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1 Internationales Wirtschaftsrecht Extraterritoriale Jurisdiktion

Extraterritoriale Jurisdiktion

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Extraterritoriale Jurisdiktion. Internationales Wirtschaftsrecht. 1. Extraterritoriale Jurisdiktion (ET). Jurisdiktion Rechtsetzung (jurisdiction to prescribe) Rechtsdurchsetzung (j. to enforce) Adjudikation (j. to adudicate) - Gerichtsbarkeit Extraterritorialität Vollzug im Ausland - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Extraterritoriale Jurisdiktion

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Internationales Wirtschaftsrecht

Extraterritoriale Jurisdiktion

Page 2: Extraterritoriale Jurisdiktion

• Jurisdiktion• Rechtsetzung (jurisdiction to prescribe)• Rechtsdurchsetzung (j. to enforce)• Adjudikation (j. to adudicate) - Gerichtsbarkeit

• Extraterritorialität• Vollzug im Ausland• Auslandsregelung

• Verbot einer Unternehmens-Fusion im Ausland• Auslandsanknüpfung

• Auslandkartell• Lieferung ins Inland

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Extraterritoriale Jurisdiktion Extraterritoriale Jurisdiktion (ET)(ET)

Page 3: Extraterritoriale Jurisdiktion

• Globalisierte Wirtschaft• Internationaler Handel

• Internationale Kartelle• Internationale Investitionen

• Fusionen im Ausland• Transnationale Unternehmen

• Kontrolle der Marktbeherrschung

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PhänomenePhänomene

Page 4: Extraterritoriale Jurisdiktion

• ET im britischen Empire (historisch)• Internationales Strafrecht

• Lotus-Fall (CPJI, Sér.A, No.10 (1927))• Anerkennung

• Ausländische Hoheitsakte• Z.B. Enteignungen

• Internationales Privatrecht• Rechtspersönlichkeit• Rechtsfähigkeit• Rechtsverhältnisse

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Rechtsprobleme sind nicht Rechtsprobleme sind nicht neuneu

Page 5: Extraterritoriale Jurisdiktion

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GlobalisierungÖffnung der

Märkte

Verlust der RegelungsgewaltExtraterritoriale

Jurisdiktion

Problematik

Page 6: Extraterritoriale Jurisdiktion

Auslandsanknüpfung

Auslandsregelung

Auslandsvollstreckung

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Formen von ETFormen von ET

Page 7: Extraterritoriale Jurisdiktion

• Durchsetzung von Hoheitsakten im Ausland• Physischer Effekt

• Persuasionswirkung• Psychischer Effekt

• Strafdrohung• Vollstreckungs-Drohung• Einreiseverweigerung• Nichtanerkennung• Nichtigkeits-Folge

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Effekte von ETEffekte von ET

Page 8: Extraterritoriale Jurisdiktion

• Permanent Court of International Justice, The Case of the S.S. "Lotus“ (Judgment No. 10)

• Lotus – Fall (CPJI, Sér.A, No.10 (1927)):• Entscheidungen des Ständigen Internationalen Gerichtshofs, Fünfter Band, 1927, S.

71-106 • ((http://www.worldcourts.com/pcij/eng/cases/lotus.HTM)

• Am 2. August 1926 kollidierte der französische Postdampfer Lotus auf seinem Weg nach Konstantinopel mit dem türkischen Kutter/Schiff Boz-Court auf hoher See. 8 türkische Seeleute und Passagiere kamen dabei um, die Boz Court sank. Als daraufhin die Lotus in Konstantinopel anlegte, wurden sowohl ihr Kapitän Demons als auch der Kapitän der Boz-Court, Hassan Bey, von den türkischen Behörden festgenommen. Gegen beide wurde ein Strafverfahren wegen Tötung eingeleitet. Am Ende des türkischen Verfahrens wurden gegen beide Kapitäne Freiheits- und Geldstrafen verhängt.

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Lotus - FallLotus - Fall

Page 9: Extraterritoriale Jurisdiktion

• Brauchte die Türkei eine Kompetenz aus dem Völkerrecht heraus?

• Oder reicht es aus, wenn das Völkerrecht die konkreten Anknüpfungen nicht verbietet ?

