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FAQ Fragenkatalog LEP ® Nursing 3 Stand Oktober 2016 LEP AG Blarerstrasse 7 CH 9000 St. Gallen +41 (0)71 246 37 57 [email protected] www.lep.ch ©LEP AG

FAQ Fragenkatalog LEP Nursing 3 LEP Nursing 3... · im Gesundheitsbetrieb (PKMS, CHOP 99.C1). Ausschluss zu dokumentierender ... „Arme waschen“ und „Rücken waschen“ innerhalb

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FAQ Fragenkatalog

LEP® Nursing 3

Stand Oktober 2016

LEP AG Blarerstrasse 7 CH 9000 St. Gallen +41 (0)71 246 37 57 [email protected] www.lep.ch ©LEP AG

Wir würden gerne im Betrieb anhand LEP Nursing 3 unsere Pflegemassnahmen dokumen-tieren. Welche positiven Argumente kann ich verwenden?

Die Anwendung von LEP in der Patientendokumentation hat das Ziel, optimale Patientener-gebnisse zu unterstützen, indem die Anwendung von LEP

einen positiven Effekt auf die klinische Praxis und Kooperation der Gesundheitsfach-personen im Behandlungsprozess hat;

eine effiziente Zuteilung der Ressourcen in Übereinstimmung mit den realen Patien-tenbedürfnissen (Assessments, Diagnosen, Ziele) sichert;

Behandlungsabläufe patientenorientiert und berufsgruppenübergreifend optimiert;

die Gesundheitsfachpersonen von Mehrfach-/Dopplerfassungen entlastet und eine Erfassung redundanter Daten verhindert;

den Gesundheitsfachpersonen Wissen für die durchzuführenden Gesundheitsinter-ventionen direkt in der Patientendokumentation zur Verfügung gestellt wird

Welche Leistungsarten und verschiedenen Aggregationsstufen finde ich im LEP-Kata-

log?

Aufgrund gemeinsamer und unterschiedlicher Eigenschaften je Aggregationsstufe werden

vier Leistungsarten unterschieden

Beispiele von Definitionen unterschiedlicher Leistungsarten

Die LEP-Interventionen sind manchmal in ihrem Aufbau schwierig zu verstehen. Wes-halb finde ich nur „Flüssigkeit verabreichen“ und nicht „Tee bringen“?

Die Terminologie der LEP-Intervention ist in Anlehnung an den internationalen Standard des ISO-Referenzterminologiemodells für Pflegeinterventionen strukturiert. In Entsprechung der ISO-Norm 18104:2014 (Baumberger, Stadler & Buchmann, 2012; ISO, 2014) besteht die Be-zeichnung einer LEP-Intervention aus folgenden Strukturelementen: 1. einem Wort zur Handlung (Action; z.B. verabreichen) 2. und mindestens einem Wort zur Handlungsausrichtung (Target; z.B. Flüssigkeit) Werden die obigen zwei Beispiele zusammengesetzt, ergibt sich die Bezeichnung „Flüssigkeit verabreichen“ Zusätzlich und fakultativ können Worte aus weiteren semantischen Einheiten für die Terminologiebildung einer LEP-Intervention hinzugezogen werden:

Zugang (Route)

Mittel (Means)

Terminierung (Timing)

administrativer Fall (Subject of Record)

Körperlokalisation (Site)

Beispiele für die Zusammensetzung der Terminologie für die LEP- Interventionen

Ich kenne in LEP Nursing 2 die vorgegebenen Zeitwerte. Wie muss ich in LEP Nursing 3 die verschiedenen Typen und Defaultwerte verstehen?

In der Klassifikation der Leistungen professioneller Gesundheitsfachpersonen sind allen Leistungen auf den Aggregationsstufen 1 bis 4 Zeitwerte in Form von Defaultwerten zuge-ordnet.

