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Exportbericht Serbien Dezember 2016

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Grundlage dieser Broschüre sind die Länderreports der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA, die uns die Länderreports freundlicherweise zur Verfügung stellt. AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA ist die Außenwirtschaftsorganisation der

Wirtschaftskammer Österreich. Die Überarbeitung erfolgte durch das AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUM BAYERN (AWZ).

Weitere Exportberichte sind im AUSSENWIRTSCHAFTSPORTAL BAYERN unter

www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar. Bildnachweis Frontseite: JovanaP/Pixabay

Herausgeber, Medieninhaber (Verleger) und Hersteller: AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN ......................................................................................................... 4

Wirtschaft im Überblick .......................................................................................................................... 7

AUSSENHANDEL .................................................................................................................................. 9

INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG ....................... 10

Normen ............................................................................................................................................... .11

Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen .................................................................................... .11

Bank- und Finanzwesen ..................................................................................................................... .12

Verkehr, Transport, Logistik ................................................................................................................. 12

STEUERN UND ZOLL ......................................................................................................................... 13

Zoll und Außenhandelsregime ............................................................................................................. 16

RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ........................................................................................... 18

Firmengründung ................................................................................................................................... 20

Patent-, Marken- & Musterrecht ........................................................................................................... 22

Lizenzvergabe ...................................................................................................................................... 23

Vertretungsvergabe ............................................................................................................................. 26

Arbeits- & Sozialrecht .......................................................................................................................... 27

Schiedsgerichtsbarkeit ......................................................................................................................... 29

TIPPS FÜR GESCHÄFTSREISEN ...................................................................................................... 30

Dos & Don’ts ........................................................................................................................................ 30

Wichtige Adressen ............................................................................................................................... 33

LINKS ................................................................................................................................................... 40

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Key facts

Staatsform Parlamentarische Republik

Fläche 77.474 km2

Bevölkerung 7.181.505

Städte

Belgrad (Hauptstadt): 1,66 Mio. Ew. Novi Sad: 343.648 Ew. Nis: 259.790 Ew. Kragujevac: 179.274 Ew.

Klima warm-gemäßigte Klimazone, Kontinentalklima

Währung Dinar (RSD)

Historischer Überblick Serbien war von 1945 bis zum Zerfall, der 1991 begann, ein Teil des ehemaligen Jugoslawiens, welches seit 1963 Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien (SFRJ) genannt wurde. 1989: Slobodan Milosevic wird Präsident der Republik Serbien 1991: 10-Tage Krieg in Slowenien 1991-1995: Kroatienkrieg 1992-1995: Krieg in Bosnien & Herzegowina 1992: Konstitution der Bundesrepublik Jugoslawien (BRJ) bestehend aus Serbien und Montenegro Ende 1995: Unterzeichnung des Dayton-Abkommens 1999: Kosovokrieg und Nato Angriffe September 2000: Präsidentschaftswahlen werden abgehalten, Vojislav Kostunica, der Kandidat des Oppositionsbündnisses DOS, gewinnt mit 48,5% vor Milosevic mit 38,5%. April 2001: Milosevic wird verhaftet und am 28. Juni 2001 nach Den Haag ausgeliefert. Oktober 2005: Verhandlungen zwischen Serbien und Montenegro über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) mit der EU werden aufgenommen. Juni 2006: friedliche Abspaltung Montenegros nach Durchführung eines Unabhängigkeits-referendums, in dem sich die Mehrheit der Stimmberechtigten (55,6 %) für die Loslösung von Serbien aussprach. Die Unabhängigkeitserklärung Montenegros erfolgt am 3. Juni 2006. Als Reaktion darauf sprach am 8. Juni 2006 Serbien seine Unabhängigkeit aus. Die Republik Serbien ist alleiniger Rechtsnachfolger des Staatenbundes Serbien und Montenegro und führt sämtliche völkerrechtlichen Rechtsakte fort. April 2008: Unterzeichnung des SAA mit der EU durch Tadic trotz Widerstände Kostunicas und dessen nationalistischer Partei. Die Ratifizierung des SAA ist jedoch seitens der EU an die Bedingung geknüpft, dass die Republik Serbien vollständig mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) in Den Haag kooperiert. Mai 2008: Neuwahlen nach dem Scheitern der serbischen Regierung aufgrund von Differenzen über die EU-Annäherung. Als Sieger gingen die proeuropäischen Parteien hervor. Im Juni einigten sich die proeuropäischen Kräfte um die Demokratische Partei (DS) von Tadic auf eine

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Regierungsbildung mit den Sozialisten unter Ivica Dačić. Die europäische Integration wird wesentliche Priorität der Regierung. Juli 2008: Verhaftung des mutmaßlichen Kriegsverbrechers Radovan Karadzic durch die serbischen Behörden und Auslieferung an den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien. Dezember 2009: Visaliberalisierung: Bürger aus Serbien, Mazedonien und Montenegro dürfen für maximal 90 Tage und bei Besitz eines biometrischen Reisepasses ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen. Dezember 2009: Präsident Boris Tadic stellt den Antrag zur Vollmitgliedschaft in der Europäischen Union. Juni 2010: De-Blockierung der Ratifizierung des Stabilisations- und Assoziationsabkommens (SAA) durch den EU-Rat am 14. Juni 2010. Mai/Juni 2011: Verhaftung und Auslieferung der letzten beiden ICTY-Angeklagten Mladic und Hadzic. März 2012: der Europäische Rat gewährt Serbien den EU-Beitrittskandidatenstatus. Mai 2012: Präsidenten-, National- und Regionalwahlen finden statt, aus denen die DS als großer Verlierer hervorgeht. Tomislav Nikolic (SNS - serbische Fortschrittspartei) gewinnt die Stichwahl gegen Boris Tadic (DS) und wird neuer Präsident. April 2013: Abkommen zwischen Belgrad und Prishtina über gemeinsame Verwaltung der Grenze, des Zolls und Finanzierung serbischer Gemeinden im Kosovo. November 2013: Nach Störungen der ersten von Prishtina organisierten Wahlen im mehrheitlich serbischen Nordkosovo, müssen die Wahlen in Nord-Mitrovica wiederholt werden. Trotz Wahlappells aus Belgrad, boykottieren die meisten Serben im Nordkosovo die Wahlen. Januar 2014: Offizielle Aufnahme der Beitrittsverhandlungen Serbiens zur EU. März 2014: Überwältigender Wahlsieg der SNS unter Aleksandar Vučić bei vorgezogenen Neuwahlen und daraus resultierende absolute Mandatsmehrheit der SNS im serbischen Parlament. Koalition mit der SPS unter dem bisherigen Premier Ivica Dačić, die mit 2/3-Mehrheit regieren kann. Mai 2014: Verheerende Flutkatastrophe in Westserbien mit geschätzter Schadenssumme von 1,5 Milliarden EUR. Dezember 2014 Neues Abkommen mit dem IWF, das Serbien Zugang zu einer 3-jährigen Kreditlinie im Ausmaß von 1 Mrd. EUR ermöglicht. Dezember 2015: Eröffnung erstes Verhandlungskapitel mit der EU April 2016: vorzeitige Parlamentswahlen, Sieg der Regierungspartei SNS, allerdings mit einigen Einbußen. Kosovo Der Kosovo war nach Kriegsende unter UN-Verwaltung gestellt worden und hatte sich im Februar 2008 für unabhängig erklärt. Serbien betrachtet das Gebiet jedoch weiterhin als zu seinem Territorium gehörig (es wird in dieser Haltung unter anderem von Russland und China unterstützt) und ersuchte den Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag um Klärung ob die

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Unabhängigkeitserklärung dem Völkerrecht entspricht oder nicht. Dem Gutachten zufolge ist dies nicht der Fall. Seit den von der EU-Außenbeauftragten Catherine Ashton initiierten Gesprächen zwischen der serbischen Regierung und Vertretern des Kosovo, zeichnet sich die Bestrebung der serbischen Regierung ab, die Beziehungen zum Kosovo zu stabilisieren. Das war die Voraussetzung für die Eröffnung der EU-Beitrittsverhandlungen. Um mögliche Irritationen zu vermeiden sollte bei Präsentationen, Produktverpackungen oder Katalogen die Abbildung Serbiens ohne Kosovo als integraler Bestandteil des Landes vermieden werden. Bevölkerung Gesamtbevölkerung laut Zensus 2011 (ohne Kosovo): 7,18 Mio. Davon: 83,30 % Serben, 3,50 % Ungarn, 2,05 % Roma, 2,02 % Bosniaken, 0,81 % Kroaten. Daneben gibt es noch kleinere Minderheiten wie Slowaken oder Albaner. Laut UNHCR-Angaben leben in Serbien zudem 97.000 Flüchtlinge (aus Kroatien und Bosnien und Herzegowina) sowie 180.000 intern Vertriebene/IDPs (aus dem Kosovo). Religionen: 85% serbisch-orthodox, 5,5% Katholiken, 3,2% Muslime, 1,1% Protestanten, 0,01 % Juden. Landes- und Geschäftssprachen Landessprache ist Serbisch. In der Vojvodina auch Ungarisch. Geschäftssprachen sind Serbisch, Englisch und teilweise auch Deutsch. Vor allem Englischkenntnisse sind in ganz Serbien weit verbreitet. Politisches System Serbien ist eine Parlamentarische Demokratie mit einem Einkammerparlament mit 250 Abgeordneten als Legislativorgan. Die Exekutive wird vom Ministerpräsidenten, Aleksandar Vučić, geführt. Der Präsident wird alle fünf Jahre vom Volk direkt gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Amtsinhaber seit Mai 2012 ist Tomislav Nikolić (SNS), der den bisherigen Amtsinhaber Boris Tadić in einer Stichwahl besiegen konnte. In der autonomen Provinz Vojvodina gibt es ein Regionalparlament. 2009 hat das serbische Parlament nach langen Kontroversen und nur mit einigen Aufweichungen eine neue Regionalverfassung für die Vojvodina genehmigt, die dieser Region einen Teil der Autonomierechte, die es bereits in jugoslawischer Zeit genossen hat, zurückgibt. Die vorgezogenen Parlamentswahlen im April 2016 haben die Mehrheit – wenn auch mit Einbußen – der Regierungspartei SNS unter MP Vučić bestätigt. Zur Überraschung vieler Analysten gewannen die radikalen Nationalisten unter Vojislav Šešelj, der kurz vorher vom ICTY in Den Haag freigesprochen wurde, 8% der Stimmen und damit 22 Mandate. Die wichtigsten Parteien sind folgende:

SNS: Serbische Fortschrittspartei (Aleksandar Vučić) SPS: Sozialistische Partei Serbiens (Ivica Dačić) SRS: Serbische Radikale Partei ( Vojislav Šešelj) DJB: Enough is Enough (Saša Radulović ) DS: Demokratische Partei (Bojan Pajtić) Mitgliedschaft in internationalen Organisationen VN, IWF, OSZE, EBRD, IBRD, IFC, UNIDO, WIPO, ICAO, ILO, EAN, UPU, ITU, WHO, CEI, Donaukommission, Europarat seit 3. April 2003; Aufnahmewerber in die WTO. Wichtige Wirtschaftsabkommen mit Deutschland

Visumserleichterungsabkommen Sozialversicherungsabkommen Sicherheitsabkommen

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Doppelbesteuerungsabkommen Wirtschaft im Überblick Kurze Charakteristik Serbien leidet an den strukturellen Problemen und Altlasten, die sich aus der Transformation ergeben haben. Die größten Belastungen für den Staatshaushalt sind der aufgeblähte Staatsapparat und die öffentlichen Unternehmen mit über 620.000 Angestellten, die Pensionszahlungen und die noch verbliebenen staatlichen Betriebe, für die man keine Käufer findet. Das Budgetdefizit konnte 2015 zwar reduziert werden, jedoch nur auf Grund von Einmaleffekten. Die Staatsverschuldung (70,4% des BIP) ist wieder gestiegen, was vor allem auf den gestiegenen Dollarkurs (ein Drittel der serbischen Staatsschulden sind in USD) zurückzuführen ist. Von der Rating-Agentur Moody´s wurde Serbien jedoch im März 2016 – trotz der anhaltend hohen Staatsverschuldung - mit Aussicht „positiv“ eingestuft, da man den angekündigten Strukturreformen der Regierung sichtlich Glauben schenkt und von einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum ausgeht. Dieses wird momentan vor allem von den wachsenden Investitionen durch ausländische Unternehmen und den durch diese generierten Exporte getragen. Die einheimische Firmenlandschaft ist noch immer durch das Fehlen von wettbewerbsfähigen KMU geprägt, weshalb die Regierung das „Jahr des Unternehmertums“ mit einer Reihe von Fördermaßnahmen ins Leben gerufen hat. Auch ist man verstärkt bemüht, serbische Klein- und Mittelbetriebe als Zulieferer für die internationalen Konzernniederlassungen zu positionieren. Wirtschaftslage und Perspektiven Serbien erholt sich langsam nach einer krisenhaften Entwicklung: nach mehreren Wirtschaftseinbrüchen (globale Krise 2008, Hochwasser 2014) stehen die Zeichen wieder auf Wachstum – wenn auch nur in einem bescheidenen Ausmaß. Für 2016 rechnet man mit einem Wachstum von 1,5% - 2%. Der wichtigste Wachstumsimpuls ist derzeit die sich sehr gut entwickelnden Auslandsdirektinvestitionen, viele davon in Produktionen. Angesichts der niedrigen Lohnkosten handelt es sich dabei überwiegend um „verlängerte Werkbanken“ bzw. Produktionen mit eher niedriger Wertschöpfung. Mit einem Volumen von 2,8 Mrd. EUR an Neuinvestitionen wurde das beste Ergebnis seit 4 Jahren erzielt. Zweifellos spielt dabei auch der EU- Annäherungsprozess und die damit einhergehenden Reformen in der Rechtsstaatlichkeit eine Rolle. Mit der erhöhten Investitionstätigkeit ist auch ein wachsendes Exportvolumen verbunden und eine Verringerung des Handelsbilanzdefizits. Bemerkenswert ist, dass die Exportstruktur Serbiens sich langsam diversifiziert und nicht mehr so stark von den Lieferungen des FIAT-Werks dominiert wird. Erfreulicherweise steigt der Anteil an technologisch höherwertigen Produkten im Export. Am Westbalkan weist Serbien in diesem Bereich die beste Performance auf, natürlich auch begünstigt durch den flexiblen Wechselkurs. Seit 1. März 2012 gilt Serbien offiziell als Beitrittskandidat, Ende 2015 wurden die ersten Verhandlungskapiteln eröffnet. Die Europäische Union unterstützt Beitrittskandidaten mithilfe des Instruments für Heranführungshilfe (IPA – Instrument for pre-accession) bei ihrer schrittweisen Angleichung an die Standards und die Politik der Europäischen Union. Mithilfe dieser Gelder werden u.a. Infrastrukturprojekte gefördert. Für die Periode 2014-2020 stehen Serbien Mittel in Höhe von 1,5 Mrd. EUR zur Verfügung.

