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http://bgb.jura.uni-hamburg.de/av/946-984.htm Geschäftsfähigkeit Fall 1: Der unerkannt geisteskranke Anton geht in die Bäckerei und will Brötchen kaufen. Die Verkäuferin ist einverstanden. Danach stellt sich heraus, dass Anton geisteskrank ist. Anton macht geltend, dass der Kaufvertrag unwirksam ist. Die Verkäuferin wendet ein, die Geisteskrankheit sei ihr unbekannt gewesen und sie sei insoweit gutgläubig. Ist der Vertrag aufgrund der Gutgläubigkeit wirksam zu Stande gekommen? Geschäfte des täglichen Lebens darf auch ein Geisteskranker abschließen. § 105a: „Tätigt ein volljähriger Geschäftsunfähiger ein Geschäft des täglichen Lebens, das mit geringwertigen Mitteln bewirkt werden kann, so gilt der von ihm geschlossene Vertrag in Ansehung von Leistung und, soweit vereinbart, Gegenleistung als wirksam, sobald Leistung und Gegenleistung bewirkt sind.“ Fall 2: Michael trinkt auf dem Oktoberfest sechs Maß Bier und ist volltrunken. Ist er geschäftsunfähig? Die Geschäftsunfähigkeit wirkt nur solange er volltrunken ist! § 105 (2) Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird. Fall 3: Eduard ist drei Tage krankhaft gestört, so dass eine freie Willensbestimmung nicht möglich ist. Ist er geschäftsunfähig? Die Geschäftsunfähigkeit wirkt nur solange er krank ist! § 105 (1) Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig. (2) Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorüber-gehenden Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird. Fall 3 a: Der 5 Jahre alte Daniel erbt eine Mietwohnung. Der Mieter kündigt. Kann Daniel selbst einen neuen Mietvertrag abschließen? Wenn nein, gibt es eine andere Möglichkeit, wie Daniel Vermieter werden kann? Solange D. minderjährig und demzufolge geschäftsunfähig ist, sind seine Erziehungsberechtigten seine gesetzlichen Vertreter, die auch den Mietvertrag unterschreiben müssen. § 107 Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Fall 4: Anton ist am 12. 09. 1982 geboren. Am 11.9.2000 schließt er 1

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Übung zu Recht I

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http://bgb.jura.uni-hamburg.de/av/946-984.htm

GeschäftsfähigkeitFall 1: Der unerkannt geisteskranke Anton geht in die Bäckerei und will Brötchen kaufen. Die Verkäuferin ist einverstanden. Danach stellt sich heraus, dass Anton geisteskrank ist. Anton macht geltend, dass der Kaufvertrag unwirksam ist. Die Verkäuferin wendet ein, die Geisteskrankheit sei ihr unbekannt gewesen und sie sei insoweit gutgläubig. Ist der Vertrag aufgrund der Gutgläubigkeit wirksam zu Stande gekommen?

Geschäfte des täglichen Lebens darf auch ein Geisteskranker abschließen. § 105a: „Tätigt ein volljähriger Geschäftsunfähiger ein Geschäft des täglichen Lebens, das mit geringwertigen Mitteln bewirkt werden kann, so gilt der von ihm geschlossene Vertrag in Ansehung von Leistung und, soweit vereinbart, Gegenleistung als wirksam, sobald Leistung und Gegenleistung bewirkt sind.“

Fall 2: Michael trinkt auf dem Oktoberfest sechs Maß Bier und ist volltrunken. Ist er geschäftsunfähig?

Die Geschäftsunfähigkeit wirkt nur solange er volltrunken ist! § 105 (2) Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird.

Fall 3: Eduard ist drei Tage krankhaft gestört, so dass eine freie Willensbestimmung nicht möglich ist. Ist er geschäftsunfähig?Die Geschäftsunfähigkeit wirkt nur solange er krank ist! § 105 (1) Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig. (2) Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorüber-gehenden Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird.

Fall 3 a: Der 5 Jahre alte Daniel erbt eine Mietwohnung. Der Mieter kündigt. Kann Daniel selbst einen neuen Mietvertrag abschließen? Wenn nein, gibt es eine andere Möglichkeit, wie Daniel Vermieter werden kann?Solange D. minderjährig und demzufolge geschäftsunfähig ist, sind seine Erziehungsberechtigten seine gesetzlichen Vertreter, die auch den Mietvertrag unterschreiben müssen. § 107 Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

Fall 4: Anton ist am 12. 09. 1982 geboren. Am 11.9.2000 schließt er einen Darlehensvertrag. Ist dieser wirksamen?Der Vertrag ist schwebend wirksam. Da A. am 12.09. volljährig wird, ist es nur eine Frage von Stunden, dass der Vertrag ohne Zustimmung seiner Eltern wirkt (DV – theorie §491)§ 108Vertragsschluss ohne Einwilligung(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.(3) Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.

Fall 5: Emil bietet dem minderjährigen Michael ein kaum gebrauchtes Rennrad zum Freundschaftspreis von 100 €. Michael ist einverstanden, da das Rennrad einen Wert von 500 € hat. Ist ein wirksamer

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Kaufvertrag zustande gekommen?Ein Minderjähriger ist nicht zum Abschluss von Verträgen berechtigt. Da die Summe von 100 Euro sicher nicht die Höhe seines Taschengeldes ist, müssen seine Eltern erst dem Vertrag zustimmen. D.h. der Kaufvertrag ist noch nicht wirksam.§ 108Vertragsschluss ohne Einwilligung(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.(3) Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.

Fall 6: Die Oma schließt mit ihrem Enkel, der minderjährig ist, einen formwirksamen Schenkungsvertrag über ein Grundstück. Die Eltern wissen davon nichts und als sie davon erfahren, sind Sie damit nicht einverstanden, da auf dem Grundstück zu viele Grundpfandrechte liegen. Wirksamer Schenkungsvertrag?Nach § 107 BGB bedarf ein Minderjähriger zu einer Willenserklärung (= Teil der Einigung), die für ihn nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist, die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Das Verpflichtungsgeschäft (Schenkungsversprechen) ist rechtlich vorteilhaft, da die Jugendliche einen Anspruch ohne entsprechende Verpflichtung erhält. Eigentumserwerb an Grundstücken erfolgt gem. § 873 I bzw. § 925 I BGB durch Einigung (Auflassung) und Eintragung ins Grundbuch.Schenkung (Folie 39)

Fall 7: Der zehnjährige Michael wird beauftragt im Namen seines Onkels im Baumarkt eine Bohrmaschine zu kaufen. Er erhält eine schriftliche Vollmacht. Kann Michael einen wirksamen Kaufvertrag abschließen?Ja, M kann auch als beschränkt geschäftsfähiger Bote sein. Der Bote übermittelt keine eigene, sondern eine fremde Willenserklärung. Seine Geschäftsfähigkeit ist irrelevant. Ja, M kann einen wirksamen Kv abschließen.Vertreter / Bote

Fall 8: Michael, 16 Jahre, schließt über ein PC Spiel ein Kaufvertrag ab. Als die Eltern von dem Kaufvertrag erfahren, sind sie damit einverstanden. Ist ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen?Ja, es ist ein Kv nach 433 geschlossen worden, denn seine Eltern sind mit dem Kv einverstanden. 1. Nach § 108 (1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.

Fall 9: Michael hat von seinem Taschengeld 100 € gespart. Er schließt einen Kaufvertrag über ein Trikot des FC Bayern München ab und bezahlt. Die Eltern erfahren davon und sagen ein Trikot vom FC Freiburg wäre i.O., nicht aber vom FC Bayern München. Ist der Kaufvertrag wirksam zustande gekommen?Jeder Minderjährige hat das Recht nach §110 über sein Taschengeld selbst zu entscheiden. er braucht die Zustimmung seiner Eltern nicht. Der Vertrag ist wirksam.

Fall 10: Der minderjährige Schüler (10 Jahre) kauft von seinem Taschengeld ein Los bei einer Tombola auf dem Schulfest. Auf dieses entfällt ein großer Gewinn. Den verkauft er und kauft sich davon ein gebrauchtes Motorrad. Kaufverträge wirksam?Jeder Minderjährige hat das Recht nach §110 über sein Taschengeld selbst zu entscheiden. D.h. er darf sich natürlich ein Los kaufen. Für den Verkauf und den Kauf eines teuren Gegenstandes braucht er die Zustimmung seiner Eltern. Der Kaufvertrag über das Motorrad ist unwirksam.

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Fall 11: Der Minderjährige Michael (10 Jahre)ist Vermieter. Er kündigt den Mietvertrag ohne Wissen der Eltern. Ist diese Kündigung wirksam?MietrechtDie Kündigung ist nur wirksam, wenn auch seine Eltern unterschreiben! § 108Vertragsschluss ohne Einwilligung(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.

Fall 12: Der minderjährige Erwin hat mit Zustimmung seiner Eltern ein Arbeitsverhältnis begründet. Er tritt einer Gewerkschaft bei. Davon wissen die Eltern nichts. Als sie davon erfahren sind sie entsetzt. Sie sind der Auffassung ein Sohn eines CDU-Mitgliedes könne nicht Gewerkschaftsmitglied sein. Ist Erwin wirksames Mitglied der Gewerkschaft geworden?

Ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, ist bis zur Vollendung seines 18. Lebensjahres nur beschränkt geschäftsfähig, §106 BGB. Für das Arbeitsverhältnis heißt es, dass der Minderjähriger ein solches nur dann aufnehmen kann, wenn er von seinem gesetzlichem Vertreter ermächtigt wird, in Dienst oder Arbeit zu treten, § 113 BGB. Jedoch kann der Minderjährige einer Gewerkschaft beitreten.

Fall 13: Der minderjährige Michael schließt mit Genehmigung der Eltern und des Familiengerichtes einen Darlehensvertrag ab. Als er volljährig wird, erklärt er gegenüber der Bank: „Ich habe kein Geld mehr. Ich zahle nichts mehr.“. Kann die Bank die Rückzahlung des Darlehens verlangen?

Wer zwischen sieben und 17 Jahren alt ist, ist bereits beschränkt geschäftsfähig und kann sich u.a. vertraglich binden, wenn:

die Eltern und ggf. das Vormundschaftsgericht in den Vertragsschluss eingewilligt haben oder

das Rechtsgeschäft unter den "Taschengeldparagrafen" fällt oder der Vertrag für den Minderjährigen nur rechtliche Vorteile bringt oder er in einem von den Eltern genehmigten Arbeitsverhältnis steht und das

Rechtsgeschäft sich darauf bezieht.

Solange der Jugendliche noch nicht volljährig ist, haftet er für sämtliche Schulden aus einem von seinen Eltern genehmigten Vertrag. Zum eigenen Schutz kann er allerdings - sobald er 18 Jahre alt ist - seine Haftung in einigen Fällen beschränken: und zwar auf den bei Eintritt der Volljährigkeit vorhandenen Vermögensbestand. Das ermöglicht ihm, finanziell unbelastet in die Volljährigkeit einzutreten. Ein Beispiel: Der 17-jährige Max nimmt mit Zustimmung seiner Eltern und des Vormundschaftsgerichts einen Kredit in Höhe von 10.000 Euro auf. Ist er zu Beginn des 18. Lebensjahres pleite und kann den letzten Tausender nicht mehr abstottern, braucht er ihn nicht zurückzuzahlen. Allerdings muss er dann der Bank über seine finanzielle Lage Rechenschaft ablegen, z.B. durch Vorlage eines Vermögensverzeichnisses.

Vertragsschluss; Form; ZugangFall 14: Anton bekommt von einem Buchclub ein Buch zugeschickt. Im Anschreiben steht, dass wenn er das Buch nicht innerhalb einer Woche zurück schickt, dass dann ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.

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Stimmt das?Mit dem Beitritt in den Buchclub akzeptiert A die Bedingungen des Clubs. Das Zusenden des Buches ist eine Aufforderung zu einem Kaufvertrag. Ein Kaufvertrag kommt aber erst dann zustande, wenn A das Buch nicht zurücksendet. invitatio ad offerendum§ 355 - Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Fall 15: Eine Bank schickt ihrem Kunden am Ende des Quartals einen Rechnungsabschluss. Dieser weist einen zu zahlenden Betrag an Gebühren in Höhe von 20 € aus. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, dass das Schweigen auf den Zugang des Rechnungsabschlusses als Genehmigung gilt. Auf dem Rechnungsabschluss wird nochmals ausdrücklich auf die Folgen des Schweigens hingewiesen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wirksamer Vertragsbestandteil geworden. Nach Ablauf der vereinbarten Frist ist der Kunde nicht dazu bereit die 20 € zu zahlen. Hat die Bank einen Zahlungsanspruch?

Ja, die Bank hat Anspruch auf Zahlung, denn Eine ausdrückliche Qualifizierung des Schweigens als Annahme eines Angebots enthält §362 I HGB für den Handels- und Berufsverkehr. Danach ist der Kaufmann, der für andere Geschäfte besorgt, im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung verpflichtet, auf einen Antrag unverzüglich zu antworten, da sonst sein Schweigen als Annahme des Antrags gilt.

Fall 16: Gerd will einen Mietvertrag abschließen, der für 2 Jahre befristet sein soll. Er unterschreibt mit seiner normalen Unterschrift, die jedoch kaum zu entziffern ist, beziehungsweise nur mit einer Pharaphe (Anfangsbuchstaben von Vor- und Nachname). Ist in beiden Fällen ein wirksamer Vertrag zustande gekommen?Vertrag ------- lesbare Unterschrift§ 126 (1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.

Fall 17: Erwin sitzt an seiner Schreibmaschine und schreibt sein Testament. Zum Schluss unterschreibt er eigenhändig. Liegt ein wirksames Testament vor?

§ 2231 BGB, § 2233 BGB,§ 2247 BGBDas BGB schreibt vor, dass der Erblasser seine Verfügungen von Todes wegen eigenhändig verfassen muss. Dies begründet, dass es nicht genügt wenn man am PC einen Ausdruck erstellt oder einen Vordruck unterschreibt. Komplett handschriftlich verfassen, das ist die gesetzliche Vorgabe, ansonsten wäre bei Nichtbeachtung dieses zwingenden Formerfordernisses das Testament unwirksam. Die im Testament getroffenen Regelungen wären null und nichtig. Das privatschriftliche Testament soll außerdem den Ort und das Datum der Errichtung beinhalten und eigenhändig unterschrieben sein. Mit Vor- und Nachnamen zu unterschreiben ist zwar nicht zwingend, doch wenn das nicht der Fall ist, könnten Zweifel an der Echtheit aufkommen und dies bewirkt ebenfalls die Unwirksamkeit des privatschriftlichen Testaments.

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Fall 18: Verbraucher V hat mittels einer Bestellkarte ein Buch beim Versandhändler bestellt. Er kann daher nach § 312d BGB seine Bestellung widerrufen. Kann er eine entsprechende Erklärung per Telefax oder E-Mail senden?In welcher Form gekündigt werden kann, steht im Allgemeinen im Vertrag. Sendet er es per E-Mail muss er eine elektronische Signatur nutzen. (Per FAX müssen die notwenigen Angaben wie Name, Telefon, Adresse usw. angegeben sein.) ABER laut Gesetz ist eine Kündigung per Fax nicht wirksam, da keine Unterschrift möglich ist.§ 355 - Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.§ 126a - Elektronische Form(1) Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen.Fall 19: Paul und Dieter sind im Fußballstadion. Paul berichtet, dass er ein Grundstück an der Nordsee hat, das er verkaufen will. Dieter fragt, was soll es kosten? 100.000 € sagt Paul. Dieter ist einverstanden und beide reichen sich zum Vertragsschluss die Hand. Wirksamer Vertrag?Ein Vertrag braucht 2 Willenserklärungen. Diese 2 WE gibt es. Aber damit der Vertrag wirksam wird, fehlt noch die Übereignung nach §925 und 873/1: „Zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück …. ist die Einigung des Berechtigten und des anderen Teils über den Eintritt der Rechtsänderung und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlich … “ (noch nicht wirksam)

Fall 20: Die Fußballfreunde schließen im Stadion einen formunwirksamen Vertrag über ein Grundstückskauf. Der Erwerber wird im Grundbuch eingetragen. Hat dies Auswirkungen auf die Wirksamkeit des Vertrages?Eigentümer ist jetzt schon der Erwerber, weil die Eintragung im Grundbuch der letzte Schritt für den Abschluss des Kaufvertrags ist. Die Fußballfreunde haben sich geeinigt. Nach § 873/1: „Zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück …. ist die Einigung des Berechtigten und des anderen Teils über den Eintritt der Rechtsänderung und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlich … “.ABER nach 925/1 Die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück nach § 873 erforderliche Einigung des Veräußerers und des Erwerbers (Auflassung) muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor einer zuständigen Stelle erklärt werden. ALSO fehlt noch die Auflassung vor einem Notar, damit der Vertrag wirksam wird.

Fall 21: Eine Kündigung wird in den Briefkasten der Post eingeworfen. Willenserklärung abgegeben?Nach § 130 wird eine WE dann wirksam, wenn sie in Machtbereich des Empfängers kommt. Die Kenntnisnahme des Inhalts ist nicht erforderlich. Für den Zugang sind zwei Merkmale entscheidend: das Gelangen in den Machtbereich des Empfängers und die Möglichkeit der Kenntnisnahme unter normalen Umständen.§130 (1) Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Sie wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder

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gleichzeitig ein Widerruf zugeht. (2) Auf die Wirksamkeit der Willenserklärung ist es ohne Einfluss, wenn der Erklärende nach der Abgabe stirbt oder geschäftsunfähig wird.

Fall 22: Eine schriftliche Kündigung liegt auf dem Schreibtisch und ist bereits unterschrieben. Willenserklärung abgegeben?Nein, denn eine Willenserklärung ist einem anderen gegenüber abzugeben und setzt daher für ihre Wirksamkeit neben einer wirksamen Abgabe den Zugang an den Empfänger voraus (§ 130 I BGB).

Fall 23: Der Mieter will seine Wohnung kündigen. Die schriftliche Kündigung wirft er am 3. August (Mittwoch) um 19:00 Uhr bei seinen Vermieter in den Briefkasten. Der Mieter ist der Auffassung dass das Mietverhältnis zum 31. Oktober sein Ende gefunden hat; der Vermieter ist der Auffassung, dass das Mietverhältnis zum 30. November sein Ende gefunden hat. Wer hat Recht?Nach § 573c (1) ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Der Mieter wirft die Kündigung am 03.08. in den Briefkasten, d.h. sie wird ab 04.08. wirksam. Der Mieter hat nicht beachtet, dass die Kündigung erst ab dem nächsten Tag wirksam wird und so endet das Mietverhältnis erst am 30.11. – der Vermieter hat Recht.

Fall 24: Der 5 jährige Jan ist Vermieter. Die Mieter übergeben ihm am 03.08. die schriftliche Kündigung. Zwei Tage später gibt Jan die Kündigung seinen Eltern. Wann ist die Kündigung zugegangen? Ändert sich etwas, wenn Jan 10 Jahre alt ist?Nach § 573c (1) ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. ABER § 131 (1) sagt: Wird die Willenserklärung einem Geschäftsunfähigen gegenüber abgegeben, so wird sie nicht wirksam, bevor sie dem gesetzlichen Vertreter zugeht. Jan ist geschäftsunfähig und so ist die Kündigung erst am 05.08 übergeben.Wäre Jan schon 10 Jahre, dann ist er beschränkt geschäftsfähig und §131 (1) gilt nicht mehr und die Kündigung wäre ab dem 03.08 gültig.

Fall 25: Der Mieter will den Mietvertrag kündigen. Kündigungstermin ist nach dem Vertrag jeweils der 15. eines Monats. Er gibt am 10. per Einschreiben das Kündigungsschreiben bei der Post auf. Der Postbote trifft den Vermieter am 11. nicht an und hinterlässt daher einen Benachrichtigungsschein aus dem hervorgeht, dass ein Einschreiben vorliege und ab 15:00 Uhr beim Postamt abgeholt werden könne. Der Vermieter holt die Kündigung nicht ab. Ist die Kündigung wirksam?1. Nach § 573c (1) ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.2. eine Willenserklärung ist einem anderen gegenüber abzugeben und setzt daher für ihre Wirksamkeit neben einer wirksamen Abgabe den Zugang an den Empfänger voraus (§ 130 I BGB).Die Kündigung ist im Machtbereich des V. – also ist sie wirksam, auch wenn er sie nicht liest bzw. abholt.

Fall 26: Der Mieter wirft um 20:00 Uhr beim Vermieter die Kündigung ein. Um 21:00 Uhr wirft er ein weiteres Schreiben ein, worin er mitteilte, dass er seine Kündigung widerruft. Am nächsten Morgen findet der Vermieter beide Erklärungen. Wurde das Mietverhältnis gekündigt?Die Willenserklärung ist stets mit dem zugegangenen Inhalt wirksam. Zudem ist der Erklärende an die Erklärung gebunden und kann sie nicht mehr frei widerrufen. Das Mietverhältnis wurde gekündigt!

Fall 27: Der Mieter kündigt schriftlich und verschickt das Schreiben per normaler Post. Der Vermieter

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behauptet, dass Schreiben sei ihm nie zugegangen. Muss der Mieter den Zugang oder der Vermieter den fehlenden Zugang beweisen?Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung! Also muss der M nachweisen, dass er die Kündigung abgeschickt hat.

AnfechtungFall 29: Kauffrau A vertippt sich bei einer Bestellung und bestellt statt 100 Stück 1000 Stück. Kann sie anfechten? JA - denn § 119 sagt : (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

Fall 30: In eine Mode-Boutique kommt ein Vertreter für Toiletten-Papieren. Die Inhaberin unterschreibt eine Bestellung über "25 Gros Toilettenpapier". Sie wusste nicht das "Gros" 12 Dutzend bedeutet. Sie dachte, dass es sich um 25 große Rollen handelt. In Wahrheit sind es jedoch 3600 Rollen. Kann die Inhaberin anfechten?JA - denn § 119 sagt : (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden

Fall 31: Käufer kauft beim Verkäufer eine Flasche Wein, da er dachte der Preis sei herabgesetzt. Dies war jedoch ein Irrtum. Kann er anfechten?JA - denn § 119 sagt : (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

Fall 32: Erwin kauft von Gerhard einen PKW wobei er davon ausgegangen ist, dass das Herstellungsjahr 2000 ist. Nach Kaufvertragsabschluss stellt sich heraus, dass das Herstellungsjahr 1995 ist. Kann Erwin anfechten?JA - denn § 119 sagt : (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden

Fall 33: Die Modeverkäuferin schmeichelt der Kundin: "Dieses Kleid steht Ihnen ganz ausgezeichnet". Zuhause angekommen sagt der Ehemann "Das Kleid sieht unmöglich aus. Bring es zurück.". Anfechtung möglich?Nein, denn die Frau hat sich nicht im Inhalt oder in der Eigenschaft der Sache geirrt. Ob der Frau das Kleid gut steht, ist eine Frage des Geschmacks.

