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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Stand: 10.03.2014 Seite 1 von 6 Referat Strategische Versorgungsstrukturen & Sicherstellung FAQs zu Masern und zur Schutzimpfung Inhaltsverzeichnis 1 Masern-Infektion und Krankheitsbild .............................................................. 2 1.1 Wie kann man sich mit Masern infizieren? .................................................................... 2 1.2 Wie äußert sich das Krankheitsbild der Masern? .......................................................... 2 1.3 Welche Behandlungsmöglichkeiten bestehen bei Masern? .......................................... 2 1.4 Welche Spätfolgen können nach einer Masern-Erkrankung auftreten? ......................... 2 2 Masern-Impfung ................................................................................................ 3 2.1 Warum sollte gegen Masern geimpft werden? .............................................................. 3 2.2 Mit welchem Impfstoff wird gegen Masern geimpft?...................................................... 3 2.3 Müssen Impfabstände zu anderen Impfungen eingehalten werden?............................. 3 2.4 Wann sollten Kinder und Jugendliche gegen Masern geimpft werden? ........................ 3 2.5 Kann auch vor dem elften Lebensmonat gegen Masern geimpft werden? .................... 3 2.6 Wann ist eine Masern-Impfung für Erwachsene empfohlen? ........................................ 4 2.7 Wann ist eine Masern-Impfung kontraindiziert? ............................................................ 4 2.8 Spricht eine Hühnereiweißallergie gegen eine Masern-Impfung? ................................. 4 2.9 Welche Reaktionen und Nebenwirkungen können bei der Masern-Impfung auftreten? 5 3 Zahlen rund um die Masern in Deutschland ................................................... 5 3.1 Wie häufig sind die Masern (Meldedaten des RKI)? ..................................................... 5 3.2 Wie ist die Altersverteilung bei Masern-Erkrankten (Meldedaten des RKI)? .................. 5 3.3 Wie ist der Impfstatus bei Kleinkindern (Versorgungsatlas-Studie des ZI)?................... 6 3.4 Wie ist der Impfstatus bei Schuleingangsuntersuchungen (Meldedaten des RKI)? ....... 6 3.5 Wie ist der Impfstatus bei Erwachsenen (DEGS1-Studie)? ........................................... 6 Weitere Informationen rund um das Thema „Masern“ finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/Praxisführung/Infektionen/Masern.

FAQs zu Masern und zur Schutzimpfung - kvb.de · Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts Stand: 10.03.2014 Seite 1 von 6 Referat Strategische Versorgungsstrukturen

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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de

