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Richtlinien und Lehrpläne für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen

Fachschule für Technik Fachrichtung Mechatronik

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Herausgegeben vom Ministerium für Schule und Weiterbildung

des Landes Nordrhein-Westfalen

Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf

7403/2014

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Auszug aus dem Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Nr. 08/14

Sekundarstufe II - Berufskolleg; Bildungsgänge der Fachschulen; Lehrpläne

Rd.Erl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 7.7.2014 - 313.6.08.01.13

Für die in der Anlage 1 aufgeführten Bildungsgänge der Fachschulen werden hiermit Lehr-pläne gemäß § 6 in Verbindung mit § 29 Schulgesetz (BASS 1-1) festgesetzt. Sie treten zum 01.08.2014 in Kraft.

Die Veröffentlichung erfolgt in der Schriftreihe „Schule in NRW“.

Die in der Anlage 2 aufgeführten Lehrpläne zur Erprobung, die von den nunmehr auf Dauer festgesetzten Lehrplänen abgelöst werden, werden aufgehoben.

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Anlage 1: Lehrpläne, die zum 1.8.2014 in Kraft treten:

Heft Bereich/Fachrichtung/Schwerpunkt

7001 Fachrichtungsübergreifender Lernbereich (Bass 15-39 Nr. 1)

7101 Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Gartenbau, Schwerpunkt Dienstleis-tungsgartenbau (Bass 15-39 Nr. 101)

7102 Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Gartenbau, Schwerpunkt Produkti-on und Vermarktung (Bass 15-39 Nr. 102)

7103 Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Landwirtschaft (Bass 15-39 Nr. 103)

7104 Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Landwirtschaft, Schwerpunkt Öko-logischer Landbau (Bass 15-39 Nr. 104)

7201 Fachschule für Gestaltung, Fachrichtung Mode (Bass 15-39 Nr. 201)

7202 Fachschule für Gestaltung, Fachrichtung Edelmetallgestaltung (Bass 15-39 Nr. 202)

7301 Fachschule für Hauswirtschaft, Fachrichtung Großhaushalt (Bass 15-39 Nr. 301)

7302 Fachschule für Hauswirtschaft, Fachrichtung Hauswirtschaft (Bass 15-39 Nr. 302)

7303 Fachschule für Hauswirtschaft, Fachrichtung Hotel und Gaststätten (Bass 15-39 Nr. 303)

7421 Fachschule für Technik, Fachrichtung Augenoptik (Bass 15-39 Nr. 401)

7428 Fachschule für Technik, Fachrichtung Baudenkmalpflege und Altbauerneuerung (Bass 15-39 Nr. 428)

7405 Fachschule für Technik, Fachrichtung Bautechnik (Bass 15-39 Nr. 405)

7407 Fachschule für Technik, Fachrichtung Bekleidungstechnik (Bass 15-39 Nr. 407)

7406 Fachschule für Technik, Fachrichtung Bergbautechnik (Bass 15-39 Nr. 406)

7422 Fachschule für Technik, Fachrichtung Chemietechnik (Bass 15-39 Nr. 422)

7408 Fachschule für Technik, Fachrichtung Druck- und Medientechnik (Bass 15-39 Nr. 408)

7401 Fachschule für Technik, Fachrichtung Elektrotechnik (Bass 15-39 Nr. 401)

7410 Fachschule für Technik, Fachrichtung Fahrzeugtechnik (Bass 15-39 Nr. 410)

7429 Fachschule für Technik, Fachrichtung Farb- und Lacktechnik (Bass 15-39 Nr. 429)

7420 Fachschule für Technik, Fachrichtung Galvanotechnik (Bass 15-39 Nr. 420)

7431 Fachschule für Technik, Fachrichtung Gebäudesystemtechnik (Bass 15-39 Nr. 431)

7416 Fachschule für Technik, Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik (Bass 15-39 Nr. 416)

7409 Fachschule für Technik, Fachrichtung Holztechnik (Bass 15-39 Nr. 409)

7426 Fachschule für Technik, Fachrichtung Kältetechnik (Bass 15-39 Nr. 426)

7417 Fachschule für Technik, Fachrichtung Korrosionsschutztechnik (Bass 15-39 Nr. 417)

7427 Fachschule für Technik, Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik (Bass 15-39 Nr. 427)

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Fachschule für Technik – Fachrichtung Mechatronik

Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachschule/ Seite 5 von 38

7411 Fachschule für Technik, Fachrichtung Kunststoff- und Kautschuktechnik (Bass 15-39 Nr. 411)

7412 Fachschule für Technik, Fachrichtung Lebensmitteltechnik (Bass 15-39 Nr. 412)

7423 Fachschule für Technik, Fachrichtung Luftfahrttechnik (Bass 15-39 Nr. 423)

7404 Fachschule für Technik, Fachrichtung Maschinenbautechnik (Bass 15-39 Nr. 404)

7403 Fachschule für Technik, Fachrichtung Mechatronik (Bass 15-39 Nr. 403)

7424 Fachschule für Technik, Fachrichtung Medien (Bass 15-39 Nr. 424)

7413 Fachschule für Technik, Fachrichtung Medizintechnik (Bass 15-39 Nr. 413)

7430 Fachschule für Technik, Fachrichtung Metallbautechnik (Bass 15-39 Nr. 430)

7425 Fachschule für Technik, Fachrichtung Spreng- und Sicherheitstechnik (Bass 15-39 Nr. 425)

7418 Fachschule für Technik, Fachrichtung Textiltechnik (Bass 15-39 Nr. 418)

7414 Fachschule für Technik, Fachrichtung Umweltschutztechnik (Bass 15-39 Nr. 414)

7415 Fachschule für Technik, Fachrichtung Vermessungstechnik (Bass 15-39 Nr. 415)

7419 Fachschule für Technik, Fachrichtung Werkstofftechnik (Bass 15-39 Nr. 419)

7501 Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaft, Schwerpunkte Ab-satzwirtschaft, Finanzwirtschaft, Logistik, Medizinische Verwaltung, Produkti-onswirtschaft, Personalwirtschaft, Rechnungswesen, Recht, Steuern, Wirt-schaftsinformatik (Bass 15-39 Nr. 501)

7508 Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Möbelhandel (Bass 15-39 Nr. 508

7509 Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Finanz-dienstleistungen (Bass 15-39 Nr. 509)

7510 Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Hotel- und Gaststättengewerbe (Bass 15-39 Nr. 510)

7511 Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Wohnungswirtschaft und Realkredit (Bass 15-39 Nr. 511)

7402 Fachschule für Informatik, Fachrichtung Technische Informatik (Bass 15-39 Nr. 402)

7504 Fachschule für Informatik, Fachrichtung Wirtschaftsinformatik (Bass 15-39 Nr. 504)

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Anlage 2: aufgehobene Lehrpläne zur Erprobung

Heft Bereich/Fachrichtung/Schwerpunkt

7001 Fachrichtungsübergreifender Lernbereich – RdErl. v. 2.9.2004 (Bass 15-39 Nr. 1)

7101 Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Gartenbau, Schwerpunkt Dienstleis-tungsgartenbau – RdErl. v. 2.9.2004 (Bass 15-39 Nr. 101)

7102 Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Gartenbau, Schwerpunkt Produkti-on und Vermarktung – RdErl. v. 2.9.2004 (Bass 15-39 Nr. 102)

7103 Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Landwirtschaft – RdErl. v. 2.9.2004 (Bass 15-39 Nr. 103)

7104 Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Landwirtschaft, Schwerpunkt Öko-logischer Landbau – RdErl. v. 3.8.2005 (Bass 15-39 Nr. 104)

7201 Fachschule für Gestaltung, Fachrichtung Mode – RdErl. v. 30.5.2006 (Bass 15-39 Nr. 201)

7202 Fachschule für Gestaltung, Fachrichtung Edelmetallgestaltung – RdErl. v. 27.3.2007 (Bass 15-39 Nr. 202)

7301 Fachschule für Hauswirtschaft, Fachrichtung Großhaushalt – RdErl. v. 3.8.2005 (Bass 15-39 Nr. 301)

7302 Fachschule für Hauswirtschaft, Fachrichtung Hauswirtschaft – RdErl. v. 3.8.2005 (Bass 15-39 Nr. 302)

7303 Fachschule für Hauswirtschaft, Fachrichtung Hotel und Gaststätten – RdErl. v. 26.7.2006 (Bass 15-39 Nr. 303)

7421 Fachschule für Technik, Fachrichtung Augenoptik – RdErl. v. 27.3.2007 (Bass 15-39 Nr. 421)

7428 Fachschule für Technik, Fachrichtung Baudenkmalpflege und Altbauerneuerung – RdErl. v. 9.3.2011 (Bass 15-39 Nr. 428)

7405 Fachschule für Technik, Fachrichtung Bautechnik – RdErl. v. 3.8.2005 (Bass 15-39 Nr. 405)

7407 Fachschule für Technik, Fachrichtung Bekleidungstechnik – RdErl. v. 23.12.2005 (Bass 15-39 Nr. 407)

7406 Fachschule für Technik, Fachrichtung Bergbautechnik – RdErl. v. 3.8.2005 (Bass 15-39 Nr. 406)

7422 Fachschule für Technik, Fachrichtung Chemietechnik – RdErl. v. 27.3.2007 (Bass 15-39 Nr. 422)

7408 Fachschule für Technik, Fachrichtung Druck- und Medientechnik – RdErl. v. 23.12.2005 (Bass 15-39 Nr. 408)

7401 Fachschule für Technik, Fachrichtung Elektrotechnik – RdErl. v. 28.8.2007 (Bass 15-39 Nr. 401)

7410 Fachschule für Technik, Fachrichtung Kraftfahrzeugtechnik – RdErl. v. 23.12.2005 (Bass 15-39 Nr. 410)

7429 Fachschule für Technik, Fachrichtung Farb- und Lacktechnik – RdErl. v. 5.8.2011 (Bass 15-39 Nr. 429)

7420 Fachschule für Technik, Fachrichtung Galvanotechnik – RdErl. v. 26.7.2006 (Bass 15-39 Nr. 420)

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Fachschule für Technik – Fachrichtung Mechatronik

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7431 Fachschule für Technik, Fachrichtung Gebäudesystemtechnik – RdErl. v. 5.8.2011 (Bass 15-39 Nr. 431)

7416 Fachschule für Technik, Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik – RdErl. v. 30.5.2006 (Bass 15-39 Nr. 416)