Fall 34: Der Gebrauchtwagenhändler erklärt: "Der Wagen ist unfallfrei". Daraufhin kauft der Käufer den Wagen. Als er feststellt, dass der Wagen einen erheblichen Unfallschaden hatte, erklärt er die Anfechtung. Anfechtung wirksam?JA – denn § 123 sagt: (1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten. G belügt den Kunden über die Eigenschaft des Autos, damit dieser ihn kauft.

Fall 35: Erwin wird mit vorgehaltener Pistole dazu gezwungen eine Bürgschaftserklärung zu unterschreiben. Anfechtbar?

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Ja, denn § 123 sagt; (1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten. E wird mit Gewalt dazu gezwungen die Bürgschaft zu unterschreiben.

Rechtsgeschäft, Trennungsprinzip; AbstraktionsprinzipFall 36: Mieter eines Mietvertrages sind die Eheleute Müller. Diese wollen kündigen. Die Kündigung der Eheleute, ist dies ein einseitiges oder ein mehrseitiges Rechtsgeschäft?Die Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. So ist hier die Antwort, das ist ein einseitiges Rechtsgeschäft.

Fall 37: Erwin entdeckt beim Motorradhändler Volker ein Motorrad zum Preis von 2000 € und unterschreibt einen entsprechenden Kaufvertrag. Was ist dies für ein Vertrag und welche Auswirkungen hat dieser auf die Eigentumsverhältnisse?Zwischen E und V wurde ein Kaufvertrag nach §433 geschlossen. Nach §433/1 muss der Verkäufer die Sache ohne Mängel übergeben und nach §433/2 muss der Käufer den Kaufpreis zahlen. Nach § 929 muss zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergeben und beide müssen darüber einig sein, dass das Eigentum übergehen soll. Nach § 854 wird der Besitz einer Sache durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.D.h. der Kv wurde geschlossen, also ist V einverstanden, sein Eigentum dem E zu übergeben. E wird Eigentümer des Motorrades.

Fall 38: Sie gehen zum Bäcker und sagen Sie hätten gerne ein Vollkornbrot. Der Bäcker sagt 2,50 € und legt das Brot auf die Theke. Sie legen 2,50 € auf die Theke, nehmen das Brot und gehen. Wie viel Verträge wurden abgeschlossen?

1. ein Kaufvertrag nach §433, §145, 147 BGB (schuldrechtliches Rechtsgeschäft) (ein Verpflichtungsgeschäft ist ein Rg, durch das die Verpflichtung zu einer Leistung erbracht wird)2. Übereignung der Brötchen (§929, §145,147,854 I BGB)3. Übereignung des Geldes (§929, §145,147,854 IBGB)

Fall 39: Thomas und Nora schließen am 01.01. einen Kaufvertrag über ein Bild. Das Bild soll am 10.01. geliefert werden. Am 02.01. kommt Dieter zu Thomas und sagt ich biete 1.000,00 € mehr. Daraufhin schließt Thomas mit Dieter einen Kaufvertrag Dieter zahlt sofort und Thomas übergibt ihm sofort das Bild. Kann Nora von Dieter Herausgabe des Bildes verlangen?Herausgabeanspruch nach § 985 BGB?Fraglich ist, ob Nora bereits Eigentümer des Gemäldes geworden war und daher die Sache (Gemälde) vom Besitzer Thomas herausverlangen kann. Durch den Kaufvertragsabschluss (Verpflichtungsgeschäft) mit Thomas hat Nora jedoch noch kein Eigentum am Bild erlangt, sondern lediglich einen Anspruch auf Übereignung gegen den Verkäufer Thomas nach § 433 Abs. 1 BGB (sog. relatives Recht). Dieter dagegen ist durch die Einigung über den Eigentumswechsel und die Übergabe (§ 929 BGB) Eigentümer geworden, er hat somit ein absolutes Recht an dem begehrten Bild erlangt. Nora hat daher keinen Herausgabeanspruch.

Ergänzung: Nora ist auf Schadenersatz gegen ihren vertragsbrüchigen Verkäufer Thomas wegen verschuldeter Unmöglichkeit beschränkt, §§ 275, 280 Abs. 1. Abs. 3.

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283 BGB. Hier könnte Nora auch darauf bestehen, dass Thomas den erzielten Mehrerlös an Nora herausgibt. §§ 285.326 Abs. 3 BGB. An das Bild selbst könnte Nora allenfalls herankommen, wenn Thomas und Dieter ein absichtliches böswilliges Zusammenwirken zum Nachteil der Nora nachgewiesen werden könnte. Dann könnte Dieter verpflichtet sein, das Gemälde auf Nora als Eigentum zu übertragen. § 826 BGB: Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.Auch in diesem Fall hätte Nora keinen Herausgabeanspruch gegen Dieter, da dieser Eigentum am Gemälde gutgläubig erworben hätte, § 932 BGB außer, wenn es ausdrücklich als „Leihgabe“ bezeichnet gewesen wäre. Dann hätte guter Glaube“ gefehlt, § 932 Abs. 2 BGB

Fall 40: Thomas und Nora schließen Kaufvertrag über das Bild am 01.01.2006. Am 10.01.2006 wird das Bild übereignet. Am 20.01.2006 stellt sich heraus, dass Thomas seit dem 05.01.2006 unerkannt geisteskrank ist. Wie ist die Rechtslage? Der Kaufvertrag ist gültig, da Thomas bei Abschluss des Kv geschäftsfähig gewesen ist. Die Übereignung nach §929 ist die Folge des Kv und nach § 145 ist Thomas an den Vertrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausge-schlossen hat.

Fall 41: Klaus kauft im Sportladen ein neues Snowboard. Er bezahlt die 200 € und bekommt das Snowboard übereignet. Der Kaufvertrag wird wirksam angefochten. Hat der Sportladen einen Anspruch auf Herausgabe beziehungsweise Übereignung des Snowboardes?Die wirksame Anfechtung eines Kaufvertrages führt dazu, dass dieser rückwirkend unwirksam ist, d.h. der Anfechtende wird so gestellt, als habe er den betreffenden Kaufvertrag nie abgeschlossen. Der Kaufpreis ist vom Verkäufer gegen Herausgabe der Sache zurück zu gewähren.Also hat der Sportaden einen Anspruch auf Herausgabe nach §812. § 812 sagt, (1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.(2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.

BedingungFall 42: Dieter bucht im Reisebüro eine Reise unter der Bedingung, dass eine Einreisesperre aufgehoben wird. Ist dies möglich? Was für eine Bedingung liegt vor?In diesem Fall ist es eine aufschiebende Bedingung, weil die Reise mit dem Eintritt eines zukünftigen ungewissen Ereignisses entstehen sollen.

Fall 43: Der Arbeitgeber schließt mit der Arbeitnehmerin einen Arbeitsvertrag mit der Regelung dass wenn sie schwanger wird, der Arbeitsvertrag damit automatisch ungültig wird. Welche Bedingung liegt vor und ist diese zulässig?In diesem Fall ist eine auflösende Bedingung, weil das Rechtsgeschäft bereits mit Abschluss des Vertrages wirksam werden soll, aber mit dem Eintritt eines ungewissen Ereignisses enden soll. Das ist nicht zulässig.

Fall 44: A und B haben einen Kaufvertrag geschlossen. Dem B steht ein Anfechtungsrecht zu. Er erklärt: Ich fechte den Vertrag unter der Bedingung an, wenn du mir nicht sofort 100,00 € leist. Möglich?

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In diesem Fall ist eine auflösende Bedingung, weil das Rechtsgeschäft bereits mit Abschluss des Vertrages wirksam werden soll, aber mit dem Eintritt eines ungewissen Ereignisses enden soll. Das ist nicht möglich.

VertragsfreiheitFall 45: Der insolvente Möller kommt zur Bank und will ein Konto auf Guthabenbasis eröffnen. Die Bank sagt sich, damit haben wir nur Arbeit da regelmäßig Kontenpfändungen stattfinden. Die Bank will kein Vertrag abschließen. Zu Recht?

Banken sind verpflichtet, jedermann ein Konto auf Guthabenbasis zu eröffnen.

Angebot und Annahme Fall 46: Auf dem Flohmarkt fragt Käufer den Verkäufer was die Schallplattensammlung von Heino kosten soll. Darauf hin sagt dieser: auf jeden Fall mehr als die von Roy Black und die kostet 35 €. Wirksames Angebot? Der K. hat Interesse gezeigt, die Schallplattensammlung von Heino zu kaufen. Der V. hat keinen konkreten Preis geäußert, also kein konkretes Angebot gemacht. Das Gespräch zwischen dem K und dem V sind Vorverhandlungen. Das Angebot wird erst wirksam, wenn K einen Preis höher als 35€ nennt, den er bezahlen möchte.

Fall 47: Der Buchhändler Hugendubel schreibt Ihnen: Ich biete Ihnen an, eine alte Auflage des BGB an. Sie schreiben zurück: Ich bin einverstanden. Wirksamer Vertrag?Der Buchhändler hat eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots geschickt. Der Antrag ist die auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung. Dieser abgegebene und zugegangene Antrag muss inhaltlich so genau bestimmt sein, dass durch die bloße Annahme des Angebots der Vertrag zustande kommt. Das ist immer dann der Fall, wenn alle wesentlichen Vertragspunkte bestimmt sind. Hierzu gehören beispielsweise beim Kauf die Vertragsparteien, der Kaufgegenstand und der Kaufpreis.Da der Preis fehlt ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen.

Fall 48: Der Buchhändler Hugendubel schreibt Ihnen: Ich biete Ihnen die neuste Auflage des BGB an. Sie schreiben zurück: ich bin einverstanden. Wirksamer Vertrag?Der Buchhändler hat eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots geschickt. Der Antrag ist die auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung. Dieser abgegebene und zugegangene Antrag muss inhaltlich so genau bestimmt sein, dass durch die bloße Annahme des Angebots der Vertrag zustande kommt. Das ist immer dann der Fall, wenn alle wesentlichen Vertragspunkte bestimmt sind. Hierzu gehören beispielsweise beim Kauf die Vertragsparteien, der Kaufgegenstand und der Kaufpreis.Da der Preis fehlt ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen.

Fall 49: Sie gehen in Stuttgart bummeln. Sie sehen im Schaufenster ein wunderbares Designerkleid zu einem erschwinglichen Preis. Sie gehen in das Geschäft und sagen, dass Kleid nehme ich. Der Verkäufer sagt, tut mir leid ist bereits verkauft. Können Sie vom Verkäufer Übergabe und Übereignung des Kleides verlangen?Nein, denn zwar wurde ein Angebot gemacht das Kleid zu dem Preis zu kaufen, aber der Verkäufer hat dieses Angebot abgelehnt. Übergabe und Übereignung werden nur zur Pflicht bei einem gültigen Vertrag, d.h. wenn beide Seiten den gleichen Willen haben.

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Fall 50: V bietet dem K eine gebrauchte Waschmaschine zum Freundschaftspreis von 200,00 € an. Dieser sagt, ich will noch mal eine Nacht über das Angebot nachzudenken. V sagt O.K. ich halte mein Angebot bis morgen Mittag aufrecht. Am nächsten Tag vergisst K den V zu informieren. Er meldet sich erst am übernächsten Tag. V sagt die Maschine sei bereits an einen anderen verkauft. Hat K einen Anspruch auf Übereignung der Maschine?Nach § 145 ist der ist an den Antrag gebunden, wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat. Nach § 146 erlischt der Antrag, wenn er dem Antragenden gegenüber abgelehnt oder wenn er von diesem nicht rechtzeitig angenommen wird. K hat keinen Anspruch auf Übereignung, da das Angebot von V nur bis morgen Mittag gültig ist. K hat zu spät reagiert und somit ist kein Vertrag zustande gekommen und die Folge davon ist: ohne Vertrag kein Anspruch!

Fall 51: V bietet dem K eine bestimmte Vase mit Schreiben vom 01.06. zum Kaufpreis von 500,00 € an. Dieses Schreiben geht dem K am 03.06. zu. Am 04.06. antwortet K, dass er einverstanden ist. Dieses Schreiben geht dem V am 06.06. zu. Kann K von V die Übereignung der Vase verlangen?V macht dem K ein Angebot durch ein Schreiben. Nach §148 muss die Annahme muss rechtzeitig erfolgen, d. h. ohne besondere zeitliche Fristen. Unter Abwesenden bis zu dem Zeitpunkt, zu dem unter normalen Umständen die Antwort erwartet werden darf (§ 147 II BGB). Unter Abwesenden muss das gleiche Erklärungsmittel wie der Antragende verwendet werden. K kann Übereignung verlangen.

Fall 53: A faxt an das Hotel Adler dass er für das Wochenende von Freitag bis Sonntag ein Doppelzimmer mit Frühstück bucht, zu den üblichen Konditionen. Der Hotelier reserviert das Zimmer. Eine schriftliche Bestätigung erfolgt nicht. A kommt am Wochenende nicht. Kann das Hotel Adler vom A den Mietpreis verlangen?Nach § 151 bedeutet die Reservierung von dem Zimmer durch das Hotel die Annahme des Angebots von A. Das Hotel ist nicht zu einer Antwort verpflichtet, da diese Annahme branchenüblich ist. In diesem Fall kann das Hotel den Mietpreis von A verlangen.

StellvertretungFall 54: Klaus will Elke heiraten. Er sagt sich, ach die Elke sehe ich noch mein ganzes Leben, dann muss ich sie nicht auch noch auf dem Standesamt sehen. Ich gebe meinem Fußballfreund eine schriftliche Vollmacht. Der wird dass schon anständig machen. Ich bleibe zu Hause und koste schon mal das Bier für die Hochzeitsfeier. Stellvertretung möglich?In diesem Fall ist die Stellvertretung nicht möglich, weil man bei der Heirat persönlich da sein muss. Stellvertretung ist nur möglich bei rechtsgeschäftlichem Handeln. Bei höchstpersönlichen Rechtsgeschäften des Familien- bzw. Erbrechts ist sie stets ausgeschlossen.

Fall 55: Sie gehen zum Bäcker Mahl und schließen mit der Bäckereifachverkäuferin einen Kaufvertrag über drei Brötchen. Wer ist ihr Vertragspartner? Gehen Sie davon aus, dass die Bäckereifachverkäuferin nicht gesagt hat, ich handel aber nur für die Bäckerei Mahl.Mein Vertragspartner ist die Bäckerei, die durch die Verkäuferin vertreten wird. Der Arbeitsvertrag gibt der V das Recht zur Vertretung. (Wirksame Vertretung setzt nach § 164 BGB folgendes voraus: Rechtsgeschäftliches Handeln, eine eigene Willenserklärung des Vertreters, Handeln im fremden Namen und für fremde Rechnung (Offenkundigkeit) undVertretungsmacht.)

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Fall 56: Anton wohnt im Ausland und beauftragt den Dieter für ihn eine Wohnung in München anzumieten, da er nach München umziehen will. Dieter schließt den Mietvertrag ab, vergisst aber anzugeben, dass er nur in Vertretung für Anton den Mietvertrag abschließen will. Anton hat es sich anders überlegt und zieht doch nicht nach München. Der Vermieter will jetzt die Miete einklagen. Wen muss er verklagen?D. hat dem Vermieter nicht gesagt, dass er in Vertretung des A handelt. Also hat der V einen gültigen Vertrag mit D geschlossen und kann die Miete von D einklagen.Nach §164 (2) tritt der Wille, in fremdem Namen zu handeln, nicht erkennbar hervor, so kommt der Mangel des Willens, im eigenen Namen zu handeln, nicht in Betracht.

Fall 57: Vater schickt seinen Sohn Jan, 5 Jahre alt, zum Kiosk. Er soll ihm die Bild am Sonntag kaufen. Jan geht zum Kiosk und sagt, er soll für seinen Vater die Bild am Sonntag kaufen. Ist Jan Bote oder Stellvertreter?Der Stellvertreter erklärt eigenen Willen, der Bote übermittelt lediglich eine fremde Willenserklärung! Also ist J Bote.

Fall 58: Gerhard will von Angelika ein Grundstück kaufen. Der Notartermin steht. Gerhard hat dann doch keine Zeit und sagt zu Joschka: mach dass mal, ich gebe dir hiermit Vollmacht in meinem Namen den Grundstückskaufvertrag abzuschließen. Vollmacht wirksam?Die Vollmacht ist formlos zulässig (§ 167 II BGB).

Fall 59: V will am Abend seine Freundin, die eine Pelzboutique betreibt zum Essen abholen. Er stellt fest, dass sie noch beschäftigt ist. Als eine Kundin an der Kasse eine Pelzjacke vorlegt, die Freundin aber nicht zur Stelle ist, tat er so, als ob er Verkäufer wäre und verkauft die Jacke. Die Freundin sieht dies im Hintergrund unternimmt aber nichts und lässt V machen. Am nächsten Tag stellt sie fest, dass V einen zu geringen Betrag berechnet hat. Kann sie sich gegenüber der Kundin darauf berufen, dass V keine Vollmacht gehabt hat?F kann sich nicht darauf berufen, da K davon ausgehen musste, dass V im Namen von F handelt.§ 164 sagt, dass eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, unmittelbar für und gegen den Vertretenen wirkt. Es macht keinen Unterschied, ob die Erklärung ausdrücklich im Namen des Vertretenen erfolgt oder ob die Umstände ergeben, dass sie in dessen Namen erfolgen soll.(Eine Duldungsvollmacht soll dabei vorliegen, wenn der Vertretene weiß, dass ein anderer für ihn handelt, aber nichts dagegen unternimmt (also das Auftreten bewusst duldet).)

Fall 60: Die Witwe Müller stellt dem Charmeur Schmitz eine schriftliche Vollmacht für alle Bankgeschäfte aus. Sie sagt aber zu ihm, dass er Verfügungen nur bis zu einer Summe von 5.000,00 € alleine und ohne ihr Wissen vornehmen soll. Schmitz geht zur Bank, legt die Vollmacht vor und räumt das Konto, auf dem 250.000,00 € waren ab. Handelt Schmitz als Vertreter ohne Vertretungsmacht?Sch hat eine schriftliche Vollmacht von M. Mündlich wird die Vollmacht auf 5000 Euro beschränkt. D.h. als Sch 250000 Euro vom Konto abhebt, tut er das ohne Vollmacht. Die Bank konnte von der Einschränkung der Vollmacht nichts wissen, da sie mündlich erfolgte. Für die Bank war Sch Vertreter mit Vertretungsvollmacht. Fall 61: Maurermeister Willi erteilt seinem Gesellen Sorglos Vollmacht eine Bohrmaschine im Baumarkt zu kaufen. Sorglos geht in den Baumarkt und findet keine Bohrmaschine, die ihm gefällt und sieht aber einen günstigen und vollautomatischen Grill. Diesen kauft er unter ausdrücklichen Hinweis, dass er den Maurermeister Willi vertritt. Willi ist mit dem Kaufvertrag nicht einverstanden. Kann der Baumarkt von Willi Bezahlung verlangen? Wenn nein, von Sorglos?

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Für B hat W die Vollmacht von W und ist somit Vertreter von W. ABER B hatte keine Vollmacht einen Grill zu kaufen. Da W nicht mit dem Kauf einverstanden ist, muss B den Grill bezahlen. § 179 sagt: (1) Wer als Vertreter einen Vertrag geschlossen hat, ist, sofern er nicht seine Vertretungsmacht nachweist, dem anderen Teil nach dessen Wahl zur Erfüllung oder zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Vertretene die Genehmigung des Vertrags verweigert.

Fall 62: A will sich auf Kosten des Nachbarn N einen Spaß erlauben. Er ruft mit verstellter Stimme beim Partyservice an und bestellt im Namen des Nachbarn für morgen ein kaltes Buffet für 30 Personen. Als der Partyservice liefert will der Nachbar das Buffet nicht haben. Wer muss das Buffet bezahlen? Der Nachbar?A muss das Buffet zahlen. A wollte sich einen Spaß machen und handelte nicht im Auftrag von N. Handeln unter fremden Namen ist im BGB nicht geregelt. Wenn P erfährt, dass A bestellt hat, muss A bezahlen.

VerjährungFall 63: Die Bank hat einen Anspruch aus einem Darlehensvertrag auf Zahlung von 100.000 €. Der Anspruch war am 30.11.2003 fällig. Der Anspruch wird versehentlich nicht schriftlich oder mündlich geltend gemacht. Als dass Versehen festgestellt wird, erhebt die Bank am 10.1.2007 Zahlungsklage. Der Kunde beruft sich auf die Einrede der Verjährung. Die Ehefrau des Kunden hatte sich wirksam verbürgt. Sie wird ebenfalls auf Zahlung in Anspruch genommen. Sie beruft sich ebenfalls auf die Einrede der Verjährung. Zu Recht?§ 195 Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Da die Bank keinen Anspruch erhoben hat, sind ihre Ansprüche schon verjährt. § 214 (1) Nach Eintritt der Verjährung ist der Schuldner berechtigt, die Leistung zu verweigern.(2) Das zur Befriedigung eines verjährten Anspruchs Geleistete kann nicht zurückgefordert werden, auch wenn in Unkenntnis der Verjährung geleistet worden ist. Das Gleiche gilt von einem vertragsmäßigen Anerkenntnis sowie einer Sicherheitsleistung des Schuldners.

SchadenersatzFall 64: Schröder lädt Fischer zu einem Essen ein. Fischer nimmt die Einladung an. Hat er einen Anspruch auf das Essen?Schaden ist jede unfreiwillige Einbuße an Gütern einer Person. Im Gegensatz dazu werden freiwillige Opfer als Aufwendungen (z.B. Spesen) bezeichnet. F hat keinen Anspruch auf das Essen, da dies eine persönliche Einladung war. F hat auch keinen Schaden erlitten.

Fall 65: Erwin fährt mit einem geliehenen PKW über eine Holzbrücke, obwohl er nicht sicher ist, ob sie den Wagen trägt. Er vertraut darauf, dass sie schon halten werde. Der Wagen wird durch den Einsturz der Brücke zerstört. Der Eigentümer verlangt Schadenersatz in Höhe von 10.000 €. Zu Recht?E muss Schadenersatz zahlen, da der Schaden entstand, als er über die Brücke fuhr.Grundsätzlich muss vom Schuldner der Zustand wiederhergestellt werden, der ohne das schadensbegründende Ereignis bestehen würde (§ 249 I BGB). Damit ist die Herstellung eines wirtschaftlich gleichwertigen Zustands gewollt.Der Gläubiger kann statt der Naturalherstellung sofort den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen (Ersetzungsbefugnis nach §249 II BGB). Dadurch hat der Geschädigte die Möglichkeit, den Schaden auf Kosten des Schädigers selbst zu beheben. Bei Sachschäden steht es dem Geschädigten frei, ob er das erhaltene Geld

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tatsächlich zur Wiederherstellung verwendet oder nicht (fiktive Reparaturkosten). Eine Zweckbindung besteht dagegen bei Personenschäden.Ist eine Sache zerstört worden, sind grundsätzlich die Kosten der Wiederbeschaffung einer gleichartigen Ersatzsache, also der Wiederbeschaffungsaufwand zu ersetzen

Fall 66: Der Kunde beauftragt Malermeister Schnell mit der Renovierung seiner Wohnung. Schnell schickt seinen Gesellen. Dieser arbeitet nicht sauber und verschandelt mit der Farbe ein wertvolles Gemälde. Hat der Kunde gegen Schnell einen Schadenersatzanspruch?Grundsätzlich muss vom Schuldner der Zustand wiederhergestellt werden, der ohne das schadensbegründende Ereignis bestehen würde. § 278 sagt: Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.G war der Vertreter von Sch und Sch haftet für die Schäden von G. also muss Sch für den Schaden bezahlen.