Die Typologie der Zeitwerte für die LEP-Leistungen

Unter einem Defaultwert wird in LEP eine standardmässige Vorgabe für einen Zeitwert ver-standen, der für die Erfassung des Zeitaufwands für die Leistungen vorgegeben wird („Start-wert“, „Vorgabewert“) und geändert werden kann. Im LEP Nursing 2 wurden keine Leistungen unter 2 Minuten erfasst. Wie sieht dies in LEP Nursing 3 aus, wenn ich Leistungen dokumentiere?

Einzelne Interventionen und Leistungen mit Zeitwerten unter zwei Minuten sind nur in Aus-nahmefällen in der LEP-Klassifikation der Leistungen enthalten, z.B. eine Minute für „Bolus i.v. verabreichen“. Sind entsprechende Interventionen und Leistungen in der Patientendoku-mentation oder Leistungserfassung eines Gesundheitsbetriebs trotzdem festzuhalten, wer-den sie in die LEP-Nebenklassifikation „Betriebsspezifische Ergänzungen“ eingebaut.

Wir finden spezielle Interventionen im LEP Nursing 3 Katalog nicht, die für unseren Be-trieb aus rechtlicher Sicht aber wichtig sind für die Dokumentation. Was können wir tun?

Mit der LEP-Nebenklassifikation für betriebsspezifische Ergänzungen kann ein Betrieb ent-sprechend seinen spezifischen Bedürfnissen eigens definierte und formalisierte gesundheits-betriebliche Leistungen und Informationen dokumentieren, erfassen, ablegen und auswerten. Beispielsweise sind die Leistungen „Türe abschliessen“ oder „Bettgitter hochstellen“ aus rechtlichen Gründen relevant und sollen darum eigens dokumentiert werden. Dann können diese zwei Leistungen der vierten Aggregationsebene der „betriebsspezifischen Intervention“ zugeordnet werden.

Bei den Medikamenten geben wir meist alle Medikamente zu einer bestimmten Zeit gemeinsam ab und bestätigen dies auch so in der Kurve. Das entspricht jedoch nicht dem effektiven Zeitwert. Wir haben so immer sehr hohe Erfassungswerte in der Gruppe der Medikation. Was können wir tun?

Durch die Hinterlegung der Medikamente in der elektronischen Patientendokumentation mit Gesundheitsinterventionen von LEP, z.B. „Medikament peroral verabreichen“, wird die auto-matisierte Leistungserfassung ermöglicht, d.h. eine Gesundheitsfachperson muss keine re-dundanten Daten für die Leistungs- und Zeiterfassung erheben. Als mögliche Folgen der Au-tomatisierung werden unerwünschte Kumulationseffekte bezüglich der Summe der Zeitwerte befürchtet, d.h. durch das automatische Aufaddieren der Zeitwerte für jede Einzelleistung könnten unrealistische Zeitsummen generiert werden.

Die Kumulation der LEP-Zeitwerte von Leistungen zur Medikation

Wir möchten gerne die meisten wiederkehrenden Pflegemassnahmen in der Dokumen-tation vereinfachen. Wie gehe ich da am besten vor?

Standardisierte Behandlungspläne mit LEP

LEP eignet sich sehr gut zur Dokumentation von einheitlich festgelegten Behandlungsplä-nen. Meist handelt es sich, beispielsweise bei Standardpflegeplänen, um berufsgruppenspe-zifische Kombinationen von Interventionen und Gesundheitszuständen (Assessment, Diag-nose, Ziel), die in der jeweiligen Praxis häufig wiederkehren. Die Intervention „Schmerzbera-tung durchführen“ ist beispielsweise häufig bei der Pflegediagnose „Akuter Schmerz“ oder die Intervention „Gehtraining durchführen“ bei „Beeinträchtigter körperlicher Mobilität“.

Beispiel eines standardisierten Pflegeplans bei Schenkelhalsfraktur

Beispiel eines standardisierten Pflegeplans bei Selbstversorgungsdefizit Körperpflege

Das Anwendungsziel eines Leistungsbündels bestimmt die Wahl der strukturellen Anordnung der Leistungen, die Anzahl und Art der Leistungen sowie deren Detaillierungsgrad. Beispiels-weise lassen sich routinemässig durchgeführte LEP-Interventionen, deren Zeitaufwand kon-stant ist, über Leistungsbündel vereinfacht dokumentieren respektive codieren.

