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Fachkommission ‚Berufliche Integration‘ Arbeitsgruppe ‚Praktische Ausbildung‘ Fachkom m ission 'B erufliche Integration' A rbeitsgruppe 'P raktische A usbildung' R ichtlinien für die 'Praktische Ausbildung' nach IN S O S Ü berarbeiteterund ergänzterEntw urfvom 26.06.2006 Die INS OS -Fachkommission 'Berufliche Integration', gestütztaufArt.16 Abs.2 Best.a IVG und R z 3013 sow ie 3010 des BSV -Kreisschreibens überdie Eingliede- rungsm assnahm en beruflicherArt(KSBE)sow ie analog Artikel 19 des Berufsbildungsgesetzes vom 13.12.2002 (BBG) und Artikel 12 der Berufsbildungs- verordnung vom 19.11.2003 (BBV), empfiehlt folgende Richtlinien: 1 G egenstand und D auer 1.1 B erufsbezeichnung und B erufsbild 1.1.1 B erufsbezeichnung D ie Berufsbezeichnung richtetsich nach derentsprechenden 'Beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA)', jedoch m it dem Zusatz 'INS OS '. - ZB. H auswirt- schaftspraktiker/in IN SO S. In den übrigen Fällen w ird eine Bezeichnung durch IN SO S geprägt. 1.1.2 B erufsbild D ie Lernenden führen in ihrem Tätigkeitsgebietunter Anleitung einfache,w iederkehrende Ar- beiten im Team oder allein aus. Sie kennen die w ichtigsten M aterialien sow ie deren Eigen- schaften und setzen W erkzeuge, M aschinen und Hilfsm ittel unter Berücksichtigung der Ar- beitssicherheitund des G esundheitsschutzes gezieltund fachgerechtein. Die 'Praktische Ausbildung' stehtin engem Praxisbezug und istdeshalb vorw iegend aufdas Erlernen und Ausführen von einfachen praktischen Tätigkeiten ausgerichtet. D as Lern- und Ü bungsfeld istentsprechend zu gestalten. 1.2 D auerund B eginn 1.2.1 Die 'Praktische Ausbildung' dauertin derR egel2 Jahre.D avon kann das erste Jahrals Ba- sisausbildung/Vorlehrjahrgenutztw erden. Je nach Situation,spätestens aber nach halber Ausbildungszeit,erfolgteine Standortbestim - m ung. Vor dem Ausbildungsende findet eine Schlussbesprechung statt. Zu Standortbestim - mungen und Besprechungen werden jeweils alle beteiligten Parteien eingeladen, um der M assnahm e bestm öglichste Kohärenz zu garantieren. 1.2.2 Zur 'Praktischen Ausbildung' w ird zugelassen,w erdas 15.Altersjahrvollendet,die obligato- rische Schulzeit abgeschlossen und (noch) nicht in Lage ist, eine zweijährige berufliche G rundbildung EBA zu absolvieren. 1.2.3 D er Beginn der 'Praktischen Ausbildung' richtetsich nach den institutionellen und individu- ellen G egebenheiten. Richtlinien PrA ‚Praktische Ausbildung nach INSOSBeat Sturzenegger: Richtlinien für die ‚Praktische Ausbildung nach INSOS‘ – Eine berufliche Grundbildung im niederschwelligen Bereich Jean-Marc Fonjallaz cfps-courtepin.ch

Fachkommission Berufliche Integration Arbeitsgruppe Praktische Ausbildung Richtlinien PrA Praktische Ausbildung nach INSOS Beat Sturzenegger: Richtlinien

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Fachkommission ‚Berufliche Integration‘

Arbeitsgruppe ‚Praktische Ausbildung‘

Fachkommission 'Berufliche Integration' Arbeitsgruppe 'Praktische Ausbildung'

Richtlinien für die 'Praktische Ausbildung' nach INSOS Überarbeiteter und ergänzter Entwurf vom 26.06.2006 Die INSOS-Fachkommission 'Berufliche Integration', gestützt auf Art. 16 Abs. 2 Best. a IVG und Rz 3013 sowie 3010 des BSV-Kreisschreibens über die Eingliede-rungsmassnahmen beruflicher Art (KSBE) sowie analog Artikel 19 des Berufsbildungsgesetzes vom 13.12.2002 (BBG) und Artikel 12 der Berufsbildungs-verordnung vom 19.11.2003 (BBV), empfiehlt folgende Richtlinien:

