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Überblick über laufende Projekte des IASB EY Scout International Accounting Ein Pocketbook Guide zum 30. Juni 2014 Stand: 30. Juni 2014

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Überblick über laufendeProjekte des IASB

EY Scout International Accounting

Ein Pocketbook Guide zum 30. Juni 2014

Stand:30. Juni 2014

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Einführung

Der Pocketbook Guide von EY fasst die wichtigstenEntwicklungen der laufenden Projekte des InternationalAccounting Standards Board (IASB) zusammen. Er informiertaußerdem über mögliche Auswirkungen der Standardentwürfe,ergänzt durch unsere Sichtweise zu einzelnen Projekten.

Diese Ausgabe des Pocketbook Guide befasst sich mit denlaufenden Projekten bis zum 30. Juni 2014.1 Der PocketbookGuide besteht aus zwei Teilen: einem Teil mit Informationen zubedeutenden IFRS-Projekten (mit Ausnahme des IFRS für kleineund mittlere Unternehmen) und einem Teil zuanwendungsbezogenen Projekten.

Seit der Ausgabe des Pocketbook Guide vom März 2014 hat dasIASB den neuen Standard zur Umsatzrealisierung, IFRS 15Umsatzrealisierung aus Verträgen mit Kunden sowie punktuelleÄnderungen an IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen, IAS 16Sachanlagen, IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte und IAS 41Landwirtschaft veröffentlicht.

In dieser Publikation erläutern wir die Vorschriften der neuensowie der geänderten Standards. Außerdem fassen wir allelaufenden IASB-Projekte zusammen und legen den Schwerpunktdabei auf die Projekte zu Finanzinstrumenten,Leasingverhältnissen und Versicherungsverträgen.

Wir beleuchten zudem die wichtigsten Projekte des am 24. Juni2014 aktualisierten Arbeitsplans des IASB.

Weitere Einzelheiten zu IASB-Projekten, in deren Rahmen vordem 31. März 2014 neue oder geänderte IFRS veröffentlichtwurden, finden Sie in unserer deutschsprachigenPublikationsreihe EY Scout International Accounting – IFRSAktuell sowie in unseren themenspezifischen Broschüren unter:http://www.ey.com/DE/de/Issues/IFRS/IFRS-Publikationen

Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Bösser

IFRS Solutions Leader

Germany – Switzerland – Austria

August 2014

Projekte des IASB – ein Pocketbook Guide2

1 Am 24. Juli 2014 hat das IASB den finalen Standard IFRS 9 Finanzinstrumente (IFRS 9 (2014)) veröffentlicht, der neben den finalenWertminderungsvorschriften auch Änderungen im Bereich der Klassifizierung und Bewertung enthält; diese Änderungen werden in dieser Ausgabe desPocketbook Guide berücksichtigt.

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Inhalt

Zeitplan für bedeutende IFRS-Projekte 4► Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung 5► Finanzinstrumente: Wertminderung 7► Finanzinstrumente: Macro Hedge Accounting 9► Leasingverhältnisse (Gemeinschaftsprojekt mit dem FASB) 11► Umsatzrealisierung (Gemeinschaftsprojekt mit dem FASB) 13► Versicherungsverträge 15

Anwendungsbezogene Projekte 17

Redaktion deutsche Übersetzung:

Fabian Umseher, EY GSA IFRS Desk, Hamburg

3 Projekte des IASB – ein Pocketbook Guide

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Zeitplan für bedeutende IFRS-Projekte (Stand: 30. Juni 2014)2

4

IFRS Finaler Standard oder ÄnderungsstandardDP DiskussionspapierKV Konsultationsverfahren

2 Am 24. Juli 2014 hat das IASB den finalen Standard IFRS 9 Finanzinstrumente (IFRS 9 (2014)) veröffentlicht, der neben den finalen Wertminderungsvorschriften auch Änderungen im Bereich derKlassifizierung und Bewertung enthält; diese Änderungen werden über den Stichtag 30. Juni 2014 hinaus in dieser Ausgabe des Pocketbook Guide berücksichtigt.

3 Siehe diesbezüglich Fußnote 2.4 Das Projekt zu preisregulierten Aktivitäten wurde vom IASB von einem bedeutenden IFRS-Projekt in ein Forschungsprojekt umklassifiziert. Ein Diskussionspapier wird für das dritte Quartal 2014 erwartet.5 Das IASB setzt dieses Projekt in mehreren Phasen um. Standards für die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wurden bereits 2009 bzw. 2010 veröffentlicht, die

Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung im November 2013 (mit der Veröffentlichung von IFRS 9 Finanzinstrumente – Hedge Accounting und Änderungen an IFRS 9, IFRS 7 und IAS 39 (IFRS 9 [2013]);bezüglich IFRS 9 (2014) siehe Fußnote 1.

HINWEIS: Der Zeitplan für einige Projekte wurde auf der Grundlage von Gesprächen mit IASB-Mitarbeitern erstellt und kann vom Technical Plan auf der Website des IASB abweichen.

Projekte des IASB – ein Pocketbook Guide

Q1 Q2 Q3 Q4

Finanzinstrumente3

Klassifizierung und Bewertung FolgeberatungenIFRS 9 (2014)veröffentlicht

Wertminderung FolgeberatungenIFRS 9 (2014)veröffentlicht

Macro Hedge Accounting (dynamisches Risikomanagement) DP und KV

Leasingverhältnisse Folgeberatungen

Umsatzrealisierung IFRS

Versicherungsverträge Folgeberatungen

2014

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Bedeutende IFRS-Projekte

Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung Standard veröffentlicht Q3 2014

Wichtige Entwicklungen und aktueller Stand Auswirkungen

Hintergrund

• Die Ergebnisse der ersten Phase des IFRS-9-Projekts, die die Überarbeitung der Klassifizierung und Bewertung vonfinanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten zum Ziel hatte, wurden (in zwei Phasen) im November2009 (finanzielle Vermögenswerte) bzw. im Oktober 2010 (finanzielle Verbindlichkeiten) veröffentlicht. Im Februar 2014schloss das IASB seine Folgeberatungen zu den vorgeschlagenen Änderungen ab. Die Veröffentlichung des finalenStandards, der neben den finalen Wertminderungsvorschriften auch Änderungen im Bereich der Klassifizierung undBewertung enthält, erfolgte am 24. Juli 2014.

Anwendungsbereich

• Das IASB schlug geringfügige Änderungen an IFRS 9 vor, deren Fokus ursprünglich auf der Berücksichtigung derWechselwirkungen zwischen IFRS 9 und dem Projekt zu Versicherungsverträgen sowie auf der Aufhebung wesentlicherUnterschiede zu den vorgeschlagenen Neuregelungen der US-GAAP lag.6 Die Änderungen dienen außerdem zur Klärungbestimmter Anwendungsfragen.

Wesentliche Aspekte

• Einführung einer neuen Bewertungskategorie für erworbene Schuldinstrumente: „erfolgsneutral zum beizulegendenZeitwert (FVOCI)“. Portfolios von erworbenen Schuldinstrumenten, die im Rahmen eines FVOCI-Geschäftsmodells sowohlmit dem Ziel gehalten werden, die vertraglich vereinbarten Cashflows zu vereinnahmen, als auch zum Zwecke desVerkaufs der Instrumente, werden künftig verpflichtend in diese Bewertungskategorie einzuordnen sein. Voraussetzungdafür ist jedoch, dass sie der Überprüfung der Ausstattungsmerkmale der vertraglich vereinbarten Cashflowsstandhalten.

• Erworbene Schuldinstrumente (einschließlich Darlehensforderungen) sind in eine der drei folgendenBewertungskategorien einzustufen: „zu fortgeführten Anschaffungskosten“, „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert(FVOCI)“ oder „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL)“.

6 Das Financial Accounting Standards Board (FASB) hat vorläufig beschlossen, die Ausstattungsmerkmale der vertraglich vereinbarten Cashflowsbei der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach US-GAAP nicht zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass im Hinblick auf dieKlassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten keine Konvergenz zwischen IFRS 9 und US-GAAP erreicht wird.

