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1 Blick auf das Verkaufsobjekt Abbruchobjekt Gartenstraße 3 Landwirtschaftsfläche (517/128) Verkaufsbedingungen Die Ausschreibung erfolgt im Auftrag des Grundstückseigentümers - Land Sachsen-Anhalt - durch die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, nach den Richtlinien der Landeshaushaltsordnung Sachsen-Anhalt (LHO LSA). Der Zuschlag wird grundsätzlich in Ansehung des Höchstgebotes erteilt. Notariats- und Gerichtskosten sind vom Käufer zu tragen. Die Grundstücke werden übernommen, wie sie stehen und liegen. Ein Gebot zum Erwerb der ausgeschriebenen Immobilien ist mittels beigefügten Vordrucks - Erwerbsantrag - abzugeben. Der Erwerbsantrag ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Betrifft Ausschreibung „Halberstadt ID 8531/ 517-057-0“ bis zum Freitag, den 25. September 2020, 12.00 Uhr an die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH Außenstelle Magdeburg Große Diesdorfer Str. 56/57 39110 Magdeburg einzureichen. Eingänge nach dem vorgenannten Termin können nicht berücksichtigt werden! Sollte die Abgabe eines Gebotes nicht im eigenen Namen erfolgen, so ist dies kenntlich zu machen und dem Gebot eine formlose Vollmacht beizufügen. Das Grundstück wird übernommen, wie es steht und liegt - inclusive allen Inventars (Möbel/Unrat etc.). Exposee Halberstadt, Flur 33, Flurstück 516/128 und 517/128 Abbruchobjekt mit Landwirtschaftsfläche – Gartenstraße 3

Exposee Halberstadt, Flur 33, Flurstück 516/128 und 517 ...€¦ · 1 Blick auf das Verkaufsobjekt Abbruchobjekt – Gartenstraße 3 Landwirtschaftsfläche (517/128) Verkaufsbedingungen

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Blick auf das Verkaufsobjekt

Abbruchobjekt – Gartenstraße 3 Landwirtschaftsfläche (517/128)

Verkaufsbedingungen

Die Ausschreibung erfolgt im Auftrag des Grundstückseigentümers - Land Sachsen-Anhalt - durch die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, nach den Richtlinien der Landeshaushaltsordnung Sachsen-Anhalt (LHO LSA). Der Zuschlag wird grundsätzlich in Ansehung des Höchstgebotes erteilt. Notariats- und Gerichtskosten sind vom Käufer zu tragen. Die Grundstücke werden übernommen, wie sie stehen und liegen. Ein Gebot zum Erwerb der ausgeschriebenen Immobilien ist mittels beigefügten Vordrucks - Erwerbsantrag - abzugeben.

Der Erwerbsantrag ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift

„Nicht öffnen! Betrifft Ausschreibung „Halberstadt ID 8531/ 517-057-0“

bis zum Freitag, den 25. September 2020, 12.00 Uhr an die

Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH Außenstelle Magdeburg

Große Diesdorfer Str. 56/57 39110 Magdeburg

einzureichen.

Eingänge nach dem vorgenannten Termin können nicht berücksichtigt werden! Sollte die Abgabe eines Gebotes nicht im eigenen Namen erfolgen, so ist dies kenntlich zu machen und dem Gebot eine formlose Vollmacht beizufügen.

Das Grundstück wird übernommen, wie es steht und liegt - inclusive allen Inventars (Möbel/Unrat etc.).

Exposee Halberstadt, Flur 33, Flurstück 516/128 und 517/128

Abbruchobjekt mit Landwirtschaftsfläche – Gartenstraße 3

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Gebote, die unter der ausgewiesenen Mindestgebotshöhe liegen, sind grundsätzlich nicht zuschlagsfähig! Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten. Die Zuschlagserteilung ist nicht rechtsmittelfähig.

