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DEPARTEMENT
FINANZEN UND RESSOURCEN
Abteilung Finanzen
Oktober 2019
ÖFFENTLICHE FINANZEN DES KANTONS AARGAU
Stand und Entwicklung der öffentlichen Finanzen des Kantons Aargau 2018
2 von 20
Ergebnisse
Finanzierungsrechnung
Die Finanzierungsrechnung dient der finanzpolitischen Steuerung. Sie stellt die Nettoinvestitionen
der Selbstfinanzierung gegenüber. Die Selbstfinanzierung ergibt sich aus dem Gesamtergebnis der
Erfolgsrechnung und den Abschreibungen der Sachanlagen des Verwaltungsvermögens. Die Finan-
zierungsrechnung ist auch massgebend für die Schuldenbremse des Kantons.
Abbildung 1: Überschüsse und Defizite der Finanzierungsrechnung
Von 2008 bis 2013 erzielte der Kanton Aargau Überschüsse und konnte Schulden abbauen. Im Jahr
2014 wies die Rechnung zum ersten Mal seit 2002 wieder ein Defizit aus. Im 2015 konnte ein kleiner
Überschuss präsentiert werden. Im 2016 resultierte ein hohes Defizit von 105,4 Millionen Franken. In
den Jahren 2017 und 2018 resultierten hohe Überschüsse, mit welchen Reserven aufgebaut respek-
tive "alte" Schulden abgebaut wurden. Daher ist der Saldo der Finanzierungsrechnung ausgeglichen.
Zu beachten ist, dass in den Ergebniszahlen Einlagen in und Entnahmen aus der Ausgleichsreserve
enthalten sind. Diese Reserve dient zum Ausgleich von Schwankungen in den Jahresrechnungen.
Das Jahresergebnis 2018
Die Jahresrechnung 2018 weist einen Überschuss von 327 Millionen Franken aus. Nebst der bereits
geplanten Einlage von 28 Millionen Franken können zusätzlich 107,5 Millionen Franken in die Aus-
gleichsreserve gelegt werden. Darüber hinaus können 75 Millionen Franken der bisherigen Fehlbe-
träge abgetragen und Schulden von 145 Millionen Franken in der Spezialfinanzierung Sonderlasten
abgebaut werden. Unter der Berücksichtigung dieser Überschussverwendung ist die Finanzierungs-
rechnung ausgeglichen und weist einen Saldo von 0 aus. Die finanzpolitisch relevanten Schulden-
grössen (bisherige und neue Fehlbeträge der Finanzierungsrechnung sowie Spezialfinanzierung
Sonderlasten) werden erstmals auf unter 1 Milliarde Franken gesenkt.
16.7 11.7 33.0 14.50.9 1.7
-65.5
0.4
-105.4
0.2 0.0
-120
-100
-80
-60
-40
-20
0
20
40
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Mio. Fr.
3 von 20
Bruttoinlandprodukt pro Kopf
Das Bruttoinlandprodukt (BIP) ist ein Mass für die wirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft in ei-
nem bestimmten Zeitraum. Die Veränderungsrate des realen BIP dient als Messgrösse für das Wirt-
schaftswachstum. Das BIP gibt den Gesamtwert aller Güter, das heisst Waren und Dienstleistungen,
an, die während eines Jahres innerhalb der Landesgrenzen einer Volkswirtschaft als Endprodukte
nach Abzug aller Vorleistungen hergestellt wurden. Somit werden nur alle finalen Güter, also Güter
auf Stufe der Endverwendung, als Wirtschaftsleistung erfasst.
Das Bruttoinlandprodukt pro Kopf des Kantons Aargau ist in den letzten Jahren praktisch konstant
geblieben und im Vergleich zu 2008 sogar tiefer. Die Daten für das BIP 2018 und 2017 sind noch
nicht vorhanden, für 2016 handelt es sich noch um ein Prognosewert.
Abbildung 2: BIP in Franken pro Kopf Kanton Aargau (Quelle: BFS, 25. Oktober 2018)
Bevölkerungsentwicklung
Die Bevölkerung ist im Kanton Aargau in den letzten Jahren konstant gewachsen. Das Bevölke-
rungswachstum im 2018 lag bei 1,1 Prozent. Ende 2018 lebten 677'387 Personen im Kanton Aargau.
