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Fachbeitrag zur Verträglichkeitsvorprüfung nach § 34 BNatSchG für das FFH-Gebiet DE-3817-301 „System Else/Werre“ für die Rekonstruktion der 110-kV-Leitungen Enger-Ennigloh (180/181/191) und Abzweig Bustedt (180/181) im Auftrag von: bearbeitet durch: Tegelweg 25 33102 Paderborn Planungs- Gemeinschaft GbR LaReG Landschaftsplanung Rekultivierung Grünplanung Dipl. - Ing. R. Peschk-Hawtree Prof. Dr. G. Rehfeldt Landschaftsarchitektin Dipl. Biologe Helmstedter Str. 55A 38126 Braunschweig Telefon 0531 333374 Telefax 0531 3902155 Internet www.lareg.de E-Mail [email protected] 18.03.2016

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Fachbeitrag

zur Verträglichkeitsvorprüfung nach § 34 BNatSchG

für das FFH-Gebiet DE-3817-301 „System Else/Werre“

für die Rekonstruktion der

110-kV-Leitungen Enger-Ennigloh (180/181/191)

und Abzweig Bustedt (180/181)

im Auftrag von: bearbeitet durch:

Tegelweg 25 33102 Paderborn

Planungs- Gemeinschaft GbR LaReG

Landschaftsplanung Rekultivierung Grünplanung

Dipl. - Ing. R. Peschk-Hawtree Prof. Dr. G. Rehfeldt Landschaftsarchitektin Dipl. Biologe

Helmstedter Str. 55A 38126 Braunschweig Telefon 0531 333374 Telefax 0531 3902155

Internet www.lareg.de E-Mail [email protected]

18.03.2016

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FFH-Vorprüfung DE-3817-301 „System Else/Werre“ Rekonstruktion 110-kV-Leitungen Enger – Ennigloh und Abzweig Bustedt

Planungsgemeinschaft LaReG 2

Bearbeitung: Dipl.-Ing. agr. Melanie Christoph

Dipl.-Biol. N. Wilke-Jäkel

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FFH-Vorprüfung DE-3817-301 „System Else/Werre“ Rekonstruktion 110-kV-Leitungen Enger – Ennigloh und Abzweig Bustedt

Planungsgemeinschaft LaReG 3

INHALTSVERZEICHNIS

1 Einleitung ........................................ ..................................................................... 6

1.1 Anlass und Aufgabenstellung ....................... ....................................................................... 6

1.2 Rechtlicher Rahmen ................................ .............................................................................. 6

1.3 Bewertungsrahmen .................................. .............................................................................. 7

2 Kurzbeschreibung des Vorhabens und potenzieller Wir kfaktoren ............... 11

2.1 Kurzbeschreibung des Vorhabens .................... ................................................................. 11

2.2 Beschreibung potenzieller Projektwirkungen ........ ........................................................... 11

3 Übersicht über das FFH-Gebiet DE-3817-301, System E lse/ Werre und die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandt eile ............................. 12

3.1 Beschreibung des FFH-Gebietes DE-3817-301, System E lse/ Werre ............................. 12

3.2 Bedeutung des Gebietes für Natura 2000............. ............................................................. 14

3.3 Schutzgegenstand des FFH-Gebietes DE-3817-301, Syst em Else/ Werre ..................... 14

3.3.1 Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH-Richtlinie ......................14

3.3.2 Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH- oder Vogelschutzrichtlinie ........15

3.3.3 Weitere wichtige Pflanzen- und Tierarten ....................................................................16

3.4 Schutzziele des FFH-Gebietes DE-3817-301 „System El se/Werre“ ................................ 16

3.4.1 Schutzziele/Maßnahmen für Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung

des Gebietes ausschlaggebend sind ...........................................................................16

3.4.2 Schutzziele/Maßnahmen für Lebensraumtypen und Arten, die darüber hinaus für

das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der

FFH-Richtlinie ..............................................................................................................17

3.4.3 Weitere nicht FFH-Lebensraumtyp- oder -artbezogene Schutzziele ..........................17

3.5 Vorbelastungen und Gefährdungen ................... ................................................................ 17

4 Technische Beschreibung des vorhabens ............. ......................................... 19

4.1 Beschreibung des Verlaufs der 110-kV-Leitung im Ber eich des FFH-Gebietes ............ 19

4.2 Mastmaße .......................................... .................................................................................... 20

4.3 Rückbau der alten Leitung ......................... ......................................................................... 21

4.4 Bauablauf Gründung ................................ ........................................................................... 21

4.5 Montage Masten .................................... ............................................................................... 22

4.6 Montage Isolatorketten ............................ ............................................................................ 22

4.7 Montage Beseilung ................................. ............................................................................. 22

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FFH-Vorprüfung DE-3817-301 „System Else/Werre“ Rekonstruktion 110-kV-Leitungen Enger – Ennigloh und Abzweig Bustedt

Planungsgemeinschaft LaReG 4

4.8 Leitungsbetrieb ................................... ................................................................................. 23

5 Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltung sziele des Schutzgebietes durch das Vorhaben ................. .............................................. 24

5.1 Vorkommen der für den Schutzzweck des Gebietes maßg eblichen

Lebensraumtypen und Arten im Wirkbereich des Vorhab ens ........................................ 24

5.2 Beschreibung der relevanten Projektwirkungen ...... ........................................................ 24

5.2.1 Baubedingte Projektwirkungen ....................................................................................24

5.2.2 Anlagebedingte Projektwirkungen ...............................................................................25

5.2.3 Betriebsbedingte Projektwirkungen .............................................................................25

5.3 Prognose möglicher Beeinträchtigungen von Lebensrau mtypen und Arten sowie

ihrer Schutzziele ................................. .................................................................................. 25

5.3.1 Wirkungen auf die Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des

Gebietes ausschlaggebend sind ..................................................................................25

5.3.2 Wirkungen auf die Lebensraumtypen und Arten, die darüber hinaus für das Netz

Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFH-

Richtlinie ......................................................................................................................26

6 Vorhabenbezogene Massnahmen zur Schadensbegrenzung ....................... 27

7 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungszi ele des Schutzgebietes durch andere zusammenwirkende Pläne und Projekte ....... 28

7.1 Mögliche verbleibende Beeinträchtigungen der Erhalt ungsziele ................................... 28

7.2 Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten ... .................................................. 28

7.3 Prüfung von Alternativlösungen .................... .................................................................... 28

8 Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszie len .............................. 29

9 Quellenverzeichnis ................................ ............................................................ 30

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1: Übersicht FFH-Gebiet DE-3817-301, System Else/Werre .............................................. 13

Abbildung 2: Rück- und Neubau des Mastes 23 .................................................................................. 19

Abbildung 3: Querung des FFH-Gebiets zwischen Mast 20 und 21 .................................................... 20

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Planungsgemeinschaft LaReG 5

TABELLENVERZEICHNIS

Tabelle 1: Kategorien zur Beurteilung des günstigen Erhaltungszustandes in Bezug auf

Lebensraumtypen und Arten (Art. 1 FFH-Richtlinie) .............................................................. 7

Tabelle 2: Geeignete Parameter zur Beurteilung der Beeinträchtigung von Lebensraumtypen

(BMVBS 2004) ........................................................................................................................ 8

Tabelle 3: Geeignete Parameter zur Beurteilung der Beeinträchtigung von Vogelarten (BMVBS

2004) ....................................................................................................................................... 9