• Die Änderungen ziehen für bestimmte Portfolios vonerworbenen Schuldinstrumenten die Klassifizierungals „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert(FVOCI)“ nach sich (z. B. für ein Portfolio, bei demdas Unternehmen beabsichtigt, finanzielleVermögenswerte für eine bestimmte Zeit in einembestimmten Umfang zu halten, seine Rendite beiGelegenheit aber auch durch den Verkauf und eineanschließende Neuanlage in höher verzinslicheVermögenswerte zu steigern versucht). Ohne diesean IFRS 9 (2009) vorgenommenen Änderungenwären derartige Portfolios in dieBewertungskategorie „erfolgswirksam zumbeizulegenden Zeitwert (FVTPL)“ einzuordnen.

5 Projekte des IASB – ein Pocketbook Guide

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Bedeutende IFRS-Projekte

Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung, Forts.

Wichtige Entwicklungen und aktueller Stand Auswirkungen

Wesentliche Aspekte, Forts.

• Die Klassifizierung basiert auf den Ausstattungsmerkmalen der vertraglich vereinbarten Cashflows und demGeschäftsmodell, in dessen Rahmen die erworbenen Schuldinstrumente gehalten werden. Die Beurteilung desGeschäftsmodells wird durch die Bereitstellung zusätzlicher Anwendungsleitlinien unterstützt. Diese betreffen die Artenvon Geschäftsaktivitäten sowie die Häufigkeit und Form von Verkäufen, die dem Geschäftsmodell „Halten zurVereinnahmung vertraglich vereinbarter Cashflows“ (nicht) entgegenstehen und damit (eine) keine Klassifizierung „zufortgeführten Anschaffungskosten“ nach sich ziehen.

• Zinserträge und Wertminderungen werden für erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielleVermögenswerte in gleicher Weise berechnet und erfasst wie für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertetefinanzielle Vermögenswerte.

Übergangsregelungen und Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung

• Bislang wurden drei Fassungen des IFRS 9 veröffentlicht (2009, 2010 und 2013). Diese Fassungen können jeweilsvorzeitig angewandt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass dies nur für Geschäftsjahre möglich ist, die vor dem 1.Februar 2015 beginnen. Der Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung ist der 1. Januar 2018. Eine vorzeitigeAnwendung der vollständigen Endfassung ist jederzeit zulässig. Sowohl der Erstanwendungszeitpunkt als auch dievorzeitige Anwendung stehen für nach EU-IFRS bilanzierende Unternehmen unter dem Vorbehalt des EU-Endorsements,welches derzeit noch nicht terminiert ist.

• Für Unternehmen besteht zudem die Möglichkeit, lediglich die Vorschriften zum Ausweis der auf das eigene Kreditrisikozurückzuführenden Wertänderungen vorzeitig anzuwenden, ohne gleichzeitig die anderen Vorschriften von IFRS 9(2014) anwenden zu müssen. Diesen Vorschriften zufolge muss ein Unternehmen sämtliche Änderungen desbeizulegenden Zeitwerts nichtderivativer finanzieller Verbindlichkeiten der Kategorie „erfolgswirksam zumbeizulegenden Zeitwert“, die auf das eigene Kreditrisiko zurückzuführen sind, erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (OCI)erfassen.

Unsere Sichtweise

Wir begrüßen die Entscheidung, eine vorzeitigeAnwendung der Vorschriften des IFRS 9 zum Ausweisder auf das eigene Kreditrisiko zurückzuführendenWertänderungen zu gestatten. Die Anwendung deraktuellen Vorschriften führt paradoxerweise dazu,dass sich das Ergebnis bei einer Verbesserung derBonität des Unternehmens verschlechtert undumgekehrt. Diese nicht nachvollziehbareWechselwirkung zwischen Ergebnis und Bonität kanninsbesondere für Banken wesentliche Auswirkungenhaben.

Die vorzeitige Anwendung der Vorschriften zumAusweis der auf das eigene Kreditrisikozurückzuführenden Wertänderungen würde esUnternehmen ermöglichen, eine diesbezüglicheVolatilität im Erfolgsausweis bei Anwendung der Fair-Value-Option für finanzielle Verbindlichkeiten zueliminieren. Für die Finanzbranche dürfte diese neueMöglichkeit verlockend sein, vor allem da sie inAnspruch genommen werden kann, ohne die anderenVorschriften von IFRS 9 anwenden zu müssen.

6 Projekte des IASB – ein Pocketbook Guide

Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie unter www.ey.com/ifrs.

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Bedeutende IFRS-Projekte

Finanzinstrumente: Wertminderung Standard veröffentlicht Q3 2014

Wichtige Entwicklungen und aktueller Stand Auswirkungen

Hintergrund

• Das IASB hat zwei Standardentwürfe veröffentlicht, die den Ansatz und die Bewertung der Risikovorsorge oderRückstellung auf der Grundlage der erwarteten Kreditausfälle („Expected-Loss-Modell“) und nicht anhand der bereitseingetretenen Kreditausfälle vorsehen. Außerdem hat das FASB separate Vorschläge für ein Wertminderungsmodell aufder Basis erwarteter Kreditausfälle veröffentlicht.

• Im Februar 2014 beendete das IASB seine Folgeberatungen bezüglich des vorgeschlagenen Expected-Loss-Modells.

• Die Veröffentlichung des finalen Standards, der neben den finalen Wertminderungsvorschriften auch Änderungen imBereich der Klassifizierung und Bewertung enthält, erfolgte am 24. Juli 2014.

Anwendungsbereich

• Der Standard ist anzuwenden auf: finanzielle Vermögenswerte, die gemäß IFRS 9 zu fortgeführten Anschaffungskostenoder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden („FVOCI“) (einschließlich Privat- und Firmenkredite,Schuldverschreibungen und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen), Kreditzusagen und Finanzgarantien, diegemäß IFRS 9 nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert („FVTPL“) bewertet werden, sowie Leasingforderungenund aktive Vertragsposten.

Wesentliche Aspekte

• Unternehmen haben an jedem Bilanzstichtag eine Risikovorsorge durch die Erfassung einer Wertminderung bzw. dieBildung einer Rückstellung in Höhe der Kreditausfälle, deren Eintritt innerhalb der nächsten zwölf Monate erwartet wird(12-month expected credit losses), zu erfassen (d. h. auf der Basis der Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls innerhalb dernächsten zwölf Monate). Bei der Folgebewertung sind die Kreditausfälle, deren Eintritt innerhalb der nächsten zwölfMonate erwartet wird, durch die über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditausfälle (lifetime expected credit losses) zuersetzen, wenn sich das Ausfallrisiko seit dem Zeitpunkt des Erstansatzes wesentlich erhöht hat (sog. Lifetime-expected-credit-loss-Kriterium).

• Die Risikovorsorge für Kreditausfälle wird wieder auf der Grundlage der Kreditausfälle, deren Eintritt innerhalb dernächsten 12 Monate erwartet wird, bemessen, falls sich die Kreditqualität nachträglich wesentlich verbessert hat unddas Lifetime-expected-credit-loss-Kriterium nicht länger erfüllt ist.

• Gegenüber dem derzeit nach IAS 39Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertungangewandten Modell der bereits eingetretenenKreditausfälle („Incurred-Loss-Modell“) führt dasModell der erwarteten Kreditausfälle („Expected-Loss-Modell“) voraussichtlich zu einer früherenErfassung von Kreditausfällen, da es den Ansatzeiner Risikovorsorge oder Rückstellung unterZugrundelegung eines Zwölfmonatszeitraums oderder Gesamtlaufzeit des Finanzinstrumentsvorschreibt, in der nicht nur die bislangeingetretenen, sondern auch die künftig erwartetenAusfälle berücksichtigt werden.

• Der Ansatz zur Erfassung von Wertminderungenführt wahrscheinlich zu wesentlichen Änderungenan Systemen und Prozessen, insbesondere inBezug auf die notwendige Interaktion vonRisikomanagement und externer Rechnungslegung.

7 Projekte des IASB – ein Pocketbook Guide

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Bedeutende IFRS-Projekte

Finanzinstrumente: Wertminderung, Forts.

