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Facharzt/-ärztin für Radiologie · Facharzt/-ärztin für Radiologie Berufstyp Studienberuf (nach Weiterbildung): Facharzt/ Fachärztin Weiterbildungsart Weiterbildung nach Regelungen

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Page 1: Facharzt/-ärztin für Radiologie · Facharzt/-ärztin für Radiologie Berufstyp Studienberuf (nach Weiterbildung): Facharzt/ Fachärztin Weiterbildungsart Weiterbildung nach Regelungen

Facharzt/-ärztin für Radiologie

Berufstyp Studienberuf (nach Weiterbildung): Facharzt/Fachärztin

Weiterbildungsart Weiterbildung nach Regelungen der Landes­ärztekammern

Weiterbildungsdauer 5 Jahre

Aufgaben und TätigkeitenFachärzte und ‑ärztinnen für Radiologie erkennen und behandeln Erkrankungen wie Zysten oder Ge­fäßverengungen oder ‑verschlüsse. Darüber hinaus untersuchen sie z.B. auch Gallenwege, Kniege­lenke (zum Beispiel bei Meniskus­ oder Kreuzbandriss), Lenden­, Brust­ oder Halswirbelsäule. Sie un­tersuchen die Patienten, diagnostizieren die Erkrankung und beginnen mit der Behandlung bzw. er­stellen einen Therapieplan. Zum Einsatz kommen interventionelle sowie minimalinvasive radiologische Methoden wie beispielsweise Gefäßpunktionen. Fachärzte und ‑ärztinnen für Radiologie sind auch in der Notfalldiagnostik tätig. Dabei kümmern sie sich beispielsweise um Patienten, die in einen Ver­kehrsunfall verwickelt waren, oder um Patienten der Intensivstationen. Zusätzlich zu ihren medizini­schen Aufgaben führen Fachärzte und ‑ärztinnen für Radiologie organisatorische bzw. verwaltende Ar­beiten aus. Sie dokumentieren den Verlauf von Behandlungen und erstellen Gutachten. An Universi­tätskliniken arbeiten sie ggf. an Forschungsvorhaben mit. Für Tätigkeiten in Wissenschaft und For­schung ist eine Promotion oder ggf. Habilitation üblich.

Arbeitsbereiche und ‑orte

Beschäftigungsbetriebe:Fachärzte und ‑ärztinnen für Radiologie finden Beschäftigung in erster Linie

• in Krankenhäusern und Hochschulkliniken• in Facharztpraxen

Arbeitsorte:Fachärzte und ‑ärztinnen für Radiologie arbeiten in erster Linie

• in Untersuchungs­ und Behandlungsräumen• in Patientenzimmern• in Büros

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch• in Labors (z.B. bei Forschungsvorhaben)• in Hörsälen oder Unterrichtsräumen (bei Lehrtätigkeit)

VoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung ist die Approbation als Arzt/Ärztin oder die Ertei­lung der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes.

Inhalte der Weiterbildung• Indikation der mit ionisierenden Strahlen und kernphysikalischen Verfahren zu untersuchenden Er­

krankungen• radiologische Untersuchungsverfahren mit ionisierenden Strahlen• Magnetresonanzverfahren und Spektroskopie

Steckbrief

Facharzt/-ärztin für RadiologieQuelle: BERUFENET (http://arbeitsagentur.de) — Stand: 03.12.2018

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• Sonografie• interventionell­radiologische Verfahren• Erkennung und Behandlung akuter Notfälle einschließlich lebensrettender Maßnahmen• Grundlagen der Strahlenbiologie und Strahlenphysik• Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und Personal

Üben von Untersuchungs- und Behandlungsverfahren, z.B.:• Ultraschalluntersuchungen, einschließlich Doppler­/Duplex­Untersuchungen• radiologische Diagnostik einschließlich Computertomografie• Magnetresonanztomografien• Punktionsverfahren zur Gewinnung von Gewebe und Flüssigkeiten• perkutane Therapie bei Schmerzzuständen und Tumoren

Ggf. Inhalte im jeweiligen Schwerpunkt• Kinderradiologie• Neuroradiologie

Darüber hinaus werden im Rahmen der gesamten Facharzt­Weiterbildung allgemeine Inhalte vermit­telt, z.B. ethische, wissenschaftliche und rechtliche Grundlagen ärztlichen Handelns, medizinische Notfallsituationen und Strukturen des Gesundheitswesens.

Was verdient man während der Weiterbildung?Beispiel (monatlich brutto):€ 4.631 bis € 5.945 (bei Eingruppierung in die Entgeltgruppe Ä1)

Weitere Informationen

Berufe – aktuell, umfassend, multimedial

Bildung – Beruf – Arbeitsmarkt: Selbstinformation zu allen Themen an einem Ort

www.arbeitsagentur.de – Bei den Dienststellen vor Ort (Startseite) kann man z.B. einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren.

Steckbrief

Facharzt/-ärztin für RadiologieQuelle: BERUFENET (http://arbeitsagentur.de) — Stand: 03.12.2018