des BKA geholfen hätten, wollten die Abgeordneten des BT-Untersuchungsausschusses wissen. Dies wurde vom EKHK Klein verneint:

„Wie kam es überhaupt zu der dienstlichen Erklärung von Philipp K.?, wollte der Ausschuss wissen. Hat er sie selber formuliert oder hat sie ihm jemand vorgegeben? K.s schon archetypische Antwort: „Weder noch“. Rekonstruiert wurde schließlich Folgendes: Noch am Abend des 14. November, dem Tag jener folgenschweren Zeugenaussage, rief ihn aus dem Bundesinnenministerium (BMI) Ministerialrat Jens Koch an, der Abteilungsleiter für öffentliche Sicherheit. Er wollte wissen, was da im Ausschuss erzählt wird und K. erzählte es ihm. Koch war im Oktober selber als Zeuge im Bundestag geladen, weil er maßgeblich an der Abschiebung des Amri-Komplizen Bilel Ben Ammar im Februar 2017 beteiligt war. Am nächsten Morgen kam es im Bundeskriminalamt in Berlin zu einer Dienstbesprechung mit Philipp K. und Vorgesetzten. Dazu war auch das Bundesinnenministerium mit mehreren Vertretern zugeschaltet. Unter ihnen der Verantwortliche für die Begleitung des Untersuchungsausschusses sowie der Sitzungsvertreter des BMI im Ausschuss, Michael Vogel. Vogel soll, so Philipp K., im Laufe des Tages noch angerufen und gesagt haben, es sei „an der Zeit, eine Erklärung“ abzugeben. K. will da schon selbstständig damit angefangen haben, sie zu

135 N.N.: Aussage im U-Ausschuss: Eklat um Attentäter Amri, Bayerischer Rundfunk Online, München, 15. November 2019, o. S. 136 Dieter Killmer ist neben Holger Schneider-Glockzin und Nadine Robe einer der drei Ankläger im „Abu Walaa“-Verfahren vor dem Oberlandesgericht Celle. 137 Moser, Thomas: Der Amri-Skandal erreicht Ex-Innenminister De Maizière, Telepolis Online, München, 18. November 2019, o. S. 138 Ministerialdirektor Stefan Kaller war damals Leiter der Abteilung Öffentliche Sicherheit (ÖS).

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schreiben, weil ihm klar gewesen sei, dass er irgendwann eine solche dienstliche Erklärung abgeben müsse. Um 14:52 Uhr am 15. November reichte Vogel diese dienstliche Erklärung K.s im Sekretariat des Untersuchungsausschusses (UA) ein. Doch schon um 12:15 Uhr hatte Vogel im UA-Sekretariat einen Sprechzettel abgegeben, in dem steht, das BMI erkläre, dieses Vier-Augen-Gespräch habe es nicht gegeben. Auf Nachfrage erklärte Philipp K., er sei bereit, die dienstliche Erklärung auch an Eides statt abzugeben. BMI-Vertreter Vogel ist durch sein Handeln zum Zeugen im Untersuchungskomplex geworden und könnte streng genommen nicht mehr an den Sitzungen des Ausschusses teilnehmen. Das gleiche trifft aber auch auf den Vertreter des Justizministeriums in der Runde zu, der ebenfalls in die Abschiebung Ben Ammars involviert war und trotzdem nach wie vor an den Ausschusssitzungen teilnimmt, selbst den internen.“139

Auch dem heutigen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) blieb nichts anderes übrig, als die Ausführungen von Kriminalhauptkommissar M….. umgehend zu dementieren. So erklärte Steve Alter, Pressesprecher des BMIs, in der „Regierungspressekonferenz“ am 15. November 2019:

„Am 14. November 2019 hat ein Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen als Zeuge vor dem 1. Untersuchungsausschuss der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages einige Aussagen getätigt, die die Zusammenarbeit des Bundeskriminalamtes und des LKA Nordrhein-Westfalen vor dem Anschlag betreffen. Hierzu nimmt das Bundesinnenministerium wie folgt Stellung: Erstens. Der Zeuge hat gegenüber dem Untersuchungsausschuss ausgesagt, ein mündliches Ersuchen auf Übernahme der Sachverhaltsbearbeitung durch das BKA gestellt zu haben, was jedoch durch das BKA abgelehnt worden sei. Dazu erkläre ich für das BMI: Ein Übernahmeersuchen des LKA NRW zum Sachverhalt an das BKA hat es nicht gegeben. Zweitens. Der Zeuge hat gegenüber dem Untersuchungsausschuss ausgesagt, ein Beamter des Bundeskriminalamtes habe ihm am Rande einer Besprechung beim Generalbundesanwalt am 23. Februar 2016 gesagt, die Quelle des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamtes, die damals auf die Gefährlichkeit des späteren Attentäters Anis Amri hingewiesen habe, „mache zu viel Arbeit“. Dazu erkläre ich für das BMI: Die Aussage wurde weder wörtlich noch sinngemäß durch den Beamten des BKA getätigt. Bereits ein inhaltliches Vieraugengespräch hat es nicht gegeben. Drittens. Laut Zeuge habe ihm besagter Sachbearbeiter des BKA in dem Vieraugengespräch weiterhin gesagt, diese Auffassung werde auch „von ganz oben“ vertreten. Auf Nachfrage teilte der Zeuge mit, in seinen entsprechenden Gesprächsnotizen habe er sich daraufhin den Namen des damals zuständigen Gruppenleiters des BKA sowie den Namen de Maizière beziehungsweise „Bundesinnenministerium“ notiert. Dazu erkläre ich für das BMI: Eine entsprechende Aussage hat der Beamte des BKA nicht getroffen. Zudem ist auszuschließen, dass weder der damalige Bundesminister

139 Moser, Thomas: Was hatte das BKA gegen die Quelle, die Amri beschattete? Telepolis Online, München, 13. Dezember 2019, o. S.

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de Maizière noch andere Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des BMI entsprechende Sachverhaltsbewertungen vornehmen oder derartige Weisungen erteilt haben. Das Gleiche gilt hier für die Leitungsebene des BKA einschließlich des damaligen Gruppenleiters. (…) Ich bitte um Verständnis, dass ich zu diesem Komplex keine weitere Detaillierung vornehmen kann; denn dieser Sachverhalt ist Gegenstand des Untersuchungsausschusses und auch Gegenstand von Ermittlungen. Aber ich bin der Auffassung, dass das, was ich Ihnen gerade erklärt habe – es geht ja auf die wesentlichen Aussagen des Zeugen ein -, in aller Klarheit dargestellt wurde. Alles Weitere wird vor dem Untersuchungsausschuss zu klären sein.“140

Der „Bayerische Rundfunk“ berichtete dazu:

„Das Bundesinnenministerium dementiert die Vorwürfe mittlerweile. „Diese Aussage wurde weder wörtlich noch sinngemäß durch den Beamten des BKA getätigt“, so heißt es in einer Stellungnahme an den Untersuchungsausschuss. „Bereits ein inhaltliches Vier-Augen-Gespräch hat es nicht gegeben.“ Auch die Aussagen zum damaligen Bundesinnenminister de Maizière und dem damaligen BKA-Gruppenleiter K. seien unzutreffend. „Derartige Weisungen“ habe es nicht gegeben, teilte das Ministerium mit.“141