Der Kanton Aargau verzeichnet im interkantonalen Vergleich seit Jahren ein überdurchschnittliches
Wachstum.
Abbildung 3: Bevölkerungsentwicklung seit 2008 (Quelle: Statistik Aargau, 2019)
Das Bevölkerungswachstum führt zu einem Wachstum des Finanzhaushalts des Kantons Aargau.
Das heisst, durch die Bevölkerungszunahme wachsen sowohl die Aufwände als auch die Erträge
des Kantons. Insbesondere die beiden grössten Aufgabenbereiche Gesundheit und Bildung sind von
der Bevölkerungsentwicklung des Kantons betroffen.
63'338
61'525
50'000
52'000
54'000
56'000
58'000
60'000
62'000
64'000
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016p
596'396
677'387
1.6%
1.1%
0.0%
0.4%
0.8%
1.2%
1.6%
2.0%
500'000
540'000
580'000
620'000
660'000
700'000
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Bestand Bevölkerung Ende Jahr Prozentuale Veränderung zum Vorjahr
4 von 20
Aufwand
Entwicklung Aufwand der Finanzierungsrechnung 2008–2018
Der Aufwand der Finanzierungsrechnung stellt den Aufwand der Erfolgsrechnung (ohne Abschrei-
bungen) und den Aufwand der Investitionsrechnung dar.
Abbildung 4: Bruttoaufwand nominal
Der Aufwand zeigt in den letzten 10 Jahren eine steigende Tendenz. Der sehr hohe Aufwand im Jahr
2008 ist auf die Ausfinanzierung der Aargauischen Pensionskasse zurückzuführen (1'764 Millionen
Franken).
Das starke Aufwandwachstum im Jahr 2018 ist auf "technische" Aufwandpositionen zurückzuführen.
So wurde zum Beispiel eine Einlage in die Ausgleichsreserve über 135,8 Millionen Franken getätigt.
Zudem wurde ein Aufwand über 145 Millionen Franken aus dem Heimfallverzicht Klingnau für den
Schuldenabbau der Spezialfinanzierung Sonderlasten und ein Aufwand von 75 Millionen Franken für
den Abbau der bisherigen Fehlbeträge verbucht.
6'472
4'660 4'7274'939 4'879 4'988
5'0435'245 5'268 5'369
5'774
2'000
2'500
3'000
3'500
4'000
4'500
5'000
5'500
6'000
6'500
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Mio. Fr.
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Aufwand
Aufwand der Finanzierungsrechnung 2018 nach Aufgaben
Mit der funktionalen Gliederung werden alle Aufwände und Erträge der Erfolgsrechnung sowie der
Investitionsrechnung einem Aufgabenbereich (Funktion) zugewiesen. Die funktionale Gliederung ent-
spricht jedoch nicht den im Kanton Aargau bekannten Aufgabenbereichen. Sie dient primär der Fi-
nanzstatistik und für Vergleiche.
In der folgenden Grafik werden alle Aufwendungen der Erfolgsrechnung (ohne Abschreibungen) so-
wie Aufwände der Investitionsrechnung, das heisst der Finanzierungsrechnung, nach Funktionen be-
ziehungsweise Aufgabengebieten kategorisiert.
Abbildung 5: prozentualer Aufwand der Finanzierungsrechnung nach Funktion
Der Bereich Bildung (z.B. Volksschule, Berufsbildung) stellt im Finanzhaushalt des Kantons im Jahr
2018 mit 1'683 Millionen Franken und 29 Prozent des Aufwands die grösste Position dar. An zweiter
Stelle folgt mit 17 Prozent beziehungsweise 976 Millionen Franken die Soziale Sicherheit (z.B. Prä-
mienverbilligungen, Ergänzungsleistungen). An dritter Stelle folgt mit 14 Prozent die Gesundheit (z.B.
Spitäler, Kranken- und Pflegeheime) und an vierter Stelle mit 12 Prozent im Jahr 2018 ausnahms-
weise die Finanzen und Steuern (v.a. aufgrund der Äufnung der Ausgleichsreserve). Die Öffentliche
Sicherheit sowie der Strassen- und öffentliche Verkehr sind weitere grosse Aufgabengebiete.