Tabelle 4: Schritte des Bewertungsvorgangs (BMVBS 2004)................................................................. 9

Tabelle 5: Maße Mast 23 .......................................................................................................................21

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

a Jahr, lat. Annus

Abs. Absatz

Art. Artikel

BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz, eigentl. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege

ca. circa

EG Europäische Gemeinschaft, aufgelöst 2009, vgl. EU

EU Europäische Union, Nachfolgeorganisation der EG

FFH-Gebiet Gebietsschutzkategorie, Unterschutzstellung erfolgt auf Basis FFH-Richtlinie

FFH-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Richtlinie 92/43/EWG, Naturschutzrichtlinie der EU

ha Hektar, Maßeinheit der Fläche

kV Kilovolt, Maßeinheit für die elektrische Spannung

LANUV Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Fachbe-

hörde in Nordrhein-Westfalen, ist dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz,

Landwirtschaft und Verbraucherschutz zugeordnet

LG Landschaftsgesetz (Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung

der Landschaft)

LRT Lebensraumtyp, auch: natürlicher Lebensraum von gemeinschaftlichem Interesse

LSG Landschaftsschutzgebiet, Gebietsschutzkategorie des Naturschutzrechts

NRW Nordrhein-Westfalen

NSG Naturschutzgebiet, Gebietsschutzkategorie des Naturschutzrechts

SDB Standarddatenbogen, EU-weit standardisiertes Formular zur Meldung von Natura

2000-Gebieten

u.a. unter anderem

VO Verordnung, Rechtsnorm in deutschsprachigen Ländern bzw. Rechtsakt der EU

z.B. zum Beispiel

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FFH-Vorprüfung DE-3817-301 „System Else/Werre“ Rekonstruktion 110-kV-Leitungen Enger – Ennigloh und Abzweig Bustedt

Planungsgemeinschaft LaReG 6

1 EINLEITUNG

1.1 Anlass und Aufgabenstellung

Zur Aufnahme und Weiterleitung von dezentral erzeugtem Strom, zum Beispiel aus regenerativen

Energien, ist die Modernisierung des 110-kV-Hochspannungsverteilnetzes notwendig.

Bei dem geplanten Vorhaben der Westfalen Weser Netz GmbH handelt es sich um die Re-

konstruktion der vorhandenen zweisystemigen 110-kV-Leitung Enger-Ennigloh, Nr. 180/181/ 191, und

der 110-kV-Leitung Abzweig Bustedt, Nr. 180/181, im Kreis Herford. Beide wurden 1975 errichtet. Die

bestehende Leitung Enger-Ennigloh hat 42 Maststandorte und eine Länge von 12,4 km. Der Abzweig

Bustedt besteht aus 12 Maststandorten und erstreckt sich auf einer Trassenlänge von 3,3 km.

Die Flächen des FFH-Gebietes DE-3817-301 „System Else/Werre“ werden von der Leitung Enger-

Ennigloh zwischen Mast 20 und 21 gekreuzt. Im Zuge des Neubaus des Mastes 23 werden zudem an

das Schutzgebiet angrenzende Flächen temporär beansprucht.

In einem ersten Schritt wird im Sinne einer Vorabschätzung untersucht, ob das geplante Vorhaben im

konkreten Fall potenziell geeignet ist, das Natura 2000-Gebiet erheblich zu beeinträchtigen (Möglich-

keitsmaßstab). Nach der FFH-Vorprüfung kann auf Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung

nur dann verzichtet werden, wenn das Vorhaben zu keinen bzw. zu offensichtlich nicht erheblichen

Beeinträchtigungen führt und keine möglicherweise kumulierenden anderen Pläne und Projekte vor-

handen sind. Mit dem Ergebnis der FFH-Vorprüfung müssen sich alle Zweifel an der Unbedenklichkeit

des Vorhabens verlässlich ausräumen lassen.

1.2 Rechtlicher Rahmen

Gemäß § 34 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind Projekte vor ihrer Zulassung oder

Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets zu überprü-

fen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das

Gebiet zu beeinträchtigen.

Ergibt die Prüfung der Verträglichkeit, dass das Projekt zu Beeinträchtigungen des Gebiets in seinen

für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist es unzu-

lässig (§ 34 Abs. 2 BNatSchG). Nach § 34 Abs. 3 BNatSchG darf ein Projekt nur zugelassen oder

durchgeführt werden, soweit es

"...aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozia-

ler oder wirtschaftlicher Art notwendig ist und zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten

Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringer Beeinträchtigung zu erreichen nicht gegeben sind."

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FFH-Vorprüfung DE-3817-301 „System Else/Werre“ Rekonstruktion 110-kV-Leitungen Enger – Ennigloh und Abzweig Bustedt

Planungsgemeinschaft LaReG 7

1.3 Bewertungsrahmen

Für die Frage, ob es durch das Projekt zu einer Beeinträchtigung im Sinne des § 34 Abs. 1 BNatSchG

bzw. des Art. 6 Abs.3 der FFH-Richtlinie kommt, ist ausschlaggebend, inwieweit eine Verschlechte-

rung des günstigen Erhaltungszustandes der im Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen und Arten

gemeinschaftlichen Interesses (Lebensraumtypen bzw. Tier- und Pflanzenarten nach Anhang I u. II

der FFH-Richtlinie) zu prognostizieren ist. Ausgangspunkt für die Prognose ist die aktuelle Bewertung

des Erhaltungszustands von Lebensraumtypen und Arten vor bzw. ohne Durchführung der Maßnah-

me.

Hinsichtlich der Frage, ob es durch das Projekt zu einer Verschmutzung oder Beeinträchtigung von

Lebensräumen oder zu einer Beeinträchtigung der festgelegten Erhaltungsziele im Sinne des Art. 6

Abs. 3 Satz 1 bis 2 FFH-Richtlinie kommt, ist ausschlaggebend, inwieweit die Erhaltungsziele des

Natura 2000-Gebietes betroffen sind, was die Einzelbetrachtung der bewertungsrelevanten Arten mit

umfasst. Bewertungsrelevante Arten sind die wertbestimmenden Arten (nach Anhang I u. II der FFH-

Richtlinie), die im Untersuchungsraum nachgewiesen wurden und Bestandteil der Erhaltungsziele der

betroffenen Natura 2000-Gebiete sind.

Tabelle 1: Kategorien zur Beurteilung des günstigen Erhaltungszustandes in Bezug auf Le-

bensraumtypen und Arten (Art. 1 FFH-Richtlinie)

Kriterien für einen günstigen Erhaltungszustand

eines natürlichen Lebensraumtyps nach

Art. 1 e FFH-Richtlinie

Kriterien für einen günstigen Erhaltungszustand

einer Art nach Artikel 1 i der FFH-Richtlinie bzw.

einer Vogelart nach EU-VS-Richtlinie

• das natürliche Verbreitungsgebiet sowie Flächen, die

der Lebensraumtyp in diesem Gebiet einnimmt, sind

beständig oder dehnen sich aus UND

• die für langfristigen Fortbestand des Lebensraum-

typs notwendigen Strukturen und spezifischen Funk-

tionen bestehen und werden in absehbarer Zukunft

wahrscheinlich weiterbestehen UND

• der Erhaltungszustand der charakteristischen Arten

des Lebensraumtyps ist im Sinne des Art. 1 i) güns-

tig

• die Art ist ein lebensfähiges Element des natürli-

chen Lebensraumes, dem sie angehört, den sie

bildet und langfristig weiterhin bilden wird (anzu-

nehmen aufgrund der Daten über die Populati-

onsdynamik der Art) UND

• das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art

nimmt nicht ab bzw. wird auch in absehbarer Zeit

vermutlich nicht abnehmen UND

• das langfristige Überleben der Populationen die-

ser Art ist gesichert durch das Vorhandensein ei-

nes genügend großen Lebensraums

Die zusammenfassende Beurteilung des aktuellen Erhaltungszustandes der Arten und Lebensraumty-

pen im Gebiet erfolgt anhand der Kategorien

• A - sehr guter Erhaltungszustand (günstig),

• B - guter Erhaltungszustand (günstig) und

• C - mäßiger bis durchschnittlicher Erhaltungszustand (ungünstig).