Eigentumsverschaffung: Die Eigentumsverschaffung erfolgt nach schriftlicher Zuschlagserteilung durch Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bei einem Notariat in Magdeburg. Objektname Halberstadt ID 8531 – Ruinöses Wohnhaus mit Nebengelass /

Landwirtschaftsfläche Anschrift 38820 Halberstadt, Gartenstraße 3 Land/ Kreis Sachsen-Anhalt / Landkreis Harz Gemeinde Stadt Halberstadt Gemarkung Halberstadt Flur 33 Flurstücke 516/128 mit 784 m² 517/128 mit 2.931 m² Verkäufer Land Sachsen-Anhalt – vertreten durch die

Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH Außenstelle Magdeburg Große Diesdorfer Str. 56/57 39110 Magdeburg

Herr Roland Leipelt Tel.: 0391 / 73 61 713 Fax: 0391 / 73 61 777 E-mail: [email protected]

Lage

Die kaufgegenständlichen Flurstücke befinden sich im nordöstlich gelegenen Stadtteil Wehrstedt der Stadt Halberstadt. Halberstadt ist mit ca. 43.000 Einwohnern Kreisstadt des Landkreises Harz in Sachsen-Anhalt. Die Stadt liegt im nördlichen Harzvorland an den Bundesstraßen B 79, B 81, B 245 sowie in räumlicher Nähe zur A 36 (Braunschweig–Bad Harzburg–Halle (Saale). Bahntechnisch ist Halberstadt größter Verkehrsknotenpunkt im Nordharz mit stündlichen Direktverbindungen in Richtung Magdeburg, Halle (Saale), Goslar über Wernigerode, Blankenburg (Harz) und Thale über Quedlinburg. Der öffentliche Personennahverkehr wird unter anderem durch den PlusBus des Landesnetzes Sachsen-Anhalt erbracht.

Objektbeschreibung

• Bei dem zu veräußernden Objekt handelt es sich um ein

ehemaliges Einfamilienhaus mit Nebengelass. • Die Gebäude sind seit längerer Zeit ohne Nutzung. Das Gelände

ist stark verwildert und teilweise nicht zugänglich. • Auf dem Grundstück und in den Gebäuden befindet sich in

erheblichem Umfang Sperrmüll, Bauschutt, Mobiliar und Inventar des Erblassers, welches mitverkauft wird. Auf die umfangreiche Bildbeschreibung wird verwiesen.

• Die Gebäude sind wirtschaftlich unsanierbar, eine weitere Nutzung ist auf Grund der schweren Mängel nicht möglich. Ein Abriss der Gebäudesubstanz ist notwendig.

• Nördlich des Wohngrundstückes befindet sich eine unbebaute Grünlandfläche, die ebenfalls mit veräußert wird. Auf dem

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Grundstück (Flurstück 517/128) hat der Grundstücksnachbar alte Baumaschinen etc. abgestellt.

Wohnhaus

• Bei dem Gebäude handelt es sich um ein freistehendes,

zweigeschossiges Einfamilienhaus – Baujahr vor 1900 – mit Anbauten (ehem. Stall und Scheune).

• Das Wohnhaus ist nicht unterkellert und weist keine nutzbaren Wohnausbauten auf (Rohbau).

• Die Gesamtarchitektur ist unzeitgemäß.

Nebengelass

• Ehemaliger Stall und Scheune aus Mauerwerk und Fachwerk mit

Satteldach und Ziegeleindeckung.

Beschreibung des Gebäudestandards

• Die Außenwände bestehen aus Mauerwerk, z.T. Fachwerk, die

Fassade ist teilweise verputzt. • Beim Dach handelt es sich um ein Satteldach mit

Ziegeleindeckung ohne Dämmung. • Die Fenster sind aus Kunststoff bzw. teilweise

Holzeinfachfenster. Die Türen sind aus Holz oder Blech. • Bei den Innenwänden handelt es sich um Mauerwerk und

Fachwerk mit einfachen Holzinnentüren. • Die Deckenkonstruktion besteht teilweise aus

Kappenmauerwerk, sonst aus Holzbalkendecken. Als Innentreppe dient eine einfache Holztreppe.

• Alle Fußböden sind ohne brauchbare Beläge. • Sanitäreinrichtungen sind nicht vorhanden. • Als Heizung dienten ehemals Einzelöfen auf Ölbasis. • Die gesamte elektrische Anlage ist unbrauchbar.

