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Exposé Grundstück mit Altbestand 80997 München - Hartmannshofen, Lechelstraße 34 Immobilien Freistaat Bayern Regionalvertretung München Wagmüllerstraße 20 80538 München Allg. E-Mail: [email protected] www.immobilien.bayern.de Frontansicht ausdem Do-

Exposé - immobilien.bayern.de · deshauptstadt München –Referat für Stadtplanung und Bauordnung– Haupt-abteilung IV, Lokalbaukommission, Blumenstraße 19, 80331 München. Bei

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Exposé

Grundstück mit Altbestand 80997 München - Hartmannshofen,

Lechelstraße 34

Immobilien Freistaat Bayern

Regionalvertretung München Wagmüllerstraße 20 80538 München Allg. E-Mail: [email protected] www.immobilien.bayern.de

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Ansicht von Norden Rückansicht

Kurzbeschreibung Verkaufsgegenstand

Objektart: Grundstück mit Altbestand

Adresse: Lechelstraße 34

80997 München - Hartmannshofen

Regierungsbezirk Oberbayern

Verkaufsfläche: 963 m²

Derzeitige Nutzung: leerstehend

Detailinformationen Verkaufsgegenstand

Standort

Zur Veräußerung steht das 963 m² große, mit einer Doppelhaushälfte (Typ Siedlungshaus) mit Gartenhaus und Carport bebaute Grundstück am Hart-mannshofer Park nahe des Sportplatzes. Es befindet sich in einer sehr guten Wohnlage in einem aufgelockert bebauten und durchgrünten Wohngebiet mit großen Grundstücken, die im Stadtbereich Münchens nur mehr selten vor-handen sind.

Das Anwesen liegt nordwestlich des Nymphenburger Schlossparks in der Gar-tenstadt Hartmannshofen im Münchener Stadtteil Moosach. Der parkähnlich angelegte Ortsteil Hartmannshofen mit seinen großen Freiflächen und seinem alten Baumbestand ist luftlinig ca. 8 km westlich von der Innenstadt Münchens entfernt.

Einkaufsmöglichkeiten für Waren des allgemeinen Bedarfs und Schulen sind in der näheren Umgebung vorhanden. Auf Grund der vielen Park- und Wald-flächen bietet die unmittelbare Umgebung einen hohen Freizeit- und Erho-lungswert.

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Verkehrsanbindung

Das Wohngebiet ist sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto gut zu erreichen. Die überörtliche Verkehrsanbindung ist durch die Nähe zu den Autobahnanschlussstellen der A8, A9, A96 und A99 sowie die Bun-desstraßen 304, 2 und dem Mittleren Ring 2R als sehr gut zu bezeichnen.

Das Stadtzentrum (Hauptbahnhof) ist in etwa 30 Minuten mit öffentlichen Ver-kehrsmitteln – insbesondere der S1 und S2 sowie der U3 - erreichbar (Halte-stellen verschiedener Buslinien sind fußläufig zu erreichen).

Der Flughafen München (Entfernung ca. 35 km) ist mit dem Auto in etwa einer halben Stunde zu erreichen.

Die Entfernung zum Hauptbahnhof beträgt ca. 8 km.

Grundstück und Grundbuchangaben

Flurstück-Nr.: 1991/4

Objektart: Wohnbaugrundstück, bebaut mit einer Doppel-haushälfte

FlSt.-Größe: 963 m²

Beschreibung Neben-/Gebäude-, Hofraum- und Gartenfläche des Erbbauber. (darauf Wohnhaus von Lechel-straße 34)

Altlasten: keine bekannt

Grundbuchangaben:

Amtsgericht: München

Grundbuch von: Moosach, Band: 119, Blatt: 4129

Abteilung II: lastenfrei

Abteilung III: lastenfrei

Erschließung

Das Grundstück ist als baureifes Land voll erschlossen und liegt an einer ruhi-gen, teilausgebauten Wohnstraße (ohne Gehsteig). Gas kommt aus öffentli-cher Versorgung, Kanalanschluss ist gegeben.

Die elektrische Versorgung sowie die Wasserversorgung erfolgte über den Anschluss der angrenzenden Doppelhaushälfte mit der Hausnummer 36 und ist rechtlich nicht gesichert; die nötige Versorgung hatten die (ehemaligen) Gebäudeeigentümer untereinander geregelt.