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FFH-Vorprüfung DE-3817-301 „System Else/Werre“ Rekonstruktion 110-kV-Leitungen Enger – Ennigloh und Abzweig Bustedt

Planungsgemeinschaft LaReG 8

Diese Kategorien entsprechen den im Standarddatenbogen zur Beurteilung des Erhaltungszustandes

verwendeten Kategorien. Eine aktuelle Bewertung des Erhaltungszustands der Arten ist in den ent-

sprechenden vollständigen Gebietsdaten für die Natura 2000-Gebiete enthalten. Eine Beeinträchti-

gung liegt dann vor, wenn die Beurteilung des Erhaltungszustandes aufgrund der Vorhabenwirkungen

nach unten zu korrigieren ist. Für die Beurteilung existieren keine festgelegten, standardisierten

Schwellenwerte. Die Bewertungskriterien müssen geeignet sein, Beeinträchtigungen angemessen zu

bewerten. In der Regel werden aber größere Flächenverluste, Unterschreitungen von Mindestarealen,

Verluste von größeren Anteilen einer Population oder Störungen ökologischer Beziehungen zwischen

Lebensraumtypen und Arten als Beeinträchtigungen zu werten sein.

Nach BMVBS (2004) kann eine Beeinträchtigung allerdings auch dann vorliegen, wenn die Bewertung

des Erhaltungszustandes nicht um eine Stufe nach unten zu korrigieren ist. Die Abschätzung anhand

der Kategorien A, B, und C sei somit allein nicht ausreichend, vielmehr seien noch folgende weitere,

auf Art. 1 der FFH-Richtlinie zurückgehende Kriterien anzuwenden:

• Struktur des Lebensraumes

• Funktionen

• Wiederherstellbarkeit

Tabelle 2 und Tabelle 3 zeigen die Parameter, die ein Maß für die Kriterien darstellen.

Tabelle 2: Geeignete Parameter zur Beurteilung der Beeinträchtigung von Lebensraumtypen

(BMVBS 2004)

Struktur des Lebensraumes Funktionen Wiederherstellbarkeit

Relative Flächengröße Erfüllung der Voraussetzungen zur

Aufrechterhaltung des abiotischen

Standortgefüges

Vorkommen von förderungsfähigen

Restbeständen

Artenvielfalt / Vegetationszusam-

mensetzung

Erfüllung der Voraussetzungen zur

Aufrechterhaltung des biotischen

Standortgefüges

Potenzial zur Verbesserung der

Struktur und der charakteristischen

Arten

Charakteristische Arten gesicherte Pflege /

geeignete Nutzung

Potenzial zur Vergrößerung der Flä-

che

Strukturelemente gesicherte Wahrung des Mindestareals Potenzial zur Wiederherstellung von

beeinträchtigten Standortfaktoren

Abiotisches Standortgefüge gesicherte Aufrechterhaltung der Ver-

netzungsstrukturen

Potenzial zur Förderung der funktio-

nalen Beziehungen

sonstige Gefährdungsursachen

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Planungsgemeinschaft LaReG 9

Tabelle 3: Geeignete Parameter zur Beurteilung der Beeinträchtigung von Vogelarten

(BMVBS 2004)

Struktur des Bestandes

einer Vogelart

Funktionen der Habitate einer Vogelart Wiederherstellungsmöglichkeit der

Lebensstätten

Größe der Population Größe des Habitats Vorkommen von förderungsfähigen

Restbeständen

Altersstruktur der Popula-

tion

Wahrung des Mindestareals Potenzial zur Verbesserung der notwen-

digen Habitatstrukturen und -funktionen

Artspezifische Populati-

onsdynamik

standörtliche Voraussetzungen zur Auf-

rechterhaltung des abiotischen Standortge-

füges

Potenzial zur Vergrößerung der Fläche

Entwicklungstrends inner-

halb der Population

standörtliche Voraussetzungen zur Auf-

rechterhaltung des biotischen Standortgefü-

ges

Potenzial zur Wiederherstellung von

beeinträchtigten Standortfaktoren

gesicherte Pflege /

geeignete Nutzung der Habitate

Potenzial zur Förderung der funktionalen

Beziehungen

Aufrechterhaltung der Vernetzungsstruk-

turen

Der Bewertungsvorgang setzt sich aus drei Prüfschritten zusammen.

Tabelle 4: Schritte des Bewertungsvorgangs (BMVBS 2 004)

Schritt 1 Bewertung der einzelnen Beeinträchtigungen durch das zu prüfende Vorhaben unter Einbeziehung

von Maßnahmen zur Schadensbegrenzung

Zusammenführende Bewertung aller die Art betreffenden Beeinträchtigungen

Schritt 2 Bewertung der kumulativen Beeinträchtigungen durch andere Pläne und Projekte

Bewertung der Rest-Beeinträchtigungen nach Maßnahmen zur Schadensbegrenzung

Zusammenführende Bewertung aller die Art betreffenden Beeinträchtigungen

Schritt 3 Bewertungsergebnis – Ermittlung der Erheblichkeit

Um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu sichern, wird die Bewertungsskala für die ersten beiden

Schritte des Bewertungsvorganges verwendet, das heißt sie wird gegebenenfalls auch zur Bewertung

der Rest-Beeinträchtigungen nach Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und zur Bewertung der

kumulativen Beeinträchtigungen durch andere Vorhaben herangezogen. Auch bei Heranziehen von

Skalen ist zu beachten, dass die Bewertung in jedem Fall auch verbal-argumentativ begründet werden

muss.

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FFH-Vorprüfung DE-3817-301 „System Else/Werre“ Rekonstruktion 110-kV-Leitungen Enger – Ennigloh und Abzweig Bustedt

Planungsgemeinschaft LaReG 10

Am Ende des Bewertungsprozesses bei Schritt 3 wird zur Formulierung des Gesamtergebnisses die

Beeinträchtigung einer Art oder eines Lebensraumes in einer zweistufigen Skala („erheblich“/ „nicht

erheblich“) ausgedrückt. Die Verträglichkeit des geplanten Vorhabens mit den Erhaltungszielen des

Schutzgebiets ist dann gegeben, wenn keine erhebliche Beeinträchtigung eines Erhaltungsziels vor-

liegt.