Beispiele von Leistungsbündeln Welche Richtlinien zur Patientendokumentation mit LEP werden empfohlen? An was kann ich mich in der Dokumentation orientieren?

Folgende Anforderungen an die Da-tenbeschaffenheit sind während der Patientendokumentation einzuhal-ten:

der Umfang (komplett, partiell; Mass der Vollständigkeit) und

der Detaillierungsgrad (aggregiert, detailliert) der zu dokumentierenden LEP-Leistungen. Der Umfang und der Detaillierungsgrad sind bestimmt durch

die vom Gesundheitsbetrieb ausgewählten Statistiken und Auswertungen(LEP-Stan-dardauswertungen),

die Teilnahme des Gesundheitsbetriebs an Datenvergleichen (PCAP Suisse, LEP-Da-tenvergleich) und

die Umsetzung automatisierter Codierungen im Gesundheitsbetrieb (PKMS, CHOP 99.C1).

Ausschluss zu dokumentierender LEP-Leistungen:

Nicht dokumentiert werden LEP-Leistungen, die für eine Patientendokumentation keinen Nutzen haben, jedoch für LEP-Auswertun-gen benötigt und darum gewichtet werden (Umlageschlüssel).

Nicht dokumentiert werden LEP-Leistungen, die für eine Patientendokumentation keinen direkten Nutzen haben, jedoch für LEP-Aus-wertungen benötigt und darum über eine Leistungserfassung ergänzend gesammelt werden.

Einschluss zu dokumentierender LEP-Leistungen:

Dokumentiert werden Interventionen mit Fallzuord-nung. Ausnahmefälle sind definiert.

Direkte und/oder indirekte Leistungen mit Fallzu-ordnung werden je nach Regelwerk des Gesund-heitsbetriebs auch über Behandlungspfade, stan-dardisierte Behandlungspläne oder Leistungs-bündel dokumentiert.

Dokumentiert wird eine einmalig durchgeführte Leistung („ad hoc“), die für eine Patientendoku-mentation einen direkten Nutzen hat und nicht über eine Leistungserfassung ergänzend erho-ben wird (z.B. „Reanimation durchführen“ oder „Patientin suchen“).

Dokumentiert wird bei einer Kuppelleistung dieje-nige Leistung, die als Leistung mit Fallzuordnung gilt (z.B. „Injektion i.v. verabreichen“).

„Betriebsspezifische Ergänzungen“ werden ge-mäss dem Regelwerk des Gesundheitsbetriebs dokumentiert.

Informationen zu einer Leistung beim Dokumentieren beachten:

Die Definitionen auf allen Stufen einer Leistung sind unbedingt zu beachten.

Die Ein- und Ausschlüsse einer Leistung sind un-bedingt zu beachten, z.B. ist „Teilkörperpflege durchführen“ zu dokumentieren, wenn „Brust wa-schen“, „Arme waschen“ und „Rücken waschen“ innerhalb eines Handlungsverlaufs durchgeführt werden.

Der Grundsatz zur Dokumentation einer Leistung ist unbedingt zu beachten z.B. ist die Vorberei-tung, Nachbereitung oder Dokumentation einer einzelnen Intervention nicht separat zu erfassen.

Zusätzliche Detaillierung von zu do-kumentierenden LEP-Leistungen berücksichtigen:

Eine Intervention oder Einzelleistung wird wäh-rend der Patientendokumentation – je nach Re-gelwerk des Gesundheitsbetriebs – weiter spezi-fiziert, z.B. wird „Flüssigkeit verabreichen“ um die Informationen „Orangenblütentee“ und/oder „hal-ber Würfelzucker“ ergänzt.