Stand: 10.03.2014 Seite 1 von 6

Referat Strategische Versorgungsstrukturen & Sicherstellung

FAQs zu Masern und zur Schutzimpfung

Inhaltsverzeichnis

1 Masern-Infektion und Krankheitsbild ................ .............................................. 2

1.1 Wie kann man sich mit Masern infizieren?.................................................................... 2

1.2 Wie äußert sich das Krankheitsbild der Masern? .......................................................... 2

1.3 Welche Behandlungsmöglichkeiten bestehen bei Masern? .......................................... 2

1.4 Welche Spätfolgen können nach einer Masern-Erkrankung auftreten?......................... 2

2 Masern-Impfung ..................................... ........................................................... 3

2.1 Warum sollte gegen Masern geimpft werden? .............................................................. 3

2.2 Mit welchem Impfstoff wird gegen Masern geimpft?...................................................... 3

2.3 Müssen Impfabstände zu anderen Impfungen eingehalten werden?............................. 3

2.4 Wann sollten Kinder und Jugendliche gegen Masern geimpft werden? ........................ 3

2.5 Kann auch vor dem elften Lebensmonat gegen Masern geimpft werden? .................... 3

2.6 Wann ist eine Masern-Impfung für Erwachsene empfohlen? ........................................ 4

2.7 Wann ist eine Masern-Impfung kontraindiziert? ............................................................ 4

2.8 Spricht eine Hühnereiweißallergie gegen eine Masern-Impfung? ................................. 4

2.9 Welche Reaktionen und Nebenwirkungen können bei der Masern-Impfung auftreten? 5

3 Zahlen rund um die Masern in Deutschland ........... ........................................ 5

3.1 Wie häufig sind die Masern (Meldedaten des RKI)? ..................................................... 5

3.2 Wie ist die Altersverteilung bei Masern-Erkrankten (Meldedaten des RKI)?.................. 5

3.3 Wie ist der Impfstatus bei Kleinkindern (Versorgungsatlas-Studie des ZI)?................... 6

3.4 Wie ist der Impfstatus bei Schuleingangsuntersuchungen (Meldedaten des RKI)? ....... 6

3.5 Wie ist der Impfstatus bei Erwachsenen (DEGS1-Studie)?........................................... 6

Weitere Informationen rund um das Thema „Masern“ finden Sie unter www.kvb.de in der

Rubrik Praxis/Praxisführung/Infektionen/Masern.

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1 Masern-Infektion und Krankheitsbild

1.1 Wie kann man sich mit Masern infizieren?

Masern sind eine hoch ansteckende Infektionskrankheit und werden durch Viren verursacht,

die weltweit verbreitet sind. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch durch das

Einatmen von virushaltigen Tröpfchen, die beim Sprechen, Husten oder Niesen von

Erkrankten entstehen. Bereits ein kurzer Kontakt zu einem Masernkranken führt zu fast

100% zur Infektion und zur eigenen Erkrankung, sofern man nicht geimpft bzw. durch eine

durchgemachte Masern-Erkrankung immun ist. Die Inkubationszeit beträgt bis zu 18 Tage,

im Durchschnitt 8 bis 14 Tage. Masern-Erkrankte sind fünf Tage vor bis vier Tage nach

Auftreten des Hautausschlages ansteckend.

Von einer absichtlich herbeigeführten Exposition zu Masern – die sogenannte Masern-Party

für Kinder, die Impfkritiker zum Teil propagieren – ist mit aller Entschiedenheit abzuraten.

Dies kann rechtlich als vorsätzliche Körperverletzung gesehen werden, denn Masern sind

alles andere als eine harmlose Kinderkrankheit und können zu gefährlichen Komplikationen

und sogar zum Tod führen.

1.2 Wie äußert sich das Krankheitsbild der Masern?

Nach der Ansteckung kommt es zu starken, grippeähnlichen Symptomen mit hohem Fieber,

Husten, Schnupfen oder Bindehautentzündung der Augen. An der Wangenschleimhaut

treten die weißlichen, kalkspritzerartigen Koplik-Flecken auf. Erst einige Tage später

entwickelt sich der typische bräunlich-rosafarbene Masern-Ausschlag am ganzen Körper und

das Fieber steigt erneut. Der Ausschlag beginnt im Gesicht und hinter den Ohren, breitet

sich dann über den ganzen Körper aus und verschwindet nach einigen Tagen wieder. Auch

das Fieber klingt dann ab. Der Infektion folgt eine Immunschwäche mit einer Dauer von

etwa sechs Wochen. Deshalb kann es nach Masern zu bakteriellen Infektionen kommen, am

häufigsten zur Otitis media, Bronchitis oder Pneumonie. Besonders gefürchtet ist die

Masern-Enzephalitis mit dem Risiko von 1 auf 1.000 Masernfälle. Zu 10 bis 20% endet diese

Enzephalitis tödlich, zu 20 bis 30% treten bleibende Hirnschäden auf mit geistiger

Behinderung oder Lähmungen.

1.3 Welche Behandlungsmöglichkeiten bestehen bei Ma sern?

Eine ursächliche Therapie gegen Masern gibt es nicht. Nur eine Symptom-Behandlung (z.B.

durch fiebersenkende Medikamente) ist möglich. Antibiotika können gegen bakterielle

Folgeinfektionen eingesetzt werden, gegen Masern-Viren sind sie wirkungslos.

