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UNABHÄNGIGKEIT BEHAGLICHKEIT WOHLBEFINDEN KOMFORT SICHERHEITMOBILITÄT
Die Baunorm B 2110 und ihre Verwandten
Vorsprung durch Wissen!
Vortragender: Ing.Mag. Gottfried Rotter
Faktencheck Baurecht
Technik
Wolfgang Brandstätter
1993
von allen Landesinnungen und der Bundesinnung der Elektrotechniker gegründet!
Ziel war und ist bis heute, das Erstellen von Kalkulationsbehelfen
für den Elektrotechniker!
Geschäftsführung
Ing. Mag. Gottfried Rotter
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Recht
gesetzliche GrundlagenElektrotechnikgesetz 1992
ETG 1992Elektrotechnikverordnung
ETV 2002 A2/2010
Recht
gesetzliche GrundlagenÖffentliche Vergabe
Das BundesvergabegesetzBVerG
Das Allgemeine Bürgerliche GesetzbuchABGB
3
Recht
BaunormenÖNORM B 2110 VertragsbestimmungenÖNORM H 2203 Herstellung von elektr. AnlagenÖNORM H 2210 PlanungsleistungenÖNORM E 8015 Mindestausstattung von Wohngebäuden
Verbindliche Bestimmungen
Anerkannte Regeln der Technik
www.kfe.at
Recht
Wann gelten Normen?
IMMER und überall !!
….verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man unterlässt
Zitat Laotse
4
Recht
Goldene Regeln des Unternehmers
Ich schütze mich selbst
Der Ton macht die Musik
Qualität vor Quantität
Beachte die Prüf- & WarnpflichtWer schreibt, der bleibt
Recht
€ 0
€ 500
€ 1.000
€ 1.500
€ 2.000
€ 2.500
€ 3.000
"1:10 Regel" von Brunner
Reihe1 3 30 300 3000
Planung Vorbereitung Ausführung Mängelrüge
Die Kostenexplosion bei Fehlern im Auftragszyklus
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Recht
Wo finde ich Normen / Informationen?
Austrian Standards plus GmbHhttps://shop.austrian-standards.at
Bundesinnung der E-Technikerwww.elektrotechniker.at
KFE Kuratorium für Elektrotechnikwww.kfe.at
e-Marke Austria www.e-marke.at
Recht
gesetzliche GrundlagenElektrotechnikgesetz 1992
ETG 1992Elektrotechnikverordnung
ETV 2002 A2/2010
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Recht
§1 ..was ist eine elektrische Anlage und ein Betriebsmittel + vor allem in Ziffer (3) – was ist eine wesentliche Änderung . Diese liegt vor, wenn:
1. die STROMART geändert wird (z.B.: Wechsel- auf Drehstrom)2. Nennspannung um mehr als 20% geändert wird3. Änderung der Schutzmaßnahme bei indirektem Berühren4. durch andere Maßnahmen die Schutzmaßnahmen gegen direktes und
indirektes Berühren beeinträchtigt wird.
bzw. in Ziffer (4) – was ist eine wesentliche Erweiterung . Diese liegt vor, wenn:
1. örtliche Bereiche hinzukommen wo noch keine elektr. Anlage war2. Leistung so erhöht - dass Verstärkung der Zuleitung notwendig wird
das Elektrotechnikgesetz 1992
Recht
das Elektrotechnikgesetz 1992
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Recht
das Elektrotechnikgesetz 1992§3 .. ist eine elektrische Anlage so zu errichten, Instand zu halten,…dass:
Sicherheit von Personen und Sachenungestörter Betrieb anderer Anlagen
gewährleistet ist.Dabei ist nicht nur auf den normalen Gebrauch sondern auf die zu erwartende Nutzung abzustellen.
§4 … für bestehende Anlagen ist bei der Anwendung der Vorschriften auf den Zeitpunkt der Errichtung abzustellen. Neue Vorschriften kommen dabei nicht zur Anwendung. - Ausgenommen dabei
§6 … bei wesentlicher Änderung oder Erweiterung der Anlage gilt der Zeitpunkt des Ausführungsbeginnes solcher Arbeiten !!!!