7409 Fachschule für Technik, Fachrichtung Holztechnik – RdErl. v. 23.12.2005 (Bass 15-39 Nr. 409)

7426 Fachschule für Technik, Fachrichtung Kältetechnik – RdErl. v. 28.8.2007 (Bass 15-39 Nr. 426)

7417 Fachschule für Technik, Fachrichtung Korrosionsschutztechnik – RdErl. v. 30.5.2006 (Bass 15-39 Nr. 417)

7427 Fachschule für Technik, Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik – RdErl. v. 28.8.2007 (Bass 15-39 Nr. 427)

7411 Fachschule für Technik, Fachrichtung Kunststoff- und Kautschuktechnik – RdErl. v. 23.12.2005 (Bass 15-39 Nr. 411)

7412 Fachschule für Technik, Fachrichtung Lebensmitteltechnik – RdErl. v. 23.12.2005 (Bass 15-39 Nr. 412)

7423 Fachschule für Technik, Fachrichtung Luftfahrttechnik – RdErl. v. 27.3.2007 (Bass 15-39 Nr. 423)

7404 Fachschule für Technik, Fachrichtung Maschinenbautechnik – RdErl. v. 3.5.2005 (Bass 15-39 Nr. 404)

7403 Fachschule für Technik, Fachrichtung Mechatronik – RdErl. v. 2.9.2004 (Bass 15-39 Nr. 403)

7424 Fachschule für Technik, Fachrichtung Medien – RdErl. v. 27.3.2007 (Bass 15-39 Nr. 424)

7413 Fachschule für Technik, Fachrichtung Medizintechnik – RdErl. v. 23.12.2005 (Bass 15-39 Nr. 413)

7430 Fachschule für Technik, Fachrichtung Metallbautechnik – RdErl. v. 5.8.2011 (Bass 15-39 Nr. 430)

7425 Fachschule für Technik, Fachrichtung Spreng- und Sicherheitstechnik – RdErl. v. 27.3.2007 (Bass 15-39 Nr. 425)

7418 Fachschule für Technik, Fachrichtung Textiltechnik – RdErl. v. 30.5.2006 (Bass 15-39 Nr. 418)

7414 Fachschule für Technik, Fachrichtung Umweltschutztechnik – RdErl. v. 23.12.2005 (Bass 15-39 Nr. 414)

7415 Fachschule für Technik, Fachrichtung Vermessungstechnik – RdErl. v. 23.12.2005 (Bass 15-39 Nr. 415)

7419 Fachschule für Technik, Fachrichtung Werkstofftechnik – RdErl. v. 30.5.2006 (Bass 15-39 Nr. 419)

7501 Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaft, Schwerpunkte Ab-satz, Personal, Produktion, Rechnungswesen, Wirtschaftsinformatik – RdErl. v. 2.9.2004 (Bass 15-39 Nr. 501)

7510 Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Hotel- und Gaststättengewerbe – RdErl. v. 26.7.2006 (Bass 15-39 Nr. 510)

7508 Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Möbelhandel – RdErl. v. 3.5.2005 (Bass 15-39 Nr. 508)

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Fachschule für Technik – Fachrichtung Mechatronik

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7511 Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Wohnungswirtschaft und Realkredit – RdErl. v. 27.3.2007 (Bass 15-39 Nr. 511)

7509 Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Finanz-dienstleistung – RdErl. v. 23.12.2005 (Bass 15-39 Nr. 509)

7402 Fachschule für Technik, Fachrichtung Informatik – RdErl. v. 2.9.2004 (Bass 15-39 Nr. 402)

7504 Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Informatik – RdErl. v. 2.9.2004 (Bass 15-39 Nr. 504)

7502 Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Fi-nanzwirtschaft – RdErl. v. 2.9.2004 (Bass 15-39 Nr. 502)

7506 Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Logis-tik – RdErl. v. 3.5.2005 (Bass 15-39 Nr. 506)

7507 Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Medi-zinische Verwaltung – RdErl. v. 3.5.2005 (Bass 15-39 Nr. 507)

7505 Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Recht – RdErl. v. 3.5.2005 (Bass 15-39 Nr. 505)

7503 Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Steuern – RdErl. v. 2.9.2004 (Bass 15-39 Nr. 503)

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Fachschule für Technik – Fachrichtung Mechatronik

Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachschule/ Seite 9 von 38

Inhalt Seite

1 Bildungsgänge der Fachschule ................................................................................... 11

1.1 Intention der Bildungsgänge ......................................................................................... 11

1.2 Organisatorische Struktur ............................................................................................. 12

1.3 Didaktische Konzeption ................................................................................................ 12

1.4 Hinweise zum Erwerb der bundesweiten Fachhochschulreife ......................................... 15

2 Fachschule für Technik, Fachrichtung Mechatronik .............................................. 20

2.1 Berufsbild und Ausbildungsziel .................................................................................... 20

2.2 Stundentafel .................................................................................................................. 22

2.3 Fachrichtungsübergreifender Lernbereich .................................................................... 23

2.4 Differenzierungsbereich ................................................................................................ 23

2.5 Lernfelder ...................................................................................................................... 24

2.5.1 Übersicht der Lernfelder ............................................................................................... 24

2.5.2 Beschreibung der Lernfelder ......................................................................................... 25

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Fachschule für Technik – Fachrichtung Mechatronik

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1 Bildungsgänge der Fachschule

1.1 Intention der Bildungsgänge

Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung

Fachschulen bauen auf der beruflichen Erstausbildung und Berufserfahrungen (postsekundare Ausbildung) auf: Sie bieten in Vollzeit- oder Teilzeitform (berufsbegleitend) eine berufliche Weiterbildung mit einem staatlich zertifizierten Berufsabschluss. Fachschulen entwickeln sich entsprechend den wachsenden Qualifikationsanforderungen weiter. Sie vertiefen und erwei-tern die Fach- und Allgemeinbildung auf wissenschaftspropädeutischer Grundlage und er-möglichen damit den Erwerb allgemein bildender Abschlüsse.

Fachschulen qualifizieren zur Übernahme erweiterter Verantwortung und Führungstä-tigkeit

Fachschulen vermitteln erweiterte berufliche Fähigkeiten und Kenntnisse für Fachkräfte in der beruflichen Praxis.

Studierende qualifizieren sich für übergreifende oder spezielle Aufgaben koordinierender, gestaltender, anleitender oder pädagogischer Art. Gelernt wird, komplexe Arbeiten selbst-ständig zu bewältigen, Entscheidungen zu treffen, ihre Umsetzung zu planen, sie durchzufüh-ren und zu reflektieren, verantwortlich in aufgaben- und projektbezogenen Teams tätig zu werden, Führungsaufgaben in definierten Funktionsbereichen zu übernehmen.

Die erweiterte berufliche Handlungskompetenz, die an Fachschulen erworben wird, entfaltet sich in den Dimensionen Fachkompetenz, Human- und Sozialkompetenz sowie Methoden- und Lernkompetenz.

− Durch Fachkompetenz werden die Studierenden befähigt, berufliche Aufgaben selbststän-dig, sachgerecht und methodengeleitet zu bearbeiten und die Ergebnisse zu beurteilen.

− Human- und Sozialkompetenz zeigt sich in der Fähigkeit, in gesellschaftlichen wie berufli-chen Situationen verantwortungsvoll zu handeln. Insbesondere im Hinblick auf Teamarbeit bedeutet dies im beruflichen Kontext die Fähigkeit zur Gestaltung von Kommunikations-prozessen.

− Die Methodenkompetenz ermöglicht zielgerichtetes, planmäßiges Vorgehen bei der Bear-beitung komplexer Aufgaben. Planungsverfahren, Arbeitstechniken und Lösungsstrategien sollen zur Bewältigung von Aufgaben und Problemen selbstständig ausgewählt, angewandt und weiterentwickelt werden.

− Lernkompetenz ist die Grundlage, um aktiv und eigenständig an den gesellschaftlichen und beruflichen Veränderungen teilnehmen zu können. Zur Lernkompetenz gehört insbesonde-re auch die Fähigkeit und Bereitschaft, im Beruf und über den Beruf hinaus Lerntechniken und Lernstrategien zu entwickeln.

Zu einer umfassenden Handlungskompetenz gehört auch die Sensibilisierung für die Wirkun-gen tradierter männlicher und weiblicher Rollenprägungen und die Entwicklung alternativer Verhaltensweisen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern (Gender Mainstreaming).

Die in Fachschulen vermittelten Kompetenzen werden nach dem Deutschen Qualifikations-rahmen für Lebenslanges Lernen der Niveaustufe 6 zugeordnet.

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Fachschule für Technik – Fachrichtung Mechatronik

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Fachschulen orientieren sich an den aktuellen Qualifikationsanforderungen der Ar-beitswelt

Unsere Arbeitswelt ist in den Produktions-, Verwaltungs- und Dienstleistungsbereichen von Wandlungen und Umbrüchen in den Produktions-, Verwaltungs- und Dienstleistungsberei-chen geprägt. Berufliche Anforderungen und Berufsbilder ändern sich entsprechend. Fach-schulen müssen rasch und flexibel auf neue Qualifikationsanforderungen reagieren können. Das wird durch curriculare Grundlagen ermöglicht, die den Unterricht an der Bearbeitung beruflicher Aufgaben orientieren. Sie bieten darüber hinaus Zusatzqualifikationen in Aufbau-bildungsgängen an.

Fachschulen vermitteln Studierfähigkeit

Der Abschluss eines mindestens zweijährigen Fachschulbildungsgangs ermöglicht den zusätz-lichen Erwerb einer durch Vereinbarung der Kultusministerkonferenz bundesweit anerkann-ten Fachhochschulreife. Damit werden gute Grundlagen für ein erfolgreiches Fachhochschul-studium gelegt.

Fachschulen qualifizieren zur beruflichen Selbstständigkeit

Der Abschluss der Fachschule befähigt zur beruflichen Selbstständigkeit und ist z. B. aner-kannt als Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle.

(Beschluss des „Bund-Länder-Ausschusses Handwerksrecht“ zum Vollzug der Handwerks-ordnung vom 21. November 2000 und der Änderung der Verordnung über die Anerkennung von Prüfungen bei der Eintragung in die Handwerksrolle und bei der Meisterprüfung im Handwerk vom 2. November 1982, § 1)

1.2 Organisatorische Struktur Die Fachschulen sind in Fachrichtungen und Schwerpunkte gegliedert. Der Pflichtunterricht für die Studierenden beträgt in einjährigen 1200, in zweijährigen 2400 und in dreijährigen Bildungsgängen 3600 Unterrichtsstunden. Die Stundentafel ist nach Lernbereichen und Fä-chern gegliedert. Sie umfasst den fachrichtungsübergreifenden, den fachrichtungsbezogenen Lernbereich mit der Projektarbeit und den Differenzierungsbereich. Diese sind aufeinander abzustimmen.