Vorgaben zur Dokumentation der Zeitwerte einhalten:

Freigegebene Minutenwerte sind während der Dokumentation der Leistung situationsbezogen zu prüfen und allenfalls anzupassen (Planung, Durchführung).

Fehlende Minutenwerte sind während der Doku-mentation der Leistung situationsbezogen einzu-setzen (Planung, Durchführung).

Präselektierte LEP-Leistungen für die Patientendokumentation („Fach-bereichskatalog“, „Stationskatalog“, „Filter“, „Kernin-terventionen“):

Wird eine LEP-Leistung in einem selektierten Leis-tungskatalog für die Patientendokumentation nicht gefunden, wird eine Leistung aus dem Ge-samtkatalog dokumentiert.

Fehlende Leistungen in der LEP-Klassifikation werden dokumentiert:

Fehlt in einer LEP-Klassifikation der Leistungen eine für die Patientendokumentation benötigte Leistung, wird mit den Leistungen „anders spezifiziert“ und einem Zeitwert dokumentiert (z.B. „Bewegung anders spezifiziert“, „Sicherheit anders spezifiziert“).

Wird eine Leistung „anders spezifiziert“ doku-mentiert, ist diese während der Patientendoku-mentation möglichst genau in einem Zusatztext zu benennen, d.h. mit einem möglichst passen-den Namen für eine Gesundheitsintervention zu versehen (auf der 4. Aggregationsstufe der LEP-Klassifikation der Leistungen).

Die Erbringer jeder Leistung sind dokumentiert:

Eine Gesundheitsfachperson, welche eine Leistung durchführt, wird während der Patientendokumenta-tion dieser Leistung zugeordnet oder ordnet sich dieser Leistung zu.

Mehrere Gesundheitsfachpersonen, welche eine Leistung durchführen, werden während der Pati-entendokumentation dieser Leistung zugeordnet (z.B. zwei Personen zu „Seitenlagerung durch-führen“) oder ordnen sich dieser Leistung zu.

Die Empfänger jeder Leistung sind dokumentiert:

Einer Patientin, welche eine Leistung erhält, wird während der Patientendokumentation diese Leis-tung zugeordnet.

Mehreren Patientinnen (Patientengruppen), wel-che eine Leistung gleichzeitig erhalten, wird wäh-rend der Patientendokumentation diese Leistung zugeordnet.

Je nach Regelwerk eines Gesundheitsbetriebs wird während der Patientendokumentation die Leistung zusätzlich einem Auftraggeber und wei-teren Empfängertypen zugeordnet („Statistik-code“, z.B. für Forschungsprojekt).

Der Zeitpunkt der LEP-Leistung so-wie der dazugehörende Zeitwert wird vor und/oder nach der Durch-führung dokumentiert (ergänzende und separate Leistungserfassung):

Wird eine Leistung – je nach Regelwerk des Ge-sundheitsbetriebs – geplant, wird der (geplante) Durchführungszeitpunkt einer Leistung dokumentiert („Soll-Zeitpunkt einer Durchführung“).

Der tatsächliche Durchführungszeitpunkt einer Leistung wird nach deren Erbringung dokumen-tiert (Bestätigung, „Ist-Zeitpunkt einer Durchfüh-rung“).

Eine Leistung wird möglichst zeitgleich mit dem tatsächlichen Durchführungszeitpunkt dokumen-tiert.

Dokumentationsqualität sichern. Dokumentierte Leistungen auf ihre Richtigkeit überprüfen, vorhandene Unrichtigkeiten erkennen und korri-gieren:

Die Erbringer einer Leistung prüfen, ob die von ihnen durchgeführten Leistungen vollständig doku-mentiert sind.

Eine lückenhafte Dokumentation von durchge-führten Leistungen wird durch den Erbringer der Leistung verbessert.