1 Gegenstand und Dauer

1.1 Berufsbezeichnung und Berufsbild

1.1.1 Berufsbezeichnung Die Berufsbezeichnung richtet sich nach der entsprechenden 'Beruflichen Grundbildung mit

eidgenössischem Berufsattest (EBA)', jedoch mit dem Zusatz 'INSOS'. - ZB. Hauswirt-schaftspraktiker/in INSOS. In den übrigen Fällen wird eine Bezeichnung durch INSOS geprägt.

1.1.2 Berufsbild Die Lernenden führen in ihrem Tätigkeitsgebiet unter Anleitung einfache, wiederkehrende Ar-

beiten im Team oder allein aus. Sie kennen die wichtigsten Materialien sowie deren Eigen-schaften und setzen Werkzeuge, Maschinen und Hilfsmittel unter Berücksichtigung der Ar-beitssicherheit und des Gesundheitsschutzes gezielt und fachgerecht ein.

Die 'Praktische Ausbildung' steht in engem Praxisbezug und ist deshalb vorwiegend auf das Erlernen und Ausführen von einfachen praktischen Tätigkeiten ausgerichtet. Das Lern- und Übungsfeld ist entsprechend zu gestalten.

1.2 Dauer und Beginn

1.2.1 Die 'Praktische Ausbildung' dauert in der Regel 2 Jahre. Davon kann das erste Jahr als Ba-sisausbildung/Vorlehrjahr genutzt werden. Je nach Situation, spätestens aber nach halber Ausbildungszeit, erfolgt eine Standortbestim-mung. Vor dem Ausbildungsende findet eine Schlussbesprechung statt. Zu Standortbestim-mungen und Besprechungen werden jeweils alle beteiligten Parteien eingeladen, um der Massnahme bestmöglichste Kohärenz zu garantieren.

1.2.2 Zur 'Praktischen Ausbildung' wird zugelassen, wer das 15. Altersjahr vollendet, die obligato-rische Schulzeit abgeschlossen und (noch) nicht in Lage ist, eine zweijährige berufliche Grundbildung EBA zu absolvieren.

1.2.3 Der Beginn der 'Praktischen Ausbildung' richtet sich nach den institutionellen und individu-ellen Gegebenheiten.

Richtlinien PrA‚Praktische Ausbildung nach INSOS‘

Beat Sturzenegger: Richtlinien für die ‚Praktische Ausbildung nach INSOS‘ – Eine berufliche Grundbildung im niederschwelligen Bereich

Jean-Marc Fonjallaz

cfps-courtepin.ch

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IV-Anlehre

Die bisherige

wird ersetzt durch die

‚Praktische Ausbildung nach INSOS‘

Beat Sturzenegger: Richtlinien für die ‚Praktische Ausbildung nach INSOS‘ – Eine berufliche Grundbildung im niederschwelligen Bereich

Page 3: Fachkommission Berufliche Integration Arbeitsgruppe Praktische Ausbildung Richtlinien PrA Praktische Ausbildung nach INSOS Beat Sturzenegger: Richtlinien

... und daher eine echte berufliche Alternative sowie eine gezielte Vorbereitung auf eine allfällige Attestbildung

Ziel

Aufwertung für ein in Ins(os)iderkreisen längst bekanntes und erfolgreiches Bildungsgefäss durch ...

• einheitliche Richtlinien,

• möglichst BBG-konforme und einheitliche Terminologien

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‚Praktische Ausbildung INSOS‘: Nötig oder unnötig?

Nach Expertenmeinung ist das Bildungsspektrum auf der Sekundarstufe II bereits vollkommen abgedeckt

Beat Sturzenegger: Richtlinien für die ‚Praktische Ausbildung nach INSOS‘ – Eine berufliche Grundbildung im niederschwelligen Bereich

Vollkommen unnötig! – Um Himmels Willen kein weiteres und vor allem kein neues Ausbildungsgefäss!!!