Für Absolventinnen und Absolventen der Fachschule können Aufbaubildungsgänge einge-richtet werden, die in der Regel 600 Unterrichtsstunden umfassen.

1.3 Didaktische Konzeption

Handlungsorientierung

Die Entwicklung einer umfassenden Handlungskompetenz erfordert die Orientierung des Un-terrichts an der Bearbeitung beruflicher Aufgaben. In diesem Zusammenhang wird mit Hand-lungsorientierung das didaktische und lernorganisatorische Konzept für die Gestaltung des Unterrichts bezeichnet. Der Unterricht soll die Studierenden zunehmend in die Lage verset-zen, die Verantwortung für ihren Lern- und Entwicklungsprozess zu übernehmen.

Handlungsorientierte Lernprozesse sind durch folgende Merkmale gekennzeichnet:

− Den Ausgangspunkt des Lernens bildet eine berufliche Aufgabe, die zum Handeln auffor-dert.

− Die Handlung knüpft an die Erfahrungen der Lernenden an.

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Fachschule für Technik – Fachrichtung Mechatronik

Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachschule/ Seite 13 von 38

− Die Handlung wird von den Lernenden selbstständig geplant, durchgeführt, korrigiert und ausgewertet.

− Die Lernprozesse werden von sozialen und kooperativen Kommunikationsprozessen be-gleitet.

− Die Ergebnisse der Lernprozesse müssen hinsichtlich ihres Nutzens reflektiert werden.

Handlungsfelder

Handlungsfelder sind zusammengehörige Aufgabenkomplexe mit beruflichen sowie lebens- und gesellschaftsbedeutsamen Handlungssituationen, zu deren Bewältigung befähigt werden soll. Handlungsfelder sind mehrdimensional, indem sie berufliche, gesellschaftliche und indi-viduelle Problemstellungen miteinander verknüpfen. Die Gewichtung der einzelnen Dimensi-onen kann dabei variieren.

Lernfelder

Lernfelder sind didaktisch begründete, schulisch aufbereitete Handlungsfelder. Sie fassen komplexe Aufgabenstellungen zusammen, deren unterrichtliche Bearbeitung in handlungsori-entierten Lernsituationen erfolgt. Lernfelder sind durch Zielformulierungen im Sinne von Kompetenzbeschreibungen und durch Inhalte ausgelegt. Die Konkretisierung der Lernfelder durch Lernsituationen wird in Bildungsgangkonferenzen geleistet.

Lernfelder sind mit Zeitrichtwerten versehen.

Lernsituationen

Das Lernen in Lernfeldern wird über Lernsituationen organisiert und strukturiert. Lernsituati-onen sind didaktisch ausgewählte praxisrelevante Aufgaben. Sie werden durch die Bildungs-gangkonferenz entwickelt und festgelegt. Die Bildungsgangkonferenz muss sicherstellen, dass durch die Gesamtheit der Lernsituationen die Intentionen des Lernfeldes insgesamt erfasst werden. Lernen in Lernsituationen ist handlungsorientiertes Lernen.

Fächer

Fächer sind landeseinheitlich inhaltlich-organisatorische Einheiten, die auf den Zeugnissen ausgewiesen und benotet werden. Sie sind mit zugeordneten Jahresstunden in den Stundenta-feln für die Fachschulen festgelegt.

Inhalte, die aufgrund von KMK- Vereinbarungen ausgewiesen werden müssen, sind den Lernfeldern zugeordnet.

Selbstlernphasen

Von den Unterrichtsstunden des fachrichtungsübergreifenden und des fachrichtungsbezoge-nen Lernbereichs können unter Einbeziehung der in der Rahmenstundentafeln E1 bis E3 aus-gewiesenen Projektarbeit bis zu 20 v. H., jedoch nicht mehr als 480 Unterrichtsstunden, als betreute und durch Lehrkräfte vor- und nachbereitete andere Lernformen (Selbstlernphasen) organisiert werden. (APO-BK Anlage E)

Selbstlernphasen fordern in besonderer Weise dazu auf, Verantwortung für Lernprozess und Kompetenzentwicklung zu übernehmen. Dies geschieht dadurch, dass die Lehrenden schritt-weise die Verantwortung für die Organisation des Lernens an die Studierenden abgeben. Die Studierenden werden zunehmend in die Lage versetzt, das eigene Lernverhalten zu reflektie-ren, zu steuern, zu kontrollieren und zu entwickeln.

Damit verändert sich auch die Rolle der Lehrenden: Individuelle Lernprozesse sind zu bera-ten, zu begleiten und zu unterstützen. Kommunikationsstrukturen zwischen Lehrenden und

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Studierenden, die individuelle Lernzeiten, individuelle Lerntempi und das Lernen an anderen Orten in Einzel-, Partner- oder Gruppenarbeit berücksichtigen, sind zu entwickeln. Eine be-sondere Herausforderung für die Lehrenden ist die sinnvolle Verknüpfung von Präsenz- und Selbstlernphasen.

Die organisatorischen Regelungen zu den Selbstlernphasen trifft die Bildungsgangkonferenz. Sie stimmt die Selbstlernphasen mit der didaktischen Jahresplanung ab und entwickelt Krite-rien zur Leistungsbewertung.

Die Inhalte der Selbstlernphasen werden aus dem Lehrplan abgeleitet und sind in Lernsituati-onen eingebettet. Dabei können sie mit zunehmendem Kompetenzgewinn umfangreicher und komplexer werden. Dies kann von der unterrichtsvorbereitenden Erarbeitung von Aufgaben über die Bearbeitung eines linear aufgebauten Lernprogramms bis zur völlig selbständigen Erarbeitung einer Lernsituation reichen. Methodisch sind hierbei Fallstudie oder Studienbrief ebenso möglich wie die Nutzung von E-Learning-Verfahren. Letztere tragen durch die Nut-zung elektronischer Kommunikationsmittel zur zusätzlichen Kompetenzerweiterung im me-thodischen Bereich und bei der Lernorganisation in Einzel- oder Gruppenarbeit bei.

Der Lernerfolg fließt in die Leistungsbewertung ein. Dabei trägt die Form der Leistungsüber-prüfung der Dauer, dem Umfang und der Komplexität der Selbstlernphase Rechnung. Die Benotung der Arbeitsergebnisse einer Selbstlernphase wird bei der Bewertung der Fächer berücksichtigt, denen das jeweilige Lernfeld zugeordnet ist. Bei einer Gruppenarbeit ist darauf zu achten, dass die Arbeitsergebnisse den einzelnen Studierenden zugeordnet werden können.

Projektarbeit

Die Projektarbeit hat aufgrund ihres Stellenwertes in der Stundentafel den Status eines Faches und wird auf dem Zeugnis unter Angabe des Themas bzw. der Themen mit einer Note ausge-wiesen. Die unterrichtliche Umsetzung erfolgt in der zweiten Hälfte des Bildungsgangs in der Regel zeitlich zusammenhängend (geblockt). In der Vollzeitform findet während der Projekt-arbeit kein weiterer Unterricht statt.

Die Projektarbeit liefert den lernorganisatorischen Rahmen, in dem, losgelöst von Zuordnun-gen zu anderen Fächern oder Lernfeldern, erworbene Kompetenzen bei der Durchführung eines umfassenden berufsrelevanten Projektes angewandt und weiterentwickelt werden kön-nen. Dies gilt in besonderem Maße für die im Rahmen von Selbstlernphasen erworbenen Kompetenzen.

Für die Projektarbeit werden keine inhaltlichen Vorgaben gemacht. Die Themen der Projekte können durch die Arbeitsgruppen selbst gewählt werden. Dabei stehen die Lehrenden bera-tend zur Seite, um zu gewährleisten, dass die Projekte sowohl realisierbar sind als auch dem der Kompetenzentwicklung entsprechenden Anforderungsniveau gerecht werden. Die Projek-te werden in Arbeitsgruppen teamorientiert durchgeführt. Die Gestaltung und der Verlauf des Arbeitsprozesses ist neben der Erstellung und Präsentation eines Arbeitsproduktes als Ergeb-nis der Projektarbeit anzusehen.

Die Lehrenden haben während der Umsetzung des Projektes die Aufgabe, durch ihre moderie-rende und beratende Unterstützung adäquate Rahmenbedingungen zu schaffen.

In der Projektarbeit werden die Leistungen der einzelnen Studierenden bewertet. Dabei sind sowohl prozess- als auch situationsorientierte Formen der Lernerfolgsüberprüfung vorzuse-hen.

Bildungsgangarbeit

Die zentrale didaktische Arbeit wird in den Bildungsgangkonferenzen geleistet; hier finden die nach APO-BK notwendigen Festlegungen und Absprachen sowie die wesentlichen päda-gogischen Beratungen und Abstimmungen zur Leistungsbewertung statt. Die Umsetzung der

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in den vorherigen Abschnitten beschriebenen didaktischen Konzeption erfolgt in einer didak-tischen Jahresplanung durch die Bildungsgangkonferenz.

Die Bildungsgangkonferenz hat im Rahmen der Umsetzung des Lehrplans folgende Aufga-ben:

− Konkretisierung der Lernfelder durch Lernsituationen, wobei zu beachten ist, dass die im Lehrplan enthaltenen Kompetenzbeschreibungen, Inhaltsangaben und Zeitrichtwerte ver-bindlich sind.

− ggf. weitere Festlegung/Änderung der Zuordnung von FHR-Standards. Die FHR-Standards sind Bestandteil des Lehrplans.

− Planung der Lernorganisation; ggf. unter Berücksichtigung von Selbstlernphasen.

− Planung der Projektarbeit.

− Leistungsbewertung.

− Planung des Fachschulexamens.

− Evaluation.

Die genannten Aufgaben sind in der didaktischen Jahresplanung zu dokumentieren.

KMK-FHR- Standards

Die im Beschluss der Kultusministerkonferenz festgelegten Standards (siehe 1.4) sind im Ka-pitel „2.7 Lernfelder“ unter "Beschreibung der Lernfelder" den Fächern bzw. den Inhalten zugeordnet, soweit diese nicht über die Fächer des fachrichtungsübergreifenden Lernbereichs abgedeckt werden. Für eine vereinfachte Darstellung der Zuordnung sind dort nur die Ziffern der Nummerierungen aufgenommen, die im folgenden Kapitel: „IV Standards“ festgelegt wurden.