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Bau- und Planungsrecht

Für den Bereich des Grundstücks existiert der seit 09.06.2006 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 1857 mit folgenden Festsetzungen:

o reines Wohngebiet (WR 11)

o Mindestgrundstücksgröße 900 m²

o max. 2 Vollgeschosse, wobei in WR 11 das zweite Vollgeschoss als Dachgeschoss auszuführen ist

o nur Doppelhäuser zulässig

o offene Bauweise

o straßenseitige Baulinie

Gemäß § 2 Abs. 4 kann für dieses Grundstück die überbaubare Grundfläche auf maximal 110 m² erhöht werden.

Gemäß § 3 Abs. 6 ist in diesem Bereich der Neubau als Doppelhaushälfte wieder an die verbleibende Doppelhaushälfte des Nachbargrundstückes hö-hen- und profilgleich anzubauen.

Der Bebauungsplan steht auf der Internetseite der Landeshauptstadt Mün-chen www.muenchen.de zum Download zur Verfügung.

Eventuelle bauliche Änderungen bedürfen der Genehmigung durch die Lan-deshauptstadt München –Referat für Stadtplanung und Bauordnung– Haupt-abteilung IV, Lokalbaukommission, Blumenstraße 19, 80331 München.

Bei dem bestehenden Gebäude handelt es sich um eine Doppelhaushälfte mit einer bewohnbaren Fläche von ca. 100 m².

Grund- und Bodenbeschaffenheit

Das Grundstück liegt an einer ruhigen Privatstraße. Bodenuntersuchungen zum Grundwasserstand, zur Standfestigkeit, zu Altlasten etc. wurden nicht angestellt. Ortsübliche, störungsfreie und für die vorhandene Bebauung aus-reichend tragfähige Baugrundverhältnisse sowie Altlastenfreiheit werden un-terstellt.

Gebäude und Außenanlagen

Wohngebäude

Das Wohnhaus, das über ein Keller-, Erd-, 1. Ober- und Dachgeschoß ver-fügt, wurde rund 1927 im Massivbau errichtet.

Fundamente und Bodenplatte sind aus Beton. Die Umfassungswände und Innenwände des Kellergeschoßes sind ebenfalls aus Beton. Die sonstigen Umfassungswände bestehen aus einschaligem Ziegelmauerwerk, die Innen-

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wände aus Ziegelmauerwerk. Bei den Geschoßdecken handelt es sich um Holzbalkendecken, im Keller um eine Betondecke.

Das Dach (Krüppelwalmdach) mit zimmermannsmäßigem Holzdachstuhl ist mit Biberschwanzziegeln eingedeckt, isoliert und gedämmt.

Die Fassade ist verputzt und gestrichen.

Folgende Raumaufteilung und Nutzungseinheiten sowie Bauteile sind in dem Gebäude vorzufinden:

Kellergeschoß:

Flur mit Kellertreppe, 2 ausgebaute Kellerräume, Abstellkammer, Waschkü-che / Heizungsraum;

Erdgeschoss:

Windfang, WC, Flur mit Geschoßtreppe, Küche, Wohnzimmer;

1. Obergeschoß (Dachgeschoß):

Flur mit Geschoßtreppe, Schlafzimmer, Bad, begehbare Abseite;

Dachspitz:

Gästezimmer;

Fenster:

Überwiegend Aluminiumfenster mit Isolierverglasung, teils Holzfenster mit Isolierverglasung (Dachflächenfenster), Fensterbänke innen überwiegend aus Naturstein, Fensterbänke außen aus Metall, überwiegend Fensterläden;

Türen:

Eingangstür ist Holztür mit Holzzarge;

Zimmertüren sind Holzfüllungstüren, teils mit Glasausschnitt, Holzzargen;

Heizung und Warmwasser:

Das Gebäude wird über Gaszentralheizung als Pumpenheizung und Flach-heizkörper beheizt. Die Warmwasserversorgung erfolgt ebenfalls über die Gaszentralheizung.

Elektroinstallation:

Die Elektroinstallationen sind unter Putz ausgeführt.

Auf folgende Bauschäden und –mängel wird gesondert hingewiesen:

- Feuchtigkeitsschaden am Dachflächenfenster

- schadhafter Anstrich an ehemaliger Eingangstür und Hauseingangstür

Außenanlagen:

Wege- und Vorplatzbefestigungen sind aus Betonsteinen ausgeführt. Die Ein-friedung besteht aus Holz- und Maschendrahtzaun mit schmiedeeisernen Gar-tentoren.