Am 12. Dezember 2019 wurde der Erste Kriminalhauptkommissar Philipp Klein zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen vom BT-Untersuchungsausschuss als Zeuge vernommen. Er wies in seiner Zeugenaussage vor dem BT-Untersuchungsausschuss zu Recht darauf hin, dass es in der Natur eines Vier-Augen-Gespräches liege, dass man anschließend nicht nachweisen könne, ob es stattgefunden habe und um welche Inhalte es ging. Außerdem wies Klein darauf hin, dass er bei der Zeugenvernehmung des KHK M….. durch den BT-UA1 am 15. November 2019 nicht anwesend war, er dessen konkrete Vorwürfe gegen ihn somit nicht wortwörtlich kenne, sondern nur mittelbar über die damalige Berichterstattung informiert sei. Philipp Klein blieb dabei, ein Vier-Augen-Gespräch des genannten Inhalts hätte nie stattgefunden, allerdings wollte er nicht ausschließen, dass es nach der Besprechung – quasi im Hinausgehen oder auf der Treppe – ein kleines Gespräch zwischen ihm und Herrn M. über „smalltalk“ gegeben haben könnte; danach könne er sich nach drei Jahren nicht mehr erinnern. Allerdings wies er die Behauptungen des KHK M…… bezüglich des Inhalts des angeblichen „Gesprächs Unter Dreien“ kategorisch von sich. So berichtete der anwesende Journalist Thomas Moser über die Vernehmung:

„Dass die VP „vom Spiel zu nehmen“ sei? Antwort: „Schließe ich aus. Dass es eine Anweisung „von ganz oben“ gegeben habe? Antwort: „Schließe ich aus.“ Dass eine solche Anweisung von „Kurenbach“ kam? – „Schließe ich aus.“ - Von „Thomas de Maizère“? – „Schließe ich aus.“ – „Aus dem Bundesinnenministerium“? – „Schließe ich aus.““142

Auch räumte er ein, dass er möglicherweise die Äußerung getätigt haben könnte, dass die V-Person VP-01 „(zu)viel Arbeit“ machen würde. Wenn dem so gewesen wäre, wäre dies aber nicht wortwörtlich gemeint gewesen, sondern wäre dann eine allzu saloppe Äußerung gewesen. Jedenfalls würde es in der Sache nicht stimmen, da das BKA jederzeit zur

140 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Hg.): Regierungspressekonferenz vom 15. November 2019, Mitschrift, Berlin, 15. November 2019, o. S. 141 N.N.: Aussage im U-Ausschuss: Eklat um Attentäter Amri, Bayerischer Rundfunk Online, München, 15. November 2019, o. S. 142 Moser, Thomas: Was hatte das BKA gegen die Quelle, die Amri beschattete? Telepolis Online, München, 13. Dezember 2019, o. S.

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Bewältigung von Mehrarbeit weitere Kräfte aus anderen Dienststellen im Hause hätte flexibel zusammenrufen können. Es bleibt die Tatsache, dass das BKA den „Fall Anis Amri“ nie an sich gezogen hat. Die Ausführungen des EKHK Klein, so wie sie KHK M….. im Wortlaut wiedergab, entsprechen nicht immer der üblichen Diktion, wie man sie von einer Bundesoberbehörde erwarten sollte. Für die Richtigkeit der Zitate spricht, dass EKHK Klein nur einen Tag später, am 24. Februar 2016, eine interne E-Mail an vier Empfänger verfasste, die in einem ähnlichen Tonfall verfasst war:

„Es ist wirklich insgesamt eine Frechheit und hochgradig unprofessionell wie NRW hier agiert. Obwohl natürlich in aller Klarheit eine Absprache im Infoboard auch eingehalten werden muss, kann ich Berlin inhaltlich wirklich verstehen. Wenn man sich den Text zur Gefährdereinstufung Amri durch liest und gegen die Fakten hält, deren ganze Trostlosigkeit sich gestern beim GBA ein bisschen mehr gezeigt hat, dann hat das seitens NRW – offen und intern gesagt – auch nichts mehr mit divergierenden Bewertungen zu tun sondern grenzt an Lügen. Und der Text verbunden mit den fragmentarischen Halbinfos, die spärlich fließen und mit hanebüchenden Bewertungsversuchen verbunden werden, würde ich als Berlin den Typ hier auch nicht rumspringen lassen. Hrmpf.“143

Und an anderer Stelle:

„Was erwartet der denn? Wir haben uns beim GBA [Generalbundesanwalt] gerade nicht auf eine Neubewertung geeinigt, sondern nur auf ein Schlupfloch für die Quelle. Und nur das werden sie bekommen."144

Zur Begründung warum er sich damals derart echauffierte, erklärte EKHK Klein, die Gefährdereinschätzung des LKA NW sei zwar in der Sache an sich richtig gewesen, aber sie sei in einer Diktion abgefasst gewesen, der jedem Polizeibeamten suggerieren musste, dass von Anis Amri eine unmittelbare Anschlagsgefahr ausgehen würde, das sei aber im Februar 2016 nicht der Fall gewesen. Demgegenüber wiesen die Bundestagsabgeordneten daraufhin, dass sich die Gefährdereinschätzung des LKA NW im Nachhinein durch den Terroranschlag als richtig erwiesen habe. Die von EKHK Klein verfasste E-Mail widerspricht seiner Aussage, dass die Besprechung beim GBA am Vortag zwar kontrovers geführt worden sei, aber einvernehmlich geendet hätte. So betonte Philipp Klein in seiner Einlassung mehrfach, dass in den Monaten vom März bis Dezember 2016 bei den GTAZ-Besprechungen keine divergierende Bewertung zwischen BKA und LKA NW bzgl. Anis Amri gegeben hätte, dies lasse sich an Hand der vorliegenden Dokumente eindeutig dokumentieren. Somit ließe sich quasi beweisen, dass das kontroverse Vier-Augen-Gespräch so nicht gegeben hätte. Bei einer direkten Gegenüberstellung im BT-Untersuchungsausschuss sagte KHK M….. an EKHK Klein gerichtet, dieser habe damals erklärt, dass er sich zu dem Vier-Augen-Gespräch nie äußern werden. Daraufhin musste Klein „schlucken“, sagte aber nichts. Und:

„Befragt werden nun Philipp K., Rasmus M. und ein Oberstaatsanwalt des Bundesgerichtshofs, Dieter Killmer, der am 23. Februar 2016 auch dabei war – und

143 N.N.: Fall Amri: Opposition sieht Behörden-Versagen, Zweites Deutsches Fernsehen Online, Mainz, 18. Dezember 2019, o. S. 144 Moser, Thomas: Was hatte das BKA gegen die Quelle, die Amri beschattete? Telepolis Online, München, 13. Dezember 2019, o. S.

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zwar alle gleichzeitig. Und es wird sofort dynamisch. Denn Rasmus M. wiederholt seine Aussage, diesmal direkt ins Gesicht seines Kollegen. Philipp K. blickt entgeistert zurück. „Das muss ich erst mal verdauen. Ich habe nicht geglaubt, dass diese Sachen wirklich so von dir gesagt wurden.“ Und nein, er schließe weiter aus, dass es die Aussprüche gegeben habe. Aber Rasmus M. macht weiter. Der LKA-Kommissar widerspricht auch, dass es ein Einlenken des BKA beim Treffen in Karlsruhe gegeben habe. „Philipp, das stimmt nicht. Du hast bis zum Schluss gesagt: ‚Ich werde meine Meinung nicht ändern.‘“ Auch stimme nicht, dass sein LKA nicht ausreichend über den Hintergrund des Spitzels informierte habe: „Da muss ich vehement widersprechen.“ Bereits Wochen zuvor sei allen Behörden berichtet worden, dass sich die Quelle als anschlagsbereit ausgebe, sagt der 59-Jährige. Philipp K. verfolgt all dies kopfschüttelnd, blickt hilflos in den Saal. Eine wirkliche Entlastung gelingt ihm nicht mehr. Was Rasmus M. denn für ein Motiv haben solle, sich dies alles auszudenken, wird der BKA-Beamte gefragt. Der zuckt mit den Schultern: „Ich kann mir das alles nicht erklären.““145