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FFH-Vorprüfung DE-3817-301 „System Else/Werre“ Rekonstruktion 110-kV-Leitungen Enger – Ennigloh und Abzweig Bustedt

Planungsgemeinschaft LaReG 11

2 KURZBESCHREIBUNG DES VORHABENS UND POTENZIELLER W IRK-

FAKTOREN

2.1 Kurzbeschreibung des Vorhabens

Im Rahmen einer notwendigen Modernisierung sollen die bestehenden 110-kV-Leitungen Enger –

Ennigloh und Abzweig Bustedt weitgehend auf gleicher Trasse rekonstruiert werden. Die vorhandenen

Maststandorte werden in der Regel beibehalten. Um den Abstand zur bestehenden Wohnbebauung

zu vergrößern sowie im Einzelfall auch aus bautechnischen Gründen (Mast 1), werden jedoch einzel-

ne Maste aus der bestehenden Leitungsachse teilweise verschoben. Die bestehenden Masten, Leiter-

seile, Ketten und Isolatoren mit Armaturen werden demontiert und anschließend fachgerecht entsorgt.

2.2 Beschreibung potenzieller Projektwirkungen

Die Grundlage für die Ermittlung und Beschreibung der gebietsrelevanten Projektwirkungen bildet die

technische Planung, die das geplante Vorhaben in seinen wesentlichen physischen Merkmalen dar-

stellt und beschreibt. Es werden die voraussichtlich gebietsrelevanten Projektwirkungen bzw. Wirkfak-

toren nach Art, Umfang und zeitlicher Dauer des Auftretens beschrieben Der Wirkraum umfasst dabei

den gesamten Raum, in welchem die vorhabenbedingten Beeinträchtigungen wirksam werden kön-

nen. Das gesamte Schutzgebiet ist in Abbildung 1 (siehe S. 13) dargestellt. Im Detail des Vorhabens

sind dabei diejenigen Wirkfaktoren von Bedeutung, die sich auf die Erhaltungsziele des Schutzgebie-

tes und die für sie maßgeblichen Bestandteile auswirken können (vgl. BMVBS 2004). Es werden nach

ihren Ursachen drei Gruppen unterschieden:

Baubedingte Projektwirkungen

• Auswirkungen auf die Bodenfunktion im Uferbereich durch Verdichtung

• Temporäre Beeinträchtigung von Biotopen und Böden durch die Errichtung von Zuwegungen

und Arbeitsflächen

• Verlust der Vegetationsdecke im Bereich der Mastfundamente und der Baustelle

• Störung der Fauna durch Verlärmung und optische Reizung (Scheuchwirkung)

• Störung von Fischen durch Sediment- und Schadstoffeinträge in das Gewässer

Anlagebedingte Projektwirkungen

• Biotopverluste und Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung

Betriebsbedingte Projektwirkungen

• Aufwuchsbeschränkung: Kappung / Begrenzung von Gehölzen im Überspannbereich, jedoch

größtenteils bereits Beanspruchung durch bestehende Leitung

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FFH-Vorprüfung DE-3817-301 „System Else/Werre“ Rekonstruktion 110-kV-Leitungen Enger – Ennigloh und Abzweig Bustedt

Planungsgemeinschaft LaReG 12

3 ÜBERSICHT ÜBER DAS FFH-GEBIET DE-3817-301, SYSTEM ELSE/ WER-

RE UND DIE FÜR SEINE ERHALTUNGSZIELE MAßGEBLICHEN B E-

STANDTEILE

3.1 Beschreibung des FFH-Gebietes DE-3817-301, Syst em Else/ Werre

Das ca. 62 ha große FFH-Gebiet „System Else/Werre“ (DE-3817-301) befindet sich in den Kreisen

Herford und Minden-Lübecke. Das Gebiet gehört zur kontinentalen biogeographischen Region und

wird naturräumlich größtenteils dem Ravensberger Hügelland (531) sowie ganz im Osten dem Rinteln-

Hamelner Weserland (366) zugeordnet. Die hier befindliche Großlandschaft ist das Weserbergland.

Das Else-Werre-System umfasst Unterlaufabschnitte von Kilverbach und Darmühlenbach, die gesam-

te Else im Kreis Herford und Abschnitte der Werre im Gemeindegebiet Löhne. Die von Süden strö-

mende und bei Löhne nach Osten abknickende Werre und die von West nach Ost fließende Else als

Nebenfluss der Werre sind die Hauptflüsse des Ravensberger Hügellandes. Else und Werre durch-

fließen dabei breite, landwirtschaftlich genutzte und von Siedlungsbändern bzw. Verkehrstrassen ein-

gerahmte Niederungen. Neben längeren Fließgewässerstrecken mit Begradigungen, Einfassungen

und Eindeichungen bestehen auch naturnahe Fließgewässerabschnitte, so am Kilverbach mit bach-

begleitendem Erlen-Ufergehölz und an der Else östlich Bünde. Hier verläuft die Else in deutlich aus-

geprägten Mäandern, an denen sich reich strukturierte, jedoch schmale Weiden-Ufergehölze, Gleit-

und Steilufer ausgebildet haben. In mäßig schnell bis langsam fließenden Gewässerbereichen (Neue

Else, Else-Mäander) besteht eine gut ausgeprägte Unterwasser- und Schwimmblattvegetation, diese

entspricht jedoch nicht dem FFH-Lebensraumtyp der schnell fließenden Fließgewässer mit Unterwas-

servegetation (LANUV 2013).

Das Else-Werre-System stellt einen Lebensraum für den Steinbeißer (Cobitis taenia) dar, der hier mit

einem für Nordrhein-Westfalen einmalig breiten Besiedlungsbereich vorkommt.

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FFH-Vorprüfung DE-3817-301 „System Else/Werre“ Rekonstruktion 110-kV-Leitungen Enger – Ennigloh und Abzweig Bustedt

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Abbildung 1: Übersicht FFH-Gebiet DE-3817-301, Syst em Else/Werre violett: FFH-Gebiet orange: Leitungsausschnitt

Bünde

Bad Oeynhausen

Löhne

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Planungsgemeinschaft LaReG 14

Laut Standarddatenbogen (SDB, KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT (2000/2010)) setzt

sich die Struktur der Biotopkomplexe innerhalb des FFH-Gebiets folgendermaßen zusammen:

• Binnengewässer (stehend und fließend) (N06): 100 %

Das FFH-Gebiet ist zu ca. 78 % deckungsgleich mit Landschaftsschutzgebieten und zu ca. 12 % mit

Naturschutzgebieten. Folgende Schutzgebiete befinden sich im Bereich des FFH-Gebiets:

Name Flächenanteil [%]

• LSG Werreniederung 19

• LSG Ravensberger Hügelland 6

• LSG Tal- und Sieksystem des Ravensberger Hügellandes 32

• LSG Enger, Spenge 1

• LSG Elseniederung zwischen Ahle und Eschenbrücke 16

• LSG Südliche Weseraue 4

• NSG Elseaue 12

• NSG Kilverbachtal < 1

3.2 Bedeutung des Gebietes für Natura 2000

Das individuenreiche und ausgedehnte Vorkommen des Steinbeißers im Else-Werre-System (inklusi-

ve Darmühlenbach, Sudbach, Kilverbach) ist von herausragender Bedeutung in Nordrhein-Westfalen.

3.3 Schutzgegenstand des FFH-Gebietes DE-3817-301, System Else/ Werre

3.3.1 Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH-Richtlinie

Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie sind gemäß Standarddatenbogen (KOMMISSION DER

EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT, 2000/2010) und der Übersicht über Schutzziele und Maßnahmen (LAN-

DESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN = LANUV, 2001) im

FFH-Gebiet DE-3817-301 „System Else/Werre“ nicht vorhanden.