1.4 Hinweise zum Erwerb der bundesweiten Fachhochschulreife

Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.06.1998 i. d. F. vom 09.03.2001)

I. Vorbemerkungen

Die Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen geht davon aus, dass berufliche Bildungsgänge in Abhängigkeit von den jeweiligen Bildungs-zielen, -inhalten sowie ihrer Dauer Studierfähigkeit bewirken können.

Berufliche Bildungsgänge fördern fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse sowie Leistungsbereitschaft, Selbstständigkeit, Kooperationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und kreatives Problemlöseverhalten. Dabei werden auch die für ein Fachhochschulstudium erforderlichen Lern- und Arbeitstechniken vermittelt.

II. Voraussetzungen für den Erwerb der Fachhochschulreife nach dieser Vereinbarung

Die Fachhochschulreife nach dieser Vereinbarung kann erworben werden in Verbindung mit dem

[...]

− Abschluss einer Fachschule/Fachakademie

Der Erwerb der Fachhochschulreife über einen beruflichen Bildungsgang setzt in diesem Bil-dungsgang den mittleren Bildungsabschluss voraus. Der Nachweis des mittleren Bildungsab-schlusses muss vor dem Eintritt in die Abschlussprüfung erbracht werden.

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Die Fachhochschulreife wird ausgesprochen, wenn in den einzelnen originären beruflichen Bildungsgängen die zeitlichen und inhaltlichen Rahmenvorgaben eingehalten werden. Außer-dem muss die Erfüllung der in dieser Vereinbarung festgelegten inhaltlichen Standards über eine Prüfung (vgl. Ziff. V) nachgewiesen werden. Diese kann entweder in die originäre Ab-schlussprüfung integriert oder eine Zusatzprüfung sein.

[...]

III. Rahmenvorgaben

Folgende zeitliche Rahmenvorgaben müssen erfüllt werden:

1. Sprachlicher Bereich 240 Stunden Davon müssen jeweils mindestens 80 Stunden auf Mutter-sprachliche Kommunikation/Deutsch und auf eine Fremd-sprache entfallen.

2. Mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich 240 Stunden

3. Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich mindestens 80 Stunden (einschließlich wirtschaftswissenschaftlicher Inhalte)

Diese Stunden können jeweils auch im berufsbezogenen Bereich erfüllt werden, wenn es sich um entsprechende Unterrichtsangebote handelt, die in den Lehrplänen ausgewiesen sind. Die Schulaufsichtsbehörde legt für jeden Bildungsgang fest, wo die für die einzelnen Bereiche geforderten Leistungen zu erbringen sind.

IV. Standards

1. Muttersprachliche Kommunikation/Deutsch

Der Lernbereich „Mündlicher Sprachgebrauch“ vermittelt und festigt wesentliche Techniken situationsgerechten, erfolgreichen Kommunizierens in Alltag, Studium und Beruf.

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Fähigkeiten erwerben,

1.1 unterschiedliche Rede- und Gesprächsformen zu analysieren, sachgerechte und manipu-lierende Elemente der Rhetorik zu erkennen,

1.2 den eigenen Standpunkt in verschiedenen mündlichen Kommunikationssituationen zu vertreten,

1.3 Referate zu halten, dabei Techniken der Präsentation anzuwenden und sich einer an-schließenden Diskussion zu stellen.

Im Lernbereich „Schriftlicher Sprachgebrauch“ stehen vor allem die Techniken der präzisen Informationswiedergabe und der schlüssigen Argumentation – auch im Zusammenhang mit beruflichen Erfordernissen und Anforderungen des Studiums – im Mittelpunkt.

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Fähigkeit erwerben,

1.4 komplexe Sachtexte über politische, kulturelle, wirtschaftliche, soziale und berufsbezo-gene Themen zu analysieren (geraffte Wiedergabe des Inhalts, Analyse der Struktur und wesentlicher sprachlicher Mittel, Erkennen und Bewertung der Wirkungsabsicht, Erläute-rung von Einzelaussagen, Stellungnahme) und

1.5 Kommentare, Interpretationen, Stellungnahmen oder Problemerörterungen – ausgehend von Texten oder vorgegebenen Situationen – zu verfassen (sachlich richtige und schlüs-sige Argumentation, folgerichtiger Aufbau, sprachliche Angemessenheit, Adressaten- und Situationsbezug) oder

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1.6 literarische Texte mit eingegrenzter Aufgabenstellung zu interpretieren (Analyse von inhaltlichen Motiven und Aspekten der Thematik, der Raum- und Zeitstruktur, ggf. der Erzählsituation, wichtiger sprachlicher und ggf. weiterer Gestaltungselemente).

2. Fremdsprache

Das Hauptziel des Unterrichts in der fortgeführten Fremdsprache ist eine im Vergleich zum Mittleren Schulabschluss gehobene Kommunikationsfähigkeit in der Fremdsprache für All-tag, Studium und Beruf. Dazu ist es erforderlich, den allgemeinsprachlichen Wortschatz zu festigen und zu erweitern, einen spezifischen Fachwortschatz zu erwerben sowie komplexe grammatikalische Strukturen gebrauchen zu lernen.

Verstehen (Rezeption)

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Fähigkeit erwerben,

2.1 anspruchsvollere allgemeinsprachliche und fachsprachliche Äußerungen und unterschied-liche Textsorten (insbesondere Gebrauchs- und Sachtexte) – ggf. unter Verwendung von fremdsprachigen Hilfsmitteln – im Ganzen zu verstehen und im Einzelnen auszuwerten.

Sprechen und Schreiben (Produktion)

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Fähigkeit erwerben,

2.2 Gesprächssituationen des Alltags sowie in berufsbezogenen Zusammenhängen in der Fremdsprache sicher zu bewältigen und dabei auch die Gesprächsinitiative zu ergreifen,

2.3 auf schriftliche Mitteilungen komplexer Art situationsgerecht und mit angemessenem Ausdrucksvermögen in der Fremdsprache zu reagieren,

2.4 komplexe fremdsprachige Sachverhalte und Problemstellungen unter Verwendung von Hilfsmitteln auf Deutsch wiederzugeben und entsprechende in Deutsch dargestellte Inhal-te in der Fremdsprache zu umschreiben.

3. Mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich

Die Schülerinnen und Schüler sollen ausgehend von fachrichtungsbezogenen Problemstellun-gen grundlegende Fach- und Methodenkompetenzen in der Mathematik und in Naturwissen-schaften bzw. Technik erwerben.

Dazu sollen sie

3.1 Einblick in grundlegende Arbeits- und Denkweisen der Mathematik und mindestens einer Naturwissenschaft bzw. Technik gewinnen,

3.2 erkennen, dass die Entwicklung klarer Begriffe, eine folgerichtige Gedankenführung und systematisches, induktives und deduktives, gelegentlich auch heuristisches Vorgehen Kennzeichen mathematisch- naturwissenschaftlich-technischen Arbeitens sind,

3.3 Vertrautheit mit der mathematischen und naturwissenschaftlich-technischen Fachsprache und Symbolik erwerben und erkennen, dass Eindeutigkeit, Widerspruchsfreiheit und Vollständigkeit beim Verbalisieren von mathematischen bzw. naturwissenschaftlich-technischen Sachverhalten vor allem in Anwendungsbereichen für deren gedankliche Durchdringung unerlässlich sind,

3.4 befähigt werden, fachrichtungsbezogene bzw. naturwissenschaftlich-technische Aufgaben mit Hilfe geeigneter Methoden zu lösen,

3.5 mathematische Methoden anwenden können sowie Kenntnisse und Fähigkeiten zur Aus-wahl geeigneter Verfahren und Methoden mindestens aus einem der weiteren Bereiche besitzen:

3.5.1 Analysis (Differential- und Integralrechnung),

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3.5.2 Beschreibung und Berechnung von Zufallsexperiment, einfacher Wahrscheinlich-keit, Häufigkeitsverteilung sowie einfache Anwendungen aus der beurteilenden Statistik,

3.5.3 Lineare Gleichungssysteme und Matrizenrechnung,

3.6 reale Sachverhalte modellieren können (Realität – Modell – Lösung – Realität),

3.7 grundlegende physikalische, chemische, biologische oder technische Gesetzmäßigkeiten kennen, auf fachrichtungsspezifische Aufgabenfelder übertragen und zur Problemlösung anwenden können,

3.8 selbstständig einfache naturwissenschaftliche bzw. technische Experimente nach vorge-gebener Aufgabenstellung planen und durchführen,

3.9 Ergebnisse ihrer Tätigkeit begründen, präsentieren, interpretieren und bewerten können.

V. Prüfung

1. Allgemeine Grundsätze

Für die Zuerkennung der Fachhochschulreife ist jeweils eine schriftliche Prüfung in den drei Bereichen – muttersprachliche Kommunikation/Deutsch, Fremdsprache, mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich – abzulegen, in der die in dieser Vereinbarung festgelegten Standards nachzuweisen sind. Für die Zuerkennung der Fachhochschulreife für Absolventinnen und Absolventen der mindestens zweijährigen Fachschulen kann der Nach-weis der geforderten Standards in zwei der drei Bereiche auch durch kontinuierliche Leis-tungsnachweise erbracht werden. Soweit die zeitlichen und inhaltlichen Rahmenvorgaben dieser Vereinbarung durch die Stundentafeln und Lehrpläne der genannten beruflichen Bil-dungsgänge abgedeckt und durch die Abschlussprüfung des jeweiligen Bildungsgangs oder eine Zusatzprüfung nachgewiesen werden, gelten die Bedingungen dieser Rahmenvereinba-rung als erfüllt.

Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern er-reicht sind (§ 16, Abs. 4 der Anlage E zur APO-BK).

Die schriftliche Prüfung kann in einem Bereich durch eine schriftliche Facharbeit mit an-schließender Präsentation der Ergebnisse im Rahmen eines Kolloquiums unter prüfungsge-mäßen Bedingungen ersetzt werden.

