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Eigenkapital 1. Das Eigenkapital und seine Veränderungen Bestand des EK eines UN am Ende eines Geschäftsjahres entspricht der Differenz zwischen dem Wert des Vermögens und dem Wert des Fremdkapitals („Schulden“) des UN = Betrag, um den das Vermögen des UN seine Schulden übersteigt --> „Reinvermögen“, also der Teil des Vermögens, der nicht durch Schulden finanziert ist. EK Erhöhung = durch Übertragung von Vermögensgegenständen aus dem Privateigentum der Gesellschafter auf das Eigentum des UN („Einlagen“) EK Minderung = durch die Übertragung von Vermögensgegenständen aus dem Eigentum des UN auf das Eigentum der Gesellschafter(„Entnahmen“) Neben Eigenkapitalveränderungen, die sich aus der Übertragung von Vermögensgegenständen zw dem UN und den außenstehenden Eigentümern ergeben, kann sich das EK des UN auch durch die laufende Geschäftstätigkeit des Unternehmens also von innen heraus - verändern Erträge EK Erhöhung , Aufwendungen EK MinderungE. & A. des UN nicht direkt auf „EK konto“ des UN gebucht werden --> sondern zunächst auf sog. Aufwands- und Ertragskonten all diejenigen Geschäftsvorfälle verbucht, die bezüglich der durch sie verursachten Vermögens- bzw. Schuldenänderungen & damit bezüglich der daraus resultierenden Änderung des EK ähnlich sind Beispiel: Wird durch bestimmte Geschäftsvorfälle der Vorratsbestand der Materiallager des Unternehmens also der Vermögensgegenstand „Materialvorrat“ und damit auch das Eigenkapital des Unternehmens vermindert , so werden die betreffenden Geschäftsvorfälle auf einem entsprechenden Aufwandskonto „Materialaufwand“ verbucht. Am Jahresende wird durch Bestimmung der Kontensalden der Aufwandsund Ertragskonten festgestellt, wie hoch die durch die jeweiligen Aufwendungen und Erträge verursachte Veränderung des EK im Geschäftsjahr war. Salden aller Ertrags- und Aufwandskonten werden zum Jahresende auf das sog. GuV- Konto , im DATEV-Kontenplan SKR04 z.B. das Konto „9999“, abgeschlossen. Der Saldo des GuV-Kontos (GVK) also der Saldo zwischen allen Erträgen und Aufwendungen - entspricht der durch die Geschäftstätigkeit des Unternehmens verursachten Erhöhung bzw. Minderung des Eigenkapitals eines Jahres. Summe aller Erträge größer als die Summe aller Aufwendungen (Überschuss der Erträge über die Aufwendungen) = „Jahresüberschuss“ Summe aller Aufwendungen größer als die Summe aller Erträge, d.h. ist der Saldo negativ, wird dieser negative Jahresüberschuss als „Jahresfehlbetrag“ bezeichnet. Das GuV-Konto eines Unternehmens zeigt damit die „Entstehung“ des jeweiligen Jahresergebnisses. Zielsetzung: EK zu vermehren, d.h. Jahresüberschüsse zu erwirtschaften - Jahresüberschuss einer der wichtigsten Indikatoren (wie gut die UN-führung innerhalb eines Geschäftsjahres wirtschaftet) 1. Das Prinzip der Buchungen im Eigenkapital

Externes Rechnungswesen

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Zusammenfassung über das Externe Rechnungswesen

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Page 1: Externes Rechnungswesen

Eigenkapital 1. Das Eigenkapital und seine Veränderungen Bestand des EK eines UN am Ende eines Geschäftsjahres entspricht der Differenz

zwischen dem Wert des Vermögens und dem Wert des Fremdkapitals („Schulden“) des UN

= Betrag, um den das Vermögen des UN seine Schulden übersteigt --> „Reinvermögen“,

also der Teil des Vermögens, der nicht durch Schulden finanziert ist. EK Erhöhung = durch Übertragung von Vermögensgegenständen aus dem