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3.3.2 Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach F FH- oder Vogelschutzrichtlinie

In dem Gebiet sind die folgenden Fischarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie zu finden:

• Steinbeißer (Cobitis taenia)

Beurteilung der Population im Gebiet (nach Standarddatenbogen):

o Typ: sesshaft

o Einheit: Einzeltiere

o Abundanzkategorie: verbreitet

o Datenqualität: schlecht

o Population: C (= <2 % Anteil der Population dieser Art im Gebiet in Relation zur Ge-

samtpopulation)

o Erhaltung: B (= gute Erhaltung, Wiederherstellung der für die Art wichtigen

Habitatelemente in kurzen bis mittleren Zeiträumen möglich)

o Isolierung: C (= Population nicht isoliert, innerhalb des erweiterten Verbreitungsge-

biets)

o Gesamtbeurteilung (Bedeutung des NATURA 2000-Gebiets für den Erhalt der Art in

Deutschland): B (= guter Wert)

• Groppe ( Cottus gobio)

Beurteilung der Population im Gebiet (nach Standarddatenbogen):

o Typ: sesshaft

o Einheit: Einzeltiere

o Abundanzkategorie: selten

o Datenqualität: schlecht

o Population: C (= <2 % Anteil der Population dieser Art im Gebiet in Relation zur Ge-

samtpopulation)

o Erhaltung: C (=durchschnittliche oder beschränkte Erhaltung, Wiederherstellung der

für die Art wichtigen Habitatelemente schwierig bis unmöglich)

o Isolierung: C (= Population nicht isoliert, innerhalb des erweiterten Verbreitungsge-

biets)

o Gesamtbeurteilung (Bedeutung des NATURA 2000-Gebiets für den Erhalt der Art in

Deutschland): C (=signifikanter Wert)

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3.3.3 Weitere wichtige Pflanzen- und Tierarten

Weitere wichtige Pflanzen- und Tierarten sind im Standarddatenbogen (KOMMISSION DER EUROPÄI-

SCHEN GEMEINSCHAFT, 2000/2010) und in der Übersicht über Schutzziele und Maßnahmen (LANDE-

SAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN = LANUV, 2001) für das

FFH-Gebiet DE-3817-301 „System Else/Werre“ nicht genannt.

3.4 Schutzziele des FFH-Gebietes DE-3817-301 „Syste m Else/Werre“

3.4.1 Schutzziele/Maßnahmen für Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Ge-

bietes ausschlaggebend sind

Die Schutzziele und Maßnahmen für das FFH-Gebiet DE-3817-301 „System Else/Werre“ sind der

Übersicht über die Schutzziele und Maßnahmen zu Natura 2000-Gebieten des LANDESAMTES FÜR NA-

TUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN (LANUV 2001) entnommen.

Schutzziele / Maßnahmen für Steinbeißer

Erhaltung und Förderung der Steinbeißer-Population durch

• Erhaltung und Entwicklung naturnaher, linear durchgängiger Fließgewässer mit Gewässer-

sohlbereichen aus nicht verfestigten, sandigen und feinkiesigen Bodensubstraten sowie mit

natürlicher Abflussdynamik mit sich umlagernden Sanden und Feinkiesen

• Vermeidung von Eutrophierungen und starken Materialeinschwemmungen mit der Folge von

Veralgungen, Verschlammungen und Bewuchs mit Wasserpflanzen auf den Gewässersohlen

• Erhaltung von Habitatstrukturen im Gewässer wie Wurzeln und Steine

• zur Stabilisierung und Vernetzung der Population Förderung der Durchgängigkeit des Gewäs-

sers und der Anschluss von Seitenbächen

• Nutzungsaufgabe in den Uferrandstreifen (Pufferzonen, Rückhaltung von Stoff- und Material-

einträgen).

Schutzziele / Maßnahmen für Groppe

Erhaltung und Förderung der Population der Groppe im Gebiet durch

• Sicherung und Entwicklung naturnaher, linear durchgängiger, kühler, sauerstoffreicher und

totholzreicher Fließgewässer mit naturnaher steiniger Sohle und gehölzreichen Gewässerrän-

dern

• Verbesserung der Durchgängigkeit

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FFH-Vorprüfung DE-3817-301 „System Else/Werre“ Rekonstruktion 110-kV-Leitungen Enger – Ennigloh und Abzweig Bustedt

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• Vermeidung von organischer Gewässerverschmutzung, bzw. Reduzierung und Verhinderung

von Stoffeintrag in die Gewässer z.B. durch breite, unbewirtschaftete Uferrandstreifen

• Extensivierung der Bewirtschaftung im weiteren Uferbereich

• Verzicht auf Sohlräumung

• Entwicklung typischer Ufergaleriewälder.

3.4.2 Schutzziele/Maßnahmen für Lebensraumtypen und Arten, die darüber hinaus für das

Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie, Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und Arten,

die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind, sind gemäß Standarddatenbogen

(KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT, 2000/2010) und der Übersicht über Schutzziele und

Maßnahmen (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN =

LANUV, 2001) im FFH-Gebiet DE-3817-301 „System Else/Werre“ nicht vorhanden.

3.4.3 Weitere nicht FFH-Lebensraumtyp- oder -artbez ogene Schutzziele

Weiteres Schutzziel im FFH-Gebiet ist die

• Erhaltung und Entwicklung natürlicher Strukturen und Vegetation an den Ufern.

3.5 Vorbelastungen und Gefährdungen

Gemäß Standarddatenbogen (KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT, 2000/2010) sind die

wesentlichen Vorbelastungen im FFH-Gebiet DE-3817-301 „System Else/Werre“ die Veränderungen

von Lauf und Struktur der Fließgewässer sowie ferner die Siedlungsgebiete und Urbanisation im un-

mittelbaren Umfeld des Gebiets. In der Gebietsbeschreibung des LANUV (2007) ist eine weitreichen-

de Unterbindung der natürlichen Gewässerdynamik, u.a. durch Begradigung und Stauanlagen, ange-

geben. Als negativer Einfluss wird hier weiterhin die intensive landwirtschaftliche Nutzung und dadurch

entstehende streckenweise Wasserbelastungen genannt (LANUV 2007).

Allgemein ist der Lebensraum des Steinbeißers durch folgende Faktoren gefährdet (LANUV 2010):

• Potamalisierung der Fließgewässer mit Festlegung der Sandbänke

• Verringerung der Wasserdynamik, dadurch Verlust der Pioniersande

• Querbauwerke mit Sohlabstürzen, die bereits ab geringer Höhe für Steinbeißer nicht zu über-

winden sind

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• Regelmäßige Sohlräumungen langer Gewässerabschnitte, vor allem bei Verwendung einer

Grabenfräse

• Eintrag von Feinsedimenten in das Gewässer, z.B. bei Ackerbewirtschaftung direkt bis an das

Ufer

• Stärkere Eutrophierung.

Eine Gefährdung der Groppe besteht generell durch die folgenden Beeinträchtigungen ihres Lebens-

raumes (LANUV 2010):

• Querverbauung von Gewässern, selbst geringste Sohlabstürze können nicht überwunden

werden

• Eutrophierung

• Sohlräumungen

• Begradigungen der Gewässer, technischer Gewässerausbau.