Fall 67: Der stark übergewichtige Kunde möchte beim Verkäufer ein Sitzmöbel erwerben. Seine Bedenken hinsichtlich der Stabilität zerstreut der Verkäufer mit dem Hinweis seine Möbel hätten schon weit gewichtiger Personen getragen. Er könne sich 100% auf die Sicherheit verlassen. Als der Kunde das Sitzmöbel nach Lieferung benutzt, hält dieses wegen eines Materialfehlers der Belastung nicht stand. Der Kunde verletzt sich. Kann er Schadenersatz verlangen?Der Kunde hat 2 Jahre Garantie – also hat er Anspruch auf Schadenersatz§ 443 (1) sagt: übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat.(2) Soweit eine Haltbarkeitsgarantie übernommen worden ist, wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.§ 437 sagt: Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1.

nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

2.

nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

3.

nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

VerzugFall 68: Schuldner hat dem Gläubiger in notarieller Urkunde schenkweise versprochen, ihm am 01.10.2007 ein Bild zu übereignen. G lässt am 10.10.2007 den S durch einen Anwalt auffordern, das Bild zu übereignen und die Kosten, die durch die Einschaltung des Anwaltes entstanden sind, zu zahlen. Muss S den Anwalt zahlen? 286 / 280Sch ist in Verzug mit seiner Leistung, das Bild zu übereignen und muss die Kosten zahlen.§ 280 (1) sagt: verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen.§ 286 sagt: Ist der Schuldner einer Leistung in Verzug, so kann er dazu verurteilt werden, die angefallenen Rechtsanwaltskosten der Gegenseite zu tragen. Der

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Verzug einer Partei tritt z.B. ein durch Mahnung oder Mahnbescheid, Versäumnis einer im Vertrag bestimmten Leistungsfrist usw.

Fall 69: Malermeister Sauber bestellt beim Malerfachhandel Groß 20 mal 15 Liter weiße Farbe zu je 20,00 €. Groß liefert ordnungsgemäß. Er übergibt bei Lieferung seine Rechnung. Nach 5 Wochen hat Sauber nicht gezahlt. Groß schreibt ihn an und verlangt Zinsen sowie Portokosten für das Schreiben. Zu Recht? 286 / 288 / 247 Ist der Schuldner einer Leistung in Verzug, so kann er dazu verurteilt werden, die angefallenen Kosten der Gegenseite zu tragen. Der Verzug einer Partei tritt z.B. ein durch Mahnung oder Mahnbescheid, Versäumnis einer im Vertrag bestimmten Leistungsfrist usw.§ 280 sagt: (1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Sauber hat seine Zahlungspflicht nicht eingehalten und ist somit in Verzug.Nach § 288 (1) ist eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.Nach §286 (3) kommt der Schuldner einer Entgeltforderung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet

Fall 70: Käufer kauft eine Foto-Ausrüstung. Liefertermin 1.10.2005. Kaufpreis 1.000 €. Am 2.10.2007 fordert der Käufer den Verkäufer zur Lieferung auf. Er setzt eine Frist bis zum 10.10.2007. Es wird nicht geliefert. Der Käufer kauft die Kamera in einem anderen Geschäft für 1.200 €. Er verlangt vom Verkäufer die Zahlung von 200 €. Zu Recht? 281 / 280Schadensersatz statt der Leistung nach §§280 I, III und 281 BGB oder Auf-wendungsersatz nach §284 BGB kann der Gläubiger unter folgenden Voraussetzungen verlangen: Schuldverhältnis, fälliger durchsetzbarer Anspruch, Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbracht, Fristsetzung oder deren Entbehrlichkeit nach §281 II BGB und erfolgloser Fristablauf.Nach §§ 323 ff. BGB kann der Gläubiger vom Vertrag zurücktreten, wenn er dem Schuldner eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung gesetzt hat. Damit wird der Rücktritt auch dann ermöglicht, wenn der Schuldner das Leistungshindernis nicht zu vertreten hat.§ 284 Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Gläubiger Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte, es sei denn, deren Zweck wäre auch ohne die Pflichtver-letzung des Schuldners nicht erreicht worden.

Der K hat dem V eine Frist gesetzt, die dieser nicht eingehalten hat. So hat sich K die Kamera teurer kaufen müssen und V muss dafür zahlen.

Fall 71: Der Käufer muss am 10.10.2007 den Kaufpreis in Höhe von 500 € zahlen. Sein Arbeitgeber ist pleite und hat Insolvenz angemeldet. Daher hat er Anfang Oktober kein Gehalt erhalten. Der Käufer der Auffassung, dass er nicht schuldhaft den Kaufpreis nicht zahlen kann und somit Verzug ausscheidet. Zu Recht? Nach §286 (4) kommt der Schuldner nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.K konnte nicht damit rechnen, dass sein Ag pleite ist, somit hat er den Verzug nicht zu vertreten.

Gläubigerverzug

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Fall 72: In einem Antiquariat schließt der Kunde einen Kaufvertrag über ein Buch. Der Verkäufer kann den 1.000 € Schein nicht wechseln. Er sagte zum Kunden nehmen sie das Buch mit und zahlen sie den Kaufpreis in einer Stunde. Der Kunde kommt eine Stunde später wieder. Der Laden ist jedoch geschlossen es hängt ein Schild an der Tür wonach der Verkäufer in 5 Minuten wieder da sei. Der Kunde wartet 20 Minuten und geht dann. Der Kunde bekommt eine Woche später die Rechnung, die er sofort überweist. Der Verkäufer verlangt für diese Woche Zinsen. Zu Recht? 301 / 293Nach § 293 kommt der Gläubiger in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung nicht annimmt. Der A ist nicht in seinem Geschäft, obwohl er dem K gesagt hat, dass er in einer Stunde bezahlen kann. K wartet, trotzdem kommt A nicht. Die Schuld liegt bei A.Außerdem sagt § 301, dass der Schuldner während des Verzugs des Gläubigers keine Zinsen zu entrichten hat.(Nach §286 (4) kommt der Schuldner nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Der Kunde muss keine Zinsen zahlen, da er nicht an der Verspätung schuld ist.)

Umfang Schadenersatz Fall 74: Sie fahren mit dem PKW. Ihnen wird die Vorfahrt genommen. Sie kollidieren mit dem anderen PKW. Ihr PKW ist an der Stoßstange beschädigt; darüber hinaus ist ihre Gesundheit beschädigt, sie haben ein Schleudertrauma. Welche Ansprüche bestehen? 249 / 253 / 8231. Anspruch auf Schadenersatz, um das Auto zu reparieren. Ein anderer Fahrer hat die Straßenverkehrsordnung nicht beachtet und den Unfall verursacht. Außerdem bekomme ich Schadenersatz für mein Schleudertrauma nach § 253. Gesundheitliche Verletzungen führen auch zu Verdienstausfall, der auch zu ersetzen ist.§ 823 (1) sagt: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.Und § 249 (1) sagt: Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Fall 75: Sie besuchen einen Freund. Es kommt zum Streit. Sie nehmen eine volle Rotweinflasche und schmeißen diese auf den Teppich. Die Auslegware ist hinüber. Der Fleck lässt sich nicht mehr entfernen. Ein neuer Teppich kostet 500 Euro. Der Teppich ist bereits 15 Jahre alt. Müssen sie 500 Euro zahlen? 823Grundsätzlich muss vom Schuldner der Zustand wiederhergestellt werden, der ohne das schadensbegründende Ereignis bestehen würde (§ 249 I BGB). D.h. ich muss keine 500 Euro bezahlen, da der Teppich schon 15 Jahre alt ist.Nach § 823(1) muss wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens entschädigen.

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Fall 76: Ihr Nachbar will ihnen Schaden zufügen und er dreht daher den Wasserhahn im Keller auf. Ihre Wohnung liegt im Keller. Sie bemerken das Wasser, als es im Flur ist. Sie sagen sich mein Wohnzimmer muss renoviert werden, also drehe ich den Wasserhahn erst in 30 Minuten ab. Wenn sie den Wasserhahn sofort abgedreht hätten, dann wäre nur der Flur beschädigt gewesen. So wird auch das Wohnzimmer beschädigt. Haben Sie einen Anspruch auf Schadenersatz des Schadens im Wohnzimmer? 823 / 254Der Nachbar ha vorsätzlich den Wasserhahn aufgedreht. D.h. für den Schaden im Flur muss er Schadenersatz leisten. Denn § 823(1) sagt: wer vorsätzlich das Eigentum eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.Ich habe absichtlich und nicht fahrlässig das Wasser ins Wohnzimmer laufen lassen, d.h. ich bekomme keinen Schadenersatz dafür, denn § 254 sagt: (1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.

Erfüllung

Fall 77: Anton kauft beim Buchhändler eine wertvolle Bibel. Es wird vereinbart, dass Anton diese am nächsten Tag abholt. Anton berichtet am Abend in seiner Stammkneipe vom Erwerb und dass er sie morgen abholen will. Erwin der dies mitbekommen hat, geht am nächsten Morgen zum Buchhändler und sagt Anton habe ihn beauftragt das Buch abzuholen. Der Buchhändler gibt ihm die Bibel. Als Anton zum Buchhändler kommt verlangt er Erfüllung. Der Buchhändler beruft sich auf Erfüllung. 433 / 362Anton hat Erwin nicht beauftragt. Zwar ist das Schuldverhältnis erloschen nach §362, ABER ach §185 muss Anton damit einverstanden sein, dass Erwin als Nichtberechtigter das Buch angeholt hat. Anton ist damit nicht einverstanden und der Buchhändler hat somit nicht Recht.§ 362 - Erlöschen durch Leistung(1) Das Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird.(2) Wird an einen Dritten zum Zwecke der Erfüllung geleistet, so findet die Vorschrift des § 185 Anwendung.§ 185 - Verfügung eines Nichtberechtigten(1) Eine Verfügung, die ein Nichtberechtigter über einen Gegenstand trifft, ist wirksam, wenn sie mit Einwilligung des Berechtigten erfolgt.

Fall 78: Sie bestellen bei dem Buchhändler ein Buch zum Preis von 10 €. Sie bekommen das Buch nebst Rechnung. Sie überweisen den Betrag, da auf der Rechnung einer Kontonummer angegeben war. Der Händler ist der Auffassung, dass keine Erfüllung vorliegt, sie hätten das Buch im Laden bar zahlen sollen. Zu Recht? 364Der Buchhändler muss beweisen, dass das Buch nicht bezahlt wurde. Nach §363 ist der Gläubiger dazu verpflichtet, zu beweisen, dass die Erfüllung (Bezahlung des Buches) nicht erfolgt ist. Da eine Rechnung mit dem Buch kam ist das Schuldverhältnis nach §362 erloschen. Außerdem sagt § 364, dass das Schuldverhältnis erlischt, wenn der Gläubiger eine andere als die geschuldete Leistung an Erfüllungs statt annimmt.

Fall 79: Sie kaufen einen PC. Der Kaufpreis beträgt 1.000 €. Sie bezahlen mit der Hingabe eines Wechsels. Der Wechsel wird nicht eingelöst. Der Verkäufer verlangt von ihnen die Zahlung von 1.000 €. Können Sie sich auf Erfüllung berufen?

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Der Verkäufer kann die Erfüllung nicht verlangen, wenn er den Wechsel angenommen hat.Wenn der Bezogene annimmt (akzeptiert), üblicherweise indem er ihn auf der linken Seite des Wechselformulars quer unterzeichnet, wird er aus dem Wechsel verpflichtet, an den Begünstigten zu zahlen. Dieses Zahlungsversprechen heißt Annahme (Akzept).§ 784 - Annahme der Anweisung(1) Nimmt der Angewiesene die Anweisung an, so ist er dem Anweisungsempfänger gegenüber zur Leistung verpflichtet; er kann ihm nur solche Einwendungen entgegensetzen, welche die Gültigkeit der Annahme betreffen oder sich aus dem Inhalt der Anweisung oder dem Inhalt der Annahme ergeben oder dem Angewiesenen unmittelbar gegen den Anweisungsempfänger zustehen.(2) Die Annahme erfolgt durch einen schriftlichen Vermerk auf der Anweisung. Ist der Vermerk auf die Anweisung vor der Aushändigung an den Anweisungsempfänger gesetzt worden, so wird die Annahme diesem gegenüber erst mit der Aushändigung wirksam.

Fall 80: Der Mieter soll nach dem Mietvertrag die Miete im Voraus bis zum 3. eines jeden Monats zahlen. Am 03. des Monats überweist der Mieter online die Miete, die jedoch erst am 05. dem Vermieter gutgeschrieben wird. Hat der Mieter rechtzeitig gezahlt? Eine wirksam geleistete Zahlung gilt als entrichtet ... bei Überweisung ... auf ein Konto ... an dem Tag, an dem der Betrag der ... gutgeschrieben wird (Auszug aus der AO). Der Mieter hat also nicht rechtzeitig gezahlt.

Fall 81: Der Kunde hat mit der Bank einen Darlehensvertrag geschlossen. Dieser hat eine Laufzeit von 10 Jahren. Nach 5 Jahren will der Kunde den restlichen Kredit auf einmal zurückzahlen. Die Bank ist damit nicht einverstanden. Hat der Kunde das Recht den restlichen Kredit sofort zurückzuzahlen? 271 / § 271 (2) sagt: ist eine Zeit bestimmt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Gläubiger die Leistung nicht vor dieser Zeit verlangen, der Schuldner aber sie vorher bewirken kann.also kann der Kunde den Kredit vorherzurückzahlen und den Vertrag kündigen.AUßERDEM:§ 489 - Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers(2) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit veränderlichem Zinssatz jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.§ 488 - Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag(3) Ist für die Rückzahlung des Darlehens eine Zeit nicht bestimmt, so hängt die Fälligkeit davon ab, dass der Darlehensgeber oder der Darlehensnehmer kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Sind Zinsen nicht geschuldet, so ist der Darlehensnehmer auch ohne Kündigung zur Rückzahlung berechtigt.

Fall 82: A schuldet dem B 200,00 €. B hat sowohl bei der Postbank als auch bei der Spardabank ein Konto. A schreibt auf dem Überweisungsträger seiner Bank, ebenfalls der Postbank, die Kontonummer der Spardabank. Als die Postbank den Auftrag ausführen will, stellt sie fest, B hat bei ihr auch ein Konto, dass im Soll ist und daher überweist die Postbank den Betrag nicht zur Spardabank sondern auf das Postbankkonto des B. Dieser ist damit nicht einverstanden und verlangt von A erneute Zahlung.

Fall 83: Dieter kauft beim Handelshof ein. Er bezahlt mit EC Karte und erteilt dem Handelshof eine Einzugsermächtigung. Der Betrag wird vom Konto abgebucht und Dieter widerspricht rechtzeitig der Abbuchung, so dass diese storniert wird. Dadurch entstehen dem Handelshof Unkosten in Höhe von 5,00 €. Der Handelshof verlangt von Dieter den Kaufpreis und 5,00 € zu Recht? 433 / 280

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D kauft bei H ein. Er hat die Ware erhalten und muss seine Pflicht aus §433 (2) erfüllen, d.h. er muss bezahlen.Durch den Widerspruch gegen die Abbuchung tritt § 280 (1) in Kraft, der sagt, verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

HinterlegungFall 84: Der Gläubiger nimmt dem Schuldner die geschuldeten, wertvollen Siamkatzen nicht ab. Der Schuldner, der in Urlaub fahren will, denkt an Hinterlegung. Geht dies? 372 / 376Nach § 372 kann man Geld, Wertpapiere und sonstige Urkunden sowie Kostbarkeiten bei einer dazu bestimmten öffentlichen Stelle für den Gläubiger hinterlegen, wenn der Gläubiger im Verzug der Annahme ist. Die Frage ist, ob Katzen zu Kostbarkeiten zählen. Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände und Tiere sind keine Sachen. Also wird eine Hinterlegung nicht möglich sein.

ErlassFall 85: G schreibt an S er verzichte hiermit auf den noch offen stehende Rest des Kaufpreises. S antwortet, dies sei unter seiner Würde sich beschenken zu lassen. Später verlangt G von S den restlichen Kaufpreis. Dieser verweigert unter Hinweis auf den Erlass die Zahlung. Zu Recht? 397G verzichtet schriftlich auf den Rest des Kaufpreises und damit erlischt nach § 397 (1) das Schuldverhältnis. „Das Schuldverhältnis erlischt, wenn der Gläubiger dem Schuldner durch Vertrag die Schuld erlässt.“ Er kann später nicht wieder die Zahlung verlangen.

ZurückbehaltungFall 86: A hat für B im Auftrag des B ein Bild besorgt. B hat aus § 667 BGB einen Anspruch auf Herausgabe des Bildes. B erhebt Klage auf Herausgabe. A möchte von B die Kosten in Höhe von 200,00 € haben (§ 670 BGB). Was soll er im Prozess tun? 273B kann die Herausgabe nicht verlangen, da er das Bild noch nicht bezahlt hat.§ 273 (1) Hat der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger, so kann er, sofern nicht aus dem Schuldverhältnis sich ein anderes ergibt, die geschuldete Leistung verweigern, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird (Zurückbehaltungsrecht).

AufrechnungFall 87: A hat gegen B einen Anspruch auf Zahlung eines Kaufpreises aus dem Kaufvertrag in Höhe von 500,00 €. B hat gegen A einen Anspruch aus einem Darlehensvertrag auf Rückzahlung des Darlehens in Höhe von 500,00 €. B verweigert die Zahlung und verweist auf seinen Gegenanspruch. Zulässig? 387Es ist zulässig, weil A dem B 500 Euro schuldet und B dem A dieselbe Summe schuldet.§ 387 Schulden zwei Personen einander Leistungen, die ihrem Gegenstand nach gleichartig sind, so kann jeder Teil seine Forderung gegen die Forderung des anderen Teils aufrechnen, sobald er die ihm gebührende Leistung fordern und die ihm obliegende Leistung bewirken kann.

AGB

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Fall 88: Vermieter gibt dem Mieter einen Mietvertrag den er im Schreibwarengeschäft erworben hat. Über die Regelungen zur Anfangs- und Endrenovierung diskutieren die Parteien lange und am Ende finden sie einen Kompromiss. Der Vermieter ist der Auffassung, dass damit der ganze Vertrag keine AGB darstellt. Zu Recht? 305 AGB sind allgemeine Geschäftsbedingungen und §305 sagt nur, dass AGB nicht vorliegen, wenn die Bedingungen, d.h. alle Bedingungen, vorher im Einzelnen besprochen worden sind. Der V bespricht aber mit den M nur einen bestimmten Punkt. §305 (3) erlaubt für bestimmte Arten von Rg spezielle Vereinbarungen. §305b sagt nur, dass Individualabreden vor den AGB gelten

Fall 89: Anton bestellt telefonisch bei einer Buchhandlung ein Buch. Er bekommt es per Post zugeschickt. Auf der Rechnung steht: Es gelten unsere AGB. Sind die AGB wirksamer Vertragsbestandteil geworden? 305 Nach §305 (1) können die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden. Welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat, ist egal.

Fall 90: K kauft bei V eine Kaffeemaschine. Auf der Rückseite des Vertragsformulars sind die AGB abgedruckt und auf der Vorderseite ist auch deutlich sichtbar ein Hinweis auf die umseitigen AGB. In diesen AGB ist geregelt, dass sich K verpflichtet bei V ein Jahr lang Kaffee zu kaufen und dass sich dies jeweils um 1 Jahr verlängert wenn nicht 3 Monate vor Ablauf des Jahres dies gekündigt wird. Kaffeekaufverpflichtung wirksam? 305Nach §305c gilt die Kaffeekaufverpflichtung nicht, weil Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden sie nicht Vertragsbestandteil.

Fall 91: Vermieter hat mit dem Mieter ein Mietvertrag abgeschlossen. Dort wurde formuliert „Die Haftung des Vermieters ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen“. Der Vermieter verursacht leicht fahrlässig beim Mieter einen Schaden. Der macht Schadenersatz geltend und macht geltend, dass der Haftungsausschluss unwirksam sei. Zu Recht? 307Nach § 307 (1) sind Bestimmungen in AGB unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.Die Formulierung „soweit gesetzlich“ ist weder klar noch verständlich und damit haftet der V für den eichten Schaden.

Fall 92: In den AGB eines Möbelhändlers ist die Klausel „die Haftung für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich gehandelt wurde.“. Wirksam? 309Nach §309 Punkt 7b sind solche Klauseln unzulässig. („…ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen …“)

Fall 93: a) In den AGB eines PC Händlers ist eine Lieferfrist von 6 Monaten vorgesehen. b) in den AGB eines Autohändlers ist eine Lieferfrist von 6 Monaten vorgesehen. Jeweils wirksam? 308Die Frage ist, ob die Lieferzeit von 6 Monaten für ein PKW unangemessen lange ist.

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Nein, denn §308 sagt: In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam

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eine Bestimmung, durch die sich der Verwender unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Fristen für die Annahme oder Ablehnung eines Angebots oder die Erbringung einer Leistung vorbehält.

Fall 94: Nach den AGB eines Maklers soll der Anspruch auf den Maklerlohn ohne Rücksicht auf die Maklerleistung entstehen. Es kommt zwar zu einem Maklervertrag, der Makler wird aber nicht tätig und verlangt trotzdem seinen Lohn. Zu Recht? 307 / 652Diese Klausel benachteiligt den Kunden und ist somit nach §307 nicht wirksam. Außerdem sagt § 652 (1), dass man nur zur Entrichtung des Lohnes verpflichtet ist, wenn der Vertrag infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Maklers zustande kommt. Der Makler hat nichts geleistet, also kein Recht auf Bezahlung.

Fall 95: Der Kunde bekommt von seiner Bank einen Kontoauszug mit einem Rechnungsabschluss. Der Kunde bemerkt nicht, dass eine Gutschrift über 100,00 € fehlt. Nach zwei Monaten meldet er sich bei seiner Bank und verlangt Gutschrift der 100,00 €. Diese sagt, Moment, in Ziffer 7 der AGB steht, dass ein Rechnungsabschluss nach 6 Wochen als genehmigt gilt, wenn nicht widersprochen wird. Daher keine Auszahlung. Zu Recht?Nach §305 (1) sind AGB alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat.K hätte die AGB lesen müssen, somit hat er kein Recht auf die Gutschrift.