Privateigentum der Gesellschafter auf das Eigentum des UN („Einlagen“) EK Minderung = durch die Übertragung von Vermögensgegenständen aus dem Eigentum

des UN auf das Eigentum der Gesellschafter(„Entnahmen“) Neben Eigenkapitalveränderungen, die sich aus der Übertragung von

Vermögensgegenständen zw dem UN und den außenstehenden Eigentümern ergeben, kann sich das EK des UN auch durch die laufende Geschäftstätigkeit des Unternehmens – also von innen heraus - verändern

Erträge EK Erhöhung , Aufwendungen EK Minderung E. & A. des UN nicht direkt auf „EK

konto“ des UN gebucht werden --> sondern zunächst auf sog. Aufwands- und Ertragskonten all diejenigen Geschäftsvorfälle

verbucht, die bezüglich der durch sie verursachten Vermögens- bzw. Schuldenänderungen & damit bezüglich der daraus resultierenden Änderung des EK ähnlich sind

Beispiel: Wird durch bestimmte Geschäftsvorfälle der Vorratsbestand der Materiallager des Unternehmens – also der Vermögensgegenstand „Materialvorrat“ und damit auch das Eigenkapital des Unternehmens vermindert, so werden die betreffenden Geschäftsvorfälle auf einem entsprechenden Aufwandskonto „Materialaufwand“ verbucht. Am Jahresende wird durch Bestimmung der Kontensalden der Aufwandsund Ertragskonten festgestellt, wie hoch die durch die jeweiligen Aufwendungen und Erträge verursachte Veränderung des EK im Geschäftsjahr war. Salden aller Ertrags- und Aufwandskonten werden zum Jahresende auf das sog. GuV-

Konto, im DATEV-Kontenplan SKR04 z.B. das Konto „9999“, abgeschlossen. Der Saldo des GuV-Kontos (GVK) – also der Saldo zwischen allen Erträgen und

Aufwendungen - entspricht der durch die Geschäftstätigkeit des Unternehmens verursachten Erhöhung bzw. Minderung des Eigenkapitals eines Jahres.

Summe aller Erträge größer als die Summe aller Aufwendungen (Überschuss der Erträge

über die Aufwendungen) = „Jahresüberschuss“ Summe aller Aufwendungen größer als die Summe aller Erträge, d.h. ist der Saldo negativ,

wird dieser negative Jahresüberschuss als „Jahresfehlbetrag“ bezeichnet. Das GuV-Konto eines Unternehmens zeigt damit die „Entstehung“ des jeweiligen

Jahresergebnisses. Zielsetzung: EK zu vermehren, d.h. Jahresüberschüsse zu erwirtschaften -

Jahresüberschuss einer der wichtigsten Indikatoren (wie gut die UN-führung innerhalb eines Geschäftsjahres wirtschaftet)

1. Das Prinzip der Buchungen im Eigenkapital

Page 2: Externes Rechnungswesen

Schlussbestand – Anfangsbestand= Jahresüberschuss+ Einlagen- Entnahmen Der Jahresüberschuss kann aus der Veränderung des EK wie folgt berechnet werden: Jahresüberschuss = Schlussbestand - Anfangsbestand - Einlagen + Entnahmen

EK- Minderung Unterkonten EK EK-Erhöhung

Aufwendungen im Soll Erträge im Haben Saldo: Konten abschließen --> Gegenbuchung auf GuV

2. Das Eigenkapital eines Einzelunternehmens

Page 3: Externes Rechnungswesen

Einzelunternehmen: nur ein einziger Eigentümer des Unternehmens existiert dieser haftet mit seinem gesamten Vermögen, d.h. dem betrieblich genutzten Geschäfts- und dem privat genutzten Privatvermögen, für die Schulden des UN Sein betrieblich genutztes „Reinvermögen“ auf EK-Konto Diesem Konto wird am Jahresende der Saldo des GuV-Kontos zugebucht. Einlagen & Entnahmen des UN wirken sich auf das EK aus.

