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1 UNABHÄNGIGKEIT BEHAGLICHKEIT WOHLBEFINDEN KOMFORT SICHERHEIT MOBILITÄT Die Baunorm B 2110 und ihre Verwandten Vorsprung durch Wissen! Vortragender: Ing.Mag. Gottfried Rotter Faktencheck Baurecht Technik Wolfgang Brandstätter 1993 von allen Landesinnungen und der Bundesinnung der Elektrotechniker gegründet! Ziel war und ist bis heute, das Erstellen von Kalkulationsbehelfen für den Elektrotechniker! Geschäftsführung Ing. Mag. Gottfried Rotter

Faktencheck Baunormen 2018 · 2018. 3. 12. · e-Marke Austria Recht gesetzliche Grundlagen ... durch den Einbau mindestens eines Fehlerstrom-Schutzschalters mit einem Nennfehlerstrom

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UNABHÄNGIGKEIT BEHAGLICHKEIT WOHLBEFINDEN KOMFORT SICHERHEITMOBILITÄT

Die Baunorm B 2110 und ihre Verwandten

Vorsprung durch Wissen!

Vortragender: Ing.Mag. Gottfried Rotter

Faktencheck Baurecht

Technik

Wolfgang Brandstätter

1993

von allen Landesinnungen und der Bundesinnung der Elektrotechniker gegründet!

Ziel war und ist bis heute, das Erstellen von Kalkulationsbehelfen

für den Elektrotechniker!

Geschäftsführung

Ing. Mag. Gottfried Rotter

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Recht

gesetzliche GrundlagenElektrotechnikgesetz 1992

ETG 1992Elektrotechnikverordnung

ETV 2002 A2/2010

Recht

gesetzliche GrundlagenÖffentliche Vergabe

Das BundesvergabegesetzBVerG

Das Allgemeine Bürgerliche GesetzbuchABGB

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Recht

BaunormenÖNORM B 2110 VertragsbestimmungenÖNORM H 2203 Herstellung von elektr. AnlagenÖNORM H 2210 PlanungsleistungenÖNORM E 8015 Mindestausstattung von Wohngebäuden

Verbindliche Bestimmungen

Anerkannte Regeln der Technik

www.kfe.at

Recht

Wann gelten Normen?

IMMER und überall !!

….verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man unterlässt

Zitat Laotse

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Recht

Goldene Regeln des Unternehmers

Ich schütze mich selbst

Der Ton macht die Musik

Qualität vor Quantität

Beachte die Prüf- & WarnpflichtWer schreibt, der bleibt

Recht

€ 0

€ 500

€ 1.000

€ 1.500

€ 2.000

€ 2.500

€ 3.000

"1:10 Regel" von Brunner

Reihe1 3 30 300 3000

Planung Vorbereitung Ausführung Mängelrüge

Die Kostenexplosion bei Fehlern im Auftragszyklus

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Recht

Wo finde ich Normen / Informationen?

Austrian Standards plus GmbHhttps://shop.austrian-standards.at

Bundesinnung der E-Technikerwww.elektrotechniker.at

KFE Kuratorium für Elektrotechnikwww.kfe.at

e-Marke Austria www.e-marke.at

Recht

gesetzliche GrundlagenElektrotechnikgesetz 1992

ETG 1992Elektrotechnikverordnung

ETV 2002 A2/2010

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Recht

§1 ..was ist eine elektrische Anlage und ein Betriebsmittel + vor allem in Ziffer (3) – was ist eine wesentliche Änderung . Diese liegt vor, wenn:

1. die STROMART geändert wird (z.B.: Wechsel- auf Drehstrom)2. Nennspannung um mehr als 20% geändert wird3. Änderung der Schutzmaßnahme bei indirektem Berühren4. durch andere Maßnahmen die Schutzmaßnahmen gegen direktes und

indirektes Berühren beeinträchtigt wird.

bzw. in Ziffer (4) – was ist eine wesentliche Erweiterung . Diese liegt vor, wenn:

1. örtliche Bereiche hinzukommen wo noch keine elektr. Anlage war2. Leistung so erhöht - dass Verstärkung der Zuleitung notwendig wird

das Elektrotechnikgesetz 1992

Recht

das Elektrotechnikgesetz 1992

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Recht

das Elektrotechnikgesetz 1992§3 .. ist eine elektrische Anlage so zu errichten, Instand zu halten,…dass:

Sicherheit von Personen und Sachenungestörter Betrieb anderer Anlagen

gewährleistet ist.Dabei ist nicht nur auf den normalen Gebrauch sondern auf die zu erwartende Nutzung abzustellen.