Fall 96: Im Mietvertrag hat der Vermieter dem Mieter die Schönheitsreparaturen übertragen. Ferner befindet sich im schriftlichen Mietvertrag die handschriftliche Regelung, dass der Mieter bei Auszug zu renovieren hat. Der Mieter zieht nach 5 Jahren aus ohne zu renovieren. Zu Recht? Nach § 307 (1) sind Bestimmungen in AGB unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist. Die Regelung ist handschriftlich im Mietvertrag und der M hat den Vertrag unterschrieben, somit hat er die AGB akzeptiert und muss renovieren.

FernabsatzvertragFall 97: Sie bestellen per Telefon beim Pizzataxi eine Pizza, die in 30 Minuten ausgeliefert werden soll. Liegt ein Fernabsatzvertrag vor? 312Nach §312 liegt ein Haustürgeschäft vor, wenn „… bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung bestimmt worden ist ….“ handelt es sich um ein Hautürgeschäft. ABER nach §312b sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikations-mitteln abgeschlossen werden, Fernabsatzverträge. ALSO ist die telefonische Bestellung ein Fernabsatzgeschäft.ABER

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§312b (3) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge5. über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von Unternehmern im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden

Fall 98: Sie bekommen von der INGDIBA Reklame zur Eröffnung eines Sparkontos zugesendet. Sie füllen das Formular aus und schicken es per Post zurück. Sie bekommen per Post die Vertragsbestätigung mit den AGB´s. Fernabsatzvertrag? 312Nach §312 sind Fernabsatzverträge Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Finanzdienstleistungen im Sinne des Satzes 1 sind Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung. Die Eröffnung eines Kontos ist eine Bankdienstleistung und somit ist die ein Fernabsatzgeschäft.

Fall 99: Anton schließt am Telefon mit Quelle einen Kaufvertrag über einen Mantel. Quelle hat alle Informationspflichten erfüllt. Am 01.10. wird die Sache geliefert. Am 14.10. bringt Anton den Mantel zur Post und schickt ihn zurück. Am 20.10. kommt er bei Quelle an. Rechtzeitiger Widerruf? 355Nach §355 (1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.und nach §355 (2) beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage, wenn dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss eine den Anforderungen des § 360 Abs. 1 entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt wird.Damit hat A rechtzeitig durch die Rücksendung des Mantels widerrufen.

Fall 100: Dieter schließt am Telefon einen Kaufvertrag über 1.000 Aktien der Firma xy ab. Nach 10 Tagen hat sich der Kurs der Aktie um 75 % reduziert. Dieter widerruft den Kaufvertrag nach den Regeln des Fernabsatzgeschäftes. Zu Recht? 312Nach §312d Punkt 6 besteht kein Widerrufsrecht bei Erbringung von Finanzdienstleistungen, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, Anteilsscheinen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden, und anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten … - Damit kann D den Vertrag nicht auf diese Weise widerrufen.

HaustürgeschäftFall 101: Sie sind bei der Arbeit und ein Kollege kommt vorbei und bietet ihnen zu super Bedingungen einen Vertrag bei einem Fitnessstudio an. Sie sehen sich genötigt den Vertrag zu schließen, weil sie nicht

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unhöflich sein wollen und auch die anderen Kollegen einen Vertrag geschlossen haben. Zu Hause überlegen sie sich, dass sie am liebsten vom Vertrag wider los kommen würden. Geht das? 312Nach §312 hat bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz entstanden ist, ein Widerrufsrecht nach §355. D.h. er kann ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen kündigen.

Fall 102: Was wäre, wenn Sie einkaufen gehen und in der Einkaufspassage steht ein Stand einer Weinfirma. Sie lassen sich überreden und kaufen probeweise 6 Flaschen zu insgesamt 39,99 €, sie bezahlen sofort und der Wein wird ihnen übergeben. Wider zu Hause sagen sie sich Wein? Ich trinke lieber Bier. Können sie den Vertrag widerrufen? 312

Nach §312 hat bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen entstanden ist, ein Widerrufsrecht nach §355. D.h. er kann ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen kündigen.ABER §312 (3) Das Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht nicht wenn die Leistung bei Abschluss der Verhandlungen sofort erbracht und bezahlt wird und das Entgelt 40 Euro nicht übersteigt.ALSO kann der Vertrag nicht gekündigt werden.

Ungerechtfertigte BereicherungFall 103: A verkauft an B ein Gemälde. B verkauft das Gemälde weiter an C. A übergibt das Bild nicht an B, sondern auf dessen Wunsch hin, direkt an C. Später stellt sich heraus, dass der Kaufvertrag zwischen A und B unwirksam ist. Kann A von B oder C Herausgabe des Bildes nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung verlangen? 812Nach §812 ist der zur Herausgabe verpflichtet, wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt. Da der Kv zwischen A und B unwirksam ist, wird auch der Kv zwischen B und C unwirksam. Somit hat A einen Herausgabeanspruch gegenüber C.

Fall 104: Der Kunde gibt bei der Bank eine unterschriebene und wirksame Überweisung über 1.000 € ab. Die Bank führt die Überweisung am 10. des Monats aus. Am 15. des Monats noch ein zweites mal. Der Empfänger des Geldes ist hoch erfreut, erkennt jedoch den Fehler der Bank sofort. Die Bank verlangt vom Empfänger die Herausgabe der 1.000 €. Zu Recht? 812Nach §812 ist der zur Herausgabe verpflichtet, wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt. Die zweite Überweisung erfolgte durch einen Fehler und somit hat der Empfänger kein Recht dieses Geld zu behalten.

Fall 105: A zahlt am 01.02.2006 an B den Kaufpreis aus einem Kaufvertrag aus dem Jahr 2002. Am 01.03.2006 stellt A fest, dass der Kaufpreisanspruch verjährt war und verlangt daher den Kaufpreis zurück. Zu Recht? 813 / 214Nach §813 kann das Geleistete zurückgefordert werden, wenn dem Anspruch eine Einrede entgegenstand, durch welche die Geltendmachung des Anspruchs dauernd ausgeschlossen wurde. Aber nach §214 (2) kann das zur Befriedigung eines verjährten Anspruchs Geleistete nicht zurückgefordert werden, auch wenn in Unkenntnis der Verjährung geleistet worden ist.Es erfolgte keine Einrede, somit greift §214 (2) und A kann das Geld nicht zurückverlangen.

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Fall 106: Arbeitgeber schließt mit Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag. In diesem Arbeitsvertrag ist auch eine Schmutzzulage und deren Voraussetzungen vereinbart. Der Arbeitgeber weiß, dass der Arbeitnehmer im Büro arbeitet und die Voraussetzungen für die Schmutzzulage nicht gegeben sind. Trotzdem gewährt er ihm ein Jahr lang die Zulage. Als der Arbeitnehmer kündigt verlangt der Arbeitgeber die Schmutzzulage wieder heraus. Zu Recht? 812 / 814Kalin: Ag und An schließen einen Arbeitsvertrag ab. In dem Vertrag ist auch eine Schmutzzulage vereinbart worden. Aber An kündigt den Arbeitsvertrag. Nach Par. 812 verlangt Ag von An die Schmutzzulage. Aber nach Par. 814 kann Ag von An die Schmutzzulage nicht verlangen, weil zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit das Geleistete nicht zurückgefordert werden kann, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war.

Nach § 812 (1) ist dem zur Herausgabe verpflichtet, wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.(2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.ABER nach § 814 kann das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete nicht zurückgefordert werden, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war, oder wenn die Leistung einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprach.Der Ag hat gewusst, dass er nicht zahlen muss, also kann er es nicht zurückverlangen.

Fall 107: Die Firma A verwendet ein Bild von Thomas Gottschalk ohne dessen Einverständnis zu Werbezwecken. Herr Gottschalk verlangt Vergütung. Zu Recht? 812Nach § 812 (1) ist dem zur Herausgabe verpflichtet, wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt. Gottschalk hat einen Anspruch auf Vergütung.

Fall 108: Verkäufer hat an den Käufer ein Bild übereignet, dies aufgrund eines unwirksamen Kaufvertrages. Das Bild hatte einen Wert in Höhe von 700 €. Käufer hat es für 800 € verkauft. Der Verkäufer hätte es an einen Dritten für 750 € verkaufen können. Was kann der Verkäufer vom Käufer verlangen? 812 / 818Nach § 812 (1) ist dem zur Herausgabe verpflichtet, wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt. Nach § 818 (1) erstreckt sich die Verpflichtung zur Herausgabe auf die gezogenen Nutzungen sowie auf dasjenige, was der Empfänger auf Grund eines erlangten Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung des erlangten Gegenstands erwirbt. (2) Ist die Herausgabe wegen der Beschaffenheit des Erlangten nicht möglich oder ist der Empfänger aus einem anderen Grunde zur Herausgabe außerstande, so hat er den Wert zu ersetzen.Entweder muss K das Bild zurückgeben oder den Wert ersetzen, wenn er nicht in der Lage ist das Bild zurückzugeben.

Fall 109: Der Verkäufer hat dem Käufer ein Bild verkauft für 700 €. Der Käufer zahlt sofort in bar. Vor der Übereignung (die drei Tage später stattfinden soll) erklärt der Käufer wirksam die Anfechtung. Er verlangt die 700 € zurück. Der Verkäufer wendet ein, dass er 200 € verschenkt hat und mit den restlichen 500 € Schulden zurückgezahlt hat. 812 / 818 / 822

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Nach § 812 (1) ist dem zur Herausgabe verpflichtet, wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt. Nach § 818 (1) erstreckt sich die Verpflichtung zur Herausgabe auf die gezogenen Nutzungen sowie auf dasjenige, was der Empfänger auf Grund eines erlangten Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung des erlangten Gegenstands erwirbt. (2) Ist die Herausgabe wegen der Beschaffenheit des Erlangten nicht möglich oder ist der Empfänger aus einem anderen Grunde zur Herausgabe außerstande, so hat er den Wert zu ersetzen.§ 822 sagt: wendet der Empfänger das Erlangte unentgeltlich einem Dritten zu, so ist, soweit infolgedessen die Verpflichtung des Empfängers zur Herausgabe der Bereicherung ausgeschlossen ist, der Dritte zur Herausgabe verpflichtet, wie wenn er die Zuwendung von dem Gläubiger ohne rechtlichen Grund erhalten hätte.Der V kann dem K nichts zurückgeben, ABER K kann sich die 200 von dem zurückholen, der sie bekommen hat und genauso ist es mit den restlichen 500 Euro.

Fall 110: Erwin leiht sich von Anton ein Fahrrad. Erwin verkauft und übereignet das Fahrrad an den gutgläubigen Dieter. Der Kaufpreis beträgt 500 €. Das Rad hatte einen Wert von 400 €. Anton verlangt von Erwin Zahlung von 500 €. Zu Recht? 816E ist nicht berechtigt das Rad zu verkaufen und somit ist D nicht berechtigt das Rad zu kaufen. D muss das Rad nicht dem A zurückgeben, weil er gutgläubig gehandelt hat, aber E muss A das Geld geben, was er für das Rad bekommen hat.

§ 816 (1) Trifft ein Nichtberechtigter über einen Gegenstand eine Verfügung, die dem Berechtigten gegenüber wirksam ist, so ist er dem Berechtigten zur Herausgabe des durch die Verfügung Erlangten verpflichtet. § 932 (1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. § 929 Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums

SchenkungFall 111: Tante Erna will ihrem 10 jährigen Enkel zum Geburtstag 500 € in bar schenken und sagt dies beim Geburtstagskaffee. Der Enkel sagt vielen Dank, dann kann ich mir die neue Playstation kaufen. Die Eltern sind damit nicht einverstanden. Die Tante steckt dem Enkel heimlich die 500 € zu. Wirksamer Schenkungsvertrag? 516 / 107 / 518 / 125

Nach § 516 (1) ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, eine Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt. D.h. Erna hat E die 500 Euro geschenkt, denn beide waren damit einverstanden. Die Frage ist nun, ob der Vertrag wirksam ist.Nach § 125 ist ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.

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Die mangelnde Form könnte die fehlende Zustimmung der Eltern sein. Denn nach § 107 braucht der Minderjährige zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.Durch die Schenkung bekommt E nur einen wirtschaftlichen Vorteil. und so ist der Vertrag ohne die Zustimmung seiner Eltern nicht wirksam.

Fall 112: Erwin verpflichtet sich formwirksam Hilde sein 10 Tage altes Snowboard zu schenken. Er will es noch einmal benutzen und bei der Abfahrt verliert er leicht fahrlässig die Balance und kommt von der Piste ab und landet am Baum, so dass das Board Schrott ist. Hilde verlangt ein anderes Board. Zu Recht? 521 Nach § 521 hat der Schenker nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. E hat das Board nicht absichtlich zerstört, also kann H nichts von ihm verlangen.

Fall 113: Otto schenkt seinem Neffen 500 € mit der Auflage, dass er zu seinem 75. Geburtstag anreist und den ihm bekannten Lokalredakteur zu bitten den Geburtstag in der Zeitung zu erwähnen. Otto übergibt die 500 €; der Neffe vergisst den Geburtstag. Kann Otto die 500 € zurück verlangen? 525 / 527Nach 525 (1) kann wer eine Schenkung unter einer Auflage macht, die Vollziehung der Auflage verlangen, wenn er seinerseits geleistet hat.Nach 527 (1) kann der Schenker, wenn die Vollziehung der Auflage unterbleibt, die Herausgabe des Geschenkes unter den für das Rücktrittsrecht bei gegenseitigen Verträgen bestimmten Voraussetzungen nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung insoweit fordern, als das Geschenk zur Vollziehung der Auflage hätte verwendet werden müssen.O kann die 500 Euro zurückverlangen, weil N seinen Teil nicht geleistet hat.Vertrag zu Gunsten DritterFall 114: Kunde kauft beim Händler ein Fernsehgerät. Da der Händler das Gerät nicht hat, vereinbart er mit seinem Großhändler, dass dieser unmittelbar an den Kunden liefern soll. Von wem kann der Kunde Erfüllung verlangen? 328 / 329§328 und §329 machen deutlich, dass K die Erfüllung von G verlangen kann, da mit dem Vertrag zwischen H und G alle Rechte und Pflichten auf G übergehen.§328 (1) Durch Vertrag kann eine Leistung an einen Dritten mit der Wirkung bedungen werden, dass der Dritte unmittelbar das Recht erwirbt, die Leistung zu fordern.(2) In Ermangelung einer besonderen Bestimmung ist aus den Umständen, insbesondere aus dem Zwecke des Vertrags, zu entnehmen, ob der Dritte das Recht erwerben, ob das Recht des Dritten sofort oder nur unter gewissen Voraussetzungen entstehen und ob den Vertragschließenden die Befugnis vorbehalten sein soll, das Recht des Dritten ohne dessen Zustimmung aufzuheben oder zu ändern.§329 Verpflichtet sich in einem Vertrag der eine Teil zur Befriedigung eines Gläubigers des anderen Teils, ohne die Schuld zu übernehmen, so ist im Zweifel nicht anzunehmen, dass der Gläubiger unmittelbar das Recht erwerben soll, die Befriedigung von ihm zu fordern.

Fall 115: Kunde kauft im eigenen Namen beim Verkäufer eine Waschmaschine für seine Mutter mit der Abrede, dass die Mutter vom Verkäufer selbst die Lieferung und Übereignung der Maschine verlangen kann. Infolge unsachgemäßer Montage in der Wohnung der Mutter entsteht dieser ein Schaden. Wem steht der vertragliche Schadenersatzanspruch zu? Der Mutter oder dem Kunden? 280 / 328 / 335Der Kunde hat die Rechte auf seine Mutter übergeben (328), und so wird die Maschine bei ihr installiert. Bei der Montage kommt es zu einem Schaden. Damit entsteht der Anspruch auf Schadensersatz nach §280. Nach §335 kann sowohl die M als auch der K den Schadenersatz fordern.

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§328 (1) Durch Vertrag kann eine Leistung an einen Dritten mit der Wirkung bedungen werden, dass der Dritte unmittelbar das Recht erwirbt, die Leistung zu fordern.280 (1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen.335 Der Versprechensempfänger kann, sofern nicht ein anderer Wille der Vertragschließenden anzunehmen ist, die Leistung an den Dritten auch dann fordern, wenn diesem das Recht auf die Leistung zusteht.AbtretungFall 116: Der Vater schenkt seinem Sohn zum Geburtstag eine Forderung (Mietforderung gegen den Mieter Meyer in Höhe von 500,00 €). Der Sohn sagt Danke. Wie viele Verträge wurden geschlossen? 398Da jedes Rg ein Vertrag ist, wurden 3 Verträge geschlossen. 1. Schenkung (der Vater schenkt dem Sohn eine Mietforderung); 2. Annahme der Schenkung (der Sohn sagt Danke); 3. Verfügungsgeschäft (Übereignung des Wechsels vom Vater auf den Sohn)(§ 398 Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers.)

Fall 117: Der Vater erklärt wirksam die Anfechtung des Schenkungsvertrages. Er ist der Auffassung, dass er nun wieder von Herrn Meyer die Miete verlangen kann. Zu Recht? 812Nach § 812 (1) ist der zur Herausgabe verpflichtet, wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt. Durch die wirksame Anfechtung wird der V wieder der Gläubiger und hat somit das Recht die Miete zu verlangen.

Fall 118: Herr Müller bekommt eine Rente in Höhe von 600 € netto. Er kauft Möbel und vereinbart Ratenzahlung. Zur Sicherheit tritt er seinen Anspruch auf Auszahlung der Rente ab. Der Möbelladen verlangt von der Rentenversicherung, da die Raten nicht gezahlt werden, aufgrund der Abtretung Zahlung. Zu Recht? 400 / 399Nein, die Rentenzahlung ist mit dem M verbunden und kann nicht abgetreten werden.§399 Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, wenn die Leistung an einen anderen als den ursprünglichen Gläubiger nicht ohne Veränderung ihres Inhalts erfolgen kann oder wenn die Abtretung durch Vereinbarung mit dem Schuldner ausgeschlossen ist.§400 Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, soweit sie der Pfändung nicht unterworfen ist.

Fall 119: Erwin hat gegen Klaus eine Forderung auf Zahlung von 100.000 €. Diese Forderung ist durch eine Grundschuld gesichert. Erwin tritt die Forderung an seine Bank ab. Die Bank will aus der Grundschuld gegen Klaus vorgehen. Kann sie dies? 401Ja, denn mit der Übergabe der Forderung von E an die Bank, erhält die Bank das Recht gegen K vorzugehen.§401 (1) Mit der abgetretenen Forderung gehen die Hypotheken, Schiffshypotheken oder Pfandrechte, die für sie bestehen, sowie die Rechte aus einer für sie bestellten Bürgschaft auf den neuen Gläubiger über.(2) Ein mit der Forderung für den Fall der Zwangsvollstreckung oder des Insolvenzverfahrens verbundenes Vorzugsrecht kann auch der neue Gläubiger geltend machen.

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Fall 120: Der Vater tritt seinem Sohn eine Mietforderung ab. Kann der Mieter gegenüber dem Sohn Minderung der Miete wegen Feuchtigkeitsschäden geltend machen oder muss er sich wegen der Mietminderung an den Vermieter wenden? 404Der M kann sich direkt an den S wenden, da die Schäden schon bei der Abtretung der Mietforderung existierten.§404 Der Schuldner kann dem neuen Gläubiger die Einwendungen entgegensetzen, die zur Zeit der Abtretung der Forderung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren.

Fall 121: Der Vater tritt am 2.11.2007 die Miete für den Monat November an den Sohn ab. Am 3.11.2007 überweist der Mieter die Miete für den Monat November an den Vater, da er von der Abtretung nichts wusste. Kann der Sohn nochmalige Zahlung verlangen? 362 / 407Der M hat die Miete schon gezahlt. er wusste nichts von der Abtretung und muss deshalb nicht noch einmal zahlen. Aber der Sohn hat einen Herausgabeanspruch gegen den Vater. Der Vater hat ohne rechtlichen Grund die Miete erhalten und ist nach §812 verpflichtet dem Sohn die Miete zu geben.§362 (1) Das Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird.(2) Wird an einen Dritten zum Zwecke der Erfüllung geleistet, so findet die Vorschrift des § 185 Anwendung.§407 (1) Der neue Gläubiger muss eine Leistung, die der Schuldner nach der Abtretung an den bisherigen Gläubiger bewirkt, sowie jedes Rechtsgeschäft, das nach der Abtretung zwischen dem Schuldner und dem bisherigen Gläubiger in Ansehung der Forderung vorgenommen wird, gegen sich gelten lassen, es sei denn, dass der Schuldner die Abtretung bei der Leistung oder der Vornahme des Rechtsgeschäfts kennt.

Fall 122: Gläubiger hat am 1.10.2007 eine fällige Forderung gegen Schuldner. Schuldner erwirbt am 1.11.2007 eine fällige und gleichartige Forderung gegen Gläubiger. Am 1.12.2007 tritt Gläubiger seine Forderung an Dieter ab. Kann Schuldner die Aufrechnung erklären? 406Eine Aufrechnung ist nur möglich, wenn G keine Kenntnis von der Abtretung hatte. Die Frage ist, ob die Abtretung bekannt war.§406 Der Schuldner kann eine ihm gegen den bisherigen Gläubiger zustehende Forderung auch dem neuen Gläubiger gegenüber aufrechnen, es sei denn, dass er bei dem Erwerb der Forderung von der Abtretung Kenntnis hatte oder dass die Forderung erst nach der Erlangung der Kenntnis und später als die abgetretene Forderung fällig geworden ist.

Fall 123: G hat am 1.3.2007 eine Forderung gegen S. am 01.05.2007 tritt G seine Ansprüche an G2 ab. Am 01.06.2007 erwirbt S eine Forderung gegen G, da er von der Abtretung nichts gewusst hat. Am 01.07.2007 verlangt G2 von S Bezahlung. S erklärt die Aufrechnung. Wirksam? 406

G ---- S; G ---- G2; S----G; G2---S Eine Aufrechnung ist nur möglich, wenn S keine Kenntnis von der Abtretung hatte. Dies ist der Fall.§406 Der Schuldner kann eine ihm gegen den bisherigen Gläubiger zustehende Forderung auch dem neuen Gläubiger gegenüber aufrechnen, es sei denn, dass er bei dem Erwerb der Forderung von der Abtretung Kenntnis hatte oder dass die Forderung erst nach der Erlangung der Kenntnis und später als die abgetretene Forderung fällig geworden ist.