2. Festlegungen für die einzelnen Bereiche

a) Muttersprachliche Kommunikation/Deutsch

In der schriftlichen Prüfung mit einer Dauer von mindestens drei Stunden ist eine der fol-genden Aufgabenarten zu berücksichtigen:

− (textgestützte) Problemerörterung, − Analyse nichtliterarischer Texte mit Erläuterung oder Stellungnahme, − Interpretation literarischer Texte.

b) Fremdsprachlicher Bereich

In der schriftlichen Prüfung mit einer Dauer von mindestens 1½ Stunden, der ein oder mehrere Texte, ggf. auch andere Materialien zu Grunde gelegt werden, sind Sach- und Problemfragen zu beantworten und persönliche Stellungnahmen zu verfassen. Zusätzlich können Übertragungen in die Muttersprache oder in die Fremdsprache verlangt werden.

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c) Mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich

In der schriftlichen Prüfung mit einer Dauer von mindestens zwei Stunden soll nachge-wiesen werden, dass die Schülerinnen und Schüler in der Lage sind, komplexe Aufgaben-stellungen selbstständig zu strukturieren, zu lösen und zu bewerten, die dabei erforderli-chen mathematischen oder naturwissenschaftlich-technischen Methoden und Verfahren auszuwählen und sachgerecht anzuwenden.

VI. Schlussbestimmungen

[...]

Mit dem erfolgreichen Abschluss eines mindestens zweijährigen Fachschulbildungsganges (in Vollzeitform) erwerben die Absolventinnen und Absolventen die Fachhochschulreife.

Die Fächer, in denen durch den Unterricht die vorgegebenen Standards erfüllt werden, sind in den Stundentafeln ebenso festgelegt wie die Fächer für die Fachhochschulreifeprüfung.

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2 Fachschule für Technik, Fachrichtung Mechatronik

2.1 Berufsbild und Ausbildungsziel Technikerinnen und Techniker der Fachrichtung Mechatronik verfügen über ein breites Spektrum beruflicher Qualifikationen, die ihnen Wege zu vielfältigen Tätigkeiten eröffnen. Diese können sowohl übergreifende, koordinierende als auch spezifische, Technik gestaltende Aufgaben umfassen. Dabei sind einerseits die Mitwirkung im Rahmen arbeitsteiligen Vorge-hens und andererseits die selbständige Abwicklung von komplexen Projekten möglich. Das berufliche Handeln ist bestimmt durch ein methodengeleitetes Vorgehen sowie die permanen-te Reflexion der jeweiligen Bedingungen und Konsequenzen. Die Befähigung zur Beurteilung der ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Bedingungen von Technik in zuneh-mend international geprägten Entwicklungen schließt die Bereitschaft und Fähigkeit zur hu-man-, sozial- und umweltverträglichen Technikgestaltung ein.

Das Gelingen geschäftlicher Kooperationen setzt eine zielgerichtete Kommunikation voraus, die sich auf Fremdsprachenkompetenz, interkulturelles Verständnis, Informationskompetenz und die Kenntnis nationaler beruflicher Gegebenheiten stützt.

Technikerinnen und Techniker der Fachrichtung Mechatronik werden in den folgenden Hand-lungsfeldern eingesetzt:

− Planung, Entwicklung und Herstellung von mechatronischen Systemen

− Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von mechatronischen Systemen

− Prozess und Systembetreuung

− Kundenbetreuung und Schulung

− Projektmanagement.

Die Planung, Entwicklung und Herstellung mechatronischer Systeme, z. B. Einzelkomponen-ten, Maschinen, Fertigungs- und Produktionsanlagen, umfasst den Auftrag, kundenspezifi-sche, an Qualitätsstandards gebundene Lösungen, zu entwickeln. Dabei steht die Integration von mechanischen, elektrischen/elektronischen und informationstechnischen Baugruppen zu komplexen Systemen im Vordergrund. Durch die Analyse und Synthese von bereits vorhan-denen mechatronischen Systemen werden Geräte und Anlagen modifiziert und weiterentwi-ckelt.

Im Rahmen der Montage und Inbetriebnahme mechatronischer Systeme erfüllen Technikerin-nen und Techniker den Auftrag, mechatronische Systeme, z. B. Maschinen, Fertigungs-, Montage-, Verpackungsanlagen, für die anforderungsspezifische Nutzung bereitzustellen. Ihr Verantwortungsbereich umfasst dabei die Planung, Steuerung, Überwachung und Kontrolle der Montagearbeiten und die Inbetriebnahme mechatronischer Systeme.

Die Instandhaltung ist während der Nutzungsphase mechatronischer Systeme ein weiterer Aufgabenbereich der Technikerinnen und Techniker. Hier haben sie den Auftrag, die Funkti-onserfüllung der Maschinen, Geräte und Anlagen auch unter arbeitsorganisatorischen, öko-nomischen und ökologischen Gesichtspunkten zu prüfen und zu beurteilen. Die sich daraus ergebenden Maßnahmen – Erhaltung, Wiederherstellung und Ausbau der Funktionsfähigkeit zum einen und Stilllegung, Demontage und Recycling zum anderen – sind von ihnen zu pla-nen, zu organisieren, durchzuführen, zu überwachen und zu kontrollieren.

In komplexen teil- oder vollautomatisierten Produktionsabläufen werden Technikerinnen und Techniker in der Prozess- und Systembetreuung eingesetzt.

Ihre Aufgabe ist es, zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit sowohl eine möglichst hohe Auslastung als auch einen störungsfreien und kontinuierlichen Produktionsablauf zu gewähr-leisten. Technikerinnen und Techniker kennen die Anforderungen zur Herstellung der Be-

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triebsbereitschaft aller für den Arbeitsablauf notwendigen Komponenten und Prozesse. Auf-tretende Fehler werden von ihnen erfasst, analysiert, dokumentiert und Maßnahmen zur Wie-derherstellung der Betriebsbereitschaft veranlasst. Insbesondere haben sie die Aufgabe, Mate-rial-, Energie- und Informationsflüsse aufrechtzuerhalten. Technikerinnen und Techniker be-herrschen dazu den Einsatz moderner Informationstechnik.

Zum Berufsbild von Technikerinnen und Technikern gehört die Pflege des Kontakts zur – auch internationalen – Kundschaft sowie deren Betreuung. Hierbei entwickeln sie kundenspe-zifische Problemlösungen und präsentieren diese im Rahmen von Beratungs- und Verkaufs-gesprächen. Sie übergeben mechatronische Systeme an den Auftrag gebenden Betrieb, erstel-len kundenspezifische Unterlagen und führen Schulungen von Betriebs- und Wartungsperso-nal durch.

Technikerinnen und Techniker übernehmen Teilaufgaben im Rahmen von Projekten oder leiten eigenverantwortlich mittlere und kleinere Projekte. Die Kenntnis der Methoden des Projektmanagements und ihre zielgerichtete Anwendung sind dazu unerlässlich.

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2.2 Stundentafel

Unterrichtsstunden

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich Deutsch/Kommunikation1,2

Fremdsprache1,2

Politik/Gesellschaftslehre1

Betriebs- und Personalwirtschaft

400 – 600 80 – 160

80 – 160

80

80 – 120

Fachrichtungsbezogener Lernbereich Mechatronik1

Informationstechnik1

Prozessorganisation und Prozessmanagement1

Automatisierungstechnik1

Projektarbeit

1800 – 2000 400 – 520

300 – 460

280 – 380

400 – 520

160 – 320

Differenzierungsbereich3 Mathematisch/naturwissenschaftliche Grundlagen

Arbeitsstudien

Berufspädagogik

Rechnergestützte Messwerterfassung und -auswertung

Lokale Netze

CAD/CAM-Technik

Robotertechnik

Fremdsprache

0 – 200 40 – 80

80

80

40 – 80

40 – 80

40 – 80

40 – 80

40 – 80

mindestens 2400

1 Fächer zum Erwerb der Fachhochschulreife. 2 Deutsch/Kommunikation und Fremdsprache müssen bei Erwerb der Fachhochschulreife im Umfang von zu-

sammen mindestens 240 Unterrichtsstunden erteilt werden. 3 Auswahl gemäß Kapitel 2.4.

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2.3 Fachrichtungsübergreifender Lernbereich Der fachrichtungsübergreifende Lernbereich ist Bestandteil des handlungsorientierten Lernens an Fachschulen. Besonders zu berücksichtigen sind:

− Lerntechniken

− Präsentationstechniken

− Projekt- und Gruppenarbeitstechniken

− moderne Kommunikationstechniken.

Die Konzeption der jeweiligen Lernsituation ist so vorzunehmen, dass der fachrichtungsüber-greifende Lernbereich in die didaktische Planung einzubeziehen ist. Dies ist bei den vorlie-genden Lernfeldbeschreibungen berücksichtigt. Zu den Fächern des fachrichtungsübergrei-fenden Lernbereichs liegt ein getrennt veröffentlichter Lehrplan vor. (Lehrplan für die Fach-schule in Nordrhein-Westfalen – fachrichtungsübergreifender Lernbereich – Heft 7001)1

Die Fächer des fachrichtungsübergreifenden Lernbereichs sind:

Fach

1 Deutsch/Kommunikation

2 Fremdsprache

3 Politik/Gesellschaftslehre

4 Betriebs- und Personalwirtschaft

2.4 Differenzierungsbereich Nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufs-kollegs (APO-BK) vom 26.05.1999 in der jeweils gültigen Fassung, wird der Differenzie-rungsbereich im Rahmen der Anlage E1 – E3 angeboten. Dieses Angebot ist von den Studie-renden bis zu einem Gesamtstundenvolumen von

− 1200 Unterrichtsstunden bei einjährigen Fachschulen

− 2400 Unterrichtsstunden bei zweijährigen Fachschulen und

− 3600 Unterrichtsstunden bei dreijährigen Fachschulen

verpflichtend wahrzunehmen.

Im Differenzierungsbereich können Ergänzungs-, Erweiterungs- und Vertiefungsangebote nach den individuellen Fähigkeiten und Neigungen bzw. Eingangsvoraussetzungen der Stu-dierenden eingerichtet werden. Das Angebot muss entsprechend den individuellen Bedürfnis-lagen gestreut sein, d. h. eine Wahl grundsätzlich ermöglichen. Der auf das Individuum bezo-gene Differenzierungsunterricht findet außerhalb des Klassenverbandes statt. Die Unterrichts-belegung ergibt sich aus dem Wahlverhalten der Studierenden.

1 Dieser Lehrplan weist die Standards zur Erlangung der Fachhochschulreife gemäß Vereinbarung über den

Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.06.1998 i.d.F. vom 09.03.2001 aus.

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2.5 Lernfelder

2.5.1 Übersicht der Lernfelder

Lernfelder Zeitrichtwerte/UStd.