?• Gymnasiale und berufliche Maturitäten

• 3- und 4-jährige berufliche Grundbildungen EFZ

• 2-jährige berufliche Grundbildungen EBA(bei Nicht-Bestehen des Qualifikationsverfahrens: Bestätigung der Kompetenzen)

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Das neue Bildungssystem in der Schweiz

Eidg. Berufs- und höhere

Fachprüfungen

Höhere

Fachschulen

Fachhoch-

schulen

Universität und ETH

Berufsmaturität

Gymnasiale Maturität

Allgemein bildende Schulen

Berufliche Grundbildung

Obligatorische Schulzeit

Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis

(3 oder 4 Jahre)

Be

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Höhere Berufsbildung Hochschulstufe

direkter Zugang Zusatzqualifikationen erforderlich

Brückenangebote

 

Eidgenössisches Berufsattest (2

Jahre)Kein Angebot für ‚L

ernschwächere in sozialen

Bildungsinstitu

tionen‘!!!

Die bisherigen ‚IV

-Anlehrlinge‘ fa

llen nach wie vor d

urch die

Maschen im BBG-Netz

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Page 6: Fachkommission Berufliche Integration Arbeitsgruppe Praktische Ausbildung Richtlinien PrA Praktische Ausbildung nach INSOS Beat Sturzenegger: Richtlinien

??Aber ...

... auch ‚Lernschwächere in sozialen Bildungsinstitutionen‘ haben Anrecht auf

eine ihren Fähigkeiten entsprechende berufliche Grundbildung

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• einfacheren, berufsspezifischen Tätigkeiten

• engem Praxisbezug

• stufengerechten Lern- und Übungsfeldern

• gesamtheitlicher Förderung und Ausbildung an möglichst nur einem Lernort

• individueller Anleitung und Begleitung im beruflichen, persönlichen und sozialen Bereich

Berufliche Grundbildung im Sinne von niveaugerechter Ausbildung und Förderung mittels

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Richtlinien PrA

Grundlage

... Option für Lernschwächere

... damit der Graben zur

Attestbildung nicht zu gross wird... und nicht zuletzt: Stopp

dem Wildwuchs!!!Beat Sturzenegger: Richtlinien für die ‚Praktische Ausbildung nach INSOS‘ – Eine berufliche Grundbildung im niederschwelligen Bereich

Fachkommission Berufliche Integration INSOS Arbeitsgruppe 'Praktische Ausbildung'

Richtlinien für die 'Praktische Ausbildung (PrA)' nach INSOS Überarbeiteter und ergänzter Entwurf vom 26.06.2006 Die 'Fachkommission Berufliche Integration INSOS', gestützt auf Art. 16 Abs. 2 Best. a IVG und Rz 3013 sowie 3010 des BSV-Kreisschreibens über die Ein-gliederungsmassnahmen beruflicher Art (KSBE) sowie analog Artikel 19 des Berufsbildungsgesetzes vom 13.12.2002 (BBG) und Artikel 12 der Berufsbildungs-verordnung vom 19.11.2003 (BBV), empfiehlt folgende Richtlinien:

1 Gegenstand und Dauer

1.1 Berufsbezeichnung und Berufsbild

1.1.1 Berufsbezeichnung Die Berufsbezeichnung richtet sich nach der entsprechenden 'Beruflichen Grundbildung mit

eidgenössischem Berufsattest (EBA)', jedoch mit dem Zusatz 'Praktische Ausbildung (PrA)' - ZB. Hauswirtschaftspraktiker/in PrA . In den übrigen Fällen wird im Sinne einer Vereinheitlichung eine Sammelbezeichnung durch INSOS geprägt.

1.1.2 Berufsbild Die Lernenden führen in ihrem Tätigkeitsgebiet unter Anleitung einfache, wiederkehrende Ar-

beiten im Team oder allein aus. Sie kennen die wichtigsten Materialien sowie deren Eigen-schaften und setzen Werkzeuge, Maschinen und Hilfsmittel unter Berücksichtigung der Ar-beitssicherheit und des Gesundheitsschutzes gezielt und fachgerecht ein.