Die Anteile der einzelnen Aufgaben am Gesamtaufwand haben sich im 2018 gegenüber dem Vorjahr
insbesondere im Bereich Finanzen und Steuern sowie im Bereich Verkehr spürbar verändert. Im Be-
reich Finanzen ist dies vor allem auf die Äufnung der Ausgleichsreserve sowie auf den zusätzlichen
Schuldenabbau zurückzuführen. Im Bereich Verkehr wurden sowohl beim öffentlichen Verkehr (rund
70 Mio. Fr.) als auch beim Strassenverkehr (rund 30 Mio. Fr.) Mehraufwände generiert.
Finanzen und Steuern 12%
Volkswirtschaft 4%
Umwelt, Raumordnung 1%
Verkehr 9%
Soziale Sicherheit17%
Gesundheit 14%
Kultur und Freizeit1%
Bildung 29%
Öffentliche Sicherheit 9%
Allgemeine Verwaltung 4%
6 von 20
Aufwand
Aufwand der Erfolgsrechnung 2018 nach Sachgruppen
Die Aufwände der Erfolgsrechnung können auch nach Sachgruppen (Aufwandarten) geordnet wer-
den.
Abbildung 6: prozentualer Aufwand der Erfolgsrechnung nach Sachgruppen
Die Transferaufwände stellen die grösste Position dar. Im Jahr 2018 betrugen sie 2,47 Milliarden
Franken. Darunter fallen insbesondere Beiträge an Institutionen (wie z.B. Spitäler, Hochschulen,
Heime und Werkstätten, Verkehrsbetriebe) sowie Beiträge an Private (wie z.B. Ergänzungsleistun-
gen, Prämienverbilligung). Die Personalaufwände des Kantons haben (inkl. die Löhne der Lehrperso-
nen) in den letzten fünf Jahren von 1,63 Milliarden Franken auf 1,59 Milliarden Franken abgenom-
men. Im Jahr 2018 sind die übrigen Aufwände stark angestiegen. Dies ist insbesondere auf die
Einlage in die Ausgleichsreserve zurückzuführen.
Personalaufwand28%
Sachaufwand 7%
Abschreibungen und Finanzaufwand
3%
Transferaufwände43%
Einlagen Spezial-finanzierungen und
Reserven5%
Übriger Aufwand14%
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Transferaufwand und Personalaufwand pro Kopf
Der Transferaufwand stellt über 40 Prozent des Gesamtaufwands dar. Unter die Transferaufwände
fallen insbesondere Beiträge an Institutionen (wie z.B. Spitäler, Hochschulen, Heime und Werkstät-
ten, Verkehrsbetriebe) sowie Beiträge an Private (wie z.B. Ergänzungsleistungen, Prämienverbilli-
gung). Seit dem Jahr 2016 sind die Transferaufwände pro Kopf etwa stabil geblieben.
Der Personalaufwand (Verwaltungspersonal ca. 35 % und Lehrpersonen 65 %) stellt rund einen Drit-
tel des Gesamtaufwands des Kantons dar. Gemessen an der Bevölkerung, d.h. pro Kopf, ist der Per-
sonalaufwand seit dem Jahr 2014 stetig gesunken. Im Jahr 2018 wurden pro Einwohner 2'349 Fran-
ken an Personalaufwand in der kantonalen Verwaltung aufgewendet.
Abbildung 7: Transferaufwand und Personalaufwand in Franken pro Kopf
2'531 2'4922'430
2'380 2'349
3'5383'595
3'647 3'656 3'645
1'800
2'000
2'200
2'400
2'600
2'800
3'000
3'200
3'400
3'600
3'800
2014 2015 2016 2017 2018
Personalaufwand pro Kopf Transferaufwand pro Kopf
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Investitionen
Investitionsaufwand 2018 nach Hauptbereichen
Die Aufwände der Investitionsrechnung können in die wichtigsten Bereiche aufgeteilt werden. Dabei
orientiert sich die hier vorgenommene Aufteilung an der Artengliederung der Investitionsrechnung.
Abbildung 8: Investitionsaufwand nach Hauptbereichen
Der Investitionsaufwand lag im Jahr 2018 bei 239 Millionen Franken. Davon wurden mit 153,3 Millio-
nen Franken beziehungsweise rund 64 Prozent am meisten für Investitionen in die Strassen verwen-
det. Mit grossem Abstand folgen mit 30,5 Millionen Franken Investitionen in Gebäude und Grundstü-
cke (13 %).