1. Ausbildungs-abschnitt

2. Ausbildungs-abschnitt

1 Lernen und arbeiten im inner- und außerbetriebli-chen Bereich

140 – 280

2 Projekte planen und durchführen 180 – 340

3 Mechatronische Systeme installieren und in Betrieb nehmen

360 – 620

4 Mechatronische Systeme konstruieren und dimen-sionieren

440 – 640

5 Mechatronische Systeme instand halten und modi-fizieren

380 – 600

6 Produktionsprozesse planen, organisieren und op-timieren

160 – 280

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2.5.2 Beschreibung der Lernfelder

Lernfeld 1: Lernen und arbeiten im inner- und außerbetrieblichen Bereich

Ausbildungsabschnitt 1 Zeitrichtwert: 140 – 280 Stunden

Angestrebte Kompetenzen

Die Studierenden kommunizieren zielgerichtet auf internationaler Ebene im Fachgebiet unter Be-rücksichtigung nationaler Gegebenheiten und kultureller Besonderheiten.

Sie planen, realisieren und dokumentieren Konzepte zur aktiven Betreuung und Schulung im Auftrag gebenden Betrieb während der gesamten Nutzungsdauer mechatronischer Systeme.

Sie steuern Lernprozesse in eigener Verantwortung auf der Basis ihres methodischen Wissens.

Organisation, Verfahren und Mittel der beruflichen Tätigkeit

Gegenstände der beruflichen Tätigkeit

Betriebliche, gesellschaftliche und individuelle Anforderungen an Technik und berufliche Tätigkeit

− Analyse, Planung, Durch-führung, Dokumentation, Präsentation und Reflexion beruflicher Tätigkeit.

− betriebliche und außerbe-triebliche Kooperation und Kommunikation

− Unternehmensebene: – Projektdurchführung – Betriebsrepräsentanz – Kundenbetreuung – Schulungsmaßnahmen

− Individuelle Ebene: – Weiterbildung

− lebensbegleitendes Lernen – selbständiges, kreatives und

kooperatives Lernen – zielgerichtetes und verantwort-

liches Lernen und Arbeiten in multimedialer Umgebung

– international geprägte Ent-wicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft

– Sprachkompetenz – interkulturelles Verständnis

Inhaltliche Beiträge der Fächer

Fächer Zeitrichtwert Inhaltsbereiche KMK-Standards

Deutsch/ Kommunikation

40 – 80 − Analyse, Gestaltung und Bewertung von Kommunikationssituationen

1.1, 1.3, 1.4, 1.6

Fremdsprache 40 - 80 − Situation tasks – meeting people and socializing – presenting one’s compa-

ny/enterprise – taking part/making arrangements

in/for meetings – seeking employment in an inte-

grated Europe

2.1, 2.2, 2.4

Politik/Ge-sellschaftslehre

40 − arbeitsrechtliche Probleme − politische Aspekte in Gesellschaft

und Wirtschaft

Betriebs- und Personalwirt-schaft

0 – 40 − betriebliche Organisation − rechtliche Rahmenbedingungen − Arbeit und Arbeitsplätze − Personalentwicklung

Informations-technik

20 – 40 − IuK-Technologien (Kommunikation, Dokumentation, Präsentation, Visua-lisierung)

− internationale Standards und Normen

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Lernfeld 2: Projekte planen und durchführen

Ausbildungsabschnitt 1 – 2 Zeitrichtwert: 180 – 340 Stunden

Angestrebte Kompetenzen

Die Studierenden arbeiten im Team an kundenspezifischen Aufgabenstellungen. Mit Hilfe des Pro-jektmanagements entwickeln sie Strukturen und Spielregeln für die Zusammenarbeit der Beteiligten und Techniken und Hilfsmittel zur Projektverfolgung. Sie erfassen die Gesamtheit der Planungs-, Leitungs- und Kontrollaktivitäten eines Projektes. Verantwortlich definieren, planen, kontrollieren und dokumentieren sie das Projekt ergebnis-, termin-, qualitäts- und kostengerecht.

Sie dokumentieren und kommunizieren in englischer Sprache.

Das Projekt und die Projektdurchführung werden unter arbeitsorganisatorischen, technischen, öko-nomischen und ökologischen Gesichtspunkten bewertet.

Organisation, Verfahren und Mittel der beruflichen Tätigkeit

Gegenstände der beruflichen Tätigkeit

Betriebliche, gesellschaftliche und individuelle Anforderun-gen an Technik und berufliche Tätigkeit

− Projektdefinition − Projektplanung − Projektkontrolle − Projektabschluss

− Projektleitung − Projektstartsitzung − Projektstrukturplan − Projektterminplan − Aufwand- und Kostenplan − Sachfortschritt-, Termin-

und Kostenkontrolle − Projektbesprechungen − Projektdokumentation − Projektabschlussanalyse

− Durchführung, Reflexion und Bewertung von Planungs-, Leitungs- und Kontrollaktivi-täten nach technischen, wirt-schaftlichen, ökologischen und ergonomischen Aspekten

Inhaltliche Beiträge der Fächer

Fächer Zeitrichtwert Inhaltsbereiche KMK-Standards

Deutsch/ Kommunikation

20 – 40 − Gestaltung von Kommunikationssituationen − Analyse von Kommunikationssituationen

1.2, 1.3, 1.5

Fremdsprache 40 – 80 − taking part in meetings and conferences − making arrangements for meetings, confer-

ences and communicating − discussing results − comparing and evaluating alternatives

forward planning

2.2, 2.3

Politik/Ge-sellschaftslehre

0 – 40 − Führen von Mitarbeiterinnen und Mitarbei-tern

− Instrumente der Personalwirtschaft − arbeitsrechtliche Probleme

Betriebs- und Personalwirt-schaft

40 − Analyse und Bewertung von Arbeitsplätzen − Material- und produktionswirtschaftliche

Entscheidungen − Marketingstrategien − Kostenrechnung

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Inhaltliche Beiträge der Fächer

Fächer Zeitrichtwert Inhaltsbereiche KMK-Standards

Informations-technik

40 – 80 − Kommunikation mit Hilfe multimedialer Einrichtungen

− Darstellung von Informationssystemen und Geschäftsprozessen

− Textverarbeitung − Tabellenkalkulation − Datenbank − Projektplanung − Präsentation − grafische Informationsdarstellung

Prozessorgani-sation und Pro-zessmanage-ment

40 – 60 − Projektmanagement: – Projektdefinition – Projektplanung – Projektkontrolle – Projektabschluss

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Lernfeld 3: Mechatronische Systeme installieren und in Betrieb nehmen

Ausbildungsabschnitt Zeitrichtwert: 360 – 600 Stunden

Angestrebte Kompetenzen

Die Studierenden analysieren und prüfen Montage- und Inbetriebnahmeaufträge für mechatronische Systeme in automatisierten Anlagen.

Sie bestimmen aus den ermittelten Anforderungen die Arbeitsziele. Sie planen, organisieren und dokumentieren die notwendigen Lern- und Arbeitsschritte für eine anwendungsgerechte Problemlö-sung.

Sie wählen für die Montage und Inbetriebnahme geeignete Mess-, Prüf- und rechnergestützte Diagnose-verfahren aus, wenden diese an und werten die Ergebnisse aus.

Die erforderlichen Maßnahmen zur Bereitstellung der Funktionsfähigkeit mechatronischer Geräte und Anlagen werden von Ihnen selbstständig geplant, durchgeführt, überprüft und dokumentiert oder mittels konkreter technischer Beschreibungen initiiert.

Sie analysieren ihre Ergebnisse unter betriebswirtschaftlichen, ökologischen und sicherheitstechni-schen Aspekten und konzipieren veränderte Lösungsansätze.

Organisation, Verfahren und Mittel der beruflichen Tätigkeit

Gegenstände der beruflichen Tätigkeit

Betriebliche, gesellschaftliche und individuelle Anforderun-gen an Technik und berufliche Tätigkeit

− Bearbeitung betrieblicher Aufträge bzw. Kundenauf-träge im Rahmen der Mon-tage und Inbetriebnahme:

– Analyse, Planung, Be-reitstellung Aufbau, Test, Inbetriebnahme

− Dokumentation von Anla-gen, Geräten und Bau-gruppen zum Steuern, Re-geln, Messen, Überwachen und Antreiben.

− Fehlersuche und Inbetrieb-nahme von Anlagen:

– Geräte und Verfahren zum Messen und Über-prüfen von elektrischen und nicht elektrischen Größen z. B. zur Stö-rungserkennung

− Kundenbetreuung: – Entwickeln von

Servicekonzepten – Übergabe der Anlage

− Komponenten von mecha-tronischen Systemen

− Sensoren − Datenverarbeitungssysteme

zum Steuern und Regeln von Prozessabläufen

− Leistungsteil (Magnetventile, Schütze, ...)

− Bussysteme − Schnittstellen − Methoden der Inbetrieb-

nahme und Qualitätskontrol-le.

– Prüf- und Messverfahren – Verfahren zur Eingren-

zung und Lokalisierung von Konstruktions- und Montagefehlern

− Vorbereitung und Durchfüh-rung der Fehlerbehebung

− Reflexion und Bewertung von Bereitstellungsmaßnahmen nach technischen, wirtschaft-lichen, ökologischen und er-gonomischen Aspekten

− Normen, Bestimmungen und Sicherheitsvorschriften für die Errichtung und den Betrieb

− Energie- und Materialeinsatz − Einbindung der multimedia-

len Umgebung − Erstellung von technischen

Dokumentationen − Erstellen von Textdokumen-

ten und Präsentationen (z. B. Montageplan, Inbetriebnah-meprotokoll, ....)