Serbien hat 2014 ein Stand-By-Agreement mit dem IWF abgeschlossen, das Serbien Zugang zu einer 3-jährigen Kreditlinie im Ausmaß von 1 Mrd. EUR ermöglicht. Damit verbunden sind nicht nur Restrukturierungsmaßnahmen im öffentlichen Bereich verbunden, sondern auch harte Sparvorgaben bei Pensionen und Beamtengehältern - allesamt unpopuläre Maßnahmen, vor denen bisher noch alle Regierungen zurückgeschreckt sind. Makroökonomische Daten

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Der serbische Markt ist sehr dynamisch. Ausgehend von einem sehr niedrigen Niveau 1990 hat das Land in den letzten Jahren die Schwelle zu den Ländern mit mittlerem Einkommen erreicht. Dennoch gehört das BIP pro Kopf immer noch zu den geringsten in Europa. 2015 2016 2017 BIP in Mrd. USD 36,5* 37,4* 38,9*

BIP pro Kopf in USD 5.119,8 * 5.241,4* 5.451,1*

Wachstumsrate BIP, real in % 0,7 1,8* 2,3*

Inflationsrate in % 1,4 1,7* 3,1*

Arbeitslosenquote in % 18,5 18,7* 18,9* Quelle: gtai, Stand Mai 2016, *Schätzungen

Bedeutende Wirtschaftssektoren Die Landwirtschaft nimmt mit einem Anteil von etwa 10 % der Wirtschaftsleistung, einem Viertel der beschäftigten Bevölkerung sowie einem Fünftel der Gesamtexporte einen hohen Stellenwert innerhalb der serbischen Wirtschaft ein. Dank der guten Klima- und Bodenbedingungen verfügt das Land über eine landwirtschaftliche Fläche von 5,12 Mio. ha (66 % der Gesamtfläche Serbiens). Serbien profitiert beim Außenhandel von einem bevorzugten Zugang zu den Märkten EU, CEFTA, EFTA, Russland, Weißrussland, Türkei, Kasachstan und den USA und kann in diesem Sektor einen Handelsbilanzüberschuss erzielen. Die bedeutendsten agrarischen Regionen sind die Vojvodina und Zentralserbien. Die Vojvodina ist durch fruchtbare Böden gekennzeichnet. Etwa drei Viertel der gesamten Fläche der Vojvodina sind Ackerland. Die Vojvodina eignet sich deshalb besonders gut für den Anbau von Getreide. In Zentralserbien wird vorwiegend Obst und Gemüse angebaut. Südserbien ist die flächenmäßig größte Region, gleichzeitig aber auch die ärmste und am wenigsten entwickelte. In Südserbien wird hauptsächlich Subsistenzwirtschaft betrieben. Himbeeren zählen zu den wichtigsten Obstsorten Serbiens und sind zu einem Markenzeichen des Landes geworden. Auf 15.000 Hektar Land werden jedes Jahr durchschnittlich 80.000 – 90.000 Tonnen Himbeeren produziert. Serbien ist somit einer der größten Himbeerexporteure weltweit. Unter den Westbalkanländern hat Serbien den höchsten Industrieanteil. Besonders stark ist die Automotiv- und entsprechende Zulieferindustrie, gefolgt von der die Maschinen- und Chemieindustrie, Metallverarbeitung und Lebensmittelverarbeitung. Investitionen (allgemeine, öffentliche etc.) Serbien ist für Europa ein wichtiges Transitland, da mehrere Europäische Verkehrskorridore Serbien passieren. Der wichtigste darunter ist der Korridor X mit Autobahn- und Eisenbahnstrecke und auch Korridor XI als Verbindung zwischen Rumänien und Italien, der seit kurzem ins Europäische Straßennetz aufgenommen wurde. 2016 erwartet man die Überholung von 600 km Straßen in Serbien, wovon 184 km von der EBRD finanziert werden, sowie den Beginn von Überholungsarbeiten von weiteren 50 km, welche in 2017 fortgesetzt werden. Das ist Teil des Projektes, das von der Weltbank, EBRD, EIB und des serbischen Staates für die Rehabilitierung von 1100 km Straßen in Serbien vorgesehen ist. Das Projekt soll 3 Jahre dauern und hat einen Wert von 400 Mio. EUR. Die Finanzierung wird mit 100 Mio. USD seitens der Weltbank, 100 Mio. EUR seitens der EBRD und mit dem gleichen Betrag von der EIB einerseits und dem Rest von der serbischen Regierung sichergestellt. Obwohl die Energieversorgung momentan als stabil bezeichnet werden kann, sind große Investitionen notwendig. Kalkulationen des serbischen Energieministeriums zufolge, wären bereits bei geringem Wirtschaftswachstum während der kommenden zehn Jahre die doppelten Produktionskapazitäten an Strom nötig. Um die notwendige Infrastruktur zu schaffen, wurden Projekte zum Kapazitätsausbau der Thermokraftwerke von ca. 1.400 MW entwickelt, wobei der serbische Staat jedoch nicht in der Lage ist, die gesamte Finanzierung zu stellen. Arbeitsmarkt (Arbeitskräfte, Arbeitslosigkeit, Ausbildung, etc.)

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In Serbien gibt es gut ausgebildete Arbeitskräfte auf allen Qualifikationsniveaus. Laut einer Studie des Gallup Institutes verfügen ca. 40% der Einwohner Serbiens über grundlegende Englischkenntnisse. Die Kombination aus qualifizierten Facharbeiten, Verfügbarkeit sowie niedrigen Löhnen stellt einen bedeutenden Standortvorteil für Investitionen in Serbien dar. Allerdings gibt es Regionen, wo ein Facharbeitermangel, vor allem auf Grund von Abwanderung, schon spürbar ist. Arbeitskosten, Lohnniveau Das durchschnittliche Bruttogehalt beläuft sich (Juni 2016) auf 533 EUR. Die regionalen Unterschiede sind jedoch groß: so beläuft sich das Durchschnittsnettogehalt in der Hauptstadt Belgrad auf ca. 450 EUR, während es in manchen Gemeinden Südserbiens unter 250 EUR liegt. Die Höhe des Gehalts hängt außerdem von der Größe und der Firmenpolitik ab und bewegt sich im Handelsbereich zwischen 300 bis 800 EUR. Zu beachten ist, dass Personal mit Fremdsprachenkenntnissen bei ausländischen Unternehmen in der Regel ein höheres Gehalt beziehen. z.B. Sekretärinnen 500 bis 1000 EUR, Sachbearbeiter 600 bis 1.100 EUR, Direktor 800 bis 2.000 EUR. Die Lohnnebenkosten betragen ca. 38% (AN- und AG-Anteil). AUSSENHANDEL Wichtigste Einfuhrwaren Öl- und Derivate, Erdgas, Medikamente, Kraftfahrzeuge, Ersatz- und Zubehörteile für Kraftfahrzeuge sowie elektrische Geräte und Anlagen. Wichtigste Ausfuhrwaren Fahrzeuge, elektron. Ausrüstungen, Maschinen, Kunststoffe, Obst

Wichtigste Handelspartner (2015)

Alles über den serbischen Außenhandel gibt es unter GTAI Wirtschaftsdaten kompakt < Serbien https://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Maerkte/wirtschaftsklima.html INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKETINGBEARBEITUNG Wirtschaftspolitik Auf Grund von politischen und wirtschaftlichen Instabilitäten wurden lange nicht die notwendigen Strukturreformen in Angriff genommen. Bedingt durch die nunmehr stabilen Mehrheitsverhältnisse im Parlament, die EU-Annäherung und die Verpflichtungen gegenüber den internationalen Geldgebern können die schwierigen Reformen durchgeführt werden. Dazu gehört in erster Linie die Konsolidierung des öffentlichen Haushalts und die Privatisierung bzw. Abwicklung von notleidenden staatlichen Betrieben. Vor allem aber ist die Wirtschaftspolitik darauf ausgerichtet, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung zu generieren, wofür man dringend Auslandsinvestoren braucht. Diese werden durch großzügige Förderungen gestützt. Auch das neue, verbesserte Arbeitsgesetz und das novellierte Baugesetz, das für deutlich schnellere Vergaben für Baubewilligungen gesorgt hat, sollte in erster Linie den ausländischen Investoren, die hier großen Nachholbedarf gesehen haben, entgegenkommen und für eine Verbesserung des Investitionsklimas sorgen.

Einfuhr Anteil

Ausfuhr Anteil Deutschland 11,8% Italien 16,1 %

Italien 10,5 % Deutschland 12,4 % Russland 9 % Bosnien 8,7 %

China 8 % Rumänien 5,5 % Ungarn 4,7 % Russland 5%

Quelle: Statistikamt der Republik Serbien (RZSS) Quelle: Statistikamt der Republik Serbien (RZSS)

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Angesichts des Fehlens eines wettbewerbsfähigen serbischen KMU-Sektors hat die Regierung sich nun auch zum Ziel gesetzt, diesen durch eine Reihe von Fördermaßnahmen zu entwickeln und sie bei der Einbindung in die Zulieferkette internationaler Konzerne in Serbien zu unterstützen. Empfohlene Vertriebswege Direkte Kundenbesuche werden empfohlen, Geschäftsanbahnung im Korrespondenzweg allein ist nicht zielführend. Die Bestellung eines serbischen Vertretungsunternehmens ist nicht obligatorisch, jedoch zweckmäßig. Für bestimmte Waren ist von Seiten des Gesetzgebers die Konsignationslagerhaltung möglich, wobei der serbische Partner ein Generalvertreter sein muss und der Vertretungsvertrag beim zuständigen Ministerium zu registrieren ist. Diese Art des Vertriebs wird jedoch nur mehr selten verwendet. Es besteht auch die Möglichkeit der Errichtung einer eigenen Repräsentanz. Ausländische Erzeuger-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen sowie Banken und Versicherungs-gesellschaften können eine eigene Vertretung (Repräsentanz) in Serbien errichten. Die Repräsentanz kann vorausgehende und vorbereitende Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss übernehmen, nicht aber Außenhandelsverträge selbst abschließen. Die Repräsentanz ist keine juristische Person und unterliegt nur den Steuern und Abgaben für Arbeitnehmer, sie bietet auch den Vorteil, Büroinventar sowie zum Betrieb der Repräsentanz notwendige Ausrüstung unter bestimmten Bedingungen zollfrei zu importieren. Mit dem Gesetz über wirtschaftliche Vereinigungen aus 2004 wurde erstmals auch die Möglichkeit geschaffen, Zweigniederlassungen in Serbien zu gründen. Die Zweigniederlassung kann sowohl von ausländischen als auch von inländischen juristischen Personen gegründet werden. Zweigniederlassungen können MwSt.-Rechnungen ausstellen und sind zum Vorsteuerabzug berechtigt, besitzen allerdings keine Rechtspersönlichkeit. Zweigniederlassungen sind ins Firmenbuch einzutragen. Werbung Im September 2005 wurde ein Gesetz beschlossen, das die Werbung reguliert (Amtsblatt der Republik Serbien, Nr. 79/2005). So ist die Werbung für Tabak im Fernsehen, auf Reklameflächen sowie in Printmedien untersagt. Durch die Krisen der letzten Jahre ist der Werbemarkt in einer schwierigen Lage. Die Printwerbung stagniert, ebenso die TV-Werbung. Digitale Werbung verzeichnet hingegen ein Wachstum. Auch Plakatwerbung und Postwurfsendungen sind bei Konsumgütern bewährte Werbekanäle. Wichtigste Zeitungen

Politika Blic Vecernje Novosti

Wichtigste Messen Messe Belgrad (www.sajam.rs)

Internationale Baumesse SEEBBE www.seebbe.com (April)

International fair of technique and technical achievements (UFI) (Mai)

Umwelt- und Energiemesse EcoFair und ENERGETIKA (Oktober)

Messe Novi Sad (www.sajam.net) Internationale Landwirtschaftsmesse (Mai)

Informationen über vom Freistaat Bayern geförderte Messen finden Sie bei Bayern International www.bayern-international.de. Einen Überblick über alle Messen gibt es bei AUMA: www.auma.de.

Normen

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Abgekürzt SRPS, herausgegeben vom Bundesamt für Standardisierung. Importwaren müssen gewöhnlich mindestens den serbischen Normen entsprechen. Ein großer Teil dieser Normen ist jedoch schon an die europäischen Normen angeglichen, diese sind mit EN-SRPS gekennzeichnet. Weitere Informationen zur Standardisierung, zu öffentlichen Stellungnahmen, sowie zum „Institute for Standardization of Serbia“ finden Sie hier. Europäische und internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken Transaktions-kosten und fördern die Zusammenarbeit. Das DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Rund um die zentrale Dienstleistung der Normung bietet das DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel: +49(0)30-26010, Fax: +49(0)30-26011231, E-Mail: [email protected], Internet: www.din.de

Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen Zahlungskonditionen Empfohlen wird eine Zahlung auf gesicherter Basis, entweder unwiderrufliches bestätigtes Akkreditiv, Bankgarantie von erstklassischen Banken oder Vorauszahlung. Von Lieferungen auf offene Rechnung wird abgeraten.