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Auf dem Grundstück befindet sich außerdem ein Gartenhäuschen und ein Carport.

Altlasten:

Der Verkäufer versichert, dass ihm schädliche Bodenveränderungen nicht bekannt sind.

Gebäude Wohngebäude Baujahr 1928

Energiedaten laut Energieausweis gemäß § 16a EnEV 2014

Art Energieausweis: Energiebedarfsausweis

Energieeffizienzklasse: im Energieausweis nicht ausgewiesen (§ 29 Abs.2 S.4 EnEV)

BJ im Energieausweis: 1928

Energieträger: Erdgas E, Strom-Mix

Endenergiebedarf: 363,4 kWh/(m²a)

Energieausweis gültig bis: 27.05.2023

Altlasten (Gebäude): keine bekannt

Kaufpreisvorstellung: Veräußerung gegen Höchstgebot Schriftliche Angebote werden bis zum 23.08.2018 erbeten. Besichtigungstermine: Montag, 16.07.2018, 14.00 Uhr Montag, 23.07.2018, 14.00 Uhr Montag, 06.08.2018, 14.00 Uhr Montag, 13.08.2018, 14.00 Uhr Montag, 20.08.2018, 14.00 Uhr Ansprechpartner: Immobilien Freistaat Bayern Regionalvertretung München Wagmüllerstraße 20 80538 München Allg. E-Mail: [email protected] Frau Katja Hartberger Tel: +49 (89) 2190 3747 Fax: +49 (89) 2190 3701 E-Mail: [email protected]

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Eckpunkte Kaufvertrag

Das Grundstück wird verkauft, wie es liegt und steht, das heißt für Zu-stand und Nutzbarkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Einholung von erforderlichen Genehmigungen für wie auch immer geartete Nut-zungen des Anwesens ist alleinige Sache des Erwerbers.

Bebauungsbeschränkung: Für das Verkaufsgrundstück gilt der rechts-verbindliche Bebauungsplan Nr. 1857, der für das Grundstück u.a. ei-ne maximale Grundfläche von 110 m² und die Errichtung von zwei Vollgeschossen als Höchstmaß, von denen das zweite Vollgeschoß als Dachgeschoss auszuführen ist, festsetzt. Sicherung dieser Bebau-ungsbeschränkung durch Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten des Veräußerers an erster Rangstelle. Hierfür wird vom Freistaat Bayern dem Notariat für den Kaufvertrag die For-mulierung in Anlage 6 vorgegeben.

Aufzahlungspflicht: Wird eine Geschossfläche von 220 m² überschrit-ten, so ist der Erwerber in den nächsten 20 Jahren ab Beurkundung zu einer Aufzahlung für das jeweilige Maß der genehmigten Baurechts-mehrung verpflichtet. Hier wird ebenfalls wie oben die Formulierung nach Anlage 6 vorgegeben.

Wiederkaufsrecht: Es wird ein Wiederkaufsrecht zugunsten des Ver-äußerers vereinbart, falls das Verkaufsobjekt nicht binnen fünf Jahren einer Wohnnutzung zugeführt wird. Sicherung dieses Anspruchs durch Eintragung einer Auflassungsvormerkung. Auch hier Formulierungs-vorgabe nach Anlage 6.

Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für schädliche Bodenverände-rungen und / oder Altlasten auf dem Vertragsgrundstück. Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Aufwendungen / Kosten frei, sollte letzte-rer zur Beseitigung schädlicher Bodenveränderungen / Altlasten auf dem Vertragsgrundstück herangezogen werden. Unabhängig davon sind dem Verkäufer keine Bodenveränderungen / Altlasten bekannt.

Der Kaufpreis ist fällig 4 Wochen nach Beurkundung. Bei Überschrei-tung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, d.h. in Höhe von 5 bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 288 BGB, berechnet.

Besitz, Nutzen und Lasten, die Haftung und die Verkehrssicherungs-pflicht gehen am Tag nach Kaufpreiszahlung auf den Erwerber über.

Der Verkäufer haftet lediglich für ungehinderten Besitzübergang; keine Gewähr übernommen wird insbesondere für die Größe des Grund-stücks und die bewohnbare Fläche.

Es wird erwartet, dass der Käufer dem örtlichen Siedlerverein beitritt.