− Kommunikation/betriebliche Kommunikation

Inhaltliche Beiträge der Fächer

Fächer Zeitrichtwert Inhaltsbereiche KMK-Standards

Deutsch/ Kommunikation

0 – 20 − Gestaltung von Kommunikationssituationen 1.3, 1.4

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Fachschule für Technik – Fachrichtung Mechatronik

Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachschule/ Seite 29 von 38

Inhaltliche Beiträge der Fächer

Fächer Zeitrichtwert Inhaltsbereiche KMK-Standards

Fremdsprache 0 – 40 − meeting people and socializing − describing products and services − talking part in meet-

ings/conferences/congresses − discussing results − making travel arrangement and preparing

business trips − comparing and evaluating alternatives

2.2

Politik/Ge-sellschaftslehre

0 – 40 − Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen − Instrumente der Personalwirtschaft anwenden − arbeitsrechtliche Probleme einschätzen

Betriebs- und Personalwirt-schaft

0 - 40 − betriebliche Organisationsstrukturen analy-sieren und optimieren

− rechtliche Rahmenbedingungen berücksichti-gen und beachten

− material- und produktionswirtschaftliche Entscheidungen treffen

− Kostenrechnungen als Informations-, Kon-troll- und Entscheidungsinstrument nutzen und bewerten

Mechatronik 120 – 160 − betriebliche Systeme und Anlagen bereitstel-len und in Betrieb nehmen

– Einrichten von elektrischen, hydraulischen und pneumatischen Antriebssystemen

– Einrichten von Handhabungs-, Montage-, Lager- und Transportsystemen

− Inbetriebnahme und Qualitätssicherung – Sicherheitseinrichtungen – Qualitätssicherungssysteme

− Dokumentationen erstellen, aktualisieren und nutzen

– Mess- und Diagnoseprotokolle, ... – Montagepläne, ... – Inbetriebnahmeprotokolle, Prüfprotokolle,...

− Technische Handbücher

3.2 bis 3.4, 3.7 bis 3.9

Informations-technik

80 – 100 − Datenkommunikation − Kommunikationssysteme, lokale Netze,

Netzwerktopologien, Datenübertragung, An-wendungsgebiete standardisierter Netze

− Signalformen, Wandlung, Schnittstellen − Übertragungsmedien, Übertragungssiche-

rung, Zugriffsverfahren, Protokolle

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Inhaltliche Beiträge der Fächer

Fächer Zeitrichtwert Inhaltsbereiche KMK-Standards

Prozessorganisa-tion und Pro-zessmanagement

40 – 60 − Analyse, Planung, Durchführung, Reflexion und Bewertung der Bereitstellung und Inbe-triebnahme

− Projektplanung − Projektskizze − Pflichtenheft − Lösungsstrategien − Tätigkeits- oder Ablaufplan − Materialbedarf und Kostenanalyse − Personaleinsatz − Projektcontrolling − Soll-Ist-Vergleich − Prozessorganisation − Montage − Inbetriebnahme − Einsatz von Computersystemen

– zur Organisation (z. B. MS-Projekt) – zum Bearbeiten, Optimieren und Korrigie-

ren der Fertigungspläne (CAD-Systeme) − Kostenanalyse (Tabellenkalkulation) − Dokumentation (Textverarbeitung) − Präsentation (z. B. Powerpoint) − Kommunikation (z. B. Intranet, Internet,

E-Mail)

Automati-sierungstechnik

120 – 160 − zentrale und dezentrale Prozesssteuerungen bereitstellen und in Betrieb nehmen

− Komponenten von Steuerungssystemen − Sensoren − Datenverarbeitungssysteme zum Steuern von

Prozessabläufen − E/A-Schnittstellen − Verbindungsprogrammierbare Steuerungen,

Speicherprogrammierbare Steuerungen − Programmdokumentation nach EN 61131

bzw. IEC 1131; technische Bussysteme (Asi,- Interbus-S, Profi-, CAN, .…-Bus)

− Sicherheitseinrichtungen EN 60204, VDE 0113.T1

− Überwachungseinrichtungen − Regelungssysteme bereitstellen und in Be-

trieb nehmen − Zeit- und Übertragungsverhalten von Regel-

kreisglieder − Reglertypen − Reglerparametrierung − Prozessüberwachung − Prozessleitrechner − Qualitätssicherungssysteme

3.1, 3.5, 3.6, 3.9

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Lernfeld 4: Konstruieren und dimensionieren mechatronischer Systeme

Ausbildungsabschnitt Zeitrichtwert: 440 – 640 Stunden

Angestrebte Kompetenzen

Die Studieren analysieren und strukturieren nutzerspezifische Aufgabenstellungen. Sie planen und entwickeln Lösungsvarianten im Bereich der Neu- bzw. Anpassungskonstruktion selbständig und im Team unter Berücksichtigung von wechselnden Betriebsbedingungen der Prozessabläufe.

Entwickelte Lösungen werden interdisziplinär bewertet und realisiert.

Technische Dokumentationen z. B. Zeichnungen, Fertigungsunterlagen, Handbücher, Betriebsanwei-sungen, Serviceunterlagen werden unter Beachtung von Vorschriften des Arbeits- und Gesundheits-schutzes erstellt und Änderungen eingearbeitet. Sie erstellen Kommunikationswege durch Informa-tions- und Telekommunikationstechniken.

Die Studierenden führen Konstruktionsbesprechungen in englischer Sprache und erstellen englischspra-chige Dokumente.

Organisation, Verfahren und Mittel der beruflichen Tätigkeit

Gegenstände der beruflichen Tätigkeit

Betriebliche, gesellschaftliche und individuelle Anforderungen an Technik und berufliche Tätigkeit

− Analyse, Planung, Durchführung, Doku-mentation, Präsentation, Auswertung, Optimie-rung und Beurteilung der Arbeit

− Einbindung der multi-medialen Umgebung

− Betriebliche Kooperati-on/Kommunikation

− Baugruppen und Kompo-nenten von mechatroni-schen Systemen

− Automatisierungssyste-me/Robotersysteme

− Antriebssysteme − Prozesssteuerungen − Steuerungen analysieren

und projektieren − Regelungen − Speicherprogrammierbare

Steuerungen − Systemprogramme − Schutzeinrichtungen

− Einbindung von Qualitätsstan-dards

− Normen, Regeln und Sicher-heitsvorschriften

− Sicherheitsfachkraft − Gefährdungsbeurteilung − Berücksichtigung der Umwelt-

verträglichkeit bei der Konstruk-tion und Entsorgung

− Berücksichtigung der Moderni-sierung und Weiterentwicklung von Systemen

− eigenständiges und eigeninitiati-ves Arbeiten

− Kooperation mit Spezialisten − interdisziplinäre Herangehens-

weise − eigenverantwortliche Weiterqua-

lifikation − Personalverantwortung − Wiederverwertung/Entsorgung

Inhaltliche Beiträge der Fächer

Fächer Zeitrichtwert Inhaltsbereiche KMK-Standards

Deutsch/ Kommunikation

0 – 20 − Kommunikation in persönlichen, berufli-chen und gesellschaftlichen Situationen

− Gestaltung von Kommunikationssituatio-nen

1.2, 1.4, 1.5

Fremdsprache 0 – 20 − discussing results − describing products and services − talking part in meet-

ings/conferences/congresses

2.1, 2.2, 2.4

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Fachschule für Technik – Fachrichtung Mechatronik

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Inhaltliche Beiträge der Fächer

Fächer Zeitrichtwert Inhaltsbereiche KMK-Standards

Betriebs- und Personalwirt-schaft

0 – 40 − Kostenrechnung als Informations-, Kontroll- und Entscheidungsinstrument nutzen und bewerten

Mechatronik 160 – 200 − Konzipieren mechatronischer Systeme − Analysieren, Planen und Festlegen des

Auftrags (Pflichten- und Lastenheft, Rest-riktionen)

− Erstellen der Anforderungsliste − Entwerfen von Lösungsvarianten − technisches Bewerten der Lösungsvarian-

ten − Dimensionieren, Gestalten und Optimie-

ren der mechatronischen Bauelemente, Bauteile, Baugruppen (Gestaltungsgrund-sätze) insbesondere:

– Sensoren, Stellglieder und Aktuatoren – E/A –Schnittstellen – elektrische, hydraulische und pneuma-

tische Antriebssysteme – Handhabungs-, Montage-, Lager- und

Transportsysteme − Erstellen der technischen Auftrags- und

Herstellungsunterlagen (Arbeitspläne, Fertigungspläne, Zeichnungen, Stücklis-ten, technische Beschreibungen, Bedie-nungsanleitungen)

3.3, 3.4, 3.7 bis 3.9

Automati-sierungstechnik

160 – 200 − Analyse und Projektierungen von Ver-knüpfungssteuerungen und Ablaufsteue-rungen

− Steuerungen mit Speicher- oder Zeitver-halten, Entwurfsmethodik, Technolo-gieschema, Ablaufkette, Betriebsart, Plä-ne, Tabellen, Diagramme, Realisierung mit einer SPS

− Analyse und Projektierungen von Rege-lungssystemen

− Regelkreis mit stetigen und unstetigen Reglern, Regelaufgabe, Regeleinrichtung, Stellglied, Regelstrecke, Kenngrößen, Pa-rameter, Kennlinien, Pläne, Tabellen, Di-agramme

− Analyse und Projektierung von Prozess-steuerungen

− Prozessanalyse − Prozesssteuerungen mit SPS − SPS als Prozessschnittstelle

3.1, 3.5.1, 3.6, 3.9

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Fachschule für Technik – Fachrichtung Mechatronik

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Inhaltliche Beiträge der Fächer

Fächer Zeitrichtwert Inhaltsbereiche KMK-Standards

Prozessorganisa-tion und Pro-zessmanagement

40 – 60 − Prozessmanagement − Planungsunterlagen/betriebliche Daten − Leistungserstellung − Produktionsplanung und -steuerung

3.5, 3.8, 3.9

Informations-technik

80 – 100 − Erstellen von technischen Dokumentatio-nen

– Textdokumente – Präsentationsunterlagen und Web-

Seiten − Rechnergestützte Prozesse analysieren,

projektieren und visualisieren – Prozessdatenerfassung – Prozessdatenverarbeitung – Datenkommunikation – Rechnerunterstütztes Konstruieren – CAD/CAM Technik

Lernfeld 5: Mechatronische Systeme instand halten und modifizieren

Ausbildungsabschnitt Zeitrichtwert: 380 – 600 Stunden

Angestrebte Kompetenzen

Die Studierenden analysieren und prüfen Instandhaltungsaufträge für mechatronische Systeme in automatisierten Anlagen.

Sie bestimmen aus den ermittelten Anforderungen die Arbeitsziele. Sie planen, organisieren und dokumentieren die notwendigen Lern- und Arbeitsschritte für eine anwendungsgerechte Problemlö-sung.

Sie wählen für Ihre Instandhaltungsaufgaben geeignete Mess-, Prüf- und rechner-gestützte Diagno-severfahren aus, wenden dies an und werten die Ergebnisse aus.

Die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung, Wiederherstellung und Modifizierung der Funktions-fähigkeit mechatronischer Geräte und Anlagen werden von Ihnen selbständig geplant, durchgeführt, überprüft und dokumentiert.