Richtlinien zur Patientendokumentation mit LEP

Wie erfasse ich meine Leistungen korrekt bezogen auf den Zeitwert meiner Interven-tion? Gibt es da ebenfalls Richtlinien? Nebst der korrekten Patientendokumentation ist die korrekte Leistungs- und Zeiterfassung eine entscheidende Voraussetzung, um statistische Auswertungen mit LEP nutzen zu kön-nen. Die Datenqualität stellt für die Leistungs- und Zeiterfassung eine noch grössere Heraus-forderung dar als für die Patientendokumentation, da sie im Behandlungsprozess und für die interdisziplinäre Kommunikation keinen unmittelbaren Nutzen hat. Wiederum sind die Erfas-sungszeitpunkte der Leistungen und Zeitwerte für die Datenqualität von grosser Bedeutung. Eine systematische und zeitnahe Leistungserfassung stellt die Vollständigkeit und die Ge-nauigkeit der verwünschten Auswertungsdaten in Aussicht. Folgende Anforderungen an die Da-tenbeschaffenheit bzw. an die Qua-lität der zu erfassenden LEP-Leis-tungen und Zeitwerte sind bei der Leistungs- und Zeiterfassung (er-gänzende und separate Leistungs-erfassung) einzuhalten:

der Umfang (komplett, partiell; Mass der Voll-ständigkeit),

der Detaillierungsgrad (auf welcher Stufe; aggre-giert, detailliert) und

der Zeitraum (täglich, wöchentlich, intervallweise; kontinuierlich, während eines Monats pro Quar-tal).

Der Umfang und der Detaillierungs-grad werden bestimmt

durch die Entscheidung darüber, ob eine die Pa-tientendokumentation ergänzende oder eine se-parate Leistungserfassung durchgeführt wird,

durch die vom Gesundheitsbetrieb ausgewählten Statistiken und Auswertungen (LEP-Stan-dardauswertungen),

durch die Teilnahme des Gesundheitsbetriebs an Datenvergleichen (PCAP Suisse, LEP-Datenver-gleich) und

durch die Umsetzung automatisierter Codierun-gen im Gesundheitsbetrieb (PKMS, CHOP 99.C1).

Einschluss zu erfassender LEP-Leistungen und Zeitwerte bei einer ergänzenden Leistungs- und Zeiter-fassung:

Erfasst werden Leistungen und Zeitwerte, die in der Patientendokumentation nicht dokumentiert werden oder nicht über Umlageschlüssel in die Auswertungen miteingerechnet werden.

Erfasst werden bei einer Kuppelleistung diejeni-gen Leistungen, die nicht dokumentiert werden, z.B. „Lernsituation durchführen“ von der lehren-den Person („Injektion i.v. verabreichen“ wird von der lernenden Person dokumentiert).

„Betriebsspezifische Ergänzungen“ werden ge-mäss Regelwerk des Gesundheitsbetriebs er-fasst.

Endständige Erfassung der Leistun-gen und Zeitwerte:

Die Leistungen und Zeitwerte sind unbedingt end-ständig zu erfassen, d.h. auf derjenigen Stufe, von der vom Gesundheitsbetrieb keine weitere Untertei-lung und Detaillierung mehr verlangt wird. Je nach gewählter LEP-Stufe kann die Erfassung von Leis-tungen ein-, zwei-, drei-, vier-, oder wechselstufig sein.

Informationen zu einer Leistung beim Erfassung beachten:

Die Definitionen auf allen Stufen einer Leistung sind unbedingt zu beachten.

Die Ein- und Ausschlüsse einer Leistung sind un-bedingt zu beachten, z.B. ist „Teilkörperpflege durchführen“ zu codieren, wenn „Brust wa-schen“, „Arme waschen“ und „Rücken waschen“ innerhalb eines Handlungsverlaufs durchgeführt werden.

Der Grundsatz zur Erfassung einer Leistung ist unbedingt zu beachten, z.B. ist die Vorbereitung, Nachbereitung oder Dokumentation einer einzel-nen Leistung nicht separat zu erfassen.

Vorgaben zur Erfassung der Zeit-werte einhalten (ergänzende und separate Leistungserfassung):

Freigegebene Minutenwerte sind während der Er-fassung der Leistung situationsbezogen zu prüfen und allenfalls anzupassen.