Recht
§3 .. ist eine elektrische Anlage so zu errichten, Instand zu halten,…dass:Sicherheit von Personen und Sachenungestörter Betrieb anderer Anlagen gewährleistet ist.
Dabei ist nicht nur auf den normalen Gebrauch sondern auf die zu erwartende Nutzung abzustellen.
§4 … für bestehende Anlagen ist bei der Anwendung der Vorschriften auf den Zeitpunkt der Errichtungabzustellen. Neue Vorschriften kommen dabei nicht zur Anwendung.
Der Elektrotechniker muss also sicherstellen, dass der Basisschutzjederzeit gewährleistet ist (durch Besichtigung und Messung, 25 Jahre!) und die elektrische Anlage über einen wirksamen Fehlerschutz verfügt, welcher mittels Messung oder Berechnung dokumentiert nachgewiesen ist. Wenn die Sicherheitsmaßnahmen entsprechend § 3 Abs.1 ETG 1992 der elektrischen Anlage nachgewiesen und sichergestellt sind, können die zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Bestimmungen für eine weitere Beurteilung herangezogen werden.
Bei Einhaltung dieser Anforderungen im Elektrotechnikgesetz sind verwaltungsrechtlich für den Anlagenbetreiber keine weiteren Schritte erforderlich.
das Elektrotechnikgesetz 1992
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Recht
Die Ausgangssituation im ETG
1. Auszug aus dem ETG 1992 BGBl.Nr. 27/2017
- § 4. (1) Auf bestehende elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel, welche nach den zur Zeit ihrer Errichtung beziehungsweise Herstellung verbindlichen elektrotechnischen Normen und verbindlichen elektrotechnischen Referenzdokumenten errichtet beziehungsweise hergestellt wurden, finden neue verbindlich erklärte rein österreichische elektrotechnische Normen und verbindlich erklärte elektrotechnische Referenzdokumente keine Anwendung .
© KFE 2017 – Bestandschutz, oder doch ein Recht auf Sicherheit
Recht
1. Der Begriff „Bestandschutz“ wird im Elektrotechnikgesetz ETG 1992 BGBl.27/2017 nicht verwendet, jedoch wird laut §4 Ziffer 1 ETG 1992 festgelegt, dass auf bestehende elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel, welche nach den in Geltung gestandenen elektrotechnischen Normen und elektrotechnischen Referenzdokumenten errichtet bzw. hergestellt wurden, neue elektrotechnische Sicherheitsvorschriften keine Anwendung finden.
© KFE 2017 – Bestandschutz, oder doch ein Recht auf Sicherheit
Die Ausgangssituation im ETG
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Recht
1. Im Allgemeinen bedeutet dies, das für bestimmungsgemäß errichtete und ordnungsgemäß betriebene elektrische Anlagen, sofern diese keiner wesentlichen Änderung oder wesentlichen Erweiterung im Sinnes des ETG 1992 unterzogen wurden, keine Anpassung an die heutigen anerkannten Regeln der Technik gefordert werden.
© KFE 2017 – Bestandschutz, oder doch ein Recht auf Sicherheit
Die Ausgangssituation im ETG
Recht
1. Für bestehende elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel gilt auf jeden Fall, unabhängig vom jeweiligen Errichtungszeitpunkt, die allgemeine Anforderung des § 3 Abs. 1 ETG 1992 nach Gewährleistung der Sicherheit von Personen und Sachen, der eigenen Betriebssicherheit und dem sicheren und ungestörten Betrieb anderer elektrischer Anlagen.
© KFE 2017 – Bestandschutz, oder doch ein Recht auf Sicherheit
Die Ausgangssituation im ETG
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Recht
1. In der Praxis des Elektrotechnikers bedeutet dies, dass jede elektrische Anlage über die geforderten Sicherheits-maßnahmen auf dem Gebiet der Elektrotechnik verfügen muss. Diese Sicherheitsmaßnahmen können in der Regel durch Basisschutz (Basisisolierung im gesamten Verlauf unter Spannung stehender Teile oder gegen direktes Berühren geschützt) und mindestens einem wirksamen Fehlerschutz erreicht werden.
