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Fall Nr.10 [Lithographie] 1

Fall Nr.10 [Lithographie] 1. 2 AB Kaufvertrag + § 929 S.1Herausgabe? P

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1 Fall Nr.10 [Lithographie]

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Fall Nr.10 [Lithographie]

A B

Kaufvertrag+ § 929 S.1 Herausgabe?

P

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Fall Nr.10 [Lithographie]

Anspruch A gegen P auf Herausgabe des Regentags gem. § 985 Eigentum des A

Eigentum des A Eigentumsverlust durch Rechtsgeschäft A – P

(§ 929 S.1) Einigung

Angebot Hier: Bitte um sofortige Lieferung!

Annahme Lieferung

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Fall Nr.10 [Lithographie]

Nichtigkeit der Einigung gem. §§ 142 Abs.1, 119 Abs.1

Anfechtbarkeit Anfechtungsgrund

Inhaltsirrtum (§ 119 Abs.1): Irrtum über die Identität des Vertragspartners (error in persona).

Anfechtungserklärung (§ 143) Hier: Rückgabeverlangen (§§ 133, 157)

Anfechtungsfrist (§ 121 Abs.1 Satz 1) Ergebnis

Ergebnis Besitz des P

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Fall Nr.10 [Lithographie]

Kein Recht zum Besitz Recht zum Besitz aufgrund des Kaufvertrags A

– P? Erfolgreiche Irrtumsanfechtung (§§ 119 Abs.1, 142) Fehleridentität: Kaufvertrag und

Eigentumsübertragung (s.o.) leiden an dem gleichen Fehler (error in persona)

Ergebnis Herausgabeanspruch aus dem Eigentum (+)

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Fall Nr.10 [Lithographie]

Anspruch A gegen P auf Herausgabe des Regentags gem. § 812 Abs.1 Satz 1 Fall 1 Etwas Erlangt

Besitz an der Lithographie Leistung

Lieferung solvendi causa Kein Rechtsgrund

Nichtigkeit des Kaufvertrags gem. §§ 191 Abs.1, 142 Abs.1 (s.o.)

Ergebnis Herausgabeanspruch!

Ergebnis Konkurrierende Herausgabeansprüche

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§ 119 II

Eigenschaftsirrtum

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Eigenschaftsirrtum

Eigenschaft Begriff (BGHZ 70, 47, 48) Als Eigenschaft kommen alle tatsächlichen und

rechtlichen Verhältnisse in Betracht, die infolge ihrer Beschaffenheit auf Dauer auf die Brauchbarkeit und den Wert [des Kaufgegenstands] ... von Einfluss sind. Die Beziehungen des Kaufgegenstands zur Umwelt sind aber nur dann rechtserheblich, wenn sie in der Sache selbst ihren Grund haben, von ihr ausgehen und den Kaufgegenstand kennzeichnen oder näher beschreiben.

Beispiel: Eigenschaft eines Grundstücks: Lage Größe und Grenzen Bodenbeschaffenheit Bebaubarkeit

Kurzformel Eigenschaft ist jeder wertbildende Faktor, nicht aber

der Wert der Sache selbst.

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Eigenschaftsirrtum

Eigenschaften

Person Sache- Bonität - Echtheit- (Keine) Vorstrafen - Qualität- Lebensalter - Baujahr- Gesundheitszustand

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Eigenschaftsirrtum

Verkehrswesentliche Eigenschaft Objektive Theorie

[…] verkehrswesentlich, d.h. objektiv nach der Verkehrsanschauung für das konkrete Geschäft von Bedeutung

Subjektive Theorie Flume: Für die Beachtlichkeit des

Eigenschaftsirrtums kann man darauf abstellen, ob das Rechtsgeschäft, insb. also der Vertrag, sich auf die Sache oder die Person als eine solche mit der bestimmten Eigenschaft bezieht"

Lehre vom rechtsgeschäftlichen Eigenschaftsirrtum!

BGHZ 88, 240

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Eigenschaftsirrtum

BGHZ 88, 240, 246 Soll der Begriff des Eigenschaftsirrtums

nicht zu sehr verflachen und eine unerträgliche Rechtsunsicherheit hervorrufen, so dürfen als verkehrswesentlich nur solche Eigenschaften berücksichtigt werden, die von dem Erklärenden in irgendeiner Weise erkennbar dem Vertrag zugrunde gelegt worden sind, ohne dass er sie geradezu zum Inhalt seiner Erklärung gemacht haben muss.