Immerhin: Oberstaatsanwalt Dieter Killmer bekannte in seiner Anhörung vor dem BT-Untersuchungsausschuss am 12. Dezember 2019: „Ich persönlich habe keinen Zweifel daran, dass es dieses Vier-Augen-Gespräch gegeben hat.“146 Oberstaatsanwältin Claudia Gorf riet in ihrem damaligen Gespräch mit M….., er möge sich in dieser Angelegenheit direkt an den Bundesanwalt Horst-Rüdiger Salzmann wenden. In ihrer Zeugenvernehmung am 16. Januar 2020 bestätigte die Oberstaatsanwältin Claudia Gorf147 im Wesentlichen die Ausführungen von Herrn M….. Sie selbst hatte keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit des V-Mannes „VP-01“ Über die Besprechung in der Bundesanwaltschaft berichtete sie, dass Philipp Klein beharrlich sein Misstrauen an dem V-Mann betonte, allerdings waren in der Sitzung „ziemlich viele gegen einen". In einem Vier-Augen-Gespräch habe ihr M….. mitgeteilt, dass Klein ihm berichtet habe, die Anweisung „VP-01“ zu diskreditieren käme von „ganz oben“. Daraufhin riet sie ihm, sich direkt an Bundesanwalt Salzmann zu wenden, damit die Bundesanwaltschaft offiziell tätig werden konnte:

„Die Zeugin Gorf bestätigte dem Ausschuss, dass Hauptkommissar M. sie noch am selben Abend von dieser Unterredung in Kenntnis gesetzt habe. Einige Staatsanwälte und Polizeivertreter hätten sich noch zum Abendessen in einem Karlsruher Restaurant verabredet. Gleich nach ihrem Eintreffen habe M. sie um ein vertrauliches Gespräch gebeten. Sie seien vor die Tür gegangen, wo M. die Unterredung mit den Worten eröffnet habe: „Sie werden mir nicht glauben, was mir Herr Klein nach der Besprechung gesagt hat.“ Aus seinen anschließenden Ausführungen habe sie noch genau in Erinnerung, dass darin die Rede von einer Anweisung „von oben“ gewesen sei, der zufolge die VP01 „kaputtgeschrieben“ werden solle, weil sie „zu viel Arbeit“ mache, sagte die Zeugin. Der Begriff „kaputtschreiben“ habe wohl bedeuten sollen, dass die Angaben des V-Mannes in allen BKA-Schriftsätzen systematisch in Zweifel zu ziehen waren. Kriminalhauptkommissar M. habe so „konsterniert“ und „fassungslos“ gewirkt, wie sie ihn noch nie erlebt habe, sagte die Zeugin. Sie kenne M. seit 2015 als „äußerst gewissenhaften“ und „professionellen“, auch „außerordentlich weitblickenden“, ruhigen und besonnenen Beamten, der normalerweise durch nichts aus der Ruhe zu bringen

145 Litschko, Konrad: „Philipp, das stimmt nicht“, taz Online, Berlin, 13. Dezember 2019, o. S. 146 N.N.: BKA spielte Hinweise zu Anis Amri herunter, Spiegel Online, Hamburg, 13. Dezember 2019, o. S. 147 Claudia Gorf ist seit 2015 in der Terrorismusabteilung der Bundesanwaltschaft tätig.

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sei. Sie habe ihn gedrängt, auch ihren Referatsleiter Oberstaatsanwalt Horst Salzmann in Kenntnis zu setzen.“148

Als Quintessenz der Zeugenvernehmung konstatierte der Berichterstatter des Berliner „Tagesspiegels“: „Die Aussage der Oberstaatsanwältin am Bundesgerichtshof zum Terrorfall Anis Amri bringt einen Beamten des Bundeskriminalamtes (BKA) in die Bredouille.“149 In seiner Vernehmung vor dem BT-Untersuchungsausschuss am 16. Januar 2020 bestätigte auch Dezernent W……. vom LKA NW die Angaben von KHK M…..:

„Der Zeuge bestätigte, dass ihn sein Kollege, Kriminalkommissar M., nach dem Treffen gewarnt habe, das BKA wolle die VP01 planmäßig „kaputtschreiben“. Dies habe ihm im Anschluss an die Besprechung einer der beiden anwesenden BKA-Vertreter unter vier Augen anvertraut. Er meine, sich zu erinnern, dass M. ihm den Vorfall am Abend mitgeteilt habe, während sie beide vom Hotel unterwegs waren zu einer Verabredung mit anderen Teilnehmern der Besprechung. Er habe dabei sehr „emotional“ und „aufgebracht“ gewirkt. Er habe M. geraten, auch eine der Anwesenden aus der Bundesanwaltschaft, Oberstaatsanwältin Claudia Gorf, einzuweihen, was M. im Restaurant dann getan habe, berichtete der Zeuge. Er selbst habe dem Vorfall damals keine große Bedeutung beigemessen, weil das Düsseldorfer LKA sein „Besprechungsziel“ in Karlsruhe ja erreicht habe. Wäre dies anders gewesen, hätte es womöglich Anlass gegeben, die Sache an die große Glocke zu hängen. Er habe sie bis vor Kurzem fast vergessen gehabt.“150

So hinterließ der BKA-Beamte Philipp Klein vor dem BT-Untersuchungsausschuss einen eher negativen Eindruck, wie Claudia van Laak vom „Deutschlandradio“ berichtete:

„Eine Klingel ruft die Abgeordneten zur Abstimmung, der Untersuchungsausschuss wird kurz unterbrochen. Gerhard Zawatzki holt sich einen Kaffee. Auch Astrid Passin ist da – sie hat ihren Vater beim Terroranschlag verloren. Und Andreas Schwartz – er entkam nur knapp dem Tod. Die Drei beobachten die Auftritte der Zeugen genau – am letzten Donnerstag einen Beamten vom Bundeskriminalamt. Dieser hatte vor dem Attentat Hinweise zur Gefährlichkeit von Anis Amri heruntergespielt. Vor dem Ausschuss verwickelt sich der Zeuge in Widersprüche. Gerhard Zawatzki – normalerweise ein ruhiger, überlegter Mann, wird auf einmal emotional. „Ich würde gerne, sehr gerne denjenigen packen und sagen: Weißt Du, was Du getan hast? Sag einfach mal die Wahrheit.““151

Und der anwesende Journalist Thomas Moser befand in einem Teaser: „Im Untersuchungsausschuss des Bundestages bestreitet ein BKA-Beamter in verheerender Weise die Vorwürfe eines Staatsschützers aus Düsseldorf und stellt damit seine Behörde erst Recht unter Verdacht.“152 Sein Kollege Daniel Lücking stellte fest, Klein habe in seiner sechs-stündigen Zeugenbefragung „semantische Pirouetten gedreht und Wortklaubereien an den Tag gelegt“. Und: „Sachkundige Ausschusskreise wundern sich zudem über die steile

148 Deutscher Bundestag: Zeugin schildert turbulente Besprechung, Berlin, 17. Januar 2020, o. S. 149 N.N.: Oberstaatsanwältin stützt Falschaussage-Verdacht gegen das BKA, Tagesspiegel Online, Berlin, 16. Januar 2020, o. S. 150 Deutscher Bundestag: Oberstaatsanwältin schildert Konflikt mit dem Bundeskriminalamt, Deutscher Bundestag online, Berlin, o. S. 151 Laak, Claudia, van: Von Helfern, die selbst Hilfe brauchen, Deutschlandfunk Online, Köln, 19. Dezember 2019, o. S. 152 Moser, Thomas: Was hatte das BKA gegen die Quelle, die Amri beschattete? Telepolis Online, München, 13. Dezember 2019, o. S.