Bei Lieferungen nach Serbien bedeutet der Eigentumsvorbehalt keine Besicherung. Denn mit Durchführung des Zollverfahrens wird in Serbien der Käufer (=Importeur =serbische Firma) als Eigentümer angesehen. Die auf der Rechnung oder auch im Vertrag enthaltene Eigentumsvorbehalts-Klausel hat keine Auswirkungen. Laut serbischer Rechtsordnung ist nämlich keine Möglichkeit gegeben, Ware, die bereits für den Import verzollt wurde und somit in das Eigentum des Importeurs übergegangen ist, mittels Re-Export wieder an den ausländischen Lieferanten zurückzustellen. Eine Lieferung unter Eigentumsvorbehalt sollte in der Praxis also vermieden werden. Bonitätsauskünfte Die Einholung von Bonitätsauskünften ist unbedingt ratsam. Die Deutsch-Serbische Wirtschaftskammer (AHK Serbien) ist bereit, gegen Kostenersatz Bonitätsauskünfte für Sie zu bestellen.

Forderungseintreibung Bei Zahlungsverzögerungen kann als erster Schritt die AHK Serbien eingeschaltet werden. Bei erfolgloser Intervention sollte ein erfahrener Rechtsanwalt betraut werden oder eine lokale Firma, die sich mit Forderungseintreibungen beschäftigt. Gerichtsverfahren dauern erfahrungsgemäß sehr lange und sollten daher nur als letzter Ausweg beschritten werden. Es besteht die Möglichkeit der Vereinbarung auf ein Schiedsgericht mit der Zuständigkeit im Ausland oder in Serbien. In Serbien können Schiedsgerichtsverfahren in englischer Sprache vertraglich vereinbart werden. Schiedsgerichtsverfahren, die in Serbien geführt werden, dauern ca. sechs Wochen. Die im Ausland ausgesprochenen Schiedsgerichtsurteile müssen in Serbien in einem außergerichtlichen Verfahren beim serbischen Handelsgericht bestätigt werden, ein Verfahren, das ca. sechs Monate in Anspruch nehmen kann. Bank- und Finanzwesen Der serbische Finanzmarkt wird durch ausländische Banken dominiert. Der serbische Bankensektor wird von der Serbischen Nationalbank als stabil und ausreichend kapitalisiert eingestuft.

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Ausführliche Informationen, Daten und Statistiken zum serbischen Bank- und Finanzsektor finden Sie auf der Website der serbischen Nationalbank. Verkehr, Transport, Logistik Serbien befindet sich in der Mitten Südosteuropas und hat eine zentrale Lage. Die Verbindung zwischen Westeuropa und Asien läuft über diesen Teil Europas. Ob es sich um Straßen-, Luft-, Bahn- oder Wasserstraßenverkehr handelt, ist Serbien vom europäischen Straßennetz nicht wegzudenken, daher ist der Infrastrukturausbau wesentlich, um dieses Verkehrsvolumen bewältigen zu können. Serbien hat ein Straßennetz in der Gesamtlänge von 38.000 km. Davon sind 15.018 km Straßen, von denen wiederum 670 km auf Autobahnen entfallen. Der Rest sind Schnellstraßen und Straßen der I. und II. Kategorie. 32% des Straßennetzes ist über 20 Jahre alt, während 14% bis zu 10 Jahre alt ist. Der Transport auf der Straße ist dominant in Serbien und hat einen Anteil von 80% im Gütertransport und 74% im Personentransport. Serbien ist für Europa ein wichtiges Transitland, da mehrere Europäische Verkehrskorridore Serbien passieren. Der wichtigste darunter ist der Korridor X mit Autobahn- und Eisenbahnstrecke und auch Korridor XI als Verbindung zwischen Rumänien und Italien, der seit kurzem ins Europäische Straßennetz aufgenommen wurde. Das serbische Schienennetz befindet sich ob fehlender Investitionen seit den 70er Jahren in einem schlechteren Zustand als das Straßennetz. Hauptlinien machen derzeit circa die Hälfte des Netzwerks aus, während 35% elektrifiziert und nur 7% doppelgleisig ausgebaut sind. Entlang dem Transeuropäischen Verkehrskorridor X und den Nebenstrecken wird das Streckennetz erneuert. Mehr als die Hälfte des Netzes wurde im 19. Jahrhundert ausgebaut und das Durchschnittsalter der Schienen beträgt 42 Jahre. Ein Indikator für den Zustand des Eisenbahnnetzes ist auch die Tatsache, dass auf 350 km der Schienen nur eine Geschwindigkeit von höchstens 20-30km/h zugelassen ist, und auf 64% der Schienen nur 60km/h erlaubt sind. Nur auf 3% des gesamten Schienennetzes und nur auf 10% der Schienen am Korridor X ist eine Geschwindigkeit von über 100km/h zugelassen. KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit deutlich verschärft. Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EU-

Bestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn sie im Ausland begangen wurde.

Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.

Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen. Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam.

Deshalb sollten Sie folgendes beachten: Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und

ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin.

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Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik. Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten

sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet werden.

Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten. STEUERN UND ZOLL Steuern und Abgaben Unternehmensbesteuerung Serbien hat mit 15 % eine der niedrigsten Körperschaftssteuersätze Europas. Auf Einnahmen, die ein Ausländer ohne Wohnsitz in Serbien aus Dividenden oder anderen Kapitalerträgen, Gewinnen von Gesellschaften, Urheberrechten, Zinsen, Kapitalgewinnen oder Mieteinnahmen erwirtschaftet, Dienstleistungen die in Serbien realisiert werden, wird eine Steuer von 20 % erhoben, sofern kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) etwas anderes vorsieht (siehe unten). Einnahmen aus Anteilen und Dividenden werden nicht in die Steuergrundlage miteinbezogen. Steuerpflichtige, welche mehr als 1.000.000.000 RSD (ca. 9 Mio. EUR) investieren und zusätzlich auf unbeschränkte Zeit 100 Personen einstellen, werden von der Zahlung der Unternehmens-gewinnsteuer für zehn Jahre, proportional zu deren Einlage, befreit. Umsatzsteuer / Ust.Id.-Nummer Die Mehrwertsteuer wurde in Serbien am 1. Januar 2005 eingeführt. Besteuert werden in der Republik Serbien Importe, Lieferungen von Gütern und Dienstleistungen gegen Entgelt.

Bei der Mehrwertsteuer handelt es sich um eine allgemeine Verbrauchssteuer, die in allen Phasen der Produktion und bei jeglichem Umsatz von Gütern und Dienstleistungen bezahlt werden muss. Die Bemessungsgrundlage ist die Höhe des Preises, den der Steuerpflichtige für die gelieferten Waren und durchgeführten Dienstleistungen erhält bzw. der Wert des importierten Gutes, wie vom Zoll festgelegt.

Der allgemeine Mehrwertsteuersatz beträgt in Serbien 20% und der ermäßigte Sondersatz 10%. Dieser wird auf Grundnahrungsmittel, Medikamente, die von der Krankenversicherung bezahlt werden, Lehrbücher, kommunale Dienstleistungen und ähnliches erhoben. Die Mehrwertsteuer ist auf jeden Fall abzuführen, kann jedoch später von der eigenen Steuer abgezogen werden (Vorsteuerabzug). Die MwSt.-Erklärung kann nur elektronisch mittels eines qualifizierten elektronischen Zertifikats (QEZ) bei den Steuerbehörden eingereicht werden. Näheres zum Thema Vorsteuerabzug finden Sie im Abschnitt Vorsteuererstattung/Rechnungslegung. Ab einem Umsatz von 8.000.000 RSD (ca. 70.000 EUR) besteht die Plicht im MwSt.- System angemeldet zu sein. Für Unternehmen, die sich in serbischen Freihandelszonen niederlassen, besteht die Möglichkeit einer (zumindest vorübergehenden) Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der Mehrwertsteuer für den Import von Waren, und unter Umständen einer vollständigen Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der Mehrwertsteuer für Exporte. Seit 01.10.2015 gibt es Besonderheiten für ausländische Unternehmer. Ein ausländischer Unternehmer kann sich mittels steuerlichen Vertreters zur Mehrwertsteuersystem registrieren lassen. Das Unternehmen hat das Recht auf Vorsteuerabzug und Mehrwertsteuer-Rückerstattung. Auf Leistungen ausländischer Unternehmen ohne Eintragung ins Mehrwertsteuerregister der Republik Serbien wird die Reverse-Charge-Regel angewendet bzw. die Steuerpflicht wird auf den

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Leistungsempfänger in Republik Serbien übertragen. Eine vollständige Dokumentation zur erbrachten Leistung ist unverzichtbar, damit der Leistungsempfänger bei evtl. Steuerprüfung Umstände vermeiden und Anspruch auf Steuerabzug verwirklichen kann. Reverse Charge System In Serbien besteht das Reverse-Charge-System, bzw. der Übergang der Steuerschuld auf den inländischen Leistungsempfänger, wenn ein ausländischer Unternehmer Lieferungen oder sonstige Leistungen in Serbien ausführt. Auch ausländische Unternehmer, die nicht in Serbien steuerlich registriert sind, sind zum Vorsteuerabzug berechtigt, dies jedoch nur unter eingeschränkten Voraussetzungen. Aus umsatzsteuerlichen Überlegungen ist zu empfehlen, Aktivitäten in Serbien möglichst über eine Tochtergesellschaft durchzuführen, um Probleme mit dem Vorsteuerabzug zu vermeiden. Doppelbesteuerungsabkommen Ein DBA besteht mit Deutschland. Dividende Dividenden, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Gesellschaft an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person zahlt, dürfen im anderen Staat besteuert werden. Diese Dividenden dürfen jedoch auch in dem Vertragsstaat, in dem die die Dividenden zahlende Gesellschaft ansässig ist, nach dem Recht dieses Staates besteuert werden; die Steuer darf aber, wenn der Empfänger der Dividenden der Nutzungsberechtigte ist, nicht übersteigen:

1. 5 vom Hundert des Bruttobetrags der Dividenden, wenn der Nutzungsberechtigte eine

Gesellschaft (jedoch keine Personengesellschaft) ist, die unmittelbar über mindestens 25 von Hundert des Kapitals der die Dividenden zahlenden Gesellschaft verfügt;

2. 15 vom Hundert des Bruttobetrags der Dividenden in allen anderen Fällen. Zinsen Die Zinsen dürfen jedoch auch in Serbien, aus dem sie stammen, besteuert werden; die Steuer darf aber, wenn der Empfänger der Zinsen der Nutzungsberechtigte ist, 10 vom Hundert des Bruttobetrags der Zinsen nicht übersteigen.

Lizenzgebühren Die Lizenzgebühren dürfen jedoch auch in Serbien, aus dem sie stammen, besteuert werden; die Steuer darf aber, wenn der Nutzungsberechtigte der Lizenzgebühren eine im anderen Staat ansässige Person ist, nicht übersteigen:

5 vom Hundert des Bruttobetrags der Lizenzgebühren für die Benutzung oder für das Recht

auf Benutzung von Urheberrechten an literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken, einschließlich kinematografischer Filme oder Filme oder Bänder für Rundfunk und Fernsehen

10 vom Hundert des Bruttobetrags der Lizenzgebühren für die Benutzung oder für das Recht auf Benutzung von Patenten, Marken, Mustern oder Modellen, Plänen, geheimen Formeln oder Verfahren, oder für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstungen oder für die Mitteilung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Erfahrungen.

Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden gibt es zwei Methoden: einerseits die Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt und andererseits die Anrechnungsmethode. Vorsteuererstattung / Rechnungslegung Die MwSt. ist auf jeden Fall abzuführen, kann jedoch von der eigenen Steuerzahlast abgezogen werden (Vorsteuerabzug). Der Vorsteuerabzug kann auch für importierte Güter geltend gemacht

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werden, sofern die Importpapiere in der Abzugsperiode vollständig vorliegen. Die Vorsteuer kann auch in späteren Perioden geltend gemacht werden, wobei das Kalenderjahr nicht maßgeblich ist. Als Besteuerungszeitraum gilt der Kalendermonat bzw. das Kalendervierteljahr. Eine gesonderte Jahresumsatzsteuererklärung ist im serbischen Umsatzsteuergesetz nicht vorgesehen. Die Einzahlung der MwSt. muss am gleichen Tag wie die Einreichung der Steuererklärung erfolgen. Die Steuererklärung kann innerhalb von fünf Jahren maximal zwei Mal für die gleiche Steuerperiode/den gleichen Berichtszeitraum geändert werden. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 45 Tagen (Exportunternehmen 15 Tage) nach der Beantragung. In den steuerstarken Regionen wie Belgrad, ist die Rückerstattung regulär, aber in den schwächeren Gemeinden kann es zu Verzögerungen kommen. Die Rechnungslegung basiert auf den International Accounting Standards mit gewissen Modifikationen. Es ist auch möglich ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr zu führen dieses kann nur mit Zustimmung der Steuerbehörde erfolgen. Der Jahresabschluss für die Unternehmen sind bis zum 30. Juni einzureichen, während die Unternehmensgewinnsteuererklärung bis zum 28. oder 29. Juni (180 Tage nach dem Bilanzstichtag) eingereicht werden muss. Einkommensteuer

Die Steuersätze für Einkommen aus der Land- und Forstwirtschaft sowie auf Einkommen aus der selbstständigen Erwerbstätigkeit betragen momentan 10%.

Die Steuersätze für Einkommen aus Urheberrechten und gewerblichen Eigentumsrechte beträgt 20%.

Der Steuersatz für Einkommen aus Kapital und Kapitalgewinne beträgt 15%.