Strassen64%
Wasserbau3%
Gebäude, Grundstücke
13%
Mobilien, Informatik4%
Beiträge Bund und kantonale
Konkordate2%
Beiträge Gemeinden3%
Beiträge gemischtwirtschaftliche
Unternehmen5%
Übrige Investitionen6%
9 von 20
Selbstfinanzierungsgrad
Entwicklung Selbstfinanzierungsgrad 2014–2018
Der Selbstfinanzierungsgrad gibt an, welchen Anteil der Nettoinvestitionen der Kanton aus eigenen
Mitteln finanzieren kann. Bei einem Selbstfinanzierungsgrad von über 100 Prozent werden die Netto-
investitionen vollständig selbst getragen und Schulden werden abgebaut.
Abbildung 9: Entwicklung Selbstfinanzierungsgrad
Der negative Wert von 2014 entstand vor allem aufgrund des hohen Defizits und aufgrund von Ent-
nahmen aus Rückstellungen. Nach einer Erholung im Jahr 2015 führte das schlechte Rechnungser-
gebnis 2016 wiederum zu einem tiefen Selbstfinanzierungsgrad. Im Jahr 2017 hingegen führten die
Erträge aus Sondereffekten einerseits und ein gegenüber dem Vorjahr etwas tieferes Investitionsvo-
lumen andererseits zu einem sehr hohen Selbstfinanzierungsgrad, was eine vollständige Eigenfinan-
zierung der Investitionen erlaubte. Gleiches gilt für den Selbstfinanzierungsgrad im Jahr 2018.
Der Selbstfinanzierungsgrad ist eine zentrale Finanzkennzahl aus dem Harmonisierten Rechnungs-
modell 2 (HRM2). Mittelfristig sollte der Selbstfinanzierungsgrad gegen 100 Prozent sein, wobei auch
der Stand der aktuellen Verschuldung eine Rolle spielt. Gemäss HRM2 sollte je nach Konjunkturlage
der Selbstfinanzierungsgrad bei über 100 Prozent (Hochkonjunktur), bei 80 – 100 Prozent (Normal-
fall) oder bei 50 – 80 Prozent (Abschwung) liegen. Eine einjährige Betrachtung des Selbstfinanzie-
rungsgrades ist nicht angezeigt.
-0.6
81.3
25.3
215.1
374.9
-50
0
50
100
150
200
250
300
350
400
2014 2015 2016 2017 2018
Prozent
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Ertrag
Ertrag der Erfolgsrechnung 2018 nach Sachgruppen
Die Erträge der Erfolgsrechnung können in Sachgruppen geordnet werden.
Abbildung 10: Ertrag der Erfolgsrechnung nach Sachgruppen
Der Kanton Aargau wies im Jahr 2018 Erträge von Total 5'691 Millionen Franken aus. Davon waren
2'450 Millionen Franken oder 43 Prozent der Erträge kantonale Steuererträge. Bei 1'707 Millionen
Franken oder 30 Prozent handelte es sich um Transfererträge, das heisst vorwiegend um Beiträge
von Bund (zum Beispiel Beiträge an die Beiträge an die Prämienverbilligung) und Gemeinden (zum
Beispiel Beiträge an Schulen). Zudem fällt auch der Bundesfinanzausgleich oder Ertragsanteile aus
der direkten Bundessteuer oder der Verrechnungssteuer darunter.
Steuern43%
Vermögens-erträge
3%
Entgelte / Gebühren / Konzessionen
12%
Transfererträge30%
Übrige Erträge12%
11 von 20
Ertrag
Steuererträge des Kantons 2018
Der Kanton Aargau hatte im Jahr 2018 Steuererträge von rund 2'450 Millionen Franken. Etwas weni-
ger als drei Viertel (rund 1'807 Millionen Franken) der Steuererträge stammen von natürlichen Perso-
nen und 16 Prozent (rund 390 Millionen Franken) von juristischen Personen. Die 10 Prozent (rund
253 Millionen Franken) übrigen Steuern umfassen unter anderem Erbschafts- und Schenkungssteu-
ern, Grundstückgewinnsteuern und Motorfahrzeugabgaben.