Offensichtliche Baumängel und Bauschäden

• Das ehemalige Wohngebäude befindet sich größtenteils im

Rohbauzustand. • Es sind starke Schäden an statisch tragenden Holzbauteilen

durch Insektenbefall erkennbar. • Das Obergeschoss ist aufgrund der stark beschädigten Treppe

nicht begehbar und soll (laut Angabe des Nachbarn) mit alten Bahnschwellen verbaut sein, die gesundheitsschädliche Holzschutzmittel ausgasen.

• Die Dächer der Gebäude sind undicht, so dass mit erheblichen Folgeschäden zu rechnen ist.

• Der gesamte Innenausbau ist unbrauchbar und weist einen starken Instandhaltungsstau auf.

Es gibt keine erhaltungswürdige Bausubstanz. Das Bauwerk ist nicht sanierungsfähig und muss abgerissen werden. Gleiches trifft auch für das gesamte Nebengelass zu.

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Brutto-Rauminhalt

Erschließungs- zustand des Grundstückes

� Das Grundstück liegt an einer nicht ausgebauten, geschotterten

Kommunalstraße (Nebenstraße) ohne Gehwegausbau. � Parkmöglichkeiten sind im Straßenbereich eingeschränkt

vorhanden. � Das Wohngrundstück hat eine Zufahrt. Die hinter dem

Wohngrundstück liegende Landwirtschaftsfläche ist nicht über eine öffentliche Zuwegung erreichbar.

� Ortsübliche Ver- und Entsorgungsleitungen sind im Straßenbereich vorhanden, Hausanschlüsse wurden teilweise stillgelegt bzw. zurückgebaut.

Öffentlich-rechtliche Situation

Darstellung im Flächennutzungsplan: � Gemischte Baufläche und Fläche für Landwirtschaft Bebauungsplan: � Nicht im Einflussbereich eines B-Planes gelegen. � Das Baulastenverzeichnis enthält keine Eintragungen. � Es gibt möglicherweise eine geringfügige Überbauung eines

Nebengebäudes vom benachbarten Flurstück 518/128 auf das ehemalige Wohngrundstück.

Denkmalschutz: � Es besteht kein Denkmalschutz Wasserrecht • Im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Holtemme

gelegen, dadurch eine Vielzahl von Nutzungseinschränkungen (z,B. Errichtung und Erweiterung von baulichen Anlagen untersagt). – im Entwurf einer Neufassung jedoch überwiegend nicht mehr im Überschwemmungsgebiet gelegen.

Naturschutz • Die Flurstücke liegen im Bereich eines Landschaftsbestandteiles

nach § 29 BNatSchG. Gehölzentnahmen unterliegen der Genehmigungspflicht.

Altlasten • Nach Auskunft des Landkreises liegen die Flächen im Bereich

einer Kampfmittelverdachtsfläche (Bombenabwurfgebiet), so dass bei Tiefbauarbeiten mit dem Auffinden von Bombenblindgängern gerechnet werden muss.

Es sind keine offenen Erschließungsbeiträge bekannt. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eine Erhebung von Beiträgen (satzungsbedingte Verbesserungsbeiträge etc.) nach dem

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Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt nicht ausgeschlossen ist.

Wert beeinflussende Rechte und Belastungen

� In Abteilung II des Grundbuches sind keine Rechte und Belastungen eingetragen.

� In Abteilung III des Grundbuches ist eine Zwangssicherungshypothek eingetragen; es liegt jedoch eine Löschungsbewilligung vor.

� Dienstbarkeiten, die ggf. zwischenzeitlich nach § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz zur Eintragung gelangen sollten, sind vom Käufer ohne Anrechnung auf die Gebotssumme/Kaufpreis zu übernehmen.

Privatrechtliche Bindungen

� Das Grundstück ist miet- und pachtfrei.