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Eigenschaftsirrtum

MerkeNach der Lehre vom rechtsgeschäftlichen

Eigenschaftsirrtum gilt: verkehrswesentlich

=vertragswesentlich

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Eigenschaftsirrtum

Einschränkungen der Irrtumsanfechtung Der Bürge B, der sich für die Erfüllung der

Verbindlichkeit des Schuldners S gegenüber dem Gläubiger G durch Bürgschaftsvertrag mit G verbürgt (§ 765), kann nicht wegen Irrtums über die Zahlungsfähigkeit des S anfechten, da es der Sinn der Bürgschaft ist, dass der Bürge dieses Risiko trägt (Brox, 31. Aufl. 2007, Rn.420)

Bei einem Irrtum des Käufers über verkehrswesentliche Eigenschaften der Kaufsache kommt u.U. die Haftung des Verkäufers für Mängel zum Tragen (§§ 434 ff.). Dann ist eine Irrtumsanfechtung ausgeschlossen (Brox, a.a.O.) LEX SPECIALIS

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14 Einzelfälle

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15 Fall Nr.11 [Digitalkamera]

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Fall Nr.11 [Die Digitalkamera] K gegen D auf Rückzahlung des KP gem. § 812 Abs.1

Satz 1 Fall 1? Etwas Erlangt Leistung Kein Rechtsgrund

Kaufvertrag Nichtigkeit des Kaufvertrags gem. §§ 142 Abs.1, 119 Abs.2

Unterscheide Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaft oder [hier!]

unbeachtlicher Motivirrtum? Ergebnis

Ergebnis Ergebnis

Kein Rückzahlungsanspruch

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17Fall Nr.13 [Kunstverständnis]

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Fall Nr.13 [Kunstverständnis] T gegen H auf Kaufpreiszahlung aus § 433 Abs.2?

Kaufvertrag Nichtigkeit des Kaufvertrages gem. §§ 142, 119 Abs.2?

AnfechtbarkeitAnfechtungsgrund (§ 119 Abs.2)

Echtheit des Bildes als Eigenschaft Eigenschaft im Sinne von § 119 Abs.2 ist "jeder

wertbildende Faktor" Echtheit des Bildes als verkehrswesentliche

Eigenschaft Objektive Theorie

Korrektur der objektiven Theorie bei Brox (Rn.420): […] hat er sich (konkludent) sein Anfechtungsrecht abkaufen lassen.

Lehre vom rechtsgeschäftlichen Eigenschaftsirrtum Ergebnis

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19Fall Nr.12 [Fußballfieber III]

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Fall Nr.12 [Fußballfieber III]

Irrtumsanfechtung gem. § 119 Abs.2? Anfechtbarkeit Anfechtungsgrund (§ 119 Abs.2) – Irrtum über

eine verkehrswesentliche Eigenschaft einer Sache

Grundstück als Sache Bebaubarkeit als Eigenschaft? Bebaubarkeit als „wesentliche“ Eigenschaft?

objektiv: Ja! auf der Basis der Parteivereinbarung:

Nein; Preis als Indiz für spekulatives Bauerwartungsland

Ergebnis Ergebnis

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§ 120

Übermittlungsirrtum

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Übermittlungsirrtum

MüKo/Kramer, Bd.1, 4. Aufl. 2001, § 120 Rdnr.1: Die Übermittlung gilt 'als - reproduzierender, dem Gegner gegenüber maßgeblicher – Bestandteil der Erklärung des Urhebers.' Den Erklärenden trifft somit das Risiko der Fehlübermittlung ... . [Er hat] lediglich die Möglichkeit der Anfechtung muss dann aber dem Erklärungsempfänger gem. § 122 Abs.1 den Vertrauensschaden ersetzen.

Merke: Irrtumsanfechtung gem. § 120 nur bei Einsatz eines Erklärungsboten

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23 Rechtsfolgen der Irrtumsanfechtung

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Rechtsfolgen der Irrtumsanfechtung

Nichtigkeit des angefochtenen Rechtsgeschäfts (§§ 142 Abs.1, 119 ff.)

Herausgabeansprüche mit Blick auf bereits ausgetauschte Leistungen (§§ 985, 812 Abs.1)

Haftung des Anfechtenden (§ 122) auf das negative, begrenzt auf das positive Interesse

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Rechtsfolgen der Irrtumsanfechtung

Haftung auf das negative, begrenzt auf das positive Interesse –

[…] hä?