Das EK-konto ist also in seiner Höhe variabel Einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbestand des EK- kontos, d.h. einen Mindestbestand des Reinvermögens, gibt es nicht, da ein Einzelunternehmer nicht nur mit seinem Betriebsvermögen, sondern auch mit seinem Privatvermögen für die Schulden des UN „aufkommen“, d.h. haften muss. Entnahmen & Einlagen des Eigentümers werden auf speziellen Entnahme & Einlagekonten gebucht z.B. „2100 Privatentnahmen“ bzw. dem Konto „2180 Privateinlagen“.

Salden dieser Konten entsprechen Minderungen bzw. Mehrungen des EK & werden daher zum Jahresende als „Abgänge“ bzw. „Zugänge“ auf das EK-bestandskonto z.B. „2010 Variables Kapital“ abgeschlossen. Beispiel: Buchungen für Einzelunternehmer, der im Geschäftsjahr einen

1. Jahresüberschuss von 20.000 € erzielt 2. seinem UN einmal 5.000 € zugeführt 3. 18.000 € als sein „Arbeitseinkommen“ entnommen hat Die Buchungssätze für die Entnahmen, die Einlagen sowie die Buchung des Jahresüberschusses, d.h. den Abschluss des GuV-Kontos, lauten:

(1) 2100 Privatentnahmen allgemein 18.000 an 1800 Bank 18.000 (2) 1800 Bank 5.000 an 2180 Privateinlagen 5.000

(3) 9999 GVK 20.000 an 2010 Variables Kapital 20.000 Sofern keine Barmittel, sondern andere Vermögensgegenstände entnommen oder eingelegt bzw. Leistungen erbracht werden, stellt sich die Verbuchung anders dar. Die folgende Übersicht zeigt die Zusammenhänge für Barentnahmen bzw. –einlagen (die Entlohnung des Einzelunternehmers wird nicht als Personalaufwand sondern als ein entnommener Gewinn behandelt)

Unternehmensbeispiel „Anton Schlecker e.K.“ Das UN „Anton Schlecker e.K.“ ist als Einzelunternehmen aufgrund seiner Größe nur nach den Bestimmungen des Publizitätsgesetzes zur Offenlegung seines Jahresabschlusses verpflichtet. Gem. den Bestimmungen des PublG kann es dabei allerdings auf die Offenlegung seiner Gewinn- und Verlustrechnung verzichten (§9 Abs. 2 PublG). Insofern ist der Jahresüberschuss dieses Unternehmens nicht bekannt. Aus der Veränderung des EK zwischen den Stichtagen 31.12.2009 und 31.12.2010 kann nicht auf den Jahresüberschuss des Jahres 2010 geschlossen werden, da die Veränderung des EK in Höhe von ca. -112 Mio. € auch durch Entnahmen und Einlagen verursacht worden sein kann.

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3. Das Eigenkapital einer offenen Handelsgesellschaft (OHG)

jeder Gesellschafter hat ein eigenes Eigenkapitalkonto sowie ein eigenes Konto für seine Privatentnahmen und Privateinlagen Je nach Vereinbarung im Vertrag zwischen den Gesellschaftern bzw. – sofern keine Vereinbarung besteht – entsprechend der gesetzlich vorgesehenen Regelung wird der entstandene Jahresüberschuss/- fehlbetrag auf die jeweiligen EK- konten der Gesellschafter „verteilt“. Beispiel (von oben): als eine OHG mit gleichberechtigten Gesellschaftern „Meier“ und „Müller“ →Jahresüberschuss (20.000 €) auf z.B. die Eigenkapitalkonten „2010“ und „2011“ übertragen:

(3) 9999 GVK 20.000 an 2010 Variables Kapital Meier 10.000 2011 Variables Kapital Müller 10.000