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Karriere des BKA-Mannes Klein, der seit Einstellung in den gehobenen Polizeidienst im Jahr 2001 nach jedem Beurteilungstermin befördert wurde. Eine solche Karriere sei „mindestens ungewöhnlich“ und sorgt für Verwunderung angesichts der von Klein getätigten Aussagen.“153 In der Sitzung des BT-Untersuchungsausschusses am 16. Januar 2020 wurde auch der Vorgesetzte von Philipp Klein, Kriminalhauptkommissar Jan Rehkopf154, befragt. Er erklärte, dass es zur Besprechung beim GBA kam, weil geklärt werden musste, wie die „VP-01“ an ihre Informationen herangekommen war. Gegen diesen bestanden Zweifel, weil er sich so schnell in die Szene einführen konnte und gleich zu zwei potentiellen Attentätern einen Kontakt herstellen konnte. Man war deshalb im BKA „nervös“ und wollte den diesbezüglichen Dissens mit dem LKA NW klären. Er bestätigte, dass im Polizeijargon der Begriff „totschreiben“ allgemein benutzt werde, er würde dieses Wort aber nicht verwenden. Den Konflikt zwischen Klein und M….. könne er sich nicht erklären:

„Er könne sich weder vorstellen, dass Klein von einer »Anweisung von ganz oben« gesprochen habe, noch dass M. es sich „zusammengereimt“ habe. „Ich krieg’s nicht übereinandergelegt“, sagte Rehkopf. Er gab sich zudem vollständig überzeugt, dass es eine solche Anweisung nicht gegeben habe – und dementsprechend entsetzt über die mediale Berichterstattung und die Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft wegen Falschaussage – hatte aber keine Idee, welcher Kollege was missverstanden haben könnte.“155

Juristisch gilt: Nach wie vor steht Aussage gegen Aussage. Am 13. Dezember 2019 erstattete Opferanwalt Andreas Schulz bei der Berliner Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen uneidlicher Falschaussage. Schulz beklagte: „Im Kernbereich der gestrigen Aussagen (...) sind eklatante Widersprüche feststellbar, welche Grund zu der Annahme geben, dass einer der Zeugen nicht wahrheitsgemäß ausgesagt hat."156 Nach wie vor sind die Gründe für die Unstimmigkeiten zwischen BKA und LKA NW schleierhaft:

„Die VP 01 des LKA aus Nordrhein-Westfalen war für das BKA ein Problem. Aber warum? Das will sich den Abgeordneten nicht so richtig erschließen. Was trieb das Amt? Welches Motiv hatte es für seine Anwürfe gegen die Quelle? Verfolgte es eine eigene Agenda, die im Zusammenhang mit Amri stand? Diese Fragen sind es, die sich vor allem auch nach dem gescheiterten Abwehrversuch gegen die Vorwürfe durch den NRW-Vertreter R.M. erneut stellen.“157

Einen Tag nach der damaligen Besprechung beim GBA, am 24. Februar 2016, kamen in Berlin die Vertreter der verschiedenen städtischen Landesbehörden zur wöchentlichen Sicherheitskonferenz zusammen, bei der u. a. das Thema „Anis Amri“ auf der Tagesordnung stand.158

153 Lücking, Daniel: Aussage gegen Aussagen, Freitag Online, Berlin, 13. Dezember 2019, o. S. 154 Jan Rehkopf stammt aus Niedersachsen. Er ist seit 1997 Mitarbeiter beim BKA, seit 2011 im Polizeilichen Staatsschutz. Anfang 2016 war er mit der Bewertung islamistischer Gefahrenlagen befasst. 155 Wangerin, Claudia: Glaubwürdig belastet – Ausschuss zu Berliner Terroranschlag: Zeugen stützen brisante Aussage, Junge Welt Online, Berlin, 18. Januar 2020, S. 4 156 N.N.: Strafanzeige wegen möglicher Falschaussage von Polizisten, Rundfunk Berlin-Brandenburg Online, Berlin, 13. Dezember 2019, o. S. 157 Moser, Thomas: Was hatte das BKA gegen die Quelle, die Amri beschattete? Telepolis Online, München, 13. Dezember 2019, o. S. 158 Moser, Thomas: Der Amri-Skandal erreicht Ex-Innenminister De Maizière, Telepolis Online, München, 18. November 2019, o. S.

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- Agent provocateur Der Frankfurter Rechtsanwalt Ali Aydin berichtete, „VP-01“ sei ein agent provocateur gewesen, der sich immer als „anschlagsbereit“ dargestellt habe und wiederholt versucht hätte, andere erst zu einem zu animieren.159 Der frühere V-Person-Führer „VPF-2“ der Ermittlungskommission VENTUM räumte in seiner Anhörung vor dem BT-Untersuchungsausschuss im Oktober 2019 Gesetzesverstöße des V-Mann teilweise ein, wie Thomas Moser berichtete:

„Auf Nachfragen räumte der Kriminalbeamte ein, seine Quelle habe im Einsatz auch Straftaten begangen. Was für welche wollte er in öffentlicher Sitzung nicht sagen. Es sei aber nicht so weit gegangen, dass sie nicht mehr geeignet gewesen sei. Er bestritt außerdem, dass die Quelle vor Strafverfolgung geschützt worden sei. Etwas, was die sogenannten Zusammenarbeitsrichtlinien zwischen Geheimdiensten, Polizei und Staatsanwaltschaften möglich machen und aus dem NSU-Komplex bei V-Leuten im rechtsextremistischen Bereich zur Genüge bekannt ist.“160

Auch der ex-Polizist und Journalist Stefan Schubert berichtete über Provokationen des V-Mannes:

„Zudem wurden als regelmäßige Teilnehmer an den Duisburger Islamseminaren (bei Hasan Çelenk, G. P.) sowohl Anis Amri wie auch der Amri-Gefährte und V-Mann Murat bestätigt. Der LKA-Mann Murat hat die Nachwuchs-Terroristen aufgehetzt und ihnen Tipps und Ratschläge für Terroranschläge und deren mögliche Ziele erteilt.“161

Darüber hinaus behauptet Stefan Schubert, dass Amris Idee, einen Anschlag mit einem LKW zu begehen, von „VP-01“ stammt:

„Erst in zeitlichem Abstand zu Amris Terroranschlag wurden dann immer schwerwiegendere Anschuldigungen gegen Murat laut. So soll er immer wieder IS-Terroristen der Abu-Walaa-Zelle zu Terroranschlägen in Deutschland angestachelt haben - auch Anis Amri, zu dem er persönlichen Kontakt hielt. Amri solle „etwas mit Lkws“ machen, sagte ein anderer Islamist aus. Dieser Islamist und ehemalige Anhänger der Abu-Walaa-Gruppe gab dem rbb ein Fernsehinterview, in dem er anonymisiert und unkenntlich gemacht wurde. Dort sprach der Mann in Dortmund davon, dass er aus der Gruppe ausgestiegen sei, weil ihm diese zu radikal geworden sei. Als einen der radikalsten Scharfmacher bezeichnete er den LKA-V-Mann Murat. „Der Typ hat die ganze Zeit zu den Leuten gesagt, komm du hast eh keinen Pass. Mach hier was. Mach einen Anschlag. Ich kann 100-prozentig bezeugen, dass der Typ das auch bei mir versucht hat“, so der Aussteiger über den V-Mann des LKA NRW. (…) Ein ehemaliges Mitglied der Abu-Walaa-Gruppe hatte nämlich dem Inlandsgeheimdienst gegenüber ausgesagt, „… dass die mutmaßliche VP [Murat] … in einem Vier-Augen-Gespräch erklärt habe, nach einem zuverlässigen Mann für einen Anschlag mit einem Lkw zu suchen.“162