Wichtige Entwicklungen und aktueller Stand Auswirkungen

Wesentliche Aspekte, Forts.

• Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. aktive Vertragsposten sowie auf Leasingforderungen kannwahlweise ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden. Danach erfasst ein Unternehmen sowohl beim erstmaligenAnsatz als auch bei der Folgebewertung in späteren Berichtsperioden eine Risikovorsorge auf Grundlage der über dieGesamtlaufzeit erwarteten Kreditausfälle (lifetime expected credit losses).

• Bei der Schätzung der erwarteten Kreditausfälle findet eine wahrscheinlichkeitsgewichtete Berechnung unterAnwendung der besten verfügbaren Informationen und des Zeitwerts des Geldes Berücksichtigung.

Übergangsregelungen und Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung

• Informationen hierzu finden Sie unter „Übergangsregelungen und Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung“ imvorstehenden Abschnitt „Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung“.

• Es ist eine vollständige rückwirkende Anwendung mit bestimmten anwendungsbezogenen Erleichterungen anzuwenden.Eine vorzeitige Anwendung ist nur zulässig, wenn die Vorschläge zur Erfassung von Wertminderungen vonFinanzinstrumenten in Gesamtheit mit allen übrigen Regelungen des IFRS 9 (einschließlich der geringfügigen Änderungenbei der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten und der Regelungen zum Hedge Accounting) angewendetwerden.

Unsere Sichtweise

Wir begrüßen grundsätzlich das neueWertminderungsmodell, das auf den erwartetenKreditausfällen beruht. Damit würde es die zeitnaheErfassung von Kreditausfällen sicherstellen sowie fürnützlichere zukunftsorientierte Informationen sorgenund so den allseits kritisierten Schwachstellen desaktuellen Modells der bereits eingetretenenKreditausfälle („Incurred-Loss-Modell“)entgegenwirken. Dennoch sind zusätzliche Vorgabenund Klarstellungen notwendig, um die Anwendungdes vorgeschlagenen Modells zu erleichtern undverschiedene Schwierigkeiten bei der praktischenUmsetzung zu beheben.

8 Projekte des IASB – ein Pocketbook Guide

Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie unter www.ey.com/ifrs.

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Bedeutende IFRS-Projekte

9 Projekte des IASB – ein Pocketbook Guide

Finanzinstrumente: Macro Hedge Accounting Konsultationsverfahren Q2–Q3 2014

Wichtige Entwicklungen und aktueller Stand Auswirkungen

Hintergrund

• Das IASB führt das Projekt zum dynamischen Risikomanagement (d. h. MacroHedging) nunmehr getrennt vom IFRS-9-Projekt fort, sodass dieses Projekt keineAuswirkungen auf den Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung oder den Zeitplanfür den Abschluss des IFRS-9-Projekts mehr hat.

• Das IASB hat im April 2014 ein diesbezügliches Diskussionspapier veröffentlicht. DieKommentierungsfrist endet am 17. Oktober 2014.

Anwendungsbereich

• Das Projekt berücksichtigt spezifische Bilanzierungsaspekte in Bezug aufRisikomanagementstrategien zur Absicherung offener Portfolios anstelle vonEinzelverträgen. Die Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung in IAS 39 und IFRS 9bieten keine spezifischen Lösungen für die Fragen, die sich im Zusammenhang mitdem Macro Hedging ergeben.

Wesentliche Aspekte

• Das Diskussionspapier stellt die erste Phase des Macro-Hedging-Projekts dar. Mitdiesem Papier wird ein mögliches Konzept zur Bilanzierung dynamischerRisikomanagementaktivitäten eines Unternehmens zur öffentlichen Diskussiongestellt: das Portfolio-Neubewertungsmodell (Portfolio Revaluation Approach; PRA).

• Im Diskussionspapier wird die interessierte Öffentlichkeit u. a. zu Stellungnahmen zufolgenden Sachverhalten aufgefordert:

• zu der Frage, ob das Portfolio-Neubewertungsmodell auf alle dynamischenRisikomanagementmaßnahmen Anwendung finden soll oder nur auf solche, beidenen das betreffende Risiko tatsächlich gemindert wird

• zu der Frage, wie durch dynamisches Risikomanagement gesteuerte Exposures neubewertet werden

• zu den verpflichtenden Anhangangaben über die dynamischenRisikomanagementaktivitäten eines Unternehmens

• Der mögliche neue Bilanzierungsansatz für Macro Hedges könnte sich deutlich vondem unterscheiden, was bislang nach IAS 39 üblicherweise unter Macro Hedgingverstanden wurde.

• Der PRA ist vor allem für Banken und deren Absicherung von Zinsänderungsrisikenrelevant. Daneben könnte dieser Ansatz auch auf andere Branchen und Risikoartenanwendbar sein, in denen ein dynamisches Risikomanagement verfolgt wird.

• Mit diesem Modell hätten Abschlussersteller die Möglichkeit, für die Darstellung in derGewinn- und Verlustrechnung den Einsatz interner Derivate in Betracht zu ziehen,ohne die zugehörigen externen Handelsderivate bestimmen zu müssen. Darüberhinaus können Sichteinlagen, auf die ein verhaltensgestützter Ansatz angewandt wird,in den PRA einbezogen werden. Auf diese Weise werden zwei der am häufigstengenannten Kritikpunkte an den bestehenden Vorschriften zur Sicherungsbilanzierungund ihrer Anwendung auf das dynamische Risikomanagement abgemildert. VieleBanken vertreten jedoch die folgende Auffassung: Wenn dem Anwendungsbereich desPortfolio-Neubewertungsmodells die Durchführung von Risikomanagementaktivitätenund nicht die Durchführung von Risikominderungsmaßnahmen zugrunde gelegt wird,könnten die durch die vorgenannten Änderungen wahrgenommenen Verbesserungendurch die größere Ergebnisvolatilität infolge von bewusst nicht abgesichertenPositionen mehr als aufgewogen werden.

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Bedeutende IFRS-Projekte

10 Projekte des IASB – ein Pocketbook Guide

Finanzinstrumente: Macro Hedge Accounting, Forts.

Wichtige Entwicklungen und aktueller Stand Auswirkungen

Übergangsregelungen

• Das IASB hat bei der Veröffentlichung des IFRS 9 (2013) zunächst die derzeitigenRegelungen des IAS 39 zum Macro Fair Value Hedge Accounting übernommen. DieseRegelungen werden voraussichtlich bis zur Finalisierung und verpflichtendenAnwendung des neuen Bilanzierungskonzepts für Macro Hedges fortbestehen.

• Unternehmen können zudem ein Bilanzierungswahlrecht in Anspruch nehmen, das esihnen gestattet, die Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung in IAS 39 unverändertauf alle bestehenden und zukünftigen Sicherungsbeziehungen anzuwenden. Siekönnen die gewählte Bilanzierungsmethode zu einem späteren Zeitpunkt ändern unddie Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung in IFRS 9 anwenden, bevor dieseschließlich verpflichtend anzuwenden sind. Dieses Bilanzierungswahlrecht sollaufgehoben werden, sobald das IASB sein Projekt zur Bilanzierung von Macro Hedgesabgeschlossen hat.

Unsere Sichtweise

Trotz seines einfachen Konzepts würde sich das Portfolio-Neubewertungsmodell deutlichvon den bestehenden Bilanzierungsansätzen für dynamischeRisikomanagementstrategien unterscheiden, und die operativen Herausforderungen, diemit der Umsetzung des neuen Ansatzes verbunden wären, sind nicht zu unterschätzen.Wir möchten alle Unternehmen mit Macro-Hedging-Strategien ermutigen, sich eingehendmit dem Diskussionspapier zu befassen, um die möglichen Chancen und Risiken zuerkennen, die mit einer Anwendung des vorgeschlagenen Bilanzierungskonzeptsverbunden wären. Außerdem rufen wir dazu auf, sich am Konsultationsverfahren zubeteiligen.

Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie unter www.ey.com/ifrs.