Schlussbestände der EK-konten der einzelnen Gesellschafter werden in der Bilanz zur Position „EK“ zusammengefasst. 4. Das Eigenkapital einer Kommanditgesellschaft (KG) • mindestens einen Gesellschafter, den sog. Komplementär, der mit seinem Privatvermögen haftet und insofern einen Status hat, der dem des Gesellschafters einer OHG gleicht

• sowie einen Gesellschafter, den sog. Kommanditisten, der mit seinem Privatvermögen nur in Höhe seiner Kapitaleinlage, d.h. einem mit der Gesellschaft fest vereinbarten Kapitalbetrag, haftet • Buchungen im EK, das auf den/ die Komplementäre entfällt, entsprechen den EK-buchungen auf den EK- konten der Gesellschafter einer OHG ◦ d.h. jeder Komplementär hat ein eigenes variables Eigenkapitalkonto sowie eigene Konten für seine individuellen Privateinlagen und Privatentnahmen

Kommanditisten haben i.d.R. kein Recht zur jederzeitigen individuellen Privateinlage/ entnahme → Stattdessen leisten sie Einlage in Höhe eines mit den Komplementären vereinbarten Betrages auf ihr persönliches EK- konto (Nummernkreis 2050 – 2059) für das vom Kommanditisten eingelegte „Kommandit-Kapital“. Beispiel: 5.000 € Kommanditkapital lautet der Buchungssatz:

1800 Bank 5.000 an 2050 Kommandit-Kapital 5.000

Anteile am Jahresüberschuss der KG, die auf die Komplementäre entfallen, direkt auf deren EK- konto buchen die auf die Kommanditisten entfallenden Anteile am Jahresüberschuss an die Kommanditisten auszuschütten. Sobald das UN den Jahresüberschuss auf dem GuV-Konto festgestellt & über die Verteilung an die Gesellschafter entschieden hat, stellen die den Kommanditisten zustehenden Anteile am Jahresüberschuss in der Schlussbilanz Verbindlichkeiten des UN dar ( Konto „3519 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern für offene Ausschüttungen) Beispiel (Buchung des Jahresüberschusses) :

1. UN hat Jahresüberschuss ( 20.000 €) 2. 19.000 € an den Komplementär „Meier“ 3. 1.000 € an den Kommanditisten „Müller“ verteilt

(3) 9999 GVK 20.000 an 2010 Variables Kapital Meier 19.000 3519 Verb. geg. Gesellschaftern 1.000

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Das Eigenkapital der Kapitalgesellschaften

Bilanzierung des EK von Kapitalgesellschaften ist in §272 HGB geregelt Dabei wird unterschieden zw 1. EK, das die Gesellschafter von außen zugeführt haben (Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage) 2. EK, das durch die erwirtschafteten und nicht ausgeschütteten Jahresüberschüsse des UN entsteht (Gewinnrücklagen, Gewinnvortrag, Jahresüberschuss). Das sog. „Gezeichnete Kapital“ bezeichnet nach §272 Abs. 1 das Kapital, auf das die Haftung des Privatvermögens der Gesellschafter für Schulden des UN beschränkt ist Das gezeichnete EK muss in einer AG mindestens 50.000 €, in einer GmbH mindestens 25.000 € betragen. Die sog. „Kapitalrücklage“ bezeichnet nach §272 Abs. 2 Kapital, das der Kapitalgesellschaft von den Gesellschaftern über das gekennzeichnete Kapital hinaus zugeführt wurde. Die „Gewinnrücklagen“ umfassen all diejenigen Anteile an den Jahresüberschüssen früherer Geschäftsjahre, die aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen oder durch Gesellschafterbeschluss im UN einbehalten, d.h. nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden sollen.