Abbildung 11: Steuererträge des Kantons
Steuerfuss
Entwicklung Steuerfüsse seit 2005
Seit 2005 konnte der Steuerfuss der Kantonssteuer bei den natürlichen Personen leicht und bei den
juristischen Personen deutlich reduziert werden. Die Steuerbelastung wird durch den Steuerfuss be-
stimmt.
Die Werte liegen 2018 bei 112 beziehungsweise 119 Prozentpunkten. Der ausgewiesene Steuerfuss
umfasst dabei die ordentliche Kantonssteuer, den Spitalsteuerzuschlag sowie – bei den juristischen
Personen – den Kantonssteuer- und den Finanzausgleichszuschlag. Aufgrund des hohen Bestandes
in der Spezialfinanzierung Finanzausgleich war der Finanzausgleichszuschlag in den Jahren 2010
bis 2014 nicht nötig; seit 2015 liegt er bei 5 Prozentpunkten für juristische Personen. Die Erhöhung
von 109 auf 112 Prozentpunkte im Jahr 2018 bei den natürlichen Personen ist auf den Steuerfussab-
tausch mit den Gemeinden zurückzuführen.
Steuern natürliche Personen
74%
Steuern juristische Personen
16%
Übrige Steuern10%
114 112
134
119
100
120
140
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Natürliche Personen Juristische Personen
12 von 20
Verschuldung
Die Bruttoschulden entsprechen im Wesentlichen der Summe aller Ansprüche von Dritten an den
Kanton. Das heisst sie entsprechen allen bilanzierten Verbindlichkeiten (laufende Verbindlichkeiten,
kurz- und langfristige Finanzverbindlichkeiten) oder – anders formuliert – dem Fremdkapital ohne Be-
rücksichtigung der Rechnungsabgrenzungen, der Rückstellungen und der Verpflichtungen gegen-
über Spezialfinanzierungen im Fremdkapital.
Aus Sicht des Kantons als Schuldner hingegen ist die Nettoschuld relevant. Denn den bilanzierten
Verbindlichkeiten stehen in der Bilanz Aktivpositionen gegenüber. Relevant ist dabei das Finanzver-
mögen. Dabei handelt es sich definitionsgemäss um jene Aktiva, die nicht unmittelbar für die Leis-
tungserstellung benötigt werden. So könnten beispielsweise die vorhandenen flüssigen Mittel oder
Finanzanlagen dazu verwendet werden, die Verbindlichkeiten zu reduzieren. Die verbleibende tat-
sächliche Schuldenlast entspricht der Nettoschuld.
Dabei gibt es eine weitere und eine engere Definition: Die Nettoschuld I definiert sich im Wesentli-
chen als Fremdkapital minus Finanzvermögen. Bei der Nettoschuld II werden vom Fremdkapital zu-
sätzlich die im Verwaltungsvermögen bilanzierten Darlehen und Beteiligungen abgezogen. Dies
ist insofern sachgerecht, als die Darlehen und Beteiligungen nicht (planmässig) abgeschrieben wer-
den und in der Regel – wie typischerweise das Finanzvermögen – Erträge generieren.
Tabelle 1: Verschuldung Kanton Aargau
Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Bruttoschuld in Millionen Franken 1'995 2'218 2'196 2'350 2'292 1'961
Nettoschuld II in Millionen Franken 404 560 593 722 545 106
Nettoschuld II pro Einwohner in Franken 635 868 908 1'090 813 156
Nettoverschuldungsquotient in % 17.9% 24.5% 25.8% 32.0% 23.1% 4.3%
Brutto- und Nettoschuld
Sowohl die Brutto- als auch die Nettoschuld sind in den Jahren 2013–2016 gestiegen. Seit dem Jahr
2016 sind die beiden Schuldengrössen wieder rückläufig. Die Nettoschulden belaufen sich im Jahr
2018 auf 106 Millionen Franken, die Bruttoschulden auf 1,9 Milliarden Franken.
Abbildung 12: Brutto- und Nettoschuld
404560 593
722
545
106
1'995
2'218 2'1962'350 2'292
1'961
0
500
1'000
1'500
2'000
2'500
2013 2014 2015 2016 2017 2018
Nettoschuld II in Mio. Fr. Bruttoschulden in Mio. Fr.