Fall 12 [Reisekosten]: Reich (R) möchte ein Hotelzimmer in Kampen (02.-09.12.) buchen, das lt. Buchungsanfrage 250,- Euro pro Tag kosten soll; versehentlich gibt R jedoch den 02. bis 09.11. als Reisedatum an. Hotelbetreiber H bestätigt die Buchung per Post. Da R seinen Irrtum am 01.11 bemerkt, ficht er unverzüglich an. Daraufhin verlangt H von R die Erstattung von Portokosten (1,- Euro) sowie von (7 x 300,- = ) 2100,- Euro. Begründung: Er, H, hätte das Hotelzimmer noch am 30.10. an den Dritten D vermieten können. D sei bereit gewesen, anstelle des Frühbucherpreises (250,- Euro) auch den regulären Preis von 300,- Euro pro Tag zu bezahlen.

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Rechtsfolgen der Irrtumsanfechtung

Haftung auf das negative, begrenzt auf das positive Interesse –

[…] hä?

H gegen R auf Schadensersatz i.H.v. 2101,- Euro aus § 122 Abs.1? Haftung auf das negative Interesse

BGH, NJW-RR 1990, 230: Der Gläubiger [H] ist so zu stellen, wie wenn er nicht auf die Gültigkeit des Vertragsschlusses vertraut hätte.

D.h.: Haftung auf 2101,- Euro. Haftungsbegrenzung auf das positive

Interesse RGZ 91, 33: Der Gläubiger (H) ist so zu stellen,

wie er stehen würde, wenn der Schuldner ordnungsgemäß erfüllt hätte.

Funktion der Haftungsbegrenzung: Der Gläubiger (H) soll nicht besser gestellt werden als im Falle der Nichtanfechtung. D.h.: Haftungsbeschränkung auf 1750,- Euro.

Ergebnis H gegen R auf Schadensersatz in Höhe von 1750,- Euro

(abzgl. 1,- Euro [Portokosten] und [ggf.] abzgl. Energie-, Reinigungskosten u.s.w.)

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Anfechtung gem. § 123 Abs.1 Fall 1

Arglistige Täuschung

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28 Täuschungshandlung

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Täuschungshandlung

Begriff Täuschung als Hervorrufen einer Fehlvorstellung

über Tatsachen oder andere nachprüfbare Umstände Beispiele

Modeverkäuferin M erklärt Kommilitonin K: Das Kleid steht Ihnen aber wirklich hervorragend! Daraufhin kauft K und behält das Kleid gleich an. Kurz darauf fragt sie ihr Freund F, warum sie eigentlich so zugenommen habe. Kein Fall des § 123 Abs.1!

Kfz-Händler H erklärt Kommilitone K, der gebrauchte BMW 735i verbrauche „nur 6 Liter auf 100“!

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Täuschungshandlung

Täuschung durch

Tun Unterlassen bei Bestehen einer

Aufklärungspflicht

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Täuschungshandlung

Täuschung durch (aktives) Tun K gibt gegenüber dem Lebensversicherer L an,

es gehe ihm blendend. Tatsächlich steht er aufgrund eines Herzinfarktes, mehrerer Bypass-Operationen und ständigen Tabak-Konsums mit einem Bein im Grab. Irrtumsanfechtung des L gem. §§ 123 Abs.1 BGB, § 22 VVG

K verkauft einem türkischen Familienvater, der kaum Deutsch spricht, ein antiquarisches Konversationslexikon in 18 Bänden für 5000,- Euro – mit dem Hinweis, dass das Lexikon für den schulischen Erfolg seiner Kinder unverzichtbar sei.

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Täuschungshandlung

Täuschung durch Unterlassen Eine Täuschung durch Unterlassen begeht, wer

entgegen einer – im Licht von Treu und Glauben bestehenden – Aufklärungspflicht die Entstehung eines Irrtums nicht verhindert oder einen bereits entstandenen Irrtum nicht ausräumt (vertiefend: Schmidt, BGB AT, Rn.1392 ff.). BGH, NJW 1982, 1386: Ist dem Verkäufer eines

gebrauchten Kraftfahrzeugs ein Mangel oder ein früherer Unfall bekannt, so hat er nach std. Rspr. des BGH diesen Umstand grundsätzlich auch ungefragt dem Käufer mitzuteilen, wenn er sich nicht dem Vorwurf arglistigen Verschweigens aussetzen will.