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Allgemeine Informationen der Immobilien Freistaat Bayern

Bitte geben Sie ein beziffertes schriftliches Angebot ohne Zusätze und Bedingungen ab. Hierfür kann auch das beigefügte Muster eines Kaufpreisgebotes verwendet wer-den.

Juristische Personen werden gebeten, ihrem Kaufpreisgebot einen aktuellen und voll-ständigen Registerauszug beizufügen.

Ihr Kaufpreisangebot richten Sie bitte, wenn möglich, in einem Ihrem Anschreiben gesondert beigefügten verschlossenen Umschlag, welcher namentlich mit dem Aus-schreibungsobjekt - hier

Grundstück mit Altbestand 80997 München - Hartmannshofen, Lechelstraße 34

beschriftet ist, innerhalb der Ausschreibungsfrist an:

Immobilien Freistaat Bayern Regionalvertretung München

Wagmüllerstraße 20

80538 München

Die Immobilien Freistaat Bayern behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verkauft wird. Der Immobilien Freistaat Bayern bleibt es unbenommen, mit den Bewerbern nachzuverhandeln, der Immobilien Freistaat Bayern steht es frei, auf eine Bereitschaft zur Gebotserhöhung einzugehen und kann von einer Berücksichtigung bei Nachverhandlungen absehen. Weiterhin behält sich die Immobilien Freistaat Bayern vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen oder die Ausschreibung zurückzunehmen. Es handelt sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe bezifferter Kaufangebote. Hie-raus, insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten, können keinerlei Ansprüche gegen die Immobilien Freistaat Bayern abgeleitet werden.

Die Übereinstimmung der Maße in den Plänen wurde nicht geprüft. Alle Angaben, auch Zahlen- und Größenangaben in diesem Exposé sind unverbindlich. Maßgebend ist lediglich der abzuschließende Kaufvertrag. Das Grundstück wird verkauft wie es liegt und steht (Beschaffenheitsvereinbarung).

Alle mit der Angebotsabgabe und dem Erwerb verbundenen Kosten (etwa Notar- und Grundbuchkosten, Gebühren, Steuern, Beteiligung von Grundstückssachverständigen sowie sonstige Abgaben) trägt der Käufer. Die Veräußerung des Objekts erfolgt direkt durch den Freistaat Bayern ohne Einschaltung eines Maklers. Insbesondere stellt die Versendung des Exposés keinen Maklerauftrag dar. Sollte der Verkauf aufgrund der Eigeninitiative eines Maklers erfolgen, ist seitens des Freistaats Bayern als Verkäufer daher keine Maklerprovision zu entrichten. Im Falle eines Verkaufs werden keine Aus-künfte über den Erwerber erteilt.

Vom Verkäufer wird keine Gewähr übernommen, dass der Verkaufsgegenstand für den geplanten Verwendungszweck des Käufers geeignet ist.

Objektbezogene Versicherungen (z. B. Brand- oder Haftpflichtversicherungen) beste-hen für das Anwesen nicht und sind ggf. vom Erwerber abzuschließen.

Mit Abgabe eines Angebotes erklären Sie, mit dem Inhalt dieser Allgemeinen Informa-tion ausdrücklich einverstanden zu sein. Bitte geben Sie an, ob die Finanzierung des Kaufpreises sichergestellt ist (evtl. Vorlage einer Finanzierungsbestätigung).

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Anlagen: Anlage 1: Luftbild Anlage2: Lageplan Anlage 3: Gebäudepläne Anlage 4: Spartenpläne Anlage 5: Legende zu Sparten Anlage 6: Kaufvertragsdetails Anlage 7: DSGVO-Info-Blatt Anlage 8: Kaufpreisangebot

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Anlage 1: Luftbild

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Anlage 2: Lageplan:

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Anlage 3 Gebäudepläne:

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Anlage 4: Spartenpläne Gas

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Strom

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Wasser

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Übersicht

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Anlage 5: Legende zu den Sparten