§4 … für bestehende Anlagen ist bei der Anwendung der Vorschriften auf den Zeitpunkt der Errichtung abzustellen. Neue Vorschriften kommen dabei nicht zur Anwendung. - Ausgenommen dabei

§6 … bei wesentlicher Änderung oder Erweiterung der Anlage gilt der Zeitpunkt des Ausführungsbeginnes solcher Arbeiten !!!!

Recht

§3 .. ist eine elektrische Anlage so zu errichten, Instand zu halten,…dass:Sicherheit von Personen und Sachenungestörter Betrieb anderer Anlagen gewährleistet ist.

Dabei ist nicht nur auf den normalen Gebrauch sondern auf die zu erwartende Nutzung abzustellen.

§4 … für bestehende Anlagen ist bei der Anwendung der Vorschriften auf den Zeitpunkt der Errichtungabzustellen. Neue Vorschriften kommen dabei nicht zur Anwendung.

Der Elektrotechniker muss also sicherstellen, dass der Basisschutzjederzeit gewährleistet ist (durch Besichtigung und Messung, 25 Jahre!) und die elektrische Anlage über einen wirksamen Fehlerschutz verfügt, welcher mittels Messung oder Berechnung dokumentiert nachgewiesen ist. Wenn die Sicherheitsmaßnahmen entsprechend § 3 Abs.1 ETG 1992 der elektrischen Anlage nachgewiesen und sichergestellt sind, können die zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Bestimmungen für eine weitere Beurteilung herangezogen werden.

Bei Einhaltung dieser Anforderungen im Elektrotechnikgesetz sind verwaltungsrechtlich für den Anlagenbetreiber keine weiteren Schritte erforderlich.

das Elektrotechnikgesetz 1992

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Recht

Die Ausgangssituation im ETG

1. Auszug aus dem ETG 1992 BGBl.Nr. 27/2017

- § 4. (1) Auf bestehende elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel, welche nach den zur Zeit ihrer Errichtung beziehungsweise Herstellung verbindlichen elektrotechnischen Normen und verbindlichen elektrotechnischen Referenzdokumenten errichtet beziehungsweise hergestellt wurden, finden neue verbindlich erklärte rein österreichische elektrotechnische Normen und verbindlich erklärte elektrotechnische Referenzdokumente keine Anwendung .

© KFE 2017 – Bestandschutz, oder doch ein Recht auf Sicherheit

Recht

1. Der Begriff „Bestandschutz“ wird im Elektrotechnikgesetz ETG 1992 BGBl.27/2017 nicht verwendet, jedoch wird laut §4 Ziffer 1 ETG 1992 festgelegt, dass auf bestehende elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel, welche nach den in Geltung gestandenen elektrotechnischen Normen und elektrotechnischen Referenzdokumenten errichtet bzw. hergestellt wurden, neue elektrotechnische Sicherheitsvorschriften keine Anwendung finden.

© KFE 2017 – Bestandschutz, oder doch ein Recht auf Sicherheit

Die Ausgangssituation im ETG

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Recht

1. Im Allgemeinen bedeutet dies, das für bestimmungsgemäß errichtete und ordnungsgemäß betriebene elektrische Anlagen, sofern diese keiner wesentlichen Änderung oder wesentlichen Erweiterung im Sinnes des ETG 1992 unterzogen wurden, keine Anpassung an die heutigen anerkannten Regeln der Technik gefordert werden.