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Bedeutende IFRS-Projekte

Leasingverhältnisse (Gemeinschaftsprojekt mit dem FASB) Folgeberatungen Q1–Q3 2014

Wichtige Entwicklungen und aktueller Stand Auswirkungen

Hintergrund

• Die Boards beraten derzeit erneut über ihren zweiten Standardentwurf zu Leasingverhältnissen, der im Mai 2013veröffentlicht wurde. Die Folgeberatungen konzentrieren sich auf Möglichkeiten zur Vereinfachung der Anwendung undzur Senkung der Kosten der Anwendung eines überarbeiteten Standards für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen inzahlreichen Bereichen, darunter Definition und Anwendungsbereich, Bilanzierungsmodelle für Leasingnehmer undLeasinggeber, Bewertungsvorschriften und Angabepflichten.

• Die Boards planen außerdem Folgeberatungen zu weiteren ungeklärten Sachverhalten. Hierzu zählen u. a. die Definitioneines Leasingverhältnisses, Leasingverhältnisse bezüglich geringwertiger Vermögenswerte, Sale-and-Leaseback-Transaktionen sowie Anhangangaben und Übergangsregelungen. Mit einem finalen Standard ist nicht vor 2015 zurechnen.

Anwendungsbereich

• Leasingverhältnisse, die alle Arten von Vermögenswerten betreffen, jedoch mit bestimmten Ausnahmen. Da der im Mai2013 veröffentlichte Standardentwurf allerdings die Übertragung des Rechts zur Kontrolle der Nutzung alsDefinitionskriterium enthält, werden bestimmte Verträge, die zurzeit als Leasingverhältnisse bilanziert werden (z. B.Kapazitätsverträge), unter Umständen nicht mehr als Leasingverhältnisse eingestuft.

Wesentliche Aspekte

• Das IASB befürwortet ein einheitliches Bilanzierungsmodell, bei dem Leasingnehmer alle Leasingverhältnisse(vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen) als Typ A-Leasingverhältnisse (d. h. als Finanzierungsleasing) zu behandelnhätten. Das FASB bevorzugt dagegen Bilanzierungsmodelle, bei denen Leasingverhältnisse unter Anwendung der inIAS 17 Leasingverhältnisse enthaltenen Klassifizierungskriterien für Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisseentweder als Leasingverhältnis des Typs A oder des Typs B zu klassifizieren wären.

• Bei beiden Arten von Leasingverhältnissen müssten Leasingnehmer eine Leasingverbindlichkeit für die Verpflichtung zurLeistung von Leasingzahlungen sowie einen entsprechenden Vermögenswert für das bis zum Ende der Laufzeit desLeasingverhältnisses gewährte Nutzungsrecht am Leasinggegenstand erfassen. Bei Typ A-Leasingverhältnissen dürfte inden ersten Jahren regelmäßig ein höherer Aufwand zu erfassen sein; bei Typ B-Leasingverhältnissen (nur FASB)hingegen wäre der Aufwand gleichmäßig über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu erfassen.

• Die Methode der Aufwandserfassung beimLeasingnehmer für Typ A-Leasingverhältnissewürde bei den derzeit als Operating-Leasingklassifizierten Leasingverhältnissen zu einerbeschleunigten Aufwandserfassung führen.

• Wichtige Bilanzkennzahlen wie z. B. derVerschuldungsgrad und Finanzkennzahlen, debtcovenants oder auch Erfolgskennzahlen wie dasEBITDA könnten sich ändern.

• Verglichen mit den aktuellen IFRS brächten beide inden Folgeberatungen diskutiertenBilanzierungskonzepte weitaus wenigerÄnderungen bei der Bilanzierung aufseiten desLeasinggebers mit sich.

• Die Boards müssen noch ihre Folgeberatungen überden Anwendungsbereich und die Definition einesLeasingverhältnisses abschließen. Die Klärungdieser Konzepte ist jedoch von besondererBedeutung, da damit auch festgelegt wird, welcheVerträge (oder Teile von Verträgen) in denAnwendungsbereich des geplanten Standards zurBilanzierung von Leasingverhältnissen fallen. DieseBeurteilung ist außerdem wichtig, um festzulegen,welche Verträge (oder Teile von Verträgen) aufLeasinggeberseite in den Anwendungsbereich desneuen Standards zur Umsatzrealisierung fallen.

11 Projekte des IASB – ein Pocketbook Guide

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Bedeutende IFRS-Projekte

12 Projekte des IASB – ein Pocketbook Guide

Leasingverhältnisse (Gemeinschaftsprojekt mit dem FASB), Forts.

Wichtige Entwicklungen und aktueller Stand Auswirkungen

Wesentliche Aspekte, Forts.

• Das IASB befürwortet eine Ausnahmeregelung für den Ansatz und die Bewertung von Leasingverträgen für sog. Small-Ticket Assets (z. B. Büromöbel), das FASB lehnt eine solche Regelung dagegen ab. Was unter „Small-Ticket“ zu verstehenist, hat das IASB jedoch noch nicht näher definiert.

• In einigen Fällen wäre eine Neubeurteilung bestimmter Schlüsselfaktoren (z. B. Leasingdauer oder variableMietzahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind) durch den Leasingnehmer erforderlich. Aufseiten desLeasinggebers ist hingegen keine Neubeurteilung der Leasingdauer oder der variablen Mietzahlungen, die an einen Indexoder Zinssatz gekoppelt sind, erforderlich.

• Im Rahmen der Bilanzierung aufseiten des Leasinggebers wäre weiterhin zweigliedriges Modell anzuwenden, das sich aufden im geltenden IAS 17 Leasingverhältnisse enthaltenen Ansatz zur Klassifizierung von Leasingverhältnissen stützenwürde. Die Ansichten der Boards zur Erfassung des Verkaufsgewinns bei bestimmten Typ A-Leasingverhältnissenweichen jedoch voneinander ab. Insbesondere bei der Frage, ob die Übertragung von im Wesentlichen allen Chancen undRisiken aus Sicht des Leasinggebers (vom IASB bevorzugte Variante) oder aus Sicht des Leasingnehmers (vom FASBbevorzugte Variante) beurteilt werden soll, herrscht Uneinigkeit.

Übergangsregelungen

• Die Boards haben ihre Folgeberatungen über Übergangsregelungen noch nicht begonnen. Im Standardentwurf vom Mai2013 haben sie jedoch für den Übergang einen modifizierten retrospektiven Ansatz vorgeschlagen. Bestimmte optionaleÜbergangserleichterungen würden zur Verfügung stehen. Die vollständige retrospektive Anwendung wäre auch zulässig.

Unsere Sichtweise

Die von den Boards in Folgeberatungen getroffenenEntscheidungen deuten darauf hin, dass es bei derBilanzierung von Leasingverhältnissen (insbesonderedurch den Leasingnehmer) Unterschiede zwischenIFRS und US-GAAP geben wird. Die Boards setzenihre Folgeberatungen über das Projekt zuLeasingverhältnissen gemeinsam fort und es sieht soaus, als ob sie dabei neue Unterschiede vermeidenwollen. Derzeit steht jedoch noch nicht fest, wie undwann die Boards erneut über ihre früherenEntscheidungen, aus denen sich Unterschiedeergeben haben, beraten werden.

Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie unter www.ey.com/ifrs.

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Bedeutende IFRS-Projekte

Umsatzrealisierung (Gemeinschaftsprojekt mit dem FASB) Standard veröffentlicht im Q2 2014

Wichtige Entwicklungen und aktueller Stand Auswirkungen

Hintergrund

• IFRS 15 wurde im Mai 2014 veröffentlicht. Das in diesem Standard vorgesehene 5-Schritte-Modell enthält dieVorschriften für die Erfassung und Bewertung von Umsatzerlösen.

Anwendungsbereich

• Der Standard ist auf Umsätze aus Verträgen mit Kunden anzuwenden und bietet ein Modell für den Verkauf bestimmternichtfinanzieller Vermögenswerte, die keine Leistung des Unternehmens im Rahmen seiner gewöhnlichenGeschäftstätigkeit darstellen (z. B. der Verkauf von Sachanlagen oder immateriellen Vermögenswerten).