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33Fall Nr.14 [Unternehmenskauf]

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Fall Nr.14 [Unternehmenskauf]

Täuschung durch Unterlassen? BGH, ZIP 2002, 440: "[...] ist ... von dem Grundsatz

auszugehen, dass bei Verhandlungen über einen Unternehmenskauf der Verkäufer den Kaufinteressenten auch ungefragt über solche Umstände aufzuklären hat, die den Vertragszweck (des anderen) vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten konnte ... . Überdies trifft den Verkäufer in solchen Fällen im Hinblick auf die wirtschaftliche Tragweite des Geschäfts und die regelmäßig erschwerte Bewertung des Kaufobjekts durch den Kaufinteressenten grundsätzlich eine gesteigerte Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht."

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35 Täuschungswille

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Täuschungswille

Täuschungswille Arglist = Vorsatz!

Vorsatz ist das Wissen und Wollen des rechtswidrigen Erfolges! Darunter fällt auch der Eventualvorsatz: Mit Eventualvorsatz handelt, wer den als möglich erkannten rechtswidrigen Erfolg billigend in Kauf nimmt!

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37 Täuschung durch Dritte?

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Täuschung durch Dritte

Regelungsstandort § 123 Abs.2

Beispielsfall Fall Nr.15 [SMART]

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Fall Nr.15 [SMART]

Kaufvertrag (§§ 433 ff.)

V K

ArbeitsV

Behauptung ins Blaue hinein:

A „Der SMART ist unfallfrei“!

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Fall Nr.15 [SMART]

Kann K unter Berufung auf § 123 Abs.1 anfechten?

Arglistige Täuschung Täuschung über Tatsachen (Eventual-) Vorsatz: Eventualvorsatz besteht

auch, wenn der Handelnde, obwohl er mit der möglichen Unrichtigkeit seiner Angaben rechnet, ins Blaue hinein unrichtige Behauptungen aufstellt.

Kausalität Ist die Täuschung dem V

zuzurechnen? A als Dritter (§ 123 Abs.2)? Ergebnis

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Fall Nr.15 [SMART]

BGH, NJW 1996, 1051: "Nach der gefestigten Rspr. des BGH ist ein am Zustandekommen eines Vertrages Beteiligter dann nicht als Dritter anzusehen, wenn sein Verhalten dem des Anfechtungsgegners gleichzusetzen ist ... . Dies ist über den Bereich der gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertretung hinaus auch bejaht worden bei einem vom Erklärungs-empfänger beauftragten Verhandlungsführer oder -gehilfen ... sowie bei einem Beteiligten, dessen Verhalten dem Erklärungsempfänger wegen besonders enger Beziehungen zwischen beiden oder wegen sonstiger besonderer Umstände billigerweise zugerechnet werden muss ... ".

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Täuschung durch Dritte

Täuschung durch eine von dem Anfechtungsgegner verschiedene Person

Täuschung durch eine Täuschung durch Dritte,Person, die im Lager die als solche nicht imdes AnfGegners Lager des AnfGegnerssteht stehen

Anf. (§ 123 Abs.1): Ja! Anf. (§ 123 Abs.1) nur, wenn Täuschung dem AnfGegner

zuzurechnen ist (Abs.2 S.1)

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43Widerrechtlichkeit der Täuschung

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Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

Beispiel Nr.1: Prof. P beabsichtigt, eine studentische Mitarbeiterin einzustellen. Bewerberin B erklärt auf seine Frage, ob sie schwanger sei, das sei nicht der Fall; sie plane Kinder frühestens mit 40. Kurz nachdem P die B eingestellt hat, verabschiedet sie sich in den Mutterschutz. P ist empört und ficht die Einstellung unter Berufung auf § 123 Abs.1 an. Mit Erfolg?

Nein! – […] anders als vom BGB-Gesetzgeber (= in § 123 Abs.1 unterstellt) erwartet ist nicht jede arglistige Täuschung widerrechtlich.

Beispiel Nr.2: Prof. P beabsichtigt, eine studentische Mitarbeiterin einzustellen. Bewerberin B erklärt auf seine Frage, ob sie vorbestraft sei oder vorbestraft gewesen sei, das sei nicht der Fall. Kurz nachdem P die B eingestellt hat, stellt sich heraus, dass die Vorstrafen der B lediglich im Bundeszentralregister gelöscht sind. P ist empört und ficht die Einstellung unter Berufung auf § 123 Abs.1 an. Mit Erfolg?