Die 'Praktische Ausbildung (PrA)' steht in engem Praxisbezug und ist deshalb vorwiegend auf das Erlernen und Ausführen von einfachen praktischen Tätigkeiten ausgerichtet. Das Lern- und Übungsfeld ist entsprechend zu gestalten.

1.2 Dauer und Beginn

1.2.1 Die 'Praktische Ausbildung (PrA)' dauert 2 Jahre. Je nach Situation, spätestens aber nach halber Ausbildungszeit, erfolgt eine Standortbestim-mung. Vor dem Ausbildungsende findet eine Schlussbesprechung statt. Zu Standortbestim-mungen und Besprechungen werden jeweils alle beteiligten Parteien eingeladen, um der Massnahme bestmöglichste Kohärenz zu garantieren.

1.2.2 Zur 'Praktischen Ausbildung (PrA)' wird zugelassen, wer das 15. Altersjahr vollendet, die obligatorische Schulzeit abgeschlossen und (noch) nicht in Lage ist, eine zweijährige berufli-che Grundbildung EBA zu absolvieren.

1.2.3 Der Beginn der 'Praktischen Ausbildung (PrA)' richtet sich nach den institutionellen und in-dividuellen Gegebenheiten.

www.INSOS.CH

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Richtlinien PrA

Die Idee dahinter .....

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- Aufbau analog zu Bildungsverordnungen (BiVo) für berufliche Grundbildungen

- Übernahme der Berufsbezeichnungen der Attestbildungen mit dem Zusatz PrA INSOS

- Durchlässigkeit zur Attestbildung anstreben (stufenadäquate Angleichung der Inhalte und Ziele)

- Beschreibung von Handlungskompetenzen in einem separaten Ausbildungsprogramm (analog Bildungsplan)

- vorwiegend praktische Ausrichtung

- vereinfachtes und stufengerechtes Qualifikationsverfahren

• gesamtschweizerische Grundlage für alle sozialen Bildungsinstitutionen

• BBG-Konformität

• mittel- und langfristige Positionierung im schweizerischen Bildungssystem

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Das noch etwas visionäre Bildungssystem in der Schweiz

Eidg. Berufs- und höhere

Fachprüfungen

Höhere

Fachschulen

Fachhoch-

schulen

Universität und ETH

Berufsmaturität

Gymnasiale Maturität

Allgemein bildende Schulen

Berufliche Grundbildung

Obligatorische Schulzeit

Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis

(3 oder 4 Jahre)

Be

rufs

ori

en

tier

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Weit

erb

ild

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Te

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Se

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II

Höhere Berufsbildung Hochschulstufe

direkter Zugang Zusatzqualifikationen erforderlich

Brückenangebote

Praktische Ausbildung

nach INSOS (2 Jahre)

 Eidgenössisches Berufsattest

(2 Jahre)

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Fachkommission 'Berufliche Integration'Arbeitsgruppe 'Praktische Ausbildung' 

 

Richtlinienfür die 'Praktische Ausbildung' INSOS Überarbeiteter und ergänzter Entwurf vom 26.06.2006 

 

Die INSOS-Fachkommission 'Berufliche Integration', gestützt auf Art. 16 Abs. 2 Best. a IVG und Rz 3013 sowie 3010 des BSV-Kreisschreibens über die Eingliederungsmassnahmen beruflicher Art (KSBE) sowieanalog Artikel 19 des Berufsbildungsgesetzes vom 13.12.2002 (BBG) und Artikel 12 der Berufsbil-dungsverordnung vom 19.11.2003 (BBV),

Bitte unterstützen Sie uns in unseren Bemühungen,

die ‚Praktische Ausbildung nach IN

SOS‘ in der

‚Berufsbildungslandschaft Schweiz‘ zu etablieren.

Die Richtlinien bilden hierzu eine erste Grundlage.

Beat Sturzenegger: Richtlinien für die ‚Praktische Ausbildung nach INSOS‘ – Eine berufliche Grundbildung im niederschwelligen Bereich

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Herzlichen Dank für Ihr Engagement!

Fachkommission ‚Berufliche Integration‘

Arbeitsgruppe ‚Praktische Ausbildung‘

Beat Sturzenegger: Richtlinien für die ‚Praktische Ausbildung nach INSOS‘ – Eine berufliche Grundbildung im niederschwelligen Bereich