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4 TECHNISCHE BESCHREIBUNG DES VORHABENS

4.1 Beschreibung des Verlaufs der 110-kV-Leitung im Bereich des FFH-Gebietes

Das FFH-Gebiet DE-3817-301 „System Else/Werre“ ist durch den Rück- und Neubau des Mastes 23

betroffen (nördlich der Osnabrücker Straße, vgl. Abbildung 2). Am Rande eines Seitenarms des FFH-

Gebiets entsteht in einem Abstand von ca. 5 m zum Darmühlenbach eine Arbeitsfläche, die temporär

während der Bauphase genutzt wird und im Anschluss wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurück-

versetzt.

Abbildung 2: Rück- und Neubau des Mastes 23

Zusätzlich wird das FFH-Gebiet zwischen Mast 20 und Mast 21 im Bereich der Else durch die Leitung

gequert (vgl. Abbildung 3 auf der Folgeseite). Arbeitsflächen und Zuwegungen im unmittelbaren

Uferbereich sind hier jedoch nicht geplant.

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Abbildung 3: Querung des FFH-Gebiets zwischen Mast 20 und 21

4.2 Mastmaße

Die nachfolgende Tabelle gibt die Maße von Mast 23 vor und nach der Rekonstruktion wieder.

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Tabelle 5: Maße Mast 23

Maße Mast 23 alt neu

Masthöhe relativ in m 27,49 36,8

Erdaustrittsmaß in m 3,85 3,691

be-Maße 5,0m x 5,0m 5,0m x 5,0m

Oberflächenversiegelung 4x Kappe Ø 0.9m 4x Kappe Ø 0.9m

Gründungsempfehlung Stufenfundament Pfahlgründung

Bemerkungen Winkelabspannmast

Winkelabspannmast,

Hochwasserfundament

(Quelle: K2E 2015)

4.3 Rückbau der alten Leitung

Die Rückbaumaßnahmen beinhalten generell die Demontage, Beseitigung und fachgerechte Entsor-

gung sämtlicher Seile und Maste. Die Fundamente der zurückzubauenden Maste werden in der Regel

1,2 m unter Geländeoberkante entfernt. Verbleibende Fundamentgruben werden mit geeignetem,

ortsüblichem Boden entsprechend den vorhandenen Bodenschichten aufgefüllt. Das eingefüllte Erd-

reich wird dabei ausreichend verdichtet, wobei ein späteres Setzen des Bodens berücksichtigt wird.

4.4 Bauablauf Gründung

Nach dem Rückbau der bestehenden Maste und Seile kann eine standortgleiche bzw. geringfügig

verschobene Rekonstruktion stattfinden. Für Mast 23 ist nach derzeitigem Planungsstand der Einsatz

einer Pfahlgründung vorgesehen. Pfahlgründungen haben sich in den letzten Jahren vor allem dort

bewährt, wo tragfähiger Boden erst in größeren Tiefen angetroffen wird und wo bei rolligen Böden

starker Wasserdrang zu erwarten ist. Aufgrund der schmalen horizontalen Dimensionierung dieses

Fundamenttyps werden Pfahlgründungen auch in Bereichen, in denen das Flächenangebot begrenzt

ist, eingesetzt.

Rammpfahlgründungen erfolgen als Tiefgründung durch ein oder mehrere gerammte bzw. gerüttelte

Stahlrohrpfähle je Masteckstiel oder bei Stahlvollwandmasten aus einem zentralen Rammpfahl. Zur

Herstellung wird ein Rammgerät auf einem Raupenfahrwerk eingesetzt, mit entsprechend geringer

Beeinträchtigung des Bodens im Bereich der Zufahrtswege. Die Pfahlgründungen werden je Mastecke

in gleicher Neigung wie die Eckstiele oder aber im geraden Verlauf hergestellt. Die Anzahl, Größe und

Länge der Pfähle ist abhängig von der Eckstielkraft und den örtlichen Bodeneigenschaften. Die Pfahl-

bemessung erfolgt für jeden Maststandort auf Grundlage der vorgefundenen örtlichen Bodenkenngrö-

ßen. Diese werden am Maststandort durch Baugrunduntersuchungen ermittelt.

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Planungsgemeinschaft LaReG 22

Zur Einleitung der Eckstielkräfte in die Pfähle und als dauerhaften Schutz gegen Korrosion und Be-

schädigung erhalten die Gründungspfähle eine Pfahl-Kopfkonstruktion aus Stahlbeton bzw. eine

Stahlflanschbefestigung. Umfangreiche Erd- und Betonarbeiten werden dadurch an den Maststandor-

ten vermieden. Die Flächenversiegelung durch die Gründung ebenso wie die zu erwartenden Flur-

schäden sind gering, da keine geschlossene Betonkonstruktion, sondern nur Einzelkonstruktionen

hergestellt werden.

4.5 Montage Masten

Nach Fertigstellung der Gründung werden die Gittermaste in Einzelteilen bzw. teilweise vormontiert an

die Standorte geliefert. Zum Transport werden den örtlichen Verhältnissen angepasste Fahrzeuge

verwendet. Die einzelnen Schüsse der Gittermaste werden vor Ort montiert. Dazu ist lediglich der

Einsatz von leichtem Hebegerät erforderlich. Das Aufstellen der Masten und die Montage erfolgt mit

Hilfe eines Mobilkrans. Die Größe des Mobilkrans ist abhängig von der Masthöhe und dem Mastge-

wicht.

4.6 Montage Isolatorketten

Die Isolatorketten werden aus mehreren Einzelbauteilen in der Regel auf dem Lagerplatz vormontiert

und mit leichten geländegängigen Fahrzeugen zu den Maststandorten transportiert. Dort werden sie

noch am Boden an die vormontierten Querträger des Mastes gehängt. Die Querträger werden zu-

sammen mit den Isolatorketten mit Hilfe des Mobilkrans während der Mastmontage an den Mastschaft

montiert.

4.7 Montage Beseilung

Nach Abschluss der Mastmontage erfolgt der Seilzug nacheinander jeweils in den einzelnen Ab-

spannabschnitten der Freileitung. Ein Abspannabschnitt ist der Bereich zwischen zwei Winkel-

Abspannmasten (WA) bzw. -endmasten (WE). Die Arbeiten finden überwiegend an den Enden der

Abspannabschnitte in der Nähe der Abspannmasten statt. An dem einen Ende eines Abspannab-

schnittes befindet sich der „Trommelplatz“ mit den neuen Seilen auf Stahl-/Holztrommeln, am anderen

Ende der „Windenplatz“ mit der Seilwinde zum Ziehen der Seile. Vor dem Seilzug werden an den

Isolatorketten der Tragmaste (T) eines Abspannabschnitts Laufräder anstelle der späteren Tragklem-

men eingehängt und anschließend leichte Kunststoffseile von Mast zu Mast über die gesamte Länge

eines Abspannabschnitts durch die Laufräder geführt. Mit Hilfe der Kunststoffseile und Seilwinden am

Windenplatz werden Vorseile vom Trommelplatz her über die Laufräder des Abspannabschnitts gezo-

gen. Die Vorseile werden für den Einzug der neuen Leiterseile benötigt. Dabei wird die Zugspannung

des Seils durch eine Bremse an der Seiltrommel so gehalten, dass das Seil während des Seilzugs

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keine Bodenberührung hat. Anschließend werden der Durchhang der Seile durch Regulierung der

Seilzugspannung an den Abspannmasten auf die vorgeschriebene Höhe eingestellt und die Seile an

den Trag- und Abspannmasten eingeklemmt. Soweit erforderlich werden Bedämpfungseinrichtungen,

Markierungen (z.B. Vogelschutz) und Seilabstandshalter eingebaut. Die Montage der Lichtwellenleiter-

Erdseile erfolgt in gleicher Art und Weise.