Wesentliche Aspekte

• Die Grundsätze von IFRS 15 werden angewandt, indem die folgenden fünf Schritte durchgeführt werden:

1. Identifizierung des Vertrags/der Verträge mit einem Kunden: Verträge können schriftliche, mündliche oder durchdie übliche Geschäftspraxis eines Unternehmens implizierte Vereinbarungen sein. In jedem Fall müssen sie bestimmteKriterien erfüllen, z. B. müssen sie wirtschaftliche Substanz aufweisen und es muss wahrscheinlich sein, dass dasUnternehmen die gemäß dem Vertrag ausstehenden Beträge auch vereinnahmen wird.

2. Identifizierung der Leistungsverpflichtungen innerhalb des Vertrags: Ein Gut oder eine Dienstleistung ist eineseparate Leistungsverpflichtung, wenn der Kunde das Gut oder die Dienstleistung entweder einzeln oder zusammenmit anderen jederzeit verfügbaren Ressourcen nutzt und das Gut oder die Dienstleistung von anderen Zusagen imVertrag abgegrenzt werden kann.

3. Bestimmung des Transaktionspreises: Der Transaktionspreis entspricht der erwarteten Gegenleistung, auf die einUnternehmen im Gegenzug für die Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an einen KundenAnspruch hat. Bei der Ermittlung der erwarteten Gegenleistung ist – mit Ausnahmen – u. a. eine Schätzung allervariablen Gegenleistungen unter Verwendung des wahrscheinlichkeitsgewichteten Erwartungswerts oder deswahrscheinlichsten Betrags, je nachdem, welcher der beiden Werte der dem Unternehmen zustehendenGegenleistung am nächsten kommt, vorzunehmen. Darüber hinaus sind der Zinseffekt, sofern der Vertrag einewesentliche Finanzierungskomponente enthält, der beizulegende Zeitwert von nicht zahlungswirksamenGegenleistungen und die Auswirkungen von Gegenleistungen, die an den Kunden zu erbringen sind, zuberücksichtigen. Der geschätzte Betrag der variablen Gegenleistung wird so lange nicht in den Transaktionspreiseinbezogen, bis es „sehr wahrscheinlich“ (highly probable) ist, dass eine wesentliche Umsatzstornierung nichteintreten wird.

• Verglichen mit den bestehenden IFRS enthält derneue Standard detailliertereBilanzierungsvorschriften, z. B. für Vereinbarungenmit mehreren Leistungsverpflichtungen. Dieskönnte sich sowohl auf den Zeitpunkt derUmsatzrealisierung als auch auf die Höhe derrealisierten Umsätze auswirken.

• Der Standard erfordert umfangreiche Angaben,z. B. die Aufgliederung von Umsatzerlösen,Informationen über Leistungsverpflichtungen, dieErstellung von Überleitungsrechnungen für dieEröffnungs- und Schlusssalden der vertraglichenNettovermögenswerte und -verbindlichkeiten sowieerweiterte Angaben zu den wesentlichenErmessensentscheidungen und Schätzungen. DieseÄnderungen könnten erhebliche Modifikationen anbestehenden internenDatenerfassungsmaßnahmen, -systemen und–verfahren notwendig machen.

13 Projekte des IASB – ein Pocketbook Guide

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Bedeutende IFRS-Projekte

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Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie unter www.ey.com/ifrs.

Projekte des IASB – ein Pocketbook Guide

Umsatzrealisierung (Gemeinschaftsprojekt mit dem FASB), Forts.

Wichtige Entwicklungen und aktueller Stand Auswirkungen

Wesentliche Aspekte, Forts.

4. Aufteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen: Der geschätzte Transaktionspreis ist auf dieeinzelnen identifizierten Leistungsverpflichtungen im Verhältnis der relativen Einzelveräußerungspreise aufzuteilen(mit eingeschränkten Ausnahmen).

5. Erfassung des Umsatzes, wenn (oder während) eine Leistungsverpflichtung erfüllt wird: Ein Unternehmen erfülltseine Leistungsverpflichtung, indem es die Verfügungsgewalt über das vereinbarte Gut oder die vereinbarteDienstleistung auf den Kunden überträgt. Dies kann entweder zeitraum- oder zeitpunktbezogen erfolgen.

Übergangsregelungen

• IFRS 15 ist – für EU-IFRS-Bilanzierer vorbehaltlich eines EU-Endorsements – erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden,die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Börsennotierte US-Gesellschaften, die nach US-GAAP bilanzieren, haben den neuen Standard in der Version des FASB erstmals fürGeschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 15. Dezember 2016 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist nichtgestattet.

• Unternehmen müssen für den Übergang auf den neuen Standard entweder einen vollständig retrospektiven Ansatzoder einen modifizierten retrospektiven Ansatz (der die erstmalige Anwendung des Standards ab der laufendenBerichtsperiode gestattet und von einer Anpassung der Vergleichszeiträume absieht, aber zusätzliche Angabenerfordert) wählen.

Unsere Sichtweise

Die erstmalige Anwendung des neuen Standards zurUmsatzrealisierung wird für viele Unternehmenwahrscheinlich mit beträchtlichem Aufwandverbunden sein. Wir empfehlen den betroffenenUnternehmen, dies frühzeitig zu planen, da einefrühe Auseinandersetzung mit dem Standardentscheidend für den erfolgreichenUmsetzungsverlauf sein wird. Die Beurteilung derBedingungen von Verträgen, die mit Umsätzenverbunden sind, wird bei Anwendung des neuenStandards neue Probleme für Unternehmenaufwerfen. Eine frühzeitige Schulung der Mitarbeiterzu den wesentlichen Grundsätzen des Modells,insbesondere jenen, die mehrErmessensentscheidungen und Schätzungenerfordern als gemäß den derzeitigen IFRS, wird denUnternehmen bei der Einschätzung helfen, wie starkdie Auswirkungen auf ihre Geschäftsprozesse,Kontrollsysteme und Abschlüsse sein werden.

Die Boards haben eine gemeinsame TransitionResource Group eingerichtet, die sich mit allenumsetzungsbezogenen Fragen des neuen Standardsbefassen wird. Wir möchten die Unternehmenermutigen, die Diskussionen dieser Gruppe zuverfolgen, da sie bei der Umsetzung des neuenStandards zur Umsatzrealisierung hilfreich seinkönnen.

Weitere Informationen sind auf der Website des IASBzu finden.

Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie unter www.ey.com/ifrs.

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Bedeutende IFRS-Projekte

Versicherungsverträge Folgeberatungen Q1–Q3 2014

Wichtige Entwicklungen und aktueller Stand Auswirkungen

Hintergrund

• Im Juni 2013 hat das IASB seinen überarbeiteten Vorschlag zur Bilanzierung vonVersicherungsverträgen veröffentlicht. Zudem wurden die Vorschläge des FASB imJuni 2013 veröffentlicht.

Anwendungsbereich

• Der Standard wäre unabhängig von der Art des auflegenden Unternehmens auf alleArten von Versicherungsverträgen (d. h. Lebensversicherungen, Sachversicherungen,Direktversicherungen und Rückversicherungen) und auf bestimmte Garantieverträgeund Verträge über Finanzinstrumente mit ermessensabhängigerÜberschussbeteiligung anzuwenden. Hinsichtlich des Anwendungsbereichs gälteneinzelne Ausnahmeregelungen.

Wesentliche Aspekte

• Das vorgeschlagene Modell für die Bewertung der Versicherungsverbindlichkeitbasiert auf den folgenden Bausteinen:

• erwarteter Barwert künftiger Cashflows

• Risikoanpassung des erwarteten Barwerts der künftigen Cashflows

• vertragliche Servicemarge: Durch diese würde jeglicher Gewinn bei Vertragsbeginneliminiert, sie wäre in den meisten Fällen nachträglich anzupassen, um geändertenSchätzungen künftiger Cashflows und der Risikoanpassung Rechnung zu tragen,sofern sich diese Änderungen auf künftige Deckungen oder sonstige künftigeLeistungen beziehen

• Abzinsungssatz: wäre zum Ende jeder Berichtsperiode zu aktualisieren (d. h., derjeweilige Abzinsungssatz für die Verbindlichkeit wird bei Vertragsbeginn nicht für diegesamte Laufzeit festgelegt)

• Statt einen Abzinsungssatz von Versicherungsverträgen vorzuschreiben, würde dasvorgeschlagene Modell auf dem Grundsatz basieren, dass der Abzinsungssatz diejeweiligen Merkmale der Versicherungsverbindlichkeit widerzuspiegeln hat.