Fehlende Minutenwerte sind während der Erfas-sung der Leistung situationsbezogen einzuset-zen.

Die Anzahl der zu erfassenden Leistungen ist durch den Aggregati-ons-/Detaillierungsgrad bestimmt (ergänzende und separate Leis-tungserfassung):

Die Anzahl der Leistungen ist je nach Regelwerk des Gesundheitsbetriebs zu erfassen:

die Anzahl der Leistungsgruppen, der Leistungs-untergruppen oder der Einzelleistungen/Interven-tionen.

Mehrfach durchgeführte Leistungen sind so oft zu erfassen, wie sie während des Behandlungs-prozesses durchgeführt wurden.

Bei der Zuordnung von einzelnen Leistungen zu Leistungsuntergrup-pen oder Leistungsgruppen auf ei-ner höheren Aggregationsstufe (z.B. zu „Mobilisation“ oder „Aus-scheidung“) sind die Zusammen-hänge während der Leistungserfas-sung zu berücksichtigen (ergän-zende und separate Leistungserfas-sung):

Bei der Leistungserfassung auf erhöhter Aggregati-onsstufe, d.h. bei der Erfassung einer Leistungs-gruppe (z.B. „Bewegung“) oder einer Leistungsun-tergruppe (z.B. „Mobilisation“) gilt es zu berücksich-tigen, aufgrund welcher Diagnose oder welcher Ziel-setzung einzelne Leistungen durchgeführt werden.

Je nach Zusammenhang, in dem einzelne Leis-tungen durchgeführt werden, sind eine oder mehrere Leistungsgruppen oder Leistungsunter-gruppen zu wählen.

Der Zeitpunkt der LEP-Leistung so-wie der dazugehörige Zeitwert wird vor und/oder nach der Durchfüh-rung erfasst (ergänzende und sepa-rate Leistungserfassung):

Wird eine Leistung – je nach Regelwerk des Ge-sundheitsbetriebs – geplant, wird der (geplante) Durchführungszeitpunkt einer Leistung erfasst („Soll-Zeitpunkt einer Durchführung“).

Der tatsächliche Durchführungszeitpunkt einer Leistung wird nach deren Erbringung erfasst (Be-stätigung, „Ist-Zeitpunkt einer Durchführung“).

Eine Leistung und ein Zeitwert werden möglichst zeitgleich mit dem tatsächlichen Durchführungs-zeitpunkt erfasst.

Plausibilitätskontrolle bezüglich der Summe der erfassten Zeitwerte pro Leistungserbringer durchführen (er-gänzende und separate Leistungs-erfassung):

Mit zunehmender Aggregationsstufe der erfass-ten Zeitwerte, z.B. 60 Minuten für eine Behand-lung, wird beim Erfassen ein paralleler Abgleich mit den Zeitwerten der Nettoarbeitszeit des je-weiligen Erbringers der Leistung empfohlen, d.h. die noch verbleibende Nettoarbeitszeit ist er-sichtlich (beispielsweise 7 Stunden), nachdem die 60 Minuten für die Behandlung abgezogen wurden.

Plausibilitätskontrolle der erfassten Leistungen durchführen (ergän-zende und separate Leistungserfas-sung):

Mit zunehmender Aggregationsstufe der erfassten Leistungen (z.B. „Behandlung“) wird zur Plausibili-tätskontrolle direkt beim Erfassen ein Vergleich der Leistungen mit dem Eintragen in der Patientendoku-mentation empfohlen.

Erfassungsqualität sichern; erfasste Leistungen und Zeitwerte auf Rich-tigkeit überprüfen, vorhandene Un-richtigkeiten erkennen und korrigie-ren:

Die Erbringer einer Leistung prüfen, ob die von ihnen durchgeführten Leistungen und Zeitwerte voll-ständig erfasst sind.

Eine lückenhafte Dokumentation von durchge-führten Leistungen und Zeitwerten wird durch den Erbringer der Leistung verbessert.