Sie analysieren, planen und organisieren Maßnahmen zur Stilllegung mechatronischer Systeme.

Sie analysieren und optimieren ihre Ergebnisse unter betriebswirtschaftlichen, ökologischen und sicherheitstechnischen Aspekten.

Organisation, Verfahren und Mittel der beruflichen Tätigkeit

Gegenstände der beruflichen Tätigkeit

Betriebliche, gesellschaftliche und individuelle Anforderungen an Technik und berufliche Tätigkeit

− Bearbeitung betriebli-cher Aufträge bzw. Kundenaufträge im Rahmen der Instandhal-tung:

– Anlagen analysieren, ggf. reparieren und optimieren, bzw. still-legen, demontieren, recyceln.

− Komponenten von mechat-ronischen Systemen

− Automatisierungskonzepte – Automatisierung mit

feststehenden Funktio-nen

– Programmierbare Auto-matisierung

– Flexible Automatisie-rung

− Reflexion und Bewertung von Instandhaltungs- und Moderni-sierungsmaßnahmen nach techni-schen, wirtschaftlichen, ökologi-schen und ergonomischen As-pekten

− Normen, Bestimmungen und Sicherheitsvorschriften z. B. für Reparaturarbeiten

− Qualitätssicherung

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Fachschule für Technik – Fachrichtung Mechatronik

Seite 34 von 38 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachschule/

– Instandhaltungsunter-lagen aktualisieren und optimieren.

− Diagnose von bestehen-den Anlagen:

− Geräte und Verfahren zum Messen und Über-prüfen von elektrischen und nicht elektrischen Größen z. B. zur Stö-rungserkennung

− Fehlersuche, Instandset-zung und vorbeugende Instandhaltung

− Kundenbetreuung: − Vorhandene Servicekon-

zepte analysieren, opti-mieren und präsentieren.

− Kommunikation − Bussysteme − Prüf- und Messverfahren − Erfassung und Übertragung

von Messsignalen analysie-ren und konzipieren

− Methoden der Störungsbe-seitigung

− Formen und Hilfsmittel der Störungsdiagnose

− Verfahren zur Eingrenzung und Lokalisierung von Fehlern

− Vorbereitung und Durch-führung der Fehlerbehe-bung

− Wiederinbetriebnahme

− Recycling im industriellen Be-reich; Vorschriften zur Vermei-dung, Verwertung und Beseiti-gung von Industrieabfällen

− Einbindung der multimedialen Umgebung

− Ergänzung von technischen Do-kumentationen

− Erstellen von Textdokumenten und Präsentationen (z. B. Prüf-protokolle, Inspektionspläne)

− Kommunikation/betriebliche Kommunikation

Inhaltliche Beiträge der Fächer

Fächer Zeitrichtwert Inhaltsbereiche KMK-Standards

Deutsch/ Kommunikation

0 – 20 − Gestaltung von Kommunikationssituationen 1.3 bis 1.5

Fremdsprache 20 – 40 − meeting people and socializing − discussing results − forward planning − comparing and evaluating alternatives − making travel arrangement and preparing

business trips − trouble shooting and repairing

1. 2.2, 2.3

Politik/Ge-sellschaftslehre

0 – 20 − Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen − Instrumente der Personalwirtschaft anwen-

den − arbeitsrechtliche Probleme einschätzen

Betriebs- und Personalwirt-schaft

0 – 40 − betriebliche Organisationsstrukturen analy-sieren und optimieren

− rechtliche Rahmenbedingungen berücksich-tigen und beachten

− Material- und produktionswirtschaftliche Entscheidungen treffen

− Kostenrechnungen als Informations-, Kon-troll- und Entscheidungsinstrument nutzen und bewerten

Page 35: Fachschule für Technik Fachrichtung Mechatronik · Fachschule für Technik – Fachrichtung Mechatronik Quelle:  Seite 3 von 38 Auszug aus dem Amtsblatt des

Fachschule für Technik – Fachrichtung Mechatronik

Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachschule/ Seite 35 von 38

Inhaltliche Beiträge der Fächer

Fächer Zeitrichtwert Inhaltsbereiche KMK-Standards

Mechatronik 120 – 160 − betriebliche Systeme und Anlagen Instand halten und modifizieren

– zeitabhängige Instandhal-tung/Modifizierung

– zustandsabhängige Instandhal-tung/Modifizierung

– Recyceln im industriellen Bereich − Sicherheitseinrichtungen − Qualitätssicherungssysteme − Dokumentationen aktualisieren und nutzen

– Mess- und Diagnoseprotokolle, ... – Instandsetzungspläne,... – Prüfprotokolle,... – Inspektionspläne, Wartungspläne,... – technische Handbücher

3.3, 3.4 3.7 bis 3.9

Informations-technik

80 – 100 − Einsatz von Computersystemen – zur Organisation (z. B. MS-Projekt) – zum Bearbeiten, Optimieren und Korri-

gieren der Fertigungspläne (CAD-Systeme)

− Kostenanalyse (Tabellenkalkulation) − Dokumentation (Textverarbeitung) − Präsentation (z. B. Powerpoint) − Kommunikation (z. B. Intranet, Internet, E-

Mail) − Datenkommunikation − Kommunikationssysteme, lokale Netze,

Netzwerktopologien, Datenübertragung, Anwendungsgebiete standardisierter Netze

− Signalformen, Wandlung, Schnittstellen − Übertragungsmedien, Übertragungssiche-

rung, Zugriffsverfahren, Protokolle

Prozessorgani-sation und Pro-zessmanage-ment

40 – 60 − Projektmanagement: – Projektdefinition – Projektplanung – Projektcontrolling – Projektabschluss

− Prozessmanagement: – Prozessorganisation

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Fachschule für Technik – Fachrichtung Mechatronik

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Inhaltliche Beiträge der Fächer

Fächer Zeitrichtwert Inhaltsbereiche KMK-Standards

Automati-sierungstechnik

120 – 160 − zentrale und dezentrale Prozesssteuerungen analysieren, instand halten und modifizieren

− Komponenten von Steuerungssystemen − Sensoren − Datenverarbeitungssysteme zum Steuern

von Prozessabläufen – E/A-Schnittstellen – verbindungsprogrammierbare Steuerun-

gen, speicherprogrammierbare Steuerun-gen

– Verknüpfungssteuerungen – sequentielle Steuerungen – Ablaufsteuerungen

− Programmdokumentation nach EN 61131 bzw. IEC 1131

− technische Bussysteme − rechnergestützte Prüf- und Messverfahren − Erfassung von Messsignalen (Sensorsyste-

me) − Sicherheitseinrichtungen z. B. EN 60204,

VDE 0113.T1 − Überwachungseinrichtungen − Automatisierungskonzepte − Automatisierung mit feststehenden Funktio-

nen − programmierbare Automatisierung − flexible Automatisierung − Regelungssysteme analysieren, instand hal-

ten und modifizieren − Zeit- und Übertragungsverhalten von Re-

gelkreisglieder − Reglereinrichtungen − Reglerparametrierung − Prozessüberwachung − Prozessleitrechner − Qualitätssicherungssysteme

3.1, 3.5, 3.6, 3.9

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Lernfeld 6: Produktionsprozesse planen, organisieren und optimieren

Ausbildungsabschnitt Zeitrichtwert: 160 – 280 Stunden

Angestrebte Kompetenzen

Die Studierenden analysieren Produktionsprozesse und optimieren diese hinsichtlich Effizienzsteige-rung auf der Basis der betrieblichen Strukturen unter Berücksichtigung der rechtlichen, technischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Auswirkungen.

Sie gestalten und optimieren Arbeitssysteme (soziotechnische Systeme) unter den Aspekten Kosten-reduzierung, Leistungsoptimierung und Qualitätssteigerung

Organisation, Verfahren und Mittel der beruflichen Tätigkeit

Gegenstände der beruflichen Tätigkeit

Betriebliche, gesellschaftliche und individuelle Anforderungen an Technik und berufliche Tätigkeit

− Aufbauorganisation − Ablauforganisation − Betriebliche Leistungser-

stellung − Anforderungsermittlung

und Entlohnung − Produktionsplanung und

-steuerung

− ERP-Systeme, Datenban-ken

− Prozesssimulation − Unternehmensdaten

− Planung, Gestaltung und Reflek-tion von Prozess- und Produkt-qualität

− Reengineering (Qualität, Kosten, Zeit)

− Arbeitssicherheit − Umweltmanagement

Inhaltliche Beiträge der Fächer

Fächer Zeitrichtwert Inhaltsbereiche KMK-Standards

Politik/Ge-sellschaftslehre

0 – 20 − soziotechnisches System „Betrieb“ beurteilen − Instrumente der Personalwirtschaft anwenden − arbeitsrechtliche Probleme einschätzen − Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen

Betriebs- und Personalwirt-schaft

40 – 80 − betriebliche Organisationsstrukturen analysie-ren und optimieren

− Arbeit und Arbeitsplätze analysieren und be-werten

− Material- und produktionswirtschaftliche Ent-scheidungen treffen

− Kostenrechnung als Informations-, Kontroll- und Entscheidungsinstrument nutzen und be-werten

Informa-tionstechnik

0 – 40 − Datenbanken − statische Methoden mit Tabellenkalkulation − Kostenrechnung mit Tabellenkalkulation

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Fachschule für Technik – Fachrichtung Mechatronik

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Inhaltliche Beiträge der Fächer

Fächer Zeitrichtwert Inhaltsbereiche KMK-Standards

Prozessorgani-sation und Pro-zessmanage-ment

120 – 140 − Planungsunterlagen/betriebliche Daten − Erzeugnisgliederung − Stücklisten − Arbeitspläne − Angebote/Aufträge − Kalkulation − Arbeitsunterweisung − Leistungserstellung − Materialbeschaffung/-management (Material-

wirtschaft) − Kapazitätsplanung und –steuerung − Produktionsplanung und –steuerung − Auswahl und Implementierung von ERP-

Systemen − Planung, Steuerung und Simulation von unter-

nehmerischen Leistungsprozessen − Bewertungsmodelle (Reengineering) − Kosten/Kostenrechnung − Termine − Qualität − Qualitätsmanagement − Qualitätsmanagementsysteme − Qualitätsphilosophie − Qualitätsmethoden (7 Tools) − statische Methoden − Qualitätskosten − TQM − Quality Awards − Anforderungsermittlung und Entlohnung − Arbeitszeitmodelle − Entgeltdifferenzierung − Umweltmanagement − Arbeitssicherheit