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Anlage 6 Der Veräußerer ist durch das öffentliche Haushaltsrecht gehalten, für einen begrenzten Zeitraum Planungs- und Spekulationsgewinne abzuschöpfen. Um dem Rechnung zu tragen, werden nachfolgend eine Aufzahlungspflicht für Baurechtsmehrungen und ein Wiederkaufsrecht bei Unterbleiben der Wohn-nutzung samt grundbuchmäßiger Sicherung durch Unterlassungsdienstbarkeit und Auflassungsvormerkung vereinbart. Die folgenden Punkte sind in den Kaufvertrag aufzunehmen: I. Bebauungsbeschränkung Der Erwerber bestellt zugunsten des Veräußerers eine beschränkte persönli-che Dienstbarkeit folgenden Inhalts: Der Erwerber sowie seine Rechtsnachfolger im Eigentum dürfen das im Be-bauungsplan der Landeshauptstadt München Nr. 1857 vom 31. Mai 2006 (rechtsverbindlich seit dem 09. Juni 2006) festgesetzte Maß der baulichen Nutzung – unter Berücksichtigung der dort festgesetzten Ausnahmen – nicht überschreiten, auch soweit dies aufgrund Aufhebung, Änderung oder Unwirk-samkeit des Bebauungsplanes oder baubehördlicher Befreiung künftig bau-rechtlich zulässig sein sollte. Veräußerer und Erwerber bewilligen und beantragen die Eintragung dieser Dienstbarkeit an erster Rangstelle im Grundbuch. Die Dienstbarkeit ist befris-tet auf einen Zeitraum von 20 (zwanzig) Jahren ab heute. Zusätzlich verpflichtet sich der Erwerber schuldrechtlich, dem Veräußerer bei jeder genehmigungspflichtigen Baumaßnahme auf dem Vertragsgrundstück, insbesondere Neubau oder genehmigungspflichtige Erweiterung, die Einhal-tung dieser Verpflichtung nachzuweisen. Der Veräußerer kann hierzu nach seinem Ermessen die Vorlage des entsprechenden Bauantrags, des Bauvor-bescheids, der Baugenehmigung und/oder einer Bestätigung des Architekten verlangen. II. Aufzahlungspflicht Veräußerer und Erwerber sind sich darüber einig, dass für die Dauer von 20 Jahren von heute an bei Überschreitung einer Geschossfläche von 220 m² eine Aufzahlungspflicht entsteht. Diese Geschossfläche ist anhand der Fest-setzungen des Bebauungsplans der Landeshauptstadt München Nr. 1857 vom 31. Mai 2006 aus der maximal zulässigen Grundfläche GR und der zu-lässigen Zahl der Vollgeschosse bestimmt. Die Genehmigungsfähigkeit dieser Geschossfläche wird nicht garantiert. Sofern die tatsächlich genehmigte Geschossfläche über einer Geschossfläche von 220 m² liegt, der Erwerber aber nachweist, dass die Überschreitung auf einer bereits heute in den Festsetzungen des Bebauungsplans gestatteten Überschreitung und/oder Ausnahmeregelung beruht, so ist erst ab einer nicht

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mehr durch die gestattete Überschreitung und/oder Ausnahmeregelung abge-deckten Geschossfläche aufzuzahlen. Der Aufzahlungsbetrag je qm Geschossfläche beträgt 7.600,-- EUR. Dieser Aufzahlungsbetrag wird im selben prozentualen Verhältnis angepasst, wie sich der vom Gutachter-ausschuss für Grundstückswerte im Bereich der Landeshauptstadt München für dieses Grundstück veröffentlichte Boden-richtwert zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung verändert hat. Der Ausgangs-Bodenrichtwert beträgt 1.900,-- EUR je qm Grundstücksfläche (Bo-denrichtwert per 31.12.2016). Der Aufzahlungsbetrag ist binnen drei Monaten ab dem Datum der Bauge-nehmigung auf ein vom Veräußerer anzugebendes Konto zu zahlen. Auf-schiebend bedingt durch die vollständige Zahlung des Aufzahlungs-betrages verzichtet der Veräußerer auf die Geltendmachung von Rechten aus der vor-stehenden Dienstbarkeit im Hinblick auf die jeweilige Baumaßnahme gegen-über dem Erwerber und – im Wege des echten Vertrages zugunsten Dritter – etwaigen Rechtsnachfolgern im Eigentum. Klargestellt wird, dass die Aufzahlungspflicht auch mehrfach entstehen kann, wenn sich die zulässige Geschossfläche in mehreren Schritten erhöht, wobei spätere Erhöhungen Aufzahlungspflichten jeweils nur im Umfang der späteren Erhöhung auslösen. III. Wiederkaufsrecht Der Veräußerer ist zum Wiederkauf berechtigt, wenn das Vertragsobjekt nicht binnen fünf Jahren ab heute einer umfassenden Wohnnutzung durch den Ei-gentümer, seine Angehörigen, Mieter oder durch sonstige Personen zugeführt wird. Der heutige Erwerber hat dies auf Verlangen, spätestens aber bei Ablauf der Fünf-Jahres-Frist durch entsprechende Meldebestätigungen des Einwoh-nermeldeamtes nachzuweisen. Daneben kann der heutige Veräußerer andere angemessene Nachweise der tatsächlichen Wohnnutzung einschließlich einer Besichtigung des Vertragsobjekts verlangen. Klargestellt wird, dass der Bedingungseintritt nicht von einem Vertretenmüs-sen des heutigen Erwerbers abhängt. Wiederkaufspreis ist der heutige Kaufpreis. Der heutige Erwerber kann keinen Ersatz von Verwendungen oder sonstigen Aufwendungen verlangen. Alle mit dem Wiederkauf verbundenen Kosten und Steuern, insbesondere die Grund-erwerbsteuer, trägt der heutige Erwerber. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Wiederkauf. Die Beteiligten bewilligen und beantragen die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des aufschiebend bedingten Erwerbsanspruchs des heutigen Veräußerers im Grundbuch im Rang unmittelbar nach der Dienstbarkeit ge-mäß Ziffer I. Der Veräußerer ist verpflichtet, mit dieser Vormerkung im Rang hinter Finan-zierungsgrundpfandrechte zurückzutreten, die nachweislich der Sicherung von Darlehen zu Erwerb und Bebauung des Vertragsgrundstücks dienen.