© KFE 2017 – Bestandschutz, oder doch ein Recht auf Sicherheit
Die Ausgangssituation im ETG
Recht
1. Der Elektrotechniker muss also sicherstellen, dass der Basisschutz jederzeit gewährleistet ist (durch Besichtigung und Messung) und die elektrische Anlage über einen wirksamen Fehlerschutz verfügt, welcher mittels Messung oder Berechnung dokumentiert nachgewiesen ist. Wenn die Sicherheitsmaßnahmen entsprechend § 3 Abs.1 ETG 1992 der elektrischen Anlage nachgewiesen und sichergestellt sind, können die zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Bestimmungen für eine weitere Beurteilung herangezogen werden.
© KFE 2017 – Bestandschutz, oder doch ein Recht auf Sicherheit
Die Ausgangssituation im ETG
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Recht
1. Bei Einhaltung dieser Anforderungen im Elektrotechnikgesetz sind verwaltungsrechtlich für den Anlagenbetreiber keine weiteren Schritte erforderlich.
2. Das Allgemeine Verwaltungsrecht behandelt größtenteils das Organisationsrecht und die allgemeinen Handlungsbefugnisse der öffentlichen Verwaltung
Die Ausgangssituation im ETG
© KFE 2017 – Bestandschutz, oder doch ein Recht auf Sicherheit
Recht
Weitere Rechtspflichten?
Können zusätzlich zum Verwaltungsrecht weitere Rechtspflichten für Betreiber von elektrischen Anlagen entstehen?
• Strafrecht
• Zivilrecht
© KFE 2017 – Bestandschutz, oder doch ein Recht auf Sicherheit
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Recht
Der Personenschutz
1. Der Personenschutz gehört zu den wichtigsten Schutzgütern des Rechtes. Leben und Gesundheit zählen ebenso wie das Eigentum zu den absoluten Rechtsgütern. Aus § 1325 ABGB und aus den Bestimmungen des Strafgesetzbuches über strafbare Handlungen gegen Leib und Leben (§§ 75 ff StGB) ergibt sich die Anerkennung des absoluten, d.h. einen Schutz gegen jedermann genießenden Persönlichkeitsrechtes auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Von einem absoluten Recht wird dann gesprochen, wenn der Berechtigte befugt ist, die Achtung seines Rechtes von jedermann zu verlangen und auch allen gegenüber durchzusetzen
© KFE 2017 – Bestandschutz, oder doch ein Recht auf Sicherheit
Recht
1. Daraus wird die allgemeine Rechtspflicht abgeleitet, Leben und die Gesundheit von Menschen zu schützen (6 Ob 240/00p). Wird sie verletzt, ist grundsätzlich ein Haftungsgrund vorhanden. Leib und Leben werden einerseits durch Schutzgesetze und andererseits durch allgemeine Rechtsgrundsätze geschützt .
© KFE 2017 – Bestandschutz, oder doch ein Recht auf Sicherheit
Der Personenschutz
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Recht
1. Der Unterschied zwischen der Verletzung absoluter Rechte einerseits und der Verletzung von Schutzgesetzen andererseits besteht nur darin, dass die Verhaltenspflichtenim Fall der Verletzung absoluter Rechte weniger detailliert geregelt sind und daher erst genauerer Bestimmung bedürfen.
© KFE 2017 – Bestandschutz, oder doch ein Recht auf Sicherheit
Der Personenschutz
Recht
1. Es gibt rechtliche Regelungen, die erst bei tatsächlichem Schadenseintritt Sanktionen hervorrufen, beispielsweise das Schadenersatzrecht der §§ 1293 ff ABGB, andere rechtliche Regelungen wollen den Schadenseintritt dadurch verhindern, dass schon bei einem Verstoß gegen Sicherheitsbestimmungen Sanktionen folgen können (ETV, ETG, Arbeitnehmerschutz, Straßenverkehrsordnung, Bauordnungen, Feuerpolizeigesetze etc.).