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Fall 124: Der Händler hat Möbel von der Fabrik unter Eigentumsvorbehalt gekauft und alle Forderungen aus künftigen Weiterverkäufen dieser Möbel an die Fabrik abgetreten. Als der Händler ein Bankdarlehen benötigt, überträgt er die Forderungen nochmals zur Sicherheit an die Bank. Wem stehen die Forderungen zu? 408Wenn F nichts von der Abtretung wusste, muss die Bank gelten lassen, dass die Forderung F gehört.§408 (1) Wird eine abgetretene Forderung von dem bisherigen Gläubiger nochmals an einen Dritten abgetreten, so findet, wenn der Schuldner an den Dritten leistet oder wenn zwischen dem Schuldner und dem Dritten ein Rechtsgeschäft vorgenommen oder ein Rechtsstreit anhängig wird, zugunsten des Schuldners die Vorschrift des § 407 dem früheren Erwerber gegenüber entsprechende Anwendung.§407 (1) Der neue Gläubiger muss eine Leistung, die der Schuldner nach der Abtretung an den bisherigen Gläubiger bewirkt, sowie jedes Rechtsgeschäft, das nach der Abtretung zwischen dem Schuldner und dem bisherigen Gläubiger in Ansehung der Forderung vorgenommen wird, gegen sich gelten lassen, es sei denn, dass der Schuldner die Abtretung bei der Leistung oder der Vornahme des Rechtsgeschäfts kennt.

SchuldübernahmeFall 125: Klaus schließt mit Claudia einen Kaufvertrag, in dem Klaus Claudia sein Geschäft verkauft und Claudia eine Geschäftsschuld gegenüber einem Händler übernimmt. Der Händler genehmigt die Schuldübernahme. Claudia verweigert die Zahlung, weil sie sagt, der Händler habe Klaus die Forderung für 1 Jahr gestundet. Muss Claudia zahlen? 417 /414 / 415Nach §414 kann C die Schuld von K übernehmen. Nach §415 hat der H diese Übernahme erlaubt. Nach §417 gelten dieselben Rechte und Pflichten zwischen H und C wie sie zwischen H und K existierten. C kann die Zahlung verweigern.§414 Eine Schuld kann von einem Dritten durch Vertrag mit dem Gläubiger in der Weise übernommen werden, dass der Dritte an die Stelle des bisherigen Schuldners tritt.§415 (1) Wird die Schuldübernahme von dem Dritten mit dem Schuldner vereinbart, so hängt ihre Wirksamkeit von der Genehmigung des Gläubigers ab. Die Genehmigung kann erst erfolgen, wenn der Schuldner oder der Dritte dem Gläubiger die Schuldübernahme mitgeteilt hat. Bis zur Genehmigung können die Parteien den Vertrag ändern oder aufheben.§417 (1) Der Übernehmer kann dem Gläubiger die Einwendungen entgegensetzen, welche sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Gläubiger und dem bisherigen Schuldner ergeben. Eine dem bisherigen Schuldner zustehende Forderung kann er nicht aufrechnen.(2) Aus dem der Schuldübernahme zugrunde liegenden Rechtsverhältnis zwischen dem Übernehmer und dem bisherigen Schuldner kann der Übernehmer dem Gläubiger gegenüber Einwendungen nicht herleiten.

Mehrheit von Schuldner / GläubigerFall 126: G1 und G2 haben bei der Bank ein gemeinsames Konto errichtet und mit ihr vereinbart, dass jeder allein über das Guthaben verfügen kann. G1 verklagt die Bank auf Auszahlung des Restguthabens, da die Bank zunächst nicht freiwillig zahlen will. Die Bank zahlt nach Klageerhebung an G 2. Kann G 1 erneute Zahlung an sich verlangen? 428,421Der Schuldner ist nur verpflichtet einmal seine Leistung zu erbringen. B hat an G2 gezahlt und somit hat G1 kein Recht auf Zahlung.

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§428 Sind mehrere eine Leistung in der Weise zu fordern berechtigt, dass jeder die ganze Leistung fordern kann, der Schuldner aber die Leistung nur einmal zu bewirken verpflichtet ist (Gesamtgläubiger), so kann der Schuldner nach seinem Belieben an jeden der Gläubiger leisten. Dies gilt auch dann, wenn einer der Gläubiger bereits Klage auf die Leistung erhoben hat.§ 421 Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.

Fall 127: A, B und C Schulden dem D 3.000 €. A zahlt die 3.000 €. Kann A von B und C was verlangen? 426A hat das Recht die gesamte Schuld zu zahlen (426/1), aber damit bekommt er auch das Recht von B und C jeweils 1000 Euro zu verlangen, da deren Schuld auf ihn übergeht (426/2).§426 (1) Die Gesamtschuldner sind im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. Kann von einem Gesamtschuldner der auf ihn entfallende Beitrag nicht erlangt werden, so ist der Ausfall von den übrigen zur Ausgleichung verpflichteten Schuldnern zu tragen.(2) Soweit ein Gesamtschuldner den Gläubiger befriedigt und von den übrigen Schuldnern Ausgleichung verlangen kann, geht die Forderung des Gläubigers gegen die übrigen Schuldner auf ihn über. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Gläubigers geltend gemacht werden.

KaufvertragFall 128: Der Verkäufer ist Eigentümer einer trächtigen Stute. Er verkauft das erwartete Fohlen. Der Kaufpreis entspricht dem, was für ein gesundes und lebendes Fohlen gezahlt wird. Das Fohlen wird tot geboren. Kann der Verkäufer den Kaufpreis verlangen? 158K hat das Fohlen gekauft, bevor es geboren war. D.h. unter einer aufschiebenden Bedingung Nach § 158(1) wird der Kv mit Eintritt der Bedingung wirksam. V kann den Kaufpreis verlangen.

Fall 129: Die Parteien schließen einen schriftlichen Vertrag der groß mit Kaufvertrag überschrieben ist. Der Käufer hat sich dazu verpflichtet, für ein Jahr monatlich einmal die Wiese des Verkäufers als Gegenleistung für die Übereignung eines Laptops zu mähen. Liegt ein Kaufvertrag vor? 480Ja, denn Tausch wird wie ein Kv betrachtet. § 480 Auf den Tausch finden die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung.K muss monatlich für ein Jahr die Wiese des V mähen, denn er bekommt dafür den Laptop.

Fall 130: Der Verkäufer verkauft dem Käufer ein Fahrrad, welches dem Käufer vor einiger Zeit gestohlen worden ist. Nach der Übergabe des Fahrrades verweigert der Käufer die Kaufpreiszahlung. Zur Recht? 275, 326  V verkauft dem K ein Fahrrad. Aber er ist nicht der Eigentümer des Fahrrades, sondern nur der Besitzer. Der Eigentümer es Fahrrades ist K. Somit muss K den Kaufpreis nicht zahlen.§ 275(1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.

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(2) Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht. Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat.(3) Der Schuldner kann die Leistung ferner verweigern, wenn er die Leistung persönlich zu erbringen hat und sie ihm unter Abwägung des seiner Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Gläubigers nicht zugemutet werden kann.(4) Die Rechte des Gläubigers bestimmen sich nach den §§ 280, 283 bis 285, 311a und 326.

§ 326(1) Braucht der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten, entfällt der Anspruch auf die Gegenleistung; bei einer Teilleistung findet § 441 Abs. 3 entsprechende Anwendung. Satz 1 gilt nicht, wenn der Schuldner im Falle der nicht vertragsgemäßen Leistung die Nacherfüllung nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu erbringen braucht.(2) Ist der Gläubiger für den Umstand, auf Grund dessen der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten braucht, allein oder weit überwiegend verantwortlich oder tritt dieser vom Schuldner nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit ein, zu welcher der Gläubiger im Verzug der Annahme ist, so behält der Schuldner den Anspruch auf die Gegenleistung. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Befreiung von der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.(3) Verlangt der Gläubiger nach § 285 Herausgabe des für den geschuldeten Gegenstand erlangten Ersatzes oder Abtretung des Ersatzanspruchs, so bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet. Diese mindert sich jedoch nach Maßgabe des § 441 Abs. 3 insoweit, als der Wert des Ersatzes oder des Ersatzanspruchs hinter dem Wert der geschuldeten Leistung zurückbleibt.(4) Soweit die nach dieser Vorschrift nicht geschuldete Gegenleistung bewirkt ist, kann das Geleistete nach den §§ 346 bis 348 zurückgefordert werden.(5) Braucht der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten, kann der Gläubiger zurücktreten; auf den Rücktritt findet § 323 mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass die Fristsetzung entbehrlich ist.

Fall 131: Schreinermeister K kauft bei V fünf Festmeter Eichenholz. Nach Lieferung stellt er fest, dass das Holz morsch ist. Er schickt es an V zurück und verlangt mangelfrei Lieferung. Dieser will ihm nur den Kaufpreis erstatten, da er derzeit kein Eichenholz vorrätig hätte. Kann K Nachlieferung verlangen? 437, 433,439,446  275K hat mit V einen Kv geschlossen. Nach 433/1 hat V eine Ware frei von Mängeln zu liefern. Das Holz ist morsch und so hat V einen Anspruch auf Nacherfüllung. § 437 Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, Nacherfüllung verlangen. Und kann die Art der Nacherfüllung wählen nach § 439 (1). (Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.)ABER der Verkäufer kann diese Art verweigern nach §439/3 ((3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei

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sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.), wenn er dazu nicht in der Lage ist. V hat kein Holz mehr, also kann er nicht liefern. Jetzt muss K eine andere Art der Nacherfüllung wählen. Und V hat nicht das Recht diese zu verweigern.ABER zu fragen ist auch, wer ist schuld daran, dass das Holz morsch ist. Denn nach §446 haftet der K nach Übergabe der Ware für die Verschlechterung der Qualität der Ware. § 446 Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Von der Übergabe an Gebühren dem Käufer die Nutzungen und trägt er die Lasten der Sache. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

Fall 132: Der Käufer entdeckt beim gelieferten Kühlschrank an der Seitenwand einen kleinen Lackfehler. Er will vom Kaufvertrag zurücktreten. Mindestens will er aber einen Teil des Kaufpreises zurück haben. Der Verkäufer ist der Auffassung, dass es wegen dieser Bagatelle keine Ansprüche gibt. Wer hat Recht? 440,323,437,323,441    

Nach §433/1 muss der V die Ware ohne Mängel übergeben. Aber der Kühlschrank hat Lackfehler.

Nach § 437 kann der Käufer, Nacherfüllung verlangen, wenn die Sache mangelhaft ist.

Und kann die Art der Nacherfüllung wählen nach § 439 (1). (Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.)

Nach §323 kann der K vom Vertrag zurücktreten, wenn V seine Leistung nicht vertragsgemäß erbringt. (§ 323 (1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.)Nach §323 (4) kann der Gläubiger bereits vor dem Eintritt der Fälligkeit der Leistung zurücktreten, wenn offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen des Rücktritts eintreten werden.V will nicht nacherfüllen, d.h. K könnte vom Vertrag zurücktreten.

ABER nach §323 (5) Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat der Schuldner die Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt, so kann der Gläubiger vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.Die Frage ist, ob Lackfehler als unerheblich angesehen werden können.

Nach §441 könnte auch eine Preisminderung stattfinden, denn wenn der Lackfehler unerheblich ist, hat K das Recht den Kaufpreis zu mindern, ABER NICHT das Recht vom Vertrag zurückzutreten. (§ 441 (1) Statt zurückzutreten, kann der Käufer den

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Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern. Der Ausschlussgrund des § 323 Abs. 5 Satz 2 findet keine Anwendung.)Die Höhe der Minderung wird durch §441 / 3 bestimmt: (3) Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.Da der K den Preis schon bezahlt hat, hat er ein Recht darauf, die Minderungssumme zurück zu bekommen. §441 (4) Hat der Käufer mehr als den geminderten Kaufpreis gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Verkäufer zu erstatten.

Fall 133: Im Schaufenster des Verkäufers liest der Käufer ein Schild "garantiert frische Bücklinge eingetroffen". Der Käufer kauft einen Bückling und erkrankt nach dessen Genuss an einer Fischvergiftung. Er verlangt vom Verkäufer Ersatz seiner Arztkosten. Zu Recht? - 437,280 

Nach §433/1 muss der V die Ware ohne Mängel übergeben. Aber der Fisch war nicht frisch und so hat der K ein Recht auf Nacherfüllung. Nach §437 kann er Schadenersatz verlangen. Der V ist zum Schadenersatz nach §280 verpflichtet, weil der Kv ein Schuldverhältnis ist und der V hat seine Pflicht aus dem Kv verletzt. ((1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen.)

V muss die Arztkosten zahlen.

Fall 134: Anton geht zum Autohändler und kauft dort einen gebrauchten PKW. Im Formularvertrag wurde die Haftung für Sachmängel ausgeschlossen. Nach einem Monat stellt sich heraus, dass bereits bei Gefahrübergang die Zylinderkopfdichtung defekt war. Anton verlangt daher nach erfolgloser Fristsetzung vom Autohändler die Rückabwicklung. Zu Recht? 444,474  

Der Autohändler kann sich nicht auf den Vertrag berufen, weil sich nach § 444 der Verkäufer nicht auf eine Vereinbarung berufen kann, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.Der Autohändler muss gewusst haben, dass die Dichtung defekt war, als er das Auto verkauft hat.Anton hat eine bewegliche Sache (Auto) gekauft. Das ist ein Verbrauchsgüterkauf. Somit hat Anton das Recht auf Nacherfüllung seiner Wahl.§ 474 (1) Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf), gelten ergänzend die folgenden Vorschriften. (2) Auf die in diesem Untertitel geregelten Kaufverträge ist § 439 Abs. 4 mit der Maßgabe anzuwenden, dass Nutzungen nicht herauszugeben oder durch ihren Wert zu ersetzen sind. Die §§ 445 und 447 sind nicht anzuwenden.

Darlehensvertrag Fall 135: Sie stehen in der Küche und wollen einen Kuchen backen. Sie stellen fest, dass Ihnen ein Ei fehlt. Sie gehen zum Nachbar um sich ein Ei auszuleihen. Dies macht der Nachbar natürlich gerne. Er gibt ihnen ein ökologisch gezogenes Ei der Größe XL in braun. Ist ein wirksamer Leihvertrag zustande gekommen? 498 ????,607  

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Sachdarlehen liegt vor, wenn die Sache verbraucht (Nahrungsmittel) oder verarbeitet werden soll.

 § 607 (1) Durch den Sachdarlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer eine vereinbarte vertretbare Sache zu überlassen. Der Darlehensnehmer ist zur Zahlung eines Darlehensentgelts und bei Fälligkeit zur Rückerstattung von Sachen gleicher Art, Güte und Menge verpflichtet.

Fall 136: Der Schrotthändler benötigt Geld um sich eine neue Schrottpresse zu kaufen. Er geht zu seinem Freund, der genug Schwarzgeld hat. Dieser sagt ihm mündlich zu, ihm die 500.000 € leihen zu wollen. Eine Woche später als der Schrotthändler mit seinem Koffer kommt um das Geld abzuholen, sagt der Freund dass kein Darlehensvertrag zustande gekommen sei, weil nichts schriftlich vereinbart worden sei und außerdem würde ein Darlehensvertrag die Auszahlung des Geldes voraussetzen. Hat der Schrotthändler einen Anspruch auf Auszahlung des Darlehens? 488,492,491  

Für den Dv ist eine Einigung erforderlich über die Höhe des Geldbetrages und der Verzinsung. Auch mündliche Vereinbarungen gelten. Und so muss F nach § 488 (1) dem S den Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. S ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen.

ABER nach § 492 (1) sind Verbraucherdarlehensverträge schriftlich abzuschließen. Haben F und S einen Verbraucherdarlehensvertrag abgeschlossen?

Ein Verbraucherdarlehensvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer. §491/1 § 494 (1) Der Verbraucherdarlehensvertrag und die auf Abschluss eines solchen Vertrags vom Verbraucher erteilte Vollmacht sind nichtig, wenn die Schriftform insgesamt nicht eingehalten ist

Fall 137: Der Schrotthändler hat von Don Giovanni am 01.06.2006 ein Darlehen bekommen. Dies soll er nach der Steuerprüfung bei Don Giovanni am 12.12.2006 zurückzahlen. Am 30.09.2006 schickt Don Giovanni seine Freunde aus der Kampfsportschule vorbei, um schon mal die bislang angelaufenen Zinsen abzuholen. Muss der Schrotthändler bereits jetzt die Zinsen zahlen? 488

Nach § 488 (1) ist der Darlehensnehmer verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen.Nach §488 (2) sind die vereinbarten Zinsen, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nach dem Ablauf je eines Jahres.S muss die Zinsen erst nach der Steuerprüfung am 12.12. zahlen.

Fall 138: Die Bank hat dem Dieter ein Darlehen über 10.000 € gewährt. Im Vertrag wurde jedoch nicht die Zinshöhe festgeschrieben. Müssen Zinsen gezahlt werden?

Das Gelddarlehen ist grundsätzlich zu verzinsen (§488 I 2 BGB).Fehlen Pflichtangaben, ist der Vertrag grundsätzlich nichtig (§ 494 I BGB). §494 (4) Nicht angegebene Kosten werden vom Darlehensnehmer nicht geschuldet.Es besteht jedoch eine Möglichkeit der Heilung nach § 494 II BGB, wenn das Darlehen in Empfang genommen wird. In diesem Fall schuldet der Verbraucher nicht mehr den vereinbarten Zins, sondern nur noch den gesetzlichen Zinssatz von 4 % (§

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494 II iVm § 246 BGB), wenn die Angabe des Sollzinssatzes, des effektiven Jahreszinses oder des Gesamtbetrags fehlt.

Abwandlung: Ein Jahr später haben sich die Zinsen explosionsartig erhöht. Die Bank erwägt daher die Zinsen zu erhöhen. Geht das? Ist im Vertrag nicht angegeben, unter welchen Voraussetzungen Kosten oder Zinsen angepasst werden können, so entfällt die Möglichkeit, diese zum Nachteil des Darlehensnehmers anzupassen.§494 (4) Nicht angegebene Kosten werden vom Darlehensnehmer nicht geschuldet. Ist im Vertrag nicht angegeben, unter welchen Voraussetzungen Kosten oder Zinsen angepasst werden können, so entfällt die Möglichkeit, diese zum Nachteil des Darlehensnehmers anzupassen.

Fall 139: Die Eheleute Müller nehmen für die Finanzierung eines PKW´s ein Darlehen über 30.000 € auf. Die Vertragslaufzeit beträgt 70 Monate und der Zinssatz 6 %. 8 Monate danach erhalten sie eine Erbschaft. Sie kündigen den Darlehensvertrag sofort und fristlos. Wurde der Darlehensvertrag beendet und falls ja, zu welchem Zeitpunkt? 500, 490, 489, 502  

Nach § 500 (2) kann der Darlehensnehmer kann seine Verbindlichkeiten aus einem Verbraucherdarlehensvertrag jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen.ABER in diesem Fall kann die Bank nach §502 eine Entschädigung verlangen.§ 502 (1) Der Darlehensgeber kann im Fall der vorzeitigen Rückzahlung eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden verlangen, wenn der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt der Rückzahlung Zinsen zu einem bei Vertragsabschluss vereinbarten, gebundenen Sollzinssatz schuldet. Der Dv gilt als gekündigt, wenn innerhalb von 2 Wochen nach der Kündigung das geschuldete Geld zurückgezahlt worden ist.§489 (3) Eine Kündigung des Darlehensnehmers gilt als nicht erfolgt, wenn er den geschuldeten Betrag nicht binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlt.

Abwandlung: Ende der Kündigungsfrist ist 31.08.2006. Die Eheleute sind in der Zeit vom 25.08. bis 19.09.06 in Urlaub. Der Ehemann kommt erst am 21.09.06 dazu, den Überweisungsträger auszufüllen. Am 24.09.06 geht das Geld bei der Bank ein. Liegt trotzdem eine wirksame Kündigung vor?

Festverzinsliche Darlehen können unter den Voraussetzungen des §489 I Nr. 1-2 BGB gekündigt werden.

Nach § 500 (2) kann der Darlehensnehmer kann seine Verbindlichkeiten aus einem Verbraucherdarlehensvertrag jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen.ABER in diesem Fall kann die Bank nach §502 eine Entschädigung verlangen.§489 (3) Eine Kündigung des Darlehensnehmers gilt als nicht erfolgt, wenn er den geschuldeten Betrag nicht binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlt.§ 488 Abs. 3 Satz 2 (Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.)

Fall 140: Bernd hat von der Bank ein Darlehen über 300.000 € erhalten. Vertragsdauer 15 Jahre, Zinssatz von 7 % fest auf 10 Jahre. Nach 10 Jahren kündigt Bernd den Darlehensvertrag. Die Bank ist damit nicht einverstanden, weil der Vertrag auf 15 Jahre abgeschlossen wurde. Zu Recht? 489  

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B kann kündigen, weil §489 – 2. sagt, dass man kündigen kann: in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten;

Fall 141: Die Bank gewährt dem Kunden ein Darlehen, das durch eine Grundschuld gesichert ist. Vereinbart waren eine Laufzeit von 10 Jahren und ein Zins von 6 %. Kann der Kunde, wenn er 1 Jahr später seinen Arbeitsplatz wechselt und sein Grundstück verkaufen will, den Darlehensvertrag kündigen? 489, 490

§490 (2) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag, bei dem der Sollzinssatz gebunden und das Darlehen durch ein Grund- oder Schiffspfandrecht gesichert ist, unter Einhaltung der Fristen des § 488 Abs. 3 Satz 2 (Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.) vorzeitig kündigen, wenn seine berechtigten Interessen dies gebieten und seit dem vollständigen Empfang des Darlehens sechs Monate abgelaufen sind. Ein solches Interesse liegt insbesondere vor, wenn der Darlehensnehmer ein Bedürfnis nach einer anderweitigen Verwertung der zur Sicherung des Darlehens beliehenen Sache hat. Der Darlehensnehmer hat dem Darlehensgeber denjenigen Schaden zu ersetzen, der diesem aus der vorzeitigen Kündigung entsteht (Vorfälligkeitsentschädigung).

Fall 142: Die Bank hat ein Darlehen für 10 Jahre zu 10 % Zinsen gewährt, obwohl ihr bekannt war, dass gegen den Kunden bereits zahlreiche Zwangsvollstreckungen laufen. Dies am 02.02.2006. Der Kunde hat bislang die Raten gezahlt. Die Bank bekommt vom Rechtsanwalt am 20.12.2006 ein Schreiben, indem er die Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahren wegen der bekannten Zwangsvollstreckungen ankündigt. Die Bank kündigt daraufhin das Darlehen fristlos. Zu Recht? 490

§ 490 (1) Wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückzahlung des Darlehens, auch unter Verwertung der Sicherheit, gefährdet wird, kann der Darlehensgeber den Darlehensvertrag vor Auszahlung des Darlehens im Zweifel stets, nach Auszahlung nur in der Regel fristlos kündigen.