4.8 Leitungsbetrieb

Mit Inbetriebnahme der Leitungen werden die Leiter unter Spannung gesetzt und übertragen fortan

den elektrischen Strom und damit elektrische Leistung.

Die Leitungen sind auf viele Jahre hinaus wartungsfrei und werden durch wiederkehrende Prüfungen

(Inspektionen) auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin überprüft. Dabei wird auch darauf geachtet,

dass die Vegetation nicht in die Leitung wächst. Instandhaltungsmaßnahmen des Vorhabenträgers

sorgen dafür, dass bei abweichenden Zuständen der Sollzustand wieder hergestellt wird.

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Planungsgemeinschaft LaReG 24

5 PROGNOSE MÖGLICHER BEEINTRÄCHTIGUNGEN DER ERHALTU NGS-

ZIELE DES SCHUTZGEBIETES DURCH DAS VORHABEN

5.1 Vorkommen der für den Schutzzweck des Gebietes maßgeblichen Lebensraumty-

pen und Arten im Wirkbereich des Vorhabens

Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie sind gemäß Standarddatenbogen (KOMMISSION DER

EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT, 2000/2010) und der Übersicht über Schutzziele und Maßnahmen (LAN-

DESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN = LANUV, 2001) im

FFH-Gebiet DE-3817-301 „System Else/Werre“ generell nicht vorhanden.

Eine Datenabfrage beim LANUV (2015) und beim „FischInfo NRW“ ergab ein Vorkommen der Anhang

II-Art (FFH-Richtlinie) Steinbeißer im Darmühlenbach am 25.04.1991. Bei den Befischungen südlich

der Osnabrücker Straße und nördlich der A 30 wurde jeweils ein Individuum gesichtet. Der Eingriffsbe-

reich befindet sich zwischen diesen beiden Straßen (siehe Abbildung 2 , S. 19). Neuere Daten liegen

nicht vor.

In der Else wurde am 30.05.2001 im Kreuzungsbereich der Freileitung ein Vorkommen von 6 Stein-

beißern aufgenommen.

Vorkommen der Anhang II-Art (FFH-Richtlinie) Groppe wurden in den betroffenen Bereichen von Else

und Darmühlenbach nicht nachgewiesen.

Die Lebensraumansprüche beider Arten werden aktuell im vom Vorhaben tangierten Bereich des

Darmühlenbaches nur bedingt erfüllt. Steinbeißer bevorzugen Gewässer mit klarem, sauerstoffreichen

Wasser und benötigen Vorkommen sogenannter "Pioniersande", also Flächen, die durch regelmäßige

Umlagerung frei von Bewuchs und Schlammablagerungen bleiben. Ausschlaggebend für Groppen ist

ebenfalls ein hoher Sauerstoffgehalt des Wassers. Darmühlenbach und Else sind im betroffenen Be-

reich jedoch nach den Angaben im ELWAS-WEB in einem „schlechten“ ökologischen und „nicht gu-

ten“ chemischen Zustand und von der Strukturgüte her stark bis sehr stark verändert (MKULNV 2015).

Demnach sind individuenreiche Vorkommen von Steinbeißer und Groppe auch aktuell nicht zu erwar-

ten.

5.2 Beschreibung der relevanten Projektwirkungen

5.2.1 Baubedingte Projektwirkungen

Durch den Baustellenbetrieb im Nahbereich der Gewässer Darmühlenbach und Else können vorüber-

gehend Beunruhigungs- und lokale Verdrängungseffekte entstehen und zu einer Beeinträchtigung des

Steinbeißers führen. Eingriffe in die Gewässer erfolgen nicht.

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Planungsgemeinschaft LaReG 25

5.2.2 Anlagebedingte Projektwirkungen

Der neue Mast 23 unterscheidet sich lediglich in der Höhe von dem alten Mast und nicht hinsichtlich

der Versiegelungsfläche oder der be-Maße (siehe Tabelle 5 , Seite 21). Andere anlagebedingte Pro-

jektwirkungen treten nicht auf, da alle temporär in Anspruch genommen Flächen nach Ende der Bau-

phase wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. Folglich tritt anlagebedingt keine

Beeinträchtigung des FFH-Gebiets ein. Die Höhenveränderung des Mastes hat auf die wertgebenden

Arten Steinbeißer und Groppe keinen Einfluss.

Im Bereich der Else-Querung tritt anlagebedingt keine Änderung durch die Rekonstruktion und folglich

ebenfalls keine Beeinträchtigung des FFH-Gebiets ein.

5.2.3 Betriebsbedingte Projektwirkungen

Betriebsbedingte Projektwirkungen, wie die Pflege des Schutzstreifens, in welchem Gehölze zum

Schutz der Leitung gekappt oder entfernt werden dürfen, oder die Wirkung elektromagnetischer Fel-

der, entsprechen der Leitungssituation vor der Baumaßnahme. Folglich kommt es nicht zu zusätzli-

chen Beeinträchtigungen durch die Rekonstruktion.

5.3 Prognose möglicher Beeinträchtigungen von Leben sraumtypen und Arten sowie

ihrer Schutzziele

5.3.1 Wirkungen auf die Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Gebietes aus-

schlaggebend sind

Im Bereich der Arbeitsflächen am Darmühlenbach (Mast 23) kommt es zu einem temporären Flä-

chenentzug und Entfernung der Vegetation in ca. 5 m Entfernung zum Uferbereich. Durch den Bau-

stellenbetrieb im Nahbereich des Gewässers können vorübergehend Beunruhigungs- und lokale Ver-

drängungseffekte entstehen. Da Groppen im betroffenen Bereich nicht vorkommen und Steinbeißer

höchstens vereinzelt auftreten und vor dem Hintergrund, dass die Beunruhigungseffekte nur temporär

sind und der Abstand von 5 m zum Ufer durch Bauzäune gesichert ist, ist eine Beeinträchtigung dieser

Arten jedoch nicht zu erwarten.

Im Bereich der Else–Querung durch die Leitung befinden sich keine Arbeitsflächen oder Zuwegungen.

Zum Gewässer befinden sich ca. 90 m Abstand bei Mast 20 und ca. 150 m Abstand bei Mast 21. Die

temporären Arbeiten in größerer Entfernung zu dem Gewässer, in welchem ebenfalls nur Einzelfunde

der wertbestimmenden Arten bekannt sind, führen nicht zu Beeinträchtigungen des Schutzzwecks des

FFH-Gebiets.

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5.3.2 Wirkungen auf die Lebensraumtypen und Arten, die darüber hinaus für das Netz Natura

2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie, Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und Arten,

die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind, sind gemäß Standarddatenbogen

(KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT, 2000/2010) und der Übersicht über Schutzziele und

Maßnahmen (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN =

LANUV, 2001) im FFH-Gebiet DE-3817-301 „System Else/Werre“ nicht vorhanden. Folglich treten

keine Beeinträchtigungen durch das Vorhaben ein.