159 Adamek, Sascha / Goll, Joachim / Opalka, Susanne Katharina / Siegmund, Norbert / Kraetzer, Ulrich: „Der Anschlag – Als der Terror nach Berlin kam, Sendung vom 11. Dezember 2017, 22.45 Uhr, Rundfunk Berlin-Brandenburg Online, Berlin, 11. Dezember 2017, o. S. 160 Moser, Thomas: Amri und die V-Leute, Telepolis Online, München, 28. Oktober 2019, o. S. 161 Schubert, Stefan: Anis Amri und die Bundesregierung - Was Insider über den Terroranschlag vom Breitscheidplatz wissen, Kopp-Verlag, Rottenburg, Januar 2019, S. 104 162 Schubert, Stefan: Anis Amri und die Bundesregierung - Was Insider über den Terroranschlag vom Breitscheidplatz wissen, Kopp-Verlag, Rottenburg, Januar 2019, S. 134f

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Zu seiner Rechtfertigung erklärte „MURAT“ gegenüber der Polizei:

„Ich habe mich absprachegemäß immer als „anschlagsbereit“ dargestellt. Ich will damit sagen, dass ich von euch den Auftrag hatte, mich so zu positionieren, dass ich von Leuten, die möglicherweise Anschläge planen, mit einbezogen werde, um an Informationen zu kommen.“163

- Abschaltung „MURAT“ musste schließlich im Sommer 2016 angesichts der geplanten Polizeirazzien zurückgezogen werden. Am 9. August 2016 wurde „VP-01“ – nach Angaben aus Sicherheitskreisen - abgeschaltet und in das Zeugenschutzprogramm des BKA-Referats OE 44 übernommen, da die Polizei ein offensives Vorgehen gegen „Abu Walaa“ und seinen Deutschsprachigen Islamverein in Hildesheim plante: Ob diese Auskunft zutrifft, lässt sich nicht überprüfen. Jedenfalls erfolgte am 8. August 2019 die Festnahme von „Abu Walaa“. Dazu berichtete Thomas Moser auf „Telepolis“:

„Im Sommer 2016 wurde der Informant „Murat“ aus dem Umfeld von Abu Walaa abgezogen - vorsorglich, um ihn nicht in Verbindung mit den vorbereiteten polizeilichen Maßnahmen gegen Leute aus der Gruppe bringen zu lassen. Das passierte dann aber doch, weil die Maßnahmen auf Quellen-Informationen gestützt waren. Der VPF 02 sprach im Ausschuss davon, dass das eine "erwartbare Situation" gewesen sei. Das aber hieße: Die Polizei hat die V-Person sehenden Auges geopfert. Warum? War das der Preis für den Prozess gegen Abu Walaa? Die Ermittler waren gegenüber der Abu-Walaa-Gruppierung in die sogenannte „offene Phase“ getreten, wie sie genannt wird: Es kam zu Durchsuchungen und ersten Festnahmen und im November 2016 schließlich zu Verhaftungen von fünf Beschuldigten. Seit September 2017 läuft der Staatsschutzprozess gegen Abu Walaa, Boban S., Hasan C., Mahmoud O sowie Ahmed F.Y.. Nachdem „Murat“ enttarnt war, rief Abu Walaa dazu auf, ihn zu töten.“164

163 Adamek, Sascha / Goll, Joachim / Opalka, Susanne Katharina / Siegmund, Norbert / Kraetzer, Ulrich: „Der Anschlag – Als der Terror nach Berlin kam, Sendung vom 11. Dezember 2017, 22.45 Uhr, Rundfunk Berlin-Brandenburg Online, Berlin, 11. Dezember 2017, o. S. 164 Moser, Thomas: Amri und die V-Leute, Telepolis Online, München, 28. Oktober 2019, o. S.

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Literaturverzeichnis

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Abgeordnetenhaus Berlin: Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 13. Juni 2017 (…) zum Thema: Anhaltspunkte für gewerbsmäßigen Drogenhandel durch den Attentäter vom Breitscheidplatz und Antwort vom 28. Juni 2017, Drucksache 18/11589, Berlin, Juli 2017, S. 1, Online: https://kleineanfragen.de/berlin/18/11589-anhaltspunkte-fuer-gewerbsmaessigen-drogenhandel-durch-den-attentaeter-vom-breitscheidplatz (Download am 15.Februar 2020)

Abgeordnetenhaus Berlin: Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 16. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Januar 2019) zum Thema: Organisierte Kriminalität – Zur „Cocktail Bar NovoLine“ und Antwort vom 06. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Feb. 2019), Drucksache 18 /17 625, Berlin, 11. Februar 2019, Online: https://kleineanfragen.de/berlin/18/17625-organisierte-kriminalitaet-zur-cocktail-bar-novoline (Download am 17.Februar 2020)

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Abgeordnetenhaus Berlin - Der Vorsitzende des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung: Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung vom 5. April 2017 zum Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/0097 Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Der Anschlag vom 19.12.2016 am Breitscheidplatz. Vorgeschichte, Abläufe und Folgerungen für das Land Berlin“, Berlin, 5. April 2019, S. 1-10, Online: www.parlament-berlin.de/ados/18/Recht/vorgang/d18-0097-be.pdf (Download am 19. Oktober 2019)

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Deutscher Bundestag: Zeugin: Anis Amri galt als Islamist mit Gefährdungspotenzial, Berlin, 14, September 2018, Online: www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw37-pa-1ua-568046 (Download am 14. Oktober 2019)

Deutscher Bundestag: Zeugin: Identifizierung Amris mit italienischer Hilfe schlug fehl, Berlin, o. D., Online: www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw37-pa-ua-breitscheidplatz-zeugenladung-656370 (Download am 30. November 2019)

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Generalbundesanwalt, Der: Anklage wegen des Vorwurfs der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie der Vorbereitung eines Explosionsverbrechens erhoben, Pressemitteilung Nr. 10/2019, Karlsruhe, 5. März 2019, Online: www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?newsid=820 (Download am 5. März 2019)

Generalbundesanwalt, Der: Bundesanwalt Thomas Beck neuer Leiter der Abteilung Terrorismus des Generalbundesanwalts, Pressemitteilung Nr. 25/2014, Karlsruhe, 13. August 2014, Online: www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?newsid=513 (Download am 29. März 2016)

Generalbundesanwalt, Der: Erklärung vom 4. Januar 2017 zum Stand der Ermittlungen wegen des Anschlags vom 19. Dezember 2016 auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin, Presseerklärung Nr. 5/2017, Karlsruhe, 4. Januar 2017

Generalbundesanwalt, Der: Erklärung vom 12. April 2017 zum Stand der Ermittlungen wegen des Anschlags vom 19. Dezember 2016 auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin, Pressemitteilung Nr. 33/2017), Karlsruhe, 12. April 2017, Online: www.generalbundesanwalt.de/prnt/showpress.php?newsid=691 (Download am 3. Januar 2020)

Generalbundesanwalt, Der: Erklärung vom 29. Dezember 2016 zum Stand der Ermittlungen, Pressemitteilung Nr. 77/2016, Karlsruhe, 29. Dezember 2016, Online: www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?themenid=18&newsid=659 (Download am 4. Januar 2020)

Generalbundesanwalt, Der: Festnahme wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der Vorbereitung eines Explosionsverbrechens, Pressemitteilung Nr. 48/2018, Karlsruhe, 22. August 2018, Online: www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?newsid=793 (Download am 22. August 2018)

Generalbundesanwalt, Der: Festnahme wegen mutmaßlicher Spionage, Pressemitteilung Nr. 44/2018, Karlsruhe, 8. August 2018, Online: www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?newsid=789 (Download am 8. August 2018)

Generalbundesanwalt, Der: Mitglieder eines überregionalen salafistisch-jihadistischen Netzwerks festgenommen, Pressemitteilung Nr. 55/2016, Karlsruhe, 8. November 2016, Online: www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?newsid=638 (Download am 12. November 2016) (Link gebrochen)