Fall 143: Herr Schlaumaier hat sein 2. Staatsexamen in Jura erfolgreich abgeschlossen. Er will eine eigene Anwaltskanzlei eröffnen. Er bekommt dafür ein Darlehen seiner Bank über 25.000 €. Der Bankangestellte vergisst für die Bank den Vertrag zu unterzeichnen. Es wird eine Restschuldversicherung abgeschlossen. Der dafür vorgesehene Betrag ist so hoch, dass der Bankangestellte diesen Betrag lieber nicht in den Darlehensvertrag mit aufnimmt. Herr Schlaumaier bekommt das Geld ausgezahlt und richtet sich seine Kanzlei ein. Er ist der Auffassung, dass der Darlehensvertrag unwirksam ist und verweigert die Ratenzahlung. Zu Recht?

Der Darlehensvertrag bedarf grundsätzlich nicht der Schriftform.ABER§492 Verbraucherdarlehensverträge sind, soweit nicht eine strengere Form vorgeschrieben ist, schriftlich abzuschließen. Der Schriftform ist genügt, wenn Antrag und Annahme durch die Vertragsparteien jeweils getrennt schriftlich erklärt werden. Die Erklärung des Darlehensgebers bedarf keiner Unterzeichnung, wenn sie mit Hilfe einer automatischen Einrichtung erstellt wird.

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Fall 144: Die Bank gewährt dem Kunden ein Verbraucherdarlehen. Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre. Die Bank vergisst den Kunden über das Widerrufsrecht zu belehren. Nach einem Jahr bemerkt die Bank den Fehler und holt die Belehrung nach. Drei Wochen nach der Belehrung widerruft der Kunde den Darlehensvertrag a) persönlich durch Vorsprache beim Kundenberater b) per Brief. Kann er dies?

Nach §491a BGB hat der Darlehensgeber den Darlehensnehmer zwingend über die ergebenden Einzelheiten zu unterrichten.Nach § 495 (1) steht dem Darlehensnehmer bei einem Verbraucherdarlehensvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Nach (2) beginnt die Widerrufspflicht nicht bevor der Darlehensnehmer die Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 erhältNach §355 muss der Widerruf keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären.

Fall 145: Die Bank gewährt ein Verbraucherdarlehen. Der Kunde zahlt eine Rate nicht und die Bank kündigt sofort den Darlehensvertrag. Muss der Kunde den Restbetrag sofort zurückzahlen oder hat er eine Gnadenfrist?

Die Bank muss dem Verbraucher vorher eine erfolglose zweiwöchige Zahlungsfrist mit einer Androhung der Kündigung gesetzt haben (§498 BGB).

Fall 146: Erwin kauft beim VW Händler einen neuen Jetta. Den Kaufpreis finanziert er über die VW Bank. Alle Verträge werden gleichzeitig beim VW Händler abgeschlossen. 10 Tage nach Vertragsschluss widerruft Erwin den Darlehensvertrag. Kann der VW Händler Bezahlung des Jetta verlangen? 358

Durch den Widerruf des Dv ist auch der Kv nicht mehr wirksam, denn §358 (2) hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichtete Willenserklärung auf Grund des § 495 Absatz 1 wirksam widerrufen, so ist er auch an seine auf den Abschluss eines mit diesem Verbraucherdarlehensvertrag verbundenen Vertrags über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden.

Sachenrecht; SacheFall 147: Klaus kauft bei Expert eine Waschmaschine. Diese soll zwei Tage später geliefert werden. Seiner Ehefrau erzählt er am Abend, dass er Eigentümer einer neuen Waschmaschine sei. Stimmt das? Nein. Die Eigentumsübertragung erfolgt gemäß § 929 BGB durch Einigung über den Eigentumswechsel („dinglicher Vertrag“) und Besitzübergabe. Die Übergabe eines konkreten Computers an mich fand aber nicht statt. Die Übergabe hätte aber durch Abschluss eines Verwahrungsvertrages ersetzt werden können (Einigung und Abschluss eines Besitzmittlungsvertrages, § 930 BGB). Die Eigentumsübertragung nach §§ 929 ff. BGB ist aber ein sachenrechtlicher Vorgang. Im Sachenrecht gilt der Bestimmtheitsgrundsatz, d. h. sachenrechtliche Vorgänge müssen sich auf konkret bestimmte Sachen beziehen, um wirksam zu sein.

Fall 148: Sie gehen morgens zum Bäcker und kaufen 6 Butterbrezeln. Sie zahlen den Kaufpreis von 8 € mit einem 10 € Schein. Der Bäcker gibt ihnen ein 2 € Stück zurück. Welche Verträge haben sie geschlossen? 1. Kv = 4332. Übereignung der Brezel3. Übereignung des Geldes

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4. Übergabe des Restgeldes

Fall 149: Reiner überfährt mit seinem Trecker den Hund des Nachbarn. Dieser verlangt nun Schadenersatz. Reiner wendet ein, Schadenersatz könne es nur für die Beschädigung von Sachen geben und der Hund sei ein Mitgeschöpf, der in keinem Eigentum einer Person stehen könne. Trifft dies zu? 823, 90Schaden ist jede unfreiwillige Einbuße an Gütern einer Person. Nach §90a sind Tiere sind keine Sachen, aber sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Also gilt §823, der sagt: wer vorsätzlich oder fahrlässig das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. R muss dem N den Wert des Hundes ersetzen.

Fall 150: Amelie kauft bei Ikea eine Matratze für ihr Bett. Sie bezahlt nicht sofort sondern auf Rechnung. Ikea behält sich das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vor. Amelie legt die Matratze in ihr Bett und bezahlt nicht. Ikea verlangt die Matratze heraus. Amelie ist der Meinung, dass die Matratze wesentlicher Bestandteil des Bettes geworden ist und damit sie nach § 947 Abs. 2 BGB Alleineigentümerin geworden sei. Zu Recht? 93

Zwar wurde ein Kv zwischen I und A geschlossen, aber unter einer aufschiebenden Bedingung. A ist nur Besitzer der Matratze, bis sie die Rechnung bezahlt. Die Matratze wird nie wesentlicher Bestandteil des Bettes, denn nach §93 können wesentliche Bestandteile einer Sache nicht voneinander getrennt werden, ohne dass der eine oder der andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird.Wenn A nicht bezahlt, hat I einen Herausgabeanspruch, denn nach §158 (Wird ein Rechtsgeschäft unter einer aufschiebenden Bedingung vorgenommen, so tritt die von der Bedingung abhängig gemachte Wirkung mit dem Eintritt der Bedingung ein.) wird der Kv unwirksam.

Fall 151: Anton hat für ein Darlehen an seinem Grundstück, auf dem seine Fabrik steht eine Grundschuld eingetragen. Die Bank betreibt die Zwangsvollstreckung. Von der Zwangsvollstreckung werden auch die Zubehörteile erfasst. Anton will aus der Fabrik eine wertvolle CNC-Fräse wegnehmen und verkaufen. Er ist der Auffassung, er dürfe dies, weil die Fräse keine Sache und kein Zubehör sei. Stimmt dies? 97Nach §90 sind Sachen körperliche Gegenstände. D.h. die Fräse ist eine Sache im Sinne des Gesetzes. Die Frage ist, ob die Fräse Zubehör ist. Die Fräse dient dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache, was die Firma ist. Also kann A sie nicht verkaufen.§97 (1) Zubehör sind bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteile der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnis stehen.

Fall 152: Sie gehen zu Expert und dort sind Fernsehgeräte im Angebot. Es sind noch 10 Stück des speziellen Models auf Lager. Sie bezahlen und sagen, dass sie das Gerät erst morgen abholen. Der Verkäufer sagt ihnen, dass das in Ordnung geht. Aber Eigentümer sollen sie schon heute werden. Mehr wird nicht gesagt. Sind Sie schon heute Eigentümer?Nein, zwar ist ein Kv zwischen mir und Expert geschlossen worden, aber der Computer wurde mir noch nicht übergeben. Die Eigentumsübertragung erfolgt gemäß § 929 BGB durch Einigung über den Eigentumswechsel („dinglicher Vertrag“) und Besitzübergabe. Die Übergabe eines konkreten Computers an mich fand aber

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nicht statt. Die Übergabe hätte aber durch Abschluss eines Verwahrungsvertrages ersetzt werden können (Einigung und Abschluss eines Besitzmittlungsvertrages, § 930 BGB). Die Eigentumsübertragung nach §§ 929 ff. BGB ist aber ein sachenrechtlicher Vorgang. Im Sachenrecht gilt der Bestimmtheitsgrundsatz, d. h. sachenrechtliche Vorgänge müssen sich auf konkret bestimmte Sachen beziehen, um wirksam zu sein. Die Vereinbarung, „ein Computer aus dem Lagerbestand“ solle mir gehören, ist nicht geeignet, einen Eigentumswechsel herbeizuführen.

Fall 153: Sie kaufen von einer Erbengemeinschaft den gesamten Hausrat auf. Dieser besteht aus zahlreichen Gegenständen: Einbauküche, Stühle, Tische, Schränke, Bärenfell etc. Per Handschlag wird mit dem Erben vereinbart, dass sie nun Eigentümer des gesamten Plunders sind. Beim letztmaligen durchgehen durch die Wohnung sieht der Erbe ein Bild, dass er einsteckt und mitnehmen will. Sie berufen sich auf ihr Eigentum und verlangen das Bild heraus. Zu Recht?

Es wurde nach 433 ein Kv geschlossen. Nach 433 ist E. verpflichtet die Sache zu übergeben. Nach §929 erfolgt die Übertragung des Eigentum durch Besitzübergabe.Nein! Es gibt keinen Anspruch auf Herausgabe, da §985 sagt, dass nur der Eigentümer einen Herausgabeanspruch hat.

BesitzFall 154: Sie gehen in einem Geschäft bummeln. Ihnen wird unbemerkt ein Paar Socken in Ihre Tasche gesteckt. Der Kaufhausdetektiv hält Sie an und wirft Ihnen vor, Sie seien Besitzer der Socken. Zu Recht?Ja, denn § 854 (1) sagt: Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben. Ich habe Gewalt über die Socken, also bin ich Besitzer.

Fall 155: Sie gehen ins Kaufhaus und verlieren dort ihren Regenschirm. Hat nun der Inhaber des Kaufhauses Besitz an dem Regenschirm, obwohl er gar nicht wissen kann, dass Sie Ihren Regenschirm verloren haben?Vielleicht, denn § 854 (1) sagt: Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben. Wichtig ist aber, ob der Inhaber des Kaufhauses meinen Regenschirm findet.

Fall 156: Sie arbeiten in Ihrer Bank mit einem PC. Auf einmal kommt der PC Händler zu Ihnen und sagt, Ihr Arbeitgeber hätte den Kaufpreis noch nicht gezahlt und er mache nunmehr sein Eigentumsvorbehalt geltend und er verlangt von Ihnen persönlich die Herausgabe des PC´s weil Sie Besitzer seien. Zu Recht?Ja, denn nach §985 kann der Eigentümer vom Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen und nach §854 bin ich Besitzer des Computers, weil ich die tatsächliche Gewalt über ihn habe.

§ 854 (1) sagt: Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.§ 985 Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.

Fall 157: Sie beerben ihre reiche Erbtante. Zu dem Erbe gehört auch ein großes Grundstück mit einem Haus. Sie haben sich das Haus noch nicht einmal angesehen und schon kommt Erwin auf sie zu und verlangt von Ihnen die Herausgabe eines Kochbuches, welches er ihrer Tante nur geliehen habe. Sie berufen sich darauf, dass sie das Haus noch nicht gesehen und somit die Sachen noch nicht in Besitz genommen haben. Zu Recht? 856 / 868Die Tante ist gestorben, bevor sie das Buch zurückgeben konnte. Durch ihren Tod ist sie nicht mehr der Besitzer des Buches, denn §856 sagt: (1) Der Besitz wird dadurch beendigt, dass der Besitzer die tatsächliche Gewalt über die Sache aufgibt oder in anderer Weise verliert.

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Man nimmt das Erbe an in dem Moment, wo der Erbfall eintritt. Dazu muss man das Erbe nicht in Besitz genommen haben. Das Haus ist mein Erbe und ich bin Eigentümer der Sachen der Tante und somit muss ich das Buch zurückgeben.

Fall 158: Dieter mietet von einer GmbH ein gesamtes Mietshaus mit 10 Wohnungen. Diese vermietet er weiter. Da Dieter die Miete nicht zahlt, wird er auf Räumung und Herausgabe des Besitzes an den Wohnungen verklagt. Dieter wendet ein, er sei gar kein Besitzer der Wohnungen mehr, weil er diese weiter vermietet habe. Zu Recht? 858 / 859 / 861,535,540

Nach § 868 ist jemand Besitzer einer Sache, wenn er Mieter ist. D.h. Dieter ist Besitzer des Hauses.Aber nach § 535 ist Dieter verpflichtet Miete zu zahlen. §535 (2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.Hat Dieter das Recht, das Haus weiterzuvermieten? NEIN!§ 540 sagt: (1) Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt.D.h. wenn Dieter keine Erlaubnis von der GmbH hatte das Haus weiterzuvermieten, kann die GmbH ihn verklagen und ihm kündigen.Dieter handelt gegen das Gesetz als er das Haus weitervermietet und die Miete nicht zahlt, denn § 858 sagt: (1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).Die GmbH hat das Recht auf Herausgabe und Räumung des Hauses, denn § 861 (1) sagt: Wird der Besitz durch verbotene Eigenmacht dem Besitzer entzogen, so kann dieser die Wiedereinräumung des Besitzes von demjenigen verlangen.Die GmbH könnte sogar Gewalt anwenden.§ 859 (1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.

Fall 159: Sie sitzen im Eiscafe und hoffen dass der Frühling bald kommt und sehen wie sich jemand an ihrem Cabriolet zu schaffen macht und den CD-Player ausbaut. Sie stürzen auf den Dieb und versetzten ihm einen Kinnhaken. Durften sie dies?858, 859, 861

JA, denn der Dieb handelt gegen das Gesetz und will den CD-Player stehlen. § 861 (1) sagt: Wird der Besitz durch verbotene Eigenmacht dem Besitzer entzogen, so kann dieser die Wiedereinräumung des Besitzes von demjenigen verlangen. und § 858 sagt: (1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).Das Recht den Dieb zu schlagen erhalte ich durch § 859 (1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.

Abwandlung: Sie waren leider nicht schnell genug und der Dieb ist weg. Zwei Wochen später auf dem Flohmarkt sehen sie ihren CD-Player. Dürfen Sie dann diesen einfach wegnehmen?

Ja, denn als Eigentümer habe ich das Recht auf Herausgabe, weil ich der Eigentümer bin. § 985 Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.Außerdem sagt § 861 (1): Wird der Besitz durch verbotene Eigenmacht dem Besitzer entzogen, so kann dieser die Wiedereinräumung des Besitzes von demjenigen verlangen. und § 858 sagt: (1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).

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Fall 160: Erwin hat Klaus ein Fahrrad gegen dessen Willen weggenommen. Klaus verlangt es heraus. Wie lautet der erste Satz in der Klausur? 858, 861

§ 858 sagt: (1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt widerrechtlich (verbotene Eigenmacht). D.h. Klaus handelt eigenmächtig und nach § 861 (1) hat Klaus das Recht darauf sein Fahrrad wiederzubekommen. „Wird der Besitz durch verbotene Eigenmacht dem Besitzer entzogen, so kann dieser die Wiedereinräumung des Besitzes von demjenigen verlangen.“

EigentumFall 161: Sie schließen einen Kaufvertrag über ein gebrauchtes Auto bei einem Händler ab. Im Vertrag ist geregelt, dass der Wagen unfallfrei ist. Sie bekommen den Wagen übereignet und nach 2 Monaten stellen sie fest, dass der Wagen bereits einen Unfall hatte. Sie erklären die Anfechtung des Kaufvertrages. Der Händler beruft sich auf sein Eigentum und verlangt von ihnen aus § 985 BGB den Wagen heraus. Zu Recht? 985, 929, 142

Wenn der Händler wusste, dass der Wagen einen Unfall hatte, habe ich das Recht auf Anfechtung nach § 123(1) „Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.“Nach § 142 wird das Rechtsgeschäft, d.h. der Kv, nichtig.„(1) Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen.“Und damit hat der Händler das Recht auf Herausgabe nach § 985 „Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.“ Der Händler ist durch die Anfechtung wieder zum Eigentümer geworden.Die Übertragung kann nach §929 erfolgen, d.h. ich muss den Wagen übergeben und wir müssen uns über die Übergabe einig sein.§ 929 Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll.

Fall 162: Sie sehen im Prospekt von Mediamarkt dass die neue CD von Herbert Grönemeyer im Angebot ist. Ihr Arbeitskollege will in der Mittagspause zum Mediamarkt fahren. Sie geben ihm das Geld und er kauft die CD ohne ausdrücklich zu sagen, dass er nur in Vertretungsmacht handelt. Sind sie mit der Bezahlung und der Übergabe der CD an den Arbeitskollegen bereits Eigentümer geworden? 929

Ich bin Eigentümer des Geldes, mit dem die CD gekauft wurde. Ich habe dem Kollegen (Erwerber) das Geld übergeben und somit bin ich nach § 929 Eigentümer der CD, denn K. war mit der Absprache einverstanden. „ Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll.

Fall 163: Dieter kauft bei Mediamarkt eine Waschmaschine auf Ratenzahlungsbasis. Bei Kaufvertragsabschluß wurde nichts weiter vereinbart. Im Lieferschein steht ausdrücklich und gut sichtbar, dass sich Mediamarkt das Eigentum an der Maschine bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vorbehält. Dieter unterschreibt den Lieferschein. Nachdem Dieter die Raten nicht zahlt, verlangt Mediamarkt von

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Dieter die Waschmaschine nach § 985 BGB heraus. Zu Recht? 985, 449

Mit der Unterschrift auf dem Lieferschein akzeptiert D die Bedingungen von M. Nach § 449 (1) Hat sich der Verkäufer einer beweglichen Sache das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehalten, so ist im Zweifel anzunehmen, dass das Eigentum unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen wird (Eigentumsvorbehalt). Und damit hat M das Recht auf Herausgabe, denn D hat die Raten nicht gezahlt. § 985 „Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.“

Fall 164: Amelie kauft beim Baumarkt Fliesen und der Baumarkt behält sich das Eigentum wirksam vor. Amelie baut die Fliesen in ihr Haus ein. Wer ist Eigentümer der Fliesen wenn Amelie noch nicht bezahlt hat? 946, 93, 94

Auch wenn A die Fliesen noch nicht bezahlt hat kann B die Fliesen nicht zurückbekommen, wenn sie schon eingebaut worden sind. § 94 (2) Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes gehören die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Sachen. Und so gehören die Fliesen A.Außerdem sagt § 946: wird eine bewegliche Sache mit einem Grundstück dergestalt verbunden, dass sie wesentlicher Bestandteil des Grundstücks wird, so erstreckt sich das Eigentum an dem Grundstück auf diese Sache. D.h. A ist schon Eigentümer der Fliesen.Da die Fliesen schon eingebaut worden sind, können sie nicht mehr abmontiert werden und würden die Hauptsache zerstören. Außerdem können sie nach §93 nicht Gegenstand besonderer Rechte werden.§ 93 Bestandteile einer Sache, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass der eine oder der andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird (wesentliche Bestandteile), können nicht Gegenstand besonderer Rechte sein.

Fall 165: Klaus leiht sich von Amelie ein Buch über das Snowboarden aus. Da er in Geldnöten ist, verkauft er das Buch auf dem Flohmarkt an den ahnungslosen Dritten, der geglaubt hat, dass Klaus Eigentümer des Buches sei. Amelie erfährt davon und verlangt vom Dritten das Buch heraus, weil sie Eigentümerin sei. Zu Recht?985, 929, 932,816

Klaus ist nicht der Eigentümer des Buches, sondern nur der Besitzer. Er hat kein Recht das Buch auf dem Flohmarkt zu verkaufen.D hat geglaubt, dass K der Eigentümer sei und so wurde nach §929 das Buch an ihn übergeben. Nach §932 wird § 929 Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt

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die Einigung über den Übergang des Eigentums.§ 932 (1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte.A kann das Buch also nicht von D verlangen. § 985 sagt zwar: der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen, ABER ist D wirklich der Eigentümer?§ 935 sagt, dass bei mittelbarem Besitz das Eigentum nicht auf den Gutgläubigen übergeht. Das Buch hatte sich K geliehen also war es in seinem mittelbaren Besitz.935 (1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.ALSO A hat einen Anspruch auf Herausgabe nach § 985.

Fall 166: Sie gehen zu Mediamarkt und kaufen dort einen Fernseher. Der Mitarbeiter übereignet ihnen den Fernseher. In Wirklichkeit steht dieser Fernseher noch im Eigentum von Sony. Sie dachten jedoch, Mediamarkt darf über den Fernseher verfügen. Haben sie gutgläubig Eigentum an dem Fernseher erlangt? 932, 366HGBIch kaufe den Fernseher gutgläubig, weil ich denke, dass er M gehört. Nach §932 werde ich damit Eigentümer des Fernsehers.§ 932 (1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. Auch §366HGB sagt, dass BGB gilt, wenn man in gutem Glauben gehandelt hat.§ 366 (1) Veräußert oder verpfändet ein Kaufmann im Betriebe seines Handelsgewerbes eine ihm nicht gehörige bewegliche Sache, so finden die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs zugunsten derjenigen, welche Rechte von einem Nichtberechtigten herleiten, auch dann Anwendung, wenn der gute Glaube des Erwerbers die Befugnis des Veräußerers oder Verpfänders, über die Sache für den Eigentümer zu verfügen, betrifft.

Fall 167: Ihnen wird ein Fahrrad gestohlen. Der Dieb verkauft und übereignet es auf dem Flohmarkt an Erwin, der an das Eigentum des Diebes geglaubt hat. Hat Erwin Eigentum an dem Fahrrad erlangt oder können sie von ihm die Herausgabe des Fahrrades verlangen? 929, 932, 935

D hat das Fahrrad nach §929 an E übereignet. Und nach §932 wird E Eigentümer des Fahrrades, weil er glaubte, dass D der Eigentümer ist. ABER §935 sagt, dass bei gestohlenen Sachen E nicht Eigentümer wird, weil das Fahrrad gestohlen worden ist.§ 929 Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums.§ 932 (1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. § 935 (1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst

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abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.