© KFE 2017 – Bestandschutz, oder doch ein Recht auf Sicherheit

Die Ausgangssituation im ETG

Recht

1. Für bestehende elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel gilt auf jeden Fall, unabhängig vom jeweiligen Errichtungszeitpunkt, die allgemeine Anforderung des § 3 Abs. 1 ETG 1992 nach Gewährleistung der Sicherheit von Personen und Sachen, der eigenen Betriebssicherheit und dem sicheren und ungestörten Betrieb anderer elektrischer Anlagen.

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Die Ausgangssituation im ETG

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Recht

1. In der Praxis des Elektrotechnikers bedeutet dies, dass jede elektrische Anlage über die geforderten Sicherheits-maßnahmen auf dem Gebiet der Elektrotechnik verfügen muss. Diese Sicherheitsmaßnahmen können in der Regel durch Basisschutz (Basisisolierung im gesamten Verlauf unter Spannung stehender Teile oder gegen direktes Berühren geschützt) und mindestens einem wirksamen Fehlerschutz erreicht werden.

© KFE 2017 – Bestandschutz, oder doch ein Recht auf Sicherheit

Die Ausgangssituation im ETG

Recht

1. Der Elektrotechniker muss also sicherstellen, dass der Basisschutz jederzeit gewährleistet ist (durch Besichtigung und Messung) und die elektrische Anlage über einen wirksamen Fehlerschutz verfügt, welcher mittels Messung oder Berechnung dokumentiert nachgewiesen ist. Wenn die Sicherheitsmaßnahmen entsprechend § 3 Abs.1 ETG 1992 der elektrischen Anlage nachgewiesen und sichergestellt sind, können die zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Bestimmungen für eine weitere Beurteilung herangezogen werden.

© KFE 2017 – Bestandschutz, oder doch ein Recht auf Sicherheit

Die Ausgangssituation im ETG

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Recht

1. Bei Einhaltung dieser Anforderungen im Elektrotechnikgesetz sind verwaltungsrechtlich für den Anlagenbetreiber keine weiteren Schritte erforderlich.

2. Das Allgemeine Verwaltungsrecht behandelt größtenteils das Organisationsrecht und die allgemeinen Handlungsbefugnisse der öffentlichen Verwaltung

Die Ausgangssituation im ETG

© KFE 2017 – Bestandschutz, oder doch ein Recht auf Sicherheit

Recht

Weitere Rechtspflichten?

Können zusätzlich zum Verwaltungsrecht weitere Rechtspflichten für Betreiber von elektrischen Anlagen entstehen?

• Strafrecht

• Zivilrecht

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Recht

Der Personenschutz

1. Der Personenschutz gehört zu den wichtigsten Schutzgütern des Rechtes. Leben und Gesundheit zählen ebenso wie das Eigentum zu den absoluten Rechtsgütern. Aus § 1325 ABGB und aus den Bestimmungen des Strafgesetzbuches über strafbare Handlungen gegen Leib und Leben (§§ 75 ff StGB) ergibt sich die Anerkennung des absoluten, d.h. einen Schutz gegen jedermann genießenden Persönlichkeitsrechtes auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Von einem absoluten Recht wird dann gesprochen, wenn der Berechtigte befugt ist, die Achtung seines Rechtes von jedermann zu verlangen und auch allen gegenüber durchzusetzen

© KFE 2017 – Bestandschutz, oder doch ein Recht auf Sicherheit

Recht

1. Daraus wird die allgemeine Rechtspflicht abgeleitet, Leben und die Gesundheit von Menschen zu schützen (6 Ob 240/00p). Wird sie verletzt, ist grundsätzlich ein Haftungsgrund vorhanden. Leib und Leben werden einerseits durch Schutzgesetze und andererseits durch allgemeine Rechtsgrundsätze geschützt .

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Der Personenschutz

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Recht

1. Der Unterschied zwischen der Verletzung absoluter Rechte einerseits und der Verletzung von Schutzgesetzen andererseits besteht nur darin, dass die Verhaltenspflichtenim Fall der Verletzung absoluter Rechte weniger detailliert geregelt sind und daher erst genauerer Bestimmung bedürfen.