Generalstaatsanwaltschaft Berlin – Pressestelle: Einladung zur Pressekonferenz und Pressemitteilung „Aktenmanipulation im Fall Anis Amri“, Pressemitteilung 7/2018, Berlin, 11. April 2018, Online: www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemitteilungen/2018/pressemitteilung.691454.php (Download am 24. April 2018)

Generalstaatsanwaltschaft Berlin – Pressestelle: Islamistischer Terrorismus – Anklageerhebung gegen vier Männer aus dem Umfeld des „Fussilet 33“-Moscheevereins, Pressemitteilung, Berlin, 6. Dezember 2017, Online: https://twitter.com/GStABerlin (Download am 14. Dezember 2017)

Gräfing, Wilfried: Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz, Powerpoint-Vortrag des Landesbranddirektors der Berliner Berufsfeuerwehr beim Bundesfachkongress des Deutschen Feuerwehrverbandes, Berlin, 18. Mai 2017, Online: www.feuerwehrverband.de/fileadmin/Inhalt/FACHWISSEN/Veranstaltungen_BFK/BFK_2017_-_M4_Wilfried_Graefling.pdf (Download am 26. Dezember 2019)

Jelpke, Ulla: Ulla Jelpke: Reform des Opferentschädigungsgesetzes überfällig, Rede im Plenum des Deutschen Bundestages, Berlin, 27. Januar 2017, Online: www.linksfraktion.de/nc/parlament/reden/detail/ulla-jelpke-reform-des-opferentschaedigungsgesetzes-ueberfaellig/ (Download am 4. Januar 2020)

Jost, Bruno: Abschlussbericht des Sonderbeauftragten des Senats für die Aufklärung des Handelns der Berliner Behörden im Fall AMRI, Berlin, 10. Oktober 2017, (72 Seiten), Online: www.berlin.de/sen/inneres/presse/weitere-informationen/artikel.638875.php (Download am 31. Dezember 2017)

Jost, Bruno: Abschlussbericht des Sonderbeauftragten des Senats für die Aufklärung des Handelns der Berliner Behörden im Fall AMRI – Anlage 2 Übersicht zu Aktenanforderungen und Auskunftsersuchen, Berlin, 10. Oktober 2017, (13 Seiten), Online: www.berlin.de/sen/inneres/presse/weitere-informationen/artikel.638875.php (Download am 31. Dezember 2017)

Jost, Bruno: Abschlussbericht des Sonderbeauftragten des Senats für die Aufklärung des Handelns der Berliner Behörden im Fall AMRI – Anlage 3 Chronologie des Handelns der Berliner Behörden aus dem Bereich der Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit Bezug zur Person Anis AMRI bis zum Attentat vom Breitscheidplatz („Berliner Chronologie“) ARBEITSSTAND (Stand Entwurf: 23. März 2017), Berlin, 10. Oktober 2017, (65 Seiten) Online: www.berlin.de/sen/inneres/presse/weitere-informationen/artikel.638875.php (Download am 31. Dezember 2017)

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Kammergericht: Kammergericht verurteilt Angeklagten wegen der Vorbereitung eines islamistisch motivierten Sprengstoffanschlages zu einer Freiheitsstrafe, Pressemitteilung Nr. 7/2020, Berlin, 24. Januar 2020, Online: /www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2020/pressemitteilung.886957.php (Download am 13. Februar 2020)

Kammergericht - Pressesprecherin: Staatsschutzsenat des Kammergerichts verurteilt drei Berliner wegen geplanter Ausreise nach Syrien als IS-Unterstützer zu mehrjährigen Freiheitsstrafen, Pressemitteilung 16/2019, Berlin, 14. März 2019, Online: www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2019/pressemitteilung.792174.php (Download am 28. März 2019)

Kirstein, Thomas: Terroranschlag in der City West, in: Berliner Feuerwehr: Jahresbericht 2016, Online, Berlin, Juni 2017, S. 10-13, Online: www.berliner-feuerwehr.de/fileadmin/bfw/dokumente/Publikationen/Jahresberichte/jahresbericht2016.pdf (Download am 7. Januar 2018)

Kretschmer, Bernhard: Wissenschaftliche Analyse und Bewertung im Fall Anis Amri, Gutachten, Justus-Liebig-Universität – Fachbereich 01 Rechtswissenschaft, Giessen, 27. März 2017, (135 Seiten incl. Anhang), Online: www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/unabhaengige_wissenschaftliche_analyse_und_bewertung_im_fall_anis_amri_0.pdf (Download am 28. Dezember 2017)

Landtag Nordrhein-Westfalen, Einladung, 18. Sitzung (öffentlich/nichtöffentlich festgenommen, Pressemitteilung Nr. 55/2016, Karlsruhe, 8. November 2016, Online: www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?newsid=638 (Download am 12. November 2016) (Link gebrochen)

Landtag Nordrhein-Westfalen: Zwischenbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses V, Drucksache 16/14550, Düsseldorf, 4. April 2017, Online: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-14550.pdf (Download am 7. Mai 2017)

Landtag Nordrhein-Westfalen – 16. Wahlperiode: Ausschussprotokoll, Apr 16/1595, Innenausschuss, 105. (Sonder-)Sitzung (öffentlich), Düsseldorf, 2. Februar 2017, 108 Seiten, Online: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA16-1594.pdf (Download am 26. Februar 2020)

Landtag Nordrhein-Westfalen – 17. Wahlperiode: Plenarprotokoll 17/16, Düsseldorf, 20. Dezember 2017, Online: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMP17-16.html (Download am 26. Dezember 2019)

Landtag von Baden-Württemberg: Antrag der Abg. Hans-Ulrich Rülke u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration – Der Fall Anis Amri und die weiteren Veranlassungen in Baden-Württemberg, Drucksache 16/1358, Stuttgart, 17. Januar 2017, Online: www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/1000/16_1358_D.pdf (Download am 17. Juli 2017)

Landtag von Baden-Württemberg: Antrag der Abg. Nico Weinmann u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration, Anis Amri, Abu Walaa, die konkreten Bewertungen der Sicherheitsbehörden, wie man Gefährder wird und nicht bleibt, Drucksache 16/3171, Stuttgart, 18. Dezember 2017, Online: www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/3000/16_3171_D.pdf (Download am 10. Februar 2020)

Landtag von Baden-Württemberg, Antrag der Fraktion FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration – Anis Amri und die Behörden in Baden-Württemberg, Drucksache 16/2860, Stuttgart, 18. Oktober 2017, Online: www.landtag-bw.de/files/live/sites

Oberlandesgericht Düsseldorf – Pressedezernent: Prozessauftakt in dem Verfahren gegen mutmaßlichen IS-Unterstützer Kevin T. aus Neuss, Pressemitteilung Nr. 04/2018, Düsseldorf, 6. Februar 2018, Online: www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Presse_aktuell/20180206_PM_Kevin-T_/index.php (Download am 7. Februar 2018)

Polizeipräsident in Berlin, Der: Gewalt-Vorwürfe gegen die Polizei Berlin unberechtigt, Polizeimeldung Nr. 3146, Berlin, 30. Dezember 2016, Online: www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/pressemitteilung.546519.php (Download am 30. Dezember 2016)

Polizeipräsident in Berlin, Der: Unbekannter mit Stichverletzung, Polizeimeldung Nr. 1778, Berlin, 11.Juli 2016, Online: www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/pressemitteilung.496402.php (Download am 27. Dezember 2016)

Polizeipräsident in Berlin, Der – Nachbereitungskommission: Schlussbericht anlässlich des Anschlages auf dem Breitscheidplatz am 19.12.2016, Berlin, o. D., 72 Seiten