1.4 Welche Spätfolgen können nach einer Masern-Erkr ankung auftreten?

Die subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE), die durch eine unaufhaltsame und

schleichende Zerstörung von Hirnzellen gekennzeichnet ist, manifestiert sich im Durchschnitt

vier bis zehn Jahre nach Masern und führt immer zum Tod. Kinder, die zum Zeitpunkt der

Masern-Infektion jünger als ein Jahr sind, sind besonders gefährdet. SSPE tritt häufiger auf

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als bisher angenommen, das Risiko wird heute auf 1 zu 1.700 bis 1 zu 3.300 bei Kindern mit

Masern im Alter bis zu fünf Jahren geschätzt (31 nachgewiesene SSPE-Fälle in Deutschland

von 2003 bis 2009).

2 Masern-Impfung

2.1 Warum sollte gegen Masern geimpft werden?

Die Impfung bietet wirksamen Schutz, sowohl für Kinder als auch für nicht-immune

Erwachsene. Masern-Impfungen haben viel weniger Risiken als Masern-Erkrankungen.

2.2 Mit welchem Impfstoff wird gegen Masern geimpft ?

Die Impfung wird nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) sowohl bei

Kindern als auch bei Erwachsenen mit einem Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps

und Röteln (MMR) durchgeführt. Der Lebendimpfstoff enthält abgeschwächte Viren, die sich

beim Impfling zwar vermehren, die Krankheiten aber nicht auslösen.

2.3 Müssen Impfabstände zu anderen Impfungen eingeh alten werden?

MMR-Impfstoff kann zeitgleich mit anderen für Kleinkinder empfohlenen Impfungen gegeben

werden. So kann eine MMR-Impfung am gleichen Tag z.B. mit einer Sechsfachimpfung, aber

auch mit einem weiteren Lebendimpfstoff, wie zum Beispiel gegen Windpocken

durchgeführt werden. Mindestabstände von vier Wochen sind jedoch einzuhalten, wenn mit

mehreren Lebendimpfstoffen nicht am gleichen Tag geimpft wird.

2.4 Wann sollten Kinder und Jugendliche gegen Maser n geimpft werden?

Die STIKO empfiehlt für Kleinkinder im Alter von 11 bis 14 Monaten die erste Impfung mit

einem MMR-Kombinationsimpfstoff im Rahmen der Früherkennungsuntersuchung U6.

Vorgesehen bis zum Ende des zweiten Lebensjahres (frühestens vier Wochen nach der

ersten Impfung; empfohlen im Alter von 15 bis 23 Monaten) ist dann die zweite Masern-

Impfung. Diese ermöglicht den Aufbau der Immunität bei den ca. 5-10% Non-Respondern

auf die erste MMR-Impfung. Es handelt sich dabei also um eine wichtige „Auffang-Impfung“,

nicht um eine Auffrischung der Immunantwort. Die zweite Masern-Impfung ist somit

unbedingt erforderlich. Versäumte MMR-Impfungen sollten möglichst rasch (bis zum Ende

des 17. Lebensjahres) nachgeholt werden.

2.5 Kann auch vor dem elften Lebensmonat gegen Mase rn geimpft werden?

Die erste MMR-Impfung kann bereits bei neun Monate alten Kindern durchgeführt werden,

wenn sie zum Beispiel in einer Krippe oder Tagesstätte aufgenommen werden sollen oder

Kontakt zu einem Masernkranken hatten (Impfung dann innerhalb von drei Tagen). Sofern

vor dem Alter von elf Monaten geimpft wurde, muss die zweite Impfung bereits zu Beginn

des zweiten Lebensjahres erfolgen, da Antikörper der Mutter die Impfviren im ersten

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de

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Lebensjahr neutralisieren können. Vor dem neunten Lebensmonat ist die Wirksamkeit einer

Masern-Impfung durch das Vorhandensein mütterlicher Antikörper und die Unreife des

kindlichen Immunsystems stark vermindert. Somit sind die Säuglinge z.B. in einem

Ausbruchgeschehen in erster Linie durch Impfungen ihrer Kontaktpersonen zu schützen.