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Nettoschuld II pro Einwohner und Nettoverschuldungsquotient
Die Nettoschuld II pro Einwohner zeigt die Pro-Kopf-Verschuldung nach Abzug des Finanzvermö-
gens. Der Nettoverschuldungsquotient gibt an, welcher Anteil der Fiskalerträge erforderlich wäre, um
die Nettoschulden abzubauen.
Der Nettoverschuldungsquotient ist eine zentrale Finanzkennzahl aus dem HRM2. Er bildet die Net-
toschuld in Relation zu den Fiskalerträgen ab. Werte von unter 100 Prozent gelten gemäss HRM2
als gut, Werte von 100–150 Prozent als genügend und Werte von über 150 Prozent als schlecht.
Durch ausserordentliche Steuererträge wie zum Beispiel einmalige Erbschaftssteuern kann der Wert
und damit die Aussage zur Höhe beeinträchtigt werden.
Abbildung 13: Nettoschuld in Franken und Nettoverschuldungsquotient in Prozent
2013 lag die Nettoschuld pro Kopf bei 635 Franken. Bis 2016 stieg sie kontinuierlich auf 1‘090 Fran-
ken an. 2017 sank sie wieder auf 814 Franken. Mit dem Jahresabschluss von 2018 ist sie deutlich
auf 156 Franken. gesunken. Zurückzuführen ist dies auf den hohen Überschuss von 327 Millionen
Franken, der teilweise als Schuldenabbau verwendet wurde. Die gleiche Bewegung lässt sich folglich
auch beim Nettoverschuldungsquotienten beobachten.
635 868 908 1'090 814 156
17.9%
24.5%25.8%
32.0%
23.1%
4.3%
0%
5%
10%
15%
20%
25%
30%
35%
0
200
400
600
800
1'000
1'200
2013 2014 2015 2016 2017 2018
Franken Prozent
14 von 20
Aargauer Verschuldungsgrössen
Das Aargauer Finanzrecht kennt drei wesentliche Schuldengrössen:
• Fehlbeträge der Finanzierungsrechnung: Ergibt sich mit Abschluss der Jahresrechnung ein Fehl-
betrag der Finanzierungsrechnung, sind Budgetjahr und Planjahre ab dem übernächsten Jahr so
auszugestalten, dass der Fehlbetrag in Raten von mindestens 20 Prozent vom ursprünglichen
Betrag abgetragen wird (§ 20 Abs. 2 GAF).
• Bisherige Fehlbeträge: Die bis im Jahr 2013 aufgelaufenen Fehlbeträge werden jährlich um 3,8
Prozent abgetragen. Im Jahr 2018 konnten aufgrund des hohen Überschusses zusätzlich 75 Milli-
onen Franken abgetragen werden.
• Spezialfinanzierung Sonderlasten: Zurückzuführen ist diese Schuld insbesondere auf die Ausfi-
nanzierung der Pensionskassen sowie auf die Sondermülldeponie Kölliken. Diese Schuld wird mit
verschiedenen Erträgen (v.a. aus Beteiligungen) abgetragen.
Tabelle 2: Schuldengrössen des Aargauer Finanzrechts
In Millionen Franken 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Neue Fehlbeträge der Finanzierungs-
rechnung (§ 20 Abs. 2 GAF) 0 65.5 65.5 157.8 144.7 110.5
Bisherige Fehlbeträge (§ 51 GAF) 289.8 278.8 268.2 258.0 248.2 163.7
Schuld Spezialfinanzierung Sonderlas-
ten (G Sonderlasten) 970.4 967.8 960.9 925.9 881.5 668.4
Total 1'260.2 1'312.1 1'294.5 1'341.7 1'274.4 942.6
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Staatsquote
Entwicklung der Staatsquote
Die Staatsquote misst die kantonalen Aufwände in Prozent des kantonalen BIP. Die Staatsquote gibt
darüber Auskunft, welcher Teil der Wirtschaftstätigkeit dem Staat zukommt. Sie ist nicht nur abhän-
gig von der Aufwandentwicklung, sondern auch vom Wirtschaftswachstum.