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Polizeipräsident in Berlin, Der: Direktion 2 – Abschnitt 25, Berlin, o. D., Online: www.berlin.de/polizei/dienststellen/polizei-in-den-bezirken/direktion-2/abschnitt-25/ (Download am 27. Dezember 2017)

Polizeipräsident in Berlin, Der - Stab des Polizeipräsidenten: BEPAS - Ein IT - System zur Auskunftserteilung an Angehörige von Schadensopfern - Bürgerservice nach „Berliner Art“, Berlin, September 2012, Online: www.berlin.de/polizei/verschiedenes/auskunftssystem_bepas.pdf (Download am 8. Januar 2018)

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Hg.): Regierungspressekonferenz vom 15. November 2019, Mitschrift, Berlin, 15. November 2019, Online: www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressekonferenzen/regierungspressekonferenz-vom-15-november-2019-1692276 (Download am 2. Dezember 2019)

Regierende Bürgermeister, Der – Senatskanzlei: Sprecherin des Senats, Berlin, o. D., Online: www.berlin.de/rbmskzl/regierender-buergermeister/wir-ueber-uns/sprecherin-des-senats/lebenslauf.547319.php (Download am 13. Januar 2018)

Schürmann, Dieter: Mündlicher Bericht für die Sondersitzung des Innenausschusses am 05.01.2017, Düsseldorf, 5. Januar 2017, Online: hier: https://docplayer.org/amp/34164085-Muendlicher-bericht-fuer-die-sondersitzung-des-innenausschusses-am-spur-des-terroranschlags-auf-berliner-weihnachtsmarkt-fuehrt-nach-nrw.html (Download am 30. Dezember 2019)

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Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung – Abteilung Gesundheit: Externe Gefahrenlagen, Berlin, o. D., Online: www.berlin.de/sen/gesundheit/themen/gesundheitlicher-bevoelkerungsschutz/notfallvorsorge-im-krankenhaus/externe-gefahrenlagen/ (Download am 17. Januar 2018)

Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung - Abteilung Gesundheit: Organisation Berlin, Berlin, o. D., Online: www.berlin.de/sen/gesundheit/themen/gesundheitlicher-bevoelkerungsschutz/notfallvorsorge-im-krankenhaus/organisation-berlin/ (Download am 17. Januar 2018)

Senatsverwaltung für Inneres und Sport: Stellungnahme vor dem Hintergrund der heutigen Berichterstattung über das Bundesamt für Verfassungsschutz, Pressemitteilung, Berlin, 30. August 2018, Online: www.berlin.de/sen/inneres/presse/pressemitteilungen/2018/pressemitteilung.734289.php (Download am 5. September 2018)

Senatsverwaltung für Inneres und Sport – Abteilung Verfassungsschutz, Verfassungsschutzbericht 2015 – Pressefassung, Berlin, April 2016, Online: www.berlin.de/sen/inneres/verfassungsschutz/publikationen/verfassungsschutzberichte/ (Download am 19. Juni 2016)

Senatsverwaltung für Inneres und Sport – Abteilung Verfassungsschutz: Hintergründe zu den Angehörigen des salafistischen Spektrums in Berlin, Berlin, Dezember 2017, 29 Seiten, Online: www.berlin.de/sen/inneres/verfassungsschutz/publikationen/lage-und-wahlanalysen/ (Download am 20. Januar 2018)

Thüringer Oberlandesgericht: Bewährungsstrafe für Alexander B. wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit, Jena, 22. Oktober 2019, Online: www.thueringen.de/th4/olg/pressemitteilungen/data/110963/index.aspx (Download am 1. Februar 2020)

Thüringer Oberlandesgericht – Pressesprecher Boller: Thüringer Oberlandesgericht lehnt Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Alexander B. ab, Medieninformation, Jena, 12. November 2018, Online: www.thueringen.de/th4/olg/pressemitteilungen/data/107765/index.aspx (Download am 29. Mai 2019)

Verwaltungsgericht Berlin: Charlottenburger Weihnachtsmarkt: Schutz vor Terroranschlägen ist nicht Aufgabe des Veranstalters, Pressemitteilung Nr. 40/2017, Berlin, 28. November 2017, Online: www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2017/pressemitteilung.652825.php (Download am 7. Februar 2018)

Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin: Ablehnung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Verkleinerung des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit dem Terroranschlag am Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016, Pressemitteilung, Berlin, 23. November 2017, Online: www.berlin.de/gerichte/sonstige-gerichte/verfassungsgerichtshof/pressemitteilungen/2017/pressemitteilung.651477.php (Download am 7. Februar 2018)

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Bücher Davidsson, Elias: Der gelbe Bus – Was geschah wirklich am Breitscheidplatz in Berlin?, Zambon

Verlag, Frankfurt, 10. April 2018 Peci, Irfan / Gunst, Johannes / Schröm, Oliver: Der Dschihadist – Terror made in Germany – Bericht

aus einer dunklen Welt, Heyne Verlag, München, Mai 2015 Schmidt, Holger: Wie sicher sind wir? Terrorabwehr in Deutschland – Eine kritische Bilanz, Zürich,

Schweiz, Mai 2017 Schubert, Stefan: Anis Amri und die Bundesregierung - Was Insider über den Terroranschlag vom

Breitscheidplatz wissen, Kopp-Verlag, Rottenburg, Januar 2019 Schubert, Stefan: Die Destabilisierung Deutschlands – Der Verlust der inneren und äußeren

Sicherheit, Kopp-Verlag, Rottenburg, August 2018 Theveßen, Elmar: Terror in Deutschland – die tödliche Strategie der Islamisten, Piper Verlag,

München/Berlin, 2016 Weis, Samu: Rekruten des Terrors – Wie Islamisten den Heiligen Krieg nach Deutschland bringen,

Riva Verlag, München, 2015

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Hamburg, 23. Dezember 2016, S. 16-26 Amann, Melanie / Baumgärtner, Maik / Gude, Hubert / Hipp Dietmar (u. a.): SEK Politik, Spiegel,

Hamburg, 7. Januar 2017, S. 10-17 Bartl, Alexander / Elflein, Christoph / Hufelschulte, Josef / Rackow, Alexander: Der Mann der zuviel

wusste, Focus, München, 9. Dezember 2017, S. 22-29 Bartsch, Matthias / Baumgärtner, Maik / Böll, Sven / Diehl, Jörg (u. a.): „Funktionstyp Akteur“, Spiegel,

Hamburg, 30. Dezember 2016, S. 40-45 Bartsch, Matthias / Dahlkamp, Jürgen / Diehl, Jörg / Friedmann, Jan (u.a.): Zwischen Blut und

Scherben, Spiegel, Hamburg, 23. Dezember 2016, S. 27-29 Baumgärtner, Maik / Diehl, Jörg / Knobbe, Martin (u.a.): „Ich bin ein Terrorist, haha!“, Spiegel,

Hamburg, 1. Juli 2017, S. 50-56 Böttcher, Marcus: Auf den Spuren eines Massenmörders, Berliner Kurier, Berlin, 6. Januar 2017, S. 4-

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Dassler, Sandra: „Wir hatten unser Leben anders geplant“, Tagesspiegel, Berlin, 15. Dezember 2019, S. 4

Diehl, Jörg / Gebauer, Matthias / Knobbe, Martin (u.a.): Maulkorb light, Spiegel, Hamburg, 12. März 2016, S. 30-31

Diehl, Jörg / Knobbe, Martin / Schmid, Fidelius / Wiedmann-Schmidt, Wolf: Der Hassmacher, Spiegel, Hamburg, 16. September 2017, S. 58-62

Diehl, Jörg / Schmid, Fidelius / Wiedmann-Schmidt, Wolf: Tarnname „Ima3el“, Spiegel, Hamburg, 20. April 2019, S. 36-38