• an eine Straftat, • die auf einem französischen Schiff begangen wurde• deren Erfolg aber auf einem türkischen Schiff auftrat

• an eine Straftat• die von einem Türken und einem Franzosen begangen

wurde• deren Opfer Türken waren

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Fragen im Lotus - FallFragen im Lotus - Fall

Page 10: Extraterritoriale Jurisdiktion

• Now the first and foremost restriction imposed by international law upon a State is that – failing the existence of a permissive rule to the contrary – it may not exercise its power in any form in the territory of another State. In this sense jurisdiction is certainly territorial; it cannot be exercised by a State outside its territory except by virtue of a permissive rule derived from international custom or from a convention.

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Das absolute VerbotDas absolute Verbot

Page 11: Extraterritoriale Jurisdiktion

• It does not, however, follow that international law prohibits a State from exercising jurisdiction in its own territory, in respect of any case which relates to acts which have taken place abroad, and in which it cannot rely on some permissive rule of international law.

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Allgemeine Freiheit der Allgemeine Freiheit der Staaten - 1Staaten - 1

Page 12: Extraterritoriale Jurisdiktion

• Such a view would only be tenable if international law contained a general prohibition to States to extend the application of their laws and the jurisdiction of their courts to persons, property and acts outside their territory, and if, as an exception to this general prohibition, it allowed States to do so in certain specific cases. But this is certainly not the case under international law as it stands at present.

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Allgemeine Freiheit der Allgemeine Freiheit der Staaten - 2Staaten - 2

Page 13: Extraterritoriale Jurisdiktion

• Far from laying down a general prohibition to the effect that States may not extend the application of their laws and the jurisdiction of their courts to persons, property and acts outside their territory, it leaves them in this respect a wide measure of discretion, which is only limited in certain cases by prohibitive rules; as regards other cases, every State remains free to adopt the principles which it regards as best and most suitable.

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Spielraum der StaatenSpielraum der Staaten

Page 14: Extraterritoriale Jurisdiktion

Spielraum der StaatenSpielraum der Staaten

• In these circumstances all that can be required of a State is that it should not overstep the limits which international law places upon its jurisdiction ; within these limits, its title to exercise jurisdiction rests in its sovereignty.

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Page 15: Extraterritoriale Jurisdiktion

FazitFazit

• Auslandsvollstreckung nur mit Zustimmung des Territorialstaats

• Ansonsten•Hinreichender Anküpfungspunkt

•ausreichend substantiierte Beziehung zur staatlichen Ordnung

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Page 16: Extraterritoriale Jurisdiktion

Article 41 Convention applying the Schengen Agreement

• 1. Officers of one of the Contracting Parties following, in their country,

an individual apprehended in the act of committing one of the offences

referred to in paragraph 4 or participating in one of those offences, shall

be authorized to continue pursuit in the territory of another Contracting

Party without prior authorization where given the particular urgency of

the situation it was not possible to notify the competent authorities of

the other Contracting Party by one of the means provided for in Article

44 prior to entry into that territory or where these authorities have

been unable to reach the scene in time to take over the pursuit.

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Auslandsvollstreckung -1 Auslandsvollstreckung -1

Page 17: Extraterritoriale Jurisdiktion

• The pursuing officers shall, not later than when they cross the border, contact the competent authorities of the Contracting Party in whose territory the pursuit is to take place. The pursuit will cease as soon as the Contracting Party on the territory of which the pursuit is taking place so requests. At the request of the pursuing officers, the competent local authorities shall challenge the pursued person so as to establish his identity or to arrest him.