Der Steuersatz für Einkommen aus Immobilien und andere Einkommen beträgt 20%. Von der Einkommensteuer befreit sind:

Einkommen 11.604 RSD (Juni 2016) (ca. 94 EUR)

Abfindungszahlungen beim Renteneintritt, bis zu den gesetzlich geregelten Maximalbeträgen

Abfindungszahlungen bei der Beendigung des Dienstverhältnisses wegen mangelnder Eignung des Arbeitnehmers

einmalige Entschädigungen, die diejenige Person erhält, die wegen mangelnden Bedarfs (Arbeitskräfteüberschuss) im Restrukturierungsverfahren und bei der Vorbereitung der Privatisierung des Unternehmens aus dem Arbeitsverhältnis scheidet.

Da das serbische Einkommensteuerrecht keine Stufenbesteuerung kennt, wird eine zusätzliche Jahressteuer erhoben. Die Steuer auf Gesamteinnahmen wird fällig, wenn diese drei Durchschnittsgehälter im Monat überschreiten. Die Freigrenze wird auf Jahresbasis den Steuerbehörden angemeldet und wenn der Wert der der Einnahmen 36 Durchschnittsgehältern übersteigt wird nach Abzug von entrichteten Steuern und Abgaben und Werbungskosten mit Steuersätzen von 10 % und wenn der Wert 72 Durchschnittsgehälter überschreitet mit 15% besteuert. Diese Steuer wird vom Arbeitnehmer entrichtet. ZOLL UND AUSSENHANDELSREGIME Es gilt das harmonisierte Zollsystem. Als Zollbemessungsgrundlage dienen die Preise franko Grenze. Durch die Anwendung des Interimsabkommens wird Waren (Agrarwaren, Lebensmitteln und Getränken) mit EU-Ursprung, die nach Serbien geliefert werden, ein Präferenzzollsatz eingeräumt. Grundsätzlich sind praktisch alle Waren des gewerblich-industriellen Sektors von Zollabgaben befreit. Um in den Genuss der Zollpräferenzen zu kommen, ist der Präferenzursprungsnachweis vorzuweisen (Warenverkehrsbescheinigung EUR-1 bzw. bei bevollmächtigten Exporteuren

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„Wussten Sie, ...“ … dass der serbische

Zoll grundsätzlich gültige Carnet ATAs

einseitig zeitlich begrenzen kann?

Ursprungserklärung auf der Rechnung). Dabei ist der übliche Passus mit der Anführung der Zollnummer des bevollmächtigten Exporteurs mit separater Unterschrift der zuständigen Person notwendig. Weiteres ist bei jeder Sendung die Kopie der Genehmigung der ausländischen Zollorgane, anhand welcher das Unternehmen den Status des bevollmächtigen Exporteurs bekommen hat, beizulegen.

Bei Warenlieferungen bis 6000 EUR ist kein EUR-1 notwendig. Es ist ausreichend, dass auf der Rechnung angeführt wird, dass der Warenursprung aus der EU ist.

Serbien verfügt seit 2000 über ein Freihandelsabkommen mit Russland, das mit einigen Ausnahmen (u.a. fertige Autos) den zollfreien Handel erlaubt. Weitere Freihandelsabkommen bestehen mit Weißrussland und, seit Ende 2010 mit den EFTA-Staaten. Muster

Serbien ist seit September 2004 wieder Mitglied des Zollabkommens über das Carnet ATA. Ausländische Waren, die aus dem Kosovo verfrachtet werden, können nicht über die administrativen Grenzübergänge zwischen Serbien und dem Kosovo befördert werden, sondern müssen über zwischenstaatliche (Montenegro, Mazedonien, Albanien) Grenzübergänge abgefertigt werden. Es ist zu beachten, dass eine zeitliche Begrenzung des vorübergehenden Importes unabhängig von der Gültigkeit des ATA Carnes vom serbischen Zoll vorgegeben werden kann.

Geschenke Geschenke für physische Personen im Reiseverkehr sind bis zu einem Warenwert von 100 USD zollfrei. Juristische Personen sind für Werbegeschenke von den Zollabgaben befreit im Falle, dass diese ein ersichtliches Logo des Versenders haben und ersichtlich ist, dass eine geschäftliche Verbindung zwischen Versender und Empfänger besteht, sowie eine Rechnung mit der Bemerkung, dass die Ware kostenlos zur Verfügung gestellt, beigebracht wird. Wie bei Warenmustern fällt die Mehrwertsteuer an. Bei Drucksorten gibt es eine wertmäßige Begrenzung bis 3.000 EUR. Vorschriften für Versand per Post Eine Befreiung von den Einfuhrabgaben ist für Postsendungen wie folgt vorgesehen:

Sendungen mit geringem Warenwert bis zu 70 EUR (einschließlich Versandkosten), die von einer natürlichen Person an eine andere natürliche Person geschickt werden und nicht kommerziellen Zwecken dienen, sind vom Zoll und der Mehrwertsteuer befreit.

Sendungen mit geringem Warenwert bis zu 50 EUR (einschließlich Versandkosten), die von einer juristischen Person an eine natürliche Person geschickt werden und nicht kommerziellen Zwecken dienen, sind vom Zoll befreit, aber die Mehrwertsteuer muss entrichtet werden.

In beiden Fällen sollte die Postsendung die Warenrechnung beinhalten.

Anbieter für Eilsendungen sind die City Express sowie DHL, FedEx und TNT. Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung Jede Ware, die nach Serbien importiert wird, ist vor dem beabsichtigten Import nach Produktgruppe, Produktbezeichnung, Erzeuger und Importeur in der Landessprache zu kennzeichnen. Falls die Ware nach Serbien und Kosovo exportiert wird, ist der Kosovo mit „Kosovo, Srbija“, „UNMIK/Kosovo“, „Kosovo/1244RS“ zu kennzeichnen. Sofern die Ware für Serbien und den Kosovo bestimmt ist, empfehlen wir keine Nennung des Kosovo. Die für den Kosovo bestimmte Ware sollte nachträglich mit Aufklebern gekennzeichnet werden. Sollten

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aufgrund spezieller Bestimmungen weitere Kennzeichnungen notwendig sein, so müssen diese ebenfalls auf der Verpackung angebracht sein. Bestimmte Waren (elektrische Produkte, Messinstrumente, Büromaschinen, EDV-Maschinen, Haushaltsgeräte, Schutzausrüstungen u.a.) müssen einer Zertifizierung unterzogen werden. Es ist für bestimmte Waren wie elektrische Werkzeuge Küchengeräte usw. ein Sicherheitszertifikat für den Import notwendig. Das Prüfzertifikat ist vor der Verzollung vorzulegen. Für Kraftfahrzeuge besteht eine Typisierungspflicht. Gebrauchsanweisungen und Garantieerklärungen müssen ebenfalls in der Landessprache abgefasst sein, bevor die Waren auf den Markt gebracht werden. Nähere Auskünfte über die Pflichtvorlage von Attesten und Zulassungen erteilt die AHK Serbien. Begleitpapiere Es sind die allgemeinen Anordnungen des Spediteurs zu befolgen. Erforderlich sind zumeist: Handelsrechnung 3-fach (mindestens ein Original) und Ursprungszeugnis zweifach (auf Verlangen) sowie Transportpapiere. Bei der Inanspruchnahme von Präferenzzöllen aus Ländern, mit denen entsprechende Abkommen geschlossen wurden, ist das EUR-1 erforderlich. Die Behörden akzeptieren nur Originalrechnungen mit Originalstempel des Verkäufers. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Kurze Charakteristik Die Republik Serbien ist seit Sommer 2006 ein eigenständiger Staat. Montenegro, bis dahin Mitgliedstaat des Staatenbundes Serbien und Montenegro, ist am 3. Juni 2006 aus dem Staatenbund ausgetreten. Die Unabhängigkeit wurde problemlos von Serbien und der internationalen Gemeinschaft akzeptiert. Serbien ist alleiniger Rechtsnachfolger des Staatenbundes Serbien und Montenegro und führt sämtliche völkerrechtlichen Rechtsakte, wie Verträge und Mitgliedschaften in internationalen Organisationen, fort.

Um den geänderten Anforderungen des Wirtschaftslebens Rechnung zu tragen, haben die serbischen Regierungen seit 2001 viele neue Gesetze erlassen bzw. Gesetzesänderungen vorgenommen, v.a. im Bereich der Eigentumssicherung, um den Rechtsrahmen zu modernisieren und an die geänderte Wirtschaftslage anzupassen. So wurden u.a. das Hypothekenrecht, die Pfandrechtsbegründung, die Pfandregistrierung bei der Agentur für Wirtschaftsregister neu geregelt bzw. eingeführt; auch ein Finanzleasinggesetz wurde erlassen (2004), Zahlungen ins und vom Ausland vereinfacht (Gesetz über Devisengeschäfte). Auch sei das Gesetz über die Schiedsgerichtsbarkeit erwähnt, das nationalen und internationalen Ansprüchen gerecht wird und die Möglichkeit der effizienteren Lösung eines Streitverfahrens – als das Anrufen eines Gerichts – ermöglicht. Zuletzt wurde eine Reform des Unternehmensgesetzes durchgeführt, sowie Änderungen der Zivilprozessordnung und der Exekutionsordnung. Diese Änderungen verfolgen u.a. das Ziel, geschäftliche Tätigkeiten in Serbien zu erleichtern, indem vieles einfacher geregelt wurde (Unternehmensrecht) bzw. die Rechtsverfolgung effizienter werden soll (Gerichtsverfahren/Vollstreckung und damit die Tilgung von Forderungen). Zusätzlich wurden die Zahlungsfristen durch das Gesetz über die Fristen für die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen im Geschäftsverkehr, detaillierter geregelt. Vor dem Hintergrund des EU-Annäherungsprozesses wird das serbische Rechtssystem schrittweise dem gemeinschaftlichen EU-Besitzstand angepasst werden. Im Fremdwährungsrecht, Vollstreckungsverfahren und Insolvenzrecht konnten Normen geschaffen werden, die der Restrukturierung und Reformierung des Wirtschaftslebens Rechnung tragen und neben klaren zeitlichen Rahmenbedingungen kürzere und effektivere Verfahren garantieren, die darüber hinaus dem Gläubiger durch ein Mehr an Transparenz verbesserten Schutz bieten. Devisenrecht

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Die aktuellste Änderung des serbischen Devisengesetzes fand 2012 statt und beinhaltet folgende Erleichterungen:

Factoring wurde als neues Finanzierungsinstrument im Recht der Republik Serbien

eingeführt. Juristische Personen können nunmehr ihre Verbindlichkeiten und Forderungen aus Außenhandelsaktivitäten an einen Faktor abtreten, um so kurzfristig zusätzliche Liquidität gewinnen.

Die Kompensation von Exporterlösen und Importverbindlichkeiten für in Serbien registrierte juristische Personen ist nun möglich.

Mittel für den Erwerb von Immobilien in Serbien bzw. den Kauf von Immobilien im Ausland durch serbische juristische Personen können nunmehr ohne Beschränkungen transferiert werden.

Zweigniederlassungen von serbischen oder ausländischen Firmen, die ihre Geschäfte über sogenannte „non-resident-Konten“ ausführen, können Geld nunmehr frei ins Ausland transferieren, solange sie keine Steuerschulden haben (d.h. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Steuerbehörde vorliegt).

Beträge können in Verträgen in Fremdwährungen angegeben sein, die Zahlungen haben allerdings weiterhin in Dinar zu erfolgen. Davon ausgenommen sind einige Geschäfte, darunter Lebensversicherungen und Immobiliengeschäfte (Kauf/Verkauf/Miete/Pacht/Leasing etc.).

Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen Das serbische Unternehmensrecht wurde durch zahlreiche Reformen dem europäischen Rechtssystem angepasst. Auch das neue Unternehmensgesetz, welches mit 01.02.2012 in Kraft tritt bringt einige Änderungen im Gesellschaftsrecht, mit dem Ziel geschäftliche Aktivitäten zu vereinfachen. Handelsvertreterrecht Die Form des Handelsvertreters existiert in der serbischen Rechtsordnung in dem Sinne nicht. Grundsätzlich wird in Serbien unter einem Vertreter derjenige verstanden, der im Namen und auf Rechnung einer ausländischen Person Geschäfte abwickelt. Vertreter können serbische Unternehmen sowie andere Rechtspersonen sein und müssen bei der Agentur für Firmenregister eingetragen werden. Diese können mit ausländischen Unternehmen drei Arten von Verträgen abschießen. Zum einen sind dies Verträge über die Verträge über die Vertretung von ausländischen Unternehmen in Serbien. Des Weiteren ist dieser berechtigt Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen zur Instandhaltung importierter Ausstattung und langlebiger Konsumgüter sowie Verträge über den Verkauf von ausländischer Ware aus Konsignationslagern abzuschließen. Der Vertreter ist von Gesetz verpflichtet Ersatzteile, Zubehör und Verbrauchsteile für die Instandhaltung sowie den Service der importierten Produkte bereitzustellen. Es gibt auch das Institut des angestellten bevollmächtigten Vertreters. Gesellschaftsrecht Mit Erlass des neuen Unternehmensgesetzes, das am 4. Juni 2011 in Kraft getreten und ab 1. Februar 2012 anwendbar ist, hatte der Gesetzgeber die Absicht, Unklarheiten, Zweideutigkeiten sowie unzureichende Lösungen in Bezug auf einige rechtliche Institute, die sich während der fünfjährigen Anwendung des Unternehmensgesetzes ab 2004 gezeigt haben, zu entfernen und zu klären. Das neue Gesetz schreibt die Einleitung der Zwangsliquidation durch das Register gegen eine GmbH. bzw. AG vor, im Falle der Nichteinhaltung der Bestimmungen in Bezug auf die Verpflichtung zur Anpassung.