Richtlinien zur Leistungs- und Zeiterfassung mit LEP Wie kann ich meine Datenqualität überprüfen und meine Daten plausibilisieren?

Mit den Richtlinien zur Patientendokumentation und zur Leistungs- und Zeiterfassung wird eine konsistente Anwendung von LEP in der Patientendokumentation sowie in der Leistungs- und Zeiterfassung angestrebt. Eine konsistente Anwendung ist für die Datenqualität und da-mit für die Zuverlässigkeit und Genauigkeit der nachträglichen Auswertungen massgeblich. Mit Plausibilisierungsroutinen sowie der Überprüfung von Zuverlässigkeit und Genauigkeit der Daten kann die Datenqualität in Verbindung mit gezielten Schulungen und Beratungen systematisch verbessert werden. Eine Faustregel besagt: Je mehr Auswertungsergebnisse zu den Erfassenden „zurückfliessen“, desto besser ist die Datenqualität.

Beispiel für automatisierbare Plausibilisierungsroutinen (PCAP Suisse)

Die LEP empfiehlt nur noch mit ungewichteten Personalzeiten zu arbeiten. Wie mache

ich das in meinem System?

Für Anwenderbetriebe, die auf eine Gewichtung der Personalzeit verzichten wollen, empfeh-

len wir folgende Vorgehensweise:

Für alle LEP-Personalkategorien wird eine Gewichtung von 100 % hinterlegt. Je nach Software-Konstellation muss dies in der Erfassungssoftware oder in der Auswertungs-software angepasst (parametriert) werden. Die Software-Partner für das Auswertungstool sind informiert und haben die Auswertun-gen wie a3.3 bereits mit einer Auswahl für „gewichtet“ und „ungewichtet“ versehen.

Als Folge davon werden ungewichtete und gewichtete Personalzeiten in der Auswertung identisch ausgewiesen, d.h. beide Werte entsprechen der ungewichteten Personalzeit.

Die LEP-Standardauswertungen selbst werden vorerst nicht angepasst, da nach wie vor An-

wenderbetriebe mit der gewichteten Personalzeit arbeiten.

Wir haben immer wieder Diskussionen, wie ein Sprachkanülenwechsel (Wechsel von normaler Kanüle zur Sprachkanüle) bei Trachealtuben am besten dokumentiert wird? Grundsätzlich gilt: Der Ablauf der Handlung soll genau analysiert werden. Was ist Sinn und Zweck der Handlung? Dauer der Handlung Was machen andere Betriebe zu dem Thema? Vorsicht! Nicht in jedem Betrieb wird dieselbe pflegerische Handlung identisch durch-geführt! Die LEP AG kann zu speziellen Themen meist nur Hinweise geben. Antworten zu verschiedenen Pflegethemen aus den Betrieben: Sprachwechselkanüle:

„Trachealkanülenpflege durchführen“, da ist der Wechsel miteingeschlossen, allerdings inkl. Verband, der nicht gemacht wird.

Feuchte Nase: Feuchte Nase“ auf Trachealtuben: Wie dokumentieren?

Bei den feuchten Nasen ist das teilw. unterschiedlich, einige verwenden dafür

die Intervention „Sauerstoff verabreichen“, andere „Atemtraining durchführen“

etc., jeweils mit der Spezifikation zur Massnahme „feuchte Nase“, dafür ist von

der ISO-Struktur „Mittel“ geeignet.

Schutzmittelan-/ausziehen:

„Schutzmittel an-/ausziehen“ (siehe Definition und Ausschlüsse) auf der Allgemeinstation

wird oft verwendet, wenn „einfache“ Hygienemassnahmen durchgeführt werden (Kittel,

Schutzmaske usw. „vorübergehen“ vor dem Zimmer bei septischer Wunde u.a.), jedoch

kein systematisches Isolationskonzept vorliegt, d.h. kein „offizielles“ Isolationszimmer zur

Infektionsverhütung und ergo kein „Ein-/Ausschleusen Isolationszimmer“ stattfindet.