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Planungsgemeinschaft LaReG 27

6 VORHABENBEZOGENE MAßNAHMEN ZUR SCHADENSBEGRENZUNG

Es werden keine vorhabenbezogenen Schadensbegrenzungsmaßnahmen erforderlich, die über die

allgemein üblichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen hinausgehen, die bereits im Rahmen

der Eingriffsregelung vorgesehen sind (vgl. Kapitel 6 im Landschaftspflegerischen Begleitplan):

• Festlegung naturschutzfachlicher Tabuflächen zum Schutz vor bauzeitlicher Inanspruchnahme

(Verdichtungen durch Befahren mit Baumaschinen und Materialablagerungen, Verschmut-

zung durch Öl und Treibstoffe sowie mechanische Beschädigungen der Gehölze, vgl. Maß-

nahme V/M 1 im Landschaftspflegerischen Begleitplan ). Dies betrifft hinsichtlich des FFH-

Gebiets den Uferbereich des Darmühlenbaches. Hier wird ein Bauzaun in 5 m Abstand zum

Gewässerrand gesetzt.

• Durchführung einer fachgerechten Flächenrekultivierung nach Beendigung der Baumaßnah-

men (vgl. Maßnahme V/M 2 im Landschaftspflegerischen Beg leitplan )

• Durchführung von Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Schadstoff- und Sedimenteinträ-

gen in Gewässer (vgl. Maßnahme V/M 16 im Landschaftspflegerischen Be gleitplan ).

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Planungsgemeinschaft LaReG 28

7 BEURTEILUNG DER BEEINTRÄCHTIGUNGEN DER ERHALTUNGS ZIELE

DES SCHUTZGEBIETES DURCH ANDERE ZUSAMMENWIRKENDE PL ÄNE

UND PROJEKTE

7.1 Mögliche verbleibende Beeinträchtigungen der Er haltungsziele

Unter Berücksichtigung der in Kapitel 6 beschriebenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

sind keine Beeinträchtigungen der allgemeinen und speziellen Erhaltungsziele des FFH-Gebiets zu

erwarten.

7.2 Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten

Summationswirkungen im Zusammenwirken des Vorhabens mit anderen Projekten können ausge-

schlossen werden. Beeinträchtigungen von wertgebenden Arten und Lebensraumtypen durch das

Vorhaben können so bereits von vornherein weitgehend vermieden werden. Es fehlt insofern an zu-

sammenwirkenden Effekten.

Die Verträglichkeitsprüfung zeigt, dass die Auswirkungen auf Erhaltungsziele so gering sind, dass

selbst bei einem Zusammenwirken mit anderen Vorhaben mit Beeinträchtigungen nicht gerechnet

werden muss. Aus diesem Grund ist die Möglichkeit von kumulierenden Beeinträchtigungen des FFH-

Gebiets DE-3817-301 „System Else/Werre“ bzw. seiner Schutzziele und maßgeblichen Bestandteile

nicht gegeben.

7.3 Prüfung von Alternativlösungen

Gemäß § 34 Abs. 3 Satz 3 BNatSchG ist eine Prüfung von Alternativlösungen erforderlich, wenn eine

Beeinträchtigung von Erhaltungszielen zu befürchten ist. Im vorliegenden Fall ist kein Erfordernis für

eine Alternativprüfung gegeben.

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Planungsgemeinschaft LaReG 29

8 VERTRÄGLICHKEIT DES VORHABENS MIT DEN ERHALTUNGSZ IELEN

Der Fachbeitrag zur Verträglichkeitsvorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass durch die geplante Re-

konstruktion der 110-kV-Leitungen Enger – Ennigloh und Abzweig Bustedt keine Beeinträchtigungen

für das FFH-Gebiet DE-3817-301 „System Else/Werre“ zu erwarten sind. Unter Berücksichtigung der

Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie der allgemeinen und speziellen Erhaltungsziele und

der maximal möglichen Intensität und Reichweite der Wirkprozesse des geplanten Vorhabens sind

keine in dem Natura 2000-Gebiet vorhandenen Tier- und Pflanzenarten sowie LRT durch Auswirkun-

gen erheblich beeinträchtigt. Die Funktion und Bedeutung für das europäische Schutzgebietsnetz

NATURA 2000 kann somit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Verträglichkeit des Projekts mit den

Maßgaben der FFH-Richtlinie ist somit gegeben. Die Fortführung einer vertiefenden FFH-

Verträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.

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FFH-Vorprüfung DE-3817-301 „System Else/Werre“ Rekonstruktion 110-kV-Leitungen Enger – Ennigloh und Abzweig Bustedt

Planungsgemeinschaft LaReG 30

9 QUELLENVERZEICHNIS

Literatur

ARBEITSGEMEINSCHAFT FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (1999) Handlungsrahmen für die FFH-

Verträglichkeitsprüfung in der Praxis. Natur und Landschaft 74 (2): 65-73.

BMVBS - BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG (2004) Leitfaden zur FFH-

Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau (Leitfaden FFH-VS). Ausgabe 2004.

BURMEISTER, J. (2004) Zur Prüfung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen der Natura 2000 – Ge-

biete gemäß § 34 BNatSchG im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung (LANA-

Empfehlungen). Natur und Recht 26 (5/4): 296-303.

EUROPÄISCHE KOMMISSION GD UMWELT (2001) Prüfung der Verträglichkeit von Plänen und Projekten

mit erheblichen Auswirkungen auf Natura 2000 - Gebiete

LAMBRECHT, H. & TRAUTNER, J. (2007) Fachinformationssystem und Fachkonvention zur Bestimmung

der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP – Schlussstand 2007

LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN- WESTFALEN (LANUV) (2001):

Schutzziele und Maßnahmen zu Natura 2000 Gebieten, hier DE-3817-301, System Else/Werre,

Stand: August 2001

LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN- WESTFALEN (LANUV) (2007):

Informationen zum FFH-Gebiet DE-3817-301, System Else/Werre. Quelle: http://www.naturschutz-

fachinformationssysteme-nrw.de/natura2000-meldedok/de/karten/n2000

LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN- WESTFALEN (LANUV) (2010):

Artinformationen zu FFH-Arten in NRW; hier Steinbeißer und Groppe

(http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/ffh-arten/de/arten/gruppe/fische/liste)

LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN- WESTFALEN (LANUV) (2013):

Informationen zu Natura 2000-Gebieten, hier DE-3817-301 „System Else/Werre“

MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW

(MKULNV) (2015): ELWAS-WEB, Kartenserver/Fachinformationssystem zur Wasserwirtschafts-

verwaltung in NRW

Gesetze, Verordnungen und Richtlinien

GESETZ ÜBER NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE. BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNatSchG) in der

Fassung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I Nr. 51 vom 06.08.2009 S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel

5 des Gesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148)

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FFH-Vorprüfung DE-3817-301 „System Else/Werre“ Rekonstruktion 110-kV-Leitungen Enger – Ennigloh und Abzweig Bustedt

Planungsgemeinschaft LaReG 31

GESETZ ZUR SICHERUNG DES NATURHAUSHALTS UND ZUR ENTWICKLUNG DER LANDSCHAFT (Landschafts-

gesetz - LG); Bekanntmachung der Neufassung vom 21. Juli 2000, zuletzt geändert durch das Ge-

setz zur Änderung des Landschaftsgesetzes und des Landesforstgesetzes, des Landeswasserge-

setzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Nordrhein-Westfalen vom 16.

März 2010

RAS-LP 4: Richtlinie für die Anlage von Straßen - Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und

Tieren bei Baumaßnahmen

RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES VOM 21. MAI 1992 ZUR ERHALTUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSRÄUME

SOWIE DER WILDLEBENDEN TIERE UND PFLANZEN (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), zuletzt geändert

durch die Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. L 363, S. 368)