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Der Personenschutz

Recht

1. Es gibt rechtliche Regelungen, die erst bei tatsächlichem Schadenseintritt Sanktionen hervorrufen, beispielsweise das Schadenersatzrecht der §§ 1293 ff ABGB, andere rechtliche Regelungen wollen den Schadenseintritt dadurch verhindern, dass schon bei einem Verstoß gegen Sicherheitsbestimmungen Sanktionen folgen können (ETV, ETG, Arbeitnehmerschutz, Straßenverkehrsordnung, Bauordnungen, Feuerpolizeigesetze etc.).

Der Personenschutz

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Recht

Verkehrssicherungspflichten

1. Wer eine Gefahrenquelle schafft, hat die zur Abwendung der daraus drohenden Gefahren nötigen Vorkehrungen zu treffen und den Beweis, die nötige Sorgfalt nicht vernachlässigt zu haben, zu erbringen. (5 Ob 659/83)

2. Die Erfüllung behördlicher Auflagen muss die Verkehrssicherungspflicht noch nicht erfüllen. (2 Ob 513/96)

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Recht

1. Der Verkehrssicherungspflichtige muss zumutbare, schadensverhindernde Maßnahmen schon unabhängig vom Vorhandensein einer behördlichen Bewilligung setzen. (6 Ob 314/00w)

2. Dass sich eine latente Gefahr auch durch lange Zeit nicht verwirklichte, nimmt der Belassung des als gefährlich erkennbaren und mit zumutbaren Maßnahmen zu beherrschenden Zustandes die Eigenschaft der Fahrlässigkeit in keiner Weise. (6 Ob 600/80)

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Verkehrssicherungspflichten

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Recht

1. Was bedeutet Personenschutz für elektrische Anlagen?

- Nach einem tatsächlichen Schadenseintritt (Brand, Elektrisierung,...) ist durch den Anlagenbetreiber nachzuweisen, ob der Schaden auch bei Anwendung der anerkannten Regeln der Technik eingetreten wäre.

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Der Personenschutz

Recht

1. Hierfür sind in Anlagen für die Benutzung durch Laien folgenden Punkten besonders zu beachten:

- Erfüllt die Anlage die Anforderungen aus dem ETG 1992?- Kann zum Zeitpunkt der Errichtung Konformität

nachgewiesen werden?- Wurde das Auftreten gefährlicher Körperströme wirksam

verhindert?- Körperströme > 50mA bei einer Einwirkungsdauer ab 1 Sekunde - In der Regel kann dies mit einer modernen Fehlerstrom-

Schutzeinrichtung mit einem Auslösefehlernennstrom von nicht mehr als 30mA und der passenden Type entsprechend realisiert werden.

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Der Personenschutz

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Recht

Die ElektrotechnikverordnungVermietung einer Wohnung gemäß § 2 Abs. 1 MRG, BGBl. Nr. 520/1981 igF

• Hauptmiete• bei Abschluss eines neuen Mietvertrages

§ 7aBei Vermietung einer Wohnung gemäß § 2 Abs. 1 MRG, BGBl. Nr. 520/1981 igF, ist sicherzustellen, dass die elektrische Anlage der Wohnung den Bestimmungen des ETG 1992 entspricht; bei Anlagen, die über keinen Zusatzschutz gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-1:2000-03-01, in der Fassung der Änderungen ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A1:2002-04- 01, ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A2:2003-11-01, ÖVE/ÖNORM E 8001-1/ A3:2007-10-01 und ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A4: 2009-04-01, verfügen, ist, unbeschadet des vorhandenen Anlagenzustandes, der Schutz von Personen in der elektrischen Anlage durch den Einbau mindestens eines Fehlerstrom-Schutzschalters mit einem Nennfehlerstrom von nicht mehr als 30 mA , unmittelbar vor den in der Wohnung befindlichen Leitungsschutzeinrichtungen, sicherzustellen. Liegt hierüber keine geeignete Dokumentation vor, so kann die Mieterin bzw. der Mieter der Wohnung nicht davon ausgehen, dass die elektrische Anlage diesen Anforderungen entspricht.