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Der Veräußerer ist ferner auf Verlangen des jeweiligen Eigentümers verpflich-tet, die Löschung der Vormerkung zu bewilligen, wenn binnen der Fünf-Jahres-Frist der Wiederkaufsfall nicht eingetreten ist. Die Kosten hierfür trägt der jeweilige Eigentümer. IV. Sonstiges Weitergehende baubehördliche Befugnisse bleiben unberührt. Der Erwerber verpflichtet sich, bei jeder Weiterveräußerung des Vertragsob-jekts den künftigen Erwerber zur Übernahme aller Verpflichtungen (einschließ-lich dieser Weitergabeverpflichtung) zu veranlassen. Eine grundbuchmäßige Sicherung oder Zwangsvollstreckungsunterwerfung hinsichtlich des Aufzahlungsanspruchs wird trotz Hinweis des Notars auf die Risiken nicht gewünscht.

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Anlage 7: Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Der Immobilien Freistaat Bayern ist Datenschutz ein wichtiges Anliegen. Nachfolgend möch-

ten wir Sie über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Immobilien

Freistaat Bayern gem. Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) informieren.

1. Für die Datenerhebung verantwortlich ist:

Immobilien Freistaat Bayern Immobilien Freistaat Bayern

Zentrale Regionalvertretung München

Lazarettstr. 67 Wagmüllerstr. 20

80636 München 80538 München

Tel. 089/2190-3800 Tel. 089/2190 3700

[email protected] [email protected]

2. Unseren Datenschutzbeauftragten können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Immobilien Freistaat Bayern

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Schranne 3

96049 Bamberg

Tel. 0951 / 301811-80

[email protected]

3. Zwecke der Datenverarbeitung / Empfänger von Daten

Die Immobilien Freistaat Bayern verarbeitet die erhobenen Daten zum Zwecke der Erfül-

lung und Pflege geschlossener Verträge (z. B. Mietverträge, Pachtverträge, Kaufverträge,

Dienstleistungsverträge, Gestattungsverträge, Rechte an Grundstücken, Vergaben im

Rahmen der Grundbesitzbewirtschaftung) sowie in Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben

der Immobilien- und Rechteverwaltung des Freistaates Bayern. Dies schließt die Verarbei-

tung von personenbezogenen Daten im Rahmen von Vertragsanbahnungen und Ausschrei-

bungen von Leistungen bei Vergaben, Ankaufs- und Anmietgesuchen sowie Verkaufs- und

Vermietangeboten ein. Diese Daten werden an die grundbesitzbewirtschaftende bzw. nut-

zende Dienststelle übermittelt. Soweit im Rahmen der Verarbeitung notwendig, können Ka-

tasterauszüge oder Einsichten gem. §§ 133 II, 12 Grundbuchordnung erfolgen.