Kaufpreis

• Für die Liegenschaft besteht ein Mindestgebot in Höhe von

2.000,00 € • Alle Notar-, und Gerichts- sowie sonstigen Gebühren und die

eventuelle Grunderwerbsteuer gehen zu Lasten des Erwerbers. Besichtigung

Das Grundstück ist bedingt von der Straße her einsehbar, jedoch verschlossen. Ein Betreten der Liegenschaft ist zum Besichtigungstermin am Donnerstag, den 10. September 2020 von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sofern sich Interessenten vorher rechtzeitig telefonisch unter 0391/7361 713 Herr Roland Leipelt (AST Magdeburg der LGSA) anmelden, im Ausnahmefall auch nach gesonderter Terminvereinbarung mit dem Eigentümer, vertreten durch die Landgesellschaft, möglich - es wird auf das Fotomaterial verwiesen.

weitere Hinweis

Das Objekt ist z. Z. nicht Feuer- Gebäude- oder anderweitig versichert. Es obliegt dem Käufer ab Beurkundung des Kaufvertrages für einen Versicherungsschutz nach seinen Bedürfnissen Sorge zu tragen. Eine notwendige Vollmacht hierzu wird vom Verkäufer auch im Vorfeld der Beurkundung auf Wunsch erteilt.

Auf Grund des gutachterlich als „wirtschaftlich unsanierbar“ eingeschätzten Bauzustandes wurde auf die Erstellung eines Energieausweises verzichtet.

Das Grundstück wird übernommen, wie es steht und liegt, in diesem Falle inclusive allen Inventars (Sperrmüll/Möbel/ Unrat/etc.).

Für Inhalt und Richtigkeit der Verkaufsunterlagen sowie obiger Angaben wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten. Die Zuschlagserteilung ist nicht rechtsmittelfähig.

(Das Exposee wurde erstellt unter dankenswerterweise genehmigter Nutzung von Aussagen und Bildern des Gutachtens über den Verkehrswert des Grundstücks des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen M. Günther vom 23.06.2020).

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Erwerbsantrag

- Seite 1-

zur Ausschreibung ID 8531, Halberstadt / 517-057-0

Gemarkung Flur Flurstücke Größe (m² ) Nutzungsart

Halberstadt 33 516/128 784 Wohnbaufläche Gartenstraße 3

Halberstadt 33 517/128 2.931 Landwirtschaft Gartenstraße

1. Objektadresse: 38820 Halberstadt, Gartenstraße 3 2. Bieter: Straße: PLZ, Ort: Telefon/ Fax:

3. Gebot des Bieters:

(Summe)

Es besteht ein Mindestgebot von 2.000,00 €!

Gebote unter dem Mindestgebot sind grundsätzlich nicht

zuschlagsfähig !

4. Schadensersatzansprüche gegen die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH mit

Ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sind ausgeschlossen. 5. Datenschutzerklärung/Einwilligung gem. Art. 7 DSGVO

Ich bin damit einverstanden, dass die in diesem Gebot angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer. E-Mail, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des Ausschreibungsverfahrens und zur Vertragsverhandlung notwendig und erforderlich sind, durch die Landgesellschaft entsprechend den Datenschutzbestimmungen verarbeitet werden.

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Erwerbsantrag

- Seite 2-

zur Ausschreibung ID 8531, Halberstadt / 517-057-0

6. Rechte des Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie sind gemäß Art. 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (Vertragspartner) um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Art. 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (Vertragspartner) die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an den Vertragspartner übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

7. Rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters:

Ort, Datum Unterschrift

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Foto 1 Straßenseitige Ansicht des ehemaligen Wohngrundstücks, im Vordergrund der Nebengelassanbau

Foto 3 Hofseitige Ansicht des ehemaligen Wohnhauses

Foto 2 Rückseitige Ansicht des ehemaligen Wohnhauses

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Foto 4 Erdgeschoss ehemaliges Wohnhaus

Foto 6 Deckenträger geschädigt durch Insektenbefall

Foto 5 Erdgeschoss ehemaliges Wohnhaus

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Foto 7 Erdgeschoss ehemaliges Wohnhaus

Foto 9 Blick zum Obergeschoss

Foto 8 Desolate Treppe

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Foto 10 Innenansicht Nebengelass

Foto 11 Grünland (Flurstück 517/128)