Der Personenschutz
© KFE 2017 – Bestandschutz, oder doch ein Recht auf Sicherheit
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Recht
Verkehrssicherungspflichten
1. Wer eine Gefahrenquelle schafft, hat die zur Abwendung der daraus drohenden Gefahren nötigen Vorkehrungen zu treffen und den Beweis, die nötige Sorgfalt nicht vernachlässigt zu haben, zu erbringen. (5 Ob 659/83)
2. Die Erfüllung behördlicher Auflagen muss die Verkehrssicherungspflicht noch nicht erfüllen. (2 Ob 513/96)
© KFE 2017 – Bestandschutz, oder doch ein Recht auf Sicherheit
Recht
1. Der Verkehrssicherungspflichtige muss zumutbare, schadensverhindernde Maßnahmen schon unabhängig vom Vorhandensein einer behördlichen Bewilligung setzen. (6 Ob 314/00w)
2. Dass sich eine latente Gefahr auch durch lange Zeit nicht verwirklichte, nimmt der Belassung des als gefährlich erkennbaren und mit zumutbaren Maßnahmen zu beherrschenden Zustandes die Eigenschaft der Fahrlässigkeit in keiner Weise. (6 Ob 600/80)
© KFE 2017 – Bestandschutz, oder doch ein Recht auf Sicherheit
Verkehrssicherungspflichten
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Recht
1. Was bedeutet Personenschutz für elektrische Anlagen?
- Nach einem tatsächlichen Schadenseintritt (Brand, Elektrisierung,...) ist durch den Anlagenbetreiber nachzuweisen, ob der Schaden auch bei Anwendung der anerkannten Regeln der Technik eingetreten wäre.
© KFE 2017 – Bestandschutz, oder doch ein Recht auf Sicherheit
Der Personenschutz
Recht
1. Hierfür sind in Anlagen für die Benutzung durch Laien folgenden Punkten besonders zu beachten:
- Erfüllt die Anlage die Anforderungen aus dem ETG 1992?- Kann zum Zeitpunkt der Errichtung Konformität
nachgewiesen werden?- Wurde das Auftreten gefährlicher Körperströme wirksam
verhindert?- Körperströme > 50mA bei einer Einwirkungsdauer ab 1 Sekunde - In der Regel kann dies mit einer modernen Fehlerstrom-
Schutzeinrichtung mit einem Auslösefehlernennstrom von nicht mehr als 30mA und der passenden Type entsprechend realisiert werden.
© KFE 2017 – Bestandschutz, oder doch ein Recht auf Sicherheit
Der Personenschutz
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Recht
Die ElektrotechnikverordnungVermietung einer Wohnung gemäß § 2 Abs. 1 MRG, BGBl. Nr. 520/1981 igF
• Hauptmiete• bei Abschluss eines neuen Mietvertrages
§ 7aBei Vermietung einer Wohnung gemäß § 2 Abs. 1 MRG, BGBl. Nr. 520/1981 igF, ist sicherzustellen, dass die elektrische Anlage der Wohnung den Bestimmungen des ETG 1992 entspricht; bei Anlagen, die über keinen Zusatzschutz gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-1:2000-03-01, in der Fassung der Änderungen ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A1:2002-04- 01, ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A2:2003-11-01, ÖVE/ÖNORM E 8001-1/ A3:2007-10-01 und ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A4: 2009-04-01, verfügen, ist, unbeschadet des vorhandenen Anlagenzustandes, der Schutz von Personen in der elektrischen Anlage durch den Einbau mindestens eines Fehlerstrom-Schutzschalters mit einem Nennfehlerstrom von nicht mehr als 30 mA , unmittelbar vor den in der Wohnung befindlichen Leitungsschutzeinrichtungen, sicherzustellen. Liegt hierüber keine geeignete Dokumentation vor, so kann die Mieterin bzw. der Mieter der Wohnung nicht davon ausgehen, dass die elektrische Anlage diesen Anforderungen entspricht.
Diese Nachrüstung stellt KEINE wesentliche Änderung gemäß ETG der elektrischen Anlage dar;der Bestandschutz bleibt aufrechtD.h. der FI-Schutzschalter 30mA wird zusätzlich eingebaut und nicht mit bestehendenFI-Schalter getauscht!