Die Aufwände werden anhand des bereinigten Aufwands gemessen: Das ist der kantonale Gesamt-
aufwand abzüglich der Abschreibungen des Verwaltungsvermögens und der Investitionsbeiträge, der
Wertberichtigungen, der Einlagen in Spezialfinanzierungen und Reserven, der durchlaufenden Bei-
träge und der internen Verrechnungen.
Wächst der bereinigte Aufwand stärker als das Bruttoinlandprodukt (BIP), dann steigt die Staats-
quote, wächst er weniger stark als das BIP, dann sinkt die Staatsquote.
Abbildung 14: Staatsquote
Die Staatsquote ist jährlichen Schwankungen unterworfen, bleibt aber über die ganze Periode sehr
stabil.
10.3% 10.6% 10.5% 10.6%11.1% 11.1% 11.2% 11.3%
11.5%11.2% 11.0%
0%
2%
4%
6%
8%
10%
12%
14%
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
16 von 20
Interkantonaler Vergleich
Im folgenden interkantonalen Vergleich werden die Ausgaben und Erträge des Kantons Aargau mit
denjenigen anderer Kantone verglichen. Die zur Verfügung stehenden Daten stammen von der Eid-
genössischen Finanzverwaltung und wurden durch sie bereinigt. Die aktuellsten stehenden Daten
stammen aus dem Jahr 2017.
Pro-Kopf-Aufwände 2017 im interkantonalen Vergleich
Der Kanton Aargau und seine Gemeinden verfügen im interkantonalen Vergleich seit Jahren über
sehr tiefe Pro–Kopf-Aufwände. Der Kanton Aargau und seine Gemeinden hatten im Jahr 2017 pro
Einwohner 10'503 Franken Aufwände. Das Schweizer Mittel lag bei 4'811 Franken.
Abbildung 15: Aufwände in Franken pro Kopf 2017 bei Kantonen und ihren Gemeinden (Stand. 5. Sept 2019, EFV)
Pro-Kopf-Erträge 2017 im interkantonalen Vergleich
Der Kanton Aargau und seine Gemeinden verfügen im interkantonalen Vergleich über tiefe Pro-Kopf-
Erträge. Der Kanton Aargau und seine Gemeinden nahmen im Jahr 2017 pro Einwohner 10'725
Franken ein. Der Schweizer Durchschnitt lag bei 14'741 Franken. Die höchsten Pro–Kopf-Erträge
verfügt mit 26'627 Franken der Kanton Basel-Stadt.
Abbildung 16: Erträge in Franken pro Kopf je Kanton und seine Gemeinden 2017 (Stand Daten: 5. Sept. 2019, EFV)
14'811
10'503
0
5'000
10'000
15'000
20'000
25'000
30'000
BS GE GR VD NE ZG JU ZH CH(Ø)
BE FR VS BL TI SH GL SG UR AR OW AI SZ SO NW LU TG AG
26'627
14'741
10'725
0
5'000
10'000
15'000
20'000
25'000
30'000
17 von 20
Pro-Kopf-Fiskalerträge 2017 im interkantonalen Vergleich
Der Kanton Aargau und seine Gemeinden verfügen im interkantonalen Vergleich über tiefe Pro-Kopf-
Fiskalerträge bzw. -Steuereinnahmen. Der Kanton Aargau und seine Gemeinden nahmen im Jahr
2017 pro Einwohner 6278 Franken ein. Der Schweizer Durchschnitt lag bei 8'890 Franken und der
Kanton Genf und seine Gemeinden nahmen 16'559 Franken ein, wohingegen der Kanton Uri und
seine Gemeinden über 4'591 Franken Fiskaleinnahmen verfügen.
Abbildung 17: Fiskalerträge in Franken pro Kopf je Kanton und seine Gemeinden (Stand Daten: 5. Sept. 2019, EFV)
Fiskalerträge natürliche und juristische Personen im interkantonalen Vergleich
Die folgenden zwei Grafiken bilden die Fiskalerträge durch natürliche und juristische Personen pro
Einwohnerin und Einwohner ab. Der Kanton Aargau verfügt im interkantonalen Vergleich sowohl
über unterdurchschnittliche Pro-Kopf-Erträge bei den natürlichen als auch bei den juristischen Perso-
nen.