Firmengründung in Serbien Serbien Regionaler Durchschnitt OECD Durchschnitt

Anzahl der Verfahrensschritte 6 6 4,8 Dauer (in Tagen) 12 16 9,2

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Kosten (% of income per capita) 6,8 8,3 3,4 Mindestkapital (% of income per capita) 6,0 10 14,1 Quelle: Weltbank Doing Business Report Gewerblicher Rechtsschutz folgende Gesetze sind von Bedeutung:

Gesetz über Patente ("Amtsblatt Serbien und Montenegros“, Nr. 32/04, 35/04, RS115/06)

Gesetz über Marken ("Amtsblatt Serbien und Montenegros“, Nr. 61/04, 7/05)

Gesetz über Rechtsschutz des Design ("Amtsblatt Serbiens“, Nr. 61/04)

Gesetz über Schutz topographisch integrierter Kreise ("Amtsblatt Serbiens“ Nr. 61/04)

Gesetz über Urheber und verwandte Rechte ("Amtsblatt Serbiens“, Nr. 61/04)

Gewerberecht In Serbien gibt es kein Gewerberecht. Es gibt Einzelvorschriften für Teilbereiche, welche oft in Form von Verordnungen erlassen werden. Die Umsetzung und Kontrolle erfolgt vielfach über Inspektionen. Grundlegende Bedingungen für die Anmeldung eines Gewerbes sind im Unternehmens,- Gesellschafts- und Firmenbuchgesetz geregelt. Unter einem Einzelunternehmer versteht man jede angemeldete natürliche Person, welche zum Gewinnerwerb selbstständig eine gesetzlich erlaubte Verdiensttätigkeit ausübt. Dies schließt auch Kunst- und alte Handwerke sowie Tätigkeiten der Heimindustrie mit ein. Der Einzelunternehmer muss auch ins Firmenregister eingetragen werden und trägt den Namenszusatz „preduzetnik“ bzw. „pr.“ (Unternehmer). Rechtsschutz und Rechtsmittel Das neue Gesetz über ausländische Investitionen (2015) verbrieft die völlige Gleichstellung ausländischer und inländischer Investoren und verpflichtet die diversen staatlichen Organe auch, Investoren aktiv zu unterstützen. Der ausländische Anleger hat Anspruch auf vollen Rechtsschutz und Rechtssicherheit hinsichtlich seiner Investition. Trotz der noch immer sehr langen Verfahrens- und Durchsetzungsdauer hat sich die Lage während der letzten Jahre stetig verbessert. Die richterliche „Parteilichkeit“ serbischen Unternehmen gegenüber ist immer weniger zu spüren und tritt zunehmend in den Hintergrund. Auch Anwälte bestätigen die Verbesserungen in der Praxis, wenn auch die Durchsetzung einer Vertragsstreitigkeit noch immer ca. zwei Jahre dauern kann. Firmengründung Seit 1. Februar 2012 ist das neue Unternehmensgesetz in Kraft. Die wichtigsten Eigenschaften des Unternehmensgesetzes sind:

Implementierung des monistischen oder dualistischen Verwaltungssystems in der GmbH

und der AG, je nach Wahl

Erhöhte Haftung der Geschäftsführer, Gesellschafter und Aktionäre, dadurch Reduktion der Möglichkeit zum Missbrauch der Gesellschaft

Detailliertere Regelung des Gläubigerschutzes

Verbesserte Nutzung der elektronischen Kommunikation innerhalb der Gesellschaft und in der Geschäftstätigkeit zwischen verschiedenen Gesellschaften

Nach Auskunft verschiedener Rechtsanwälte und Steuerberater belaufen sich die Gesamtkosten (inkl. Beratungskosten etc.) für die Gründung einer Repräsentanz auf 1.200 bis 2.500 EUR, für die Gründung einer GmbH auf 2.500 bis 3.000 und für die Gründung einer AG auf 2.500 bis 4.000 EUR. Die Anmeldungsgebühr beim Firmenbuch beträgt 6.900 RSD (ca. 60 EUR). Die Statistikgebühr beträgt 1.900 RSD (ca. 15 EUR). Für die Anfertigung des Firmenstempels muss

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mit Kosten von ca. 20 EUR gerechnet werden. Gründet ein ausländisches Unternehmen eine Niederlassung in Serbien, muss auch der Firmenbuchauszug der Muttergesellschaft ins Serbische übersetzt werden, wofür Kosten von ca. 15 EUR pro Seite anfallen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (d.o.o.) Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Gesellschaft, die von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen zwecks Verrichtung einer bestimmten Tätigkeit unter gemeinsamer Firma gegründet wird. Die Gesellschafter übernehmen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft die Haftung bis zur Höhe ihrer Einlagen. Das Mindestgrundkapital einer GmbH beträgt 100 RSD. Aktiengesellschaft (a.d.) Eine Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft, die von einer oder mehreren natürlichen und/oder juristischen Personen zwecks Verrichtung einer Geschäftstätigkeit unter gemeinsamer Firma gegründet wird. Das Grundkapital dieser Gesellschaft ist in Aktien festgelegt und aufgeteilt. Der Mindestbetrag des Stammkapitals wurde auf 3.000.000 RSD erhöht. Kommanditgesellschaft (k.d.) Eine Kommanditgesellschaft ist eine Gesellschaft, die mit Vertrag von mindestens zwei oder mehreren natürlichen und/oder juristischen Personen zum Zweck der Verrichtung einer Geschäftstätigkeit unter einer gemeinsamen Firma gegründet wird. Von den Gesellschaftern haftet mindestens eine Person uneingeschränkt (der Komplementär) für die Verpflichtungen der Gesellschaft. Mindestens eine Person haftet eingeschränkt, nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Partnerschaftsgesellschaft (o.d.) Eine Partnerschaftsgesellschaft ist eine Gesellschaft, die durch Vertrag zwischen zwei oder mehreren natürlichen Personen und/oder juristischen Personen zum Zweck der Verrichtung einer bestimmten Geschäftstätigkeit unter einer gemeinsamen Firma gegründet wird. Die Partner haften solidarisch mit ihrem gesamten Vermögen für die Verpflichtungen der Gesellschaft, falls mit den Gläubigern nichts anderes vereinbart wurde. Repräsentanz Ausländische Personen, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit im Bank-, Finanz- oder Versicherungswesen nachgehen sowie gewisse internationale Organisationen können für bestimmte Zwecke eine Repräsentanz eröffnen. Eine Repräsentanz ist keine juristische Person. Die Tätigkeit wird im Auftrag des Gründers verrichtet. Mehrere Zweigstellen können gegründet werden. Zweigniederlassung („ogranak“) Durch das (neue) Unternehmensgesetz (Amtsblatt der Republik Serbien Nr. 36/11) ist auch weiterhin die Möglichkeit vorgesehen, dass sowohl serbische wie auch ausländische juristische Personen Zweigniederlassungen (Filialen, im Serbischen „ogranak“) gründen. Die Zweigniederlassung besitzt keine Rechtspersönlichkeit. Sie kann daher nur im Namen und auf Rechnung der Hauptniederlassung tätig werden und ist integraler Bestandteil der Hauptniederlassung. Zweigniederlassungen werden durch einen Beschluss der Organe der Hauptniederlassung gegründet und sind ins Register (Firmenbuch) einzutragen. Firmenbuch Durch die Gründung der Agentur der Wirtschaftsregister „Agencija za privredne registre“ (APR), wurde das Firmengründungsverfahren, deutlich beschleunigt und die Kosten minimiert. Neben dem Firmenbuch werden von der APR noch zahlreiche andere öffentliche Register geführt, wie beispielsweise das Pfandrechtsregister. Diese werden elektronisch geführt und sind öffentlich einsehbar (www.apr.gov.rs). Auf der Homepage sind auch alle Antragsformulare, begleitende Rechtsvorschriften sowie Gründungsinformationen abrufbar. Investitionen und Joint Ventures

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Ausländische Investoren genießen hinsichtlich ihrer Investitionen grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie serbische. Auch für Handelsgesellschaften mit ausländischer Beteiligung kommt die nationale Rechtslage zur Anwendung. Unter einer ausländischen Investition wird der Erwerb jeglicher Eigentumsrechte durch Ausländer, mit denen ein Geschäftsinteresse in Serbien verbunden ist sowie Stammaktien und Anteile an serbischen Handelsgesellschaften. Grundsätzlich genießen ausländische Investoren vollen Rechtsschutz und Rechtssicherheit hinsichtlich ihrer Investition und dürfen nur wenn, aufgrund des Gesetzes, ein öffentliches Interesse besteht, eingeschränkt werden. Hierbei muss jedoch eine Entschädigung gemäß dem laufendem Marktwert gewährt werden. Bestehen günstigere bilaterale beziehungsweise internationale Abkommen zwischen Serbien und einem anderen Staat genießen diese Anwendungsvorrang gegenüber den nationalen Rechtsnormen.

Unter Joint Ventures versteht man die Bildung einer Tochtergesellschaft durch zwei rechtlich und wirtschaftlich getrennte Unternehmen. Die Gründung von Joint Ventures (Gemeinschaftsunternehmen) ist in Serbien erlaubt und sogar eine weit verbreitete Form der wirtschaftlichen Zusammenarbeit.

Am häufigsten sind Kooperation zwischen zwei privaten Gesellschaften sowie zwischen dem Staat und einer privaten Gesellschaft. Dabei ist zu beachten, dass Kooperationen mit der öffentlichen Hand zusätzlichen Beschränkungen und Auflagen unterliegen. Bei einer Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens ist es üblich die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beziehungsweise einer Aktiengesellschaft zu wählen.

An dieser Stelle ist das Gesetz über Public Private Partnerships und Konzessionen zu erwähnen, welches im November 2011 erlassen worden ist. Eine Revision ist in Ausarbeitung. Steuerbestimmungen Serbien hat mit derzeit 15% einen relativ niedrigen Körperschaftssteuersatz und es ist daher steuerlich attraktiv für Investitionen. Seit 2005 gibt es in Serbien auch eine Mehrwertsteuer auf entgeltliche Lieferungen von Gütern und Dienstleistungen sowie Importe. Da Repräsentanzen keine Rechtspersönlichkeit haben und auch keine Rechnungen legen dürfen, kann ein Vorsteuerabzug nicht geltend gemacht werden. Zweigniederlassungen sind, wenn sie Tätigkeiten ausführen, die der Mehrwertsteuer unterliegen, mehrwertsteuerpflichtig und können Rechnungen ausstellen und sind vorsteuerabzugsberechtigt. Patent- und Markenrecht Erfindungen werden entweder mit dem Patent oder dem kleinen Patent geschützt. Schützenswert sind Erfindungen, welche eine neue anwendbare technische Lösung für ein bestimmtes Problem anbietet (hohes erfinderisches Niveau). Erfindungen mit einem niedrigen erfinderischen Niveau werden mit dem kleinen Patent geschützt. Der Patentschutz hält 20 Jahre ab dem Tag der Anmeldung. Das kleine Patent läuft zehn Jahre. Mit dem neuen Markengesetz beabsichtigt der Gesetzgeber eine Harmonisierung mit den internationalen Vorschriften herbeizuführen. Zusätzlich wurden in der Praxis auftretende Mängel des alten Gesetzes beseitigt. Der Markenträger hat das ausschließliche Recht das geschützte Zeichen zur Kennzeichnung von Waren/Dienstleistungen zu nutzen und Dritten die unbefugte Nutzung zu verbieten, falls ein solches Zeichen im Verkehr Verwirrung auslösen könnte. Die Marke entsteht im Augenblick der Eintragung des anerkannten Rechtes in das Markenregister und ist zehn Jahre ab dem Erwerb des Vorrechtes geschützt. Europäisches Patent Das europäische Patent hat ab dem Tag der Anerkennung des Patents seitens des Europäischen Patentamtes die gleichen Rechte wie ein anerkanntes nationales Patent. Der Patentträger ist verpflichtet, innerhalb von drei Monaten die vorgeschriebene Gebühr zu zahlen und die serbische Übersetzung des Patentdokuments zuzustellen.

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Die internationale Anmeldung (PCT) muss spätestens sechs Monate ab dem Tag der Entgegennahme im Amt für geistiges Eigentum der Republik Serbien (www.zis.gov.rs ) veröffentlicht werden (Amtsblatt des geistigen Eigentums). Von diesem Moment an erwirbt der Antragsteller vorübergehende Rechte. Gebrauchs- und Geschmacksmusterrecht Im Gesetz über den Designschutz werden die Art und Weise der Realisierung und der Schutz des Rechtes auf Aussehen von Produkten geregelt. Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen Gewerbemodellen und Gewerbemustern als zwei gesonderte Rechte. Gemäß dem Gesetz wird der visuelle Gesamteindruck, den das Produkt auf den informierten Verbraucher oder Benutzer macht, geschützt. Das Design wird mit dem ausschließlichen Recht geschützt, falls es neu ist und individuellen Charakter hat.