Fall 168: Anton bekommt von Karl ein Darlehen über 1.000,00 €. Anton sagt, zur Sicherheit übertrage ich dir das Eigentum an meinem Laptop. Anton ist aber nicht der Eigentümer sondern ein Dritter. Anton sagt, ich brauche den Laptop, so dass wir über den Laptop ein Leihvertrag abschließen. Daher bleibt Anton im unmittelbaren Besitz des Laptops. Als Anton die Raten nicht zahlt verlangt Karl den Laptop heraus. Anton gibt ihm den Laptop. Hat Karl gutgläubig Eigentum erlangt? 930, 933

A und K schließen einen Leihvertrag nach §930 über den Laptop, der eigentlich nicht A gehört,sondern D.Nach §933 wird K Eigentümer des Laptops, weil er glaubt, dass der Laptop A gehört.§ 933 Gehört eine nach § 930 veräußerte Sache nicht dem Veräußerer, so wird der Erwerber Eigentümer, wenn ihm die Sache von dem Veräußerer übergeben wird, es sei denn, dass er zu dieser Zeit nicht in gutem Glauben ist.§ 930 Ist der Eigentümer im Besitz der Sache, so kann die Übergabe dadurch ersetzt werden, dass zwischen ihm und dem Erwerber ein Rechtsverhältnis vereinbart wird, vermöge dessen der Erwerber den mittelbaren Besitz erlangt.

Fall 169: Verkäufer V hat in der Lagerhalle des L 10 Kisten Wein eingelagert. Winzer W ist Eigentümer der Weins. Verkäufer V und Käufer K einigen sich, dass V seinen Herausgabeanspruch, der ihm gegenüber L aus dem Lagervertrag zusteht, an K abtritt. K hat an das Eigentum des V geglaubt. Hat K bereits im Zeitpunkt der Abtretung gutgläubig Eigentum am Wein erlangt? 931, 934

Ja, weil er denkt, dass V der Wein gehört. V hat den Anspruch auf Herausgabe an K abgetreten. Auch wenn der Wein W gehört und sich im Lager von L befindet, zählt hier nur, dass K glaubt, dass der Wein dem V gehört. Nach §931 kann die Übergabe des Weines durch die Abtretung des Anspruches auf Herausgabe ersetzt werden. Dies ist hier geschehen. Und nach § 934 wird der Erwerber Eigentümer wenn er gutgläubig etwas erwirbt, was dem Veräußerer nicht gehört.

Fall 170: Dieter ist im Besitz einer Münzsammlung, die er für den Eigentümer aufbewahrt, weil dieser die Münzen vor seinen Gläubigern schützen will. Klaus behauptet, dass er einen Anspruch auf Herausgabe gegen Dieter hat, und diesen Anspruch tritt er an seine Bank zur Sicherheit für ein Darlehen ab. Die Bank will die Sicherheit verwerten und verlangt von Dieter die Herausgabe. Hat die Bank bereits zu diesem Zeitpunkt gutgläubig Eigentum erlangt? 931, 934

Ja, denn die Bank muss davon ausgehen, dass Klaus einen Anspruch auf Herausgabe hat. Klaus tritt seinen Anspruch an die Bank nach §931 ab. Dadurch wird die Übergabe ersetzt. §934 sagt, auch wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, wird man trotzdem Eigentümer. Die Bank ist also mit dem Abtreten Eigentümer geworden.

Fall 171: Amelie kauft beim Intersporthändler ein neues Snowboard auf Ratenzahlungsbasis. Es wird wirksam ein Eigentumsvorbehalt vereinbart. Amelie zahlt pünktlich die Raten. Dennoch verlangt der Intersporthändler unter Berufung auf sein Eigentum das Snowboard heraus. Zu Recht? 985, 449

Solange A noch nicht den gesamten Kaufpreis bezahlt hat, ist I noch der Eigentümer des Snowboards. Denn §449 sagt, dass der Verkäufer solange Eigentümer bleibt bis der Kaufpreis bezahlt ist. Verlangt der V die Sache zurück, muss er vorher vom

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Vertrag zurücktreten (§449/2).

Fall 172: Eine antike Vase wird gestohlen und auf dem Flohmarkt verkauft. 12 Jahre nach dem Kauf meldet sich der Eigentümer beim Käufer und verlangt nach § 985 BGB sein Eigentum heraus. Zu Recht?929,932,935,872,937

Der K hat die Vase durch §929 erhalten. Er wurde mit dem V einig und erhielt die Vase. Wenn man auf diese Art und Weise Eigentümer wird, wird man auch dann Eigentümer, wenn man die Sache nicht vom Eigentümer erwirbt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man glaubt dass der V der Eigentümer der Sache ist. Dies gilt allerdings nicht - §935 – wenn die Sache gestohlen worden ist.Aber nach § 872 ist jemand Eigenbesitzer, wenn man glaubt, dass einem die Sache gehört. Hinzu kommt, dass E erst 12 Jahre später zu dem K geht. Nach 10 Jahren im Eigenbesitz wird man nach §937 Eigentümer der Sache, wenn man sie gutgläubig erworben hat.E hat keinen Anspruch!

Fall 173: Der Stofflieferant beliefert den Schneider mit Stoffen unter Eigentumsvorbehalt. Dieser schneidert aus dem Stoff einen Anzug. Der Stoff hatte einen Wert von 300,00 € und der Wert der Arbeit liegt bei 180,00 €. Da der Schneider nicht gezahlt hat, verlangt der Stofflieferant Herausgabe des Anzuges. Dieser ist der Auffassung, dass er durch Verarbeitung Eigentümer des Stoffes geworden ist. Zu Recht?950

Zwar hat der S den Stoff verarbeitet und der S könnte nun Eigentümer sein nach §950 Satz 1, ABER die neue Sache hat weniger wert als der Soff und somit ist St. Eigentümer des Anzugs.

Fall 174: Der Mieter hat vom Eigentümer ein Grundstück als Lagerplatz gemietet. Der Eigentümer gestattet dem Mieter für die Dauer der Mietzeit eine Lagerhalle zu errichten. Nach Beendigung der Mietzeit ist der Mieter zur Beseitigung der Halle nach dem Mietvertrag verpflichtet. Nachdem die Halle errichtet wurde, behauptet der Eigentümer des Grundstückes er sei auch Eigentümer der Halle geworden. Hat er Recht? 946,94,95

Nach §94 gehören Gebäude zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks. D.h. die Halle ist wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. ABER nach §95/1 gehören solche Sachen nicht zu den Bestandteilen eines Grundstücks, wenn man sie auf fremden Boden errichtet. E ist nicht der Eigentümer.

Fall 175: A ist Eigentümer von 1 Liter Wasser und B ist Eigentümer von 1 Liter Apfelsaft. Die Flüssigkeiten werden zusammen gemixt. Wer ist Eigentümer?948,947

Da das Wasser und der Apfelsaft nicht mehr getrennt werden können, werden A und B Miteigentümer. Jedem gehört 1 Liter von der neuen Flüssigkeit. (§947 und §948).

Fall 176: Der Eigentümer eines Grundstückes beauftragt den Bauunternehmer ein Haus zu bauen. Der Bauunternehmer kauft bei dem Verkäufer die Baustoffe. Verkäufer behält sich das Eigentum wirksam bis zur Zahlung vor. Die Sachen werden nicht bezahlt, aber eingebaut. Der Eigentümer erklärt wirksam die Anfechtung des Vertrages mit dem Bauunternehmer. Jetzt verlangt Verkäufer vom Eigentümer des Grundstückes Bezahlung der eingebauten Baustoffe. Zu Recht?951, 631, 433, 449, Nach §631 ist der Bauunternehmer verpflichtet das Haus fertig zu bauen, denn er

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hat einen Werkvertrag mit dem Eigentümer des Grundstücks geschlossen. Und der Eigentümer muss dafür bezahlen.Nach § 433 ist B dazu verpflichtet die Baustoffe zu bezahlen. V hat schon geliefert. Aber V hat sich das Eigentum vorbehalten bis zur Zahlung des Kaufpreises nach 449. Wenn V von dem Vertrag zurücktritt, kann er die Baustoffe zurückverlangen - §449/2.Nach 947/1 wird der Eigentümer der Baustoffe zum Miteigentümer, weil aus den Baustoffen eine einheitliche Sache geworden ist. Aber wenn eine Sache als Hauptsache gilt, gehört die ganze Sache dem Eigentümer.Aber nach §951 hat V einen Rechtsverlust erlitten und kann vom E die Bezahlung der Baustoffe verlangen, weil er sich ungerechtfertigt bereichert hat.

GrundstücksrechtFall 177: Amelie ist Eigentümerin eines 10 Parteien-Wohnhauses. Eine Wohnung wird neu vermietet. Sie geht mit dem Mietvertrag zum Grundbuchamt und will die Rechtsänderung eintragen lassen. Was wird das Grundbuchamt sagen?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, welches über die Eigentums- und Belastungsverhältnisse eines Grundstücks zuverlässig Auskunft geben soll. D.h. man wird A sagen, dass ein neues Mietverhältnis nichts mit dem Grundbuch zu tun hat und nur bei Kauf einer Wohnung zuständig ist.

Fall 178: Amelie hat ihr 10 Parteien-Wohnhaus an eine GmbH verkauft. Die GmbH beantragt die Rechtsänderung einzutragen. Das Grundbuchamt ist der Auffassung, dass nur natürliche Personen, also z.B. der Geschäftsführer, eingetragen werden können, nicht aber juristische Personen. Zu Recht?

Juristische Personen des Handelsrechts werden grundsätzlich im Grundbuch unter dem Namen oder der Firma eingetragen (§ 15 der Grundbuchverfügung (GBV) vom 24.1.1995

Fall 179: Ihr Nachbar nervt sie, weil er ein unglaublicher Angeber ist. Sie gehen zum Grundbuch und verlangen Einsicht ins Grundbuch, weil sie schauen wollen, ob ihr Nachbar wirklich Eigentümer und Vermieter ist, damit sie ihm beim nächsten Kegelabend dies unter die Nase reiben können, wenn er nur Mieter ist. Geht das?

Wer das Grundbuch einsehen will, muss ein berechtigtes Interesse darlegen. Es müssen sachliche Gründe vorgetragen werden, die unlautere Zwecke oder bloße Neugier ausschließen. Eigentümer und eingetragene Berechtigte sind gegen unbefugte Einsicht zu schützen.

Fall 180: Dieter verlangt von seinem Nachbarn, dass im Grundbuch folgendes eingetragen wird: „Der Grundstückseigentümer gewährt ein Wegerecht“. Könnte dies so ins Grundbuch eingetragen werden?

Das Wegerecht wird im Grundbuch bei beiden Grundstücken eingetragen und bleibt auch bei Veräußerung des Grundstückes eingetragen.

Fall 181: Zwei Fußballfans treffen sich im Stadion und der eine sagt „ach mein Grundstück an der Nordseeküste, dass brauche ich nicht mehr“ und der andere sagt „prima kaufe ich dir für 50.000,00 € ab“ und darauf erwidert der erste „OK“. Wirksamer Kaufvertrag? 311, 125, 873

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Um ein Grundstück zu kaufen, muss es erst eine Einigung zwischen K und V geben – nach §873/1. An diese Einigung ist man nach §873/2 gebunden, wenn der 2. Schritt gemacht wurde – die notarielle Beurkundung und die Eintragung im Grundbuchamt. Ein Schuldverhältnis nach §311 entsteht beim Grundstückskauf erst, wenn die Einigung vor einem Notar bzw. im Grundbuchamt geäußert worden ist.Wenn diese Form nicht eingehalten wird, ist der Vertrag nichtig - §125.D.h. in diesem Fall ist nur eine Einigung erfolgt und noch kein Kaufvertrag zustande gekommen, denn zu einem Kaufvertrag braucht man eine Auflassung nach §925.

Fall 182: Adam verkauft Eva ein Grundstück an der Havel. In der Auflassungserklärung heißt es, dass Adam das Eigentum auf Eva unter der Bedingung vollständiger Kaufpreiszahlung überträgt. Wirksame Einigung? 449, 925, 158Zwar sagt § 449 (1) : wenn sich der Verkäufer einer beweglichen Sache das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehält, so ist im Zweifel anzunehmen, dass das Eigentum unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen wird (Eigentumsvorbehalt). ABER ein Grundstück ist keine bewegliche Sache.

WICHTIG in diesem Fall ist §925/2. Eine Auflassung unter Bedingungen ist unwirksam. D.h. Adam will erst den vollständigen Kaufpreis und erst dann das Eigentum übertragen – durch diese Bedingung wird der Vertrag zw. A und E unwirksam.

Fall 183: A und B einigen sich, dass B das Eigentum an dem Grundstück Schloßstraße 8 erhalten soll. Im Grundbuch wird versehentlich der C als neuer Eigentümer eingetragen. Wer ist Eigentümer des Grundstückes Schloßstraße 8?

Der Notar muss die Unterlagen mit dem Antrag auf Umschreibung des Eigentums beim Grundbuchamt einreichen. D.h. hier wurden Fehler beim Notar gemacht und es muss berichtigt werden. Eigentümer des Grundstücks ist der, der im Grundbuch steht, denn die Übertragung eines Grundstücks ist der letzte Schritt beim Kauf eines Grundstücks.

Fall 184: A hat sich im Kaufvertrag zur Übereignung seines Grundstückes an B verpflichtet. Bevor B im Grundbuch eingetragen wird, verkauft A das Grundstück an C, weil dieser einen höheren Kaufpreis zahlt. Die Auflassung an C wird erklärt und C wird ins Grundbuch eingetragen. Kann B noch Eigentümer werden?883

Zwischen A und B erfolgte eine Auflassung nach §925. Zusätzlich wurde vermerkt, dass A das Grundstück an B verkauft. Nach §883 wurde damit das Recht von B gesichert. Hatte A das Recht das Grundstück an C zu verkaufen?Die Vormerkung hätte aber in Grundbuch eingetragen werden müssen – eine Vormerkung im Kaufvertrag reicht nicht, um das Recht zu sichern.

Fall 185: Die Fußballfans haben sich im Stadion auf einen Kaufvertrag über das Nordseegrundstück geeinigt. Kann der Erwerber bereits jetzt eine Vormerkung eintragen lassen?

Um ein Grundstück zu kaufen, muss es eine Einigung zwischen V und K geben (die gibt es hier) – nach §873/1. An diese Einigung ist man nach §873/2 gebunden, wenn der 2. Schritt gemacht wurde – die notarielle Beurkundung und die Eintragung im Grundbuchamt. Eine Vormerkung nach §883 kann im Grundbuch eingetragen werden, denn zwischen dem Abschluss eines Vertrages (z. B.

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Grundstückskaufvertrag) und der Eintragung im Grundbuch vergeht oft viel Zeit. Während diesem Zeitraum kann der Eigentümer wirksam über das Grundstücksrecht verfügen.Die Vormerkung sichert die Ansprüche des Erwerbers und dient damit dessen Schutz.

Fall 186: Am 01.03. Antrag auf Vormerkung für Wohnrecht für Erna.Am 02.03. Antrag auf Wohnrecht für AntonAm 01.04. Wohnrecht Anton wird eingetragenAm 01.06. Antrag auf Wohnrecht für Erna Am 01.07. Wohnrecht für Erna wird eingetragenWelches Wohnrecht ist vorrangig?

Mit dem Antrag auf Vormerkung für Wohnrecht für Erna wird ihr Recht gesichert. Damit ist das Wohnrecht von Erna vorrangig.

Fall 187: Zu Gunsten des C ist am Grundstück des A eine Vormerkung eingetragen. A verkauft nochmals das Grundstück an N. N will ins Grundbuch eingetragen werden. Trotz Vorlage der Auflassung und der notwendigen Bewilligungen will das Grundbuchamt N nicht als neuen Eigentümer eintragen. Zu Recht?

Ja, denn es existiert bereits eine Vormerkung, die das Recht von C sichert, das Grundstück kaufen zu können.

Fall 188: Wenn im Fall 11 N eingetragen wird, kann C von N seine Eintragung als Eigentümer ins Grundbuch verlangen?

Es existiert bereits eine Vormerkung, die das Recht von C sichert, das Grundstück kaufen zu können. Hier muss eine Berichtigung erfolgen, die nur mit dem Antrag des Eigentümers erfolgen kann.

Fall 190: A verkauft das Grundstück an B. Die Auflassung wird wirksam erklärt. Das Grundbuchamt trägt versehentlich den C als Eigentümer ein. B verlangt von C die Zustimmung zur Eintragung von sich selbst als Eigentümer. C verweigert dies, weil er das Grundstück verkaufen will. Was kann B machen?

Der Notar muss die Unterlagen mit dem Antrag auf Umschreibung des Eigentums beim Grundbuchamt einreichen. D.h. hier wurden Fehler beim Notar gemacht und es muss berichtigt werden. Hier liegen alle Voraussetzungen für einen Amtswiderspruch vor.

Fall 191: Im Fall 13 hat C das Grundstück an den gutgläubigen D übertragen. Dies a) bevor ein Widerspruch eingetragen wurde b) nachdem ein Widerspruch eingetragen wurde. Hat D Eigentum erlangt?In beiden Fällen: „Nein“, denn im Grundbuch steht die Vormerkung für B.

Fall 192: Ein Grundstückseigentümer hat für 2 Kredite im Wert von 250.000,00 € zwei Grundpfandrechte bestellt. Eins über 200.000,00 € (1. Rang) und eins über 50.000,00 € (2. Rang). Bei der Zwangsversteigerung kommen 200.000,00 € heraus. Wer bekommt das Geld?Mit dem Geld wird der erste Kredit bezahlt.

Fall 193: Ein Grundstückseigentümer hat ein Grundpfandrecht über 150.000,00 € das am 10.01.1980 eingetragen wurde und ein Wohnrecht das am 10.01.1970 eingetragen wurde. Am 10.01.1960 war ein Grundpfandrecht über 10.000,00 € und ein Wegerecht eingetragen. Welcher Rang?

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1. Rang: Grundpfandrecht über 10.000,00 € und ein Wegerecht2. Rang: Wohnrecht das am 10.01.19703. Rang: weitere Grundpfandrecht über 150.000,00 €

Fall 194: Wie Fall 16. Am 10.01.1990 wird eine weitere Grundschuld über 25.000 € eingetragen. 1991 vereinbaren der Wohnrechtsinhaber und der neue Grundpfandrechtsgläubiger, dass der Rang getauscht werden soll. Welche Ränge?

1. Rang: Grundpfandrecht über 10.000,00 € und ein Wegerecht2. Rang: Grundpfandrecht über 150.000,00 €3. Rang: weitere Grundschuld über 25.000 €4. Rang: Wohnrecht das am 10.01.1970

Fall 195: Auf dem Grundstück des Erwin ist zu Gunsten des Grundstückes des Klaus ein Wegerecht eingetragen. Da Klaus selber eine andere Zufahrt zu seinem Grundstück hat, möchte er das Wegerecht an seinen Nachbarn Dieter verkaufen. Geht das?

Das Wegerecht ist mit 2 Grundstücken verbunden, denn es ist im Grundbuch eingetragen. D.h. K kann sein Recht nicht an D verkaufen.

Fall 196: Die Eheleute Meier übertragen ihrem Kind das Eigentum an dem Grundstück. Im Kaufvertrag wird ein lebenslanges Wohnrecht zu Gunsten der Eltern vereinbart. Das Kind verkauft das Grundstück. Der Erwerber verlangt von den Eltern Meier die Räumung des Hauses. Zu Recht?Nicht zu Recht, wenn das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist.

Fall 197: A hat einen schönen alten gepflegten Bugatti. Könnte er seinem Schuldfreund an diesem Bugatti ein Nießbrauchrecht einräumen?

Der Nießbrauch ist das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, die Nutzungen (§ 100 BGB) einer Sache oder eines Rechts zu ziehen (Nießbrauch an Sachen).Die häufigste Form des Nießbrauchs ist ein lebenslanges Recht, eine Wohnung oder ein Haus zu bewohnen und alle Nutzungen aus dem Grundstück zu ziehen. Hiervon zu unterscheiden ist das Wohnrecht, welches lediglich das Bewohnen/Nutzen eines Gebäudes oder Teilen eines Gebäudes gestattet, nicht jedoch die Fruchtziehung.D.h. Nießbrauchrecht im Zusammenhang mit einem Auto ist nicht möglich, da ein Auto nicht produziert.

Fall 198: A räumt den B ein Vorkaufsrecht an seinem Picasso ein. A verkauft den Picasso an C weil B nicht kaufen will. C will den Picasso weiter verkaufen, B macht sein Vorkaufsrecht geltend. Zu Recht?

Das schuldrechtliche Vorkaufsrecht ist in den §§ 463-473 BGB geregelt. Es kann für bewegliche und unbewegliche Sachen durch Vereinbarung zwischen Eigentümer und Vorkaufsberechtigtem begründet werden. Das persönliche Vorkaufsrecht schafft nur zwischen diesen beiden Personen Rechtsbeziehungen und wirkt nicht dinglich (sachenrechtlich), bewirkt also keine Belastung der Sache und ist deshalb gegenüber Dritten ohne Wirkung.

Das dingliche Vorkaufsrecht ist in den § 1094 ff. BGB geregelt und kann nur für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte bestellt werden. Es lastet auf der Sache selbst, es handelt sich dabei also um ein echtes Sachenrecht. Als solches entsteht ein dingliches Vorkaufsrecht gemäß § 873 BGB durch Einigung und Eintragung im Grundbuch. Sofern der Einräumung des dinglichen Rechts keine

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causa (Rechtsgrund) zu Grunde liegt, kann es nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung wieder herausverlangt werden.

Fall 199: A bestellt dem B an seinem Grundstück ein dingliches Vorkaufsrecht. A will das Grundstück mit C tauschen. B macht sein Vorkaufsrecht geltend. Zu Recht?Nein, denn § 463 sagt: Wer in Ansehung eines Gegenstandes zum Vorkauf berechtigt ist, kann das Vorkaufsrecht ausüben, sobald der Verpflichtete mit einem Dritten einen Kaufvertrag über den Gegenstand geschlossen hat.Um das Recht nutzen zu können, muss es einen Kauf geben – bei Tausch gilt das Vorkaufsrecht nicht!

Das Vorkaufsrecht kann nicht bei einem Tausch des mit dem Vorkaufsrecht belasteten Grundstücks mit einem anderen Grundstück ausgeübt werden. Auch in diesem Fall erlischt das Vorkaufsrecht.

Ausnahmsweise könnte das Vorkaufsrecht auch bei einem Tauschvertrag ausgeübt werden, wenn der Tauschvertrag zu dem Zweck abgeschlossen wird, die Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Vorkaufsberechtigten zu umgehen. Das kann jedoch nicht generell beurteilt werden, sondern hängt von den besonderen Umständen des jeweiligen Falles ab. Handelt es sich um ein Umgehungsgeschäft, könnte der Tauschvertrag als Kaufvertrag angesehen werden mit einem Kaufpreis, der dem Wert des getauschten Grundstücks entspricht.

Fall 200: A bestellt dem B an seinem Grundstück ein dingliches Vorkaufsrecht. A nimmt ein Darlehen auf und will der Bank ein Grundpfandrecht bestellen. B ist damit nicht einverstanden. Zu Recht?Nein, denn § 463 sagt: Wer in Ansehung eines Gegenstandes zum Vorkauf berechtigt ist, kann das Vorkaufsrecht ausüben, sobald der Verpflichtete mit einem Dritten einen Kaufvertrag über den Gegenstand geschlossen hat.Um das Recht nutzen zu können, muss es einen Kauf geben. Hier geht es um Grundpfandrecht und nicht um Kauf bzw. Verkauf des Grundstücks.