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Auslandsvollstreckung - 2Auslandsvollstreckung - 2

Page 18: Extraterritoriale Jurisdiktion

• Zustellung von Hoheitsakten• Ladungen, Beweisbeschlüsse ?• Strafmandate ? Verwaltungsakte ? Steuerbescheide ?• Auskunftsanordnungen

• Nicht ohne Zustimmung des Territorialstaats• Auch gewohnheitsrechtlich• Amtshilfe

• Wenn hoheitliche Wirkung • Öffentliche Zustellung• Begründung einer Zuständigkeit (Gerichtsbarkeit)• Begründung einer Eingriffsmöglichkeit (Vollstreckung)

• Ausweichmöglichkeit ?• Informelle Bekanntgabe per Post• „Tag jurisdiction“ oder „transient rule“

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Auslandsvollstreckung - 3Auslandsvollstreckung - 3

Page 19: Extraterritoriale Jurisdiktion

• Entscheidung des US Supreme Court 504 U.S. 655 (1992) • Sachverhalt

• Mexikanischer Arzt mit Wohnsitz und Aufenthalt in Mexiko• Wird in Mexiko im Auftrag der USA gefangen genommen und nach den USA

verbracht• wegen Entführung und Mordes an DEA - Agenten in Mexiko• Mexiko hat protestiert und Rückführung gefordert

• Entscheidung• Der Auslieferungsvertrag USA - Mexiko verbot Entführungen nicht• Das allgemeine Völkerrecht mag solche Entführungen verbieten, was aber die

Auslegung des Vertrages, welcher alleine für die Gerichte maßgebend ist, nicht ändern kann. Insoweit muß die Regierung sich mit Mexiko auseinandersetzen

• Diss. Op. Stevens• „monstrous decision“• „avidity to punish is always dangerous to liberty• Einhaltung des allgemeinen Völkerrechts ist Vertragsbestandteil

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Alvarez - MachainAlvarez - Machain

Page 20: Extraterritoriale Jurisdiktion

• Territorialitätsprinzip (3, 4 StGB)• Subjektives Territorialitätsprinzip (9 StGB)• Objektives Territorialitätsprinzip (9 StGB)

• Personalitätsprinzip• Aktives Personalitätsprinzip (7.2 StGB, 7.2 AWG)• Passives Personalitätsprinzip (5 StGB)• Unternehmenseinheit

• Beherrschende Gften für Auslands- / Inlandstöchter• Information, Buchführung etc., Gerichtsbarkeit

• Tatsächliche Leitungsmacht / Reines Portfolio • Kontrollprinzip

• Staatsangehörigkeitsanknüpfung• Alternativ zu Sitz- / Gründungstheorie (Barcelona Traction)

• Aufenthaltsberechtigung, (Wohn-) Sitz, „doing business“

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Hinreichende Hinreichende Anknüpfungspunkte - 1Anknüpfungspunkte - 1

Page 21: Extraterritoriale Jurisdiktion

• Schutzprinzip (5 StGB) • Weltrechtsprinzip ( 6 StGB)• Auswirkungsprinzip (effects doctrine) (130.2

GWB)• Herkunft von Waren und Technologie (USA)• Unterwerfungserklärung (USA))

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Hinreichende Anknüpfungspunkte Hinreichende Anknüpfungspunkte - 2- 2

Page 22: Extraterritoriale Jurisdiktion

• Gewinne im Ausland werden im Inland versteuert (zulässige Option für die Staaten)

• Grund für mögliche Doppelbesteuerung• Ausgleich auf Grund von DBA oder einseitig

• Anrechnung der Steuer• Reduzierung der Bemessungsgrundlage um die

gezahlte Steuer• Nicht-Besteuerung

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Auslandsanknüpfung Auslandsanknüpfung Steuerrecht Steuerrecht

Page 23: Extraterritoriale Jurisdiktion

§ 7 AWG• (1) Rechtsgeschäfte und Handlungen im Außenwirtschaftsverkehr können

beschränkt werden, um • 1.die wesentlichen Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu

gewährleisten,• 2.eine Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker zu verhüten oder• 3.zu verhüten, dass die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland

erheblich gestört werden.• (3) Zu den in Absatz 1 genannten Zwecken können auch Rechtsgeschäfte und

Handlungen Deutscher in fremden Wirtschaftsgebieten beschränkt werden, die sich auf Waren und sonstige Gegenstände nach Absatz 2 Nr. 1 einschließlich ihrer Entwicklung und Herstellung beziehen, wenn der Deutsche

• 1.Inhaber eines Personaldokumentes der Bundesrepublik Deutschland ist oder• 2.verpflichtet wäre, einen Personalausweis zu besitzen, falls er eine Wohnung im

Geltungsbereich dieses Gesetzes hätte.• Dies gilt vor allem, wenn die Beschränkung der in internationaler

Zusammenarbeit vereinbarten Verhinderung der Verbreitung von Waren und sonstigen Gegenständen nach Absatz 2 Nr. 1 dient.