Das Recht auf ein Design wird mit der Eintragung in das Designregister erworben. Der Schutz währt für eine Dauer von 25 Jahren (vorher nur zehn Jahre) ab dem Tag der Antragstellung und Entrichtung der entsprechenden Gebühren. Lizenzvergabe Lizenzen sind im serbischen Recht in den unten genannten Rechtsquellen geregelt. Lizenz wird als eine Art von Erwerb bzw. Abtretung des gewerblichen Rechtsschutzes und des Know-how von einem ausländischen an eine inländische (oder umgekehrt) juristische Person definiert. Lizenzverträge selbst unterliegen dem Gesetz über Obligationsverhältnisse. Auch die Arten der Lizenzen, Rechte und Pflichten des Lizenznehmers und Lizenzgebers, Entstehung und Beendigung des Vertrags, etc. sind in diesem Gesetz geregelt. Der Lizenzvertrag verpflichtet den Lizenzgeber dem Lizenznehmer das Recht der Nutzung einer Erfindung, Marke, Design, des technischen Know-how gänzlich oder teilweise abzutreten und den Lizenznehmer, dem Lizenzgeber eine bestimmte Vergütung zu zahlen. Rechtliche Aspekte Im Artikel 689 des Gesetzes über Obligationsverhältnisse ist die Vereinbarung einer Alleinnutzung des Lizenzgegenstands (exklusive Lizenz) vorgesehen. Falls diese nicht ausdrücklich vereinbart wurde, wird angenommen, dass keine exklusive Lizenz vereinbart wurde. Laut Gesetz kann das Nutzungsrecht des Lizenzgegenstands an einen Dritten (Sublizenz) abgetreten werden. Es muss allerdings separat vereinbart werden, ob die Sublizenz nur mit vorheriger Erlaubnis des Lizenzgebers, oder ohne diese, abgetreten werden darf. Laut dem Gesetz muss ein Vertrag über den Erwerb von Patenten und Know-how (Lizenzvertrag) folgende Inhalte umfassen: Verpflichtungen des Lizenzgebers: Anwendung des Patents bzw. Know-how zur Herstellung von Waren in der vereinbarten Qualität; Weitergabe von Verbesserungen am Patent und Know-how während der Gültigkeit des Vertrags; Garantie der Unschädlichkeit der Nutzung des Patents bzw. Know-how für Leben und Gesundheit von Menschen und der Umwelt; Garantieklausel nach der, die nach dem erworbenen Patent bzw. Know-how hergestellten Produkte bei Inverkehrbringen, Rechte Dritter nicht verletzt oder die Verpflichtung des Lizenzgebers, alle aus einer solchen Verletzung erwachsenen Kosten und Schäden zu ersetzen. In einem Kaufvertrag für Patente oder Know-how kann nicht ausgeschlossen werden, dass:

das Unternehmen oder eine andere juristische Person das erworbene Patent bzw. Know-

how anwendet, fördert, ergänzt und weiterentwickelt und die Innovationen, zu denen es durch eigene Forschungen gekommen ist, in eigenem Namen schützen lässt;

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das Unternehmen und eine andere juristische Person selbständig über die Beschaffung oder Nutzung von Rohstoffen, Produktionsstoffen, Ersatzteilen und Ausrüstung entscheidet;

das Unternehmen und eine andere juristische Person die Produkte und Dienstleistungen in bestimmte Länder ausführt, außer in Länder, in denen der Lizenzgebers, das ausschließliche Recht auf Herstellung bzw. Durchführung von Dienstleistungen für dieselben Produkte und Dienstleistungen besitzt oder erteilt hat:

für das Patent oder Know-how, dessen Schutz während der Gültigkeit des Vertrags abgelaufen ist, auch nach Beendigung des Vertrags bzw. der Verpflichtung des Unternehmens oder einer anderen juristischen Person, Entgelt für die Nutzung der Lizenz zu zahlen ist.

Steuerliche Aspekte Gemäß Art. 5. Absatz 3. Mehrwertsteuergesetz wird die Übertragung und Abtretung der Urheberrechte, Patenten, Lizenzen, Schutzmarken und anderer Rechte des geistigen Eigentums als Dienstleistungsverkehr angesehen und unterliegt als Besteuerungsgegenstand der Mehrwertsteuer. Wenn der ausländische Lizenzgeber, dem Lizenznehmer mit Sitz in Serbien die Rechte an dem Patent oder Know-how überträgt, so unterliegt dieses Geschäft als Dienstleistung der serbischen MwSt. Der serbische Lizenznehmer ist verpflichtet die MwSt. zu errechnen und abzuführen. Er hat sodann Anspruch auf Geltendmachung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die MwSt. wurde am 1.1.2005 eingeführt und im Oktober 2012 auf 20% erhöht. Tritt ein serbischer Lizenzgeber, ein Patent oder Know-how an einen ausländischen Lizenznehmer ab, so unterliegt dieser Verkehr nicht der serbischen MwSt.

Gestaltung von Lizenzverträgen Eigentum und Forderungen Um den Anforderungen des Wirtschaftslebens Rechnung zu tragen, hat die serbische Regierung, vor allem im Bereich der Eigentumssicherung aber auch die Sicherung von Forderungen betreffend, die Rechtslage angepasst. Geschäfts- und Bonitätsauskünfte Das Geschäftsinformationen und bestimmte Bestätigungen in Bezug auf die Geschäftstätigkeit wie zum Beispiel, Anhängigkeit eines Konkurs- oder Liquidationsverfahren, Status der Begleichung von Steuer- und anderen Verpflichtungen, können von den Handelsgerichten, der Agentur für Wirtschaftsregister (Firmenbuch) und der Steuerverwaltung eingeholt werden. Die AHK Serbien kann für Sie Bonitätsauskünfte über in Serbien ansässige Firmen einholen. Eigentumssicherung Die Forderungsbesicherung kann durch Begründung einer Hypothek auf unbeweglichen Sachen (Grundstücke, Gebäude, etc.), durch Begründung eines Pfandrechts an beweglichen Sachen (Fahrzeuge, Maschinen, etc.), durch Bürgschaften, auf Grund einer Bankgarantie sowie durch Eigentumsvorbehalt bei Verkauf veranlaßt werden. Das Pfandregister (in Serbien sind Pfandrechte an beweglichen Sachen in ein Pfandregister einzutragen!) sowie das Zentralregister für Hypotheken stehen allen interessierten Personen zur Verfügung. Eigentumsvorbehalt Der Eigentumsvorbehalt wird in Serbien im Geschäftsleben kaum verwendet. Als zwingend vorgesehen wird eine strenge Formvorschrift in Gestalt einer öffentlich beglaubigten Urkunde.

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Der ausländische Warenlieferant muss den Eigentumsvorbehalt bereits im Vertrag - nicht erst in der Rechnung oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) - vorsehen und sollte diesen zweckmäßigerweise auch im Zollverfahren ausdrücklich vormerken lassen. Darüber hinaus sollte er im Vertrag dann auch praktischerweise die Zuständigkeit eines serbischen Gerichts bzw. keine ausschließlich Zuständigkeit des deutschen Gerichts vorsehen, weil sonst der Eigentumsvorbehalt (gerichtlich) nicht durchzusetzen ist.

Laut serbischer Rechtsordnung ist keine Möglichkeit gegeben, Ware, die bereits für den Import verzollt wurde und somit in das Eigentum des Importeurs übergegangen ist, mittels Re-Export wieder an den ausländischen Lieferanten zurückzustellen. Dafür ist eine Genehmigung des für den Außenhandel zuständigen Ministeriums erforderlich, das eine solche Art von Rückexport nur in seltenen Fällen zulässt. Eine Lieferung unter Eigentumsvorbehalt sollte in der Praxis vermieden werden; zumindest sollte sich der Lieferant dann ausreichend besichern, indem er sich vom Schuldner Wechsel ausstellen lässt, eine Hypothek für seine Forderung eintragen lässt oder ein Pfandrecht an der gelieferten Sache eintragen lässt (Sicherungsübertragung) – seine Forderung also ausreichend besichert. Ansonsten läuft er Gefahr, die gelieferte Ware im Falle der Nichtzahlung nie zurück zu erhalten, weil diese dem Importeur gehört und über diese bereits verfügt worden sein konnte, wobei oft kein sonstiges Vermögen beim Schuldner zu holen ist bzw. gerade die gelieferte Ware einen großen Teil seines Vermögens ausmacht. Forderungseintreibung Reagiert ein Schuldner auf die Eintreibung der Forderung durch den Lieferanten nicht oder nicht mehr, so sollte sofort die AHK Serbien eingeschaltet werden. Die AHK Serbien versucht in der Regel die Zahlung auf gütlichem Wege herbeizuführen, Mahnungen können dabei telefonisch, per Fax oder E-Mail und in Form eingeschriebener Mahnbriefe mit Rückschein erfolgen. Aufgrund der Position und Firmenkenntnis sind wir auch in vielen Fällen in der Lage erfolgreich zu intervenieren, so dass meistens nach einiger Zeit die Zahlung auch erfolgt. Erst nach längerer erfolgloser Intervention sollte einer unserer Vertrauensanwälte eingeschaltet werden oder eine lokale Firma, die sich mit Forderungseintreibungen beschäftigt. Wechsel- und Scheckrecht In der Wechselordnung sind die verpflichtenden Elemente, die jedes Wechseldokument beinhalten muss, klar festgelegt. Fehlt eins dieser Elemente, wird der Wechsel nicht den gleichen Wert haben wie ein gezogener Wechsel. Alle wechselrechtlichen Anträge gegen den Akzeptanten verjähren in drei Jahren (gerechnet ab dem Fälligkeitsdatum). Die Verjährungsfrist wird durch Einbringung einer Klage bei Gericht gewahrt. Was nicht im Gesetz steht, oft aber zu erheblichen Problemen führen kann: bei Ausstellung von Wechseln ist unbedingt die Zeichnungsberechtigung der handelnden Person zu prüfen (sowohl im Firmenbuch, als auch bei der Bank): wird der Wechsel nämlich von einer Person unterzeichnet, die z.B. bei der Bank nicht dazu bevollmächtigt ist, ist der Wechsel wertlos! Auf der Homepage der Nationalbank Serbiens gibt es eine Online-Recherche-Möglichkeit zur Bonität von Unternehmen (Kontensperre). Um den Wechsel auch für den Handelsverkehr sicherer zu machen, ratifizierte schon das Königreich Jugoslawien das Genfer Abkommen zum Wechselrecht, welches nach wie vor in Kraft steht. In der Scheckordnung ist die Art und Weise der Ausstellung von Schecks und die Scheckform geregelt. Ein im Inland zahlbarer Scheck kann nur in einer Bank eingelöst werden. Ein im Ausland zahlbarer Scheck kann nach dem Gesetz des Zahlungsorts auch auf andere Personen übertragen werden. Ein im Inland ausgestellter und im Ausland zahlbarer Scheck kann in zwei oder mehreren gleichlautenden Exemplaren ausgestellt werden. Ein Scheck auf den Überbringer kann nicht vervielfältigt werden. Regressforderungen des Scheckinhabers verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Frist für die Vorlage zwecks Auszahlung.

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Insolvenzrecht Als Grundlage für eine rasche Restrukturierung und Reformierung der serbischen Wirtschaft war ein neues Insolvenzordnung seit langem überfällig. Das alte Gesetz bot keine geeigneten Rahmenbedingungen, um Insolvenzverfahren effizient und vor allem für die Gläubiger transparent abzuwickeln. Zuletzt wurde die Insolvenzordnung im Jahre 2014 geändert.

Das erklärte Ziel des Gesetzgebers ist es, kurze und effiziente Verfahren einzuführen und dabei auch die Reorganisation von überlebensfähigen Unternehmen zu ermöglichen. Sollte innerhalb einer Frist von 90 bis 150 Tagen kein Reorganisationsplan beschlossen worden sein, wird das Unternehmen liquidiert. Dies ermöglicht es, in die Länge gezogene Verfahren beträchtlich abzukürzen.

Neben den klaren zeitlichen Rahmenbedingungen wird auch die Eröffnung des Verfahrens genau reglementiert. Ein Verfahren wird eröffnet, sobald ein Unternehmen 45 Tage nach Fälligkeit seinen Verpflichtungen nicht nachkommt bzw. das Unternehmen 30 Tage lang alle Zahlungen einstellt.

Die Frist für Anmeldung der Forderungen darf nicht kürzer als 30 Tage und nicht länger als 120 Tage ab dem Tag der Bekanntmachung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im öffentlichen Amtsblatt der Republik Serbiens, sein. Vertretungsvergabe Seit dem Jahr 2005 ist die Vertretungsvergabe in der Verordnung betreffend die Evidenz beziehungsweise Berichterstattung über einzelne Tätigkeiten des Außenhandels und über den Inhalt der Evidenz beziehungsweise der Berichte (Odluku o evidenciji, odnosno izvestavanju o pojedinim spoljnotrgrovinskim poslovima i o sadrzaju evidencija, odnosno izvestaja, Amtsblatt der Republik Serbien, Nr. 106/2005, 73/2007) geregelt. Arten von Vertretern Als Vertretung wird vom Gesetz die Abwicklung der Geschäfte im Namen und auf Rechnung einer ausländischen Person verstanden. Vertreter können serbische Unternehmen oder andere Rechtspersonen sein, die bei der Agentur für Firmenregister für die Ausübung von Tätigkeiten im Außenhandel (Tätigkeiten im Außenhandel werden im Firmenbuch angemerkt) eingetragen sind. Sie können mit ausländischen Unternehmen folgende Verträge abschließen

Verträge über die Vertretung von ausländischen Unternehmen in Serbien Verträge über den Verkauf von ausländischer Ware (Ausstattung, langlebige Konsumgüter, Ersatzteile, Rohstoffe und Halbfertigwaren, Medikamente, Verbrauchs- und Sanitätsmaterial) aus Konsignationslagern Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen zur Instandhaltung importierter Ausstattung und langlebiger Konsumgüter (Vertrag über Verrichtung von Service-Dienstleistungen)

Der Vertreter ist von Gesetz wegen verpflichtet, Service, Ersatzteile, Zubehör und Verbrauchsteile für die Instandhaltung und den Service der importierten Produkte bereitzustellen. Vertretungsvertrag Der Vertretungsvertrag ist ein zweiseitiger Vertrag, der zwischen einer ausländischen und einer lokalen Person (Vertreter) abgeschlossen wird. Für den Abschluss eines rechtswirksamen Vertrages sind folgende Formvorschriften zu beachten:

Name und Sitz der ausländischen Person

Schriftlichkeit

Name und Sitz des lokalen Unternehmens (Vertreters), welches mit der ausländischen Person einen Vertrag abschließt

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Vertragsgegenstand mit Bezeichnung von Waren- oder Dienstleistungsart

Rechte und Pflichten der Vertragspartner

Provisionshöhe oder die Ausgangsbasis, von der die Provision berechnet wird

Die Verpflichtung des ausländischen Unternehmens durch Zustellung der Rechnungskopie den Vertreter regelmäßig über abgeschlossene Geschäfte bzw. über Geschäfte, die nicht durch den Vertreter abgeschlossen worden sind, zu benachrichtigen

Art der Beilegung von Streitigkeiten (Schiedsgerichtsklausel u.Ä.)