Soweit sich die grundbesitzbewirtschaftende Dienststelle zum Zwecke der Vertragserfül-

lung Servicedienstleistern, insbesondere bei der Heizkosten- und Warmwasserabrechnung

oder Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten bedient, können diese Daten, soweit

notwendig, an diese Auftragnehmer zweckgebunden übermittelt werden.

Bei bestehenden Dienstwohnungsverhältnissen verarbeitet die Immobilien Freistaat Bayern

im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben als Festsetzungsbehörde die personenbezogenen

Daten und übermittelt in diesen Fällen soweit erforderlich die jeweils notwendigen Daten

an die zuständige Bezügestelle des Landesamtes für Finanzen und die grundbesitzbewirt-

schaftende Dienststelle sowie bei angemieteten Dienstwohnungen die Nutzerdaten an den

jew. Vermieter.

Im Falle von notwendigen Übermittlungen von Daten bei Mieterhöhungsverlangen gem. §

558a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) oder zu begründenden Festsetzungsbescheiden zur

Dienstwohnungsvergütung können diese an Empfänger des Mieterhöhungsverlangens oder

andere Bescheidadressaten der Festsetzungsbescheide übermittelt werden; für die Generie-

rung von Vergleichsmieten können rein immobilienbezogene Lage- und Beschaffenheits-

merkmale bei der Einholung von Vergleichsobjekten verwendet werden.

Die für Buchhaltungszwecke notwendigen Daten werden an Buchhaltungsdienstleister

übermittelt. Die notwendigen Daten zur Zahlungsabwicklung werden an Buchhaltungs-

dienstleister, Kreditinstitute und die Staatsoberkasse Landshut übermittelt. Sollten Zah-

lungsfristen nicht eingehalten werden, so werden ausstehende Zahlungen durch das zu-

ständige Fiskalat am Landesamt für Finanzen gerichtlich geltend gemacht. Die hierfür er-

forderlichen personenbezogenen Daten werden dann dem zuständigen Fiskalat am Landes-

amt für Finanzen und etwaig damit beauftragte Rechtsanwälte übermittelt. Auf die Über-

mittlung von Daten an den Obersten Rechnungshof bzw. die Staatlichen Prüfungsämter im

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Rahmen einer Rechnungsprüfung oder an den Landesbeauftragten für den Datenschutz als

Aufsichtsbehörde wird hingewiesen.

Die für die Durchführung des Jahresabschlusses notwendigen Daten werden an Wirt-

schaftsprüfungsdienstleister übermittelt. Zu vernichtende Datenträger können an Dienstleis-

ter zur Datenvernichtung übermittelt werden.

Soweit für Liegenschaften im Rahmen eines Verwaltervertrages ein Dienstleister in Vertre-

tung des Freistaats Bayern auch für Abschluss, Durchführung und Abwicklung der Miet-

verhältnisse beauftragt ist, werden die Daten im Wege der Auftragsdatenverarbeitung erho-

ben und verarbeitet sowie soweit erforderlich an die Kommune im Rahmen der Abwick-

lung der Belegungsrechte übermittelt oder von der Kommune an den Vermieter übermittelt.

Bei Jagdpacht- und Landpachtverträgen werden soweit erforderlich und zulässig Daten an

die entsprechen zuständigen Behörden nach dem Bundesjagdgesetz bzw. dem Bayerischen

Jagdgesetz sowie dem Landpachtverkehrsgesetz / Bayer. Agrarstrukturgesetz übermittelt.

Soweit die personenbezogenen Daten elektronisch verarbeitet und gespeichert werden, er-

folgt der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme auch durch die staatlichen

Rechenzentren sowie, soweit erforderlich, temporär im Rahmen der Wartung, Pflege, Auf-

bereitung und Fehlerbehebung der Daten durch Auftragsdatenverarbeiter. Eine Übermitt-

lung an Empfänger in Drittländern findet nicht statt.

Die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung ergeben sich – soweit nicht vorstehend genannt -

aus Art. 6 I b,c DSGVO, Art. 6 I e DSGVO i.V.m. §§ 3, 6 II 1 DWV , Art. 8 I 1 Nr. 2 Bay-

erisches Datenschutzgesetz (BayDSG), Art. 6 I e DSGVO i.V.m. Art. 2 IMBYG, Art. 23 I e

DSGVO i.V.m. BayHO, Art. 6 I f DSGVO, Art. 6 I BayDSG, Art. 6 I BayDSG i.V.m. Art.