• Die Vorschläge des IASB sind weitreichend und könnten wesentliche Auswirkungen aufVersicherer und bestimmte Unternehmen aus anderen Branchen haben (z. B.Schätzung aller künftigen Cashflows aus einem Versicherungsvertrag aufwahrscheinlichkeitsgewichteter Basis; Ausweis von Umsatzerlösen gemäß dembuilding block approach). Dies würde wiederum Änderungen wichtiger internerProzesse und Kontrollen erforderlich machen.

• Die Änderungsvorschläge des IASB unterscheiden sich in einigen wichtigen Bereichenvon den Vorschlägen des FASB (z. B. in Bezug auf Margen, Vertragsabschlusskostenund die Frage, wann der premium allocation approach anzuwenden ist). Aufgrunddieser Unterschiede gehen die Boards nicht davon aus, dass sie in Bezug auf diesesProjekt einen gemeinsamen Standard ausarbeiten werden. Zurzeit sind daher keinegemeinsamen Folgeberatungen geplant.

15 Projekte des IASB – ein Pocketbook Guide

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Bedeutende IFRS-Projekte

16 Projekte des IASB – ein Pocketbook Guide

Versicherungsverträge, Forts.

Wichtige Entwicklungen und aktueller Stand Auswirkungen

Wesentliche Aspekte, Forts.

• Das Ziel des Standards zu Versicherungsverträgen besteht darin, Grundsätze für dieBilanzierung einzelner Verträge zur Verfügung zu stellen. Verträge können für Zweckeder Bilanzierung jedoch auch zusammengefasst werden, solange dieses Ziel erfüllt ist,d. h. die Verträge Deckung für identische Risiken bieten und als Portfolio gesteuertwerden.

• Es wird ein Bilanzierungswahlrecht auf Portfolio-Ebene eingeführt, das Unternehmendie Möglichkeit einräumt, die Auswirkungen von Änderungen der Abzinsungssätzeentweder erfolgsneutral (Other Comprehensive Income [OCI]) oder erfolgswirksam(GuV) zu erfassen.

• Bei Verträgen mit Überschussbeteiligungsmerkmalen, die einen vertraglichenAnspruch auf eine Beteiligung an der Rendite aus den zugrunde liegendenVermögenswerten beinhalten, sollten Bewertung und Darstellung derVersicherungsverbindlichkeiten laut dem Standardentwurf jenen der zugrundeliegenden Vermögenswerte entsprechen. Das IASB hat zu diesem Thema zweiInformationstreffen abgehalten und wird sich in den nächsten Monaten erneut mit derBehandlung von Verträgen mit Überschussbeteiligungsmerkmalen befassen.

• Umsatzerlöse wären in der Gewinn- und Verlustrechnung als Prämienerträgeauszuweisen, die die Performance des Versicherers für alle Arten vonVersicherungsverträgen abbilden.

• Ein vereinfachtes Modell auf Basis einer Prämienallokation könnte über die restlicheVertragslaufzeit für die Versicherungsverbindlichkeit angewendet werden, wenn dieVerträge bestimmte Kriterien erfüllen (z. B. Verträge mit einer Laufzeit von höchstenseinem Jahr).

Übergangsregelungen

• Das IASB hat zwar noch keinen Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung festgelegt,dieser dürfte jedoch bei rund drei Jahren nach der Veröffentlichung des Standardsliegen. Der Standardentwurf sah für den Übergang einen retrospektiven Ansatz mitbestimmten praktischen Erleichterungen vor.

Unsere Sichtweise

Wir sind generell mit dem überarbeiteten Standardentwurf einverstanden, erachten esjedoch als notwendig, dass zusätzliche Änderungen vorgenommen werden, um denEntwurf zu verbessern. Wir befürchten, dass das IASB in einigen Bereichen keinen gutenMittelweg zwischen der Entscheidungsnützlichkeit der Abschlussinformationen und denKosten der Anwendung der vorgeschlagenen Änderungen gefunden hat.

Die Festlegung der Bilanzierungsmethode für Verträge mitÜberschussbeteiligungsmerkmalen wird von entscheidender Bedeutung für denAbschluss des Projekts sein.

Die vorläufige Entscheidung des Boards, die Erfassung im OCI freizustellen, ist einKompromiss, der notwendig ist, um das Projekt Versicherungsverträge abschließen zukönnen. Dieses Bilanzierungswahlrecht gibt Unternehmen die Möglichkeit, Unterschiedein der Art und Weise, wie sie ihre Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen erfüllen,entsprechend abzubilden. Obwohl das IASB seine Bereitschaft gezeigt hat, Unternehmenmehr Flexibilität zu gewähren, indem die Erfassung im OCI nun optional ist, wird dasgeplante Modell weiterhin so lange Widersprüchlichkeiten aufweisen, bis weitereÄnderungen vorgenommen werden.

Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie unter www.ey.com/ifrs.

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Punktuelle Änderungen Aktueller Stand/Nächste Schritte

Erwerb von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit — Änderungen an IFRS 11(Acquisition of an Interest in a Joint Operation — Amendments to IFRS 11)

• Der geänderte IFRS 11 schreibt vor, dass ein gemeinschaftlich Tätiger (joint operator),der den Erwerb eines Anteils an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit bilanziert, bei deres sich um einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3Unternehmenszusammenschlüsse handelt, die entsprechenden Grundsätze für dieBilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen nach IFRS 3 und anderenStandards anzuwenden und die in diesen Standards fürUnternehmenszusammenschlüsse geforderten Angaben zu machen hat.

• Die Änderungen stellen klar, dass ein bislang gehaltener Anteil an einergemeinschaftlichen Tätigkeit nicht neu bewertet wird, wenn ein weiterer Anteil anderselben gemeinschaftlichen Tätigkeit unter Beibehaltung der gemeinschaftlichenFührung erworben wird. Außerdem wurde in IFRS 11 eine Ausnahme vomAnwendungsbereich aufgenommen, die präzisieren soll, dass die Änderungen keineAnwendung finden, wenn die Parteien (einschließlich des berichtenden Unternehmens),die sich die gemeinschaftliche Führung teilen, unter der gemeinsamen Beherrschung(common control) einer Partei stehen.

• Die Änderungen betreffen sowohl den erstmaligen Erwerb von Anteilen an einergemeinschaftlichen Tätigkeit als auch den Erwerb weiterer Anteile an derselbengemeinschaftlichen Tätigkeit.

• Die Änderungen sind – für EU-IFRS-Bilanzierer vorbehaltlich eines EU-Endorsements –für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Einevorzeitige Anwendung ist zulässig.

• Die Änderungen wurden im zweiten Quartal 2014 veröffentlicht.

17 Projekte des IASB – ein Pocketbook Guide

Anwendungsbezogene ProjekteNeben den bedeutenden IFRS-Projekten hat das IASB eine Reihe von Projekten auf seinem Arbeitsplan, die Anwendungsfragen behandeln. Diese beinhalten sowohl punktuelleÄnderungen als auch Interpretationen. Nachfolgend eine Auflistung der aktuellen anwendungsbezogenen Projekte auf Basis des IASB-Arbeitsplans zum 24. Juni 2014.

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Anwendungsbezogene Projekte

Punktuelle Änderungen Aktueller Stand/Nächste Schritte

Jährliches Änderungsverfahren (Annual Improvements)

• Im Rahmen des jährlichen Änderungsverfahrens befasst sich das IASB mitnotwendigen, jedoch nicht vordringlichen Klarstellungen und Änderungen der IFRS.

• Im Dezember 2013 hat das IASB den ED Annual Improvements to IFRSs 2012–2014Cycle mit Änderungsvorschlägen für vier Standards veröffentlicht: IFRS 5 ZurVeräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebeneGeschäftsbereiche; IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben; IAS 19 Leistungen anArbeitnehmer und IAS 34 Zwischenberichterstattung.