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Auslandsregelung - 1Auslandsregelung - 1

Page 24: Extraterritoriale Jurisdiktion

§ 34 AWG(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 33 Abs. 1 oder 4 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht, die geeignet ist, 1.die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland,2.das friedliche Zusammenleben der Völker oder3.die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland erheblichzu gefährden, wenn die Tat nicht in Absatz 1 oder 4 mit Strafe bedroht ist.

§ 35 § 34 gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, auch im Ausland, wenn der Täter Deutscher ist.

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AuslandsanknüpfungAuslandsanknüpfung

Page 25: Extraterritoriale Jurisdiktion

AuswirkungsprinzipAuswirkungsprinzip

• Im Wettbewerbsrecht: „effects doctrine“ (Alcoa Fall)

• „substantial, direct and foreseeable“ (Restatement Third)

• unmittelbar, wesentlich, vorhersehbar (EuG 25.3.1999, T-102/96 – Gencor Ltd., Slg. 1999, II-753)

• Spürbare Auswirkungen (BGHZ 74,322 - Organische Pigmente, bei vorbeugender Fusionskontrolle: der zu erwartenden Auswirkungen, vgl. auch KG WuW/E OLG 2411 und 2419 - Synthetischer Kautschuk I und II)

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Page 26: Extraterritoriale Jurisdiktion

• Art. 101 AEUV• Mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar und verboten sind

alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, welche den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet sind und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes bezwecken oder bewirken....

• Art. 102 AEUV• Mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar und verboten ist

die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Gemeinsamen Markt oder auf einem wesentlichen Teil desselben durch ein oder mehrere Unternehmen, soweit dies dazu führen kann, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen.

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ET im Wettbewerbsrecht - EGET im Wettbewerbsrecht - EG

Page 27: Extraterritoriale Jurisdiktion

• § 130 GWB(2) Dieses Gesetz findet Anwendung auf alle Wettbewerbsbeschränkungen, die sich im Geltungsbereich dieses Gesetzes auswirken, auch wenn sie außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes veranlasst werden.

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ET im Wettbewerbsrecht - DET im Wettbewerbsrecht - D

Page 28: Extraterritoriale Jurisdiktion

• EuGH 27.9.1998 - Ahlström u.a., 89/85 - Slg. 1988, 5233 (Zellstoff)

• immer Anwendung des objektiven Territorialitätsprinzips

• idR deckungsgleich (Erfolgseintritt)• Einziges Problem: Vorhersehbarkeit?

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EuGH - FälleEuGH - Fälle

Page 29: Extraterritoriale Jurisdiktion

• Bei ET kann es immer Konflikte geben, wenn • eine jurisdiktionelle Anordnung aufgrund des

Territorialitätsprinzips• gegen• eine solche aufgrund eines ET-

Anküpfungspunktes verstößt.

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KonfliktpotentialKonfliktpotential

Page 30: Extraterritoriale Jurisdiktion

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Anordnung Verbot

Anordnung Gegen - Anordnung

AnordnungFreihei

t

Abwehrgesetze ? Foreign Sovereign Compulsion Doctrine

Echter KonfliktEchter Konflikt

Page 31: Extraterritoriale Jurisdiktion

• Anerkennung / Nicht-Anerkennung• Enteignungen• Genehmigungen / Freiheitsgewährung• Anwendung fremden Rechts

• Anknüpfung• Sonderanknüpfung

• Kooperation• Rechtshilfe

• Vollstreckung• Untersuchung und Beweisaufnahme

• Vertrag USA – EU über Kooperation im Wettbewerbsverfahren• Interessenabwägung

• Comity• Zurückhaltung möglich

• Verbote

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Reaktionen anderer Staaten - Reaktionen anderer Staaten - 11

Page 32: Extraterritoriale Jurisdiktion

• Abwehrgesetze

• Befolgungsverbote (Blocking statutes)

• Rückforderungsrechte (Claw back statutes)