95 Bayerische Haushaltsordnung (BayHO), Art. 5 I Nr. 1, 2 BayDSG, Art. 6 I f) DSGVO

i.V.m. § 558a II Nr. 4 BGB bzw. Art. 6 I c)/e) i.V.m. § 6 II DWV, Art. 39 Bayerisches

Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG), Art. 87 BayHO, § 12 GBO, Art. 4 I BayDSG,

Art. 75 BayHO.

4. Die personenbezogenen Daten werden solange gespeichert, wie dies für den Verarbeitungs-

zweck erforderlich ist oder nach haushaltsrechtlichen Vorschriften oder anderen Bestim-

mungen vorgeschrieben ist. In der Regel werden die Daten gem. Nr. 22 bis 26 der VV zu

Art. 71 BayHO für mindestens drei Jahre nach Ende des konkreten Verarbeitungszwecks

aufbewahrt, soweit sich nicht aus haushaltsrechtlichen, zivilrechtlichen, handelsrechtlichen

oder steuerrechtlichen Rechtsgrundlagen wie anderen Verwaltungsvorschriften darüber

hinausgehende Speicherfristen ergeben. Nicht mehr aufzubewahrende Unterlagen bei der

Immobilien Freistaat Bayern werden nach Art. 6 des Bayerischen Archivgesetzes behan-

delt.

5. Weiterhin möchten wir Sie über die Ihnen zustehenden Rechte nach der DSGVO informie-

ren:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft

über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht

auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder

Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die

Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur

Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter

Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf

Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche

Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den

Datenschutz. Diesen können Sie wie folgt erreichen:

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD)

Wagmüllerstr. 18, 80538 München

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München

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Tel. 089/212672-0, Fax 089/212672-50

E-Mail: [email protected], Internet: www.datenschutz-bayern.de

6. Sofern die Verarbeitung der Daten nicht auf Basis der in Nr. 3 genannten Zwecke sondern

abweichend auf Basis einer gesondert erteilten Einwilligung erfolgt, können Sie diese je-

derzeit für die Zukunft wiederrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis

zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

7. Soweit zur Vertragserfüllung oder Angebotsabgabe sowie Vergabe der Leistung notwendig,

sind Sie verpflichtet, die aus den vergaberechtlichen Vorschriften oder den zivilrechtlichen

Mindestangaben für die Vertragserfüllung resultierenden Angaben zu machen, da ansonsten

eine öffentliche Auftragsvergabe oder ein Vertragsschluss nicht möglich ist.

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Kaufpreisangebot Exposé - Grundstück mit Altbestand

Bitte senden Sie Ihr Kaufpreisangebot in einem verschlossenen Umschlag an die Immobilien Frei-staat Bayern, Immobilien Freistaat Bayern - Regionalvertretung München, Wagmüllerstraße 20, 80538 München zurück. Bitte schreiben Sie außen auf den Umschlag gut sichtbar nachfolgenden Text:

Angebot Grundstück mit Altbestand 80997 München - Hartmannshofen, Lechelstraße 34

Angebot Grundstück mit Altbestand , 80997 München - Hartmannshofen, Lechelstraße 34

Immobilien Freistaat Bayern Regionalvertretung München Wagmüllerstraße 20 80538 München

Kaufpreisgebot für die Liegenschaft des Freistaates Bayern:

Grundstück mit Altbestand

80997 München - Hartmannshofen, Lechelstraße 34

Mein / Unser Kaufpreisangebot für die vorstehende Liegenschaft beträgt: ______________________________________€

Ich / Wir bestätige/n hiermit, von den mir/uns vorliegenden Allgemeinen Informationen der Immobi-lien Freistaat Bayern Kenntnis genommen zu haben und mit den dort getroffenen Festlegungen einverstanden zu sein. Die Finanzierung des Kaufpreises ist sichergestellt. Mir /uns ist bekannt, dass ggf. ein Nachgebotsverfahren unter den Bestbietern durchgeführt wer-den kann, jedoch kein Anspruch auf eine Aufforderung zur Abgabe eines Nachgebotes besteht. ………………………………………………………………………..…………………...…………………… Name, Vorname, ggf. Firma

………………………………………………………………………..………………….……..……………… Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort)

………………………………………………………………………..…………………...…………………… Telefonnummer, E-Mail-Adresse

………………………………………………………………………..………………………………………… Ort, Datum

………………………………………… ………………………………………… Unterschrift ggf. weitere Unterschrift