GewerbeFall 201: Brause betreibt eine Bundeswehrkantine, in der Zeitschriften, Süßigkeiten und Getränke verkauft werden. Sein Jahresumsatz beträgt 250.000 €. Hat er ein Handelsgewerbe? 1 HGBJa, denn er macht einen Umsatz von 250 000 € und verkauft verschiedene Produkte. Istkaufmann §1- betreibt ein Gewerbe- Gewerbe heißt man zahlt Steuern, ist selbständig, macht Gewinn und es ist kein freier Beruf. Eintragung ins Handelsregister.Merkmale von Handelsgewerbe: - viele verschiedene Produkte - Umsatz mehr als 250.000- kaufmännisches Personal - Abteilungen im Unternehmen- Mitarbeiterzahl - kaufmännische Buchführung

Fall 202: Alfred hat sich gegenüber Bernd zur Überlassung eines Ladenlokals an einem bestimmten Tag und zu einer hohen Vertragsstrafe für jeden Tag der Fristüberschreitung verpflichtet. Alfred bittet im Prozess um Herabsetzung der Vertragsstrafe. Bernd macht geltend, eine Herabsetzung scheide wegen § 348 HGB aus. Alfred habe vor Vertragsschluss Bernd auf befragen wahrheitswidrig erklärt, dass er Kaufmann im Sinne des HGB sei. Alfred ist in Wirklichkeit aber kein Kaufmann. Wird die Vertragsstrafe herabgesetzt? 348 HGB / 339 BGB

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Nein, denn § 348 verbietet dies. Eine Vertragsstrafe, die von einem Kaufmann im Betriebe seines Handelsgewerbes versprochen ist, kann nicht auf Grund der Vorschriften des § 343 des Bürgerlichen Gesetzbuchs herabgesetzt werden.A ist kein Kaufmann und somit gilt §339. Und der sagt dass das Versprechen verwirkt ist, wenn er wirklich in Verzug kommt.

§ 339 Verspricht der Schuldner dem Gläubiger für den Fall, dass er seine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt, die Zahlung einer Geldsumme als Strafe, so ist die Strafe verwirkt, wenn er in Verzug kommt. Besteht die geschuldete Leistung in einem Unterlassen, so tritt die Verwirkung mit der Zuwiderhandlung ein.

Fall 203: Der Kaufmann Karl hatte seinen Angestellten Anton zum Einkäufer bestellt und ihm eine entsprechende Vollmacht zum Abschluss von Kaufverträgen erteilt. Er stellt beim Handelsregister den Antrag, die Vollmacht des Anton ins Handelsregister einzutragen. Möglich? 53 HGB

Ja, denn der Inhaber der Firma muss die Erteilung der Vollmacht beim Handelsregister eintragen lassen. § 53 (1) Die Erteilung der Prokura ist von dem Inhaber des Handelsgeschäfts zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

Fall 204: Dieter hat einen kleinen fahrenden Tante Emma Laden. Er hat keinen Angestellten, geringe Umsätze, kaum Anlagevermögen, keine große Buchhaltung, er erstellt keine Bilanzen. Er ist der Meinung, dass er Kaufmann sei, dies auch unabhängig von einer Eintragung ins Handelsregister. Diese sei rein deklaratorisch. Stimmt dies? 2 HGBJA, denn er ist unter diesen Umständen Kannkaufmann. (- Betreibt Gewerbe - keine kaufmännische Einrichtung notwendig - freiwillig ins Handelsregister)§2 Der Unternehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Eintragung nach den für die Eintragung kaufmännischer Firmen geltenden Vorschriften herbeizuführen.

Fall 205: Kurt hat seinem Angestellten Paul Prokura erteilt und diese ist im Handelsregister eingetragen. Nach Widerruf der Prokura, aber vor Löschung im Handelsregister, schließt Paul mit einem Dritten einen Kaufvertrag. Kurt weigert sich den Vertrag zu erfüllen. Hat der Dritte einen Anspruch auf den Kaufpreis? 433BGB , 15 HGBP schließt mit D einen Kv. Daraus ergibt sich, dass D ihm die Sache zu übergeben hat und P/K muss den Preis zahlen – nach §433. Solange noch nicht bekannt gemacht wurde, dass P keine Vollmacht mehr hat, muss K zahlen, weil D nicht wusste, dass P keine Vollmacht mehr hat. §15 HGB (2) Ist die Tatsache eingetragen und bekanntgemacht worden, so muss ein Dritter sie gegen sich gelten lassen. Dies gilt nicht bei Rechtshandlungen, die innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Bekanntmachung vorgenommen werden, sofern der Dritte beweist, dass er die Tatsache weder kannte noch kennen musste. D hat einen Anspruch wenn er nicht wusste, dass Die Prokura widerrufen worden ist.

Fall 206: Paul ist als Prokurist des Kurt im Handelsregister eingetragen, obwohl ihm keine Prokura erteilt wurde. Er kündigt im Namen des Kurt den Mietvertrag mit Manuela. Manuela ist der Meinung, dass die Kündigung mangels Prokura unwirksam ist. Kurt beruft sich auf die Eintragung im Handelsregister, insbesondere § 15 Abs. 2 HGB. Zu Recht?15 HGBDie Kündigung ist nicht wirksam, weil erstens P keine Prokura hat und zweitens M bekannt ist, dass er keine Prokura hat.§15 HGB (2) Ist die Tatsache eingetragen und bekanntgemacht worden, so muss ein Dritter sie gegen sich gelten lassen. Dies gilt nicht bei Rechtshandlungen, die innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Bekanntmachung vorgenommen werden,

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sofern der Dritte beweist, dass er die Tatsache weder kannte noch kennen musste.

Fall 207: K meldet zur Eintragung ins Handelsregister an, dass er P Prokura erteilt habe. Infolge eines Versehens des Registergerichtes wird die Prokura des P im Handelsregister des M am 01.09. eingetragen. M wird entsprechend benachrichtigt und die Eintragung bekannt gemacht. P nutzt dies aus und nimmt am 20.09. bei D im Namen des M ein Darlehen über 20.000 € auf. Der gutgläubige D verlangt von M Rückzahlung. Zu Recht?488BGB, 15 HGB

D hat im Namen von M einen Dv geschlossen. Nach §488 ist der Dn verpflichtet Zinsen zu zahlen und das Darlehen zurückzuzahlen.Nach §15 HGB (3) kann sich D darauf berufen, dass die Prokura von M veröffentlicht worden ist, und er den Fehler nicht kannte. Und so muss M das Darlehen zurückzahlen.

Fall 208: Erwin betreibt einen Betrieb der Küchen plant und beim Kunden einbaut. Im Handelsregister ist die Firma als „Erwin´s Küchenladen“ eingetragen. Mit 65 Jahren verschenkt er seine Firma an Huber. Huber führt die Firma als „Erwin´s Küchenladen, Inhaber Huber“ fort. Im Schenkungsvertrag wurde vereinbart, dass Huber für die Altschulden nicht haftet. Huber wird im Handelsregister eingetragen, jedoch wird die Eintragung des Haftungsausschlusses vergessen. 4 Monate später verlangt Dieter von Huber die Bezahlung einer alten Kaufpreisforderung über 12.000,00 €. Daraufhin veranlasst Huber die Eintragung der Haftungsbeschränkung ins Handelsregister und beruft sich gegenüber Dieter auf diese Haftungsbeschränkung zu Recht? 25 HGB, 433BGBE schenkt H seine Firma. H führt die Firma mit dem Namen des E. Nach §25/1 haftet man für die Verbindlichkeiten des früheren Inhabers. ABER man hat im Schenkungsvertrag notiert, dass es einen Haftungsausschluss gibt. §25/2 sagt, dass zusätzliche Vereinbarungen nur gelten, wenn sie im Handelsregister eingetragen und bekanntgemacht oder von dem Erwerber oder dem Veräußerer dem Dritten mitgeteilt worden sind. ALSO musste D darüber informiert werden, dass H nicht für E haftet.

Fall 209: Kaufmann Müller weiß, dass sein Angestellter Schmitz sich seit drei Monaten als Prokurist bezeichnet. Herr Müller unternimmt dagegen nichts. Ist damit Herr Schmitz Prokurist geworden? 48HGBNein, denn nach § 48 (1) muss die Prokura von dem Inhaber des Handelsgeschäfts oder seinem gesetzlichen Vertreter und mittels ausdrücklicher Erklärung erteilt werden.

Fall 210: Ursula ist Prokuristin einer Weinhandlung. Sie bestellt als Prokuristin 20 Pelzmäntel. Muss der Inhaber der Weinhandlung diese abnehmen und bezahlen?433BGB 49 HGB

Der Inhaber der Weinhandlung muss die Pelzmäntel nicht nehmen und auch nicht bezahlen, weil eine Prokura nach § 49 (1) nur zu Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt berechtigt. Ein Weinhändler handelt nicht mit Pelzen, also hatte U keine Prokura für die Bestellung der Mäntel.

Fall 211: Der Kaufmann untersagt seinem Prokuristen Verträge über einen Betrag von 20.000 € hinaus zu schließen. Der Prokurist kauft im Namen des Kaufmanns beim Verkäufer Waren im Wert von 50.000 €. Muss der Kaufmann die 50.000 € bezahlen? 50 HGBJa, denn nach § 50 (1) ist eine Begrenzung des Umfanges der Prokura gegenüber Dritten nicht wirksam.

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GesellschaftFall 213: Merkel, Beck und Seehofer schließen sich zusammen, um Düngemittel an- und weiter zu verkaufen. Schon im ersten Jahr erscheint in der Bilanz ein Umsatz von über 3 Millionen €. Sie sind der Meinung, eine BGB-Gesellschaft gegründet zu haben. Mit Recht? 1, 105 HGB

Der Verkauf von Waren ist ein Gewerbe, genauer gesagt ein Handelsgewerbe nach §1.Nach § 105 HGB (1) ist eine Gesellschaft, die ein Handelsgewerbe hat, eine offene Handelsgesellschaft.D.h. M, B und S haben eine OHG und keine BGB.

Fall 214: Merkel und Putin gehen wandern. Beim Aufstieg zum Gipfel diskutieren sie darüber, dass sie gerne eine kleine Pension aufmachen würden. Sie besprechen alle Einzelheiten. Merkel soll für die Buchhaltung und Werbung und Putin für die Betreuung der Gäste verantwortlich sein. Am Gipfel trinken sie gemeinsam ein kühles deutsches Bier auf den gelungenen Vertragsschluss. Am nächsten Tag meint Putin, der Vertrag sei nicht wirksam zustande gekommen, weil keine notarielle Beurkundung vorgenommen wurde. Zu Recht? 154 BGB

Nach §154 ist kein Vertrag geschlossen worden, solange sich die Parteien nicht über alle Punkte geeinigt haben. D.h. P und M haben alle wichtigen Einzelheiten besprochen und somit ist der Vertrag wirksam.

Fall 215: Der BGB-Gesellschaft, bestehend aus den Gesellschaftern Müller und Meier, steht gegen den Kunden Schmitz ein Zahlungsanspruch zu. Wer ist Kläger des Prozesses, wenn der Zahlungsanspruch gerichtlich geltend gemacht wird? 705 BGB

Nach §709 werden die Geschäfte gemeinschaftlich geführt, d,h, M und M sind gemeinsam Kläger gegen Sch. Außerdem verpflichtet man sich nach §705 alles zu tun, um die Ziele der Gesellschaft zu erreichen.

Fall 216: Der Gesellschaftsvertrag sieht Einzelvertretung vor, beschränkt die Geschäftsführungsbefugnis aber auf 10.000 €. Gesellschafter Bertram kauft für und im Namen der Gesellschaft beim Verkäufer einen Pkw für 20.000 €. Haftete die Gesellschaft? 714,709,179

Nach §709 werden die Geschäfte gemeinschaftlich geführt und man braucht für jedes Geschäft die Zustimmung aller Gesellschafter. B hatte nach §714 die Befugnis für 10,000€. D.h. er hatte kein Recht einen PKW für 20.000€ zu kaufen. Nach § 179 (1) hat er als Vertreter einen Vertrag geschlossen und B muss Schadensersatz zahlen, wenn die Gesellschaft nicht damit einverstanden ist.

Fall 217: Die BGB-Gesellschaft ist Schuldnerin eines dem Gläubiger zustehenden Werklohnanspruches in Höhe von 67.000 €. Nach dem die Gesellschaft nicht mehr als 25.000 € zahlen kann, will der Gläubiger die Gesellschafter unmittelbar in Anspruch nehmen. Zu Recht?

Die Gesellschafter haften grundsätzlich als Gesamtschuldner. Die Gesellschafter haften neben dem Gesellschaftsvermögen auch mit ihrem Privatvermögen. Nach § 421kann der G von jedem der Sch fordern.

Fall 218: In München wird ein Golfplatz als GbRmbH betrieben. Der Geschäftsführer beziehungsweise

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der vertretungsberechtigte Manager schließt einen Kaufvertrag über Golfbälle im Werte von 100.000 € ab. Dies mit einem Brief, dass auf dem Briefpapier des Golfsclubs geschrieben wurde. Auf diesem ist der Zusatz „GbRmbH“ aufgeführt. Die Gesellschaft zahlt nicht. Als die Gesellschafter persönlich in Anspruch genommen werden, berufen sie sich auf die Haftungsbeschränkung. Zu Recht?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haftung (GbRmbH) war in Deutschland eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bei der die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt sein sollte. Lange Zeit war umstritten, ob die Gründung einer GbRmbH nach deutschem Recht möglich ist; seit 1999 ist anerkannt, dass der Zusatz keine Wirkung hat und die GbRmbH wie die BGB-Gesellschaft behandelt wird. Somit existiert rechtswirksam keine GbRmbH in Deutschland mehr.

Die Gesellschafter der BGB-Gesellschaft haften grundsätzlich als Gesamtschuldner. Die Gesellschafter haften neben dem Gesellschaftsvermögen auch mit ihrem Privatvermögen.

Fall 219: Merkel und Putin haben sich zu einer BGB-Gesellschaft zusammengeschlossen. Putin hat die Verpflichtung übernommen ein Grundstück in die Gesellschaft einzubringen. Nach Vertragsschluss will er davon nichts mehr wissen. Er meint der Vertrag hätte der notariellen Beurkundung bedurft und darüber hinaus könne man sich nur zur Zahlung von Geld, nicht aber zu anderen Leistungen verpflichten. Zu Recht? 311, 705

Nach §705 wird im Vertrag nur festgelegt, dass Beiträge geleistet werden. Es ist nicht gesagt, dass die Beiträge finanziell sein müssen.Der Vertragsschluss erfolgt formlos. Der Gesellschaftsvertrag kann mündlich abgeschlossen werden. Da der Vertrag von P unterschrieben wurde, muss er ein Grundstück einbringen, denn nach §311 /1 und 2 ist ein Schuldverhältnis mit den Pflichten nach §241 entstanden.

Fall 220: Aus einer Anwaltssozietät in der Rechtsform der BGB-Gesellschaft scheidet Rechtsanwalt Schröder mit Zustimmung der übrigen Gesellschafter, da er jetzt in Gas macht, mit Wirkung zum 31.12.2006 aus. Im Oktober 2006 hatte der Maler aufgrund eines Vertrages mit der BGB -Gesellschaft die Kanzleiräume renoviert. Kann der Maler im Sommer 2007 Rechtsanwalt Schröder persönlich in Anspruch nehmen? 631,736, 160HGB

Mit dem Maler wurde ein Werkvertrag nach § 631 geschlossen. Damit ist die Gesellschaft verpflichtet, den Maler zu bezahlen.Nach §160 haftet ein Gesellschafter nach seinem Ausscheiden noch 5 Jahre für die Verbindlichkeiten, die zu der Zeit entstanden sind, als er noch Gesellschafter war. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Tages an dem das Ausscheiden im Handelsregister eingetragen wurde. Also kann der Maler Schröder persönlich in Anspruch nehmen.

Fall 221: Schröder, Merkel und Fischer haben 1995 eine BGB-Gesellschaft gegründet. 1996 wurde ein Darlehen aufgenommen. 1998 wurde Westerwelle in die BGB-Gesellschaft aufgenommen. Im Aufnahmevertrag wurde geregelt, dass Westerwelle nicht für Altverbindlichkeiten haften soll. Westerwelle wird von der Bank im Jahre 2006, nachdem das Darlehen gekündigt wurde, auf Zahlung in Anspruch genommen. Zu Recht? 488, 130

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Nach §488 ist der Darlehensnehmer verpflichtet das Darlehen und die zu zahlenden Zinsen zu zahlen. Nach §130HGB (1) haftet ein neuer Gesellschafter gleich den anderen Gesellschaftern für die vor seinem Eintritt entstandenen Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Nach Absatz 2 ist eine andere Vereinbarung unwirksam. D.h. W haftet.

OHGFall 222: Cramer und Schmidt wollen unter der Firma "Baustoffhandlung Cramer und Co OHG" eine OHG gründen, deren Gegenstand der An- und Verkauf von Baustoffen sein soll. Sie schließen einen Gesellschaftsvertrag ab. Noch vor der Eintragung in das Handelsregister kauft Schmidt im Namen der Firma 20 t Zement. Ist die OHG entstanden? 123HGBNein, denn §123HGB sagt, dass die OHG erst im Handelsregister eingetragen sein muss.

Fall 223: Bebel und Kraft gründen eine OHG. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Brennstoffen und Erdölprodukten. Nach dem Gesellschaftsvertrag ist Bebel der alleinige Geschäftsführer. Kraft kauft im Namen der OHG Erdöl im Wert von 50.000 €. Als der Lieferant Bezahlung verlangt, sagt Bebel, dass er mit dem Kaufvertrag nicht einverstanden sei. Muss die OHG zahlen? 433, 125HGB

Nach §433 wurde ein Kv zwischen K und L geschlossen. D.h. L muss liefern – was er getan hat – und K muss bezahlen. Nach dem Vertrag der Gesellschaft hat K kein Recht zur Vertretung der Gesellschaft. B ist mit dem Kv nicht einverstanden. Also muss die OHG nicht bezahlen.

Fall 224: Dieter und Erwin gründen eine Firma "Dieter und Co Elektroeinrichtungen OHG". Die Bank gewährt ein Darlehen in Höhe von 50.000 €. Bei Fälligkeit kann die OHG das Darlehen nicht zurückzahlen. Die Bank nimmt Erwin in voller Höhe persönlich in Anspruch. Zu Recht?488, 128HGB

Nach §488 ist der Darlehensnehmer verpflichtet das Darlehen und die zu zahlenden Zinsen zu zahlen. Und nach § 128 HGB haften die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. D.h. die Bank kann von E die Zahlung verlangen.

Fall 225: Klaus und Anton gründen die „Anton und Co Autoreparatur OHG“. Sie kaufen Ersatzteile im Wert von 100.000 € von Bosch. Der Kaufpreis ist sofort fällig. Uwe tritt als neuer Gesellschafter in die OHG ein. Im Gesellschaftsvertrag wird vereinbart dass er für Altverbindlichkeiten nicht haftet. Uwe wird von Bosch auf Zahlung in Höhe von 100.000 € in Anspruch genommen. Uwe wendet ein, dass im Gesellschaftsvertrag ein Haftungsausschluss vereinbart wurde. Zu Recht?130HGB

Nach §130HGB (1) haftet ein neuer Gesellschafter gleich den anderen Gesellschaftern für die vor seinem Eintritt entstandenen Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Nach Absatz 2 ist eine andere Vereinbarung unwirksam. D.h. U haftet.

Fall 226: Klaus, Erwin und Anton haben eine OHG. Es bestehen bei der Firma Bosch Schulden in Höhe von 50.000 €. Anton scheidet aus der Firma aus. Dies wird am 01.12.2002 in das Handelsregister eingetragen. Am 1.1.2008 verlangt die Firma Bosch von Anton Zahlung von 50.000 €. Zu Recht?160HGB

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Nach §160 haftet ein Gesellschafter nach seinem Ausscheiden noch 5 Jahre für die Verbindlichkeiten, die zu der Zeit entstanden sind, als er noch Gesellschafter war. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Tages an dem das Ausscheiden im Handelsregister eingetragen wurde. A ist vor 6 Jahren ausgeschieden und haftet somit nicht mehr.

KGFall 227: Fischer und Schröder schließen einen Gesellschaftsvertrag ab, der die Gründung einer GebäudereinigungsKG beinhaltet. Fischer hat eine Pflichteinlage in Höhe von 50.000 € zu leisten. Schröder hat als Pflichteinlage zwei VW Transporter zu leisten. Seine Haftung wird mit 30.000 € angegeben. Vor der Eintragung ins Handelsregister schließt Fischer Aufträge ab. Ferner werden 50 Arbeitsverträge abgeschlossen. Ist bereits zu diesem Zeitpunkt die KG entstanden? 161HGB,123HGB,164HGB

Da die Haftung von S beschränkt wird, ist nach §161 eine Kommanditgesellschaft entstanden und für diese gelten die Vorschriften der OHG. Nach §123 muss die Gesellschaft erst ins Handelsregister eingetragen werden, bevor sie gegenüber Dritten wirkt. D.h. es ist zu dem Zeitpunkt der Aufträge und Verträge von F noch keine KG entstanden.

Fall 228: Fischer schließt mit einer Bank im Namen der Gebäudereinigung KG ein Darlehensvertrag über 5 Millionen € ab. Schröder weiß davon nichts. Als die Raten nicht gezahlt werden erfährt er davon. Er ist der Auffassung, dass er diesem Darlehensvertrag hätte zustimmen müssen. Zu Recht? 164 HGB

Nach §164 hat S das Recht zu widersprechen, denn ein Darlehen von 5 Mio ist keine alltägliche Sache für eine Firma und man hätte ihn fragen müssen.

Fall 229: Anton hatte bei seinem Eintritt als Kommanditist seine Einlage in Höhe von 100.000 € dadurch erbracht, dass er der KG eine Forderung in gleicher Höhe gegen Erwin abgetreten hat. Bevor die KG den Anspruch eintreiben kann, geht Erwin Bankrott. Im Insolvenzverfahren lässt sich nur ein Betrag in Höhe von 5.000 € durchsetzten. Die Gläubiger der KG wollen Anton in Höhe von 95.000 € in Anspruch nehmen. Zu Recht? 171HGB

Nach §171 haftet der Kommanditist bis zur Höhe seiner Einlage unmittelbar; die Haftung ist ausgeschlossen, soweit die Einlage geleistet ist. A hat seine Einlage geleistet und an E abgetreten. Somit können die Gläubiger nicht von ihm die Zahlung verlangen.

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