Direkte Steuern natürliche Personen pro Kopf
Im Durchschnitt nimmt der Kanton Aargau pro Einwohnerin und Einwohner im Jahr 2017 5'007 Fran-
ken direkte Steuern ein. Im Vergleich zum Durchschnitt eines Einwohnenden der Schweiz, der 6'480
Franken direkte Steuern bezahlt, sind dies 1'473 Franken weniger pro Jahr. Am meisten direkte
Steuern pro Kopf nehmen der Kanton Genf und seine Gemeinden ein. Diese sind mit 11'061 am
höchsten.
Abbildung 18: Direkte Steuern natürliche Personen in Franken pro Kopf je Kanton und seine Gemeinden (Stand Daten: 5. Sept. 2019,
EFV)
16'559
8'890
6'278
4'591
0
2'000
4'000
6'000
8'000
10'000
12'000
14'000
16'000
18'000
11'061
6'480
5'007
3'569
0
2'000
4'000
6'000
8'000
10'000
12'000
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Direkte Steuern juristische Personen pro Kopf
Im Durchschnitt nimmt der Kanton Aargau pro Einwohnerin und Einwohner im Jahr 2017 795 Fran-
ken direkte Steuern durch juristische Personen ein. Im Vergleich zum Durchschnitt der Schweiz, der
bei 1'405 Franken liegt, sind dies 610 Franken weniger pro Jahr. Am meisten Pro-Kopf-Einnahmen
weisen mit 4'233 Franken der Kanton Genf und seine Gemeinden aus.
Abbildung 19: Direkte Steuern juristische Personen pro Kopf je Kanton und seine Gemeinden (Stand Daten: 5. Sept. 2019, EFV)
4'233
1'405
795
358
0
500
1'000
1'500
2'000
2'500
3'000
3'500
4'000
4'500
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Nationaler Finanzausgleich: Entwicklung Ressourcenindex
Mit dem Bundesfinanzausgleich sollen die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit der
Kantone gemildert werden. Kernelemente des Finanzausgleichs sind der Ressourcen- und der Las-
tenausgleich. Der Kanton Aargau erhält Beiträge aus dem Ressourcenausgleich, da er im Querver-
gleich mit den anderen Kantonen zu den finanzschwachen Kantonen gehört (vgl. Abbildungen un-
ten). Er erhält keine Zahlungen aus dem Lastenausgleich, weil er in den massgebenden Bereichen
keine Sonderlasten aufweist. Ausserdem muss er einen Beitrag in den (befristeten) Härteausgleich
leisten. Damit werden jene Kantone unterstützt, welche bei der Neugestaltung des Finanzausgleichs
im Jahr 2008 schlechter gestellt wurden.
Abbildung 20: Ressourcenindex des Kantons Aargau in Indexpunkten
Seit Einführung des nationalen Finanzausgleichs (NFA) im Jahr 2008 ist der Kanton Aargau ein res-
sourcenschwacher Kanton und erhält daher Beiträge aus dem Ressourcenausgleich. Während die
Ressourcenstärke des Kantons Aargau unmittelbar nach Einführung des NFA zunächst sank, stieg
sie in der ersten Hälfte dieses Jahrzehnts bis auf 89,2 Indexpunkte an. Seither geht die relative Res-
sourcenstärke wieder zurück; im Jahr 2020 wird der Index bei 82,2 Punkten liegen, womit der Kanton
Aargau im Kantonsvergleich an 17. Stelle stehen wird.
Nationaler Finanzausgleich: Vergleich Ressourcenindex Jahr 2020
Die Ausgleichszahlungen des Ressourcenausgleichs belaufen sich mit einem Ressourcenindex von
82,2 Prozentpunkten auf rund 467 Millionen Franken. Im Jahr 2018 erhielt der Kanton Aargau noch
rund 343 Millionen Franken aus dem Ressourcenausgleich.
89.688.8
85.7
84.5
87.3
88.589.1 89.2
87.787
85.3
83.8
82.2
78
80
82
84
86
88
90
92
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Resso
urc
en
inde
xin
Pu
nkte
n
249.7
82.2
64.9
0
50
100
150
200
250
Resso
urc
en
inde
xin
Pu
nkte
n
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00
20 von 20
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DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN
Abteilung Finanzen
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5001 Aarau
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ISSN 1664-8870