• Erstellung eines Prüfbefundes• Wenn nicht vorhanden, Nachrüsten des FI 30mA• Wenn nicht vorhanden, Erstellung einer Dokumentation
Recht
Die Elektrotechnikverordnung
Quelle: Eaton
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Recht
Haltbarkeit und Lebensdauer
1. „Haltbarkeit“ bezeichnet im Allgemeinen die Lebensdauer oder Verwendbarkeit von Produkten und gibt damit einen gewissen Sicherheitsmaßstab, umgekehrt wird die Lebensdauer vielfach in der Haltbarkeit angeben, danach ist die Anlage unsicherer als zuvor.
© KFE 2017 – Bestandschutz, oder doch ein Recht auf Sicherheit
Recht
1. Elektrische Anlagen, deren Lebensdauer abgelaufen ist, stellen zweifellos eine Gefahrenquelle dar. Es sind daher die nötigen Vorkehrungen zu treffen und es ist der Beweis, die nötige Sorgfalt nicht vernachlässigt zu haben, zu erbringen. Nicht einmal die Erfüllung behördlicher Auflagen (ETV) mussdie Verkehrssicherungspflicht erfüllen.
© KFE 2017 – Bestandschutz, oder doch ein Recht auf Sicherheit
Haltbarkeit und Lebensdauer
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Recht
1. In der Literatur für Bauteile und Bauteileschichten (TU Berlin) finden sich diesbezüglich folgende Angaben:
© KFE 2017 – Bestandschutz, oder doch ein Recht auf Sicherheit
Haltbarkeit und Lebensdauer
Recht
1. Hat eine Installation die Lebensdauer überschritten, ist damit eine Gefahrenmöglichkeit beispielsweise durch Entfall eines Schutzes oder Herbeiführung einer Erhitzung erkennbar. Hier ist ein Befund von sachkundigen Personen zu erstellen.
- Ein besonderer Augenmerk bei der Prüfung von Anlagen welche die Lebensdauer überschritten haben ist natürlich einerseits auf den Personenschutz, aber auch unbedingt auf den Brandschutz zu legen.
© KFE 2017 – Bestandschutz, oder doch ein Recht auf Sicherheit
Haltbarkeit und Lebensdauer
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Recht
Der Brandschutz
1. Hierfür sind in Anlagen für die Benutzung durch Laien folgenden Punkten besonders zu beachten:
- Erfüllt die Anlage die Anforderungen aus dem ETG 1992?- Kann zum Zeitpunkt der Errichtung Konformität nachgewiesen
werden?- Die Isolierung der Kabel- und Leitungsanlage in ausreichendem
Maße vorhanden und messtechnisch beurteilt?- Zugängigkeit zu elektrischen Verbindungsklemmen?- Wartungsklemmen vorhanden?- Übergangswiderstände in der Kabel- und Leitungsanlage
niederohmig?- Einsatz von „AFDD“ in Anlagen deren Lebensdauer
überschritten wurde?- AFDD (Arc Fault Dedection Device)
- Zur Vermeidung von seriellen Störlichtbögen als anerkanntes Schutzgerät
© KFE 2017 – Bestandschutz, oder doch ein Recht auf Sicherheit
Recht
Conclusio
1. Zusammengefasst bedeutet dies, dass nur das alleinige Beachten der Anforderungen aus dem ETG nicht vor straf-und zivilrechtlichen Konsequenzen schützt.
- Anlagen ohne RCD ≤ 30mA kein ausreichender Personenschutz
- Anlagen deren Lebensdauer überschritten sind
- Besondere Maßnahmen hinsichtlich Personenschutz
- Besondere Maßnahmen hinsichtlich Isolationen
- Besondere Maßnahmen hinsichtlich Brandschutz
© KFE 2017 – Bestandschutz, oder doch ein Recht auf Sicherheit
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Recht
1. Die Haftung für elektrische Anlagen liegt IMMER beim Anlagenbetreiber.
- Im Rahmen einer Überprüfung von elektrischen Anlagen ist die Einhaltung der Anforderungen aus dem ETG 1992 mit einem Prüfbericht nachzuweisen.
- Der Anlagenbetreiber ist zusätzlich bei Bedenken der Elektrofachkraft hinsichtlich Einhaltung von Personen- und Brandschutz auf seine rechtlichen Pflichten hinzuweisen
© KFE 2017 – Bestandschutz, oder doch ein Recht auf Sicherheit
Conclusio