Individuelle Risiko-Nutzen-Abwägungen können eine Impfung mit sechs bis acht Monaten

ausnahmsweise begründen. Vor dem Alter von neun Monaten geimpfte Säuglinge sollen

zum Aufbau einer langfristigen Immunität zwei weitere Dosen MMR-Impfstoff im zweiten

Lebensjahr erhalten. Nach Kontakt zu Masernkranken können unter neun Monate alte

Säuglinge nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung alternativ Immunglobuline zum Schutz

vor einer Erkrankung erhalten. Nach einer Immunglobulin-Gabe ist die MMR-Impfung für fünf

bis sechs Monate nicht sicher wirksam. Dies sollte bei der Indikation zur Immunglobulin-

Gabe berücksichtigt werden.

2.6 Wann ist eine Masern-Impfung für Erwachsene emp fohlen?

Die STIKO empfiehlt eine einmalige Impfung auch für alle nach 1970 Geborenen (ab dem

18. Lebensjahr) mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der

Kindheit. Die Impfung ist für den Erwachsenen wichtig, der Masern nicht selbst

durchgemacht hat und somit nicht immun ist, aber auch für den Schutz der Säuglinge, die

selbst noch nicht geimpft werden können („Herdenimmunität“). Bei unklarer Immunität wird

empfohlen, vorab keine Antikörpertiter-Bestimmung, sondern gleich die Masern-Impfung

durchzuführen.

2.7 Wann ist eine Masern-Impfung kontraindiziert?

Aufgrund des Lebendimpfstoffs ist die Masern-Impfung während einer Schwangerschaft

grundsätzlich kontraindiziert. Nach einer Impfung mit Lebendimpfstoff sollte eine

Schwangerschaft für drei Monate vermieden werden. Eine versehentliche Impfung in oder

kurz vor einer Schwangerschaft stellt jedoch nach internationalen und nationalen Studien

und Empfehlungen keine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch dar. Stillen ist keine

Kontraindikation für die Masern-Impfung. Bei krankheitsbedingter oder angeborener

Immunschwäche sollte nicht mit dem Masern-Lebendimpfstoff geimpft werden.

2.8 Spricht eine Hühnereiweißallergie gegen eine Ma sern-Impfung?

Eine Hühnereiweißallergie spricht im Regelfall nicht gegen eine Masern-Impfung, da der

MMR-Impfstoff nicht in Hühnerembryos hergestellt wird, sondern die Viren in Hühner-

Zellkulturen gezüchtet werden. Studien belegen, dass auch Kinder mit bekannter Allergie

problem- und gefahrlos mit MMR-Impfstoff geimpft werden können, so dass die

Hühnereiweißallergie in internationalen und nationalen Leitlinien nicht mehr als

Kontraindikation genannt wird. Kinder mit allergischem Schock in der Vorgeschichte nach

Genuss von geringsten Mengen von Hühnereiweiß sollten unter besonderen

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Schutzmaßnahmen und anschließender Beobachtung (ggf. im Krankenhaus) geimpft

werden.

2.9 Welche Reaktionen und Nebenwirkungen können bei der Masern-Impfung auftreten?

Die Masern-Impfung ist gut verträglich, Impfreaktionen sind in der Regel vorübergehend und

klingen ohne Folgen wieder ab. So kommt es bei etwa 5% der Geimpften in den ersten drei

Tagen nach Impfung durch die Anregung der körpereigenen Abwehr zu einer Rötung oder

Schwellung an der Einstichstelle, die auch schmerzen kann. Gelegentlich schwellen

regionäre Lymphknoten ebenfalls an. Allgemeinsymptome wie eine leichte bis mäßige

Temperaturerhöhung, Kopfschmerzen, Mattigkeit oder Magen-Darm-Beschwerden können

kurzfristig auftreten.