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Anfechtung gem. § 123 Abs.1 Fall 2

Drohung

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Drohung

Unter Drohung versteht man das Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss zu haben vorgibt. Entstehung einer psychischen Zwangslage (vis

compulsiva)? Widerrechtlichkeit

Mittel z.B.: Körperverletzung

Zweck z.B.: Beihilfe zum Betrug

Mittel-Zweck-Relation

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47 Fall Nr.16 [Traber-Journal]

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Fall Nr.16 [Traberjournal]

Nichtigkeit des Aufhebungsvertrags (§§ 142 Abs.1, 123 Abs.1 Alt.2)?

Anfechtungsgrund (§ 123 Abs.1 Alt.2)? Drohung Widerrechtlichkeit der Drohung?

Mittel Berichterstattung in der Presse ist grds. von der

Meinungs-/Pressefreiheit gedeckt, wenn und weil die Informationen über den Reinigungsvertrag wahr sind

Zweck Aufhebung des Reinigungsvertrags ist nicht widerrechtlich –

v.a., weil V ein berechtigtes Interesse daran hat Mittel-Zweck-Relation?

Anfechtungserklärung (§ 143 Abs.1 und 2) Anfechtungsfrist (§ 124) Ergebnis

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Anfechtungsfristen

Nachtrag

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Anfechtungsfristen

Anfechtung ohne schuldhaftes Zögern § 121 Abs.1

Ausschlussfrist § 121 Abs.2

Anfechtung binnen Jahresfrist § 124 Abs.1

Ausschlussfrist § 124 Abs.3

Anfechtung gem. §§ 119 f.

Anfechtung gem. § 123

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Repetitorium

Das sollten Sie wissen!

Minderjährigenrecht (§§ 106 ff.) in allen Einzelheiten

(Irrtums-)Anfechtung (§§ 119 ff.) in allen Einzelheiten

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Repetitorium

Das sollten

Sie richtig verstan

den haben!

Mandy (15) erhält von ihren Eltern ein Taschengeld in Höhe von 75,- Euro im Monat. Ihr größter Traum ist ein eigenes Keyboard, mit dem sie sich auf die Talentshow von Dieter Bohlen vorbereiten will. Musikalienhändler H verkauft ihr ein Keyboard von Yamaha für 500,- Euro und erklärt sich bereit, sie monatlich 50,- Euro abstottern zu lassen. Nach Bezahlung der ersten Rate entdecken Mandys Eltern das Keyboard, bringen es zu H zurück und verlangen die Rückzahlung des Kaufpreises. H weigert sich mit dem Hinweis auf § 110 und mit dem Hinweis darauf, dass er das Keyboard jetzt nicht mehr neu verkaufen könne. Steht M, vertreten durch die Eltern, der Rückzahlungsanspruch zu?

Ja! Keine Generaleinwilligung (vgl.: Rechtsgedanke des § 110!) der Eltern bzgl. Kauf auf Kredit

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Repetitorium

Das sollten

Sie richtig verstan

den haben!

Kann K den Kauf eines Flügels für seine Tochter T wegen Irrtums anfechten, wenn er nachträglich erfährt, dass seine Frau am gleichen Tage auch einen Flügel für T gekauft hat? Welche der folgenden Lösungen ist (sind) gleich in mehrfacher Hinsicht falsch:

Eine Anfechtung gem. § 119 Abs.1 ist möglich, weil sich K in einem Inhaltsirrtum befunden hat: Hätte er gewusst, dass seine Frau am gleichen Tage auch einen Flügel kauft, hätte er "eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht" abgegeben. FALSCH! FALSCH!

Eine Anfechtung gem. § 119 Abs.2 ist möglich. Hat die Frau des K auch einen Flügel gekauft, so wirkt sich dies auch auf den subjektiv zu bestimmenden Wert des von K gekauften Flügels aus. Es liegt also ein ausnahmsweise beachtlicher Motivirrtum vor. FALSCH!

Eine Anfechtung scheidet aus GENAU! – es sei denn, K kann den Nachweis führen, dass seine Ehefrau das Klavier zuerst gekauft hat. Denn rückgängig machen kann das Ehepaar selbstverständlich nur den zweiten (aus ihrem Blickwinkel) überflüssigen Kaufvertrag (ABER DOCH NICHT DESWEGEN)