Diese Nachrüstung stellt KEINE wesentliche Änderung gemäß ETG der elektrischen Anlage dar;der Bestandschutz bleibt aufrechtD.h. der FI-Schutzschalter 30mA wird zusätzlich eingebaut und nicht mit bestehendenFI-Schalter getauscht!

• Erstellung eines Prüfbefundes• Wenn nicht vorhanden, Nachrüsten des FI 30mA• Wenn nicht vorhanden, Erstellung einer Dokumentation

Recht

Die Elektrotechnikverordnung

Quelle: Eaton

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Recht

Haltbarkeit und Lebensdauer

1. „Haltbarkeit“ bezeichnet im Allgemeinen die Lebensdauer oder Verwendbarkeit von Produkten und gibt damit einen gewissen Sicherheitsmaßstab, umgekehrt wird die Lebensdauer vielfach in der Haltbarkeit angeben, danach ist die Anlage unsicherer als zuvor.

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Recht

1. Elektrische Anlagen, deren Lebensdauer abgelaufen ist, stellen zweifellos eine Gefahrenquelle dar. Es sind daher die nötigen Vorkehrungen zu treffen und es ist der Beweis, die nötige Sorgfalt nicht vernachlässigt zu haben, zu erbringen. Nicht einmal die Erfüllung behördlicher Auflagen (ETV) mussdie Verkehrssicherungspflicht erfüllen.

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Haltbarkeit und Lebensdauer

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Recht

1. In der Literatur für Bauteile und Bauteileschichten (TU Berlin) finden sich diesbezüglich folgende Angaben:

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Haltbarkeit und Lebensdauer

Recht

1. Hat eine Installation die Lebensdauer überschritten, ist damit eine Gefahrenmöglichkeit beispielsweise durch Entfall eines Schutzes oder Herbeiführung einer Erhitzung erkennbar. Hier ist ein Befund von sachkundigen Personen zu erstellen.

- Ein besonderer Augenmerk bei der Prüfung von Anlagen welche die Lebensdauer überschritten haben ist natürlich einerseits auf den Personenschutz, aber auch unbedingt auf den Brandschutz zu legen.

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Haltbarkeit und Lebensdauer

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Recht

Der Brandschutz

1. Hierfür sind in Anlagen für die Benutzung durch Laien folgenden Punkten besonders zu beachten:

- Erfüllt die Anlage die Anforderungen aus dem ETG 1992?- Kann zum Zeitpunkt der Errichtung Konformität nachgewiesen

werden?- Die Isolierung der Kabel- und Leitungsanlage in ausreichendem

Maße vorhanden und messtechnisch beurteilt?- Zugängigkeit zu elektrischen Verbindungsklemmen?- Wartungsklemmen vorhanden?- Übergangswiderstände in der Kabel- und Leitungsanlage

niederohmig?- Einsatz von „AFDD“ in Anlagen deren Lebensdauer

überschritten wurde?- AFDD (Arc Fault Dedection Device)

- Zur Vermeidung von seriellen Störlichtbögen als anerkanntes Schutzgerät

© KFE 2017 – Bestandschutz, oder doch ein Recht auf Sicherheit

Recht

Conclusio

1. Zusammengefasst bedeutet dies, dass nur das alleinige Beachten der Anforderungen aus dem ETG nicht vor straf-und zivilrechtlichen Konsequenzen schützt.

- Anlagen ohne RCD ≤ 30mA kein ausreichender Personenschutz

- Anlagen deren Lebensdauer überschritten sind

- Besondere Maßnahmen hinsichtlich Personenschutz

- Besondere Maßnahmen hinsichtlich Isolationen

- Besondere Maßnahmen hinsichtlich Brandschutz

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Recht

1. Die Haftung für elektrische Anlagen liegt IMMER beim Anlagenbetreiber.

- Im Rahmen einer Überprüfung von elektrischen Anlagen ist die Einhaltung der Anforderungen aus dem ETG 1992 mit einem Prüfbericht nachzuweisen.

- Der Anlagenbetreiber ist zusätzlich bei Bedenken der Elektrofachkraft hinsichtlich Einhaltung von Personen- und Brandschutz auf seine rechtlichen Pflichten hinzuweisen

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Conclusio