• Änderungen zum jährlichen Änderungsverfahren für den Zeitraum 2012–2014 werdenfür das dritte Quartal 2014 erwartet.

Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen — Änderungen an IAS 16 und IAS 41(Agriculture: Bearer Plants – Amendments to IAS 16 and IAS 41)

• Infolge dieser Änderungen fallen biologische Vermögenswerte, die die Definition vonfruchttragenden Pflanzen erfüllen, nicht mehr in den Anwendungsbereich von IAS 41,sondern in den Anwendungsbereich von IAS 16.

• Nach dem erstmaligen Ansatz werden fruchttragende Pflanzen gemäß IAS 16folgendermaßen bewertet:

• vor der Reife zu kumulierten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

• nach der Reife entweder nach dem Anschaffungskostenmodell oder nach demNeubewertungsmodell

• Die Erzeugnisse der fruchttragenden Pflanzen werden auch künftig nach IAS 41 zumbeizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt.

• IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand ist aufZuwendungen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit fruchttragenden Pflanzenanzuwenden.

• Die Änderungen sind – für EU-IFRS-Bilanzierer vorbehaltlich eines EU-Endorsements –für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Einevorzeitige Anwendung ist zulässig.

• Die Änderungen wurden im zweiten Quartal 2014 veröffentlicht.

18 Projekte des IASB – ein Pocketbook Guide

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Anwendungsbezogene Projekte

Punktuelle Änderungen Aktueller Stand/Nächste Schritte

Klarstellung zulässiger Abschreibungsmethoden — Änderungen an IAS 16 und IAS 38(Clarification of Acceptable Methods of Depreciation and Amortisation — ProposedAmendments to IAS 16 and IAS 38)

• Die Änderungen präzisieren den in IAS 16 und IAS 38 enthaltenen Grundsatz, dass dieUmsatzerlöse den wirtschaftlichen Nutzen, der aus dem Betrieb eines Geschäfts (zudem der Vermögenswert gehört) generiert wird, widerspiegeln. Die Umsatzerlösestellen hingegen nicht den wirtschaftlichen Nutzen dar, der durch die Nutzung desVermögenswerts verbraucht wird. Infolgedessen kann das Verhältnis zwischen demerzielten Umsatz und dem erwarteten künftigen Gesamtumsatz nicht für dieAbschreibung von Sachanlagen herangezogen werden, sondern lediglich – und diesauch nur in sehr begrenzten Fällen – für die Abschreibung von immateriellenVermögenswerten.

• Die Änderungen sind – für EU-IFRS-Bilanzierer vorbehaltlich eines EU-Endorsements –für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Einevorzeitige Anwendung ist zulässig.

• Die Änderungen wurden im zweiten Quartal 2014 veröffentlicht.

Klarstellung zur Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasiertenVergütungstransaktionen — vorgeschlagene Änderungen an IFRS 2 (Clarification ofClassification and Measurement of Share-Based Payment Transactions — ProposedAmendments to IFRS 2)

• Das Ziel dieses Projekts besteht darin, in IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung dieBilanzierung der folgenden Sachverhalte zu präzisieren:

• eine anteilsbasierte Vergütungstransaktion, bei der das Unternehmen dieVereinbarung auf Nettobasis erfüllt, indem es einen bestimmten Anteil an denEigenkapitalinstrumenten einbehält und damit seiner gesetzlichenMindestquellensteuerpflicht nachkommt

• eine anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung, die von Barausgleich auf Ausgleichdurch Eigenkapitalinstrumente umgestellt wird, wenn die als Ersatz fungierendeanteilsbasierte Vergütung einen höheren beizulegenden Zeitwert hat als dieursprüngliche Vergütung

• die Auswirkungen von Ausübungsbedingungen auf eine anteilsbasierte Vergütung mitBarausgleich

• Der Standardentwurf wird für das vierte Quartal 2014 erwartet.

19 Projekte des IASB – ein Pocketbook Guide

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Anwendungsbezogene Projekte

Punktuelle Änderungen Aktueller Stand/Nächste Schritte

Klassifizierung von Verbindlichkeiten — vorgeschlagene Änderungen an IAS 1(Classification of Liabilities — Proposed Amendments to IAS 1)

• Ziel dieses Projekts ist es, die Unterscheidung zwischen kurz- und langfristigenVerbindlichkeiten klarzustellen. Dies betrifft im Wesentlichen prolongierte Darlehenoder Darlehen, bei denen der Schuldner berechtigt ist, die Tilgung des Darlehens ummindestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben.

• Der Standardentwurf wird für das vierte Quartal 2014 erwartet.

Offenlegungsinitiative

• Das IASB führt zurzeit eine breit angelegte Initiative mit verschiedenen kurz- undlängerfristigen Projekten durch, um herauszufinden, wie Angaben in IFRS-Abschlüssenverbessert werden können.

• Im Rahmen des kurzfristigen Projekts hat das IASB punktuelle Änderungen an IAS 1Darstellung des Abschlusses vorgeschlagen, die eher eine Klarstellung als einewesentliche Änderung der bestehenden Anforderungen darstellen. DerStandardentwurf schlägt vor,

• die Wesentlichkeitsbestimmungen von IAS 1 dahin gehend zu präzisieren, dassspezifische Posten im Abschluss weiter unterteilt werden können und dassUnternehmen über die Reihenfolge, in der sie ihre Anhangsangaben darstellen,flexibel entscheiden können;

• Vorschriften hinzuzufügen, wie ein Unternehmen Zwischensummen im Abschlussdarstellen soll;

• in IAS 1 enthaltene, ggf. nicht hilfreiche Anwendungsleitlinien für die Bestimmungeiner wesentlichen Bilanzierungsmethode zu entfernen.

• Als Reaktion auf die 2011 durchgeführte Agendakonsultation hat das IASB außerdemein kurzfristiges Projekt angestoßen. Anwender hatten das Board aufgefordert,Verbesserungen der Angabevorschriften zu „Nettoschulden“ zu erörtern und in diesemZusammenhang eine Vorschrift für die Überleitung der Eröffnungs- und Schlusssaldenvon Verbindlichkeiten, die Teil der Finanzierungsaktivitäten eines Unternehmens sind,aufzunehmen.

• Der Standardentwurf zu IAS 1 wurde im ersten Quartal 2014 veröffentlicht; dieKommentierungsfrist endete am 23. Juli 2014 und der Beginn der Folgeberatungenwird für das 3. Quartal 2014 erwartet.

• Der Standardentwurf zur Angabe der Nettoschulden wird für das vierte Quartal 2014erwartet

20 Projekte des IASB – ein Pocketbook Guide

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Anwendungsbezogene Projekte

Punktuelle Änderungen Aktueller Stand/Nächste Schritte

Eliminierung von Veräußerungsgewinnen aus Downstream-Transaktionen — vorgeschlagene Änderungen an IAS 28(Elimination of Gains Arising from ‘Downstream’ Transactions – Proposed Amendments to IAS 28)

• Das Ziel dieses Projekts ist die Klarstellung der Bilanzierung von Downstream-Transaktionen zwischen einemUnternehmen und einem mit ihm assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen in IAS 28 Anteile anassoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. Die Klarstellungen beziehen sich auf den speziellenSachverhalt, wenn der Ertrag aus einer Transaktion den Beteiligungsbuchwert des Unternehmens an diesem assoziiertenUnternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen übersteigt.

• Der Standardentwurf wird für das vierte Quartal2014 erwartet.

Equity-Methode in Einzelabschlüssen — vorgeschlagene Änderungen an IAS 27 (Equity Method in Separate FinancialStatements – Proposed Amendments to IAS 27)

• Das IASB hat vorgeschlagen, in IAS 27 Einzelabschlüsse die Equity-Methode als Bilanzierungsoption von Beteiligungen anTochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen in Einzelabschlüssen zuzulassen.