Dolderer, Winfried: Keine klare Spur – Amri Ausschuss: Geheimdienstler berichtet, wie Ermittlungen in der Sackgasse endeten, Das Parlament, Berlin, 17.Februar 2020, S. 4

Elflein, Christoph / Hufelschulte, Josef / Schattauer, Göran (u. a.): Der Skandalfall al-Bakr. Und was Deutschland daraus lernt, Focus, München, 15. Oktober 2016, S. 22-26

Elflein, C. / Kutzim, J. / Spilcker, A.: Der Verdächtige und sein Emir, Focus, München, 23. Dezember 2016, S. 36-38

Flade, Florian: Amris Waffe, Welt, Berlin, 16. Mai 2018, S. 8 Fröhlich, Alexander: Zweifelhafter Umgang, Tagesspiegel, Berlin, 16. Dezember 2019, S. 8 Gebauer, Matthias / Goetz, John / Neukirch, Ralf (u. a.): Außer Kontrolle, Spiegel, Hamburg, 28. April

2008, S. 22-26 Gewerkschaft der Polizei – Landesbezirksvorstand Berlin: Ermittlungsverfahren gegen zwei Kollegen

in der Causa Amri eingestellt, Pressemitteilung, Berlin, 11. April 2018, S. 1/2, Online: https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/res/PM_ErmittlungsverfahrenKollegenAmrieingestellt.pdf/$file/PM_ErmittlungsverfahrenKollegenAmrieingestellt.pdf (Download am 26. Februar 2020)

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Heil, Georg: The Berlin Attack and the „Abu Walaa“ Islamic State Recruitment Network, Combating Terrorism Center (Hg.), Sentinel, West Point, USA, 22. Februar 2017, S. 1-11, Online: www.ctc.usma.edu/posts/the-berlin-attack-and-the-abu-walaa-islamic-state-recruitment-network (Download am 29. Mai 2017)

Hufelschulte, Josef / Rackow, Alexander: Das Phantom vom Breitscheidplatz, Focus, München, 23. Februar 2019, S. 42-44

Hufelschulte, Josef / Rackow, Alexander: Das Totalversagen, Focus, München, 2. März 2019, S. 38-41 Hufelschulte, Josef / Rackow, Georg-Alexander: Der Terrorist und die vier Videos aus Amerika, Focus,

München, 7. Dezember 2019, S. 40/42 Hunfeld, Frauke: Unterm Radar, Stern, Hamburg, 29. Dezember 2016, S. 30-36 Kraetzer, Ulrich: Affäre Amri weitet sich aus, Berliner Morgenpost, Berlin, 4. Juli 2017, S. 6/7 Mitglieder aller zwölf Familien der Todesopfer vom Breitscheidplatz: „Eine Frage des Respekts“,

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N.N.: „Wie kann es sein, …“ Bild Deutschland, Berlin, 23. Dezember 2016, S. 2 N.N.: Anschlag mit über 32 Tonnen, BZ, Berlin, 21. Dezember 2016, S. VI/VII N.N.: Attentäter Amri: Warnte ihn ein Polizei-Fehler?, Berliner Kurier, Berlin, 6. Januar 2016, S. 2-3 N.N.: Dass … die Anschlagspläne in NRW so lange unbemerkt blieben?, Bild Deutschland, Berlin, 23.

Dezember 2016, S. 3 N.N.:Just Terror Tactics – Hostage-Taking, Rumiyah. 9. Ausgabe, o. O., 9. November 2016, S. 46-51,

Online: https://qb5cc3pam3y2ad0tm1zxuhho-wpengine.netdna-ssl.com/wp-content/uploads/2017/05/Rumiyah-9.pdf (Download am 28.Februar 2020)

N.N.: Just Terror Tactics -Truck Attacks, Rumiyah. 9. Ausgabe, o. O., 9. November 2016, S. 56, Online: https://qb5cc3pam3y2ad0tm1zxuhho-wpengine.netdna-ssl.com/wp-content/uploads/2017/05/Rumiyah-9.pdf (Download am 28. Februar 2020)

Polocek, Stefan: Teamarbeit – Terroranschlag am Breitscheidplatz – Maßnahmen aus Sicht eines ÄLRD, in: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Hg): Bevölkerungsschutz, Nr. 2/2017, Bonn, Mai 2017, S. 23-24

Polocek, Stefan: Teamarbeit – Terroranschlag am Breitscheidplatz – Maßnahmen aus Sicht eines ÄLRD, in: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Hg): Bevölkerungsschutz, Nr. 2/2017, Bonn, Mai 2017, S. 23-24

Rienhardt, Joachim: Ein Opfer, Stern, Hamburg, 29. Dezember 2016, S. 38-39 Schneider, F.: 4 Irakische ISIS-Terroristen in Deutschland? Bild, Berlin, 2. Januar 2017, S. 6 Sehl, Markus: Der dritte Mann, Die Zeit, Hamburg, 9. Mai 2019, S. 16 Stuff, Britta / Wiedmann-Schmidt, Wolf: Am Boden, Spiegel, Hamburg, 5. Januar 2018, S.45 Stuff, Britta / Wiedmann-Schmidt, Wolf: Die Vergessenen, Spiegel, Hamburg, 2. Dezember 2017, S.

28-34 Vornbäumen, Axel: Auf der Kippe, Stern, 29. Dezember 2016, S. 40-41 Wangerin, Claudia: Gewaltphantasie Mitgeschnitten, Junge Welt, Berlin, 21. Dezember 2019, S. 4,

Online: www.jungewelt.de/artikel/369198.gewaltphantasie-mitgeschnitten-verstörende-aufnahme.html (Download am 26. Dezember 2019)

Wangerin, Claudia: Glaubwürdig belastet – Ausschuss zu Berliner Terroranschlag: Zeugen stützen brisante Aussage, Junge Welt Online, Berlin, 18. Januar 2020, S. 4, Online: www.jungewelt.de/artikel/370797.amri-von-ganz-oben-verharmlost-glaubwürdig-belastet.html (Download am 20. Januar 2020

Wangerin, Claudia: Verstörende Aufnahme, Junge Welt Online, Berlin, 21. Dezember 2019, S. 4, Online: www.jungewelt.de/artikel/369198.gewaltphantasie-mitgeschnitten-verstörende-aufnahme.html (Download am 4. Februar 2020)

Rundfunk- und Fernsehbeiträge Adamek, Sascha / Goll, Joachim / Opalka, Susanne Katharina / Siegmund, Norbert/ Kraetzer, Ulrich:

„Der Anschlag – Als der Terror nach Berlin kam, Sendung vom 11. Dezember 2017, 22.45 Uhr, Rundfunk Berlin-Brandenburg Online, Berlin, 11. Dezember 2017, Online:

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Wiedmann-Schmidt, Wolf: Amri soll Sprengstoffanschlag geplant haben, Spiegel Online, 14. Dezember 2018, Online: www.spiegel.de/politik/deutschland/anis-amri-plante-im-sommer-2016-sprengstoffanschlag-mit-komplizen-a-1243778.html (Download am 17. Oktober 2019)

Wiehler, Stephan: 140.000 stille SMS: Henkel sagt lieber nichts, Tagesspiegel Online, Berlin, 31. August 2016, Online: www.tagesspiegel.de/berlin/versteckte-fahndung-in-berlin-140-000-stille-sms-henkel-sagt-lieber-nichts/14478194.html (Download am 5. September 2016)

Wieschemeyer, Klaus: War Hildesheimer Verein IS-Helferzelle, Neue Osnabrücker Zeitung Online, Osnabrück, 14. März 2017, Online: www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/864705/war-hildesheimer-verein-is-helferzelle-1 (Download am 29. September 2019)