Ort und Datum des Vertragsabschlusses und Vertragsdauer

Zusätzlich kann der Vertrag auch andere Angaben enthalten, die von den Vertragsparteien einvernehmlich festgelegt werden müssen. Allenfalls muss der Vertretungsvertrag festlegen, ob es sich um eine Generalvertretung oder nur um die Vertretung eines bestimmten Produktes handelt.

Arbeits- & Sozialrecht Das neue Arbeitsgesetz (Amtsblatt der Republik Serbien Nr. 24/2005) ist am 23. März 2005 in Kraft getreten. Die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis werden durch das Gesetz, den Kollektivvertrag und den Arbeitsvertrag geregelt. Falls es keinen Kollektivvertrag gibt (keine organisierte Gewerkschaft), ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Arbeitsordnung zu erlassen. Der Arbeitgeber, der mehr als fünf Arbeitnehmer hat, ist verpflichtet, eine Dienstvorschrift über die Organisation und Systematisierung der Arbeiten zu erlassen. Die Arbeitsrechts-Novelle 2014 umfasst vor allem Flexibilisierungen im Hinblick auf Begründung, Beendigung und Befristung des Arbeitsverhältnisses, die Abschaffung von Zuschlägen für Schichtarbeit sowie geringfügige Änderungen des Arbeitszeitrechts, insbesondere betreffend Überstunden. Hinsichtlich Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurde dem Arbeitgeber mehr Freiheit bei der Begründung einer Kündigung gegeben. Des Weiteren wurde die Möglichkeit einer unbezahlten Suspendierung von der Arbeit sowie Lohnkürzungen bei Fehlleistungen des Arbeitnehmers eingeführt. Eine weitere Änderung betrifft das Zustandekommen des Abfindungsanspruches nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses; von nun an berechnet sich die Abfindungssumme aus einem Drittel eines Monatsgehalts pro Dienstjahr beim aktuellen Dienstgeber. Zuvor war für die die Dienstzeit bei sämtlichen Dienstgebern maßgeblich. Die Novelle 2014 wurde gegen den Willen der Gewerkschaften beschlossen und ist auch inhaltlich als eher Arbeitgeber-freundlich zu bezeichnen. Aufenthaltserlaubnis Für Einreise und Aufenthalt in der Republik Serbien bis 90 Tagen ist für EU-Staatsbürger kein Einreisevisum notwendig. Die Arbeitsaufnahme durch Ausländer in der Republik Serbien ist aufenthalts- und arbeitsgenehmigungspflichtig. Ausnahmen bestehen bei Montagearbeiten mit Kurzaufenthalt. Der Aufenthalt unterliegt binnen 24 Stunden ab Einreise der Meldepflicht. Bei Unterkunft im Hotel wird dies automatisch vom Hotel getätigt. Bei privater Unterkunft ist Ihr Gastgeber verpflichtet mit Ihnen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Polizeistation vorzusprechen und einen Meldezettel zu beantragen. Zusätzlich müssen Ausländer, die um eine Aufenthaltsgenehmigung ansuchen, bestätigen, dass sie über die nötigen Mittel zur Bestreitung der Kosten in Serbien verfügen. Dafür wird der Nachweis eines Vermögens von 3.500 EUR verlangt. Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung ist binnen drei Tagen nach Einreise bei der Ausländerabteilung des Innenministeriums zu stellen. Die Antragstellung muss persönlich

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erfolgen, da während der Bearbeitung das Erfordernis eines Gesprächs mit dem Ausländer durch den Sachbearbeiter bestehen kann. Der Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis hat spätestens einen Monat vor Ablauf zu erfolgen. Widrigenfalls werden Bußgelder auferlegt oder die Verlängerung verkompliziert. Arbeitserlaubnis Laut Novelle des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (Amtsbote 128/2014) ist das Vorliegen einer Aufenthaltsgenehmigung Voraussetzung zur Beantragung der Arbeitserlaubnis. Zuständig für die Gewährung von Arbeitserlaubnissen ist die „Nationale Beschäftigungsbehörde“. Für diese Antragstellung ist die persönliche Anwesenheit des Antragstellers nicht erforderlich. Die Arbeitserlaubnis gilt nur für den beantragten Arbeitsplatz beim angegebenen Arbeitsgeber. Die Antragstellung erfolgt durch den Arbeitsgeber bei der für seinen Firmensitz zuständigen Filiale des Arbeitsamtes. Die Gültigkeit der Arbeitserlaubnis kann die Dauer der Aufenthaltsgenehmigung nicht überschreiten. Der Verlängerungsantrag ist 30 Tage vor Ablauf einzureichen. Zu beachten ist, dass aufgrund des neuen Ausländerbeschäftigungsgesetzes auch bei kurzfristigen Werkverträgen eine Arbeitsgenehmigung notwendig ist. Sozialversicherung, Sozialversicherungsabkommen Nach Erhalt der Arbeitserlaubnis folgt die Anmeldung zur allgemein verpflichtenden Sozialversicherung (Anmeldung beim Arbeitsamt, dem Renten- und Invalidenversicherungsfonds und beim Krankenversicherungsamt). Bestimmungen für Montagearbeiten Laut serbischem Recht ist die Entsendung von deutschen Arbeitskräften (auch ausländischen vertraglich gebundenen Arbeitern) nach Serbien erlaubt.

Bei Montagearbeiten von kurzer Aufenthalts- und Arbeitsdauer ist binnen zwölf Stunden der Meldepflicht nachzukommen. Den rechtlichen Bestimmungen in Serbien zufolge sind bei Aufenthalt auf Grundlage der Verrichtung einer Tätigkeit für Montagearbeiten auch eine Aufenthaltsbewilligung und eine Arbeitsgenehmigung notwendig. Erfahrungsgemäß berufen sich viele Montagearbeiter auf die 90-Tage Visafreiheit und erhalten nicht selten auch von den Polizeistationen die Information, dass keine Aufenthaltsbewilligung notwendig ist, jedoch bezieht sich diese Regelung nur auf Aufenthalte touristischer Natur. Bitte lassen Sie Ihre Arbeitskräfte unbedingt in der zuständigen Fremdenbehörde vorsprechen. Auch der serbische Arbeitsmarktservice sieht bei gewissen kurzfristigen Montagearbeiten größtenteils keine Notwendigkeit eine Arbeitsgenehmigung auszustellen. Jedoch obliegt dem serbischen Partner die Verpflichtung ausländische Arbeitnehmer und somit auch Montagearbeiter beim serbischen Arbeitsmarktservice zwecks Registrierung zu melden. Mit Rücksicht auf Strafmaßnahmen, sollte Ihr serbischer Partner die ausländischen Arbeitskräfte unbedingt beim serbischen Arbeitsmarktservice registrieren lassen. Laut Punkt 3, Artikel 8 des Ausländerbeschäftigungsgesetztes ist keine Arbeitsgenehmigung notwendig, wenn die Arbeiten unter Berufung auf technische Kooperation, Technologietransfer oder ausländische Investitionen getätigt werden. Insbesondere in Fällen, wenn sich anhand der Natur der Montagetätigkeiten herausstellt, dass von den oben genannten Behörden keine der Genehmigung ausgestellt werden muss, sollten die Arbeitskräfte:

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einen Einreisestempel im Pass vorweisen können (um belegen zu können , dass die 90 Tage Visafreiheit nicht überschritten wurde)

ein Dokument parat haben, welches die Kooperation mit dem serbischen Partner bzw. die Dauer der Montagearbeiten belegt (dies für den Fall einer Inspektion des Arbeitsministeriums)

Schiedsgerichtsbarkeit

Serbien hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Die Internationale Handelskammer ist eine weltweit vertretene Organisation und hat aus historischem Zufall heraus ihren Sitz in Paris.

Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet: "All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules." Die Schiedsklausel ist auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar.

Zweckmäßige zusätzliche Vereinbarungen der Schiedsklausel: die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei); es ist............................materielles Recht anzuwenden; (applicable law) die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist......................................

Detaillierte Auskünfte: ICC Deutschland, Internationale Handelskammer

Wilhelmstraße 43 G, Besuchereingang: Leipziger Straße 121, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 200 73 63 00, Fax: +49 (0)30 200 73 63 69, E-Mail: [email protected] , Web: http://www.iccgermany.de Deutsch-Serbische Wirtschaftskammer (AHK Serbien)

Topličin venac 19-21, 11 000 Belgrad, Tel: +381 11 202 8010 +381 11 202 8011 Fax: +381 11 3034 780, E-Mail: [email protected], Internet: http://serbien.ahk.de

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Bayerisches Außenwirtschaftsangebot Die bayerische Staatsregierung unterstützt in enger Zusammenarbeit mit ihren Partnern aus der Wirtschaft - insbesondere den Kammern und Verbänden - und Bayern International, die in Bayern ansässigen Unternehmen dabei, die Chancen der Globalisierung zu nutzen. Gerade dem Mittelstand, dem Rückgrat der bayerischen Wirtschaft, gilt das besondere Augenmerk. Auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Förderprogramme und Aktivitäten helfen, neue Märkte im Ausland zu erschließen, Kontakte zu internationalen Partnern aufzubauen und Geschäfte abzuwickeln:

Messebeteiligungen

Delegationsreisen

Unternehmerreisen

Auslandsrepräsentanzen

Kooperationsprojekte

Einstieg in den Export

Go International

Fit for Partnership

Delegationsbesuche

Finanzierungshilfen

Tipp!Das Förderprojekt „Export Bavaria 3.0 – Go International“ unterstützt mittelständische bayerische Unternehmen beim Auslandsgeschäft mit seinem Drei-Stufen-Konzept: 1. Untersuchung der Internationalisierungsfähigkeit des Unternehmens 2. Erstellung eines individuellen Internationalisierungsplans 3. Finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung des Plans. Weitere Infos unter www.go-international.de

Alle Informationen über aktuelle und länder- und branchenspezifische

Förderprojekte finden Sie unter www.auwi-bayern.de/foerderung

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INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN Sowohl während der Vorbereitungen für Ihre Reise, als auch während Ihres Aufenthaltes im Ausland steht Ihnen die Deutsch-Serbische Wirtschaftskammer AHK Serbien zur Verfügung: Die Deutsch-Serbische Wirtschaftskammer (AHK Serbien) befindet sich im Stadtzentrum Belgrads, in der Straße Topličin venac 19-21, 11000 Belgrad, Serbien. Einreisbestimmungen Seit 12. Juni 2010 benötigen Bürger der EU, der Schweiz, Norwegen und Island für die Einreise nach Serbien lediglich einen bis zur Ausreise gültigen Personalausweis. Die Dauer des maximalen Aufenthalts ohne Visum beträgt 90 Tage. Für längere Aufenthalte ist weiterhin ein Visum an der zuständigen serbischen Vertretungsbehörde zu beantragen. Dos & Don’ts Serben sind mehr personen- und beziehungsorientiert als sachorientiert. Dementsprechend wichtig ist das Pflegen des persönlichen Beziehungsnetzwerkes. Gesellschaft und gesellschaftliche Ereignisse sind bedeutend, Einladungen zum Essen oder zumindest auf einen Kaffee sollten nicht ausgeschlagen werden. Gegessen wird meistens spät (mittags erst gegen 14:00 Uhr, abends nicht vor 20:00 Uhr bzw. eher 21:00 Uhr). Für Einladungen in Restaurants sollte man sich Zeit nehmen. Trinkgelder in den Restaurants sind üblich, auch Taxifahrer freuen sich über einen kleinen Zuschlag. Politische Diskussionen sowie die Abbildung Serbiens ohne Kosovo als integraler Bestandteil des Landes bei Präsentationen, Produktverpackungen oder Katalogen sollten vermieden werden, um mögliche Irritationen zu vermeiden. Anreise

Die nationale Fluggesellschaft Air Serbia (JAT) (Internet: www.jat.com ) bietet mehrmals wöchentlich Flugverbindungen von größeren deutschen Städten, Wien und Zürich an.

Montenegro Airlines (Internet: https://www.montenegroairlines.com/ ) fliegt ebenfalls mehrmals wöchentlich von Frankfurt nach Belgrad, von Zürich nach Belgrad und Niš sowie von Wien nach Podgorica (Montenegro).

Belgrad wird auch von anderen größeren Fluglinien, unter anderem Lufthansa (LH), Germanwings (4U), Austrian Airlines (OS) und Swiss International (LX) angeflogen.