In der Bilanz des Geschäftsjahres 01 weist das UN (hier GmbH) ein EK in Höhe von 112.000 € aus 1. Dieses setzt sich zusammen aus Gezeichneten Kapital 25.000 € 2. Kapitalrücklagen 50.000 € 3. Gewinnvortrag 17.000 € aus bisher nicht verwendeten Jahresüberschüssen der Geschäftsjahre 00 und früher 4. sowie Jahresüberschuss des Jahres 01 lt. Saldo des GuV-Kontos 20.000 €. Beginn des neuen Geschäftsjahres 02 → betreffenden EK- konten eröffnen indem die Anfangsbestände über das Eröffnungsbilanzkonto „9000“ gebucht werden:

9000 Saldenvorträge 25.000 an 2900 Gezeichnetes Kapital 25.000 9000 Saldenvorträge 50.000 an 2920 Kapitalrücklage 50.000

9000 Saldenvorträge 17.000 an 2970 Gewinnvortrag vor Verwendung 17.000 9000 Saldenvorträge 20.000 an 2970 Gewinnvortrag vor Verwendung 20.000

Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 01 stellt aus Sicht des Geschäftsjahres 02 ein in früheren Geschäftsjahren erwirtschafteter und bisher nicht verwendeter Jahresüberschuss, also Gewinnvortrag, dar Saldo Konto „2970“ → entspricht bis einschließlich Geschäftsjahr 01 erwirtschafteten & noch nicht verwendeten Jahresüberschüssen.

Sobald die Bilanz des Geschäftsjahres 01 fertig gestellt ist, was z.B. im Februar des Jahres 02 sein könnte, Gesellschafter treffen : Entscheidung wie der im Jahr 01 erwirtschaftete Jahresüberschuss und alle in Vorjahren erwirtschafteten noch nicht verwendeten Jahresüberschüsse verwendet werden sollen. Um die Gesamtsumme aller Jahresüberschüsse, die bis zum Ende des Geschäftsjahres 01 erwirtschaftet wurden und über deren Verwendung nun zu entscheiden ist, festzustellen, wird der aktuelle Stand des Kontos „2970“ ausgewertet, der als Kontensumme den gewünschten Betrag ausweist (37.000 €)

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Die Gesellschafter beschließen, von den 37.000 € 1. einen Betrag von 10.000 den Gewinnrücklagen zuzuführen 2. 20.000 € an die Gesellschafter auszuschütten 3. verbleibenden 7.000 € als neuen Gewinnvortrag (nach Verwendung) für zukünftige Verwendungen im UN zu belassen

Sobald diese Entscheidung über die „Ergebnisverwendung“ getroffen worden ist, kann die neue EK- situation durch Buchungen wie folgt „hergestellt“ werden. Der Buchungssatz zur Verwendung der bis zum Geschäftsjahr 01 erwirtschafteten und noch nicht verwendeten Jahresüberschüsse lautet:

2970 Gewinnvortrag vor Verw. 37.000 an 2960 Andere Gewinnrücklagen 10.000 3519 Verb. geg. Gesellschaftern 20.000 2979 Gewinnvortrag nach Verw. 7.000

Nachdem Geschäftsjahr 02 abgeschlossen wurde, wird auf GuV-Konto der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 02 z.B. 16.000 € als Saldo ermittelt & auf das SBK gebucht

9999 GVK (Jahresüberschuss) 16.000 an 9998 SBK 16.000

Um übrigen Positionen des EK auf SBK zu übertragen, entsprechenden EK- konten abschließen:

2900 Gezeichnetes Kapital 25.000 an 9998 SBK 25.000 2920 Kapitalrücklage 50.000 an 9998 SBK 50.000

2960 Andere Gewinnrücklagen 10.000 an 9998 SBK 10.000 2979 Gewinnvortrag nach Verw. 7.000 an 9998 SBK 7.000

Um die Bilanz des Geschäftsjahres 02 zu erstellen, wird nun das Schlussbilanzkonto ausgewertet, indem die Beträge derjenigen Buchungen selektiert und addiert werden, deren Gegenbuchungen auf denjenigen Bestandskonten erfolgten, die als Konten ein und derselben Bilanzposition angesehen werden können. Für dieses Beispiel sind nach HGB § 266 folgenden Bilanzpositionen des EK auszuweisen: A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklage III.Gewinnrücklagen IV. Gewinnvortrag V. Jahresüberschuss Unternehmensbeispiel

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