• Nach dem Standardentwurf müssen Unternehmen, die bereits nach IFRS bilanzieren und sich für eine Umstellung auf dieEquity-Methode in ihren Einzelabschlüssen entscheiden, diese Änderung retrospektiv anwenden. IFRS-Erstanwender, diedie Anwendung der Equity-Methode in ihren Einzelabschlüssen beschließen, müssen diese Methode ab dem Zeitpunkt derUmstellung auf IFRS anwenden.

• Die Änderungen werden voraussichtlich am 1. Januar 2016 in Kraft treten.

• Die Änderungen werden für das dritte Quartal 2014erwartet.

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Anwendungsbezogene Projekte

Punktuelle Änderungen Aktueller Stand/Nächste Schritte

Bemessung des beizulegenden Zeitwerts: Bilanzierungseinheit — vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 (Fair ValueMeasurement: Unit of Account – Proposed Amendments to IFRS 13)

• Ziel des Projekts zu IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts ist die Klarstellung folgender Punkte:

• der Begriff der Bilanzierungseinheit für Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen undassoziierten Unternehmen: Es geht um die Frage, ob als Bilanzierungseinheit die gesamte Beteiligung zu verstehen istoder die einzelnen Finanzinstrumente, aus denen sich die Beteiligung zusammensetzt

• ob die Vorschrift, den beizulegenden Zeitwert für börsennotierte Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen,assoziierte Unternehmen und zahlungsmittelgenerierende Einheiten ohne Anpassungen mittels eines an einem aktivenMarkt notierten Preises zu ermitteln, Vorrang vor der etwaigen Berücksichtigung der Bilanzierungseinheit hat

• die Anwendung der Portfolioausnahmeregelung auf Portfolios, die ausschließlich Finanzinstrumente der Stufe 1umfassen, deren Marktrisiken im Wesentlichen gleich sind; d. h. ob also die Anwendung der Portfolioausnahmeregelungauf diese Portfolios zur Ermittlung eines beizulegenden Zeitwerts führen würde, der der Nettoposition multipliziert mitden Preisen der Stufe 1 entspricht

• Der Standardentwurf wird für das dritte Quartal2014 erwartet.

Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme — vorgeschlagene Änderungen an IFRS 10 und IAS28 (Investment Entities: Applying the Consolidation Exception – Proposed Amendments to IFRS 10 and IAS 28)

• Das IASB hat Änderungen an IFRS 10 Konzernabschlüsse und IAS 28 vorgeschlagen, um folgende Punkte klarzustellen:

• Tochterunternehmen, die als Investmentgesellschaften qualifizieren, sind von ihrem als Investmentgesellschaftqualifizierenden Mutterunternehmen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, wenn dasTochterunternehmen anlagebezogene Dienstleistungen für Dritte erbringt.

• Zwischengeschaltete Mutterunternehmen, die keine Investmentgesellschaften, jedoch Tochterunternehmen einerInvestmentgesellschaft sind, sind von der Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses befreit.

• Bei Anwendung der Equity-Methode kann ein an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligtes Unternehmen, das keineInvestmentgesellschaft ist, die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert, die von dem Gemeinschaftsunternehmen, daseine Investmentgesellschaft ist, angewendet wird, nicht beibehalten. Dagegen kann ein Investor, der keineInvestmentgesellschaft ist, die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert, die von einem assoziierten Unternehmen, daseine Investmentgesellschaft ist, angewendet wird, beibehalten.

• Der Standardentwurf wurde im zweiten Quartal2014 veröffentlicht; die Kommentierungsfrist endetam 15. September 2014.

• Der Beginn der Folgeberatungen wird für das vierteQuartal 2014 erwartet.

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Anwendungsbezogene Projekte

Punktuelle Änderungen Aktueller Stand/Nächste Schritte

Erfassung latenter Steueransprüche für nicht realisierte Verluste — vorgeschlagene Änderungen an IAS 12 (Recognitionof Deferred Tax Assets for Unrealised Losses — Proposed Amendments to IAS 12)

• Im Verlauf dieses Projekts soll in IAS 12 Ertragsteuern präzisiert werden, wie latente Steueransprüche für nicht realisierteVerluste gemäß IAS 39 und IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Schuldinstrumenten zu bilanzieren sind.

• Der Standardentwurf wird für das dritte Quartal2014 erwartet.

Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten eines Investors an bzw. in ein assoziiertes Unternehmen oderGemeinschaftsunternehmen — vorgeschlagene Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 (Sale or Contribution of Assetsbetween an Investor and its Associate or Joint Venture — Proposed Amendments to IFRS 10 and IAS 28)

• Das IASB hat Änderungen zur Behebung von Unstimmigkeiten zwischen den Vorschriften von IFRS 10 und IAS 28 imZusammenhang mit dem Verlust der Beherrschung über ein Tochterunternehmen, das in ein assoziiertes Unternehmenoder ein Gemeinschaftsunternehmen eingebracht wird, vorgeschlagen.

• Die Vorschläge sollen klarstellen, dass ein Investor den vollständigen Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung oderEinbringung von Vermögenswerten an bzw. in ein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen erfasst,sofern die Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb im Sinne von IFRS 3 darstellen.

• Sofern ein Unternehmen nach dem Verlust der Beherrschung einen Anteil an einem ehemaligen Tochterunternehmenbehält, welches keinen Geschäftsbetrieb im Sinne von IFRS 3 betreibt, ist der Gewinn oder Verlust aus der Neubewertungdes verbliebenen Anteils zum beizulegenden Zeitwert nur entsprechend den Anteilen der anderen unabhängigenAnteilseigner zu erfassen.

• Die Änderungen werden voraussichtlich am 1. Januar 2016 in Kraft treten.

• Die Änderungen werden für das dritte Quartal 2014erwartet.

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Projekte des IASB – ein Pocketbook Guide

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Ihre Kontaktpartner aus dem IFRS Solutions Centerin Deutschland, Österreich und der Schweiz

Mit einer guten Ausrüstung und einem verlässlichen Kompass lässt sich jede Strecke bewältigen und jedes Ziel erreichen – egal wie kompliziert der Weg und wieherausfordernd das Ziel ist. Mit unserem IFRS Solutions Center wollen wir Ihnen das passende Rüstzeug zur Verfügung stellen – damit Sie Ihr Unternehmen sicherund erfolgreich durch die vielen IFRS-Neuerungen steuern.

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ÖsterreichStefan UherTelefon +43 12 1170 [email protected]

SchweizRoger MüllerTelefon +41 58 286 [email protected]

Besuchen Sie uns im Internet (www.de.ey.com/IFRS) oder kontaktieren Sie das EY IFRS Solutions Center gerne auch über E-Mail: [email protected].

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IFRS Solutions LeaderJörg BösserTelefon +49 6196 996 [email protected]

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Anwendungsbezogene Projekte

Interpretation

IFRS Interpretation IFRIC 21 Abgaben (IFRS Interpretation IFRIC 21 Levies)

Die im Juni 2013 veröffentlichte Interpretation IFRIC 21 stellt klar, wie staatlicheAbgaben zu bilanzieren sind. Der breite Geltungsbereich der Interpretation umfasstsämtliche Abgaben bis auf Mittelabflüsse, die in den Anwendungsbereich von IAS 12fallen, und Geldstrafen für Gesetzesverstöße.

IFRIC 21 gilt erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014beginnen.

Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

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EY | Assurance | Tax | Transactions | Advisory

Die globale EY-Organisation im ÜberblickDie globale EY-Organisation ist einer der Marktführer in der Wirtschafts-prüfung, Steuerberatung, Transaktionsberatung und Managementbera-tung. Mit unserer Erfahrung, unserem Wissen und unseren Leistungenstärken wir weltweit das Vertrauen in die Wirtschaft und die Finanz-märkte. Dafür sind wir bestens gerüstet: mit hervorragend ausgebildetenMitarbeitern, starken Teams, exzellenten Leistungen und einem sprich-wörtlichen Kundenservice. Unser Ziel ist es, Dinge voranzubringen undentscheidend besser zu machen – für unsere Mitarbeiter, unsere Man-danten und die Gesellschaft, in der wir leben. Dafür steht unser welt-weiter Anspruch „Building a better working world“.

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