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VerboteVerbote

Page 33: Extraterritoriale Jurisdiktion

2.3 SVN: Pflicht zur friedlichen Streitbeilegung

Rechtsmissbrauch, Reasonableness, Equity, Verhältnismäßigkeit

Vertragsrechtliche Lösungen

Rechtsakte von IO

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Allgemeine Prinzipien der Allgemeine Prinzipien der KonfliktlösungKonfliktlösung

Page 34: Extraterritoriale Jurisdiktion

• Haftung des territorialen Souveräns für alles, was auf seinem Territorium geschieht

• Vorrang der Territorialhoheit umstritten• Aber: Haftung nur bei Verantwortlichkeit!

• Foreign Sovereign Compulsion Doctrine

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Konsequenz: Vorrangige Haftung bei Verantwortlichkeit begründet den Vorrang

der territorialen Jurisdiktion

Konfliktsregeln bei echten Konfliktsregeln bei echten KonfliktenKonflikten

Page 35: Extraterritoriale Jurisdiktion

• Anordnung oder Verbot vs. Freiheit

• Facetten der Freiheit• Schlichte Nicht-Regelung ohne Interesse• Bewusste und gezielte Gewährung einer

ordnungspolitischen Freiheit

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Unechter KonfliktUnechter Konflikt

Page 36: Extraterritoriale Jurisdiktion

• Comity • Ansatz der amerikanischen Rechtsprechung• negativ: dem anderen Staat den Vortritt lassen• positiv: dem anderen Staat bei der Durchsetzung helfen

• Reasonableness• Ansatzpunkt des Restatement (Third) of Foreign Relations Law of the United States

(American Law Institute)• Anknüpfungspunkt nur hinreichend, wenn bereits die Interessen anderer Staaten

(stärkere oder schwächere Anknüpfungen) berücksichtigt werden

• Verbot des Rechtsmissbrauchs• Prinzip der Verhältnismäßigkeit

• Spezielle sektorale Regeln (IPR, IZPR, Börsenrecht etc.)

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InteressenabwägungInteressenabwägung

Page 37: Extraterritoriale Jurisdiktion

• Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Anwendung ihrer Wettbewerbsregeln - Interpretativer Briefwechsel mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika Nicht amtliche Übersetzung [Amtsblatt Nr. L 95 vom 27.4.1995].

• insbesondere Verpflichtung zur Notifikation von Wettbewerbsbeschränkungen zu Lasten der anderen Partei, zum Informationsaustausch, zur Zusammenarbeit und Koordination der Verfolgungsaktivitäten

• Abwägungskatalog zur Konfliktvermeidung durch negative Comity

• Konformität mit existierendem Recht betont

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*Kooperation US-EU im *Kooperation US-EU im Wettbewerbsrecht Wettbewerbsrecht

Page 38: Extraterritoriale Jurisdiktion

• Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Anwendung der „Positive Comity"-Grundsätze bei der Durchsetzung ihrer Wettbewerbsregeln [Amtsblatt Nr. L 173 vom 18.6.1998

• Art. III Positive Comity

• Die Wettbewerbsbehörden der ersuchenden Partei können im Fall wettbewerbswidriger Verhaltensweisen bei den Wettbewerbsbehörden der ersuchten Partei eine Untersuchung und gegebenenfalls Abhilfe in Übereinstimmung mit den Wettbewerbsregeln der ersuchtenPartei beantragen. Ein solcher Antrag kann unabhängig davon gestellt werden, ob die betreffenden Verhaltensweisen auch einen Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln der ersuchenden Partei darstellen und ob die Wettbewerbsbehörden dieser Partei aufgrund ihrer eigenen Wettbewerbsregeln Durchsetzungsmaßnahmen erlassen haben oder zu erlassen beabsichtigen.

• Artikel VII

• Dieses Abkommen darf nicht in einer Weise ausgelegt werden, die mit dem geltenden Recht unvereinbar ist oder eine Änderung der Rechtsvorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika oder der Europäischen Gemeinschaften bzw. ihrer Bundesstaaten oder Mitgliedstaaten erforderlich macht.

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*Kooperation US-EU im *Kooperation US-EU im Wettbewerbsrecht Wettbewerbsrecht