Da es sich um eine Lebendimpfung mit abgeschwächten Viren handelt, können ein bis vier

Wochen nach der Impfung bei etwa 2-5 % der Geimpften nicht übertragbare „Impf-Masern“

beobachtet werden, ein schwacher masernähnlicher Ausschlag mit leichtem Fieber. Eine

Schwellung von Ohrspeicheldrüse und Hoden ist möglich. Von Jugendlichen und

Erwachsenen (selten bei Kindern) wurden Gelenkbeschwerden berichtet.

Nebenwirkungen sind selten. Im Zusammenhang mit einer Temperaturerhöhung kann es

beim Säugling und Kleinkind zu einem Fieberkrampf (in der Regel ohne Folgen) kommen.

Allergische Reaktionen auf den Impfstoff oder länger andauernde Gelenkentzündungen sind

sehr selten. Nur in Einzelfällen wurde eine vorübergehende Reduktion der für die Gerinnung

wichtigen Blutplättchen beobachtet. Hirnentzündungen als Nebenwirkung wurden diskutiert.

Weltweit sind diese nach Impfung in wenigen Einzelfällen beobachtet worden, ein

ursächlicher Zusammenhang mit der Impfung konnte nicht belegt werden. Zeitlich nach

MMR-Impfung tritt eine Enzephalitis bei weniger als einem Geimpften von 1 Million auf, bei

Masern erkrankt jeder Tausendste daran.

3 Zahlen rund um die Masern in Deutschland

3.1 Wie häufig sind die Masern (Meldedaten des RKI)?

Masern sind seit 2001 in Deutschland meldepflichtig. Die Anzahl der gemeldeten Masernfälle

schwankt seit 2004 zwischen 123 (niedrigste Zahl) und 2.308 (höchste Zahl). 2013 wurden

bundesweit ca. 1.800 Masernfälle registriert, knapp 800 davon in Bayern.

3.2 Wie ist die Altersverteilung bei Masern-Erkrank ten (Meldedaten des RKI)?

Betroffen sind vor allem Säuglinge und zunehmend Jugendliche und junge Erwachsene.

2013 waren bundesweit 39% der an Masern Erkrankten über 20 Jahre alt. Der Anteil der

Masernfälle bei den unter 10-Jährigen ist von 55% im Jahr 2001 auf 29% im Jahr 2013

zurückgegangen. Rund 9% der Erkrankten waren 40 Jahre alt und älter.

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3.3 Wie ist der Impfstatus bei Kleinkindern (Versorgungsatlas-Studie des ZI)?

Die Versorgungsatlas-Studie des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung in

Deutschland, in der die Quoten der ersten und zweiten Masern-Impfung des

Geburtsjahrganges 2008 bundesweit ausgewertet wurden, zeigt, dass insgesamt ca. 86%

der Kinder bis zum Ende des zweiten Lebensjahres mindestens eine, und 62% zwei Masern-

Impfungen erhielten. Bayern erreichte nur Impfquoten von 82,3% bzw. 56,4% und stellt im

Bundesländervergleich das Schlusslicht dar. Um Masern auszurotten, müssten laut der

Weltgesundheitsorganisation WHO 95% der Bevölkerung geimpft sein.

3.4 Wie ist der Impfstatus bei Schuleingangsuntersu chungen (Meldedaten des RKI)?

Die Impfquote für mindestens eine Masern-Impfung betrug bundesweit 2011 bei den

einzuschulenden Kindern 96,6%. Damit hat Deutschland das WHO-Ziel einer Quote von

über 95% für die erste Masern-Impfung erreicht. Bayern und Baden-Württemberg lagen

knapp unter diesem Wert. Die Quote für zwei Masern-Impfungen lag bundesweit bei 92,1%,

in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen unterhalb von 90%.

3.5 Wie ist der Impfstatus bei Erwachsenen (DEGS1-Studie)?

Die Quote für mindestens eine Masern-Impfung beträgt bei den 18- bis 29-Jährigen 79,8%,

aber nur 46,7% bei den 30- bis 39-Jährigen.