Quelle: http://www.derreisefuehrer.com/serbien/anreise

Geschäftszeiten Bürozeiten bei Behörden und Firmen: Montag bis Freitag von 8:00 – 15:00 Uhr (Abweichungen möglich). Geschäftszeiten im Einzelhandel sind nicht einheitlich. Warenhäuser und Selbstbedienungsläden sind vielfach von 8:00 – 22:00 Uhr, SB-Läden zum Teil auch am Sonntagvormittag bis 12:00 Uhr geöffnet. Banken: Montag-Freitag 9:00 – 17:00 Uhr, Samstag zumeist 9:00 – 15:00 Uhr Sommerzeit wie in Mitteleuropa Arbeitsfreie Feiertage 2017: 01.01.2017: Neujahr 02.01.2017: Neujahr 07.01.2017: 1. orthodoxer Weihnachtstag 15.02.2017: Nationalfeiertag Serbien

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16.02.2017: Nationalfeiertag Serbien 14.04.2017: Karfreitag 17.04.2017: Ostermontag 01.05.2017: Tag der Arbeit 02.05.2017: Tag der Arbeit 11.11.2017: Unterzeichnung des Waffenstillstandes im 1. Weltkrieg Notrufe Polizei: 192 Feuerwehr: 193 Rettung: 194 Pannenhilfe: 987 (mit der jeweiligen Vorwahl der nächsten größeren Stadt) Maße und Gewichte Metrisch Strom 220 Volt, 50 Hz, überwiegend Schuko Stecker Trinkgeld Mit Deutschland vergleichbar. Post- und Telefongebühren Hinsichtlich Mobiltelefonie empfehlen wir Ihnen sich auf den lokalen Homepages der drei Betreiber VIP mobile, Telenor und mts über die immer noch sehr hohen Roaming-Gebühren zu informieren. www.vipmobile.rs www.telenor.rs www.mts.telekom.rs Geschäftsbriefe von 20 bis 100 g: innerhalb von Serbien bis 20g : 23 RSD (0,19 EUR*), von 21-100g: 35 RSD (0,28 EUR*), ins Ausland bis 20g: 70 RSD (0,57 EUR*) Vorwahl für Deutschland: 0049. Durchschnittliche Aufenthaltskosten pro Tag Ca. 70 EUR (derzeit ca. 8.500 RSD) für Essen, Taxifahrten etc. (Nächtigung ausgenommen) Zeitverschiebung Es besteht keine Zeitverschiebung. Lokale Verkehrsmittel Taxi: am Flughafen wird in der Ankunftshalle ein Taxitransfer in das Zentrum Belgrads zu einem Fixpreis von 1.800 RSD (Stand August 2016) angeboten. Taxi Lux: +381 11 3033 123 Beotaxi: +381 11 19700 Beogradski Taxi: +381 11 19801 Pink Taxi: +381 11 19803 Öffentliche Verkehrsmittel in Belgrad: http://www.gsp.rs/ Belgrad: Ein Ticket mit Gültigkeitsdauer von 90 Min. für den Bus oder die Straßenbahn kostet 89 RSD (0,72 EUR) für Zone 1 und Zone 2 1 Tageskarte mit Gültigkeitsdauer von 24 Std. (außer für Nachtverkehr) kostet 250 RSD (2,03 EUR)

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Belgrad Hauptbahnhof: http://www.zeleznicesrbije.com Kfz-Bestimmungen Die deutsche „Grüne Versicherungskarte“ ist in Serbien gültig – nicht jedoch im Kosovo (Pflichtversicherung an der Grenze!)! Devisenvorschriften Die Einfuhr von ausländischen Zahlungsmitteln ist für Ausländer frei und nicht begrenzt. Es ist zu empfehlen 10.000 EUR übersteigende Beträge bei der Ausreise aus Serbien zu deklarieren. Euro und andere westliche Währungen können grundsätzlich in jeder Bank und in Wechselstuben in Dinar umgetauscht werden. Der Euro ist in Serbien die wichtigste ausländische Währung. Es wird empfohlen, Euro-Beträge nach Serbien mitzuführen. Zollvorschriften (Reisegepäck, Musterkollektion) Zollfrei dürfen Gegenstände für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden. Gemäß den serbischen Zollbestimmungen sollen ausländische Reisende mit Wohnsitz im Ausland bei der Einreise nach Serbien den serbischen Zollbeamten mündlich alle Gegenstände deklarieren, die über den Rahmen des gewöhnlichen Reisegepäcks hinausgehen. Bei elektrischen Geräten sollte eine schriftliche Bestätigung der serbischen Zollbehörde verlangt und bis zur Ausreise aufbewahrt werden. Notebooks werden als persönliches Gepäck betrachtet und dürfen zollfrei mitgeführt werden. Für Werbeprodukte und Mustersendungen, die kostenfrei aus dem Ausland erhalten werden, fallen keine Zollabgaben an. Für diese Begünstigung ist es erforderlich beim Zoll folgende Unterlagen einzureichen:

1. Bescheid oder anderer Beweis vom ausländischen Absender, dass die Werbeprodukte und Mustersendungen kostenfrei sind (sichtbar auf der Verpackung gekennzeichnet)

2. Einen Bescheid der Importfirma, dass dieses Material kostenfrei für Werbezwecke verteilt wird, bzw. dass die importierten Muster für den bestimmten Zweck verwendet werden.

Als Werbeprodukte und Muster bezeichnet man:

1. Druck- oder Aufnahmematerial, Publikationen, Anzeigen, Plakate, Kataloge, Mikrofilme und

andere Informationsformen über die Ware, den Versand und die Dienstleistungen des ausländischen Absenders, diverse Werbeprodukte die sichtlich mit dem Firmennamen des ausländischen Geschäftspartners versehen sind und bis zu einem Wert von 3.000 EUR, umgerechnet in Dinar.

2. Mustersendungen, deren Einzelwert 100 EUR, in Dinar umgerechnet, nicht übersteigen und die zwecks Bestellung und Warenangebot, bzw. Vertragsschließung für die Warenproduktion, Ausstellung, Forschung u.a. empfangen werden.

Impfungen Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben. Enterprise Europe Network (EEN) in Serbien Das Beratungsnetzwerk EEN der Europäischen Kommission unterstützt kleine und mittlere Firmen bei der Markterschließung und hilft beim Umgang mit EU-Fördermitteln. Die Kontaktdaten der EEN-Stellen finden Sie unter diesem Link: http://een.ec.europa.eu/about/branches/serbia WICHTIGE ADRESSEN Deutsch-Serbische Wirtschaftskammer (AHK Serbien)

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Topličin venac 19-21 11 000 Belgrad Tel.: +381 11 202 8010 +381 11 202 8011 Fax: +381 11 3034 780 E-Mail: [email protected] Internet: http://serbien.ahk.de Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Neznanog junaka 1A 11040 Belgrad Tel.: +381 11 3064 300 Fax: +381 11 3064 303 E-Mail: [email protected] Internet: www.belgrad.diplo.de Botschaft der Republik Serbien in Deutschland Taubertstr. 18 14193 Berlin Tel.: +4930 895 7700 Fax: +4930 825 2206e E-Mail: [email protected] Internet: http://www.berlin.mfa.gov.rs Österreichische Botschaft in Serbien Kneza Sime Markovica 2 11000 Beograd Tel.: +381 11 3336 500 Fax: +381 11 2635 606 E-Mail: [email protected] Internet: www.bmeia.gv.at/botschaft/belgrad.html Internet: www.aussenministerium.at/belgrad Schweizerische Botschaft Bulevar oslobodjenja 4 11001 Beograd Tel.: +381 11 3065 820 Fax: +381 11 2657 253 E-Mail: [email protected] Internet: www.eda.admin.ch/belgrade BANKEN ERSTE bank a.d. Bulevar oslobođenja 5 21000 Novi Sad Tel.: 0800 201 201 (innerhalb Serbiens) Tel.: +381 66 8969 000 (Mobiltelefone oder aus dem Ausland) E-Mail: [email protected] Internet: www.erstebank.rs Raiffeisenbank a.d.

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Djordja Stanojevica 16 11070 Beograd Tel.: +381 11 2207 011 Fax: +381 11 2207 869 E-Mail: [email protected] Internet: www.raiffeisenbank.rs Unicredit Bank a.d. Rajiceva 27-29 11000 Beograd Tel.: +381-11/3777 888 Fax: +381-11/3342 200 E-Mail: [email protected] Internet: www.unicreditbank.rs REISEBÜRO KON TIKI TRAVEL Beogradska 71 11000 Beograd Tel.: 209800 Call Center Tel.: +381 11 2098 000 Fax: +381 11 3345 857 E-mail: [email protected] Internet: www.kontiki.rs TRAVELLAND DOO Dobračina 43 11158 Beograd Tel.: +381 11 3246 591 Fax: +381 11 2187 119 E-Mail: [email protected] Internet: www.travelland.rs FILIP TRAVEL Beogradska 60 11000 Beograd Tel.: +381 11 2424 980 Fax: +381 11 2424 990 E-Mail: [email protected] Internet: www.filiptravel.rs ODEON WORLD TRAVEL Bulevar Mihajla Pupina 10 11070 Beograd Tel.: +381 11 3132 361 Fax: +381 11 3660 225 E-Mail: [email protected] Internet: www.odeontravel.rs Fluglinien

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AIR SERBIA Bulevar Kralja Aleksandra 17 11000 Beograd Tel.: +381 11 3112 123 E-Mail: [email protected]; [email protected] Internet: www.airserbia.com Dolmetschdienste Verband der Fachdolmetscher Serbien Kicevska br. 9 11000 Belgrad Tel.: +381 11 2442 729 Fax: +381 11 2440 345 E-Mail: [email protected] Internet: www.prevodi.rs Kongresni centar - Prevodioci Admirala Geprata 6 11000 Belgrad Tel.: +381-11/7617 109 Fax: +381-11/6649 041 E-Mail: [email protected] Internet: www.kscnet.com/ Perolo Agencija Marsala Birjuzova 29 11000 Belgrad Tel.: +381 11 2626 133 Fax: +381 11 3038 139 E-Mail: [email protected] Intenet: www.agencijaperolo.co.rs Dolmetscher Ivana Antic (auch simultan) Tel.: +381 63 349 036 E-Mail: [email protected] Internet: www.acis.org.rs Goran Rajkovic Tel.: +381 63 7344 183 E-Mail: [email protected]

Dragan Simic Tel.: +381 63 351 448 E-Mail: [email protected]

Nela Velojic Telefon : +381 63 360 846 E-Mail: [email protected]

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Aleksandar Djordjevic (auch simultan) Telefon: +381 63 201 299 E-Mail: [email protected] Intenet: www.faust.rs

Snezana Gvozdenac (auch simultan) Sitz in Novi Sad Telefon: +381 63 8280 446 E-Mail: [email protected] Hotels Neubelgrad (Novi Beograd) Hyatt Regency Belgrad (5*) Milentija Popovica 5 11070 Novi Beograd Telefon: +381 11 3011 234 Fax: +381 11 3112 234 E-Mail: [email protected]; Internet: www.belgrade.regency.hyatt.com

Falkensteiner Hotel Belgrade (4*) Bulevar Mihaila Pupina 10K 11000 Beograd Telefon: +381 11 2250 000 E-Mail: [email protected] Internet: www.falkensteiner.com/de/hotel/belgrad

Hotel Crowne Plaza (4*) Vladimira Popovica 10 11070 Novi Beograd Telefon: 381 11 2204 115 E-Mail: [email protected] Internet: www.ihg.com/crowneplaza/hotels/us/en/belgrade/begcp/hoteldetail Hotel Holiday Inn (4*) Spanskih boraca 74 11070 Novi Beograd Telefon: +381 11 3100 000 E-Mail: [email protected] Internet: www.ihg.com/holidayinn/hotels/us/en/belgrade/begbg/hoteldetail IN Hotel (4*) Bul. Arsenija Čarnojevića 56 11070 Novi Beograd Telefon: +381 11 3105 310 Fax: +381 11 3105 351 E-Mail: [email protected] Internet: www.inhotel-belgrade.rs/ Radisson Blu Old Mill Bulevar Vojvode Misica 15 1100 Beograd

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Telefon: +381 11 6357 357 Fax: +381 11 6357 458 E-Mail: [email protected] Internet: www.radissonblu.com/hotel-belgrade Hotel Holiday Inn (4*) Spanskih boraca 74 11070 Novi Beograd Telefon: +381 11 3100 000 E-Mail: [email protected] Internet: www.ihg.com/holidayinn/hotels/us/en/belgrade/begbg/hoteldetail Altstadt Square Nine (5*) Studentski Trg 9 11000 Beograd Telefon: +381 11 3333 500 E-Mail: [email protected] Internet: www.squarenine.rs Hotel Townhouse 27 (4*) Marsala Birjuzova 56 11000 Beograd (in Gehdistanz zur Fußgängerzone) Telefon: +381 11 2022 900 E-Mail: [email protected] Internet: www.townhouse27.com Hotel ZIRA (4*) Ruzveltova 35 11000 Beograd Telefon: +381 11 3314 800 Fax: +381 11 3314 801 E-Mail: [email protected] Intenet: www.zirahotels.com/sr Evropa Garni Hotel (4*) Apartments von 65m² bis 140 m² Sremska 1 11000 Beograd Telefon: +381 11 3626 017 Fax: +381 11 3626 117 E-Mail: [email protected] Intenet: www.hotelevropa.rs Le Petit Piaf (3*) Skadarska 34 11000 Beograd Telefon: +381-11/3035 252 Fax: +381-11/3035 858 E-Mail: [email protected] Internet: www.petitpiaf.com

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Ärztinnen und Ärzte Dr. Milorad MILADINOVIC Rudnicka 12 Telefon: +381 11 2403746; +381 64 1128947 E-Mail: [email protected] Dr. Slavica VUKOVIĆ Ordination “Spiridon”, Zemun, Klare Cetkin 25 Telefon: +381 11 2672142; +381 63 377042, +381 60 0241 105 E-Mail: www.spiridon.rs/kontakt.html Internet: www.spiridon.rs/ ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE Zu Serbien sind im Außenwirtschaftsportal Bayern www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länderinfos“ abrufbar. LINKS

THEMA Link Ausschreibungen http://portal.ujn.gov.rs Belgrade Land Development Agency www.beoland.com EBRD www.ebrd.com EIB www.eib.org EU-Delegation in Serbien www.europa.rs Finanzministerium www.mfin.gov.rs IFC www.ifc.org Investitions- und Exportförderagentur RAS

www.ras.gov.rs

Kragujevac www.kragujevac.rs Ministerium für auswärtige Angelegenheiten

www.mfa.gov.rs

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Nationalbank Serbien www.nbs.rs Privatisierungsagentur www.priv.rs Regierung Serbien www.srbija.gov.rs Serbische Automobil- und Motorradclub

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Serbisches Statistikamt www.stat.gov.rs Serbisches Straßennetz www.putevi-srbije.rs Steueramt www.poreskauprava.gov.rs Tourismusorganisation Serbien www.serbia.travel Unternehmensregister www.apr.gov.rs Vojvodina www.vojvodina.gov.rs Wirtschaftskammer Serbien www.pks.rs Wirtschaftsministerium www.privreda.gov.rs World Bank www.worldbank.rs

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